 |
| |
IR Notes 3 – 12 Februar 2014
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
Über IR Share
IR Share bietet Zugriff auf
Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und
Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen,
Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem
Expertennetzwerk.
Das Team
Diese Ausgabe wurde erstellt von Luisa
Andias, Catarina Carvalho, Tamás Gyulavári und Frédéric Turlan.
Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter:+33 (0)6 81 41 53 95
|
|
|
|
| |
Interview
Andrea Broughton, Institute for Employment Studies
Sie
haben zwei Studien über die Beteiligung der Arbeitnehmer an
der Politik für Sicherheit und Gesundheits-schutz am
Arbeitsplatz durchgeführt.
Was sind
die wichtigsten Ergebnisse? Ja, wir
haben zwei Projekte durchgeführt, eines für Health & Safety Executive
(HSE), eine für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
zuständige öffentliche Einrichtung in Großbritannien, inwiefern sich
die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Politik für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf die Geschäftsführung des
Unternehmens auswirkt. Die Studie ging über zwei Jahre mit drei
Gesprächswellen, die zweite folgte sechs Monate nach der ersten, die
letzte weitere sechs Monate danach, um die Entwicklung über einen
längeren Zeitraum messen zu können. Derzeit arbeiten wir übrigens
für die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz (EU-OSHA) im
Rahmen der Kampagne „Partnerschaft
für Prävention“.
Welche Schlüsse ziehen Sie aus
diesen Studien? Interessant ist die Entwicklung des
Bewusstseins: Wir haben die Teilnehmer an Schulungen über Maßnahmen
zur Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz begleitet. Eine
Gruppe setzte sich aus neu ernannten, mit dem Gesundheits- und
Sicherheitsschutz beauftragten Arbeitnehmervertretern unabhängig von
ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit zusammen. Die zweite Gruppe
bestand aus Arbeitnehmervertretern und ihren Vorgesetzten. Wir haben
eine Studie mit 500 für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
zuständigen Vorgesetzten von Personalvertretern in zwei Wellen
durchgeführt, gefolgt von drei Interviewreihen am Telefon im Abstand
von jeweils sechs Monaten mit 60 für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz verantwortlichen Personalvertretern, dann drei
gemeinsame Gesprächswellen, ebenfalls im Abstand von sechs Monaten,
mit 40 Vertretern und 40 Vorgesetzten, die an Schulungen
teilgenommen hatten. Darüber hinaus haben wir Fallstudien über 12
öffentliche Einrichtungen oder private Unternehmen durchgeführt.
Beim zweiten Interview erklärten die Teilnehmer noch, viel Zeit in
Besprechungen zuzubringen, während sie sechs Monate später darauf
weitestgehend verzichten und die Gesundheits- und Sicherheitsaspekte
viel besser in ihre tägliche Managementpraxis integrieren
konnten.
Welches sind die Faktoren der
kulturellen Veränderung? Es ist schwierig, mit Sicherheit die
Faktoren für einen Wandel zu benennen und festzustellen, ob die
Schulungen die Kultur der Gesundheit und Sicherheit wirklich
verändert haben. Dagegen kann ganz klar gesagt werden, dass sich
nichts ändern wird, solange sich die Manager der untersuchten
Einrichtungen nicht persönlich beteiligen. Die Organe der
Unterrichtung und Anhörung sind eine Grundlage für die Beteiligung
von Arbeitnehmern. Es gibt jedoch noch andere, und die in der
HSE-Studie untersuchten Einrichtungen arbeiten mehrheitlich mit
anderen Mitteln wie Tagungen, Formalisierung von
Mitteilungsverfahren oder Weiterverfolgung von „Beinahe-Unfällen“ –
all dies kann die Kultur verändern.
|
|
|
|
|
|
|
IR Notes erscheint alle
14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites
Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er
kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR
Share-Website abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound).
|
|
|
In den
Schlagzeilen
Der Druck
bei den Billigfluglinien nimmt zu
Das europäische Komitee für den sozialen Dialog im Zivilluftfahrtsektor hat eine
europäische Studie über zehn Länder in Auftrag gegeben, in der die Beschäftigung von
selbständigen Piloten zur Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen untersucht
wird. Der Entschluss der Komitee-Mitglieder zur Beauftragung dieser Studie wurde
durch eine schnelle Voruntersuchung bestärkt, nach der fast 220 Piloten von Ryanair
(laut ihrer Unternehmensseite im sozialen Netzwerk wie LinkedIn) als Inhaber von
Mikrounternehmen in der Nähe den Flughafen von Dublin und Cork angemeldet sind. Aber
die Träger der Studie zweifeln nicht daran, dass es in Europa weitere Fälle gibt und
stellen die Einhaltung der Flugdienst- und Ruhezeiten der „selbständigen“ Piloten in
Frage. Der europäische Pilotenverband (ECA –
European Cockpit Association) hat in einer Mitteilung
die Praktiken der Fluggesellschaft Norwegian Air International angeprangert. Die
Piloten haben einen Arbeitsvertrag in Singapur, sind in Thailand stationiert und
fliegen in Irland angemeldete Flugzeuge, wobei keines der Flugzeuge von Irland aus
startet, dieser von Fluggesellschaften sehr geschätzten Insel. ECA spricht sogar
von einer „Billigflagge“. Auf Initiative des ECA trafen sich in Oslo Vertreter der
nationalen Behörden der amerikanischen und norwegischen zivilen Luftfahrt, um diesen
Missbrauch und die Risiken dieser Praktiken zu erörtern. Tatsächlich scheint
niemand so recht zu wissen, welche Kontrollbehörden für die Sicherheit der Flugzeuge
oder für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Flugdienstzeiten der Piloten
zuständig sind. Verhältnisse wie im Wilden Westen, die durch die Optimierung der
verschiedenen europäischen und internationalen Rechtsvorschriften ermöglicht werden.
|
1.
Europäische Union Rechtsvorschriften
Rechtsvorschriften
- Neue praktische Anweisungen für das
Verfahren vor dem Gerichtshof: Der Gerichtshof hat
praktische Anweisungen für die Parteien und ihre Vertreter auf der Grundlage der
letzten Verfahrensordnung veröffentlicht (ABl.
31. Januar 2014, L 31, S. 1).
- Internationale Übereinkünfte:
Veröffentlichung des Beschlusses des Rates vom 28. Januar
zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten (ABl. 1. Februar 2014, L 32, S. 32
und 33),
1. das Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte der
Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) von 2011 (Übereinkommen
Nr. 189) und 2. das Übereinkommen über Sicherheit bei der Verwendung
chemischer Stoffe bei der Arbeit der IAO von 1990 (Übereinkommen
Nr. 170) zu ratifizieren.
- Verabschiedung der
Saisonarbeiter-Richtlinie: Das Europäische Parlament hat
den Vorschlag
für die Richtlinie endgültig angenommen, in der die Bedingungen für Einreise
und Aufenthalt von Saisonarbeitern aus den sogenannten Drittländern
festgeschrieben werden. Wer als Saisonarbeiter in die EU einreisen möchte, muss
einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorlegen, in dem
Löhne und Arbeitszeiten festgelegt sind. Dem Antrag muss zudem der Nachweis
einer angemessenen Unterkunft und einer Krankenversicherung beiliegen, damit die
Saisonarbeiter nicht dem Sozialhilfesystem des Gastlandes zur Last fallen. Der
Richtlinie zufolge haben Saisonarbeiter dieselben Rechte wie EU-Bürger
hinsichtlich Mindestbeschäftigungsalter, Arbeitsentgelt, Kündigung,
Arbeitszeiten, Urlaub sowie Anforderungen an Gesundheitsschutz und Sicherheit am
Arbeitsplatz. Sie haben das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten sowie soziale
Sicherheit, Renten, Ausbildungen, Leistungen durch Arbeitsämter und sonstige
öffentliche Dienstleistungen (mit Ausnahme von Sozialwohnungen) zu erhalten.
Arbeitgeber, die ihre Pflichten verletzen, sollen „wirksam, verhältnismäßig und
abschreckend“ bestraft werden und müssen die betroffenen Saisonarbeiter
entschädigen. Auch Subunternehmer können bestraft werden. Zudem kann
Arbeitgebern die künftige Einstellung von Saisonarbeitern verboten werden. Die
Richtlinie soll die Verfahren zur Wiedereinreise von Saisonarbeitern in die EU
für befristete Aufenthalte vereinfachen und beschleunigen. Nach Veröffentlichung
müssen die Mitgliedstaaten die neuen Regeln innerhalb von zwei Jahren umsetzen.
|
Aktuelle
soziale Themen
- Stahlindustrie : Das
Europäische Parlament hat am 4. Februar eine Entschließung
zu dem Aktionsplan
für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Stahlindustrie in Europa
verabschiedet, den die Europäische Kommission im Juni 2013 unterbreitet hatte.
In einem Absatz der Entschließung zu Arbeitsplätzen wird die Kommission
aufgefordert, „einen Umstrukturierungsplan aufzustellen, der hochwertige
Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung in den europäischen
[Stahl-]Regionen erhält und schafft”. Es wird eine Industriepolitik gefordert,
die eine Senkung der außerordentlich hohen Energie- und Rohstoffpreise
ermöglicht, um die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu erhalten.
- Richtlinie über konzerninterne
Entsendung: Während der
Vorschlag für eine Richtline über die Bedingungen für die Einreise und den
Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen
Entsendung zurzeit zwischen den Vertretern des Europäischen Parlaments,
des Rats und der Europäischen Kommission (Dreiergespräch) verhandelt wird, damit
er auf der letzten Sitzung des Parlaments im April angenommen werden kann, hat
der Europäische Gewerkschaftsbund in einer Mitteilung
die Haltung des Rats kritisiert, demzufolge dieser gegen eine Gleichbehandlung
von Drittstaatsangehörigen ist, die in einem Mitgliedstaat arbeiten.
|
Sektoraler
sozialer Dialog
- Seeverkehr: Der Verband
der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und die Europäische
Transportarbeiterföderation (ETF) haben gemeinsam Schulungsmaterial und Richtlinien zum Thema
Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz (harassement and bullying)
herausgegeben.
|
2.
Mitgliedstaaten
Frankreich
- Generationenvertrag: Am 7.
Februar hat das Parlament eine Änderung
der Regierung zur Gesetzesvorlage
bezüglich beruflicher Ausbildung, Beschäftigung und Sozialdemokratie
angenommen, wonach Unternehmen mit 50 bis 300 Beschäftigten einen direkten
Zugang zur Beihilfe im Rahmen des Generationenvertrags
erhalten, d. h. über die Dauer von drei Jahren 4.000 Euro pro Jahr für jeden
jungen Mitarbeiter. Bislang mussten diese Unternehmen mit den Gewerkschaften im
Betrieb oder durch einen Branchenvertrag eine Rahmenvereinbarung über die
Umsetzung des Generationsvertrags abschließen. Aufgrund der Verzögerungen durch
die Verhandlungen auf Branchenebene konnten nur sehr wenige Unternehmen diese
Beihilfe in Anspruch nehmen. Künftig ist das Verfahren für Unternehmen dieser
Größe ebenso einfach wie das für die Unternehmen mit weniger als 50
Mitarbeitern.
|
Luxemburg
- Befristete Beschäftigung:
Ein Gesetz
vom 23. Dezember 2013 passt das Recht Luxemburgs an die Forderungen der
Richtlinie 1999/70/EG über befristete Arbeitsverträge an. In Zukunft müssen die
befristet beschäftigten Arbeitnehmer über unbefristete Stellen informiert
werden, die im Unternehmen frei werden.
|
Portugal
- Reform der Kriterien für Entlassungen aus
wirtschaftlichen Gründen: Die neue Regierung hat
vorgeschlagen, die Kriterien für eine Entlassung bei Einzelentlassungen aus
wirtschaftlichen Gründen durch Streichung der Arbeitsstelle zu überprüfen, wenn
die Beschäftigtenschwelle für die Auslösung von Massenentlassungen noch nicht
erreicht ist. Diese Gesetzesvorlage erstellt ein neues Kriterienbündel, wobei
das erste von der Leistung des Arbeitnehmers abhängt. Die Vorlage wird mit den
Sozialpartnern erörtert, bevor sie dem Parlament vorgelegt wird. Siehe IR Share-Analyse (auf
Englisch).
|
Ungarn
- Bürgerliche Gesetzbuch:
Das neue Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetz 5 von 2013) tritt am 15. März 2014 in
Kraft. Da das ungarische Arbeitsgesetzbuch auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch
gründet (siehe Art. 31 des Arbeitsgesetzbuches) ist die einheitliche Auslegung
des Arbeitsgesetzbuches und des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches durch einen
umfassenden Nachtrag des Arbeitsgesetzbuches (Gesetz 252 von 2013)
sichergestellt. In diesem Nachtrag werden zudem eine Reihe von Bestimmungen
näher erläutert.
|
3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Airbus Group: Auf der
Sitzung des EBR der Airbus
Group am 27. Januar in Toulouse hat die Geschäftsleitung ihren
Umstrukturierungsplan für die kommenden drei Jahre (Abbau von 5.804 Stellen) im
Einzelnen vorgestellt. FO
Métaux, die größte Gewerkschaft in Franckreich, wird keine Entlassungen
und keine Erpressungen mit Arbeitsplätzen akzeptieren, die zu Vereinbarungen zur
Verringerung von Lohnkosten führen würden. Die IG Metall fordert ebenfalls, auf
Kündigungen zu verzichten. Am 6. Februar tagte der EBR erneut, gefolgt von
Sitzungen der Europäischen Betriebsräte der von der Umstrukturierung betroffenen
Sparten (Cassidian, Astrium und Airbus), bevor die nationalen Stellen erneut
tagen. Das Verfahren der Unterrichtung und Anhörung auf europäischer Ebene wird
auf weiteren Sitzungen am 27. Februar (gefolgt von den Europäischen
Betriebsräten der Sparten) und am 12. März fortgeführt, und wenn die
Sozialpartner dies für erforderlich halten, wird auch noch eine dritte Sitzung
angesetzt. Der Vorsitzende des Europäischen Betriebsrats Rüdiger Lütjen (IG
Metall) fordert, dass das Verfahren der Unterrichtung und Anhörung auf
nationaler Ebene erst dann beginnt, wenn der Unterrichtungs- und
Anhörungsprozess auf europäischer Ebene abgeschlossen ist. Zudem wird sich die
Struktur der Unterrichtungs- und Anhörungsgremien ändern, einerseits durch die
Zusammenführung der Geschäftsbereiche Cassidian und Astrium in die neue Sparte
Space and Defence, womit die EBRs dieser beiden Geschäftsbereiche aufgelöst
werden. Am 21. – 23. Januar fand in Bremen eine Schulung der EWC Academy zu
diesem Thema statt. Andererseits hat die Gruppe ihre Umwandlung in eine
Europäische Gesellschaft (SE) angekündigt, was auch eine Vereinbarung über die
Beteiligung der Arbeitnehmer in der Airbus Group SE im Zusammenhang mit der
Frage der Erweiterung der aktuellen Arbeitnehmervertretung erfordert. Diese
beschränkt sich bislang auf die vier Länder mit den wichtigen
Industriestandorten Deutschland, Spanien, Frankreich und Großbritannien und muss
auf fünfzehn weitere europäische Länder erweitert werden.
- Axa: Der Europäische Betriebsrat (EBR) des
französischen Versicherungsunternehmens Axa (160.000
Beschäftigte) setzt seinen Internationalisierungsprozess fort. Nach dem Besuch
einer Delegation japanischer Arbeitnehmervertreter anlässlich einer
EBR-Plenarsitzung im November, der dem Schriftführer des EBR Olivier Pelras
(Gewerkschaftsbund CFDT) zufolge „zur Zufriedenheit der europäischen
Arbeitnehmervertreter und des Managements“ verlaufen ist, soll 2014 eine neue
Initiative mit mexikanischen Vertretern organisiert werden. Um die Abstimmung
zwischen dem EBR und den nationalen Stellen zu fördern, soll darüber hinaus der
in Belgien,
und 2013 in Frankreich
gestartete Versuch fortgesetzt werden: Die nationalen Mitglieder und die
Gewerkschaftsführer des betreffenden Landes treffen sich mit der nationalen
Leitung der Humanressourcen vor der Plenarsitzung des EBR. Auf diese Weise
sollen Themen an den EBR weitergeleitet und über die letzte Sitzung auf
nationaler Ebene berichtet werden.
- Bull: Wegen der am 20.
Januar angekündigten strategischen und organisatorischen Veränderungen im
französischen Informatikkonzern Bull (9.300
Beschäftigte) wird der Europäische Betriebsrat auf Ersuchen der europäischen
Arbeitnehmervertreter am 13. Februar tagen.
- Schneider Electric: Das
besondere Verhandlungsgremium, das die Vereinbarung über die Beteiligung der
Arbeitnehmer im Rahmen der Umwandlung von Schneider
Electric (140.000 Beschäftigte) in eine Europäische Gesellschaft (SE)
aushandeln soll, tagt am 27. Februar zum ersten Mal. Der vom europäischen
Gewerkschaftsverband IndustriAll benannte Gewerkschaftskoordinator Philippe
Saint-Aubin (CFDT), ehemaliger Sekretär des EBR von Alcatel-Lucent, wird an den
Verhandlungen teilnehmen. Nach der Übernahme der Invensys-Gruppe am 17. Januar
2014 hat Schneider Electric den Verkauf der Invensys-Sparte Appliance an eine
Tochtergesellschaft von Sun European Partners bekanntgegeben. Appliance wird in
Robertshaw Controls Company umbenannt. Der EBR von Invensys wird aufgelöst, und
das Präsidium des EBR von Schneider Electric hat Kontakt zu den ehemaligen
Mitgliedern aufgenommen, um diese im Rahmen des Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahrens zu dieser Veräußerung anzuhören. Der Konzern hat ebenfalls
eine den Mitarbeitern vorbehaltene Kapitalerhöhung
für 38 Länder (90% der Beschäftigten) vorgenommen.
- ZF Lenksysteme: Im
deutschen Automobilzulieferer ZF Lenksysteme
(13.000 Beschäftigte) hat sich ein Europäischer Betriebsrat konstituiert. Die
Gruppe hat u. a. Standorte in Frankreich (fast 1000 Mitarbeiter) und in Ungarn
(600 Mitarbeiter). Damit soll der Austausch von Informationen zwischen den
verschiedenen Mitarbeitervertretern zu dem Zeitpunkt erleichtert werden, zu dem
das Unternehmen seine Produktion in Ungarn ausbaut.
|
Grenzüberschreitende Vereinbarung
- Metro: Der deutsche
Handelskonzern Metro und
der Gewerkschaftsdachverband UNI Global
Union haben im Dezember 2013 eine gemeinsame Erklärung
unterzeichnet und am 3. Februar 2014 veröffentlicht, wonach der Konzern sich
verpflichtet, das Recht auf gewerkschaftliche Organisation von Mitarbeitern und
das Recht auf Tarifvertragsverhandlungen zu respektieren. Metro verpflichtet
sich ferner, gute und vertrauensvolle Beziehungen mit den
Arbeitnehmervertretungen zu fördern.
- Michelin: Der französische
Reifenhersteller Michelin
handelt derzeit eine grenzüberschreitende Vereinbarung zur asozialen
Verantwortung auf europäischer Ebene aus. Die Verhandlungen sollen im kommenden
März abgeschlossen sein.
|
Umstrukturierungen
- Mory-Ducros: Zur
Unterstützung der fast 2800 entlassenen Arbeitnehmer im Zuge der Übernahme des
Transport- und Logistikunternehmens Mory
Ducros durch Arcoles Industries hat die Regierung flankierende
Sonderregelungen für die entlassenen Arbeitnehmer beschlossen: 1. Begleitung
durch einen spezialisierten Berater, bis der Arbeitnehmer eine neue Arbeit
gefunden hat; 2. Bezug einer Vergütung für ein Jahr, die in etwa seinem
aktuellen Nettoarbeitslohn entspricht; 3. Zugang zu einer Weiterbildung, die dem
beruflichen Projekt des Arbeitnehmers entspricht. Der Staat übernimmt für 2
Jahre die Lohndifferenz bis zu einem Betrag von 300,00 Euro pro Monat, falls ein
Arbeitnehmer zu einem geringeren Gehalt wiedereingegliedert wird. Mit
Unterstützung der Transport- und Logistikbranche wird eine Beschäftigungsbörse
für die Mitarbeiter von Mory-Ducros und der Zulieferfirmen, die von der
Insolvenz von Mory-Ducros betroffen sind, eingerichtet.
|
Gewerkschaftsarbeit
- Auchan: Der europäische
Gewerkschaftsverband UNI Commerce hat am 29. Januar 2014 ein Treffen mit
Gewerkschaftsvertretern der Gruppe Auchan aus sechs Ländern einberufen, um
Informationen über die Probleme in den Filialen der französischen
Supermarktkette in Europa auszutauschen und einen gemeinsamen Ansatz
auszuarbeiten (Presse
Mitteilung).
|
4. Studien
und Berichte
- Auswirkung der Krise auf die Arbeits- und
Lebensbedingungen: Während das Europäische
Parlament über die sozialen Auswirkungen der Entscheidungen der Troika
(EU, EZB und IWF) für die vier Länder debattiert, die eine finanzielle Hilfe
erhalten (siehe IR Notes 2), hat der Ausschuss Sozialrechte des
Europarats seinen Bericht
über die Anwendung der Europäischen Sozialcharta vorgelegt, in dem 180
Verstöße gegen die Charta in 38 Mitgliedstaaten aufgeführt sind. Die Zunahme der
Verstöße steht immer mehr im Zusammenhang mit unzureichenden Sozialleistungen –
unverhältnismäßig stark betroffen sind Arme, Arbeitslose, Alte und Kranke – und
der Ungleichbehandlung von Migranten unter dem Vorwand der Bekämpfung des
„Sozialtourismus“. Eurofound
hat außerdem
eine Studie
über die sich ändernde Wahrnehmung der Lebensqualität in Europa veröffentlicht.
Bis auf Griechenland, wo das Niveau dramatisch gesunken ist, hält sich das
Niveau der Lebenszufriedenheit und des Glücks in der EU weitgehend stabil.
- Liberalisierung des Postsektors:
Das österreichische Forschungsinstitut Forba hat im Auftrag des
europäischen Gewerkschaftsverbands UNI Post & Logistics eine Studie über die
Auswirkungen der Liberalisierung des Postsektors auf Beschäftigung und
Arbeitsbedingungen durchgeführt. Aus der Studie geht hervor, dass diese
Liberalisierung weitgehend Arbeitsplätze vernichtet und die Arbeitsbedingungen
verschlechtert hat.
- Tarifverhandlungen: Das Europäische Gewerkschaftsinstitut hat seinen
monatlichen Newsletter über Tarifverhandlungen („Collective
Bargaining developments January 2014 “) herausgegeben mit Informationen,
die in allen Mitgliedsstaaten veröffentlicht werden.
- Finanzsektor: Die
Forschungseinheit zur Tarif- und Beschäftigungspolitik von CEPS/INSTEAD hat am
23. und 24. Januar die Auftaktveranstaltung zum Europäischen Forschungsprojekt
Eurosofin organisiert. Der Schwerpunkt des einjährigen Forschungsprojekts liegt
auf der Analyse der Mechanismen und Praktiken des Sozialdialogs im Finanzsektor
von fünf europäischen Hauptstädten (Luxemburg, London, Wien, Paris und
Bukarest). Ziel ist die Stärkung des sozialen Dialogs im Finanzsektor im
Hinblick auf Antizipation von Veränderungen, Anpassung von Ausbildungs- und
Effizienzanforderungen in einem wettbewerbsfähigen internationalen Sektor,
Austausch von bewährten Verfahrensweisen unter Partnern sowie die Stärkung
sozialer Standards im Finanzsektor und seinen Einrichtungen. Mehr.
|
Das aktuelle
Schlagwort
Nicht
angemeldete Erwerbstätigkeit
Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit wird von der Europäischen Kommission in ihrer
Mitteilung (Kom/2007/0628) „Die Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit
verstärken“ definiert „als jedwede Art von bezahlten Tätigkeiten, die von ihrem
Wesen her keinen Gesetzesverstoß darstellen, den staatlichen Behörden aber nicht
gemeldet werden, wobei in den einzelnen Mitgliedstaaten jedoch unterschiedliche
gesetzliche Rahmenbedingungen gegeben sind.” Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit
betrifft alle Mitgliedstaaten und ist daher eine Angelegenheit von gemeinsamem
Interesse. In den Länderspezifischen
Empfehlungen 2012 und Länderspezifischen
Empfehlungen 2013 der Kommission haben eine Reihe von Mitgliedstaaten
Empfehlungen für die Verhinderung nicht angemeldeter Arbeit, Schattenwirtschaft,
Steuerflucht und/oder Steuerkonformität erhalten. Im Juli 2013 leitete die
Kommission eine formelle
Anhörung der Sozialpartner auf EU-Ebene nach Artikel 154 des Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Union über die Verhinderung und Abschreckung nicht
angemeldeter Erwerbstätigkeit ein. Die Sozialpartner können künftig ihre eigenen
Verhandlungen im Bereich unangemeldeter Arbeit einleiten. Die Wirtschafts- und
Finanzkrise bietet den Mitgliedstaaten einen großen Anreiz, gegen unangemeldete
Erwerbstätigkeit und Scheinselbständigkeit vorzugehen; diesem Thema wird sich eine
der nächsten Ausgaben widmen. Weitere Informationen dazu im Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen (in englischer Sprache).
|
|
|