IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 3 – Der Druck bei den Billigfluglinien nimmt zu

  IR Notes 3 – 12 Februar 2014
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team Diese Ausgabe wurde erstellt von Luisa Andias, Catarina Carvalho, Tamás Gyulavári und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


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  Interview
Andrea Broughton, Institute for Employment Studies

Sie haben zwei Studien über die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Politik für Sicherheit und Gesundheits-schutz am Arbeitsplatz durchgeführt. Was sind die wichtigsten Ergebnisse?
Ja, wir haben zwei Projekte durchgeführt, eines für Health & Safety Executive (HSE), eine für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuständige öffentliche Einrichtung in Großbritannien, inwiefern sich die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Politik für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf die Geschäftsführung des Unternehmens auswirkt. Die Studie ging über zwei Jahre mit drei Gesprächswellen, die zweite folgte sechs Monate nach der ersten, die letzte weitere sechs Monate danach, um die Entwicklung über einen längeren Zeitraum messen zu können. Derzeit arbeiten wir übrigens für die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) im Rahmen der Kampagne „Partnerschaft für Prävention“.



Welche Schlüsse ziehen Sie aus diesen Studien?
Interessant ist die Entwicklung des Bewusstseins:  Wir haben die Teilnehmer an Schulungen über Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz begleitet. Eine Gruppe setzte sich aus neu ernannten, mit dem Gesundheits- und Sicherheitsschutz beauftragten Arbeitnehmervertretern unabhängig von ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit zusammen.  Die zweite Gruppe bestand aus Arbeitnehmervertretern und ihren Vorgesetzten. Wir haben eine Studie mit 500 für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zuständigen Vorgesetzten von Personalvertretern in zwei Wellen durchgeführt, gefolgt von drei Interviewreihen am Telefon im Abstand von jeweils sechs Monaten mit 60 für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlichen Personalvertretern, dann drei gemeinsame Gesprächswellen, ebenfalls im Abstand von sechs Monaten, mit 40 Vertretern und 40 Vorgesetzten, die an Schulungen teilgenommen hatten.  Darüber hinaus haben wir Fallstudien über 12 öffentliche Einrichtungen oder private Unternehmen durchgeführt.  Beim zweiten Interview erklärten die Teilnehmer noch, viel Zeit in Besprechungen zuzubringen, während sie sechs Monate später darauf weitestgehend verzichten und die Gesundheits- und Sicherheitsaspekte viel besser in ihre tägliche Managementpraxis integrieren konnten.


Welches sind die Faktoren der kulturellen Veränderung?
Es ist schwierig, mit Sicherheit die Faktoren für einen Wandel zu benennen und festzustellen, ob die Schulungen die Kultur der Gesundheit und Sicherheit wirklich verändert haben. Dagegen kann ganz klar gesagt werden, dass sich nichts ändern wird, solange sich die Manager der untersuchten Einrichtungen nicht persönlich beteiligen. Die Organe der Unterrichtung und Anhörung sind eine Grundlage für die Beteiligung von Arbeitnehmern. Es gibt jedoch noch andere, und die in der HSE-Studie untersuchten Einrichtungen arbeiten mehrheitlich mit anderen Mitteln wie Tagungen, Formalisierung von Mitteilungsverfahren oder Weiterverfolgung von „Beinahe-Unfällen“ – all dies kann die Kultur verändern.

 
  Agenda

24. – 27. Februar
Straßburg
Plenartagung des Europäischen Parlaments


6.-7. März
Porto
International Congress on Occupational Safety and Health at Work.


7. März
Brüssel
Seminar organisiert von der Europäischen Vereinigung für vergleichende wirtschaftliche Studien (EACES) und ETUI zum Thema „Comparative perspectives on the European labour markets“


20. März
Paris
EUROGIP-Tagung mit dem Thema  „Encourage companies to prevent occupational risks: which devices in Europe?“


20. März
Brüssel
Entretiens Economiques Européens 2014 (EEE – Europäische Wirtschaftsgespräche) organisiert von Confrontations Europe zum Thema   „Valorizing human investment: training, mobility, employment in Europe“


24. März
Logroño (Spanien)
Seminar zum Thema „Work-life balance: a shared responsibility“ organisiert vom Ausschuss der Regionen.


11. April
Manchester
Die Middlesex University organisiert ein Seminar mit dem Titel „Work-life balance, fairness and social justice in recession“.



26. – 28. Mai
Kopenhagen
Das Dänische Nationale Forschungszentrum für die Arbeitsumwelt (NRCWE) organisiert die 3rd International Wellbeing at Work conference.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound).

 

In den Schlagzeilen
Der Druck bei den Billigfluglinien nimmt zu

Das europäische Komitee für den sozialen Dialog im Zivilluftfahrtsektor hat eine europäische Studie über zehn Länder in Auftrag gegeben, in der die Beschäftigung von selbständigen Piloten zur Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen untersucht wird.  Der Entschluss der Komitee-Mitglieder zur Beauftragung dieser Studie wurde durch eine schnelle Voruntersuchung bestärkt, nach der fast 220 Piloten von Ryanair (laut ihrer Unternehmensseite im sozialen Netzwerk wie LinkedIn) als Inhaber von Mikrounternehmen in der Nähe den Flughafen von Dublin und Cork angemeldet sind. Aber die Träger der Studie zweifeln nicht daran, dass es in Europa weitere Fälle gibt und stellen die Einhaltung der Flugdienst- und Ruhezeiten der „selbständigen“ Piloten in Frage. Der europäische Pilotenverband (ECA – European Cockpit Association) hat in einer Mitteilung die Praktiken der Fluggesellschaft Norwegian Air International angeprangert. Die Piloten haben einen Arbeitsvertrag in Singapur, sind in Thailand stationiert und fliegen in Irland angemeldete Flugzeuge, wobei keines der Flugzeuge von Irland aus startet, dieser von Fluggesellschaften sehr geschätzten Insel.  ECA spricht sogar von einer „Billigflagge“. Auf Initiative des ECA trafen sich in Oslo Vertreter der nationalen Behörden der amerikanischen und norwegischen zivilen Luftfahrt, um diesen Missbrauch und die Risiken dieser Praktiken zu erörtern.  Tatsächlich scheint niemand so recht zu wissen, welche Kontrollbehörden für die Sicherheit der Flugzeuge oder für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Flugdienstzeiten der Piloten zuständig sind. Verhältnisse wie im Wilden Westen, die durch die Optimierung der verschiedenen europäischen und internationalen Rechtsvorschriften ermöglicht werden.


1. Europäische Union Rechtsvorschriften
Rechtsvorschriften

  • Neue praktische Anweisungen für das Verfahren vor dem Gerichtshof: Der Gerichtshof hat praktische Anweisungen für die Parteien und ihre Vertreter auf der Grundlage der letzten Verfahrensordnung  veröffentlicht (ABl. 31. Januar 2014, L 31, S. 1).

  • Internationale Übereinkünfte: Veröffentlichung des Beschlusses des Rates vom 28. Januar zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten (ABl. 1. Februar 2014, L 32, S. 32 und 33),  1. das Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) von 2011 (Übereinkommen Nr. 189) und 2. das Übereinkommen über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit der IAO von 1990 (Übereinkommen Nr. 170) zu ratifizieren.

  • Verabschiedung der Saisonarbeiter-Richtlinie: Das Europäische Parlament hat den Vorschlag für die Richtlinie endgültig angenommen, in der die Bedingungen für Einreise und Aufenthalt von Saisonarbeitern aus den sogenannten Drittländern festgeschrieben werden.  Wer als Saisonarbeiter in die EU einreisen möchte, muss einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorlegen, in dem Löhne und Arbeitszeiten festgelegt sind.  Dem Antrag muss zudem der Nachweis einer angemessenen Unterkunft und einer Krankenversicherung beiliegen, damit die Saisonarbeiter nicht dem Sozialhilfesystem des Gastlandes zur Last fallen. Der Richtlinie zufolge haben Saisonarbeiter dieselben Rechte wie EU-Bürger hinsichtlich Mindestbeschäftigungsalter, Arbeitsentgelt, Kündigung, Arbeitszeiten, Urlaub sowie Anforderungen an Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie haben das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten sowie soziale Sicherheit, Renten, Ausbildungen, Leistungen durch Arbeitsämter und sonstige öffentliche Dienstleistungen (mit Ausnahme von Sozialwohnungen) zu erhalten. Arbeitgeber, die ihre Pflichten verletzen, sollen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ bestraft werden und müssen die betroffenen Saisonarbeiter entschädigen. Auch Subunternehmer können bestraft werden. Zudem kann Arbeitgebern die künftige Einstellung von Saisonarbeitern verboten werden. Die Richtlinie soll die Verfahren zur Wiedereinreise von Saisonarbeitern in die EU für befristete Aufenthalte vereinfachen und beschleunigen. Nach Veröffentlichung müssen die Mitgliedstaaten die neuen Regeln innerhalb von zwei Jahren umsetzen.


Aktuelle soziale Themen

  • Stahlindustrie : Das Europäische Parlament hat am 4. Februar eine Entschließung zu dem Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Stahlindustrie in Europa verabschiedet, den die Europäische Kommission im Juni 2013 unterbreitet hatte. In einem Absatz der Entschließung zu Arbeitsplätzen wird die Kommission aufgefordert, „einen Umstrukturierungsplan aufzustellen, der hochwertige Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung in den europäischen [Stahl-]Regionen erhält und schafft”. Es wird eine Industriepolitik gefordert, die eine Senkung der außerordentlich hohen Energie- und Rohstoffpreise ermöglicht, um die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu erhalten.

  • Richtlinie über konzerninterne Entsendung: Während der Vorschlag für eine Richtline über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung zurzeit zwischen den Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rats und der Europäischen Kommission (Dreiergespräch) verhandelt wird, damit er auf der letzten Sitzung des Parlaments im April angenommen werden kann, hat der Europäische Gewerkschaftsbund in einer Mitteilung die Haltung des Rats kritisiert, demzufolge dieser gegen eine Gleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen ist, die in einem Mitgliedstaat arbeiten.


Sektoraler sozialer Dialog

  • Seeverkehr: Der Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und die Europäische Transportarbeiterföderation (ETF) haben gemeinsam Schulungsmaterial und Richtlinien zum Thema Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz (harassement and bullying) herausgegeben.


2. Mitgliedstaaten
Frankreich

  • Generationenvertrag: Am 7. Februar hat das Parlament eine Änderung der Regierung zur Gesetzesvorlage bezüglich beruflicher Ausbildung, Beschäftigung und Sozialdemokratie angenommen, wonach Unternehmen mit 50 bis 300 Beschäftigten einen direkten Zugang zur Beihilfe im Rahmen des Generationenvertrags erhalten, d. h. über die Dauer von drei Jahren 4.000 Euro pro Jahr für jeden jungen Mitarbeiter. Bislang mussten diese Unternehmen mit den Gewerkschaften im Betrieb oder durch einen Branchenvertrag eine Rahmenvereinbarung über die Umsetzung des Generationsvertrags abschließen. Aufgrund der Verzögerungen durch die Verhandlungen auf Branchenebene konnten nur sehr wenige Unternehmen diese Beihilfe in Anspruch nehmen. Künftig ist das Verfahren für Unternehmen dieser Größe ebenso einfach wie das für die Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern.


Luxemburg

  • Befristete Beschäftigung: Ein Gesetz vom 23. Dezember 2013 passt das Recht Luxemburgs an die Forderungen der Richtlinie 1999/70/EG über befristete Arbeitsverträge an. In Zukunft müssen die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über unbefristete Stellen informiert werden, die im Unternehmen frei werden.


Portugal

  • Reform der Kriterien für Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen: Die neue Regierung hat vorgeschlagen, die Kriterien für eine Entlassung bei Einzelentlassungen aus wirtschaftlichen Gründen durch Streichung der Arbeitsstelle zu überprüfen, wenn die Beschäftigtenschwelle für die Auslösung von  Massenentlassungen noch nicht erreicht ist. Diese Gesetzesvorlage erstellt ein neues Kriterienbündel, wobei das erste von der Leistung des Arbeitnehmers abhängt. Die Vorlage wird mit den Sozialpartnern erörtert, bevor sie dem Parlament vorgelegt wird. Siehe IR Share-Analyse (auf Englisch).


Ungarn

  • Bürgerliche Gesetzbuch: Das neue Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetz 5 von 2013) tritt am 15. März 2014 in Kraft. Da das ungarische Arbeitsgesetzbuch auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch gründet (siehe Art. 31 des Arbeitsgesetzbuches) ist die einheitliche Auslegung des Arbeitsgesetzbuches und des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches durch einen umfassenden Nachtrag des Arbeitsgesetzbuches (Gesetz 252 von 2013) sichergestellt. In diesem Nachtrag werden zudem eine Reihe von Bestimmungen näher erläutert.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • Airbus Group: Auf der Sitzung des EBR der Airbus Group am 27. Januar in Toulouse hat die Geschäftsleitung ihren Umstrukturierungsplan für die kommenden drei Jahre (Abbau von 5.804 Stellen) im Einzelnen vorgestellt. FO Métaux, die größte Gewerkschaft in Franckreich, wird keine Entlassungen und keine Erpressungen mit Arbeitsplätzen akzeptieren, die zu Vereinbarungen zur Verringerung von Lohnkosten führen würden. Die IG Metall fordert ebenfalls, auf Kündigungen zu verzichten. Am 6. Februar tagte der EBR erneut, gefolgt von Sitzungen der Europäischen Betriebsräte der von der Umstrukturierung betroffenen Sparten (Cassidian, Astrium und Airbus), bevor die nationalen Stellen erneut tagen. Das Verfahren der Unterrichtung und Anhörung auf europäischer Ebene wird auf weiteren Sitzungen am 27. Februar (gefolgt von den Europäischen Betriebsräten der Sparten) und am 12. März fortgeführt, und wenn die Sozialpartner dies für erforderlich halten, wird auch noch eine dritte Sitzung angesetzt. Der Vorsitzende des Europäischen Betriebsrats Rüdiger Lütjen (IG Metall) fordert, dass das Verfahren der Unterrichtung und Anhörung auf nationaler Ebene erst dann beginnt, wenn der Unterrichtungs- und Anhörungsprozess auf europäischer Ebene abgeschlossen ist. Zudem wird sich die Struktur der Unterrichtungs- und Anhörungsgremien ändern, einerseits  durch die Zusammenführung der Geschäftsbereiche Cassidian und Astrium in die neue Sparte Space and Defence, womit die EBRs dieser beiden Geschäftsbereiche aufgelöst werden. Am 21. – 23. Januar fand in Bremen eine Schulung der EWC Academy zu diesem Thema statt. Andererseits hat die Gruppe ihre Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE) angekündigt, was auch eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Airbus Group SE im Zusammenhang mit der Frage der Erweiterung der aktuellen Arbeitnehmervertretung erfordert. Diese beschränkt sich bislang auf die vier Länder mit den wichtigen Industriestandorten Deutschland, Spanien, Frankreich und Großbritannien und muss auf fünfzehn weitere europäische Länder erweitert werden.

  • Axa: Der Europäische Betriebsrat (EBR) des französischen Versicherungsunternehmens Axa (160.000 Beschäftigte) setzt seinen Internationalisierungsprozess fort. Nach dem Besuch einer Delegation japanischer Arbeitnehmervertreter anlässlich einer EBR-Plenarsitzung im November, der dem Schriftführer des EBR Olivier Pelras (Gewerkschaftsbund CFDT) zufolge  „zur Zufriedenheit der europäischen Arbeitnehmervertreter und des Managements“ verlaufen ist, soll 2014 eine neue Initiative mit mexikanischen Vertretern organisiert werden. Um die Abstimmung zwischen dem EBR und den nationalen Stellen zu fördern, soll darüber hinaus der in Belgien, und 2013 in Frankreich gestartete Versuch fortgesetzt werden: Die nationalen Mitglieder und die Gewerkschaftsführer des betreffenden Landes treffen sich mit der nationalen Leitung der Humanressourcen vor der Plenarsitzung des EBR.  Auf diese Weise sollen Themen an den EBR weitergeleitet und über die letzte Sitzung auf nationaler Ebene berichtet werden.

  • Bull: Wegen der am 20. Januar angekündigten strategischen und organisatorischen Veränderungen im französischen Informatikkonzern Bull (9.300 Beschäftigte) wird der Europäische Betriebsrat  auf Ersuchen der europäischen Arbeitnehmervertreter am 13. Februar tagen.

  • Schneider Electric: Das besondere Verhandlungsgremium, das die Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer im Rahmen der Umwandlung von Schneider Electric (140.000 Beschäftigte) in eine Europäische Gesellschaft (SE) aushandeln soll, tagt am 27. Februar zum ersten Mal. Der vom europäischen Gewerkschaftsverband IndustriAll benannte Gewerkschaftskoordinator Philippe Saint-Aubin (CFDT), ehemaliger Sekretär des EBR von Alcatel-Lucent, wird an den Verhandlungen teilnehmen. Nach der Übernahme der Invensys-Gruppe am 17. Januar 2014 hat Schneider Electric den Verkauf der Invensys-Sparte Appliance an eine Tochtergesellschaft von Sun European Partners bekanntgegeben. Appliance wird in Robertshaw Controls Company umbenannt. Der EBR von Invensys wird aufgelöst, und das Präsidium des EBR von Schneider Electric hat Kontakt zu den ehemaligen Mitgliedern aufgenommen, um diese im Rahmen des Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens zu dieser Veräußerung anzuhören. Der Konzern hat ebenfalls eine den Mitarbeitern vorbehaltene Kapitalerhöhung für 38 Länder (90% der Beschäftigten) vorgenommen.

  • ZF Lenksysteme: Im deutschen Automobilzulieferer ZF Lenksysteme (13.000 Beschäftigte) hat sich ein Europäischer Betriebsrat konstituiert. Die Gruppe hat u. a. Standorte in Frankreich (fast 1000 Mitarbeiter) und in Ungarn (600 Mitarbeiter). Damit soll der Austausch von Informationen zwischen den verschiedenen Mitarbeitervertretern zu dem Zeitpunkt erleichtert werden, zu dem das Unternehmen seine Produktion in Ungarn ausbaut.


Grenzüberschreitende Vereinbarung

  • Metro: Der deutsche Handelskonzern Metro und der Gewerkschaftsdachverband UNI Global Union haben im Dezember 2013 eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet und am 3. Februar 2014 veröffentlicht, wonach der Konzern sich verpflichtet, das Recht auf gewerkschaftliche Organisation von Mitarbeitern und das Recht auf Tarifvertragsverhandlungen zu respektieren. Metro verpflichtet sich ferner, gute und vertrauensvolle Beziehungen mit den Arbeitnehmervertretungen zu fördern.

  • Michelin: Der französische Reifenhersteller Michelin handelt derzeit eine grenzüberschreitende Vereinbarung zur asozialen Verantwortung auf europäischer Ebene aus. Die Verhandlungen sollen im kommenden März abgeschlossen sein.


Umstrukturierungen

  • Mory-Ducros: Zur Unterstützung der fast 2800 entlassenen Arbeitnehmer im Zuge der Übernahme des Transport- und Logistikunternehmens Mory Ducros durch Arcoles Industries hat die Regierung flankierende Sonderregelungen für die entlassenen Arbeitnehmer beschlossen: 1. Begleitung durch einen spezialisierten Berater, bis der Arbeitnehmer eine neue Arbeit gefunden hat; 2. Bezug einer Vergütung für ein Jahr, die in etwa seinem aktuellen Nettoarbeitslohn entspricht; 3. Zugang zu einer Weiterbildung, die dem beruflichen Projekt des Arbeitnehmers entspricht. Der Staat übernimmt für 2 Jahre die Lohndifferenz bis zu einem Betrag von 300,00 Euro pro Monat, falls ein Arbeitnehmer zu einem geringeren Gehalt wiedereingegliedert wird. Mit Unterstützung der Transport- und Logistikbranche wird eine Beschäftigungsbörse für die Mitarbeiter von Mory-Ducros und der Zulieferfirmen, die von der Insolvenz von Mory-Ducros betroffen sind, eingerichtet.


Gewerkschaftsarbeit

  • Auchan: Der europäische Gewerkschaftsverband UNI Commerce hat am 29. Januar 2014 ein Treffen mit Gewerkschaftsvertretern der Gruppe Auchan aus sechs Ländern einberufen, um Informationen über die Probleme in den Filialen der französischen Supermarktkette in Europa auszutauschen und einen gemeinsamen Ansatz auszuarbeiten (Presse Mitteilung).


4. Studien und Berichte

  • Auswirkung der Krise auf die Arbeits- und Lebensbedingungen: Während das Europäische Parlament über die sozialen Auswirkungen der Entscheidungen der Troika (EU, EZB und IWF) für die vier Länder debattiert, die eine finanzielle Hilfe erhalten (siehe IR Notes 2), hat der Ausschuss Sozialrechte des Europarats seinen Bericht über die Anwendung der Europäischen Sozialcharta vorgelegt, in dem 180 Verstöße gegen die Charta in 38 Mitgliedstaaten aufgeführt sind. Die Zunahme der Verstöße steht immer mehr im Zusammenhang mit unzureichenden Sozialleistungen – unverhältnismäßig stark betroffen sind Arme, Arbeitslose, Alte und Kranke – und der Ungleichbehandlung von Migranten unter dem Vorwand der Bekämpfung des „Sozialtourismus“. Eurofound hat außerdem eine Studie über die sich ändernde Wahrnehmung der Lebensqualität in Europa veröffentlicht. Bis auf Griechenland, wo das Niveau dramatisch gesunken ist, hält sich das Niveau der Lebenszufriedenheit und des Glücks in der EU weitgehend stabil.

  • Liberalisierung des Postsektors: Das österreichische Forschungsinstitut Forba hat im Auftrag des europäischen Gewerkschaftsverbands UNI Post & Logistics eine Studie über die Auswirkungen der Liberalisierung des Postsektors auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen durchgeführt. Aus der Studie geht hervor, dass diese Liberalisierung weitgehend Arbeitsplätze vernichtet und die Arbeitsbedingungen verschlechtert hat.

  • Tarifverhandlungen: Das Europäische Gewerkschaftsinstitut hat seinen monatlichen Newsletter über Tarifverhandlungen („Collective Bargaining developments January 2014 “) herausgegeben mit Informationen, die in allen Mitgliedsstaaten veröffentlicht werden.

  • Finanzsektor: Die Forschungseinheit zur Tarif- und Beschäftigungspolitik von CEPS/INSTEAD hat am 23. und 24. Januar die Auftaktveranstaltung zum Europäischen Forschungsprojekt Eurosofin organisiert. Der Schwerpunkt des einjährigen Forschungsprojekts liegt auf der Analyse der Mechanismen und Praktiken des Sozialdialogs im Finanzsektor von fünf europäischen Hauptstädten (Luxemburg, London, Wien, Paris und Bukarest). Ziel ist die Stärkung des sozialen Dialogs im Finanzsektor im Hinblick auf Antizipation von Veränderungen, Anpassung von Ausbildungs- und Effizienzanforderungen in einem wettbewerbsfähigen internationalen Sektor, Austausch von bewährten Verfahrensweisen unter Partnern sowie die Stärkung sozialer Standards im Finanzsektor und seinen Einrichtungen. Mehr.


Das aktuelle Schlagwort
Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit wird von der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung (Kom/2007/0628) „Die Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit verstärken“ definiert „als jedwede Art von bezahlten Tätigkeiten, die von ihrem Wesen her keinen Gesetzesverstoß darstellen, den staatlichen Behörden aber nicht gemeldet werden, wobei in den einzelnen Mitgliedstaaten jedoch unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen gegeben sind.” Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit betrifft alle Mitgliedstaaten und ist daher eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse. In den Länderspezifischen Empfehlungen 2012 und Länderspezifischen Empfehlungen 2013 der Kommission haben eine Reihe von Mitgliedstaaten Empfehlungen für die Verhinderung nicht angemeldeter Arbeit, Schattenwirtschaft, Steuerflucht und/oder Steuerkonformität erhalten. Im Juli 2013 leitete die Kommission eine formelle Anhörung der Sozialpartner auf EU-Ebene nach Artikel 154 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union über die Verhinderung und Abschreckung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit ein. Die Sozialpartner können künftig ihre eigenen Verhandlungen im Bereich unangemeldeter Arbeit einleiten. Die Wirtschafts- und Finanzkrise bietet den Mitgliedstaaten einen großen Anreiz, gegen unangemeldete Erwerbstätigkeit und Scheinselbständigkeit vorzugehen; diesem Thema wird sich eine der nächsten Ausgaben widmen. Weitere Informationen dazu im Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen (in englischer Sprache).

 


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Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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