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IR Notes 104 – 26 September 2018
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Christy Hoffman, Generalsekretärin von UNI Global Union
Was ist das Besondere an der
internationalen Rahmen-vereinbarung, die Sie mit der
französischen Bank BNP Paribas unterzeichnet haben (siehe
“In den
Schlagzeilen”) ? Diese Vereinbarung enthält nicht nur
Bestimmungen in Bezug auf die Einhaltung der Grundrechte, sondern
auch Rechte, die üblicherweise in dieser Art von Abkommen nicht
vorkommen, wie der Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, sechs
Tage Vaterschaftsurlaub und Sterbe- und
Berufsunfähigkeitsversicherungen. Aufgenommen wurden auch
Bestimmungen zum Diversitätsmanagement und zur Prävention sexueller
Belästigung. Wir haben uns an den europäischen Vereinbarungen
orientiert, die wir mit BNP Paribas bereits geschlossen hatten, was
bei den Verhandlungen geholfen hat. Diese weltweite Vereinbarung ist
dort wichtig, wo es nur wenige Gewerkschaften gibt. Es ist
notwendig, die Rolle von Gewerkschaften und die Bedeutung von
Tarifverhandlungen zu bekräftigen. Denn in vielen Ländern,
insbesondere außerhalb der EU, werden die Rechte der Arbeitnehmer
auf die eine oder andere Weise nicht respektiert.
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Nadalet, Christer
Thornqvist, Frédéric Turlan
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In den
Schlagzeilen
BNP Paribas
errichtet einen Sockel sozialer Grundrechte für ihre Beschäftigten
Die Leitung der französischen Bank BNP Paribas (200.000 Beschäftigte) und der
internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union unterzeichneten am 18.
September eine Vereinbarung
über „Grundrechte und einen globalen Sozialrahmen“. Darin werden nicht nur
die sozialen Grundrechte garantiert, sondern den Beschäftigten auch eine Reihe von
konkreten Rechten gewährt. Alle Arbeitnehmerinnen haben hiernach einen Anspruch auf
mindestens 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, und die verschiedenen
Konzerneinheiten werden „dringend“ aufgefordert, einen bezahlten Vaterschaftsurlaub
von mindestens sechs Tagen einzuführen. Die Unterzeichner vereinbaren für alle
Beschäftigten eine soziale Absicherung in den drei Bereichen Todesfallversicherung,
Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung. Für ein besseres Gleichgewicht zwischen
Arbeits- und Privatleben hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf fünf unbezahlte
Urlaubstage pro Jahr aus persönlichen Gründen. Dieser Urlaub kann auch in Form von
halben Tagen genommen werden. In der Vereinbarung werden ferner die Verpflichtungen
des Konzerns im Hinblick auf die Antizipation des Wandels und die Unterrichtung und
Anhörung bei Umstrukturierungsplänen präzisiert (vgl. Pressemitteilung
von UNI Global Union). (photo: Olivier Braive –
BNP Paribas)
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Hilfe für portugiesische Textilarbeiter:
Die europäische Kommission hat am 11. September
vorgeschlagen, Portugal knapp 4,7 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung zu gewähren, um 730 Beschäftigte aus dem
Bekleidungssektor und ebenso viele junge Erwachsene, die sich nicht in Aus- oder
Fortbildung befinden und keiner Arbeit nachgehen (NEETs), bei der Suche nach
einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen (vgl. Pressemitteilung).
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Rechtsprechung
Diskriminierung wegen der Religion:
In einem Urteil über die Entlassung eines Arztes durch ein
katholisches Krankenhaus in Deutschland wegen seiner erneuten Eheschließung nach
einer Scheidung (vgl. Pressemitteilung)
erinnert der Gerichtshof daran, dass wenngleich eine religiöse Organisation oder
eine Organisation mit einem weltanschaulichen Bekenntnis Entscheidungen treffen
kann, die als diskriminierend angesehen werden können, so darf sie dieses nur in
einem gewissen Rahmen tun. Die Akzeptanz des Arztes der katholischen Auffassung über
den heiligen und unauflöslichen Charakter der kirchlichen Eheschließung „erscheint
[…] nicht notwendig […] unter Berücksichtigung der […] ausgeübten Tätigkeiten,
nämlich Beratung und medizinische Pflege in einem Krankenhaus und Leitung der
Abteilung ‚Innere Medizin‘ als Chefarzt“. „Sie scheint somit nicht […] eine
wesentliche Voraussetzung der beruflichen Tätigkeit zu sein“, so der Gerichtshof,
der ferner hervorhebt, dass auch Ärzte, die nicht katholischer Konfession sind,
vergleichbare Funktionen in diesem Krankenhaus innehaben. Das Urteil ist daher nicht
gerechtfertigt. Das nationale Gericht hat „für die volle Wirksamkeit“ der Rechte zu
sorgen, die sich aus dem Verbot der Diskriminierung wegen der Religion oder der
Weltanschauung ergeben, „indem es erforderlichenfalls jede entgegenstehende
nationale Vorschrift unangewendet lässt“, wenn es das einschlägige nationale Recht
nicht in Übereinstimmung mit dem EU-Recht auslegen kann (EuGH,
11. September 2018, Rs C-68/17, IR).
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Austausch von entsandten Arbeit-nehmern:
In einer Rechtssache zu Sozialdumping, das einen
österreichischen Schlachthof (Alpenrind) betrifft, der Arbeitnehmer beschäftigte,
die von ungarischen Unternehmen nach Österreich entsandt wurden (vgl. Pressemitteilung),
hat der Gerichtshof einerseits seine Rechtsprechung bestätigt, nämlich dass die
A1-Bescheinigung über die Eingliederung der entsandten Arbeitnehmer in das System
der sozialen Sicherheit des Herkunftsmitgliedstaats bindend ist (EuGH,
6. September 2018, Rs C-527/16, Alpenrind e.a.). Andererseits legte er Art.
12 Abs. 1 der Verordnung Nr. 883/2004 dahingehend aus, dass die entsandte Person
weiterhin den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats unterliegen kann, in dem ihr
Arbeitgeber gewöhnlich tätig ist. Wenn die Dauer der Entsendung vierundzwanzig
Monate nicht überschreitet und der entsandte Arbeitnehmer „nicht eine andere Person
ablöst“. Da „die Auslegung des Ablöseverbots“ eine Ausnahme von der allgemeinen
Regel darstellt, die eine Anwendung der Sozialversicherungsgesetze am Arbeitsplatz
vorsieht, ist diese Auslegung dem Gerichtshof zufolge „eng auszulegen“. Daher folgt
„dass der wiederholte Rückgriff auf entsandte Arbeitnehmer zur Besetzung desselben
Arbeitsplatzes, auch wenn verschiedene Arbeitgeber die Entsendungen vornehmen, weder
mit dem Wortlaut noch mit den Zielen von Art. 12 Abs. 1 […] vereinbar ist […], so
dass eine entsandte Person die dort vorgesehene Sonderregel nicht in Anspruch nehmen
kann, wenn sie einen anderen Arbeitnehmer ablöst”.
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2.
Mitgliedstaaten
Frankreich
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Italien
Neues Interesse der Gewerkschaften an
Euro-Betriebsräten: Auf dem abschließenden
Seminar des europäischen Projekts Circle, das von SindNova
ausgerichtet wurde, signalisierten mehrere Verantwortliche der drei italienischen
Gewerkschaftsverbände ihre Bereitschaft in EBRs zu investieren, um den
Herausforderungen von Globalisierung und Digitalisierung besser entgegentreten zu
können. Sie wiesen auf die Notwendigkeit hin, ihre Mitglieder für die Arbeit in den
EBRs besser zu schulen. Sie bedauerten, wie schwer es für Euro-Betriebsräte, vor
allem in Italien, sei, gegen die Verletzung ihres Rechts auf Unterrichtung und
Anhörung gerichtlich vorzugehen und beklagten, dass ein Mechanismus zur
Sanktionierung solcher Verstöße auf europäischer Ebene fehle.
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Schweden
- Sozialpartner verteidigen ihre Autonomie:
Vor etwa einem Jahr hat die Arbeitsministerin Ylva Johansson
einen Denkprozess eingeleitet mit der Absicht, das Streikrecht zu ändern. Kurz
bevor sie im Juni entsprechende Ergebnisse vorlegen wollte, kamen ihr die
Sozialpartner zuvor. Sie reichten einen gemeinsamen Legislativvorschlag ein und
verteidigten so ihre Autonomie, die das Kernstück des schwedischen Sozialmodells
ist. Sie schlagen nur geringfügige Änderungen an der bestehenden Praxis vor.
Danach sollen Streiks gegen Unternehmen verboten werden, die bereits mit einer
anderen Gewerkschaft eine Tarifvereinbarung geschlossen haben, und das
letztendliche Ziel von Streiks (und von Aussperrungen) soll der Abschluss einer
Tarifvereinbarung sein, die den sozialen Frieden gewährleistet (vgl. auch Artikel
des Europäischen Gewerkschaftsinstituts). Doch bis zur Bildung einer neuen
Regierung liegt dieser Vorschlag jedoch auf Eis.
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3.
Unternehmen
Transnationale Vereinbarungen
Soziale Grundrechte: Am 17.
September unterzeichnete Groupe
Partouche (4.288 Beschäftigte), der führende Betreiber von
Casinos in Europa, eine internationale
Rahmenvereinbarung mit dem internationalen Gewerkschaftsverband Uni Global
Union „Solch eine Vereinbarung kann im Hinblick auf eine Ausweitung unserer
Aktivitäten im Ausland nicht schaden, auch wenn dies zurzeit kein brandaktuelles
Thema ist“, sagt Benjamin Castaldo, Personalchef des Konzerns. „Wir haben diesen
Vertrag vor allem unterzeichnet, um Uni Global Union bei der Verteidigung der
sozialen Grundrechte in den Ländern zu unterstützen, die Aufholbedarf haben.“ (vgl.
Pressemitteilung
von UNI Global Union). > In Kürze: Die französische Bank
Société Générale wird im
Oktober Neuverhandlungen zu seiner 2015 unterzeichneten internationalen
Rahmenvereinbarung aufnehmen.
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Betriebsvereinbarungen
Umstrukturierung: Die
Beschäftigten des italienischen Stahlkonzerns Ilva haben die Vereinbarung
zwischen dem Konzern ArcelorMittal, der Ilva
übernimmt, und den Gewerkschaften mit großer Mehrheit befürwortet. In dieser
Vereinbarung werden die Bedingungen für die Übernahme und den Erhalt der
Arbeitsplätze geregelt. Insgesamt bleiben 10.700 Stellen (von insgesamt 13.500)
erhalten, und ca. 2.000 Beschäftigte nehmen die Anreize für ein freiwilliges
Ausscheiden in Anspruch. Für die übernommenen Arbeitnehmer findet die neueste
Kündigungsreform keine Anwendung, wonach für Schadensersatzklagen bei
ungerechtfertigten Kündigungen eine Obergrenze gilt (vgl. Pressemitteilung
von IndustriAll).
- Beteiligung der Arbeitnehmer im
Aufsichtsrat: Das italienische Unternehmen Manfrotto (500
Arbeitnehmer), das Foto-, Videokamera- und Beleuchtungszubehör herstellt, hat am
15. April eine Vereinbarung mit den drei repräsentativen Gewerkschaftsverbänden
(Fim Cisl, Fiom Cgil und Uilm Uil) unterzeichnet. Diese sieht eine Verbesserung
der Berufsausbildung vor sowie in Anlehnung an das deutsche oder schwedische
Modell einen Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat, was in Italien eine
Seltenheit darstellt. „Mit der Beteiligung von Arbeitnehmern an den Strategien
des Unternehmens wird Manfrotto zu einem sehr wichtigen Pilotversuch, den wir
auf nationaler Ebene beobachten wollen, um eine Art positiven Dominoeffekt für
alle anderen Unternehmen auszulösen“, sagt Marco Bentivogli, Generalsekretär von
Fim Cisl, in Il
Corriere delle Alpi.
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Gewerkschaften
Globales Gewerkschaftsnetzwerk:
Beim amerikanischen Papier- und Verpackungshersteller Westrock (45.000 Beschäftigte)
wurde ein globales Gewerkschaftsnetzwerk errichtet (vgl. Pressemitteilung
von IndustriAll), um „proaktive, stabile Arbeitsbeziehungen in allen Regionen zu
fördern, in denen WestRock vertreten ist.“ EBR-Vorsitzender Raffiq Moosa sagt: „Im
Laufe der Jahre haben wir in Europa eine auf Vertrauen und Respekt beruhende
Beziehung aufgebaut. Jetzt geht es darum, dies weltweit umzusetzen.“
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