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IR Notes 59 – 14 September 2016
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr
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Interview
Hans Dubois, Forschungsbeauftragter der Einheit Lebensbedingungen und
-qualität der Stiftung Eurofound
Sie haben einen Bericht
veröffentlicht über
Altersteilzeitregelungen auf nationaler, sektoraler oder
Unternehmensebene, mit denen die Lebensarbeitszeit durch
flexible Ruhestandsregelungen verlängert werden soll. Gehören
solche Regelungen europaweit zur üblichen
Praxis? Mehr
als die Hälfte aller EU-Mitgliedstaaten verfügt über
Altersteilzeitregelungen auf nationaler oder sektoraler Ebene oder
auch auf beiden Ebenen. Aus einer früheren Eurofound- Studie
geht hervor, dass 45 % der Beschäftigten
im Alter von 50 Jahren oder älter je nach ihren finanziellen
Bedürfnissen lieber weniger arbeiten würden. Eine Verkürzung der
Arbeitszeit könnte Beschäftigte kurz vor dem Rentenalter daher dazu
motivieren, länger erwerbstätig zu bleiben. Für viele Menschen kommt
eine Verkürzung jedoch nicht in Frage, weil sie sich ein niedrigeres
Einkommen nicht leisten können. Wenn ein vorzeitiger Bezug des
Altersgeldes möglich ist, wird eine Verkürzung der Arbeitszeit zu
einer machbaren Alternative und die Erwerbsdauer kann auf diese
Weise verlängert werden. Ein vorzeitiger Bezug von Altersgeld kann
zu einer geringeren künftigen Rente führen, eine längere
Lebensarbeitszeit kann den Rentenanspruch aber auch erhöhen.
Gibt es eine besonders erfolgreiche
Regelung? Wir
haben kein Altersteilzeitmodell gefunden, das uneingeschränkt
erfolgreich ist. In der Regel gibt es eine Gruppe von Beschäftigten,
für die Altersteilzeit eine echte Lösung darstellt, z.B. Menschen
mit gesundheitlichen Problemen, Behinderungen oder jene, die
Pflegeaufgaben übernommen haben. Am stärksten scheint jedoch die
Gruppe derjenigen, die mit einer solchen Regelung ihre Arbeitszeit
zu vorteilhaften Bedingungen verkürzen, ohne dabei ihre
Lebensarbeitszeit zu verlängern. Wenn mit Altersteilzeit manchmal
Entlassungen verhindert werden, so gibt es auch die unfreiwilligen
Fälle, in denen sie zur teilweisen Entlassung benutzt wird. Die
einzelnen Regelungen weisen unterschiedliche Probleme auf. Einige
Modelle, die gemessen an der Inanspruchnahme erfolgreich waren, wie
die frühere österreichische und schwedische Regelung, haben sich
jedoch als sehr kostspielig für den Steuerzahler erwiesen. Andere,
wie das österreichische, aber auch das finnische Modell, wurden
bevorzugt von bessergestellten sozialen Gruppen in Anspruch
genommen, was Bedenken in Bezug auf Ungleichheit aufwirft, weil
diese Gruppen überproportional von öffentlichen Mitteln
profitierten. Weitere Regelungen, die bis vor kurzem in der
Tschechischen Republik und Frankreich galten, sowie einige
Altersteilzeitmodelle auf Branchenebene in den Niederlanden, wurden
bisher zu selten genutzt, um eine wesentliche Auswirkung zu haben.
Das kann daran liegen, dass nur wenige Beschäftigte wissen, dass sie
auf diese Regelungen Anspruch haben, oder aber es ist einfach
attraktiver, den Vorruhestand oder die volle Rente zu wählen und
nebenher weiter zu arbeiten. Solche Modelle können die
Erwerbstätigkeit aber eindeutig verlängern, wenn sie wirksam mit
einer alternativen vollständigen Vorruhestandsregelung konkurrieren.
Darüber hinaus lässt sich der Erfolg eines Modells natürlich nur
anhand seiner Zielsetzungen beurteilen.
Was sind Ihre wichtigsten
Empfehlungen an Regierungen oder Sozialpartner für den Aufbau
eines erfolgreichen Modells? Zunächst einmal ist es wichtig, die
Altersteilzeit im Blick zu behalten. In der Vergangenheit war dieses
Modell nicht sehr erfolgreich darin, Beschäftigten die Möglichkeit
und die Motivation zu bieten, länger zu arbeiten. Künftig können
solche Modelle jedoch zu wichtigen Instrumenten werden, jetzt, wo
viele Beschäftigte in Europa aufgrund der jüngsten Rentenreformen
länger arbeiten müssen und ein vollständiger Vorruhestand
unattraktiver wird. Wenn Regierungen, Sozialpartner oder
Versorgungskassen eine Umsetzung von Altersteilzeitregelungen
erwägen, sind richtige Planung und Umsetzung von entscheidender
Bedeutung. Dieses Thema ist komplexer als es scheint. Der Bericht von Eurofound
enthält Empfehlungen, die anhand der in
ganz Europa gewonnenen Erfahrungen ausgearbeitet wurden.
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Agenda
21. –
22. September Paris Vorstellung
der Ergebnisse des europäischen Projekts „IR-MultiLing“ durch CNRS
CRESPPA CSU, mit dem Titel „Arbeitsbeziehungen und Mehrsprachigkeit am
Arbeitsplatz. Welche Herausforderungen? Welche Maßnahmen?“.
Kontakt: s.contrepois@londonmet.ac.uk
6. Oktober
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zum Thema „Eine
europäische Säule sozialer Rechte?“, organisiert von Astrees und IR
Share, zur Vorbereitung eines Beitrags zu der von der Europäischen
Kommission eingeleiteten Konsultation. Tel.: + 33 (0)6 81 41 53
95.
14. Oktober
Paris
Konferenz des französischen Arbeitsrechtsverbands zur „Reform des
Arbeitsgerichts“
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Ist die
Schließung von Caterpillar eine gute Nachricht für das soziale Europa?
Zugegeben, die Frage ist äußerst provokant. Wie kann die Ankündigung einer
Umstrukturierung, bei der ein Werk mit 2.000 Beschäftigten in Belgien und eine
weitere Fabrik mit 250 Beschäftigten in Irland geschlossen wird, eine gute Nachricht
sein? Die Antwort lautet, dass das soziale Europa in der Vergangenheit nach
ähnlichen Ankündigungen tatsächlich Auftrieb erhalten hat. 1993 beschließt Hoover,
ein Werk in Frankreich zu schließen und die Produktion nach Schottland zu verlagern.
Mehr als 600 Arbeitsstellen werden gestrichen. Dieses Vorgehen ruft in ganz Europa
einen Sturm der Entrüstung hervor. Ein Jahr später verabschiedet die Europäische
Kommission die Richtlinie 94/45 über den Europäischen Betriebsrat. 1997 wiederholt
sich die Geschichte. Die Leitung von Renault kündigt die Schließung des Werks in
Vilvoorde bei Brüssel an. Die Ankündigung kommt völlig überraschend, und die
belgischen Beschäftigten fallen aus allen Wolken. Der EBR war weder unterrichtet
noch angehört worden, ebenso wenig wie der lokale Betriebsrat. Unter Druck gesetzt
arbeitet die Kommission an einem Entwurf der Richtlinie zur Festlegung eines
allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der
Europäischen Gemeinschaft, die 2002 verabschiedet wird. Zudem richtet sie die
Arbeitsgruppe „Gyllenhammar“ ein, die Vorschläge zum Umgang mit den wirtschaftlichen
und sozialen Auswirkungen industrieller Wandlungsprozesse und Umstrukturierungen
machen soll. Auf der Grundlage dieser Arbeiten hat die Kommission entsprechende
Initiativen durchgeführt. Bei der von Caterpillar angekündigten Schließung sind
zahlreiche Elemente gleich: Sie kommt plötzlich und unerwartet, zielt auf eine
Rentabilitätssteigerung ab, ruiniert ein bereits schwaches Gebiet, spielt sich
ebenfalls in Belgien, nicht weit von der Europäischen Kommission ab, dazu noch in
der Wallonie, deren Politiker die Maßnahmen wiederholen wollen, die sie damals bei
der Schließung des Renault-Werks durchführten, um Druck auf die Europäische
Kommission auszuüben. Zudem entfacht sie einen Sturm der Entrüstung und bewirkt
eine starke Mobilisierung der Gewerkschaften (siehe Pressemitteilungen
von IndustriAll und der belgischen Gewerkschaften). Sie kommt zu einem Zeitpunkt, an
dem die GD Beschäftigung und Soziales der Kommission mehrere sensible Themen auf dem
Tisch hat: 1. Sie muss sich zur Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie über den EBR
aus dem Jahre 2009 äußern und sagen, ob sie eine neue Überarbeitung für angebracht
hält. 2. Sie soll an einer „Konsolidierung“ der Richtlinien zum Recht auf
Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer arbeiten, was bereits Gegenstand einer
Konsultation der europäischen Sozialpartner war. 3. Sie bewertet die Auswirkungen
des „europäischen Qualitätsrahmens für die Antizipation von Veränderungen und
Umstrukturierungen“, der 2013 verabschiedet wurde, um auch hier zu entscheiden, ob
eine weitere Vertiefung erforderlich ist. „Eine gute Gelegenheit um zu überprüfen,
inwieweit sich die großen Konzerne diese guten Grundsätze angeeignet haben“, betont
Fernando Vasquez, ehemals stellvertretender Referatsleiter in der GD Beschäftigung
und Soziales, „und vielleicht über den auf rein freiwilliger Basis beruhenden Rahmen
der vorherigen Kommission hinauszugehen?“. Wenn die derzeitige Kommission mit der
gleichen Entschlossenheit darangeht, das von ihrem Präsidenten Jean-Claude Juncker
versprochene AAA-Rating im sozialen Bereich zu erzielen, wie sie Jagd auf die
Steuervergünstigungen großer Konzerne macht, dann bietet sich ihr dank Caterpillar
eine gute Gelegenheit, die in der Ära Barroso festgefahrenen Themen voranzubringen.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Die Gewerkschaften begrüßen die gegen Apple
verhängte Strafe: Die Europäische Kommission ist am 30.
August zu dem Ergebnis gelangt, dass Irland dem Unternehmen Apple unrechtmäßige
Steuervergünstigungen in Höhe von 13 Mrd. EUR gewährt hat (siehe Pressemitteilung
der Kommission). Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe
Vestager erklärte hierzu: „Diese selektive steuerliche Behandlung ermöglichte es
Apple im Jahr 2003 auf seine in Europa erzielten Gewinne einen effektiven
Körperschaftsteuersatz von nur 1 % zu zahlen. Bis 2014 ging dieser Steuersatz
weiter auf 0,005 % zurück.” Für die Gewerkschaftsbewegung ist dies eine positive
Entscheidung: Sie zwingt die Unternehmen, ihre Steuervermeidungsstrategien in
bestimmten Ländern bzw. EU-weit aufzugeben, die den Staaten ihre Mittel und
damit den Bürgern Sozialleistungen entzieht (siehe Pressemitteilung
des europäischen Gewerkschaftsverbands, EN).
Jan Willem Goudriaan, Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den
öffentlichen Dienst, der mit einer ähnlichen Entscheidung gegen McDonald’s rechnet
(siehe Mitteilung),
kontert in der Financial Times auf die von Tim Cook unterzeichnete Pressemitteilung von Apple
(auf Englisch), indem er sagt, dass die Darstellung von Apple, wonach die
Entscheidung der Kommission negative Auswirkungen auf Investitionen in Europa und
somit auf die Beschäftigung haben würde, „ein wenig wie Erpressung“ klänge. Dadurch,
dass die Kommission mit unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen argumentiert, vermeidet
sie auf jeden Fall eine Einmischung in Steuerangelegenheiten, die laut EU-Vertrag in
die nationale Zuständigkeit fallen.
- Bessere Sozialstatistiken für die Union:
Die Europäische Kommission hat am 24. August einen Vorschlag
für eine Verordnung angenommen, mit der neue, integrierte Wege zur Erhebung und
Verwendung von Daten aus sozialstatistischen Erhebungen, wie der
Arbeitskräfteerhebung (AKE), beschritten werden, um politische
Entscheidungsfindung allgemein und die Sozialpolitik im Besonderen besser zu
untermauern (siehe Pressemitteilung).
- Europäische Hilfe für die Umschulung von
entlassenen Microsoft-Beschäftigten: Die Europäische
Kommission hat am 29. Juli vorgeschlagen, Finnland 5,3 Mio. EUR aus dem
Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung zur Verfügung zu stellen,
um 1.441 ehemalige Microsoft-Beschäftigte dabei zu unterstützen, neue
Arbeitsplätze zu finden (siehe Pressemitteilung).
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Rechtsprechung
Schwangere Arbeitnehmerinnen haben keinen
Anspruch auf volles Entgelt: Der Europäische Gerichtshof
erinnert daran, dass es bei der Gewährung von Entgelt für schwangere
Arbeit-nehmerinnen nicht um das „volle Entgelt“ geht (EuGH,
14.07.2016, Rs C-335/15, Ornano). So hat er entschieden, dass die Zahlung
einer „besonderen Richterzulage“ zur Deckung von Kosten im Zusammenhang mit der
Ausübung der Berufstätigkeit als Richterin dieser während ihres Mutterschaftsurlaubs
nicht zusteht. Dagegen behält sie gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs „den
Anspruch auf die Zulagen […] die an ihre berufliche Stellung anknüpften.“ Auch wenn
die Richtlinie 92/85 die Staaten verpflichtet, eine „angemessene Sozialleistung“ zu
gewährleisten – d. h. ein Entgelt, das mindestens den Bezügen entspricht, die die
Beschäftigte bei Krankheitsurlaub erhalten würde – hindert „keine Bestimmung dieser
Richtlinie“ die Mitgliedstaaten oder ggf. die Sozialpartner daran, „die Fortzahlung
aller Bestandteile des Arbeitsentgelts vorzusehen, die die schwangere Arbeitnehmerin
vor ihrer Schwangerschaft und ihrem Mutterschaftsurlaub beanspruchen konnte”.
- Vergütung für bezahlten Jahresurlaub gilt
nicht für Arbeitnehmer, die zu Hause bleiben ohne zu
arbeiten: Der Gerichtshof hat bereits
mehrfach zum Recht von Beschäftigten entschieden, bezahlten Jahresurlaub
vergütet zu bekommen, wenn sie aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, auch wenn
sie vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen mehrere Monate krankgeschrieben
waren. In einem neuen Urteil (EuGH,
20.07.2016, Rs C-341/15, Maschek) geht es um einen Beamten der Stadt
Wien in Österreich, der nach einem kurzen Krankenurlaub um seine Versetzung in
den Ruhestand bat. Dieser Krankenurlaub folgte auf einen langen Zeitraum, in dem
sein Arbeitgeber ihn bei Weiterzahlung seines Gehalts gebeten hatte, ohne zu
arbeiten zu Hause zu bleiben. Dem Gerichtshof zufolge „hat der Umstand, dass ein
Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis von sich aus beendet, keine Auswirkung
darauf, dass er gegebenenfalls eine finanzielle Vergütung für den bezahlten
Jahresurlaub beanspruchen kann, den er vor dem Ende seines Arbeitsverhältnisses
nicht verbrauchen konnte“, „weil er aus Krankheitsgründen seine Aufgaben nicht
wahrgenommen hat“. In Bezug auf den Zeitraum, in dem der Beamte nicht zum Dienst
erschien, erinnert der Gerichtshof daran, dass mit dem Jahresurlaub ein
doppelter Zweck verfolgt wird: 1. Es soll dem Arbeitnehmer ermöglicht werden,
sich zu erholen. 2. Er soll über einen Zeitraum der Entspannung und Freizeit
verfügen. Der Gerichtshof vertritt die Auffassung, dass ein Arbeitnehmer, der
„während eines bestimmten Zeitraums vor seiner Versetzung in den Ruhestand […]
verpflichtet war, nicht an seinem Arbeitsplatz zu erscheinen, keinen Anspruch
auf eine finanzielle Vergütung für den während dieses Zeitraums nicht genommenen
bezahlten Jahresurlaub hat, es sei denn, dass er den Urlaub wegen Krankheit
nicht nehmen konnte” (siehe Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
- Tarifeinigung im
Bankgewerbe: Die Sozialpartner des
Bankgewerbes haben eine Tarifeinigung für 230.000 Bankbeschäftigte für einen
Zeitraum von 33 Monate erzielt. Die Einigung sieht eine Gehaltserhöhung in drei
Stufen vor: im Oktober 2016 um 1,5 %, ab 1. Januar 2018 um 1,1 % und am 1.
November 2018 um weitere 1,1 %.
> Nähere Einzelheiten und
weitere Tarifverhandlungs-ergebnisse in Mitgliedstaaten siehe Newsletter
Collective Bargaining (Issue
7-8/2016).
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Frankreich
Gesetz zur Reform des Arbeitsrechts
veröffentlicht: Nach langen Debatten und
einer starken Mobilisierung eines Teils der Gewerkschaften wurde das Gesetz
„über Arbeit, Modernisierung des sozialen Dialogs und Absicherung der
Berufslaufbahnen“ am 8. August erlassen und am 9. August im
Amtsblatt veröffentlicht. Das Gesetz, bei dem es in erster Linie um Arbeitszeit, den
sozialen Dialog, betriebsbedingte Kündigung und Unfähigkeit geht, enthält
insbesondere einen Paragraphen, gegen den sich die Proteste einiger Gewerkschaften
richteten. Es geht um Paragraph 2, der bei der Arbeitszeitregelung den
Betriebsvereinbarungen Vorrang vor den brancheninternen Verein-barungen einräumt.
Auch wenn die Wochenarbeitszeit weiterhin auf 35 Stunden festgelegt ist, enthält das
Gesetz zahlreiche lockernde Maßnahmen beispielsweise für die Festlegung von
Überstunden-zuschlägen (bei fehlender Einigung gilt der gesetzliche Zuschlag von 10
%), für die Möglichkeit, die maximale Arbeitszeit pro Tag zu überschreiten (mit
einer Obergrenze von 12 Stunden) oder zur Abweichung von der Mindestdauer der
täglichen Ruhezeit. Damit alle Bestimmungen dieser wichtigen Reform in Kraft treten
können, müssen noch mehr als hundert Dekrete verabschiedet werden. Diese
Arbeitsmarktreform geht einer umfassenden Überarbeitung des Arbeitsrechts voraus,
das den Tarifverhandlungen auf Unternehmensebene ebenfalls Vorrang einräumen soll.
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Luxemburg
- Umsetzung der Richtlinie zu
„elektromagnetischen Feldern“: Der Regierungsrat hat am
2. September eine großherzogliche Verordnung angenommen, mit der Richtlinie
2013/35 vom 26. Juni 2013 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und
Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen
(elektro-magnetische Felder) angenommen wird (siehe Pressemitteilung).
- Verbesserung des Urlaubs aus familiären
Gründen: Der Regierungsrat hat am 29. Juli einen
Gesetzentwurf angenommen, in dem Bestimmungen zum Urlaub aus familiären Gründen
geändert werden. Vorgeschlagen wird eine Verlängerung des postnatalen Urlaubs
von 8 auf 12 Wochen. Ferner ist anstelle von zwei Urlaubstagen aus familiären
Gründen pro Jahr, die verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Kalenderjahres
genommen werden, eine bestimmte Anzahl an Tagen pro Altersgruppe geplant, wobei
jede Altersgruppe mehrere Jahre umfasst (siehe Pressemitteilung).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
SABMiller: Der EBR des
Brauereikonzerns SABMiller hat am 11. Juli seine Stel-lungnahme
(auf Englisch) zu dem am 11. November 2015 eingeleiteten Prozess zur Übernahme
seiner Geschäftstätigkeiten durch AB InBev abgegeben. Unterstützt wurde der EBR
dabei durch die Beratungsstelle Syndex UK und den Europäischen Gewerk-schaftsverband
EFFAT. Der EBR ist der Meinung, dass die Übernahme Beschäftigung und
Arbeitsbedingungen gefährdet. EFFAT hat vor der Hauptversammlung am 28. September
auf seiner Website das Dokument veröffentlicht, das sich an die Aktionäre von
SABMiller und AB InBev richtet und auch die Stellungnahme des EBR enthält (siehe Pressemitteilung).
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Transnationale Verhandlungen
- EDF: Die
Unternehmensleitung von EDF und der globale Gewerkschaftsverband IndustriAll
Global Union beschlossen Anfang Juli die Überarbeitung ihrer 2008 geschlossenen
globalen Vereinbarung. IndustriAll fordert, dass die künftige Vereinbarung „alle
Unternehmensbereiche weltweit, ohne Ausnahme, abdeckt“ (siehe Pressemitteilung,
auf Englisch).
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Gewerkschaften
- Lufthansa Technik: Unter
der Federführung der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (IFT) haben
mehrere Gewerkschaften, die bei Lufthansa Technik (25.500 Beschäftigte), dem
Instandhaltungsunternehmen der deutschen Fluggesellschaft Lufthansa, vertreten
sind, einen Aktionsplan angenommen, um eine „Struktur und ein gemeinsames
Arbeitsprogramm zur Einrichtung eines transnationalen sozialen Dialogs bei
Lufthansa Technik“ einzuführen, so die IFT (siehe Pressemitteilung).
- Deutsche Telekom: Mehrere
europäische Gewerkschaften haben die „One Telekom Union“ gegründet, eine
Gewerkschaft zur Vertretung der Interessen der insgesamt 170.000 Beschäftigten
der Gruppe in Europa. Ziel dieser Organisation ist die Errichtung eines
Netzwerks aus nationalen Gewerkschaften, Betriebsräten, dem EBR und den
Arbeitnehmervertretern und -vertreterinnen in den Aufsichtsräten. (siehe Pressemitteilung,
auf Deutsch).
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4. Studien
und Berichte
- Variable Systeme zu Vergütung und
finanzieller Beteiligung: Die Europäische Stiftung zur
Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat am 1. September
eine Studie über zusätzliche kollektive oder individuelle Vergütungssysteme (Changes
in remuneration and reward systems, auf Englisch) veröffentlicht; dazu
gehören Gewinnbeteiligung, Ergebnisbeteiligung oder leistungsorientierte
Vergütung.
- Die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen und
der Arbeitsbedingungen in der EU im Jahresüberblick: Wie
jedes Jahr veröffentlicht die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens-
und Arbeitsbedingungen (Eurofound) einen Bericht über die Entwicklung der
Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen im abgelaufenen Jahr (Developments
in working life in Europe: EurWORK annual review 2015, auf Englisch).
Das Dokument basiert auf den Ergebnissen verschiedener europäischer
Untersuchungen und Studien sowie auf den Arbeiten des Korrespondentennetzwerks
der Stiftung, deckt zehn Themen ab (u. a. Arbeitszeit, Kollektivverhandlungen
und Gesundheit am Arbeitsplatz) und informiert über die Entwicklungen auf
EU-Ebene sowie die Änderungen, die in jedem Land beobachtet werden konnten.
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