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IR Notes 7 – 9 April 2014
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR
Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen
und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team Diese
Ausgabe wurde erstellt von Francisco Gomez Abelleira, Jean-Claude
Fillon, Sofia Lampousaki, Sebastian Schulze-Marmeling and Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
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Mit wenigen Klicks auf der IR
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Interview
Dr. Thorsten Schulten, Referatsleiter am Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI)
Was bedeutet die Einführung eines
Mindestlohns für Deutschland?
Die Sozialpartner waren lange
Zeit der Ansicht, dass die Frage des Mindestlohns durch
Branchentarifverträge ohne staatlichen Eingriff geregelt werden
könne. Aber seit den 1990er Jahren ist das Tarifverhandlungssystem
zunehmend geschwächt. Immer weniger Arbeitnehmer sind durch einen
Tarifvertrag geschützt – die Tarifbindung beträgt nicht mehr als 60%
– dies betrifft vor allem den Dienstleistungssektor. Diese
Entwicklung hat die Gewerkschaften dazu bewogen, ihre Haltung
aufzugeben und die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns auf
Bundesebene zu fordern. Die Gewerkschaften haben erkannt, dass die
fehlende Mindestlohnregelung die Entwicklung ganzer
Niedriglohnsektoren ermöglicht hat, was dazu beigetragen hat, den
Druck auf die Löhne aufrechtzuerhalten, die seit den 1990er Jahren
kaum gestiegen sind.
Wie viele Arbeitnehmer sind zurzeit
von den Niedriglöhnen betroffen? Wir schätzen, dass derzeit 5 bis 6 Millionen
Arbeitnehmer weniger als 8,50 Euro bekommen. Somit wird ein Fünftel
der Erwerbstätigen von der Mindestlohnregelung direkt profitieren.
Für Deutschland ist die Einführung eines Mindestlohns daher von
großer Bedeutung. Er ist ein politischer Erfolg der Gewerkschaften,
die seit zehn Jahren eine Mindestlohnkampagne führen, bei der es
ihnen schließlich gelungen ist, eine breite Mehrheit der Bürger zu
überzeugen, und selbst die konservativen Parteien wie die CDU, die
jetzt den Schritt wagen, halten es für nicht akzeptabel, dass in
Deutschland Arbeitnehmer für 4 oder 5 Euro die Stunde
arbeiten.
Sind Sie mit dem Gesetzentwurf
zufrieden? Wir bemängeln, dass der Mindestlohn zu
niedrig ist – mit 8,50 Euro liegt er unter dem französischen
Mindestlohn – und vor allem, dass er nicht vor 2018 angepasst werden
soll, so ist es im Gesetzentwurf vorgesehen. Zurzeit beträgt der
Mindestlohn in Frankreich ca. 60% des Medianlohns. Mit 8,50 Euro
liegt der deutsche Mindestlohn bei 50% des Medianlohns, und da der
französische Mindestlohn in den kommenden drei Jahren weiter
ansteigen wird, wird sich der Unterschied noch vergrößern. Wie der
Vorsitzende der Gewerkschaft Ver.di gesagt hat, sollte der
Mindestlohn rasch bei 10 Euro ankommen. Der Entwurf lässt auch
gewisse Fragen über das Verfahren zur Anpassung des Mindestlohns
offen. Eine Kommission der Tarifpartner soll eine Empfehlung zur
Erhöhung abgeben, und die Regierung, die kein Mitspracherecht hat,
soll diese Empfehlung umsetzen. Aber man weiß noch nicht, was
passiert, wenn die Kommission zu keiner Einigung kommt, denn die
Mehrheit der Arbeitgeber ist gegen den Mindestlohn.
Sorgen bereiten Ihnen auch die
Ausnahmeregelungen, die der Entwurf
vorsieht? Ja,
wir kritisieren die Ausnahmen, die der
Gesetzentwurf vorsieht, auch wenn wir es begrüßen, dass die
Regierung der intensiven Lobbyarbeit zahlreicher Branchen
standgehalten hat, die Ausnahmen einforderten. Der Entwurf sieht
vor, dass der Mindestlohn nicht für Jugendliche unter 18 Jahren gilt
– was wir für ungerecht halten, sofern sie die gleiche Arbeit
verrichten wie Erwachsene – und auch nicht für (über ein Jahr
arbeitslose) Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer
Anstellung – hier ist das Risiko des Mitnahmeeffekts groß:
Arbeitgeber können Langzeitarbeitslose einstellen, nach sechs
Monaten entlassen und wieder neue einstellen, ohne den Mindestlohn
zahlen zu müssen. Aber insgesamt gesehen ist das Ganze ein großer
Fortschritt und ein echter Bruch mit dem deutschen Modell der
Sozialpartnerautonomie. Das ist wirklich eine sehr gute
Sache.
Ist das eine gute Nachricht für
Europa? Das ist eine sehr wichtige politische
Botschaft an die Europäische Kommission und die Troika aus EZB,
EU-Kommission und IWF, die massiven Druck auf die Länder ausüben,
damit diese eine Politik der Lohndämpfung, Senkung des Mindestlohns
oder auch der Schwächung des Tarifverhandlungssystems betreiben. Der
deutsche Erfolg beruht nicht auf den Niedriglohnsektoren und dem
wachsenden Prekariat. Man könnte sogar sagen, das Land hat es trotz
dieser beiden Phänomene zum Erfolg gebracht. Es zeichnet sich
mittlerweise die Haltung ab, dass Deutschland die Flexibilität im
Arbeitsmarkt übertrieben habe – die Leute sollen auch von ihrer
Arbeit leben können und in den Genuss von mehr Sicherheit und
besseren Arbeitsbedingungen kommen. Aus diesem Grund fordern die
Gewerkschaften eine neue Ordnung der Arbeit, mit der
Mindestlohnregelung als Eckpfeiler.
Besteht nicht die Gefahr, dass es
in den Niedriglohnsektoren zu einem massiven Verlust von
Arbeitsplätzen kommt?
Die jüngsten
internationalen Untersuchungen zum Mindestlohn ergeben eindeutig,
dass die Auswirkungen des Mindestlohns, sofern es welche gibt, auf
die Beschäftigung vernachlässigbar sind. In Deutschland ergeben
zahlreiche Studien, dass der Mindestlohn in bestimmten Branchen
keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitsplätze gezeigt hat. Die
Unternehmen haben zahlreiche Möglichkeiten, sich an einen höheren
Mindestlohn anzupassen. Sie können die Preise erhöhen oder die
Produktivität steigern. In einigen Bereichen werden die Gewinne
etwas niedriger ausfallen. Letztlich wird der Mindestlohn eine neue
Kaufkraft schaffen, die wiederum der Wirtschaft neue Impulse
verleiht.
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Agenda
9. – 11.
April Bremen Kolloquium
mit dem Titel: „The Europeanization of Trade Unions in the Countries of
the Eastern Enlargement. Perspectives for Interest Representation by
Trade Unions and for Trade Union Solidarity within the EU“, organisiert
von der Forschungsstelle Osteuropa der Universität Bremen und Partner.
14.
April Bordeaux Seminar
über das „Le droit du travail en face de Jaebeol en Corée“ (Arbeitsrecht
angesichts von Jaebeols in Korea)“ von Jeseon Park, und „Overcoming
Marginalization: Informal workers and their solidarity-based movement
in India“ von Supriya Routh, organisiert vom Zentrum für
Rechtsvergleichung Arbeitsrecht und Soziale Sicherheit (COMTRASEC –
Université de Bordeaux). Link zum Programm.
14. – 17.
April Straßburg Plenarsitzung
des Europäischen Parlaments mit Abstimmung über den Bericht über die
Bedingungen für die Einreise
und den Aufenthalt von Drittstaaatsangehörigen im Rahmen einer
konzerninternen Entsendung.
28
avril Brüssel Konferenz
über Arbeitsbedingungen, organisiert von der Europäischen Kommission.
6.
Mai Évry
(Frankreich) Internationales Kolloquium
über „l’inspection du travail, l’entreprise et les droits des
travailleurs“ (die Arbeitsaufsicht, das Unternehmen und die Rechte der
Arbeitnehmer), organisiert vom Forschungszentrum Léon Duguit (Université
d’Évry-val-d’Essonne). Link zum Programm.
14. und 15.
Mai Genf Global
Dialogue Forum on Employment Relationships in the Media and Culture
Sector, ausgerichtet von der Internationalen Arbeitsorganisation IAO.
15. und 16.
Mai Lyon Kolloquium
über die Flexibilität des Arbeitsrechts. Referenten u. a. Sylvaine
Laulom („Les flexibilités du droit social européen“) und Farida Khodri
(„Les normes sociales fondamentales : un rempart efficace aux
flexibilités?“), organisiert von Erds-CERCRID und l’IETL (Université
Lumière Lyon). Link zum Programm.
20. Mai
2014 Créteil Tagung mit
dem Thema „Syndicats
et nouveaux acteurs face aux défis des restructurations
multinationales“ organisiert von RT18 (Relations
Professionnelles) der Association française de sociologie. Kontakt: dkessel11@gmail.com
23.
Mai Avignon Mittelmeerseminar
zum Arbeitsrecht, organisiert vom französischen Verband für
Arbeitsrechte (AFDT) in Zusammenarbeit mit spanischen und italienischen
Arbeitsrechtsverbänden. Thema: Religion im Unternehmen. Link
zum Programm, auf Französisch.
26. – 28.
Mai Kopenhagen Das Dänische Nationale
Forschungszentrum für die Arbeitsumwelt (NRCWE) organisiert
die 3rd
International Wellbeing at Work conference.
12. und 13.
Juni Paris Internationales
Kolloquium „Trajectoires
professionnelles et dispositifs publics en action“, organisiert
von sieben Forschungseinrichtungen CEE, IDHE, Ires, Irisso, Lest, Lise
und Printemps).
20.
Juni Brüssel Tagung des
Rates „Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten“
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR Share
und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser
Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht,
Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von
monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR
Share-Website abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Michelin
setzt auf den europäischen sozialen Dialog
Die Leitung des Reifenherstellers Michelin (62.000 Beschäftigte in Europa) und die
Verhandlungsführer seines Europäischen Betriebsrats haben am 26. März 2014 in
Valladolid eine „europäische Rahmen-vereinbarung zur sozialen Verantwortung und
Entwicklung“* unterzeichnet. Damit schließt Michelin zum ersten Mal eine
transnationale Vereinbarung ab – eine geradezu revolutionäre Entwicklung: Denn der
Konzern, lange Zeit von einer paternalistischen Unternehmenskultur geprägt und nicht
sehr gewerkschaftsfreundlich, ist bereits mehrfach wegen der Diskriminierung von
Gewerkschafts-mitgliedern in Frankreich verurteilt worden und hat erst 1999 der
Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats zugestimmt. Inhaltlich weicht die
Vereinbarung von den internationalen Standard-rahmenvereinbarungen ab, dank langer
Verhandlungen, „bei denen die Leitung sich die Mittel verschafft hat, mit den
Arbeitnehmervertretern zusammenzuarbeiten“, hebt Cyrille Poughon (CFDT),
EBR-Sekretär bei Michelin hervor. Letztlich spiegelt die Vereinbarung die „neue“
Kultur des Konzerns, seine Ambitionen auf dem Gebiet der sozialen Beziehungen wider
und enthält konkrete Verpflichtungen, beispielsweise 50% der Arbeitsstellen für
ältere Arbeitnehmer und Frauen zugänglich zu machen. Zu diesem Rahmenvertrag werden
die Sozialpartner des Konzerns ab 2015 eine transnationale Verhandlungsrunde über
die verschiedenen, in diesem Abkommen genannten Bereiche einleiten. Damit ist auch
der Weg für die Aushandlung einer internationalen Rahmenvereinbarung mit dem
Gewerkschaftsbund IndustriAll Global Union für die Mitarbeiter außerhalb der EU
geebnet. Wer hätte vor zwanzig Jahren voraussagen können, dass der Konzernleiter,
wie jetzt Jean-Dominique Senard, bei der Unterzeichnung des Abkommens die folgenden
Worte aussprechen würde: „Ein erfolgreiches Unternehmen ist ein Unternehmen, in
dem die Arbeitsbeziehungen vorbildlich gelebt werden.“ Die Sozialpartner
haben es somit geschafft, eine Kultur der Konfrontation und des Vermeidens in einen
„konstruktiven sozialen Dialog“ umzuwandeln, wozu auch der Dialog innerhalb des EBR
beigetragen hat. Hut ab!
*Die Vereinbarung wird auf der IR Share-Website online
gestellt, sobald die Zustimmung der Unternehmensleitung und des EBR dazu
vorliegt.
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1.
Europäische Union
Rechtsvorschriften
- Öffentliche
Auftragsvergabe: Die drei Richtlinien zur Reformierung
der Vergabe von Konzessionen und öffentlichen Aufträgen wurden im Amtsblatt
veröffentlicht (ABl.
28. März 2014, L 94). Hierbei handelt es sich um: 1.Richtlinie
2014/23 vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe ; 2. Richtlinie
2014/24 vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und 3.
Richtlinie
2014/25 vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch
Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der
Postdienste. In sozialer Hinsicht sind diese Richtlinien von Bedeutung, da sie
denjenigen, die über die öffentliche Auftragsvergabe entscheiden, die folgenden
Möglichkeiten einräumen: 1. die Unternehmen auszuschließen, die wegen
„Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels“ rechtskräftig verurteilt
worden sind, und die Unternehmen, die ihren Verpflichtungen zur Entrichtung
ihrer Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht nachgekommen sind. 2. bei
der öffentlichen Auftragsvergabe nicht allein aufgrund des niedrigsten Preises,
sondern auch anhand des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ zu entscheiden,
das auf der Grundlage von Kriterien unter Einbeziehung qualitativer,
umweltbezogener und/oder sozialer Aspekte bewertet wird. So können
„Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten
Personals“ berücksichtigt werden, „wenn die Qualität des eingesetzten Personals
erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann“.
- Saisonarbeitnehmer: Die Richtlinie
2014/36 vom 26. Februar 2014 über die Bedingungen für die Einreise und
den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als
Saisonarbeitsnehmer wurde im Amtsblatt veröffentlicht (ABl.
28. März 2014, L 94). Sie legt die Bedingungen für die Einreise und den
Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen als Saisonarbeitsnehmer fest und definiert
die Rechte der Saisonarbeitsnehmer.
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Aktuelle
soziale Themen
- Frankreich wird aufgefordert, seine
Sozialvorschriften zu überarbeiten: Am 28. März 2014
hat die Europäische Kommission zwei begründete Stellungnahmen an Frankreich
gerichtet in Bezug auf die Arbeitszeit von Ärzten und den Schutz der Renten bei
Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. In der ersten Stellungnahme heißt es:
„Zusätzliche Bereitschaftsdienste und Ausbildungsstunden an der Universität
werden nicht berücksichtigt, obwohl beides nach der Richtlinie 2003/88 als
Arbeitszeit einzustufen ist”. In der zweiten Stellungnahme befindet die
Kommission, dass Betriebsrenten bei Insolvenz des Arbeitgebers nach
französischem Recht nicht ausreichend geschützt sind. Das verstoße gegen die
Richtlinie 2008/94 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des
Arbeitgebers (siehe Pressemitteilung
der Kommission).
- Irland wird aufgefordert, seine
Rechtsvorschriften über Abfindungszahlungen zu ändern:
Am 28. März 2014 hat die Europäische Kommission Irland aufgefordert, seine
Rechtsvorschriften über Abfindungszahlungen zu ändern, da diese Arbeitnehmer
diskriminieren, die in Konzerngesellschaften in anderen Mitgliedstaaten
arbeiten. Die Kommission beanstandet bei der Berechnung des Steuerfreibetrags
für diese Zahlungen, dass nur die Beschäftigungsjahre in Konzerngesellschaften
in Irland, nicht aber die in anderen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden
(siehe Pressemitteilung
der Kommission).
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Eisenbahnsektor: Die
europäischen Sozialpartner im Eisenbahnsektor – Gemeinschaft Europäischer Bahnen
und Europäische Transportarbeiter-Föderation – haben am 11. März gemeinsame
Empfehlungen zur Identifizierung und Vorbeugung von psychosozialen
Risiken (PSR) in ihrem Sektor verabschiedet. Die Unterzeichner fordern „eine
kooperative Unternehmenskultur“ im Rahmen „eines allgemeinen
Risikobewertungsprozesses“, wenn möglich auf der Grundlage eines „gemeinsamen
Ansatzes“.
- Industriereinigung:
Die europäischen Sozialpartner haben sich im Rahmen der zweiten
Anhörungsphase zur Schwarzarbeit mit einem gemeinsamen Standpunkt
(auf Englisch) an die Europäische Kommission gerichtet/gewandt.
- Rohstofffördernde
Industrie: Die europäischen Sozialpartner haben eine gemeinsame
Stellungnahme zu den vorläufigen Empfehlungen des wissenschaftlichen
Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition (SCOEL) von Grenzwerten am
Arbeitsplatz für NO2 und NO verabschiedet.
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Rechtsprechung
- Seeverkehr und kollektive
Maßnahmen: Der Generalanwalt des Europäischen
Gerichtshofs hat am 1. April 2014 seine Schlussanträge
in Bezug auf zwei kollektive Maßnahmen (Blockierung der Be- und Entladung eines
Schiffes) vorgetragen, die von schwedischen Gewerkschaften in einem schwedischen
Hafen gegen ein Schiff betrieben wurden, das unter der Flagge eines Drittlands
geführt wurde, aber im Eigentum eines norwegischen Unternehmens , also eines
Mitglieds des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) war. Das schwedische Gericht,
das den Gerichtshof angerufen hat, hält die Frage nach der Rechtmäßigkeit der
Gewerkschaftsmaßnahmen für die Entscheidung des Rechtsstreits für maßgebend und
erwartet vom Gerichtshof die Feststellung, ob die schwedische Rechtsprechung zu
Gewerkschaftsmaßnahmen mit den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts in Bezug auf
den freien Dienstleistungsverkehr vereinbar ist. Aber es befragt den Gerichtshof
nicht zu dieser Sache, da es die Rechtsprechung in der Rechtssache Laval un
Partneri (Urteil vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri (C-341/05)
wohl als ausreichend erachtet. Der Generalanwalt ist der Ansicht, dass es nicht
die Aufgabe des Gerichtshofs ist, sich mit dieser Frage zu befassen und nimmt
nur Stellung zur Anwendung der Verordnung 4055/86 vom 22. Dezember 1986 zur
Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die
Seeschifffahrt zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und
Drittländern. Dieser Text gilt „für eine Gesellschaft mit Sitz in einem Staat
des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) …, die Eignerin eines unter der Flagge
eines Drittlands fahrenden Schiffs ist, mit dem Seeverkehrsdienstleistungen
zwischen EWR-Staaten erbracht werden, sofern diese Gesellschaft selbst die
Verantwortung für den Betrieb dieses Schiffs übernimmt“.
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Elektronische Restaurant-Gutscheine
(titre restaurant): Der Nationale Beirat für
Arbeit hat sich in einer Stellungnahme (auf
Französisch) vom 25. März, (auf Flämisch ) für den
allgemeinen Einsatz elektronischer Restaurant-Gutscheine ausgesprochen. Die
vollständige und endgültige Umstellung soll zum 1. Januar 2016 erfolgen.
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Deutschland
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Frankreich
- Arbeitnehmerentsendung und
Billigfluglinien: Die Strafkammer des Kassationshofs
[Cour de cassation – entspricht in etwa dem Bundesgerichtshof] hat am
11. März zwei zusammenhängende Urteile zum Beschäftigungsstatus des fliegenden
Personals gefällt, die ihre Tätigkeit von französischen Flughäfen aus für
ausländische Billigfluglinien ausüben (Urteil der Strafkammer des Kassationshofs
vom 11.04.2014, Easyjet, Nr.
11-88420 und Vueling, Nr.
12-81461). Der Kassationshof weist die Rechtsmittel der beiden
Gesellschaften zurück, die im Berufungsverfahren wegen Schwarzarbeit und
Nichteinhaltung der französischen Rechtsvorschriften zur sozialen Sicherheit
verurteilt worden waren. Das Gericht wendet die Rechtsprechung des Gerichts der
Europäischen Union zum Beweiswert der Formblätter E 101 nicht an, solange diese
nicht von der ausstellenden Einrichtung zurückgenommen oder geändert worden
sind. Die beiden Fluggesellschaften können jetzt noch eine Klage bei der
Europäischen Kommission einreichen, die daraufhin ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich eröffnen könnte.
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Griechenland
- Eine branchenübergreifende Vereinbarung
für 2014: Die Sozialpartner auf nationaler Ebene – der
Gewerkschaftsverband GSEE und die Arbeitgeberorganisationen SEV, ESEE, GSEBEE
und SETE – haben am 26. März einen neuen nationalen und branchenübergreifenden
Tarifvertrag (EGSSE) für den gesamten Privatsektor (im
Wortlaut, auf Griechisch) unterzeichnet, der rückwirkend zum
1. Januar in Kraft tritt. Mit dieser neuen Vereinbarung bekräftigen die
Sozialpartner ihren Entschluss, die Tarifverhandlungen aufrechtzuerhalten und
die Funktion des EGSSE wiederherzustellen – was 2012 durch eine Gesetzgebung
infolge eines mit EZB, EU-Kommission und IWF ausgehandelten Abkommens infrage
gestellt worden war. Die Unterzeichner wollen sich an Maßnahmen zur Verringerung
der Arbeitslosigkeit und Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit
beteiligen, auf nationaler Ebene einen Programmvertrag zum wirtschaftlichen und
sozialen Wiederaufbau des Landes schließen und in den folgenden Bereichen
zusammenarbeiten: Beschäftigung, Bildung, Ausbildung, sozialer Schutz,
Wettbewerb, Unternehmertum und Innovation. Darüber hinaus planen sie einen
gemeinsamen Vorschlag zur Zusammenarbeit mit der öffentlichen Arbeitsvermittlung
zur Durchführung konzertierter Aktionen zugunsten junger Menschen und
schließlich wollen sie den Elternurlaub auch auf die Väter ausdehnen.
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Großbritannien
- Mehr Frauen in den
Vorstandsetagen: Ein neuer Bericht
begrüßt die 2010 durchgeführten Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in den
Leitungspositionen von Unternehmen. Am 1. März 2013 waren 17,3% aller Vorstände
in den 100 größten und börsennotierten Unternehmen (FTSE 100) und 13,2% in den
FTSE 250 Unternehmen weiblich gegenüber 12,5% bzw. 7,8% im Februar 2011 (Bericht
2011), was einem Anstieg von fast 40% entspricht. Seit 1. März 2012
entfallen 34% aller Vorstandsnominierungen in FTSE 100 Unternehmen und 36% in
FTSE 250 Unternehmen auf Frauen.
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Spanien
- Senkung der
Sozialversicherungsbeiträge: Die königliche Anordnung
3/2014 ist erschienen, wonach die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber,
die einen Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag einstellen, in den
ersten zwei Jahren auf 100 Euro festlegt sind. Bei einem Teilzeitvertrag sinkt
der Beitrag auf 50 Euro. Für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten werden
die Sozialbeiträge des Arbeitgebers im dritten Jahr um 50% gekürzt.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Air Liquide: Die
Konzernleitung von Air Liquide und die Mitglieder des durch Vereinbarung
vom 16.05.2000 eingerichteten EBR haben am 26. März einen Nachtrag (auf
Französisch) im Zusammenhang mit der 2009 geänderten Richtlinie unterzeichnet.
In der Vereinbarung werden die wesentlichen Errungenschaften dieser Richtlinie
berücksichtigt (Definition von Unterrichtung und Anhörung, Abstimmung auf
nationaler Ebene, Anpassungsklausel usw.), unter strenger Beibehaltung der
Zuständigkeit bei Fragen, die die gesamte Unternehmensgruppe oder zumindest zwei
Tochterunternehmen in zwei Mitgliedstaaten betreffen. Der Nachtrag sieht die
Einrichtung eines EBR-Präsidiums mit fünf Mitgliedern unterschiedlicher
Nationalität vor, das vor allem direkt angehört werden kann, wenn sich die
Auswirkungen auf die Beschäftigung und die wirtschaftlichen Folgen „auf
Konzernaktivitäten in Europa beschränken“. Eine Anhörung des durch Vertreter der
betroffenen Länder erweiterten Präsidiums ist vorgesehen, wenn die Auswirkungen
„von Bedeutung sind, aber nur eine begrenzte Anzahl von Ländern betreffen.“
- Deutsche Bahn: Der
Europäische Betriebsrat der Deutschen Bahn hat sich am 6. März beschwert,
während einer Sitzung am 16. Februar in Berlin von der zentralen Leitung
brüskiert worden zu sein. (siehe Mitteilung).
Der EBR ist der Auffassung, dass der Arbeitgeber das Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahren beim Projekt über die Einrichtung eines Shared Service Center
zur Konzentration der Buchhaltung europaweit nicht einhält.
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Europäische
Gesellschaft
- SAP: Der deutsche
SAP-Konzern, weltweiter Marktführer für Unternehmenssoftware, hat am 21. März
anlässlich der Umwandlung der SAP AG in eine Europäische Gesellschaft mit einem
besonderen Verhandlungsgremium eine Vereinbarung zur Beteiligung der
Arbeitnehmer getroffen. In der Vereinbarung geht es u. a. um den SE-Betriebsrat,
der den Europäischen Betriebsrat ersetzen wird, und über die Vertretung der
Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Danach verbleiben die derzeitigen Mitglieder des
Aufsichtsrats, alles Deutsche, für ein Jahr im Amt. Neu hinzukommen werden eine
Vertreterin aus Frankreich und ein Vertreter aus Slowenien, beides
EBR-Mitglieder. Danach wird in jedem Land eine Wahl durchgeführt. Im Gegensatz
zum EBR, der einmal im Jahr tagt, wird der SE-Betriebsrat viermal im Jahr
zusammenkommen. Die Mitglieder werden dieselben Rechte haben wie die deutschen
Vertreter. Bis auf Deutschland (20.000 Beschäftigte), dem 7 Sitze eingeräumt
werden, stellen alle anderen Länder nur einen Vertreter, ob Frankreich (das mit
2.000 Beschäftigten die zweitstärkste Belegschaft stellt) oder Estland (1
einziger).
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Gewerkschaften
- Coca-Cola: Die vom
Europäischen Gewerkschaftsverband EFFAT initiierte gewerkschaftliche Koordinierungsgruppe
hat sich am 20. und 21. März in Madrid getroffen, um die Zusammenarbeit zwischen
den Gewerkschaften bei Coca-Cola zu stärken und sich gegen die
Umstrukturierungsmaßnahmen in Spanien auszusprechen. Ein gemeinsames europäisches
Manifest für ein „sozial nachhaltiges Coca-Cola System“ wurde
verabschiedet.
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Transnationale Vereinbarung
- Banco Itaù: Die vor allem
in Südamerika tätige brasilianische Privatbank Banco Itaù (80.000 Mitarbeiter)
und der Internationale Gewerkschaftsdachverband UNI Global Union haben am 26.
März ein internationales Rahmenabkommen unterzeichnet (siehe Pressemitteilung).
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Tarifstreit
- Streik der Lufthansa-Piloten:
Die Piloten-Gewerkschaft Cockpit hat ihre 5.400 Mitglieder, die bei
Lufthansa angestellt sind, aufgerufen, ihre Arbeit an 3 Tagen, vom 2. bis 4.
April 2014, niederzulegen. Cockpit versicherte, dass der Streik vor den
Osterferien beendet sein würde. Die Luftfahrtgesellschaft musste 3.800 Flüge
streichen, beinahe 500.000 Passagiere waren davon betroffen, und die Kosten des
Ausstands werden auf 50 Mio. Euro geschätzt. Grund dieser Gewerkschaftsmaßnahme
ist ein Umstrukturierungsplan, in dem u. a. die Regelung aufgegeben werden soll,
wonach Piloten ab 55 Jahren in den Ruhestand gehen können. Heute zahlt die
Gesellschaft den Piloten bis zu 60% ihres letzten Bruttogehalts, bis sie das
gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Lufthansa rechtfertigt den Wegfall
dieses Privilegs mit zunehmendem Wettbewerb weltweit. Die Gewerkschaft besteht
auf der Tatsache, dass diese Maßnahme keine zusätzlichen Kosten verursache, da
dafür junge Piloten eingestellt werden können, die weniger Gehalt beziehen. Ein
Mitglied der CDU äußerte Kritik an der „Erpressbarkeit“ der Wirtschaft durch
kleine Berufsgruppen und fordert eine Reform des Streikrechts.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (Sozial Demokratische Partei, SPD)
entgegnete, dass Änderungen beim Streikrecht nicht zur Diskussion stünden.
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4. Studien
und Berichte
Entwicklung der Arbeitskosten:
Laut Eurostat lagen 2013 die durchschnittlichen Arbeitskosten in der gesamten
Wirtschaft in der Europäische Union schätzungsweise bei 23,70 Euro gegenüber 28,40
Euro im Euroraum (siehe Eurostat-Pressemitteilung).
- Arbeitslosigkeit:
In der EU ist die Arbeitslosenquote weiterhin leicht rückläufig mit
10,6% im Februar 2014 gegenüber 10,7% im Januar 2014. Im Euroraum liegt die
Arbeitslosenquote seit Oktober 2013 unverändert bei 11,9% (s. Eurostat-Pressemitteilung).
- Auswirkung der Krise auf die
Arbeitsbedingungen: Die Stiftung zur
Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat am 3. April eine
Studie
zur Auswirkung der Krise auf die Arbeitsbeziehungen und
Arbeitsbedingungen in Europa veröffentlicht. Hingewiesen
wird in der Studie insbesondere auf die starke Tendenz zur Dezentralisierung von
Tarifverhandlungen, die Zunahme von Möglichkeiten, von auf höherer Ebene
geschlossenen Vereinbarungen abzuweichen, die Abnahme von Ausweitungsverfahren
und die Abschaffung der Mechanismen zur Aufrechterhaltung von beendeten
Tarifverträgen. Ein weiterer, neuerer Punkt ist die Erfassung neuer Formen
sozialer Bewegungen wie die Indignados (Empörte) oder Movimiento 15-M (Bewegung
15. Mai) in Spanien und andere Formen von Bewegungen in Portugal, Slowenien oder
Griechenland.
- Europäische
Gesellschaften: Das Europäische Gewerkschaftsinstitut
(ETUI) hat einen Überblick
(auf Englisch) über die Gründung Europäischer Gesellschaften (SE) erstellt.
Während die absolute Zahl an Gründungen aufgrund eines geringeren Rückgriffs auf
diese Rechtsform seitens tschechischer Beratungsgesellschaften abnehmen dürfte,
die in den letzten Jahren um die hundert SE gegründet haben, hat es noch nie so
viele Ankündigungen zur Umwandlung in eine SE gegeben, dazu gehören die von
Airbus, Christian Dior, Schneider Electric und LVMH Moët Hennessy Louis Vuitton.
Der Bericht gibt ebenfalls einen Überblick über die Beteiligung der Arbeitnehmer
in den Vorständen oder Aufsichtsräten.
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Das aktuelle
Schlagwort
Rechtssache
Laval un Partneri
Am 18. Dezember 2007 hat der Gerichtshof ein Urteil in dieser Sache gefällt: Mit
einer kollektiven Maßnahme wollte eine schwedische Bauarbeitergewerkschaft ein
lettisches Unternehmen, das Arbeitnehmer auf eine Baustelle in Schweden entsandt
hatte, zwingen, dem in diesem Sektor geltenden Tarifvertrag beizutreten. Die
lettischen Arbeitnehmer sollten den gleichen Lohn erhalten wie ihre schwedischen
Kollegen, um jegliches soziales Dumping zu vermeiden. Das Gericht hat das
Streikrecht als ein Grundrecht des Gemeinschaftsrechts anerkannt, was von den
Gewerkschaften umgehend begrüßt wurde. Aber in dem Urteil wird auch bekräftigt, dass
der Grundrechtscharakter des Rechts „eine derartige Maßnahme …nicht dem
Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts zu entziehen vermag“: Es muss in Einklang
mit anderen Grundrechten stehen, beispielsweise der Niederlassungsfreiheit oder dem
freien Dienstleistungsverkehr. Eine Position, die von den Gewerkschaften mit
Empörung aufgenommen wurde. Weitere Informationen dazu im Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen (in englischer Sprache).
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