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IR Notes 67 – 18 Januar 2017
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR
Share bietet Zugriff auf
Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und
Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen,
Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem
Expertennetzwerk.
Das
Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Alain
Lefebvre, Sylvain Nadalet, Frédéric Turlan und Mariangela
Zito. Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR
Notes Mit wenigen Klicks auf
der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53 95
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Info für unsere IR Notes Leserinnen und Leser
Das ganze Team von IR Notes freut sich
darüber, dass seit einigen Wochen europäischen Mitglieder des
Konzernbetriebsrats von Bayer und die Mitglieder
des Büros des Europäischen Betriebsrats von Scor SE
zu seinen Lesern gehören. Auch mit anderen Betriebsräten, aber auch
mit Gewerkschaften und Unternehmensleitungen sind wir im Gespräch.
Unser Ziel, bis zum Jahresende die Zahl unserer Leser auf 500 zu
erhöhen, ist auf gutem Wege. Auch Sie können zum weiteren
Erfolg von IR Notes und vor allem zu unserer Unabhängigkeit
beitragen, indem Sie uns helfen, IR Notes in Ihren Netzwerken
bekannt zu machen. Alle Anregungen und Ratschläge sind
uns willkommen! Setzen Sie sich einfach mit uns in
Verbindung!
Frédéric Turlan frederic.t@irshare.eu
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Tipp
Wie erhalten Sie Zugriff auf ein Dokument bei IR Share?
Wenn Sie in IR Notes auf einen Link
klicken, werden Sie oft auf die Website von IR Share weitergeleitet,
um dort ein Dokument herunterzuladen. Aber in den meisten Fällen
müssen Sie sich zunächst anmelden. Dazu müssen Sie ein Konto auf
unserer Website haben. Um es anzulegen, gehen Sie bitte auf
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Agenda
16.-19.
Januar Straßburg Plenartagung
des Europäischen Parlaments
24.
Januar Paris Réalité du
Dialogue Social lädt zur Europäischen Matinée ein mit einer
Diskussionsrunde zum Thema „conception du dialogue social sectoriel
d’IndustriAll Global Union et d’IndustriAll European Trade Union après
leurs congrès respectifs“ (Sozialer Dialog auf sektoraler Ebene – aus
der Sicht von IndustriAll Global Union und IndustriAll European Trade
Union nach ihren Kongressen). Kontakt: laurette@es-rds.eu
30.-31.
Januar Hamburg Fachtagung
für Europäische und SE-Betriebsräte der EWC Academy zu den aktuellen
Trends, den Auswirkungen des Brexit für die Betriebsräte und einem
österreichischen Rechtsstreit über die Schließung eines
Standorts. Kontakt: info@ewc-academy.eu
7.-8.
Februar Brüssel ETUI
organisiert zusammen mit dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung einen Experten-Workshop zum
Thema „Living
Wages in Europe“ (Mindestlöhne in Europa).
9.-10.
März Brüssel Europäischer
Rat
3.-4.
April Valletta Informelles
Treffen des Rats für Beschäftigung und Soziales
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Die
Kommission startet den Prozess zur Überarbeitung der Vorschriften für den
Arbeitsschutz
Die Europäische Kommission hat am 10. Januar die Überarbeitung der europäischen
Vorschriften zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gestartet und
gleichzeitig Arbeitsplatzgrenzwerte für eine Reihe von weiteren Karzinogenen und
Mutagenen vorgeschlagen. Die Kommission hat vor, innerhalb von zwei Jahren veraltete
Vorschriften in den umfangreichen aktuellen Gesetzen „zu streichen oder zu
aktualisieren“, die seit der Rahmenrichtlinie aus dem Jahre 1989 über Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz erlassen wurden. Diese „Modernisierung“ soll zusammen
„mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern“ erfolgen, so die Kommission (siehe
Pressemitteilung).
Die Hauptschwäche dieser rechtlichen Rahmenbedingungen liegt darin, dass sie von den
Unternehmen, insbesondere von Klein- und Kleinstunternehmen, unzureichend angewandt
wird. So entstand der Gedanke, die Rechtsvorschriften zu vereinfachen, damit sie
leichter anzuwenden und die Beschäftigten dadurch besser geschützt sind. Ferner muss
eine Reihe von Bestimmungen geprüft werden, wie beispielsweise die Definition des
Begriffs „Arbeitsplatz“ angesichts Plattform-Arbeit und digitalem Nomadenleben oder
auch die Bildschirmrichtlinie. Die Kommission präzisiert ihre Ziele in einer Pressemitteilung
(auf Englisch) auf der Grundlage einer Arbeitsunterlage
der Kommissionsdienststellen (auf Englisch) und hat bereits einen Leitfaden
für Arbeitgeber veröffentlicht, auch dieser liegt bislang nur auf Englisch vor. Als
Zeichen ihres guten Willens veröffentlicht die Kommission auch einen Richtlinienvorschlag
und legt neue Arbeitsplatzgrenzwerte für fünf weitere krebserregende Chemikalien
fest, die nicht bereits von dem im Mai 2016 veröffentlichten Richtlinienvorschlag
abgedeckt sind (siehe „häufig gestellte Fragen“ zur Arbeitsschutzpolitik
und Folgemaßnahmen
in Bezug auf krebserzeugende Chemikalien. Zu diesen Punkten hat das
Europäische Gewerkschaftsinstitut eine erste Analyse erstellt und harte Kritik an
der Initiative zu den Karzinogenen geübt, die zum einen in Bezug auf die Anzahl der
relevanten Stoffe zu schwach ausfällt und sogar noch hinter den von der Kommission
im Mai 2016 angekündigten Maßnahmen zurückbleibt, und zum anderen die Dieselabgase
nicht berücksichtigt (siehe Pressemitteilung).
Der Europäische Gewerkschaftsbund prangert ebenfalls die fehlenden Ambitionen der
Kommission an (siehe Pressemitteilung).
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
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Aktuelle
soziale Themen
Freier Dienstleistungsverkehr in der Union soll
vereinfacht werden: Die Europäische Kommission hat am 10.
Januar ein Maßnahmenpaket vorgestellt, „das den Unternehmen und Freiberuflern die
Lieferung von Dienstleistungen erleichtern soll“, so die Kommission. Diese
Initiative umfasst unter anderem einen Vorschlag
für eine Verordnung zur „elektronischen Dienstleistungskarte“ (auf Englisch,
siehe Pressenmitteilung).
Es geht darum, dass Dienstleistungsunternehmen die zur Ausübung ihrer Tätigkeiten im
Ausland erforderlichen Verwaltungsformalitäten in ihrem Herkunftsland und in ihrer
eigenen Sprache erledigen können. Der Ansprechpartner in ihrem Heimatland ist für
die Prüfung der erforderlichen Angaben zuständig und übermittelt diese an den
Aufnahmemitgliedstaat. Diese Initiative stößt bei den Sozialpartnern allerdings
nicht auf Zustimmung. Die Arbeitgeberorganisation BusinessEurope verpackt es
diplomatisch und will sich vergewissern, dass diese E-Karte tatsächlich einen
Mehrwert bedeutet, indem sie Kosten senkt, Zeit spart und den Unternehmen das Leben
erleichtert (siehe Pressemitteilung).
Der Europäische Gewerkschaftsverband ist ebenfalls skeptisch (siehe Pressemitteilung).
- Soziale Schwerpunkte der maltesischen
EU-Ratspräsidentschaft: Die maltesische Regierung, die
im ersten Halbjahr 2017 turnusmäßig die
EU-Präsidentschaft innehat, will die Gleichstellung der Geschlechter und
die Rechte von Minderheiten und gefährdeten Gruppen fördern, den Austausch über
den Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung des Geschlechterverhältnisses
in den Vorständen börsennotierter Unternehmen voranbringen und gegen
geschlechterspezifische Gewalt vorgehen (siehe Programm).
- Schutz für Informanten:
Der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments
hat am 9. Januar einstimmig einen Bericht verabschiedet, in dem die
unverzügliche Einführung eines „wirksamen und umfassenden europäischen
Schutzprogramms für Hinweisgeber beim Schutz der finanziellen Interessen der EU“
gefordert wird. Abgesehen von den Bediensteten und Beamten der EU, die durch das
EU-Personalrecht geschützt sind, hängt der Schutz für Informanten von der
jeweiligen nationalen Gesetzgebung ab, sofern diese entsprechende
Schutzmaßnahmen vorsieht. „Die Situation ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat
unterschiedlich. Aus diesem Grund ist es erforderlich, sowohl einen Rechtsakt
als auch eine unabhängige europäische Einrichtung zum Schutz von externen
Hinweisgebern einzuführen“, erläutert der Autor des Berichts, der
niederländische Abgeordnete Dennis de Jong (GUE/NGL). Das Parlament wird sich in
seiner Plenarsitzung im Februar mit den Legislativvorschlägen beschäftigen.
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Rechtsprechung
- Vorherige Genehmigung zur Durchführung von
Entlassungen kann gegen den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit
verstoßen: Eine griechische Tochter der Lafarge-Gruppe
focht eine verwaltungsrechtliche Entscheidung an, die ihr die Massenentlassungen
nicht genehmigte (siehe IR
Share 66). Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass eine vorherige
Genehmigung von Massenentlassungen grundsätzlich mit der Richtlinie über
Massenentlassungen und mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist. Bei ihrer
Umsetzung stützt sich die vom Gerichtshof geprüfte vorherige Genehmigung jedoch
auf ungenaue und zu allgemeine Kriterien und entspricht damit nicht den
Anforderungen des AEU-Vertrags (EuGH,
21. Dezember 2016, Rs C- 201/15, AGET Iraklis und Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Neue Rechtsvorschriften zur
Arbeitsunfähigkeit: Das Gesetz
vom 20. Dezember 2016, das am 9. Januar in Kraft getreten ist, regelt
die Aspekte des Arbeitsrechts bei der teilweisen Aufnahme der Arbeit nach einer
Phase der Arbeitsunfähigkeit. Unter anderem legt dieses Gesetz die Bedingungen
für eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei ständiger
Arbeitsunfähigkeit fest (siehe Pressemitteilung).
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Deutschland
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des
Lohngefälles bei Männern und Frauen: Die Regierung hat am
11. Januar einen Gesetzentwurf
verabschiedet, der die Lohnungleichheit in Deutschland in Höhe von 21 % abbauen
soll. Arbeitgeber werden zu mehr Transparenz verpflichtet, damit Arbeitnehmerinnen
leichter Auskunft erhalten und das gleiche Entgelt wie ihre männlichen Kollegen
fordern können. In Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten ist eine
Arbeitnehmerin berechtigt, ihren Arbeitgeber über den Betriebsrat aufzufordern ihr
zu erläutern, auf welchen Kriterien ihr Entgelt basiert und dieses (ihr
Bruttoentgelt sowie zwei Sachleistungen wie ein Geschäftsauto oder ein Smartphone)
mit dem Medianeinkommen von sieben Arbeitnehmern zu vergleichen. Anhand der
gesammelten Angaben kann die Arbeitnehmerin gegebenenfalls die Anpassung ihres
Entgelts verlangen (siehe die vom Bundesministerium erstellten Charts).
Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen jährlich einen Bericht über ihre
Entgeltstrukturen erstellen und veröffentlichen. Dieses Gesetz betrifft dem
Ministerium zufolge ca. 14 Millionen Beschäftigte (siehe Pressemitteilung).
- Gesetzesentwurf zur Stärkung der
betrieblichen Altersversorgung: Die Regierung hat am 21.
Dezember 2016 einen Gesetzentwurf
verabschiedet, um kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung einer
Betriebsrente zu unterstützen und Beschäftigten mit geringem Einkommen einen
steuerlichen Anreiz zu bieten, der betrieblichen Altersversorgung beizutreten
(siehe Pressemitteilung).
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Frankreich
- Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern
verabschiedet: Auch wenn es in bestimmten Bereichen
bereits mehrere Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern gibt, so schafft das
Gesetz
vom 9. Dezember 2016 jetzt einen gemeinsamen Status, unabhängig davon,
welcher Bereich betroffen ist. Das Gesetz definiert den Begriff des
Hinweisgebers, gibt genau vor, wie ein Hinweis abzugeben ist und gewährt
Hinweisgebern eine Garantie in Form von Straffreiheit und einem Verbot von
Repressalien am Arbeitsplatz.
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Italien
Geschlechtsspezifische Diskriminierung bei der
Prämienzuteilung: Das Turiner Verkehrsunternehmen Gruppo
Torinese Trasporti wurde in erster Instanz wegen Diskriminierung seiner weiblichen
Beschäftigten bei der Zuteilung von Leistungsprämien verurteilt. Denn gemäß der
Regelung für die Prämienzuteilung mindert Abwesenheit im Unternehmen aufgrund von
Mutterschaftsurlaub, Erziehungsurlaub oder zur Betreuung von kranken Kindern den
Anspruch auf Sonderzahlungen. Bei der Bewertung der Produktivität der Erwerbstätigen
basieren zahlreiche Bonusregelungen von Unternehmen auf der Anwesenheit der
Beschäftigten. Das Anwesenheitskriterium kann folglich zu Diskriminierungen führen,
wenn es nicht geschlechtsspezifisch korrigiert wird. Diese Rechtssache könnte einen
Präzedenzfall schaffen.
- Das Verfassungsgericht lehnt ein
Referendum zum Jobs Act ab: Am 11. Januar lehnte das
italienische Verfassungsgericht die Durchführung einer Volksabstimmung ab, die
von CGIL, dem größten Gewerkschaftsverband Italiens, unterstützt wurde. CGIL
forderte die Aufhebung einer symbolträchtigen Bestimmung des „Jobs Act“, mit der
Artikel 18 des Status des Arbeitnehmers abgeschafft wurde, wonach ein zu Unrecht
entlassener Arbeitnehmer wiedereingestellt werden muss. Das Verfassungsgericht
hat hingegen die Abhaltung eines Referendums zur Aufhebung von „vouchers“
zugelassen, die die Bezahlung von Personen ermöglichen, die Gelegenheitsarbeiten
verrichten, aber nicht den Schutz eines Arbeitsvertrags bieten.
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Luxemburg
Reform des Elternurlaubs in
Kraft: Das Gesetz vom
3. November 2016 zur Reform des Elternurlaubs ist am 1. Dezember 2016 in
Kraft getreten. Es soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und den
Eltern, insbesondere den Vätern, Anreize bieten, den Elternurlaub verstärkt in
Anspruch zu nehmen. Die wichtigsten Punkte der Reform bestehen in der Zahlung einer
finanziellen Entschädigung proportional zum Einkommen des Elternteils, das in
Elternurlaub geht, und in dem Angebot, den Urlaub an einem Stück oder gesplittet zu
nehmen oder mit Teilzeit zu kombinieren (siehe Vorstellung
der Reform).
- Anhebung des Mindestlohns und Anpassung
der Löhne an die Preisentwicklung: Gemäß Gesetz vom 15.
Dezember 2016 wurde der Mindestlohn ab 1. Januar 2017 um 1,4 % angehoben. Unter
Berücksichtigung der gleichzeitigen Anpassung der Löhne, Gehälter und Renten an
die Preisentwicklung um 2,5 % stieg der Mindestlohn am 1. Januar somit um 3,9 %
auf 1.998,59 Euro.
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3.
Unternehmen
Transnationale Vereinbarungen
BNP Paribas: Am 10. Januar
unterzeichnete die Unternehmensleitung der französischen Bank BNP Paribas (186.000
Beschäftigte, davon über 146.000 in Europa) ihre dritte europäische Vereinbarung,
die auf eine Rahmenvereinbarung zum Beschäftigungsmanagement
(2012) und eine weitere zur Gleichstellung
am Arbeitsplatz folgt. Die neue Vereinbarung behandelt die
Vorbeugung von arbeitsbedingtem Stress und wurde, ebenso wie die vorherigen
Vereinbarungen, mit UNI Europa
(siehe Pressemitteilung),
FECEC und einer
EBR-Abordnung (siehe Mitteilung
der Unternehmensleitung) unterzeichnet. Sie gliedert sich in vier Hauptabschnitte:
Beschreibung von Stress am Arbeitsplatz, dessen Bewertung, Vorbeugung und
Behandlung. Außerdem enthält sie den Hinweis, dass die Benutzung digitaler Medien
„in der üblichen Arbeitszeit unter Berücksichtigung der wöchentlichen Ruhezeit
erfolgen muss“. Die Unterzeichner waren sich einig, dass „Führungsverhalten auf der
Grundlage von systematischer Druckausübung kein Führungsstil für Teamarbeit sein
kann“.
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Europäische
Betriebsräte
UniCredit: Auf seiner
Plenarsitzung am 15. Dezember 2016 verabschiedete der EBR der Großbank UniCredit
eine Erklärung.
Darin vertritt er die Auffassung, dass der Strategieplan, den die Bank für drei
Jahre festgelegt hat, nicht nur die Interessen der Aktionäre und des Marktes
sichern, sondern auch einen Mindestschutz für die Mitarbeiter bieten sollte. In
seiner Erklärung führt der EBR die Punkte auf, die ein Sozialplan mindestens
beinhalten sollte (Anspruch auf eine einjährige Berufsausbildung zwecks Umschulung,
keine betriebsbedingten Kündigungen, Wiedereingliederung vor jeglicher Kündigung
etc.) und fordert die Aufnahme von Verhandlungen für eine internationale
Rahmenvereinbarung zwischen dem EBR und UNI Global Union.
- ArcelorMittal: Auf seiner
Plenarsitzung am 14. und 15. Dezember 2016 präsentierte der EBR die Arbeiten
seiner drei Arbeitsgruppen (Beschäftigung, Gesundheit-Sicherheit, nachhaltige
Entwicklung) zur Fremdvergabe und gab die daraus resultierenden Empfehlungen
bekannt. Dazu zählten u. a. die Ausarbeitung eines Leitfadens für Subunternehmer
pro Standort und die Verabschiedung eines Aktionsplans zur Verringerung von
tödlichen Arbeitsunfällen.
- Michelin: Der EBR von
Michelin gibt ein Gutachten über die Herausforderungen im Personalmanagement von
älteren Beschäftigten in den europäischen Unternehmen des Konzerns in Auftrag.
„Ziel ist die Durchführung einer Bestandsaufnahme und die Ausarbeitung konkreter
Maßnahmen“, erläutert Christian Bradier (CFDT), EBR-Vorsitzender.
- Sanofi: Die
Unternehmensleitung des Pharmakonzerns Sanofi und sein EBR haben die
Verhandlungen über einen Zusatz zur EBR-Vereinbarung abgeschlossen, um der
französischen Rechtsvorschrift Nr. 2015-994
vom 17. August 2015 zu entsprechen. So werden in Zukunft nicht mehr 5
Beschäftigte mit beratender Stimme für den Aufsichtsrat benannt, sondern, wie es
dieses Gesetz für große Unternehmen vorsieht, künftig zwei Arbeitnehmervertreter
mit Stimmrecht. Der Betriebsrat kann einen der beiden Vertreter benennen.
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4. Studien
und Berichte
- Integration von Flüchtlingen in den
Arbeitsmarkt: Die Europäische Stiftung zur Verbesserung
der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat eine Studie
über die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt veröffentlicht (siehe
auch Interview
in IR Notes 65).
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