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IR Notes 50 – 23 März 2016
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Alain Lefebvre und Frédéric Turlan. Erfahren
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Interview
Isabelle Schömann, Senior Researcher beim Europäischen
Gewerkschaftsinstitut
Inwiefern lässt sich die von der
französischen Regierung vorgeschlagene Arbeitsmarktreform
mit den Reformen in anderen Mitgliedstaaten
vergleichen? Diese Reform orientiert
sich an anderen Reformen, die in Europa durchgeführt worden sind,
entweder vor der Krise 2008, wie in Deutschland, die Frankreich
zurzeit wohl als Vorbild dient, oder auch während der
Krisenbewältigung auf EU-Ebene, mit Anreizen zur Reformierung der
Arbeitsmärkte in den Mitgliedstaaten, vor allem durch das 2011
eingeführte Europäische Semester oder die länderspezifischen
Empfehlungen, die jährlich überarbeitet werden. Dabei geht es im
Wesentlichen darum, den Arbeitsmarkt noch flexibler zu gestalten, in
erster Linie durch eine Änderung der Arbeitszeitvorschriften, aber
auch der Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer bei sogenannten
atypischen Arbeitsverhältnissen. Ferner sollen die Kosten aus
gerichtlichen Entscheidungen begrenzt werden, wie die vom
Arbeitsgericht (prud’hommes) zuerkannten übergesetzlichen
Entschädigungen bei ungerechtfertigten Kündigungen.
Ist
der höhere Stellenwert, der den Tarifverhandlungen auf
Unternehmensebene eingeräumt wird, ein zunehmender Trend in
Europa? Ja, diese starke Tendenz ist in
allen Mitgliedstaaten der Union zu beobachten und beruht
insbesondere auf den Empfehlungen der OECD, aber auch auf denen der
Europäischen Kommission. Es geht darum, auf Unternehmensebene
Anpassungen in Bezug auf Gesetze und tarifvertragliche
Vereinbarungen auf nationaler oder Branchenebene zu ermöglichen, um
so weit wie möglich auf die Bedürfnisse der Unternehmen und
Beschäftigten eingehen zu können, selbst wenn diese Anpassungen
gegen die verbindlichen gesetzlichen und tarifvertraglichen
Standards verstoßen.
Schaffen vereinfachte Entlassungen
und Verhandlungen auf Unternehmensebene neue
Arbeitsplätze? Es gibt keinen
Kausalzusammenhang zwischen der Flexibilisierung von
Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungsimpulsen. Im Gegenteil. Die
Flexibilisierung des Arbeitsmarkts führt zu einer explosionsartigen
Zunahme von Ungleichheiten, einer großen Unsicherheit für
Beschäftigte in Bezug auf Einkommen, Arbeitsbedingungen und vor
allem zu erhöhten Risiken im Bereich Sicherheit und Gesundheit. Sie
fördert die Entwicklung einer Armut trotz Erwerbstätigkeit,
besonders bei den sogenannten Risikogruppen wie den Jugendliche,
Frauen und älteren Arbeitnehmern. Wenn die Arbeitsplätze im Kontext
aktueller Reformen zur Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse und
Arbeitsbeziehungen geschaffen werden, handelt es sich generell nicht
um hochwertige oder zumindest menschenwürdige Arbeitsplätze, denn in
einem unausgewogenen Arbeitsverhältnis tragen die Beschäftigten
einen Großteil der Risiken.
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Agenda
24.
März Paris Konferenz
über „Die
Positionen der französischen und britischen Gewerkschaften angesichts
der neuen Herausforderungen im Bereich Migration“(„les
positions des syndicats français et britanniques face aux nouveaux
enjeux de l’immigration“) mit Heather Connolly (De Montfort
University) und Sylvie Contrepois (London Metropolitan University –
CRESPPA-CSU).
31.
März Lissabon Abschließender
Workshop des europäischen Projekts „Managing transnational employee
representation“, ausgerichtet von den Projektpartnern Astrees, IR Share
und FNV Formaat/SBI, mit Empfehlungen zur Handhabung transnationaler
Fragen, zur Abstimmung der nationalen und europäischen Unterrichtungs-
und Anhörungsverfahren sowie der Behandlung vertraulicher Informationen.
7.
April Noisy-le-Grand
(Frankreich) Internationales
IRES-Seminar über Sozialpakte in den Niederlanden, mit Marie
Wierink (IRES).
8.
April Paris Die
Universität Panthéon Assas Paris II organisiert ein Kolloquium zur
„Gestaltung von Arbeitsrechtsnormen“, das die laufenden Reformen in
Frankreich erläutert. Informationen und Anmeldungen: Tel.: +33 (0)1 53
63 53 31; lebret@u-paris2.fr
19.
April Brüssel Vorstellung
des jährlichen Berichts „Benchmarking
working Europe 2016“ mit Sotiria Theodoropoulou und Torsten
Müller, Senior Researcher beim Europäischen Gewerkschaftsinstitut.
28.
April Brüssel Konferenz
über gegenseitige
Bewertung reglementierter Berufe und nationale Aktionspläne zur
Bestimmung veralteter oder unverhältnismäßiger Regulierung, organisiert
von der Europäischen Kommission.
16.-17.
Juni Brüssel Rat
Beschäftigung und Soziales
27. – 29.
Juni Brüssel Konferenz
über die
Auswirkungen der Digitalisierung und Robotisierung auf die
Arbeit – ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsbund
zusammen mit dem Europäischen Gewerkschaftsinstitut.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Die
europäischen Sozialpartner erheben ihre Stimme
Vor jeder Tagung des Europäischen Rats, zu der die Staats- und Regierungschefs
zusammenkommen, findet laut EU-Vertrag ein dreigliedriger Sozialgipfel statt, ein
Forum für den Dialog zwischen den Vertretern der europäischen Sozialpartner, des
Rats und der Europäischen Kommission. Diese institutionelle Versammlung ist häufig
nur von geringem Interesse. Anders der letzte Gipfel am 16. März 2016, bei dem die
europäischen Sozialpartner in gemeinsamen Erklärungen zu vier Themen ihre Stimme
erhoben haben: 1. Flüchtlingskrise:
„Schengen gehört zu den greifbarsten Erfolgen der Europäischen Integration für
Bürger und Unternehmen“, so die Unterzeichner in dieser Erklärung.
In einer alternden Gesellschaft ist „die legale Migration aus Drittländern Teil der
Lösung, um unseren künftigen Wohlstand sicherzustellen und den Herausforderungen des
demografischen Wandels zu begegnen“. „Die Einbindung und Integration der
Flüchtlinge, die in der EU bleiben dürfen, in die Gesellschaft und vor allem in den
Arbeitsmarkt muss das gemeinsame Ziel aller Mitgliedsstaaten sein“, so die
Sozialpartner. 2. Digitalisierung: Die
Sozialpartner wollen mit der Europäischen Kommission Hand in Hand arbeiten, damit
die europäischen Maßnahmen in Bezug auf Arbeitsmarkt und Qualifizierung, die die
Digitalisierung der Wirtschaft flankieren, für Unternehmen und Beschäftigte sinnvoll
sind (siehe Gemeinsame
Erklärung). 3. Industriepolitik:
BusinessEurope und der Europäische Gewerkschafts-bund weisen in einer Erklärung
unmissverständlich darauf hin, dass das von der Kommission 2012 formulierte Ziel,
den Industrieanteil am BIP der EU von 16 % auf 20 % zu steigern, verfehlt wurde.
Zwischen 2008 und 2014 hat sich die Situation mit einem Rückgang der Beschäftigung
um 16 % und der Produktion um 9 % sogar noch verschlechtert. Auch wenn die
Kommission Anstrengungen unternimmt, so „reichen diese noch längst nicht aus, um die
Investitionen in der Industrie wieder auf das Vorkrisenniveau zu bringen.“ Die
beiden Organisationen fordern einen konkreten Aktionsplan zur Stärkung der
Industrie. 4. Wiederbelebung des sozialen
Dialogs: Die Sozialpartner erläutern in einer langen Erklärung zu „einem
neuen Start für einen starken sozialen Dialog“, wie sie an der Ausarbeitung
der europäischen Politik beteiligt sein wollen. Des Weiteren geben sie ihre
Sichtweise zu den Themen: Respektierung der Autonomie der Parteien (mit der
Aufforderung, das Konzept der Repräsentativität der Sozialpartner genauer und klarer
zu definieren), Stärkung des Sozialdialogs in den Mitgliedsstaaten und ihre
Beteiligung am Prozess des Europäischen Semesters.
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1.
Europäische Union
Rechtsvorschriften
- Freizügigkeit für ausländische
Wissenschaftler und Studierende: Am 10. März hat der Rat
einen Vorschlag
für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt
von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs-, Studien- oder
Ausbildungszwecken angenommen. „Ziel dieses Richtlinienentwurfs ist es,
die Europäische Union im globalen Wettbewerb um Talente voranzubringen“,
erläutert der Rat (siehe Pressemitteilung).
Drittstaatsangehörige, die in einem der Mitgliedstaaten forschen oder studieren,
dürfen in bestimmten Fällen auf eine einfache Mitteilung hin in einen anderen
Mitgliedstaat einreisen und dort einen Teil ihrer Forschungs- oder
Studienarbeiten durchführen. Zusätzlich wurde der Mobilitätszeitraum für
Wissenschaftler auf sechs Monate verlängert, wodurch die EU für
Drittstaatsangehörige attraktiver wird. Ihre Familienangehörigen dürfen sie
begleiten, und Studierende aus Drittländern haben das Recht, mindestens 15
Wochenstunden außerhalb ihrer Studienzeit zu arbeiten, um dadurch einen Teil
ihrer Studienkosten decken zu können. Wissenschaftler und Studierende aus
Drittstaaten haben eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens neun Monaten nach
Abschluss ihrer Forschungstätigkeit oder ihres Studiums, um Arbeit zu suchen
oder ein Unternehmen zu gründen. Das Europäische Parlament wird den Rechtstext
voraussichtlich im Mai endgültig annehmen.
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Aktuelle
soziale Themen
- Integration der Flüchtlinge:
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat am 16. März einen Synthesebericht
über die „Erkundungsmission“ veröffentlicht, die er in 11 Ländern durchgeführt
hat, um sich „über die Situation der Flüchtlinge“ aus der „Perspektive der
Organisationen der Zivilgesellschaft“ zu informieren. „Flüchtlinge sollten
nicht als Bedrohung, sondern als Chance für das europäische Wirtschafts- und
Sozialmodell gesehen werden“, betont der Ausschuss. „Nachhaltige und
langfristige Integrationsmaßnahmen, u. a. die Erfassung und Anerkennung von
Qualifikationen, Aus- und Weiterbildung, einschließlich Landeskunde und
Sprachunterricht, müssen schnellstmöglich zum Einsatz kommen.“ Die Integration
der Asylbewerber in den Arbeitsmarkt muss so schnell wie möglich erfolgen,
„damit das Veralten von Qualifikationen verhindert wird und die Asylbewerber die
Möglichkeit erhalten, wirtschaftlich produktiv zu werden“. Es muss dafür
gesorgt sein, dass „die gleichen Bedingungen wie für die Staatsangehörigen
gelten“, und der Ausschuss fordert dazu auf, „sich mit einer Aufklärungs- und
Informationskampagne über die Rechte, Pflichten und Verfahren in Verbindung mit
der Beschäftigung von Migranten gezielt an Arbeitgeber und Gewerkschaften [zu]
richten“.
- Stahlindustrie: Am 16.
März legte die Europäische Kommission ihre Mitteilung „Die
Stahlindustrie: Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem
Wachstum in Europa“ vor, in der erläutert wird, wie die Stahlindustrie
die kurz- und langfristigen Herausforderungen mit Hilfe der Mitgliedstaaten und
EU-Organe bewältigen kann. Die Kommission unterstreicht die Notwendigkeit, „das
industrielle Know-how und qualifizierte Arbeitskräfte“ durch verstärkte
Anstrengungen im Ausbildungsbereich zu erhalten, und fordert die Mitgliedstaaten
auf, bei Umstrukturierungen den Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung zu nutzen, und ruft die Sozialpartner dazu auf, sich zusammen mit
den nationalen und regionalen Behörden für „ein faires und sozial
verantwortungsvolles Management von Veränderungen und Umstrukturierungen“
einzusetzen. Die Kommission beabsichtigt, sich am sektoralen sozialen Dialog zu
beteiligen, um die notwendigen Maßnahmen umzusetzen und fordert, dass die
Richtlinien über die Unterrichtung und Anhörung von Beschäftigten respektiert
werden (siehe Mitteilung
der Kommission).
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Sektoraler
sozialer Dialog
Zivilluftfahrt: Die
europäischen Sozialpartner in der Zivilluftfahrt (ATCEUC, CANCO und ETF) haben am 9.
März einen Werkzeugkasten
für einen erfolgreichen sozialen Dialog förmlich angenommen. Er soll den
sozialen Dialog verbessern und das Risiko für soziale Konflikte verringern. Die
Empfehlungen basieren in erster Linie auf einer Sammlung von bewährten nationalen
Praktiken. Die Unterzeichner verpflichten sich, dieses Instrument bei ihren
Mitgliedern zu fördern.
Öffentlicher Nahverkehr: Die
euro-päischen Sozialpartner im öffentlichen Nahverkehr – UITP und ETF –
unterzeichneten am 14. März eine Gemeinsame
Stellungnahme zur Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität. UITP
und ETF fordern die Kommission auf, „das Ziel der Verdoppelung des Marktanteils des
öffentlichen Verkehrs bis 2030 aufzugreifen“. Die beiden Verbände wollen die
Entscheidungsträger davon überzeugen, dass ihre Aktivität eine Lösung für zahlreiche
Herausforderungen darstellt (Umweltverschmutzung in den Städten, sozialer
Zusammenhalt, Klimawandel etc.) und es wichtig ist, die Entwicklung des
Personennahverkehrs zu unterstützen.
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2.
Mitgliedstaaten
Dänemark
- Dreiseitige Vereinbarung über die
Integration von Flüchtlingen: Die Regierung und die
europäischen Sozialpartner haben am 26. Februar eine dreiseitige Vereinbarung
mit 21 Punkten geschlossen, um die Integration der Flüchtlinge im Arbeitsmarkt
zu beschleunigen. Die Vereinbarung legt fest, welche Rolle den Kommunen bei
diesem Übergangsprozess zukommt. Für die Unterzeichner hat der Zugang zur
Beschäftigung Priorität vor dem Erlernen der dänischen Sprache, was zu einem
späteren Zeitpunkt erfolgen kann.
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Spanien
- Pflicht zur Aufzeichnung der
Arbeitszeit: Der nationale Staatsgerichtshof in Spanien
(Audiencia Nactional), entwickelt seine Rechtsprechung in Bezug auf die
Aufzeichnung von Arbeitsstunden weiter. Zwei
kürzlich ergangene Entscheidungen, die den Bankensektor betreffen, legen
fest, dass Unternehmen verpflichtet sind, alle Arbeitsstunden, die von jedem
ihrer Beschäftigten geleistet wurden, schriftlich festzuhalten. Mit dieser
Vorgabe werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen können die Gewerbeaufsichtsbeamten
prüfen, ob die Unternehmen die Obergrenze für Überstunden einhalten und zum
anderen können die Beschäftigten nachweisen, dass sie Überstunden gemacht haben.
Diese Aufzeichnungen müssen den Beschäftigten und den Arbeitnehmervertretern
vorgelegt werden. Das Gewerbeaufsichtsamt scheint ferner besonders darauf zu
achten, ob Arbeitgeber ihrer Pflicht zur schriftlichen Aufzeichnung der
Arbeitsstunden nachgehen. Gegen die Entscheidungen des Audiencia Nacional wurde
vor dem Obersten Gerichtshof Widerspruch eingelegt.
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Ungarn
- Fusion von zwei
Gewerkschaftsverbänden: Die geplante Fusion der beiden
Gewerkschaftsverbände MSZOSZ (Landes-verband der ungarischen Gewerkschaften),
dem die Beschäftigten im Produktionssektor, im privaten Dienstleistungssektor
sowie im Einzelhandel angehören, und ASZSZ (Konföderation autonomer
Gewerkschaften), der die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Transport und in
der chemischen Industrie vertritt, steht kurz vor ihrem Abschluss. Auf dem
Kongress zur Gründung dieses neuen Verbands der ungarischen Gewerkschaften
(MASZSZ) wurden die letzten Hindernisse für die Schaffung dieses Verbands
ausgeräumt, der über 200.000 Mitglieder zählen wird.
> Eine Übersicht über die Arbeitsbeziehungen in
Ungarn geben die Berichte von Eurofound
und dem Europäischen
Gewerkschaftsinstitut.
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3.
Unternehmen
Transnationale Vereinbarung
Danone: Die Leitung des
französischen Nahrungsmittelkonzerns Danone (100.000 Beschäftigte) und die
Internationale Gewerkschaft der Nahrungsmittelarbeiter IUF haben am 15. März eine
zehnte globale
Vereinbarung über nachhaltige Beschäf-tigung geschlossen, mit dem Ziel,
prekäre Arbeitsverhältnisse im Konzern zu reduzieren. „Die Verringerung unsicherer
Beschäftigungsverhältnisse wird die Anziehungskraft von Danone und das Engagement
der Beschäftigten steigern, zu mehr Stabilität und besseren Arbeitsbedingungen
führen – und damit auch die Unternehmensleistung verbessern“, so Danone. Die
Vereinbarung nennt „bestimmte Bedingungen, die befristete Arbeitsverhältnisse
rechtfertigen: Erschließung neuer Märkte, Wirtschaftskrise, saisonale Tätigkeiten,
Bedarf an bestimmten Qualifikationen und Unter-nehmenskäufe“. Die Vereinbarung
garantiert allen Beschäftigten von Danone die Wahrung der Grundrechte, unabhängig
davon, ob es sich dabei um Beschäftigte mit unbefristeten oder befristeten Verträgen
(befristete Arbeitsverträge oder Zeitarbeit) handelt, um ausgelagerte Arbeitnehmer,
d. h. „Beschäftigte, die von einem Dienstleister angestellt sind, um Aufgaben am
Standort oder standortunabhängig auszuführen“ oder Beschäftigte von „selbständigen
Unternehmern“ (siehe Pressemitteilung
von Danone und Pressemitteilung von
IUF).
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Europäische
Betriebsräte
- Nokia: Nach der Übernahme
von Alcatel-Lucent hätte der finnländische Konzern Nokia zwei EBRs haben müssen.
Mit der Übernahme wurde aber der Betriebsrat von Alcatel-Lucent (ECID)
abgeschafft, und die Arbeitnehmervertretung des EBR von Nokia hat ihre
Vereinbarung gekündigt. Die zentrale Leitung hat den europäischen
Arbeitnehmervertretern letztendlich die Einrichtung eines besonderen
Verhandlungsgremiums zur Aushandlung einer neuen Vereinbarung verwehrt und
entschieden, gemäß den subsidiären Vorschriften der Richtlinie Ende Juli einen
Europäischen Betriebsrat ohne Verhandlungen zu errichten.
- SABMiller: Der Europäische
Betriebsrat des britischen Brauereikonzerns SABMiller (69.000 Beschäftigte) gab
am 9. März eine Stellungnahme ab im Rahmen einer Anhörung zur Veräußerung seiner
Biermarken Peroni, Grolsch und Meantime (PGM) und dazu gehörigen
Geschäftstätigkeiten mit 1.610 Beschäftigten in der EU, vor allem in Italien und
den Niederlanden, an den japanischen Konzern Asahi (22.000 Beschäftigte, davon
38 in der EU Ende 2014). Dieser Verkauf wurde im Anschluss an die geplante
Übernahme von SABMiller durch den weltgrößten Brauer AB InBev (155.000
Beschäftigte) beschlossen (siehe Pressemitteilung
von SABMiller). Die Stellungnahme stützt sich auf die von den drei betroffenen
Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen, dem Austausch zwischen dem
Betriebsrat und den Vertretern von Asahi im Februar und einem von der
Beratungsfirma Syndex UK erstellten Gutachten.
In seiner Stellungnahme
begrüßt der EBR diese Veräußerung und stellt mehrere Forderungen an die drei
Unternehmen, wie beispielsweise die Aufforderung an Asahi, für seine
europäischen Unternehmungen einen EBR einzurichten, da die Anzahl der
Beschäftigten mit dieser Übernahme die von Richtlinie 2009/38 festgelegte
Schwelle überschreitet (siehe auch Pressemitteilung von
Effat).
>
Siehe auch: Die neue
EBR-Vereinbarung des Pharmakonzerns GSK.
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4. Studien
und Berichte
- Fruchtbarkeit in der EU:
2014 gab es einer Studie
von Eurostat zufolge in der EU 5,132 Mio. Neugeburten gegenüber 5,063 Mio. im
Jahr 2001. Die höchste Geburtenzahl verzeichnete nach wie vor Frankreich
(819.300 im Jahr 2014), vor dem Vereinigten Königreich (775.900), Deutschland
(714.900), Italien (502.600), Spanien (426.100) und Polen (375.200). Die
Fruchtbarkeitsziffer erhöhte sich von 1,46 im Jahr 2001 auf 1,58 im Jahr 2014.
Dabei reichten die Unterschiede 2014 von 1,23 in Portugal bis zu 2,01 in
Frankreich.
- Schwacher Anstieg der
Erwerbstätigkeit: Die Zahl der Erwerbstätigen stieg im
vierten Quartal 2015 gegenüber dem Vorquartal im Euroraum um 0,3 % und in der
EU28 um 0,1 %, wie aus einer Studie
von Eurostat hervorgeht. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Beschäftigung im
Euroraum um 1,2 % und in der EU28 um 1 %. Bei den Staats- und Regierungschefs
„müssten sämtliche Alarmglocken läuten“, so Veronica Nilsson, stellvertretende
Generalsekretärin des Europäischen Gewerk-schaftsbunds, die diese Zahlen
kommentierte (siehe Mitteilung
des EGB).
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