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IR Notes 46 – 27 Januar 2016
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Alain Lefebvre, Christer Thörnquist und
Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Teamauf unserer Website.
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Notes Mit wenigen Klicks auf
der IR
Share-Website oder per Telefon unter:
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Interview
Jean Arthuis, Europäischer Abgeordneter, Vorsitzender des
Haushaltsausschusses
Was
ist der Zweck der Initiative, die Sie zugunsten der
Ausbildung in Europa unterstützt
haben? Das Ausmaß der
Jugendarbeitslosigkeit gefährdet für uns die Glaubwürdigkeit der
Union, wenn jeder vierte, in einigen Ländern sogar jeder zweite
Jugendliche arbeitslos ist. Länder mit einem Ausbildungssystem wie
Deutschland oder Österreich haben eine geringe
Jugendarbeitslosigkeit. Wir möchten ein Ausbildungssystem
entwickeln, das den Auszubildenden dasselbe Recht auf Mobilität
bietet wie den Erasmus-Studenten. Ziel des Pilotprojekts ist die
Förderung der Mobilität der Auszubildenden in Europa. Die Mittel
dafür wurden bei der Abstimmung über den Haushaltsplan 2016 vom
Europäischen Parlament bereits bewilligt.
Worin
besteht dieses Pilotprojekt? Ab
September 2016 haben die Auszubildenden die Möglichkeit, einen Teil
ihrer Berufsausbildung im europäischen Ausland zu machen. Die
Europäische Kommission wird einen Aufruf zur Vorlage von Vorschlägen
machen, die vier Voraussetzungen erfüllen müssen: Die Bewerbungen
müssen von mindestens zwei Ausbildungszentren aus verschiedenen
Ländern eingereicht werden. Die vorgestellten Projekte müssen
Einführungs- und Fortgeschrittenenkurse in die Sprache des
Gastlandes anbieten, ein Ausbildungsprogramm organisieren, das das
berufliche Potenzial der Jugendlichen fördert und über ein Netzwerk
von Unternehmen verfügen, die bereit sind, die Auszubildenden
aufzunehmen. Das Budget für diese Projekte beträgt 2.350.000 Euro
pro Jahr und muss den Mehraufwand der Ausbildungseinrichtungen
ausgleichen, wenn sie an dem Experiment teilnehmen und Jugendliche
für ein Quartal in ein anderes Land entsenden.
Abgesehen von diesem Experiment
möchten Sie auch die Hindernisse für die Entwicklung des
Ausbildungssystems beseitigen Ja,
richtig. Wir werden die Ausbildungsvorschriften der einzelnen Länder
miteinander vergleichen und alles daransetzen, um so schnell wie
möglich eine notwendige Übereinstimmung zu erzielen, ohne die die
Mobilität eingeschränkt bleiben würde. Wir möchten die Hemmnisse und
Hindernisse für die Mobilität im Zusammenhang mit den 28
Ausbildungsstatuten der EU identifizieren. Danach werden wir die
Mitgliedstaaten und die Sozialpartner ansprechen.
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Siehe dazu auch einen vom Jacques Delors Institut
veröffentlichten Artikel „Erasmus
Pro: eine Million ‚Junge europäische Auszubildende‘ bis 2020“.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Arbeitgeber
darf die E-Mails seiner Mitarbeiter überwachen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte traf eine für die Praxis wichtige
Entscheidung, die das Recht der Arbeitgeber zur Überwachung der E-Mails ihrer
Mitarbeiter betrifft. In der Rechtssache geht es um einen rumänischen Ingenieur, der
auf Ersuchen seines Unternehmens ein Yahoo Messenger-Konto auf seinem Computer
installiert hatte, um die Arbeit mit einem Kunden zu erleichtern. Es wird ihm
vorgeworfen, diesen Dienst auch zu persönlichen Zwecken für private Mitteilungen an
Personen aus seinem Umfeld genutzt zu haben (siehe Pressemitteilung
für weitere Einzelheiten, auf Englisch). Der Arbeitnehmer, dessen Korrespondenz vom
Arbeitgeber überwacht und notiert wurde, ist der Meinung, dass sein Arbeitgeber Art.
8 der Europäischen Menschenrechtskonvention über das Recht auf Achtung seines
Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs verletzt habe.
Der Gerichtshof hält es nicht für gesetzwidrig, wenn ein Arbeitgeber überprüfen
möchte, ob seine Beschäftigten ihren beruflichen Aufgaben während der Arbeitszeit
nachgehen, und weist darauf hin, dass der Arbeitgeber auf das Konto des
Arbeitnehmers zugegriffen hat, in dem Glauben, dass es die Kommunikation mit seinen
Kunden enthielte. Ein Richter vertritt jedoch eine Meinung, die der Entscheidung des
Gerichtshofs widerspricht, denn er vermisst beim Unternehmen eine konkrete interne
Politik in Bezug auf die Möglichkeit, Kommunikation und Nutzung der vom Arbeitgeber
zur Verfügung gestellten IT-Instrumente zu überwachen. Nach unserem Verständnis
sollte die Position des Gerichtshofs die Arbeitgeber nicht von ihrer Pflicht
entbinden, die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer in Bezug auf die private
Nutzung der Kommunikationsmittel des Unternehmens klar zu definieren ( EGMR,
12.01.2016 Beschwerde Nr. 61496/08, Bărbulescu / Roumanie – die Entscheidung
liegt nur auf Englisch vor.)
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Europäische Säule sozialer
Rechte: Der Präsident der Europäischen Kommission
Jean-Claude Juncker hat Allan Larsson zum Sonderbeauftragten für die Erarbeitung
der von Juncker versprochenen „europäischen Säule für soziale Rechte“ ernannt
(siehe Pressemitteilung).
Juncker zufolge sollte „diese Säule die Errungenschaften ergänzen, die wir beim
Arbeitnehmerschutz in der EU bereits erzielt haben. Ich glaube, wir tun gut
daran, diese Initiative im Euro-Währungsgebiet einzuleiten“. Sie soll ein
„selbständiges rechtliches Rahmen-dokument sein, in dem die wichtigsten
Grundprinzipien und Werte der Europäischen Union dargelegt werden” und „als
Rahmen für die Untersuchung der Bedingungen in den Bereichen Arbeit und
Soziales“ der betroffenen Staaten fungieren.
- Europäische Arbeitslosenversicherung:
Der parlamen-tarische Ausschuss Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten hat am 26. Januar den italienischen Wirtschaftsminister Pier
Carlo Padoan angehört,
der im Oktober 2015 in einem Artikel
die Einführung einer europäischen Arbeitslosenversicherung vorgeschlagen hatte.
2014 hatte das Parlament einen Bericht
(auf Englisch) veröffentlicht, in dem die Zweckmäßigkeit einer sozialen
Absicherung auf europäischer Ebene unterstrichen wird.
- Sozialdumping: Der S&D
Abgeordnete Guillaume Balas legte dem parlamentarischen Ausschuss für
Beschäftigung und Soziales am 25. Januar einen Bericht über
Sozialdumping vor. Darin wird insbesondere die „Einrichtung
von Arbeitsinspektoren für die grenzüberschreitende Arbeit“ gefordert und die
Auffassung vertreten, „dass Piloten von Fluglinien und Lokführer nicht als
unabhängig von den Unternehmen, für die sie tätig sind, betrachtet werden
können“. In dem Bericht werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, „den als
„Null-Stunden-Verträge” oder „Pay-to-fly“-Verträge bezeichneten prekären
Beschäfti-gungsverhältnissen ein Ende“ zu bereiten.
- Grundsatz gleicher Lohn bei gleicher
Arbeit bei Entsendung:
Arbeitsministerin Andrea Nahles und ihre französische Amtskollegin
Myriam El Khomri verteidigten im Interview mit der französischen
Wirtschaftszeitung Les
Echos (in Französisch) den Grundsatz „‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit
am gleichen Ort‘“, da die Wettbewerbsverzerrungen zwischen den französischen
Beschäftigten und den entsendeten Arbeitnehmern noch stärker begrenzt werden
müssen.“
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2.
Mitgliedstaaten
Finnland
- Ladenöffnungszeiten : Zur
Ankurbelung der Wirtschaft hat die Regierung die einschlägigen gesetzlichen
Einschränkungen aufgehoben und die Öffnungszeiten von Geschäften und
Friseurläden vollständig liberalisiert. Die Arbeitgeber haben daraufhin die
Öffnungszeiten bestimmter Geschäfte, insbesondere der Supermärkte, verlängert
und die Arbeitszeiten geändert. Die größte Gewerkschaft des Sektors war gegen
diese Maßnahme, da sie eine Zunahme unsicherer Beschäftigungs-verhältnisse
befürchtet sowie vermehrte Probleme im Sicherheitsbereich, bei der
Kinderbetreuung und beim Transport für die Beschäftigten, die abends und nachts
arbeiten.
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Frankreich
Beschäftigungsplan: Der
französische Staatspräsident hat am 18. Januar einen Beschäftigungsplan
vorgestellt, um „einem wirtschaftlichen und sozialen Ausnahme-zustand“
entgegenzuwirken. Im Rahmen dieses mit 2 Mrd. Euro ausgestatteten Plans soll jedes
Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern zwei Jahre lang 2.000 Euro pro Jahr
für jeden Arbeitnehmer erhalten, der für mindestens sechs Monate Vollzeit
beschäftigt wird und einen Lohn zwischen dem 1 – 1,3fachen des Mindestlohns
(zwischen 1.466,62 € und 1.906,60 €) bekommt. Bei Rechtsstreitigkeiten wird die Höhe
der Entschädigungen wegen Entlassung ohne tatsächlichen und schwerwiegenden Grund in
Abhängigkeit von der Zeit, die der Arbeitnehmer für das Unternehmen tätig war,
gedeckelt, es sei denn, es liegt eine schwere Verletzung des Arbeitsrechts vor wie
Belästigung oder Diskriminierung. Mit dieser Maßnahme wird einer wiederholt
vorgebrachten Forderung der Arbeitgeber entsprochen. Der Staat stellt ferner 1 Mrd.
Euro zur Verfügung, um die Anzahl der Schulungen für Arbeitslose zu verdoppeln: 2016
werden 1 Million Schulungen angeboten im Vergleich zu 500.000 im Jahr 2015.
- Verschärfung der Kontrollen bei der
Entsendung von Arbeitnehmern: Ein Dekret
vom 19. Januar verstärkt die Pflichten der Bauherren und Auftraggeber, die
Dienst-leistungserbringer nutzen, die ihren Sitz außerhalb von Frankreich haben,
wenn letztere ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung vor der Entsendung
nicht nachkommen. Es erhöht die Verantwortung der Bauherren und Auftraggeber in
Bezug auf die Bezahlung der entsendeten Arbeitnehmer.
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Schweden
- Gewerkschaftsskandal : Die
Vorsitzende der schwedischen Gewerkschaft der Kommunalbeschäftigten (Kommunal),
Annelie Nordström, sowie der Kassierer Anders Bergström, haben wegen ihrer
missbräuchlichen Verwendung des Gewerkschafts-vermögens ihren Rücktritt
angekündigt. Seit den Enthüllungen der größten schwedischen Zeitung Aftonbladet
sind 9.600 Mitglieder aus der Gewerkschaft ausgetreten, was ihre Position kurz
vor wichtigen landesweiten Lohnverhandlungen empfindlich schwächt. Zu den
defizitären Geschäften der Gewerkschaft, deren Mitgliedschaft sich zu 80% aus
Frauen zusammensetzt, zählte u. a. ein Nachtklub, der Erotik-Shows anbot.
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Zypern
- Altersruhegeld : Der
Gerichtshof der Europäischen Union hat Zypern wegen seiner Rechtsvorschriften
über Ansprüche auf Altersruhegeld verurteilt (EuGH
21.01.2016 Rs C-515/14), wonach die Wanderarbeitnehmer gegenüber
Arbeitnehmern, die Zypern nicht verlassen, benachteiligt werden (siehe Pressemitteilung).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Inovyn: Die Chemiekonzerne
Solvay und Ineos haben 2015 ihre Chlorvinyl-Aktivitäten zusammengelegt und das
Gemeinschaftsunternehmen Inovyn (4.300
Beschäftigte) gegründet. Das Gemein-schaftsunternehmen mit Sitz in London
erwirtschaftet einen Umsatz von über 3 Mrd. Euro mit 18 Werken in sieben Ländern
(Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden und Großbritannien).
Die EBRs der beiden Konzerne hatten bereits bei der Gründung des Unternehmens die
Einrichtung einer vorübergehenden
Stelle zur Unterrichtung und Anhörung auf europäischer Ebene ausgehandelt.
Dieser Ausschuss, der sich aus jeweils 4 Mitgliedern der beiden EBRs zusammensetzt,
sollte bis zum Abschluss der Verhandlungen zur Gründung eines EBR bei Inovyn in
Funktion bleiben. Die Verhandlungen sind jetzt abgeschlossen, und der von allen
Mitgliedern der besonderen Verhandlungsgruppe unterzeichnete Text
liegt der Unternehmensleitung zur Unterschrift vor. Zu den transnationalen Themen
gehören die Fragen, die unabhängig von der Anzahl der betroffenen Mitgliedstaaten,
für die europäischen Beschäftigten wichtig sind, sei es wegen der Bedeutung der
potenziellen Auswirkungen oder der Bedeutung eines Betriebsübergangs zwischen
Mitgliedstaaten. Der Betriebsrat ernennt einen engeren Ausschuss von vier
Mitgliedern, die einmal im Quartal zusammenkommen. Dieser Ausschuss fungiert als
„Filter“ gegenüber der Geschäftsleitung und prüft die Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahren, die angesichts der von der Leitung vorgestellten Vorhaben
durchzuführen sind. Bei einer Anhörung besprechen der engere Ausschuss und die
Unternehmensleitung zunächst den aufzustellenden Anhörungszeitplan, der ab dem
Zeitpunkt, an dem die Unternehmensleitung alle erforderlichen Informationen
vorgelegt hat, höchstens 28 Tage beträgt. Diese Frist kann von den beiden Parteien
auch verkürzt werden.
- Generali: Der EBR des
italienischen Versicherungsriesen Generali beschäftigt sich zurzeit mit der
Ausarbeitung von Grundsätzen zur Regelung von Telearbeit.
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Europäische
Gesellschaft
Alfmeier: Das deutsche
Unternehmen Alfmeier Präzision (2.200 Beschäftigte), Hersteller von
Präzisions-Komponenten für die Automobil- und Medizinbranche, unterzeichnete am 15.
Dezember 2015 eine Vereinbarung
über die Beteiligung der Arbeitnehmer anlässlich der Umwandlung des Unternehmen in
eine Europäische Gesellschaft. Die Vereinbarung sieht zwar keine Arbeitnehmer im
Verwaltungsrat vor – diese Form der Beteiligung gab es vor der Umwandlung in eine SE
nicht – dafür aber die Einrichtung eines SE-Betriebsrats, der sich aus 11
Mitgliedern zusammensetzen wird (7 für Deutschland, wo 69 % der Arbeitnehmer
beschäftigt sind, und 4 für die Tschechische Republik, mit 31 % der Beschäftigten).
Der SE-Betriebsrat tagt dreimal pro Jahr, und geplante Maßnahmen können erst nach
Abschluss der Anhörung des SE-Betriebsrats durchgeführt werden. Der engere Ausschuss
des SE-Betriebsrats muss von der Unternehmensleitung auch zu Arbeitsplatz- und
Investitionsplanungen angehört werden.
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Gewerkschaften
- Saint-Gobain: Der
Leitungsausschuss des globalen Gewerkschaftsnetzwerks Saint-Gobain (180.000
Beschäftigte) tagte erstmalig am 12. Januar auf Initiative von IndustriALL
Global Union und der französischen Gewerkschaft FCE-CFDT. Ziel ist, „die
Entwicklung des Konzerns zu verfolgen und eine gewerkschaftliche Koordinierung
sicherzustellen” (siehe Mitteilung
von FCE-CFDT, in Französisch). 2016 sind zwei weitere Sitzungen geplant.
- Michelin: Der europäische
Gewerkschaftsverband IndustriALL hat am 12. Januar eine Sitzung mit den
Gewerkschaftsvertretern bei Michelin organisiert. Der französische Konzern hatte
Anfang November einen Umstrukturierungsplan angekündigt, der die drei Länder
Deutschland, Italien und Großbritannien betrifft und 1.600 Arbeitsplätze
streicht. Die Gewerkschafter äußerten ihre Forderungen hinsichtlich des Umgangs
mit den sozialen Folgen und wendeten sich an die Europäische Kommission in Bezug
auf den „agressive[n] – um nicht zu sagen unfaire[n] – Wettbewerb chinesischer
Produkte“ (siehe Erklärung).
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4. Studien
und Berichte
- Arbeitsmarktreform in Italien und
Spanien: Das Europäische Gewerkschaftsinstitut hat ein
Arbeitspapier veröffentlicht, das zunächst die Arbeitsmarktreform von 2012
(„Fornero-Reform“) und im Anschluss daran die Reform der aktuellen Regierung von
Matteo Renzi („Job Act“) analysiert. Der Autor weist darauf hin, dass die
zentrale Maßnahme zur Verringerung des Kündigungsschutzes keine wesentlichen
Auswirkungen auf die Funktionsweise des Arbeitsmarkts hatte, weder bei der
Beschäftigung, die weiter zurückgegangen ist, noch bei der Zahl der
Arbeitslosen, die weiterhin angestiegen ist. Die gleiche Skepsis ist in einem Arbeitspapier
zu spüren, das die Auswirkungen der Arbeitsmarktreformen in Spanien untersucht.
Diese Arbeiten machen deutlich, dass die Infragestellung bestimmter sozialer
Rechte – die als Barrieren für Einstellungen gelten – im Kampf gegen die
Arbeitslosigkeit keine Wirkung gezeigt hat.
- Mehr Arbeitslose, zunehmende
Prekarität: Die Internationale Arbeitsorganisatin hat
ihren Jahresbericht Globale
Beschäftigung und gesellschaftliche Entwicklung – Trends 2016
(auf Englisch) und eine Zusammenfassung
veröffentlicht. Dem Bericht zufolge wird die globale Arbeitslosenzahl 2016 um
2,3 Millionen, 2017 um weitere 1,1 Millionen wachsen. Ebenfalls hervorgehoben
werden die unsicheren Beschäftigungs-verhältnisse, die mehr als 46 % aller
Beschäftigungen betreffen, das sind circa 1,5 Milliarden Menschen.
- Digitalisierung und Vernichtung von
Arbeitsplätzen: Das Weltwirtschaftsforum, das auch das
Jahrestreffen in Davos veranstaltet, schätzt in einer Studie mit dem Titel The future of
jobs (auf Englisch) die Anzahl der Arbeitsplätze, die im Laufe der
nächsten 5 Jahre aufgrund der Digitalisierung der Wirtschaft vernichtet werden,
auf 5,1 Millionen (7,1 Millionen vernichtete und 2 Millionen neu geschaffene
Arbeitsplätze). Die Studie analysiert die Auswirkungen der Digitalisierung auf
die verschiedenen Berufszweige und das Kompetenzmanagement.
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