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IR Notes 77 – 7 Juni 2017
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das
Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Francisco
Gomez Abelleira und Frédéric Turlan.
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Notes Mit wenigen Klicks auf
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Editorial
Solidarität mit London
Und wieder erscheint IR Notes nur wenige Tage, nachdem ein Anschlag in
einem Mitgliedstaat der EU Menschenleben gefordert hat. Abermals hat es
das Vereinigte Königreich getroffen, jetzt in seiner Hauptstadt. Diese
barbarische Gewalt ruft immer die gleiche Wut, die gleiche Trauer
hervor. Die IR Notes-Redaktion verurteilt die Niederträchtigkeit dieser
Anschläge und spricht den vom Londoner Attentat Betroffenen sowie ihren
britischen Lesern und Mitarbeitern ihr tiefstes Mitgefühl aus.
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Interview
Jacques Adoue, Group Head of Employee Relations, HR-Leiter von Capgemini
für Mittel- und Südeuropa
Anlässlich der Umwandlung der
Unternehmens-gruppe in eine Europäische Gesellschaft (SE)
(siehe 3. Unternehmen) haben Sie eine
Vereinbarung zur Beteiligung der Beschäftigten an der
Europäischen Gesellschaft unterzeichnet.
Wird diese
Vereinbarung den sozialen Dialog innerhalb des Unternehmens
verändern? Diese Vereinbarung folgte
tatsächlich weniger als zwölf Monate nach der Neuverhandlung unserer
Vereinbarung über den internationalen Betriebsrat, die vor allem die
Zahl der eingeladenen Mitglieder, die die verschiedenen Regionen
vertreten, in denen wir Mitarbeiter beschäftigen, erhöhte und die
Rolle des Präsidiums stärkte. Neben einigen geringfügigen
Anpassungen übernimmt die neue Vereinbarung im Wesentlichen die
Bestimmungen der vorhergehenden Vereinbarung mit ihrem Schwerpunkt
auf dem sozialen Dialog innerhalb der Unternehmensgruppe. Ziel der
Umwandlung in eine SE ist die Anpassung unserer rechtlichen Struktur
an die aktuellen Gegebenheiten, d. h. an eine globale
Unternehmensgruppe, deren Mitarbeiter nur noch zu ca. 10 % in
Frankreich beschäftigt sind, gegenüber mehr als einem Drittel in der
EU, in der 60 % des Konzernumsatzes erwirtschaftet werden.
Inwiefern ist Ihr Betriebsrat
international? Schon seit 2001 sieht
die Vereinbarung zur Einrichtung eines internationalen Betriebsrats
die Aufnahme von eingeladenen Mitgliedern vor, die Beschäftigte
außerhalb der EU vertreten. Bei der Neuverhandlung der Vereinbarung
im vergangenen Jahr haben wir die Anzahl dieser Mitglieder erhöht:
Der Betriebsrat umfasst jetzt vier eingeladene Mitglieder für
Indien, wo 50 % unserer Beschäftigten tätig sind, und zwei Vertreter
für jede der drei weiteren Regionen (Asien-Pazifik, Nord- und
Südamerika). Sie werden zu den beiden jährlichen Plenarsitzungen
eingeladen, was einen regelmäßigen Austausch zwischen ihnen und den
europäischen BR-Mitgliedern ermöglicht.
Ist
der Betriebsrat ein Ort, an dem man sich über die
Unternehmensstrategie austauscht? Ja,
das ist seine Aufgabe. Alle Leiter der Geschäftsfelder sprechen
regelmäßig im Betriebsrat oder dem Präsidium über die Strategie des
Konzerns oder die ihres Geschäftsfelds. Sie machen das ganz
selbstverständlich. Der Betriebsrat ist zu einem echten Partner
geworden, über den die Unternehmensleitung alle Informationen in
Bezug auf die Umgestaltung unserer Geschäftstätigkeiten
weitergibt.
Haben
Sie aus diesem Grund das Präsidium
aufgestockt? Wir haben die Zahl von
drei auf acht Mitglieder erhöht, wobei 4 Sitze den vier Ländern
vorbehalten sind, die von der Anzahl der Beschäftigten her die
größte Bedeutung haben (Frankreich, Niederlande, Polen und
Vereinigtes Königreich), und vier Sitze für die Stimmen der anderen
Länder. Das Präsidium tagt einmal im Monat und verfügt über ein
Mandat des Betriebsrats, bei außergewöhnlichen Umständen
unterrichtet und angehört zu werden. Dieser Sitzungsrhythmus
ermöglicht den Aufbau vertrauensvoller Beziehungen. Darüber hinaus –
und das steht nicht in der Vereinbarung – telefoniere ich jede Woche
mit dem Betriebsratsvorsitzenden.
Welche Vorteile bringt der
Betriebsrat der Unternehmensgruppe? Für
mich schafft er einen Mehrwert in drei Bereichen: Erstens, je früher
wir den Betriebsrat informieren, desto besser können wir die Meinung
der europäischen Beschäftigten einschätzen, zweitens, informiert der
Betriebsrat die Unternehmensleiter über zentrale Themen, die diesen
nicht unbedingt bekannt sind, was die Entscheidungsfindung
verbessert und drittens, ermöglicht der Betriebsrat eine
gegenseitige Bereicherung der Vertreter der europäischen
Beschäftigten.
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Agenda
15.-16. Juni
Brüssel Rat
Beschäftigung und Soziales. Eines der Ziele ist die politische Einigung
über die Überarbeitung der Entsenderichtlinie.
16.
Juni Paris
Konferenz des französischen Verbands AFDT zum Thema „Beitrag der
europäischen Verordnung über den Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr”.
29. Juni
Bourg-la-Reine
Fachtagung veranstaltet von Ires und ISST zu den „Reformen
des Arbeitsmarkts in Europa: Welche Leistung, welche Konvergenzen,
welche Logik?“.
3. Juli
Bordeaux
COMPTRASEC organisiert die interdisziplinäre
und internationale Sommeruniversität der Arbeit zum Thema
„Gesundheit und Arbeit“.
4.
Juli Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zur Rolle der
Euro-Betriebsräte bei der sozialen Verantwortung von multinationalen
Unternehmen und den Sorgfaltspflichten. Organisatoren: Astrees und IR
Share.
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IR
Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von
IR
Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites
Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er
kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR
Share-Website abonniert werden. IR
Share ist ein
unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure
des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Die
Europäische Kommission präsentiert ihre Initiative „Europa in Bewegung“
Die Europäische Kommission legte am 31. Mai ihre Initiative „Europa in Bewegung“ vor,
die aus folgenden Elementen besteht: 1. Eine Mitteilung,
die einen langfristigen Plan für eine „saubere, sozial gerechte und
wettbewerbsfähige Mobilität“ skizziert (siehe Pressemitteilung
und Factsheet).
2. Ein erster Satz von acht Legislativinitiativen, die sich speziell mit dem
Straßenverkehr befassen. Diese Vorschläge zielen insbesondere auf eine bessere
Funktionsweise des Güterkraftverkehrsmarkts sowie eine Verbesserung der
Beschäftigungsbedingungen und des Sozialschutzes der Arbeitnehmer ab sowie auf die
Förderung eines intelligenten Systems zur Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren. 3.
Flankierende Maßnahmen der EU, mit denen der Wandel des Sektors begleitet werden
soll. Im sozialen Bereich will die Kommission „die Sozial- und
Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer“ verbessern. „Hierzu sollen die
Durchsetzung verstärkt, illegale Beschäftigungspraktiken bekämpft, […] und die
bestehenden Vorschriften, beispielsweise die Anwendung der nationalen
Mindestlohngesetze, präzisiert werden“. Um diese Ziele zu erreichen, hat die
Kommission drei wichtige Vorschläge vorgelegt, die im Folgenden erläutert werden
(siehe Gesetzentwürfe). Dieser Versuch, die Arbeitsbedingungen von Kraftfahrern und
die Wirtschaft des Sektors miteinander in Einklang zu bringen, konnte die
Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) nicht überzeugen. Sie erklärt, sie
könne ein Paket nicht unterstützen, „das, im Namen der Kraftfahrer, nicht in der
Lage ist, auf deren tatsächlichen Bedürfnisse und Probleme eine Antwort zu finden,
das die Dumpingpraktiken legalisiert, den Müdigkeitspegel erhöht und die Sicherheit
beeinträchtigt“ (siehe Erklärung).
In einer vorläufigen
Erklärung bezeichnet die ETF die von der Kommission vorgeschlagenen sozialen
Garantien als Sand in den Augen. Bei den Arbeitgebern klaffen die Positionen der
osteuropäischen und die der westeuropäischen Länder so weit auseinander, dass eine
gemeinsame europäische Position unerreichbar scheint. „Wenn man uns unsere
Arbeitsplätze und die Unternehmen zerstört, die wir seit mehr als 20 Jahren
aufgebaut haben, ist die Enttäuschung und die Entschlossenheit zu handeln einfach
riesengroß“, wettert Jean Buczek, Vorsitzender des internationalen Verbands von
Transportunternehmen ZMPB in Polen, ein Land, das ZMPB zufolge, 24 % des
europäischen Güterfernverkehrs bestreitet. Die Güterverkehrsverbände aus Mittel- und
Osteuropa treffen sich am 8. Juni in Polen, um eine Offensive gegen diese Vorschläge
zu organisieren. Für andere Arbeitgeberorganisationen geht der Text jedoch nicht
weit genug. Die französische Organisation OTRE ist der Auffassung, dass die neuen
Kabotagevorschriften „dem Osten eine Blankovollmacht ausstellen, um den
französischen Binnenmarkt noch härter anzugreifen“ (siehe Pressemitteilung).
Das heißt im Klartext, dass die Diskussionen zu diesen Vorschlägen – die für die
Fähigkeit der EU entscheidend sind, die Arbeitsbedingungen zulasten der
Wirtschaftsinteressen zu verbessern – in einer extrem angespannten Atmosphäre
stattfinden werden.
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1.
Europäische Union
Gesetzentwürfe
Im Rahmen der Initiative „Europa in Bewegung“
(siehe In den Schlagzeilen) stellen wir hier die drei
wichtigsten Vorschläge in Bezug auf die Sozialvorschriften im Straßenverkehr
vor.
Bekämpfung von Briefkastenfirmen und Reform der
Kabotagevorschriften: Der Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnungen Nr. 1071/2009 und Nr. 1072/2009 im Hinblick auf ihre Anpassung an
die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor dient vor allem der Bekämpfung von
Briefkastenfirmen, die in diesem Sektor wie Pilze aus dem Boden geschossen sind.
Zweigstellen werden in den Mitgliedstaaten mit niedrigen Lohnkosten gegründet,
allein um Kraftfahrer anzuheuern, die die grenzüberschreitende Beförderung und die
Kabotage in den anderen Mitgliedstaaten übernehmen. Diese Maßnahme soll
sicherstellen, dass die Unternehmen, die sich in einem Mitgliedstaat niederlassen,
dort auch tatsächlich und dauerhaft tätig sind, dort Vermögenswerte halten und
Mitarbeiter beschäftigen. Die andere wichtige Maßnahme ist die Aufhebung der
Höchstzahl an Kabotagebeförderungen, die im Anschluss an eine grenzüberschreitende
Beförderung im Aufnahmemitgliedstaat durchgeführt werden dürfen (liegt derzeit bei
3), während die Höchstzahl der Tage, innerhalb derer solche Beförderungen
durchgeführt werden dürfen, von 7 auf 5 Tage verringert wird.
- Anpassung der Vorschriften für die
Entsendung von Arbeitnehmern: Ein Vorschlag
für eine Richtlinie zur Festlegung spezifischer Regeln für die Entsendung
von Kraftfahrern. Nach Artikel 2 dieses Vorschlags sollen die
Entsendungsvorschriften nicht auf Fahrer angewendet werden, die
grenzüberschreitende Beförderungen vornehmen, „bei denen die Dauer der
Entsendung für die Durchführung dieser Beförderungen in ihr Hoheitsgebiet in
einem Kalendermonat höchstens 3 Tage beträgt“. Dies gilt insbesondere für die
Anwendung des im Aufnahmemitgliedstaats geltenden Mindestlohns. Diese Lösung
gibt eine Antwort auf die Initiativen der drei Länder Deutschland, Österreich
und Frankreich, die die Anwendung des Mindestlohns bei Grenzüberschreitung
auferlegen wollen. Dagegen sagt der Text ausdrücklich, dass der Fahrer für die
gesamte Dauer von Kabotagefahrten den Mindestlohn des Landes erhalten muss, in
dem er die Kabotage ausführt.
- Anpassung der Vorschriften zur Arbeitszeit
von Fahrern: Vorschlag
für eine Verordnung hinsichtlich der Mindestanforderungen in Bezug auf die
maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestunterbrechnungen
sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten. Um einer unterschiedlichen
Auslegung der europäischen Sozialvorschriften durch die Mitgliedstaaten einen
Riegel vorzuschieben, präzisiert auch hier der Text, dass „ein Kraftfahrer eine
wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden oder mehr nicht in einem Fahrzeug
verbringen darf und dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Kraftfahrer eine
geeignete Unterkunft mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären
Einrichtungen bereitzustellen, wenn die Kraftfahrer nicht in der Lage sind, eine
wöchentliche Ruhezeit in einem Ort ihrer Wahl zu nehmen“ (Artikel 8 Absatz 8a).
Damit die Kraftfahrer nicht länger mehrere Monate in Europa unterwegs sind, ohne
zwischendurch eine Pause zu Hause zu machen, verpflichtet der Text die
Verkehrsunternehmen, „die Arbeit so zu organisieren, dass sie innerhalb von drei
aufeinanderfolgenden Wochen mindestens ein Mal in der Lage sind, für eine
wöchentliche Ruhezeit an ihren Heimatort zurückzukehren (Artikel 8 Absatz 8
Buchstabe b).
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Aktuelle
soziale Themen
Reflexion über die Zukunft der Wirtschafts- und
Währungsunion: Die Europäische Kommission legte am 31. Mai
im Rahmen der Reflexionen über die
Zukunft Europas, wovon die Reflektionspapiere soziales Europa und Die
Globalisierung meistern bereits angenommen wurden, ein drittes Papier
zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion – WWU (Link
zu anderen Sprachen) (siehe Pressemitteilung).
Im Gegensatz zu den beiden anderen Dokumenten werden hier nicht mehrere Szenarien
vorgeschlagen, sondern nur ein einziges, denn die Stärkung der WWU ist unumgänglich.
Die Kommission ist bemüht, ein Gleichgewicht zwischen zwei radikal unterschiedlichen
Positionen herzustellen, die das Euro-Währungsgebiet blockieren, wenn keine Einigung
erzielt werden kann: Die Mitgliedstaaten wie Deutschland, die die Verantwortung in
den Vordergrund stellen, d. h. alle Länder müssen die Kriterien des Stabilitätspakts
respektieren, bevor eine weitere Integration möglich ist, und die Länder, wie
Frankreich, die für eine Umverteilung zwischen den Staaten plädieren, nicht durch
die Einführung eines Finanztransfers zwischen den reichen und den armen Ländern,
sondern indem bestimmte Risiken gemeinsam getragen werden. Zum Beispiel könnte ein
Land, das in Haushaltsschwierigkeiten gerät und gezwungen ist, seine Ausgaben zu
reduzieren, EU-Mittel erhalten, unter der Bedingung, diese für öffentliche
Investitionen oder Bildungsausgaben einzusetzen. Ein weiterer Vorschlag betrifft die
Einrichtung einer „Arbeitslosenrückversicherung“ auf europäischer Ebene, die unter
bestimmten Bedingungen das Arbeitslosenversicherungssystem des Landes unterstützen
könnte, das einen hohen Anstieg der Arbeitslosenquote verzeichnet, damit die
öffentlichen Mittel nicht belastet und so künftige Investitionen und Ausgaben
eingeschränkt würden. Dies würde eine gewisse Harmonisierung der Arbeitslosensysteme
voraussetzen.
- Europäischer Dialog über Kompetenzen und
Migration: Am 23. Mai startete die
Europäische Kommission die Initiative „Arbeitgeber gemeinsam für Integration”
(Employers together for integration), um die Bemühungen von Arbeitgebern zur
Unterstützung der Integration von Flüchtlingen und anderen Migranten in den
Arbeitsmarkt zu fördern (siehe Pressemitteilung
der Kommission).
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Europäischer
Sozialdialog
- Nutzung des Beschäftigungspotenzials in
einer grünen Wirtschaft: Die europäischen Sozialpartner
nahmen am 29. Mai eine gemeinsame Erklärung an,
in der sie dazu aufrufen, das Entwicklungspotenzial von Arbeitsplätzen zu
nutzen, die durch die grüne Wirtschaft geschaffen werden.
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2.
Mitgliedstaaten
Frankreich
- Neue Vorschriften zur Bekämpfung von
Betrugsfällen bei der Entsendung: Zwei Dekrete wurden in
Anwendung des Gesetzes
2016-1088 vom 8. August 2016 erlassen, um neue Regeln bei der Entsendung
von Arbeitnehmern nach Frankreich zu präzisieren. Das Dekret
Nr. 2017-751 vom 3. Mai legt 40 Euro pro entsandtem Arbeitnehmer fest –
der Beitrag, den Arbeitgeber außerhalb Frankreichs zahlen müssen, die
Mitarbeiter entsenden, um die Kosten des Systems aufzufangen, das zur
Ausstellung der vorherigen Erklärung eingerichtet wurde. Das Dekret
Nr. 2017-825 vom 5. Mai, dessen Bestimmungen am 1. Juli 2017 in Kraft
treten, gibt an, wie der Auftraggeber seine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen
Subunternehmern erfüllt, die Arbeitnehmer entsenden.
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Spanien
- Umsetzung der Durchführungsrichtlinie in
Bezug auf die Entsendung von Arbeitnehmern: Die
Richtlinie 2014/67 zur Anwendung der Richtlinie 96/71 hinsichtlich der
Entsendung von Arbeitnehmern wurde mit knapp einem Jahr Verspätung durch das Königliche
Dekret 9/2017 umgesetzt.
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3.
Unternehmen
Europäische
Gesellschaft
Capgemini: Im Vorfeld der
Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE) am 10. Mai hat Capgemini (190.000
Beschäftigte, davon 40 % in der EU), ein weltweit führender Anbieter von Management-
und IT-Beratung am 30. März eine Vereinbarung zur Arbeitnehmervertretung in der
Unternehmensgruppe geschlossen. Der Wortlaut entspricht in weiten Teilen der
Vereinbarung über die Einrichtung des internationalen Betriebsrats aus dem Jahre
2001, die nur wenige Monate vor der Umwandlung in eine SE neu verhandelt wurde
(siehe nebenstehendes Interview). Die Vereinbarung, die nach der ersten Sitzung des
Betriebsrats Ende Juni auf der Website von IR Share abrufbar sein wird, enthält
interessante Klauseln über die internationale Öffnung und die Stärkung des
Präsidiums (siehe Interview), sowie über die Kommunikation zwischen den Mitgliedern
des Betriebsrats untereinander und mit der gesamten Belegschaft. Auch die dem
Betriebsrat übertragene Verwaltung der Intranetseite ist in dieser Vereinbarung
festgelegt.
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Transnationale Vereinbarungen
- Veidekke ASA:
Die Unternehmensleitung des norwegischen Baukonzerns
Veidekke ASA (7.000 Beschäftigte) und die Bau- und Holzarbeiter Internationale
(BHI) haben am 24. Januar ihre internationale
Rahmenvereinbarung aus dem Jahre 2005 verlängert. In Zukunft gilt sie
für die gesamte Lieferkette – Auftraggeber, Subunternehmer und Unternehmen
verpflichten sich, die in dieser Vereinbarung verankerten grundlegenden Rechte
zu respektieren (siehe Pressemitteilung
der BHI).
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4. Studien
und Berichte
Deutschland bietet mehr Kitaplätze als
Frankreich: Der von France Stratégie, dem Think Tank der
französischen Regierung, veröffentliche Analyse
bericht hebt hervor, dass wider Erwarten Deutschland „Frankreich in Bezug auf den
Deckungsgrad von Kindertagesst tten für Kinder unter drei Jahren überholt hat“
Dieser Satz ist in Deutschland „von 12,1 % im Jahre 2006 auf 27,4 % im Jahre 2014“
angestiegen, „während er in Frankreich im selben Zeitraum von 21,2 % auf 19,7 %
leicht gesunken ist“. Anfang der 2000er Jahre war Deutschland von der Auffassung
abgerückt, eine berufstätige Frau müsse ihre Arbeit auf Teilzeit reduzieren oder
ganz aufgeben, um sich ihrem Kind zu widmen. Der Grund war, dass zu wenige
Kitaplätze negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder sowie auf die
Beschäftigungsquote von Frauen und die Geburtenraten hatten. Daher wurden die
Kitaplätze für Kinder unter drei Jahren verdoppelt. Die Einführung eines
durchsetzbaren Rechtsanspruchs auf eine Betreuung von Kindern ab einem Jahr gehört
zu den wichtigsten Maßnahmen, die zu diesem Anstieg an Kinderbetreuungsplätzen
geführt haben.
- Auswirkungen der künstlichen Intelligenz
auf die Beschäftigung: Der europäische Wirtschafts- und
Sozialausschuss hat am 23. Mai einen Initiativbericht
über künstliche Intelligenz (KI) angenommen. Der Ausschuss, der gewisse
Risiken aufzeigt, plädiert für einen Ansatz, bei dem „Maschinen Maschinen
bleiben und Menschen jederzeit die Kontrolle über diese Maschinen behalten“. In
Bezug auf den Arbeitsmarkt sollten die EU, die nationalen Behörden und die
Sozialpartner „gemeinsam ermitteln, in welchen Bereichen […] in welchem Ausmaß
und zu welchem Zeitpunkt mit Auswirkungen von KI zu rechnen sein wird, und nach
Lösungen für die Folgen suchen, die sich für die Beschäftigung, die Art der
Arbeit, die Sozialsysteme und die (Un-)Gleichheit ergeben“. Der Ausschuss
fordert die Regierungen und die Sozialpartner auf, „sich nicht nur darauf zu
konzentrieren, was mit KI erreicht werden kann, sondern gerade auch darauf, wozu
der Mensch fähig ist (Kreativität, Empathie, Zusammenarbeit), was weiterhin vom
Menschen getan werden soll und wie Mensch und Maschine besser zusammenarbeiten
können (Komplementarität)“.
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