IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 28 – Keine direkte Infragestellung der Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit

  IR Notes 28 – 25 März 2015
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei  Jan Czarzasty, Märt Masso, Christer Thörnqvist, Frédéric Turlan und Fernando Vasquez. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


Abonnieren Sie IR Notes Mit wenigen Klicks auf der IR Share-Website oder per Telefon unter:
+33 (0)6 81 41 53 95

 
  IR Chronik von Fernando Vasquez
Anwalt, ehemaliger Mitarbeiter der Europäischen Kommission und Experte beim IR Share Netzwerk.

Von der unglückseligen Koexistenz einer sehr hohen Arbeitslosenquote in der EU (vor allem aufgrund einer anhaltend sehr niedrigen Wachstumsrate) und des exponentiellen Anstiegs prekärer Arbeitsverträge (siehe IR Notes 25) haben wir bereits gesprochen.


Innerhalb der EU gibt es große Unterschiede. Vor dem Hintergrund dieses wirtschaftlichen und sozialen Gefälles preist die vorherrschende politische Auffassung die Vorteile der Liberalisierung der Arbeitsmärkte und der größeren Flexibilität des Arbeitsrechts, indem sie deren positive Rolle beim Wohlstand der prosperierenden Länder hervorhebt. Wir kennen den Teufelskreis aus zunehmender Arbeitslosigkeit, der zu rückläufiger Nachfrage und schließlich in die Rezession führt – wohin uns diese vortrefflichen Ratschläge gebracht haben. Und doch wird eisern an der offiziellen Haltung festgehalten – von den Regierungen sind nur sehr wenige Einwände zu hören, wenn auch manche stillschweigenden und passiven Widerstand leisten. Da es keine bedeutende Bewegung gibt, die sich dieser Politik widersetzt und eine Kehrtwende versucht, kann man sich zu Recht fragen, ob eine neue Aufwärtsspirale aus Wachstum/Schaffung von Arbeitsplätzen/Arbeitsqualität möglich und politisch machbar ist.


Kein vernünftiger Mensch kann eine solche Bewegung ablehnen. Ebenso sicher scheint, dass die große Mehrheit der europäischen Bürger dies auch wünscht, nicht nur aus ideologischer Überzeugung, sondern weil sie die verheerenden Folgen feststellt, die die maßlose Liberalisierung in ihrem Leben anrichtet, den Anstieg der Armut und die zunehmenden Ungleichheiten. Eine solche Umkehrung ist machbar, wie uns Wirtschaft und Gesellschaft täglich vor Augen halten. Die alltägliche Realität in Unternehmen und Arbeitsbeziehungen fordert von den sozialen Akteuren weiterhin einen pragmatischen Ansatz, der im Wesentlichen die über Jahrzehnte geformten sozialen Modelle beibehält, die die Grundlage für den Erfolg der europäischen Wirtschaft bilden. IR Notes berichtet regelmäßig über Initiativen von Unternehmen oder Sozialpartnern, die der vorherrschenden Meinung  zuwiderlaufen und veranschaulichen, dass die Arbeitsbeziehungen vor Ort nicht so viel anders sind als vor zehn oder zwanzig Jahren.


Die politische Tragfähigkeit der Union erscheint nicht mehr sicher. Ja, die Wahlergebnisse der letzten Jahre in den Mitgliedstaaten zeigen eine fortschreitende Zerstörung der politischen Mitte, die Europa seit der Nachkriegszeit regiert hat. Früher oder später werden wirklich unbequeme Kräfte an die Macht kommen, die Europa dazu bringen werden, eine neue politische Richtung einzuschlagen – vorausgesetzt, die Union ist dann noch dazu in der Lage. Bis dahin müssen wir uns mit diesen beiden gegensätzlichen Konzepten zum Arbeitsmarkt und seiner Rolle beim wirtschaftlichen Wohlstand und sozialen Wohlergehen in der globalisierten Welt von heute eingehend auseinandersetzen.


Umfassende Analyse der Reformen. Auch zur Überwindung der ideologischen Streitigkeiten müsste man dazu einige bekannte Symbole aus dem Arbeitsrecht wählen, die erst kürzlich Gegenstand vorgeschlagener oder vorgeschriebener Reformen waren, und die konkrete, bezifferte Auswirkung dieser Reformen auf die Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen einer Gesamtanalyse messen, die alle Faktoren berücksichtigt, die diese beeinflussen. Zum Beispiel das wichtigste Element, die Kündigungsregelung: Eingehend untersucht werden sollte die von manchen als verhängnisvoll beschriebene Wirkung der in den meisten europäischen Ländern noch bestehenden Schutzbestimmungen auf die Wettbewerbsfähigkeit sowie die wirtschaftlichen und sozialen Vorteile (in Form von geschaffenen menschenwürdigen Arbeitsplätzen) der Einführung von Regelungen zur Kündigung ad nutum, d. h. ohne Angabe von Kündigungsgründen und/oder fristlos. Ein weiteres Thema könnten die kollektiven Arbeitsbeziehungen sein, insbesondere die Tarifverhandlungen, die im Mittelpunkt des aktuellen Reformeifers stehen (z. B.  Stichwort Dezentralisierung).


Auf akzeptierten Reformen aufbauen. Nur diese Art von sorgfältigen Analysen kann zu wirklichen und von allen akzeptierten Reformen führen – wenn sie denn notwendig sind – und verhindern, dass Änderungen in diesen Bereichen, aus der Überzeugung heraus, dass Reformen begründet sind, zu einer antieuropäischen Politik führen. Vor allem könnten sie unter Umständen die Grundlage für neue politische Wege bilden, die die typisch europäische Aufwärtsspirale wieder aufleben lassen, in  einem Europa, in dem sozialer Wohlstand und Fortschritt im Mittelpunkt der wirtschaftlichen Entwicklung stehen.

 
  Agenda

31. März
Riga
Forum der Sozialpartner über die Rolle des sozialen Dialogs zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der Qualität der Arbeitsplätze, organisiert von den lettischen Sozialpartnern und der lettischen EU-Ratspräsidentschaft.


31. März
Brüssel
Arbeitsessen, ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut zum Thema „The Nordic Model towards 2030. A new chapter?“, mit Jon Erik Dølvik, Fafo, Institute for Labour and Social Research, Oslo.


2. April
Brüssel
Confrontations Europe organisiert im Rahmen des Projekts „Industrial relations in Europe facing employment callenges“ das Seminar „European Sectoral Social Dialogue and Energy Transition“.
Kontakt: Lauriane Mariamé lmariame@confrontations.org ; Tél. :+ 32 2 213 62 73


9. und 10. April
Paris
Seminar zur transnationalen Zuständigkeit von Europäischen Betriebsräten – ausgerichtet von Astrees, IR Share und SBI-FNV Formaat mit Unterstützung der Europäischen Kommission. Dieses Seminar ist für Manager reserviert, die für EBRs zuständig sind.
Tél. : + 33 (0)6 81 41 53 95
frederic.t@irshare.eu


15. April
Brüssel
Plenarsitzung des Europäischen Parlaments (Entwurf der Tagesordnung).


16. – 17. April
Brüssel
Seminar „Europäisches Gespräch 2015“ organisiert von der Hans-Böckler-Stiftung zum Thema „Wohlstand in Europa … gibt es nur, wenn wir die wachsende Ungleichheit stoppen“ mit Lazlo Andor, Reiner Hoffmann und Paul Krugman, Professor an der Universität Princeton und Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften 2008.


27. – 30. April
Straßburg
Plenarsitzung des Europäischen Parlaments (Entwurf der Tagesordnung).


4. – 5. Juni
Amsterdam
Seminar zur Frage der Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren auf transnationaler Ebene – ausgerichtet von Astrees, IR Share und SBI-FNV Formaat mit der Unterstützung der Europäischen Kommission.  Dieses Seminar ist für Manager reserviert, die für EBRs zuständig sind.
Tel.: : + 33 (0)6 81 41 53 95.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Keine direkte Infragestellung der Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit

Der Gerichtshof hat in einer Rechtssache zur Anwendung der Richtlinie 2008/104 über Leiharbeit hinsichtlich Artikel 4 ein Urteil erlassen (EuGH, 17. März 2015, in der Rechtssache C-533/13, Auto-ja Kuljetusalan Työntekijäliitto AKT/Öljytuote ry, Shell Aviation Finland Oy). In Art. 4 heißt es: 1. Verbote oder Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit sind nur aus Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt (Schutz der Leiharbeitnehmer, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Notwendigkeit, das reibungslose Funktionieren des Arbeitsmarkt zu gewährleisten) und um eventuellen Missbrauch zu verhüten. 2. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie die Einschränkungen und Verbote von Leiharbeit auf nationaler Ebene zu überprüfen um festzustellen, ob sie aus den oben genannten Gründen gerechtfertigt sind.  Die Frage war, ob die durch nationale Rechtsvorschriften oder Tarifverträge festgelegten Einschränkungen von Berufsverbänden oder Unternehmen vor nationalen Gerichten angefochten werden können, wenn sie aus einem dieser Gründe nicht gerechtfertigt erscheinen. Der Generalanwalt beim Gerichtshof vertrat in seinen Schlussanträgen, die den Gerichtshof bei seiner Urteilsfindung unterstützen sollen, die Auffassung (siehe IR Notes 21), dass Artikel 4 „eine materielle Regelung“ sei, die „die Beibehaltung von Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit“ verbietet, „wenn diese insbesondere unter Berücksichtigung der Harmonisierung der Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen nicht gerechtfertigt sind”. Eine Auffassung, die der Arbeitgeberverband Eurociett begrüßte, da er für seine Mitglieder die Möglichkeit sah, auf nationaler Ebene die Einschränkungen anzufechten, die sich ihrer Meinung nach gegen das Allgemeininteresse richteten (siehe Interview IR Notes 21 und Mitteilung). Der Europäische Gewerkschaftsbund zeigte sich dagegen besorgt angesichts dieser Auslegung zum Schutz der Leiharbeitnehmer (siehe Mitteilung). Der Gerichtshof hat sich am Ende der Auffassung des Generalanwalts nicht angeschlossen. Der Gerichtshof befindet, dass Art. 4 „nur an die zuständigen Behörden des Mitgliedstaates gerichtet ist, indem ihnen auferlegt wird, ihre nationalen Regelungen zu überprüfen […]. Solche Verpflichtungen können von den nationalen Gerichten nicht erfüllt werden.“ Aus juristischer Sicht spricht der Gerichtshof dem Artikel der Richtlinie, der die Verpflichtung zur Überprüfung der Einschränkungen vorsieht, keine direkte Wirkung zu.  Mit anderen Worten kann kein Verband oder Unternehmen ein nationales Gericht anrufen, um die Aufhebung einer Einschränkung zu verlangen, die seiner Meinung nach mit den definierten Kriterien in der Richtlinie nicht übereinstimmt. Der EGB begrüßt daher dieses Urteil, das also keine direkten Klagen gegen solche nationalen Bestimmungen zulässt, die grundsätzlich zum Schutz der Arbeitnehmer erlassen werden (siehe Mitteilung), und “das Recht der Sozialpartner“ gewährleistet, „den Einsatz von Leiharbeit durch Tarifverträge zu regeln”.  Für Eurociett kann diese Entscheidung nur enttäuschend sein, auch wenn sich der Verband positiv darüber äußert, dass der Gerichtshof die Pflicht – die Eurociett als dauerhaft geltende Verpflichtung auslegt und nicht auf die einmalige Überprüfung innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie beschränkt sieht –  der Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einschränkungen und Aufhebung der nicht gerechtfertigten Einschränkungen gesetzlich verankert (siehe Mitteilung auf Englisch). Dem Urteil zufolge könnte jetzt nur noch die Europäische Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren (siehe unten „Das Schlagwort“) gegen einen Mitgliedstaat vorgehen, weil er möglicherweise ungerechtfertigte Einschränkungen aufrechterhalten hat. Frage ist, ob sie es auch tun wird, angesichts der Tatsache, dass sie schon nicht auf den Bericht über die Anwendung der Richtlinie reagiert hat, aus dem hervorging, dass die Staaten ihre Gesetze größtenteils unverändert gelassen hatten?


1. Europäische Union
Sozialer Dialog

  • Dreigliedriger Sozialgipfel: Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und die Sozialpartner haben auf dem Dreigliedrigen Sozialgipfel (der zweimal im Jahr jeweils am Vorabend der Tagungen des Europäischen Rates stattfindet) über die Prioritäten Europas für Beschäftigung, Wachstum und Investitionen diskutiert (siehe Pressemitteilung der Kommission). Die Vertreter der Europäischen Kommission wiederholten nach der hochrangigen Konferenz am 5. März (siehe IR Notes 27) ihr Engagement für den sozialen Dialog und betonten die Notwendigkeit , den sozialen Dialog auf nationaler Ebene auszubauen, um die Sozialpartner stärker in die Umsetzung von Reformen einzubinden. Der Arbeitgeberverband Businesseurope hat auf der Fortführung der Arbeitsmarktreformen bestanden und sprach sich für eine „Reformpartnerschaft“ aus (siehe Rede von Markus J. Beyrer, Generaldirektor von Businesseurope), während der Europäische Gewerkschaftsbund einen Pakt für Wachstum und hochwertige Arbeitskräfte verlangt.

  • Wiederbelebung des sozialen Dialogs: Die auf der Konferenz über den Neubeginn des europäischen Sozialdialogs am 5. März gehaltenen Reden sind auf der Internetseite der Europäischen Kommission in ihrer vollen Länge veröffentlicht worden, darunter auch der lange Beitrag von Jean-Claude Juncker, der allerdings um einige Einschübe gekürzt wurde, wie seine Anekdote über seinen Besuch beim spanischen König, der sich überrascht zeigte, dass Jean-Claude Juncker einen offiziellen Besuch in Madrid abbrach, um an der Konferenz über den sozialen Dialog teilzunehmen.


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

  • Frauenquote für Führungspositionen: Der Deutsche Bundestag hat am 6. März die Einführung einer Frauenquote von 30 % in Aufsichtsräten von mehr als 100 Unternehmen beschlossen, die an der Börse notiert sind oder dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst unterliegen. Diese Verpflichtung ist ab 2016 zu erfüllen. Über 3.500 weitere Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen bis Ende 2015 verbindliche Zielgrößen festlegen, um ihren Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den obersten Managementebenen zu erhöhen. Die festgelegten Zielgrößen sind zu veröffentlichen. Sanktionen bei Nichterreichen der Zielvorgaben sind jedoch nicht vorgesehen (siehe Mitteilung der Regierung).


Estland

  • Kundgebung zur Genehmigung politischer Streiks: Der estnische Gewerkschaftsbund hat verschiedene Aktionen organisiert, darunter eine Kundgebung vor dem Parlament und in einer Petition an das Parlament den Schutz des Streikrechts gefordert. Auch wenn die estnischen Beschäftigten über das Streikrecht verfügen, schließt die Gesetzgebung das Recht auf politische Streiks gegen die Politik der Regierung oder den Gesetzgeber aus, wenn es beispielsweise um Änderungen der Sozialgesetzgebung geht.


Polen

  • Neuer Tarifvertrag für die Polnische Post: Am 18. März haben Postgewerkschaften der Polnischen Post (Poczta Polska), darunter die beiden größten NSZZ „Solidarność“ und die Gewerkschaft der Polnischen Postangestellten, einen neuen Tarifvertrag mit dem Vorstand unterzeichnet. Der neue Vertrag ersetzt den früheren, der vom Arbeitgeber im Juli 2014 aufgekündigt wurde, weil sich die Parteien nicht über den Vorschlag des Arbeitgebers zur Einführung neuer, erfolgsabhängiger Prämien einigen konnten. Die Gewerkschaften lehnten die vorgeschlagenen Änderungen ab, und der Streit gipfelte Ende 2014 in einem Tarifkonflikt. Nach langwierigen Verhandlungen beschlossen die Parteien zwar, einen neuen Kollektivvertrag zu unterzeichnen, der Tarifstreit war damit jedoch nicht beigelegt. NSZZ « Solidarność » hat angekündigt, dass sie weiterhin Druck auf den Arbeitgeber ausüben will, damit das Grundgehalt für alle Beschäftigten erhöht wird.  Poczta Polska ist der öffentliche Postbetreiber mit 78.000 Beschäftigten (Stand Ende 2014). Aufgrund eines Umstrukturierungs-programms ist für 2015 jedoch der Abbau von 8.000 Arbeitsplätzen geplant.


Schweden

  • Überprüfung der Rechtsvorschriften zu befristeten Arbeitsverträgen geplant: Die Regierung wurde erneut von der Europäischen Kommission kritisiert, weil sie zu stark auf  befristete Arbeitsverträge zurückgreift.  2007 ermöglichte die Mitte-Rechts-Regierung den Einsatz von befristeten Arbeitsverträgen, um die gesetzlichen Bestimmungen für sichere Arbeitsplätze zu umgehen, in denen einem Beschäftigten ein unbefristeter Arbeitsvertrag garantiert wird, wenn er über einen bestimmten Zeitraum für dasselbe Unternehmen gearbeitet hat. Diese Gesetzesänderung führte mehreren Gewerkschaften zufolge dazu, dass eine große Zahl von Beschäftigten in prekäre Arbeitsverhältnisse abgerutscht ist. Der schwedische Gewerkschaftsverband (LO) berichtet, dass 52 % der Beschäftigten unter 25 Jahren befristete Arbeitsverhältnisse haben. Die neue Regierung, die seit September 2014 im Amt ist und sich aus Sozialdemokraten und Grünen zusammensetzt, hat sich mit diesem Thema noch nicht beschäftigt, der Arbeitsminister hat jedoch angedeutet, dass er die Gesetzgebung nun prüfen werde, um zu sehen, was getan werden kann, um dieses Problem zu entschärfen.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • ArcelorMittal: Die Leitung des Stahlkonzerns forderte am 5. März in einer Sitzung des engeren Ausschusses die Anwendung einer Klausel aus der Gründungsvereinbarung des EBR von 2007. Diese sieht eine  Anpassung der EBR-Zusammensetzung vor, wenn Änderungen zu „einer erheblichen Erhöhung oder Reduzierung der Anzahl der Beschäftigten“ in der EU führen.  Denn in der EU ist die Zahl der Beschäftigten um fast 40% von 132.000 Beschäftigten im Jahre 2007 auf 80.735 Ende 2014 zurückgegangen. Die Unternehmensleitung schlägt daher vor, die Anzahl der Mitglieder des engeren Ausschusses von 25 auf 16 und die des EBR von 54 auf 33 zu reduzieren.  Zwischen der Unternehmensleitung, IndustriAll und dem EBR-Sekretär Jean-Luc Ruffin fand diesbezüglich ein Treffen in Brüssel statt, bei dem vor allem darauf hingewiesen wurde, dass alle im EBR vertretenen Gewerkschaften auch weiterhin dort vertreten sein müssten. In einem Schreiben vom 17. März schlug Jean-Luc Ruffin den Betriebsratsmitgliedern vor, eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema zu bilden. Am heutigen Mittwoch, dem 25. März, kommt der engere Ausschuss zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, um in einer ersten Verhandlungsrunde über die Vorschläge der Unternehmensleitung zu beraten. Auf der Tagesordnung steht die Annahme einer Erklärung  zur Aufrechterhaltung der gewerkschaftlichen Vielfalt.

  • EDF: Die Geschäftsführung und eine Delegation von EBR-Mitgliedern haben Verhandlungen zur Änderung des Artikels der Vereinbarung zur Einrichtung des EBR aufgenommen, bei dem es um die Zusammensetzung des Betriebsrats geht. Denn aufgrund von neuen Übernahmen in Frankreich ist die Anzahl der französischen Vertreter im EBR automatisch zulasten von Delegationen aus anderen europäischen Ländern gestiegen. Ein neunköpfiger Verhandlungsausschuss – ein Mitglied pro vertretenem Land (Großbritannien, Polen, Italien, Ungarn, Belgien) und ein Mitglied pro vertretener französischer Gewerkschaft (CFDT, CFE-CGC, CGT, FO) – soll, wie es in einer Pressemitteilung der CFDT heißt „ein ausgewogenes Gleichgewicht erzielen, um eine hochwertige Arbeit fortzusetzen:  der Betriebsrat soll in einer angemessenen Größe erhalten bleiben, mit einer ausreichenden Anzahl an Mitgliedern pro Land, dies gilt auch für die Länder, in denen nur eine kleine Belegschaft beschäftigt ist“. Die erste Verhandlungsrunde fand am 12. März statt, die letzte Runde ist für den 14. April angesetzt.


Europäische Gesellschaften

  • Atos: Der SE-Betriebsrat des IT-Dienstleisters Atos SE hat im Rahmen der Übernahme des ITO-Geschäftsbereichs von Xerox am 4. März eine Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme, die das am 2. Februar eingeleitete Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren abschließt, hebt hervor, dass die Akquisition von Xerox ITO von strategischem Interesse ist.  Diese Operation ermögliche eine Akquisition auf dem amerikanischen Markt zu einem „relativ niedrigen Preis“. Der Betriebsrat spricht sich für die Übernahme aus, verlangt aber von der Geschäftsleitung die Berücksichtigung  einer Reihe Bedenken, insbesondere in Bezug auf Erhaltung von Arbeitsplätzen in Europa und Unterstützung der Arbeitnehmermobilität. In der Schlussfolgerung dieser Stellungnahme, die auf der Grundlage eines Gutachtens der französischen Anwaltskanzlei Sextant erstellt wurde, betont der Betriebsrat, dass das Wachstum durch Übernahme das notwendige organische Wachstum der Gruppe nicht in den Hintergrund drängen dürfe und macht deutlich, dass der Erwerb von Xerox ITO zwar eindeutig den Aktionären zugutekäme, ob dies aber auch für die europäischen Beschäftigten zutreffe, sei noch dahingestellt.


Finanzielle Beteiligung

  • Inditex: Der spanische Textilkonzern Inditex (137.000 Beschäftigte) gab am 18. März ein Beteiligungsprogramm („profit sharing plan“) für 2015 und 2016 bekannt, an dem alle Mitarbeiter teilnehmen können, die seit mindestens zwei Jahren an den unterschiedlichen Standorten (Geschäfte, Fabriken, Logistikzentren) oder für Tochtergesellschaften der Gruppe tätig sind. Dies betrifft ca. 70.000 Mitarbeiter (siehe  Pressemitteilung von Inditex, auf Englisch). Der Konzern wird jedes Jahr 10% vom Wachstum des Konzernergebnisses, begrenzt auf 2% des Gesamtgewinns, unter ihnen aufteilen.  Der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union Commerce begrüßt diese Initiative, wenn auch zu viele Beschäftigte in ungesicherten Arbeitsverhältnissen nicht davon profitieren (siehe  Pressemitteilung, auf Englisch).


Transnationale Vereinbarung

Solvay: Am 4. – 6. März tagte erstmalig das Solvay Global Forum auf Initiative der Leitung des belgischen Chemiekonzerns Solvay und des internationalen Gewerkschaftsverbands IndustriAll. Das Forum setzt sich aus neun Arbeitnehmervertretern des Konzerns, aus vier europäischen Vertretern (den Mitgliedern des EBR-Präsidiums aus Belgien, Frankreich, Deutschland und Italien) und vier Gewerkschaftern aus Brasilien, China, Korea und den USA zusammen (siehe Mitteilung von IndustriAll). „Während wir einen guten sozialen Dialog auf europäischer Ebene haben, mussten wir feststellen, dass der soziale Dialog in anderen Ländern nicht dasselbe Niveau erreicht. Es gibt wirklich keinen Grund, diesen Unterschied bei zunehmender Internationalisierung des Konzerns aufrechtzuerhalten“, so Jean-Christophe Sciberras, der Direktor für Arbeitsbeziehungen und Personalleiter Frankreich der Solvay-Gruppe. Die Sozialpartner haben sich entschieden, eine globale Instanz einzurichten, anstatt den EBR durch Beobachter zu erweitern – „eine Lösung, die zwei Nachteile gehabt hätte“ führt Jean-Christophe Sciberras aus, „einerseits hätte sie den Eindruck vermittelt, die Arbeitsbeziehungen würden nach europäischem Vorbild gestaltet, andererseits hätte sie den Anschein erwecken können, dass die nichteuropäischen Länder im EBR mit einem Notsitz abgespeist würden, da man nicht so viele Vertreter aus diesen Ländern einladen kann wie Mitglieder des EBR.“ Wir haben uns für eine kleine Gruppe mit acht Mitgliedern (vorübergehend neun Mitgliedern) entschieden – halb aus Europa, halb aus den anderen Ländern, was der globalen Verteilung unserer Beschäftigten entspricht – um „die Interaktivität und den wahren Austausch zu fördern“, erläutert Jean-Christophe Sciberras. „Bei unserem dreitägigen Treffen konnten wir mit den Mitgliedern der Konzernleitung und der Abteilungen sprechen sowie mit Jean-Pierre Clamadieu, dem Vorstandsvorsitzenden von Solvay“, berichtet Eurobetriebsratsvorsitzender Albert Kruft. Das Forum kommt einmal im Jahr in dieser Zusammensetzung zusammen und hält einmal im Jahr eine Videokonferenz ab. Gespräche sind im Gange, um einen regelmäßigen Austausch zwischen den Mitgliedern zu gewährleisten, zunächst in Form eines monatlichen Informationsaustauschs, später auch zur Bestimmung von Arbeitsthemen wie Gesundheit und Sicherheit oder Gewinnbeteiligung.  Dieses Forum „bringt dem EBR einen wichtigen Mehrwert, weil es die Kontakte mit dem Rest der Welt erleichtert“.



  • ThyssenKrupp: Die Leitung des deutschen Konzerns ThyssenKrupp (150.000 Beschäftigte) hat am 16. März gemeinsam mit der IG Metall und dem Dachgewerkschaftsverband IndustriALL Global Union eine Globale Rahmenvereinbarung unterzeichnet (siehe Pressemitteilung). Die IG Metall hebt in einer Mitteilung hervor, dass die Vereinbarung eine neue Klausel zur Lösung von Konfliktfällen beinhaltet: Beschäftigte, die sich in ihren Rechten aus der Rahmenvereinbarung verletzt sehen, können sich nicht nur an die vor Ort zuständigen Ansprechpartner wenden, sondern ihre Beschwerden auch per E-Mail an eine zentrale E-Mail-Adresse richten, zu Händen des Ausschusses, der über Streitfälle informiert wird. Letzterer hat das Recht, Erkundigungen vor Ort einzuholen.


4. Studien und Berichte

Studie über atypische Beschäftigungs-verhältnisse im Luftverkehr: Im Anschluss an die europäische Konferenz über atypische Beschäftigungsverhältnisse in der zivilen Luftfahrt hat die Universität Gent, Belgien, die endgültige Fassung des Berichts veröffentlicht, der dieser Konferenz als Grundlage diente. Die Studie besteht aus zwei Teilen: Zum einen geht es um die juristischen Aspekte im Hinblick auf die unterschiedlichen Beschäftigungsformen in diesem Sektor und um arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen.  Der zweite Teil der Studie basiert auf der Auswertung eines Fragebogens zu den Arbeitsbedingungen der Piloten. Die Ergebnisse stützen sich auf knapp 6300 Antworten von europäischen Piloten, von denen 45 % für Linienfluggesellschaften arbeiten, 22 % für Billigfluglinien und 8 % für Regionalfluggesellschaften.  Die meisten Antworten stammen von Piloten, die für Ryanair (9,8 %), Air France (9,5 %), KLM (8,5 %), SAS (7,9 %) und Easyjet (4,1 %) arbeiten.  79 % der befragten Piloten haben einen Arbeitsvertrag mit der Gesellschaft, für die sie arbeiten (83% davon einen unbefristeten Arbeitsvertrag), 5 % bezeichnen sich als selbstständige Piloten, 4 % wurden von einer anderen Gesellschaft bereitgestellt und 5% von einem Zeitarbeitsunternehmen. Bei 85 % der Beschäftigten wird das Arbeitsrecht des Landes angewandt, in dem sich ihre Heimatbasis befindet, und bei 10% gelten die Arbeitsgesetze des Landes, in dem die Fluggesellschaft registriert ist.



  • Das Beschäftigungswachstum verlangsamt sich: Die Zahl der Erwerbstätigen im Euroraum stieg laut Eurostat im vierten Quartal 2014 gegenüber dem Vorquartal um 0,1 %. (siehe Pressemitteilung). Im dritten Quartal 2014 hatte die Beschäftigung im Euroraum um 0,2 % und in der EU um 0,3 % zugenommen.

  • Beschäftigungsbericht: Der Rat hat am 9. März den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2015 angenommen, der eine Bestandsaufnahme der Beschäftigungssituation in der EU sowie der durchgeführten und noch umzusetzen-den Arbeitsmarktreformen enthält.

  • Arbeitsbeziehungen in der EU: Alle zwei Jahre veröffentlicht die Europäische Kommission einen Bericht zum Stand der Arbeitsbeziehungen in Europa. Der neue Bericht (auf Englisch), der für die Konferenz zum sozialen Dialog vom 5. März erstellt wurde (siehe oben 1. Europäische Union), enthält ein Kapitel über die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen in den Ländern, die von internationalen Einrichtungen Finanzhilfen erhalten haben, sowie ein weiteres über Veränderungen, die sich auf die Tarifverhandlungssysteme ausgewirkt haben.


Das aktuelle Schlagwort
Die Vertragsverletzungsklage

Die Vertragsverletzungsklage ist ein Gerichtsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.  Dieses Rechtsmittel kann von der Kommission oder einem Mitgliedstaat gegenüber einem Mitgliedstaat eingelegt werden, der die Rechtsvorschriften der Europäischen Union angeblich nicht erfüllt hat.  Die Vertragsverletzungsklage basiert auf Artikel 258 bis 260 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU.  Klagen können gegen einen Mitgliedstaat erhoben werden, der eine Regelung verabschiedet, die im Widerspruch zum EU-Recht steht, oder sich ausdrücklich weigert, eine rechtswidrige interne Maßnahme aufzuheben.  Auch die verzögerte Umsetzung einer Richtlinie oder eine unterbliebene Mitteilung über laufende Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie kann Anlass für eine solche Klage sein. Vor Einleitung des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof muss die Kommission eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ an den Mitgliedstaat richten. Ist die Antwort des Mitgliedstaats nach Ansicht der Kommission nicht überzeugend, kann sie vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erheben. Setzt der Mitgliedstaat nicht die im Urteil des Gerichtshofs genannten Maßnahmen um, kann die Kommission eine neue Vertragsverletzungsklage vor dem Gerichtshof erheben, der dieses Mal die Zahlung einer Geldstrafe gegen den renitenten Staat verhängen kann.

 


Désabonnement

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

IR Notes
Gemeinsam ein soziales Europa aufbauen

Der IR Notes-Newsletter bietet jedem in Europa Zugang zu einer unabhängigen, zuverlässigen und unparteiischen Informationsquelle zu Themen rund um die Arbeitsbeziehungen

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli, Director General of CEEMET (*) On the delays in transposing the ‘pay transparency’ directive “We are calling for the application of the directive to be suspended while we assess what can be simplified – not to reduce rights, but...

read more...
European Union – Social update

European Union – Social update

European Works Councils The Expert Group set up by the European Commission to help Member States transpose the new Directive (EU) 2025/2450 on European Works Councils is due to submit its report this summer. This report may constitute a useful point of reference when...

read more...
A step in coordination of national social security systems

A step in coordination of national social security systems

At last, a step forward for freedom of movement for workers in the EU On 22 April, representatives of the Council and Parliament reached a provisional agreement on revising the rules on coordination of national social security systems, as provided for by regulation...

read more...
Picture of Nora Krokovay

A question for… Nora Krokovay

A question for…Nora Krokovay, Senior Analyst at Kopint-Tárki What changes can we expect in terms of social dialogue and labour law in Hungary following the elections that brought an end to Viktor Orbán’s 16-year leadership? The atmosphere was very euphoric and joyful...

read more...
Improvements in job quality

Improvements in job quality

Eurofound notes improvements in job quality in Europe Now that the European Commission has announced its intention to present a bill on job quality by the year end, the results of the latest European Working Conditions Survey (EWCS) will be scrutinised very...

read more...
Is pay transparency the new enemy to be targeted?

Is pay transparency the new enemy to be targeted?

After seeing off the corporate sustainability reporting and due diligence directives, Member States appear ready to tackle the pay transparency directive, which is due to be transposed in Member States by 7 June 2026.Not only are many countries behind schedule, but a...

read more...
A question to… Lidia Gil Otero

A question to… Lidia Gil Otero

A question for…Lidia Gil Otero, PhD Assistant Professor in Labour and Social Security Law at Santiago de Compostela University In the context of the Digilare project (*), you advocate using the transposition of the Platform Work Directive, which is due to be completed...

read more...