IR Notes 278 – Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in der EU neugestaltet

  • July 23, 2026

Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in der EU neugestaltet

Leitartikel

Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in der EU neugestaltet

Unter dem Druck der europäischen Sozialpartner und einiger Fraktionen im Parlament konnte die überarbeitete Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit am 7. Juli vom Parlament endlich verabschiedet werden.

Um die Freizügigkeit der Beschäftigten in der EU, die bereits 1958 im EU-Vertrag festgeschrieben wurde, zu gewährleisten und gleichzeitig die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre Systeme der sozialen Sicherheit nicht einzuschränken, entwickelte die EU ein neues System, das die nationalen Sozialversicherungssysteme nicht harmonisiert, sondern durch Verordnungen koordiniert - zunächst 1958, dann 1971 und schließlich 2004 mit der Verordnung 883/2004. Jeder Mitgliedstaat behält seine eigenen Vorschriften und Leistungsbeträge, doch die Verordnungen legen fest, welches Land zuständig ist und wie die in mehreren Ländern erworbenen Ansprüche zusammengerechnet werden. Ziel ist es, mobile Beschäftigte in der Union nicht zu benachteiligen, z. B. durch den Verlust von Ansprüchen. So werden bei der Berechnung der Rente in einem Mitgliedstaat alle in anderen EU-Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten mit angerechnet. Seit rund zehn Jahren bemühten sich die Mitgliedstaaten und das Parlament, diese Verordnung zu reformieren, bitterlich gestritten wurde vor allem um viel Geld – so hat sich Luxemburg seit jeher geweigert, die Arbeitslosenunterstützung für Beschäftigte zu übernehmen, die nach ihrer Tätigkeit arbeitslos in ihr Herkunftsland zurückkehren. Unter dem Druck der europäischen Sozialpartner (s. gemeinsame Erklärung vom 23. März 2026) und einiger Fraktionen im Parlament konnte die überarbeitete Fassung am 7. Juli vom Parlament endlich verabschiedet werden (s. Pressemitteilung et IR Notes 273). Der Rat muss die Fassung nun noch formell annehmen, damit sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann. Aktualisiert werden die Kriterien zur Festlegung der Rechtsvorschriften für die rund 16 Millionen europäischen Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben oder arbeiten: Arbeitslosenleistungen für mobile Beschäftigte, gemeinsame Definition der Langzeitpflege, klarere Abgrenzung von Familienleistungen in Form von Geldleistungen sowie strengere Vorgaben für die Entsendung, die auf 24 Monate begrenzt ist, sofern die Beschäftigten zuvor mindestens drei Monate in ihrem Heimatland sozialversichert waren. Der neu gefassten Verordnung zufolge, soll es für Beschäftigte, die in zwei oder mehr Mitgliedstaaten tätig sind, dann möglich sein, den „eingetragenen Sitz oder die Niederlassung“ des Arbeitgebers und damit die geltenden Sozialversicherungsvorschriften zu bestimmen. Ausschlaggebend hierfür ist der Ort, wo die wesentlichen Entscheidungen getroffen werden, wo der Umsatz erzielt wird oder wo die Hauptversammlungen abgehalten werden. Die Verordnung stärkt auch die Zusammenarbeit der Verwaltungen gegen Betrug. Die europäischen Sozialpartner äußerten sich positiv zu diesem Fortschritt: „Die überarbeiteten Rechtsvorschriften ebnen den Weg zu mehr Rechtssicherheit und für wirksamere Werkzeuge zur Bekämpfung von Betrug und Fehlern bei grenzüberschreitenden Sachverhalten“, so der Europäische Gewerkschaftsbund (s. Pressemitteilung). Auf Arbeitgeberseite begrüßte BusinessEurope am 23. April nach dem im Trilog erzielten Kompromiss, dass Geschäftsreisen und kurzzeitige Entsendungen von bis zu drei Tagen – mit Ausnahme des Bausektors – von der Anmeldepflicht befreit werden und forderte eine rasche Verabschiedung.  Gleichzeitig sprach sich der Verband für weitere Vereinfachungen im künftigen Paket für Arbeitskräftemobilität aus (s. Pressemitteilung).

Soziales Europa

Gesetzgebung

Ein weiterer Schritt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Die Europäische Kommission hat am 3. Juli die Vereinfachung der Sozial- und Umweltberichterstattung von Unternehmen gebilligt, nach Verabschiedung der Omnibus-I-Richtlinie, mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung und unternehmerische Sorgfaltspflichten überarbeitet wurden. Die Kommission hat, genauer gesagt, eine delegierte Verordnung  zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) (s. auch Anhänge) sowie eine delegierte Verordnung zur freiwilligen Berichterstattung für kleine Unternehmen angenommen (s. auch Anhänge). Diese Texte werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Prüfung übermittelt. Nach Ablauf einer zweimonatigen Prüfungsfrist, die um weitere zwei Monate verlängert werden kann, werden die Verordnungen mit ihren Anhängen im EU-Amtsblatt veröffentlicht und treten dann unverzüglich in Kraft. Diese Standards sollen Investoren und anderen Interessenträgern Informationen liefern, um die Nachhaltigkeitsrisiken von Unternehmen sowie deren Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu erkennen (s. Pressemitteilung). Auch wenn die Pflichtangaben laut Kommission um mehr als 60 % reduziert wurden, müssen die Unternehmen weiterhin Informationen veröffentlichen, die u. a. für Eurobetriebsräte und Arbeitnehmervertreter von Unternehmen relevant sind, die ein solches Gremium einrichten möchten, da sie unter anderem die Beschäftigtenzahl pro Land angeben müssen, in dem sie mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen und das von der Beschäftigtenzahl her zu den zehn wichtigsten Ländern gehört.

Leitlinien für die Anwendung der Vorschriften zur Zwangsarbeit: Die Europäische Kommission hat am 26. Juni Leitlinien für die Anwendung der Verordnung (EU) 2024/3015 über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt veröffentlicht. Der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe begrüßt dieses Dokument, weist aber gleichzeitig auf Lücken hin, die noch geschlossen werden müssen (s. Mitteilung).

Aktuelle soziale Themen

Los der „freiwilligen“ EBR-Vereinbarungen: Die Expertengruppe, die zur Unterstützung der Umsetzung der Richtlinie 2025/2450 vom 26. November 2025 zur Änderung der EBR-Richtlinie aus dem Jahr 2009 eingerichtet wurde, hat die Protokolle ihrer dritten Sitzung vom 16. April und 17. April veröffentlicht (die ersten beiden Sitzungen fanden am 23. März und 24. März bzw. am 12. Februar und 13. Februar statt) (s. IR Notes 273). Der Vertreter der Kommission stellte den rechtlichen Charakter der freiwilligen Vereinbarung klar, die vor der Richtlinie geschlossen wurden, und betonte, dass die durch diese Vereinbarungen eingerichteten Gremien keine EBRs im Sinne der Richtlinie darstellen. Folglich ergeben sich die Rechte und Pflichten der Parteien dieser Vereinbarungen sowie der Mitglieder dieser Gremien nicht aus dem EU-Recht, sondern je nach Fall aus den Bestimmungen der Vereinbarungen selbst, aus dem geltenden nationalen Arbeitsrecht, dem privaten Vertragsrecht o. a. Dennoch werden die Verbesserungen dieser Vereinbarungen durch die Aufnahme von Bestimmungen aus den Richtlinien nicht durch die Aufhebung der früheren Ausnahmeregelung für freiwillige Vereinbarungen in Frage gestellt, die rechtsverbindlich bleiben. Auf die Frage, ob diese „freiwilligen“ Vereinbarungen mit der Einrichtung eines neuen EBR automatisch enden oder ob sie auf unbestimmte Zeit fortbestehen können, hat die Kommission nicht ausgeschlossen, dass ein im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung eingerichtetes Gremium parallel zu einem neuen EBR gemäß Art. 5 und 6 fortbestehen kann, wenn die Parteien der freiwilligen Vereinbarung diese nicht nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung kündigen. Nach unseren Informationen wird der Schlussbericht der Expertengruppe im Oktober veröffentlicht.

Das soziale Programm der irischen EU-Ratspräsidentschaft: Irland hat seit dem 1. Juli bis Ende des Jahres den EU-Ratsvorsitz inne. In seinem Programm legt Irland den Schwerpunkt auf den Fahrplan und den Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze sowie auf das künftige Paket für faire Arbeitskräftemobilität. Mit dem Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze sollen „die Rechtsvorschriften der EU zum Schutz der Beschäftigten aktualisiert und gleichzeitig Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden. Das Programm nimmt Bezug auf ein Argument, das von europäischen Arbeitgebern häufig vorgebracht wird, und betont, dass „die Forderung nach neuen Rechtsvorschriften oft nicht auf Gesetzeslücken beruhen, sondern darauf, dass die bestehenden Regeln und Vorschriften nicht umfassend ausgelegt und angewendet werden“. Der Ratsvorsitz will daher „eine Debatte darüber fördern, wie die Umsetzungs- und Durchsetzungsprogramme der EU einen wirksamen Schutz der im Unionsrecht verankerten Rechte zuverlässig gewährleisten können“.

Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Die Europäische Kommission hat am 16. Juli vorgeschlagen, 6,5 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bereitzustellen, um 1.928 Beschäftigte nach Entlassungen bei der Supermarktkette Cora in Belgien und in der Automobilbranche in Spanien zu unterstützen (s. Mitteilung).

Europäischer sozialer Dialog

Zweite Konsultationsphase zu hochwertigen Arbeitsplätzen: Am 20. Juli hat die Europäische Kommission die zweite Phase der Konsultation der europäischen Sozialpartner zum „Quality Jobs Act“ (Gesetz über hochwertige Arbeitsplätze) gestartet, das sie bis zum Jahresende annehmen will (s. auch das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen, das das Konsultationspapier ergänzt).

Quer durch Europa

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Pläne zur Modernisierung des Arbeitsmarktes und der Arbeitsförderung: Die Regierungskoalition hat am 1. Juli ein Reformprogramm vorgelegt, das auch den Arbeitsmarkt betrifft (s. Programm). Einer der wichtigsten Vorschläge sieht eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu einer Maximaldauer von vier Jahren bei einer bis zu sechsmaliger Verlängerung vor - gegenüber derzeit zwei Jahren und drei Verlängerungen (s. Mitteilung). Zu den weiteren Maßnahmen gehören: ein steuerlicher Vorteil bei Abfindungszahlungen bei einer raschen Aufnahme einer neuen Arbeit, die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sowie die Verpflichtung, bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorzulegen – statt wie bisher erst ab dem vierten Tag –, verbunden mit härteren Strafen bei Missbrauch von Attesten. Die Regierung hat zudem am 15. Juli einen Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung eingebracht, um den Zugang zu den Dienstleistungen der Arbeitsagentur auf digitalem Wege zu erleichtern (s. Pressemitteilung). Die Gewerkschaft ver.di kritisiert diese Reformen, ihr Vorsitzender Frank Werneke erklärt: „Misstrauen gegen Beschäftigte und eine Ausweitung des Befristungswahnsinns schaffen kein Wachstum“ (s. Mitteilung).  

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Mehr Schutz für flexible Beschäftigte - Gesetz verabschiedet: Nachdem das Repräsentantenhaus das Gesetzesvorhaben am 12. Mai angenommen hatte, wurde es am 7. Juli vom Senat endgültig gebilligt (s. IR Notes 274). Dieses Gesetz ist Teil eines Arbeitsmarktpakets (s. Mitteilung). Null-Stunden-Verträge werden durch Verträge mit einem Arbeitszeitrahmen ersetzt (Mindest- und Höchstzahl an Stunden, die dazwischenliegende Differenz ist begrenzt), außer für Rentner, Studierende und Jugendliche mit einem Nebenjob. Die bereits im Januar eingeführten gleichwertigen Arbeitsbedingungen von Zeitarbeitnehmern und Festangestellten werden ab dem 31. Dezember 2026 auf die Vergütung ausgeweitet. Die Gewerkschaft FNV begrüßt dieses Gesetz, betont aber die Notwendigkeit eines umfassenden Pakets, unter anderem zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit (s. Pressemitteilung).

Google (Noto Color Emoji 17.0)Niederlande

Neue Urlaubsregelung: Die Regierung hat ein Gesetzesvorhaben für eine vereinfachte Urlaubsregelung vorgelegt (s. Mitteilung). Gemäß der Stellungnahme des dreigliedrigen Beratungsgremiums aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und unabhängigen Mitgliedern SER schlägt die Regierung vor, den Urlaub in drei Kategorien einzuteilen: Urlaub für Geburt und Kinderbetreuung, Urlaub für die Pflege von Angehörigen sowie persönlicher Urlaub.

Dänemark

Die Regierung verschärft den Kampf gegen Sozialdumping im Baugewerbe: Die Regierung hat zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, um Sozialdumping zu bekämpfen und die Kontrolle ausländischer Arbeitskräfte zu verstärken. Einer der beiden Entwürfe betrifft die Ausweispflicht (id-kort) auf Großbaustellen (von über 13 Millionen Euro) (s. Pressemitteilung), der andere führt eine neue Vergütungsschwellenregelung („beløbsordning“) ein, die auf Tarifverträgen basiert, um den Zugang zu „kontrollierten“ ausländischen Arbeitskräften zu erleichtern. Diese 2025 angekündigte Regelung (s. Pressemitteilung) soll die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte erleichtern. Dazu muss das Unternehmen unter einen Tarifvertrag fallen, der zwischen dem Arbeitgeberverband DA und dem Gewerkschaftsverband FH geschlossen wurde. Diese Regelung ist auf Staatsangehörige bestimmter Länder beschränkt, mit denen Dänemark wirtschaftliche und handelspolitische Beziehungen unterhält, wie beispielsweise USA, Vereinigtes Königreich, China, Indien, Montenegro oder Serbien. Beide Gesetzentwürfe werden von den Sozialpartnern unterstützt.

Aktuelle Unternehmensnachrichten

Europäische Betriebsräte

Angst um Arbeitsplätze durch Einsatz von KI: Die breite Einführung von KI bei Amex GBT (22.000 Beschäftigte) beunruhigt den EBR des von American Express ausgegliederten Unternehmens, das auf Geschäftsreisemanagement spezialisiert ist.  Am 4. Mai gab das Unternehmen seine Übernahme durch Long Lake Management für 6,3 Milliarden Dollar bekannt, mit einem Aufschlag von über 60 % je Aktie (s. Pressemitteilung). Ein Sprecher von Amex GBT versicherte, dass dieser Eigentümerwechsel „keine nachteiligen Auswirkungen auf die Ressourcen hätte“. Alexander Taubman, CEO von Long Lake, erklärte im Mai im Podcast No Priors, dass die KI die Beschäftigten 30 bis 40 % produktiver mache, wodurch das Unternehmen bei gleichbleibender Mitarbeiterzahl mehr Kunden bedienen könnte, anstatt Arbeitsplätze abzubauen. Der EBR hatte beantragt, eine Sitzung vor Ende Juni abzuhalten, doch der Antrag wurde abgelehnt: Die Unternehmensleitung sieht die Übernahme nicht als eine transnationale Angelegenheit, da sie nur ein Land, nämlich die USA, beträfe, wo die Aktien nur den Besitzer wechselten, Management und Strategie blieben unverändert. Der EBR besteht jedoch auf seiner Forderung nach einer Unterrichtung und Anhörung vor dem Hintergrund eines seit der Covid-19-Krise bereits verschlechterten sozialen Dialogs, der bereits zu Beginn des Jahres zu einer Vermittlung zwischen der Unternehmensleitung, dem Betriebsrat und einer niederländischen Mediatorin geführt hatte. Er forderte ebenfalls, die Anwendung der Schiedsklausel auszulösen, die im EBR-Vertrag vorgesehen ist. Auch dies lehnte die Unternehmensleitung ab. Ein Anwalt wurde jetzt damit beauftragt, die Einleitung eines Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens zu fordern, da die Arbeitnehmervertreter über die Auswirkungen des verstärkten Einsatzes von KI auf Arbeitsorganisation, Kompetenzen und Beschäftigung aufgeklärt werden möchten.

SE-Betriebsrat

Neue SE-Betriebsratsvereinbarung von Clariane stärkt nationalen sozialen Dialog: Pflegeheimbetreiber Clariane (70.000 Beschäftigte) hat seine SE-Betriebsratsvereinbarung (SE-BR) einstimmig und mit Unterstützung des Europäischen Gewerkschaftsverbands EGÖD erneuert. Die am 2. Juli unterzeichnete Vereinbarung enthält geringfügige Änderungen zur vorhergehenden Vereinbarung, die 2022 nach der Umwandlung von Korian in eine Europäische Gesellschaft (die zu Clariane wurde) zustande kam. Die wichtigste Neuerung betrifft die Abstimmung zwischen dem europäischen sozialen Dialog und den nationalen sozialen Dialogen. Laut Vereinbarung muss in jedem Land systematisch mindestens einmal jährlich eine Sitzung der lokalen Personalleitung mit den SE-BR-Mitgliedern des jeweiligen Landes stattfinden. Diese Bestimmung setzt eine Verpflichtung um, die in der im Oktober 2023 mit dem EGÖD unterzeichneten europäischen Charta für Grundprinzipien des sozialen Dialogs verankert worden war. Es geht darum, sich über die Umsetzung der auf nationaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen auszutauschen und die Verbreitung und Sichtbarkeit der Arbeit des Gremiums in den jeweiligen Ländern zu stärken. „Solche Sitzungen gibt es bereits seit einigen Jahren in Spanien. Sie haben sich als wirksam herausgestellt, da sie zu einem konstruktiven sozialen Dialog beitragen“, erklärt Mathilde Tabary, Leiterin für Arbeitsbeziehungen im Konzern. Die Erneuerung der Vereinbarung folgt auf eine erste ergebnisreiche Amtszeit: Auf das Konto des Gremiums gehen seit 2020 neben der oben genannten Charta die Erstellung eines europäischen Leitfadens zur Vorbeugung von Fehlzeiten,  einer europäischen Vereinbarung über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie einer Charta zur beschleunigten Reduzierung der Kohlenstoffemissionen. Für die neue Amtszeit planen die Unternehmensleitung und der SE-BR, eine ständige Arbeitsgruppe zur künstlichen Intelligenz einzurichten und die Erstellung eines europäischen Protokolls im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Das Protokoll „führt Maßnahmen in den vier Phasen des Einarbeitungsprozesses eines Mitarbeiters ein: Vor dem Tag seiner Einarbeitung, an seinem ersten Einarbeitungstag, zwischen dem 2. und dem 11. Einarbeitungstag und Folgemaßnahmen“, erläutert Mathilde Tabary.

Neue Homeoffice-Regelung sorgt bei Airbus für Unruhe: Verwirrung herrscht bei Airbus SE, nachdem Konzernchef Guillaume Faury der Belegschaft schriftlich mitteilte, dass die Zahl der Homeoffice-Tage pro Woche ab 1. September 2026 von zwei auf einen Tag reduziert werde. Eine einseitige Ankündigung, die an den verschiedenen Systemen der Arbeitsbeziehungen in der EU scheitert. In Frankreich gingen die Gewerkschaften schnell auf die Barrikaden und erzwangen auf der EBR-Tagung am 7. Juli von der Unternehmensleitung das Zugeständnis, die französische Vereinbarung über Lebensqualität und Arbeitsbedingungen, in der zwei mobile Tage pro Woche vorgesehen sind, bis zu ihrem Ablauf am 31. August 2028 einzuhalten. In Spanien führte die Ankündigung im Werk Getafe in Madrid ab dem 1. Juli auf Initiative der Gewerkschaft SIPA direkt zu einem Streik, dem sich UGT, CGT und CC.OO (größte Gewerkschaft bei Airbus Spanien) schnell anschlossen. Die Mobilisierung hat sich auf alle Standorte ausgeweitet, um vor allem die Lohnforderungen und die Beibehaltung der zwei Tage Homeoffice zu unterstützen. Am 17. Juli kam es zwischen der Unternehmensleitung und der Gewerkschaft CC.OO zu einer Einigung, die jedoch von den anderen Gewerkschaften wegen unzureichender Lohnerhöhungen ablehnt wurde. In Deutschland ist die Stimmung am Standort Hamburg ebenso angespannt. „Wird es bei uns kampflos nicht geben“, zitiert das Hamburger Abendblatt Arbeitnehmervertreter des Werks. Das Thema Homeoffice unterliegt der Mitbestimmung, und die Betriebsvereinbarung, in der die Bedingungen mobiler Arbeit festlegt sind, lässt sich nicht durch eine einfache E-Mail in Frage stellen.

Zahlen und Berichte

Große Verwirrung bei der Durchsetzung der Sozialgesetze im Luftverkehr

Die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) hat am 8. Juli einen ausführlichen Bericht zur Durchsetzung der Vorschriften zur Arbeitskräftemobilität und zur Koordinierung der sozialen Sicherheit für Flugbesatzungsmitglieder in der zivilen Luftfahrt veröffentlicht (s. Pressemitteilung und Anhänge). Fluggesellschaften weisen eine breite Palette oft komplexer Beschäftigungs- und Organisationsformen auf. Im Bericht wird hervorgehoben, dass es für die nationalen Behörden in der EU schwierig sein kann, die ordnungsgemäße Einhaltung der geltenden Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften zu überprüfen – zumal im Durchschnitt mindestens vier Behörden pro Land für die Kontrolle dieses Sektors zuständig sind. Es folgen schließlich Empfehlungen, wie beispielsweise die Festlegung klarerer Leitlinien zur Durchsetzung der Vorschriften im Luftfahrtsektor oder eine bessere Aufklärung von Flugpersonal und Arbeitgebern. Diese Empfehlungen werden von der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) als unzureichend angesehen. Sie fordert daher gesetzgeberische Maßnahmen (s. Mitteilung). Josef Maurer, Leiter des Bereichs Luftfahrt und Schifffahrt bei der ETF, beklagt die anhaltende Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Anwendung der Entsendungsvorschriften auf Flugbesatzungen sowie die Zunahme atypischer Beschäftigungsformen in der Luftfahrt und stellt fest: „In einigen Mitgliedstaaten sind fast alle neu eingestellten Piloten und ein Großteil des Kabinenpersonals selbstständig tätig.

Statistik

21

Von den 22 Mitgliedstaaten, in denen ein gesetzlicher Mindestlohn gilt, verzeichneten 21 zwischen Januar 2016 und Januar 2026 einen Anstieg der Kaufkraft bei Mindestlohnempfängern.

Lediglich in Frankreich war ein Rückgang festzustellen, wie aus einem Artikel hervorgeht, der auf einer Studie von Eurofound zum Mindestlohn in Europa beruht, die im September veröffentlicht wird.

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

dies ist die letzte Ausgabe vor der Sommerpause! Das gesamte Redaktionsteam von IR Notes wünscht Ihnen eine schöne Sommerzeit und freut sich schon jetzt, Sie am 10. September mit einer neuen Ausgabe (Nr. 279) wieder zu begrüßen.

In nur einem Jahr haben wir eine neue Website erstellt, die Ausschreibung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) für den nationalen Korrespondenten für Frankreich für die nächsten vier Jahre gewonnen und IR Notes ein neues Format gegeben - mit einem kompakteren Newsletter und einer umfangreicheren und leichter lesbaren Online-Version. Da haben wir eine Pause verdient, nicht wahr? 😉

Um unsere Leistungen weiter zu verbessern, laden wir Sie ein, an einer Zufriedenheitsumfrage zu unserem neuen Format teilzunehmen, damit wir Ihr Feedback schon in der ersten Ausgabe im September berücksichtigen können. Zu Beginn der Woche haben Sie per E-Mail bereits einen Link erhalten. Hier ist ein weiterer Link, über den Sie direkt zur Umfrage gelangen: https://forms.gle/VoJ8kbWuThx4M5nM8

Die Redaktion von IR Notes

IR Dictionary

Multisektorale Vereinbarung

Europäische Sozialpartner verschiedener Branchen können nach Artikel 154 und 155 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Vereinbarungen aushandeln, die mehrere Sektoren abdecken (siehe Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen, in englischer Sprache). Bei der ersten und einzigen Vereinbarung dieser Art handelt es sich um das „Übereinkommen über den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch gute Handhabung und Verwendung von kristallinem Siliziumdioxid und dieses enthaltender Produkte“, das am 26. April 2010, stellvertretend für 15 Branchen und rund 2 Millionen Beschäftigte, von den Sozialpartnern unterzeichnet wurde.  Nach sektorübergreifenden Verhandlungen wurden am 16. Juli 2010 die „multisektoralen Richtlinien zur Eindämmung der Gewalt durch Dritte und der Belästigung am Arbeitsplatz“ von mehreren Sektoren verabschiedet. Inhaltlich kommen diese Richtlinien einem europäischen Übereinkommen sehr nahe. Diese Leitlinien wurden am 6. Mai 2025 überarbeitet.

Termine

22. Juli
Brüssel

Europäische Säule sozialer Rechte

Die Europäische Kommission muss den neuen Aktionsplan zur „Europäischen Säule sozialer Rechte“ verabschieden

Das Team

Diese Ausgabe wurde erstellt von Inès Bollet, Victoria Fonseca, Sea Ange Gonebo, Ambre Grenier-Boley, Frédéric Turlan, Iris Turlan und Paula Villalobos. Das gesamte Team von IR Share finden Sie auf unserer Website. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website, auf LinkedIn oder IR Notes
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Gesellschaftskapital: 1.500 Euro
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