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IR Notes 37 – 9 September 2015
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über
das IR
Share-Teamauf unserer Website.
Abonnieren Sie IR
Notes Mit wenigen Klicks auf
der IR
Share-Website oder per Telefon unter:
+33 (0)6 81 41 53 95
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Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
das
Team von IR Notes meldet sich – nun schon
zum zweiten Mal – aus der Sommerpause zurück. IR Notes, der erste
mehrsprachige europäische Newsletter über Arbeitsbeziehungen in
Europa, bietet eine unvoreingenommene und sachliche Zusammenstellung
wichtiger Informationen für die Akteure des sozialen Dialogs in
Europa, in den Mitgliedstaaten und Unternehmen. Dabei ist es unser
Ziel, unparteiisch zu bleiben, damit unsere Informationen für alle
Beteiligten gleichermaßen von Nutzen sind.
Seit seiner Einführung im Jahre
2014 konnte IR
Notes mehr als 500 Abonnenten in der Europäischen Union gewinnen.
Alle Abonnements wurden für ein weiteres Jahr verlängert, was für
die Relevanz und Qualität unseres Newsletters spricht. Aber IR Notes
entwickelt sich ständig weiter („work in progress“) und passt sich
laufend den Bedürfnissen seiner Leser und Leserinnen an.
Aus diesem Grund
werden wir bereits im September weitere
Sprachen anbieten, um unsere potenzielle Leserschaft möglichst
breitflächig anzusprechen. Dabei denken wir insbesondere an
Ungarisch, Polnisch und Tschechisch. Diese Sprachversionen können
von den aktuellen Leserinnen und Lesern zusätzlich abonniert
werden.
Auch ist es an der
Zeit, Ihnen das
Wort zu erteilen. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie sich an
unserer Online-Umfrage beteiligen. Ihre Antworten auf die 10 Fragen
werden uns helfen, besser auf Ihre Wünsche und Erwartungen
einzugehen. Klicken Sie hierzu bitte auf diesen Link:
https://fr.surveymonkey.com/r/3WK289D
Im Namen des ganzen Teams von IR Notes
möchte ich Ihnen für Ihre Untestützung und Ihre Treue herzlich
danken!
Ihr
Frédéric Turlan
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Agenda
10. – 11.
September Göteborg IREC-Konferenz
2015 über soziale Beziehungen in Europa mit dem Thema “Converging or
diverging industrial relations in Europe?“
10. – 11.
September Porto Das Working
Conditions Research Network (RICOT) organisiert den 3. Internationalen
Kongress über Arbeitsbedingungen
23.
September Brüssel Podiumsdiskussion
zur 16. Ausgabe der Wirtschafts- und Sozialbilanz, in der die
europäischen sozialen Fragen behandelt werden, die das Jahr 2015 prägen.
Veranstaltet von Observatoire social européen und dem Europäischen
Gewerkschaftsinstitut.
29. September bis 2.
Oktober Paris Kongress des
Europäischen Gewerkschaftsbunds
1. –2.
Oktober Brüssel Europäisches
Seminar über den Umgang mit vertraulichen Informationen, die an
Europäische Betriebsräte weitergegeben werden – organisiert von Astrees,
IR Share und SBI-FNV Formaat mit Unterstützung der Europäischen
Kommission. Dieses Seminar ist für Manager bestimmt, die für EBRs
zuständig sind. Anmeldungen können online erfolgen. Die
Teilnahmekosten belaufen sich auf 250 Euro. Nähere Informationen:
Frédéric Turlan (frederic.t@irshare.eu – +33
6 81 41 53 95) oder Christophe Teissier (c.teissier@astrees.org)
5.
Oktober Brüssel Tagung des
Rats für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz.
27.
Oktober Lissabon Tagung
zum aktuellen Stand der Arbeitsbeziehungen in Europa nach der Krise,
ausgerichtet von den portugiesischen Forschungszentren Cesis und
Socius-Iseg, von IR Share und mit Unterstützung der Fundação para a
Ciência e Tecnologia. Kontakt: fernando.vasquez.law@outlook.com.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf
der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist
ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle
Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Die Ankunft
der Flüchtlinge ist die Lösung, nicht das Problem
„Die Mitgliedstaaten müssen akzeptieren, dass die demografische Entwicklung in Europa
eine Öffnung der Grenzen erforderlich macht, während sie gleichzeitig gesichert
werden müssen. Diese Politik „bleibt eine grundlegende Priorität“, um den
Herausforderungen zu begegnen und die Chancen der Migration in einer Ära der
Globalisierung zu nutzen. Mit diesen Worten stellte die Europäische Kommission ihr
Arbeitsprogramm 2009 vor. Am 13. Mai 2015 nun legte die Kommission ihre „Europäische
Migrationsagenda“ vor, in der sie betont, dass Demografie und
Aufrechterhaltung des Wettbewerbs eine höhere legale Migration verlangen, um das
europäische Gesellschaftsmodells aufrechtzuerhalten. Seit mehreren Jahren leistet
die Kommission bei den EU-Bürgern Überzeugungsarbeit für eine höhere
Einwanderungsrate, damit die europäische Wirtschaft und ihr Sozialsystem weiterhin
Bestand haben können, bislang aber ohne Erfolg; auch ist es ihr nicht gelungen, die
Tendenz zu einem Rückfall in nationale Denkweisen aufzuhalten, die von den
populistischen Bewegungen in ganz Europa propagiert werden. Vor diesem Hintergrund
sind die jüngsten Erklärungen von Angela Merkel zu begrüßen: Deutschland ist
zweifelsohne das Land, das sich am ehesten der „demografischen Kehrtwende“ bewusst
ist, die notwendig ist, um die Produktionskapazität eines Landes mit einer alternden
Erwerbsbevölkerung zu erhalten. Deutschland hat nicht nur verstanden, dass
Einwanderung die Lösung und nicht das Problem ist, es ist auch das Land, das die
meisten Migranten anzieht und mit großer Unterstützung der Bevölkerung willkommen
heißt. Deutschland scheint begriffen zu haben, was auf dem Spiel steht, auf jeden
Fall besser als seine Nachbarn im Osten, die sich davon nicht betroffen fühlen oder
eine zögerliche Politik verfolgen in dem Glauben, damit den Aufstieg der extremen
Rechten zu verhindern. Angela Merkel kann somit zu Recht behaupten: „Die
universellen Bürgerrechte waren bislang eng mit Europa und seiner Geschichte
verbunden. […] Versagt Europa in der Flüchtlingsfrage, geht diese
enge Bindung mit den universellen Bürgerrechten kaputt, sie wird zerstört, und
es wird nicht das Europa sein, das wir uns vorstellen.“ Niemand
kann sich mehr ein europäisches Unternehmen vorstellen, das weltweit erfolgreich ist
und ausschließlich Arbeitnehmer aus seinem Ursprungsland beschäftigt. Wie will
Europa die Herausforderungen der Globalisierung bewältigen, wenn es sich den Kräften
verschließt, die zu allen Opfern bereit sind, um nach Europa zu gelangen und das
demokratische europäische Gesellschaftsmodell zu stärken?
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Vereinbarkeit von Beruf und
Familie: Die Europäische Kommission hat am 3. August
einen Fahrplan
zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (auf Englisch) vorgestellt. Die
Ankündigung dieser Initiative erfolgte nach der Entscheidung der Kommission,
ihren Vorschlag zur Überprüfung der Richtlinie über den „Mutterschaftsurlaub“
zurückzuziehen (siehe IR
Notes 36). Ziel ist die Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen auf dem
Arbeitsmarkt und der Kampf gegen die Lohnungleichheit, indem Frauen und Männer
Zugang zu Formen der Arbeitszeitflexibilität erhalten und die Männer ermutigt
werden, Vaterschafts- oder Elternschaftsurlaub in Anspruch zu nehmen. Die
Vorschläge der Kommission reichen von Rechtsvorschriften über freiwillige
Maßnahmen bis hin zu einer Kombination beider Möglichkeiten.
- Arbeitsprogramm der
EU-Sozialpartner: Die EU-Sozialpartner haben am 15. Juli
ihr fünftes
eigenständiges Arbeitsprogramm 2015-2017 vorgestellt, eine
„Partnerschaft für integratives Wachstum und Beschäftigung“ (siehe Pressemitteilung). Ferner
einigten sie sich auf eine gemeinsame ausführliche
Beschäftigungsanalyse der europäischen Arbeitsmärkte. Das
neue Arbeitsprogramm beinhaltet auch die Verpflichtung, Kollektivverhandlungen
zum aktiven Altern einzuleiten. Diesen vorausgehen wird ein gemeinsames
Seminar, in dem die nationalen Praktiken in Betracht gezogen werden. Im Rahmen
dieses Seminars soll auch eine bessere Anwendung der freiwilligen Vereinbarungen
sichergestellt werden. Die Sozialpartner wollen gemeinsam fünf Länder aufsuchen,
wo die Situation als problematisch gilt. Ferner planen die Sozialpartner die
Ausarbeitung gemeinsamer Schlussfolgerungen zur Förderung eines besseren
Ausgleichs zwischen Arbeits-, Privat- und Familienleben sowie der
Geschlechtergleichstellung zur Reduzierung geschlechtsspezifischer
Einkommensunterschiede. Die Einkommensunterschiede könnten durch die politischen
Maßnahmen zum Ausgleich zwischen Privat- und Arbeitsleben reduziert werden.
Diese Auffassung wird ebenfalls in dem von der Europäischen Kommission
vorgelegten „Fahrplan” vertreten (siehe oben).
- Neue Mittel aus dem Europäischen Fonds für
die Anpassung an die Globalisierung: In diesem Sommer
hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, drei neue Maßnahmepakete aus dem
Globalisierungsfonds zur Verfügung zu stellen. Davon sollen 6,9 Mio. EUR
Deutschland bereitgestellt werden, um 2.692 ehemalige Beschäftigte des
Autoherstellers Adam Opel und eines ihrer seiner Zulieferer bei der Suche nach
einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen (siehe Pressemitteilung);
6,2 Mio. EUR sollen an Belgien gehen, um 4.500 Arbeitskräfte, die von Ford und
11 Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern entlassen wurden, beim
Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu helfen (siehe Pressemitteilung) und
schließlich Italien, das 1,4 Mio. EUR erhalten soll, um 184 der von Alitalia
entlassenen 1.249 Beschäftigten bei der Suche nach neuen Arbeitsplätzen zu
unterstützen (siehe Pressemitteilung).
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Rechtsprechung
- Elternurlaub: Der
Gerichtshof hat in einer griechischen Rechtssache entschieden, in der es um
einen Richter ging, dem der Elternurlaub vorenthalten wurde, weil seine Ehefrau
arbeitslos war und von daher die Betreuung ihres Kindes übernehmen konnte (EuGH,
16. Juli 2015, in der Rechtssache C-222/14, Konstantinos Maïstrellis).
Dem Gericht zufolge ist diese Regelung nicht konform mit dem EU-Recht, denn sie
besagt, dass ein Richter kein Recht auf Elternurlaub zur Betreuung seines Kindes
hat, „wenn seine Ehegattin nicht erwerbstätig ist oder keinerlei Berufstätigkeit
ausübt, es sei denn, sie kann wegen einer schweren Erkrankung oder Verletzung
den Erfordernissen der Kinderbetreuung nicht nachkommen.“
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Pflicht zur Erfassung von Beschäftigten in
der Fleischbranche: Nach einer ersten Maßnahme zur
Bekämpfung von Missbrauch und Sozialbetrug im Bausektor sieht jetzt ein Programmgesetz
vom 10. August 2015 die Pflicht zur Erfassung von Anwesenheiten für den
Fleischsektor vor. Diese Pflicht gilt für alle Arbeitnehmer sowie für
Selbständige und entsendete Arbeitnehmer, die in einem Schlachthof, einem
Zerlegungsbetrieb oder einem Betrieb tätig sind, der Fleisch verarbeitet oder
Fleischerzeugnisse herstellt.
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Frankreich
- Präzisierung zur Möglichkeit einer
Gewerkschaft, ein Unterrichtungsverfahren des Europäischen Betriebsrats
zu bemängeln: Die französische Gewerkschaft CGT und die
englische Gewerkschaft UNITE haben gegen die Leitung der Total Gruppe Klage
wegen Umstrukturierungsvorhaben erhoben, die den Bereich der Raffinierung an
zwei Standorten – einen in Frankreich und einen in England – betreffen. Den
beiden Gewerkschaften zufolge muss der EBR bei einer Plenarsitzung unterrichtet
und angehört werden. Das angerufene Gericht (siehe Ordonnance
TGI Nanterre, 17. Juli 2015) weist darauf hin, dass die Vorhaben von
einem Fachausschuss des EBR geprüft worden sind, der von der Unternehmensleitung
ein Informationsdokument mit ausführlichen Angaben zu den beiden Vorhaben
erhalten hat. Das Gericht stellt fest, dass weder der EBR, noch die Stelle, die
über die Beachtung der Befugnisse des EBR, der letztendlich nicht zu der
Angelegenheit einberufen wurde, zu wachen hatte, die Modalitäten des
Unterrichtungsverfahrens des EBR in Frage stellten und eine Unterrichtung zu
beiden Vorhaben forderten. Dem Gericht zufolge können die beiden Gewerkschaften
nicht an die Stelle des Betriebsrats und der Kontrollstelle treten, um die
Relevanz und die Modalitäten eines angewandten Verfahrens konkret zu beurteilen.
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Großbritannien
- Kontroverser Gesetzesentwurf zur
Reformierung des Streikrechts: Die Regierung hat einen
Gesetzesentwurf vorgelegt (Gewerkschaftsgesetz,
auf Englisch), der darauf abzielt, die Gesetzgebung zum Gewerkschafts- und
Streikrecht „für die Personen, die arbeiten, gerechter“ zu machen, da „eine
kleine Minderheit von Gewerkschaftern das Leben von Millionen von Pendlern,
Eltern, Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus der Bahn werfen kann“. Nach der
aktuellen Gesetzgebung kann eine Gewerkschaft nur dann zum Streik aufrufen, wenn
sich die Mehrheit der betroffenen Beschäftigten dafür ausspricht. Der Entwurf
will diese Regelung jetzt verschärfen: Voraussetzung ist nach wie vor die
Stimmenmehrheit, die Beteiligung an der Abstimmung soll aber nunmehr mindestens
50 % betragen. In sechs wichtigen öffentlichen Diensten soll die Anzahl der
Stimmen für den Streik zudem 40 % aller betroffenen Beschäftigten vertreten. Mit
einer solchen Verschärfung der Bedingungen zur Durchführung eines Streiks wird,
Experten zufolge, die Organisation eines Streiks so gut wie unmöglich gemacht.
Hinzu kommt, dass die Arbeitgeber das Recht haben sollen, auf Leiharbeitnehmer
zurückzugreifen, um die Streikenden zu ersetzen. Die Regierung hat mehrere öffentliche Konsultationen zu den
verschiedenen Aspekten ihres Entwurfs eingeleitet und erwartet Antworten bis zum
9. September. Der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll hat seinerseits
seine Mitglieder und die europäischen Betriebsräte dazu aufgefordert, auf diese
Konsultationen zu antworten und den Entwurf der Regierung zu verurteilen (siehe
Mitteilung
und Schreiben, auf Englisch).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Randstad:
Der Personaldienstleister Randstad hat eine Vereinbarung
über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats geschlossen, der ein 1996
eingerichtetes Konzertierungsgremium ablöst (siehe Pressemitteilung
von UNI Europa). Die Vereinbarung kann auf der Website des Europäischen Gewerkschaftsinstituts
eingesehen werden.
- Sika: Der EBR des
Schweizer Chemiekonzerns Sika (17.000 Beschäftigte) hat sich am 27. Juli in
einem offenen Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Gruppe Saint-Gobain
gewandt. Darin fordert er Garantien für die Beschäftigten im Rahmen des
Vorhabens zur Übernahme von Sika durch die französische Gruppe. Der EBR fordert
eine Verpflichtung von Saint-Gobain, die Arbeitsplätze an allen Sika-Standorten
für einen Zeitraum von drei Jahren zu erhalten und die Beschäftigungsbedingungen
im Hinblick auf Löhne und Gehälter und soziale Vergünstigungen nicht zu
verschlechtern.
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Transnationale Vereinbarungen
ABN AMRO: Die Geschäftsleitung
des niederländischen Bankhauses ABN AMRO, der internationale
Gewerkschaftsdach-verband UNI Global Union und der niederländische Gewerkschaftsbund
FNV haben einen internationalen Rahmenvertrag über soziale Grundrechte
unterzeichnet. ABN AMRO ist somit die erste niederländische Bank, die eine solche
Verpflichtung eingeht (siehe Mitteilung von UNI
Global Union et d’ABN
AMRO).
- Solvay : Die Unterzeichner
des globalen Rahmenabkommens von Solvay (26.000 Beschäftigte) haben dem Büro für
Tätigkeiten für Arbeitnehmer der IAO (ACTRAV) und Vertretern verschiedener
IAO-Abteilungen am 28. Juli eine Bestandsaufnahme Arbeitsbeziehungen auf
Konzernebene vorgelegt. Dies geht aus einer Pressemitteilung des internationalen
Industriegewerkschaftsverbands UNI Global Union hervor (siehe Pressemitteilung).
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Umstrukturierungen
- Coca-Cola : Auf die Ende
Juli erfolgte Ankündigung eines Fusionsvorhabens für die verschiedenen
Abfüllgesellschaften von Coca-Cola in Europe – Coca-Cola Enterprises (CCE),
Coca-Cola ibérique Partners SA (CCIP) und Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG
(CCEAG) – hat der Europäische Gewerkschaftsverband EFFAT seine
Besorgnis über mögliche negative Auswirkungen dieser Fusion auf die
Arbeitsplätze der betroffenen 25.000 europäischen Beschäftigten ausgedrückt
(siehe Pressemitteilung).
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4. Studien
und Berichte
- Bericht des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung : Die Europäische
Kommission hat einen Bericht über die Tätigkeit des
Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
(EGF) in den Jahren 2013 und 2014 veröffentlicht. Der EGF hat insgesamt
27.610 Arbeitnehmer, die aufgrund der Wirtschaftskrise oder wegen
Globalisierungseffekten entlassen wurden, bei der Suche nach einem neuen
Arbeitsplatz unterstützt. In dem genannten Zeitraum wurden über 114,4 Mio. EUR
bereitgestellt, um Arbeitnehmer in dreizehn Mitgliedstaaten in dieser
beruflichen Übergangsphase zu helfen. Seit Gründung des Fonds hat Spanien die
meisten Anträge auf Unterstützung gestellt (20), gefolgt von den Niederlanden
(16), Italien (12) und Dänemark (10).
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