IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 59 – Ist die Schließung von Caterpillar eine gute Nachricht für das soziale Europa?

  IR Notes 59 – 14 September 2016
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric Turlan. 
Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


Abonnieren Sie IR Notes Mit wenigen Klicks auf der IR Share-Website oder per Telefon unter:
+33 (0)6 81 41 53 95

 
  Interview
Hans Dubois, Forschungsbeauftragter der Einheit Lebensbedingungen und -qualität der Stiftung Eurofound

Sie haben einen Bericht veröffentlicht über Altersteilzeitregelungen auf nationaler, sektoraler oder Unternehmensebene, mit denen die Lebensarbeitszeit durch flexible Ruhestandsregelungen verlängert werden soll. Gehören solche Regelungen europaweit zur üblichen Praxis?
Mehr als die Hälfte aller EU-Mitgliedstaaten verfügt über Altersteilzeitregelungen auf nationaler oder sektoraler Ebene oder auch auf beiden Ebenen. Aus einer früheren Eurofound- Studie geht hervor, dass 45 % der Beschäftigten im Alter von 50 Jahren oder älter je nach ihren finanziellen Bedürfnissen lieber weniger arbeiten würden. Eine Verkürzung der Arbeitszeit könnte Beschäftigte kurz vor dem Rentenalter daher dazu motivieren, länger erwerbstätig zu bleiben. Für viele Menschen kommt eine Verkürzung jedoch nicht in Frage, weil sie sich ein niedrigeres Einkommen nicht leisten können. Wenn ein vorzeitiger Bezug des Altersgeldes möglich ist, wird eine Verkürzung der Arbeitszeit zu einer machbaren Alternative und die Erwerbsdauer kann auf diese Weise verlängert werden. Ein vorzeitiger Bezug von Altersgeld kann zu einer geringeren künftigen Rente führen, eine längere Lebensarbeitszeit kann den Rentenanspruch aber auch erhöhen.


Gibt es eine besonders erfolgreiche Regelung?
Wir haben kein Altersteilzeitmodell gefunden, das uneingeschränkt erfolgreich ist. In der Regel gibt es eine Gruppe von Beschäftigten, für die Altersteilzeit eine echte Lösung darstellt, z.B. Menschen mit gesundheitlichen Problemen, Behinderungen oder jene, die Pflegeaufgaben übernommen haben. Am stärksten scheint jedoch die Gruppe derjenigen, die mit einer solchen Regelung ihre Arbeitszeit zu vorteilhaften Bedingungen verkürzen, ohne dabei ihre Lebensarbeitszeit zu verlängern. Wenn mit Altersteilzeit manchmal Entlassungen verhindert werden, so gibt es auch die unfreiwilligen Fälle, in denen sie zur teilweisen Entlassung benutzt wird. Die einzelnen Regelungen weisen unterschiedliche Probleme auf. Einige Modelle, die gemessen an der Inanspruchnahme erfolgreich waren, wie die frühere österreichische und schwedische Regelung, haben sich jedoch als sehr kostspielig für den Steuerzahler erwiesen.  Andere, wie das österreichische, aber auch das finnische Modell, wurden bevorzugt von bessergestellten sozialen Gruppen in Anspruch genommen, was Bedenken in Bezug auf Ungleichheit aufwirft, weil diese Gruppen überproportional von öffentlichen Mitteln profitierten. Weitere Regelungen, die bis vor kurzem in der Tschechischen Republik und Frankreich galten, sowie einige Altersteilzeitmodelle auf Branchenebene in den Niederlanden, wurden bisher zu selten genutzt, um eine wesentliche Auswirkung zu haben. Das kann daran liegen, dass nur wenige Beschäftigte wissen, dass sie auf diese Regelungen Anspruch haben, oder aber es ist einfach attraktiver, den Vorruhestand oder die volle Rente zu wählen und nebenher weiter zu arbeiten. Solche Modelle können die Erwerbstätigkeit aber eindeutig verlängern, wenn sie wirksam mit einer alternativen vollständigen Vorruhestandsregelung konkurrieren. Darüber hinaus lässt sich der Erfolg eines Modells natürlich nur anhand seiner Zielsetzungen beurteilen.


Was sind Ihre wichtigsten Empfehlungen an Regierungen oder Sozialpartner für den Aufbau eines erfolgreichen Modells?
Zunächst einmal ist es wichtig, die Altersteilzeit im Blick zu behalten. In der Vergangenheit war dieses Modell nicht sehr erfolgreich darin, Beschäftigten die Möglichkeit und die Motivation zu bieten, länger zu arbeiten. Künftig können solche Modelle jedoch zu wichtigen Instrumenten werden, jetzt, wo viele Beschäftigte in Europa aufgrund der jüngsten Rentenreformen länger arbeiten müssen und ein vollständiger Vorruhestand unattraktiver wird. Wenn Regierungen, Sozialpartner oder Versorgungskassen eine Umsetzung von Altersteilzeitregelungen erwägen, sind richtige Planung und Umsetzung von entscheidender Bedeutung. Dieses Thema ist komplexer als es scheint. Der Bericht von Eurofound enthält Empfehlungen, die anhand der in ganz Europa gewonnenen Erfahrungen ausgearbeitet wurden.

 
  Agenda

21. – 22. September
Paris

Vorstellung der Ergebnisse des europäischen Projekts „IR-MultiLing“ durch CNRS CRESPPA CSU, mit dem Titel „Arbeitsbeziehungen und Mehrsprachigkeit am Arbeitsplatz. Welche Herausforderungen? Welche Maßnahmen?“.
Kontakt: s.contrepois@londonmet.ac.uk


6. Oktober
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zum Thema „Eine europäische Säule sozialer Rechte?“, organisiert von Astrees und IR Share, zur Vorbereitung eines Beitrags zu der von der Europäischen Kommission eingeleiteten Konsultation.
Tel.: + 33 (0)6 81 41 53 95.


14. Oktober
Paris
Konferenz des französischen Arbeitsrechtsverbands zur „Reform des Arbeitsgerichts“

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Ist die Schließung von Caterpillar eine gute Nachricht für das soziale Europa?

Zugegeben, die Frage ist äußerst provokant. Wie kann die Ankündigung einer Umstrukturierung, bei der ein Werk mit 2.000 Beschäftigten in Belgien und eine weitere Fabrik mit 250 Beschäftigten in Irland geschlossen wird, eine gute Nachricht sein? Die Antwort lautet, dass das soziale Europa in der Vergangenheit nach ähnlichen Ankündigungen tatsächlich Auftrieb erhalten hat. 1993 beschließt Hoover, ein Werk in Frankreich zu schließen und die Produktion nach Schottland zu verlagern. Mehr als 600 Arbeitsstellen werden gestrichen. Dieses Vorgehen ruft in ganz Europa einen Sturm der Entrüstung hervor. Ein Jahr später verabschiedet die Europäische Kommission die Richtlinie 94/45 über den Europäischen Betriebsrat. 1997 wiederholt sich die Geschichte. Die Leitung von Renault kündigt die Schließung des Werks in Vilvoorde bei Brüssel an. Die Ankündigung kommt völlig überraschend, und die belgischen Beschäftigten fallen aus allen Wolken. Der EBR war weder unterrichtet noch angehört worden, ebenso wenig wie der lokale Betriebsrat. Unter Druck gesetzt arbeitet die Kommission an einem Entwurf der Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft, die 2002 verabschiedet wird. Zudem richtet sie die Arbeitsgruppe „Gyllenhammar“ ein, die Vorschläge zum Umgang mit den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen industrieller Wandlungsprozesse und Umstrukturierungen machen soll. Auf der Grundlage dieser Arbeiten hat die Kommission entsprechende Initiativen durchgeführt. Bei der von Caterpillar angekündigten Schließung sind zahlreiche Elemente gleich: Sie kommt plötzlich und unerwartet, zielt auf eine Rentabilitätssteigerung ab, ruiniert ein bereits schwaches Gebiet, spielt sich ebenfalls in Belgien, nicht weit von der Europäischen Kommission ab, dazu noch in der Wallonie, deren Politiker die Maßnahmen wiederholen wollen, die sie damals bei der Schließung des Renault-Werks durchführten, um Druck auf die Europäische Kommission auszuüben.  Zudem entfacht sie einen Sturm der Entrüstung und bewirkt eine starke Mobilisierung der Gewerkschaften (siehe Pressemitteilungen von IndustriAll und der belgischen Gewerkschaften). Sie kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die GD Beschäftigung und Soziales der Kommission mehrere sensible Themen auf dem Tisch hat: 1. Sie muss sich zur Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie über den EBR aus dem Jahre 2009 äußern und sagen, ob sie eine neue Überarbeitung für angebracht hält.  2. Sie soll an einer „Konsolidierung“ der Richtlinien zum Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer arbeiten, was bereits Gegenstand einer Konsultation der europäischen Sozialpartner war. 3. Sie bewertet die Auswirkungen des „europäischen Qualitätsrahmens für die Antizipation von Veränderungen und Umstrukturierungen“, der 2013 verabschiedet wurde, um auch hier zu entscheiden, ob eine weitere Vertiefung erforderlich ist. „Eine gute Gelegenheit um zu überprüfen, inwieweit sich die großen Konzerne diese guten Grundsätze angeeignet haben“, betont Fernando Vasquez, ehemals stellvertretender Referatsleiter in der GD Beschäftigung und Soziales, „und vielleicht über den auf rein freiwilliger Basis beruhenden Rahmen der vorherigen Kommission hinauszugehen?“. Wenn die derzeitige Kommission mit der gleichen Entschlossenheit darangeht, das von ihrem Präsidenten Jean-Claude Juncker versprochene AAA-Rating im sozialen Bereich zu erzielen, wie sie Jagd auf die Steuervergünstigungen großer Konzerne macht, dann bietet sich ihr dank Caterpillar eine gute Gelegenheit, die in der Ära Barroso festgefahrenen Themen voranzubringen.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Die Gewerkschaften begrüßen die gegen Apple verhängte Strafe: Die Europäische Kommission ist am 30. August zu dem Ergebnis gelangt, dass Irland dem Unternehmen Apple unrechtmäßige Steuervergünstigungen in Höhe von 13 Mrd. EUR gewährt hat (siehe Pressemitteilung der Kommission). Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Diese selektive steuerliche Behandlung ermöglichte es Apple im Jahr 2003 auf seine in Europa erzielten Gewinne einen effektiven Körperschaftsteuersatz von nur 1 % zu zahlen. Bis 2014 ging dieser Steuersatz weiter auf 0,005 % zurück.” Für die Gewerkschaftsbewegung ist dies eine positive Entscheidung: Sie zwingt die Unternehmen, ihre Steuervermeidungsstrategien in bestimmten Ländern bzw. EU-weit aufzugeben, die den Staaten ihre Mittel und damit den Bürgern Sozialleistungen entzieht (siehe Pressemitteilung des europäischen Gewerkschaftsverbands, EN). Jan Willem Goudriaan, Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den öffentlichen Dienst, der mit einer ähnlichen Entscheidung gegen McDonald’s rechnet (siehe Mitteilung), kontert in der Financial Times auf die von Tim Cook unterzeichnete Pressemitteilung von Apple (auf Englisch), indem er sagt, dass die Darstellung von Apple, wonach die Entscheidung der Kommission negative Auswirkungen auf Investitionen in Europa und somit auf die Beschäftigung haben würde, „ein wenig wie Erpressung“ klänge. Dadurch, dass die Kommission mit unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen argumentiert, vermeidet sie auf jeden Fall eine Einmischung in Steuerangelegenheiten, die laut EU-Vertrag in die nationale Zuständigkeit fallen.



  • Bessere Sozialstatistiken für die Union: Die Europäische Kommission hat am 24. August einen Vorschlag für eine Verordnung angenommen, mit der neue, integrierte Wege zur Erhebung und Verwendung von Daten aus sozialstatistischen Erhebungen, wie der Arbeitskräfteerhebung (AKE), beschritten werden, um politische Entscheidungsfindung allgemein und die Sozialpolitik im Besonderen besser zu untermauern (siehe Pressemitteilung).

  • Europäische Hilfe für die Umschulung von entlassenen Microsoft-Beschäftigten: Die Europäische Kommission hat am 29. Juli vorgeschlagen, Finnland 5,3 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung zur Verfügung zu stellen, um 1.441 ehemalige Microsoft-Beschäftigte dabei zu unterstützen, neue Arbeitsplätze zu finden (siehe Pressemitteilung).


Rechtsprechung

Schwangere Arbeitnehmerinnen haben keinen Anspruch auf volles Entgelt: Der Europäische Gerichtshof erinnert daran, dass es bei der Gewährung von Entgelt für schwangere Arbeit-nehmerinnen nicht um das „volle Entgelt“ geht (EuGH, 14.07.2016, Rs C-335/15, Ornano). So hat er entschieden, dass die Zahlung einer „besonderen Richterzulage“ zur Deckung von Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung der Berufstätigkeit als Richterin dieser während ihres Mutterschaftsurlaubs nicht zusteht.  Dagegen behält sie gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs „den Anspruch auf die Zulagen […] die an ihre berufliche Stellung anknüpften.“ Auch wenn die Richtlinie 92/85 die Staaten verpflichtet, eine „angemessene Sozialleistung“ zu gewährleisten – d. h. ein Entgelt, das mindestens den Bezügen entspricht, die die Beschäftigte bei Krankheitsurlaub erhalten würde –  hindert „keine Bestimmung dieser Richtlinie“ die Mitgliedstaaten oder ggf. die Sozialpartner daran, „die Fortzahlung aller Bestandteile des Arbeitsentgelts vorzusehen, die die schwangere Arbeitnehmerin vor ihrer Schwangerschaft und ihrem Mutterschaftsurlaub beanspruchen konnte”.



  • Vergütung für bezahlten Jahresurlaub gilt nicht für Arbeitnehmer, die zu Hause bleiben ohne zu arbeiten: Der Gerichtshof hat bereits mehrfach zum Recht von Beschäftigten entschieden, bezahlten Jahresurlaub vergütet zu bekommen, wenn sie aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, auch wenn sie vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen mehrere Monate krankgeschrieben waren. In einem neuen Urteil (EuGH, 20.07.2016, Rs C-341/15, Maschek) geht es um einen Beamten der Stadt Wien in Österreich, der nach einem kurzen Krankenurlaub um seine Versetzung in den Ruhestand bat. Dieser Krankenurlaub folgte auf einen langen Zeitraum, in dem sein Arbeitgeber ihn bei Weiterzahlung seines Gehalts gebeten hatte, ohne zu arbeiten zu Hause zu bleiben. Dem Gerichtshof zufolge „hat der Umstand, dass ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis von sich aus beendet, keine Auswirkung darauf, dass er gegebenenfalls eine finanzielle Vergütung für den bezahlten Jahresurlaub beanspruchen kann, den er vor dem Ende seines Arbeitsverhältnisses nicht verbrauchen konnte“, „weil er aus Krankheitsgründen seine Aufgaben nicht wahrgenommen hat“. In Bezug auf den Zeitraum, in dem der Beamte nicht zum Dienst erschien, erinnert der Gerichtshof daran, dass mit dem Jahresurlaub ein doppelter Zweck verfolgt wird: 1. Es soll dem Arbeitnehmer ermöglicht werden, sich zu erholen.  2. Er soll über einen Zeitraum der Entspannung und Freizeit verfügen. Der Gerichtshof vertritt die Auffassung, dass ein Arbeitnehmer, der „während eines bestimmten Zeitraums vor seiner Versetzung in den Ruhestand […] verpflichtet war, nicht an seinem Arbeitsplatz zu erscheinen, keinen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für den während dieses Zeitraums nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub hat, es sei denn, dass er den Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen konnte” (siehe Pressemitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

  • Tarifeinigung im Bankgewerbe: Die Sozialpartner des Bankgewerbes haben eine Tarifeinigung für 230.000 Bankbeschäftigte für einen Zeitraum von 33 Monate erzielt. Die Einigung sieht eine Gehaltserhöhung in drei Stufen vor: im Oktober 2016 um 1,5 %, ab 1. Januar 2018 um 1,1 % und am 1. November 2018 um weitere 1,1 %.
    > Nähere Einzelheiten und weitere Tarifverhandlungs-ergebnisse in Mitgliedstaaten siehe Newsletter Collective Bargaining (Issue 7-8/2016).


Frankreich

Gesetz zur Reform des Arbeitsrechts veröffentlicht: Nach langen Debatten und einer starken Mobilisierung eines Teils der Gewerkschaften wurde das Gesetz „über Arbeit, Modernisierung des sozialen Dialogs und Absicherung der Berufslaufbahnen“ am 8. August erlassen und am 9. August im Amtsblatt veröffentlicht. Das Gesetz, bei dem es in erster Linie um Arbeitszeit, den sozialen Dialog, betriebsbedingte Kündigung und Unfähigkeit geht, enthält insbesondere einen Paragraphen, gegen den sich die Proteste einiger Gewerkschaften richteten. Es geht um Paragraph 2, der bei der Arbeitszeitregelung den Betriebsvereinbarungen Vorrang vor den brancheninternen Verein-barungen einräumt. Auch wenn die Wochenarbeitszeit weiterhin auf 35 Stunden festgelegt ist, enthält das Gesetz zahlreiche lockernde Maßnahmen beispielsweise für die Festlegung von Überstunden-zuschlägen (bei fehlender Einigung gilt der gesetzliche Zuschlag von 10 %), für die Möglichkeit, die maximale Arbeitszeit pro Tag zu überschreiten (mit einer Obergrenze von 12 Stunden) oder zur Abweichung von der Mindestdauer der täglichen Ruhezeit. Damit alle Bestimmungen dieser wichtigen Reform in Kraft treten können, müssen noch mehr als hundert Dekrete verabschiedet werden. Diese Arbeitsmarktreform geht einer umfassenden Überarbeitung des Arbeitsrechts voraus, das den Tarifverhandlungen auf Unternehmensebene ebenfalls Vorrang einräumen soll.


Luxemburg

  • Umsetzung der Richtlinie zu „elektromagnetischen Feldern“: Der Regierungsrat hat am 2. September eine großherzogliche Verordnung angenommen, mit der Richtlinie 2013/35 vom 26. Juni 2013 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektro-magnetische Felder) angenommen wird (siehe Pressemitteilung).

  • Verbesserung des Urlaubs aus familiären Gründen: Der Regierungsrat hat am 29. Juli einen Gesetzentwurf angenommen, in dem Bestimmungen zum Urlaub aus familiären Gründen geändert werden. Vorgeschlagen wird eine Verlängerung des postnatalen Urlaubs von 8 auf 12 Wochen. Ferner ist anstelle von zwei Urlaubstagen aus familiären Gründen pro Jahr, die verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Kalenderjahres genommen werden, eine bestimmte Anzahl an Tagen pro Altersgruppe geplant, wobei jede Altersgruppe mehrere Jahre umfasst (siehe Pressemitteilung).


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

SABMiller: Der EBR des Brauereikonzerns SABMiller hat am 11. Juli seine Stel-lungnahme (auf Englisch) zu dem am 11. November 2015 eingeleiteten Prozess zur Übernahme seiner Geschäftstätigkeiten durch AB InBev abgegeben. Unterstützt wurde der EBR dabei durch die Beratungsstelle Syndex UK und den Europäischen Gewerk-schaftsverband EFFAT. Der EBR ist der Meinung, dass die Übernahme Beschäftigung und Arbeitsbedingungen gefährdet. EFFAT hat vor der Hauptversammlung am 28. September auf seiner Website das Dokument veröffentlicht, das sich an die Aktionäre von SABMiller und AB InBev richtet und auch die Stellungnahme des EBR enthält (siehe Pressemitteilung).


Transnationale Verhandlungen

  • EDF: Die Unternehmensleitung von EDF und der globale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union beschlossen Anfang Juli die Überarbeitung ihrer 2008 geschlossenen globalen Vereinbarung. IndustriAll fordert, dass die künftige Vereinbarung „alle Unternehmensbereiche weltweit, ohne Ausnahme, abdeckt“ (siehe Pressemitteilung, auf Englisch).


Gewerkschaften

  • Lufthansa Technik: Unter der Federführung der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (IFT) haben mehrere Gewerkschaften, die bei Lufthansa Technik (25.500 Beschäftigte), dem Instandhaltungsunternehmen der deutschen Fluggesellschaft Lufthansa,  vertreten sind, einen Aktionsplan angenommen, um eine „Struktur und ein gemeinsames Arbeitsprogramm zur Einrichtung eines transnationalen sozialen Dialogs bei Lufthansa Technik“ einzuführen, so die IFT (siehe Pressemitteilung).

  • Deutsche Telekom: Mehrere europäische Gewerkschaften haben die „One Telekom Union“ gegründet, eine Gewerkschaft zur Vertretung der Interessen der insgesamt 170.000 Beschäftigten der Gruppe in Europa.  Ziel dieser Organisation ist die Errichtung eines Netzwerks aus nationalen Gewerkschaften, Betriebsräten, dem EBR und den Arbeitnehmervertretern und -vertreterinnen in den Aufsichtsräten. (siehe Pressemitteilung, auf Deutsch).


4. Studien und Berichte

  • Variable Systeme zu Vergütung und finanzieller Beteiligung: Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat am 1. September eine Studie über zusätzliche kollektive oder individuelle Vergütungssysteme (Changes in remuneration and reward systems, auf Englisch) veröffentlicht; dazu gehören Gewinnbeteiligung, Ergebnisbeteiligung oder leistungsorientierte Vergütung.

  • Die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen und der Arbeitsbedingungen in der EU im Jahresüberblick: Wie jedes Jahr veröffentlicht die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) einen Bericht über die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen im abgelaufenen Jahr (Developments in working life in Europe: EurWORK annual review 2015, auf Englisch). Das Dokument basiert auf den Ergebnissen verschiedener europäischer Untersuchungen und Studien sowie auf den Arbeiten des Korrespondentennetzwerks der Stiftung, deckt zehn Themen ab (u. a. Arbeitszeit, Kollektivverhandlungen und Gesundheit am Arbeitsplatz) und informiert über die Entwicklungen auf EU-Ebene sowie die Änderungen, die in jedem Land beobachtet werden konnten.

 

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

IR Notes
Gemeinsam ein soziales Europa aufbauen

Der IR Notes-Newsletter bietet jedem in Europa Zugang zu einer unabhängigen, zuverlässigen und unparteiischen Informationsquelle zu Themen rund um die Arbeitsbeziehungen

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli, Director General of CEEMET (*) On the delays in transposing the ‘pay transparency’ directive “We are calling for the application of the directive to be suspended while we assess what can be simplified – not to reduce rights, but...

read more...
European Union – Social update

European Union – Social update

European Works Councils The Expert Group set up by the European Commission to help Member States transpose the new Directive (EU) 2025/2450 on European Works Councils is due to submit its report this summer. This report may constitute a useful point of reference when...

read more...
A step in coordination of national social security systems

A step in coordination of national social security systems

At last, a step forward for freedom of movement for workers in the EU On 22 April, representatives of the Council and Parliament reached a provisional agreement on revising the rules on coordination of national social security systems, as provided for by regulation...

read more...
Picture of Nora Krokovay

A question for… Nora Krokovay

A question for…Nora Krokovay, Senior Analyst at Kopint-Tárki What changes can we expect in terms of social dialogue and labour law in Hungary following the elections that brought an end to Viktor Orbán’s 16-year leadership? The atmosphere was very euphoric and joyful...

read more...
Improvements in job quality

Improvements in job quality

Eurofound notes improvements in job quality in Europe Now that the European Commission has announced its intention to present a bill on job quality by the year end, the results of the latest European Working Conditions Survey (EWCS) will be scrutinised very...

read more...
Is pay transparency the new enemy to be targeted?

Is pay transparency the new enemy to be targeted?

After seeing off the corporate sustainability reporting and due diligence directives, Member States appear ready to tackle the pay transparency directive, which is due to be transposed in Member States by 7 June 2026.Not only are many countries behind schedule, but a...

read more...
A question to… Lidia Gil Otero

A question to… Lidia Gil Otero

A question for…Lidia Gil Otero, PhD Assistant Professor in Labour and Social Security Law at Santiago de Compostela University In the context of the Digilare project (*), you advocate using the transposition of the Platform Work Directive, which is due to be completed...

read more...