|
| |
IR Notes 103 – 12 September 2018
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
Über IR Share
IR
Share bietet Zugriff
auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager
und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online-
Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und
einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über
das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53
95
|
|
|
 |
| |
Eine Frage an
Agnès Parent-Thirion, Forschungsleiterin der Europäischen Stiftung zur
Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
Was ist die wichtigste Botschaft
des Berichts über Burnout am Arbeitsplatz, den die Stiftung zur
Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)
veröffentlicht hat (vgl. In den
Schlagzeilen)? Es besteht ein starkes soziales Interesse an
der Problematik rund um das Burnout-Syndrom. Dies zeigt sich vor
allem an den zahlreichen Artikeln in der Presse, die sich in Europa
mit diesem Thema befassen. Daher ist es wichtig, auf die eine oder
andere Weise darauf zu reagieren. Aus unserer vergleichenden
Untersuchung ergeben sich zwei zentrale Bedürfnisse: Einerseits die
Ergreifung konkreter Maßnahmen und andererseits die Klärung des
Begriffes und des Ausmaßes von Burnout (als Krankheit oder als
psychologisches Syndrom). Burnout geht über die psychosoziale
Gefährdung durch Stress hinaus. Denn neben der Arbeitsbelastung
stellt sich hier auch die Fragen nach dem Sinn, dem Management und
dem symbolischen Wert der Arbeit. Auf europäischer Ebene haben die
Sozialpartner bereits eine Vereinbarung über die Vorbeugung von
Stress und den Umgang damit am Arbeitsplatz unterzeichnet. Das ist
eine sehr wichtige Grundlage, auf der man arbeiten kann. Wir können
auf das Phänomen des Burnouts reagieren, und der Bericht nennt
verschiedene Maßnahmen, die auf nationaler Ebene oder seitens der
Sozialpartner ergriffen wurden. Fest steht, dass es an der Zeit ist,
darauf zu reagieren. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der
Arbeitsqualität ist daher von großer Aktualität.
|
|
|
 |
|
|
 |
IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Dubliner Stiftung
(Eurofound).
|
|
|
In den
Schlagzeilen
Erster
Versuch, das Ausmaß an Burnout in der EU zu erfassen
Eurofound hat am 10. September einen Vergleichsbericht
zum Burnout-Syndrom (Zustand einer Erschöpfung aufgrund
beruflicher Überforderung) innerhalb der EU veröffentlicht. Nachdem die
Wissenschaftler feststellten, dass Burnout ein beliebtes Thema in der Presse ist und
immer häufiger zum Gegenstand von Studien auf nationaler Ebene wird, haben sie sich
erstmalig mit dem Konzept “Burnout” befasst um herauszufinden, wie verbreitet dieses
Syndrom ist, ob es als Berufskrankheit anerkannt ist oder nicht, und nach den
Ursachen gesucht. Der Bericht macht deutlich, wie schwierig es ist, dieses Thema in
den einzelnen Ländern zu vergleichen. Zunächst legt jedes Land den Begriff, wenn er
dort verwendet wird, anders aus. So wird er in manchen Ländern als Störung
definiert, in anderen als Krankheit, und in einigen wenigen direkt als
Berufskrankheit. Die Häufigkeit des Syndroms variiert ebenfalls je nach der Methode,
die den Studien zugrunde liegt: Burnout wird häufiger in den Erhebungen genannt, die
sich auf Aussagen von Einzelpersonen beziehen, als in den Umfragen, die mit
ärztlichen Diagnosen arbeiten. Es gibt also keine harmonisierten Daten und von daher
keine Möglichkeit, die Lage der Europäer in Bezug auf dieses Phänomen zu
vergleichen. Hingegen bestätigen die nationalen Studien eine weite Verbreitung
dieses Phänomens und dessen Zunahme. Sie untermauern die wichtigsten Ursachen wie
die Exposition gegenüber psychosozialen Risiken, verbunden mit einer hohen
Arbeitsbelastung, langen Arbeitszeiten und Überstunden. Die Untersuchung beschreibt
auch die neuesten Entwicklungen zu den Maßnahmen, die Behörden und Sozialpartner
diesbezüglich ergreifen. Der Bericht ist daher eine wertvolle Quelle für politische
Entscheidungsträger und auch für die Sozialpartner, die sich mit diesem Thema auf
nationaler – oder sogar auf europäischer – Ebene oder auf der Ebene der Branchen
oder transnationaler Unternehmen beschäftigen, um dieses Phänomen zu bekämpfen. Das
Dokument ermöglicht einen gemeinsamen Ansatz und gibt nützliche Beispiele von
Verfahrensweisen, die von nationalen Behörden oder Sozialpartnern eingerichtet
wurden.
|
1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
|
Rechtsprechung
Massenentlassungen: Die
Richtlinie 92/56 vom 24. Juni 1992 über Massenentlassungen schreibt
Arbeitgebern, ihre Beschäftigten zu konsultieren, wenn sie Massenentlassungen
planen. Diese Verpflichtung gilt „unabhängig davon, ob die Entscheidung über die
Massenentlassungen von dem Arbeitgeber oder von einem den Arbeitgeber beherrschenden
Unternehmen getroffen wurde“. Erneut zum Begriff „den Arbeitgeber beherrschende[s]
Unternehmen“ befragt, vertrat der Gerichtshof die Ansicht, dass das
Beherrschungsverhältnis nicht nur aus Kapitalverflechtungen resultiert, die dem
beherrschenden Unternehmen die Mehrheit am Gesellschaftskapital oder eine
Stimmenmehrheit sichern (EuGH,
7. August 2018, Rs C‑61/17, C‑62/17 und C‑72/17, Bichat). „Zudem ist davon
auszugehen“, fügt der Gerichtshof hinzu, dass unter diesen Begriff „Sachverhalte
fallen, in denen ein Unternehmen, auch wenn es die […] Stimmenmehrheit nicht
erreicht, einen bestimmenden Einfluss […] ausüben kann, der in den
Abstimmungsergebnissen der Gesellschaftsorgane zum Ausdruck kommt, etwa wegen einer
breiten Streuung des Gesellschaftskapitals des Arbeitgebers, eines relativ geringen
Beteiligungsgrads der Gesellschafter an den Versammlungen oder der Existenz von
Verträgen zwischen Gesellschaftern des Arbeitgebers“.
|
2.
Mitgliedstaaten
Frankreich
- Neue Reform im Bereich Soziales und
Beschäftigung: Das vom Parlament am 1.
August angenommene Gesetz
„zur freien Wahl seiner beruflichen Zukunft” wurde am 7. September
veröffentlicht. In diesem wichtigen Gesetzestext geht es um eine grundlegende
Reform der Systeme der beruflichen Ausbildung und der dualen Ausbildung. Ferner
wird darin eine neue Reform der Arbeitslosenversicherung angekündigt, eine
Verpflichtung zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern vorgesehen und der
Kampf gegen sexuelle und sexistische Gewalt sowie gegen Entsendebetrug
verstärkt.
|
Großbritannien
Folgen eines Brexits ohne Vereinbarung:
Die britische Regierung hat am 23. August einen
„Leitfaden“ für den Fall eines No-Deal-Brexits ohne Vereinbarungen mit der
EU zur Sozialgesetzgebung veröffentlicht. Während die meisten Gesetze, mit denen
europäische Richtlinien umgesetzt werden, beibehalten werden sollen, müssten die
gesetzlichen Rahmenbedingungen für europäische Betriebsräte mit der EU in einem
Abkommen auf Gegenseitigkeit geregelt werden, wie aus diesen Leitlinien deutlich
hervorgeht. Bei einem Brexit ohne Vereinbarung wird die britische Gesetzgebung so
geändert, dass 1. Aufforderungen zur Einrichtung von EBRs nicht mehr gemacht werden
können; 2. geltende Vorschriften für die Funktionsweise von EBRs in Kraft bleiben
und dass 3. Anfragen zur Unterrichtung oder zur Einrichtung eines EBRs, die vor dem
Austritt aus der EU gestellt wurden, auch noch nach dem Austrittsdatum bearbeitet
werden.
|
3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Verlängerung der
Vereinbarung: Die Unternehmensleitung des Solvay-Konzerns (12.000
Beschäftigte in der EU) und die Mitglieder des Euro-Betriebsrats haben am 20.
Juni ein Abkommen
zur Erneuerung der EBR-Vereinbarung unterzeichnet, mit der die
Funktionsweise dieses Organs ausgebaut und die Zusammensetzung angepasst wird.
Zweimal jährlich wird das Sekretariat um vier weitere EBR-Mitglieder erweitert
und befasst sich „mit einer besonderen Tagesordnung, die verschiedene Themen
[abdeckt] wie (…) nachhaltige Entwicklung, Hygiene, Sicherheit, Umwelt und
Digitalisierung“.
|
Transnationaler sozialer Dialog
- Abkommen über eine globale
Instanz: Am 7. Juni wurde zum „Solvay Global Forum“
(SGF), das 2015 im Solvay-Konzern informell
gegründet wurde, eine Vereinbarung
unterzeichnet. Diese Instanz vertritt die 30.000 Beschäftigten des Konzerns und
„setzt sich aus acht Gewerkschaftsvertretern zusammen: vier Mitglieder des
EBR-Sekretariats und vier Mitglieder aus USA, Brasilien, China und Korea.“ Der
internationale Gewerkschaftsverband IndustriAll wird aufgefordert, das
Ernennungsverfahren durch Konsultierung seiner Mitgliedsgewerkschaften zu
unterstützen. Das SGF kann kollektive Vereinbarungen zu länderübergreifenden
Themen unterzeichnen.
|
Transnationale Vereinbarungen
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz:
Die Unternehmensleitung von DS Smith, einem führenden
europäischen Anbieter von Verpackungen (27.000 Beschäftigte in 37 Ländern)
unterzeichnete am 10. Juli zusammen mit seinem EBR eine Vereinbarung über die Gefährdung
der Arbeitnehmer durch „Hitze-Stress“. Die Vereinbarung zielt darauf ab, zu
„einem gemeinsamen Verständnis“ über Probleme im Zusammenhang mit Hitze-Stress zu
gelangen. Empfohlen wird die Evaluierung der Risiken an allen Standorten, „um die
Risiken für die Gesundheit zu berücksichtigen, die durch das Arbeitsumfeld
entstehen, durch Prüfung der Arbeitsvorgänge, bei denen es zu einer Belastung durch
Hitze und (ggf.) durch Kälte kommt“. Nach der Evaluierung sind die Standorte
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahr schwerwiegender
Schäden zu reduzieren, zu mildern oder zu beseitigen.
- Soziale Grundrechte:
Der Hersteller von Bekleidung und Modeartikeln Esprit und der
internationale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union unterzeichneten am
30. April eine internationale
Rahmenvereinbarung über soziale Grundrechte für die Lieferkette von
Esprit. Diese Vereinbarung gilt für 525.000 Beschäftigte, die in 27 Ländern für
1.100 Zulieferer arbeiten (vgl. Pressemitteilung).
> In
Kürze: Die französische Bank BNP Paribas wird am 18.
September eine weltweite Rahmenvereinbarung offiziell unterzeichnen.
|
|
|