IR Notes

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IR Notes 49 – Die Europäische Kommission präsentiert zwei Initiativen zur Förderung der Beschäftigung

  IR Notes 49 – 9 März 2016
www.irshare.eu
 
 
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Auch hier freuen wir uns auf einen Austausch mit Ihnen.


Vielen Dank für Ihre Treue!


Frédéric Turlan
frederic.t@ishare.eu
+ 33 6 81 41 53 95

 
  Agenda

10. März
Paris
Konferenz mit dem Titel „Réformer le droit du travail ? Une approche franco-britannique“ (Reform des Arbeitsrechts? Ein französisch-britischer Ansatz), organisiert vom französischen Verband für Arbeitsrechte Association francaise de droit du travail am Collège de France. Mit Mark Freedland, Professor an der Universität Oxford, und einer Einführung von Alain Supiot, Inhaber des Lehrstuhls „état social et mondialisation : analyse juridique des solidarités“ (Sozialstaat und Globalisierung: rechtliche Untersuchung von Solidargemeinschaften).


11. März
Paris
Seminar zur Beschäftigungspolitik mit dem Titel „les conditions du licenciement sont-elles un obstacle à une bonne conciliation de la nécessaire protection du salarié avec les besoins de l’efficacité économique ?“ (Stellen Kündigungsbedingungen eine Belastung für eine gute Vereinbarkeit von erforderlichem Schutz von Beschäftigten und Anforderungen an die wirtschaftliche Effizienz dar?), organisiert von den Ministerien für Wirtschaft, Finanzen und Arbeit.


17. März
Brüssel
Monatliches Forum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts mit dem Titel „The social reality of Europe after the crisis” (Die soziale Realität Europas nach der Krise), mit Lord (Roger) Liddle, Vorsitzender von Policy Network, Mitglied des britischen Oberhauses und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der FEPS, Montserrat Mir, Verbandssekretärin des EGB, und Ernst Stetter, Generalsekretär, FEPS.


18. März
Brüssel
Konferenz über die Vorzüge und Herausforderungen des Europäischen Berufsausweises, organisiert von der Europäischen Kommission.


24. März
Paris
EUROGIP-Tagung mit dem Thema „Pathologies psychiques & travail en Europe“ (Psychische Krankheitsbilder und Arbeit in Europa).
Nähere Informationen: www.eurogip-debats.fr


31. März
Lissabon
Abschließender Workshop des europäischen Projekts „Managing transnational employee representation“, ausgerichtet von den Projektpartnern Astrees, IR Share und FNV Formaat/SBI, mit Empfehlungen zur Handhabung transnationaler Fragen, zur Abstimmung der nationalen und europäischen Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren sowie der Behandlung vertraulicher Informationen.


8. April
Paris
Die Universität Panthéon Assas Paris II organisiert ein Kolloquium zur „Gestaltung von Arbeitsrechtsnormen“, das die laufenden Reformen in Frankreich erläutert. Informationen und Anmeldungen: Tel.: +33 (0)1 53 63 53 31; lebret@u-paris2.fr


28. April
Brüssel
Konferenz über gegenseitige Bewertung reglementierter Berufe und nationale Aktionspläne zur Bestimmung veralteter oder unverhältnismäßiger Regulierung, organisiert von der Europäischen Kommission

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die Europäische Kommission präsentiert zwei Initiativen zur Förderung der Beschäftigung

Die Europäische Kommission hat am 8. März einen Vorschlag für die gezielte Überarbeitung der Entsenderichtlinie 96/71 orgelegt sowie eine Mitteilung, die die Einleitung einer öffentlichen Konsultation über die „europäische Säule sozialer Rechte“ markiert. Die Überarbeitung der Richtlinie soll in drei Hauptbereichen erfolgen: 1. Die Entlohnung der entsandten Mitarbeiter entspricht der Entlohnung der Arbeitnehmer des Aufnahmelands, was über den reinen Mindestlohnsatz hinausgeht. Erhalten die lokalen Beschäftigten beispielsweise vorschriftsmäßig einen Essenszuschuss, so muss dieser Zuschuss den entsandten Arbeitnehmern ebenfalls zugutekommen. Dies hört sich wie ein Fortschritt an, ist aber nur die Umsetzung einer Rechtsprechung des Gerichtshofs. Eine weitere Maßnahme, die noch recht vage bleibt, sieht vor, dass Mitgliedstaaten Vorkehrungen treffen können, wonach Unterauftragnehmer ihren Arbeitnehmern das gleiche Entgelt zahlen müssen wie der Hauptauftragnehmer. 2. Die in ein anderes Land entsandten Leiharbeitnehmer müssen zu den gleichen Bedingungen beschäftigt werden wie die Leiharbeitnehmer des Aufnahmelandes, d. h. sie dürfen gegenüber den Beschäftigten der entleihenden Unternehmen nicht diskriminiert werden. Mit anderen Worten sollen die Bestimmungen der Leiharbeitsrichtlinie Vorrang vor denen der Richtlinie 96/71 haben. 3. Um Missbrauch bei der Entsendung zu vermeiden, wird die Entsendungsdauer auf 24 Monate begrenzt, wie es bereits für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Fall ist. Eine symbolische Maßnahme, die in der Praxis keine Wirkung hat: Die durchschnittliche Entsendungsdauer beträgt vier Monate und missbräuchliche Praktiken können diese Begrenzung umgehen. Dieser Vorschlag (siehe Pressemitteilung der Kommission und ihre Presse-mitteilung mit Fragen und Antworten) bleibt angesichts der Probleme im Zusammenhang mit dem Missbrauch bei der Entsendung von Arbeitskräften sehr zaghaft. Weder der Europäische Gewerkschaftsbund (siehe Pressemitteilung), noch einige Arbeitgeberorganisationen scheinen zufrieden damit zu sein, wie aus einer Pressemitteilung (auf Französisch) des belgischen Bauverbands deutlich wird. In Bezug auf die europäische Säule sozialer Rechte scheint das Ziel darin zu bestehen, die Grundsätze des europäischen Sozialmodells zu überprüfen und festzustellen, ob sie auch im 21. Jahrhundert noch relevant sind (siehe Pressemitteilung und Pressemitteilung mit Fragen und Antworten). Die Mitteilung nennt zwei weitere Ziele der öffentlichen Konsultation, die bis Ende des Jahres läuft: 1. Überlegungen anzustellen zu neuen Trends bei den Arbeitsmustern und in der Gesellschaft, die vor allem durch die Auswirkungen neuer Technologien ausgelöst werden. 2. Über Umfang und Inhalt der Säule sowie ihre Rolle im Rahmen der sozialen Dimension der WWU zu diskutieren. Die „Säule“ soll zunächst im Euro-Raum angenommen werden und den anderen Ländern offenstehen.  Auch hier hat der EGB Bedenken (siehe Pressemitteilung). Angesichts eines Vorschlags, der kaum über die bestehende Situation hinausgeht und der frühen Phasen des Aufbaus einer Säule sozialer Rechte ist nicht sicher, ob das AAA-Rating im sozialen Bereich den Bürgern noch klar vor Augen steht.


1. Europäische Union
Richtlinienentwurf

Aktuelle soziale Themen

Analyse der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten: Die Europäische Kommission hat am 26. Februar ihre jährliche Analyse der Herausforderungen in den EU-Mitglied-staaten veröffentlicht. Diese Analyse wird für jedes Land erstellt (siehe Liste der „Länderberichte“). Die Berichte dienen als Instrument „politische Reformen im Blick zu behalten und weisen frühzeitig auf Herausforderungen hin, mit denen sich die Mitgliedstaaten befassen sollten“.  Die Kommission prüft so, ob der „Jahreswachstumsbericht 2016“ sowie die „Empfehlung für den Euroraum“, die die Prioritäten auf europäischer Ebene festlegen, berücksichtigt wurden. Als nächstes müssen die Länder im April ihre nationalen Programme annehmen, die im späten Frühjahr in die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission münden. Das Parlament hat am 25. Februar seinerseits eine Entschließung angenommen, in der positiv hervorgehoben wird, dass der Jahreswachstumsbericht im Rahmen der neuen nationalen Stabilitäts- und Reformprogramme die soziale Gerechtigkeit stärker in den Mittelpunkt rückt und drei beschäftigungspolitische Indikatoren (Erwerbsquote, Jugendarbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit) in das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht aufnimmt.



  • Reform des Portals der öffentlichen Arbeitsver-waltungen: Das Europäische Parlament hat am 25. Februar mit großer Mehrheit den Vorschlag für eine Verordnung über ein Europäisches Netz der Arbeitvermittlungen, den Zugang von Arbeitskräften zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte angenommen. Vor Inkrafttreten muss diese Verordnung noch vom Rat förmlich angenommen werden.


Rechtsprechung

  • Anwendung der Zahlungsunfähigkeitsrichtlinie auf Seeleute: Der Gerichtshof  hat ein Urteil erlassen, wonach griechische Seeleute, die in Griechenland wohnen und von einer Gesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz in einem Drittstaat, aber tatsächlichem Sitz in Griechenland angeheuert wurden, den Schutz des Unionsrechts im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft  genießen (EuGH 25.02.2016, C-292/14, Elliniko Dimosio c/ Stroumpoulis et al.). In dieser Rechtssache entschied das Gericht, dass die Richtlinie auf Arbeitnehmer anwendbar ist, die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind und auf einem Schiff angeheuert wurden, das unter einer Gefälligkeitsflagge fährt (siehe Pressemitteilung).

  • EU-Zuwanderern Sozialleistungen versagt: Nachdem der Gerichtshof bestätigt hat, dass 1. ein Mitgliedstaat Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche einreisen,  von bestimmten beitragsunabhängigen Sozialleistungen ausschließen kann (EuGH 15.09.2015, Rs C-67/14, Alimanovic, siehe Pressemitteilung), 2. nicht erwerbstätige Staatsangehörige, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden können (EuGH 11.11.2014, Rs C-333/13, Dano, siehe Pressemitteilung), hat er jetzt ein neues Urteil erlassen, wonach ein Mitgliedstaat Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts von bestimmten Sozialleistungen (wie den deutschen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und ihre Kinder) ausschließen kann (EuGH 25.02.2016, Rs C-299/14, Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen / Jovanna García-Nieto, siehe Pressemitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Finnland

Abschluss eines Wettbewerbspakts: Die Sozialpartner haben nach zehn-monatigen Verhandlungen mit zahlreichen Unterbrechungen unter dem Druck des Premierministers jetzt eine Vereinbarung (Wettbewerbspakt) unter-zeichnet. Letzterer hatte mit drastischen Maßnahmen über den Rechtsweg gedroht, um das Land wieder wettbewerbsfähig zu machen, wie Kürzung von Urlaub und Gehältern und Erhöhung des Arbeitnehmeranteils an den Sozialbeiträgen. Gemäß der nun erzielten und von der Regierung genehmigten Vereinbarung soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessert werden, indem die Löhne und Gehälter bis 2017 eingefroren, die Jahresarbeitszeit um 24 Stunden erhöht, das Urlaubsgeld im öffentlichen Sektor (einschließlich Gesundheitssystem und lokale Behörden) um 30 % verringert, der Arbeitnehmeranteil an den Sozialbeiträgen um mehr als 2 % erhöht und der Arbeitsgeberanteil entsprechend verringert wird. Die Vereinbarung rettet das finnische Tarifverhandlungssystem (siehe Pressemitteilung des Zentralverbands der finnischen Gewerkschaft SAK, auf Englisch).


Deutschland

  • IG Metall fordert 5 % mehr Geld: Der IG Metall-Vorstand hat am 29. Februar seine Forderung im Rahmen der Tarifrunde offiziell beschlossen. Er fordert ein Einkommensplus von 5 % für eine Laufzeit von 12 Monaten (siehe Pressemitteilung).


Frankreich

  • Arbeitsrechtsreform ist umstritten: Die Regierung hat die Annahme des Gesetzentwurfs für die Arbeitsrechtsreform auf den 24. März verschoben, um Zeit für Gespräche mit den Sozialpartnern einzuräumen. Die Gewerkschaften sind gespalten, einige, wie die CGT, fordern die Rücknahme des Entwurfs, da er zu arbeitgeberfreundlich sei, während andere, wie die CFDT, ihren Einfluss geltend machen wollen, um den Wortlaut zu ändern. Mehrere Gewerkschaften und Studentenorganisationen rufen zu einem Tag der Mobilisierung am 9. und 31. März auf.


Luxemburg

  • Verhandlungen zur Arbeitszeit gestalten sich schwierig: Regierung und Sozialpartner konnten bei ihrem trilateralen Treffen zur Reform der Arbeitszeitregelung am 18. Februar keine Einigung erzielen. Die Arbeitgeber wünschen sich mehr Flexibilität und wollen den sogenannten Bezugszeitraum, in dem die Arbeitszeit flexibler gehandhabt werden kann, von einem Monat auf vier Monate verlängern.  Eine inakzeptable Forderung für die Gewerkschaften, die für eine Verkürzung der Arbeitszeit durch Einführung einer sechsten Urlaubswoche eintreten. Die Regierung muss den Sozialpartnern am 21. März einen Entwurf zur Konsultation vorlegen.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

McBride: Die Leitung des britischen Konzerns McBride, dem führenden Handelsmarken-Hersteller von Haushalts-reinigern und Körperpflegeprodukten (4.195 Beschäftigte, davon 245 außerhalb der EU), hat am 26. Januar 2016 eine Vereinbarung zur Errichtung eines EBR unterzeichnet. Die Unterzeichner halten es für „unmöglich“, eine umfassende Liste mit Themen für eine Anhörung aufzustellen, „da diese von Umständen abhängen, die sich im Laufe der Zeit ändern können“. Dabei müssen jedoch „die Themen, die ausgewählt werden, relevant und klar definiert sein und den Bedürfnissen des Unternehmens und seiner Beschäftigten Rechnung tragen.“ Bei der Zusammensetzung des Betriebsrats legen die Unterzeichner fest, dass Beschäftigte in der Personalverwaltung oder mit Führungsfunktionen nicht Mitglied der Arbeitnehmervertretung sein können.




  • Brink’s: Die EBR-Mitglieder des Werttransporters Brink’s haben in einer Entschließung vom 23. Februar „zum wiederholten Mal festgestellt, dass die Leitung von Brink’s den sozialen Dialog weiterhin missachtet“, nachdem der Konzern die Entscheidung traf, seine Cash-Management-Filiale in Irland zu schließen, ohne die Empfehlungen des Sachverständigen abzuwarten, den das EBR-Präsidium am 27. August 2015 beauftragt hatte.

  • Emerson: Die Entscheidung vom 19. Januar 2016 des Central Arbitration Committee (CAC), der britischen Schlichtungsstelle für Streitigkeiten im kollektiven Arbeitsrecht, kann von der IR Share Website heruntergeladen werden. Es geht um einen Rechtsstreit, den der EBR des Automobilzulieferers Emerson (siehe Vereinbarung) gegen die zentrale Leitung des Konzerns führt, der 22.000 Personen in der EU beschäftigt. Die Schlichtungsstelle stellt eine Verletzung der Unterrichtungs- und Anhörungsrechte fest, nachdem eine umfangreiche Umstrukturierung angekündigt worden war.

  • General Electric: Die Übergangsinstanz (IRS), die die Beschäftigten der von General Electric übernommenen Alstom-Unternehmensbereiche vertritt, hat am 10. Februar die Gespräche mit der Unternehmensleitung über die Umstruk-turierungen abgebrochen, die diese Bereiche betreffen. IRS stellte fest, „dass die Unternehmensleitung die ersten Schritte zur Umsetzung der Pläne bereits in einigen Ländern“ umgesetzt hat, was völlig gegen die mit der Unternehmensleitung unterzeichneten Vereinbarung verstößt (siehe Pressemitteilung der IRS, auf Französisch und von IndustriAll, auf Englisch).

  • LafargeHolcim: Am 19. Februar haben die französische Gewerkschaft FNCB-CFDT und die europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) in einer Pressemitteilung auf die Beschäftigungssituation bei LafargeHolcim hingewiesen. Die beiden Organisationen erinnern daran, dass Lafarge und Holcim „bekannt gegeben hatten, dass die Produktionsstandorte [von der Fusion] nicht betroffen sein würden“. Nun ist in mehreren Ländern ein Stellenabbau geplant, und in Slowenien soll ein Shared Service Center eingerichtet werden. Den EBRs der beiden Konzerne zufolge „werden in den kommenden Monaten Hunderte von Stellen gestrichen“. Während die Unternehmens-leitung bereit ist, ein Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren zum Shared Service Center einzuleiten, „lehnt sie dies für den Stellenabbau ab, da dies ihrer Meinung nach zu den nationalen Maßnahmen gehöre“.


Umstrukturierungen

  • Swiss: Der Genfer Tageszeitung Tribune de Genève zufolge beschwert sich das Schweizer Personal der Fluggesellschaft Swiss, erst verspätet über die Umstrukturierungspläne informiert worden zu sein, die auf der Ebene ihrer Muttergesellschaft, der deutschen Lufthansa, beschlossen wurden. Während die deutschen und österreichischen Beschäftigten bereits darüber in Kenntnis gesetzt worden waren, galt dies nicht für die Schweizer Arbeitnehmer, so drei Schweizer Gewerkschaften, die Kritik daran übten, dass es keine Schweizer Vertreter im EBR gibt, der 2011 von der Lufthansa eingerichtet wurde.


4. Studien und Berichte

Umfassende Studie zur Arbeitszeit in der EU. Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Euro-found) hat unter Mitwirkung von IR Share und seinen Partnern für Bulgarien (ISSK) und Luxemburg (LISER) einen Bericht über „die Entwicklung der Arbeitszeit im 21. Jahrhundert“ (auf Englisch) veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass es nach wie vor sehr unterschiedliche Arbeitszeiten in Europa gibt. Auffällig ist der Unterschied zwischen den alten Mitgliedstaaten, in denen Tarifverträge eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Arbeitszeiten spielen, und den mittel- und osteuropäischen Ländern, in denen die Arbeitszeitregelungen eher per Gesetz vorgegeben werden. Wie Jorge Cabrita auf seinem Blog (auf Englisch) betont, legt der Bericht nahe, dass Beschäftigte eher länger arbeiten, wenn die Arbeitszeitregelungen vor allem kraft Gesetz oder einseitig von den Arbeitgebern festgelegt werden. Sind sie hingegen das Ergebnis tariflicher Verhandlungen, arbeiten die Beschäftigten im Durchschnitt weniger Stunden, und die Auswirkungen der Arbeit auf Gesundheit und Wohlergehen der Beschäftigten fallen geringer aus.



 

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Jede Ausgabe enthält:

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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