IR Notes

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IR Notes 50 – Die europäischen Sozialpartner erheben ihre Stimme

  IR Notes 50 – 23 März 2016
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


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  Interview
Isabelle Schömann, Senior Researcher beim Europäischen Gewerkschaftsinstitut

Inwiefern lässt sich die von der französischen Regierung vorgeschlagene Arbeitsmarktreform mit den Reformen in anderen Mitgliedstaaten vergleichen?
Diese Reform orientiert sich an anderen Reformen, die in Europa durchgeführt worden sind, entweder vor der Krise 2008, wie in Deutschland, die Frankreich zurzeit wohl als Vorbild dient, oder auch während der Krisenbewältigung auf EU-Ebene, mit Anreizen zur Reformierung der Arbeitsmärkte in den Mitgliedstaaten, vor allem durch das 2011 eingeführte Europäische Semester oder die länderspezifischen Empfehlungen, die jährlich überarbeitet werden. Dabei geht es im Wesentlichen darum, den Arbeitsmarkt noch flexibler zu gestalten, in erster Linie durch eine Änderung der Arbeitszeitvorschriften, aber auch der Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer bei sogenannten atypischen Arbeitsverhältnissen. Ferner sollen die Kosten aus gerichtlichen Entscheidungen begrenzt werden, wie die vom Arbeitsgericht (prud’hommes) zuerkannten übergesetzlichen Entschädigungen bei ungerechtfertigten Kündigungen.


Ist der höhere Stellenwert, der den Tarifverhandlungen auf Unternehmensebene eingeräumt wird, ein zunehmender Trend in Europa?
Ja, diese starke Tendenz ist in allen Mitgliedstaaten der Union zu beobachten und beruht insbesondere auf den Empfehlungen der OECD, aber auch auf denen der Europäischen Kommission. Es geht darum, auf Unternehmensebene Anpassungen in Bezug auf Gesetze und tarifvertragliche Vereinbarungen auf nationaler oder Branchenebene zu ermöglichen, um so weit wie möglich auf die Bedürfnisse der Unternehmen und Beschäftigten eingehen zu können, selbst wenn diese Anpassungen gegen die verbindlichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Standards verstoßen.


Schaffen vereinfachte Entlassungen und Verhandlungen auf Unternehmensebene neue Arbeitsplätze?
Es gibt keinen Kausalzusammenhang zwischen der Flexibilisierung von Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungsimpulsen. Im Gegenteil. Die Flexibilisierung des Arbeitsmarkts führt zu einer explosionsartigen Zunahme von Ungleichheiten, einer großen Unsicherheit für Beschäftigte in Bezug auf Einkommen, Arbeitsbedingungen und vor allem zu erhöhten Risiken im Bereich Sicherheit und Gesundheit. Sie fördert die Entwicklung einer Armut trotz Erwerbstätigkeit, besonders bei den sogenannten Risikogruppen wie den Jugendliche, Frauen und älteren Arbeitnehmern. Wenn die Arbeitsplätze im Kontext aktueller Reformen zur Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse und Arbeitsbeziehungen geschaffen werden, handelt es sich generell nicht um hochwertige oder zumindest menschenwürdige Arbeitsplätze, denn in einem unausgewogenen Arbeitsverhältnis tragen die Beschäftigten einen Großteil der Risiken.

 
  Agenda

24. März
Paris
Konferenz über „Die Positionen der französischen und britischen Gewerkschaften angesichts der neuen Herausforderungen im Bereich Migration“(„les positions des syndicats français et britanniques face aux nouveaux enjeux de l’immigration“) mit Heather Connolly (De Montfort University) und Sylvie Contrepois (London Metropolitan University – CRESPPA-CSU).


31. März
Lissabon
Abschließender Workshop des europäischen Projekts „Managing transnational employee representation“, ausgerichtet von den Projektpartnern Astrees, IR Share und FNV Formaat/SBI, mit Empfehlungen zur Handhabung transnationaler Fragen, zur Abstimmung der nationalen und europäischen Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren sowie der Behandlung vertraulicher Informationen.


7. April
Noisy-le-Grand (Frankreich)
Internationales IRES-Seminar über Sozialpakte in den Niederlanden, mit Marie Wierink (IRES).


8. April
Paris
Die Universität Panthéon Assas Paris II organisiert ein Kolloquium zur „Gestaltung von Arbeitsrechtsnormen“, das die laufenden Reformen in Frankreich erläutert. Informationen und Anmeldungen: Tel.: +33 (0)1 53 63 53 31; lebret@u-paris2.fr


19. April
Brüssel
Vorstellung des jährlichen Berichts „Benchmarking working Europe 2016“ mit Sotiria Theodoropoulou und Torsten Müller, Senior Researcher beim Europäischen Gewerkschaftsinstitut.


28. April
Brüssel
Konferenz über gegenseitige Bewertung reglementierter Berufe und nationale Aktionspläne zur Bestimmung veralteter oder unverhältnismäßiger Regulierung, organisiert von der Europäischen Kommission.


16.-17. Juni
Brüssel
Rat Beschäftigung und Soziales


27. – 29. Juni
Brüssel
Konferenz über die Auswirkungen der Digitalisierung und Robotisierung auf die Arbeit – ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsbund zusammen mit dem Europäischen Gewerkschaftsinstitut.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die europäischen Sozialpartner erheben ihre Stimme

Vor jeder Tagung des Europäischen Rats, zu der die Staats- und Regierungschefs zusammenkommen, findet laut EU-Vertrag ein dreigliedriger Sozialgipfel statt, ein Forum für den Dialog zwischen den Vertretern der europäischen Sozialpartner, des Rats und der Europäischen Kommission. Diese institutionelle Versammlung ist häufig nur von geringem Interesse. Anders der letzte Gipfel am 16. März 2016, bei dem die europäischen Sozialpartner in gemeinsamen Erklärungen zu vier Themen ihre Stimme erhoben haben:
1. Flüchtlingskrise: „Schengen gehört zu den greifbarsten Erfolgen der Europäischen Integration für Bürger und Unternehmen“, so die Unterzeichner in dieser Erklärung.  In einer alternden Gesellschaft ist „die legale Migration aus Drittländern Teil der Lösung, um unseren künftigen Wohlstand sicherzustellen und den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen“.  „Die Einbindung und Integration der Flüchtlinge, die in der EU bleiben dürfen, in die Gesellschaft und vor allem in den Arbeitsmarkt muss das gemeinsame Ziel aller Mitgliedsstaaten sein“, so die Sozialpartner.
2. Digitalisierung: Die Sozialpartner wollen mit der Europäischen Kommission Hand in Hand arbeiten, damit die europäischen Maßnahmen in Bezug auf Arbeitsmarkt und Qualifizierung, die die Digitalisierung der Wirtschaft flankieren, für Unternehmen und Beschäftigte sinnvoll sind (siehe Gemeinsame Erklärung).
3. Industriepolitik: BusinessEurope und der Europäische Gewerkschafts-bund weisen in einer Erklärung unmissverständlich darauf hin, dass das von der Kommission 2012 formulierte Ziel, den Industrieanteil am BIP der EU von 16 % auf 20 % zu steigern, verfehlt wurde. Zwischen 2008 und 2014 hat sich die Situation mit einem Rückgang der Beschäftigung um 16 % und der Produktion um 9 % sogar noch verschlechtert. Auch wenn die Kommission Anstrengungen unternimmt, so „reichen diese noch längst nicht aus, um die Investitionen in der Industrie wieder auf das Vorkrisenniveau zu bringen.“ Die beiden Organisationen fordern einen konkreten Aktionsplan zur Stärkung der Industrie.
4. Wiederbelebung des sozialen Dialogs: Die Sozialpartner erläutern in einer langen Erklärung zu „einem neuen Start für einen starken sozialen Dialog“, wie sie an der Ausarbeitung der europäischen Politik beteiligt sein wollen. Des Weiteren geben sie ihre Sichtweise zu den Themen: Respektierung der Autonomie der Parteien (mit der Aufforderung, das Konzept der Repräsentativität der Sozialpartner genauer und klarer zu definieren), Stärkung des Sozialdialogs in den Mitgliedsstaaten und ihre Beteiligung am Prozess des Europäischen Semesters.


1. Europäische Union
Rechtsvorschriften

  • Freizügigkeit für ausländische Wissenschaftler und Studierende: Am 10. März hat der Rat einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt  von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs-, Studien- oder Ausbildungszwecken angenommen. „Ziel dieses Richtlinienentwurfs ist es, die Europäische Union im globalen Wettbewerb um Talente voranzubringen“, erläutert der Rat (siehe Pressemitteilung). Drittstaatsangehörige, die in einem der Mitgliedstaaten forschen oder studieren, dürfen in bestimmten Fällen auf eine einfache Mitteilung hin in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und dort einen Teil ihrer Forschungs- oder Studienarbeiten durchführen. Zusätzlich wurde der Mobilitätszeitraum für Wissenschaftler auf sechs Monate verlängert, wodurch die EU für Drittstaatsangehörige attraktiver wird. Ihre Familienangehörigen dürfen sie begleiten, und Studierende aus Drittländern haben das Recht, mindestens 15 Wochenstunden außerhalb ihrer Studienzeit zu arbeiten, um dadurch einen Teil ihrer Studienkosten decken zu können. Wissenschaftler und Studierende aus Drittstaaten haben eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens neun Monaten nach Abschluss ihrer Forschungstätigkeit oder ihres Studiums, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. Das Europäische Parlament wird den Rechtstext voraussichtlich im Mai endgültig annehmen.


Aktuelle soziale Themen

  • Integration der Flüchtlinge: Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat am 16. März einen Synthesebericht über die „Erkundungsmission“ veröffentlicht, die er in 11 Ländern durchgeführt hat, um sich „über die Situation der Flüchtlinge“ aus der „Perspektive der Organisationen der Zivilgesellschaft“ zu informieren.  „Flüchtlinge sollten nicht als Bedrohung, sondern als Chance für das europäische Wirtschafts- und Sozialmodell gesehen werden“, betont der Ausschuss. „Nachhaltige und langfristige Integrationsmaßnahmen, u. a. die Erfassung und Anerkennung von Qualifikationen, Aus- und Weiterbildung, einschließlich Landeskunde und Sprachunterricht, müssen schnellstmöglich zum Einsatz kommen.“ Die Integration der Asylbewerber in den Arbeitsmarkt muss so schnell wie möglich erfolgen, „damit das Veralten von Qualifikationen verhindert wird und die Asylbewerber die Möglichkeit erhalten, wirtschaftlich produktiv zu werden“.  Es muss dafür gesorgt sein, dass „die gleichen Bedingungen wie für die Staatsangehörigen gelten“, und der Ausschuss fordert dazu auf, „sich mit einer Aufklärungs- und Informationskampagne über die Rechte, Pflichten und Verfahren in Verbindung mit der Beschäftigung von Migranten gezielt an Arbeitgeber und Gewerkschaften [zu] richten“.

  • Stahlindustrie: Am 16. März legte die Europäische Kommission ihre Mitteilung „Die Stahlindustrie: Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa“ vor, in der erläutert wird, wie die Stahlindustrie die kurz- und langfristigen Herausforderungen mit Hilfe der Mitgliedstaaten und EU-Organe bewältigen kann. Die Kommission unterstreicht die Notwendigkeit, „das industrielle Know-how und qualifizierte Arbeitskräfte“ durch verstärkte Anstrengungen im Ausbildungsbereich zu erhalten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, bei Umstrukturierungen den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu nutzen, und ruft die Sozialpartner dazu auf, sich zusammen mit den nationalen und regionalen Behörden für „ein faires und sozial verantwortungsvolles Management von Veränderungen und Umstrukturierungen“ einzusetzen.  Die Kommission beabsichtigt, sich am sektoralen sozialen Dialog zu beteiligen, um die notwendigen Maßnahmen umzusetzen und fordert, dass die Richtlinien über die Unterrichtung und Anhörung von Beschäftigten respektiert werden (siehe Mitteilung der Kommission).


Sektoraler sozialer Dialog

Zivilluftfahrt: Die europäischen Sozialpartner in der Zivilluftfahrt (ATCEUC, CANCO und ETF) haben am 9. März einen Werkzeugkasten für einen erfolgreichen sozialen Dialog förmlich angenommen. Er soll den sozialen Dialog verbessern und das Risiko für soziale Konflikte verringern. Die Empfehlungen basieren in erster Linie auf einer Sammlung von bewährten nationalen Praktiken. Die Unterzeichner verpflichten sich, dieses Instrument bei ihren Mitgliedern zu fördern.


Öffentlicher Nahverkehr: Die euro-päischen Sozialpartner im öffentlichen Nahverkehr – UITP und ETF – unterzeichneten am 14. März eine Gemeinsame Stellungnahme zur Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität. UITP und ETF fordern die Kommission auf, „das Ziel der Verdoppelung des Marktanteils des öffentlichen Verkehrs bis 2030 aufzugreifen“. Die beiden Verbände wollen die Entscheidungsträger davon überzeugen, dass ihre Aktivität eine Lösung für zahlreiche Herausforderungen darstellt (Umweltverschmutzung in den Städten, sozialer Zusammenhalt, Klimawandel etc.) und es wichtig ist, die Entwicklung des Personennahverkehrs zu unterstützen.


2. Mitgliedstaaten
Dänemark

  • Dreiseitige Vereinbarung über die Integration von Flüchtlingen: Die Regierung und die europäischen Sozialpartner haben am 26. Februar eine dreiseitige Vereinbarung mit 21 Punkten geschlossen, um die Integration der Flüchtlinge im Arbeitsmarkt zu beschleunigen. Die Vereinbarung legt fest, welche Rolle den Kommunen bei diesem Übergangsprozess zukommt. Für die Unterzeichner hat der Zugang zur Beschäftigung Priorität vor dem Erlernen der dänischen Sprache, was zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann.


Spanien

  • Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit: Der nationale Staatsgerichtshof in Spanien (Audiencia Nactional), entwickelt seine Rechtsprechung in Bezug auf die Aufzeichnung von Arbeitsstunden weiter. Zwei kürzlich ergangene Entscheidungen, die den Bankensektor betreffen, legen fest, dass Unternehmen verpflichtet sind, alle Arbeitsstunden, die von jedem ihrer Beschäftigten geleistet wurden, schriftlich festzuhalten. Mit dieser Vorgabe werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen können die Gewerbeaufsichtsbeamten prüfen, ob die Unternehmen die Obergrenze für Überstunden einhalten und zum anderen können die Beschäftigten nachweisen, dass sie Überstunden gemacht haben.  Diese Aufzeichnungen müssen den Beschäftigten und den Arbeitnehmervertretern vorgelegt werden. Das Gewerbeaufsichtsamt scheint ferner besonders darauf zu achten, ob Arbeitgeber ihrer Pflicht zur schriftlichen Aufzeichnung der Arbeitsstunden nachgehen.  Gegen die Entscheidungen des Audiencia Nacional wurde vor dem Obersten Gerichtshof Widerspruch eingelegt.


Ungarn

  • Fusion von zwei Gewerkschaftsverbänden: Die geplante Fusion der beiden Gewerkschaftsverbände MSZOSZ (Landes-verband der ungarischen Gewerkschaften), dem die Beschäftigten im Produktionssektor, im privaten Dienstleistungssektor sowie im Einzelhandel angehören, und ASZSZ (Konföderation autonomer Gewerkschaften), der die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Transport und in der chemischen Industrie vertritt, steht kurz vor ihrem Abschluss. Auf dem Kongress zur Gründung dieses neuen Verbands der ungarischen Gewerkschaften (MASZSZ) wurden die letzten Hindernisse für die Schaffung dieses Verbands ausgeräumt, der über 200.000 Mitglieder zählen wird.
    > Eine Übersicht über die Arbeitsbeziehungen in Ungarn geben die Berichte von Eurofound und dem Europäischen Gewerkschaftsinstitut.


3. Unternehmen
Transnationale Vereinbarung

Danone: Die Leitung des französischen Nahrungsmittelkonzerns Danone (100.000 Beschäftigte) und die Internationale Gewerkschaft der Nahrungsmittelarbeiter IUF haben am 15. März eine zehnte globale Vereinbarung über nachhaltige Beschäf-tigung geschlossen, mit dem Ziel, prekäre Arbeitsverhältnisse im Konzern zu reduzieren. „Die Verringerung unsicherer Beschäftigungsverhältnisse wird die Anziehungskraft von Danone und das Engagement der Beschäftigten steigern, zu mehr Stabilität und besseren Arbeitsbedingungen führen – und damit auch die Unternehmensleistung verbessern“, so Danone. Die Vereinbarung nennt „bestimmte Bedingungen, die befristete Arbeitsverhältnisse rechtfertigen:   Erschließung neuer Märkte, Wirtschaftskrise, saisonale Tätigkeiten, Bedarf an bestimmten Qualifikationen und Unter-nehmenskäufe“. Die Vereinbarung garantiert allen Beschäftigten von Danone die Wahrung der Grundrechte, unabhängig davon, ob es sich dabei um Beschäftigte mit unbefristeten oder befristeten Verträgen (befristete Arbeitsverträge oder Zeitarbeit) handelt, um ausgelagerte Arbeitnehmer, d. h. „Beschäftigte, die von einem Dienstleister angestellt sind, um Aufgaben am Standort oder standortunabhängig auszuführen“ oder Beschäftigte von „selbständigen Unternehmern“ (siehe Pressemitteilung von Danone und Pressemitteilung von IUF).


Europäische Betriebsräte

  • Nokia: Nach der Übernahme von Alcatel-Lucent hätte der finnländische Konzern Nokia zwei EBRs haben müssen. Mit der Übernahme wurde aber der Betriebsrat von Alcatel-Lucent (ECID) abgeschafft, und die Arbeitnehmervertretung des EBR von Nokia hat ihre Vereinbarung gekündigt. Die zentrale Leitung hat den europäischen Arbeitnehmervertretern letztendlich die Einrichtung eines besonderen Verhandlungsgremiums zur Aushandlung einer neuen Vereinbarung verwehrt und entschieden, gemäß den subsidiären Vorschriften der Richtlinie Ende Juli einen Europäischen Betriebsrat ohne Verhandlungen zu errichten.

  • SABMiller: Der Europäische Betriebsrat des britischen Brauereikonzerns SABMiller (69.000 Beschäftigte) gab am 9. März eine Stellungnahme ab im Rahmen einer Anhörung zur Veräußerung seiner Biermarken Peroni, Grolsch und Meantime (PGM) und dazu gehörigen Geschäftstätigkeiten mit 1.610 Beschäftigten in der EU, vor allem in Italien und den Niederlanden, an den japanischen Konzern Asahi (22.000 Beschäftigte, davon 38 in der EU Ende 2014). Dieser Verkauf wurde im Anschluss an die geplante Übernahme von SABMiller durch den weltgrößten Brauer AB InBev (155.000 Beschäftigte) beschlossen (siehe Pressemitteilung von SABMiller). Die Stellungnahme stützt sich auf die von den drei betroffenen Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen, dem Austausch zwischen dem Betriebsrat und den Vertretern von Asahi im Februar und einem von der Beratungsfirma Syndex UK erstellten Gutachten. In seiner Stellungnahme begrüßt der EBR diese Veräußerung und stellt mehrere Forderungen an die drei Unternehmen, wie beispielsweise die Aufforderung an Asahi, für seine europäischen Unternehmungen einen EBR einzurichten, da die Anzahl der Beschäftigten mit dieser Übernahme die von Richtlinie 2009/38 festgelegte Schwelle überschreitet (siehe auch Pressemitteilung von Effat).
    > Siehe auch: Die neue EBR-Vereinbarung des Pharmakonzerns GSK.


4. Studien und Berichte

  • Fruchtbarkeit in der EU: 2014 gab es einer Studie von Eurostat zufolge in der EU 5,132 Mio. Neugeburten gegenüber 5,063 Mio. im Jahr 2001. Die höchste Geburtenzahl verzeichnete nach wie vor Frankreich (819.300 im Jahr 2014), vor dem Vereinigten Königreich (775.900), Deutschland (714.900), Italien (502.600), Spanien (426.100) und Polen (375.200). Die Fruchtbarkeitsziffer erhöhte sich von 1,46 im Jahr 2001 auf 1,58 im Jahr 2014. Dabei reichten die Unterschiede 2014 von 1,23 in Portugal bis zu 2,01 in Frankreich.

  • Schwacher Anstieg der Erwerbstätigkeit: Die Zahl der Erwerbstätigen stieg im vierten Quartal 2015 gegenüber dem Vorquartal im Euroraum um 0,3 % und in der EU28 um 0,1 %, wie aus einer Studie von Eurostat hervorgeht. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Beschäftigung im Euroraum um 1,2 % und in der EU28 um 1 %. Bei den Staats- und Regierungschefs „müssten sämtliche Alarmglocken läuten“, so Veronica Nilsson, stellvertretende Generalsekretärin des Europäischen Gewerk-schaftsbunds, die diese Zahlen kommentierte (siehe Mitteilung des EGB).

 


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