IR Notes

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Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 67 – Die Kommission startet den Prozess zur Überarbeitung der Vorschriften für den Arbeitsschutz

  IR Notes 67 – 18 Januar 2017
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Alain Lefebvre, Sylvain Nadalet, Frédéric Turlan und Mariangela Zito.
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  Info für unsere IR Notes Leserinnen und Leser

Das ganze Team von IR Notes freut sich darüber, dass seit einigen Wochen europäischen Mitglieder des Konzernbetriebsrats von Bayer und die Mitglieder des Büros des Europäischen Betriebsrats von Scor SE zu seinen Lesern gehören. Auch mit anderen Betriebsräten, aber auch mit Gewerkschaften und Unternehmensleitungen sind wir im Gespräch. Unser Ziel, bis zum Jahresende die Zahl unserer Leser auf 500 zu erhöhen, ist auf gutem Wege. Auch Sie können zum weiteren Erfolg von IR Notes und vor allem zu unserer Unabhängigkeit beitragen, indem Sie uns helfen, IR Notes in Ihren Netzwerken bekannt zu machen. Alle Anregungen und Ratschläge sind uns willkommen! Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung!


Frédéric Turlan
frederic.t@irshare.eu

 
  Tipp
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  Agenda

16.-19. Januar
Straßburg
Plenartagung des Europäischen Parlaments


24. Januar
Paris
Réalité du Dialogue Social lädt zur Europäischen Matinée ein mit einer Diskussionsrunde zum Thema „conception du dialogue social sectoriel d’IndustriAll Global Union et d’IndustriAll European Trade Union après leurs congrès respectifs“ (Sozialer Dialog auf sektoraler Ebene – aus der Sicht von IndustriAll Global Union und IndustriAll European Trade Union nach ihren Kongressen).
Kontakt: laurette@es-rds.eu


30.-31. Januar
Hamburg
Fachtagung für Europäische und SE-Betriebsräte der EWC Academy zu den aktuellen Trends, den Auswirkungen des Brexit für die Betriebsräte und einem österreichischen Rechtsstreit über die Schließung eines Standorts.
Kontakt: info@ewc-academy.eu


7.-8. Februar
Brüssel
ETUI organisiert zusammen mit dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung einen Experten-Workshop zum Thema „Living Wages in Europe“ (Mindestlöhne in Europa).


9.-10. März
Brüssel
Europäischer Rat


3.-4. April
Valletta
Informelles Treffen des Rats für Beschäftigung und Soziales

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die Kommission startet den Prozess zur Überarbeitung der Vorschriften für den Arbeitsschutz

Die Europäische Kommission hat am 10. Januar die Überarbeitung der europäischen Vorschriften zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gestartet und gleichzeitig Arbeitsplatzgrenzwerte für eine Reihe von weiteren Karzinogenen und Mutagenen vorgeschlagen. Die Kommission hat vor, innerhalb von zwei Jahren veraltete Vorschriften in den umfangreichen aktuellen Gesetzen „zu streichen oder zu aktualisieren“, die seit der Rahmenrichtlinie aus dem Jahre 1989 über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz erlassen wurden. Diese „Modernisierung“ soll zusammen „mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern“ erfolgen, so die Kommission (siehe Pressemitteilung). Die Hauptschwäche dieser rechtlichen Rahmenbedingungen liegt darin, dass sie von den Unternehmen, insbesondere von Klein- und Kleinstunternehmen, unzureichend angewandt wird. So entstand der Gedanke, die Rechtsvorschriften zu vereinfachen, damit sie leichter anzuwenden und die Beschäftigten dadurch besser geschützt sind. Ferner muss eine Reihe von Bestimmungen geprüft werden, wie beispielsweise die Definition des Begriffs „Arbeitsplatz“ angesichts Plattform-Arbeit und digitalem Nomadenleben oder auch die Bildschirmrichtlinie. Die Kommission präzisiert ihre Ziele in einer Pressemitteilung (auf Englisch) auf der Grundlage einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (auf Englisch) und hat bereits einen Leitfaden für Arbeitgeber veröffentlicht, auch dieser liegt bislang nur auf Englisch vor. Als Zeichen ihres guten Willens veröffentlicht die Kommission auch einen Richtlinienvorschlag und legt neue Arbeitsplatzgrenzwerte für fünf weitere krebserregende Chemikalien fest, die nicht bereits von dem im Mai 2016 veröffentlichten Richtlinienvorschlag abgedeckt sind (siehe „häufig gestellte Fragen“ zur Arbeitsschutzpolitik und Folgemaßnahmen in Bezug auf krebserzeugende Chemikalien. Zu diesen Punkten hat das Europäische Gewerkschaftsinstitut eine erste Analyse erstellt und harte Kritik an der Initiative zu den Karzinogenen geübt, die zum einen in Bezug auf die Anzahl der relevanten Stoffe zu schwach ausfällt und sogar noch hinter den von der Kommission im Mai 2016 angekündigten Maßnahmen zurückbleibt, und zum anderen die Dieselabgase nicht berücksichtigt (siehe Pressemitteilung). Der Europäische Gewerkschaftsbund prangert ebenfalls die fehlenden Ambitionen der Kommission an (siehe Pressemitteilung).


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Aktuelle soziale Themen

Freier Dienstleistungsverkehr in der Union soll vereinfacht werden: Die Europäische Kommission hat am 10. Januar ein Maßnahmenpaket vorgestellt, „das den Unternehmen und Freiberuflern die Lieferung von Dienstleistungen erleichtern soll“, so die Kommission. Diese Initiative umfasst unter anderem einen Vorschlag für eine Verordnung zur „elektronischen Dienstleistungskarte“ (auf Englisch, siehe Pressenmitteilung). Es geht darum, dass Dienstleistungsunternehmen die zur Ausübung ihrer Tätigkeiten im Ausland erforderlichen Verwaltungsformalitäten in ihrem Herkunftsland und in ihrer eigenen Sprache erledigen können. Der Ansprechpartner in ihrem Heimatland ist für die Prüfung der erforderlichen Angaben zuständig und übermittelt diese an den Aufnahmemitgliedstaat. Diese Initiative stößt bei den Sozialpartnern allerdings nicht auf Zustimmung. Die Arbeitgeberorganisation BusinessEurope verpackt es diplomatisch und will sich vergewissern, dass diese E-Karte tatsächlich einen Mehrwert bedeutet, indem sie Kosten senkt, Zeit spart und den Unternehmen das Leben erleichtert (siehe Pressemitteilung). Der Europäische Gewerkschaftsverband ist ebenfalls skeptisch (siehe Pressemitteilung).




  • Soziale Schwerpunkte der maltesischen EU-Ratspräsidentschaft: Die maltesische Regierung, die im ersten Halbjahr 2017 turnusmäßig die EU-Präsidentschaft innehat, will die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte von Minderheiten und gefährdeten Gruppen fördern, den Austausch über den Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung des Geschlechterverhältnisses in den Vorständen börsennotierter Unternehmen voranbringen und gegen geschlechterspezifische Gewalt vorgehen (siehe Programm).

  • Schutz für Informanten: Der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments hat am 9. Januar einstimmig einen Bericht verabschiedet, in dem die unverzügliche Einführung eines „wirksamen und umfassenden europäischen Schutzprogramms für Hinweisgeber beim Schutz der finanziellen Interessen der EU“ gefordert wird. Abgesehen von den Bediensteten und Beamten der EU, die durch das EU-Personalrecht geschützt sind, hängt der Schutz für Informanten von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung ab, sofern diese entsprechende Schutzmaßnahmen vorsieht. „Die Situation ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. Aus diesem Grund ist es erforderlich, sowohl einen Rechtsakt als auch eine unabhängige europäische Einrichtung zum Schutz von externen Hinweisgebern einzuführen“, erläutert der Autor des Berichts, der niederländische Abgeordnete Dennis de Jong (GUE/NGL). Das Parlament wird sich in seiner Plenarsitzung im Februar mit den Legislativvorschlägen beschäftigen.


Rechtsprechung

  • Vorherige Genehmigung zur Durchführung von Entlassungen kann gegen den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit verstoßen: Eine griechische Tochter der Lafarge-Gruppe focht eine verwaltungsrechtliche Entscheidung an, die ihr die Massenentlassungen nicht genehmigte (siehe IR Share 66). Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass eine vorherige Genehmigung von Massenentlassungen grundsätzlich mit der Richtlinie über Massenentlassungen und mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist. Bei ihrer Umsetzung stützt sich die vom Gerichtshof geprüfte vorherige Genehmigung jedoch auf ungenaue und zu allgemeine Kriterien und entspricht damit nicht den Anforderungen des AEU-Vertrags (EuGH, 21. Dezember 2016, Rs C- 201/15, AGET Iraklis und Pressemitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Neue Rechtsvorschriften zur Arbeitsunfähigkeit: Das Gesetz vom 20. Dezember 2016, das am 9. Januar in Kraft getreten ist, regelt die Aspekte des Arbeitsrechts bei der teilweisen Aufnahme der Arbeit nach einer Phase der Arbeitsunfähigkeit. Unter anderem legt dieses Gesetz die Bedingungen für eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei ständiger Arbeitsunfähigkeit fest (siehe Pressemitteilung).


Deutschland

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Lohngefälles bei Männern und Frauen: Die Regierung hat am 11. Januar einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Lohnungleichheit in Deutschland in Höhe von 21 % abbauen soll. Arbeitgeber werden zu mehr Transparenz verpflichtet, damit Arbeitnehmerinnen leichter Auskunft erhalten und das gleiche Entgelt wie ihre männlichen Kollegen fordern können. In Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten ist eine Arbeitnehmerin berechtigt, ihren Arbeitgeber über den Betriebsrat aufzufordern ihr zu erläutern, auf welchen Kriterien ihr Entgelt basiert und dieses (ihr Bruttoentgelt sowie zwei Sachleistungen wie ein Geschäftsauto oder ein Smartphone) mit dem Medianeinkommen von sieben Arbeitnehmern zu vergleichen. Anhand der gesammelten Angaben kann die Arbeitnehmerin gegebenenfalls die Anpassung ihres Entgelts verlangen (siehe die vom Bundesministerium erstellten Charts). Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen jährlich einen Bericht über ihre Entgeltstrukturen erstellen und veröffentlichen. Dieses Gesetz betrifft dem Ministerium zufolge ca. 14 Millionen Beschäftigte (siehe Pressemitteilung).



  • Gesetzesentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung: Die Regierung hat am 21. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf verabschiedet, um kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung einer Betriebsrente zu unterstützen und Beschäftigten mit geringem Einkommen einen steuerlichen Anreiz zu bieten, der betrieblichen Altersversorgung beizutreten (siehe Pressemitteilung).


Frankreich

  • Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern verabschiedet: Auch wenn es in bestimmten Bereichen bereits mehrere Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern gibt, so schafft das Gesetz vom 9. Dezember 2016 jetzt einen gemeinsamen Status, unabhängig davon, welcher Bereich betroffen ist. Das Gesetz definiert den Begriff des Hinweisgebers, gibt genau vor, wie ein Hinweis abzugeben ist und gewährt Hinweisgebern eine Garantie in Form von Straffreiheit und einem Verbot von Repressalien am Arbeitsplatz.


Italien

Geschlechtsspezifische Diskriminierung bei der Prämienzuteilung: Das Turiner Verkehrsunternehmen Gruppo Torinese Trasporti wurde in erster Instanz wegen Diskriminierung seiner weiblichen Beschäftigten bei der Zuteilung von Leistungsprämien verurteilt. Denn gemäß der Regelung für die Prämienzuteilung mindert Abwesenheit im Unternehmen aufgrund von Mutterschaftsurlaub, Erziehungsurlaub oder zur Betreuung von kranken Kindern den Anspruch auf Sonderzahlungen. Bei der Bewertung der Produktivität der Erwerbstätigen basieren zahlreiche Bonusregelungen von Unternehmen auf der Anwesenheit der Beschäftigten. Das Anwesenheitskriterium kann folglich zu Diskriminierungen führen, wenn es nicht geschlechtsspezifisch korrigiert wird. Diese Rechtssache könnte einen Präzedenzfall schaffen.



  • Das Verfassungsgericht lehnt ein Referendum zum Jobs Act ab: Am 11. Januar lehnte das italienische Verfassungsgericht die Durchführung einer Volksabstimmung ab, die von CGIL, dem größten Gewerkschaftsverband Italiens, unterstützt wurde. CGIL forderte die Aufhebung einer symbolträchtigen Bestimmung des „Jobs Act“, mit der Artikel 18 des Status des Arbeitnehmers abgeschafft wurde, wonach ein zu Unrecht entlassener Arbeitnehmer wiedereingestellt werden muss. Das Verfassungsgericht hat hingegen die Abhaltung eines Referendums zur Aufhebung von „vouchers“ zugelassen, die die Bezahlung von Personen ermöglichen, die Gelegenheitsarbeiten verrichten, aber nicht den Schutz eines Arbeitsvertrags bieten.


Luxemburg

Reform des Elternurlaubs in Kraft: Das Gesetz vom 3. November 2016 zur Reform des Elternurlaubs ist am 1. Dezember 2016 in Kraft getreten. Es soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und den Eltern, insbesondere den Vätern, Anreize bieten, den Elternurlaub verstärkt in Anspruch zu nehmen. Die wichtigsten Punkte der Reform bestehen in der Zahlung einer finanziellen Entschädigung proportional zum Einkommen des Elternteils, das in Elternurlaub geht, und in dem Angebot, den Urlaub an einem Stück oder gesplittet zu nehmen oder mit Teilzeit zu kombinieren (siehe Vorstellung der Reform).



  • Anhebung des Mindestlohns und Anpassung der Löhne an die Preisentwicklung: Gemäß Gesetz vom 15. Dezember 2016 wurde der Mindestlohn ab 1. Januar 2017 um 1,4 % angehoben. Unter Berücksichtigung der gleichzeitigen Anpassung der Löhne, Gehälter und Renten an die Preisentwicklung um 2,5 % stieg der Mindestlohn am 1. Januar somit um 3,9 % auf 1.998,59 Euro.


3. Unternehmen
Transnationale Vereinbarungen

BNP Paribas: Am 10. Januar unterzeichnete die Unternehmensleitung der französischen Bank BNP Paribas (186.000 Beschäftigte, davon über 146.000 in Europa) ihre dritte europäische Vereinbarung, die auf eine Rahmenvereinbarung zum Beschäftigungsmanagement (2012) und eine weitere zur Gleichstellung am Arbeitsplatz folgt. Die neue Vereinbarung behandelt die Vorbeugung von arbeitsbedingtem Stress und wurde, ebenso wie die vorherigen Vereinbarungen, mit UNI Europa (siehe Pressemitteilung), FECEC und einer EBR-Abordnung (siehe Mitteilung der Unternehmensleitung) unterzeichnet. Sie gliedert sich in vier Hauptabschnitte: Beschreibung von Stress am Arbeitsplatz, dessen Bewertung, Vorbeugung und Behandlung. Außerdem enthält sie den Hinweis, dass die Benutzung digitaler Medien „in der üblichen Arbeitszeit unter Berücksichtigung der wöchentlichen Ruhezeit erfolgen muss“. Die Unterzeichner waren sich einig, dass „Führungsverhalten auf der Grundlage von systematischer Druckausübung kein Führungsstil für Teamarbeit sein kann“.


Europäische Betriebsräte

UniCredit: Auf seiner Plenarsitzung am 15. Dezember 2016 verabschiedete der EBR der Großbank UniCredit eine Erklärung. Darin vertritt er die Auffassung, dass der Strategieplan, den die Bank für drei Jahre festgelegt hat, nicht nur die Interessen der Aktionäre und des Marktes sichern, sondern auch einen Mindestschutz für die Mitarbeiter bieten sollte. In seiner Erklärung führt der EBR die Punkte auf, die ein Sozialplan mindestens beinhalten sollte (Anspruch auf eine einjährige Berufsausbildung zwecks Umschulung, keine betriebsbedingten Kündigungen, Wiedereingliederung vor jeglicher Kündigung etc.) und fordert die Aufnahme von Verhandlungen für eine internationale Rahmenvereinbarung zwischen dem EBR und UNI Global Union.



  • ArcelorMittal: Auf seiner Plenarsitzung am 14. und 15. Dezember 2016 präsentierte der EBR die Arbeiten seiner drei Arbeitsgruppen (Beschäftigung, Gesundheit-Sicherheit, nachhaltige Entwicklung) zur Fremdvergabe und gab die daraus resultierenden Empfehlungen bekannt. Dazu zählten u. a. die Ausarbeitung eines Leitfadens für Subunternehmer pro Standort und die Verabschiedung eines Aktionsplans zur Verringerung von tödlichen Arbeitsunfällen.

  • Michelin: Der EBR von Michelin gibt ein Gutachten über die Herausforderungen im Personalmanagement von älteren Beschäftigten in den europäischen Unternehmen des Konzerns in Auftrag. „Ziel ist die Durchführung einer Bestandsaufnahme und die Ausarbeitung konkreter Maßnahmen“, erläutert Christian Bradier (CFDT), EBR-Vorsitzender.

  • Sanofi: Die Unternehmensleitung des Pharmakonzerns Sanofi und sein EBR haben die Verhandlungen über einen Zusatz zur EBR-Vereinbarung abgeschlossen, um der französischen Rechtsvorschrift  Nr. 2015-994 vom 17. August 2015 zu entsprechen. So werden in Zukunft nicht mehr 5 Beschäftigte mit beratender Stimme für den Aufsichtsrat benannt, sondern, wie es dieses Gesetz für große Unternehmen vorsieht, künftig zwei Arbeitnehmervertreter mit Stimmrecht. Der Betriebsrat kann einen der beiden Vertreter benennen.


4. Studien und Berichte

  • Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt: Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat eine Studie über die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt  veröffentlicht (siehe auch Interview in IR Notes 65).

 

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Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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