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IR Notes 55 – 1 Juni 2016
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Alain Lefebvre, Sylvain Nadalet und Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
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Notes Mit wenigen Klicks auf
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Interview
Guglielmo Meardi, Professor für Arbeitsbeziehungen und Direktor des
Forschungsreferats für Arbeitsbeziehungen an der Warwick Business
School
Spiegelt der aktuelle Konflikt
zwischen der französischen Regierung und bestimmten
Gewerkschaften, vor allem der CGT, die Funktionsweise der
Arbeitsbeziehungen in Frankreich? Das französische System hat sich in den
letzten zehn Jahren grundlegend verändert. Auch wenn die Akteure
weiterhin zu öffentlichen Protesten tendieren (z.B. die Streiks für
die illegalen Einwanderer und die Serie der sogenannten Bossnappings
von 2008-2010), hat sich der soziale Dialog ebenfalls verbessert.
Während die Regierungen der übrigen Länder Westeuropas in den
letzten zehn Jahren versucht haben, den sozialen Dialog mit den
Gewerkschaften zu umgehen, wurde er im gleichen Zeitraum bereits
unter dem rechten Präsidenten Sarkozy und mehr noch unter dem
sozialistischen Regierungschef Hollande gestärkt, um ihm größere
Legitimation zu verleihen und einen sanfteren Wandel zu ermöglichen.
Frankreich ist traditionell ein stark zentralisierter Staat, und die
Exekutive neigte im Laufe der Geschichte eher zu einseitigen
Entscheidungen. Nachdem die Rentenreformen 1995 durch einen
einmonatigen Streik blockiert und ein flexibler Arbeitsvertrag für
Jugendliche 2006 durch Massenproteste gekippt wurden, fährt die
Regierung nun eine versöhnlichere Schiene. Seit 2008 wurden Gesetze
zur Modernisierung des sozialen Dialogs erlassen und eine Reihe von
dreiseitigen Vereinbarungen zu Beschäftigung und Sozialpolitik
zwischen Regierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften unterzeichnet.
Bei unseren derzeitigen Studien zu den unterschiedlichen
Beschäftigungspolitiken in Europa stellen wir fest, dass Frankreich
sich tatsächlich durch die Intensität und Qualität seines sozialen
Dialogs auszeichnet, auch wenn einige Maßnahmen, wie die
Rentenreform 2010, in die falsche Richtung gingen. Der derzeitige
Konflikt ist ein Test: Er wird uns sagen, ob die französische Art
des Sozialdialogs reif genug ist, um wichtige Konflikte zu lösen,
oder ob er weiterhin eine Nebenrolle in der Politik spielen wird und
Frankreich zu seiner traditionellen zentralisierten Regierungsform
des Unilateralismus oder Dirigismus zurückkehrt, der mit
Gewerkschaftsprotesten auf der Straße verbunden ist.
Überrascht es Sie, dass die
Gewerkschaften imstande sind, die Kraftstoffversorgung zu
blockieren, und eine starke Medienpräsenz haben, obwohl der
gewerkschaftliche Organisationsgrad sehr niedrig
ist? Das
überrascht mich überhaupt nicht. Denn Streiks sind typisch für junge
oder zersplitterte Gewerkschaften, die um Anerkennung und
Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit kämpfen. Wirklich starke
Gewerkschaften müssen einen Streik meistens nur androhen – das ist
überzeugend genug, auch ohne zur Tat zu schreiten. Vergleichen Sie
die niedrige Streikrate im gewerkschaftlich stark organisierten
Österreich mit der hohen Rate im gewerkschaftlich schwach
organisierten Frankreich oder Spanien.
Bedeutet die gegenwärtige
Konfrontation das Scheitern der Reformpolitik auf der Grundlage
des Sozialdialogs, der in den letzten Jahren geführt
wurde? Seit
2007 versucht Frankreich, den sozialen Dialog mit Gesetzen zu
Konzertierung und gewerkschaftlicher Vertretung zu modernisieren. Es
braucht jedoch Zeit, um Institutionen für den Sozialdialog
aufzubauen, und diese müssen nicht nur auf zentraler Ebene, sondern
auch in den Unternehmen selbst vorhanden sein. Die von der
französischen Regierung vorgeschlagenen Reformen sollen zu einer
flexibleren Regelung der Arbeitszeiten, Bezahlung und
Beschäftigungsbedingungen führen und es heißt, man gehe dabei nach
dem Vorbild erfolgreicher deutscher Lösungen vor. In Deutschland
jedoch werden flexible Arbeitszeiten, Bezahlung und
Beschäftigungsbedingungen durch Mitbestimmung der Betriebsräte am
Arbeitsplatz ausgehandelt, während viele fürchten, dass die
Arbeitgeber in Frankreich, ohne diese Einrichtungen und Traditionen,
dann freie Hand hätten. Wenn dieser Konflikt einen positiven Ausgang
haben soll, muss es einen ausgeglichenen Kompromiss zwischen neuen
Flexibilitäten und einer neue Stimme für die Beschäftigten und ihre
Vertreter bei der Umsetzung dieser Flexibilitäten geben.
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Agenda
2.
Juni Brüssel Vorstellung
des Social Inclusion Monitor Europe (Instrument zur Messung sozialer
Gerechtigkeit und Bewertung nationaler Reformbemühungen) der Bertelsmann
Stiftung, mit Kommentaren von Peter Scherer, stellvertretender
EGB-Generalsekretär (siehe Programm).
7.- 9.
Juni Madrid 2.
Kongress von IndustriAll Europe
16. -17. Juni
Brüssel
Rat (Beschäftigung und Sozialpolitik).
17. Juni
Paris
Seminar des französischen Arbeitsrechtsverbands im Andenken an Gérard
Lyon-Caen, mit dem Titel „Subordination
juridique, dépendance économique : quelles protections pour quels
travailleurs ?“ (Juristische Unterordnung, wirtschaftliche
Abhängigkeit: Welcher Schutz für welche Beschäftigten?).
20. Juni
Brüssel
Konferenz zum Beginn der Initiative der Europäischen Kommission „New
skills agenda for Europe„ zur Weiterentwicklung der Kompetenzen
in der EU und Bestimmung künftiger Kompetenzanforderungen.
27.-29. Juni Brüssel Konferenz
über Auswirkungen der Digitalisierung und Robotisierung auf die Arbeit –
ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsbund zusammen mit dem
Europäischen Gewerkschaftsinstitut.
30. Juni
Berlin
Jubiläumsveranstaltung der Hans Böckler Stiftung anlässlich der 40 Jahre
Mitbestimmungsgesetz von 1976.
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IR
Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein
unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure
des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Unsicherheit
über die Folgen der Geschäftsgeheimnis-Richtlinie für Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigte
Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments vom 14. April hat der Rat am 27. Mai eine
Richtlinie über “den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher
Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheim-nisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie
rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ angenommen. Durch Festlegung einer
harmonisierten Definition des Begriffs „Geschäftsgeheimnis“ soll sie Unternehmen vor
Wirtschafts- und Industriespionage schützen. Unternehmen, die durch die Verletzung
von Geschäftsgeheimnissen Schaden erleiden, soll mit dieser Richtlinie zu einer
einfacheren Entschädigung vor den Gerichten verholfen werden (siehe Pressemitteilung
vom Rat). Dem Anschein nach nimmt dieser Gesetzestext Whistleblower, Beschäftigte
und Arbeitnehmervertreter in Schutz. Wie üblich hängt aber alles davon ab, wie diese
Richtlinie in den 28 Mitgliedstaaten umgesetzt wird. In Bezug auf Whistleblower
sieht der Text vor, dass sich der Schutz vor der Offenlegung von
Geschäfts-geheimnissen nicht auf die Fälle erstreckt, in denen ein regelwidriges
Verhalten, ein verwerflicher Akt „oder eine illegale Tätigkeit von unmittelbarer
Relevanz aufgedeckt wird“. Gegner der Richtlinie betonen, dass im Fall Luxleaks eine
solche Klausel weder die Beschäftigten noch die Journalisten hätte schützen können,
die absolut legale Tätigkeiten (Absprachen zwischen multinationalen Konzernen und
den luxemburgischen Steuerbehörden) aufgedeckt hatten, die dennoch gegen europäische
Interessen verstießen. Nach einer langen Kampagne von gewerkschaftlichen
Organisationen und NROs („Stop trade
secrets“) wurden Korrekturen vorgenommen. Nach Artikel 1, § 2 d) berührt die
Richtlinie nicht „die Autonomie der Sozialpartner und ihr Recht, Kollektivverträge
gemäß dem Unionsrecht sowie gemäß den Gepflogenheiten und den Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten einzugehen“. Mit anderen Worten können die Sozialpartner die Nutzung
vertraulicher Informationen im Unternehmen frei regeln. Ferner darf keine Bestimmung
der Richtlinie „so ausgelegt werden, dass sie eine Grundlage dafür bietet, die
Mobilität der Arbeitnehmer zu beschränken.“ Es geht weder um „die Beschränkung der
Nutzung von Erfahrungen und Fähigkeiten, die Arbeitnehmer im normalen Verlauf ihrer
Tätigkeiten ehrlich erworben haben“, noch um „die Auferlegung zusätzlicher
Beschränkungen für Arbeitnehmer in ihren Arbeitsverträgen, die nicht gemäß dem
Unionsrecht oder dem nationalen Recht auferlegt werden.“ (Art. 1 § 3 b und c).
Weiter heißt es „Der Erwerb eines Geschäfts-geheimnisses gilt als rechtmäßig“, wenn
es durch “Inanspruchnahme des Rechts der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmervertreter auf
Informationen und Anhörung“ erlangt wird (Art. 3 § 1 c). Das Problem besteht aber
nach wie vor für den Arbeitnehmervertreter, der eine vertrauliche Information erhält
und Teile davon gegenüber anderen Arbeitnehmervertretern oder seiner Gewerkschaft
offenlegt. Der Schutz vor der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen wird aufgehoben,
wenn die „Offenlegung durch Arbeitnehmer gegenüber ihren Vertretern im Rahmen der
rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben dieser Vertreter“ erfolgt. Und Artikel 14 über
den Schadensersatz sagt, „Die Mitgliedstaaten können die Haftung von Arbeitnehmern
für Schäden begrenzen, die ihren Arbeitgebern durch den rechtswidrigen Erwerb oder
die rechtswidrige Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses entstanden
sind, sofern sie nicht vorsätzlich handeln“. Wie bei jeder Richtlinie steckt auch
hier der Teufel im Detail und vor allem in dem der 28 einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften, die diese Richtlinie in den kommenden zwei Jahren umsetzen
müssen.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Die Europäische Kommission legt
länderspezifische Empfehlungen vor: Die Europäische
Kommission veröffentlichte am 18. Mai ihre länderspezifischen Empfehlungen für 2016,
in denen sie darlegt, welche Wirtschaftspolitik die einzelnen Mitgliedstaaten in den
kommenden 12 bis 18 Monaten verfolgen sollten (siehe Pressemitteilung).
„Diese Rahmen-vorgaben enthalten die wichtigsten Reformen (…), um die
Investitionstätigkeit zu beleben, Strukturreformen durchzuführen und die
Konsolidierung der öffentlichen Haushalte voranzubringen“ so die Europäische
Kommission. „Die Mitgliedstaaten sind bei ihren Reformen im letzten Jahr
vorangekommen, müssen das Tempo jedoch noch beschleunigen, um einen angemessenen
Beitrag zu Arbeitsplätzen, Wachstum und Investitionen zu leisten.“ „Dagegen wären
bei der Schaffung unternehmens- und beschäftigungsfreundlicher regula-torischer
Rahmenbedingungen, bei der Erhöhung der Frauen-erwerbsbeteiligung (…) mehr
Fortschritte zu erwarten gewesen.“ Auf der Internetseite über das Europäische
Semester können die länderspezifischen Empfehlungen („Commission
Recommendation“) aufgerufen werden, sowie der von den Kommissionsdienststellen
erstellte Länderbericht („Country Report 2016“) und das nationale Reformprogramm,
das jeder Mitgliedstaat der Kommission vorlegt. Diese Unterlagen liegen auf Englisch
und mindestens in der jeweiligen Landessprache vor. Der Europäische
Gewerkschaftsverband hebt zunächst einige positive Punkte in den Empfehlungen
hervor, bevor er „sich sehr besorgt“ zeigt, „dass sich die Kommission ein weiteres
Mal in die Autonomie der Sozialpartner und in die Tarifverhandlungen einmischt. Es
ist falsch zu behaupten, dass die Erhöhung des Mindestlohns in Portugal
Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit schade, genauso wie es falsch ist zu
behaupten, dass der Mindestlohn in Frankreich das Beschäftigungswachstum behindere.“
(siehe Pressemitteilung).
Der Arbeitgeberverband BusinessEurope ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die
Empfehlungen umzusetzen. 2016 dazu gefragt, waren 88 % der BusinessEurope-Mitglieder
der Auffassung, die Empfehlungen für 2015 gingen in die richtige Richtung, dagegen
meinten nur 20 %, dass diese von den Mitgliedstaaten richtig umgesetzt worden seien.
- Zunahme des Menschenhandels zu Zwecken der
Aus-beutung von Arbeitskräften: Die Europäische
Kommission hat am 19. Mai einen Bericht
über die Fortschritte im Kampf gegen den Menschenhandel (nur auf
Englisch) veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass 2013 und 2014 15.846 Frauen,
Männer, Jungen und Mädchen in der Union als Opfer von Menschenhandel registriert
wurden. Die tatsächlichen Ziffern liegen jedoch weit höher als die von den
nationalen Behörden genannten Zahlen. 67 % der nachgewiesenen Fälle entfielen
auf sexuelle Ausbeutung, während der Menschenhandel zum Zweck der
Arbeitsausbeutung 21 % der registrierten Fälle betrifft, insbesondere in den
Bereichen Landwirtschaft, Bau, Gastgewerbe oder Arbeit im Haushalt. Auch wenn
dieses „Phänomen keineswegs neu ist“, so hat sich „die Nachfrage nach billigen
Arbeitskräften infolge der Wirtschaftskrise erhöht, und Menschen gelangen durch
Menschenhandel in die EU und werden Opfer von Menschenhandel innerhalb der EU
und werden gezwungen, unter Lebens- und Arbeitsbedingungen, die ihre
Menschenwürde missachten, unbezahlte oder sehr schlecht bezahlte Arbeit zu
verrichten“. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die 2011
angenommene EU-Richtlinie
zur Bekämpfung des Menschenhandels besser umzusetzen.
> Siehe
auch: Bericht (Zusammenfassung
und vollständiger
Bericht auf Englisch) der europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen.
- Arbeitnehmervertretung in Leitungsgremien
von Unter-nehmen: Der parlamentarische Ausschuss für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten soll am 26. Juni zu einem
Initiativbericht „zur Arbeitnehmer-Vertretung in Aufsichts- oder
Verwaltungsorganen von Unternehmen in Europa“ Stellung nehmen, der von seinem
Vorsitzenden Thomas Händel (S&D) vorgelegt wurde. Der Vorschlag,
der zurzeit geprüft wird, fordert die Europäische Kommission dazu auf,
insbesondere darauf zu achten, dass 1. die unterschiedlichen Statuten von
Unternehmen, die auf europäischer Ebene gegründet werden, nicht dazu genutzt
werden, bestehende Formen der Arbeitnehmervertretung in den Unternehmen zu
umgehen oder aufzuheben, die eine dieser europäischen Statuten annehmen wollen;
2. eine Richtlinie zur Arbeitnehmervertretung in Aufsichtsräten vorzulegen, „die
auf alle Richtlinien im europäischen Unternehmensrecht anwendbar ist“ und 3.
Richtlinie 2004/25 vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote zu
überarbeiten, „um auch die Arbeitnehmer eines bietenden Unternehmens zu
konsultieren, nicht nur jene des zu übernehmenden Unternehmens“.
- Freigabe der staatlichen Beihilfen für die
Schließung von Bergwerken in Spanien: Die Europäische
Kommission hat am 27. Mai eine Beihilfe von 2,13 Mrd. Euro zur Verringerung der
sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Stilllegung von 26 nicht
wettbewerbsfähigen Kohlebergwerken in Spanien bis zum Jahr 2018 genehmigt (siehe
Pressemitteilung
der Kommission).
- Einrichtung der europäischen Plattform im
Kampf gegen Schwarzarbeit: Die EU-Kommission hat am 27.
Mai offiziell die „europäische Plattform gegen Schwarzarbeit“ gestartet, in der
28 Vertreter der Mitgliedstaaten und vier Vertreter der europäischen
Sozialpartner zusammenarbeiten. Ebenfalls mit von der Partie sind 14 Beobachter,
die von den europäischen Sozialpartnern auf sektoraler Ebene ausgewählt wurden
(siehe Zusammensetzung
und Schlagzeilen
der Kommission (auf Englisch), und Pressemitteilung
des Europäischen Gewerkschaftsverbands).
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2.
Mitgliedstaaten
Estland
- Beschäftigung von Mitarbeitern mit einem
bestimmten Invaliditätsgrad: Ab dem 1. Juli sind
Arbeitgeber, die Mitarbeiter mit einem bestimmten Invaliditätsgrad einstellen,
von der Zahlung der Sozialabgaben (33 % des Gehalts) bis zu einem Betrag von EUR
380,00 befreit (Sozialabgaben, die diesen Betrag übersteigen, müssen abgeführt
werden).
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Frankreich
Umsetzung der Reform des paritätischen
Schiedsausschusses für arbeitsrechtliche Einzelstreitigkeiten:
Mit Durchführungsbestimmung
Nr. 2015-990 vom 6. August 2015, die die Funktionsweise des paritätischen
Schieds-ausschusses für arbeitsrechtliche Einzelstreitigkeiten, der ersten Instanz
der Arbeitsgerichtsbarkeit in Frankreich, verbessern soll, sind die gesetzlich
vorgesehenen Maßnahmen am 26. Mai in Kraft getreten. Die Parteien können künftig
ihre eigene Verteidigung vor dieser Instanz ohne Angabe von hinreichenden Gründen
übernehmen. In der Berufungsinstanz müssen sie sich jedoch von einem Rechtsanwalt
oder einem Gewerkschafter vertreten lassen, der für die Verteidigung von
Beschäftigten zuständig ist. Um die Bearbeitung der Fälle zu beschleunigen – deren
Fristen skandalös lang sind – können die Richter der ersten Instanz (Mitglieder des
paritätischen Schiedsausschusses) zu zweit (ein Beschäftigter, ein Arbeitgeber)
statt zu viert tagen, unter der Auflage, dass eine Entscheidung innerhalb von drei
Monaten getroffen wird.
- Neue Daten über den gewerkschaftlichen
Organisa-tionsgrad in Frankreich: Das Arbeitsministerium
hat eine Studie
veröffentlicht, die sich auf Daten stützt, die 2013 zur gewerkschaftlichen
Organisation in Frankreich erhoben wurden. Wenn der Prozentsatz der
Beschäftigten, die angaben, einer Gewerkschaft anzugehören, mit 11,2 % konstant
geblieben ist, verbirgt sich dahinter jedoch ein großer Unterschied zwischen dem
öffentlichen Sektor (19,8 %) und dem privaten Sektor (8,7 %), zwischen privaten
Unternehmen ab 200 Beschäftigten (14,4%) und Unternehmen mit weniger als 50
Beschäftigten (5 %) oder auch zwischen Beschäftigten des Privatsektors mit einem
unbefristeten Arbeitsvertrag (9,9 %) und denen mit einem befristeten
Arbeitsvertrag (2,1 %) oder Zeitarbeitern (1,2 %). Diese niedrigen Raten deuten
jedoch nicht auf eine Randstellung der Gewerkschaften hin, da sich ihr
Vertretungsanspruch auf das Ergebnis der Betriebswahlen stützt, für die wiederum
die Wahlbeteiligung (43 % im Jahr 2012 im Privatsektor und 53 % im öffentlichen
Sektor im Jahr 2014), und nicht die Zahl der Mitglieder entscheidend ist.
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Italien
- Anreiz für Altersteilzeitarbeit:
ein Ministerialerlass
vom 7. April 2016 über „erleichterte Teilzeitarbeit“ , der im
italienischen Amtsblatt erschienen ist (Gazetta
Ufficiale vom 18. Mai) und Anfang Juni in Kraft tritt, soll das Prinzip
des aktiven Alterns fördern, indem zum Ende der beruflichen Laufbahn die
Möglichkeit der Teilzeitarbeit angeboten wird. Der Erlass bietet den
Arbeitgebern einen Anreiz, die Arbeitszeit von fest-angestellten Beschäftigten,
die sich dem Ende ihrer Laufbahn nähern, zu verkürzen. Um den geringeren Lohn
auszugleichen, wird der Arbeitgeber dem Beschäftigten den Anteil der
Arbeitgeberbeiträge auszahlen, der der entgangenen Vergütung entspricht. Dabei
erwirbt der Beschäftigte weiterhin Renten-ansprüche, denn der Staat zahlt den
Sozialversicherungsträgern den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil, der dem
Teil der verringerten Arbeitszeit entspricht.
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Schweden
- Wird das Gesetz über das öffentliche
Beschaffungs-wesen reformiert? Die Regierung hat am 19.
Mai einen Gesetzesentwurf über die Anforderungen der öffentlichen Hand bei der
öffentlichen Auftragsvergabe vorgestellt. Ziel ist es, die KMU zur Abgabe von
Angeboten zu ermutigen und das schwedische Modell zu schützen, indem die
vertraglich festgelegten Mindestgrenzen für Löhne und Arbeitsbedingungen
vorgegeben werden. Denn die Regierung hat festgestellt, dass die Vergabe von
öffentlichen Aufträgen allzu häufig auf Einsparungen, insbesondere bei den
Löhnen, beruhte und somit Dumpinglöhne förderte. Falls der Entwurf verabschiedet
wird, tritt das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Coca-Cola Iberian Partners: Die
Konzernleitung des Abfüllers Coca-Cola Iberian Partners und die Mitglieder des
besonderen Verhandlungsgremiums zur Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats
haben, mit Unterstützung eines Vertreters des Europäischen Gewerkschaftsverbands
EFFAT, am 26. Mai in Barcelona eine Vereinbarung
(auf Spanisch) unterzeichnet. Der neue EBR vertritt 4.610 spanische und 430
portugiesische Beschäftigte. Laut Vereinbarung sind pro Jahr eine Plenarsitzung und
drei Sitzungen des engeren Ausschusses vorgesehen. Für Enrico Somaglia, bei EFFAT
zuständig für Unternehmenspolitik, fällt diese Vereinbarung, die wesentlich
weitergeht als die Bestimmungen der EBR-Richtlinie 2009, in einen kritischen
Zeitraum, in dem andere europäische Abfüller zu „Coca-Cola European Partners“
fusionieren, „aber die Vereinbarung kann als ein gutes Beispiel für die künftigen
Verhandlungen für den EBR bei CCEP dienen“ (siehe Pressemitteilung von EFFAT, auf
Englisch).
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Gewerkschaften
- Siemens: Der deutsche
Siemens-Konzern wurde vom dänischen Gewerkschaftsverband 3F wegen Verletzung von
Umwelt-verpflichtungen unter Beschuss genommen. Eine Aktion, die die
Zuverlässigkeit des „Smiley“-Abzeichens im beruflichen Umfeld in Frage stellt,
das von einer Zertifizierungsstelle vergeben wird und die entsprechenden
Unternehmen von Kontrollen der Arbeitsaufsichtsbehörde ausnimmt. In den letzten
10 Jahren, so 3F, gab es 64 erwiesene Fälle von chronischem Asthma und Ekzemen
durch Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien bei der Herstellung von
Windrädern. 3F hat Klage gegen den Arbeitgeber eingereicht, einerseits wegen
Unterlassung der erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen und andererseits wegen
illegalen Versprühens der gefährlichen Chemikalie Isocyanat. Das Verfahren soll
Ende Mai im Gericht der Stadt Aalborg beginnen.
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4. Studien
und Berichte
Soziale Situation in der Slowakei:
Der für die Erstellung von Studien zuständige Dienst des Europäischen
Parlaments hat einen Bericht
über die soziale Situation und die Beschäftigungslage in der Slowakei und einen
Ausblick auf die slowakische EU-Ratspräsidentschaft (auf Englisch)
veröffentlicht. Der vom Central European Labour Studies Institute (CELSI) erstellte
Bericht gibt einen Einblick in das Land, das im Juli zum ersten Mal den Vorsitz im
Rat der Europäischen Union für sechs Monate übernehmen wird. So verzeichnet das Land
einen kräftigen Anstieg seiner Erwerbstätigenquote von 54 % im Jahr 2009 auf 62,7 %
im Jahr 2015, obwohl die Erwerbslosenquote von 14,5 % im Jahr 2010 auf 10,3 % im
Januar 2016 nicht entsprechend zurückgegangen ist. Der gesetzliche Mindestlohn ist
von 269 Euro im Jahr 2008 kontinuierlich auf 405 Euro im Jahr 2016 gestiegen. 2015
entsprach dieser Satz 0,43 % des Durchschnittslohns von 883 Euro. Bei den
Arbeitsbeziehungen wird der soziale Dialog auf drei Ebenen geführt: auf nationaler
Ebene in einem Dreiparteiendialog, in den Sektoren, der Ebene, auf der die
Tarifverhandlungen vorwiegend geführt werden, und in den Unternehmen. Der Grad der
Tarifbindung wie auch der Grad der gewerkschaftlichen Organisation ist gesunken und
lag 2012 bei 24,9 % bzw. 13,3 %. In einer kürzlich getroffenen Entscheidung des
Verfassungsgerichts wurde die Praxis, Tarifvereinbarungen auf alle Beschäftigten
eines Sektors auszudehnen, als verfassungswidrig verurteilt.
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