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IR Notes 115 – Unilever unterzeichnet bahnbrechende Vereinbarung zur Beschäftigung der Zukunft

  IR Notes 115 – 13 März 2019
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Hermann Soggeberg, Konzernbetriebsratsvorsitzender bei Unilever

Sie haben soeben in einem Konzern, der dem zunehmenden Druck von Investoren-Aktivisten zur Verbesserung der Gewinnmarge ausgesetzt ist, einen europäischen Rahmenvertrag über die Arbeit der Zukunft unterzeichnet (vgl. In den Schlagzeilen). Wie ist es Ihnen gelungen, von der Unternehmensleitung die Zusage für eine Finanzierung der Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme zu erhalten?
Mit unserer intensiven Kampagne „People before Profit“ oder auch „Mensch vor Marge“ konnten wir ein echtes Kräfteverhältnis herstellen. Wir freuen uns, dass wir – zum ersten Mal seit zehn Jahren – ein Treffen des Konzernbetriebsrats mit dem neuen CEO organisieren konnten, der mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung diese Verpflichtung eingegangen ist.  Wir denken, wir haben uns Gehör verschafft und sehen diese Rahmenvereinbarung als gutes Zeichen. Denn sie zeigt, dass eine Steigerung der Rentabilität mit dem Bedürfnis der Beschäftigten nach Kompetenzen und Fähigkeiten durchaus vereinbar ist. Nach dieser Vereinbarung wird der Konzern seine Beschäftigten nicht nur weiterbilden, damit sie mit der Entwicklung der Arbeitsplätze Schritt halten können, er wird sie auch weiterbilden, falls ihr Arbeitsplatz abgeschafft wird, um ihre Beschäftigungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten oder zu verbessern. Die Vereinbarung enthält innovative Ansätze zur Zusammenarbeit mit dem Management im Hinblick auf die Zukunft der Arbeit, die Digitalisierung, neue Beschäftigungsformen etc. Sie kann nicht ins Detail gehen. Diese Herausforderung müssen nun die Arbeitsgruppen bewältigen, die auf nationaler Ebene eingerichtet werden. Aber sie ermöglicht die Finanzierung der konkreten Maßnahmen, die sich aus der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppen ergeben.

 
  Nominierungen

Oliver Röpke, Leiter des ÖGB-Europabüros (CV) in Brüssel, ist neuer Präsident der Arbeitnehmergruppe im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und löst damit Gabriele Bischoff (DGB) ab, die diesen Posten dreieinhalb Jahre innehatte. Bischoff trat zurück, um als Berlins SPD-Kandidatin an den Wahlen zum EU-Parlament teilzunehmen  (vgl. Pressemitteilung).

 
  Agenda

 


13. März
Paris
Konferenz mit dem Titel  „Tempête judiciaire sur le plafonnement des indemnités de licenciement injustifié et sur les plateformes numériques – regards croisés franco-italiens“ („Juristische Auseinandersetzung zu Höchstgrenzen bei Entschädigung ungerechtfertigter Kündigungen und digitalen Plattformen – Frankreich und Italien im Vergleich“ organisiert von der Universität Paris-Nanterre (UFR DSP), dem IRERP und Master 2 Sozialrecht.


15. März
Brüssel

Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik


21. März
Paris

Debatte von EUROGIP zum Thema: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Welche Stellschrauben gibt es in Europa für eine Präventionskultur in Unternehmen? Auf der Konferenz erfolgt eine Bestandsaufnahme auf internationaler, nationaler und sektoraler Ebene der verschiedenen Ansätze in diesem Bereich, der Leistungen von Versicherungsunternehmen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich und Dänemark sowie der Managementstandards  für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.


21. und 22. März
London

Deutsch-britische EBR-Fachtagung, organisiert von der EWC Academy,  mit Catherine Sarah Barnard, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Cambridge und Stephen Redmond, Vorsitzender des Central Arbitration Committee (CAC), der ersten Instanz im britischen EBR-Recht.


2. April
Paris
Die CFDT Construction et Bois veranstaltet eine Diskussion zum Thema « Citoyen et syndicaliste : 2 voix pour agir pour l’Europe » (Bürger und Gewerkschafter : 2 Stimmen, um sich für Europa einzusetzen) mit Pascal Lamy (Institut Jacques Delors), Marcel Grignard (Confrontations Europe), Werner Buelen (EFBH), Sylvain Lefebvre (IndustriAll Europe) und Laurent Berger (CFDT).


3. und 5. April
Paris

Jahrestagung zu Arbeitsrecht und Recht auf Diversität der International Bar Association zum Thema „Arbeitsrecht in schwierigen Zeiten“.


4. April
Warschau

Drittes Seminar im Rahmen des Projekts „European Metal Workers participation : State of play and best practices on the edge“ über die Wirksamkeit der Anhörung des Europäischen Betriebsrats, wird von der FGMM-CFDT mit Unterstützung von Syndex und zwölf weiteren Gewerkschaftsverbänden der EU-Staaten veranstaltet. Kontakt: caroline.blot@fgmm.cfdt.fr


9. April
Brüssel
Die Europäische Kommission organisiert eine hochrangige Konferenz über „Die Zukunft der Arbeit: Heute. Morgen. Für alle“.


16. April
Brüssel

Abschlussseminar des EU-Projekts EWC 4.0 zur Rolle der EBRs bei der Digitalisierung, unter der Leitung von Astrees und IR Share.
E-Mail: c.teissier@astrees.org

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Jan Czarnasty und Frédéric Turlan.
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In den Schlagzeilen
Unilever unterzeichnet bahnbrechende Vereinbarung zur Beschäftigung der Zukunft

Eine transnationale Vereinbarung von großer Bedeutung. Zu Recht sprechen die Unterzeichner von „einer ehrgeizigen Initiative und einem anspruchsvollen Programm mit einem umfangreichen Einsatz von Ressourcen“. In dieser Vereinbarung erinnert der Konzernbetriebsrat an eine frühere Stellungnahme (Barcelona Agenda Roadmap). Darin bestätigte er zum einen, dass blindes Profitstreben ohne Berücksichtigung der Bedürfnisse der Mitarbeiter nicht haltbar sei. Zum anderen müssten Produktivitätsgewinne folglich auch in die Mitarbeiter investiert werden. Die zwischen der Unternehmensleitung und dem Konzernbetriebsrat am 6. März unterzeichnete europäische Rahmenvereinbarung über die Arbeit der Zukunft enthält Maßnahmen, die von der Unternehmensleitung mit „ausreichenden Mitteln“ finanziert werden: 1. In jedem Land werden paritätische Arbeitsgruppen eingerichtet, die für jeden Standort und jeden Beschäftigten Weiterbildungsprogramme erstellen. 2. Diese paritätischen Teams werden dazu aufgefordert, „Beschäftigungsfähigkeitsprogramme“ für die Standorte zu entwickeln, an denen sich der digitale Wandel wahrscheinlich negativ auf Arbeitsplätze auswirken wird. 3. Mit den Arbeitnehmervertretern werden neue Beschäftigungsformen gesucht, die auf die Flexibilitätserfordernisse des Unternehmens und die Sicherheitsbedürfnisse der Mitarbeiter abgestimmt sind. Die Vereinbarung unterstützt ferner lokale Vereinbarungen über Pilotversuche.  Und schließlich soll „Co-Creation“ möglich sein, ohne dabei einseitige Entscheidungen der Unternehmensleitung oder Tarifverhandlungen in Frage zu stellen. 4. In gleichem Maße wird es Diskussionen über berufliche Richtungswechsel bei Unilever oder anderswo geben, auch hier wird „Co-Creation“ angestrebt. Die Unterzeichner fordern praktisch dazu auf, paritätische Arbeitsgruppen im Rahmen der neuen Zusammenarbeitsformen einzurichten, um „für neue Herausforderungen neue Lösungen zu identifizieren“, bevor die negativen Auswirkungen spürbar werden. So soll in jedem Land ein paritätisches Arbeitsteam eingerichtet werden, das entweder zu Weiterbildung, Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit arbeitet (Punkt 1 und 2) oder zu nachhaltiger Beschäftigung (sustainable employment) und Arbeitsformen der Zukunft. Letzteres bezieht sich auf die neuen Formen der Beschäftigung, Arbeitsorganisation und Arbeitszeiten (Punkt 3 und 4). Betreuung der Arbeiten und Pilotversuche erfolgt durch den Konzernbetriebsrat. Sobald dieser uns grünes Licht gibt, wird die Vereinbarung hier online gestellt.


***In letzter Minute***

Schutz von Whistleblowern : Rat und Europäisches Parlament kamen am 11. März zu einer vorläufigen politischen Einigung über die Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern und bestätigten den Standpunkt des Europäischen Parlaments vom November 2018 (vgl. IR Notes 97). Die Mitgliedstaaten, die Whistleblower zwingen wollten, Verstöße gegen das Allgemeininteresse in der Einrichtung offenzulegen, in der sie erfolgen, mussten aufgeben. Wie von zahlreichen NROs und Gewerkschaften gefordert sichert der Text den Hinweisgebern nun die Wahl des Meldekanals zu. „Die am Montag erzielte Einigung ist ein großer Durchbruch für unsere Demokratie“, erklärt die Berichterstatterin für die Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern, Virginie Rozière (S&D) (vgl. IR Notes 109).


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Zivilluftfahrt : Die Europäische Kommission veröffentlichte am 1. März einen Bericht, in dem eine Reihe von Maßnahmen dargelegt wird, um hohe Sozialstandards in der zivilen Luftfahrtindustrie beizubehalten und zu fördern (vgl. Pressemitteilung). Sie kündigt keine verbindlichen Maßnahmen an, stößt dagegen mehrere Initiativen an und legt rote Linien fest. So weist sie z.B. darauf hin, dass ein Pilot, der nur für eine Fluggesellschaft arbeitet, dafür ein Entgelt bekommt und ihren Anweisungen unterliegt, nicht als Selbständiger gilt.
>
Vgl. Reaktionen des europäischen Gewerkschaftsverbands ETF (vgl. Pressemitteilung) und der Pilotenvereinigung ECA (vgl. Pressemitteilung).



  • Veröffentlichung der Länderberichte: Im Rahmen des Europäischen Semesters veröffentlichte die Europäische Kommission am 27. Februar eine Mitteilung zusammen mit den 28 Länderberichten, die die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen des jeweiligen Mitgliedstaates und die nationale Politik detailliert analysieren (vgl. Mitteilung der Kommission). Der Europäische Gewerkschaftsbund bedauert, dass „kein Bezug auf die Notwendigkeit zur Lohnerhöhung erfolgte“ (vgl. Pressemitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Frankreich

  • Arbeitnehmerentsendung : Mit einer Verordnung vom 20. Februar hat die Regierung die Richtlinie 2018/957 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen umgesetzt.

Polen

  • Streik im Bildungssektor : Die größte Gewerkschaft der polnischen Lehrerschaft ZNP hat für den 8. April während der Schulprüfungen zum Generalstreik aufgerufen. Ob sich die zweitgrößte Gewerkschaft des Sektors Solidarność diesem Aufruf anschließen wird, steht noch nicht fest, ihre Teilnahme scheint jedoch wahrscheinlich (vgl. Artikel).

Portugal

  • Einstellung von Arbeitnehmern mit Behinderungen : Im Gesetz Nr. 4 vom 10. Januar 2019 ist ein Quotensystem festgelegt, mit dem mehr Menschen mit Behinderungen im Privatsektor und in einigen öffentlichen Einrichtungen eingestellt werden sollen. Es bezieht sich auf Unternehmen mittlerer Größe (75 Beschäftigte oder mehr), die in ihrer Belegschaft mindestens 1 % behinderte Mitarbeiter haben müssen. Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten erhöht sich dieser Satz auf 2 %.

3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Fehlende Anhörung des Betriebsrats : Am 22. Februar hat das Tribunal de Grande Instance von Bobigny die französische Eisenbahngesellschaft SNCF in Bezug auf den Verkauf ihrer Tochtergesellschaft STVA (2.150 Beschäftigte) im Jahr 2017 verurteilt (vgl. Urteil). Obwohl STVA in acht europäischen Ländern vertreten ist, unterrichtete die Unternehmensleitung den EBR nach dessen Aufforderung erst anlässlich der Plenarsitzung im Juni 2017 über die Verkaufspläne; angehört wurde er dazu nicht. Das Gericht stellte fest: 1. Der Verkauf hat „einen transnationalen Charakter und fällt in den Bereich, über den der EBR zu unterrichten ist“; 2. Die dem EBR vorgelegten Informationen sind unzureichend; 3. Die Entscheidung, die Unternehmensgruppe STVA über eine Ausschreibung zu privatisieren, fiel im letzten Quartal 2016, d. h. vor der Plenarsitzung des EBR. Daher wurde der EBR über den Verkauf „verspätet und unzureichend unterrichtet, so dass das Unterrichtungsverfahren des Europäischen Betriebsrats beeinträchtigt wurde“. In Bezug auf die Anhörung weist das Gericht darauf hin, dass „sie zu passender Zeit erfolgen muss, d. h. vor der Verkaufsentscheidung“. Da STVA nicht mehr Teil der SNCF ist, sondern nunmehr dem Konzern CAT angehört, ist das Gericht der Auffassung, dass durch den Verkauf faktisch „ein Arbeitgeberwechsel für die STVA-Mitarbeiter stattgefunden habe, der ihre Interessen stark betrifft, so dass SNCF den EBR hätte anhören müssen“. Darüber hinaus ist „die Verpflichtung des Konzerns CAT […], in Frankreich keine Umstrukturierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Kauf durchzuführen, unwirksam“:  Die Verpflichtung kann „jederzeit aufgehoben werden“, betrifft „nur Frankreich“ und gilt „nur für drei Jahre“. Auf seiner Website begrüßt der EBR dieses Urteil (vgl. Mitteilung).



  • Brexit: Die Unternehmensleitung von Suez und der EBR unterzeichneten am 19. Dezember 2018 eine Abänderung der Vereinbarung über die Einrichtung des EBR zur Regelung des Austritts Großbritanniens aus der EU. Diesem allgemein gehaltenen Text zufolge können die Vertreter eines Unternehmen, das in einem Land angesiedelt ist, das aus der EU austritt, „vollwertige Mitglieder des Europäischen Betriebsrats bleiben“, wenn dieses Unternehmen: 1. dem europäischen Teil des Konzerns zugehörig bleibt; 2. einen umfangreichen Umsatz zu den Konzernergebnissen beisteuert und 3. rund 1.000 Beschäftigte hat. Dem EBR von Safran zufolge (vgl. Pressemitteilung) kündigte die Leitung des Flugzeugzulieferers am 5. März an, im Fall eines harten Brexits würde die britische Delegation nicht mehr im EBR vertreten sein (mit 4.300 Beschäftigten ist das Unternehmen in Großbritannien am zweitstärksten vertreten).

  • Umstrukturierung: Der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe setzt sich für die Unterstützung seiner Mitglieder und der Beschäftigten bei Honda ein, die von der Entscheidung des japanischen Autoherstellers, sein Werk in Großbritannien zu schließen, betroffen sind (vgl. Mitteilung). Der EBR fordert eine Anhörung zu dieser Entscheidung, während die Unternehmensleitung, dem EBR-Vorsitzenden zufolge, dies als ein rein nationales Vorhaben einstuft, das dem EBR nicht vorgelegt werden muss.


Gewerkschaften

Treffen des Gewerkschaftsnetzwerks : Die im Konzern Circle Media Group (5.000 Beschäftigte in neun Mitgliedstaaten) vertretenen Gewerkschaften nahmen am 26. Februar eine  Erklärung an, in der sie sich besorgt über die Konzernführung äußerten und die Einrichtung eines EBR forderten (vgl. Pressemitteilung). Die Unternehmensleitung reagierte auf diese Erklärung (vgl. Pressemitteilung) und UNI Europa forderte die Organisation eines Treffens (vgl. Pressemitteilung).



  • Soziale Grundrechte: Der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union forderte die Unternehmensleitung des Call-Center-Dienstleisters Teleperformance (300.000 Beschäftigte) auf, die sozialen Grundrechte und die Menschenrechte stärker zu achten (vgl. Pressemitteilung). 

  • Sexuelle Belästigung: Anlässlich der am 1. Februar stattgefundenen Sitzung des Überwachungsausschusses zur Einhaltung des Internationalen Rahmenabkommens gab die Leitung des Stifteherstellers Faber-Castell (8.000 Beschäftigte) bekannt, ein Verhaltenskodex würde derzeit erstellt, der auch eine strenge Rechtlinie zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorsehe (vgl. Mitteilung).


4. Studien und Berichte

Europäisches Mindesteinkommen : Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) verabschiedete am 20. Februar eine von Georges Dassis (Foto) ausgearbeitete Stellungnahme „Für eine europäische Rahmenrichtlinie zum Mindesteinkommen“. Darin fordert Dassis, Mitglied der Gruppe Arbeitnehmer und ehemaliger EWSA-Präsident die Europäische Kommission auf, einen verbindlichen Rahmen für die Einführung eines angemessenen, an den Lebensstandard in den einzelnen Mitgliedstaaten angepassten Mindesteinkommens zu schaffen.


5. Europäische Wahlen

In dieser Rubrik möchten wir Sie im Hinblick auf die anstehenden Europa-Wahlen nicht beeinflussen. Vielmehr stellen wir Initiativen vor, um eine Debatte über die Zukunft der EU zu eröffnen oder entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.


> Heute möchten wir Sie auf eine politische Initiative aufmerksam machen: Die Kolumne des französischen Präsidenten Emmanuel Macron „Für einen Neubeginn in Europa“, die  – und das ist eine Premiere – in allen europäischen Sprachen und in zahlreichen Zeitungen in der EU veröffentlicht wurde. Europa, das „von jeher die Maßstäbe für Fortschritt“ gesetzt hat und „wo die Sozialversicherung erfunden wurde“, „muss ein Projekt anbieten, das eher dem Zusammenwirken als der Konkurrenz dient“. In Europa muss für alle Arbeitnehmer „eine soziale Grundsicherung eingeführt werden, die ihnen gleiche Bezahlung am gleichen Arbeitsplatz und einen an jedes Land angepassten und jedes Jahr gemeinsam neu verhandelten europaweiten Mindestlohn gewährleistet.“ Weiterhin möchten wir Sie auf eine neue vom Europäischen Parlament entwickelte App hinweisen, die in 24 Sprachen über die Auswirkungen der EU auf unseren Alltag informiert.

 

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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