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IR Notes 49 – 9 März 2016
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Alain Lefebvre und Frédéric Turlan. Erfahren
Sie mehr über das IR
Share-Teamauf unserer Website.
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Notes Mit wenigen Klicks auf
der IR
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+33 (0)6 81 41 53 95
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bei unserer Online-Umfrage haben viele von Ihnen den Wunsch geäußert,
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berücksichtigt. Um die Kosten im vertretbaren Umfang zu halten,
planen wir zunächst eine Quartalsausgabe des IR Notes auf Polnisch und Tschechisch. Diese zusätzlichen
Sprachen sind mit einem Preisaufschlag auf Ihr Abonnement
erhältlich. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie bereits jetzt Bedarf
an weiteren Sprachen haben (frederic.t@ishare.eu).
Natürlich sind wir für alle Anregungen,
Vorschläge und Kontakte dankbar, die uns dabei unterstützen, IR
Notes in der Europäischen Union noch bekannter zu machen. Denn die
Vergrößerung unserer Leserschaft ist die Garantie für die
Unabhängigkeit und Weiterentwicklung von IR Notes.
Auch hier freuen wir uns auf einen
Austausch mit Ihnen.
Vielen Dank für Ihre Treue!
Frédéric Turlan frederic.t@ishare.eu + 33 6 81 41 53 95
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Agenda
10. März
Paris
Konferenz mit dem Titel „Réformer le droit du travail ? Une approche
franco-britannique“ (Reform des Arbeitsrechts? Ein
französisch-britischer Ansatz), organisiert vom französischen Verband
für Arbeitsrechte Association francaise de droit du travail am Collège
de France. Mit Mark Freedland, Professor an der Universität Oxford, und
einer Einführung von Alain Supiot, Inhaber des Lehrstuhls „état social
et mondialisation : analyse juridique des solidarités“ (Sozialstaat und
Globalisierung: rechtliche Untersuchung von Solidargemeinschaften).
11. März
Paris
Seminar zur Beschäftigungspolitik mit dem Titel „les
conditions du licenciement sont-elles un obstacle à une bonne
conciliation de la nécessaire protection du salarié avec les besoins
de l’efficacité économique ?“ (Stellen Kündigungsbedingungen
eine Belastung für eine gute Vereinbarkeit von erforderlichem Schutz von
Beschäftigten und Anforderungen an die wirtschaftliche Effizienz dar?),
organisiert von den Ministerien für Wirtschaft, Finanzen und Arbeit.
17. März
Brüssel
Monatliches Forum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts mit dem Titel
„The
social reality of Europe after the crisis” (Die soziale Realität
Europas nach der Krise), mit Lord (Roger) Liddle, Vorsitzender von
Policy Network, Mitglied des britischen Oberhauses und Mitglied des
Wissenschaftlichen Beirats der FEPS, Montserrat Mir, Verbandssekretärin
des EGB, und Ernst Stetter, Generalsekretär, FEPS.
18. März
Brüssel
Konferenz über die Vorzüge
und Herausforderungen des Europäischen Berufsausweises,
organisiert von der Europäischen Kommission.
24.
März Paris
EUROGIP-Tagung mit dem Thema „Pathologies psychiques & travail en
Europe“ (Psychische Krankheitsbilder und Arbeit in Europa).
Nähere Informationen: www.eurogip-debats.fr
31.
März Lissabon
Abschließender Workshop des europäischen Projekts „Managing
transnational employee representation“, ausgerichtet von den
Projektpartnern Astrees, IR Share und FNV Formaat/SBI, mit Empfehlungen
zur Handhabung transnationaler Fragen, zur Abstimmung der nationalen und
europäischen Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren sowie der Behandlung
vertraulicher Informationen.
8. April
Paris Die
Universität Panthéon Assas Paris II organisiert ein Kolloquium zur
„Gestaltung von Arbeitsrechtsnormen“, das die laufenden Reformen in
Frankreich erläutert. Informationen und Anmeldungen: Tel.: +33 (0)1 53
63 53 31; lebret@u-paris2.fr
28. April
Brüssel
Konferenz über gegenseitige
Bewertung reglementierter Berufe und nationale Aktionspläne zur
Bestimmung veralteter oder unverhältnismäßiger Regulierung, organisiert
von der Europäischen Kommission
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Die
Europäische Kommission präsentiert zwei Initiativen zur Förderung der
Beschäftigung
Die Europäische Kommission hat am 8. März einen Vorschlag
für die gezielte Überarbeitung der Entsenderichtlinie 96/71 orgelegt sowie
eine Mitteilung,
die die Einleitung einer öffentlichen Konsultation über die „europäische Säule
sozialer Rechte“ markiert. Die Überarbeitung der Richtlinie soll in drei
Hauptbereichen erfolgen: 1. Die Entlohnung der entsandten Mitarbeiter entspricht der
Entlohnung der Arbeitnehmer des Aufnahmelands, was über den reinen Mindestlohnsatz
hinausgeht. Erhalten die lokalen Beschäftigten beispielsweise vorschriftsmäßig einen
Essenszuschuss, so muss dieser Zuschuss den entsandten Arbeitnehmern ebenfalls
zugutekommen. Dies hört sich wie ein Fortschritt an, ist aber nur die Umsetzung
einer Rechtsprechung des Gerichtshofs. Eine weitere Maßnahme, die noch recht vage
bleibt, sieht vor, dass Mitgliedstaaten Vorkehrungen treffen können, wonach
Unterauftragnehmer ihren Arbeitnehmern das gleiche Entgelt zahlen müssen wie der
Hauptauftragnehmer. 2. Die in ein anderes Land entsandten Leiharbeitnehmer müssen zu
den gleichen Bedingungen beschäftigt werden wie die Leiharbeitnehmer des
Aufnahmelandes, d. h. sie dürfen gegenüber den Beschäftigten der entleihenden
Unternehmen nicht diskriminiert werden. Mit anderen Worten sollen die Bestimmungen
der Leiharbeitsrichtlinie Vorrang vor denen der Richtlinie 96/71 haben. 3. Um
Missbrauch bei der Entsendung zu vermeiden, wird die Entsendungsdauer auf 24 Monate
begrenzt, wie es bereits für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
der Fall ist. Eine symbolische Maßnahme, die in der Praxis keine Wirkung hat: Die
durchschnittliche Entsendungsdauer beträgt vier Monate und missbräuchliche Praktiken
können diese Begrenzung umgehen. Dieser Vorschlag (siehe Pressemitteilung
der Kommission und ihre Presse-mitteilung
mit Fragen und Antworten) bleibt angesichts der Probleme im Zusammenhang mit
dem Missbrauch bei der Entsendung von Arbeitskräften sehr zaghaft. Weder der
Europäische Gewerkschaftsbund (siehe Pressemitteilung),
noch einige Arbeitgeberorganisationen scheinen zufrieden damit zu sein, wie aus
einer Pressemitteilung
(auf Französisch) des belgischen Bauverbands deutlich wird. In Bezug auf die
europäische Säule sozialer Rechte scheint das Ziel darin zu bestehen, die Grundsätze
des europäischen Sozialmodells zu überprüfen und festzustellen, ob sie auch im 21.
Jahrhundert noch relevant sind (siehe Pressemitteilung
und Pressemitteilung
mit Fragen und Antworten). Die Mitteilung
nennt zwei weitere Ziele der öffentlichen Konsultation, die bis Ende des Jahres
läuft: 1. Überlegungen anzustellen zu neuen Trends bei den Arbeitsmustern und in der
Gesellschaft, die vor allem durch die Auswirkungen neuer Technologien ausgelöst
werden. 2. Über Umfang und Inhalt der Säule sowie ihre Rolle im Rahmen der sozialen
Dimension der WWU zu diskutieren. Die „Säule“ soll zunächst im Euro-Raum angenommen
werden und den anderen Ländern offenstehen. Auch hier hat der EGB Bedenken (siehe
Pressemitteilung). Angesichts eines Vorschlags, der kaum über die bestehende
Situation hinausgeht und der frühen Phasen des Aufbaus einer Säule sozialer Rechte
ist nicht sicher, ob das AAA-Rating im sozialen Bereich den Bürgern noch klar vor
Augen steht.
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1.
Europäische Union
Richtlinienentwurf
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Aktuelle
soziale Themen
Analyse der Wirtschafts- und Sozialpolitik der
Mitgliedstaaten: Die Europäische Kommission hat am 26.
Februar ihre jährliche Analyse der Herausforderungen in den EU-Mitglied-staaten
veröffentlicht. Diese Analyse wird für jedes Land erstellt (siehe Liste der „Länderberichte“).
Die Berichte dienen als Instrument „politische Reformen im Blick zu behalten und
weisen frühzeitig auf Herausforderungen hin, mit denen sich die Mitgliedstaaten
befassen sollten“. Die Kommission prüft so, ob der „Jahreswachstumsbericht
2016“ sowie die „Empfehlung
für den Euroraum“, die die Prioritäten auf europäischer Ebene festlegen,
berücksichtigt wurden. Als nächstes müssen die Länder im April ihre nationalen
Programme annehmen, die im späten Frühjahr in die länderspezifischen Empfehlungen
der Kommission münden. Das Parlament hat am 25. Februar seinerseits eine Entschließung
angenommen, in der positiv hervorgehoben wird, dass der Jahreswachstumsbericht im
Rahmen der neuen nationalen Stabilitäts- und Reformprogramme die soziale
Gerechtigkeit stärker in den Mittelpunkt rückt und drei beschäftigungspolitische
Indikatoren (Erwerbsquote, Jugendarbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit) in
das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht aufnimmt.
- Reform des Portals der öffentlichen
Arbeitsver-waltungen: Das Europäische Parlament hat am
25. Februar mit großer Mehrheit den Vorschlag
für eine Verordnung über ein Europäisches Netz der Arbeitvermittlungen,
den Zugang von Arbeitskräften zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere
Integration der Arbeitsmärkte angenommen. Vor Inkrafttreten muss diese
Verordnung noch vom Rat förmlich angenommen werden.
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Rechtsprechung
- Anwendung der
Zahlungsunfähigkeitsrichtlinie auf Seeleute: Der
Gerichtshof hat ein Urteil erlassen, wonach griechische Seeleute, die in
Griechenland wohnen und von einer Gesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz in einem
Drittstaat, aber tatsächlichem Sitz in Griechenland angeheuert wurden, den
Schutz des Unionsrechts im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft
genießen (EuGH
25.02.2016, C-292/14, Elliniko Dimosio c/ Stroumpoulis et al.). In
dieser Rechtssache entschied das Gericht, dass die Richtlinie auf Arbeitnehmer
anwendbar ist, die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind und auf einem
Schiff angeheuert wurden, das unter einer Gefälligkeitsflagge fährt (siehe Pressemitteilung).
- EU-Zuwanderern Sozialleistungen versagt:
Nachdem der Gerichtshof bestätigt hat, dass 1. ein
Mitgliedstaat Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche einreisen, von
bestimmten beitragsunabhängigen Sozialleistungen ausschließen kann (EuGH
15.09.2015, Rs C-67/14, Alimanovic, siehe Pressemitteilung),
2. nicht erwerbstätige Staatsangehörige, die sich allein mit dem Ziel, in den
Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, von
bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden können (EuGH
11.11.2014, Rs C-333/13, Dano, siehe Pressemitteilung),
hat er jetzt ein neues Urteil erlassen, wonach ein Mitgliedstaat
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats während der ersten drei Monate
ihres Aufenthalts von bestimmten Sozialleistungen (wie den deutschen Leistungen
der Grundsicherung für Arbeitsuchende und ihre Kinder) ausschließen kann (EuGH
25.02.2016, Rs C-299/14, Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen /
Jovanna García-Nieto, siehe Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Finnland
Abschluss eines
Wettbewerbspakts: Die Sozialpartner haben nach
zehn-monatigen Verhandlungen mit zahlreichen Unterbrechungen unter dem Druck des
Premierministers jetzt eine Vereinbarung (Wettbewerbspakt) unter-zeichnet. Letzterer
hatte mit drastischen Maßnahmen über den Rechtsweg gedroht, um das Land wieder
wettbewerbsfähig zu machen, wie Kürzung von Urlaub und Gehältern und Erhöhung des
Arbeitnehmeranteils an den Sozialbeiträgen. Gemäß der nun erzielten und von
der Regierung genehmigten Vereinbarung soll die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen verbessert werden, indem die Löhne und Gehälter bis 2017 eingefroren,
die Jahresarbeitszeit um 24 Stunden erhöht, das Urlaubsgeld im öffentlichen Sektor
(einschließlich Gesundheitssystem und lokale Behörden) um 30 % verringert, der
Arbeitnehmeranteil an den Sozialbeiträgen um mehr als 2 % erhöht und der
Arbeitsgeberanteil entsprechend verringert wird. Die Vereinbarung rettet das
finnische Tarifverhandlungssystem (siehe Pressemitteilung
des Zentralverbands der finnischen Gewerkschaft SAK, auf Englisch).
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Deutschland
- IG Metall fordert 5 % mehr Geld:
Der IG Metall-Vorstand hat am 29. Februar seine Forderung im
Rahmen der Tarifrunde offiziell beschlossen. Er fordert ein Einkommensplus von 5
% für eine Laufzeit von 12 Monaten (siehe Pressemitteilung).
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Frankreich
- Arbeitsrechtsreform ist
umstritten: Die Regierung hat die Annahme des
Gesetzentwurfs für die Arbeitsrechtsreform auf den 24. März verschoben, um Zeit
für Gespräche mit den Sozialpartnern einzuräumen. Die Gewerkschaften sind
gespalten, einige, wie die CGT, fordern die Rücknahme des Entwurfs, da er zu
arbeitgeberfreundlich sei, während andere, wie die CFDT, ihren Einfluss geltend
machen wollen, um den Wortlaut zu ändern. Mehrere Gewerkschaften und
Studentenorganisationen rufen zu einem Tag der Mobilisierung am 9. und 31. März
auf.
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Luxemburg
- Verhandlungen zur Arbeitszeit gestalten
sich schwierig: Regierung und Sozialpartner konnten bei
ihrem trilateralen Treffen zur Reform der Arbeitszeitregelung am 18. Februar
keine Einigung erzielen. Die Arbeitgeber wünschen sich mehr Flexibilität und
wollen den sogenannten Bezugszeitraum, in dem die Arbeitszeit flexibler
gehandhabt werden kann, von einem Monat auf vier Monate verlängern. Eine
inakzeptable Forderung für die Gewerkschaften, die für eine Verkürzung der
Arbeitszeit durch Einführung einer sechsten Urlaubswoche eintreten. Die
Regierung muss den Sozialpartnern am 21. März einen Entwurf zur Konsultation
vorlegen.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
McBride: Die Leitung des
britischen Konzerns McBride, dem führenden Handelsmarken-Hersteller von
Haushalts-reinigern und Körperpflegeprodukten (4.195 Beschäftigte, davon 245
außerhalb der EU), hat am 26. Januar 2016 eine Vereinbarung
zur Errichtung eines EBR unterzeichnet. Die Unterzeichner halten es für „unmöglich“,
eine umfassende Liste mit Themen für eine Anhörung aufzustellen, „da diese von
Umständen abhängen, die sich im Laufe der Zeit ändern können“. Dabei müssen jedoch
„die Themen, die ausgewählt werden, relevant und klar definiert sein und den
Bedürfnissen des Unternehmens und seiner Beschäftigten Rechnung tragen.“ Bei der
Zusammensetzung des Betriebsrats legen die Unterzeichner fest, dass Beschäftigte in
der Personalverwaltung oder mit Führungsfunktionen nicht Mitglied der
Arbeitnehmervertretung sein können.
- Brink’s: Die
EBR-Mitglieder des Werttransporters Brink’s haben in einer Entschließung
vom 23. Februar „zum wiederholten Mal festgestellt, dass die Leitung von Brink’s
den sozialen Dialog weiterhin missachtet“, nachdem der Konzern die Entscheidung
traf, seine Cash-Management-Filiale in Irland zu schließen, ohne die
Empfehlungen des Sachverständigen abzuwarten, den das EBR-Präsidium am 27.
August 2015 beauftragt hatte.
- Emerson: Die Entscheidung
vom 19. Januar 2016 des Central Arbitration Committee (CAC), der britischen
Schlichtungsstelle für Streitigkeiten im kollektiven Arbeitsrecht, kann von der
IR Share Website heruntergeladen werden. Es geht um einen Rechtsstreit, den der
EBR des Automobilzulieferers Emerson (siehe Vereinbarung)
gegen die zentrale Leitung des Konzerns führt, der 22.000 Personen in der EU
beschäftigt. Die Schlichtungsstelle stellt eine Verletzung der Unterrichtungs-
und Anhörungsrechte fest, nachdem eine umfangreiche Umstrukturierung angekündigt
worden war.
- General Electric: Die
Übergangsinstanz (IRS), die die Beschäftigten der von General Electric
übernommenen Alstom-Unternehmensbereiche vertritt, hat am 10. Februar die
Gespräche mit der Unternehmensleitung über die Umstruk-turierungen abgebrochen,
die diese Bereiche betreffen. IRS stellte fest, „dass die Unternehmensleitung
die ersten Schritte zur Umsetzung der Pläne bereits in einigen Ländern“
umgesetzt hat, was völlig gegen die mit der Unternehmensleitung unterzeichneten
Vereinbarung verstößt (siehe Pressemitteilung
der IRS, auf Französisch und von
IndustriAll, auf Englisch).
- LafargeHolcim: Am 19.
Februar haben die französische Gewerkschaft FNCB-CFDT und die europäische
Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) in einer Pressemitteilung
auf die Beschäftigungssituation bei LafargeHolcim hingewiesen. Die beiden
Organisationen erinnern daran, dass Lafarge und Holcim „bekannt gegeben hatten,
dass die Produktionsstandorte [von der Fusion] nicht betroffen sein würden“. Nun
ist in mehreren Ländern ein Stellenabbau geplant, und in Slowenien soll ein
Shared Service Center eingerichtet werden. Den EBRs der beiden Konzerne zufolge
„werden in den kommenden Monaten Hunderte von Stellen gestrichen“. Während die
Unternehmens-leitung bereit ist, ein Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren zum
Shared Service Center einzuleiten, „lehnt sie dies für den Stellenabbau ab, da
dies ihrer Meinung nach zu den nationalen Maßnahmen gehöre“.
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Umstrukturierungen
- Swiss: Der Genfer
Tageszeitung Tribune
de Genève zufolge beschwert sich das Schweizer Personal der
Fluggesellschaft Swiss, erst verspätet über die Umstrukturierungspläne
informiert worden zu sein, die auf der Ebene ihrer Muttergesellschaft, der
deutschen Lufthansa, beschlossen wurden. Während die deutschen und
österreichischen Beschäftigten bereits darüber in Kenntnis gesetzt worden waren,
galt dies nicht für die Schweizer Arbeitnehmer, so drei Schweizer
Gewerkschaften, die Kritik daran übten, dass es keine Schweizer Vertreter im EBR
gibt, der 2011 von der Lufthansa eingerichtet wurde.
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4. Studien
und Berichte
Umfassende Studie zur Arbeitszeit in der EU.
Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
(Euro-found) hat unter Mitwirkung von IR Share und seinen Partnern für Bulgarien
(ISSK) und Luxemburg (LISER) einen Bericht über „die
Entwicklung der Arbeitszeit im 21. Jahrhundert“ (auf Englisch)
veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass es nach wie vor sehr unterschiedliche
Arbeitszeiten in Europa gibt. Auffällig ist der Unterschied zwischen den alten
Mitgliedstaaten, in denen Tarifverträge eine wichtige Rolle bei der Festlegung der
Arbeitszeiten spielen, und den mittel- und osteuropäischen Ländern, in denen die
Arbeitszeitregelungen eher per Gesetz vorgegeben werden. Wie Jorge Cabrita auf
seinem Blog (auf Englisch)
betont, legt der Bericht nahe, dass Beschäftigte eher länger arbeiten, wenn die
Arbeitszeitregelungen vor allem kraft Gesetz oder einseitig von den Arbeitgebern
festgelegt werden. Sind sie hingegen das Ergebnis tariflicher Verhandlungen,
arbeiten die Beschäftigten im Durchschnitt weniger Stunden, und die Auswirkungen der
Arbeit auf Gesundheit und Wohlergehen der Beschäftigten fallen geringer aus.
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