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IR Notes 81 – 13 September 2017
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team:
Diese Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric Turlan. Erfahren
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Interview
Hermann Soggeberg, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats von Unilever
Der Unilever-Konzern hat
Restruk-turierungen angekündigt, um höhere Margen zu
erzielen. Sie haben jetzt im Sommer eine Mitteilung
veröffentlicht, in der Sie die europäischen Beschäftigten
zur Solidarität aufrufen. Was kann ein EBR
wie der von Unilever tun? Gemäß der
europäischen Rechtsprechung reagiert der EBR in der Regel auf
Ereignisse, die von der Unternehmensleitung angekündigt werden. Er
übt sein Recht auf Unterrichtung und Anhörung aus. Er gibt seine
Stellungnahme ab, während die nationalen Verfahren zur Unterrichtung
und Anhörung parallel laufen. Wir wollten aber noch weitergehen und
proaktiver sein. Als wir zum „Unilever Sustainable Living Plan“
angehört wurden, mit dem Unilever sein Wachstumsziel erreichen und
gleichzeitig seinen ökologischen Fußabdruck reduzieren und seinen
positiven sozialen Einfluss verstärken will, haben die
KBR-Mitglieder daher die Mängel dieser Strategie aufgezeigt und
wollten noch weitergehen. So haben wir 2010 unser eigenes Programm,
die „Barcelona
Agenda“ verabschiedet, in der wir Diskussionsthemen mit der
Geschäftsleitung definiert haben, um eine nachhaltige Beschäftigung
zu sichern. In diesem Rahmen haben wir beispielsweise unsere Vereinbarung über
Mindeststandards bei Umstrukturierungen aktualisiert,
Regelungen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz verabschiedet oder auch das Thema der
Weiterbildung erörtert, um Arbeitsplätze durch eine Anhebung der
Qualifikation zu sichern. Aber seitdem Unilever im Februar 2017 die
freundliche Übernahme des amerikanischen Nahrungsmittelkonzerns
Kraft Heinz abgewehrt hat, ist diese ganze Arbeit in den Hintergrund
geraten.
Wollen Sie damit sagen, dass die
Unternehmensleitung von Unilever sich nicht mehr an diese
Programme hält? Nein, das nicht, aber
die Geschäftsführung, die bislang großen Wert auf nachhaltige
Entwicklung legte, hat Umstrukturierungsmaßnahmen beschlossen, die
auch ein Investitionsfonds hätte beschließen können: Drastische
Kostensenkung, die Margen von derzeit 15-16 % sollen bis 2020 auf 20
% angehoben werden etc. Diese Zielsetzungen haben wir mit großer
Besorgnis zur Kenntnis genommen, denn d. h. dass alle Standorte
überprüft werden, um die Produktionskapazitäten bestmöglich
anzupassen, was künftige Werksschließungen befürchten lässt. Der
Verkauf der traditionellen „Margarine“-Sparte gibt ebenfalls Anlass
zu großer Sorge und steht für uns im Widerspruch zu der Haltung, auf
Größenvorteile setzen zu wollen.
Welche Handlungsmöglichkeiten hat
der EBR? Zusammen mit den Betriebsräten
der von der Umstrukturierung betroffenen Standorte Deutschlands,
Österreichs und der Schweiz (DACH) haben wir in Hamburg eine große
Versammlung der Beschäftigten abgehalten, gleichzeitig wurden
Betriebsversammlungen in jedem Standort abgehalten und die anderen
europäischen Beschäftigten zur Solidarität aufgerufen. Dies ist ein
Beispiel dafür, welche Rolle der EBR übernehmen kann, um den
Forderungen der Beschäftigten, die es nicht hinnehmen wollen, dass
die Strategie des Konzerns gegen sie arbeitet, in der Öffentlichkeit
mehr Gewicht zu verleihen. Der Betriebsrat kooperiert auch eng mit
den nationalen Arbeitnehmervertretungen in den Mitgliedstaaten, die
solide Rechtsvorschriften für Anhörungs- und Unterrichtungsrechte
haben, um Garantien zu erhalten, die auf Länder mit begrenzteren
Handlungsmöglichkeiten übertragbar sind. Wir nehmen unsere Aufgabe
als Unterrichtungs- und Anhörungsorgan für die laufende
Restrukturierung wahr und stellen den Informationsaustausch zwischen
den Ländern sicher, indem wir unsere Mitglieder auffordern, auf
jeder der beiden Jahresversammlungen die Situation ihres jeweiligen
Landes in vergleichbarer Weise darzustellen.
Ist Ihre europäische
Vereinbarung über die Mindeststandards bei
Umstrukturierungen in diesem Kontext
hilfreich? Durchaus. Sie enthält
wichtige Verpflichtungen, die die Unternehmensleitung bei
Verhandlungen eingehen muss, beispielsweise beim Verkauf einer
Geschäftssparte. So konnten wir eine Garantie zur Erhaltung von
Arbeitsplätzen, von Produktionsstätten und selbst von
Rentenansprüchen in den drei Jahren nach einer Übernahme für die
übernommenen Beschäftigten erzielen, im Gegensatz zu der in den
meisten nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verpflichtung,
Arbeitsverträge für ein Jahr zu erhalten.
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Agenda
11.-14. September
Straßburg
Plenarsitzung des Europäischen Parlaments
13.
September Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zur Rolle der
Euro-Betriebsräte bei der sozialen Verantwortung multinationaler
Unternehmen und den Sorgfaltspflichten. Organisatoren: Astrees und IR
Share. Tel.: 06 81 41 53 95.
13.-14.
September Tallinn
Von der estnischen EU-Ratspräsidentschaft organisierte
Konferenz zum Thema „Zukunft
der Arbeit: Informationstechnik ‘e-einfach’ gestalten“ mit
Marianne Thyssen, Guy Ryder und Vertretern des Europäischen Parlaments,
der OECD sowie der Sozialpartner.
20.–22.
September Prag
12. Europäischer
regionaler Kongress der Internationalen Gesellschaft für das Recht
der Arbeit und der sozialen Sicherheit in Zusammenarbeit mit der
tschechischen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der sozialen
Sicherheit.
28.
September Brüssel
Monatliches Forum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts
(ETUI) zu „Collective bargaining in a changing world of work”
(Tarifverhandlungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt) auf
der Grundlage der im „Beschäftigungsausblick 2017“ des OECD
veröffentlichten Arbeiten, mit Andrea Garnero (OECD) und Torsten Müller
(ETUI).
23.
Oktober Brüssel
Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik
9.-10.
November Frankfurt am
Main EBR/SE-BR-Forum,
organisiert von der IG Metall.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein
unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure
des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Einschränkungen bei der Überwachung der privaten Kommunikation von Beschäftigten
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat am 5.
September eine in der Praxis wichtige Entscheidung (EGMR,
5. September 2017, Beschwerde Nr. 61496/08, Bărbulescu/Rumänien) zum Recht
von Arbeitgebern getroffen, die E-Mail-Kommunikation ihrer Mitarbeiter zu
überwachen. In der Rechtssache geht es um einen rumänischen Ingenieur, der auf
Ersuchen seines Unternehmens ein Yahoo Messenger -Konto auf seinem Arbeitsrechner
installiert hatte, um die Arbeit mit einem Kunden zu erleichtern. Es wird ihm
vorgeworfen, diesen Dienst auch zu persönlichen Zwecken für private Mitteilungen an
Personen aus seinem Bekanntenkreis genutzt zu haben. Der Arbeitnehmer, dessen
Kommunikation vom Arbeitgeber überwacht und transkribiert worden war, ist der
Meinung, dass sein Arbeitgeber Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention über
das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und der Korrespondenz verletzt
habe. In seinem Urteil von Januar 2016 (EGMR,
12. Januar 2016, Beschwerde Nr. 61496/08, Bărbulescu/Rumänien, siehe IR
Notes 45, In den Schlagzeilen) hielt der Gerichtshof es nicht für
unangemessen, wenn ein Arbeitgeber überprüft, ob seine Beschäftigten ihren
beruflichen Aufgaben während der Arbeitszeit nachgehen. Der Gerichtshof wies darauf
hin, dass der Arbeitgeber in dem Glauben auf das Konto des Arbeitnehmers zugegriffen
hat, dass es die Kommunikation zwischen ihm und seinen Kunden enthielte. Ein Richter
hatte jedoch eine abweichende Meinung vertreten, die der Entscheidung des
Gerichtshofs widersprach. Er stellte fest, dass im Unternehmen eine konkrete
Regelung hinsichtlich der Möglichkeit fehlte, die Kommunikation und die Nutzung der
vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten IT-Instrumente zu überwachen. IR Notes
hatte im Rahmen des ersten Urteils darauf hingewiesen, dass die Position des
Gerichts die Arbeitgeber nicht davon befreien dürfe, die Rechte und Pflichten der
Mitarbeiter in Bezug auf die private Nutzung der Kommunikationsmittel des
Unternehmens klar und eindeutig zu definieren. Der junge Ingenieur legte Berufung
ein, und der Gerichtshof ist von seiner bisherigen Linie abgewichen. Während der
Gerichtshof in seinem ersten Urteil an der Vorgehensweise der nationalen Gerichte,
die die Entlassung des Arbeitnehmers bestätigten, nichts auszusetzen hatte, ist er
dieses Mal der Ansicht, dass sie folgendermaßen hätten vorgehen müssen: 1. Sie
hätten prüfen müssen, ob der Ingenieur im Voraus von seinem Arbeitgeber über eine
mögliche Überwachung der E-Mails informiert war. 2. Sie hätten berücksichtigen
müssen, dass er nicht über die Art und den Umfang seiner Überwachung, noch über den
Grad an Einmischung in sein Privatleben und seine Kommunikation informiert war. 3.
Sie hätten feststellen müssen, „welche konkreten Gründe die Durchführung der
Überwachungsmaßnahmen rechtfertigt hatten“ und eine Begründung für die Überwachung
fordern müssen. 4. Sie hätten prüfen müssen, ob der Auftraggeber Mittel hätte wählen
können, die weniger in das Privatleben und die Kommunikation des Beschwerdeführers
eingegriffen hätten. Das Gericht fordert somit die Einhaltung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit. Diese Entscheidung, die vom Europäischen Gewerkschaftsbund, der
dem Verfahren beigetreten war, begrüßt wurde, (siehe Pressemitteilung)
verpflichtet die 47 Mitgliedstaaten des Europarats (darunter alle Mitgliedstaaten),
das digitale Leben ihrer Arbeitnehmer besser zu schützen.
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1.
Europäische Union
Richtlinienentwurf
Ein Richtlinienvorschlag für den besseren
Schutz von Seeleuten: Die Europäische Kommission hat am 27.
Juli einen Vorschlag
für eine Richtlinie zur Umsetzung der Vereinbarung vorgelegt, die am 5. Dezember
2016 von den europäischen Sozialpartnern im Seeverkehr (Verband der Reeder ESCA und
Europäische Transportarbeiter-Föderation ETF) unterzeichnet worden war. Diese
Vereinbarung zielt darauf ab, Richtlinie 2009/13 an die im Juni 2014 von der IAO
erarbeiteten Änderungen des Seearbeitsübereinkommens (MLC) von 2006 anzupassen
(siehe Pressemitteilung
der Kommission). Die Bestimmungen dieses Übereinkommens wurden auf der Grundlage
einer früheren Vereinbarung der europäischen Sozialpartner vom 19. Mai 2008 mit der
Richtlinie 2009/13 ins Gemeinschaftsrecht integriert. Der von der Kommission
vorgelegte Vorschlag soll gewährleisten, dass Seeleute in Zukunft besser vor
Zurücklassung in ausländischen Häfen geschützt sind, und ihre Ansprüche auf
Entschädigung bei Tod oder bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfällen,
Krankheiten oder Gefährdungen stärken. Die Annahme des Vorschlags wurde von den
europäischen Sozialpartnern begrüßt. In einer Pressemitteilung (siehe Websites von
ETF und
ESCA)
brachten sie ihre Zufriedenheit zum Ausdruck, dass jetzt eine dritte Vereinbarung
von ihnen durch den Rat mit einer Richtline rechtsverbindlich gemacht wird.
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Aktuelle
soziale Themen
- Sozialer Rahmen für die Zivilluftfahrt:
Die europäischen Kommissarinnen Marianne Thyssen
(Beschäftigung) und Violeta Bulc (Verkehr) haben sich auf einem Treffen mit der
Europäischen Transportarbeiter-Föderation ETF und dem Europäischen
Pilotenverband ECA am 20. Juli in Brüssel verpflichtet, 2018 ein „Sozialpaket“
für die europäische Zivilluftfahrt vorzulegen. Dies gaben die beiden
Organisationen bekannt (siehe Pressemitteilung
der ETF).
- Konferenz zur Stärkung gewerkschaftlicher
Zusammenarbeit: Die deutsche Industriegewerkschaft IG
Metall, die Gewerkschaftsverbände IndustriAll Europe und UNI Europa haben am 6.
und 7. September gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem Europäischen
Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Berlin erstmalig eine Konferenz über eine
stärkere transnationale Zusammenarbeit von Gewerkschaften organisiert (siehe Mitteilung
von IndustriAll Europe).
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Rechtsprechung
Probezeit ruht während der Elternzeit:
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Rechtsstreit (EuGH,
7. September 2017, Rs C-174/16, H. c/ Land Berlin) zwischen einer Beamtin
des Landes Berlin und dem Land Berlin entschieden. Das Land Berlin hatte die Frau
während ihrer Elternzeit darüber in Kenntnis gesetzt, „dass sie die zweijährige
Probezeit in dem ihr vor dem Elternurlaub übertragenen Amt mit leitender Funktion
wegen ihrer durch den Elternurlaub bedingten Abwesenheit nicht erfolgreich
abgeschlossen habe. Daher sei ihr Beamtenverhältnis auf Probe beendet, so dass ihr
wieder ihr früheres, niedriger eingestuftes Amt übertragen werde“ (Punkt 2). Der
Gerichtshof erinnerte daran, dass das Recht auf Elternzeit in Art. 33, Abs. 2 der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist, und verurteilte die
Bestimmung des Landes Berlin, wonach die Beamtin ihr Amt mit leitender Funktion
verliert. Er fordert das deutsche Gericht auf, ihr wieder einen Arbeitsplatz
zuzuweisen, auf den sie Anspruch habe, damit sie die Probezeit fortsetzen könne.
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2.
Mitgliedstaaten
Frankreich
Vorlage der Verordnungen zur Reformierung des
Arbeitsrechts: Die Regierung hat am 31. August fünf
Verordnungen vorgelegt, die das französische Arbeitsrecht tiefgreifend reformieren
sollen (siehe Pressemitteilung).
Drei dieser Verordnungen haben besonders weitreichende Auswirkungen, und zwar die
über 1. Tarifverhandlungen
– das Verhältnis zwischen Flächentarifverträgen und Verhandlungen auf
Unternehmensebene verschiebt sich, wobei letztere ein größeres Gewicht erhalten.
Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollen ohne Mitwirkung einer
Gewerkschaft Betriebsvereinbarungen verhandeln können, wenn es in diesem Unternehmer
keine Gewerkschaftsvertreter gibt. Der Vertrag kann in diesem Fall von einem
gewählten Arbeitnehmervertreter verhandelt und unterzeichnet werden. Bei Unternehmen
mit weniger als 20 Beschäftigte kann ein solcher Vertrag auch direkt mit der
Belegschaft verhandelt werden. 2. Organisation
des sozialen Dialogs in den Unternehmen und Anerkennung gewerkschaftlicher
Tätigkeit – in allen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sollen die
derzeit drei Interessenvertretungen (Personalvertreter, Betriebsrat und Ausschuss
für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz) zu einem einzigen Gremium, dem
„comité social et économique „ (Wirtschafts- und Sozialausschuss) zusammengelegt
werden, das auch Betriebsvereinbarungen verhandeln kann, sofern eine entsprechende
Vereinbarung mit den stimmenstärksten Gewerkschaften unterzeichnet wurde. 3. Vorhersehbarkeit
und Absicherung der Arbeitsverhältnisse zur Streichung von Bestimmungen, die
von den Arbeitgebern als Hindernisse für Einstellungen betrachtet werden. Die
wirtschaftlichen Schwierigkeiten der international tätigen Unternehmen, die in
Frankreich Entlassungen vornehmen, sollen nur noch anhand der Lage in Frankreich
bewertet werden und nicht mehr anhand der weltweiten Lage des Unternehmens. Die
Verordnungen sollen am 22. September vom Ministerrat verabschiedet werden, damit sie
am 1. Januar 2018 in Kraft treten können. Die Sozialpartner werden jetzt zu einer
Reform der Arbeitslosenversicherung angehört, bevor die Reform der beruflichen
Ausbildung angegangen wird. >
Siehe auch den Artikel
des Europäischen Gewerkschaftsinstituts.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Oracle: Der EBR des
amerikanischen IT-Konzerns Oracle, der in Europa unter britischem Recht
errichtet wurde, reichte am 5. Juli bei der britischen zentralen
Schlichtungsstelle (Central Arbitration Committee – CAC) eine Beschwerde
gegen die Unternehmensleitung ein, weil diese das Recht des EBR auf
Unterrichtung und Anhörung nicht respektiere. Die CAC kann darüber eine
Entscheidung treffen, sofern die Parteien keinen Kompromiss finden.
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Soziale
Verantwortung
- Ikea: Ikea hat angesichts
des Vorwurfs, die Augen vor der Ausbeutung der Mitarbeiter seiner Subunternehmer
zu verschließen, die Logistik und Warentransport für den schwedischen
Möbelriesen übernehmen, am 5. September einen Dialog mit der Internationalen
Transportarbeiter-Föderation (ITF) aufgenommen, um bessere Arbeitsbedingungen
für die betroffenen Fahrer zu erzielen (siehe Pressemitteilung
der ITF).
- McDonald’s: Der
Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD)
veröffentlichte eine Pressemitteilung anlässlich der am 4. September
organisierten Streiks, die in erster Linie McDonald’s Filialen im Vereinigten
Königreich betrafen. Der Verband fordert darin die Europäische Kommission auf,
ihre Untersuchung über die Steuervermeidungsstrategie des Konzerns zu
beschleunigen. Laut Informationen der EGÖD ist der effektive Steuersatz von
McDonald’s von 1 % im Jahre 2014 auf 0,7 % im Jahre 2015 zurückgegangen, weil
der Fast-Food-Konzern 2015 die Zahlung von 1,5 Mrd. Euro an Steuern vermieden
hat. Der Verband prangert diese Strategie an, die die öffentlichen Finanzen
schwächt und somit auch den öffentlichen Dienst und dessen Personal. Sie
unterstützt folglich die Forderungen der Beschäftigten nach höheren Löhnen und
verurteilt die Steuerpraktiken des Konzerns, aber auch die anderer international
tätiger Unternehmen (siehe Mitteilung).
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4. Studien
und Berichte
Schätzung der Kosten von Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten: Die Europäische Agentur für Sicherheit
und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-Osha) legte zusammen mit der IAO neue Schätzungen der
Kosten vor, die durch die schlechte Qualität der Sicherheits- und
Gesundheitsbedingungen am Arbeitsplatz verursacht werden (siehe Mitteilung).
Jedes Jahr führen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten weltweit zu einem Verlust von
3,9 % des BIP. In der EU beträgt dieser Satz 3,3 % des BIP. „Das sind 476 Mrd. Euro,
die jedes Jahr eingespart werden könnten, wenn man angemessene Strategien, Maßnahmen
und Praktiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nutzen würde“, so
die Direktorin der EU-OSHA Christa Sedlatschek.
- Deutsche Metaller wollen mehr
Freizeit: Die IG Metall hat zum zweiten Mal eine große
Beschäftigtenbefragung durchgeführt. Mehr als 681.000 Beschäftigte (darunter 38
% Nicht-IG-Metaller) beantworteten die Fragen, und die Ergebnisse zeigen, dass
die deutschen Arbeitnehmer mehr Freizeit wollen und Rechtsvorschriften, die
Höchstarbeitszeiten festschreiben (siehe Artikel in Mitbestimmung).
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