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IR Notes 101 – 4 Juli 2018
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR
Share bietet Zugriff
auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager
und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online-
Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und
einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über
das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53
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Editorial
Ihr Newsletter IR Notes, der 2014 aus der Taufe gehoben wurde, hat vor
zwei Wochen seine 100. Ausgabe gefeiert!
Unser Anliegen war und ist es, die
Akteure des sozialen Dialogs, insbesondere in den
länderübergreifenden Unternehmen, über die neuesten sozialen
Entwicklungen in der EU zu informieren. Diese Herausforderung
haben wir bewältigt! Alle zwei
Wochen informiert und unterrichtet IR Notes EU-weit mehr als
1000 Leserinnen und Leser.
Warum IR
Notes? IR Notes bietet seinen
Leserinnen und Lesern eine prägnante und didaktisch aufbereitete
Übersicht über die sozialen Angelegenheiten in Europa auf Englisch,
Deutsch, Spanisch, Französisch, und seit Anfang 2018 auch
auf Italienisch, mit dem Ziel, den Austausch über
europäische soziale Praktiken zu fördern. Mit IR Notes geben wir
Ihnen ein Werkzeug an die Hand, mit dem Sie das soziale Europa
konkret erfahren können. Denn es sind seine Akteure auf allen
Ebenen, die dieses Vorhaben umsetzen.
Wer
sind wir? IR Notes wird von einem
Expertenteam für Arbeitsbeziehungen in den EU-Mitgliedstaaten
erstellt. Koordiniert wird das Team von Frédéric Turlan, Jurist mit
Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht und fast 20 Jahren Erfahrung
im Bereich Sozialrecht und Arbeitsbeziehungen in Europa. Er
analysiert die wichtigsten Informationen und bereitet sie
gleichzeitig für eine breite Leserschaft verständlich auf. Der
Newsletter wird von professionellen Übersetzern übersetzt: BENAVIDES Fachübersetzungen (Englisch, Deutsch), CIT (Spanisch) und Rosanna
Gasbarro (Italienisch).
Sind
wir unabhängig? IR Notes wird von IR
Share herausgegeben, einer unabhängigen privaten Gesellschaft, die
keinerlei Verbindungen zu Arbeitgeberorganisationen oder
Gewerkschaften hat, weder zu Parteien oder Denkfabriken noch zu
Unternehmen, die ein Interesse daran hätten, den Leserinnen oder
Lesern von IR Notes Waren oder Dienstleistungen anzubieten. IR Notes
wird ausschließlich über die Abonnements finanziert. Diese
Unabhängigkeit garantiert unvoreingenommene Informationen, deren
alleiniges Ziel es ist, den sozialen Dialog und die soziale
Innovation zu fördern.
Wie können Sie an IR Notes
mitwirken? Mit einem Abonnement von IR Notes kaufen Sie
mehr als einen Newsletter. Mit IR Notes möchten wir den
Gedankenaustausch von Personen fördern, die sich für die
europäischen sozialen Praktiken interessieren – über alle
politischen, gewerkschaftlichen oder sprachlichen Grenzen hinweg.
Jedes Sammelabonnement enthält alle Sprachen. Ihr Abonnement
ermöglicht es uns, ein soziales Beobachtungsinstrument zu einem
angemessenen Preis für alle anzubieten. Gleichzeitig unterstützen
Sie die Aufnahme neuer Sprachversionen. IR Notes ist ein
partizipatives Werkzeug, zu dem Sie als Leserin oder Leser beitragen
können, indem Sie Informationen an die Redaktion senden (frederic.t@irshare.eu) oder Dokumente wie Vereinbarungen etc. auf
die Website von IR Share stellen.
Welche Zukunftspläne gibt es für IR
Notes? Wir möchten den Newsletter auch
gerne in den osteuropäischen Sprachen anbieten. Doch jede Sprache
bedeutet eine zusätzliche Übersetzung und aufgrund des geforderten
hohen Qualitätsanspruchs somit auch hohe Kosten. Zudem würden wir
gerne mehr Interviews anbieten. Wir streben auch andere Formen der
Präsentation an – anhand von Videos oder der Erstellung einer
Zeitschrift. Ihre Meinung interessiert uns, und wir freuen uns über
Ihre Vorschläge und Anregungen (frederic.t@irshare.eu).
Wie
wird IR Notes verkauft? IR Notes gibt
es nur im Abonnement – entweder einzeln über die Website
IR Share oder im Rahmen eines
Sammelabonnements, das beispielsweise von einer Unternehmensleitung
oder einem Euro-Betriebsrat für seine Mitglieder abgeschlossen
wird.
Wie
gelangen Sie an die Quellen, die in IR Notes genannt
sind? Über die Hypertext-Links gelangen
Sie zu den Dokumenten, die in den Artikeln zitiert werden. Über
diese Links kommen Sie entweder auf das Ausgangsdokument oder auf
die Website von IR Share, in deren Datenbank das Dokument
eingestellt wurde. Soweit vorhanden können Sie das Dokument in der
gewünschten Sprache lesen und standardmäßig auf Englisch.
Wie
öffne ich ein Dokument auf der Website von IR
Share? Um ein Dokument auf der Webseite
von IR Share aufzurufen, müssen Sie sich zunächst auf der Website
von IR
Share anmelden und ein kostenloses
Konto anlegen. Dann können Sie alle Dokumente herunterladen. Einige
davon sind den Abonnenten von IR Notes vorbehalten.
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Leserin, lieber Leser, Sie sind unsere Marketingabteilung! Wenn
Ihnen IR Notes gefällt, teilen Sie dies in den sozialen Netzwerken
mit! Gerne kontaktieren wir auf Ihren Hinweis hin auch Personen, die
an einem Abonnement von IR Notes interessiert sein könnten. Denn
unsere Unabhängigkeit und weitere Entwicklung hängt auch von Ihnen
ab. Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen.
Wie
schützen wir Ihre personenbezogenen
Daten? Seit Inkrafttreten der neuen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie sicherlich eine ganze
Flut von Nachrichten über den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten
erhalten! Wir nehmen diese 100. Ausgabe zum Anlass, Ihnen zu
erläutern, wie IR Share Ihre personenbezogenen Daten sammelt und
verarbeitet.
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Hinweis
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten
IR Share respektiert das Recht auf Achtung
des Privatlebens und stellt die Vertraulichkeit Ihrer
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Sie uns mitteilen, bleiben unter der Kontrolle von IR Share. Wir
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bestimmten Fällen gesetzlich dazu verpflichtet. Wenn eine
Unternehmensleitung ein Abonnement für einen Euro-Betriebsrat
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zu IR Notes oder eine sonstige Nutzung des Newsletters oder der
Website von IR Share weiter.
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insbesondere dann, wenn Sie sich auf der Internetseite von IR Share
anmelden oder wenn Sie IR Notes abonnieren, entweder direkt oder
indirekt über die Geschäftsführung Ihres Unternehmens, Ihre
Gewerkschaft oder Ihren Europäischen Betriebsrat. Mithilfe der von
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zugreifen wollen, können Sie uns kontaktieren über frederic.t@irshare.eu. Die Website von IR Share verwendet
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Dubliner Stiftung
(Eurofound).
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In den
Schlagzeilen
Mehr
Familienurlaub, allerdings nicht immer mit angemessener Vergütung
Auf der Tagung des Rats (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und
Verbraucherschutz) vom 21. und 22. Juni einigten sich die Arbeitsminister auf drei
Vorschläge zu Richtlinien im sozialen Bereich: die Überarbeitung
der Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (vgl.
Pressemitteilung
des Rats), eine neue Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (vgl. Pressemitteilung
des Rats) sowie eine Richtlinie über transparente und verlässliche
Arbeitsbedingungen (vgl. Pressemitteilung
des Rats). Sobald das Europäische Parlament zu diesen Vorschlägen Stellung genommen
hat, werden die beiden Institutionen mit der Kommission die Verhandlungen aufnehmen,
um diese drei Richtlinien in erster Lesung anzunehmen, bevor das Mandat des
Parlaments mit den Europawahlen im Juni 2019 endet. Ein Kompromiss wird nicht
einfach sein zwischen dem Parlament, das die von der Kommission vorgestellten
Richtlinienvorschläge verbessern will, und dem Rat, der diese Ziele soeben
heruntergeschraubt hat. Der Vorschlag
einer Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (vgl. IR
Notes 75) sieht für Väter einen Anspruch auf mindestens zehn Arbeitstage
Urlaub vor, für Arbeitnehmer zur Pflege kranker Familienangehörigen einen Anspruch
auf fünf Arbeitstage Urlaub im Jahr sowie einen Elternurlaub, wovon eineinhalb
Monate vergütet werden müssen. Zu großzügig befand der Rat, der es den
Mitgliedstaaten überlassen will, die Länge des Pflegeurlaubs und die Vergütung der
jeweiligen Urlaube festzulegen. Die Richtlinie
über „transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen
Union“ (vgl. IR
Notes 89) sieht vor, dass Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die Bedingungen
des Arbeitsvertrags oder Beschäftigungsverhältnisses am ersten Arbeitstag
unterrichten müssen und nicht in den ersten zwei Monaten, wie es die aktuelle
Richtlinie 91/533 vorschreibt. Ferner dehnt die Richtlinie diese Verpflichtung auf
alle Arbeitnehmer im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs aus. Der Rat hat die
in der Richtlinie angestrebten Ziele über den Zeitpunkt zurückgeschraubt, an dem die
Arbeitnehmer zu informieren sind: einige wesentliche Angaben sollen demnach
innerhalb einer Woche nach Arbeitsbeginn schriftlich mitgeteilt werden und nicht
bereits am ersten Tag. Andere einschlägige Informationen, die als weniger wichtig
erachtet werden, sollen spätestens einen Monat nach Aufnahme des
Beschäftigungsverhältnisses erfolgen. Der Vorschlag scheint die vom Gerichtshof
gewählte Definition eines Arbeitnehmers nicht mehr zu beinhalten. Stattdessen greift
er auf die nationale Definition für Arbeitnehmer zurück, die „nach den
Rechtsvorschriften, Tarifverträgen oder Gepflogenheiten in dem jeweiligen
Mitgliedstaat einen Arbeitsvertrag haben oder in einem Beschäftigungsverhältnis
stehen“. Indem sie die beiden Richtlinienvorschläge teilweise aushöhlen, bestätigen
die europäischen Arbeitsminister indirekt die Anfälligkeit der europäischen Säule
sozialer Rechte (vgl. IR
Notes 74, In den Schlagzeilen), deren Umsetzung allein auf dem guten Willen
der Mitgliedstaaten beruht – mit anderen Worten auf Sand gebaut ist.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Reaktionen auf die Standpunkte des Rats zu den
beiden Sozialrichtlinien (vgl. In den Schlagzeilen):
Mehrere europäische Abgeordnete bedauern die Standpunkte des
Rats. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es ist schade, dass die
grundlegendste Frage, nämlich für wen die Rechte und Pflichten in dieser Richtlinie
gelten, den Mitgliedstaaten überlassen wird“, sagt Agnes Jongerius, EU-Abgeordnete
und Koordinatorin der S&D Fraktion für den Ausschuss Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten. Ebenso bedauert sie, dass die Vergütung des Eltern- oder
Pflegeurlaubs im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt. Der Union wird damit die
Möglichkeit einer einheitlichen Bestimmung genommen (siehe Pressemitteilung).
Als „sehr enttäuschend“ bezeichnet die Abgeordnete Elisabeth Morin-Chartier (EVP)
den Standpunkt des Rats und hofft, dass der vom Parlament angenommene Text „besser“
sein wird. Selbst die Europäische Kommission konnte ihre Enttäuschung nicht
verbergen. Marianne Thyssen, die zuständige europäische Kommissarin, gibt zu, sich
in Bezug auf die Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen
„für einen ehrgeizigeren Ansatz ausgesprochen” zu haben (vgl. Pressemitteilung).
Bei der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben hofft sie, mit dem
Parlament letztendlich „eine echte Wende für viele Paare und Familien
herbei[zu]führen, die sich täglich der Herausforderung stellen, Arbeit und Familie
miteinander zu vereinbaren.“ „Die Verabschiedung eines allgemeinen Ansatzes für zwei
Richtlinien ist ein gutes Zeichen“, so der Generalsekretär des Europäischen
Gewerkschaftsbundes, wobei auch er eine gewisse Verwässerung der Inhalte bedauert
(vgl. Pressemitteilung).
Ein Standpunkt, den der europäische Arbeitgeberverband BusinessEurope nicht teilt.
Vielmehr begrüßt er die „realistischere” Option, die Fragen zur Vergütung des
Urlaubs und der Definition des Arbeitnehmerstatus den Mitgliedstaaten zu überlassen
(vgl. Pressemitteilung).
- Brexit: Angesichts der
schleppenden Verhandlungen zum Brexit, die Großbritannien ab März 2019 zu einem
Drittstaat für die EU machen, wächst die Besorgnis der Sozialpartner zusehends.
Der europäische Metallarbeitgeberverband CEEMET verlangt in einer Pressemitteilung
eine Verlängerung der Übergangsphase. Die europäischen und britischen
Sozialpartner ihrerseits haben zum ersten Mal in ihrer Geschichte eine
gemeinsame Erklärung verfasst und die Brexit-Verhandlungsführer aufgefordert,
sich bei der Suche nach praktischen Lösungen mit ihnen abzustimmen (siehe
Pressemitteilungen von BusinessEurope
und EGB).
- Kampf gegen Diskriminierung:
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 22. Juni eine
an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlung,
um die unabhängigen Einrichtungen zu stärken, die in jedem Staat im Zuge der
Anwendung der Richtlinien zur Gleichstellung und gegen Diskriminierung
eingerichtet worden sind (vgl. Pressemitteilung).
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Metallindustrie: Die
europäischen Sozialpartner im Metallsektor (IndustriAll Europe und CEEMET)
unterzeichneten am 27. Juni eine Verpflichtung
zur Ausbildung und schlossen sich somit der Europäischen
Ausbildungsallianz an (vgl. Pressemitteilung von IndustriAll
und CEEMET).
- Seeverkehr: Die
Sozialpartner im Seeverkehr (ESCA und ETF) beschlossen am 26. Juni
zusammenzuarbeiten, um den Anteil der erwerbstätigen Frauen in ihrem Sektor zu
erhöhen (sie machen nur 2 % der Beschäftigten aus) (vgl. Pressemitteilung
der ETF).
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Rechtsprechung
Abfindung bei Ablehnung einer
Arbeitsvertragsänderung muss garantiert sein: Einer
spanischen Arbeitnehmerin wurde aus wirtschaftlichen Gründen ein anderer
Arbeitsplatz in 450 km Entfernung ihres Wohnsitzes angeboten. Sie lehnte die
Versetzung ab und entschied sich gemäß Artikel 40 des Arbeitnehmerstatuts für die
Beendigung ihres Arbeitsvertrags. Ihr Arbeitgeber akzeptierte diese Entscheidung.
Letzterer hätte ihr eine Abfindung von über 7.000 Euro zahlen müssen. Nach einer
ersten Teilzahlung wurde ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet. Daraufhin wurde
der Antrag zur Auszahlung des Restbetrags an die Lohnausfallkasse gestellt. Diese
lehnte den Anspruch mit der Begründung ab, dass Entschädigungen wegen der Kündigung
eines Arbeitsvertrags auf Antrag des Arbeitnehmers nicht garantiert werden. Der
Gerichtshof urteilte, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2008/94 vom 22. Oktober 2008
über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers „dahin
auszulegen ist, dass in einem Fall, in dem nach der betreffenden nationalen Regelung
bestimmte, bei der vom Arbeitnehmer gewollten Beendigung des Arbeitsvertrags sowie
bei der Entlassung aus objektiven Gründen geschuldete gesetzliche Entschädigungen
[…] unter den Begriff „Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ im Sinne
dieser Vorschrift fallen, auch gesetzliche Entschädigungen unter diesen Begriff
fallen müssen, die bei der vom Arbeitnehmer gewollten Beendigung des Arbeitsvertrags
wegen der Verlegung des Arbeitsorts durch den Arbeitgeber, die einen Wohnsitzwechsel
des Arbeitnehmers erforderlich macht, geschuldet werden“ (vgl.
EuGH, 28. Juni 2018, Rs C-56/17, Checa Honrado).
- Geschlechtsumwandlung und Ruhestandsrente:
Der Gerichtshof hat ein Urteil erlassen (EuGH,
26. Juni 2018, Rs C-451/16), in dem er präzisiert, dass eine Person, die
sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hat, nicht gezwungen werden kann,
ihre zuvor geschlossene Ehe für ungültig erklären zu lassen, wenn sie eine
Ruhestandsrente ab dem für Angehörige des erworbenen Geschlechts geltenden
Rentenalter in Anspruch nehmen möchte (vgl. Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
Vorbeugung von Burnout: Der
Ministerrat billigte am 15. Juni einen Gesetzentwurf zur Unterstützung von Vorhaben
zur primären Vorbeugung von Burnout am Arbeitsplatz (vgl. Pressemitteilung),
die in der branchenübergreifenden Vereinbarung 2017-2018 vorgesehen sind. Ein
Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft oder einer Branche kann somit den Antrag auf
einen Zuschuss für Pilotprojekte stellen, die einen integrierten und
multidisziplinären Ansatz zur Primärvorbeugung von psychosozialen Risiken und
insbesondere von Burnout verfolgen (vgl. Pressemitteilung).
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Luxemburg
- Neue Tarifverträge im Finanzsektor:
Die drei Gewerkschaften ALEBA, OGBL, LCGB und die
Arbeitgeberorganisation ACA unterzeichneten am 28. Mai den neuen Tarifvertrag
für Versicherungsunternehmen 2018-2020 (vgl. Pressemitteilung).
Zuvor hatten die Sozialpartner des Bankensektors – dieselben Gewerkschaften und
der Arbeitgeberverband ABBL – am 9. Mai eine Grundsatzvereinbarung zur
Verlängerung des Tarifvertrags im Bankensektors erzielt (vgl. Pressemitteilung
von ABBL und Pressemitteilung
von ALEBA).
> Weitere
Neuigkeiten: Ab sofort veröffentlichen wir auf der
Website IR Share den monatlichen Flash Report,
den das European Centre of Expertise auf der Grundlage der Länderberichte seines
Expertennetzwerks für die Europäische Kommission erstellt. Das Dokument gibt
Auskunft über die aktuellsten Entwicklungen des Arbeitsrechts und der
Rechtsprechung in den einzelnen Mitgliedstaaten.
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2.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
ArcelorMittal: Im laufenden
Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren zur Übernahme des italienischen Stahlkonzerns
Ilva durch ArcelorMittal hat der EBR von ArcelorMittal am 29. Juni eine erste
Stellungnahme abgegeben, in der er den Kauf zunächst ablehnt. Er könnte sich dafür
aussprechen, wenn die Geschäftsleitung 1. „Garantien zur Zukunft der Werke und
Beschäftigten vorschlägt, die den Konzern verlassen müssen und für die, die im
Konzern verbleiben“; 2. vertraglich „eine gute Integration von Ilva und dessen
Beschäftigten in den Konzern“ sicherstellt; und 3. „einen sozialen Dialog
wiederaufnimmt, der hochwertige und transparente Informationen liefert und den
EBR-Vertretern den dazu erforderlichen Rahmen garantiert. Dieses Ziel muss
abgesichert sein.“ „Unter diesen Bedingungen können wir diesen Prozess
unterstützen“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Gewiss gilt die Kritik der
Unternehmensleitung, doch die Spitzen richten sich direkt gegen die Europäische
Kommission, der „Verleugnung der sozialen Demokratie und Missachtung der
europäischen Instanzen von ArcelorMittal“ vorgeworfen wird.
- Korian: Das Besondere
Verhandlungsgremium zur Einrichtung eines EBR im französischen Konzern Korian
(49.000 Beschäftigte), einem führenden Unternehmen für Altenpflegeheime, nahm
anlässlich seiner ersten Tagung am 25. und 26. Juni an einer Schulung des
Europäischen Gewerkschaftsinstituts teil (vgl. Pressemitteilung).
- Siemens: Die Jahrestagung
des Euro-Betriebsrats von Siemens fand am 23. und 24. Mai in Bratislava
(Slowakei) statt. Ein Hauptthema war die anstehende Fusion der Siemenssparte
Mobility mit Alstom. Die Mitglieder des EBR von Siemens erörterten die
Möglichkeit, bestimmte Unterrichtungs- und Anhörungsrechte an Unterausschüsse
des EBR zu delegieren, beispielsweise in Bezug auf den Transportbereich. Die
drei Vertreter des europäischen Alstom-Betriebsrats, die zu dieser Tagung
eingeladen waren, forderten mit einhelliger Unterstützung ihrer EBR-Kollegen von
Siemens eine Arbeitsplatzgarantie für alle europäischen Beschäftigten, wie sie
den deutschen und französischen Beschäftigten bereits vertraglich zugesichert
wurde (siehe Protokoll).
- Tata Steel: Die Mitglieder
des EBR des indischen Stahlproduzenten Tata Steel erklärten am 11. Juni, dass
sie „immer noch nicht überzeugt“ seien, dass die geplante Fusion „mit
Thyssenkrupp im besten Interesse der Betriebe von Tata Steel Europe und seiner
Beschäftigten ist, die wir vertreten“ (vgl. Meldung der Nachrichtenagentur
Reuters).
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Europäische
Gesellschaft
- Evotec: Der deutsche
Forschungsdienstleister in der Pharmaindustrie Evotec wird ein Besonderes
Verhandlungsgremium einrichten, um eine Vereinbarung über die Beteiligung der
Arbeitnehmer im Rahmen seiner Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE)
auszuhandeln.
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Gewerkschaften
- Caterpillar: Die Tagung
des von IndustriAll Global Union eingerichteten globalen Gewerkschaftsnetzwerks
fand am 25. und 26. Juni in Sagamihara (Japan) statt, an einem Standort, der
Ende Juli stillgelegt wird (vgl. Pressemitteilung).
- Coca-Cola: Die von der
europäischen Gewerkschaftsföderation EFFAT für die Werke von Coca-Cola in Europa
eingerichtete Koordinierungsgruppe tagte am 19. Juni in Hamburg. Es ging um den
aktuellen Stand des laufenden Umstrukturierungsprozesses und der Verhandlungen
in Bezug auf den EBR von Coca-Cola European Partners sowie um die Ergebnisse
einer von EFFAT erstellten Vergleichsstudie, in der die verschiedenen
Tarifverträge analysiert wurden, die für die Werke des Unternehmens in der EU
gelten (vgl. Pressemitteilung).
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4. Studien
und Berichte
Evaluierung digitaler Plattform-Beschäftigung:
Am 27. Juni veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht über
Plattform-Beschäftigte in der EU, der auf einer Umfrage beruht, an der
32.000 Personen in 14 Mitgliedstaaten teilnahmen. Demzufolge hat jeder zehnte
Erwachsene mindestens 1-mal eine Online-Plattform zur Erbringung einer
Dienstleistung benutzt. Während eine solche Plattform für die Mehrheit eine
sporadische Quelle für Nebeneinkünfte ist, arbeiten 2 % der erwachsenen Bevölkerung
mehr als 20 Stunden pro Woche oder verdienen mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen
über diese Online-Arbeitsplattformen. Von den an der Erhebung beteiligten Ländern
führt Großbritannien die Liste an, hier arbeiten 4,3 % mehrheitlich über digitale
Plattformen, gefolgt von den Niederlanden (2,9 %) und Deutschland (2,5 %). Finnland
(0,6%), Rumänien (0,8%) und die Slowakei (0,9%) stehen am anderen Ende der Skala.
- Auswirkungen der Fahrzeugelektrifizierung
auf die Beschäftigung: Die IG Metall
und die größten Hersteller und Zulieferer der Automobilindustrie hatten das
Fraunhofer Institut (vgl. Pressemitteilung)
mit einer Studie
zu den Auswirkungen der Elektromobilität auf die Beschäftigung in der
Antriebsstrangherstellung beauftragt (vgl. Pressemitteilung
von IndustriAll Europe). In dieser Studie werden drei Szenarien zur Auswirkung
der weiteren Dekarbonisierung der Automobilindustrie auf die Beschäftigung
entwickelt. Wenn diese Zahlen auf die europäische Ebene übertragen werden,
„besteht in Szenario 1, das mehr oder weniger den derzeitigen Vorschlägen der
Kommission entspricht, die Gefahr, dass 67.000 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz
verlieren“, so IndustriAll. In den beiden anderen Szenarien sind 108.000 bzw.
210.000 Arbeitsplätze gefährdet.
- Entsenderichtlinie kehrt dem Wettbewerb
mit Niedriglöhnen den Rücken: Diese neue Richtlinie
markiert „eine grundlegende Änderung gegenüber dem vorigen Ansatz“, betont das
Europäische Gewerkschaftsinstitut in einem Kurzdossier
zur Annahme der Entsenderichtlinie. „Der Weg bis zur Einigung war komplex, aber
das Ergebnis ist beeindruckend“, so die Autoren, für die die Richtlinie „die
Regeln radikal ändert“, da sie einem Wettbewerb mit Löhnen innerhalb der EU ein
Ende setzt. Die wichtigsten Maßnahmen sind gleicher Lohn und die wahlweise
Anwendung nicht allgemeinverbindlicher Tarifverträge.
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