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IR Notes 28 – 25 März 2015
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Jan Czarzasty, Märt Masso, Christer
Thörnqvist, Frédéric Turlan und Fernando Vasquez. Erfahren Sie mehr über
das IR
Share-Team auf unserer Website.
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Notes Mit wenigen Klicks auf
der IR
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+33 (0)6 81 41 53 95
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IR Chronik von Fernando Vasquez
Anwalt, ehemaliger Mitarbeiter der Europäischen Kommission und Experte
beim IR Share Netzwerk.
Von der unglückseligen Koexistenz einer
sehr hohen Arbeitslosenquote in der EU (vor allem aufgrund einer
anhaltend sehr niedrigen Wachstumsrate) und des exponentiellen
Anstiegs prekärer Arbeitsverträge (siehe IR Notes 25) haben wir
bereits gesprochen.
Innerhalb
der EU gibt es große
Unterschiede. Vor dem Hintergrund dieses
wirtschaftlichen und sozialen Gefälles preist die vorherrschende
politische Auffassung die Vorteile der Liberalisierung der
Arbeitsmärkte und der größeren Flexibilität des Arbeitsrechts, indem
sie deren positive Rolle beim Wohlstand der prosperierenden Länder
hervorhebt. Wir kennen den Teufelskreis aus zunehmender
Arbeitslosigkeit, der zu rückläufiger Nachfrage und schließlich in
die Rezession führt – wohin uns diese vortrefflichen Ratschläge
gebracht haben. Und doch wird eisern an der offiziellen Haltung
festgehalten – von den Regierungen sind nur sehr wenige Einwände zu
hören, wenn auch manche stillschweigenden und passiven Widerstand
leisten. Da es keine bedeutende Bewegung gibt, die sich dieser
Politik widersetzt und eine Kehrtwende versucht, kann man sich zu
Recht fragen, ob eine neue Aufwärtsspirale aus Wachstum/Schaffung
von Arbeitsplätzen/Arbeitsqualität möglich und politisch machbar
ist.
Kein
vernünftiger Mensch kann eine solche Bewegung
ablehnen. Ebenso sicher scheint, dass die
große Mehrheit der europäischen Bürger dies auch wünscht, nicht nur
aus ideologischer Überzeugung, sondern weil sie die verheerenden
Folgen feststellt, die die maßlose Liberalisierung in ihrem Leben
anrichtet, den Anstieg der Armut und die zunehmenden Ungleichheiten.
Eine solche Umkehrung ist machbar, wie uns Wirtschaft und
Gesellschaft täglich vor Augen halten. Die alltägliche Realität in
Unternehmen und Arbeitsbeziehungen fordert von den sozialen Akteuren
weiterhin einen pragmatischen Ansatz, der im Wesentlichen die über
Jahrzehnte geformten sozialen Modelle beibehält, die die Grundlage
für den Erfolg der europäischen Wirtschaft bilden. IR Notes
berichtet regelmäßig über Initiativen von Unternehmen oder
Sozialpartnern, die der vorherrschenden Meinung zuwiderlaufen und
veranschaulichen, dass die Arbeitsbeziehungen vor Ort nicht so viel
anders sind als vor zehn oder zwanzig Jahren.
Die politische Tragfähigkeit der
Union erscheint nicht mehr sicher. Ja, die Wahlergebnisse der letzten Jahre in
den Mitgliedstaaten zeigen eine fortschreitende Zerstörung der
politischen Mitte, die Europa seit der Nachkriegszeit regiert hat.
Früher oder später werden wirklich unbequeme Kräfte an die Macht
kommen, die Europa dazu bringen werden, eine neue politische
Richtung einzuschlagen – vorausgesetzt, die Union ist dann noch dazu
in der Lage. Bis dahin müssen wir uns mit diesen beiden
gegensätzlichen Konzepten zum Arbeitsmarkt und seiner Rolle beim
wirtschaftlichen Wohlstand und sozialen Wohlergehen in der
globalisierten Welt von heute eingehend auseinandersetzen.
Umfassende Analyse der
Reformen. Auch zur Überwindung der
ideologischen Streitigkeiten müsste man dazu einige bekannte Symbole
aus dem Arbeitsrecht wählen, die erst kürzlich Gegenstand
vorgeschlagener oder vorgeschriebener Reformen waren, und die
konkrete, bezifferte Auswirkung dieser Reformen auf die
Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen einer Gesamtanalyse messen, die alle
Faktoren berücksichtigt, die diese beeinflussen. Zum Beispiel das
wichtigste Element, die Kündigungsregelung: Eingehend untersucht
werden sollte die von manchen als verhängnisvoll beschriebene
Wirkung der in den meisten europäischen Ländern noch bestehenden
Schutzbestimmungen auf die Wettbewerbsfähigkeit sowie die
wirtschaftlichen und sozialen Vorteile (in Form von geschaffenen
menschenwürdigen Arbeitsplätzen) der Einführung von Regelungen zur
Kündigung ad nutum, d. h. ohne Angabe von Kündigungsgründen
und/oder fristlos. Ein weiteres Thema könnten die kollektiven
Arbeitsbeziehungen sein, insbesondere die Tarifverhandlungen, die im
Mittelpunkt des aktuellen Reformeifers stehen (z. B. Stichwort
Dezentralisierung).
Auf
akzeptierten Reformen aufbauen. Nur diese
Art von sorgfältigen Analysen kann zu wirklichen und von allen
akzeptierten Reformen führen – wenn sie denn notwendig sind – und
verhindern, dass Änderungen in diesen Bereichen, aus der Überzeugung
heraus, dass Reformen begründet sind, zu einer antieuropäischen
Politik führen. Vor allem könnten sie unter Umständen die Grundlage
für neue politische Wege bilden, die die typisch europäische
Aufwärtsspirale wieder aufleben lassen, in einem Europa, in dem
sozialer Wohlstand und Fortschritt im Mittelpunkt der
wirtschaftlichen Entwicklung stehen.
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Agenda
31.
März Riga Forum
der Sozialpartner über die
Rolle des sozialen Dialogs zur Förderung des
Wirtschaftswachstums und der Qualität der
Arbeitsplätze, organisiert von den lettischen
Sozialpartnern und der lettischen EU-Ratspräsidentschaft.
31.
März Brüssel Arbeitsessen,
ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut zum Thema „The
Nordic Model towards 2030. A new chapter?“, mit Jon Erik Dølvik,
Fafo, Institute for Labour and Social Research, Oslo.
2.
April Brüssel Confrontations
Europe organisiert im Rahmen des Projekts „Industrial relations in
Europe facing employment callenges“ das Seminar „European
Sectoral Social Dialogue and Energy Transition“. Kontakt:
Lauriane Mariamé lmariame@confrontations.org
; Tél. :+ 32 2 213 62 73
9. und 10.
April Paris Seminar
zur transnationalen Zuständigkeit von Europäischen Betriebsräten –
ausgerichtet von Astrees, IR Share und SBI-FNV Formaat mit Unterstützung
der Europäischen Kommission. Dieses Seminar ist für Manager reserviert,
die für EBRs zuständig sind. Tél. : + 33 (0)6 81 41 53 95 frederic.t@irshare.eu
15.
April Brüssel Plenarsitzung
des Europäischen Parlaments (Entwurf
der Tagesordnung).
16. – 17.
April Brüssel Seminar
„Europäisches Gespräch 2015“ organisiert von der Hans-Böckler-Stiftung
zum Thema „Wohlstand
in Europa … gibt es nur, wenn wir die wachsende Ungleichheit
stoppen“ mit Lazlo Andor, Reiner Hoffmann und Paul Krugman,
Professor an der Universität Princeton und Nobelpreisträger für
Wirtschaftswissenschaften 2008.
27. – 30.
April Straßburg Plenarsitzung
des Europäischen Parlaments (Entwurf
der Tagesordnung).
4. – 5.
Juni Amsterdam Seminar
zur Frage der Unterrichtungs-
und Anhörungsverfahren auf transnationaler Ebene – ausgerichtet
von Astrees, IR Share und SBI-FNV Formaat mit der Unterstützung der
Europäischen Kommission. Dieses Seminar ist für Manager reserviert, die
für EBRs zuständig sind. Tel.: : + 33 (0)6 81 41 53 95.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf
der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist
ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle
Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Keine
direkte Infragestellung der Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit
Der Gerichtshof hat in einer Rechtssache zur Anwendung der Richtlinie 2008/104 über
Leiharbeit hinsichtlich Artikel 4 ein Urteil erlassen (EuGH,
17. März 2015, in der Rechtssache C-533/13, Auto-ja Kuljetusalan
Työntekijäliitto AKT/Öljytuote ry, Shell Aviation Finland Oy). In Art. 4
heißt es: 1. Verbote oder Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit sind nur aus
Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt (Schutz der Leiharbeitnehmer,
Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Notwendigkeit, das reibungslose
Funktionieren des Arbeitsmarkt zu gewährleisten) und um eventuellen Missbrauch zu
verhüten. 2. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, innerhalb von vier Jahren nach
Inkrafttreten der Richtlinie die Einschränkungen und Verbote von Leiharbeit auf
nationaler Ebene zu überprüfen um festzustellen, ob sie aus den oben genannten
Gründen gerechtfertigt sind. Die Frage war, ob die durch nationale
Rechtsvorschriften oder Tarifverträge festgelegten Einschränkungen von
Berufsverbänden oder Unternehmen vor nationalen Gerichten angefochten werden können,
wenn sie aus einem dieser Gründe nicht gerechtfertigt erscheinen. Der Generalanwalt
beim Gerichtshof vertrat in seinen Schlussanträgen,
die den Gerichtshof bei seiner Urteilsfindung unterstützen sollen, die Auffassung
(siehe IR
Notes 21), dass Artikel 4 „eine materielle Regelung“ sei, die „die
Beibehaltung von Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit“ verbietet, „wenn
diese insbesondere unter Berücksichtigung der Harmonisierung der
Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen nicht gerechtfertigt sind”. Eine
Auffassung, die der Arbeitgeberverband Eurociett begrüßte, da er für seine
Mitglieder die Möglichkeit sah, auf nationaler Ebene die Einschränkungen
anzufechten, die sich ihrer Meinung nach gegen das Allgemeininteresse richteten
(siehe Interview IR
Notes 21 und Mitteilung).
Der Europäische Gewerkschaftsbund zeigte sich dagegen besorgt angesichts dieser
Auslegung zum Schutz der Leiharbeitnehmer (siehe Mitteilung).
Der Gerichtshof hat sich am Ende der Auffassung des Generalanwalts nicht
angeschlossen. Der Gerichtshof befindet, dass Art. 4 „nur an die zuständigen
Behörden des Mitgliedstaates gerichtet ist, indem ihnen auferlegt wird, ihre
nationalen Regelungen zu überprüfen […]. Solche Verpflichtungen können von den
nationalen Gerichten nicht erfüllt werden.“ Aus juristischer Sicht spricht der
Gerichtshof dem Artikel der Richtlinie, der die Verpflichtung zur Überprüfung der
Einschränkungen vorsieht, keine direkte Wirkung zu. Mit anderen Worten kann kein
Verband oder Unternehmen ein nationales Gericht anrufen, um die Aufhebung einer
Einschränkung zu verlangen, die seiner Meinung nach mit den definierten Kriterien in
der Richtlinie nicht übereinstimmt. Der EGB begrüßt daher dieses Urteil, das also
keine direkten Klagen gegen solche nationalen Bestimmungen zulässt, die
grundsätzlich zum Schutz der Arbeitnehmer erlassen werden (siehe Mitteilung),
und “das Recht der Sozialpartner“ gewährleistet, „den Einsatz von Leiharbeit durch
Tarifverträge zu regeln”. Für Eurociett kann diese Entscheidung nur enttäuschend
sein, auch wenn sich der Verband positiv darüber äußert, dass der Gerichtshof die
Pflicht – die Eurociett als dauerhaft geltende Verpflichtung auslegt und nicht auf
die einmalige Überprüfung innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten der
Richtlinie beschränkt sieht – der Mitgliedstaaten zur Überprüfung der
Einschränkungen und Aufhebung der nicht gerechtfertigten Einschränkungen gesetzlich
verankert (siehe Mitteilung
auf Englisch). Dem Urteil zufolge könnte jetzt nur noch die Europäische Kommission
in einem Vertragsverletzungsverfahren (siehe unten „Das Schlagwort“) gegen einen
Mitgliedstaat vorgehen, weil er möglicherweise ungerechtfertigte Einschränkungen
aufrechterhalten hat. Frage ist, ob sie es auch tun wird, angesichts der Tatsache,
dass sie schon nicht auf den Bericht über die Anwendung der Richtlinie reagiert hat,
aus dem hervorging, dass die Staaten ihre Gesetze größtenteils unverändert gelassen
hatten?
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1.
Europäische Union
Sozialer
Dialog
- Dreigliedriger
Sozialgipfel: Die Staats- und Regierungschefs der
Europäischen Union und die Sozialpartner haben auf dem Dreigliedrigen
Sozialgipfel (der zweimal im Jahr jeweils am Vorabend der Tagungen des
Europäischen Rates stattfindet) über die Prioritäten Europas für Beschäftigung,
Wachstum und Investitionen diskutiert (siehe Pressemitteilung
der Kommission). Die Vertreter der Europäischen Kommission wiederholten nach der
hochrangigen Konferenz am 5. März (siehe IR
Notes 27) ihr Engagement für den sozialen Dialog und betonten die
Notwendigkeit , den sozialen Dialog auf nationaler Ebene auszubauen, um die
Sozialpartner stärker in die Umsetzung von Reformen einzubinden.
Der Arbeitgeberverband Businesseurope hat auf der Fortführung der
Arbeitsmarktreformen bestanden und sprach sich für eine „Reformpartnerschaft“
aus (siehe Rede
von Markus J. Beyrer, Generaldirektor von Businesseurope), während der
Europäische Gewerkschaftsbund einen Pakt für Wachstum und
hochwertige Arbeitskräfte verlangt.
- Wiederbelebung des sozialen Dialogs:
Die auf der Konferenz über den Neubeginn des europäischen
Sozialdialogs am 5. März gehaltenen Reden
sind auf der Internetseite der Europäischen Kommission in ihrer vollen Länge
veröffentlicht worden, darunter auch der lange Beitrag von Jean-Claude Juncker,
der allerdings um einige Einschübe gekürzt wurde, wie seine Anekdote über seinen
Besuch beim spanischen König, der sich überrascht zeigte, dass Jean-Claude
Juncker einen offiziellen Besuch in Madrid abbrach, um an der Konferenz über den
sozialen Dialog teilzunehmen.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
- Frauenquote für
Führungspositionen: Der Deutsche Bundestag hat am 6.
März die Einführung einer Frauenquote von 30 % in Aufsichtsräten von mehr als
100 Unternehmen beschlossen, die an der Börse notiert sind oder dem Gesetz für
die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
unterliegen. Diese Verpflichtung ist ab 2016 zu erfüllen. Über 3.500 weitere
Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen bis Ende 2015 verbindliche
Zielgrößen festlegen, um ihren Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den
obersten Managementebenen zu erhöhen. Die festgelegten Zielgrößen sind zu
veröffentlichen. Sanktionen bei Nichterreichen der Zielvorgaben sind jedoch
nicht vorgesehen (siehe Mitteilung
der Regierung).
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Estland
- Kundgebung zur Genehmigung politischer
Streiks: Der estnische Gewerkschaftsbund hat
verschiedene Aktionen organisiert, darunter eine Kundgebung vor dem Parlament
und in einer Petition an das Parlament den Schutz des Streikrechts gefordert.
Auch wenn die estnischen Beschäftigten über das Streikrecht verfügen, schließt
die Gesetzgebung das Recht auf politische Streiks gegen die Politik der
Regierung oder den Gesetzgeber aus, wenn es beispielsweise um Änderungen der
Sozialgesetzgebung geht.
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Polen
- Neuer Tarifvertrag für die Polnische
Post: Am 18. März haben Postgewerkschaften der
Polnischen Post (Poczta Polska), darunter die beiden größten NSZZ „Solidarność“
und die Gewerkschaft der Polnischen Postangestellten, einen neuen Tarifvertrag
mit dem Vorstand unterzeichnet.
Der neue Vertrag ersetzt den früheren, der vom Arbeitgeber im Juli 2014
aufgekündigt wurde, weil sich die Parteien nicht über den Vorschlag des
Arbeitgebers zur Einführung neuer, erfolgsabhängiger Prämien einigen konnten.
Die Gewerkschaften lehnten die vorgeschlagenen Änderungen ab, und der Streit
gipfelte Ende 2014 in einem Tarifkonflikt. Nach langwierigen Verhandlungen
beschlossen die Parteien zwar, einen neuen Kollektivvertrag zu unterzeichnen,
der Tarifstreit war damit jedoch nicht beigelegt. NSZZ « Solidarność » hat
angekündigt, dass sie weiterhin Druck auf den Arbeitgeber ausüben will,
damit das Grundgehalt für alle Beschäftigten erhöht wird. Poczta Polska ist der
öffentliche Postbetreiber mit 78.000 Beschäftigten (Stand Ende 2014). Aufgrund
eines Umstrukturierungs-programms ist für 2015 jedoch der Abbau von 8.000
Arbeitsplätzen geplant.
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Schweden
- Überprüfung der Rechtsvorschriften zu
befristeten Arbeitsverträgen geplant: Die Regierung
wurde erneut von der Europäischen Kommission kritisiert, weil sie zu stark auf
befristete Arbeitsverträge zurückgreift. 2007 ermöglichte die
Mitte-Rechts-Regierung den Einsatz von befristeten Arbeitsverträgen, um die
gesetzlichen Bestimmungen für sichere Arbeitsplätze zu umgehen, in denen einem
Beschäftigten ein unbefristeter Arbeitsvertrag garantiert wird, wenn er über
einen bestimmten Zeitraum für dasselbe Unternehmen gearbeitet hat. Diese
Gesetzesänderung führte mehreren Gewerkschaften zufolge dazu, dass eine große
Zahl von Beschäftigten in prekäre Arbeitsverhältnisse abgerutscht ist. Der
schwedische Gewerkschaftsverband (LO) berichtet, dass 52 % der Beschäftigten
unter 25 Jahren befristete Arbeitsverhältnisse haben. Die neue Regierung, die
seit September 2014 im Amt ist und sich aus Sozialdemokraten und Grünen
zusammensetzt, hat sich mit diesem Thema noch nicht beschäftigt, der
Arbeitsminister hat jedoch angedeutet, dass er die Gesetzgebung nun prüfen
werde, um zu sehen, was getan werden kann, um dieses Problem zu entschärfen.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- ArcelorMittal: Die Leitung
des Stahlkonzerns forderte am 5. März in einer Sitzung des engeren Ausschusses
die Anwendung einer Klausel aus der Gründungsvereinbarung des EBR von 2007.
Diese sieht eine Anpassung der EBR-Zusammensetzung vor, wenn Änderungen zu
„einer erheblichen Erhöhung oder Reduzierung der Anzahl der Beschäftigten“ in
der EU führen. Denn in der EU ist die Zahl der Beschäftigten um fast 40% von
132.000 Beschäftigten im Jahre 2007 auf 80.735 Ende 2014 zurückgegangen. Die
Unternehmensleitung schlägt daher vor, die Anzahl der Mitglieder des engeren
Ausschusses von 25 auf 16 und die des EBR von 54 auf 33 zu reduzieren. Zwischen
der Unternehmensleitung, IndustriAll und dem EBR-Sekretär Jean-Luc Ruffin fand
diesbezüglich ein Treffen in Brüssel statt, bei dem vor allem darauf hingewiesen
wurde, dass alle im EBR vertretenen Gewerkschaften auch weiterhin dort vertreten
sein müssten. In einem Schreiben vom 17. März schlug Jean-Luc Ruffin den
Betriebsratsmitgliedern vor, eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema zu bilden. Am
heutigen Mittwoch, dem 25. März, kommt der engere Ausschuss zu einer
außerordentlichen Sitzung zusammen, um in einer ersten Verhandlungsrunde über
die Vorschläge der Unternehmensleitung zu beraten. Auf der Tagesordnung steht
die Annahme einer Erklärung zur Aufrechterhaltung der gewerkschaftlichen
Vielfalt.
- EDF: Die Geschäftsführung
und eine Delegation von EBR-Mitgliedern haben Verhandlungen zur Änderung des
Artikels der Vereinbarung zur Einrichtung des EBR aufgenommen, bei dem es um die
Zusammensetzung des Betriebsrats geht. Denn aufgrund von neuen Übernahmen in
Frankreich ist die Anzahl der französischen Vertreter im EBR automatisch
zulasten von Delegationen aus anderen europäischen Ländern gestiegen. Ein
neunköpfiger Verhandlungsausschuss – ein Mitglied pro vertretenem Land
(Großbritannien, Polen, Italien, Ungarn, Belgien) und ein Mitglied pro
vertretener französischer Gewerkschaft (CFDT, CFE-CGC, CGT, FO) – soll, wie es
in einer Pressemitteilung
der CFDT heißt „ein ausgewogenes Gleichgewicht erzielen, um eine hochwertige
Arbeit fortzusetzen: der Betriebsrat soll in einer angemessenen Größe erhalten
bleiben, mit einer ausreichenden Anzahl an Mitgliedern pro Land, dies gilt auch
für die Länder, in denen nur eine kleine Belegschaft beschäftigt ist“. Die erste
Verhandlungsrunde fand am 12. März statt, die letzte Runde ist für den 14. April
angesetzt.
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Europäische
Gesellschaften
- Atos: Der SE-Betriebsrat
des IT-Dienstleisters Atos SE hat im Rahmen der Übernahme des
ITO-Geschäftsbereichs von Xerox am 4. März eine Stellungnahme abgegeben. Diese
Stellungnahme, die das am 2. Februar eingeleitete Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahren abschließt, hebt hervor, dass die Akquisition von Xerox ITO
von strategischem Interesse ist. Diese Operation ermögliche eine Akquisition
auf dem amerikanischen Markt zu einem „relativ niedrigen Preis“. Der Betriebsrat
spricht sich für die Übernahme aus, verlangt aber von der Geschäftsleitung die
Berücksichtigung einer Reihe Bedenken, insbesondere in Bezug auf Erhaltung von
Arbeitsplätzen in Europa und Unterstützung der Arbeitnehmermobilität. In der
Schlussfolgerung dieser Stellungnahme, die auf der Grundlage eines Gutachtens
der französischen Anwaltskanzlei Sextant erstellt wurde, betont der Betriebsrat,
dass das Wachstum durch Übernahme das notwendige organische Wachstum der Gruppe
nicht in den Hintergrund drängen dürfe und macht deutlich, dass der Erwerb von
Xerox ITO zwar eindeutig den Aktionären zugutekäme, ob dies aber auch für die
europäischen Beschäftigten zutreffe, sei noch dahingestellt.
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Finanzielle
Beteiligung
- Inditex: Der spanische
Textilkonzern Inditex (137.000 Beschäftigte) gab am 18. März ein
Beteiligungsprogramm („profit sharing plan“) für 2015 und 2016 bekannt, an dem
alle Mitarbeiter teilnehmen können, die seit mindestens zwei Jahren an den
unterschiedlichen Standorten (Geschäfte, Fabriken, Logistikzentren) oder für
Tochtergesellschaften der Gruppe tätig sind. Dies betrifft ca. 70.000
Mitarbeiter (siehe Pressemitteilung
von Inditex, auf Englisch). Der Konzern wird jedes Jahr 10% vom Wachstum des
Konzernergebnisses, begrenzt auf 2% des Gesamtgewinns, unter ihnen aufteilen.
Der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union Commerce begrüßt diese
Initiative, wenn auch zu viele Beschäftigte in ungesicherten
Arbeitsverhältnissen nicht davon profitieren (siehe Pressemitteilung,
auf Englisch).
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Transnationale Vereinbarung
Solvay: Am 4. – 6. März tagte
erstmalig das Solvay Global Forum auf Initiative der Leitung des belgischen
Chemiekonzerns Solvay und des internationalen Gewerkschaftsverbands IndustriAll. Das
Forum setzt sich aus neun Arbeitnehmervertretern des Konzerns, aus vier europäischen
Vertretern (den Mitgliedern des EBR-Präsidiums aus Belgien, Frankreich, Deutschland
und Italien) und vier Gewerkschaftern aus Brasilien, China, Korea und den USA
zusammen (siehe Mitteilung
von IndustriAll). „Während wir einen guten sozialen Dialog auf europäischer Ebene
haben, mussten wir feststellen, dass der soziale Dialog in anderen Ländern nicht
dasselbe Niveau erreicht. Es gibt wirklich keinen Grund, diesen Unterschied bei
zunehmender Internationalisierung des Konzerns aufrechtzuerhalten“, so
Jean-Christophe Sciberras, der Direktor für Arbeitsbeziehungen und Personalleiter
Frankreich der Solvay-Gruppe. Die Sozialpartner haben sich entschieden, eine globale
Instanz einzurichten, anstatt den EBR durch Beobachter zu erweitern – „eine Lösung,
die zwei Nachteile gehabt hätte“ führt Jean-Christophe Sciberras aus, „einerseits
hätte sie den Eindruck vermittelt, die Arbeitsbeziehungen würden nach europäischem
Vorbild gestaltet, andererseits hätte sie den Anschein erwecken können, dass die
nichteuropäischen Länder im EBR mit einem Notsitz abgespeist würden, da man nicht so
viele Vertreter aus diesen Ländern einladen kann wie Mitglieder des EBR.“ Wir haben
uns für eine kleine Gruppe mit acht Mitgliedern (vorübergehend neun Mitgliedern)
entschieden – halb aus Europa, halb aus den anderen Ländern, was der globalen
Verteilung unserer Beschäftigten entspricht – um „die Interaktivität und den wahren
Austausch zu fördern“, erläutert Jean-Christophe Sciberras. „Bei unserem dreitägigen
Treffen konnten wir mit den Mitgliedern der Konzernleitung und der Abteilungen
sprechen sowie mit Jean-Pierre Clamadieu, dem Vorstandsvorsitzenden von Solvay“,
berichtet Eurobetriebsratsvorsitzender Albert Kruft. Das Forum kommt einmal im Jahr
in dieser Zusammensetzung zusammen und hält einmal im Jahr eine Videokonferenz ab.
Gespräche sind im Gange, um einen regelmäßigen Austausch zwischen den Mitgliedern zu
gewährleisten, zunächst in Form eines monatlichen Informationsaustauschs, später
auch zur Bestimmung von Arbeitsthemen wie Gesundheit und Sicherheit oder
Gewinnbeteiligung. Dieses Forum „bringt dem EBR einen wichtigen Mehrwert, weil es
die Kontakte mit dem Rest der Welt erleichtert“.
- ThyssenKrupp: Die Leitung
des deutschen Konzerns ThyssenKrupp (150.000 Beschäftigte) hat am 16. März
gemeinsam mit der IG Metall und dem Dachgewerkschaftsverband IndustriALL Global
Union eine Globale Rahmenvereinbarung unterzeichnet (siehe Pressemitteilung).
Die IG Metall hebt in einer Mitteilung
hervor, dass die Vereinbarung eine neue Klausel zur Lösung von Konfliktfällen
beinhaltet: Beschäftigte, die sich in ihren Rechten aus der Rahmenvereinbarung
verletzt sehen, können sich nicht nur an die vor Ort zuständigen Ansprechpartner
wenden, sondern ihre Beschwerden auch per E-Mail an eine zentrale E-Mail-Adresse
richten, zu Händen des Ausschusses, der über Streitfälle informiert wird.
Letzterer hat das Recht, Erkundigungen vor Ort einzuholen.
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4. Studien
und Berichte
Studie über atypische
Beschäftigungs-verhältnisse im Luftverkehr: Im Anschluss an
die europäische Konferenz über atypische Beschäftigungsverhältnisse in der zivilen
Luftfahrt hat die Universität Gent, Belgien, die endgültige Fassung des Berichts veröffentlicht, der
dieser Konferenz als Grundlage diente. Die Studie besteht aus zwei Teilen: Zum einen
geht es um die juristischen Aspekte im Hinblick auf die unterschiedlichen
Beschäftigungsformen in diesem Sektor und um arbeits- und
sozialversicherungsrechtliche Fragen. Der zweite Teil der Studie basiert auf der
Auswertung eines Fragebogens zu den Arbeitsbedingungen der Piloten. Die Ergebnisse
stützen sich auf knapp 6300 Antworten von europäischen Piloten, von denen 45 % für
Linienfluggesellschaften arbeiten, 22 % für Billigfluglinien und 8 % für
Regionalfluggesellschaften. Die meisten Antworten stammen von Piloten, die für
Ryanair (9,8 %), Air France (9,5 %), KLM (8,5 %), SAS (7,9 %) und Easyjet (4,1 %)
arbeiten. 79 % der befragten Piloten haben einen Arbeitsvertrag mit der
Gesellschaft, für die sie arbeiten (83% davon einen unbefristeten Arbeitsvertrag), 5
% bezeichnen sich als selbstständige Piloten, 4 % wurden von einer anderen
Gesellschaft bereitgestellt und 5% von einem Zeitarbeitsunternehmen. Bei 85 % der
Beschäftigten wird das Arbeitsrecht des Landes angewandt, in dem sich ihre
Heimatbasis befindet, und bei 10% gelten die Arbeitsgesetze des Landes, in dem die
Fluggesellschaft registriert ist.
- Das Beschäftigungswachstum verlangsamt
sich: Die Zahl der Erwerbstätigen im Euroraum stieg laut
Eurostat im vierten Quartal 2014 gegenüber dem Vorquartal um 0,1 %. (siehe Pressemitteilung).
Im dritten Quartal 2014 hatte die Beschäftigung im Euroraum um 0,2 % und in der
EU um 0,3 % zugenommen.
- Beschäftigungsbericht: Der
Rat hat am 9. März den Gemeinsamen
Beschäftigungsbericht 2015 angenommen, der eine Bestandsaufnahme der
Beschäftigungssituation in der EU sowie der durchgeführten und noch
umzusetzen-den Arbeitsmarktreformen enthält.
- Arbeitsbeziehungen in der EU:
Alle zwei Jahre veröffentlicht die Europäische Kommission einen Bericht
zum Stand der Arbeitsbeziehungen in Europa. Der neue Bericht (auf Englisch),
der für die Konferenz zum sozialen Dialog vom 5. März erstellt wurde (siehe oben
1. Europäische Union), enthält ein Kapitel über die Entwicklung der
Arbeitsbeziehungen in den Ländern, die von internationalen Einrichtungen
Finanzhilfen erhalten haben, sowie ein weiteres über Veränderungen, die sich auf
die Tarifverhandlungssysteme ausgewirkt haben.
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Das aktuelle
Schlagwort
Die
Vertragsverletzungsklage
Die Vertragsverletzungsklage ist ein Gerichtsverfahren vor dem Gerichtshof der
Europäischen Union. Dieses Rechtsmittel kann von der Kommission oder einem
Mitgliedstaat gegenüber einem Mitgliedstaat eingelegt werden, der die
Rechtsvorschriften der Europäischen Union angeblich nicht erfüllt hat. Die
Vertragsverletzungsklage basiert auf Artikel 258
bis 260
des Vertrags über die Arbeitsweise der EU. Klagen können gegen einen Mitgliedstaat
erhoben werden, der eine Regelung verabschiedet, die im Widerspruch zum EU-Recht
steht, oder sich ausdrücklich weigert, eine rechtswidrige interne Maßnahme
aufzuheben. Auch die verzögerte Umsetzung einer Richtlinie oder eine unterbliebene
Mitteilung über laufende Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie kann Anlass für
eine solche Klage sein. Vor Einleitung des Verfahrens vor dem Europäischen
Gerichtshof muss die Kommission eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ an den
Mitgliedstaat richten. Ist die Antwort des Mitgliedstaats nach Ansicht der
Kommission nicht überzeugend, kann sie vor dem Europäischen Gerichtshof Klage
erheben. Setzt der Mitgliedstaat nicht die im Urteil des Gerichtshofs genannten
Maßnahmen um, kann die Kommission eine neue Vertragsverletzungsklage vor dem
Gerichtshof erheben, der dieses Mal die Zahlung einer Geldstrafe gegen den
renitenten Staat verhängen kann.
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