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IR Notes 56 – 15 Juni 2016
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Alain Lefebvre, Sylvain Nadalet und Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
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Interview
Valeria Pulignano, Professorin für Arbeitssoziologie und
Arbeitsbeziehungen an der Katholischen Universität Löwen
Sie
haben eine von der Europäischen Kommission finanzierte Studie
durchgeführt, um eine Lücke im Bereich der Forschung zu
schließen: Wie werden Europäische Betriebsräte von
Führungskräften wahrgenommen?
Zu welchen
Ergebnissen sind Sie gekommen? Bislang
haben sich nur sehr wenige Studien mit dieser Frage beschäftigt. Aus
diesem Grund hat die Europäische Kommission verschiedene Projekte
finanziert, um Erkenntnisse darüber zu erhalten, wie Europäische
Betriebsräte wahrgenommen werden – nicht von
Arbeitgeberorganisationen, sondern von den Führungskräften, die für
die Beziehung zu den Betriebsräten innerhalb der Unternehmen
verantwortlich sind. Wir haben 56
ausführliche Interviews geführt, was bei 1093 aktiven
Europäischen Betriebsräte eine repräsentative Auswahl
darstellt. Mit unserer ersten Frage wollten wir wissen, ob die
Führung von EBRs für die Manager ein Problem darstellt. Entgegen
unseren Erwartungen erfuhren wir in den Befragungen, dass die
Führung dieser Einrichtungen eher als unkompliziert wahrgenommen
wird. Selbst die Kostenfrage, die oft von Arbeitgeberverbänden
angeführt wird, wurde nicht als Hindernis genannt. Im Großen und
Ganzen befanden die Manager, dass die „Vorteile“ der EBRs die durch
diese verursachten Kosten zumindest aufwiegen. Weiterhin überraschte
das Ergebnis, dass Transnationalität nicht als ein wirkliches
Problem angesehen wird, wenn man auch sagen muss, dass das, was die
Manager unter Transnationalität verstehen, nicht unbedingt mit der
Auffassung der Arbeitnehmervertreter übereinstimmt.
Hat
sich die Vorgehensweise der Führungskräfte mit der 2009 neu
gefassten Richtlinie geändert? Das geht
nicht aus den Interviews hervor, denn die Praxis kam dem
Gesetzestext oftmals zuvor. Wir haben eine „Lernkurve“ bei der
Führung von Europäischen Betriebsräten herausgearbeitet. Wir
beobachteten, dass sich die Unternehmensleitung für eine
langfristige Entwicklung des EBR engagiert, weil dies am ehesten den
Interessen des Unternehmens dient. Das bedeutet, dass die EBRs für
die Unternehmensleitung einen Mehrwert darstellen, weil diese
Gremien ein Mittel darstellen, die Verfahren auf Unternehmensebene
zu fördern und zu verbreiten, wie im Fall von Restrukturierungen.
Andererseits konnten wir beobachten, dass nur sehr wenige
Unternehmen den EBR in die Entscheidungsprozesse mit einbinden.
Lediglich 4 der 56 befragten Manager gaben an, dass das
Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren fester Bestandteil des
Entscheidungsprozesses ist und der EBR einen tatsächlichen Einfluss
auf die Entscheidungen ausübt, die von der Unternehmensleitung
letztendlich getroffen werden.
Warum
ist die Zahl so gering? Es sind
wirklich nicht viele, aber ihre geringe Zahl macht deutlich, dass
hier ein Verbesserungspotenzial für die anderen Unternehmen besteht.
Als einer der häufigsten Gründe wurde die Finanzialisierung der
Wirtschaft genannt, die die Unternehmensleitungen daran hindert, den
Finanzakteuren oder dem Markt Vorhaben zu präsentieren, die im Laufe
des Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens geändert werden
könnten.
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Agenda
17. Juni
Paris
Seminar des französischen Arbeitsrechtsverbands im Andenken an Gérard
Lyon-Caen, mit dem Titel „Subordination
juridique, dépendance économique : quelles protections pour quels
travailleurs ?“ (Juristische Unterordnung, wirtschaftliche
Abhängigkeit: Welcher Schutz für welche Beschäftigten?).
20. Juni
Brüssel
Konferenz zum Beginn der Initiative der Europäischen Kommission „New
skills agenda for Europe„ zur Weiterentwicklung der Kompetenzen
in der EU und Bestimmung künftiger Kompetenzanforderungen.
27.-29.
Juni Brüssel
Konferenz über Auswirkungen der Digitalisierung und
Robotisierung auf die Arbeit – ausgerichtet vom Europäischen
Gewerkschaftsbund zusammen mit dem Europäischen Gewerkschaftsinstitut.
30. Juni
Berlin
Jubiläumsveranstaltung der Hans Böckler Stiftung anlässlich der 40 Jahre
Mitbestimmungsgesetz von 1976.
4. Juli
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zum Thema „Konflikte
in Europäischen Betriebsräten“ mit Filip Dorssemont (Katholische
Universität von Löwen). Organisatoren: Astrees und IR Share. Tel.:
+ 33 (0)6 81 41 53 95
17. November
Brüssel
Gemeinsame Konferenz von Eurofound und dem Ausschuss für Beschäftigung
und Soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments zum Thema:
„Entwicklung der Arbeitsbedingungen in Europa: die Schaffung besserer
Arbeit“. Vorgestellt werden die Ergebnisse der 6. Europäischen Erhebung
über die Arbeitsbedingungen.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein
unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure
des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Besorgnis
über künftige Urteile des Gerichtshofs zum islamischen Kopftuch
Bis jetzt handelt es sich nur um die „Schlussanträge“ der Generalanwältin, d. h. um
einen Vorschlag, der den Richtern vorgelegt wird, die ihre Entscheidung in den
kommenden Monaten treffen müssen. Aber in dieser hochsensiblen Angelegenheit, bei
der es darum geht, wie Arbeitgeber das Tragen des islamischen Kopftuchs regeln,
lassen die Schlussanträge
vom 31. Mai eine unausgewogene Lösung befürchten. Der Gerichtshof wird zu zwei
vergleichbaren Rechtssachen befragt: Die eine wird vom belgischen Kassationshof
vorgelegt, bei der es um einen Rechtsstreit zwischen einer Arbeitnehmerin geht, die
ein Kopftuch trägt, und dem privaten Unternehmen für Sicherheitsdienste G4S Secure
Solutions NV (Rs C-157/15). Die Frage lautet, ob Richtlinie
2000/78 vom 27. November 2000 in dem Sinn auszulegen ist, dass „das Verbot,
als Muslima am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen, keine unmittelbare
Diskriminierung darstellt, wenn die beim Arbeitgeber bestehende Regel es allen
Arbeitnehmern verbietet, am Arbeitsplatz äußere Zeichen politischer, philosophischer
und religiöser Überzeugungen zu tragen“. Die andere Rechtssache wurde vom
französischen Kassationshof vorgelegt (Rs
C-188/15),
der die Frage stellt, ob „der Wunsch eines Kunden einer
Informatikberatungsgesellschaft, die informations-technischen Leistungen dieses
Unternehmens nicht mehr von einer angestellten Projektingenieurin, die einen
islamischen Schleier trägt, ausführen zu lassen, eine aufgrund der Art einer
bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung wesentliche und
entscheidende berufliche Anforderung darstellt“. Generalanwältin Juliane Kokott hat
ihre Schlussanträge
in der ersten Rechtssache vorgelegt. Für sie handelt es sich um eine Problematik von
gesellschaftlicher „Brisanz“, zu einem Zeitpunkt, „in dem sich Europa einem wohl
noch nie dagewesenen Zustrom an Migranten aus Drittstaaten gegenübersieht“. Brisant
ist die Frage ganz sicher, und das ist auch der Grund, warum die beiden nationalen
Gerichte sich lieber an den Gerichtshof wenden, als selbst zu entscheiden. Wobei der
Bezug auf den Migrantenzustrom nicht unbedingt passend ist. Sie räumt ein, dass ein
Kunde „und sei er auch ein wichtiger Kunde“ legitimerweise nicht verlangen kann,
„dass er nur von dessen Mitarbeitern einer bestimmten Religion, einer bestimmten
ethnischen Herkunft, einer bestimmten Hautfarbe, eines bestimmten Geschlechts, eines
bestimmten Alters, einer bestimmten sexuellen Ausrichtung (…) bedient wird“. Dagegen
„kann jeder Kunde mit lauteren Absichten verlangen, seinerseits ohne Diskriminierung
sowie zuvorkommend und unter Einhaltung elementarer Höflichkeitsformen bedient zu
werden“. Auf der Basis dieses eigenartigen Grundrechts des Kunden ist es demnach
„völlig legitim, wenn ein Unternehmen die Beachtung derartiger Erwartungen seiner
Kundschaft zur Bedingung für die Ausübung der Tätigkeit seiner Arbeitnehmer und
damit zu einer wesentlichen und entscheidenden beruflichen Anforderung im Sinne von
Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 erhebt“. Folglich „stellt sich also ein Verbot
wie das von G4S praktizierte als erforderliche Maßnahme zur Verwirklichung einer
Unternehmenspolitik der religiösen und weltanschaulichen Neutralität dar”. Die
Generalanwältin weist jedoch darauf hin, dass die Neutralitätspolitik angemessen
sein muss, und schlägt vor, dazu mehrere Kriterien zu berücksichtigen: 1. die Größe
und Auffälligkeit des religiösen Zeichens, 2. die Art der Tätigkeit der
Arbeitnehmerin, 3. den Kontext, in dem sie diese Tätigkeit auszuüben hat und
schließlich „die nationale Identität des jeweiligen Mitgliedstaats“. In Anbetracht
dieses Konzepts verbunden mit einem sogenannten Kundenrecht auf eine höfliche und
zuvorkommende Bedienung ist eine Entscheidung zu befürchten, der es an der
erforderlichen juristischen Strenge mangelt, ganz anders als die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die uns wesentlich geeigneter
erscheint und die interne Regelung von G4S sicherlich nicht akzeptiert hätte.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
- Mobilität von Studierenden,
Wissenschaftlern und Praktikanten: Die Richtlinie
Nr. 2016/801 vom 11. Mai 2016 „über die Bedingungen für die Einreise und
den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken,
zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst,
Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer
Au-pair-Tätigkeit“ wurde am 21. Mai im Amtsblatt der EU veröffentlicht (IR
Notes n° 50).
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Richtlinienentwurf
- Binnenschifffahrt: Am 7.
Juni hat der Rat eine „allgemeine Ausrichtung“ zum Entwurf einer Richtlinie über
die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt festgelegt.
Ein gemeinsames System von Zeugnissen soll die gesamte Mannschaft vom
Auszubildenden bis zum Schiffsführer abdecken. Jeder Inhaber eines solchen
Zeugnisses soll die Möglichkeit haben, seinen Beruf auf den Binnenwasserstraßen
Europas auszuüben (siehe Pressemitteilung
des Rats).
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Aktuelle
soziale Themen
Anpassung des Arbeitsrechts an die
kollaborative Wirtschaft: Am 2. Juni
stellte die Europäische Kommission eine Mitteilung
mit dem Titel „Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft“ vor, die diese
neue Wirtschaftsform, die ein starkes Wachstum verzeichnet, „auf verantwortungsvolle
Weise“ fördern und entwickeln soll. Im Hinblick auf das Arbeitsrecht analysiert die
Kommission das Arbeitsverhältnis in einer kollaborativen Wirtschaft in Bezug auf die
Definition des Begriffs „Arbeitnehmer“ laut EuGH-Entscheidungen. „Ob ein
Beschäftigungsverhältnis besteht oder nicht, muss von Fall zu Fall festgestellt
werden“, so die Kommission. „Dabei müssen die Charakteristika des Verhältnisses
zwischen der Plattform und dem Anbieter der zugrundeliegenden Dienstleistungen und
die Ausführung der diesbezüglichen Aufgaben berücksichtigt werden, und insbesondere
die folgenden drei wesentlichen Kriterien: 1. Bestehen eines
Abhängigkeitsverhältnisses, 2. Art der Arbeit, 3. Vorhandensein einer Vergütung“.
Die Mitgliedstaaten sollten einerseits „eine Prüfung der Angemessenheit ihrer
nationalen arbeitsrechtlichen Vorschriften“ angesichts der Geschäftsmodelle der
kollaborativen Wirtschaft vornehmen und andererseits “Orientierungshilfen zur
Anwendbarkeit der nationalen arbeitsrechtlichen Vorschriften auf die
Arbeitsstrukturen in der kollaborativen Wirtschaft“ bereitstellen.
- Aktionsplan zur Förderung der Integration
von Migranten und zur Anwerbung von Talenten: Am 7. Juni
hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan
(auf Englisch) vorgestellt, der die Mitgliedstaaten bei der Integration von
Drittstaatsangehörigen unterstützen soll, sowie einen Richtlinienentwurf
(auf Englisch) zur Reform der Vorschriften für hochqualifizierte
Arbeitsmigranten in der EU. Es handelt sich um die Neufassung der Regelung für
die „Blaue Karte EU“ (auf Englisch), die 2009 eingeführt, bisher aber nicht sehr
erfolgreich war. Sie soll als Anreiz für qualifizierte Zuwanderer gelten, sich
für die EU zu entscheiden (bislang waren es nur 31 %) und nicht andere Länder zu
wählen, die mit der EU konkurrieren (siehe Pressemitteilung
der Kommission). Die Kommissions-dienststellen haben außerdem ein Arbeitsdokument
(auf Englisch) über die Flüchtlingskrise unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
veröffentlicht.
- Überwachung der Gesundheit von
Piloten: Der euro-päische Pilotenverband (ECA) hat
infolge des Germanwings-Absturzes im März 2015 eine Reihe von
Dokumenten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) sowie
seine eigenen Arbeiten online gestellt, in denen es um Empfehlungen zur
Überwachung der Gesundheit von Piloten geht.
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Sozialer
Dialog
Zweiter IndustriAll Kongress:
Vom 7.-9. Juni hat der europäische Gewerk-schaftsverband
IndustriAll European Trade Union in Madrid seinen zweiten Kongress abgehalten.
Michael Vassiliadis (IG BCE) wurde als Präsident wiedergewählt. Zwei ehemalige
stellvertretende Generalsekretäre sind weiterhin im Sekretariat vertreten: Luc
Triangle (ADV-CSC Metea), der mit 99,39 % der Stimmen zum Generalsekretär gewählt
wurde und Ulrich Eckelmann (IG Metall) ablöst, der ebenso wie der ehemalige
stellvertretende Generalsekretär Bart Samyn IndustriAll verlässt. Sylvain Lefebre
(FCE-CFDT), der in zwei Jahren in den Ruhestand tritt, wird nicht ersetzt – der
Rückgang der Gewerkschaftsmitglieder macht sich bei den Finanzen des Verbandes
bemerkbar. Dafür gibt es zwei neue stellvertretende Sekretäre: den Spanier Luis
Angel Colunga (MCA-UGT) und den Belgier Benoît Gérits (FGTB-MWB), siehe Pressemitteilung.
Nach einer langen Vorbereitungszeit hat IndustriAll eine Politische
Entschließung 2016-2020 und einen Aktionsplan 2016-2020 angenommen (Presse-mitteilung).
Bis auf die unerfreuliche Tatsache, dass nach wie vor keine Frau im Sekretariat ist,
wurde der Kongress als sehr erfolgreich bewertet. „Der Kongress war harmonisch, ohne
Kontroversen, und hat die Einheit und den Zusammenhalt der Gewerkschaftsbewegung
gezeigt, was angesichts der zahlreichen aktuellen Spannungen innerhalb der Union
überraschte“, so Christian Weis von der Internationalen Abteilung der IG Metall. Es
ist auch das erste Mal seit 15 Jahren, dass kein Vertreter der größten
Mitgliedsgewerkschaft IG Metall im Sekretariat ist. „Das zeugt aber nicht von
fehlendem Interesse, wir sind sehr aktiv in den anderen Instanzen“, betont Christian
Weis.
- Kampf gegen arbeitsbedingten
Krebs: Am 25. Mai unterzeichneten sechs
Organisationen, darunter die Europäische Kommission, die Europäische Agentur für
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, der Europäische
Gewerkschaftsbund (EGB) sowie BusinessEurope ein Abkommen
über einen neuen „Fahrplan zu krebserregenden Stoffen“ (auf Englisch). Mit
diesem Programm soll die Arbeitswelt für die Gefährdung durch Karzinogene
sensibilisiert sowie der Austausch bewährter Verfahren gefördert werden (siehe
Mitteilung
des Europäischen Gewerkschaftsinstituts). Die Europäische Föderation der Bau-
und Holzarbeiter (EFBH) hat ein Politikpapier
(italienische
Version) vorgelegt, um „zur notwendigen Diskussion über die Revision“ der
Richtlinie 2004/37 zu Karzinogenen oder Mutagenen bei der Arbeit beizutragen.
Das Dokument nennt die Erwartungen der EFBH im Hinblick auf mehrere bedenkliche
Substanzen.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
- Mindestlohn all
inclusive: Das Bundesarbeitsgericht hat
am 25. Mai 2016 ein erstes Urteil (siehe Pressemitteilung)
zur Anwendung des 2015 eingeführten gesetzlichen Mindestlohns gefällt. Ein
Arbeitgeber ging davon aus, dass bei der Ermittlung des Mindestlohns nicht nur
das Monatsgehalt, sondern auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu
berücksichtigen sind. Dementsprechend erhielt eine Arbeitnehmerin 8,03 Euro pro
Stunde anstelle von 8,50 Euro. Werden die beiden Zuschläge hinzugerechnet,
entspricht der Stundenlohn über das Jahr gerechnet dem Mindestlohn. Dieser
Ansatz hat das Gericht überzeugt, das dem Arbeitgeber Recht gegeben hat.
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Finnland
Der Pakt für Wettbewerbsfähigkeit wird auf
Sektorenebene wirksam: Nach der
grundsätzlichen Entscheidung der drei großen Gewerkschaftsverbände Finnlands, den
Pakt für Wettbewerbs-fähigkeit zu unterstützen (siehe Presse-mitteilung
des Zentralverbands SAK, auf Englisch) war noch zu prüfen, ob alle Sektoren die
Bestimmungen akzeptieren würden, damit die auf nationaler Ebene eingegangenen
Verpflichtungen in Kraft treten konnten. Dies ist nun erfolgt. Die
Kollektivvereinbarungen für die überwiegende Mehrheit von Beschäftigten, die von
Vereinbarungen auf Branchenebene abgedeckt sind, bestätigen den von der Regierung
vorgeschlagenen Pakt für Wettbewerbsfähigkeit, wonach die Löhne und Gehälter bis
2017 eingefroren, die jährliche Arbeitszeit um 24 Stunden erhöht, das Urlaubsgeld im
öffentlichen Sektor (einschl. Gesundheitssystem und lokale Körperschaften) um 30 %
gesenkt, die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für die Arbeitnehmer
erhöht und für die Unternehmen gesenkt werden. Die umstrittensten Punkte waren die
Erhöhung der Sozialbeiträge für die Arbeitnehmer (die durch eine Steuersenkung
maßgeblich wettgemacht werden) sowie die Erhöhung der Arbeitszeit um 24 Stunden ohne
Lohnausgleich. Dafür haben die Sozialpartner je nach Industriezweig unterschiedliche
Lösungen gefunden. Es handelt sich um ein Novum: Die Verhandlungen haben de facto zu
einer Senkung des Reallohns der Arbeitnehmer geführt und in der Praxis zu einem
Abwertungswettlauf im Euroraum geführt. Es steht außer Frage, dass die anderen
europäischen Staaten Erfolg oder Misserfolg dieser von der Regierung vorgeschlagenen
Politik mit Interesse verfolgen werden.
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Italien
- „Job Act“ durch Rechtsprechung
bedroht: Der italienische Kassationshof (Urteil
11868/2016) hat entschieden, dass die Entlassungsvorschriften gemäß Gesetz
Fornero aus dem Jahre 2012, geändert durch Jobs Act (Gesetzesverordnung 23/2015)
für Beschäftigte des öffentlichen Sektors nicht gelten. Mit diesem Urteil kommt
die vorhergehende Version von Artikel 18 des Arbeitnehmerstatuts wieder zur
Anwendung (Gesetz 300/1970), das das Recht auf Wiedereinstellung bei
unberechtigter Entlassung sowie eine vollständige Entschädigung für die
verlorenen Arbeitstage vorsieht. Einigen Juristen zufolge könnte diese
Entscheidung die Verfassungsmäßigkeit des Jobs Act selbst in Frage stellen, und
zwar durch Verletzung des Gleichheitsprinzips aufgrund der unterschiedlichen
Vorschriften für die Beschäftigten des öffentlichen bzw. des privaten Sektors.
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Litauen
- Erhöhung des
Mindestlohns: Nach langen Gesprächen
mit den Sozialpartnern hat die Regierung beschlossen, am 1. Juli 2016 den
Mindestlohn von 350 auf 380 Euro pro Monat anzuheben. Dies erfolgt gegen den
Willen der Arbeitgeber, die sich gegen eine zweite Anhebung des Mindestlohns in
diesem Jahr ausgesprochen hatten, und gegen den Rat des Internationalen
Währungsfonds.
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Polen
- Geplanter Mindestlohn für „atypische
Arbeitsverhält-nisse“: Nach intensiven Verhandlungen mit
den Sozialpartnern verabschiedete der Ministerrat am 31. Mai einen
Gesetzesentwurf zur Einführung eines Mindeststundenlohns von brutto 12 Zlotys
(ca. 2,76 Euro) für die sogenannten „atypischen“ Beschäftigungsformen
(Solo-Selbständige, Werkverträge zur Ausführung von Aufgaben, aber nicht zur
Erbringung eines Werkes). Der Gesetzestext sieht zudem vor, die Möglichkeit von
Arbeitgebern abzuschaffen, Personen mit einer Berufserfahrung von weniger als
einem Jahr 80 % des Mindestlohns zu zahlen. Wenn das Parlament diese
Bestimmungen zügig beschließt, strebt die Regierung ein Inkrafttreten zum 1.
Januar 2017 an.
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Rumänien
- Lösung im Kampf gegen die
Schattenwirtschaft: Der Arbeitsminister will die
Schattenwirtschaft durch die Einführung von „Dienstleistungsschecks“ eindämmen,
mit denen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer für kurzzeitige Arbeiten bequem bezahlen
können. Demzufolge müssten Arbeitgeber diese „Gutscheine“, deren Wert auf der
Basis eines durchschnittlichen Stundenlohns kalkuliert wird, lediglich zu einem
festen Preis bei einer Bank kaufen. Die Arbeitnehmer könnten diese „Gutscheine“
bei ihrer Bank einlösen. Dem Arbeitgeber entstünden keine zusätzlichen Kosten.
Die Arbeitnehmer würden ermäßigte Steuern auf ihre Einnahmen zahlen und wären
sozial abgesichert. Von diesem System könnten ca. 700.000 Arbeitnehmer
profitieren, die derzeit in der Schattenwirtschaft tätig sind.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
ArcelorMittal: Auf seiner
Sitzung am 19. Mai beauftragte der engere EBR-Ausschuss des Stahlkonzerns
ArcelorMittal seine drei Arbeitsgruppen, sich mit dem Thema der Subunternehmen
auseinanderzusetzen. Es handelt sich um die Arbeitsgruppen für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, für die soziale Verantwortung und Beschäftigung.
Nach einer Bestandsaufnahme auf der Grundlage eines Fragebogens, der pro Land
auszufüllen ist, sollte jede Arbeitsgruppe in der Lage sein, am Ende des Jahres
Empfehlungen vorzulegen. EBR-Vorsitzender Didier Zint (CFDT) hebt die Bedeutung
dieser Problematik, vor allem in Bezug auf Arbeitsunfälle, hervor: „Mindestens 4
tödliche Unfälle von den 6 Unfällen, die seit Anfang des Jahres im Konzern
registriert sind, betreffen Arbeitnehmer von Subunternehmen. Und fast 25 % der
Arbeiter an den Standorten arbeiten für Subunternehmen“. > Siehe auch:
Der
Europäische Betriebsrat von Airbus SE spricht sich gegen einen Brexit aus.
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Gewerkschaften
- Rio Tinto: Der
Exekutivausschuss des internationalen Gewerkschaftsverbands IndustriAll Global
Union hat am 30. Mai der Entscheidung
zugestimmt „den Druck auf Rio Tinto solange aufrechtzuerhalten, bis der
Bergbauriese“ auf lokaler Ebene „seine sozialen Verfahren verbessert“.
Gespräche mit der Unternehmensleitung „über global geltende gewerkschaftliche
Grundsätze sowie über regionale und globale Strukturen, die einen Dialog über
diese Standards und deren Anwendung ermöglichen, sind im Gange“.
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