IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 77 – Die Europäische Kommission präsentiert ihre Initiative „Europa in Bewegung“

  IR Notes 77 – 7 Juni 2017
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Francisco Gomez Abelleira und Frédéric Turlan.


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  Editorial
Solidarität mit London

Und wieder erscheint IR Notes nur wenige Tage, nachdem ein Anschlag in einem Mitgliedstaat der EU Menschenleben gefordert hat. Abermals hat es das Vereinigte Königreich getroffen, jetzt in seiner Hauptstadt. Diese barbarische Gewalt ruft immer die gleiche Wut, die gleiche Trauer hervor. Die IR Notes-Redaktion verurteilt die Niederträchtigkeit dieser Anschläge und spricht den vom Londoner Attentat Betroffenen sowie ihren britischen Lesern und Mitarbeitern ihr tiefstes Mitgefühl aus.

 
  Interview
Jacques Adoue, Group Head of Employee Relations, HR-Leiter von Capgemini für Mittel- und Südeuropa

Anlässlich der Umwandlung der Unternehmens-gruppe in eine Europäische Gesellschaft (SE) (siehe 3. Unternehmen) haben Sie eine Vereinbarung zur Beteiligung der Beschäftigten an der Europäischen Gesellschaft unterzeichnet. Wird diese Vereinbarung den sozialen Dialog innerhalb des Unternehmens verändern?
Diese Vereinbarung folgte tatsächlich weniger als zwölf Monate nach der Neuverhandlung unserer Vereinbarung über den internationalen Betriebsrat, die vor allem die Zahl der eingeladenen Mitglieder, die die verschiedenen Regionen vertreten, in denen wir Mitarbeiter beschäftigen, erhöhte und die Rolle des Präsidiums stärkte. Neben einigen geringfügigen Anpassungen übernimmt die neue Vereinbarung im Wesentlichen die Bestimmungen der vorhergehenden Vereinbarung mit ihrem Schwerpunkt auf dem sozialen Dialog innerhalb der Unternehmensgruppe. Ziel der Umwandlung in eine SE ist die Anpassung unserer rechtlichen Struktur an die aktuellen Gegebenheiten, d. h. an eine globale Unternehmensgruppe, deren Mitarbeiter nur noch zu ca. 10 % in Frankreich beschäftigt sind, gegenüber mehr als einem Drittel in der EU, in der 60 % des Konzernumsatzes erwirtschaftet werden.


Inwiefern ist Ihr Betriebsrat international?
Schon seit 2001 sieht die Vereinbarung zur Einrichtung eines internationalen Betriebsrats die Aufnahme von eingeladenen Mitgliedern vor, die Beschäftigte außerhalb der EU vertreten. Bei der Neuverhandlung der Vereinbarung im vergangenen Jahr haben wir die Anzahl dieser Mitglieder erhöht: Der Betriebsrat umfasst jetzt vier eingeladene Mitglieder für Indien, wo 50 % unserer Beschäftigten tätig sind, und zwei Vertreter für jede der drei weiteren Regionen (Asien-Pazifik, Nord- und Südamerika). Sie werden zu den beiden jährlichen Plenarsitzungen eingeladen, was einen regelmäßigen Austausch zwischen ihnen und den europäischen BR-Mitgliedern ermöglicht.


Ist der Betriebsrat ein Ort, an dem man sich über die Unternehmensstrategie austauscht?
Ja, das ist seine Aufgabe. Alle Leiter der Geschäftsfelder sprechen regelmäßig im Betriebsrat oder dem Präsidium über die Strategie des Konzerns oder die ihres Geschäftsfelds. Sie machen das ganz selbstverständlich. Der Betriebsrat ist zu einem echten Partner geworden, über den die Unternehmensleitung alle Informationen in Bezug auf die Umgestaltung unserer Geschäftstätigkeiten weitergibt.


Haben Sie aus diesem Grund das Präsidium aufgestockt?
Wir haben die Zahl von drei auf acht Mitglieder erhöht, wobei 4 Sitze den vier Ländern vorbehalten sind, die von der Anzahl der Beschäftigten her die größte Bedeutung haben (Frankreich, Niederlande, Polen und Vereinigtes Königreich), und vier Sitze für die Stimmen der anderen Länder. Das Präsidium tagt einmal im Monat und verfügt über ein Mandat des Betriebsrats, bei außergewöhnlichen Umständen unterrichtet und angehört zu werden. Dieser Sitzungsrhythmus ermöglicht den Aufbau vertrauensvoller Beziehungen. Darüber hinaus – und das steht nicht in der Vereinbarung – telefoniere ich jede Woche mit dem Betriebsratsvorsitzenden.


Welche Vorteile bringt der Betriebsrat der Unternehmensgruppe?
Für mich schafft er einen Mehrwert in drei Bereichen: Erstens, je früher wir den Betriebsrat informieren, desto besser können wir die Meinung der europäischen Beschäftigten einschätzen, zweitens, informiert der Betriebsrat die Unternehmensleiter über zentrale Themen, die diesen nicht unbedingt bekannt sind, was die Entscheidungsfindung verbessert und drittens, ermöglicht der Betriebsrat eine gegenseitige Bereicherung der Vertreter der europäischen Beschäftigten.

 
  Agenda

15.-16. Juni
Brüssel
Rat Beschäftigung und Soziales. Eines der Ziele ist die politische Einigung über die Überarbeitung der Entsenderichtlinie.


16. Juni
Paris

Konferenz des französischen Verbands AFDT zum Thema „Beitrag der europäischen Verordnung über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr”.


29. Juni
Bourg-la-Reine
Fachtagung veranstaltet von Ires und ISST zu den „Reformen des Arbeitsmarkts in Europa: Welche Leistung, welche Konvergenzen, welche Logik?“.


3. Juli
Bordeaux
COMPTRASEC organisiert die interdisziplinäre und internationale Sommeruniversität der Arbeit zum Thema „Gesundheit und Arbeit“.


4. Juli
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zur Rolle der Euro-Betriebsräte bei der sozialen Verantwortung von multinationalen Unternehmen und den Sorgfaltspflichten. Organisatoren: Astrees und IR Share.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden.
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die Europäische Kommission präsentiert ihre Initiative „Europa in Bewegung“

Die Europäische Kommission legte am 31. Mai ihre Initiative „Europa in Bewegung“ vor, die aus folgenden Elementen besteht: 1. Eine Mitteilung, die einen langfristigen Plan für eine „saubere, sozial gerechte und wettbewerbsfähige Mobilität“ skizziert (siehe Pressemitteilung und Factsheet). 2. Ein erster Satz von acht Legislativinitiativen, die sich speziell mit dem Straßenverkehr befassen. Diese Vorschläge zielen insbesondere auf eine bessere Funktionsweise des Güterkraftverkehrsmarkts sowie eine Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen und des Sozialschutzes der Arbeitnehmer ab sowie auf die Förderung eines intelligenten Systems zur Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren. 3. Flankierende Maßnahmen der EU, mit denen der Wandel des Sektors begleitet werden soll. Im sozialen Bereich will die Kommission „die Sozial- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer“ verbessern. „Hierzu sollen die Durchsetzung verstärkt, illegale Beschäftigungspraktiken bekämpft, […]  und die bestehenden Vorschriften, beispielsweise die Anwendung der nationalen Mindestlohngesetze, präzisiert werden“. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Kommission drei wichtige Vorschläge vorgelegt, die im Folgenden erläutert werden (siehe Gesetzentwürfe). Dieser Versuch, die Arbeitsbedingungen von Kraftfahrern und die Wirtschaft des Sektors miteinander in Einklang zu bringen, konnte die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) nicht überzeugen. Sie erklärt, sie könne ein Paket nicht unterstützen, „das, im Namen der Kraftfahrer, nicht in der Lage ist, auf deren tatsächlichen Bedürfnisse und Probleme eine Antwort zu finden, das die Dumpingpraktiken legalisiert, den Müdigkeitspegel erhöht und die Sicherheit beeinträchtigt“ (siehe Erklärung). In einer vorläufigen Erklärung bezeichnet die ETF die von der Kommission vorgeschlagenen sozialen Garantien als Sand in den Augen. Bei den Arbeitgebern klaffen die Positionen der osteuropäischen und die der westeuropäischen Länder so weit auseinander, dass eine gemeinsame europäische Position unerreichbar scheint. „Wenn man uns unsere Arbeitsplätze und die Unternehmen zerstört, die wir seit mehr als 20 Jahren aufgebaut haben, ist die Enttäuschung und die Entschlossenheit zu handeln einfach riesengroß“, wettert Jean Buczek, Vorsitzender des internationalen Verbands von Transportunternehmen ZMPB in Polen, ein Land, das ZMPB zufolge, 24 % des europäischen Güterfernverkehrs bestreitet. Die Güterverkehrsverbände aus Mittel- und Osteuropa treffen sich am 8. Juni in Polen, um eine Offensive gegen diese Vorschläge zu organisieren. Für andere Arbeitgeberorganisationen geht der Text jedoch nicht weit genug. Die französische Organisation OTRE ist der Auffassung, dass die neuen Kabotagevorschriften „dem Osten eine Blankovollmacht ausstellen, um den französischen Binnenmarkt noch härter anzugreifen“ (siehe Pressemitteilung). Das heißt im Klartext, dass die Diskussionen zu diesen Vorschlägen – die für die Fähigkeit der EU entscheidend sind, die Arbeitsbedingungen zulasten der Wirtschaftsinteressen zu verbessern – in einer extrem angespannten Atmosphäre stattfinden werden.


1. Europäische Union
Gesetzentwürfe

Im Rahmen der Initiative „Europa in Bewegung“ (siehe In den Schlagzeilen) stellen wir hier die drei wichtigsten Vorschläge in Bezug auf die Sozialvorschriften im Straßenverkehr vor.



Bekämpfung von Briefkastenfirmen und Reform der Kabotagevorschriften: Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen Nr. 1071/2009 und Nr. 1072/2009 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor dient vor allem der Bekämpfung von Briefkastenfirmen, die in diesem Sektor wie Pilze aus dem Boden geschossen sind. Zweigstellen werden in den Mitgliedstaaten mit niedrigen Lohnkosten gegründet, allein um Kraftfahrer anzuheuern, die die grenzüberschreitende Beförderung und die Kabotage in den anderen Mitgliedstaaten übernehmen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Unternehmen, die sich in einem Mitgliedstaat niederlassen, dort auch tatsächlich und dauerhaft tätig sind, dort Vermögenswerte halten und Mitarbeiter beschäftigen. Die andere wichtige Maßnahme ist die Aufhebung der Höchstzahl an Kabotagebeförderungen, die im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung im Aufnahmemitgliedstaat durchgeführt werden dürfen (liegt derzeit bei 3), während die Höchstzahl der Tage, innerhalb derer solche Beförderungen durchgeführt werden dürfen, von 7 auf 5 Tage verringert wird.



  • Anpassung der Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern: Ein Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung spezifischer Regeln für die Entsendung von Kraftfahrern. Nach Artikel 2 dieses Vorschlags sollen die Entsendungsvorschriften nicht auf Fahrer angewendet werden, die grenzüberschreitende Beförderungen vornehmen, „bei denen die Dauer der Entsendung für die Durchführung dieser Beförderungen in ihr Hoheitsgebiet in einem Kalendermonat höchstens 3 Tage beträgt“. Dies gilt insbesondere für die Anwendung des im Aufnahmemitgliedstaats geltenden Mindestlohns. Diese Lösung gibt eine Antwort auf die Initiativen der drei Länder Deutschland, Österreich und Frankreich, die die Anwendung des Mindestlohns bei Grenzüberschreitung auferlegen wollen. Dagegen sagt der Text ausdrücklich, dass der Fahrer für die gesamte Dauer von Kabotagefahrten den Mindestlohn des Landes erhalten muss, in dem er die Kabotage ausführt.

  • Anpassung der Vorschriften zur Arbeitszeit von Fahrern: Vorschlag für eine Verordnung hinsichtlich der Mindestanforderungen in Bezug auf die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestunterbrechnungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten. Um einer unterschiedlichen Auslegung der europäischen Sozialvorschriften durch die Mitgliedstaaten einen Riegel vorzuschieben, präzisiert auch hier der Text, dass „ein Kraftfahrer eine wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden oder mehr nicht in einem Fahrzeug verbringen darf und dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Kraftfahrer eine geeignete Unterkunft mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen bereitzustellen, wenn die Kraftfahrer nicht in der Lage sind, eine wöchentliche Ruhezeit in einem Ort ihrer Wahl zu nehmen“ (Artikel 8 Absatz 8a). Damit die Kraftfahrer nicht länger mehrere Monate in Europa unterwegs sind, ohne zwischendurch eine Pause zu Hause zu machen, verpflichtet der Text die Verkehrsunternehmen, „die Arbeit so zu organisieren, dass sie innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Wochen mindestens ein Mal in der Lage sind, für eine wöchentliche Ruhezeit an ihren Heimatort zurückzukehren (Artikel 8 Absatz 8 Buchstabe b).


Aktuelle soziale Themen

Reflexion über die Zukunft der Wirtschafts- und Währungsunion: Die Europäische Kommission legte am 31. Mai im Rahmen der Reflexionen über die Zukunft Europas, wovon die Reflektionspapiere soziales Europa und Die Globalisierung meistern bereits angenommen wurden, ein drittes Papier zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion – WWU (Link zu anderen Sprachen) (siehe Pressemitteilung). Im Gegensatz zu den beiden anderen Dokumenten werden hier nicht mehrere Szenarien vorgeschlagen, sondern nur ein einziges, denn die Stärkung der WWU ist unumgänglich. Die Kommission ist bemüht, ein Gleichgewicht zwischen zwei radikal unterschiedlichen Positionen herzustellen, die das Euro-Währungsgebiet blockieren, wenn keine Einigung erzielt werden kann: Die Mitgliedstaaten wie Deutschland, die die Verantwortung in den Vordergrund stellen, d. h. alle Länder müssen die Kriterien des Stabilitätspakts respektieren, bevor eine weitere Integration möglich ist, und die Länder, wie Frankreich, die für eine Umverteilung zwischen den Staaten plädieren, nicht durch die Einführung eines Finanztransfers zwischen den reichen und den armen Ländern, sondern indem bestimmte Risiken gemeinsam getragen werden. Zum Beispiel könnte ein Land, das in Haushaltsschwierigkeiten gerät und gezwungen ist, seine Ausgaben zu reduzieren, EU-Mittel erhalten, unter der Bedingung, diese für öffentliche Investitionen oder Bildungsausgaben einzusetzen. Ein weiterer Vorschlag betrifft die Einrichtung einer „Arbeitslosenrückversicherung“ auf europäischer Ebene, die unter bestimmten Bedingungen das Arbeitslosenversicherungssystem des Landes unterstützen könnte, das einen hohen Anstieg der Arbeitslosenquote verzeichnet, damit die öffentlichen Mittel nicht belastet und so künftige Investitionen und Ausgaben eingeschränkt würden. Dies würde eine gewisse Harmonisierung der Arbeitslosensysteme voraussetzen.



  • Europäischer Dialog über Kompetenzen und Migration: Am 23. Mai startete die Europäische Kommission die Initiative „Arbeitgeber gemeinsam für Integration” (Employers together for integration), um die Bemühungen von Arbeitgebern zur Unterstützung der Integration von Flüchtlingen und anderen Migranten in den Arbeitsmarkt zu fördern (siehe Pressemitteilung der Kommission).


Europäischer Sozialdialog

  • Nutzung des Beschäftigungspotenzials in einer grünen Wirtschaft: Die europäischen Sozialpartner nahmen am 29. Mai eine gemeinsame Erklärung an, in der sie dazu aufrufen, das Entwicklungspotenzial von Arbeitsplätzen zu nutzen, die durch die grüne Wirtschaft geschaffen werden.


2. Mitgliedstaaten
Frankreich

  • Neue Vorschriften zur Bekämpfung von Betrugsfällen bei der Entsendung: Zwei Dekrete wurden in Anwendung des Gesetzes 2016-1088 vom 8. August 2016 erlassen, um neue Regeln bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich zu präzisieren. Das Dekret Nr. 2017-751 vom 3. Mai legt 40 Euro pro entsandtem Arbeitnehmer fest – der Beitrag, den Arbeitgeber außerhalb Frankreichs zahlen müssen, die Mitarbeiter entsenden, um die Kosten des Systems aufzufangen, das zur Ausstellung der vorherigen Erklärung eingerichtet wurde. Das Dekret Nr. 2017-825 vom 5. Mai, dessen Bestimmungen am 1. Juli 2017 in Kraft treten, gibt an, wie der Auftraggeber seine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Subunternehmern erfüllt, die Arbeitnehmer entsenden.


Spanien

  • Umsetzung der Durchführungsrichtlinie in Bezug auf die Entsendung von Arbeitnehmern: Die Richtlinie 2014/67 zur Anwendung der Richtlinie 96/71 hinsichtlich der Entsendung von Arbeitnehmern wurde mit knapp einem Jahr Verspätung durch das Königliche Dekret 9/2017 umgesetzt.


3. Unternehmen
Europäische Gesellschaft

Capgemini: Im Vorfeld der Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE) am 10. Mai hat Capgemini (190.000 Beschäftigte, davon 40 % in der EU), ein weltweit führender Anbieter von Management- und IT-Beratung am 30. März eine Vereinbarung zur Arbeitnehmervertretung in der Unternehmensgruppe geschlossen. Der Wortlaut entspricht in weiten Teilen der Vereinbarung über die Einrichtung des internationalen Betriebsrats aus dem Jahre 2001, die nur wenige Monate vor der Umwandlung in eine SE neu verhandelt wurde (siehe nebenstehendes Interview). Die Vereinbarung, die nach der ersten Sitzung des Betriebsrats Ende Juni auf der Website von IR Share abrufbar sein wird, enthält interessante Klauseln über die internationale Öffnung und die Stärkung des Präsidiums (siehe Interview), sowie über die Kommunikation zwischen den Mitgliedern des Betriebsrats untereinander und mit der gesamten Belegschaft. Auch die dem Betriebsrat übertragene Verwaltung der Intranetseite ist in dieser Vereinbarung festgelegt.


Transnationale Vereinbarungen

  • Veidekke ASA: Die Unternehmensleitung des norwegischen Baukonzerns Veidekke ASA (7.000 Beschäftigte) und die Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) haben am 24. Januar ihre internationale Rahmenvereinbarung aus dem Jahre 2005 verlängert. In Zukunft gilt sie für die gesamte Lieferkette – Auftraggeber, Subunternehmer und Unternehmen verpflichten sich, die in dieser Vereinbarung verankerten grundlegenden Rechte zu respektieren (siehe Pressemitteilung der BHI).


4. Studien und Berichte

Deutschland bietet mehr Kitaplätze als Frankreich: Der von France Stratégie, dem Think Tank der französischen Regierung, veröffentliche Analyse bericht hebt hervor, dass wider Erwarten Deutschland „Frankreich in Bezug auf den Deckungsgrad von Kindertagesst tten für Kinder unter drei Jahren überholt hat“ Dieser Satz ist in Deutschland „von 12,1 % im Jahre 2006 auf 27,4 % im Jahre 2014“ angestiegen, „während er in Frankreich im selben Zeitraum von 21,2 % auf 19,7 % leicht gesunken ist“. Anfang der 2000er Jahre war Deutschland von der Auffassung abgerückt, eine berufstätige Frau müsse ihre Arbeit auf Teilzeit reduzieren oder ganz aufgeben, um sich ihrem Kind zu widmen. Der Grund war, dass zu wenige Kitaplätze negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder sowie auf die Beschäftigungsquote von Frauen und die Geburtenraten hatten. Daher wurden die Kitaplätze für Kinder unter drei Jahren verdoppelt. Die Einführung eines durchsetzbaren Rechtsanspruchs auf eine Betreuung von Kindern ab einem Jahr gehört zu den wichtigsten Maßnahmen, die zu diesem Anstieg an Kinderbetreuungsplätzen geführt haben.



  • Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf die Beschäftigung: Der europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat am 23. Mai einen Initiativbericht über künstliche Intelligenz (KI) angenommen. Der Ausschuss, der gewisse Risiken aufzeigt, plädiert für einen Ansatz, bei dem „Maschinen Maschinen bleiben und Menschen jederzeit die Kontrolle über diese Maschinen behalten“. In Bezug auf den Arbeitsmarkt sollten die EU, die nationalen Behörden und die Sozialpartner „gemeinsam ermitteln, in welchen Bereichen […] in welchem Ausmaß und zu welchem Zeitpunkt mit Auswirkungen von KI zu rechnen sein wird, und nach Lösungen für die Folgen suchen, die sich für die Beschäftigung, die Art der Arbeit, die Sozialsysteme und die (Un-)Gleichheit ergeben“. Der Ausschuss fordert die Regierungen und die Sozialpartner auf, „sich nicht nur darauf zu konzentrieren, was mit KI erreicht werden kann, sondern gerade auch darauf, wozu der Mensch fähig ist (Kreativität, Empathie, Zusammenarbeit), was weiterhin vom Menschen getan werden soll und wie Mensch und Maschine besser zusammenarbeiten können (Komplementarität)“.

 


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