IR Notes

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IR Notes 55 – Unsicherheit über die Folgen der Geschäftsgeheimnis-Richtlinie für Arbeitsbeziehungen und Beschäftigte

  IR Notes 55 – 1 Juni 2016
www.irshare.eu
 
 
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  Interview
Guglielmo Meardi, Professor für Arbeitsbeziehungen und Direktor des Forschungsreferats für Arbeitsbeziehungen an der Warwick Business School

Spiegelt der aktuelle Konflikt zwischen der französischen Regierung und bestimmten Gewerkschaften, vor allem der CGT, die Funktionsweise der Arbeitsbeziehungen in Frankreich?
Das französische System hat sich in den letzten zehn Jahren grundlegend verändert. Auch wenn die Akteure weiterhin zu öffentlichen Protesten tendieren (z.B. die Streiks für die illegalen Einwanderer und die Serie der sogenannten Bossnappings von 2008-2010), hat sich der soziale Dialog ebenfalls verbessert. Während die Regierungen der übrigen Länder Westeuropas in den letzten zehn Jahren versucht haben, den sozialen Dialog mit den Gewerkschaften zu umgehen, wurde er im gleichen Zeitraum bereits unter dem rechten Präsidenten Sarkozy und mehr noch unter dem sozialistischen Regierungschef Hollande gestärkt, um ihm größere Legitimation zu verleihen und einen sanfteren Wandel zu ermöglichen. Frankreich ist traditionell ein stark zentralisierter Staat, und die Exekutive neigte im Laufe der Geschichte eher zu einseitigen Entscheidungen. Nachdem die Rentenreformen 1995 durch einen einmonatigen Streik blockiert und ein flexibler Arbeitsvertrag für Jugendliche 2006 durch Massenproteste gekippt wurden, fährt die Regierung nun eine versöhnlichere Schiene. Seit 2008 wurden Gesetze zur Modernisierung des sozialen Dialogs erlassen und eine Reihe von dreiseitigen Vereinbarungen zu Beschäftigung und Sozialpolitik zwischen Regierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften unterzeichnet. Bei unseren derzeitigen Studien zu den unterschiedlichen Beschäftigungspolitiken in Europa stellen wir fest, dass Frankreich sich tatsächlich durch die Intensität und Qualität seines sozialen Dialogs auszeichnet, auch wenn einige Maßnahmen, wie die Rentenreform 2010, in die falsche Richtung gingen. Der derzeitige Konflikt ist ein Test: Er wird uns sagen, ob die französische Art des Sozialdialogs reif genug ist, um wichtige Konflikte zu lösen, oder ob er weiterhin eine Nebenrolle in der Politik spielen wird und Frankreich zu seiner traditionellen zentralisierten Regierungsform des Unilateralismus oder Dirigismus zurückkehrt, der mit Gewerkschaftsprotesten auf der Straße verbunden ist.


Überrascht es Sie, dass die Gewerkschaften imstande sind, die Kraftstoffversorgung zu blockieren, und eine starke Medienpräsenz haben, obwohl der gewerkschaftliche Organisationsgrad sehr niedrig ist?
Das überrascht mich überhaupt nicht. Denn Streiks sind typisch für junge oder zersplitterte Gewerkschaften, die um Anerkennung und Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit kämpfen. Wirklich starke Gewerkschaften müssen einen Streik meistens nur androhen – das ist überzeugend genug, auch ohne zur Tat zu schreiten. Vergleichen Sie die niedrige Streikrate im gewerkschaftlich stark organisierten Österreich mit der hohen Rate im gewerkschaftlich schwach organisierten Frankreich oder Spanien.


Bedeutet die gegenwärtige Konfrontation das Scheitern der Reformpolitik auf der Grundlage des Sozialdialogs, der in den letzten Jahren geführt wurde?
Seit 2007 versucht Frankreich, den sozialen Dialog mit Gesetzen zu Konzertierung und gewerkschaftlicher Vertretung zu modernisieren. Es braucht jedoch Zeit, um Institutionen für den Sozialdialog aufzubauen, und diese müssen nicht nur auf zentraler Ebene, sondern auch in den Unternehmen selbst vorhanden sein. Die von der französischen Regierung vorgeschlagenen Reformen sollen zu einer flexibleren Regelung der Arbeitszeiten, Bezahlung und Beschäftigungsbedingungen führen und es heißt, man gehe dabei nach dem Vorbild erfolgreicher deutscher Lösungen vor. In Deutschland jedoch werden flexible Arbeitszeiten, Bezahlung und Beschäftigungsbedingungen durch Mitbestimmung der Betriebsräte am Arbeitsplatz ausgehandelt, während viele fürchten, dass die Arbeitgeber in Frankreich, ohne diese Einrichtungen und Traditionen, dann freie Hand hätten. Wenn dieser Konflikt einen positiven Ausgang haben soll, muss es einen ausgeglichenen Kompromiss zwischen neuen Flexibilitäten und einer neue Stimme für die Beschäftigten und ihre Vertreter bei der Umsetzung dieser Flexibilitäten geben.

 
  Agenda

2. Juni
Brüssel
Vorstellung des Social Inclusion Monitor Europe (Instrument zur Messung sozialer Gerechtigkeit und Bewertung nationaler Reformbemühungen) der Bertelsmann Stiftung, mit Kommentaren von Peter Scherer, stellvertretender EGB-Generalsekretär (siehe Programm).


7.- 9. Juni
Madrid
2. Kongress von IndustriAll Europe


16. -17. Juni
Brüssel
Rat (Beschäftigung und Sozialpolitik).


17. Juni
Paris
Seminar des französischen Arbeitsrechtsverbands im Andenken an Gérard Lyon-Caen, mit dem Titel „Subordination juridique, dépendance économique : quelles protections pour quels travailleurs ?“ (Juristische Unterordnung, wirtschaftliche Abhängigkeit: Welcher Schutz für welche Beschäftigten?).


20. Juni
Brüssel
Konferenz zum Beginn der Initiative der Europäischen Kommission „New skills agenda for Europe„ zur Weiterentwicklung der Kompetenzen in der EU und Bestimmung künftiger Kompetenzanforderungen.


27.-29. Juni
Brüssel
Konferenz über Auswirkungen der Digitalisierung und Robotisierung auf die Arbeit – ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsbund zusammen mit dem Europäischen Gewerkschaftsinstitut.


30. Juni
Berlin
Jubiläumsveranstaltung der Hans Böckler Stiftung anlässlich der 40 Jahre Mitbestimmungsgesetz von 1976.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Unsicherheit über die Folgen der Geschäftsgeheimnis-Richtlinie für Arbeitsbeziehungen und Beschäftigte

Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments vom 14. April hat der Rat am 27. Mai eine Richtlinie über “den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheim-nisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ angenommen. Durch Festlegung einer harmonisierten Definition des Begriffs „Geschäftsgeheimnis“ soll sie Unternehmen vor Wirtschafts- und Industriespionage schützen. Unternehmen, die durch die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen Schaden erleiden, soll mit dieser Richtlinie zu einer einfacheren Entschädigung vor den Gerichten verholfen werden (siehe Pressemitteilung vom Rat). Dem Anschein nach nimmt dieser Gesetzestext Whistleblower, Beschäftigte und Arbeitnehmervertreter in Schutz. Wie üblich hängt aber alles davon ab, wie diese Richtlinie in den 28 Mitgliedstaaten umgesetzt wird. In Bezug auf Whistleblower sieht der Text vor, dass sich der Schutz vor der Offenlegung von Geschäfts-geheimnissen nicht auf die Fälle erstreckt, in denen ein regelwidriges Verhalten, ein verwerflicher Akt „oder eine illegale Tätigkeit von unmittelbarer Relevanz aufgedeckt wird“. Gegner der Richtlinie betonen, dass im Fall Luxleaks eine solche Klausel weder die Beschäftigten noch die Journalisten hätte schützen können, die absolut legale Tätigkeiten (Absprachen zwischen multinationalen Konzernen und den luxemburgischen Steuerbehörden) aufgedeckt hatten, die dennoch gegen europäische Interessen verstießen. Nach einer langen Kampagne von gewerkschaftlichen Organisationen und NROs („Stop trade secrets“) wurden Korrekturen vorgenommen. Nach Artikel 1, § 2 d) berührt die Richtlinie nicht „die Autonomie der Sozialpartner und ihr Recht, Kollektivverträge gemäß dem Unionsrecht sowie gemäß den Gepflogenheiten und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten einzugehen“. Mit anderen Worten können die Sozialpartner die Nutzung vertraulicher Informationen im Unternehmen frei regeln. Ferner darf keine Bestimmung der Richtlinie „so ausgelegt werden, dass sie eine Grundlage dafür bietet, die Mobilität der Arbeitnehmer zu beschränken.“ Es geht weder um „die Beschränkung der Nutzung von Erfahrungen und Fähigkeiten, die Arbeitnehmer im normalen Verlauf ihrer Tätigkeiten ehrlich erworben haben“, noch um „die Auferlegung zusätzlicher Beschränkungen für Arbeitnehmer in ihren Arbeitsverträgen, die nicht gemäß dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht auferlegt werden.“ (Art. 1 § 3 b und c). Weiter heißt es „Der Erwerb eines Geschäfts-geheimnisses gilt als rechtmäßig“, wenn es durch “Inanspruchnahme des Rechts der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmervertreter auf Informationen und Anhörung“ erlangt wird (Art. 3 § 1 c). Das Problem besteht aber nach wie vor für den Arbeitnehmervertreter, der eine vertrauliche Information erhält und Teile davon gegenüber anderen Arbeitnehmervertretern oder seiner Gewerkschaft offenlegt. Der Schutz vor der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen wird aufgehoben, wenn die „Offenlegung durch Arbeitnehmer gegenüber ihren Vertretern im Rahmen der rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben dieser Vertreter“ erfolgt. Und Artikel 14 über den Schadensersatz sagt, „Die Mitgliedstaaten können die Haftung von Arbeitnehmern für Schäden begrenzen, die ihren Arbeitgebern durch den rechtswidrigen Erwerb oder die rechtswidrige Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses entstanden sind, sofern sie nicht vorsätzlich handeln“. Wie bei jeder Richtlinie steckt auch hier der Teufel im Detail und vor allem in dem der 28 einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, die diese Richtlinie in den kommenden zwei Jahren umsetzen müssen.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Die Europäische Kommission legt länderspezifische Empfehlungen vor: Die Europäische Kommission veröffentlichte am 18. Mai ihre länderspezifischen Empfehlungen für 2016, in denen sie darlegt, welche Wirtschaftspolitik die einzelnen Mitgliedstaaten in den kommenden 12 bis 18 Monaten verfolgen sollten (siehe Pressemitteilung).  „Diese Rahmen-vorgaben enthalten die wichtigsten Reformen (…), um die Investitionstätigkeit zu beleben, Strukturreformen durchzuführen und die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte voranzubringen“ so die Europäische Kommission. „Die Mitgliedstaaten sind bei ihren Reformen im letzten Jahr vorangekommen, müssen das Tempo jedoch noch beschleunigen, um einen angemessenen Beitrag zu Arbeitsplätzen, Wachstum und Investitionen zu leisten.“ „Dagegen wären bei der Schaffung unternehmens- und beschäftigungsfreundlicher regula-torischer Rahmenbedingungen, bei der Erhöhung der Frauen-erwerbsbeteiligung (…) mehr Fortschritte zu erwarten gewesen.“ Auf der Internetseite über das Europäische Semester können die länderspezifischen Empfehlungen („Commission Recommendation“) aufgerufen werden, sowie der von den Kommissionsdienststellen erstellte Länderbericht („Country Report 2016“) und das nationale Reformprogramm, das jeder Mitgliedstaat der Kommission vorlegt. Diese Unterlagen liegen auf Englisch und mindestens in der jeweiligen Landessprache vor. Der Europäische Gewerkschaftsverband hebt zunächst einige positive Punkte in den Empfehlungen hervor, bevor er „sich sehr besorgt“ zeigt, „dass sich die Kommission ein weiteres Mal in die Autonomie der Sozialpartner und in die Tarifverhandlungen einmischt. Es ist falsch zu behaupten, dass die Erhöhung des Mindestlohns in Portugal Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit schade, genauso wie es falsch ist zu behaupten, dass der Mindestlohn in Frankreich das Beschäftigungswachstum behindere.“ (siehe Pressemitteilung). Der Arbeitgeberverband BusinessEurope ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die Empfehlungen umzusetzen. 2016 dazu gefragt, waren 88 % der BusinessEurope-Mitglieder der Auffassung, die Empfehlungen für 2015 gingen in die richtige Richtung, dagegen meinten nur 20 %, dass diese von den Mitgliedstaaten richtig umgesetzt worden seien.



  • Zunahme des Menschenhandels zu Zwecken der Aus-beutung von Arbeitskräften: Die Europäische Kommission hat am 19. Mai einen Bericht über die Fortschritte im Kampf gegen den Menschenhandel (nur auf Englisch) veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass 2013 und 2014 15.846 Frauen, Männer, Jungen und Mädchen in der Union als Opfer von Menschenhandel registriert wurden. Die tatsächlichen Ziffern liegen jedoch weit höher als die von den nationalen Behörden genannten Zahlen. 67 % der nachgewiesenen Fälle entfielen auf sexuelle Ausbeutung, während der Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung 21 % der registrierten Fälle betrifft, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Bau, Gastgewerbe oder Arbeit im Haushalt. Auch wenn dieses „Phänomen keineswegs neu ist“, so hat sich „die Nachfrage nach billigen Arbeitskräften infolge der Wirtschaftskrise erhöht, und Menschen gelangen durch Menschenhandel in die EU und werden Opfer von Menschenhandel innerhalb der EU und werden gezwungen, unter Lebens- und Arbeitsbedingungen, die ihre Menschenwürde missachten, unbezahlte oder sehr schlecht bezahlte Arbeit zu verrichten“. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die 2011 angenommene EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels besser umzusetzen.
    > Siehe auch: Bericht (Zusammenfassung und vollständiger Bericht auf Englisch) der europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

  • Arbeitnehmervertretung in Leitungsgremien von Unter-nehmen: Der parlamentarische Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten soll am 26. Juni zu einem Initiativbericht „zur Arbeitnehmer-Vertretung in Aufsichts- oder Verwaltungsorganen von Unternehmen in Europa“ Stellung nehmen, der von seinem Vorsitzenden Thomas Händel (S&D) vorgelegt wurde. Der Vorschlag, der zurzeit geprüft wird, fordert die Europäische Kommission dazu auf, insbesondere darauf zu achten, dass 1. die unterschiedlichen Statuten von Unternehmen, die auf europäischer Ebene gegründet werden, nicht dazu genutzt werden, bestehende Formen der Arbeitnehmervertretung in den Unternehmen zu umgehen oder aufzuheben, die eine dieser europäischen Statuten annehmen wollen; 2. eine Richtlinie zur Arbeitnehmervertretung in Aufsichtsräten vorzulegen, „die auf alle Richtlinien im europäischen Unternehmensrecht anwendbar ist“ und 3. Richtlinie 2004/25 vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote zu überarbeiten, „um auch die Arbeitnehmer eines bietenden Unternehmens zu konsultieren, nicht nur jene des zu übernehmenden Unternehmens“.

  • Freigabe der staatlichen Beihilfen für die Schließung von Bergwerken in Spanien: Die Europäische Kommission hat am 27. Mai eine Beihilfe von 2,13 Mrd. Euro zur Verringerung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Stilllegung von 26 nicht wettbewerbsfähigen Kohlebergwerken in Spanien bis zum Jahr 2018 genehmigt (siehe Pressemitteilung der Kommission).

  • Einrichtung der europäischen Plattform im Kampf gegen Schwarzarbeit: Die EU-Kommission hat am 27. Mai offiziell die „europäische Plattform gegen Schwarzarbeit“ gestartet, in der 28 Vertreter der Mitgliedstaaten und vier Vertreter der europäischen Sozialpartner zusammenarbeiten. Ebenfalls mit von der Partie sind 14 Beobachter, die von den europäischen Sozialpartnern auf sektoraler Ebene ausgewählt wurden (siehe Zusammensetzung und Schlagzeilen der Kommission (auf Englisch), und Pressemitteilung des Europäischen Gewerkschaftsverbands).


2. Mitgliedstaaten
Estland

  • Beschäftigung von Mitarbeitern mit einem bestimmten Invaliditätsgrad: Ab dem 1. Juli sind Arbeitgeber, die Mitarbeiter mit einem bestimmten Invaliditätsgrad einstellen, von der Zahlung der Sozialabgaben (33 % des Gehalts) bis zu einem Betrag von EUR 380,00 befreit (Sozialabgaben, die diesen Betrag übersteigen, müssen abgeführt werden).


Frankreich

Umsetzung der Reform des paritätischen Schiedsausschusses für arbeitsrechtliche Einzelstreitigkeiten: Mit Durchführungsbestimmung Nr. 2015-990 vom 6. August 2015, die die Funktionsweise des paritätischen Schieds-ausschusses für arbeitsrechtliche Einzelstreitigkeiten, der ersten Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit in Frankreich, verbessern soll, sind die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen am 26. Mai in Kraft getreten. Die Parteien können künftig ihre eigene Verteidigung vor dieser Instanz ohne Angabe von hinreichenden Gründen übernehmen. In der Berufungsinstanz müssen sie sich jedoch von einem Rechtsanwalt oder einem Gewerkschafter vertreten lassen, der für die Verteidigung von Beschäftigten zuständig ist. Um die Bearbeitung der Fälle zu beschleunigen – deren Fristen skandalös lang sind – können die Richter der ersten Instanz (Mitglieder des paritätischen Schiedsausschusses) zu zweit (ein Beschäftigter, ein Arbeitgeber) statt zu viert tagen, unter der Auflage, dass eine Entscheidung innerhalb von drei Monaten getroffen wird.



  • Neue Daten über den gewerkschaftlichen Organisa-tionsgrad in Frankreich: Das Arbeitsministerium hat eine Studie veröffentlicht, die sich auf Daten stützt, die 2013 zur gewerkschaftlichen Organisation in Frankreich erhoben wurden. Wenn der Prozentsatz der Beschäftigten, die angaben, einer Gewerkschaft anzugehören, mit 11,2 % konstant geblieben ist, verbirgt sich dahinter jedoch ein großer Unterschied zwischen dem öffentlichen Sektor (19,8 %) und dem privaten Sektor (8,7 %), zwischen privaten Unternehmen ab 200 Beschäftigten (14,4%) und Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (5 %) oder auch zwischen Beschäftigten des Privatsektors mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag (9,9 %) und denen mit einem befristeten Arbeitsvertrag (2,1 %) oder Zeitarbeitern (1,2 %). Diese niedrigen Raten deuten jedoch nicht auf eine Randstellung der Gewerkschaften hin, da sich ihr Vertretungsanspruch auf das Ergebnis der Betriebswahlen stützt, für die wiederum die Wahlbeteiligung (43 % im Jahr 2012 im Privatsektor und 53 % im öffentlichen Sektor im Jahr 2014), und nicht die Zahl der Mitglieder entscheidend ist.


Italien

  • Anreiz für Altersteilzeitarbeit: ein Ministerialerlass vom 7. April 2016 über „erleichterte Teilzeitarbeit“ , der im italienischen Amtsblatt erschienen ist (Gazetta Ufficiale vom 18. Mai) und Anfang Juni in Kraft tritt, soll das Prinzip des aktiven Alterns fördern, indem zum Ende der beruflichen Laufbahn die Möglichkeit der Teilzeitarbeit angeboten wird. Der Erlass bietet den Arbeitgebern einen Anreiz, die Arbeitszeit von fest-angestellten Beschäftigten, die sich dem Ende ihrer Laufbahn nähern, zu verkürzen. Um den geringeren Lohn auszugleichen, wird der Arbeitgeber dem Beschäftigten den Anteil der Arbeitgeberbeiträge auszahlen, der der entgangenen Vergütung entspricht.  Dabei erwirbt der Beschäftigte weiterhin Renten-ansprüche, denn der Staat zahlt den Sozialversicherungsträgern den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil, der dem Teil der verringerten Arbeitszeit entspricht.


Schweden

  • Wird das Gesetz über das öffentliche Beschaffungs-wesen reformiert? Die Regierung hat am 19. Mai einen Gesetzesentwurf über die Anforderungen der öffentlichen Hand bei der öffentlichen Auftragsvergabe vorgestellt. Ziel ist es, die KMU zur Abgabe von Angeboten zu ermutigen und das schwedische Modell zu schützen, indem die vertraglich festgelegten Mindestgrenzen für Löhne und Arbeitsbedingungen vorgegeben werden. Denn die Regierung hat festgestellt, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen allzu häufig auf Einsparungen, insbesondere bei den Löhnen, beruhte und somit Dumpinglöhne förderte. Falls der Entwurf verabschiedet wird, tritt das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Coca-Cola Iberian Partners: Die Konzernleitung des Abfüllers Coca-Cola Iberian Partners und die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums zur Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats haben, mit Unterstützung eines Vertreters des Europäischen Gewerkschaftsverbands EFFAT, am 26. Mai in Barcelona eine Vereinbarung (auf Spanisch) unterzeichnet.  Der neue EBR vertritt 4.610 spanische und 430 portugiesische Beschäftigte. Laut Vereinbarung sind pro Jahr eine Plenarsitzung und drei Sitzungen des engeren Ausschusses vorgesehen. Für Enrico Somaglia, bei EFFAT zuständig für Unternehmenspolitik, fällt diese Vereinbarung, die wesentlich weitergeht als die Bestimmungen der EBR-Richtlinie 2009, in einen kritischen Zeitraum, in dem andere europäische Abfüller zu „Coca-Cola European Partners“ fusionieren, „aber die Vereinbarung kann als ein gutes Beispiel für die künftigen Verhandlungen für den EBR bei CCEP dienen“ (siehe Pressemitteilung von EFFAT, auf Englisch).


Gewerkschaften

  • Siemens: Der deutsche Siemens-Konzern wurde vom dänischen Gewerkschaftsverband 3F wegen Verletzung von Umwelt-verpflichtungen unter Beschuss genommen. Eine Aktion, die die Zuverlässigkeit des „Smiley“-Abzeichens im beruflichen Umfeld in Frage stellt, das von einer Zertifizierungsstelle vergeben wird und die entsprechenden Unternehmen von Kontrollen der Arbeitsaufsichtsbehörde ausnimmt. In den letzten 10 Jahren, so 3F, gab es 64 erwiesene Fälle von chronischem Asthma und Ekzemen durch Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien bei der Herstellung von Windrädern. 3F hat Klage gegen den Arbeitgeber eingereicht, einerseits wegen Unterlassung der erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen und andererseits wegen illegalen Versprühens der gefährlichen Chemikalie Isocyanat. Das Verfahren soll Ende Mai im Gericht der Stadt Aalborg beginnen.


4. Studien und Berichte

Soziale Situation in der Slowakei: Der für die Erstellung von Studien zuständige Dienst des Europäischen Parlaments hat einen Bericht über die soziale Situation und die Beschäftigungslage in der Slowakei und einen Ausblick auf die slowakische EU-Ratspräsidentschaft (auf Englisch) veröffentlicht. Der vom Central European Labour Studies Institute (CELSI) erstellte Bericht gibt einen Einblick in das Land, das im Juli zum ersten Mal den Vorsitz im Rat der Europäischen Union für sechs Monate übernehmen wird. So verzeichnet das Land einen kräftigen Anstieg seiner Erwerbstätigenquote von 54 % im Jahr 2009 auf 62,7 % im Jahr 2015, obwohl die Erwerbslosenquote von 14,5 % im Jahr 2010 auf 10,3 % im Januar 2016 nicht entsprechend zurückgegangen ist. Der gesetzliche Mindestlohn ist von 269 Euro im Jahr 2008 kontinuierlich auf 405 Euro im Jahr 2016 gestiegen. 2015 entsprach dieser Satz 0,43 % des Durchschnittslohns von 883 Euro. Bei den Arbeitsbeziehungen wird der soziale Dialog auf drei Ebenen geführt: auf nationaler Ebene in einem Dreiparteiendialog, in den Sektoren, der Ebene, auf der die Tarifverhandlungen vorwiegend geführt werden, und in den Unternehmen. Der Grad der Tarifbindung wie auch der Grad der gewerkschaftlichen Organisation ist gesunken und lag 2012 bei 24,9 % bzw. 13,3 %. In einer kürzlich getroffenen Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde die Praxis, Tarifvereinbarungen auf alle Beschäftigten eines Sektors auszudehnen, als verfassungswidrig verurteilt.

 

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Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

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Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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