IR Notes

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IR Notes 41 – Die Europäische Kommission stellt ihr Arbeitsprogramm 2016 vor

  IR Notes – 4 November 2015
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


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  Interview
Aline Conchon, Ehemalige Forscherin am Europäischen Gewerkschaftsinstitut, jetzt Policy Officer des europäischen Gewerkschaftsverbands IndustriAll

Sie haben Studien über das Mitspracherecht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Führungsorganen veröffentlicht (siehe unten). Ist dieses Thema heute noch aktuell?
Selbstverständlich, zumal im Zusammenhang mit der Finanzkrise die schlechte Corporate Governance am Pranger steht, und die Mitbestimmung der Arbeitnehmer hat eine Hebelwirkung, die zu einer größeren Transparenz und zur Stärkung der Corporate Governance führt. Leider wurde diese Hebelwirkung durch den europäischen Gesetzgeber außer Kraft gesetzt mit seinen Initiativen, den Finanzsektor zu kontrollieren und die Corporate Governance zu verbessern. Dabei stehen die Länder, in denen die Mitbestimmung der Arbeitnehmer verbreitet ist, trotz Krise am besten da, wie Deutschland und bestimmte nordische Länder.


Ist die Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Bestandteil des europäischen Sozialmodells?
Der Bericht, der zusammen mit dem britischen Gewerkschaftsdachverband Trades Union Congress erstellt wurde, zeigt, dass 21 Länder der EU in ihrer Gesetzgebung ein anerkanntes Instrument haben, das den Beschäftigten die Möglichkeit einräumt, an strategischen Entscheidungen mitzuwirken, wie Arbeitnehmervertreter im Aufsichts- oder Verwaltungsrat, eine aktive Rolle bei Aktionärsversammlungen zu übernehmen oder auch Mitglied des Leitungsorgans zu sein, z. B. in Form von Arbeitsdirektoren. In 18 Ländern der EU, einschließlich Norwegen, sind Arbeitnehmer in Aufsichts- oder Verwaltungsräten vertreten.


Was bringt das?
Wir haben eine europäische Umfrage zur Praxis von Arbeitnehmervertretern in Aufsichts- und Verwaltungsräten durchgeführt und über 4.000 Rückmeldungen erhalten. Auf diese Weise wissen wir jetzt, was diese Arbeitnehmervertreter machen, in welchen Gremien sie sitzen, wie sie ihr Mandat mit ihrer Gewerkschaft verbinden etc. Und wir konnten die Bedingungen herausarbeiten, unter denen die Anwesenheit dieser Arbeitnehmervertreter einen Mehrwert darstellt: Die Gewerkschaften müssen ein Interesse an dieser Arbeit haben, die Arbeitnehmervertreter im Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat müssen Verbindungen zum EBR knüpfen, die Unternehmensleitung muss diese Arbeitnehmervertreter am Entscheidungsprozess beteiligen, und die Arbeitnehmervertreter müssen durch Maßnahmen unterstützt werden, in Form von Schulungen oder Freistellung von der Arbeit, damit sie ihr Mandat ausführen können.


Will die Gewerkschaftsbewegung dieses Thema wieder auf die Tagesordnung setzen?
Ja. Das ist Ziel der Initiative des Europäischen Gewerkschaftsbunds, der sich für eine Richtlinie zur Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einsetzt, die für alle europäischen Unternehmensformen gilt, sei es die Europäische Gesellschaft, die Europäische Genossenschaft oder die noch in Planung befindliche Rechtsform der Europäischen Einpersonengesellschaft. Und zwar auch dann, wenn die Unternehmen vor der Übernahme einer solchen Rechtsform keine Mitbestimmung ihrer Beschäftigten vorsahen.


> Bericht  „Die Mitsprache der Arbeitnehmer in der Corporate Governance – eine europäische Perspektive“ (2015)


> Conchon, A. Waddington, J. (2015) „Board-Level Employee Representation in Europe“, 282 Seiten, 95 £. Die wichtigsten Ergebnisse werden in einem Policy Brief des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) vorgestellt, das auf der ETUI Website auf Englisch und Französisch und auf der  Website der Hans-Böckler-Stiftung auf Deutsch kostenlos heruntergeladen werden kann.

 
  Agenda

11. – 12. November
Luxemburg
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) und der Wirtschafts- und Sozialrat Luxemburg organisieren eine Konferenz zum Thema Straßenverkehr, die am 11. u. a. dem Sozialdumping im Straßengüterverkehr gewidmet ist.


19. November
Brüssel
Eurofound, Cedefop und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss organisieren eine Konferenz zum Thema „Work organisation and workplace learning: Creating a win-win environment“ (Arbeitsorganisation und Lernen am Arbeitsplatz: ein Win-Win-Umfeld schaffen).


23. – 24. November
Luxemburg
Vorstellung der ersten Ergebnisse der 6. Erhebung über die Arbeitsbedingungen in Europa, durchgeführt von der Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound).


25. November
Brüssel
Konferenz mit dem Titel „Energy and Digital Mutations: The Impact on Employment and the Role of Economic and Social Actors in Europe“, ausgerichtet von Confrontations Europe.


26. – 27. November
Den Haag
Das European Labour Law Network organisiert eine Konferenz zum Thema „Digitalisation and Labour Law“ (Digitalisierung und Arbeitsrecht) mit Muriel Guin, Jean-Emmanuel Ray, Bernd Waas, Edoardo Ales u. a.
Kontakt: waas@jur.uni-frankfurt.de


4. Dezember
Paris
Die „Große Debatte“ der Fachzeitschrift zum Arbeitsrecht „Droit social“ zum Thema „Droit du travail, croissance et emploi : que faire ?“ (Arbeitsrecht, Wachstum und Beschäftigung: Was ist zu tun?)“ Nach einem Punkt über Erfahrungen im Ausland folgt eine Diskussion zur EU-Politik.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die Europäische Kommission stellt ihr Arbeitsprogramm 2016 vor

Der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker stellte am 27. Oktober das Arbeitsprogramm der Kommission 2016 vor (siehe Pressemitteilung). Neben „Initiativen zur besseren Steuerung der Migration” enthält das Programm ein wichtiges Sozialkapitel mit einer “Europäischen Agenda für neue Qualifikationen” und einem “Neubeginn für erwerbstätige Eltern”. Hierbei handelt es sich um „eine Reihe legislativer und nicht legislativer Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für erwerbstätige Eltern und zur Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen“. Dies geht aus einem Anhang hervor, der die 23 zu ergreifenden Initiativen näher erläutert. Das Programm nennt auch eine von Jean-Claude Juncker angekündigte zentrale Maßnahme, „eine Säule der sozialen Rechte im Rahmen einer Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion”, mittels derer laut Anhang „Lücken in bestehenden Rechtsvorschriften angegangen werden und gemeinsame Grundsätze und Vorgaben im Hinblick auf zunehmende Konvergenz der Leistungsfähigkeit im Bereich Beschäftigung und Sozialschutz ermittelt werden“ sollen. Gegenstand des Programms ist auch die „Überprüfung der Qualität bestehender EU-Vorschriften (REFIT-Maßnahmen) insbesondere in Bezug auf: 1. die REACH-Verordnung (Schutz vor chemischen Produkten); 2. Rechtsvorschriften in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, dass sie „durchführbar sind und durchgesetzt werden“; 3. Richtlinie 2008/106 über die Ausbildung von Seeleuten. In einem weiteren Anhang werden „vorrangige anhängige Vorschläge“ genannt, um die Arbeiten beim Parlament und Rat zu beschleunigen, wie der Vorschlag für eine Richtlinie für die Vertretung von Frauen in Aufsichts- oder Verwaltungsräten von Unternehmen oder für den Beschluss über die Einrichtung einer europäischen Plattforn im Kampf gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit. „Was konkret vorgeschlagen wird, ist alles andere als klar“, so der neue EGB-Generalsekretär Luca Visentini, „aber einige der Zusagen sind zumindest ermutigend.” (siehe EGB-Kommentar). BusinessEurope hat zu diesem Arbeitsprogramm keine Pressemitteilung herausgegeben.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Eine Pressemitteilung zur Vertiefung des Binnen-markts: Die Europäische Kommission hat am 28. Oktober eine Pressemitteilung mit dem Titel „Aufwertung des Binnenmarkts: Neue Chancen für Bürger und Unternehmen“ (auf Englisch) herausgebracht, ergänzt durch ein Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen („Strategie für einen digitalen Binnenmarkt – Analyse und Nachweise“ und einen Bericht über „Integration und Wettbewerbsfähigkeit in der EU und ihrer Mitgliedstaaten“. Hierbei handelt es sich um einen Fahrplan für die Kommission bei der Vorbereitung von Initiativen zum Abbau von Barrieren, die ein wirksames Funktionieren des Binnenmarkts noch behindern, aber auch zur Anpassung des Binnenmarkts an „neue Geschäftsmodelle“. Ein Umfeld soll geschaffen werden, das in Europa die Schaffung künftiger Unternehmen wie Google oder Facebook fördert (siehe Pressemitteilung). Die Kommission will eine Agenda für die partizipative Wirtschaft entwickeln und gleichzeitig sicherstellen, dass dem „Verbraucherschutz“ Rechnung getragen und das „Arbeitsrecht befolgt wird“ – eine Initiative, die vom Europäischen Gewerkschaftsbund begrüßt wird (siehe Pressemitteilung). Alle Maßnahmen, die eine Behinderung des Binnenmarkts für Dienstleistungen darstellen und der Kommission nicht gemeldet werden, sollen als rechtswidrig eingestuft werden. In der Pressemitteilung wird die Annahme eines „Mobilitätspakets“ zur besseren „Koordinierung der Sozialversicherungssysteme“ bestätigt sowie zur „gezielten Überprüfung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern.“ Ferner sollen die Kabotage-Vorschriften im Straßenverkehr vereinfacht und angemessene Arbeits-bedingungen in diesem Sektor sichergestellt werden. BusinessEurope begrüßt die Initiative der Kommission (siehe Pressemitteilung) und fordert sie zu schnellem Handeln auf. Die Organisation nennt eine Studie des Europäischen Parlaments, wonach die Vollendung des Binnenmarkts zu einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts der EU von mindestens 5 % führen soll.

  • Vier 2016 in Kraft tretende soziale Rechtsvorschriften: Das Arbeitsprogramm der Kommission 2016 (siehe oben) wird durch eine Liste der 2016 in Kraft tretenden Rechtsvorschriften ergänzt, wovon vier in den Bereich Beschäftigung fallen: Richtlinie 2014/54 zur Freizügigkeit von Arbeitnehmern; Richtlinie 2014/67 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71 über die Entsendung von Arbeitnehmern; Richtlinie 2013/35 zum Schutz gegen elektromagnetische Felder und schließlich Richtlinie 2014/112 zur Durchführung der Europäischen Vereinbarung über die Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt.


Rechtsprechung

  • Eine Versetzung wird als ein Eingriff in die Gewerk-schaftsfreiheit gewertet: Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 22. September in einer Rechtssache entschieden. Darin ging es um zwei türkische Lehrer, die von ihren Schulen versetzt wurden, nachdem sie an einer verbotenen Kundgebung teilgenommen hatten (EGMR 22.09.2015, Beschwerden Nr.22685/09 und Nr. 39472/09 auf Französisch, und Pressemitteilung). Der Gerichtshof stellte eine Verletzung von Art. 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention fest.


Sektoraler sozialer Dialog

  • Neues Arbeitsprogramm in der Chemie: Die Sozialpartner im Chemiesektor haben am 14. Oktober anlässlich des zehnjährigen Bestehens ihres europäischen Komitees für den sozialen Dialog einen Fahrplan 2015-2020, ein Arbeitsprogramm 2016-2017 und eine Änderung an ihrer Rahmenvereinbarung über Kompetenzprofile von 2011 angenommen. Die beiden Partner kündigten für 2016 die Einleitung von Verhandlungen zur nachhaltigen Beschäftigung und Entwicklung von Karrieren an, um eine freiwillige Rahmenvereinbarung herbeizuführen. Darin werden auch Kapitel über Jugendliche, ältere Arbeit-nehmer und Frauen enthalten sein.

  • Krise im Zuckersektor: Die europäischen Sozialpartner im Zuckersektor haben am 26. Oktober die europäischen Behörden in einer Erklärung aufgefordert, einen „Umstrukturierungsfonds“ einzusetzen, um die Folgen der beispiellosen Krise abzufangen (siehe Pressemitteilung von EFFAT).


2. Mitgliedstaaten
Estland

  • Anhebung des Mindestlohns: Nach Einschaltung eines von der Regierung ernannten Schlichters konnten sich die Sozialpartner über die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns einigen. Somit steigt der Mindestlohn Anfang 2016 von 355 Euro auf 430 Euro und 2017 auf 470 Euro. Er muss etwa 40 % des durchschnittlichen Monatseinkommens erreichen (1.082 Euro im zweiten Quartal 2015).


Deutschland

  • IG Metall öffnet sich für Freiberufler: Auf ihrem 23. Ordentlichen Gewerkschaftstag hat die IG Metall eine Satzungsänderung beschlossen, damit auch Personen, die auf eigene Rechnung arbeiten – die Solo-Selbstständigen, insbesondere die Crowdworker, die ihre Aufträge über Crowdsourcing-Plattformen erhalten (siehe Mitteilung) – der Gewerkschaft beitreten können. Ab jetzt können Selbstständige IG Metall-Mitglieder sein, sofern sie nicht selbst Mitarbeiter beschäftigen.


Frankreich

  • Betreuung von Praktika : Mehr als ein Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes vom 10. Juli 2014 über Praktikums-bedingungen (siehe der von Eurofound veröffentlichte Artikel, auf Englisch) hat die Regierung am 26. Oktober ein  Dekret angenommen, das die Höchstzahl der Praktikanten auf 15 % der Belegschaft in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern und auf 3 Praktikanten in Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten begrenzt. Ein Praktikumsbeauftragter darf nicht mehr als drei Praktikanten betreuen.


Spanien

  • Schutz von personenbezogenen Daten : Der Oberste Gerichtshof hat eine Klausel annuliert, die ein Call-Center in allen Arbeitsverträgen verwendet hatte: Danach konnten alle Mitteilungen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis per SMS oder E-Mail an die Mitarbeiter geschickt werden. Der Mitarbeiter war verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich „alle Änderungen dieser Angaben“ mitzuteilen. Der Gerichtshof vertritt die Auffassung, dass die Verpflichtung zur Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten in dieser Klausel die Grundrechte der Mitarbeiter verletzt. Die Zustimmung des Mitarbeiters kann zudem nicht als rechtskräftig betrachtet werden, da diese Klausel in allen Arbeitsverträgen aufgeführt ist und der Mitarbeiter kaum die Möglichkeit hat, diese Bestimmung neu zu verhandeln.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Deutsche Bahn: Die Deutsche Bahn und ihr Europäischer Betriebsrat haben am 28. Oktober eine Vereinbarung über die Zusicherungen für die ca. 1.000 europäischen Mitarbeiter geschlossen, die von der Einrichtung eines Shared Service Centers für die Buchhaltung in Bukarest betroffen sind (siehe Mitteilung der deutschen Gewerkschaft EVG und Mitteilung der Deutsche Bahn). Die Vereinbarung, „die nach einem Jahr schwieriger Verhandlungen erzielt werden konnte“,  wie der Vorsitzende des Europäischen Betriebsrats Jörg Hensel betont, „enthält soziale Mindeststandards für alle Mitarbeiter, die von dieser Verlagerung betroffen sind.“ „Laut unserem Anwalt, Dr. Manfred Bobke-von Camen, ist dies eine der ersten Vereinbarungen dieser Art in Europa.“ Darin festgelegt ist das Recht auf einen Wechsel innerhalb des angestammten Unternehmens oder, falls dies nicht möglich ist, eine Weiterbeschäftigung im DB-Konzern im Heimatland des Beschäftigten oder auf EU-Ebene. Dazu wird ein europaweiter interner Stellenmarkt eingerichtet. Jörg Hensel weiter: „Die Vereinbarung sieht auch eine Übernahme der Umzugskosten bei einem Wechsel vor,  einen Ausgleich für eine niedrigere Rente bei vorzeitigem Ruhestand, das Recht auf Weiterbildung oder Umqualifizierung bei Besetzung einer anderen Stelle im Konzern und die Einrichtung eines Härtefallfonds, wenn ein Mitarbeiter in finanzielle Schwierigkeiten gerät.“



  • NH Hotel: Am 9. Oktober, hat die spanische NH HOTEL–Gruppe (9.818 Beschäftigte) eine Vereinbarung, (auf Spanisch) zur Schaffung eines Europäischen Betriebsrats getroffen (siehe Mitteilung der europäischen Gewerkschafts-föderation EFFAT).


Transnationale Vereinbarung

Umicore : Die Geschäftsleitung des belgischen Unternehmens Umicore (14.000 Beschäftigte) und der Gewerkschaftsverbund IndustriALL Global Union haben am 20. Oktober ihre globale Rahmenvereinbarung über nachhaltige Entwicklung von 2007 verlängert, die im Jahr 2011 geändert worden war. Die neue Vereinbarung betrifft die sozialen Grundrechte, Gesundheit und Sicherheit und spricht auch Umweltbelange an. Die Pressemitteilung von IndustriALL präzisiert die Kontrollen, die im Rahmen der Anwendung der Vereinbarung durchzuführen sind (siehe auch Mitteilung von Umicore, auf Niederländisch).


> Siehe auch: Der von dem neuen Gewerkschaftsnetzwerk in der Gruppe Saint-Gobain formulierte Antrag zur Aushandlung einer internationalen Rahmenvereinbarung (siehe Mitteilung von IndustriAll). H&M und IndustriAll Global Union neue transnationale Vereinbarung (siehe Mitteilung von IndustriAll).


4. Studien und Berichte

Weniger Beschäftigte mit Tarifver-trägen: Die Internationale Arbeits-organisation ILO hat auf der Grundlage ihrer IR Data-Datenbank eine Kurzinformation (ILO, „Labour relations and collective bargaining“, Issue Brief n° 1, Oktober 2015) (auf Englisch) über die Anzahl der Beschäftigten veröffentlicht , die durch Tarifvereinbarungen abgedeckt sind (Tarifbindung). Zwischen 2008 und 2013 ist ein Rückgang von – 4,6 % zu verzeichnen, begleitet von einem Rückgang der Gewerkschaftsdichte (–2.3 %). Den stärksten Rückgang (von durchschnittlich 21 %) verzeichneten die 10 EU-Länder, die am schlimmsten von der Krise betroffen waren, insbesondere unter dem Einfluss der Empfehlungen der Troika zugunsten einer Dezentralisieurung der Kollektivverhandlungen (siehe Mitteilung).

 

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Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

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Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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