IR Notes – DE – 263

  • December 7, 2025

In den Schlagzeilen

Rechtssache Verizon-EBR: Ein Epilog zeichnet sich ab

Wie wir bereits in unserer letzten Ausgabe (s. IR Notes 262) berichteten, hat der irische High Court in der Rechtssache zwischen Jean-Philippe Charpentier, EBR-Vorsitzender von Verizon, und der Unternehmensleitung (s. IR Notes 250) ein wichtiges Urteil gefällt. Der High Court hob die Entscheidung des Berufungsgerichts auf, die in allen Punkten zugunsten der Konzernleitung ausgefallen war.

Im November 2021 hatten einige EBR-Mitglieder, darunter der Vorsitzende, einzeln die Workplace Relations Commission (WRC) angerufen, die für die Lösung von Arbeitskonflikten zuständige Stelle (Anm. d. Red.: Eurobetriebsräte besitzen nach irischem Recht keine Rechtspersönlichkeit und können keine gerichtlichen Schritte einleiten). Die Kläger forderten von der Unternehmensleitung die Kostenübernahme für eine Schulung für EBR-Mitglieder sowie für ein vom EBR beauftragtes Gutachten. Die WRC befand, dass die Unternehmensleitung, die für den EBR bereits einen Schulungstag organisiert hatte, die Kosten für eine weitere Schulung von 4 Mitgliedern nicht erstatten müsse - zumal die Unternehmensleitung die Kostenübernahme bereits im Vorfeld abgelehnt hatte. In Bezug auf die Gutachterkosten unterschied die WRC zwischen Gutachten, die sie für erstattungsfähig und solchen, die sie für nicht erstattungsfähig hielt (s. Entscheidung und IR Notes 207). Sie kam zu dem Schluss, dass die Unternehmensleitung 50 % der erstattungsfähigen Kosten übernehmen müsse. In der Berufungsinstanz fällte das Arbeitsgericht jedoch am 27. August 2024 zwei Urteile: Das Gericht bestätigte, dass die Schulungskosten nicht erstattet werden mussten, und wies auch die Klage der Personalvertreter auf Zahlung der Gutachterkosten ab (s. IR Notes 236). Das Arbeitsgericht hob die Entscheidung der WRC mit der Begründung auf, dass der Arbeitnehmervertreter keine Klagebefugnis hatte (Urteil TID241). Die Arbeitnehmervertreter beschlossen daraufhin, in letzter Instanz den High Court anrufen.
In seinem Urteil, dem ersten seiner Art in Irland, weist der High Court auf mehrere „Rechtsfehler” des Arbeitsgerichts hin. Bis auf die Schulungskosten, die nach Ansicht des Gerichts nicht vom Arbeitgeber zu tragen waren, da dieser bereits eine als angemessen erachtete Schulung für den EBR durchgeführt hatte, widerspricht der High Court allen Schlussfolgerungen des Arbeitsgerichts aufgrund der folgenden Rechtsfehler: Das Arbeitsgericht hat eine Sammelklage des EBR nicht berücksichtigt, es hat die Befugnis des EBR-Vorsitzenden als Vertreter des EBR abgelehnt, es hat sich nicht zu der Frage geäußert, ob die Gutachterkosten notwendig und angemessen waren, und es hat den Antrag auf Erstattung der Anwaltskosten des EBR-Vorsitzenden allein aus dem Grund abgelehnt, weil seine Berufung verworfen wurde. Der High Court stellt unter anderem fest, dass „der EBR, der weder eine eigene Rechtspersönlichkeit noch unabhängige finanzielle Mittel hat, nur mit Hilfe und Beratung von Experten, darunter auch Rechtsexperten, handeln konnte“. Um die wirksame Ausübung der Rechte der EBR-Mitglieder zu gewährleisten, „hätte das Arbeitsgericht prüfen müssen, ob es einem EBR oder einem Beschäftigten genehmigen konnte oder sollte, von der Unternehmensleitung die Erstattung aller oder eines Teils der mit dem Klage verbundenen Rechtskosten zu verlangen, da diese Kosten notwendig waren, um die Anforderung von Art. 17 Abs. 1A (Anm. d. Red.: des irischen Gesetzes zur Umsetzung der EBR-Richtlinie) zu erfüllen, wonach ein EBR-Mitglied oder ein Arbeitnehmervertreter über die erforderlichen Mittel verfügen muss, um die durch die Richtlinie verliehenen Rechte auszuüben“.
Über den Fall Verizon hinaus hat diese wegweisende Rechtssache maßgeblich zur Verabschiedung der überarbeiteten EBR-Richtlinie beigetragen. Diese sieht vor, die Unfähigkeit eines EBR, einen Fall vor Gericht zu bringen, zu beenden, vor allem in Irland, wo Klagen von Einzelpersonen aus eigener Tasche finanziert werden müssen – was für die Anfechtung von Entscheidungen der Unternehmensleitung eine praktische Hürde darstellt (s. auch IR Notes 204).

1. Europäische Union

Vorhaben

Künstliche Intelligenz: Am 19. November hat die Europäische Kommission ein neues „Omnibus-Paket“ vorgestellt, das mehrere Rechtsvorschriften im Digitalbereich vereinfachen soll, darunter die Verordnung zur künstlichen Intelligenz, den sogenannten „AI-Act“ (s. Pressemitteilung).

Ihr Vorschlag zur Änderungsverordnung des AI Act zielt insbesondere darauf ab, das Inkrafttreten der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme hinauszuschieben, damit die Kommission Instrumente und Leitlinien ausarbeiten kann, die den Anbietern bei der Einhaltung der Vorschriften helfen. In der Arbeitswelt geht es um Systeme, die zur Einstellung oder Auswahl von Beschäftigten genutzt werden sollen, ebenso wie zu Entscheidungen über Bedingungen des Beschäftigungsverhältnisses, zur Beförderung oder Entlassung, zur Zuweisung von Aufgaben auf der Grundlage von persönlichem Verhalten, von persönlichen Merkmalen oder Eigenschaften oder zur Überwachung und Bewertung der Leistung und des Verhaltens der Arbeitnehmer. Anbieter haben bis Ende Dezember 2027 (ursprünglich bis August 2026) Zeit nachzuweisen, dass ihre Systeme die Grundrechte von Bewerbern oder Beschäftigten nicht verletzen und dass sie systematisch von einem Menschen überwacht werden.

Aktuelle soziale Themen

Europäisches Semester: Die EU-Kommission hat am 25. November das Herbstpaket des Europäischen Semesters  2026 angenommen, mit einer Mitteilung, in der die Prioritäten der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik definiert werden (s. Pressemitteilung).

Als Ergänzung legte die Kommission erstmalig einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rats zum Humankapital vor, in der sie die 27 Mitgliedstaaten auffordert, der Bildung und Ausbildung Priorität einzuräumen und zwar in den strategisch wichtigen Bereichen der EU-Wirtschaft wie Energiewende, Kreislaufwirtschaft, Dekarbonisierung der Industrie, Verteidigungsindustrie und Weltraum usw.  sowie Programme in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) vorrangig zu stärken.  Die Mitgliedstaaten werden auch dazu angehalten „die rückläufige Entwicklung bei den Grundkompetenzen umzukehren“. Im Vorschlag für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht zeigt sich die Kommission besorgt über ein „langsames Wachstum“ der Arbeitsproduktivität und den „erheblichen Mangel an Arbeitskräften und Fachkräften“. Der Anhang enthält die erste Phase der Analyse nach Ländern des Rahmens für soziale Konvergenz, auf der Grundlage des sozialpolitischen Scoreboards. Mehrere Elemente des Herbstpakets heben die „Bedeutung des sozialen Dialogs“ hervor, so die Kommission (s. Mitteilung).

Umstrukturierung: Die EU-Kommission hat am 27. November ein Pilotprojekt zur Sicherung von Kompetenzen mit einem Budget von 14,5 Millionen Euro gestartet, das auf Beschäftigte in der Automobilindustrie und ihrer Zulieferkette ausgerichtet ist, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind (s. Mitteilung).

Dazu hat sie einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen gestartet (läuft bis 29. Januar 2026): Gezielte Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme sollen finanziert werden, um für diese Beschäftigten den Übergang zu Arbeitsplätzen in Unternehmen zu beschleunigen und zu verbessern, die in Wachstumsbranchen oder aufstrebenden Sektoren tätig sind.

„Soziales“ Omnibuspaket : Da die Europäische Kommission Omnibus-Richtlinien zur Vereinfachung ganzer Bereiche der EU-Gesetzgebung vorschlägt, setzt sich auch die Idee einer Omnibus-Richtlinie für das europäische Sozialrecht bei den europäischen Arbeitgebern langsam durch. Die Europäische Gruppe der Chemie-Arbeitgeber (ECEG) stellte in einer Tabelle Vorschläge für Vereinfachungen in diesem Bereich zusammen.

Diese Kampagne der ECEG „die darauf abzielt, Rechtsvorschriften zum Schutz der Beschäftigten rückgängig zu machen […], ist opportunistisch und lenkt von den existenziellen Fragen ab, denen sich der Sektor dringend stellen muss“, kritisiert IndustriAll Europe scharf (s. Mitteilung). Eine Warnung, die vier weitere Arbeitgeberverbände (CEEMET, EFBH, HOTREC, WEC Europe) nicht davon abgeschreckt hat, am 1. Dezember eine Aufruf zur Vereinfachung und Durchsetzung des sozialen Besitzstands zu starten.

Gewerkschaften

Umstrukturierung: Die Europäische Transportarbeiterföderation veröffentlichte am 12. November  neue Leitlinien, die Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter bei der Umstrukturierung transnationaler Unternehmen unterstützen sollen. Eurobetriebsräte und Gewerkschaften in transnationalen Unternehmen werden als „wesentliche Instrumente“ dargestellt, „um frühzeitige Warnsignale zu erkennen, Informationen auszutauschen und gewerkschaftliche Strategien auf europäischer Ebene zu koordinieren“ (s. Mitteilung).

Zukunft der Industrie: Der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe hat einen von der Beratungsfirma Syndex erstellten Bericht über die Risiken einer Deindustrialisierung in der EU herausgegeben. Den Autorinnen und Autoren zufolge scheinen von 18 untersuchten Industriebranchen nur der Luftfahrt- und der Verteidigungssektor kurzfristig nicht gefährdet zu sein.

„Alle anderen Branchen sind einem harten Wettbewerb durch die USA und China ausgesetzt“, heißt es im Bericht. Er enthält Empfehlungen an Entscheidungsträger, wie eine Deindustrialisierung Europas verhindert werden kann, und unterstützt Forderungen der Gewerkschaften u. a. zur Einrichtung eines Mechanismus nach dem Modell des SURE-Instruments, „um irreversible Verluste von Industriearbeitsplätzen abzuwenden“ (s. Mitteilung).

2. Mitgliedstaaten

Deutschland

Entwaldungsverordnung: Die IG Metall und der Arbeitgeberverband HDH haben sich an die Bundesregierung und die EU gewendet mit der Bitte, die Bürokratie aufgrund der geplanten EU-Entwaldungsverordnung zu reduzieren (s. Pressemitteilung). Die Unterzeichnenden warnen vor Produktionsstopps, Arbeitsplatzverlusten und steigenden Preisen für die Verbraucher.  Denn die neue Verordnung verlange eine Erfassung und Meldung von Herkunftsdaten von Holzprodukten, deren Umsetzung, vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen, schwierig sei.

Zypern

Lohnindexierung: Die Regierung hat am 13. November eine Vereinbarung getroffen, um den Mechanismus zur automatischen Anpassung von Löhnen und Gehältern an die Inflation (Cost-of-Living Allowance – CoLA / Automatic Tariff Adjustment – ATA) schrittweise wieder einzuführen. Diese Vereinbarung ist das Ergebnis langwieriger Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden.

Sie sieht eine Anhebung der Indexierung auf 80 % des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes (ohne Verbrauchsteuern) im Januar 2026 vor, auf 90 % zum 1. Juli 2026 und schließlich auf 100 % zum 1. Januar 2027. Die Sozialpartner sind mit dem Endergebnis zufrieden, wie aus der Mitteilung des OEB, des zyprischen Arbeitgeber- und Industrieverbands, hervorgeht (s. Mitteilung). Die Indexierung gilt alle zwei Jahre auch für den gesetzlichen Mindestlohn.

Kroatien

KI und Anwendung: Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat für die Vereinigung unabhängiger Gewerkschaften Kroatiens (SSSH) eine Umfrage über die Nutzung und Wahrnehmung künstlicher Intelligenz (KI) durch Gewerkschaftsmitglieder durchgeführt (s. Mitteilung).

Daraus geht hervor, dass die Gewerkschaftsmitglieder zwar die Risiken der KI kennen, aber noch wenig auf deren Nutzung vorbereitet sind. 49,7 % der Befragten nutzen KI nur sehr selten, und wenn, dann hauptsächlich zu administrativen Zwecken. Daher ist es wichtig, bei Gewerkschaften zu diesem Thema Aufklärungsarbeit zu leisten, damit sie sich strategisch und proaktiv positionieren können.

Griechenland

Tarifverhandlungen: Die Ministerin für Arbeit und soziale Sicherheit Niki Kerameus hat am 26. November mit Vertretern der größten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden des Landes eine Vereinbarung unterzeichnet. Mit dieser historischen Vereinbarung sollen Tarifverhandlungen gestärkt und die tarifvertragliche Abdeckung der Beschäftigten erhöht werden.

Der von der europäischen Richtlinie über angemessene Mindestlöhne vorgeschriebene Aktionsplan zur Umsetzung dieser Vereinbarung wird im Dezember veröffentlicht und soll Anfang 2026 durch Rechtsvorschriften ergänzt werden. Bei einem Besuch der griechischen Ministerin in Brüssel am 1. Dezember hob Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und zuständig für soziale Rechte (siehe Foto), diese Vereinbarung als eine Quelle der Inspiration für andere EU-Mitgliedstaaten im Bereich des sozialen Dialogs hervor.

Polen

Neues Instrument für Verträge: Das polnische Arbeitsaufsichtsamt hat mit den Sozialpartnern eine Kontrollliste aufgestellt, damit die Unternehmen leichter den richtigen Einstellungsvertrag finden (s. Mitteilung). Die Akteure wollen auch das Wissen der Beschäftigten über das Arbeitsrecht verbessern, damit Missbrauch vermieden wird.

Die Arbeitgeberverbände hingegen sehen diese Maßnahmen kritisch, denn sie befürchten, dass sie die Kostenoptimierung beeinträchtigen könnten (s. Mitteilung).

3. Unternehmen

Europäische Betriebsräte

Künstliche Intelligenz: Thomas Buberl, Vorstandsvorsitzender von AXA und Präsident des EBR der AXA Gruppe (CEG) hat am 27. November zusammen mit der CEG-Vorsitzenden Pascale Rauline eine Charta zur Führung des sozialen Dialogs im Rahmen der Entwicklung künstlicher Intelligenz innerhalb des Konzerns unterzeichnet.

In dieser Charta werden die Verpflichtungen festgehalten, die die Gruppe gegenüber dem CEG hinsichtlich des sozialen Dialogs und der Schulung der Mitarbeiter im sicheren, ethischen und nachhaltigen Einsatz von KI eingegangen ist.

Telearbeit: Die Großbank BNP Paribas hat zusammen mit ihrem EBR am 1. Juli ihre Europäische Charta zur Telearbeit überarbeitet und die Fassung vom November 2021 ersetzt. Die neue Charta ergänzt die Bestimmungen zur Telearbeit der Vereinbarung über Grundrechte und globale soziale Mindestabsicherung vom November 2024 und enthält „Verpflichtungen, die speziell auf europäischer Ebene eingegangen werden“.

Sie sieht eine besondere Überwachung der Telearbeit durch einen Überwachungsausschuss vor, der sich aus den sechs Präsidiumsmitgliedern des EBR, Vertretern der europäischen Gewerkschaftsverbände UNI Europe und des FECEC sowie der Unternehmensleitung zusammensetzt. Das Prinzip der Telearbeit „von bis zu 50 % der Arbeitszeit“ wird beibehalten (Ausnahmen sind möglich) neben einer regelmäßigen Präsenz vor Ort, grundsätzlich „von mindestens einem Tag pro Woche“. Darüber hinaus begrenzt die Charta die teilweise oder vollständige Aussetzung der Telearbeit auf sechs Monate, unabhängig davon, ob dies auf Initiative der Geschäftsleitung oder des Arbeitnehmers erfolgt, und sieht nach Ablauf dieser Frist ein Gespräch zwischen dem Vorgesetzten und dem Arbeitnehmer über die Organisation der Tätigkeit vor.

Aktionstag : Der EBR des spanischen Textilunternehmens Inditex hat mit Unterstützung der im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften europaweit einen Aktionstag organisiert. Sie forderten eine gerechtere Gewinnbeteiligung.

Da es aufgrund nationaler Rechtsvorschriften nicht möglich ist, in allen EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig zu streiken, koordinierte die spanische Gewerkschaft CC.OO am 28. November in sieben europäischen Ländern Kundgebungen vor Zara-Läden. Diese Aktionen fanden in den Medien große Beachtung. „Nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten (Schreiben an die Unternehmensleitung, Erklärung auf jeder EBR-Tagung) haben die Gewerkschaften beschlossen, als letztes Mittel diese Kundgebungen abzuhalten“, erklärt der europäische Gewerkschaftsbund UNI Europa  (v. Mitteilung).

SE-Betriebsrat

Kampf gegen den Klimawandel: Der EBR und die Unternehmensleitung von Clariane haben auf der Plenarsitzung des EBR am 20. November eine Charta zur Beschleunigung der Reduzierung der CO2-Emissionen von Clariane unterzeichnet. Sie ist das Ergebnis der ständigen CSR-Arbeitsgruppe des EBR.

Die Charta enthält Empfehlungen an alle Akteure des Unternehmens - Unternehmensleitung, Beschäftigte und ihre Vertreter - zu drei Schwerpunkten: 1/ Beschäftigte werden informiert, sensibilisiert und geschult. 2/ Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen werden entwickelt. 3/ Die Auswirkungen des Klimawandels werden analysiert und Beschäftigte und Bewohner/Patienten werden geschützt. Beispielsweise werden die Gremien für den sozialen Dialog - vor allem die CSR-Arbeitsgruppe des EBR - die qualitativen und quantitativen Indikatoren des CO2-Fußabdrucks verfolgen. Die Arbeitnehmervertreter verpflichten sich, Initiativen zur Energieeinsparung und zu umweltfreundlichen Lösungen zu unterstützen, besonders bei Sitzungen im Rahmen des sozialen Dialogs: Videokonferenzen, Veranstaltungsorte wählen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind, Nutzung nachhaltiger öffentlicher Verkehrsmittel, Einsatz lokaler, nachhaltiger Catering-Unternehmen, Reduzierung von Plastikmüll usw. Die Arbeitnehmervertreter müssen außerdem die Karte der Exposition und Anfälligkeit der Standorte gegenüber Klimarisiken auf europäischer und nationaler Ebene analysieren und entsprechende Maßnahmenpläne erstellen.

Gewerkschaften

Réseau syndical: Am 17. November trafen sich Gewerkschaftsvertreter aus Deutschland, Finnland, Frankreich und Spanien sowie Vertreter des finnischen Papierunternehmens UPM, „um Strategien abzustimmen, die grenzüberschreitende Solidarität zu stärken und etwas gegen den sich verschlechternden sozialen Dialog bei UPM zu unternehmen“, so IndustriAll Europe (s. Mitteilung).

Eine Frage an …

Pascale Rauline, Vorsitzende des Eurobetriebsrats (CEG) von AXA

Die Unternehmens-leitung der AXA Gruppe und ihr EBR haben eine Charta über den sozialen Dialog zur Künstlichen Intelligenz unterzeichnet (s. 4. Unternehmen). Ist sie das Ergebnis eines Prozesses, der von den Arbeitnehmervertretern gesteuert wurde?
Der CEG von AXA beschäftigt sich schon seit rund 15 Jahren mit KI, eigentlich seit der Verarbeitung großer Datenmengen und dem Einsatz der Digitalisierung. Ab 2023 haben wir uns im CEG gezielter mit generativer KI auseinandergesetzt, zunächst als Tagesordnungspunkt unserer jährlichen Plenartagungen. Seit 2025 widmen wir diesem Thema zwei der monatlichen Präsidiumstagungen des CEG, um regelmäßig mit der Unternehmensleitung ihre Strategie in diesem Bereich, die Entwicklung des Einsatzes dieser Technologien sowie die Schulung der Mitarbeiter zu besprechen.

Unsere wesentliche Aufgabe besteht darin, alle Beschäftigten in diese Entwicklung einzubeziehen, niemanden zurückzulassen und besonders darauf zu achten, dass die Beschäftigungsfähigkeit erhalten bleibt. Dieses Jahr wollten wir diesen Ansatz formal in einer Charta festhalten, die wir mit der Unternehmensleitung der Gruppe unterzeichnet haben. Sie greift die wichtigsten Grundsätze einer verantwortungsvollen KI-Transformation auf: Transparenz, Ethik, Fairness, menschliche Aufsicht, Datenschutz und Umweltaspekte. Mit diesem Text verpflichtet sich die Unternehmensleitung, den sozialen Dialog über KI sowohl auf europäischer Ebene als auch innerhalb jeder Arbeitnehmervertretung auf nationaler Ebene zu fördern. Wir möchten überall den kontinuierlichen sozialen Dialog über KI im Sinne der europäischen Rahmenvereinbarung von 2020 über die Digitalisierung stärken. Nicht zuletzt hebt die Charta die Bedeutung von Schulungen hervor, um – und das möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen – alle Beschäftigten einzubeziehen, damit die Nutzung von KI-Systemen so selbstverständlich wird wie die Nutzung von Internet und E-Mails.

Agenda

4. Dezember
Lissabon (und online)
Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsinstituts, von Práxis und dem Centro de Investigação e Estudos de Sociologia (CIES-Iscte), mit dem Titel „Neubelebung der Arbeitnehmerbeteiligung in Portugal und in Europa: Der Weg zu einem progressiven Programm zur Demokratisierung der Wirtschaft“.

4. Dezember
Noisy-Le-Grand, Frankreich, (und online)
Internationales Seminar von IRES über den Konzern Décathlon oder das tugendhafte Image eines „sozial verantwortlichen“ Unternehmens. Teilnahme nur mit Anmeldung unter contact@ires.fr

 

Das Team

Diese Ausgabe wurde erstellt bei Inès Bollet, Victoria Fonseca, Ambre Grenier-Boley, Laura Renucci, Iris Turlan und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.

Impressum

Herausgeber: IR Share SARL - 5, Les Compères - 89520 Fontenoy - Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 -  Stammkapital 1.500 Euro – Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO - Damien Cornillet - Château - 89500 Villeneuve-sur-Yonne1. CPPAP Nr.: 0621 Z 93933.

Andere IR Notes

Wir werden dazu наgerufen, Schulungsprogramme auf der Grundlage der von einer Reihe von Unternehmen geäußerten Bedürfnisse zu entwickeln; wir veröffentlichen Analysen und erstellen maßgeschneiderte Schulungsaktivitäten für Gruppen, Betriebsräte, Gewerkschaften und Anwaltskanzleien. Unsere neuesten Projekte sind hier beschrieben.

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