IR Notes

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IR Notes 43 – Die Kommission leitet Anhörungen zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ein

  IR Notes 43 – 3 Dezember 2015
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


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  Interview
Edouard Martin, Europaabgeordneter (S&D)

Am 24. November haben Sie dem Europäischen Parlament einen Bericht „über die Entwicklung einer nachhaltigen europäischen Industrie der unedlen Metalle“ vorgelegt. Ist diese Industrie in Gefahr?
Seit 2007 hat sie 60.000 direkte Arbeitsplätze verloren und steht vor enormen Herausforderungen. Mit meinem Team habe ich Industriestandorte in 10 EU-Ländern besucht und mit der Unternehmensleitung, den Gewerkschaften, den lokalen Volksvertretern und NROs gesprochen. Alle Industrieunternehmer haben drei zentrale Anliegen genannt: 1. Die kostenpflichtigen Zertifikate im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems; dies wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Standorte gegenüber den Industrieunternehmen außerhalb der EU beeinträchtigen, die diese Kosten nicht haben. 2. Die steigenden Energiekosten, insbesondere des Stroms, die sich stark auf die Produktionskosten auswirken, in erster Linie in Spanien und Italien. 3. Der Wettbewerb mit den eingeführten Produkten aus China, Brasilien und Russland.


Was schlagen Sie vor, damit der Emissionshandel akzeptabel wird?
Wenn die EU den Grundsatz der kostenpflichtigen Emissionszertifikate annimmt, ist die Antwort der Unternehmer kategorisch: Der Verlust des Wettbewerbs der europäischen Standorte wird die Unternehmer dazu zwingen, in den nächsten 10 Jahren massive Verlagerungen vorzunehmen, was mittelbar und unmittelbar mindestens eine Million Arbeitplätze bedroht. Die beste Lösung wäre eine „Grenzabgabe“, damit dieselben Wettbewerbsbedingungen für europäische und nichteuropäische Hersteller gelten. Einerseits würden für die Einfuhren dieselben Vorschriften für den Kauf von Emissionsberechtigungen auf dem CO2-Markt gelten wie für europäische Hersteller – sie würden nach dem CO2-Gehalt der eingeführten Metalle behandelt. Auf der anderen Seite wären die Industrieunternehmer, die mit gutem Vorbild vorangehen, d. h. diejenigen, die ihre CO2-Emissionen durch Investitionen senken, berechtigt, ihre nicht genutzten Emissionszertifikate an Industrieunternehmen außerhalb der EU weiterzuverkaufen. Mit dem Preisunterschied könnten daraufhin neue Investitionen zur Senkung von CO2-Emissionen getätigt werden. Auf diese Weise würde eine Diskriminierung ausgeschlossen und es gäbe einen fairen Wettbewerb.


Was kann man gegen die Einfuhren aus Brasilien, China oder Russland tun?
In bestimmten Fällen, und dies gilt vor allem für den Stahl aus China, können die europäischen Industrieunternehmen nicht mit gleichen Waffen kontern, solange China, wie derzeit, seine Produktion mit Verlust verkauft. Mit der Verlangsamung der chinesischen Konjunktur ist die Überkapazität der chinesischen Stahlproduktion doppelt so hoch wie der Stahlverbrauch in der gesamten EU! Die Überkapazitäten sind so groß, dass die Unternehmen es vorziehen, mit Verlust zu verkaufen und die Auslandsmärkte, vor allem die EU, damit zu überfluten. Aus diesem Grund würden wir gerne das in den USA geltende Prinzip anwenden: Wird eine Anti-Dumping-Klage eingereicht, so wird der Verkauf der betroffenen Produkte für den Zeitpunkt der Untersuchung eingestellt. Denn wenn die Kommission damit befasst wird, benötigt sie 15 – 18 Monate, bevor sie eine Entscheidung fällt. In dieser Zeit überschwemmen die eingeführten und verkauften Produkte weiterhin ungehindert den Markt!

 
  Agenda

3. – 4. Dezember
Luxemburg

Konferenz des luxemburgischen Ratsvorsitzes mit dem Titel: „Sozialunternehmen in Europa fördern“.


4. Dezember
Paris
Die „Große Debatte“ der Fachzeitschrift zum Arbeitsrecht „Droit social“ zum Thema „Droit du travail, croissance et emploi : que faire ?“ (Arbeitsrecht, Wachstum und Beschäftigung: Was ist zu tun?)“ Nach einem Punkt über Erfahrungen im Ausland folgt eine Diskussion zur EU-Politik.


7. Dezember
Brüssel

Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden.
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die Kommission leitet Anhörungen zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ein

Die Europäische Kommission startete am 11. November eine erste Anhörungsphase der Sozialpartner über mögliche Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und zur Beseitigung von Hindernissen für die Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt. Nach einer Bestandsaufnahme über die einschlägigen europäischen Gesetze und Aufzeigung der Schwächen werden die Sozialpartner in dem Konsultationspapier aufgefordert, mögliche Verbesserungen der Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene vorzuschlagen (siehe Konsultationspapier). Die europäischen Sozialpartner können ihre Positionen zur einzuschlagenden Richtung bis zum 4. Januar einreichen. Am 18. November leitete die Kommission auch eine „breit angelegte öffentliche Befragung“ zu diesem Thema ein, die sich alle Bürger richtet. Diese Konsultation steht bis zum 27. Februar online zur Verfügung. Ziel ist es „den aktuellen juristischen und politischen Rahmen der EU so zu modernisieren und anzupassen, dass die Eltern mit Kindern oder pflegende Angehörige Beruf und Privatleben besser miteinander vereinbaren können“. Gleichzeitig verfolgt die Kommission ein zweites Ziel: Eine bessere Vereinbarkeit fördert den Zugang der Frauen zum Arbeitsmarkt und die Gleichstellung der Geschlechter. Die Initiative der Kommission überschneidet sich mit dem Arbeitsprogramm der europäischen Sozialpartner, das unter anderem den Schwerpunkt hat, „gemeinsame Schlussfolgerungen vorzubereiten, um die bessere Vereinbarkeit von Arbeits-, Privat- und Familienleben sowie die Gleichheit der Geschlechter zu fördern und damit das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen zu reduzieren.“ Dabei geht sie noch weiter als die europäischen Sozialpartner, die keine verbindlichen Rechtsvorschriften ansprechen, denn die Kommission stellt ihnen die Frage, ob „an den EU-Rechtsvorschriften Verbesserungen vorgenommen werden“ sollten. Sie spricht sogar von neuen Urlaubsansprüchen (Elternschaftsurlaub, Urlaub, um sich um kranke oder pflegebedürfte Angehörige zu kümmern) und schlägt sogar vor, dass erwerbstätige Eltern oder Erwerbstätige mit pflegebedürftigen Angehörigen eine Änderung ihrer Arbeitszeiten beanspruchen (und nicht nur beantragen) können. Im Vergleich zu den Texten der Kommission der letzten Jahre wagt sich dieses Dokument recht weit vor und ist insofern interessant, als dass es den Willen der Union zeigt, sich um die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ihrer Bürgerinnen und Bürger zu kümmern und durchaus sozialen Fortschritt erzeugen kann. Jetzt müssen noch die europäischen Sozialpartner und die Mitgliedstaaten davon überzeugt werden, die Sache voranzubringen. Warten wir es ab.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Unterstützung vom Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Die Europäische Kommission hat am 6. November gleich zweimal Gelder aus dem Globalisierungsfonds vorgeschlagen: Einmal 2,6 Mio. EUR für Finnland, um 1.200 ehemaligen Computerprogrammierern/-innen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu helfen (siehe Pressemitteilung) und einmal 442.293 EUR für Irland zur Unterstützung von 108 Arbeitskräften, die von PWA International entlassen wurden, einem Unternehmen im Bereich Flugzeug-wartung und –reparatur, und derselben Anzahl junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETS) bei der Suche nach einem Arbeitsplatz (siehe Pressemitteilung).


Rechtsprechung

Bei öffentlichen Ausschreibungen kann die Zahlung des Mindestlohns eine Bedingung sein: Die Unternehmen, die am Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags für Postdienst-leistungen der Stadt Landau (Deutschland) teilnehmen wollen, müssen sich verpflichten, den Beschäftigten zur Ausführung der Leistungen, die Gegenstand des öffentlichen Auftrags sind, den festgelegten Mindestlohn von 8,50 Euro zu zahlen. Diese Verpflichtung ist in den regionalen Rechts-vorschriften festgelegt. Der Mindestlohn muss auch von eventuell eingesetzten Nachunternehmen oder Verleihern gezahlt werden. Das Unternehmen RegioPost lehnte eine diesbezügliche Verpflichtung ab und wurde daraufhin vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. RegioPost leitete daraufhin eine Nachprüfung gegen diese Bestimmung ein, da dies ihrer Meinung nach eine Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs darstelle. Solche Bestimmungen könnten Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten, vor allem mit niedrigen Lohnkosten, davon abhalten, an Ausschreibungsverfahren teilzunehmen. Der Gerichtshof dagegen bezeichnet die Forderung des Mindestlohns „als zusätzliche Bedingung für die Ausführung des Auftrags“, die „soziale Aspekte“ im Sinne von Art. 26 der Richtlinie 2004/18 über Öffentliche Aufträge betrifft. Sie ist also konform mit dieser Richtlinie. Die Forderung widerspricht auch nicht der Richtlinie 96/71 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen einer Dienstleistungserbringung. Diese beiden Richtlinien erlauben es „dem Aufnahmemitgliedstaat, im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags „eine zwingende Bestimmung über das […] erforderliche Mindestmaß an Schutz wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Vorschrift vorzusehen, nach der Unternehmen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ihren zur Ausführung dieses öffentlichen Auftrags in das Gebiet des Aufnahmemitgliedstaats entsandten Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen.  Eine solche Bestimmung gehört nämlich zu dem Schutzniveau, das diesen Arbeitnehmern garantiert werden muss“ (EuGH 17.11.2015, Rs C-115/14, RegioPost gegen Stadt Landau). Der Gerichtshof scheint somit seine frühere Rechtsprechung rückgängig zu machen (EuGH 18.09.2014, Rs C-549/13, Bundesdruckerei GmbH), in der er zu einer ähnlichen Bedingung mit einem Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro urteilte, dass „sie nämlich über das hinaus [geht], was erforderlich ist, um zu gewährleisten, dass das Ziel des Arbeitnehmerschutzes erreicht wird“.



  • Präzisierung bei Anwendung der Richtlinie zum „Übergang von Unternehmen“: In einer Rechtssache, die jetzt vom Gerichtshof entschieden wurde, ging es darum, ob Richtlinie 2001/23, wonach Arbeitsverträge beim Übergang von Unternehmen aufrechterhalten werden müssen, auf die folgende Situation zutreffe: ADIF, ein öffentliches Unternehmen, das mit der Dienstleistung der Bewegung intermodaler Transport-einheiten in Bilbao (Spanien) betraut ist, lagerte die Erbringung dieser Dienstleistung aus, indem es die Firma Algeposa damit betraute.  Algeposa erbrachte diese Leistung in den Anlagen von ADIF und mit Hilfe von Kränen, die ADIF gehörten. Einige Jahre später informierte ADIF Algeposa, es werde die Dienstleistung wieder selbst und mit eigenem Personal erbringen, was Algeposa zwang, seine eigenen Mitarbeiter, die diese Arbeiten ausführten, zu entlassen. Hätten diese Mitarbeiter von ADIF übernommen werden müssen? Für den Gerichtshof steht dies außer Zweifel, da diese Situation in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt und das Personal von Algeposa hätte übernommen werden müssen (EuGH 26.11.2015,Rs C- 509/14, ADIF gegen Luis Aira Pascual).


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Kurzarbeit bei den von den Attentaten betroffenen Unternehmen: Die Regierung hat das Landesamt für Arbeitsbeschaffung LfA aufgefordert zu präzisieren, dass die vom Ausnahmezustand in der Region von Brüssel betroffenen Unternehmen auf „Kurzarbeit“ infolge höhere Gewalt zurückgreifen könnten. „Die aktuelle Bedrohung und die damit verbundenen Folgen, wie die Schließung von Einkaufszentren, Schulen, Einrichtungen des Gastgewerbes oder die Stilllegung des öffentlichen Transports, gelten zurzeit als höhere Gewalt.“


Spanien

  • Beweislast für „Schwarze Liste“ liegt beim Arbeitgeber: Die Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs hat in einem Rechtsstreit mit einem ehemaligen Mitarbeiter eines Sub-unternehmers des größten spanischen Telekommunikations-konzerns eine Entscheidung erlassen. Nach seiner Entlassung durch diesen Subunternehmer – die Entlassung wurde nachträglich als ungerechtfertigt eingestuft – hat der Beschäftigte sich auf mehrere Stellen bei anderen Subunternehmern dieses Konzerns beworben. Er erhielt jedoch keine Zusage. Daraufhin reichte er Klage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber ein wegen Ehrverletzung und Verletzung der Vertraulichkeit von Daten. Ihm zufolge soll sein ehemaliger Arbeitgeber den Telekom-munikationskonzern über die Entlassungsgründe informiert haben. Der Konzern habe ihn daraufhin auf eine „Schwarze Liste“ gesetzt, damit er in diesem Sektor keine Stelle mehr finde. Obwohl der ehemalige Mitarbeiter keine Beweise für die Existenz diese Liste beibringen kann, hat der Gerichtshof die Beweislast dem Arbeitgeber auferlegt und den Schadensersatzansprüchen des ehemaligen Angestellten stattgegeben. Das Gericht hielt fest, dass eines der Unternehmen, die seine Bewerbung ablehnten, die Ablehnung nicht begründen konnte und der Subunternehmer die Informationen, die er zugegebenermaßen dem Konzern nach der Entlassung zugestellt hatte, nicht näher präzisierte. Der Gerichtshof entschied, dass der Subunternehmer verpflichtet war, die Informationen, die er an den Konzern weitergegeben hat, offenzulegen.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • HeidelbergCement – Italcementi: Der globale Gewerk-schaftsverband IndustriAll Global Union organisierte am 16. November eine Sitzung der engeren EBR-Ausschüsse von Italcementi (17.779 Beschäftigte) und HeidelbergCement (44.900 Beschäftigte) „mit der Forderung, die Beschäftigten der Unternehmen während des gesamten Verfahrens der Übernahme [von Italcementi durch HeidelbergCement] einzubeziehen und anzuhören.“  Mit der Unternehmensleitung, die an der Sitzung teilnahm, wurde laut IndustriAll vereinbart, einen Termin-kalender mit den nächsten gemeinsamen Sitzungen aufzustellen, ein Verfahren für die Bildung eines neuen EBR festzulegen sowie eine internationale Rahmenvereinbarung auszuhandeln (siehe Pressemitteilung von IndustriAll, in Englisch).

  • Michelin: Der engere EBR-Ausschuss des französischen Reifenherstellers Michelin (65.000 Beschäftigte) tagte am 19. November im Anschluss an die  Ankündigung der Unternehmens-leitung vom 3. November zur Umstrukturierung des Unter-nehmens, wovon 1.600 Stellen in Europa betroffen sein werden (siehe Pressemitteilung von Michelin). Der Konzern kündigte Investitionen und Standortschließungen an, die in erster Linie die Herstellung und Runderneuerung von Lkw-Reifen betreffen.  Bei seiner außerordentlichen Sitzung tagte der engere Ausschuss in seiner erweiterten Zusammensetzung mit den EBR-Mitgliedern, deren Länder von der Maßnahme betroffen sind. In einer Erklärung, die IR Notes in Kopie vorliegt, erinnert der EBR an die Formulierungen der europäischen Rahmenvereinbarung zur „unternehmerischen, sozialen und ökologischen Verantwortung“, die am 26. März 2014 unterzeichnet wurde und die in solchen Situationen einen „verantwortungsvollen und konstruktiven sozialen Dialog“ befürwortet. „Trotz der realistischen Einschätzung der Marktsituation für neue und runderneuerte Lkw-Reifen angesichts der Konkurrenz aus Asien“ geben die Mitglieder des engeren Ausschusses „eine ablehnende Stellungnahme zu den geplanten Standortschließungen ab“. In Bezug auf die sozialen Begleitmaßnahmen erinnert der Ausschuss daran, dass es nicht seine Aufgabe sei, sich in die lokalen Verhandlungen einzuschalten. Er verlangt jedoch die Einhaltung des oben genannten Rahmenabkommens und forderte ferner, dass auf jeder Betriebsratsversammlung die aktuellen Fortschritte bei der „Umsetzung der ausgehandelten sozialen Maßnahmen“ festgehalten werden.

  • Ryanair: Aus den französischen Ryanair-Nachrichten Journal de l’Aviation (auf Französisch) geht hervor, dass die Leitung der Fluggesellschaft Ryanair am 25.November auf einer Sitzung ihres EBR die „Lohnabschlüsse“ vorstellte, die sie mit ihren Piloten und einem Teil des Flugpersonals vereinbart hat und denen zufolge Erhöhungen in den nächsten fünf Jahren vorgesehen sind. Die Abschlüsse scheinen pro Betriebsbasis, manche davon durch Abstimmung, genehmigt worden zu sein.


Gewerkschaften

  • Goodyear: Das globale Gewerkschaftsnetzwerk von Goodyear tagte am 2. und 3. November in Birmingham (England) auf Initiative des globalen Gewerkschaftsverbands IndustriAll Global Union. Die Teilnehmer verabschiedeten eine Solidaritäts-erklärung zur Untestützung der englischen Beschäftigten, deren Arbeitsplätze durch die Schließung des Standorts Wolverhampton (300 Beschäftigte) bedroht sind. IndustriAll hat ebenfalls ein Schreiben an die Unternehmensleitung gerichtet und die Auf-rechterhaltung der Produktion gefordert (siehe Pressemitteilung von IndustriAll).


4. Studien und Berichte

Sechste europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen: Eurofound hat die ersten Ergebnisse ihrer sechsten europäischen Erhebung über die Arbeits-bedingungen veröffentlicht. In einer Grafik (auf Englisch) werden einige Schlüssel-indikatoren herausgestellt. Danach sind 58% der befragten Beschäftigten mit ihrer Arbeitszeit im Rahmen ihrer Haupttätigkeit zufrieden. Wenn Erwerbs- und Nichter-werbsarbeit zusammen-genommen werden, arbeiten Frauen 64,03 Stunden und Männer 56,01 Stunden pro Woche. 36 % üben ihre Tätigkeit unter Einhaltung sehr kurzfristiger Termine aus, und 10 % erklären, dass sie nie ausreichend Zeit zur Erledigung ihrer Aufgaben haben. Siehe auch die Zusammenfassung der ersten Ergebnisse (auf Englisch) und Ergebnisanzeige in Form einer Landkarte, die in fünf Sprachen zur Verfügung steht (siehe Länderflaggen auf der Seite).



  • Überblick über Arbeitsmarktreformen: Der Rat für Beschäftigung (Conseil d’orientation pour l’emploi), der der französischen Regierung unterstellt ist, hat einen Bericht über die Arbeitsmarktreformen in Europa veröffentlicht. Dieser basiert auf einer eingehenden Analyse der Reformen, die in zehn Ländern durchgeführt wurden: Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Italien, Irland, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Der oben genannte Bericht, die jeweiligen Länder-analysen sowie eine Zusammenfassung (auf Französisch) können auf der Website des Rats heruntergeladen werden. Eine 12seitige Zusammenfassung steht auf Englisch zur Verfügung. Der Bericht hebt hervor, dass „die Länder, die ihren Arbeitsmarkt vor der Krise reformiert hatten, weniger von der Krise betroffen waren und viel besser mit ihr zurechtkommen.“

 

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Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

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Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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