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IR Notes 24 – 28 Januar 2015
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Francisco Gomez Abelleira, Sofia Lampousaki
und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
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Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter:
+33 (0)6 81 41 53 95
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Interview
Jo Libeer, CEO der flämischen Arbeitgeberorganisation Voka
Die
Voka ruft zur Reform des sozialen Dialogs in Belgien auf. In
welche Richtung soll die Reform
gehen? Wir haben uns diese Frage auf
unserem letzten Kongress gestellt. Denn Störungen in der Wirtschaft
wirken sich auf das gesamte Wirtschaftsgefüge, die Beschäftigung und
das Beschäftigungsprofil aus. Bei einem so rapiden Wandel der
Wirtschaft, wie es heutzutage der Fall ist – kann man da noch ein
Modell der sozialen Konzertierung aus den 1940er Jahren verwenden?
Wir stellen nicht die soziale Konzertierung als solche in Frage,
ganz im Gegenteil. Aber ist in einer stark flexiblen Wirtschaftswelt
eine zentralisierte soziale Konzertierung noch sinnvoll, die
zunächst auf sektorspezifischer, und dann erst auf
unternehmensinterner Ebene erfolgt? Wir werden uns in diesem Jahr
mit dieser Frage beschäftigen und Antworten vorlegen.
Welches
Modell in Europa inspiriert
Sie? In Skandinavien geht die soziale
Konzertierung von den Unternehmen aus.
Die
von der belgischen Regierung angekündigten Sparmaßnahmen
haben bei den Gewerkschaften massive Empörung ausgelöst
… Die Regierung hat zwei Probleme: die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Haushalt. Die
öffentliche Verschuldung Belgiens liegt bei 107% des BIP, und Europa
verlangt von uns, diese abzubauen. Normalerweise werden diese beiden
Probleme nacheinander gelöst: Wenn man die öffentlichen Finanzen
stärken will, müssen die Steuern erhöht werden. Wenn die Unternehmen
wettbewerbsfähiger werden sollen, lässt man eine höhere Verschuldung
der öffentlichen Haushalte zu. In einem Land, in dem die
öffentlichen Ausgaben bereits 55% des BIP ausmachen, gibt es keine
Alternative. Beide Probleme müssen in den kommenden fünf Jahren
gleichzeitig angegangen werden. Uns ist klar, dass die Anstrengungen
enorm sein werden.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf
der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist
ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle
Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Das
griechische Volk stimmt für den Kurswechsel
Bei den Wahlen am 25. Januar in Griechenland ist Syriza, das Bündnis der radikalen
Linken, eindeutig als Sieger hervorgegangen (36,4% der Stimmen), mit 10 Punkten vor
der zweitplatzierten Partei, der neoliberalen Nea Dimokratia (27,81%), die seit 2012
die Regierungsgeschäfte führte. Dieser Sieg des Anti-Memorandum-Lagers, den Syriza
und ihr Chef, der 40jährige Alexis Tsipras (ein Alter, das alleine schon ein Novum
im griechischen politischen Establishment darstellt) davongetragen haben, ist
zahlreichen Faktoren zuzuschreiben: Die Griechen sind der Sparpolitik, der Lohn- und
Renteneinschnitte, der Steuererhöhungen, der Auflösung des Sozialstaates und der
Explosion der Arbeitslosenzahlen überdrüssig. Das zweitbeste Ergebnis für die Neue
Demokratie erklärt sich politischen Analysten zufolge zu großen Teilen aus der
Wahlkampagne von Antonis Samaras, dem Anführer der Partei, der das Chaos an die Wand
malte: Bei der Machtübernahme von Syriza würde das Land aus der Eurozone austreten,
die Spareinlagen würden sinken und der Untergang Griechenlands stünde bevor.
Argumente, die die Wählerschaft offensichtlich nicht überzeugt haben. Die Griechen
sind im tiefsten Innern pro-europäisch – wie zahlreiche Umfragen in den letzten
Jahren gezeigt haben. Das absolut besorgniserregende Phänomen dieser Wahl ist aber
nicht der Sieg der radikalen Linken, sondern die Tatsache, dass die neonazistische
Partei Goldene Morgenröte ihre Macht stabilisieren konnte und bei diesen Wahlen mit
6,28% der Stimmen auf Platz drei kam. Ein hohes Ergebnis für eine Partei, von der
mehrere Führungsmitglieder in Haft sitzen und nach dem Mord an einem linken Rapper
im September 2013, wegen ihrer Verbindungen zum organisierten Verbrechen und
rassistischer Übergriffe auf Immigranten wegen schwerster Verbrechen belangt werden.
Im sozialen Bereich hat Syriza den Anstieg des Mindestlohns von 586 auf 751 EUR
angekündigt sowie die Rücknahme von früheren Tarifverhandlungs- und
Gewerkschaftsreformen, ohne jedoch nähere Angaben dazu zu machen.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Mehr Flexibilität für Währungspolitik und
Stabilitätspakt: Die Neuausrichtung der Europäischen
Kommission und ganz sicherlich auch die Furcht vor einer Nachahmung der Reaktion
des griechischen Volkes auf die Sparmaßnahmen haben Schlag auf Schlag zu zwei
Entscheidungen geführt, die das Dogma der europäischen Wirtschaftspolitik, das
auf Haushaltskonsolidierung gründet, lockern sollen. Die Europäische Kommission
hat am 13. Januar eine Mitteilung
(auf Englisch) über flexiblere Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts
herausgegeben. Es geht in erster Linie darum, bei der Berechnung der
Defizitgrenze von 3% die positiven Auswirkungen von Reformen zu berücksichtigen
(siehe Pressemitteilung).
Die zweite Entscheidung erfolgte am 22. Januar von der EZB, die ein erweitertes
Programm zum Ankauf von Vermögenswerten ankündigte (siehe Pressemitteilung).
Für den Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) ist diese Maßnahme „notwendig, aber
nicht ausreichend, um das Wachstum anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen“
(siehe Mitteilung,
auf Englisch). Für den DGB kommt diese Entscheidung zu spät und wird keine große
Wirkung zeigen (siehe Mitteilung
des DGB, auf Deutsch). „Die Geldpolitik hat ihre Grenzen erreicht, und es wird
Zeit, ein massives Investitionsprogramm zu starten“, so Andreas Botsch,
Sonderberater des DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann.
- Mittel aus dem Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung: Die Europäische
Kommission hat am 21. Januar 2015 vorgeschlagen, Belgien einen Finanzbetrag in
Höhe von 1,3 Millionen EUR aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung bereitzustellen, um 257 ehemalige Beschäftigte von Saint-Gobain
Sekurit Benelux bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen
(siehe Mitteilung,
auf Englisch). Die Europäische Kommission hat ferner vorgeschlagen, Polen Mittel
bereitzustellen, um 50 ehemalige Beschäftigte des Unternehmens Zakłady Chemiczne
Zachem und dessen Lieferanten und Subunternehmer zu unterstützen (siehe Mitteilung,
auf Englisch).
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Grafikindustrie: Die
Sozialpartner der Grafikindustrie (685.000 Beschäftigte in der EU) haben mit
Unterstützung der Europäischen Kommission einen Bericht
über ihr Projekt mit dem Titel: „Kompetenzen der Zukunft in der Grafikindustrie
– Bewährte Praktiken in Europa identifizieren und fördern“ veröffentlicht: Darin
werden Beispiele von bewährten Praktiken beschrieben, Empfehlungen an die
unterschiedlichen Akteure ausgesprochen sowie Handlungsoptionen aufgezeigt (den
Bericht
gibt es auch auf Italienisch).
- Reinigungsindustrie:
Die Sozialpartner der Reinigungsindustrie haben am 28. November 2014
eine gemeinsame
Stellungnahme
zum Vorschlag der Europäischen Kommission abgegeben, eine europäische Plattform
für den Kampf gegen Schwarzarbeit einzurichten. Die Sozialpartner sprechen sich
vor allem für eine direkte Teilnahme an dieser Plattform aus.
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Rechtsprechung
- Bestimmung von
Scheinselbständigkeit: Der Gerichtshof hat ein Urteil
zur Scheinselbständigkeit erlassen (EuGH
4. Dezember 2014, in der Rechtssache C‑413/13, FNV Kunsten Informatie en
Media). Dabei geht es um einen Tarifvertrag zwischen niederländischen
Sozialpartnern in Bezug auf Aushilfsmusiker, die Mitglieder eines Orchesters
vertreten. Dieser Tarifvertrag legt die Mindesttarife nicht nur für die im
Rahmen eines Arbeitsvertrags beschäftigten Aushilfsmusiker fest, sondern auch
für Aushilfsmusiker, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags tätig werden.
Eine der Vertragsbestimmungen sah vor, dass selbständigen Aushilfsmusikern
mindestens der für angestellte Aushilfsmusiker vereinbarte Tarif zuzüglich 16 %
zu zahlen ist. Die niederländische Wettbewerbsbehörde stellte sich jedoch auf
den Standpunkt, dass für diesen Vertrag für „Unternehmen“, d.h. selbständige
Aushilfsmusiker, die für Tarifverträge vereinbarte Ausnahmeregelung nicht gelte,
die es ihnen ermögliche, nicht unter das im Wettbewerbsrecht vorgesehene
Kartellverbot zu fallen. Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass eine
Gewerkschaft, die im Namen und für Rechnung der ihr angeschlossenen
Dienstleistungserbringer Verhandlungen führt, „nicht als Gewerkschaft und damit
als Sozialpartner auftritt, sondern in Wirklichkeit als Unternehmervereinigung
agiert“. Aber – und an dieser Stelle ist das Urteil besonders interessant – die
tarifvertragliche Sonderregelung kann beibehalten werden, „wenn die
Leistungserbringer (…) in Wirklichkeit „Scheinselbständige“ sind, d. h.
Leistungserbringer, die sich in einer vergleichbaren Situation wie die
Arbeitnehmer befinden.“ Der Gerichtshof fordert die nationalen Gerichte auf,
sich zu vergewissern, dass sich die selbständigen Arbeitnehmer – über die
Rechtsnatur ihres Dienstleistungsvertrags hinaus – nicht „in einem Verhältnis
der Unterordnung (…) während der Dauer des Vertragsverhältnisses befinden und
damit in Bezug auf die Bestimmung von Zeit, Ort und Durchführungsmodalitäten der
ihnen übertragenen Aufgaben (…) über mehr Autonomie und Flexibilität verfügen
als die die gleiche Tätigkeit ausübenden Arbeitnehmer.“ Der Gerichtshof kommt zu
dem Schluss, dass „eine tarifvertragliche Bestimmung, die Mindesttarife für
Dienstleistungserbringer, die „Scheinselbständige“ sind, vorsieht, wegen ihrer
Art und ihres Gegenstands nicht in den Anwendungsbereich des Art. 101 Abs. 1
AEUV fallen“ (Verbot von Kartellen).
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2.
Mitgliedstaaten
Frankreich
- Modernisierung des sozialen Dialogs in
Unternehmen: Am 22. Januar 2015 mussten
die Sozialpartner ihre Verhandlungen für die Modernisierung des Sozialdialogs
als gescheitert erklären. Eines der größten Hindernisse war die Einrichtung von
Vertretungen von Arbeitnehmern aus Unternehmen, die weniger als 11 Personen
beschäftigen (die Schwelle, ab der eine Wahl von Personalvertretern Pflicht ist)
und aus Unternehmen, in denen die Wahl nicht stattgefunden hat (aus Mangel an
Kandidaten oder wegen unzureichender Teilnahme). Denn damit wird den
Mitarbeitern kleiner Unternehmen das Recht auf eine Vertretung sowie auf eine
Unterrichtung und Konsultation vorenthalten. Die Regierung wird nun Gespräche
mit den Sozialpartnern aufnehmen, um zu entscheiden, ob ein Gesetzesentwurf zu
diesem Thema ausgearbeitet werden soll.
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Luxemburg
- Gesonderte Abkommen zwischen der Regierung
und den Sozialpartnern: Mit der Vorstellung ihres
Haushalts 2015, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Luxemburgs und
die öffentlichen Finanzen verbessert werden sollen, hat die Regierung den Unmut
der Gewerkschaften geschürt. Letztere drohten mit einem Generalstreik.
Schließlich wurde am 28. November 2014 eine Vereinbarung
mit den Gewerkschaftsverbänden geschlossen, um die Auswirkungen bestimmter
Maßnahmen abzuschwächen. Ein „Sinneswandel“, der von den Arbeitgebern nicht
begrüßt wurde und die daraufhin ihrerseits das Gespräch mit der Regierung
suchten. Am 14. Januar 2015 unterzeichneten Regierung und Arbeitgeberdachverband
ein Abkommen,
„um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und ihnen in
finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht Planungssicherheit zu
geben, damit sie zur Abnahme der Arbeitslosigkeit und zum wirtschaftlichen
Wachstum beitragen können”. Die Arbeitgeber haben die Zusicherung der Regierung
erhalten, während ihrer Amtszeit weder Sozialabgaben noch Steuern zu erhöhen und
Diskussionen mit beiden Sozialpartnern über Arbeitszeitgestaltung und Förderung
einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu eröffnen. Das Abkommen
beurkundet „das Prinzip, dass die Lohnpolitik mit der Produktivitätsentwicklung
verknüpft werden muss“. Die Arbeitgeber verpflichten sich im Gegenzug, ihre
Zusammenarbeit mit der öffentlichen Arbeitsvermittlung ADEM zu intensivieren,
insbesondere für eine Verbesserung der Qualifikationen.
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Spanien
- Urteil über die Kündigung von
Tarifverträgen: Das höchste Strafgericht Spaniens gab
bekannt, eine Entscheidung erlassen zu haben, die noch nicht veröffentlicht
worden ist. Dabei geht es um eine wichtige Maßnahme der Arbeitsmarktreform 2012,
wonach ein Tarifvertrag nicht mehr, wie bis dahin Gesetz war, bis zum Abschluss
eines neuen Tarifvertrags in Kraft blieb (ultractividad). Die Reform
hat dieses Fortbestehen nun zeitlich begrenzt: Ein gekündigter Tarifvertrag ist
nach Ablauf eines Jahres nicht mehr gültig. Nach Angaben des Gerichts ist jedoch
eine Mehrheit der Richter der Auffassung, dass die Rechte, die im Rahmen eines
Tarifvertrags gewährt werden, der später nicht mehr in Kraft ist, in den
einzelnen Arbeitsverträgen der Beschäftigten enthalten sind. Daher müssen die
Arbeitgeber die Bestimmungen des beendeten Tarifvertrags einhalten, es sei denn,
sie machen alle oder Teile der Bestimmungen im Änderungsverfahren für
Arbeitsverträge rückgängig (siehe Link,
auf Spanisch).
- Mindestlohn: Per Dekret
vom 26. Dezember 2014 wurde der Mindestlohn für Vollzeitbeschäftigte um 0,50%
auf 9.080,40 EUR pro Jahr bzw. 648,60 EUR pro Monat (14 Monate) angehoben. In
Unternehmen, die die Löhne in 12 Monaten auszahlen (dies betrifft vor allem die
multinationalen Unternehmen), beträgt der monatliche Mindestlohn 756,70 EUR.
- Gesundheitsschutz und Sicherheit:
Per Dekret
vom 19. Dezember 2014 wurde das Personalvertretungssystem im Bereich
Gesundheitsschutz und Sicherheit in der Verwaltung geändert. Wichtigste Änderung
war die Senkung der Anzahl der für diesen Bereich zuständigen
Arbeitnehmervertreter.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Club Med: Am 20. Januar
2015 wurde der Europäische Betriebsrat einberufen, um das Projekt des künftigen
Hauptaktionärs, des chinesischen Konzerns Fosun, vorzustellen. Der
Euro-Betriebsrat erhielt bei diesem Anlass die Zusage zur Durchführung einer
Schulung über die verschiedenen Formen der Weitervergabe an Zulieferunternehmen
in Europa und zur Eröffnung von Gesprächen über dieses Thema mit der
Unternehmensleitung.
- Lafarge/Holcim: Am 15.
Januar 2015 haben die drei internationalen Gewerkschaftsverbände BHI, EFBH und
IndustriAll Global Union eine weltweite Kampagne gegen die Haltung der beiden
Zementkonzerne Lafarge und Holcim im derzeit laufenden Fusionsprozess gestartet
Pressemitteilung
(auf Englisch) der IndustriAll. Auf einer Sitzung des Euro-Betriebsrats von
Lafarge am 21. Januar, der im Rahmen des Fusionsprozesses einmal im Monat
zusammenkommt, teilte die Unternehmensleitung mit, dass sie Treffen zwischen dem
Betriebsrat und den Käufern der verkauften Geschäftseinheiten organisieren
würde, sobald diese bekannt seien. Der EBR verlangt, die sozialen Bedingungen,
die die Beschäftigten der abgestoßenen Unternehmenseinheiten betreffen
(insbesondere eine Beschäftigungsgarantie von drei Jahren) zum Gegenstand eines
Abkommens zwischen Unternehmensleitung, Käufer und Euro-Betriebsrat zu machen.
EFBH-Koordinator Jean-Michel Gillet teilte überdies mit, dass die Leitung von
Lafarge bereit sei, sich über die Einrichtung eines künftigen Europäischen
Betriebsrats Lafarge Holcim und eines künftigen internationalen Rahmenabkommens
auszutauschen. Bei ihren monatlichen Sitzungen übernimmt die EFBH weiterhin die
Koordination der Aktivitäten des Euro-Betriebsrats von Lafarge und von Holcim.
- Solvay: Die Leitung des
belgischen Chemiekonzerns Solvay (14.500 Beschäftigte) und sein Europäischer
Betriebsrat haben Gespräche aufgenommen über den Abschluss einer Charta, die die
Beziehungen zwischen dem Europäischen Betriebsrat und den Betriebsräten an den
nationalen Standorten festlegen soll. Laut Euro-Betriebsratsvorsitzendem Albert
Kruft (IG BCE) soll die Charta auf der Jahrestagung des Betriebsrats im Juni
dieses Jahres unterzeichnet werden. Ziel dieser Charta ist u. a. die
Bekräftigung der Berechtigung des EBR, Stellungnahmen aufgrund der
Informationen abzugeben, die mit den nationalen Betriebsräten ausgetauscht
werden, und gleichzeitig den Arbeitnehmervertretern an den nationalen Standorten
einen besseren Überblick über die Situation des Konzerns zu
vermitteln.
> Das
Abkommen
vom 13. Juni 2014 über den EBR der Solvay-Gruppe ist auf der IR
Share-Website verfügbar.
- Schulung für Manager, die für Europäische
Betriebsräte zuständig sind: Der Verband Astrées, IR
Share (Herausgeber von IR Notes) und die niederländische Bildungseinrichtung FNV
Formaat haben von der Europäischen Kommission einen Zuschuss für die
Durchführung eines europäischen Projekts erhalten: Organisiert werden drei
Seminare für Manager, die für EBRs zuständig sind, mit den folgenden drei
Themen: Definition der transnationalen Frage (Paris, April 2015); Verknüpfung
der Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung zwischen der europäischen und der
nationalen Ebene (Amsterdam, Juni 2015); Umgang mit der Geheimhaltung von
Informationen (Brüssel, Oktober 2015). Ziel ist die Erarbeitung von Empfehlungen
zur Erleichterung des sozialen Dialogs über diese drei sensiblen Themen (Weitere
Informationen: c.teissier@astrees.org).
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Transnationale Verhandlungen
Total: Das französische
Mineralöl-unternehmen Total hat am 22. Januar 2015 sein erstes weltweites Abkommen
über soziale Verantwortung mit dem Gewerkschaftsbund IndustriALL Global Union
unterzeichnet (siehe Pressemitteilung
der Total Gruppe und von IndustriAll.
Abgesehen von den in der Presseerklärung genannten Punkten hat das weltweite Abkommen folgende
Inhalte: 1. Eigenverantwortung der Versorgungskette: Der Konzern verlangt von
seinen Subunternehmern und Lieferanten die Einhaltung der im Abkommen aufgeführten
grundlegenden sozialen Rechte und dass sie „dafür Sorge tragen, dass ihre eigenen
Vertragspartner gleichwertige Grundsätze einhalten“. Die Grundsätze werden diesen
Unternehmen mitgeteilt und deren Umsetzung gefördert und „falls diese Grundsätze
nicht befolgt werden“, unternimmt Total „die erforderlichen Schritte, die bis hin
zur Vertragsauflösung führen können”. Gleiches gilt bei Nichtbeachtung der
Vorschriften über Gesundheit, Sicherheit oder auch Umweltschutz. 2. Im Bereich
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz legen die Parteien fest, dass
„jedes Entwicklungsprojekt, jede Produkteinführung erst nach einer Risikobeurteilung
gestartet wird, die den gesamten Lebenszyklus mit einbezieht“. In den Fällen, in
denen es keine gemeinsamen Ausschüsse zum Austausch von Gesundheits- und
Sicherheitsfragen gibt, sehen die Parteien „übereinstimmend die Notwendigkeit, die
Gespräche zwischen der Unternehmensführung und Arbeitnehmervertretungen zu fördern,
um Bestimmungen festzulegen, die einen ständigen Dialog zu diesen Bereichen
ermöglichen.” 3. Was das Thema Vorsorge betrifft, so wird im Todesfall des
Beschäftigten den (frei bezeichneten) Familienangehörigen ein Betrag in Höhe von
zwei Jahren Lohn oder Gehalt ausgezahlt. 4. Im Fall von Umstrukturierungen heißt es,
dass in den “Kaufverträgen die ausgehandelten Verpflichtungen berücksichtigt werden,
die sich auf die sozialen Folgen für die Beschäftigten auswirken können.“
- Telefónica: Die
Unternehmensleitung des spanischen Telekommunikationskonzerns Telefónica
(120.000 Beschäftigte), der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union
und seine spanischen Mitglieder CCOO und UGT haben das 2000 unterzeichnete
internationale Rahmenabkommen verlängert. Darin verpflichtet sich Telefónica,
dieses Abkommen auf seine Lieferanten und Subunternehmer anzuwenden und die
Menschenrechte in der gesamten Versorgungskette zu respektieren (siehe Mitteilung
von UNI Global Union).
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4. Studien
und Berichte
- Beschäftigungstrends 2015:
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat ihren Bericht World
Employment and Social Outlook – Trends 2015 veröffentlicht. Er enthält
Prognosen über die Arbeitslosigkeit weltweit und erläutert die Faktoren, die
dieser Entwicklung zugrunde liegen. Dazu zählen steigende Ungleichheit und
Senkung der Lohnquote. Dem Bericht zufolge gab es 2014 weltweit 201 Millionen
Menschen ohne Arbeit, das sind 31 Millionen mehr als zu Beginn der Krise. Es ist
zu erwarten, dass die Arbeitslosigkeit 2015 um 3 Millionen und in den folgenden
vier Jahren um weitere 8 Millionen steigen wird. Ein Kapitel befasst sich mit
dem Risiko der sozialen Unzufriedenheit, insbesondere in den Regionen, in denen
junge Menschen überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen sind.
- Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen
2013: Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen hat ihren Jahresbericht
über Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen veröffentlicht. Dieser Bericht,
der als Referenz gilt, erläutert hier die wichtigsten Entwicklungstrends auf
EU-Ebene und auf der Ebene der Mitgliedstaaten.
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Das aktuelle
Schlagwort
Transnationale Betriebsvereinbarung
Seit Beginn der 2000er Jahre haben die multinationalen Unternehmen verstärkt
begonnen, Elemente ihrer Sozialpolitik auf der Ebene des gesamten Konzerns zu
verhandeln: Auf europäischer Ebene, wenn die Unternehmen vor allem in Europa tätig
sind, erfolgen diese Verhandlungen mit internationalen Gewerkschaftsverbänden oder
auch mit dem Europäischen Betriebsrat, oder weltweit mit globalen
Gewerkschaftverbänden. Weitere Informationen dazu im Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen (in englischer Sprache). Diese
Vereinbarungen finden Sie ebenfalls auf der Website von IR
Share, des Europäischen Gewerkschaftsinstituts oder der Datenbank der
Europäischen Kommission zu transnationalen Betriebsvereinbarungen.
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