|
| |
IR Notes 78 – 21 Juni 2017
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das
Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric
Turlan.
Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR
Notes Mit wenigen Klicks auf
der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53 95
|
|
|
 |
| |
Interview
Andrea Garnero, Ökonom, Abteilung Beschäftigung und Einkommen, OECD
Aus
der im OECD-Beschäftigungs-ausblick 2017 veröffentlichten
Studie über Tarif-verhandlungen wird ein Trend zu
dezentraleren Tarifverhandlungen auf Unternehmensebene
ersichtlich. Konnten Sie feststellen, ob die
Dezentralisierung die Wirtschaftsleistung
verbessert? Das Kapitel über
Tarifverhandlungen gibt keine direkte Antwort auf diese Frage.
Vielmehr wird die Art und Weise aufgezeigt und beschrieben, wie die
Tarifsysteme in den verschiedenen Mitgliedsländern funktionieren.
Die Studie stellt die Unterschiede der Systeme heraus, insbesondere
für Entscheidungsträger, die Reformen planen. Es gibt kein System,
das einem anderen wirklich ähnelt. Man kann die Verhandlungen
dezentralisieren und so nah wie möglich am Arbeitsplatz führen, aber
auch hier gibt es viele Möglichkeiten, dies zu erreichen.
Konnten Sie dennoch ein Modell
ausmachen, dass wirksamer erscheint? In
der Studie werden drei Hauptmodelle von Arbeitsbeziehungen
herausgearbeitet: Das erste Modell, das für die Mittelmeerländer und
Frankreich typisch ist, basiert auf einer starken Zentralisierung
der Tarifverhandlungen auf nationaler und/oder Sektorebene mit einem
Mechanismus, der die Reichweite der Tarifverträge auf alle
Arbeitgeber und Arbeitnehmer eines Sektors ausdehnt. Das zweite
Modell ist typisch für die angelsächsischen Länder, wo, im Gegensatz
zum ersten Modell, alles auf Unternehmensebene und (fast) ohne
Eingriff seitens der Branche abläuft. In diesen Ländern werden die
Verhandlungen vor allem bei den Großen der Branche auf
Unternehmensebene geführt, und die Zahl der von einem Tarifvertrag
abgedeckten Arbeitnehmer ist gering. Das dritte Model ist das einer
„organisierten Dezentralisierung“. Hier spielen die Verhandlungen
auf Unternehmensebene eine große Rolle, werden aber mehr oder
weniger streng von Branchentarifverträgen bestimmt, die Abweichungen
oder ein Opting-Out zulassen, insbesondere, wenn das Unternehmen in
wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt. Dieses Model wird in
Deutschland, aber auch in den nordischen Ländern wie Dänemark oder
Schweden praktiziert, wo die Sozialpartner die Hierarchie zwischen
den Tarifverträgen definieren, die eine hohe Zahl von Arbeitnehmern
abdecken. Bei einer guten Reichweite der Tarifverhandlungen
ermöglichen die Verträge die Neuverhandlung von Bedingungen auf
Unternehmensebene, da sie eine flexible Handhabung der branchenweit
festgelegten Bestimmungen zulassen.
Liefert eines dieser Modelle bessere
Ergebnisse als die anderen? Auf den
ersten Blick, das muss aber noch bestätigt werden, scheint das
dritte Modell zufriedenstellend, weil es gute Ergebnisse in Bezug
auf Integration (wegen der großen Reichweite der Tarifverträge) und
Flexibilität liefert. Damit das Modell optimal funktioniert, wird
ein hohes Maß an Abstimmung zwischen den Sozialpartnern sowie eine
Dialogfähigkeit vorausgesetzt, um Ziele abzustecken und umzusetzen,
vor allem in Krisenzeiten. Es gibt jedoch kein Vorzeigemodell. Oft
wird das deutsche Modell wegen der Wirtschaftsleistungen des Landes
genannt, aber die Zahl der von einem Tarifvertrag abgedeckten
Arbeitnehmer ist rückläufig. Und schließlich bewertet die Studie
Tarifverhandlungen positiv, weil sie die unterschiedlichen
Herausforderungen bewältigen können, sofern sie weitgehend
konfliktarm und koordiniert im Interesse möglichst vieler geführt
werden.
|
|
|
 |
|
|
 |
IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites
Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er
kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR
Share-Website abonniert werden. IR
Share ist ein
unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure
des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
|
|
|
In den
Schlagzeilen
Die
Europäische Kommission will das Streikrecht in der zivilen Luftfahrt regeln
Die Europäische Kommission hat sich den Zorn der europäischen Gewerkschaften
zugezogen, als sie am 8. Juni eine Reihe von Maßnahmen für die zivile Luftfahrt
vorstellte, die dazu dienen, „den Wettbewerb in der Luftfahrt und gute
Flugverbindungen zu sichern, Investitionen in europäische Fluggesellschaften zu
erleichtern und die Effizienz und Vernetzung des europäischen Luftraums zu
verbessern“ (siehe Pressemitteilung).
Dieses Paket soll zwei Prioritäten der Luftfahrtstrategie umsetzen, die die
Kommission 2015 beschlossen hatte: Wahrung der Führungsposition Europas in der
internationalen Luftfahrt und Überwindung der Wachstumsgrenzen im europäischen
Luftraum. Bei den Arbeitsbeziehungen beschäftigt sich die Kommission vor allem mit
Streiks beim Flugverkehrsmanagement. „Von allen Ursachen für eine Störung des
Luftverkehrs stellen Arbeitskampfmaßnahmen in der Form von Streiks das größte
Problem dar“, so die Kommission, da Streiks „in der Regel zum Ausfall vieler Flüge
und zu Verspätungen führen und Fluggäste an den Flughäfen festsitzen“. Diese
Maßnahmen beeinträchtigen in erheblichem Umfang den Binnenmarkt: Zwischen 2005 und
2016 wurden infolge von Fluglotsenstreiks 243 660 Flüge gestrichen, wovon
schätzungsweise 27 Millionen Fluggäste betroffen waren. Allein streikbedingte
Verspätungen haben die Luftfahrtgesellschaften über 1 Mrd. Euro gekostet. Auch wenn
die Kommission anerkennt, dass „das Streikrecht ein Grundrecht ist, das bislang im
Wesentlichen durch einzelstaatliches Recht geregelt wird“, begibt sie sich mit
dieser Initiative dennoch auf unsicheres Gelände, denn nach dem AEU-Vertrag stehen
ihr in diesem Bereich keinerlei legislativen Befugnisse zu. Aus diesem Grund
spricht sie in ihrer Mitteilung
auch von „Leitlinien“, die sie in einem Arbeitspapier über die Praktiken zur
Erleichterung der Kontinuität der Flugverkehrsmanagementdienste erläutert. Die
Kommission weist zunächst darauf hin, dass ein Teil dieser Verfahren bereits heute
in einigen Mitgliedstaaten angewandt wird. Die Kommission fordert die
Mitgliedstaaten unter anderem zu folgenden Vorgehensweisen auf: 1. „Förderung eines
soliden und effizienten Dialogs“, denn mit „einem besseren Dialog der Sozialpartner“
kann „die Wahrscheinlichkeit von Streiks“ gesenkt werden. 2. „Frühzeitige
Ankündigung von Streiks durch Gewerkschaften“ (mindestens 14 Tage im Voraus), um
„Pläne zur Abfederung der Streikauswirkungen“ vorbereiten zu können. 3. Meldung der
Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen durch jeden einzelnen Mitarbeiter (z. B. 72
Stunden im Voraus). 4. Gewährleistung einer 100%igen Dienstekontinuität für Flüge,
die vom Streik betroffene Länder überfliegen, durch Inanspruchnahme von
Flugsicherungsdiensten der angrenzenden Länder. 5. Schutz der täglichen und
jährlichen Spitzenzeiten; Streiks in diesen Zeiten sollten vermieden werden. Die
Feststellung erübrigt sich, dass die Initiative der Kommission heftig umstritten ist
(siehe unten die Reaktionen der Sozialpartner) und als Verstoß gegen das Streikrecht
gesehen wird, das als ein Recht zur Schädigung von Wirtschaftsinteressen ausgelegt
wird. Wie bei der Initiative „Europa in Bewegung“ für den Kraftverkehrssektor (siehe
IR
Notes 77) zögert die Kommission auch hier nicht, soziale Rechte zu ändern
oder den Mitgliedstaaten dies im Namen der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Wirtschaft vorzuschlagen, wenn sie selbst dafür nicht zuständig ist.
|
1.
Europäische Union
Richtlinienentwurf
|
Aktuelle
soziale Themen
Reaktionen der europäischen Sozialpartner auf
die Regelung des Streikrechts im Luftverkehr: Die Vorschläge
der EU-Kommission (siehe oben In den Schlagzeilen) haben den Zorn der
Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) hervorgerufen, die „diesen Versuch“,
das Streikrecht „indirekt einzuschränken, sehr bedauert“ (siehe Pressemitteilung).
Der Europäische Gewerkschaftsbund verlangt von der Kommission, „in ihrer Initiative
alle Hinweise auf eine Einschränkung des Streikrechts zu streichen“ (siehe Pressemitteilung).
Die Vereinigung der europäischen Fluglotsengewerkschaften ATCEUC ist ebenfalls
strikt dagegen (siehe Pressemitteilung).
Ganz anders dagegen die Reaktion der Arbeitgeberorganisationen, wie der neue Verband
A4E, dem die größten traditionellen Fluggesellschaften angehören: „Die Auswirkungen
von Streiks beim Luftverkehrsmanagement auf Reisende einzuschränken, ohne dabei das
grundlegende Streikrecht der Fluglotsen in Frage zu stellen, gehört zu den
wichtigsten Zielen der A4E”, erklärt A4E-Geschäftsführer Thomas Reynaert. Wir
brauchen in Europa mutige Entscheidungsträger, die eine Umsetzung dieser bewährten
Verfahren unterstützen“ (siehe Pressemitteilung).
Die IACA, unter deren Dach sich die Billigfluganbieter zusammengeschlossen haben,
befürwortet ebenfalls Praktiken zur Aufrechterhaltung der Dienste und damit zur
Eindämmung von Streiks (siehe Pressemitteilung).
- Debatte über atypische
Beschäftigungsverhältnisse im Luftverkehr: Die
europäischen Verkehrsminister haben am 8. Juni anlässlich der Ratstagung
„Verkehr“ über die Entwicklung atypischer Beschäftigungsverhältnisse im
Luftverkehrssektor und die Folgen für die Sicherheit debattiert. Angestoßen
wurde die Diskussion von den Niederlanden, die sich mit einer Mitteilung an ihre
Kollegen wandte und die EU-Kommission darin aufforderte, sich eingehender mit
der „Pay to Fly“-Praxis zu beschäftigen, wonach bestimmte Fluggesellschaften
Kopiloten einsetzen, ohne diesen ein Entgelt zu zahlen, da diese dafür zahlen
müssen, dass sie fliegen und Erfahrung sammeln dürfen. Ferner wendet sich die
Mitteilung gegen die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern. Gemäß den Schlussfolgerungen
des Rats erklärte die Kommission, dass eine Bewertung derzeit durchgeführt werde
und „die atypischen Beschäftigungsformen nicht zu einem Missbrauch führen
dürfen”. Sie warte auf ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur
rechtlichen Situation von Flugbesatzungen. Der europäische Pilotenverband ECA
begrüßte diese Debatte, hält die Zeit aber für reif für konkrete Maßnahmen gegen
die missbräuchliche Nutzung dieser atypischen Arbeitsverhältnisse (siehe Pressemitteilung),
deren Gefahren für die Sicherheit bereits von zwei Studien hervorgehoben wurden.
- Das Europäische Parlament beobachtet
aufmerksam die Entwicklung des Straßenverkehrs: In einer
am 18. Mai angenommenen Entschließung
zum Straßenverkehr in der EU erinnern die europäischen Abgeordneten daran, dass
„der EU-weite freie Dienstleistungsverkehr im Verkehrssektor weder eine
Verletzung grundlegender Arbeitnehmerrechte rechtfertigen noch dazu führen darf,
dass geltende Rechtsvorschriften über Arbeitsbedingungen geschwächt werden”. Im
Gegensatz zur Kommission lehnt das Parlament „jede weitere Liberalisierung der
Kabotage und insbesondere unbegrenzte Kabotagebeförderungen innerhalb einer
bestimmten Anzahl von Tagen ab“. Die Parlamentarier sind ferner der Auffassung,
dass das Problem der Ermüdung nicht ausreichend berücksichtigt wurde und fordern
die Kommission auf, „eine EU-weite wissenschaftliche Studie zu den Auswirkungen
der Ermüdung von Fahrern im Stadt- und Fernbusverkehr sowie im Güterverkehr in
leichten Nutzfahrzeugen und Lastkraftwagen zu erstellen“.
- Soziale Dimension der industriellen
Digitalisierung: Das EU-Parlament hat am 1. Juni eine Entschließung
zur Digitalisierung der europäischen Industrie angenommen, in der die Vorteile
der Digitalisierung (bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben) sowie die
Gefahren (Gefahr unsicherer und prekärer Beschäftigung; Schwächung des Schutzes
der Arbeitnehmerrechte) aufgezeigt werden. Die Abgeordneten fordern, dass „nach
Konsultation und unter Beteiligung der Sozialpartner die Kompetenzgarantie
umgesetzt wird”, um ein “digitales Defizit” zu vermeiden, was die
Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern in der Industrie einschränken würde.
- Europäische Agenda für die kollaborative
Wirtschaft: Am 15. Juni nahm das Europäische Parlament
als Antwort auf die Kommissionsmitteilung vom 2. Juni 2016 mit dem Titel „Agenda
für die kollaborative Wirtschaft“ eine Entschließung
an. Die Abgeordneten nennen die Garantien, die den Arbeitnehmern geboten werden
müssen, und betonen, „wie wichtig die Übertragbarkeit von Bewertungen und
Beurteilungen für die Erwerbstätigen bei kollaborativen Plattformen ist, da
diese ihren Wert auf dem digitalen Markt darstellen, und […] dass
Übertragbarkeit und Akkumulierung von Bewertungen und Beurteilungen über
verschiedene Plattformen hinweg sichergestellt werden müssen” (siehe Punkt 43).
Sie weisen darauf hin, „dass Online-Bewertungen für unlautere und willkürliche
Praktiken genutzt werden könnten, die die Arbeitsbedingungen und Ansprüche von
Plattform-Arbeitnehmern sowie ihre Möglichkeiten, Aufträge zu erhalten,
beeinträchtigen könnte“. Diese Verfahren für Bewertungen und Beurteilungen
sollten “in transparenter Weise entwickelt werden“ und die Mitarbeiter „in
Kenntnis gesetzt und konsultiert werden“.
- Mittel aus dem Globalisierungsfonds:
Die Europäische Kommission hat am 2. Juni vorgeschlagen,
dass Spanien 1 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung zur Verfügung gestellt werden, um 339 entlassene
Bergwerksmitarbeiter und Jugendliche, die weder in Arbeit noch in Ausbildung
sind, bei der Arbeitssuche in der Region Kastilien und León zu unterstützen
(siehe Pressemitteilung).
|
2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Regelung zugunsten der Arbeitnehmer in der
Fleischwirtschaft: Das Parlament hat ein Gesetz zur
Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft verabschiedet. „Diese
Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, begrüßt
Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung
Genuss-Gaststätten NGG. „Mit der Verabschiedung des Gesetzes hat die Politik
deutlich gemacht, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen, die die Fleischwirtschaft vor zwei Jahren abgegeben hat, nicht
ausreicht.“ Deutsche Unternehmer wurden von ihren europäischen Mitbewerbern dafür
kritisiert, dass sie Arbeitskräfte für Billiglöhne und zu schlechten
Arbeitsbedingungen einsetzen. Dieses neue, ungewöhnliche Gesetz für ein Land, das
auf die Selbstregulierung im Arbeitsmarkt baut, soll die Arbeitsbedingungen in
dieser Branche verbessern. Zukünftig haften Unternehmer für die gesamte
Zuliefererkette und die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Zudem sind sie
verpflichtet, Arbeitskleidung und -werkzeuge kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Außerdem müssen sie die Arbeitszeit ihrer festangestellten Arbeitnehmer und ihrer
Beschäftigten von Zeitarbeitsfirmen aufzeichnen. Verstöße gegen dieses Gesetz können
mit Strafen von 30.000 bis 50.000 Euro belegt werden (siehe Pressemitteilungen von
DGB,
NGG,
EFFAT).
|
3.
Unternehmen
Transnationale Vereinbarungen
Barilla: Die
Unternehmensleitung des italienischen Nahrungsmittelkonzerns Barilla unterzeichnete
zusammen mit den EBR-Mitgliedern in Vertretung ihrer jeweiligen Gewerkschaften sowie
der europäischen Gewerkschaftsföderation EFFAT am 31. Mai eine Europäische
Übereinkunft über Gesundheitsschutz und Sicherheit (EN ES DE).
Hauptziel ist die Festlegung von Richt- und Leitlinien zur Förderung von
Vorbeugemaßnahmen gegen psychosoziale Risiken und Stress am Arbeitsplatz. Mit der
Unterzeichnung dieser Vereinbarung streben die Parteien das Ziel „Null Unfälle“ in
allen Bereichen an. Dieses Ziel soll mit den folgenden Mitteln erreicht werden: 1.
Anwendung eines präventiven Ansatzes in Bezug auf die Methoden und Ziele durch
Nutzung eines Vergleichssystems zwischen den Ländern; 2. Anwendung
bereichsübergreifender Präventionspläne mit quantitativen und qualitativen Zielen;
3. Intensiverer sozialer Dialog mit der EFFAT und ihren Mitgliedsorganisationen und
eine bessere Abstimmung zwischen den Unterrichtungs- und Anhörungsebenen; 4.
Spezifische Ausbildungsprogramme; 5. Laufende Überwachung der Vereinbarung,
insbesondere durch den EBR (siehe Pressemitteilung der EFFAT).
|
Europäische
Betriebsräte
- Honda: Der japanische
Autohersteller Honda hat seine EBR-Vereinbarung am 28. Februar verlängert. Der
vom Europäischen
Gewerkschaftsinstitut veröffentlichte Text sieht bei
außergewöhnlichen Umständen ein Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung unter
Einbeziehung der Vertreter der betroffenen Länder vor. Der EBR hat die
Möglichkeit, einen externen Experten hinzuzuziehen, der in gegenseitigem
Einvernehmen mit der Unternehmensleitung ernannt wird und der eine Stellungnahme
innerhalb von 15 Tagen abgeben muss. Dazu ist ein jährliches Budget von 50.000
Euro vorgesehen.
- Unilever: In einer Pressemitteilung bedauert
der EBR von Unilever die Entscheidung des Nahrungsmittelkonzerns, seinen
traditionellen Unternehmensbereich, die Margarine-Herstellung, zu verkaufen, in
der über 1.000 Arbeitnehmer in der EU beschäftigt sind. Er stellt eine Liste mit
Anforderungen auf, die der künftige Käufer befolgen sollte, um die betroffenen
Arbeitsplätze und Standorte zu sichern.
|
Gewerkschaften
- ArcelorMittal: Der
Welt-Dachverband der Industriegewerkschaften IndustriAll Global Union hat am 2.
Juni eine Tagung mit der IG Metall und den Vertretern kasachischer
Gewerkschaften organisiert. Die IG Metall unterstützt die Arbeitnehmervertreter
aus Kasachstan und der Ukraine dabei, zumindest als Beobachter, im EBR vertreten
zu sein (siehe Pressemitteilung).
|
4. Studien
und Berichte
Tarifverhandlungen in OECD-Ländern:
In ihrem Bericht „OECD-Beschäftigungsausblick 2017“, der zum Verständnis der
verschiedenen Arbeitsmärkte stets einen wichtigen Beitrag leistet, analysiert die
OECD die Arbeitsbeziehungen in ihren Mitgliedsländern. Der Bericht
(auf Englisch) gibt einen aktuellen und umfassenden Überblick über die Tarifsysteme
in den OECD-Ländern. Er vergleicht die Mitgliederzahlen von Gewerkschaften und
Arbeitgeberorganisationen sowie die Reichweite von Tarifverhandlungen. Zu beobachten
sind ein kontinuierlicher Rückgang des gewerkschaftlichen Organisationsgrads und
parallel dazu auch der Reichweite von Tarifverhandlungen sowie ein Trend hin zu
dezentraleren Verhandlungen auf Unternehmensebene. Der Bericht zeigt die Komplexität
der verschiedenen Tarifverhandlungsmodelle und macht deutlich, wie wichtig es ist,
die Interaktion der verschiedenen Akteure zu beobachten, hütet sich aber, ein
bestimmtes Modell vorzuschlagen, das erfolgreicher sein soll als andere (siehe Zusammenfassung, weitere
Sprachen).
|
|
|