IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

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IR Notes 79 – Französische Regierung leitet Arbeitsmarktreform ein

  IR Notes 79 – 5 Juli 2017
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Alain Lefebvre, Sylvain Nadalet und Frédéric Turlan.
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  Agenda

31. August – 1. September
Edinburgh
44. Treffen des Instituts der sozialen Sicherung in Europa IPSE zum Thema „l’Europe autrement, de nouveaux espaces pour la protection sociale?“(Ein anderes Europa, neuer Raum für soziale Sicherung?).


13.-14. September
Tallinn
Von der estnischen EU-Ratspräsidentschaft organisierte Konferenz zum Thema „Zukunft der Arbeit: Informationstechnik ‘e-einfach’ gestalten“ mit Marianne Thyssen, Guy Ryder und Vertretern des Europäischen Parlaments, der OECD sowie der Sozialpartner.


20.–22. September
Prag
12. Europäischer regionaler Kongress der Internationalen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der sozialen Sicherheit in Zusammenarbeit mit der tschechischen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der sozialen Sicherheit.


23. Oktober
Brüssel
Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik


9.-10. November
Frankfurt am Main
EBR/SE-BR-Forum, organisiert von der IG Metall

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Französische Regierung leitet Arbeitsmarktreform ein

Die Regierung, die nach der Wahl von Emmanuel Macron zum Präsidenten gebildet wurde, hat das vom neuen Präsidenten versprochene Vorhaben zur Arbeitsrechtsreform auf den Weg gebracht. Nach einer ersten Konzertierungsrunde mit den Sozialpartnern zur Neugestaltung der Tarifverhandlungen vom 12. bis 22. Juni hat die Regierung am 28. Juni die Vorlage für ein Ermächtigungsgesetz angenommen. Nach Verabschiedung durch das Parlament ermöglicht es der Regierung, Gesetze schneller als im üblichen Gesetzgebungsverfahren per Verordnung zu erlassen (siehe Pressedossier). Dieser Gesetzentwurf ist die Grundlage für sieben Verordnungen, die das französische System der Arbeitsbeziehungen tiefgreifend verändern werden: 1. Dezentralisierung der Tarifverhandlungen. Die Aufgabe der Branchentarifverträge wird neu definiert, den Verhandlungen auf Unternehmensebene wird ein größerer Spielraum eingeräumt. 2. Zusammenlegung aller Arbeitnehmervertretungen (Personalvertretung, Betriebsrat, Ausschuss für Hygiene, Sicherheit und Arbeitsbedingungen) zu einem Gremium, das, wie der deutsche Betriebsrat, die Vereinbarungen auf Unternehmens- oder auf Konzernebene aushandeln könnte. Im Gegenzug zu dieser Vereinfachung sollen diese Gremien verstärkt in die Entscheidungen des Arbeitgebers einbezogen und die Beteiligung der Arbeitnehmer an den Organen der Unternehmensleitung verbessert werden. 3. Größere Rechtssicherheit für Arbeitgeber bei Einzel- oder Massenentlassungen sowie flexiblere Bedingungen für befristete Arbeitsverträge, Telearbeit sowie die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse für die Dauer eines Projekts oder einer bestimmten Aufgabe abzuschließen. 4. Reduzierung der Zahl von Branchentarifverträgen und Straffung der Verfahren der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen. 5. Überarbeitung der Gesetze zur Anerkennung schwerer Arbeit und Regelung der Arbeitnehmer-Entsendung. Die Regierung wird die Abstimmung mit den Sozialpartnern im Sommer fortsetzen, bevor sie die zuständigen Einrichtungen anhören wird, in denen die Sozialpartner vertreten sind, um dann ab September die Verordnungen zu erlassen.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

  • Karzinogene oder Mutagene am Arbeitsplatz: Das Europäische Parlament und der Rat konnten sich am 28. Juni auf eine Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen die Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene an ihrem Arbeitsplatz einigen. Als einen der vom Parlament erzielten Kompromisse muss die Kommission prüfen, ob es möglich ist, fortpflanzungsgefährdende Stoffe spätestens im ersten Quartal 2019 in den Geltungsbereich der Richtlinie einzubeziehen, und wird gegebenenfalls einen entsprechenden Legislativvorschlag vorlegen (siehe Pressemitteilung des Rats).

  • Befähigungsnachweise für Personen in der Binnenschifffahrt: Der Rat erzielte eine informelle Einigung mit dem Europäischen Parlament über den Vorschlag für eine Richtlinie über ein gemeinsames System von Befähigungsnachweisen für Personen, die in der EU in der Binnenschifffahrt beschäftigt sind. Mannschaftsmitglieder und Schiffsführer, die Inhaber eines solchen Befähigungsnachweises sind, werden ihren Beruf auf Binnenwasserstraßen in ganz Europa ausüben können, auch auf dem Rhein (siehe Pressemitteilung des Rats).


Aktuelle soziale Themen

  • Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Die Europäische Kommission hat am 21. Juni vorgeschlagen, dass Finnland 3,5 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zur Verfügung gestellt werden, um 1.000 der von Microsoft Mobile Oy und dessen Lieferanten entlassenen 1.248 Mitarbeiter bei der Suche nach einer neuen Arbeit zu unterstützen (siehe Pressemitteilung).

  • Europäische Gewerkschaften lehnen elektronische Dienstleistungskarte ab: Der Europäische Gewerkschaftsbund EGB erklärte seine strikte Ablehnung gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene E-Dienstleistungskarte in einer Pressemitteilung, die am Vorabend einer Aktion des EGB und der europäischen Gewerkschaftsverbände EFBH und UNI Europa veröffentlicht wurde.


Rechtsprechung

Fortbestand der Arbeitsverträge bei Unternehmensübergang vor der Insolvenz: Am 22. Juni fällte der Gerichtshof in einer niederländischen Rechtssache ein Urteil zur Auslegung der Art. 3 bis 5 der Richtlinie 2001/23 vom 12. März 2001 über den Übergang von Unternehmen (EuGH, 22. Juni 2017, Rs C-126-/16, Federatie Nederlandse Vakvereniging). Der Sachverhalt betrifft Estro Groep, das größte Unternehmen für Kinderbetreuung in den Niederlanden mit etwa 380 Einrichtungen und rund 3.600 Beschäftigten. Kurz vor der Insolvenz setzte die Unternehmensleitung ein „Pre-pack“ ein, ein in den Niederlanden angewendetes Verfahren, wonach ein Teil der Aktiva vor der Insolvenzerklärung des Unternehmens von einer neuen Gesellschaft übernommen wird. Mit diesem Instrument hatte eine neues Unternehmen 243 der 380 Einrichtungen und fast 2.600 Arbeitnehmer übernommen. 1.000 Beschäftigte wurden entlassen. Mehrere Entlassene erhoben Einspruch gegen das Pre-pack mit der Begründung, dass die „Übergangsrichtlinie“ hätte angewendet werden müssen, die den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf die neue Gesellschaft garantiert hätte. Während das EU-Recht eine Abweichung von der Verpflichtung zulässt, bei einem Übergang des Unternehmens im Fall einer Insolvenz die Arbeitsverträge fortzuführen, weist das Gericht darauf hin, dass die Anwendung eines Pre-pack „letztlich nicht auf die Liquidation des Unternehmens abzielt“,  und dass sich mit dem wirtschaftlichen und sozialen Zweck eines solchen Vorgangs „weder erklären noch rechtfertigen lässt, dass die Beschäftigten des betroffenen Unternehmens bei dessen völligem oder teilweisem Übergang die Rechte verlieren sollen, die ihnen die Richtlinie 2001/23 zuerkennt.“ (siehe Pressemitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Dänemark:

  • Einigung in der Rentenreform: Die Regierungskoalition hat sich mit der Dänischen Volkspartei geeinigt, im Herbst eine Rentenreform anzunehmen, damit die Dänen die Möglichkeit haben, länger zu arbeiten und gleichzeitig ihre Rente weiter aufzustocken. Bislang war dies ab dem Alter von 65 Jahren nicht mehr möglich. Mit der Reform wird auch die Art des Rentenbezugs verändert und die Möglichkeiten für eine Frühverrentung verringert. Über die Reform wird im Herbst abgestimmt. Ihr Ziel es ist, den Eintritt in den Ruhestand um sechs Monate hinauszuschieben, um der gestiegenen Lebenserwartung Rechnung zu tragen. Die Reform soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

  • Dreiparteien-Verhandlungen über Erwachsenenbildung: Nach der Vereinbarung vom 17. März 2016 zur Eingliederung der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und der Vereinbarung vom 19. August 2016 in Bezug auf Jugendliche und ihre Ausbildung, kündigte die Regierung am 21. Juni die Aufnahme von Verhandlungen über die Bildung und Weiterbildung von Erwachsenen an und schließt damit ihre Initiative ab, die Arbeitskräfte bestmöglich für den Arbeitsmarkt der Zukunft vorzubereiten.


Italien

Die „Vouchers“ sind wieder da: Der „Voucher“ ist eine Art Scheck, mit dem Arbeiter für kurzfristige Arbeiten bezahlt werden. Im April dieses Jahres (Gesetzesverordnung Nr. 25/2017) waren die Rechtsvorschriften zu dieser Regelung aufgehoben worden, um ein vom Gewerkschaftsbund CGIL gefordertes Referendum zu vermeiden, das auf die Abschaffung dieses Flexibilitätsinstruments abzielte. Nun hat die Regierung die Gesetzesverordnung Nr. 50/2017 verabschiedet, die zwischen den Maßnahmen für Unternehmen und denen für Familien unterscheidet. Kleine Unternehmen mit weniger als fünf Angestellten können über ein telematisches Verfahren bei der staatlichen Sozialversicherung INPS Verträge für Gelegenheitstätigkeiten über Beträge von bis zu 5.000 Euro pro Jahr abschließen, die für die Arbeitnehmer mit mehr Garantien zu Gehältern und Sozialbeiträgen als die früheren Vouchers verbunden sind. Privatpersonen ihrerseits können „Familienbücher“ erwerben, um Personen zu bezahlen, die Haushaltstätigkeiten ausüben. In diesem Fall sind die Sozialbeiträge niedriger. Die Gegner sprechen von einem Verstoß gegen die italienische Verfassung, und die Gewerkschaft CGIL, die den Antrag auf das Referendum gestellt hatte, droht mit einer Beschwerde beim Verfassungsgericht.



  • Neue Regelung für den Vorruhestand: Die Regierung hat zwei Dekrete erlassen (Nrn. 88 und 89), die es Arbeitnehmern ermöglichen, vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Die erste Maßnahme sieht vor, dass Arbeitnehmer, die spätestens mit 18 Jahren angefangen haben zu arbeiten, nach 41 Versicherungsjahren frühzeitig in Rente gehen können. Darüber hinaus müssen die Begünstigten auch zu einer der sehr unterschiedlichen Kategorien von benachteiligten Arbeitnehmern gehören – so müssen sie eine von den schweren Arbeiten ausgeführt haben, die in einem der Erlasse aufgeführt sind, eine behinderte Person pflegen oder wegen Berufsunfähigkeit entlassen worden sein. Die Arbeitnehmer, die in diese Kategorien gehören, können auch von einer weiteren Maßnahme profitieren. Sie haben Anspruch auf einen Kredit, um ab dem 63. Lebensjahr eine monatliche Unterstützung von maximal 1.500 Euro zu erhalten, bis sie ihre Altersrente beziehen. Für diese Begünstigten übernimmt der Staat den Kredit. Arbeitnehmer, die nicht alle Kriterien erfüllen, haben ebenfalls die Möglichkeit, einen solchen Kredit aufzunehmen, sie müssen ihn aber zurückzahlen, wenn sie ihre Rente beziehen.


Schweden

  • Kollektivvertrag im Handel: Nach langwierigen Verhandlungen konnten sich am 8. Juni die Gewerkschaften Akademiker und Unionen mit der Arbeitgeberorganisation Svensk Handel für Groß- und Einzelhandel einigen. Die Vereinbarung betrifft mehr als 80.000 Beschäftigte und gilt vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2020. Während die Löhne entsprechend den Vorgaben der Branche in den kommenden drei Jahren um 6,5 % steigen, wird beim Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen eine größere Flexibilität eingeräumt: Beschäftigte können für einen Zeitraum von mindestens sieben Tage eingestellt werden können, es sei denn, Unternehmensleitung und Gewerkschaften vereinbaren kürzere Zeiträume.

  • Regierung plant, die Rechtsvorschriften zum Streikrecht zu überprüfen: Nach einem Jahr, das von kurzen Streiks, Aussperrungen und Konflikten zwischen der Hafenarbeitergewerkschaft SDU und APM Terminals geprägt war, der Verwaltungsgesellschaft des Hafens Göteborg, dem wichtigsten Container-Terminals Schwedens, hat die Regierung die dem Staat dadurch entstandenen Verluste bewertet, die durch diesen Konflikt entstanden sind und ihre Absicht angekündigt, die Rechtsprechung zu überprüfen, um diese Art von Konflikten künftig zu vermeiden.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Tereos: Das französische genossenschaftliche Bündnis Tereos (24.000 Beschäftigte, davon 5.525 in der EU), eines der führenden Unternehmen auf dem Markt für Zucker, Alkohol und Stärke, hat am 4. Mai eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Das besondere Verhandlungsgremium wurde von der Gewerkschaftsföderation Effat unterstützt. Die Mehrzahl der Mitarbeiter der Gruppe arbeitet in Frankreich (4.041 Beschäftigte, d.h. 73 % der Gesamtbelegschaft), gefolgt von Tschechien (543), Belgien (391), Spanien (204), Rumänien (189) und VK/Irland (134). Im EBR vertreten sind nur die Länder, in denen mindestens 100 Beschäftigte tätig sind. Jedes Mitglied muss ein Mandat einer lokalen Gewerkschaft oder als Belegschaftsvertreter haben. Der Betriebsrat tagt mindestens zweimal im Jahr für einen Tag, damit die Teilnehmer „aus Gründen der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben“ abends nach Hause zurückkehren können. Die Mitglieder können den Tag vor und nach der Tagung zur Vor- bzw. Nachbereitung nutzen, was sie aber nicht daran hindern soll, abends nach Hause zurückzukehren. In der Vereinbarung wird ausdrücklich festgehalten: „die Anhörung des EBR ist keine Vorbedingung für die Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren der nationalen Gremien. Die Anhörungen des EBR und der nationalen Gremien können in beliebiger Reihenfolge oder auch gleichzeitig erfolgen“.



  • Michelin: Auf seiner letzten Plenarsitzung Anfang April kündigte der EBR-Vorsitzende die Einrichtung von EBR-internen Arbeitsgruppen an, die sich mit bestimmten Themen wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz beschäftigen sollen. Der EBR hat mit Hilfe eines Beratungsunternehmens (S. Partner, Zweigstelle von Syndex) eine Studie über das „Altersmanagement“ in Auftrag gegeben.

 

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Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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