IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 81 – Einschränkungen bei der Überwachung der privaten Kommunikation von Beschäftigten

  IR Notes 81 – 13 September 2017
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric Turlan.
Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


Abonnieren Sie IR Notes Mit wenigen Klicks auf der IR Share-Website oder per Telefon unter:
+33 (0)6 81 41 53 95

 
  Interview
Hermann Soggeberg, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats von Unilever

Der Unilever-Konzern hat Restruk-turierungen angekündigt, um höhere Margen zu erzielen. Sie haben jetzt im Sommer eine Mitteilung veröffentlicht, in der Sie die europäischen Beschäftigten zur Solidarität aufrufen. Was kann ein EBR wie der von Unilever tun?
Gemäß der europäischen Rechtsprechung reagiert der EBR in der Regel auf Ereignisse, die von der Unternehmensleitung angekündigt werden. Er übt sein Recht auf Unterrichtung und Anhörung aus. Er gibt seine Stellungnahme ab, während die nationalen Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung parallel laufen. Wir wollten aber noch weitergehen und proaktiver sein. Als wir zum „Unilever Sustainable Living Plan“ angehört wurden, mit dem Unilever sein Wachstumsziel erreichen und gleichzeitig seinen ökologischen Fußabdruck reduzieren und seinen positiven sozialen Einfluss verstärken will, haben die KBR-Mitglieder daher die Mängel dieser Strategie aufgezeigt und wollten noch weitergehen. So haben wir 2010 unser eigenes Programm, die „Barcelona Agenda“ verabschiedet, in der wir Diskussionsthemen mit der Geschäftsleitung definiert haben, um eine nachhaltige Beschäftigung zu sichern. In diesem Rahmen haben wir beispielsweise unsere Vereinbarung über Mindeststandards bei Umstrukturierungen aktualisiert, Regelungen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verabschiedet oder auch das Thema der Weiterbildung erörtert, um Arbeitsplätze durch eine Anhebung der Qualifikation zu sichern. Aber seitdem Unilever im Februar 2017 die freundliche Übernahme des amerikanischen Nahrungsmittelkonzerns Kraft Heinz abgewehrt hat, ist diese ganze Arbeit in den Hintergrund geraten.


Wollen Sie damit sagen, dass die Unternehmensleitung von Unilever sich nicht mehr an diese Programme hält?
Nein, das nicht, aber die Geschäftsführung, die bislang großen Wert auf nachhaltige Entwicklung legte, hat Umstrukturierungsmaßnahmen beschlossen, die auch ein Investitionsfonds hätte beschließen können: Drastische Kostensenkung, die Margen von derzeit 15-16 % sollen bis 2020 auf 20 % angehoben werden etc. Diese Zielsetzungen haben wir mit großer Besorgnis zur Kenntnis genommen, denn d. h. dass alle Standorte überprüft werden, um die Produktionskapazitäten bestmöglich anzupassen, was künftige Werksschließungen befürchten lässt. Der Verkauf der traditionellen „Margarine“-Sparte gibt ebenfalls Anlass zu großer Sorge und steht für uns im Widerspruch zu der Haltung, auf Größenvorteile setzen zu wollen.


Welche Handlungsmöglichkeiten hat der EBR?
Zusammen mit den Betriebsräten der von der Umstrukturierung betroffenen Standorte Deutschlands, Österreichs und der Schweiz (DACH) haben wir in Hamburg eine große Versammlung der Beschäftigten abgehalten, gleichzeitig wurden Betriebsversammlungen in jedem Standort abgehalten und die anderen europäischen Beschäftigten zur Solidarität aufgerufen. Dies ist ein Beispiel dafür, welche Rolle der EBR übernehmen kann, um den Forderungen der Beschäftigten, die es nicht hinnehmen wollen, dass die Strategie des Konzerns gegen sie arbeitet, in der Öffentlichkeit mehr Gewicht zu verleihen. Der Betriebsrat kooperiert auch eng mit den nationalen Arbeitnehmervertretungen in den Mitgliedstaaten, die solide Rechtsvorschriften für Anhörungs- und Unterrichtungsrechte haben, um Garantien zu erhalten, die auf Länder mit begrenzteren Handlungsmöglichkeiten übertragbar sind. Wir nehmen unsere Aufgabe als Unterrichtungs- und Anhörungsorgan für die laufende Restrukturierung wahr und stellen den Informationsaustausch zwischen den Ländern sicher, indem wir unsere Mitglieder auffordern, auf jeder der beiden Jahresversammlungen die Situation ihres jeweiligen Landes in vergleichbarer Weise darzustellen.


Ist Ihre europäische Vereinbarung über die Mindeststandards bei Umstrukturierungen in diesem Kontext hilfreich?
Durchaus. Sie enthält wichtige Verpflichtungen, die die Unternehmensleitung bei Verhandlungen eingehen muss, beispielsweise beim Verkauf einer Geschäftssparte. So konnten wir eine Garantie zur Erhaltung von Arbeitsplätzen, von Produktionsstätten und selbst von Rentenansprüchen in den drei Jahren nach einer Übernahme für die übernommenen Beschäftigten erzielen, im Gegensatz zu der in den meisten nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verpflichtung, Arbeitsverträge für ein Jahr zu erhalten.

 
  Agenda

11.-14. September
Straßburg
Plenarsitzung des Europäischen Parlaments


13. September
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zur Rolle der Euro-Betriebsräte bei der sozialen Verantwortung multinationaler Unternehmen und den Sorgfaltspflichten. Organisatoren: Astrees und IR Share. 
Tel.: 06 81 41 53 95.


13.-14. September
Tallinn
Von der estnischen EU-Ratspräsidentschaft organisierte Konferenz zum Thema „Zukunft der Arbeit: Informationstechnik ‘e-einfach’ gestalten“ mit Marianne Thyssen, Guy Ryder und Vertretern des Europäischen Parlaments, der OECD sowie der Sozialpartner.


20.–22. September
Prag
12. Europäischer regionaler Kongress der Internationalen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der sozialen Sicherheit in Zusammenarbeit mit der tschechischen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der sozialen Sicherheit.


28. September
Brüssel
Monatliches Forum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) zu „Collective bargaining in a changing world of work” (Tarifverhandlungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt) auf der Grundlage der im „Beschäftigungsausblick 2017“ des OECD veröffentlichten Arbeiten, mit Andrea Garnero (OECD) und Torsten Müller (ETUI).


23. Oktober
Brüssel
Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik


9.-10. November
Frankfurt am Main
EBR/SE-BR-Forum, organisiert von der IG Metall.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Einschränkungen bei der Überwachung der privaten Kommunikation von Beschäftigten

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat am 5. September eine in der Praxis wichtige Entscheidung (EGMR, 5. September 2017, Beschwerde Nr. 61496/08, Bărbulescu/Rumänien) zum Recht von Arbeitgebern  getroffen, die E-Mail-Kommunikation ihrer Mitarbeiter zu überwachen. In der Rechtssache geht es um einen rumänischen Ingenieur, der auf Ersuchen seines Unternehmens ein Yahoo Messenger -Konto auf seinem Arbeitsrechner installiert hatte, um die Arbeit mit einem Kunden zu erleichtern. Es wird ihm vorgeworfen, diesen Dienst auch zu persönlichen Zwecken für private Mitteilungen an Personen aus seinem Bekanntenkreis genutzt zu haben. Der Arbeitnehmer, dessen Kommunikation vom Arbeitgeber überwacht und transkribiert worden war, ist der Meinung, dass sein Arbeitgeber Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention über das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und der Korrespondenz verletzt habe. In seinem Urteil von Januar 2016 (EGMR, 12. Januar 2016, Beschwerde Nr. 61496/08, Bărbulescu/Rumänien, siehe IR Notes 45, In den Schlagzeilen) hielt der Gerichtshof es nicht für unangemessen, wenn ein Arbeitgeber überprüft, ob seine Beschäftigten ihren beruflichen Aufgaben während der Arbeitszeit nachgehen. Der Gerichtshof wies darauf hin, dass der Arbeitgeber in dem Glauben auf das Konto des Arbeitnehmers zugegriffen hat, dass es die Kommunikation zwischen ihm und seinen Kunden enthielte. Ein Richter hatte jedoch eine abweichende Meinung vertreten, die der Entscheidung des Gerichtshofs widersprach. Er stellte fest, dass im Unternehmen eine konkrete Regelung hinsichtlich der Möglichkeit fehlte, die Kommunikation und die Nutzung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten IT-Instrumente zu überwachen. IR Notes hatte im Rahmen des ersten Urteils darauf hingewiesen, dass die Position des Gerichts die Arbeitgeber nicht davon befreien dürfe, die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter in Bezug auf die private Nutzung der Kommunikationsmittel des Unternehmens klar und eindeutig zu definieren. Der junge Ingenieur legte Berufung ein, und der Gerichtshof ist von seiner bisherigen Linie abgewichen. Während der Gerichtshof in seinem ersten Urteil an der Vorgehensweise der nationalen Gerichte, die die Entlassung des Arbeitnehmers bestätigten, nichts auszusetzen hatte, ist er dieses Mal der Ansicht, dass sie folgendermaßen hätten vorgehen müssen: 1. Sie hätten prüfen müssen, ob der Ingenieur im Voraus von seinem Arbeitgeber über eine mögliche Überwachung der E-Mails informiert war. 2. Sie hätten berücksichtigen müssen, dass er nicht über die Art und den Umfang seiner Überwachung, noch über den Grad an Einmischung in sein Privatleben und seine Kommunikation informiert war. 3. Sie hätten feststellen müssen, „welche konkreten Gründe die Durchführung der Überwachungsmaßnahmen rechtfertigt hatten“ und eine Begründung für die Überwachung fordern müssen. 4. Sie hätten prüfen müssen, ob der Auftraggeber Mittel hätte wählen können, die weniger in das Privatleben und die Kommunikation des Beschwerdeführers eingegriffen hätten. Das Gericht fordert somit die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Diese Entscheidung, die vom Europäischen Gewerkschaftsbund, der dem Verfahren beigetreten war, begrüßt wurde, (siehe Pressemitteilung) verpflichtet die 47 Mitgliedstaaten des Europarats (darunter alle Mitgliedstaaten), das digitale Leben ihrer Arbeitnehmer besser zu schützen.


1. Europäische Union
Richtlinienentwurf

Ein Richtlinienvorschlag für den besseren Schutz von Seeleuten: Die Europäische Kommission hat am 27. Juli einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Umsetzung der Vereinbarung vorgelegt, die am 5. Dezember 2016 von den europäischen Sozialpartnern im Seeverkehr (Verband der Reeder ESCA und Europäische Transportarbeiter-Föderation ETF)  unterzeichnet worden war. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, Richtlinie 2009/13 an die im Juni 2014 von der IAO erarbeiteten Änderungen des Seearbeitsübereinkommens (MLC) von 2006 anzupassen (siehe Pressemitteilung der Kommission). Die Bestimmungen dieses Übereinkommens wurden auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung der europäischen Sozialpartner vom 19. Mai 2008 mit der Richtlinie 2009/13 ins Gemeinschaftsrecht integriert. Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag soll gewährleisten, dass Seeleute in Zukunft besser vor Zurücklassung in ausländischen Häfen geschützt sind, und ihre Ansprüche auf Entschädigung bei Tod oder bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfällen, Krankheiten oder Gefährdungen stärken. Die Annahme des Vorschlags wurde von den europäischen Sozialpartnern begrüßt. In einer Pressemitteilung (siehe Websites von ETF und ESCA) brachten sie ihre Zufriedenheit zum Ausdruck, dass jetzt eine dritte Vereinbarung von ihnen durch den Rat mit einer Richtline rechtsverbindlich gemacht wird.


Aktuelle soziale Themen

  • Sozialer Rahmen für die Zivilluftfahrt: Die europäischen Kommissarinnen Marianne Thyssen (Beschäftigung) und Violeta Bulc (Verkehr) haben sich auf einem Treffen mit der Europäischen Transportarbeiter-Föderation ETF und dem Europäischen Pilotenverband ECA am 20. Juli in Brüssel verpflichtet, 2018 ein „Sozialpaket“ für die europäische Zivilluftfahrt vorzulegen. Dies gaben die beiden Organisationen bekannt (siehe Pressemitteilung der ETF).

  • Konferenz zur Stärkung gewerkschaftlicher Zusammenarbeit: Die deutsche Industriegewerkschaft IG Metall, die Gewerkschaftsverbände IndustriAll Europe und UNI Europa haben am 6. und 7. September gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Berlin erstmalig eine Konferenz über eine stärkere transnationale Zusammenarbeit von Gewerkschaften organisiert (siehe Mitteilung von IndustriAll Europe).


Rechtsprechung

Probezeit ruht während der Elternzeit: Der Europäische Gerichtshof hat in einem Rechtsstreit (EuGH, 7. September 2017, Rs C-174/16, H. c/ Land Berlin) zwischen einer Beamtin des Landes Berlin und dem Land Berlin entschieden. Das Land Berlin hatte die Frau während ihrer Elternzeit darüber in Kenntnis gesetzt, „dass sie die zweijährige Probezeit in dem ihr vor dem Elternurlaub übertragenen Amt mit leitender Funktion wegen ihrer durch den Elternurlaub bedingten Abwesenheit nicht erfolgreich abgeschlossen habe. Daher sei ihr Beamtenverhältnis auf Probe beendet, so dass ihr wieder ihr früheres, niedriger eingestuftes Amt übertragen werde“ (Punkt 2). Der Gerichtshof erinnerte daran, dass das Recht auf Elternzeit in Art. 33, Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist, und verurteilte die Bestimmung des Landes Berlin, wonach die Beamtin ihr Amt mit leitender Funktion verliert. Er fordert das deutsche Gericht auf, ihr wieder einen Arbeitsplatz zuzuweisen, auf den sie Anspruch habe, damit sie die Probezeit fortsetzen könne.


2. Mitgliedstaaten
Frankreich

Vorlage der Verordnungen zur Reformierung des Arbeitsrechts: Die Regierung hat am 31. August fünf Verordnungen vorgelegt, die das französische Arbeitsrecht tiefgreifend reformieren sollen (siehe Pressemitteilung). Drei dieser Verordnungen haben besonders weitreichende Auswirkungen, und zwar die über 1. Tarifverhandlungen – das Verhältnis zwischen Flächentarifverträgen und Verhandlungen auf Unternehmensebene verschiebt sich, wobei letztere ein größeres Gewicht erhalten. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollen ohne Mitwirkung einer Gewerkschaft Betriebsvereinbarungen verhandeln können, wenn es in diesem Unternehmer keine Gewerkschaftsvertreter gibt. Der Vertrag kann in diesem Fall von einem gewählten Arbeitnehmervertreter verhandelt und unterzeichnet werden. Bei Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigte kann ein solcher Vertrag auch direkt mit der Belegschaft verhandelt werden. 2. Organisation des sozialen Dialogs in den Unternehmen und Anerkennung gewerkschaftlicher Tätigkeit – in allen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sollen die derzeit drei Interessenvertretungen (Personalvertreter, Betriebsrat und Ausschuss für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz) zu einem einzigen Gremium, dem „comité social et économique „ (Wirtschafts- und Sozialausschuss) zusammengelegt werden, das auch Betriebsvereinbarungen verhandeln kann, sofern eine entsprechende Vereinbarung mit den stimmenstärksten Gewerkschaften unterzeichnet wurde.  3. Vorhersehbarkeit und Absicherung der Arbeitsverhältnisse zur Streichung von Bestimmungen, die von den Arbeitgebern als Hindernisse für Einstellungen betrachtet werden. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der international tätigen Unternehmen, die in Frankreich Entlassungen vornehmen, sollen nur noch anhand der Lage in Frankreich bewertet werden und nicht mehr anhand der weltweiten Lage des Unternehmens. Die Verordnungen sollen am 22. September vom Ministerrat verabschiedet werden, damit sie am 1. Januar 2018 in Kraft treten können. Die Sozialpartner werden jetzt zu einer Reform der Arbeitslosenversicherung angehört, bevor die Reform der beruflichen Ausbildung angegangen wird.
> Siehe auch den Artikel des Europäischen Gewerkschaftsinstituts.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • Oracle: Der EBR des amerikanischen IT-Konzerns Oracle, der in Europa unter britischem Recht errichtet wurde, reichte am 5. Juli bei der britischen zentralen Schlichtungsstelle (Central Arbitration Committee – CAC) eine Beschwerde gegen die Unternehmensleitung ein, weil diese das Recht des EBR auf Unterrichtung und Anhörung nicht respektiere. Die CAC kann darüber eine Entscheidung treffen, sofern die Parteien keinen Kompromiss finden.


Soziale Verantwortung

  • Ikea: Ikea hat angesichts des Vorwurfs, die Augen vor der Ausbeutung der Mitarbeiter seiner Subunternehmer zu verschließen, die Logistik und Warentransport für den schwedischen Möbelriesen übernehmen, am 5. September einen Dialog mit der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF) aufgenommen, um bessere Arbeitsbedingungen für die betroffenen Fahrer zu erzielen (siehe Pressemitteilung der ITF).

  • McDonald’s: Der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) veröffentlichte eine Pressemitteilung anlässlich der am 4. September organisierten Streiks, die in erster Linie McDonald’s Filialen im Vereinigten Königreich betrafen. Der Verband fordert darin die Europäische Kommission auf, ihre Untersuchung über die Steuervermeidungsstrategie des Konzerns zu beschleunigen. Laut Informationen der EGÖD ist der effektive Steuersatz von McDonald’s von 1 % im Jahre 2014 auf 0,7 % im Jahre 2015 zurückgegangen, weil der Fast-Food-Konzern 2015 die Zahlung von 1,5 Mrd. Euro an Steuern vermieden hat. Der Verband prangert diese Strategie an, die die öffentlichen Finanzen schwächt und somit auch den öffentlichen Dienst und dessen Personal. Sie unterstützt folglich die Forderungen der Beschäftigten nach höheren Löhnen und verurteilt die Steuerpraktiken des Konzerns, aber auch die anderer international tätiger Unternehmen (siehe Mitteilung).


4. Studien und Berichte

Schätzung der Kosten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten: Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-Osha) legte zusammen mit der IAO neue Schätzungen der Kosten vor, die durch die schlechte Qualität der Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen am Arbeitsplatz verursacht werden (siehe Mitteilung). Jedes Jahr führen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten weltweit zu einem Verlust von 3,9 % des BIP. In der EU beträgt dieser Satz 3,3 % des BIP. „Das sind 476 Mrd. Euro, die jedes Jahr eingespart werden könnten, wenn man angemessene Strategien, Maßnahmen und Praktiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nutzen würde“, so die Direktorin der EU-OSHA Christa Sedlatschek.



  • Deutsche Metaller wollen mehr Freizeit: Die IG Metall hat zum zweiten Mal eine große Beschäftigtenbefragung durchgeführt. Mehr als 681.000 Beschäftigte (darunter 38 % Nicht-IG-Metaller) beantworteten die Fragen, und die Ergebnisse zeigen, dass die deutschen Arbeitnehmer mehr Freizeit wollen und Rechtsvorschriften, die Höchstarbeitszeiten festschreiben (siehe Artikel in Mitbestimmung).

 

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

IR Notes
Gemeinsam ein soziales Europa aufbauen

Der IR Notes-Newsletter bietet jedem in Europa Zugang zu einer unabhängigen, zuverlässigen und unparteiischen Informationsquelle zu Themen rund um die Arbeitsbeziehungen

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli, Director General of CEEMET (*) On the delays in transposing the ‘pay transparency’ directive “We are calling for the application of the directive to be suspended while we assess what can be simplified – not to reduce rights, but...

read more...
European Union – Social update

European Union – Social update

European Works Councils The Expert Group set up by the European Commission to help Member States transpose the new Directive (EU) 2025/2450 on European Works Councils is due to submit its report this summer. This report may constitute a useful point of reference when...

read more...
A step in coordination of national social security systems

A step in coordination of national social security systems

At last, a step forward for freedom of movement for workers in the EU On 22 April, representatives of the Council and Parliament reached a provisional agreement on revising the rules on coordination of national social security systems, as provided for by regulation...

read more...
Picture of Nora Krokovay

A question for… Nora Krokovay

A question for…Nora Krokovay, Senior Analyst at Kopint-Tárki What changes can we expect in terms of social dialogue and labour law in Hungary following the elections that brought an end to Viktor Orbán’s 16-year leadership? The atmosphere was very euphoric and joyful...

read more...
Improvements in job quality

Improvements in job quality

Eurofound notes improvements in job quality in Europe Now that the European Commission has announced its intention to present a bill on job quality by the year end, the results of the latest European Working Conditions Survey (EWCS) will be scrutinised very...

read more...
Is pay transparency the new enemy to be targeted?

Is pay transparency the new enemy to be targeted?

After seeing off the corporate sustainability reporting and due diligence directives, Member States appear ready to tackle the pay transparency directive, which is due to be transposed in Member States by 7 June 2026.Not only are many countries behind schedule, but a...

read more...
A question to… Lidia Gil Otero

A question to… Lidia Gil Otero

A question for…Lidia Gil Otero, PhD Assistant Professor in Labour and Social Security Law at Santiago de Compostela University In the context of the Digilare project (*), you advocate using the transposition of the Platform Work Directive, which is due to be completed...

read more...