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IR Notes 43 – 3 Dezember 2015
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Francisco Gomez Abelleira und Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
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Notes Mit wenigen Klicks auf
der IR
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Interview
Edouard Martin, Europaabgeordneter (S&D)
Am 24. November haben Sie dem
Europäischen Parlament einen Bericht
„über die Entwicklung einer
nachhaltigen europäischen Industrie der unedlen Metalle“
vorgelegt.
Ist diese
Industrie in Gefahr? Seit 2007 hat sie 60.000 direkte
Arbeitsplätze verloren und steht vor enormen Herausforderungen. Mit
meinem Team habe ich Industriestandorte in 10 EU-Ländern besucht und
mit der Unternehmensleitung, den Gewerkschaften, den lokalen
Volksvertretern und NROs gesprochen. Alle Industrieunternehmer haben
drei zentrale Anliegen genannt: 1. Die kostenpflichtigen Zertifikate
im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems; dies wird die
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Standorte gegenüber den
Industrieunternehmen außerhalb der EU beeinträchtigen, die diese
Kosten nicht haben. 2. Die steigenden Energiekosten, insbesondere
des Stroms, die sich stark auf die Produktionskosten auswirken, in
erster Linie in Spanien und Italien. 3. Der Wettbewerb mit den
eingeführten Produkten aus China, Brasilien und Russland.
Was
schlagen Sie vor, damit der Emissionshandel akzeptabel
wird? Wenn die EU den Grundsatz der
kostenpflichtigen Emissionszertifikate annimmt, ist die Antwort der
Unternehmer kategorisch: Der Verlust des Wettbewerbs der
europäischen Standorte wird die Unternehmer dazu zwingen, in den
nächsten 10 Jahren massive Verlagerungen vorzunehmen, was mittelbar
und unmittelbar mindestens eine Million Arbeitplätze bedroht. Die
beste Lösung wäre eine „Grenzabgabe“, damit dieselben
Wettbewerbsbedingungen für europäische und nichteuropäische
Hersteller gelten. Einerseits würden für die Einfuhren dieselben
Vorschriften für den Kauf von Emissionsberechtigungen auf dem
CO2-Markt gelten wie für europäische Hersteller – sie
würden nach dem CO2-Gehalt der eingeführten Metalle
behandelt. Auf der anderen Seite wären die Industrieunternehmer, die
mit gutem Vorbild vorangehen, d. h. diejenigen, die ihre
CO2-Emissionen durch Investitionen senken, berechtigt,
ihre nicht genutzten Emissionszertifikate an Industrieunternehmen
außerhalb der EU weiterzuverkaufen. Mit dem Preisunterschied könnten
daraufhin neue Investitionen zur Senkung von
CO2-Emissionen getätigt werden. Auf diese Weise würde
eine Diskriminierung ausgeschlossen und es gäbe einen fairen
Wettbewerb.
Was
kann man gegen die Einfuhren aus Brasilien, China oder
Russland tun? In bestimmten Fällen, und
dies gilt vor allem für den Stahl aus China, können die europäischen
Industrieunternehmen nicht mit gleichen Waffen kontern, solange
China, wie derzeit, seine Produktion mit Verlust verkauft. Mit der
Verlangsamung der chinesischen Konjunktur ist die Überkapazität der
chinesischen Stahlproduktion doppelt so hoch wie der Stahlverbrauch
in der gesamten EU! Die Überkapazitäten sind so groß, dass die
Unternehmen es vorziehen, mit Verlust zu verkaufen und die
Auslandsmärkte, vor allem die EU, damit zu überfluten. Aus diesem
Grund würden wir gerne das in den USA geltende Prinzip anwenden:
Wird eine Anti-Dumping-Klage eingereicht, so wird der Verkauf der
betroffenen Produkte für den Zeitpunkt der Untersuchung eingestellt.
Denn wenn die Kommission damit befasst wird, benötigt sie 15 – 18
Monate, bevor sie eine Entscheidung fällt. In dieser Zeit
überschwemmen die eingeführten und verkauften Produkte weiterhin
ungehindert den Markt!
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR Share ist
ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle
Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Die
Kommission leitet Anhörungen zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben ein
Die Europäische Kommission startete am 11. November eine erste Anhörungsphase der
Sozialpartner über mögliche Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen bei der
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und zur Beseitigung von Hindernissen für die
Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt. Nach einer Bestandsaufnahme über die
einschlägigen europäischen Gesetze und Aufzeigung der Schwächen werden die
Sozialpartner in dem Konsultationspapier aufgefordert, mögliche Verbesserungen der
Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene vorzuschlagen (siehe Konsultationspapier).
Die europäischen Sozialpartner können ihre Positionen zur einzuschlagenden Richtung
bis zum 4. Januar einreichen. Am 18. November leitete die Kommission auch eine
„breit angelegte öffentliche Befragung“ zu diesem Thema ein, die sich alle Bürger
richtet. Diese Konsultation
steht bis zum 27. Februar online zur Verfügung. Ziel ist es „den aktuellen
juristischen und politischen Rahmen der EU so zu modernisieren und anzupassen, dass
die Eltern mit Kindern oder pflegende Angehörige Beruf und Privatleben besser
miteinander vereinbaren können“. Gleichzeitig verfolgt die Kommission ein zweites
Ziel: Eine bessere Vereinbarkeit fördert den Zugang der Frauen zum Arbeitsmarkt und
die Gleichstellung der Geschlechter. Die Initiative der Kommission überschneidet
sich mit dem Arbeitsprogramm der europäischen Sozialpartner, das unter anderem den
Schwerpunkt hat, „gemeinsame Schlussfolgerungen vorzubereiten, um die bessere
Vereinbarkeit von Arbeits-, Privat- und Familienleben sowie die Gleichheit der
Geschlechter zu fördern und damit das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen zu
reduzieren.“ Dabei geht sie noch weiter als die europäischen Sozialpartner, die
keine verbindlichen Rechtsvorschriften ansprechen, denn die Kommission stellt ihnen
die Frage, ob „an den EU-Rechtsvorschriften Verbesserungen vorgenommen werden“
sollten. Sie spricht sogar von neuen Urlaubsansprüchen (Elternschaftsurlaub, Urlaub,
um sich um kranke oder pflegebedürfte Angehörige zu kümmern) und schlägt sogar vor,
dass erwerbstätige Eltern oder Erwerbstätige mit pflegebedürftigen Angehörigen eine
Änderung ihrer Arbeitszeiten beanspruchen (und nicht nur beantragen) können. Im
Vergleich zu den Texten der Kommission der letzten Jahre wagt sich dieses Dokument
recht weit vor und ist insofern interessant, als dass es den Willen der Union zeigt,
sich um die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ihrer Bürgerinnen und
Bürger zu kümmern und durchaus sozialen Fortschritt erzeugen kann. Jetzt müssen noch
die europäischen Sozialpartner und die Mitgliedstaaten davon überzeugt werden, die
Sache voranzubringen. Warten wir es ab.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Unterstützung vom Europäischen Fonds für
die Anpassung an die Globalisierung: Die Europäische
Kommission hat am 6. November gleich zweimal Gelder aus dem Globalisierungsfonds
vorgeschlagen: Einmal 2,6 Mio. EUR für Finnland, um 1.200 ehemaligen
Computerprogrammierern/-innen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu
helfen (siehe Pressemitteilung)
und einmal 442.293 EUR für Irland zur Unterstützung von 108 Arbeitskräften, die
von PWA International entlassen wurden, einem Unternehmen im Bereich
Flugzeug-wartung und –reparatur, und derselben Anzahl junger Menschen, die weder
eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren
(NEETS) bei der Suche nach einem Arbeitsplatz (siehe Pressemitteilung).
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Rechtsprechung
Bei öffentlichen Ausschreibungen kann die
Zahlung des Mindestlohns eine Bedingung sein: Die
Unternehmen, die am Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags für
Postdienst-leistungen der Stadt Landau (Deutschland) teilnehmen wollen, müssen sich
verpflichten, den Beschäftigten zur Ausführung der Leistungen, die Gegenstand des
öffentlichen Auftrags sind, den festgelegten Mindestlohn von 8,50 Euro zu zahlen.
Diese Verpflichtung ist in den regionalen Rechts-vorschriften festgelegt. Der
Mindestlohn muss auch von eventuell eingesetzten Nachunternehmen oder Verleihern
gezahlt werden. Das Unternehmen RegioPost lehnte eine diesbezügliche Verpflichtung
ab und wurde daraufhin vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. RegioPost leitete
daraufhin eine Nachprüfung gegen diese Bestimmung ein, da dies ihrer Meinung nach
eine Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs darstelle. Solche Bestimmungen
könnten Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten, vor allem mit niedrigen Lohnkosten,
davon abhalten, an Ausschreibungsverfahren teilzunehmen. Der Gerichtshof dagegen
bezeichnet die Forderung des Mindestlohns „als zusätzliche Bedingung für die
Ausführung des Auftrags“, die „soziale Aspekte“ im Sinne von Art. 26 der Richtlinie
2004/18 über Öffentliche Aufträge betrifft. Sie ist also konform mit dieser
Richtlinie. Die Forderung widerspricht auch nicht der Richtlinie 96/71 über die
Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen einer Dienstleistungserbringung. Diese beiden
Richtlinien erlauben es „dem Aufnahmemitgliedstaat, im Rahmen der Vergabe eines
öffentlichen Auftrags „eine zwingende Bestimmung über das […] erforderliche
Mindestmaß an Schutz wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Vorschrift
vorzusehen, nach der Unternehmen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten verpflichtet
sind, ihren zur Ausführung dieses öffentlichen Auftrags in das Gebiet des
Aufnahmemitgliedstaats entsandten Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen. Eine
solche Bestimmung gehört nämlich zu dem Schutzniveau, das diesen Arbeitnehmern
garantiert werden muss“ (EuGH
17.11.2015, Rs C-115/14, RegioPost gegen Stadt Landau). Der Gerichtshof
scheint somit seine frühere Rechtsprechung rückgängig zu machen (EuGH
18.09.2014, Rs C-549/13, Bundesdruckerei GmbH), in der er zu einer ähnlichen
Bedingung mit einem Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro urteilte, dass „sie nämlich
über das hinaus [geht], was erforderlich ist, um zu gewährleisten, dass das Ziel des
Arbeitnehmerschutzes erreicht wird“.
- Präzisierung bei Anwendung der Richtlinie
zum „Übergang von Unternehmen“: In einer Rechtssache,
die jetzt vom Gerichtshof entschieden wurde, ging es darum, ob Richtlinie
2001/23, wonach Arbeitsverträge beim Übergang von Unternehmen aufrechterhalten
werden müssen, auf die folgende Situation zutreffe: ADIF, ein öffentliches
Unternehmen, das mit der Dienstleistung der Bewegung intermodaler
Transport-einheiten in Bilbao (Spanien) betraut ist, lagerte die Erbringung
dieser Dienstleistung aus, indem es die Firma Algeposa damit betraute. Algeposa
erbrachte diese Leistung in den Anlagen von ADIF und mit Hilfe von Kränen, die
ADIF gehörten. Einige Jahre später informierte ADIF Algeposa, es werde die
Dienstleistung wieder selbst und mit eigenem Personal erbringen, was Algeposa
zwang, seine eigenen Mitarbeiter, die diese Arbeiten ausführten, zu entlassen.
Hätten diese Mitarbeiter von ADIF übernommen werden müssen? Für den Gerichtshof
steht dies außer Zweifel, da diese Situation in den Anwendungsbereich der
Richtlinie fällt und das Personal von Algeposa hätte übernommen werden müssen
(EuGH
26.11.2015,Rs C- 509/14, ADIF gegen Luis Aira Pascual).
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Kurzarbeit bei den von den Attentaten
betroffenen Unternehmen: Die Regierung hat das Landesamt
für Arbeitsbeschaffung LfA aufgefordert zu präzisieren, dass die vom
Ausnahmezustand in der Region von Brüssel betroffenen Unternehmen auf
„Kurzarbeit“ infolge höhere Gewalt zurückgreifen könnten. „Die aktuelle
Bedrohung und die damit verbundenen Folgen, wie die Schließung von
Einkaufszentren, Schulen, Einrichtungen des Gastgewerbes oder die Stilllegung
des öffentlichen Transports, gelten zurzeit als höhere Gewalt.“
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Spanien
- Beweislast für „Schwarze Liste“ liegt beim
Arbeitgeber: Die Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs
hat in einem Rechtsstreit mit einem ehemaligen Mitarbeiter eines
Sub-unternehmers des größten spanischen Telekommunikations-konzerns eine
Entscheidung erlassen. Nach seiner Entlassung durch diesen Subunternehmer – die
Entlassung wurde nachträglich als ungerechtfertigt eingestuft – hat der
Beschäftigte sich auf mehrere Stellen bei anderen Subunternehmern dieses
Konzerns beworben. Er erhielt jedoch keine Zusage. Daraufhin reichte er Klage
gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber ein wegen Ehrverletzung und Verletzung der
Vertraulichkeit von Daten. Ihm zufolge soll sein ehemaliger Arbeitgeber den
Telekom-munikationskonzern über die Entlassungsgründe informiert haben. Der
Konzern habe ihn daraufhin auf eine „Schwarze Liste“ gesetzt, damit er in diesem
Sektor keine Stelle mehr finde. Obwohl der ehemalige Mitarbeiter keine Beweise
für die Existenz diese Liste beibringen kann, hat der Gerichtshof die Beweislast
dem Arbeitgeber auferlegt und den Schadensersatzansprüchen des ehemaligen
Angestellten stattgegeben. Das Gericht hielt fest, dass eines der Unternehmen,
die seine Bewerbung ablehnten, die Ablehnung nicht begründen konnte und der
Subunternehmer die Informationen, die er zugegebenermaßen dem Konzern nach der
Entlassung zugestellt hatte, nicht näher präzisierte. Der Gerichtshof entschied,
dass der Subunternehmer verpflichtet war, die Informationen, die er an den
Konzern weitergegeben hat, offenzulegen.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- HeidelbergCement –
Italcementi: Der globale Gewerk-schaftsverband
IndustriAll Global Union organisierte am 16. November eine Sitzung der engeren
EBR-Ausschüsse von Italcementi (17.779 Beschäftigte) und HeidelbergCement
(44.900 Beschäftigte) „mit der Forderung, die Beschäftigten der Unternehmen
während des gesamten Verfahrens der Übernahme [von Italcementi durch
HeidelbergCement] einzubeziehen und anzuhören.“ Mit der Unternehmensleitung,
die an der Sitzung teilnahm, wurde laut IndustriAll vereinbart, einen
Termin-kalender mit den nächsten gemeinsamen Sitzungen aufzustellen, ein
Verfahren für die Bildung eines neuen EBR festzulegen sowie eine internationale
Rahmenvereinbarung auszuhandeln (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll, in Englisch).
- Michelin: Der engere
EBR-Ausschuss des französischen Reifenherstellers Michelin (65.000 Beschäftigte)
tagte am 19. November im Anschluss an die Ankündigung der Unternehmens-leitung
vom 3. November zur Umstrukturierung des Unter-nehmens, wovon 1.600 Stellen in
Europa betroffen sein werden (siehe Pressemitteilung
von Michelin). Der Konzern kündigte Investitionen und Standortschließungen an,
die in erster Linie die Herstellung und Runderneuerung von Lkw-Reifen betreffen.
Bei seiner außerordentlichen Sitzung tagte der engere Ausschuss in seiner
erweiterten Zusammensetzung mit den EBR-Mitgliedern, deren Länder von der
Maßnahme betroffen sind. In einer Erklärung, die IR Notes in Kopie vorliegt,
erinnert der EBR an die Formulierungen der europäischen Rahmenvereinbarung zur
„unternehmerischen, sozialen und ökologischen Verantwortung“, die am 26. März
2014 unterzeichnet wurde und die in solchen Situationen einen
„verantwortungsvollen und konstruktiven sozialen Dialog“ befürwortet. „Trotz der
realistischen Einschätzung der Marktsituation für neue und runderneuerte
Lkw-Reifen angesichts der Konkurrenz aus Asien“ geben die Mitglieder des engeren
Ausschusses „eine ablehnende Stellungnahme zu den geplanten Standortschließungen
ab“. In Bezug auf die sozialen Begleitmaßnahmen erinnert der Ausschuss daran,
dass es nicht seine Aufgabe sei, sich in die lokalen Verhandlungen
einzuschalten. Er verlangt jedoch die Einhaltung des oben genannten
Rahmenabkommens und forderte ferner, dass auf jeder Betriebsratsversammlung die
aktuellen Fortschritte bei der „Umsetzung der ausgehandelten sozialen Maßnahmen“
festgehalten werden.
- Ryanair: Aus den
französischen Ryanair-Nachrichten Journal
de l’Aviation (auf Französisch) geht hervor, dass die Leitung der
Fluggesellschaft Ryanair am 25.November auf einer Sitzung ihres EBR die
„Lohnabschlüsse“ vorstellte, die sie mit ihren Piloten und einem Teil des
Flugpersonals vereinbart hat und denen zufolge Erhöhungen in den nächsten fünf
Jahren vorgesehen sind. Die Abschlüsse scheinen pro Betriebsbasis, manche davon
durch Abstimmung, genehmigt worden zu sein.
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Gewerkschaften
- Goodyear: Das globale
Gewerkschaftsnetzwerk von Goodyear tagte am 2. und 3. November in Birmingham
(England) auf Initiative des globalen Gewerkschaftsverbands IndustriAll Global
Union. Die Teilnehmer verabschiedeten eine Solidaritäts-erklärung
zur Untestützung der englischen Beschäftigten, deren Arbeitsplätze durch die
Schließung des Standorts Wolverhampton (300 Beschäftigte) bedroht sind.
IndustriAll hat ebenfalls ein Schreiben
an die Unternehmensleitung gerichtet und die Auf-rechterhaltung der Produktion
gefordert (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll).
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4. Studien
und Berichte
Sechste europäische Erhebung über die
Arbeitsbedingungen: Eurofound hat die ersten Ergebnisse
ihrer sechsten europäischen Erhebung über die Arbeits-bedingungen veröffentlicht. In
einer Grafik (auf Englisch) werden
einige Schlüssel-indikatoren herausgestellt. Danach sind 58% der befragten
Beschäftigten mit ihrer Arbeitszeit im Rahmen ihrer Haupttätigkeit zufrieden. Wenn
Erwerbs- und Nichter-werbsarbeit zusammen-genommen werden, arbeiten Frauen 64,03
Stunden und Männer 56,01 Stunden pro Woche. 36 % üben ihre Tätigkeit unter
Einhaltung sehr kurzfristiger Termine aus, und 10 % erklären, dass sie nie
ausreichend Zeit zur Erledigung ihrer Aufgaben haben. Siehe auch die Zusammenfassung der ersten
Ergebnisse (auf Englisch) und Ergebnisanzeige in Form einer
Landkarte, die in fünf Sprachen zur Verfügung steht (siehe Länderflaggen auf der
Seite).
- Überblick über
Arbeitsmarktreformen: Der Rat für
Beschäftigung (Conseil d’orientation pour
l’emploi), der der französischen Regierung unterstellt ist, hat einen
Bericht über die Arbeitsmarktreformen in Europa veröffentlicht. Dieser basiert
auf einer eingehenden Analyse der Reformen, die in zehn Ländern durchgeführt
wurden: Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Italien, Irland, Niederlande,
Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Der oben
genannte Bericht, die jeweiligen Länder-analysen sowie eine
Zusammenfassung (auf Französisch) können auf der Website des Rats
heruntergeladen werden. Eine 12seitige Zusammenfassung
steht auf Englisch zur Verfügung. Der Bericht hebt hervor, dass „die Länder, die
ihren Arbeitsmarkt vor der Krise reformiert hatten, weniger von der Krise
betroffen waren und viel besser mit ihr zurechtkommen.“
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