IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 7 – Michelin setzt auf den europäischen sozialen Dialog

  IR Notes 7 – 9 April 2014
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team Diese Ausgabe wurde erstellt von Francisco Gomez Abelleira, Jean-Claude Fillon, Sofia Lampousaki, Sebastian Schulze-Marmeling and Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


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  Interview
Dr. Thorsten Schulten, Referatsleiter am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI)

Was bedeutet die Einführung eines Mindestlohns für Deutschland?
Die Sozialpartner waren lange Zeit der Ansicht, dass die Frage des Mindestlohns durch Branchentarifverträge ohne staatlichen Eingriff geregelt werden könne. Aber seit den 1990er Jahren ist das Tarifverhandlungssystem zunehmend geschwächt. Immer weniger Arbeitnehmer sind durch einen Tarifvertrag geschützt – die Tarifbindung beträgt nicht mehr als 60% – dies betrifft vor allem den Dienstleistungssektor. Diese Entwicklung hat die Gewerkschaften dazu bewogen, ihre Haltung aufzugeben und die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns auf Bundesebene zu fordern. Die Gewerkschaften haben erkannt, dass die fehlende Mindestlohnregelung die Entwicklung ganzer Niedriglohnsektoren ermöglicht hat, was dazu beigetragen hat, den Druck auf die Löhne aufrechtzuerhalten, die seit den 1990er Jahren kaum gestiegen sind.


Wie viele Arbeitnehmer sind zurzeit von den Niedriglöhnen betroffen?
Wir schätzen, dass derzeit 5 bis 6 Millionen Arbeitnehmer weniger als 8,50 Euro bekommen. Somit wird ein Fünftel der Erwerbstätigen von der Mindestlohnregelung direkt profitieren. Für Deutschland ist die Einführung eines Mindestlohns daher von großer Bedeutung. Er ist ein politischer Erfolg der Gewerkschaften, die seit zehn Jahren eine Mindestlohnkampagne führen, bei der es ihnen schließlich gelungen ist, eine breite  Mehrheit der Bürger zu überzeugen, und selbst die konservativen Parteien wie die CDU, die jetzt den Schritt wagen, halten es für nicht akzeptabel, dass in Deutschland Arbeitnehmer für 4 oder 5 Euro die Stunde arbeiten.


Sind Sie mit dem Gesetzentwurf zufrieden?
Wir bemängeln, dass der Mindestlohn zu niedrig ist – mit 8,50 Euro liegt er unter dem französischen Mindestlohn – und vor allem, dass er nicht vor 2018 angepasst werden soll, so ist es im Gesetzentwurf vorgesehen. Zurzeit beträgt der Mindestlohn in Frankreich ca. 60% des Medianlohns. Mit 8,50 Euro liegt der deutsche Mindestlohn bei 50% des Medianlohns, und da der französische Mindestlohn in den kommenden drei Jahren weiter ansteigen wird, wird sich der Unterschied noch vergrößern. Wie der Vorsitzende der Gewerkschaft Ver.di gesagt hat, sollte der Mindestlohn rasch bei 10 Euro ankommen. Der Entwurf lässt auch gewisse Fragen über das Verfahren zur Anpassung des Mindestlohns offen. Eine Kommission der Tarifpartner soll eine Empfehlung zur Erhöhung abgeben, und die Regierung, die kein Mitspracherecht hat, soll diese Empfehlung umsetzen. Aber man weiß noch nicht, was passiert, wenn die Kommission zu keiner Einigung kommt, denn die Mehrheit der Arbeitgeber ist gegen den Mindestlohn.


Sorgen bereiten Ihnen auch die Ausnahmeregelungen, die der Entwurf vorsieht?
Ja, wir kritisieren die Ausnahmen, die der Gesetzentwurf vorsieht, auch wenn wir es begrüßen, dass die Regierung der intensiven Lobbyarbeit zahlreicher Branchen standgehalten hat, die Ausnahmen einforderten. Der Entwurf sieht vor, dass der Mindestlohn nicht für Jugendliche unter 18 Jahren gilt – was wir für ungerecht halten, sofern sie die gleiche Arbeit verrichten wie Erwachsene – und auch nicht für (über ein Jahr arbeitslose) Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Anstellung – hier ist das Risiko des Mitnahmeeffekts groß: Arbeitgeber können Langzeitarbeitslose einstellen, nach sechs Monaten entlassen und wieder neue einstellen, ohne den Mindestlohn zahlen zu müssen. Aber insgesamt gesehen ist das Ganze ein großer Fortschritt und ein echter Bruch mit dem deutschen Modell der Sozialpartnerautonomie. Das ist wirklich eine sehr gute Sache.


Ist das eine gute Nachricht für Europa?
Das ist eine sehr wichtige politische Botschaft an die Europäische Kommission und die Troika aus EZB, EU-Kommission und IWF, die massiven Druck auf die Länder ausüben, damit diese eine Politik der Lohndämpfung, Senkung des Mindestlohns oder auch der Schwächung des Tarifverhandlungssystems betreiben. Der deutsche Erfolg beruht nicht auf den Niedriglohnsektoren und dem wachsenden Prekariat. Man könnte sogar sagen, das Land hat es trotz dieser beiden Phänomene zum Erfolg gebracht. Es zeichnet sich mittlerweise die Haltung ab, dass Deutschland die Flexibilität im Arbeitsmarkt übertrieben habe – die Leute sollen auch von ihrer Arbeit leben können und in den Genuss von mehr Sicherheit und besseren Arbeitsbedingungen kommen. Aus diesem Grund fordern die Gewerkschaften eine neue Ordnung der Arbeit, mit der Mindestlohnregelung als Eckpfeiler.


Besteht nicht die Gefahr, dass es in den Niedriglohnsektoren zu einem massiven Verlust von Arbeitsplätzen kommt?
Die jüngsten internationalen Untersuchungen zum Mindestlohn ergeben eindeutig, dass die Auswirkungen des Mindestlohns, sofern es welche gibt, auf die Beschäftigung vernachlässigbar sind. In Deutschland ergeben zahlreiche Studien, dass der Mindestlohn in bestimmten Branchen keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitsplätze gezeigt hat. Die Unternehmen haben zahlreiche Möglichkeiten, sich an einen höheren Mindestlohn anzupassen. Sie können die Preise erhöhen oder die Produktivität steigern. In einigen Bereichen werden die Gewinne etwas niedriger ausfallen. Letztlich wird der Mindestlohn eine neue Kaufkraft schaffen, die wiederum der Wirtschaft neue Impulse verleiht.

 
  Agenda

9. – 11. April
Bremen
Kolloquium mit dem Titel: „The Europeanization of Trade Unions in the Countries of the Eastern Enlargement. Perspectives for Interest Representation by Trade Unions and for Trade Union Solidarity within the EU“, organisiert von der Forschungsstelle Osteuropa der Universität Bremen und Partner.


14. April
Bordeaux
Seminar über das „Le droit du travail en face de Jaebeol en Corée“ (Arbeitsrecht angesichts von Jaebeols in Korea)“ von Jeseon Park, und „Overcoming Marginalization:  Informal workers and their solidarity-based movement in India“ von Supriya Routh, organisiert vom Zentrum für Rechtsvergleichung Arbeitsrecht und Soziale Sicherheit (COMTRASEC – Université de Bordeaux). Link zum Programm.


14. – 17. April
Straßburg
Plenarsitzung des Europäischen Parlaments mit Abstimmung über den Bericht über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung.


28 avril
Brüssel
Konferenz über Arbeitsbedingungen, organisiert von der Europäischen Kommission.


6. Mai
Évry (Frankreich)
Internationales Kolloquium über „l’inspection du travail, l’entreprise et les droits des travailleurs“ (die Arbeitsaufsicht, das Unternehmen und die Rechte der Arbeitnehmer), organisiert vom Forschungszentrum Léon Duguit (Université d’Évry-val-d’Essonne). Link zum Programm.


14. und 15. Mai
Genf
Global Dialogue Forum on Employment Relationships in the Media and Culture Sector, ausgerichtet von der Internationalen Arbeitsorganisation IAO.


15. und 16. Mai
Lyon
Kolloquium über die Flexibilität des Arbeitsrechts. Referenten u. a.  Sylvaine Laulom („Les flexibilités du droit social européen“) und Farida Khodri („Les normes sociales fondamentales : un rempart efficace aux flexibilités?“), organisiert von Erds-CERCRID und l’IETL (Université Lumière Lyon). Link zum Programm.


20. Mai 2014
Créteil
Tagung mit dem Thema „Syndicats et nouveaux acteurs face aux défis des restructurations multinationales“ organisiert von RT18 (Relations Professionnelles) der Association française de sociologie. Kontakt: dkessel11@gmail.com


23. Mai
Avignon
Mittelmeerseminar zum Arbeitsrecht, organisiert vom französischen Verband für Arbeitsrechte (AFDT) in Zusammenarbeit mit spanischen und italienischen Arbeitsrechtsverbänden. Thema: Religion im Unternehmen. Link zum Programm, auf Französisch.


26. – 28. Mai
Kopenhagen
Das Dänische Nationale Forschungszentrum für die Arbeitsumwelt (NRCWE) organisiert die 3rd International Wellbeing at Work conference.


12. und 13. Juni
Paris
Internationales Kolloquium „Trajectoires professionnelles et dispositifs publics en action“, organisiert von sieben Forschungseinrichtungen CEE, IDHE, Ires, Irisso, Lest, Lise und Printemps).


20. Juni
Brüssel
Tagung des Rates „Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten“

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Michelin setzt auf den europäischen sozialen Dialog

Die Leitung des Reifenherstellers Michelin (62.000 Beschäftigte in Europa) und die Verhandlungsführer seines Europäischen Betriebsrats haben am 26. März 2014 in Valladolid eine „europäische Rahmen-vereinbarung zur sozialen Verantwortung und Entwicklung“* unterzeichnet. Damit schließt Michelin zum ersten Mal eine transnationale Vereinbarung ab – eine geradezu revolutionäre Entwicklung:  Denn der Konzern, lange Zeit von einer paternalistischen Unternehmenskultur geprägt und nicht sehr gewerkschaftsfreundlich, ist bereits mehrfach wegen der Diskriminierung von Gewerkschafts-mitgliedern in Frankreich verurteilt worden und hat erst 1999 der Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats zugestimmt. Inhaltlich weicht die Vereinbarung von den internationalen Standard-rahmenvereinbarungen ab, dank langer Verhandlungen, „bei denen die Leitung sich die Mittel verschafft hat, mit den Arbeitnehmervertretern zusammenzuarbeiten“, hebt Cyrille Poughon (CFDT), EBR-Sekretär bei Michelin hervor. Letztlich spiegelt die Vereinbarung die „neue“ Kultur des Konzerns, seine Ambitionen auf dem Gebiet der sozialen Beziehungen wider und enthält konkrete Verpflichtungen, beispielsweise 50% der Arbeitsstellen für ältere Arbeitnehmer und Frauen zugänglich zu machen. Zu diesem Rahmenvertrag werden die Sozialpartner des Konzerns ab 2015 eine transnationale Verhandlungsrunde über die verschiedenen, in diesem Abkommen genannten Bereiche einleiten. Damit ist auch der Weg für die Aushandlung einer internationalen Rahmenvereinbarung mit dem Gewerkschaftsbund IndustriAll Global Union für die Mitarbeiter außerhalb der EU geebnet. Wer hätte vor zwanzig Jahren voraussagen können, dass der Konzernleiter, wie jetzt Jean-Dominique Senard, bei der Unterzeichnung des Abkommens die folgenden Worte aussprechen würde: „Ein erfolgreiches Unternehmen ist ein Unternehmen, in dem die Arbeitsbeziehungen vorbildlich gelebt werden.“ Die Sozialpartner haben es somit geschafft, eine Kultur der Konfrontation und des Vermeidens in einen „konstruktiven sozialen Dialog“ umzuwandeln, wozu auch der Dialog innerhalb des EBR beigetragen hat. Hut ab!


*Die Vereinbarung wird auf der IR Share-Website online gestellt, sobald die Zustimmung der Unternehmensleitung und des EBR dazu vorliegt.


1. Europäische Union
Rechtsvorschriften

  • Öffentliche Auftragsvergabe: Die drei Richtlinien zur Reformierung der Vergabe von Konzessionen und öffentlichen Aufträgen wurden im Amtsblatt veröffentlicht (ABl. 28. März 2014, L 94). Hierbei handelt es sich um: 1.Richtlinie 2014/23 vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe ; 2. Richtlinie 2014/24 vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und 3. Richtlinie 2014/25 vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste. In sozialer Hinsicht sind diese Richtlinien von Bedeutung, da sie denjenigen, die über die öffentliche Auftragsvergabe entscheiden, die folgenden Möglichkeiten einräumen: 1. die Unternehmen auszuschließen, die wegen „Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels“ rechtskräftig verurteilt worden sind, und die Unternehmen, die ihren Verpflichtungen zur Entrichtung ihrer Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht nachgekommen sind.  2. bei der öffentlichen Auftragsvergabe nicht allein aufgrund des niedrigsten Preises, sondern auch anhand des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ zu entscheiden, das auf der Grundlage von Kriterien unter Einbeziehung qualitativer, umweltbezogener und/oder sozialer Aspekte bewertet wird. So können „Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals“ berücksichtigt werden, „wenn die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann“.

  • Saisonarbeitnehmer: Die Richtlinie 2014/36 vom 26. Februar 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitsnehmer wurde im Amtsblatt veröffentlicht (ABl. 28. März 2014, L 94). Sie legt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen als Saisonarbeitsnehmer fest und definiert die Rechte der Saisonarbeitsnehmer.


Aktuelle soziale Themen

  • Frankreich wird aufgefordert, seine Sozialvorschriften zu überarbeiten: Am 28. März 2014 hat die Europäische Kommission zwei begründete Stellungnahmen an Frankreich gerichtet in Bezug auf die Arbeitszeit von Ärzten und den Schutz der Renten bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. In der ersten Stellungnahme heißt es: „Zusätzliche Bereitschaftsdienste und Ausbildungsstunden an der Universität werden nicht berücksichtigt, obwohl beides nach der Richtlinie 2003/88 als Arbeitszeit einzustufen ist”. In der zweiten Stellungnahme befindet die Kommission, dass Betriebsrenten bei Insolvenz des Arbeitgebers nach französischem Recht nicht ausreichend geschützt sind. Das verstoße gegen die Richtlinie 2008/94 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (siehe Pressemitteilung der Kommission).

  • Irland wird aufgefordert, seine Rechtsvorschriften über Abfindungszahlungen zu ändern: Am 28. März 2014 hat die Europäische Kommission Irland aufgefordert, seine Rechtsvorschriften über Abfindungszahlungen zu ändern, da diese Arbeitnehmer diskriminieren, die in Konzerngesellschaften in anderen Mitgliedstaaten arbeiten. Die Kommission beanstandet bei der Berechnung des Steuerfreibetrags für diese Zahlungen, dass nur die Beschäftigungsjahre in Konzerngesellschaften in Irland, nicht aber die in anderen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden (siehe Pressemitteilung der Kommission).


Sektoraler sozialer Dialog

  • Eisenbahnsektor: Die europäischen Sozialpartner im Eisenbahnsektor – Gemeinschaft Europäischer Bahnen und Europäische Transportarbeiter-Föderation – haben am 11. März gemeinsame Empfehlungen zur Identifizierung und Vorbeugung von psychosozialen Risiken (PSR) in ihrem Sektor verabschiedet. Die Unterzeichner fordern „eine kooperative Unternehmenskultur“ im Rahmen „eines allgemeinen Risikobewertungsprozesses“, wenn möglich auf der Grundlage eines „gemeinsamen Ansatzes“.

  • Industriereinigung: Die europäischen Sozialpartner haben sich im Rahmen der zweiten Anhörungsphase zur Schwarzarbeit mit einem gemeinsamen Standpunkt (auf Englisch) an die Europäische Kommission gerichtet/gewandt.

  • Rohstofffördernde Industrie: Die europäischen Sozialpartner haben eine gemeinsame Stellungnahme zu den vorläufigen Empfehlungen des wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition (SCOEL) von Grenzwerten am Arbeitsplatz für NO2 und NO verabschiedet.


Rechtsprechung

  • Seeverkehr und kollektive Maßnahmen: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat am 1. April 2014 seine Schlussanträge in Bezug auf zwei kollektive Maßnahmen (Blockierung der Be- und Entladung eines Schiffes) vorgetragen, die von schwedischen Gewerkschaften in einem schwedischen Hafen gegen ein Schiff betrieben wurden, das unter der Flagge eines Drittlands geführt wurde, aber im Eigentum eines norwegischen Unternehmens , also eines Mitglieds des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) war. Das schwedische Gericht, das den Gerichtshof angerufen hat, hält die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Gewerkschaftsmaßnahmen für die Entscheidung des Rechtsstreits für maßgebend und erwartet vom Gerichtshof die Feststellung, ob die schwedische Rechtsprechung zu Gewerkschaftsmaßnahmen mit den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts in Bezug auf den freien Dienstleistungsverkehr vereinbar ist. Aber es befragt den Gerichtshof nicht zu dieser Sache, da es die Rechtsprechung in der Rechtssache Laval un Partneri (Urteil vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri (C-341/05) wohl als ausreichend erachtet. Der Generalanwalt ist der Ansicht, dass es nicht die Aufgabe des Gerichtshofs ist, sich mit dieser Frage zu befassen und nimmt nur Stellung zur Anwendung der Verordnung 4055/86 vom 22. Dezember 1986 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschifffahrt zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern. Dieser Text gilt „für eine Gesellschaft mit Sitz in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) …, die Eignerin eines unter der Flagge eines Drittlands fahrenden Schiffs ist, mit dem Seeverkehrsdienstleistungen zwischen EWR-Staaten erbracht werden, sofern diese Gesellschaft selbst die Verantwortung für den Betrieb dieses Schiffs übernimmt“.


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Elektronische Restaurant-Gutscheine (titre restaurant): Der Nationale Beirat für Arbeit hat sich in einer Stellungnahme (auf Französisch) vom 25. März, (auf Flämisch ) für den allgemeinen Einsatz elektronischer Restaurant-Gutscheine ausgesprochen. Die vollständige und endgültige Umstellung soll zum 1. Januar 2016 erfolgen.


Deutschland

Frankreich

  • Arbeitnehmerentsendung und Billigfluglinien: Die Strafkammer des Kassationshofs [Cour de cassation – entspricht in etwa dem Bundesgerichtshof] hat am 11. März zwei zusammenhängende Urteile zum Beschäftigungsstatus des fliegenden Personals gefällt, die ihre Tätigkeit von französischen Flughäfen aus für ausländische Billigfluglinien ausüben (Urteil der Strafkammer des Kassationshofs  vom 11.04.2014, Easyjet, Nr. 11-88420 und Vueling, Nr. 12-81461). Der Kassationshof weist die Rechtsmittel der beiden Gesellschaften zurück, die im Berufungsverfahren wegen Schwarzarbeit und Nichteinhaltung der französischen Rechtsvorschriften zur sozialen Sicherheit verurteilt worden waren. Das Gericht wendet die Rechtsprechung des Gerichts der Europäischen Union zum Beweiswert der Formblätter E 101 nicht an, solange diese nicht von der ausstellenden Einrichtung zurückgenommen oder geändert worden sind. Die beiden Fluggesellschaften können jetzt noch eine Klage bei der Europäischen Kommission einreichen, die daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich eröffnen könnte.


Griechenland

  • Eine branchenübergreifende Vereinbarung für 2014: Die Sozialpartner auf nationaler Ebene – der Gewerkschaftsverband GSEE und die Arbeitgeberorganisationen SEV, ESEE, GSEBEE und SETE – haben am 26. März einen neuen nationalen und branchenübergreifenden Tarifvertrag (EGSSE) für den gesamten Privatsektor (im Wortlaut, auf Griechisch) unterzeichnet, der rückwirkend zum 1. Januar in Kraft tritt. Mit dieser neuen Vereinbarung bekräftigen die Sozialpartner ihren Entschluss, die Tarifverhandlungen aufrechtzuerhalten und die Funktion des EGSSE wiederherzustellen – was 2012 durch eine Gesetzgebung infolge eines mit EZB, EU-Kommission und IWF ausgehandelten Abkommens infrage gestellt worden war. Die Unterzeichner wollen sich an Maßnahmen zur Verringerung der Arbeitslosigkeit und Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit beteiligen, auf nationaler Ebene einen Programmvertrag zum wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau des Landes schließen und in den folgenden Bereichen zusammenarbeiten: Beschäftigung, Bildung, Ausbildung, sozialer Schutz, Wettbewerb, Unternehmertum und Innovation. Darüber hinaus planen sie einen gemeinsamen Vorschlag zur Zusammenarbeit mit der öffentlichen Arbeitsvermittlung zur Durchführung konzertierter Aktionen zugunsten junger Menschen und schließlich wollen sie den Elternurlaub auch auf die Väter ausdehnen.


Großbritannien

  • Mehr Frauen in den Vorstandsetagen: Ein neuer Bericht begrüßt die 2010 durchgeführten Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Leitungspositionen von Unternehmen. Am 1. März 2013 waren 17,3% aller Vorstände in den 100 größten und börsennotierten Unternehmen (FTSE 100) und 13,2% in den FTSE 250 Unternehmen weiblich gegenüber 12,5% bzw. 7,8% im Februar 2011 (Bericht 2011), was einem Anstieg von fast 40% entspricht. Seit 1. März 2012 entfallen 34% aller Vorstandsnominierungen in FTSE 100 Unternehmen und 36% in FTSE 250 Unternehmen auf Frauen.


Spanien

  • Senkung der Sozialversicherungsbeiträge: Die königliche Anordnung 3/2014 ist erschienen, wonach die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber, die einen Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag einstellen, in den ersten zwei Jahren auf 100 Euro festlegt sind. Bei einem Teilzeitvertrag sinkt der Beitrag auf 50 Euro. Für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten werden die Sozialbeiträge des Arbeitgebers im dritten Jahr um 50% gekürzt.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • Air Liquide: Die Konzernleitung von Air Liquide und die Mitglieder des durch Vereinbarung vom 16.05.2000 eingerichteten EBR haben am 26. März einen Nachtrag (auf Französisch) im Zusammenhang mit der 2009 geänderten Richtlinie unterzeichnet. In der Vereinbarung werden die wesentlichen Errungenschaften dieser Richtlinie berücksichtigt (Definition von Unterrichtung und Anhörung, Abstimmung auf nationaler Ebene, Anpassungsklausel usw.),  unter strenger Beibehaltung der Zuständigkeit bei Fragen, die die gesamte Unternehmensgruppe oder zumindest zwei Tochterunternehmen in zwei Mitgliedstaaten betreffen. Der Nachtrag sieht die Einrichtung eines EBR-Präsidiums mit fünf Mitgliedern unterschiedlicher Nationalität vor, das vor allem direkt angehört werden kann, wenn sich die Auswirkungen auf die Beschäftigung und die wirtschaftlichen Folgen „auf Konzernaktivitäten in Europa beschränken“. Eine Anhörung des durch Vertreter der betroffenen Länder erweiterten Präsidiums ist vorgesehen, wenn die Auswirkungen „von Bedeutung sind, aber nur eine begrenzte Anzahl von Ländern betreffen.“

  • Deutsche Bahn: Der Europäische Betriebsrat der Deutschen Bahn hat sich am 6. März beschwert, während einer Sitzung am 16. Februar in Berlin von der zentralen Leitung brüskiert worden zu sein. (siehe Mitteilung). Der EBR ist der Auffassung, dass der Arbeitgeber das Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren beim Projekt über die Einrichtung eines Shared Service Center zur Konzentration der Buchhaltung europaweit nicht einhält.


Europäische Gesellschaft

  • SAP: Der deutsche SAP-Konzern, weltweiter Marktführer für Unternehmenssoftware, hat am 21. März anlässlich der Umwandlung der SAP AG in eine Europäische Gesellschaft mit einem besonderen Verhandlungsgremium eine Vereinbarung zur Beteiligung der Arbeitnehmer getroffen. In der Vereinbarung geht es u. a. um den SE-Betriebsrat, der den Europäischen Betriebsrat ersetzen wird, und über die Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Danach verbleiben die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats, alles Deutsche, für ein Jahr im Amt. Neu hinzukommen werden eine Vertreterin aus Frankreich und ein Vertreter aus Slowenien, beides EBR-Mitglieder. Danach wird in jedem Land eine Wahl durchgeführt. Im Gegensatz zum EBR, der einmal im Jahr tagt, wird der SE-Betriebsrat viermal im Jahr zusammenkommen. Die Mitglieder werden dieselben Rechte haben wie die deutschen Vertreter. Bis auf Deutschland (20.000 Beschäftigte), dem 7 Sitze eingeräumt werden, stellen alle anderen Länder nur einen Vertreter, ob Frankreich (das mit 2.000 Beschäftigten die zweitstärkste Belegschaft stellt) oder Estland (1 einziger).


Gewerkschaften

  • Coca-Cola: Die vom Europäischen Gewerkschaftsverband EFFAT initiierte gewerkschaftliche Koordinierungsgruppe hat sich am 20. und 21. März in Madrid getroffen, um die Zusammenarbeit zwischen den Gewerkschaften bei Coca-Cola zu stärken und sich gegen die Umstrukturierungsmaßnahmen in Spanien auszusprechen. Ein gemeinsames europäisches Manifest für ein „sozial nachhaltiges Coca-Cola System“ wurde verabschiedet.


Transnationale Vereinbarung

  • Banco Itaù: Die vor allem in Südamerika tätige brasilianische Privatbank Banco Itaù (80.000 Mitarbeiter) und der Internationale Gewerkschaftsdachverband UNI Global Union haben am 26. März ein internationales Rahmenabkommen unterzeichnet (siehe Pressemitteilung).


Tarifstreit

  • Streik der Lufthansa-Piloten: Die Piloten-Gewerkschaft Cockpit hat ihre 5.400 Mitglieder, die bei Lufthansa angestellt sind, aufgerufen, ihre Arbeit an 3 Tagen, vom 2. bis 4. April 2014, niederzulegen. Cockpit versicherte, dass der Streik vor den Osterferien beendet sein würde. Die Luftfahrtgesellschaft musste 3.800 Flüge streichen, beinahe 500.000 Passagiere waren davon betroffen, und die Kosten des Ausstands werden auf 50 Mio. Euro geschätzt. Grund dieser Gewerkschaftsmaßnahme ist ein Umstrukturierungsplan, in dem u. a. die Regelung aufgegeben werden soll, wonach Piloten ab 55 Jahren in den Ruhestand gehen können. Heute zahlt die Gesellschaft den Piloten bis zu 60% ihres letzten Bruttogehalts, bis sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Lufthansa rechtfertigt den Wegfall dieses Privilegs mit zunehmendem Wettbewerb weltweit. Die Gewerkschaft besteht auf der Tatsache, dass diese Maßnahme keine zusätzlichen Kosten verursache, da dafür junge Piloten eingestellt werden können, die weniger Gehalt beziehen. Ein Mitglied der CDU äußerte Kritik an der „Erpressbarkeit“ der Wirtschaft durch kleine Berufsgruppen und fordert eine Reform des Streikrechts. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (Sozial Demokratische Partei, SPD) entgegnete, dass Änderungen beim Streikrecht nicht zur Diskussion stünden.


4. Studien und Berichte

Entwicklung der Arbeitskosten: Laut Eurostat lagen 2013 die durchschnittlichen Arbeitskosten in der gesamten Wirtschaft in der Europäische Union schätzungsweise bei 23,70 Euro gegenüber 28,40 Euro im Euroraum (siehe Eurostat-Pressemitteilung).



  • Arbeitslosigkeit: In der EU ist die Arbeitslosenquote weiterhin leicht rückläufig mit 10,6% im Februar 2014 gegenüber 10,7% im Januar 2014. Im Euroraum liegt die Arbeitslosenquote seit Oktober 2013 unverändert bei 11,9% (s. Eurostat-Pressemitteilung).

  • Auswirkung der Krise auf die Arbeitsbedingungen: Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat am 3. April eine Studie zur Auswirkung der Krise auf die Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen in Europa veröffentlicht.  Hingewiesen wird in der Studie insbesondere auf die starke Tendenz zur Dezentralisierung von Tarifverhandlungen, die Zunahme von Möglichkeiten, von auf höherer Ebene geschlossenen Vereinbarungen abzuweichen, die Abnahme von Ausweitungsverfahren und die Abschaffung der Mechanismen zur Aufrechterhaltung von beendeten Tarifverträgen. Ein weiterer, neuerer Punkt ist die Erfassung neuer Formen sozialer Bewegungen wie die Indignados (Empörte) oder Movimiento 15-M (Bewegung 15. Mai) in Spanien und andere Formen von Bewegungen in Portugal, Slowenien oder Griechenland.

  • Europäische Gesellschaften: Das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) hat einen Überblick (auf Englisch) über die Gründung Europäischer Gesellschaften (SE) erstellt. Während die absolute Zahl an Gründungen aufgrund eines geringeren Rückgriffs auf diese Rechtsform seitens tschechischer Beratungsgesellschaften abnehmen dürfte, die in den letzten Jahren um die hundert SE gegründet haben, hat es noch nie so viele Ankündigungen zur Umwandlung in eine SE gegeben, dazu gehören die von Airbus, Christian Dior, Schneider Electric und LVMH Moët Hennessy Louis Vuitton. Der Bericht gibt ebenfalls einen Überblick über die Beteiligung der Arbeitnehmer in den Vorständen oder Aufsichtsräten.


Das aktuelle Schlagwort
Rechtssache Laval un Partneri

Am 18. Dezember 2007 hat der Gerichtshof ein Urteil in dieser Sache gefällt: Mit einer kollektiven Maßnahme wollte eine schwedische Bauarbeitergewerkschaft ein lettisches Unternehmen, das Arbeitnehmer auf eine Baustelle in Schweden entsandt hatte, zwingen, dem in diesem Sektor geltenden Tarifvertrag beizutreten. Die lettischen Arbeitnehmer sollten den gleichen Lohn erhalten wie ihre schwedischen Kollegen, um jegliches soziales Dumping zu vermeiden. Das Gericht hat das Streikrecht als ein Grundrecht des Gemeinschaftsrechts anerkannt, was von den Gewerkschaften umgehend begrüßt wurde. Aber in dem Urteil wird auch bekräftigt, dass der Grundrechtscharakter des Rechts „eine derartige Maßnahme …nicht dem Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts zu entziehen vermag“: Es muss in Einklang mit anderen Grundrechten stehen, beispielsweise der Niederlassungsfreiheit oder dem freien Dienstleistungsverkehr. Eine Position, die von den Gewerkschaften mit Empörung aufgenommen wurde. Weitere Informationen dazu im Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen (in englischer Sprache).

 


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  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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