|
| |
IR Notes – 4 November 2015
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Francisco Gomez Abelleira, Stepanka Lehmann,
Märt Masso und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Teamauf unserer Website.
Abonnieren Sie IR
Notes Mit wenigen Klicks auf
der IR
Share-Website oder per Telefon unter:
+33 (0)6 81 41 53 95
|
|
|
 |
| |
Interview
Aline Conchon, Ehemalige Forscherin am Europäischen
Gewerkschaftsinstitut, jetzt Policy Officer des europäischen
Gewerkschaftsverbands IndustriAll
Sie
haben Studien über das Mitspracherecht von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern in den Führungsorganen veröffentlicht
(siehe unten).
Ist dieses
Thema heute noch
aktuell? Selbstverständlich, zumal im
Zusammenhang mit der Finanzkrise die schlechte Corporate Governance
am Pranger steht, und die Mitbestimmung der Arbeitnehmer hat eine
Hebelwirkung, die zu einer größeren Transparenz und zur Stärkung der
Corporate Governance führt. Leider wurde diese Hebelwirkung durch
den europäischen Gesetzgeber außer Kraft gesetzt mit seinen
Initiativen, den Finanzsektor zu kontrollieren und die Corporate
Governance zu verbessern. Dabei stehen die Länder, in denen die
Mitbestimmung der Arbeitnehmer verbreitet ist, trotz Krise am besten
da, wie Deutschland und bestimmte nordische Länder.
Ist
die Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ein Bestandteil des europäischen
Sozialmodells? Der Bericht, der
zusammen mit dem britischen Gewerkschaftsdachverband Trades Union
Congress erstellt wurde, zeigt, dass 21 Länder der EU in ihrer
Gesetzgebung ein anerkanntes Instrument haben, das den Beschäftigten
die Möglichkeit einräumt, an strategischen Entscheidungen
mitzuwirken, wie Arbeitnehmervertreter im Aufsichts- oder
Verwaltungsrat, eine aktive Rolle bei Aktionärsversammlungen zu
übernehmen oder auch Mitglied des Leitungsorgans zu sein, z. B. in
Form von Arbeitsdirektoren. In 18 Ländern der EU, einschließlich
Norwegen, sind Arbeitnehmer in Aufsichts- oder Verwaltungsräten
vertreten.
Was
bringt das? Wir haben eine europäische
Umfrage zur Praxis von Arbeitnehmervertretern in Aufsichts- und
Verwaltungsräten durchgeführt und über 4.000 Rückmeldungen erhalten.
Auf diese Weise wissen wir jetzt, was diese Arbeitnehmervertreter
machen, in welchen Gremien sie sitzen, wie sie ihr Mandat mit ihrer
Gewerkschaft verbinden etc. Und wir konnten die Bedingungen
herausarbeiten, unter denen die Anwesenheit dieser
Arbeitnehmervertreter einen Mehrwert darstellt: Die Gewerkschaften
müssen ein Interesse an dieser Arbeit haben, die
Arbeitnehmervertreter im Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat müssen
Verbindungen zum EBR knüpfen, die Unternehmensleitung muss diese
Arbeitnehmervertreter am Entscheidungsprozess beteiligen, und die
Arbeitnehmervertreter müssen durch Maßnahmen unterstützt werden, in
Form von Schulungen oder Freistellung von der Arbeit, damit sie ihr
Mandat ausführen können.
Will
die Gewerkschaftsbewegung dieses Thema wieder auf die
Tagesordnung setzen? Ja. Das ist Ziel
der Initiative des Europäischen Gewerkschaftsbunds, der sich für
eine Richtlinie zur Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern einsetzt, die für alle europäischen Unternehmensformen
gilt, sei es die Europäische Gesellschaft, die Europäische
Genossenschaft oder die noch in Planung befindliche Rechtsform der
Europäischen Einpersonengesellschaft. Und zwar auch dann, wenn die
Unternehmen vor der Übernahme einer solchen Rechtsform keine
Mitbestimmung ihrer Beschäftigten vorsahen.
> Bericht „Die Mitsprache der Arbeitnehmer in der
Corporate Governance – eine europäische
Perspektive“
(2015)
> Conchon, A.
Waddington, J. (2015) „Board-Level Employee Representation in
Europe“, 282 Seiten, 95
£. Die wichtigsten Ergebnisse werden in einem Policy Brief des
Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) vorgestellt, das auf der
ETUI Website auf Englisch und Französisch und auf der Website der
Hans-Böckler-Stiftung auf Deutsch kostenlos heruntergeladen werden
kann.
|
|
|
 |
|
|
 |
IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
|
|
|
In den
Schlagzeilen
Die
Europäische Kommission stellt ihr Arbeitsprogramm 2016 vor
Der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker stellte am 27. Oktober
das Arbeitsprogramm der
Kommission 2016 vor (siehe Pressemitteilung).
Neben „Initiativen zur besseren Steuerung der Migration” enthält das Programm ein
wichtiges Sozialkapitel mit einer “Europäischen Agenda für neue Qualifikationen” und
einem “Neubeginn für erwerbstätige Eltern”. Hierbei handelt es sich um „eine Reihe
legislativer und nicht legislativer Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen
im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für erwerbstätige
Eltern und zur Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen“. Dies geht aus einem Anhang hervor,
der die 23 zu ergreifenden Initiativen näher erläutert. Das Programm nennt auch eine
von Jean-Claude Juncker angekündigte zentrale Maßnahme, „eine Säule der sozialen
Rechte im Rahmen einer Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion”, mittels derer
laut Anhang „Lücken in bestehenden Rechtsvorschriften angegangen werden und
gemeinsame Grundsätze und Vorgaben im Hinblick auf zunehmende Konvergenz der
Leistungsfähigkeit im Bereich Beschäftigung und Sozialschutz ermittelt werden“
sollen. Gegenstand des Programms ist auch die „Überprüfung der
Qualität bestehender EU-Vorschriften (REFIT-Maßnahmen) insbesondere in Bezug
auf: 1. die REACH-Verordnung (Schutz vor chemischen Produkten); 2.
Rechtsvorschriften in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, dass sie
„durchführbar sind und durchgesetzt werden“; 3. Richtlinie 2008/106 über die
Ausbildung von Seeleuten. In einem weiteren Anhang werden „vorrangige
anhängige Vorschläge“ genannt, um die Arbeiten beim Parlament und Rat zu
beschleunigen, wie der Vorschlag für eine Richtlinie für die Vertretung von Frauen
in Aufsichts- oder Verwaltungsräten von Unternehmen oder für den Beschluss über die
Einrichtung einer europäischen Plattforn im Kampf gegen nicht angemeldete
Erwerbstätigkeit. „Was konkret vorgeschlagen wird, ist alles andere als klar“, so
der neue EGB-Generalsekretär Luca Visentini, „aber einige der Zusagen sind zumindest
ermutigend.” (siehe EGB-Kommentar).
BusinessEurope hat zu diesem Arbeitsprogramm keine Pressemitteilung herausgegeben.
|
1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Eine Pressemitteilung zur Vertiefung des
Binnen-markts: Die Europäische
Kommission hat am 28. Oktober eine Pressemitteilung mit dem Titel „Aufwertung
des Binnenmarkts: Neue Chancen für Bürger und Unternehmen“ (auf
Englisch) herausgebracht, ergänzt durch ein Arbeitspapier der
Kommissionsdienststellen („Strategie
für einen digitalen Binnenmarkt – Analyse und Nachweise“ und
einen Bericht
über „Integration und Wettbewerbsfähigkeit in der EU und ihrer
Mitgliedstaaten“. Hierbei handelt es sich um einen Fahrplan für die
Kommission bei der Vorbereitung von Initiativen zum Abbau von Barrieren, die ein
wirksames Funktionieren des Binnenmarkts noch behindern, aber auch zur Anpassung
des Binnenmarkts an „neue Geschäftsmodelle“. Ein Umfeld soll geschaffen werden,
das in Europa die Schaffung künftiger Unternehmen wie Google oder Facebook
fördert (siehe Pressemitteilung).
Die Kommission will eine Agenda für die partizipative Wirtschaft entwickeln und
gleichzeitig sicherstellen, dass dem „Verbraucherschutz“ Rechnung getragen und
das „Arbeitsrecht befolgt wird“ – eine Initiative, die vom Europäischen
Gewerkschaftsbund begrüßt wird (siehe Pressemitteilung).
Alle Maßnahmen, die eine Behinderung des Binnenmarkts für Dienstleistungen
darstellen und der Kommission nicht gemeldet werden, sollen als rechtswidrig
eingestuft werden. In der Pressemitteilung wird die Annahme eines
„Mobilitätspakets“ zur besseren „Koordinierung der Sozialversicherungssysteme“
bestätigt sowie zur „gezielten Überprüfung der Richtlinie über die Entsendung
von Arbeitnehmern.“ Ferner sollen die Kabotage-Vorschriften im Straßenverkehr
vereinfacht und angemessene Arbeits-bedingungen in diesem Sektor sichergestellt
werden. BusinessEurope begrüßt die Initiative der Kommission (siehe Pressemitteilung)
und fordert sie zu schnellem Handeln auf. Die Organisation nennt eine Studie
des Europäischen Parlaments, wonach die Vollendung des Binnenmarkts zu einem
Anstieg des Bruttoinlandsprodukts der EU von mindestens 5 % führen soll.
- Vier 2016 in Kraft tretende soziale
Rechtsvorschriften: Das Arbeitsprogramm der Kommission
2016 (siehe oben) wird durch eine Liste der
2016 in Kraft tretenden Rechtsvorschriften ergänzt, wovon vier in den
Bereich Beschäftigung fallen: Richtlinie 2014/54 zur Freizügigkeit von
Arbeitnehmern; Richtlinie 2014/67 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71 über die
Entsendung von Arbeitnehmern; Richtlinie 2013/35 zum Schutz gegen
elektromagnetische Felder und schließlich Richtlinie 2014/112 zur Durchführung
der Europäischen Vereinbarung über die Arbeitszeitgestaltung in der
Binnenschifffahrt.
|
Rechtsprechung
- Eine Versetzung wird als ein Eingriff in
die Gewerk-schaftsfreiheit gewertet: Der europäische
Gerichtshof für Menschenrechte hat am 22. September in einer Rechtssache
entschieden. Darin ging es um zwei türkische Lehrer, die von ihren Schulen
versetzt wurden, nachdem sie an einer verbotenen Kundgebung teilgenommen hatten
(EGMR
22.09.2015, Beschwerden Nr.22685/09 und Nr. 39472/09 auf Französisch,
und Pressemitteilung). Der
Gerichtshof stellte eine Verletzung von Art. 11 (Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention fest.
|
Sektoraler
sozialer Dialog
- Neues Arbeitsprogramm in der
Chemie: Die Sozialpartner im Chemiesektor haben am 14.
Oktober anlässlich des zehnjährigen Bestehens ihres europäischen Komitees für
den sozialen Dialog einen Fahrplan
2015-2020, ein Arbeitsprogramm
2016-2017 und eine Änderung
an ihrer Rahmenvereinbarung
über Kompetenzprofile von 2011 angenommen. Die beiden Partner kündigten
für 2016 die Einleitung von Verhandlungen zur nachhaltigen Beschäftigung und
Entwicklung von Karrieren an, um eine freiwillige Rahmenvereinbarung
herbeizuführen. Darin werden auch Kapitel über Jugendliche, ältere Arbeit-nehmer
und Frauen enthalten sein.
- Krise im Zuckersektor: Die
europäischen Sozialpartner im Zuckersektor haben am 26. Oktober die europäischen
Behörden in einer Erklärung
aufgefordert, einen „Umstrukturierungsfonds“ einzusetzen, um die Folgen der
beispiellosen Krise abzufangen (siehe Pressemitteilung von EFFAT).
|
2.
Mitgliedstaaten
Estland
- Anhebung des Mindestlohns:
Nach Einschaltung eines von der Regierung ernannten Schlichters konnten sich die
Sozialpartner über die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns einigen. Somit
steigt der Mindestlohn Anfang 2016 von 355 Euro auf 430 Euro und 2017 auf 470
Euro. Er muss etwa 40 % des durchschnittlichen Monatseinkommens erreichen (1.082
Euro im zweiten Quartal 2015).
|
Deutschland
- IG Metall öffnet sich für
Freiberufler: Auf ihrem 23. Ordentlichen
Gewerkschaftstag hat die IG Metall eine Satzungsänderung beschlossen, damit auch
Personen, die auf eigene Rechnung arbeiten – die Solo-Selbstständigen,
insbesondere die Crowdworker, die ihre Aufträge über
Crowdsourcing-Plattformen erhalten (siehe Mitteilung)
– der Gewerkschaft beitreten können. Ab jetzt können Selbstständige IG
Metall-Mitglieder sein, sofern sie nicht selbst Mitarbeiter beschäftigen.
|
Frankreich
- Betreuung von Praktika :
Mehr als ein Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes
vom 10. Juli 2014 über Praktikums-bedingungen (siehe der von
Eurofound
veröffentlichte Artikel, auf Englisch) hat die Regierung am 26. Oktober ein Dekret
angenommen, das die Höchstzahl der Praktikanten auf 15 % der Belegschaft in
Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern und auf 3 Praktikanten in Unternehmen
mit weniger als 20 Beschäftigten begrenzt. Ein Praktikumsbeauftragter darf nicht
mehr als drei Praktikanten betreuen.
|
Spanien
- Schutz von personenbezogenen
Daten : Der Oberste Gerichtshof hat eine Klausel
annuliert, die ein Call-Center in allen Arbeitsverträgen verwendet hatte: Danach
konnten alle Mitteilungen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis per SMS oder E-Mail
an die Mitarbeiter geschickt werden. Der Mitarbeiter war verpflichtet, dem
Arbeitgeber unverzüglich „alle Änderungen dieser Angaben“ mitzuteilen. Der
Gerichtshof vertritt die Auffassung, dass die Verpflichtung zur Weitergabe ihrer
personenbezogenen Daten in dieser Klausel die Grundrechte der Mitarbeiter
verletzt. Die Zustimmung des Mitarbeiters kann zudem nicht als rechtskräftig
betrachtet werden, da diese Klausel in allen Arbeitsverträgen aufgeführt ist und
der Mitarbeiter kaum die Möglichkeit hat, diese Bestimmung neu zu verhandeln.
|
3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Deutsche Bahn: Die Deutsche
Bahn und ihr Europäischer Betriebsrat haben am 28. Oktober eine Vereinbarung über
die Zusicherungen für die ca. 1.000 europäischen Mitarbeiter geschlossen, die von
der Einrichtung eines Shared Service Centers für die Buchhaltung in Bukarest
betroffen sind (siehe Mitteilung
der deutschen Gewerkschaft EVG und Mitteilung
der Deutsche Bahn). Die Vereinbarung, „die nach einem Jahr schwieriger Verhandlungen
erzielt werden konnte“, wie der Vorsitzende des Europäischen Betriebsrats Jörg
Hensel betont, „enthält soziale Mindeststandards für alle Mitarbeiter, die von
dieser Verlagerung betroffen sind.“ „Laut unserem Anwalt, Dr. Manfred Bobke-von
Camen, ist dies eine der ersten Vereinbarungen dieser Art in Europa.“ Darin
festgelegt ist das Recht auf einen Wechsel innerhalb des angestammten Unternehmens
oder, falls dies nicht möglich ist, eine Weiterbeschäftigung im DB-Konzern im
Heimatland des Beschäftigten oder auf EU-Ebene. Dazu wird ein europaweiter interner
Stellenmarkt eingerichtet. Jörg Hensel weiter: „Die Vereinbarung sieht auch eine
Übernahme der Umzugskosten bei einem Wechsel vor, einen Ausgleich für eine
niedrigere Rente bei vorzeitigem Ruhestand, das Recht auf Weiterbildung oder
Umqualifizierung bei Besetzung einer anderen Stelle im Konzern und die Einrichtung
eines Härtefallfonds, wenn ein Mitarbeiter in finanzielle Schwierigkeiten gerät.“
- NH Hotel: Am 9. Oktober,
hat die spanische NH HOTEL–Gruppe (9.818 Beschäftigte) eine Vereinbarung,
(auf Spanisch) zur Schaffung eines Europäischen Betriebsrats getroffen (siehe Mitteilung der europäischen
Gewerkschafts-föderation EFFAT).
|
Transnationale Vereinbarung
Umicore : Die Geschäftsleitung
des belgischen Unternehmens Umicore (14.000
Beschäftigte) und der Gewerkschaftsverbund IndustriALL Global Union haben am 20.
Oktober ihre globale
Rahmenvereinbarung über nachhaltige Entwicklung von 2007 verlängert, die im
Jahr 2011 geändert worden war. Die neue
Vereinbarung betrifft die sozialen Grundrechte, Gesundheit und Sicherheit
und spricht auch Umweltbelange an. Die Pressemitteilung
von IndustriALL präzisiert die Kontrollen, die im Rahmen der Anwendung der
Vereinbarung durchzuführen sind (siehe auch Mitteilung
von Umicore, auf Niederländisch).
> Siehe
auch: Der von dem neuen
Gewerkschaftsnetzwerk in der Gruppe Saint-Gobain formulierte
Antrag zur Aushandlung einer internationalen Rahmenvereinbarung (siehe Mitteilung
von IndustriAll). H&M und IndustriAll Global Union
neue transnationale Vereinbarung (siehe Mitteilung
von IndustriAll).
|
4. Studien
und Berichte
Weniger Beschäftigte mit Tarifver-trägen:
Die Internationale Arbeits-organisation ILO hat auf der
Grundlage ihrer IR
Data-Datenbank eine Kurzinformation (ILO,
„Labour relations and collective bargaining“, Issue Brief n° 1,
Oktober 2015) (auf Englisch) über die Anzahl der Beschäftigten
veröffentlicht , die durch Tarifvereinbarungen abgedeckt sind (Tarifbindung).
Zwischen 2008 und 2013 ist ein Rückgang von – 4,6 % zu verzeichnen, begleitet von
einem Rückgang der Gewerkschaftsdichte (–2.3 %). Den stärksten Rückgang (von
durchschnittlich 21 %) verzeichneten die 10 EU-Länder, die am schlimmsten von der
Krise betroffen waren, insbesondere unter dem Einfluss der Empfehlungen der Troika
zugunsten einer Dezentralisieurung der Kollektivverhandlungen (siehe Mitteilung).
|
|
|