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IR Notes 109 – 5 Dezember 2018
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Petra Molenaar, EBR-Sachverständige, SBI Formaat
In der Sache Alcoa (siehe Punkt 3.
Unternehmen) hat das Gericht von Rotterdam sein Urteil im
Eilverfahren gesprochen. Sind Sie mit dem Ergebnis
zufrieden? Der Richter hat festgestellt, dass die
Schließung von zwei Standorten in Spanien mit 700 Entlassungen ein
transnationales Vorhaben ist, das sich auf den gesamten Konzern
auswirkt; denn schließlich sind ca. 20 % der Mitarbeiter in Europa
von den geplanten Stellenkürzungen betroffen. Damit bestätigt das
Gericht uns in unserer Auffassung, dass es sich um ein
transnationales Thema handelt und nicht um ein Vorhaben, das nur ein
Land betrifft. Der Richter ist dagegen nicht davon überzeugt, dass
die Unternehmensleitung ihre Entscheidung bereits getroffen hat. Er
geht davon aus, dass die Eröffnung eines 30-tägigen Unterrichtungs-
und Anhörungsverfahrens in Spanien noch Änderungen an diesem
Vorhaben zulässt, wohingegen der EBR der Ansicht ist, dass ein
solcher Zeitraum lediglich zur Aushandlung eines Sozialplans und
nicht zur Diskussion des Vorhabens selbst ausreicht. Wir haben daher
zu diesem Punkt Berufung im Eilverfahren eingelegt, um eine
Aussetzung des Verfahrens zu erreichen.
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Agenda
7. Dezember
Paris
33. Kolloquium der Fachzeitschrift für Arbeitsrecht „Droit social“ zum
Thema: „Welche
Stellung haben Gewerkschaften im neuen Sozialmodell?“
13. Dezember
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zur
Geschäftsgeheimnis-Richtlinie, ausgerichtet von Astrees und IR
Share. Tel.: + 33 (0)6 81 41 53 95.
13.
Dezember Noisy-Le-Grand
Internationales IRES-Seminar zum Thema: Soziales
Europa und europäische Gewerkschaftsarbeit. Im Mittelpunkt
stehen die Beiträge des Gemeinschaftswerks ‚Rough Waters: European Trade
Unions in a Time of Crisis‘. Mehrere Autoren werden anwesend sein. Mit
einer Einführung über das soziale Europa und europäische
Gewerkschaftsarbeit.
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste
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In den
Schlagzeilen
Reallöhne in
der EU stagnieren
Am 21. November veröffentlichte die Europäische Kommission eine Reihe von Dokumenten,
die den Zyklus des Europäischen Semesters 2019 einleiten, das die Staaten bei der
Koordinierung ihrer Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie bei der Bewältigung der
wirtschaftlichen Herausforderungen in der EU unterstützen soll (vgl. Pressemitteilung
und Factsheet
der Kommission). Besonders wichtig sind dabei die folgenden beiden Dokumente: 1. Der
Jahreswachstumsbericht
2019 – in diesem Bericht zeigt die Kommission auf, wie das Wachstum in der
EU gefördert werden kann; 2. Der Entwurf
des gemeinsamen Beschäftigungsberichts nennt die im Arbeitsmarkt erzielten
Ergebnisse und die anstehenden Herausforderungen. Des Weiteren wird die Kommission
eine Infographie
zum Sozialanzeiger veröffentlichen, woran der Fortschritt gemessen werden kann, der
im Rahmen der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte erzielt wurde. Die
Kommission wünscht, dass die Arbeitsgesetzgebung und die Sozialsysteme „allen
Arbeitnehmern Sicherheit bieten“ und „den Übergang zwischen verschiedenen
Arbeitsplätzen und Beschäftigungsformen erleichtern“. „Die Reallöhne wuchsen auch
2017 im Durchschnitt weniger stark als die Produktivität und setzten damit einen
bereits seit Längerem bestehenden Trend fort“, stellt sie ferner fest. In
zahlreichen Staaten liegen sie unter dem Vorkrisenniveau. Nach Feststellung eines
Rückgangs von Tarifverhandlungen, die eine Lohndynamik sicherstellen, schlägt die
Kommission vor, „Maßnahmen zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten der
Sozialpartner“, zu ergreifen, insbesondere „in Ländern, in denen der soziale Dialog
schwach ausgeprägt ist oder durch die Krise negativ beeinflusst wurde“. In einigen
Ländern liegt die Einkommensungleichheit noch über dem Vorkrisenniveau.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Whistleblower: Der
Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments nahm am 20. November einen Bericht über
den Entwurf einer Whistleblower-Richtlinie an. Nach dem von der Kommission
vorgestellten Text mussten sich Hinweisgeber zunächst an ihren Arbeitgeber wenden,
bevor sie an eine zuständige Behörde oder an die Medien gehen konnten. Diese
Bestimmung wurde vom Parlament abgeändert. „Wir haben die strikte Hierarchie der
Meldekanäle aufgehoben, damit sich ein Hinweisgeber direkt an die zuständigen
Behörden wenden kann, auch um einen leichteren Zugang zu den Medien
sicherzustellen“, erklärte S&D Abgeordnete Virginie Rozière. Mit Blick auf die
Verabschiedung der Richtlinie dürften jetzt die Verhandlungen mit dem Rat
eingeleitet werden.
- Karzinogene und Mutagene:
Am 20. November stimmte der Ausschuss für Beschäftigung und
soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments für den Änderungsantrag in
der dritten Überarbeitung der Richtlinie zum Schutz der Arbeitskräfte vor
Karzinogenen und Mutagenen (vgl. Kommentar
des Europäischen Gewerkschaftsinstituts). Das Parlament und der Rat werden nun
Verhandlungen aufnehmen, damit diese Richtlinie im ersten Halbjahr 2019
verabschiedet werden kann.
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Europäische
sozial dialogue
UEAPME wird SMEunited: Der
Arbeitgeberverband, der auf europäischer Ebene die Interessen des Handwerks und der
KMU vertritt, änderte am 6. November seinen Namen in „SMEunited“ (vgl.
Pressemitteilung). Als anerkannter europäischer Sozialpartner veröffentlichte der
Verband ein Memorandum
für die Europawahlen 2019, in dem er seine Standpunkte und Prioritäten
vertritt.
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Rechtsprechung
- Pflegeeltern sind keine Arbeitnehmer wie
die anderen: Der Gerichtshof entschied, dass
Pflegeeltern, die ein Kind in den eigenen Haushalt aufnehmen und eingliedern und
seine Entwicklung und Erziehung kontinuierlich gewährleisten, Arbeitnehmer sind,
aber keinen Anspruch auf die Ruhezeiten oder die Höchstarbeitszeit haben, die in
der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 vom 4. November 2003 festgelegt sind (EuGH,
20. November 2018, Rs C-147/17, Sindicatul Familia Constanta).
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2.
Mitgliedstaaten
Frankreich
Fahrradkuriere gelten als
Angestellte: Das oberste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit,
das Kassationsgericht, hat am 28. November zum ersten Mal ein Urteil
bezüglich der Verträge zwischen Fahrradkurieren und ihren Plattformen (Take Eat
Easy) erlassen (siehe Erläuterung
des Gerichts). Das Gericht ist der Ansicht, dass ein Dienstleistungsvertrag in
einen Arbeitsvertrag umgewandelt werden muss, wenn ein Unterordnungsverhältnis
nachgewiesen werden kann. Zur Charakterisierung dieses Unterordnungsverhältnisses
hebt das Gericht hervor, dass die von den Kurieren benutzte App über eine einfache
Vernetzung hinausgehe, „da sie mit einem GPS-System ausgestattet ist, mit dem das
Unternehmen die Position des Kuriers in Echtzeit verfolgen und die Gesamtzahl der
von ihm gefahrenen Kilometer verbuchen kann“. Außerdem kann die Plattform
„Sanktionen gegen den Kurier verhängen“.
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Ungarn
- Lockerung der
Arbeitszeitregelungen: Die Regierung hat eine radikale
Änderung der Arbeitszeitregelungen vorgeschlagen, ohne vorher die Sozialpartner
zu konsultieren und nach einer verkürzten Parlamentsdebatte. Das
Gesetzesvorhaben enthält drei grundlegende Änderungen: 1. Die Erhöhung des
maximalen jährlichen Überstundenkontingents von derzeit 250 Stunden auf 400
Stunden; 2. Die Einführung eines 3-jährigen Zeitraums zur Anpassung der
Arbeitszeit durch Tarifvertrag. 3. Die Arbeitgeber sollen die Möglichkeit
erhalten, die Arbeitszeiten jederzeit mit Zustimmung der Arbeitnehmer zu ändern.
Ziel ist es, den derzeitigen Arbeitskräftemangel durch eine Verlängerung der
Arbeitszeit auszugleichen.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Streitigkeiten wegen fehlender Anhörung:
Das Gericht in Rotterdam erließ eine Eilverfügung in einer
Rechtssache (siehe Eine Frage an…), bei der es darum ging, dass die
Unternehmensleitung des amerikanischen Aluminiumproduzenten Alcoa die Unterrichtungs- und
Anhörungsrechte seines EBRs verletzt haben soll. Die Unternehmensleitung informierte
den engeren Ausschuss am 17. Oktober über sein Vorhaben, zwei Standorte in Spanien
(700 Beschäftigte) zu schließen (vgl. Mitteilung von
IndustriAll Europe). Ein entsprechendes Schreiben wurde am selben Tag an die
Betriebsräte und Gewerkschaften der betroffenen Standorte geschickt, um sie über die
Einleitung eines Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens zu den Massenentlassungen
zu informieren. Mit diesem Verfahren muss innerhalb eines Monats eine Einigung
erzielt werden. Sollte eine Einigung innerhalb dieser Frist scheitern, kann die
Unternehmensleitung die Standorte ohne Sozialplan schließen. „Der engere Ausschuss
hat beschlossen, die Angelegenheit vor Gericht zu bringen, um die Aussetzung des
Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens zu den Massenentlassungen zu beantragen“,
erklärte Petra Molenaar von SBI Formaat, die den engeren Ausschuss berät, und zu
warten, bis dass der EBR seine Stellungnahme auf der Grundlage eines Gutachtens
abgegeben hat.“ Im Gegensatz zur Geschäftsleitung hält der EBR eine Anhörung für
notwendig, denn in seinen Augen ist das Vorhaben durchaus länderübergreifend, da
sich die Schließung auf den gesamten Konzern auswirkt, vor allem auf das in Ungarn
angesiedelte Shared Service Center und auch durch die Übertragung der Aktivitäten
auf andere Standorte innerhalb der EU.
- Anhörung gefordert: Der
EBR des Konzerns Safran
(91.000 Beschäftigte) veröffentlichte am 16. November eine Pressemitteilung über die
Umstrukturierungspläne für den deutschen Standort Zodiac Premium Galleys in
Herborn, wo Safran plant, ein Drittel der Arbeitsplätze abzubauen. Der EBR „will
sehr wohl seine Rechte auf Unterrichtung und Anhörung bei diesem transnationalen
Thema geltend machen“, während die Unternehmensleitung dieses Vorhaben nicht als
transnational einstuft.
- EBR-Einrichtung:
Französisches Beratungsunternehmen und
Ingenieurdienstleister Altran (28.300 Beschäftigte
in der EU) unterzeichnete am 19. September eine EBR-Vereinbarung. Darin
heißt es im Hinblick auf den Brexit, dass ein von der Vereinbarung betroffenes
Land auch nach Austritt aus der EU „im Anwendungsbereich der Vereinbarung
verbleibt“ und seine Vertretung beibehalten wird. Am 4. Mai wurde im
französischen Versicherungskonzern SMA (3.288 Beschäftigte)
eine Vereinbarung zur
Errichtung eines EBR geschlossen, die Frankreich und zwei Niederlassungen in
Spanien und Portugal abdeckt
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Gewerkschaften
- Forderung nach weltweitem sozialen Dialog:
Das globale Gewerkschaftsnetzwerk des Konzerns Sanofi (100.000 Beschäftigte)
hat auf seiner Tagung am 22. November eine Erklärung angenommen und das
Unternehmen aufgerufen „einen Mechanismus zu einzurichten, mit dem ein
regelmäßiger echter sozialer Dialog auf globaler Ebene gefördert wird“ (vgl. Mitteilung).
- Einrichtung eines globalen
Gewerkschaftsnetzwerks: Das globale
Gewerkschaftsnetzwerk des amerikanischen Konzerns für Glasbehälter Owens-Illinois (26.000
Beschäftigte) tagte erstmalig am 12. und 13. November. Die Teilnehmer nahmen
eine Entschließung für einen weltweiten sozialen Dialog an (vgl. Pressemitteilung).
- Arbeitsbedingungen: Das
globale Gewerkschaftsnetzwerk von Amazon tagte am 21. und 22.
November auf Initiative von UNI Commerce mit der Unterstützung der
Friedrich-Ebert-Stiftung. Die Teilnehmer sprachen insbesondere über
Arbeitsbedingungen und die Einrichtung einer gewerkschaftlichen
Koordinierungsgruppe, die aus sechs Mitgliedern bestehen soll (vgl. Zusammenfassung
des Europäischen Gewerkschaftsinstituts).
- Europäische Rahmenvereinbarung:
Im Zusammenhang mit der Übernahme von sechs ArcelorMittal-Standorten durch
Liberty House fordern die
europäischen Gewerkschaften von ArcelorMittal Verhandlungen für eine europäische
Rahmenvereinbarung, um diese Standorte mit „langfristigen Garantien für
Beschäftigung, Qualität der Arbeitsplätze, Produktionsumfang und
Investitionspläne“ auszustatten (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll Europe).
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