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IR Notes 78 – Die Europäische Kommission will das Streikrecht in der zivilen Luftfahrt regeln

  IR Notes 78 – 21 Juni 2017
www.irshare.eu
 
 
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  Interview
Andrea Garnero, Ökonom, Abteilung Beschäftigung und Einkommen, OECD

Aus der im OECD-Beschäftigungs-ausblick 2017 veröffentlichten Studie über Tarif-verhandlungen wird ein Trend zu dezentraleren Tarifverhandlungen auf Unternehmensebene ersichtlich. Konnten Sie feststellen, ob die Dezentralisierung die Wirtschaftsleistung verbessert?
Das Kapitel über Tarifverhandlungen gibt keine direkte Antwort auf diese Frage. Vielmehr wird die Art und Weise aufgezeigt und beschrieben, wie die Tarifsysteme in den verschiedenen Mitgliedsländern funktionieren. Die Studie stellt die Unterschiede der Systeme heraus, insbesondere für Entscheidungsträger, die Reformen planen. Es gibt kein System, das einem anderen wirklich ähnelt. Man kann die Verhandlungen dezentralisieren und so nah wie möglich am Arbeitsplatz führen, aber auch hier gibt es viele Möglichkeiten, dies zu erreichen.


Konnten Sie dennoch ein Modell ausmachen, dass wirksamer erscheint?
In der Studie werden drei Hauptmodelle von Arbeitsbeziehungen herausgearbeitet: Das erste Modell, das für die Mittelmeerländer und Frankreich typisch ist, basiert auf einer starken Zentralisierung der Tarifverhandlungen auf nationaler und/oder Sektorebene mit einem Mechanismus, der die Reichweite der Tarifverträge auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer eines Sektors ausdehnt. Das zweite Modell ist typisch für die angelsächsischen Länder, wo, im Gegensatz zum ersten Modell, alles auf Unternehmensebene und (fast) ohne Eingriff seitens der Branche abläuft. In diesen Ländern werden die Verhandlungen vor allem bei den Großen der Branche auf Unternehmensebene geführt, und die Zahl der von einem Tarifvertrag abgedeckten Arbeitnehmer ist gering. Das dritte Model ist das einer „organisierten Dezentralisierung“. Hier spielen die Verhandlungen auf Unternehmensebene eine große Rolle, werden aber mehr oder weniger streng von Branchentarifverträgen bestimmt, die Abweichungen oder ein Opting-Out zulassen, insbesondere, wenn das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt. Dieses Model wird in Deutschland, aber auch in den nordischen Ländern wie Dänemark oder Schweden praktiziert, wo die Sozialpartner die Hierarchie zwischen den Tarifverträgen definieren, die eine hohe Zahl von Arbeitnehmern abdecken. Bei einer guten Reichweite der Tarifverhandlungen ermöglichen die Verträge die Neuverhandlung von Bedingungen auf Unternehmensebene, da sie eine flexible Handhabung der branchenweit festgelegten Bestimmungen zulassen.


Liefert eines dieser Modelle bessere Ergebnisse als die anderen?
Auf den ersten Blick, das muss aber noch bestätigt werden, scheint das dritte Modell zufriedenstellend, weil es gute Ergebnisse in Bezug auf Integration (wegen der großen Reichweite der Tarifverträge) und Flexibilität liefert. Damit das Modell optimal funktioniert, wird ein hohes Maß an Abstimmung zwischen den Sozialpartnern sowie eine Dialogfähigkeit vorausgesetzt, um Ziele abzustecken und umzusetzen, vor allem in Krisenzeiten. Es gibt jedoch kein Vorzeigemodell. Oft wird das deutsche Modell wegen der Wirtschaftsleistungen des Landes genannt, aber die Zahl der von einem Tarifvertrag abgedeckten Arbeitnehmer ist rückläufig. Und schließlich bewertet die Studie Tarifverhandlungen positiv, weil sie die unterschiedlichen Herausforderungen bewältigen können, sofern sie weitgehend konfliktarm und koordiniert im Interesse möglichst vieler geführt werden.

 
  Agenda

29. Juni
Bourg-la-Reine
Fachtagung veranstaltet von Ires und ISST zu den „Reformen des Arbeitsmarkts in Europa: Welche Leistung, welche Konvergenzen, welche Logik?“.


3. Juli
Bordeaux
COMPTRASEC organisiert die interdisziplinäre und internationale Sommeruniversität der Arbeit zum Thema „Gesundheit und Arbeit“.


4. Juli
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zur Rolle der Euro-Betriebsräte bei der sozialen Verantwortung von multinationalen Unternehmen und den Sorgfaltspflichten. Organisatoren: Astrees und IR Share.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die Europäische Kommission will das Streikrecht in der zivilen Luftfahrt regeln

Die Europäische Kommission hat sich den Zorn der europäischen Gewerkschaften zugezogen, als sie am 8. Juni eine Reihe von Maßnahmen für die zivile Luftfahrt vorstellte, die dazu dienen, „den Wettbewerb in der Luftfahrt und gute Flugverbindungen zu sichern, Investitionen in europäische Fluggesellschaften zu erleichtern und die Effizienz und Vernetzung des europäischen Luftraums zu verbessern“ (siehe Pressemitteilung). Dieses Paket soll zwei Prioritäten der Luftfahrtstrategie umsetzen, die die Kommission 2015 beschlossen hatte: Wahrung der Führungsposition Europas in der internationalen Luftfahrt und Überwindung der Wachstumsgrenzen im europäischen Luftraum. Bei den Arbeitsbeziehungen beschäftigt sich die Kommission vor allem mit Streiks beim Flugverkehrsmanagement. „Von allen Ursachen für eine Störung des Luftverkehrs stellen Arbeitskampfmaßnahmen in der Form von Streiks das größte Problem dar“, so die Kommission, da Streiks „in der Regel zum Ausfall vieler Flüge und zu Verspätungen führen und Fluggäste an den Flughäfen festsitzen“.  Diese Maßnahmen beeinträchtigen in erheblichem Umfang den Binnenmarkt: Zwischen 2005 und 2016 wurden infolge von Fluglotsenstreiks 243 660 Flüge gestrichen, wovon schätzungsweise 27 Millionen Fluggäste betroffen waren. Allein streikbedingte Verspätungen haben die Luftfahrtgesellschaften über 1 Mrd. Euro gekostet. Auch wenn die Kommission anerkennt, dass „das Streikrecht ein Grundrecht ist, das bislang im Wesentlichen durch einzelstaatliches Recht geregelt wird“, begibt sie sich mit dieser Initiative dennoch auf unsicheres Gelände, denn nach dem AEU-Vertrag stehen ihr in diesem Bereich keinerlei legislativen Befugnisse zu.  Aus diesem Grund spricht sie in ihrer Mitteilung auch von „Leitlinien“, die sie in einem Arbeitspapier über die Praktiken zur Erleichterung der Kontinuität der Flugverkehrsmanagementdienste erläutert. Die Kommission weist zunächst darauf hin, dass ein Teil dieser Verfahren bereits heute in einigen Mitgliedstaaten angewandt wird. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten unter anderem zu folgenden Vorgehensweisen auf: 1. „Förderung eines soliden und effizienten Dialogs“, denn mit „einem besseren Dialog der Sozialpartner“ kann „die Wahrscheinlichkeit von Streiks“ gesenkt werden.  2. „Frühzeitige Ankündigung von Streiks durch Gewerkschaften“ (mindestens 14 Tage im Voraus), um „Pläne zur Abfederung der Streikauswirkungen“ vorbereiten zu können. 3. Meldung der Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen durch jeden einzelnen Mitarbeiter (z. B. 72 Stunden im Voraus).  4. Gewährleistung einer 100%igen Dienstekontinuität für Flüge, die vom Streik betroffene Länder überfliegen, durch Inanspruchnahme von Flugsicherungsdiensten der angrenzenden Länder. 5. Schutz der täglichen und jährlichen Spitzenzeiten; Streiks in diesen Zeiten sollten vermieden werden. Die Feststellung erübrigt sich, dass die Initiative der Kommission heftig umstritten ist (siehe unten die Reaktionen der Sozialpartner) und als Verstoß gegen das Streikrecht gesehen wird, das als ein Recht zur Schädigung von Wirtschaftsinteressen ausgelegt wird. Wie bei der Initiative „Europa in Bewegung“ für den Kraftverkehrssektor (siehe IR Notes 77) zögert die Kommission auch hier nicht, soziale Rechte zu ändern oder den Mitgliedstaaten dies im Namen der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft vorzuschlagen, wenn sie selbst dafür nicht zuständig ist.


1. Europäische Union
Richtlinienentwurf

Aktuelle soziale Themen

Reaktionen der europäischen Sozialpartner auf die Regelung des Streikrechts im Luftverkehr: Die Vorschläge der EU-Kommission (siehe oben In den Schlagzeilen) haben den Zorn der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) hervorgerufen, die „diesen Versuch“, das Streikrecht „indirekt einzuschränken, sehr bedauert“ (siehe Pressemitteilung). Der Europäische Gewerkschaftsbund verlangt von der Kommission, „in ihrer Initiative alle Hinweise auf eine Einschränkung des Streikrechts zu streichen“ (siehe Pressemitteilung). Die Vereinigung der europäischen Fluglotsengewerkschaften ATCEUC ist ebenfalls strikt dagegen (siehe Pressemitteilung). Ganz anders dagegen die Reaktion der Arbeitgeberorganisationen, wie der neue Verband A4E, dem die größten traditionellen Fluggesellschaften angehören: „Die Auswirkungen von Streiks beim Luftverkehrsmanagement auf Reisende einzuschränken, ohne dabei das grundlegende Streikrecht der Fluglotsen in Frage zu stellen, gehört zu den wichtigsten Zielen der A4E”, erklärt A4E-Geschäftsführer Thomas Reynaert. Wir brauchen in Europa mutige Entscheidungsträger, die eine Umsetzung dieser bewährten Verfahren unterstützen“ (siehe Pressemitteilung). Die IACA, unter deren Dach sich die Billigfluganbieter zusammengeschlossen haben, befürwortet ebenfalls Praktiken zur Aufrechterhaltung der Dienste und damit zur Eindämmung von Streiks (siehe Pressemitteilung).



  • Debatte über atypische Beschäftigungsverhältnisse im Luftverkehr: Die europäischen Verkehrsminister haben am 8. Juni anlässlich der Ratstagung „Verkehr“ über die Entwicklung atypischer Beschäftigungsverhältnisse im Luftverkehrssektor und die Folgen für die Sicherheit debattiert. Angestoßen wurde die Diskussion von den Niederlanden, die sich mit einer Mitteilung an ihre Kollegen wandte und die EU-Kommission darin aufforderte, sich eingehender mit der „Pay to Fly“-Praxis zu beschäftigen, wonach bestimmte Fluggesellschaften Kopiloten einsetzen, ohne diesen ein Entgelt zu zahlen, da diese dafür zahlen müssen, dass sie fliegen und Erfahrung sammeln dürfen. Ferner wendet sich die Mitteilung gegen die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern. Gemäß den Schlussfolgerungen des Rats erklärte die Kommission, dass eine Bewertung derzeit durchgeführt werde und „die atypischen Beschäftigungsformen nicht zu einem Missbrauch führen dürfen”.  Sie warte auf ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur rechtlichen Situation von Flugbesatzungen. Der europäische Pilotenverband ECA begrüßte diese Debatte, hält die Zeit aber für reif für konkrete Maßnahmen gegen die missbräuchliche Nutzung dieser atypischen Arbeitsverhältnisse (siehe Pressemitteilung), deren Gefahren für die Sicherheit bereits von zwei Studien hervorgehoben wurden.

  • Das Europäische Parlament beobachtet aufmerksam die Entwicklung des Straßenverkehrs: In einer am 18. Mai angenommenen Entschließung zum Straßenverkehr in der EU erinnern die europäischen Abgeordneten daran, dass „der EU-weite freie Dienstleistungsverkehr im Verkehrssektor weder eine Verletzung grundlegender Arbeitnehmerrechte rechtfertigen noch dazu führen darf, dass geltende Rechtsvorschriften über Arbeitsbedingungen geschwächt werden”. Im Gegensatz zur Kommission lehnt das Parlament „jede weitere Liberalisierung der Kabotage und insbesondere unbegrenzte Kabotagebeförderungen innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen ab“. Die Parlamentarier sind ferner der Auffassung, dass das Problem der Ermüdung nicht ausreichend berücksichtigt wurde und fordern die Kommission auf, „eine EU-weite wissenschaftliche Studie zu den Auswirkungen der Ermüdung von Fahrern im Stadt- und Fernbusverkehr sowie im Güterverkehr in leichten Nutzfahrzeugen und Lastkraftwagen zu erstellen“.

  • Soziale Dimension der industriellen Digitalisierung: Das EU-Parlament hat am 1. Juni eine Entschließung zur Digitalisierung der europäischen Industrie angenommen, in der die Vorteile der Digitalisierung (bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben) sowie die Gefahren (Gefahr unsicherer und prekärer Beschäftigung; Schwächung des Schutzes der Arbeitnehmerrechte) aufgezeigt werden. Die Abgeordneten fordern, dass „nach Konsultation und unter Beteiligung der Sozialpartner die Kompetenzgarantie umgesetzt wird”, um ein “digitales Defizit” zu vermeiden, was die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern in der Industrie einschränken würde.

  • Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft: Am 15. Juni nahm das Europäische Parlament als Antwort auf die Kommissionsmitteilung vom 2. Juni 2016 mit dem Titel  „Agenda für die kollaborative Wirtschaft“ eine Entschließung an. Die Abgeordneten nennen die Garantien, die den Arbeitnehmern geboten werden müssen, und betonen, „wie wichtig die Übertragbarkeit von Bewertungen und Beurteilungen für die Erwerbstätigen bei kollaborativen Plattformen ist, da diese ihren Wert auf dem digitalen Markt darstellen, und […] dass Übertragbarkeit und Akkumulierung von Bewertungen und Beurteilungen über verschiedene Plattformen hinweg sichergestellt werden müssen” (siehe Punkt 43). Sie weisen darauf hin, „dass Online-Bewertungen für unlautere und willkürliche Praktiken genutzt werden könnten, die die Arbeitsbedingungen und Ansprüche von Plattform-Arbeitnehmern sowie ihre Möglichkeiten, Aufträge zu erhalten, beeinträchtigen könnte“. Diese Verfahren für Bewertungen und Beurteilungen sollten “in transparenter Weise entwickelt werden“ und die Mitarbeiter „in Kenntnis gesetzt und konsultiert werden“.

  • Mittel aus dem Globalisierungsfonds: Die Europäische Kommission hat am 2. Juni vorgeschlagen, dass Spanien 1 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zur Verfügung gestellt werden, um 339 entlassene Bergwerksmitarbeiter und Jugendliche, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind, bei der Arbeitssuche in der Region Kastilien und León zu unterstützen (siehe Pressemitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Regelung zugunsten der Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft: Das Parlament hat ein Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft verabschiedet. „Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, begrüßt Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung Genuss-Gaststätten NGG. „Mit der Verabschiedung des Gesetzes hat die Politik deutlich gemacht, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die die Fleischwirtschaft vor zwei Jahren abgegeben hat, nicht ausreicht.“ Deutsche Unternehmer wurden von ihren europäischen Mitbewerbern dafür kritisiert, dass sie Arbeitskräfte für Billiglöhne und zu schlechten Arbeitsbedingungen einsetzen. Dieses neue, ungewöhnliche Gesetz für ein Land, das auf die Selbstregulierung im Arbeitsmarkt baut, soll die Arbeitsbedingungen in dieser Branche verbessern. Zukünftig haften Unternehmer für die gesamte Zuliefererkette und die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Zudem sind sie verpflichtet, Arbeitskleidung und -werkzeuge kostenlos zur Verfügung zu stellen. Außerdem müssen sie die Arbeitszeit ihrer festangestellten Arbeitnehmer und ihrer Beschäftigten von Zeitarbeitsfirmen aufzeichnen. Verstöße gegen dieses Gesetz können mit Strafen von 30.000 bis 50.000 Euro belegt werden (siehe Pressemitteilungen von DGB, NGG, EFFAT).


3. Unternehmen
Transnationale Vereinbarungen

Barilla: Die Unternehmensleitung des italienischen Nahrungsmittelkonzerns Barilla unterzeichnete zusammen mit den EBR-Mitgliedern in Vertretung ihrer jeweiligen Gewerkschaften sowie der europäischen Gewerkschaftsföderation EFFAT am 31. Mai eine Europäische Übereinkunft über Gesundheitsschutz und Sicherheit (EN ES DE). Hauptziel ist die Festlegung von Richt- und Leitlinien zur Förderung von Vorbeugemaßnahmen gegen psychosoziale Risiken und Stress am Arbeitsplatz. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung streben die Parteien das Ziel „Null Unfälle“ in allen Bereichen an. Dieses Ziel soll mit den folgenden Mitteln erreicht werden: 1. Anwendung eines präventiven Ansatzes in Bezug auf die Methoden und Ziele durch Nutzung eines Vergleichssystems zwischen den Ländern; 2. Anwendung bereichsübergreifender Präventionspläne mit quantitativen und qualitativen Zielen; 3. Intensiverer sozialer Dialog mit der EFFAT und ihren Mitgliedsorganisationen und eine bessere Abstimmung zwischen den Unterrichtungs- und Anhörungsebenen; 4. Spezifische Ausbildungsprogramme; 5. Laufende Überwachung der Vereinbarung, insbesondere durch den EBR (siehe Pressemitteilung der EFFAT).


Europäische Betriebsräte

  • Honda: Der japanische Autohersteller Honda hat seine EBR-Vereinbarung am 28. Februar verlängert. Der vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut veröffentlichte Text sieht bei außergewöhnlichen Umständen ein Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung unter Einbeziehung der Vertreter der betroffenen Länder vor. Der EBR hat die Möglichkeit, einen externen Experten hinzuzuziehen, der in gegenseitigem Einvernehmen mit der Unternehmensleitung ernannt wird und der eine Stellungnahme innerhalb von 15 Tagen abgeben muss. Dazu ist ein jährliches Budget von 50.000 Euro vorgesehen.

  • Unilever: In einer Pressemitteilung bedauert der EBR von Unilever die Entscheidung des Nahrungsmittelkonzerns, seinen traditionellen Unternehmensbereich, die Margarine-Herstellung, zu verkaufen, in der über 1.000 Arbeitnehmer in der EU beschäftigt sind. Er stellt eine Liste mit Anforderungen auf, die der künftige Käufer befolgen sollte, um die betroffenen Arbeitsplätze und Standorte zu sichern.


Gewerkschaften

  • ArcelorMittal: Der Welt-Dachverband der Industriegewerkschaften IndustriAll Global Union hat am 2. Juni eine Tagung mit der IG Metall und den Vertretern kasachischer Gewerkschaften organisiert. Die IG Metall unterstützt die Arbeitnehmervertreter aus Kasachstan und der Ukraine dabei, zumindest als Beobachter, im EBR vertreten zu sein (siehe Pressemitteilung).


4. Studien und Berichte

Tarifverhandlungen in OECD-Ländern: In ihrem Bericht „OECD-Beschäftigungsausblick 2017“, der zum Verständnis der verschiedenen Arbeitsmärkte stets einen wichtigen Beitrag leistet, analysiert die OECD die Arbeitsbeziehungen in ihren Mitgliedsländern. Der Bericht (auf Englisch) gibt einen aktuellen und umfassenden Überblick über die Tarifsysteme in den OECD-Ländern. Er vergleicht die Mitgliederzahlen von Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen sowie die Reichweite von Tarifverhandlungen. Zu beobachten sind ein kontinuierlicher Rückgang des gewerkschaftlichen Organisationsgrads und parallel dazu auch der Reichweite von Tarifverhandlungen sowie ein Trend hin zu dezentraleren Verhandlungen auf Unternehmensebene. Der Bericht zeigt die Komplexität der verschiedenen Tarifverhandlungsmodelle und macht deutlich, wie wichtig es ist, die Interaktion der verschiedenen Akteure zu beobachten, hütet sich aber, ein bestimmtes Modell vorzuschlagen, das erfolgreicher sein soll als andere (siehe Zusammenfassung, weitere Sprachen).

 


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