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IR Notes 57 – 29 Juni 2016
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Märt Masso, Sylvain Nadalet und Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
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Interview
Morgan Sweeney, Dozent an der Universität Paris Dauphine
Warum
sind die Gewerkschaften gegen die von der Regierung
vorgeschlagene Reform des
Arbeitsrechts? Ein Teil der
Gewerkschaften und die Jugendorganisationen sind in der Tat gegen
diesen Reformvorschlag. Der zentrale Stolperstein ist die Umkehrung
der Normenhierarchie. Im Gesetzentwurf wird eine weitreichende
Reform angekündigt, bei der die Betriebsvereinbarung über den
Vereinbarungen der Branche oder ggf. sogar den entsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen stehen soll. Diese Umkehrung wurde bereits
versuchsweise in den Entwurf des Arbeitszeitgesetzes aufgenommen.
Sie zielt also auf eine Dezentralisierung der Tarifverhandlungen ab.
Außerdem ändert sich die Rolle des Gesetzes: Statt Mindeststandards
festzulegen, die durch Branchen- oder Betriebsvereinbarungen nur
noch verbessert werden können, enthält das Gesetz nur wenige
Garantien. Es beschränkt sich auf die Definition des
Arbeitszeitbegriffs und räumt den Branchen- oder
Betriebsvereinbarungen die Möglichkeit ein, davon abzuweichen. So
kann beispielsweise die gesetzliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden
in Frage gestellt werden, und zwar durch eine Anpassung der
Arbeitszeit, die dazu führt, dass die Bezahlung von Überstunden
wegfällt. Ein weiterer Reibungspunkt – einer unter vielen dieses
langen Entwurfs – ist die neue Definition der Entlassung aus
wirtschaftlichen Gründen. Sie berücksichtigt zwar den Stand der
Rechtsprechung, wonach Entlassungen zum Erhalt der
Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens möglich sind, weitet diese
Definition aber durch die Aufnahme von Kriterien aus, die
betriebsbedingte Kündigungen wegen rückläufiger Umsatzzahlen oder
Rentabilität über einen gewissen Zeitraum rechtfertigen. Die
wirtschaftlichen Gründe werden flexibler gestaltet, damit es
einfacher wird, Entlassungen zu rechtfertigen.
Wenn
die Gefahr von der Umkehrung der Normenhierarchie ausgeht
und zwar durch die Bevorzugung von Betriebsvereinbarungen,
wie kann eine große Gewerkschaft wie die CFDT dafür
sein? Einerseits ist die CFDT für
diesen Entwurf, da er eine ihrer Forderungen enthält – die ebenfalls
von der CGT unterstützt wird – nämlich den beruflichen Werdegang
über eine neue Regelung, das persönliche Beschäftigungskonto (compte
personnel d’activité, CPA), abzusichern. Bei dieser Regelung wird
berücksichtigt, dass ein Arbeitnehmer seinen Berufsweg heutzutage
nicht mehr geradlinig bei ein und demselben Arbeitgeber verfolgt,
sondern während seines Berufslebens mehrfach die Stelle und den
Arbeitgeber wechselt. Mit jeder Beendigung eines
Arbeitsverhältnisses verliert der Arbeitnehmer Rechte, wie
beispielsweise Fortbildungsrechte, die ihm gerade in Zeiten der
Arbeitslosigkeit sehr nützlich sein können. Beim CPA werden also
alle Rechte eines Arbeitnehmers auf einem Konto gesammelt, das von
einem Arbeitgeber auf den nächsten übertragbar ist oder in Zeiten
von Arbeitslosigkeit genutzt werden kann. Aber die Funktionsweise
und der Inhalt des CPA müssen noch festgelegt werden. Denn in Bezug
auf die Funktionsweise bleibt das Gesetz relativ unpräzise.
Andererseits hat die CFDT grundsätzlich nichts gegen die Umkehrung
der Normenhierarchie, im Gegensatz zur CGT oder FO, die eine
Beibehaltung des „Günstigkeitsprinzips“ fordern, wonach eine
untergeordnete Vereinbarung den Inhalt einer übergeordneten
Vereinbarung nur verbessern kann. Die CFDT ist der Ansicht, dass die
gewerkschaftliche Vertretung mit der Reform 2008 gestärkt wurde,
wonach ein Tarifvertrag mit Ausnahmeregelungen in Kraft treten kann,
wenn er von Gewerkschaften unterzeichnet wird, die bei den letzten
Betriebswahlen mindestens 50 % der Arbeitnehmerstimmen erhalten
haben. Für die CFDT wird den Akteuren, die den Arbeitsstellen am
nächsten sind, nämlich den Gewerkschaftsdelegierten des Betriebs,
durch diese Dezentralisierung der Tarifverhandlung Legitimität
verliehen und sie ist demokratischer, weil näher an den Personen,
die davon betroffen sind. Da spielt es keine Rolle, ob die
Betriebsvereinbarung mehr oder weniger vorteilhaft ist als die
Branchenvereinbarung, da sie von den direkten Vertretern der
Arbeitnehmer geschlossen wird. Die CGT und die FO dagegen
kritisieren diese Dezentralisierung auf Unternehmensebene, da die
Arbeitgeber Druck auf die Gewerkschafts- und/oder
Arbeitnehmervertreter in Form von Arbeitsplatzerpressung ausüben
könnten: Entweder ihr unterzeichnet oder der Betrieb wird
geschlossen oder die Produktion verlagert.
Wie
erklären Sie die Tatsache, dass die Regierung
Demonstrationen verboten hat, die von den größten
Gewerkschaftsverbänden organisiert
wurden? Seit den 1970er Jahren haben
die Gewerkschaften einen „Ordnungsdienst“ eingerichtet, wenn sie
eine Demonstration organisieren. Dieser soll die Spitze des Zuges
schützen. Seine Rolle besteht aber nicht darin, den
Demonstrationszug in seiner ganzen Länge zu beschützen. Dies ist die
Aufgabe der Polizeikräfte. Dass sich Schlägertrupps zwischen die
Spitze des Zugs und die Ordnungshüter drängen, ist eher ein neues
Phänomen. Die Polizei hat Mühe, diese Situation, die von sehr
mobilen Personen provoziert wird, unter Kontrolle zu halten und
neigt dazu, die Gewerkschaften, die die Demonstration organisieren,
dafür verantwortlich zu machen. Nach mehreren gewaltsamen
Ausschreitungen hat die Regierung eine Demonstration zunächst
verboten, bevor sie in letzter Minute mit den Organisatoren einen
Kompromiss in Form einer kürzeren Route finden konnte, die von der
Polizei leichter abzusichern war. Dieses Verbot zeugt von einem
gewissen Autoritarismus seitens der Regierung, der sich auch darin
widerspiegelt, wie dieser Gesetzentwurf erstellt wurde – nämlich
ohne das Gesetz einzuhalten, wonach die Sozialpartner aufzufordern
sind, vor der Vorlage des Gesetzentwurfs über das von der Regierung
vorgeschlagene Thema zu verhandeln. Auch der Gesetzestext beruht auf
dieser selben autoritären Logik, indem die Anzahl der Situationen
erhöht wurde, in denen der Arbeitgeber durch einseitige Entscheidung
eine Arbeitszeitorganisation vorschreiben kann, wie die Anpassung
der Arbeitszeit, ohne sich dabei nach einem Tarifvertrag richten zu
müssen, wie dies derzeitig vom Arbeitsgesetzbuch vorgesehen
ist.
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Agenda
30. Juni
Berlin
Jubiläumsveranstaltung der Hans Böckler Stiftung anlässlich der 40 Jahre
Mitbestimmungsgesetz von 1976.
4. Juli Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zum Thema „Konflikte
in Europäischen Betriebsräten“ mit Filip Dorssemont (Katholische
Universität von Löwen). Organisatoren: Astrees und IR Share. Tel.:
+ 33 (0)6 81 41 53 95
17. November
Brüssel
Gemeinsame Konferenz von Eurofound und dem Ausschuss für Beschäftigung
und Soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments zum Thema:
„Entwicklung der Arbeitsbedingungen in Europa: die Schaffung besserer
Arbeit“. Vorgestellt werden die Ergebnisse der 6. Europäischen Erhebung
über die Arbeitsbedingungen.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein
unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure
des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Juni 2016:
Mord an Jo Cox und Europa
„Wäre jemals ein vereintes Europa imstande, sich in das gemeinsame Erbe zu teilen,
dann genössen seine drei- oder vierhundert Millionen Einwohner Glück, Wohlstand und
Ehre in unbegrenztem Ausmaße. Wir müssen etwas wie die Vereinigten Staaten von
Europa schaffen“. Das sagte Winston Churchill im September 1946. 70 Jahre später ist
es ein anderer britischer Premierminister, der Europa den Todesstoß versetzt. David
Cameron wird in die Geschichte als der Totengräber der Europäischen Union eingehen,
die sich jetzt gegen dunkle Mächte aus der Vergangenheit behaupten muss. Dieselben,
die auch Jo Cox ermordet haben, die in den Augen der Extremisten alles Übel
verkörperte: Jo Cox war eine erfolgreiche, mutige junge Frau, die politisch links
stand und sich für ein Vereinigtes Königreich aussprach, das sich der Welt öffnet,
Flüchtlinge aufnimmt und sich nicht hinter den nationalen Grenzen abschottet. Die
Zukunft mit gezinkten Würfeln aufs Spiel zu setzen, wie es David Cameron tat, hat
nichts mit Politik zu tun, sondern zeugt von bodenloser Dummheit. Sicher, die EU ist
nicht vollkommen. Sie mag, in Anlehnung an Winston Churchill, vielleicht „die
schlechteste aller Regierungsformen“, sein, aber „abgesehen von sämtlichen anderen“.
Die Behauptung, ein Mitgliedstaat könne es alleine zu Wohlstand bringen und alle
Herausforderungen von der Flüchtlingskrise bis hin zum Energiewandel meistern, ist
eine Irreführung. Die Befürworter dieser 180°-Wendung der Geschichte tragen eine
schwere Verantwortung, zumal die Opfer die Briten selbst sein werden und vor allem
diejenigen, die von der Globalisierung nicht profitieren und mit großer Mehrheit für
den Ausstieg gestimmt haben. Die britischen Arbeiter werden die ersten Verlierer
sein. Die nächste Regierung kann die verschiedenen sozialen Maßnahmen, die dank der
EU ergriffen worden sind, rückgängig machen: So kann das Recht auf Unterrichtung und
Anhörung abgeschafft werden, das nie wirklich akzeptiert wurde; die Arbeitszeit kann
grenzenlos flexibilisiert werden, ohne dass man sich Sorgen wegen Abweichungen von
der EU-Richtlinie machen muss; die überflüssige Ruhezeit von 11 Stunden zwischen
zwei Arbeitstagen kann wegfallen oder auch die vom EU-Recht geforderten großzügigen
vier Wochen bezahlten Jahresurlaubs etc. Nachdem die britischen Konservativen das
Streikrecht quasi abgeschafft haben, könnten sie vor den Toren Europas ein „soziales
Paradies“ schaffen. In den transnationalen Unternehmen hindert jetzt nichts daran,
die britischen Delegierten aus den Europäischen Betriebsräten auszuschließen, zu
einem Zeitpunkt, an dem die britischen Gewerkschaften begonnen hatten, sich
ernsthaft für diese Einrichtung und selbst für die Nutzung von Expertenwissen zu
interessieren. So können die englischen Delegierten von der Spielerbank aus zusehen,
wie die anderen europäischen Arbeitnehmervertreter weiter unterrichtet und angehört
werden, ohne selbst – weder auf länderübergreifender noch auf nationaler Ebene –
den geringsten Zugang zu diesen Informationen zu haben. Als einziger Lichtblick
bleibt die Hoffnung, dass charismatische europäische Spitzenpolitiker die
Europäische Union so umgestalten, dass sie steuerlich und sozial zusammenwächst und
zur Festigung einer soliden sozialen Marktwirtschaft beiträgt. Jetzt müssen nur
noch die charismatischen Politiker gefunden werden…
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Erster Austausch über die Richtlinie zu
krebserzeugenden Chemikalien: Die
Kom-mission hat am 13. Mai Änderungen an der Richtlinie 2004/37 über Karzinogene und
Mutagene vorgeschlagen, um die Exposition am Arbeitsplatz gegenüber 13 dieser Stoffe
anstelle der derzeit drei Substanzen zu begrenzen (siehe IR
Notes 54). Bei Diskussionen im Rat am 7. Juni (siehe Berichtdes
Rats) haben mehrere Mitgliedstaaten die von der Kommission festgelegten Grenzwerte
eines krebserregenden Stoffes in der Umgebungsluft am Arbeitsplatz als zu hoch
eingestuft, da sie den Arbeitnehmern keinen ausreichenden Schutz gewährten. Der
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments
hat am 2. Juni die schwedische sozialdemokratische Abgeordnete Marita Ulvskog als
Berichterstatterin für diesen Vorschlag ernannt, für den es eine intensive
Lobbyarbeit geben wird. > Weiterführende Informationen: Von
der Kommission vorgelegte Dokumente (auf Englisch): der Richtlinienvorschlag,
der Anhang zu den Grenzwerten, Folgenabschätzung,
und ein Arbeitspapier des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (kostenlos „Cancer
risks in the workplace: better regulation, stronger
protection“ , auf Englisch).
- Gleichstellung der Geschlechter:
Der Rat hat am 16. Juni die Schlussfolgerungen
zur Gleichstellung der Geschlechter ange-nommen, die zwar nicht
verbindlich sind, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission aber die
Richtung vorgeben. „Erhebliche geschlechtsspezifische Unterschiede bestehen
weiterhin in den Bereichen abhängige und selbständige Erwerbstätigkeit,
Teilzeitbeschäftigung, Unternehmertum und Entscheidungsfindung sowie beim
Arbeitsentgelt und bei Renten“, so der Rat. Er fordert die Kommission auf, die
in ihrem Strategischen
Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter (2016-2019)
„umrissenen Maßnahmen unverzüglich und in Übereinstimmung mit dem darin
festgelegten Zeitplan umzusetzen; neue Initiativen vorzulegen, um den
Herausforderungen in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von
berufstätigen Eltern und Betreuern gerecht zu werden“ oder auch, die
geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Beschäftigung, Entlohnung, Einkommen
und Renten zu reduzieren“.
- Gleichstellung von LGBTI:
Der Rat hat am 16. Juni die Schlussfolgerungen
zur Gleichstellung von LGBTI (lesbische, schwule, bi-, trans- und
intersexuelle Personen) verabschiedet. Darin ersucht er die Europäische
Kommission, „die Maßnahmen, die in ihrer Liste
von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTI beschrieben
werden, unter umfas-sender Wahrung der nationalen Identität und der
Verfas-sungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten sowie der Zuständigkeit der
Mitgliedstaaten im Bereich des Familienrechts zu fördern …“. Aus unserer Sicht
ist die Aufnahme der nationalen Identität eine Form, die unterschiedliche
Vorgehensweise der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Grundrechte zu
berücksichtigen, was letztere nur schwächen kann.
- Mindestlohn im
Verkehrsbereich: Die Europäische Kommission hat am 16.
Juni beschlossen, rechtlich dagegen vorzugehen, wie Frankreich und Deutschland
ihre Mindest-lohngesetze im Verkehrssektor anwenden. Die Europäische Kommission
vertritt die Ansicht, dass die systematische Anwendung der Gesetze Frankreichs
und Deutschlands auf alle Verkehrsleistungen in ihren jeweiligen Staatsgebieten
eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien
Warenverkehrs bewirkt (siehe Pressemitteilung
der Kommission). Die internationale Straßentransportunion IRU hat ihrerseits
Frankreich nachdrücklich aufgefordert, die Durchführung des Mindestlohngesetzes
zu verschieben, das am kommenden 1. Juli in Kraft treten soll (siehe Pressemitteilung).
> Siehe auch Vergleichsartikel
von Eurofound von Juni 2015 in aktualisierter Fassung.
- Mineralien aus
Konfliktgebieten: Am 16. Juni konnte
eine politische Einigung zwischen Kommission, Rat und Parlament erzielt werden:
Danach werden „angemessene sorgfältige Kontrollen“ auf der Grundlage der
OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht für eine verantwortungsvolle Beschaffung
von Mineralien für Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus
Konfliktgebieten oder Gebieten mit hohem Risiko zur Pflicht. Während Kommission
und Rat anfangs lediglich einfache freiwillige Kontrollen vorgeschlagen hatten,
konnten die europäischen Abgeordneten durchsetzen, dass diese Kontrollen
zwingend vorgeschrieben werden. Die Endfassung des Textes soll bis Ende des
Jahres stehen (siehe Pressemitteilung
des Parlaments und Pressemitteilung
der Kommission).
- Endokrine Disruptoren: Die
Europäische Kommission legte am 15. Juni Kriterien zur Bestimmung endokriner
Disruptoren vor, das sind die Stoffe, die die Funktion des Hormonsystems stören
(siehe Pressemitteilung
der Kommission). Das Europäische Gewerkschaftsinstitut bietet eine kritische
Analyse der Vorschläge der Kommission und verleiht der Sorge mehrerer NROs
Ausdruck.
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Sozialer
Dialog
- Die Rolle des sozialen Dialogs zur
Förderung von Wachstum und Beschäftigung: Der
Arbeitgeberverband BusinessEurope hat am 14. Juni die europäischen Sozialpartner
dazu aufgerufen, die Reformen und das Wachstum zur Sicherung des europäischen
Sozialmodells zu unterstützen (siehe Pressemitteilung)
und führte dabei die positiven Erfahrungen in Irland, Spanien und Portugal an
sowie die jüngsten Vereinbarungen in Finnland und Frankreich. Der Verband
unterstützt die vom Rat beschlossene Einrichtung „Nationaler
Produktivitätsräte“, während der Europäische Gewerkschafts-verband sich dagegen
ausspricht (siehe Pressemitteilung).
Der Rat Beschäftigung und Sozialpolitik hat am 16. Juni dann auch die Schlussfolgerungen
für eine Neubelebung des sozialen Dialogs angenommen. Der Rat betont, dass
„unbeschadet der ihnen im AEUV zugewiesenen Rolle und Autonomie die Grundsätze
der besseren Rechtsetzung angewandt werden sollen.“ Und weiter: „Transparenz,
Faktenorientierung und die Achtung der allgemeinen Unionsgrundsätze der
Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sollten sichergestellt werden.“
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2.
Mitgliedstaaten
Estland
Vorschlag für ein flexibleres
Arbeitszeitgesetz: Im März machte die Regierung den
Vorschlag, zusammen mit den Sozialpartnern das Arbeitsvertragsrecht in Bezug auf
Bereitschaftsdienst zu überarbeiten. Derzeit werden Bestim-mungen, die Arbeitnehmer
mit Bereit-schaftsdienst daran hindern würden, ihre täglichen oder wöchentlichen
Ruhezeiten in Anspruch zu nehmen, als null und nichtig angesehen. Angesichts des
Mangels an Arbeitskräften im Gesundheitssektor sowie im Bereich der Informations-
und Kommunikationstechnologien (IKT) plant die Regierung jetzt doch, von dieser
Regel abzuweichen. Gleichzeitig werden zurzeit im medizinischen Bereich
Arbeitnehmer-verhandlungen geführt, die sich auch an der Frage der Arbeitszeit
stoßen, so dass am 31. Mai im Rahmen einer Kollektivmaßnahme die Beschäftigten mit
ihrem Kopfkissen zur Arbeit erschienen.
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Deutschland
Entwurf eines Gesetzes zu
Arbeit-nehmerüberlassung und Werk-verträgen:
Die Regierung hat am 1. Juni einen Gesetzentwurf
zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. In
Bezug auf Leiharbeit sind die Arbeitgeber künftig nach neun Monaten verpflichtet,
den Leiharbeitnehmern den gleichen Lohn zu zahlen wie den Stammarbeitnehmern. Auf
Branchenebene wird den Sozialpartnern jedoch eine gewisse Flexibilität eingeräumt.
Sie können auch schneller eine gleiche Bezahlung erreichen, wie dies in manchen
Tarifverträgen bereits vorgesehen ist. Eine stufenweise Anpassung der Löhne ist
ebenfalls möglich, wenn das Arbeitsentgelt ab der sechsten Woche angehoben und dann
nach spätestens 15 Monaten anstelle von 9 das gleichwertige Arbeitsentgelt gezahlt
wird. Nach 18 Monaten muss ein Leiharbeiter vom Entleihbetrieb in Festanstellung
übernommen werden. Aber auch hier sind Abweichungen vorgesehen, damit im Rahmen
eines Tarifvertrags der Einsatzbranche oder einer Betriebsvereinbarung längere
Einsatzzeiten möglich sind. In diesen beiden Punkten legt der Entwurf
„Mindeststandards“ fest, so Arbeitsministerin Andrea Nahles. Es sollen keine festen
Regeln vorgegeben werden, sondern die Sozialpartner vielmehr dazu aufgefordert
werden, den Einsatz von Leiharbeitern auszuhandeln. Um dem missbräuchlichen Einsatz
von Werkverträgen vorzubeugen, wird die Informationspflicht des Betriebsrats
eingeführt, letzterer muss darüber informiert werden, wer auf dem Betriebsgelände
arbeitet und auf welcher vertraglichen Grundlage. Ferner soll im Bürgerlichen
Gesetzbuch definiert werden, „wer Arbeitnehmer ist und wer nicht“ erklärt die
Ministerin, „um eine klare Abgrenzung von abhängiger und selbständiger Tätigkeit“ zu
erhalten (siehe Pressemitteilung
des Ministeriums).
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Italien
- Widersprüchliche Rechtsprechung zur
„Weiterbe-schäftigungspflicht“: Nach italienischer
Rechtsprechung hat der Arbeitgeber eine „Weiterbeschäftigungspflicht“ bei
betriebsbedingter Kündigung eines Arbeitnehmers. Da die Entlassung nur als
letzter Ausweg gelten darf, muss der Arbeitgeber vor der Entlassung versuchen,
dem Arbeitnehmer eine andere zu besetzende Stelle im Unternehmen anzubieten. Die
Nichteinhaltung dieser Pflicht wird inzwischen per Gesetz geahndet. Der
Arbeitgeber muss Arbeitnehmern, die seit dem 7. März 2015 für ihn arbeiten, eine
Entschädigung zahlen (und nicht mehr wiedereingliedern). Dagegen hat der
Kassationshof zur Beweispflicht widersprüchliche Entscheidungen getroffen. In
der Vergangenheit musste der Arbeitnehmer dem Richter die Arbeitsstellen nennen,
die ihm hätten vorgeschlagen werden müssen, um die Entlassung zu vermeiden.
Danach musste der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer für diese Stelle
nicht in Frage kam. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Kassationshofes (Nr.
5592/2016) hat jetzt entschieden, dass es die Pflicht des Arbeitgebers
ist zu belegen, dass er seiner Weiterbeschäftigungspflicht ordnungsgemäß
nachgekommen ist, ohne dass der Arbeitnehmer irgendetwas nachweisen muss. Einen
Monat später kehrt der Kassationshof mit Urteil Nr.
9467/2016 zu seiner ursprünglichen Haltung zurück. Dieses Urteil scheint
die vorhergehende Rechtsprechung auch in einem anderen Punkt wiederherzustellen:
Die Weiterbeschäftigung muss auf einem mit der alten Arbeitsstelle
vergleichbaren Posten erfolgen – und nicht, wie es ein älteres Urteil vorschlägt
(Nr.
4509/2016), auf Arbeitsstellen, die eine geringere berufliche
Qualifikation erfordern, was den Umfang der Pflicht des Arbeitgebers erheblich
ausweiten würde. Bei so vielen Kehrtwendungen in so kurzer Zeit ist davon
auszugehen, dass nachgeordnete Gerichte keine einheitliche Position vertreten
werden und die Rechtsunsicherheit weiterhin andauern wird.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Arctic Paper SA: Die
zentrale Leitung des schwedischen Papierkonzerns mit Sitz in Poznan, Polen, hat
am 1. Juni eine Vereinbarung
zur Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats unterzeichnet. Arctic Paper SA
beschäftigt rund 1.650 Personen in der EU. Der EBR wird sich aus sieben
Mitgliedern zusam-mensetzen, wobei „mindestens zwei Mitglieder Frauen sein
sollen“, eine eindeutige Empfehlung, die für eine EBR-Vereinbarung sehr selten
ist. Von den sieben Mitgliedern werden drei Schweden und drei Polen sein; das
siebte Mitglied vertritt alle Vertriebsunternehmen. Der Betriebsrat verfügt über
ein Jahresbudget von 25.000 Euro.
- Aviapartner:
Etwa hundert Gewerkschaftsmitglieder sind dem Aufruf der Europäischen
Transportarbeiter-Föderation (ETF) gefolgt und haben am 14. Juni vor der
Hauptverwaltung von Aviapartner am Brüsseler Flughafen protestiert. Aviapartner
ist ein Unternehmen mit Sitz in Brüssel, das an 40 Flughäfen als
Flugzeugabfertiger tätig ist. Es beschäftigt rund 8.000 Personen. Die
Gewerkschaftsmitglieder prangerten „den fehlenden sozialen Dialog im
Unternehmen“ und insbesondere im Europäischen Betriebsrat an (siehe Pressemitteilung
der ETF).
- Safran: Der EBR von Safran
beklagt in einer am 21. Juni angenommenen Erklärung die fehlende Unterrichtung
der europäischen Arbeitnehmervertreter über den Verkauf von Morpho, der im
Sicherheitsbereich spezialisierten Konzerntochter mit mehr als 8.000
Beschäftigten. Die Unternehmensleitung „hat immer noch nicht die nationalen und
europäischen Personal-vertretungen versammelt und über dieses Thema
unterrichtet, obwohl diese ständig dazu aufgefordert haben.“ Was im Widerspruch
„zu den Worten der zentralen Leitung“ steht, „die sich für die Förderung des
sozialen Dialogs gegenüber den europäischen und weltweiten
Gewerkschaftsorganisationen ausspricht“. Angesichts dieser Situation wird der
Betriebsrat „seine gesamte Verantwortung wahrnehmen und alle erforderlichen
Mittel einsetzen, um Klarheit in diese Angelegenheit zu bringen und die
europäischen Instanzen respektiert, unterrichtet und angehört werden, wie es die
europäische Richtlinie aus dem Jahre 2009 vorschreibt“.
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Europäische
Gesellschaft
- Airbus Group SE: Der EBR
von Airbus SE hat am 14. Juni in Toulouse eine Erklärung
angenommen, um „die britische Wählerschaft vor den Risiken für die
britischen Arbeitnehmer von Airbus im Hinblick auf Sicherheit und Entwicklung
der Arbeitsplätze“ zu warnen „falls das Vereinigte Königreich für den Brexit
stimme“. Sollte das Referendum zu einem Brexit führen, so die Unterzeichner,
EBR-Vorsitzender Marc Ambiaux (FO Métaux) und der stellvertretende Vorsitzende
Thomas Busch (IG Metall) „würde dieses Ergebnis ein erhebliches Risiko für den
Airbus Konzern und für die Stabilität und die Entwicklung von
Industriearbeitsplätzen im Vereinigten Königreich darstellen“.
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4. Studien
und Berichte
Das soziale Europa in der
Abwärtsspirale: Kritik an der derzeitigen Arbeitsweise der
Europäischen Union birgt immer die Gefahr, sie dadurch auch zu gefährden. Dennoch
tut es manchmal gut, klare Feststellungen zu hören, besonders zu einem Zeitpunkt, in
dem zahlreiche Staats- und Regierungschefs die Europäische Union dazu aufrufen,
wieder den Kontakt zur Bevölkerung zu suchen. Eine Untersuchung darüber, wie die
letzten Jahre des Aufbaus Europas zu einer Schwächung des europäischen Sozialgefüges
führen konnten, ist daher logischerweise von Nutzen. Dieses Gemeinschaftswerk zieht
Bilanz über das soziale Europa und seine Errungenschaften, beleuchtet die diversen
sozialen Folgen der wirtschaftlichen Steuerung und Reformpolitik, die in den
einzelnen Mitgliedstaaten in den Bereichen sozialer Schutz und Arbeitsrecht
umgesetzt wurden. Es zeigt, dass die Krise und das Krisenmanagement durch die
achtundzwanzig Mitgliedstaaten dazu beigetragen haben, die wirtschaftliche,
politische und kulturelle Heterogenität und die Ungleichheiten zwischen und in den
den EU-Mitgliedstaaten zu vergrößern, was die Legitimität des europäischen Projekts
in seiner Gesamtheit untergräbt. Der zunehmende Nationalismus, der wachsende
Euroskeptizismus und auch der Brexit sind lediglich Manifestationen dieses
kollektiven Scheiterns. > „Social
Europe: A Dead End, What the eurozone crisis is doing to Europe’s social
dimension“ , von Arnaud Lechevalier und Jan Wielgohs.
- Arbeitskosten pro Stunde:
Nach einer Eurostat-Schätzung
sind die Arbeitskosten pro Stunde im ersten Quartal 2016 im Vergleich zum
entsprechenden Vorjahresquartal sowohl in der EU28 als auch im Euroraum um 1,7 %
gestiegen. Im vierten Quartal 2015 hatten die Kosten um 2 % bzw. um 1,3 %
zugenommen.
- Leichter Anstieg der
Erwerbstätigkeit: Die Zahl der
Erwerbstätigen stieg, laut Eurostat-Schätzungen,
im ersten Quartal 2016 gegenüber dem Vorquartal sowohl im Euroraum als auch in
der EU28 um 0,3%. Im vierten Quartal 2015 hatte die Beschäftigung in der EU28 um
0,4 % und im Euroraum um 0,3 % zugenommen. Die Beschäftigung ist gegenüber dem
Vorjahr in beiden Gebieten um 1,4 % gestiegen.
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