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IR Notes 79 – 5
Juli 2017
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share bietet
Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und
Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese Ausgabe wurde
erstellt bei Alain Lefebvre, Sylvain Nadalet und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über
das IR Share-Team auf unserer
Website.
Abonnieren Sie IR
Notes Mit wenigen Klicks auf der IR Share-Website oder
per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53 95
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Agenda
31. August – 1.
September Edinburgh 44. Treffen des Instituts der
sozialen Sicherung in Europa IPSE zum Thema „l’Europe autrement, de nouveaux espaces pour la
protection sociale?“(Ein anderes Europa, neuer Raum für soziale Sicherung?).
13.-14. September Tallinn Von der estnischen
EU-Ratspräsidentschaft organisierte Konferenz zum Thema „Zukunft der Arbeit:
Informationstechnik ‘e-einfach’ gestalten“ mit Marianne Thyssen, Guy Ryder und Vertretern
des Europäischen Parlaments, der OECD sowie der Sozialpartner.
20.–22. September Prag 12. Europäischer regionaler Kongress der
Internationalen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der sozialen Sicherheit in
Zusammenarbeit mit der tschechischen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der sozialen
Sicherheit.
23. Oktober Brüssel Tagung des Rats für Beschäftigung und
Sozialpolitik
9.-10. November Frankfurt am Main EBR/SE-BR-Forum,
organisiert von der IG Metall
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IR Notes erscheint alle 14 Tage
in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter
bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik.
Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert
werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber
hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den Schlagzeilen
Französische Regierung
leitet Arbeitsmarktreform ein
Die Regierung, die nach der Wahl von Emmanuel Macron zum Präsidenten gebildet wurde, hat das vom
neuen Präsidenten versprochene Vorhaben zur Arbeitsrechtsreform auf den Weg gebracht. Nach einer ersten
Konzertierungsrunde mit den Sozialpartnern zur Neugestaltung der Tarifverhandlungen vom 12. bis
22. Juni hat die Regierung am 28. Juni die Vorlage
für ein Ermächtigungsgesetz angenommen. Nach Verabschiedung durch das Parlament ermöglicht es
der Regierung, Gesetze schneller als im üblichen Gesetzgebungsverfahren per Verordnung zu erlassen
(siehe Pressedossier).
Dieser Gesetzentwurf ist die Grundlage für sieben Verordnungen, die das französische System der
Arbeitsbeziehungen tiefgreifend verändern werden: 1. Dezentralisierung der Tarifverhandlungen. Die
Aufgabe der Branchentarifverträge wird neu definiert, den Verhandlungen auf Unternehmensebene wird ein
größerer Spielraum eingeräumt. 2. Zusammenlegung aller Arbeitnehmervertretungen (Personalvertretung,
Betriebsrat, Ausschuss für Hygiene, Sicherheit und Arbeitsbedingungen) zu einem Gremium, das, wie der
deutsche Betriebsrat, die Vereinbarungen auf Unternehmens- oder auf Konzernebene aushandeln könnte. Im
Gegenzug zu dieser Vereinfachung sollen diese Gremien verstärkt in die Entscheidungen des Arbeitgebers
einbezogen und die Beteiligung der Arbeitnehmer an den Organen der Unternehmensleitung verbessert
werden. 3. Größere Rechtssicherheit für Arbeitgeber bei Einzel- oder Massenentlassungen sowie
flexiblere Bedingungen für befristete Arbeitsverträge, Telearbeit sowie die Möglichkeit,
Arbeitsverhältnisse für die Dauer eines Projekts oder einer bestimmten Aufgabe abzuschließen. 4.
Reduzierung der Zahl von Branchentarifverträgen und Straffung der Verfahren der
Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen. 5. Überarbeitung der Gesetze zur Anerkennung
schwerer Arbeit und Regelung der Arbeitnehmer-Entsendung. Die Regierung wird die Abstimmung mit den
Sozialpartnern im Sommer fortsetzen, bevor sie die zuständigen Einrichtungen anhören wird, in denen
die Sozialpartner vertreten sind, um dann ab September die Verordnungen zu erlassen.
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1. Europäische Union
Gesetzgebung
- Karzinogene oder Mutagene am Arbeitsplatz:
Das Europäische Parlament und der Rat konnten sich am 28. Juni auf eine Richtlinie über
den Schutz der Arbeitnehmer gegen die Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene an ihrem
Arbeitsplatz einigen. Als einen der vom Parlament erzielten Kompromisse muss die Kommission prüfen,
ob es möglich ist, fortpflanzungsgefährdende Stoffe spätestens im ersten Quartal 2019 in den
Geltungsbereich der Richtlinie einzubeziehen, und wird gegebenenfalls einen entsprechenden
Legislativvorschlag vorlegen (siehe Pressemitteilung
des Rats).
- Befähigungsnachweise für Personen in der Binnenschifffahrt:
Der Rat erzielte eine informelle Einigung mit dem Europäischen Parlament über den
Vorschlag für eine Richtlinie über ein gemeinsames System von Befähigungsnachweisen für Personen,
die in der EU in der Binnenschifffahrt beschäftigt sind. Mannschaftsmitglieder und Schiffsführer,
die Inhaber eines solchen Befähigungsnachweises sind, werden ihren Beruf auf Binnenwasserstraßen in
ganz Europa ausüben können, auch auf dem Rhein (siehe Pressemitteilung
des Rats).
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Aktuelle soziale
Themen
- Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung: Die Europäische Kommission hat am 21. Juni vorgeschlagen, dass
Finnland 3,5 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zur
Verfügung gestellt werden, um 1.000 der von Microsoft Mobile Oy und dessen Lieferanten entlassenen
1.248 Mitarbeiter bei der Suche nach einer neuen Arbeit zu unterstützen (siehe Pressemitteilung).
- Europäische Gewerkschaften lehnen elektronische
Dienstleistungskarte ab: Der Europäische Gewerkschaftsbund EGB erklärte seine
strikte Ablehnung gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene E-Dienstleistungskarte in einer Pressemitteilung,
die am Vorabend einer Aktion des EGB und der europäischen Gewerkschaftsverbände EFBH und UNI Europa
veröffentlicht wurde.
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Rechtsprechung
Fortbestand der Arbeitsverträge bei Unternehmensübergang vor
der Insolvenz: Am 22. Juni fällte der Gerichtshof in einer
niederländischen Rechtssache ein Urteil zur Auslegung der Art. 3 bis 5 der Richtlinie 2001/23 vom 12.
März 2001 über den Übergang von Unternehmen (EuGH,
22. Juni 2017, Rs C-126-/16, Federatie Nederlandse Vakvereniging). Der Sachverhalt betrifft
Estro Groep, das größte Unternehmen für Kinderbetreuung in den Niederlanden mit etwa 380 Einrichtungen
und rund 3.600 Beschäftigten. Kurz vor der Insolvenz setzte die Unternehmensleitung ein „Pre-pack“
ein, ein in den Niederlanden angewendetes Verfahren, wonach ein Teil der Aktiva vor der
Insolvenzerklärung des Unternehmens von einer neuen Gesellschaft übernommen wird. Mit diesem
Instrument hatte eine neues Unternehmen 243 der 380 Einrichtungen und fast 2.600 Arbeitnehmer
übernommen. 1.000 Beschäftigte wurden entlassen. Mehrere Entlassene erhoben Einspruch gegen das
Pre-pack mit der Begründung, dass die „Übergangsrichtlinie“ hätte angewendet werden müssen, die den
Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf die neue Gesellschaft garantiert hätte. Während das EU-Recht
eine Abweichung von der Verpflichtung zulässt, bei einem Übergang des Unternehmens im Fall einer
Insolvenz die Arbeitsverträge fortzuführen, weist das Gericht darauf hin, dass die Anwendung eines
Pre-pack „letztlich nicht auf die Liquidation des Unternehmens abzielt“, und dass sich mit dem
wirtschaftlichen und sozialen Zweck eines solchen Vorgangs „weder erklären noch rechtfertigen lässt,
dass die Beschäftigten des betroffenen Unternehmens bei dessen völligem oder teilweisem Übergang die
Rechte verlieren sollen, die ihnen die Richtlinie 2001/23 zuerkennt.“ (siehe Pressemitteilung).
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2. Mitgliedstaaten
Dänemark:
- Einigung in der Rentenreform: Die
Regierungskoalition hat sich mit der Dänischen Volkspartei geeinigt, im Herbst eine Rentenreform
anzunehmen, damit die Dänen die Möglichkeit haben, länger zu arbeiten und gleichzeitig ihre Rente
weiter aufzustocken. Bislang war dies ab dem Alter von 65 Jahren nicht mehr möglich. Mit der Reform
wird auch die Art des Rentenbezugs verändert und die Möglichkeiten für eine Frühverrentung
verringert. Über die Reform wird im Herbst abgestimmt. Ihr Ziel es ist, den Eintritt in den
Ruhestand um sechs Monate hinauszuschieben, um der gestiegenen Lebenserwartung Rechnung zu tragen.
Die Reform soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten.
- Dreiparteien-Verhandlungen über Erwachsenenbildung:
Nach der Vereinbarung vom 17. März 2016 zur Eingliederung der Flüchtlinge in den
Arbeitsmarkt und der Vereinbarung vom 19. August 2016 in Bezug auf Jugendliche und ihre Ausbildung,
kündigte die Regierung am 21. Juni die Aufnahme von Verhandlungen über die Bildung und Weiterbildung
von Erwachsenen an und schließt damit ihre Initiative ab, die Arbeitskräfte bestmöglich für den
Arbeitsmarkt der Zukunft vorzubereiten.
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Italien
Die „Vouchers“ sind wieder da: Der „Voucher“
ist eine Art Scheck, mit dem Arbeiter für kurzfristige Arbeiten bezahlt werden. Im April dieses Jahres
(Gesetzesverordnung Nr. 25/2017) waren die Rechtsvorschriften zu dieser Regelung aufgehoben worden, um
ein vom Gewerkschaftsbund CGIL gefordertes Referendum zu vermeiden, das auf die Abschaffung dieses
Flexibilitätsinstruments abzielte. Nun hat die Regierung die Gesetzesverordnung Nr. 50/2017
verabschiedet, die zwischen den Maßnahmen für Unternehmen und denen für Familien unterscheidet. Kleine
Unternehmen mit weniger als fünf Angestellten können über ein telematisches Verfahren bei der
staatlichen Sozialversicherung INPS Verträge für Gelegenheitstätigkeiten über Beträge von bis zu 5.000
Euro pro Jahr abschließen, die für die Arbeitnehmer mit mehr Garantien zu Gehältern und
Sozialbeiträgen als die früheren Vouchers verbunden sind. Privatpersonen ihrerseits können
„Familienbücher“ erwerben, um Personen zu bezahlen, die Haushaltstätigkeiten ausüben. In diesem Fall
sind die Sozialbeiträge niedriger. Die Gegner sprechen von einem Verstoß gegen die italienische
Verfassung, und die Gewerkschaft CGIL, die den Antrag auf das Referendum gestellt hatte, droht mit
einer Beschwerde beim Verfassungsgericht.
- Neue Regelung für den Vorruhestand: Die
Regierung hat zwei Dekrete erlassen (Nrn. 88 und 89), die es Arbeitnehmern ermöglichen, vorzeitig in
den Ruhestand zu treten. Die erste Maßnahme sieht vor, dass Arbeitnehmer, die spätestens mit 18
Jahren angefangen haben zu arbeiten, nach 41 Versicherungsjahren frühzeitig in Rente gehen können.
Darüber hinaus müssen die Begünstigten auch zu einer der sehr unterschiedlichen Kategorien von
benachteiligten Arbeitnehmern gehören – so müssen sie eine von den schweren Arbeiten ausgeführt
haben, die in einem der Erlasse aufgeführt sind, eine behinderte Person pflegen oder wegen
Berufsunfähigkeit entlassen worden sein. Die Arbeitnehmer, die in diese Kategorien gehören, können
auch von einer weiteren Maßnahme profitieren. Sie haben Anspruch auf einen Kredit, um ab dem 63.
Lebensjahr eine monatliche Unterstützung von maximal 1.500 Euro zu erhalten, bis sie ihre
Altersrente beziehen. Für diese Begünstigten übernimmt der Staat den Kredit. Arbeitnehmer, die nicht
alle Kriterien erfüllen, haben ebenfalls die Möglichkeit, einen solchen Kredit aufzunehmen, sie
müssen ihn aber zurückzahlen, wenn sie ihre Rente beziehen.
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Schweden
- Kollektivvertrag im Handel: Nach
langwierigen Verhandlungen konnten sich am 8. Juni die Gewerkschaften Akademiker und Unionen mit der
Arbeitgeberorganisation Svensk Handel für Groß- und Einzelhandel einigen. Die Vereinbarung betrifft
mehr als 80.000 Beschäftigte und gilt vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2020. Während die Löhne
entsprechend den Vorgaben der Branche in den kommenden drei Jahren um 6,5 % steigen, wird beim
Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen eine größere Flexibilität eingeräumt: Beschäftigte können
für einen Zeitraum von mindestens sieben Tage eingestellt werden können, es sei denn,
Unternehmensleitung und Gewerkschaften vereinbaren kürzere Zeiträume.
- Regierung plant, die Rechtsvorschriften zum Streikrecht zu
überprüfen: Nach einem Jahr, das von kurzen Streiks, Aussperrungen und
Konflikten zwischen der Hafenarbeitergewerkschaft SDU und APM Terminals geprägt war, der
Verwaltungsgesellschaft des Hafens Göteborg, dem wichtigsten Container-Terminals Schwedens, hat die
Regierung die dem Staat dadurch entstandenen Verluste bewertet, die durch diesen Konflikt entstanden
sind und ihre Absicht angekündigt, die Rechtsprechung zu überprüfen, um diese Art von Konflikten
künftig zu vermeiden.
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3. Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Tereos: Das französische genossenschaftliche
Bündnis Tereos (24.000 Beschäftigte, davon 5.525 in der EU), eines der führenden Unternehmen auf dem
Markt für Zucker, Alkohol und Stärke, hat am 4. Mai eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Das besondere
Verhandlungsgremium wurde von der Gewerkschaftsföderation Effat unterstützt. Die Mehrzahl der
Mitarbeiter der Gruppe arbeitet in Frankreich (4.041 Beschäftigte, d.h. 73 % der Gesamtbelegschaft),
gefolgt von Tschechien (543), Belgien (391), Spanien (204), Rumänien (189) und VK/Irland (134). Im EBR
vertreten sind nur die Länder, in denen mindestens 100 Beschäftigte tätig sind. Jedes Mitglied muss
ein Mandat einer lokalen Gewerkschaft oder als Belegschaftsvertreter haben. Der Betriebsrat tagt
mindestens zweimal im Jahr für einen Tag, damit die Teilnehmer „aus Gründen der Vereinbarkeit von
Berufs- und Privatleben“ abends nach Hause zurückkehren können. Die Mitglieder können den Tag vor und
nach der Tagung zur Vor- bzw. Nachbereitung nutzen, was sie aber nicht daran hindern soll, abends nach
Hause zurückzukehren. In der Vereinbarung wird ausdrücklich festgehalten: „die Anhörung des EBR ist
keine Vorbedingung für die Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren der nationalen Gremien. Die
Anhörungen des EBR und der nationalen Gremien können in beliebiger Reihenfolge oder auch gleichzeitig
erfolgen“.
- Michelin: Auf seiner letzten Plenarsitzung
Anfang April kündigte der EBR-Vorsitzende die Einrichtung von EBR-internen Arbeitsgruppen an, die
sich mit bestimmten Themen wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz beschäftigen sollen. Der
EBR hat mit Hilfe eines Beratungsunternehmens (S. Partner, Zweigstelle von Syndex) eine Studie über
das „Altersmanagement“ in Auftrag gegeben.
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