IR Notes

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IR Notes 57 – Juni 2016: Mord an Jo Cox und Europa

  IR Notes 57 – 29 Juni 2016
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IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Märt Masso, Sylvain Nadalet und Frédéric Turlan. 
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  Interview
Morgan Sweeney, Dozent an der Universität Paris Dauphine

Warum sind die Gewerkschaften gegen die von der Regierung vorgeschlagene Reform des Arbeitsrechts?
Ein Teil der Gewerkschaften und die Jugendorganisationen sind in der Tat gegen diesen Reformvorschlag. Der zentrale Stolperstein ist die Umkehrung der Normenhierarchie. Im Gesetzentwurf wird eine weitreichende Reform angekündigt, bei der die Betriebsvereinbarung über den Vereinbarungen der Branche oder ggf. sogar den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen stehen soll. Diese Umkehrung wurde bereits versuchsweise in den Entwurf des Arbeitszeitgesetzes aufgenommen. Sie zielt also auf eine Dezentralisierung der Tarifverhandlungen ab. Außerdem ändert sich die Rolle des Gesetzes: Statt Mindeststandards festzulegen, die durch Branchen- oder Betriebsvereinbarungen nur noch verbessert werden können, enthält das Gesetz nur wenige Garantien. Es beschränkt sich auf die Definition des Arbeitszeitbegriffs und räumt den Branchen- oder Betriebsvereinbarungen die Möglichkeit ein, davon abzuweichen. So kann beispielsweise die gesetzliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden in Frage gestellt werden, und zwar durch eine Anpassung der Arbeitszeit, die dazu führt, dass die Bezahlung von Überstunden wegfällt.  Ein weiterer Reibungspunkt – einer unter vielen dieses langen Entwurfs – ist die neue Definition der Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen. Sie berücksichtigt zwar den Stand der Rechtsprechung, wonach Entlassungen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens möglich sind, weitet diese Definition aber durch die Aufnahme von Kriterien aus, die betriebsbedingte Kündigungen wegen rückläufiger Umsatzzahlen oder Rentabilität über einen gewissen Zeitraum rechtfertigen. Die wirtschaftlichen Gründe werden flexibler gestaltet, damit es einfacher wird, Entlassungen zu rechtfertigen.


Wenn die Gefahr von der Umkehrung der Normenhierarchie ausgeht und zwar durch die Bevorzugung von Betriebsvereinbarungen, wie kann eine große Gewerkschaft wie die CFDT dafür sein?
Einerseits ist die CFDT für diesen Entwurf, da er eine ihrer Forderungen enthält – die ebenfalls von der CGT unterstützt wird – nämlich den beruflichen Werdegang über eine neue Regelung, das persönliche Beschäftigungskonto (compte personnel d’activité, CPA), abzusichern. Bei dieser Regelung wird berücksichtigt, dass ein Arbeitnehmer seinen Berufsweg heutzutage nicht mehr geradlinig bei ein und demselben Arbeitgeber verfolgt, sondern während seines Berufslebens mehrfach die Stelle und den Arbeitgeber wechselt. Mit jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses verliert der Arbeitnehmer Rechte, wie beispielsweise Fortbildungsrechte, die ihm gerade in Zeiten der Arbeitslosigkeit sehr nützlich sein können. Beim CPA werden also alle Rechte eines Arbeitnehmers auf einem Konto gesammelt, das von einem Arbeitgeber auf den nächsten übertragbar ist oder in Zeiten von Arbeitslosigkeit genutzt werden kann. Aber die Funktionsweise und der Inhalt des CPA müssen noch festgelegt werden. Denn in Bezug auf die Funktionsweise bleibt das Gesetz relativ unpräzise. Andererseits hat die CFDT grundsätzlich nichts gegen die Umkehrung der Normenhierarchie, im Gegensatz zur CGT oder FO, die eine Beibehaltung des „Günstigkeitsprinzips“ fordern, wonach eine untergeordnete Vereinbarung den Inhalt einer übergeordneten Vereinbarung nur verbessern kann. Die CFDT ist der Ansicht, dass die gewerkschaftliche Vertretung mit der Reform 2008 gestärkt wurde, wonach ein Tarifvertrag mit Ausnahmeregelungen in Kraft treten kann, wenn er von Gewerkschaften unterzeichnet wird, die bei den letzten Betriebswahlen mindestens 50 % der Arbeitnehmerstimmen erhalten haben. Für die CFDT wird den Akteuren, die den Arbeitsstellen am nächsten sind, nämlich den Gewerkschaftsdelegierten des Betriebs, durch diese Dezentralisierung der Tarifverhandlung Legitimität verliehen und sie ist demokratischer, weil näher an den Personen, die davon betroffen sind. Da spielt es keine Rolle, ob die Betriebsvereinbarung mehr oder weniger vorteilhaft ist als die Branchenvereinbarung, da sie von den direkten Vertretern der Arbeitnehmer geschlossen wird. Die CGT und die FO dagegen kritisieren diese Dezentralisierung auf Unternehmensebene, da die Arbeitgeber Druck auf die Gewerkschafts- und/oder Arbeitnehmervertreter in Form von Arbeitsplatzerpressung ausüben könnten: Entweder ihr unterzeichnet oder der Betrieb wird geschlossen oder die Produktion verlagert.


Wie erklären Sie die Tatsache, dass die Regierung Demonstrationen verboten hat, die von den größten Gewerkschaftsverbänden organisiert wurden?
Seit den 1970er Jahren haben die Gewerkschaften einen „Ordnungsdienst“ eingerichtet, wenn sie eine Demonstration organisieren. Dieser soll die Spitze des Zuges schützen. Seine Rolle besteht aber nicht darin, den Demonstrationszug in seiner ganzen Länge zu beschützen. Dies ist die Aufgabe der Polizeikräfte. Dass sich Schlägertrupps zwischen die Spitze des Zugs und die Ordnungshüter drängen, ist eher ein neues Phänomen. Die Polizei hat Mühe, diese Situation, die von sehr mobilen Personen provoziert wird, unter Kontrolle zu halten und neigt dazu, die Gewerkschaften, die die Demonstration organisieren, dafür verantwortlich zu machen. Nach mehreren gewaltsamen Ausschreitungen hat die Regierung eine Demonstration zunächst verboten, bevor sie in letzter Minute mit den Organisatoren einen Kompromiss in Form einer kürzeren Route finden konnte, die von der Polizei leichter abzusichern war. Dieses Verbot zeugt von einem gewissen Autoritarismus seitens der Regierung, der sich auch darin widerspiegelt, wie dieser Gesetzentwurf erstellt wurde – nämlich ohne das Gesetz einzuhalten, wonach die Sozialpartner aufzufordern sind, vor der Vorlage des Gesetzentwurfs über das von der Regierung vorgeschlagene Thema zu verhandeln. Auch der Gesetzestext beruht auf dieser selben autoritären Logik, indem die Anzahl der Situationen erhöht wurde, in denen der Arbeitgeber durch einseitige Entscheidung eine Arbeitszeitorganisation vorschreiben kann, wie die Anpassung der Arbeitszeit, ohne sich dabei nach einem Tarifvertrag richten zu müssen, wie dies derzeitig vom Arbeitsgesetzbuch vorgesehen ist.

 
  Agenda

30. Juni
Berlin
Jubiläumsveranstaltung der Hans Böckler Stiftung anlässlich der 40 Jahre Mitbestimmungsgesetz von 1976.


4. Juli
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zum Thema „Konflikte in Europäischen Betriebsräten“ mit Filip Dorssemont (Katholische Universität von Löwen). Organisatoren: Astrees und IR Share.
Tel.: + 33 (0)6 81 41 53 95


17. November
Brüssel
Gemeinsame Konferenz von Eurofound und dem Ausschuss für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments zum Thema: „Entwicklung der Arbeitsbedingungen in Europa: die Schaffung besserer Arbeit“. Vorgestellt werden die Ergebnisse der 6. Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Juni 2016: Mord an Jo Cox und Europa

„Wäre jemals ein vereintes Europa imstande, sich in das gemeinsame Erbe zu teilen, dann genössen seine drei- oder vierhundert Millionen Einwohner Glück, Wohlstand und Ehre in unbegrenztem Ausmaße. Wir müssen etwas wie die Vereinigten Staaten von Europa schaffen“. Das sagte Winston Churchill im September 1946. 70 Jahre später ist es ein anderer britischer Premierminister, der Europa den Todesstoß versetzt. David Cameron wird in die Geschichte als der Totengräber der Europäischen Union eingehen, die sich jetzt gegen dunkle Mächte aus der Vergangenheit behaupten muss.  Dieselben, die auch Jo Cox ermordet haben, die in den Augen der Extremisten alles Übel verkörperte: Jo Cox war eine erfolgreiche, mutige junge Frau, die politisch links stand und sich für ein Vereinigtes Königreich aussprach, das sich der Welt öffnet, Flüchtlinge aufnimmt und sich nicht hinter den nationalen Grenzen abschottet. Die Zukunft mit gezinkten Würfeln aufs Spiel zu setzen, wie es David Cameron tat, hat nichts mit Politik zu tun, sondern zeugt von bodenloser Dummheit. Sicher, die EU ist nicht vollkommen. Sie mag, in Anlehnung an Winston Churchill, vielleicht „die schlechteste aller Regierungsformen“, sein, aber „abgesehen von sämtlichen anderen“. Die Behauptung, ein Mitgliedstaat könne es alleine zu Wohlstand bringen und alle Herausforderungen von der Flüchtlingskrise bis hin zum Energiewandel meistern, ist eine Irreführung. Die Befürworter dieser 180°-Wendung der Geschichte tragen eine schwere Verantwortung, zumal die Opfer die Briten selbst sein werden und vor allem diejenigen, die von der Globalisierung nicht profitieren und mit großer Mehrheit für den Ausstieg gestimmt haben. Die britischen Arbeiter werden die ersten Verlierer sein. Die nächste Regierung kann die verschiedenen sozialen Maßnahmen, die dank der EU ergriffen worden sind, rückgängig machen: So kann das Recht auf Unterrichtung und Anhörung abgeschafft werden, das nie wirklich akzeptiert wurde; die Arbeitszeit kann grenzenlos flexibilisiert werden, ohne dass man sich Sorgen wegen Abweichungen von der EU-Richtlinie machen muss; die überflüssige Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen kann wegfallen oder auch die vom EU-Recht geforderten großzügigen vier Wochen bezahlten Jahresurlaubs etc.  Nachdem die britischen Konservativen das Streikrecht quasi abgeschafft haben, könnten sie vor den Toren Europas ein „soziales Paradies“ schaffen. In den transnationalen Unternehmen hindert jetzt nichts daran, die britischen Delegierten aus den Europäischen Betriebsräten auszuschließen, zu einem Zeitpunkt, an dem die britischen Gewerkschaften begonnen hatten, sich ernsthaft für diese Einrichtung und selbst für die Nutzung von Expertenwissen zu interessieren. So können die englischen Delegierten von der Spielerbank aus zusehen, wie die anderen europäischen Arbeitnehmervertreter weiter unterrichtet und angehört werden, ohne selbst – weder auf länderübergreifender noch auf nationaler Ebene  – den geringsten Zugang zu diesen Informationen zu haben. Als einziger Lichtblick bleibt die Hoffnung, dass charismatische europäische Spitzenpolitiker die Europäische Union so umgestalten, dass sie steuerlich und sozial zusammenwächst und zur Festigung einer soliden sozialen Marktwirtschaft beiträgt.  Jetzt müssen nur noch die charismatischen Politiker gefunden werden…


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Erster Austausch über die Richtlinie zu krebserzeugenden Chemikalien: Die Kom-mission hat am 13. Mai Änderungen an der Richtlinie 2004/37 über Karzinogene und Mutagene vorgeschlagen, um die Exposition am Arbeitsplatz gegenüber 13 dieser Stoffe anstelle der derzeit drei Substanzen zu begrenzen (siehe IR Notes 54). Bei Diskussionen im Rat am 7. Juni (siehe Berichtdes Rats) haben mehrere Mitgliedstaaten die von der Kommission festgelegten Grenzwerte eines krebserregenden Stoffes in der Umgebungsluft am Arbeitsplatz als zu hoch eingestuft, da sie den Arbeitnehmern keinen ausreichenden Schutz gewährten. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat am 2. Juni die schwedische sozialdemokratische Abgeordnete Marita Ulvskog als Berichterstatterin für diesen Vorschlag ernannt, für den es eine intensive Lobbyarbeit geben wird.
> Weiterführende Informationen: Von der Kommission vorgelegte Dokumente (auf Englisch): der Richtlinienvorschlag, der Anhang zu den Grenzwerten, Folgenabschätzung, und ein Arbeitspapier des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (kostenlos „Cancer risks in the workplace: better regulation, stronger protection“ , auf Englisch).



  • Gleichstellung der Geschlechter: Der Rat hat am 16. Juni die Schlussfolgerungen zur Gleichstellung der Geschlechter ange-nommen, die zwar nicht verbindlich sind, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission aber die Richtung vorgeben. „Erhebliche geschlechtsspezifische Unterschiede bestehen weiterhin in den Bereichen abhängige und selbständige Erwerbstätigkeit, Teilzeitbeschäftigung, Unternehmertum und Entscheidungsfindung sowie beim Arbeitsentgelt und bei Renten“, so der Rat. Er fordert die Kommission auf, die in ihrem Strategischen Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter (2016-2019) „umrissenen Maßnahmen unverzüglich und in Übereinstimmung mit dem darin festgelegten Zeitplan umzusetzen; neue Initiativen vorzulegen, um den Herausforderungen in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von berufstätigen Eltern und Betreuern gerecht zu werden“ oder auch, die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Beschäftigung, Entlohnung, Einkommen und Renten zu reduzieren“.

  • Gleichstellung von LGBTI: Der Rat hat am 16. Juni die Schlussfolgerungen zur Gleichstellung von LGBTI (lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen) verabschiedet.  Darin ersucht er die Europäische Kommission, „die Maßnahmen, die in ihrer Liste von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTI beschrieben werden, unter umfas-sender Wahrung der nationalen Identität und der Verfas-sungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten sowie der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Familienrechts zu fördern …“. Aus unserer Sicht ist die Aufnahme der nationalen Identität eine Form, die unterschiedliche Vorgehensweise der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Grundrechte zu berücksichtigen, was letztere nur schwächen kann.

  • Mindestlohn im Verkehrsbereich: Die Europäische Kommission hat am 16. Juni beschlossen, rechtlich dagegen vorzugehen, wie Frankreich und Deutschland ihre Mindest-lohngesetze im Verkehrssektor anwenden. Die Europäische Kommission vertritt die Ansicht, dass die systematische Anwendung der Gesetze Frankreichs und Deutschlands auf alle Verkehrsleistungen in ihren jeweiligen Staatsgebieten eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs bewirkt (siehe Pressemitteilung der Kommission). Die internationale Straßentransportunion IRU hat ihrerseits Frankreich nachdrücklich aufgefordert, die Durchführung des Mindestlohngesetzes zu verschieben, das am kommenden 1. Juli in Kraft treten soll (siehe Pressemitteilung).
    > Siehe auch Vergleichsartikel von Eurofound von Juni 2015 in aktualisierter Fassung.

  • Mineralien aus Konfliktgebieten: Am 16. Juni konnte eine politische Einigung zwischen Kommission, Rat und Parlament erzielt werden: Danach werden „angemessene sorgfältige Kontrollen“ auf der Grundlage der OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht für eine verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien für Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konfliktgebieten oder Gebieten mit hohem Risiko zur Pflicht. Während Kommission und Rat anfangs lediglich einfache freiwillige Kontrollen vorgeschlagen hatten, konnten die europäischen Abgeordneten durchsetzen, dass diese Kontrollen zwingend vorgeschrieben werden.  Die Endfassung des Textes soll bis Ende des Jahres stehen (siehe Pressemitteilung des Parlaments und Pressemitteilung der Kommission).

  • Endokrine Disruptoren: Die Europäische Kommission legte am 15. Juni Kriterien zur Bestimmung endokriner Disruptoren vor, das sind die Stoffe, die die Funktion des Hormonsystems stören (siehe Pressemitteilung der Kommission). Das Europäische Gewerkschaftsinstitut bietet eine kritische Analyse der Vorschläge der Kommission und verleiht der Sorge mehrerer NROs Ausdruck.


Sozialer Dialog

  • Die Rolle des sozialen Dialogs zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung: Der Arbeitgeberverband BusinessEurope hat am 14. Juni die europäischen Sozialpartner dazu aufgerufen, die Reformen und das Wachstum zur Sicherung des europäischen Sozialmodells zu unterstützen (siehe Pressemitteilung) und führte dabei die positiven Erfahrungen in Irland, Spanien und Portugal an sowie die jüngsten Vereinbarungen in Finnland und Frankreich. Der Verband unterstützt die vom Rat beschlossene Einrichtung „Nationaler Produktivitätsräte“, während der Europäische Gewerkschafts-verband sich dagegen ausspricht (siehe Pressemitteilung). Der Rat Beschäftigung und Sozialpolitik hat am 16. Juni dann auch die Schlussfolgerungen für eine Neubelebung des sozialen Dialogs angenommen. Der Rat betont, dass „unbeschadet der ihnen im AEUV zugewiesenen Rolle und Autonomie die Grundsätze der besseren Rechtsetzung angewandt werden sollen.“ Und weiter: „Transparenz, Faktenorientierung und die Achtung der allgemeinen Unionsgrundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sollten sichergestellt werden.“


2. Mitgliedstaaten
Estland

Vorschlag für ein flexibleres Arbeitszeitgesetz: Im März machte die Regierung den Vorschlag, zusammen mit den Sozialpartnern das Arbeitsvertragsrecht in Bezug auf Bereitschaftsdienst zu überarbeiten. Derzeit werden Bestim-mungen, die Arbeitnehmer mit Bereit-schaftsdienst daran hindern würden, ihre täglichen oder wöchentlichen Ruhezeiten in Anspruch zu nehmen, als null und nichtig angesehen. Angesichts des Mangels an Arbeitskräften im Gesundheitssektor sowie im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) plant die Regierung jetzt doch, von dieser Regel abzuweichen. Gleichzeitig werden zurzeit im medizinischen Bereich Arbeitnehmer-verhandlungen geführt, die sich auch an der Frage der Arbeitszeit stoßen, so dass am 31. Mai im Rahmen einer Kollektivmaßnahme die Beschäftigten mit ihrem Kopfkissen zur Arbeit erschienen.


Deutschland

Entwurf eines Gesetzes zu Arbeit-nehmerüberlassung und Werk-verträgen: Die Regierung hat am 1. Juni einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. In Bezug auf Leiharbeit sind die Arbeitgeber künftig nach neun Monaten verpflichtet, den Leiharbeitnehmern den gleichen Lohn zu zahlen wie den Stammarbeitnehmern. Auf Branchenebene wird den Sozialpartnern jedoch eine gewisse Flexibilität eingeräumt. Sie können auch schneller eine gleiche Bezahlung erreichen, wie dies in manchen Tarifverträgen bereits vorgesehen ist. Eine stufenweise Anpassung der Löhne ist ebenfalls möglich, wenn das Arbeitsentgelt ab der sechsten Woche angehoben und dann nach spätestens 15 Monaten anstelle von 9 das gleichwertige Arbeitsentgelt gezahlt wird. Nach 18 Monaten muss ein Leiharbeiter vom Entleihbetrieb in Festanstellung übernommen werden. Aber auch hier sind Abweichungen vorgesehen, damit im Rahmen eines Tarifvertrags der Einsatzbranche oder einer Betriebsvereinbarung längere Einsatzzeiten möglich sind. In diesen beiden Punkten legt der Entwurf „Mindeststandards“ fest, so Arbeitsministerin Andrea Nahles. Es sollen keine festen Regeln vorgegeben werden, sondern die Sozialpartner vielmehr dazu aufgefordert werden, den Einsatz von Leiharbeitern auszuhandeln. Um dem missbräuchlichen Einsatz von Werkverträgen vorzubeugen, wird die Informationspflicht des Betriebsrats eingeführt,  letzterer muss darüber informiert werden, wer auf dem Betriebsgelände arbeitet und auf welcher vertraglichen Grundlage. Ferner soll im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert werden, „wer Arbeitnehmer ist und wer nicht“ erklärt die Ministerin, „um eine klare Abgrenzung von abhängiger und selbständiger Tätigkeit“ zu erhalten (siehe Pressemitteilung des Ministeriums).


Italien

  • Widersprüchliche Rechtsprechung zur „Weiterbe-schäftigungspflicht“: Nach italienischer Rechtsprechung hat der Arbeitgeber eine „Weiterbeschäftigungspflicht“ bei betriebsbedingter Kündigung eines Arbeitnehmers. Da die Entlassung nur als letzter Ausweg gelten darf, muss der Arbeitgeber vor der Entlassung versuchen, dem Arbeitnehmer eine andere zu besetzende Stelle im Unternehmen anzubieten. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht wird inzwischen per Gesetz geahndet. Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmern, die seit dem 7. März 2015 für ihn arbeiten, eine Entschädigung zahlen (und nicht mehr wiedereingliedern). Dagegen hat der Kassationshof zur Beweispflicht widersprüchliche Entscheidungen getroffen. In der Vergangenheit musste der Arbeitnehmer dem Richter die Arbeitsstellen nennen, die ihm hätten vorgeschlagen werden müssen, um die Entlassung zu vermeiden. Danach musste der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer für diese Stelle nicht in Frage kam.  Ein kürzlich ergangenes Urteil des Kassationshofes (Nr. 5592/2016) hat jetzt entschieden, dass es die Pflicht des Arbeitgebers ist zu belegen, dass er seiner Weiterbeschäftigungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, ohne dass der Arbeitnehmer irgendetwas nachweisen muss. Einen Monat später kehrt der Kassationshof mit Urteil Nr. 9467/2016 zu seiner ursprünglichen Haltung zurück. Dieses Urteil scheint die vorhergehende Rechtsprechung auch in einem anderen Punkt wiederherzustellen: Die Weiterbeschäftigung muss auf einem mit der alten Arbeitsstelle vergleichbaren Posten erfolgen – und nicht, wie es ein älteres Urteil vorschlägt (Nr. 4509/2016), auf Arbeitsstellen, die eine geringere berufliche Qualifikation erfordern, was den Umfang der Pflicht des Arbeitgebers erheblich ausweiten würde. Bei so vielen Kehrtwendungen in so kurzer Zeit ist davon auszugehen, dass nachgeordnete Gerichte keine einheitliche Position vertreten werden und die Rechtsunsicherheit weiterhin andauern wird.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • Arctic Paper SA: Die zentrale Leitung des schwedischen Papierkonzerns mit Sitz in Poznan, Polen, hat am 1. Juni eine Vereinbarung zur Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats unterzeichnet. Arctic Paper SA beschäftigt rund 1.650 Personen in der EU. Der EBR wird sich aus sieben Mitgliedern zusam-mensetzen, wobei „mindestens zwei Mitglieder Frauen sein sollen“, eine eindeutige Empfehlung, die für eine EBR-Vereinbarung sehr selten ist. Von den sieben Mitgliedern werden drei Schweden und drei Polen sein; das siebte Mitglied vertritt alle Vertriebsunternehmen. Der Betriebsrat verfügt über ein Jahresbudget von 25.000 Euro.

  • Aviapartner: Etwa hundert Gewerkschaftsmitglieder sind dem Aufruf der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) gefolgt und haben am 14. Juni vor der Hauptverwaltung von Aviapartner am Brüsseler Flughafen protestiert. Aviapartner ist ein Unternehmen mit Sitz in Brüssel, das an 40 Flughäfen als Flugzeugabfertiger tätig ist. Es beschäftigt rund 8.000 Personen. Die Gewerkschaftsmitglieder prangerten „den fehlenden sozialen Dialog im Unternehmen“ und insbesondere im Europäischen Betriebsrat an (siehe Pressemitteilung der ETF).

  • Safran: Der EBR von Safran beklagt in einer am 21. Juni angenommenen Erklärung die fehlende Unterrichtung der europäischen Arbeitnehmervertreter über den Verkauf von Morpho, der im Sicherheitsbereich spezialisierten Konzerntochter mit mehr als 8.000 Beschäftigten. Die Unternehmensleitung „hat immer noch nicht die nationalen und europäischen Personal-vertretungen versammelt und über dieses Thema unterrichtet, obwohl diese ständig dazu aufgefordert haben.“ Was im Widerspruch „zu den Worten der zentralen Leitung“ steht, „die sich für die Förderung des sozialen Dialogs gegenüber den europäischen und weltweiten Gewerkschaftsorganisationen ausspricht“. Angesichts dieser Situation wird der Betriebsrat „seine gesamte Verantwortung wahrnehmen und alle erforderlichen Mittel einsetzen, um Klarheit in diese Angelegenheit zu bringen und die europäischen Instanzen respektiert, unterrichtet und angehört werden, wie es die europäische Richtlinie aus dem Jahre 2009 vorschreibt“.


Europäische Gesellschaft

  • Airbus Group SE: Der EBR von Airbus SE hat am 14. Juni in Toulouse eine Erklärung angenommen, um „die britische Wählerschaft vor den Risiken für die britischen Arbeitnehmer von Airbus im Hinblick auf Sicherheit und Entwicklung der Arbeitsplätze“ zu warnen „falls das Vereinigte Königreich für den Brexit stimme“. Sollte das Referendum zu einem Brexit führen, so die Unterzeichner, EBR-Vorsitzender Marc Ambiaux (FO Métaux) und der stellvertretende Vorsitzende Thomas Busch (IG Metall) „würde dieses Ergebnis ein erhebliches Risiko für den Airbus Konzern und für die Stabilität und die Entwicklung von Industriearbeitsplätzen im Vereinigten Königreich darstellen“.


4. Studien und Berichte

Das soziale Europa in der Abwärtsspirale: Kritik an der derzeitigen Arbeitsweise der Europäischen Union birgt immer die Gefahr, sie dadurch auch zu gefährden. Dennoch tut es manchmal gut, klare Feststellungen zu hören, besonders zu einem Zeitpunkt, in dem zahlreiche Staats- und Regierungschefs die Europäische Union dazu aufrufen, wieder den Kontakt zur Bevölkerung zu suchen. Eine Untersuchung darüber, wie die letzten Jahre des Aufbaus Europas zu einer Schwächung des europäischen Sozialgefüges führen konnten, ist daher logischerweise von Nutzen. Dieses Gemeinschaftswerk zieht Bilanz über das soziale Europa und seine Errungenschaften, beleuchtet die diversen sozialen Folgen der wirtschaftlichen Steuerung und Reformpolitik, die in den einzelnen Mitgliedstaaten in den Bereichen sozialer Schutz und Arbeitsrecht umgesetzt wurden. Es zeigt, dass die Krise und das Krisenmanagement durch die achtundzwanzig Mitgliedstaaten dazu beigetragen haben, die wirtschaftliche, politische und kulturelle Heterogenität und die Ungleichheiten zwischen und in den den EU-Mitgliedstaaten zu vergrößern, was die Legitimität des europäischen Projekts in seiner Gesamtheit untergräbt. Der zunehmende Nationalismus, der wachsende Euroskeptizismus und auch der Brexit sind lediglich Manifestationen dieses kollektiven Scheiterns.
> „Social Europe: A Dead End, What the eurozone crisis is doing to Europe’s social dimension“ , von Arnaud Lechevalier und Jan Wielgohs.



  • Arbeitskosten pro Stunde: Nach einer Eurostat-Schätzung sind die Arbeitskosten pro Stunde im ersten Quartal 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal sowohl in der EU28 als auch im Euroraum um 1,7 % gestiegen. Im vierten Quartal 2015 hatten die Kosten um 2 % bzw. um 1,3 % zugenommen.

  • Leichter Anstieg der Erwerbstätigkeit: Die Zahl der Erwerbstätigen stieg, laut Eurostat-Schätzungen, im ersten Quartal 2016 gegenüber dem Vorquartal sowohl im Euroraum als auch in der EU28 um 0,3%. Im vierten Quartal 2015 hatte die Beschäftigung in der EU28 um 0,4 % und im Euroraum um 0,3 % zugenommen. Die Beschäftigung ist gegenüber dem Vorjahr in beiden Gebieten um 1,4 % gestiegen.

 

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Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

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  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
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