IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 37 – Die Ankunft der Flüchtlinge ist die Lösung, nicht das Problem

  IR Notes 37 – 9 September 2015
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Teamauf unserer Website.


Abonnieren Sie IR Notes Mit wenigen Klicks auf der IR Share-Website oder per Telefon unter:
+33 (0)6 81 41 53 95

 
  Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,

das Team von IR Notes meldet sich – nun schon zum zweiten Mal – aus der Sommerpause zurück. IR Notes, der erste mehrsprachige europäische Newsletter über Arbeitsbeziehungen in Europa, bietet eine unvoreingenommene und sachliche Zusammenstellung wichtiger Informationen für die Akteure des sozialen Dialogs in Europa, in den Mitgliedstaaten und Unternehmen. Dabei ist es unser Ziel, unparteiisch zu bleiben, damit unsere Informationen für alle Beteiligten gleichermaßen von Nutzen sind.


Seit seiner Einführung im Jahre 2014 konnte IR Notes mehr als 500 Abonnenten in der Europäischen Union gewinnen. Alle Abonnements wurden für ein weiteres Jahr verlängert, was für die Relevanz und Qualität unseres Newsletters spricht. Aber IR Notes entwickelt sich ständig weiter („work in progress“) und passt sich laufend den Bedürfnissen seiner Leser und Leserinnen an.


Aus diesem Grund werden wir bereits im September weitere Sprachen anbieten, um unsere potenzielle Leserschaft möglichst breitflächig anzusprechen. Dabei denken wir insbesondere an Ungarisch, Polnisch und Tschechisch. Diese Sprachversionen können von den aktuellen Leserinnen und Lesern zusätzlich abonniert werden.


Auch ist es an der Zeit, Ihnen das Wort zu erteilen. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie sich an unserer Online-Umfrage beteiligen. Ihre Antworten auf die 10 Fragen werden uns helfen, besser auf Ihre Wünsche und Erwartungen einzugehen. Klicken Sie hierzu bitte auf diesen Link:


https://fr.surveymonkey.com/r/3WK289D


Im Namen des ganzen Teams von IR Notes möchte ich Ihnen für Ihre Untestützung und Ihre Treue herzlich danken!


Ihr


Frédéric Turlan

 
  Agenda

10. – 11. September
Göteborg
IREC-Konferenz 2015 über soziale Beziehungen in Europa mit dem Thema  “Converging or diverging industrial relations in Europe?“


10. –  11.  September
Porto
Das Working Conditions Research Network (RICOT) organisiert den 3. Internationalen Kongress über Arbeitsbedingungen


23. September
Brüssel
Podiumsdiskussion zur 16. Ausgabe der Wirtschafts- und Sozialbilanz, in der die europäischen sozialen Fragen behandelt werden, die das Jahr 2015 prägen. Veranstaltet von Observatoire social européen und dem Europäischen Gewerkschaftsinstitut.


29. September bis 2. Oktober
Paris
Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbunds


1. –2. Oktober
Brüssel
Europäisches Seminar über den Umgang mit vertraulichen Informationen, die an Europäische Betriebsräte weitergegeben werden – organisiert von Astrees, IR Share und SBI-FNV Formaat mit Unterstützung der Europäischen Kommission. Dieses Seminar ist für Manager bestimmt, die für EBRs zuständig sind. Anmeldungen können online erfolgen. Die Teilnahmekosten belaufen sich auf 250 Euro.
Nähere Informationen: Frédéric Turlan (frederic.t@irshare.eu – +33 6 81 41 53 95) oder Christophe Teissier (c.teissier@astrees.org)


5. Oktober
Brüssel
Tagung des Rats für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz.


27. Oktober
Lissabon
Tagung zum aktuellen Stand der Arbeitsbeziehungen in Europa nach der Krise, ausgerichtet von den portugiesischen Forschungszentren Cesis und Socius-Iseg, von IR Share und mit Unterstützung der Fundação para a Ciência e Tecnologia.
Kontakt: fernando.vasquez.law@outlook.com.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden.
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die Ankunft der Flüchtlinge ist die Lösung, nicht das Problem

„Die Mitgliedstaaten müssen akzeptieren, dass die demografische Entwicklung in Europa eine Öffnung der Grenzen erforderlich macht, während sie gleichzeitig gesichert werden müssen. Diese Politik „bleibt eine grundlegende Priorität“, um den Herausforderungen zu begegnen und die Chancen der Migration in einer Ära der Globalisierung zu nutzen. Mit diesen Worten stellte die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm 2009 vor. Am 13. Mai 2015 nun legte die Kommission ihre „Europäische Migrationsagenda“ vor, in der sie betont, dass Demografie und Aufrechterhaltung des Wettbewerbs eine höhere legale Migration verlangen, um das europäische Gesellschaftsmodells aufrechtzuerhalten. Seit mehreren Jahren leistet die Kommission bei den EU-Bürgern Überzeugungsarbeit für eine höhere Einwanderungsrate, damit die europäische Wirtschaft und ihr Sozialsystem weiterhin Bestand haben können, bislang aber ohne Erfolg; auch ist es ihr nicht gelungen, die Tendenz zu einem Rückfall in nationale Denkweisen aufzuhalten, die von den populistischen Bewegungen in ganz Europa propagiert werden. Vor diesem Hintergrund sind die jüngsten Erklärungen von Angela Merkel zu begrüßen:  Deutschland ist zweifelsohne das Land, das sich am ehesten der „demografischen Kehrtwende“ bewusst ist, die notwendig ist, um die Produktionskapazität eines Landes mit einer alternden Erwerbsbevölkerung zu erhalten. Deutschland hat nicht nur verstanden, dass Einwanderung die Lösung und nicht das Problem ist,  es ist auch das Land, das die meisten Migranten anzieht und mit großer Unterstützung der Bevölkerung willkommen heißt. Deutschland scheint begriffen zu haben, was auf dem Spiel steht, auf jeden Fall besser als seine Nachbarn im Osten, die sich davon nicht betroffen fühlen oder eine zögerliche Politik verfolgen in dem Glauben, damit den Aufstieg der extremen Rechten zu verhindern. Angela Merkel kann somit zu Recht behaupten: „Die universellen Bürgerrechte waren bislang eng mit Europa und seiner Geschichte verbunden. […] Versagt Europa in der Flüchtlingsfrage, geht diese enge Bindung mit den universellen Bürgerrechten kaputt, sie wird zerstört, und es wird nicht das Europa sein, das wir uns vorstellen.“ Niemand kann sich mehr ein europäisches Unternehmen vorstellen, das weltweit erfolgreich ist und ausschließlich Arbeitnehmer aus seinem Ursprungsland beschäftigt. Wie will Europa die Herausforderungen der Globalisierung bewältigen, wenn es sich den Kräften verschließt, die zu allen Opfern bereit sind, um nach Europa zu gelangen und das demokratische europäische Gesellschaftsmodell zu stärken?


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Die Europäische Kommission hat am 3. August einen Fahrplan zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (auf Englisch) vorgestellt. Die Ankündigung dieser Initiative erfolgte nach der Entscheidung der Kommission, ihren Vorschlag zur Überprüfung der Richtlinie über den „Mutterschaftsurlaub“ zurückzuziehen (siehe IR Notes 36). Ziel ist die Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und der Kampf gegen die Lohnungleichheit, indem Frauen und Männer Zugang zu Formen der Arbeitszeitflexibilität erhalten und die Männer ermutigt werden, Vaterschafts- oder Elternschaftsurlaub in Anspruch zu nehmen.  Die Vorschläge der Kommission reichen von Rechtsvorschriften über freiwillige Maßnahmen bis hin zu einer Kombination beider Möglichkeiten.

  • Arbeitsprogramm der EU-Sozialpartner: Die EU-Sozialpartner haben am 15. Juli ihr fünftes eigenständiges Arbeitsprogramm 2015-2017 vorgestellt, eine „Partnerschaft für integratives Wachstum und Beschäftigung“ (siehe Pressemitteilung). Ferner einigten sie sich auf eine gemeinsame ausführliche Beschäftigungsanalyse der europäischen Arbeitsmärkte. Das neue Arbeitsprogramm beinhaltet auch die Verpflichtung, Kollektivverhandlungen zum aktiven Altern einzuleiten.  Diesen vorausgehen wird ein gemeinsames Seminar, in dem die nationalen Praktiken in Betracht gezogen werden. Im Rahmen dieses Seminars soll auch eine bessere Anwendung der freiwilligen Vereinbarungen sichergestellt werden. Die Sozialpartner wollen gemeinsam fünf Länder aufsuchen, wo die Situation als problematisch gilt. Ferner planen die Sozialpartner die Ausarbeitung gemeinsamer Schlussfolgerungen zur Förderung eines besseren Ausgleichs zwischen Arbeits-, Privat- und Familienleben sowie der Geschlechtergleichstellung zur Reduzierung geschlechtsspezifischer Einkommensunterschiede. Die Einkommensunterschiede könnten durch die politischen Maßnahmen zum Ausgleich zwischen Privat- und Arbeitsleben reduziert werden. Diese Auffassung wird ebenfalls in dem von der Europäischen Kommission vorgelegten „Fahrplan” vertreten (siehe oben).

  • Neue Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: In diesem Sommer hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, drei neue Maßnahmepakete aus dem Globalisierungsfonds zur Verfügung zu stellen. Davon sollen 6,9 Mio. EUR Deutschland bereitgestellt werden, um 2.692 ehemalige Beschäftigte des Autoherstellers Adam Opel und eines ihrer seiner Zulieferer bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen (siehe Pressemitteilung);  6,2 Mio. EUR sollen an Belgien gehen, um 4.500 Arbeitskräfte, die von Ford und 11 Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern entlassen wurden, beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu helfen (siehe Pressemitteilung) und schließlich Italien, das 1,4 Mio. EUR erhalten soll, um 184 der von Alitalia entlassenen 1.249 Beschäftigten bei der Suche nach neuen Arbeitsplätzen zu unterstützen (siehe Pressemitteilung).


Rechtsprechung

  • Elternurlaub: Der Gerichtshof hat in einer griechischen Rechtssache entschieden, in der es um einen Richter ging, dem der Elternurlaub vorenthalten wurde, weil seine Ehefrau arbeitslos war und von daher die Betreuung ihres Kindes übernehmen konnte (EuGH, 16. Juli 2015, in der Rechtssache C-222/14, Konstantinos Maïstrellis). Dem Gericht zufolge ist diese Regelung nicht konform mit dem EU-Recht, denn sie besagt, dass ein Richter kein Recht auf Elternurlaub zur Betreuung seines Kindes hat, „wenn seine Ehegattin nicht erwerbstätig ist oder keinerlei Berufstätigkeit ausübt, es sei denn, sie kann wegen einer schweren Erkrankung oder Verletzung den Erfordernissen der Kinderbetreuung nicht nachkommen.“


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Pflicht zur Erfassung von Beschäftigten in der Fleischbranche: Nach einer ersten Maßnahme zur Bekämpfung von Missbrauch und Sozialbetrug im Bausektor sieht jetzt ein Programmgesetz vom 10. August 2015 die Pflicht zur Erfassung von Anwesenheiten für den Fleischsektor vor. Diese Pflicht gilt für alle Arbeitnehmer sowie für Selbständige und entsendete Arbeitnehmer, die in einem Schlachthof, einem Zerlegungsbetrieb oder einem Betrieb tätig sind, der Fleisch verarbeitet oder Fleischerzeugnisse herstellt.


Frankreich

  • Präzisierung zur Möglichkeit einer Gewerkschaft, ein Unterrichtungsverfahren des Europäischen Betriebsrats zu bemängeln: Die französische Gewerkschaft CGT und die englische Gewerkschaft UNITE haben gegen die Leitung der Total Gruppe Klage wegen Umstrukturierungsvorhaben erhoben, die den Bereich der Raffinierung an zwei Standorten – einen in Frankreich und einen in England – betreffen. Den beiden Gewerkschaften zufolge muss der EBR bei einer Plenarsitzung unterrichtet und angehört werden. Das angerufene Gericht (siehe Ordonnance TGI Nanterre, 17. Juli 2015) weist darauf hin, dass die Vorhaben von einem Fachausschuss des EBR geprüft worden sind, der von der Unternehmensleitung ein Informationsdokument mit ausführlichen Angaben zu den beiden Vorhaben erhalten hat. Das Gericht stellt fest, dass weder der EBR, noch die Stelle, die über die Beachtung der Befugnisse des EBR, der letztendlich nicht zu der Angelegenheit einberufen wurde, zu wachen hatte, die Modalitäten des Unterrichtungsverfahrens des EBR in Frage stellten und eine Unterrichtung zu beiden Vorhaben forderten. Dem Gericht zufolge können die beiden Gewerkschaften nicht an die Stelle des Betriebsrats und der Kontrollstelle treten, um die Relevanz und die Modalitäten eines angewandten Verfahrens konkret zu beurteilen.


Großbritannien

  • Kontroverser Gesetzesentwurf zur Reformierung des Streikrechts: Die Regierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt (Gewerkschaftsgesetz, auf Englisch), der darauf abzielt, die Gesetzgebung  zum Gewerkschafts- und Streikrecht „für die Personen, die arbeiten, gerechter“ zu machen, da „eine kleine Minderheit von Gewerkschaftern das Leben von Millionen von Pendlern, Eltern, Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus der Bahn werfen kann“. Nach der aktuellen Gesetzgebung kann eine Gewerkschaft nur dann zum Streik aufrufen, wenn sich die Mehrheit der betroffenen Beschäftigten dafür ausspricht. Der Entwurf will diese Regelung jetzt verschärfen: Voraussetzung ist nach wie vor die Stimmenmehrheit, die Beteiligung an der Abstimmung soll aber nunmehr mindestens 50 % betragen.  In sechs wichtigen öffentlichen Diensten soll die Anzahl der Stimmen für den Streik zudem 40 % aller betroffenen Beschäftigten vertreten. Mit einer solchen Verschärfung der Bedingungen zur Durchführung eines Streiks wird, Experten zufolge, die Organisation eines Streiks so gut wie unmöglich gemacht. Hinzu kommt, dass die Arbeitgeber das Recht haben sollen, auf Leiharbeitnehmer zurückzugreifen, um die Streikenden zu ersetzen. Die Regierung hat mehrere öffentliche Konsultationen zu den verschiedenen Aspekten ihres Entwurfs eingeleitet und erwartet Antworten bis zum 9. September. Der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll hat seinerseits seine Mitglieder und die europäischen Betriebsräte dazu aufgefordert, auf diese Konsultationen zu antworten und den Entwurf der Regierung zu verurteilen (siehe Mitteilung und Schreiben, auf Englisch).


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • Randstad: Der Personaldienstleister Randstad hat eine Vereinbarung über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats geschlossen, der ein 1996 eingerichtetes Konzertierungsgremium ablöst (siehe Pressemitteilung von UNI Europa).  Die Vereinbarung kann auf der Website des Europäischen Gewerkschaftsinstituts eingesehen werden.

  • Sika: Der EBR des Schweizer Chemiekonzerns Sika (17.000 Beschäftigte) hat sich am 27. Juli in einem offenen Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Gruppe Saint-Gobain gewandt. Darin fordert er Garantien für die Beschäftigten im Rahmen des Vorhabens zur Übernahme von Sika durch die französische Gruppe. Der EBR fordert eine Verpflichtung von Saint-Gobain, die Arbeitsplätze an allen Sika-Standorten für einen Zeitraum von drei Jahren zu erhalten und die Beschäftigungsbedingungen im Hinblick auf Löhne und Gehälter und soziale Vergünstigungen nicht zu verschlechtern.


Transnationale Vereinbarungen

ABN AMRO: Die Geschäftsleitung des niederländischen Bankhauses ABN AMRO, der internationale Gewerkschaftsdach-verband UNI Global Union und der niederländische Gewerkschaftsbund FNV haben einen internationalen Rahmenvertrag über soziale Grundrechte unterzeichnet. ABN AMRO ist somit die erste niederländische Bank, die eine solche Verpflichtung eingeht (siehe Mitteilung von UNI Global Union et d’ABN AMRO).



  • Solvay : Die Unterzeichner des globalen Rahmenabkommens von Solvay (26.000 Beschäftigte) haben dem Büro für Tätigkeiten für Arbeitnehmer der IAO (ACTRAV) und Vertretern verschiedener IAO-Abteilungen am 28. Juli eine Bestandsaufnahme Arbeitsbeziehungen auf Konzernebene vorgelegt. Dies geht aus einer Pressemitteilung des internationalen Industriegewerkschaftsverbands UNI Global Union hervor (siehe Pressemitteilung).


Umstrukturierungen

  • Coca-Cola : Auf die Ende Juli erfolgte Ankündigung eines Fusionsvorhabens für die verschiedenen Abfüllgesellschaften von Coca-Cola in Europe – Coca-Cola Enterprises (CCE), Coca-Cola ibérique Partners SA (CCIP) und Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG (CCEAG) – hat der Europäische Gewerkschaftsverband EFFAT seine Besorgnis über mögliche negative Auswirkungen dieser Fusion auf die Arbeitsplätze der betroffenen 25.000 europäischen Beschäftigten ausgedrückt (siehe Pressemitteilung).


4. Studien und Berichte

  • Bericht des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung : Die Europäische Kommission hat einen Bericht über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in den Jahren 2013 und 2014 veröffentlicht. Der EGF hat insgesamt 27.610 Arbeitnehmer, die aufgrund der Wirtschaftskrise oder wegen Globalisierungseffekten entlassen wurden, bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz unterstützt. In dem genannten Zeitraum wurden über 114,4 Mio. EUR bereitgestellt, um Arbeitnehmer in dreizehn Mitgliedstaaten in dieser beruflichen Übergangsphase zu helfen.  Seit Gründung des Fonds hat Spanien die meisten Anträge auf Unterstützung  gestellt (20), gefolgt von den Niederlanden (16), Italien (12) und Dänemark (10).

 

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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