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IR Notes 115 – 13 März 2019
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Hermann Soggeberg, Konzernbetriebsratsvorsitzender bei Unilever
Sie haben soeben in einem Konzern,
der dem zunehmenden Druck von Investoren-Aktivisten zur
Verbesserung der Gewinnmarge ausgesetzt ist, einen europäischen
Rahmenvertrag über die Arbeit der Zukunft unterzeichnet
(vgl. In den Schlagzeilen).
Wie ist es Ihnen gelungen, von der Unternehmensleitung die
Zusage für eine Finanzierung der Weiterbildungs- und
Umschulungsprogramme zu erhalten? Mit unserer intensiven Kampagne „People
before Profit“ oder auch „Mensch vor Marge“
konnten wir ein echtes Kräfteverhältnis herstellen. Wir freuen uns,
dass wir – zum ersten Mal seit zehn Jahren – ein Treffen des
Konzernbetriebsrats mit dem neuen CEO organisieren konnten, der mit
der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung diese Verpflichtung
eingegangen ist. Wir denken, wir haben uns Gehör verschafft und
sehen diese Rahmenvereinbarung als gutes Zeichen. Denn sie zeigt,
dass eine Steigerung der Rentabilität mit dem Bedürfnis der
Beschäftigten nach Kompetenzen und Fähigkeiten durchaus vereinbar
ist. Nach dieser Vereinbarung wird der Konzern seine Beschäftigten
nicht nur weiterbilden, damit sie mit der Entwicklung der
Arbeitsplätze Schritt halten können, er wird sie auch weiterbilden,
falls ihr Arbeitsplatz abgeschafft wird, um ihre
Beschäftigungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten oder zu
verbessern. Die Vereinbarung enthält innovative Ansätze zur
Zusammenarbeit mit dem Management im Hinblick auf die Zukunft der
Arbeit, die Digitalisierung, neue Beschäftigungsformen etc. Sie kann
nicht ins Detail gehen. Diese Herausforderung müssen nun die
Arbeitsgruppen bewältigen, die auf nationaler Ebene eingerichtet
werden. Aber sie ermöglicht die Finanzierung der konkreten
Maßnahmen, die sich aus der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppen
ergeben.
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Nominierungen
Oliver Röpke,
Leiter des ÖGB-Europabüros (CV)
in Brüssel, ist neuer Präsident der Arbeitnehmergruppe im Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und löst damit Gabriele Bischoff
(DGB) ab, die diesen Posten dreieinhalb Jahre innehatte. Bischoff trat
zurück, um als Berlins SPD-Kandidatin an den Wahlen zum EU-Parlament
teilzunehmen (vgl. Pressemitteilung).
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Agenda
13. März
Paris
Konferenz mit dem Titel „Tempête
judiciaire sur le plafonnement des indemnités de licenciement
injustifié et sur les plateformes numériques – regards croisés
franco-italiens“ („Juristische Auseinandersetzung zu
Höchstgrenzen bei Entschädigung ungerechtfertigter Kündigungen und
digitalen Plattformen – Frankreich und Italien im Vergleich“ organisiert
von der Universität Paris-Nanterre (UFR DSP), dem IRERP und Master 2
Sozialrecht.
15.
März Brüssel
Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik
21.
März Paris
Debatte von EUROGIP zum Thema: Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz: Welche Stellschrauben gibt es in
Europa für eine Präventionskultur in Unternehmen? Auf der
Konferenz erfolgt eine Bestandsaufnahme auf internationaler, nationaler
und sektoraler Ebene der verschiedenen Ansätze in diesem Bereich, der
Leistungen von Versicherungsunternehmen bei Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten in Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich und
Dänemark sowie der Managementstandards für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz.
21. und 22.
März London Deutsch-britische
EBR-Fachtagung, organisiert von der EWC Academy, mit Catherine
Sarah Barnard, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Cambridge
und Stephen Redmond, Vorsitzender des Central Arbitration Committee
(CAC), der ersten Instanz im britischen EBR-Recht.
2. April
Paris Die
CFDT Construction et Bois veranstaltet eine Diskussion zum Thema « Citoyen
et syndicaliste : 2 voix pour agir pour l’Europe » (Bürger und
Gewerkschafter : 2 Stimmen, um sich für Europa einzusetzen) mit Pascal
Lamy (Institut Jacques Delors), Marcel Grignard (Confrontations Europe),
Werner Buelen (EFBH), Sylvain Lefebvre (IndustriAll Europe) und Laurent
Berger (CFDT).
3. und 5.
April Paris
Jahrestagung zu Arbeitsrecht und Recht auf Diversität der International
Bar Association zum Thema „Arbeitsrecht
in schwierigen Zeiten“.
4.
April Warschau
Drittes Seminar im Rahmen des Projekts „European
Metal Workers participation : State of play and best practices on
the edge“ über die Wirksamkeit der Anhörung des Europäischen
Betriebsrats, wird von der FGMM-CFDT mit Unterstützung von Syndex und
zwölf weiteren Gewerkschaftsverbänden der EU-Staaten veranstaltet.
Kontakt: caroline.blot@fgmm.cfdt.fr
9.
April Brüssel Die
Europäische Kommission organisiert eine hochrangige Konferenz über „Die Zukunft der
Arbeit: Heute. Morgen. Für alle“.
16. April
Brüssel
Abschlussseminar des EU-Projekts EWC 4.0 zur Rolle der EBRs bei der
Digitalisierung, unter der Leitung von Astrees und IR Share.
E-Mail: c.teissier@astrees.org
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Über uns
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste
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In den
Schlagzeilen
Unilever
unterzeichnet bahnbrechende Vereinbarung zur Beschäftigung der Zukunft
Eine transnationale Vereinbarung von großer Bedeutung. Zu Recht sprechen die
Unterzeichner von „einer ehrgeizigen Initiative und einem anspruchsvollen Programm
mit einem umfangreichen Einsatz von Ressourcen“. In dieser Vereinbarung erinnert der
Konzernbetriebsrat an eine frühere Stellungnahme (Barcelona
Agenda Roadmap). Darin bestätigte er zum einen, dass blindes Profitstreben
ohne Berücksichtigung der Bedürfnisse der Mitarbeiter nicht haltbar sei. Zum anderen
müssten Produktivitätsgewinne folglich auch in die Mitarbeiter investiert werden.
Die zwischen der Unternehmensleitung und dem Konzernbetriebsrat am 6. März
unterzeichnete europäische
Rahmenvereinbarung über die Arbeit der Zukunft enthält Maßnahmen, die von
der Unternehmensleitung mit „ausreichenden Mitteln“ finanziert werden: 1. In jedem
Land werden paritätische Arbeitsgruppen eingerichtet, die für jeden Standort und
jeden Beschäftigten Weiterbildungsprogramme erstellen. 2. Diese paritätischen Teams
werden dazu aufgefordert, „Beschäftigungsfähigkeitsprogramme“ für die Standorte zu
entwickeln, an denen sich der digitale Wandel wahrscheinlich negativ auf
Arbeitsplätze auswirken wird. 3. Mit den Arbeitnehmervertretern werden neue
Beschäftigungsformen gesucht, die auf die Flexibilitätserfordernisse des
Unternehmens und die Sicherheitsbedürfnisse der Mitarbeiter abgestimmt sind. Die
Vereinbarung unterstützt ferner lokale Vereinbarungen über Pilotversuche. Und
schließlich soll „Co-Creation“ möglich sein, ohne dabei einseitige Entscheidungen
der Unternehmensleitung oder Tarifverhandlungen in Frage zu stellen. 4. In gleichem
Maße wird es Diskussionen über berufliche Richtungswechsel bei Unilever oder
anderswo geben, auch hier wird „Co-Creation“ angestrebt. Die Unterzeichner fordern
praktisch dazu auf, paritätische Arbeitsgruppen im Rahmen der neuen
Zusammenarbeitsformen einzurichten, um „für neue Herausforderungen neue Lösungen zu
identifizieren“, bevor die negativen Auswirkungen spürbar werden. So soll in jedem
Land ein paritätisches Arbeitsteam eingerichtet werden, das entweder zu
Weiterbildung, Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit arbeitet (Punkt 1 und 2) oder
zu nachhaltiger Beschäftigung (sustainable employment) und Arbeitsformen
der Zukunft. Letzteres bezieht sich auf die neuen Formen der Beschäftigung,
Arbeitsorganisation und Arbeitszeiten (Punkt 3 und 4). Betreuung der Arbeiten und
Pilotversuche erfolgt durch den Konzernbetriebsrat. Sobald dieser uns grünes Licht
gibt, wird die Vereinbarung hier online gestellt.
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***In
letzter Minute***
Schutz von Whistleblowern : Rat
und Europäisches Parlament kamen am 11. März zu einer vorläufigen politischen
Einigung über die Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern und bestätigten den
Standpunkt des Europäischen Parlaments vom November 2018 (vgl. IR
Notes 97). Die Mitgliedstaaten, die Whistleblower zwingen wollten, Verstöße
gegen das Allgemeininteresse in der Einrichtung offenzulegen, in der sie erfolgen,
mussten aufgeben. Wie von zahlreichen NROs und Gewerkschaften gefordert sichert der
Text den Hinweisgebern nun die Wahl des Meldekanals zu. „Die am Montag erzielte
Einigung ist ein großer Durchbruch für unsere Demokratie“, erklärt die
Berichterstatterin für die Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern, Virginie Rozière
(S&D) (vgl. IR
Notes 109).
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Zivilluftfahrt : Die Europäische Kommission
veröffentlichte am 1. März einen Bericht, in dem eine Reihe
von Maßnahmen dargelegt wird, um hohe Sozialstandards in der zivilen
Luftfahrtindustrie beizubehalten und zu fördern (vgl. Pressemitteilung).
Sie kündigt keine verbindlichen Maßnahmen an, stößt dagegen mehrere Initiativen an
und legt rote Linien fest. So weist sie z.B. darauf hin, dass ein Pilot, der nur für
eine Fluggesellschaft arbeitet, dafür ein Entgelt bekommt und ihren Anweisungen
unterliegt, nicht als Selbständiger gilt. > Vgl. Reaktionen des europäischen
Gewerkschaftsverbands ETF (vgl. Pressemitteilung)
und der Pilotenvereinigung ECA (vgl. Pressemitteilung).
- Veröffentlichung der
Länderberichte: Im Rahmen des Europäischen Semesters
veröffentlichte die Europäische Kommission am 27. Februar eine Mitteilung
zusammen mit den 28 Länderberichten,
die die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen des jeweiligen
Mitgliedstaates und die nationale Politik detailliert analysieren (vgl. Mitteilung
der Kommission). Der Europäische Gewerkschaftsbund bedauert, dass „kein Bezug
auf die Notwendigkeit zur Lohnerhöhung erfolgte“ (vgl. Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Frankreich
- Arbeitnehmerentsendung :
Mit einer Verordnung
vom 20. Februar hat die Regierung die Richtlinie 2018/957 über die Entsendung
von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen umgesetzt.
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Polen
- Streik im Bildungssektor :
Die größte Gewerkschaft der polnischen Lehrerschaft ZNP hat
für den 8. April während der Schulprüfungen zum Generalstreik aufgerufen. Ob
sich die zweitgrößte Gewerkschaft des Sektors Solidarność diesem Aufruf
anschließen wird, steht noch nicht fest, ihre Teilnahme scheint jedoch
wahrscheinlich (vgl. Artikel).
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Portugal
- Einstellung von Arbeitnehmern mit
Behinderungen : Im Gesetz Nr. 4 vom 10.
Januar 2019 ist ein Quotensystem festgelegt, mit dem mehr Menschen mit
Behinderungen im Privatsektor und in einigen öffentlichen Einrichtungen
eingestellt werden sollen. Es bezieht sich auf Unternehmen mittlerer Größe (75
Beschäftigte oder mehr), die in ihrer Belegschaft mindestens 1 % behinderte
Mitarbeiter haben müssen. Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten erhöht sich
dieser Satz auf 2 %.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Fehlende Anhörung des Betriebsrats :
Am 22. Februar hat das Tribunal de Grande Instance von Bobigny
die französische Eisenbahngesellschaft SNCF
in Bezug auf den Verkauf ihrer Tochtergesellschaft STVA (2.150 Beschäftigte) im Jahr
2017 verurteilt (vgl. Urteil).
Obwohl STVA in acht europäischen Ländern vertreten ist, unterrichtete die
Unternehmensleitung den EBR nach dessen Aufforderung erst anlässlich der
Plenarsitzung im Juni 2017 über die Verkaufspläne; angehört wurde er dazu nicht. Das
Gericht stellte fest: 1. Der Verkauf hat „einen transnationalen Charakter und fällt
in den Bereich, über den der EBR zu unterrichten ist“; 2. Die dem EBR vorgelegten
Informationen sind unzureichend; 3. Die Entscheidung, die Unternehmensgruppe STVA
über eine Ausschreibung zu privatisieren, fiel im letzten Quartal 2016, d. h. vor
der Plenarsitzung des EBR. Daher wurde der EBR über den Verkauf „verspätet und
unzureichend unterrichtet, so dass das Unterrichtungsverfahren des Europäischen
Betriebsrats beeinträchtigt wurde“. In Bezug auf die Anhörung weist das Gericht
darauf hin, dass „sie zu passender Zeit erfolgen muss, d. h. vor der
Verkaufsentscheidung“. Da STVA nicht mehr Teil der SNCF ist, sondern nunmehr dem
Konzern CAT angehört, ist das Gericht der Auffassung, dass durch den Verkauf
faktisch „ein Arbeitgeberwechsel für die STVA-Mitarbeiter stattgefunden habe, der
ihre Interessen stark betrifft, so dass SNCF den EBR hätte anhören müssen“. Darüber
hinaus ist „die Verpflichtung des Konzerns CAT […], in Frankreich keine
Umstrukturierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Kauf durchzuführen, unwirksam“:
Die Verpflichtung kann „jederzeit aufgehoben werden“, betrifft „nur Frankreich“ und
gilt „nur für drei Jahre“. Auf seiner Website begrüßt der EBR dieses Urteil (vgl. Mitteilung).
- Brexit: Die
Unternehmensleitung von Suez und der EBR unterzeichneten
am 19. Dezember 2018 eine Abänderung
der Vereinbarung über die Einrichtung des EBR zur Regelung des Austritts
Großbritanniens aus der EU. Diesem allgemein gehaltenen Text zufolge können die
Vertreter eines Unternehmen, das in einem Land angesiedelt ist, das aus der EU
austritt, „vollwertige Mitglieder des Europäischen Betriebsrats bleiben“, wenn
dieses Unternehmen: 1. dem europäischen Teil des Konzerns zugehörig bleibt; 2.
einen umfangreichen Umsatz zu den Konzernergebnissen beisteuert und 3. rund
1.000 Beschäftigte hat. Dem EBR von Safran zufolge (vgl. Pressemitteilung)
kündigte die Leitung des Flugzeugzulieferers am 5. März an, im Fall eines harten
Brexits würde die britische Delegation nicht mehr im EBR vertreten sein (mit
4.300 Beschäftigten ist das Unternehmen in Großbritannien am zweitstärksten
vertreten).
- Umstrukturierung: Der
europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe setzt sich für die
Unterstützung seiner Mitglieder und der Beschäftigten bei Honda ein, die von der
Entscheidung des japanischen Autoherstellers, sein Werk in Großbritannien zu
schließen, betroffen sind (vgl. Mitteilung).
Der EBR fordert eine Anhörung zu dieser Entscheidung, während die
Unternehmensleitung, dem EBR-Vorsitzenden zufolge, dies als ein rein nationales
Vorhaben einstuft, das dem EBR nicht vorgelegt werden muss.
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Gewerkschaften
Treffen des Gewerkschaftsnetzwerks :
Die im Konzern Circle Media Group (5.000
Beschäftigte in neun Mitgliedstaaten) vertretenen Gewerkschaften nahmen am 26.
Februar eine Erklärung
an, in der sie sich besorgt über die Konzernführung äußerten und die Einrichtung
eines EBR forderten (vgl. Pressemitteilung).
Die Unternehmensleitung reagierte auf diese Erklärung (vgl. Pressemitteilung)
und UNI Europa forderte die Organisation eines Treffens (vgl. Pressemitteilung).
- Soziale Grundrechte: Der
internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union forderte die
Unternehmensleitung des Call-Center-Dienstleisters Teleperformance (300.000
Beschäftigte) auf, die sozialen Grundrechte und die Menschenrechte stärker zu
achten (vgl. Pressemitteilung).
- Sexuelle Belästigung:
Anlässlich der am 1. Februar stattgefundenen Sitzung des
Überwachungsausschusses zur Einhaltung des Internationalen Rahmenabkommens gab
die Leitung des Stifteherstellers Faber-Castell (8.000
Beschäftigte) bekannt, ein Verhaltenskodex würde derzeit erstellt, der auch eine
strenge Rechtlinie zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorsehe (vgl.
Mitteilung).
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4. Studien
und Berichte
Europäisches Mindesteinkommen :
Der Europäische Wirtschafts- und
Sozialausschuss (EWSA) verabschiedete am 20. Februar eine von Georges Dassis (Foto)
ausgearbeitete Stellungnahme
„Für eine europäische Rahmenrichtlinie zum Mindesteinkommen“. Darin fordert
Dassis, Mitglied der Gruppe Arbeitnehmer und ehemaliger EWSA-Präsident die
Europäische Kommission auf, einen verbindlichen Rahmen für die Einführung eines
angemessenen, an den Lebensstandard in den einzelnen Mitgliedstaaten angepassten
Mindesteinkommens zu schaffen.
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5.
Europäische Wahlen
In dieser Rubrik möchten wir Sie im Hinblick auf die anstehenden Europa-Wahlen
nicht beeinflussen. Vielmehr stellen wir Initiativen vor, um eine Debatte über
die Zukunft der EU zu eröffnen oder entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
> Heute möchten wir Sie auf
eine politische Initiative aufmerksam machen: Die Kolumne des französischen
Präsidenten Emmanuel Macron „Für
einen Neubeginn in Europa“, die – und das ist eine Premiere – in allen
europäischen Sprachen und in zahlreichen Zeitungen in der EU veröffentlicht wurde.
Europa, das „von jeher die Maßstäbe für Fortschritt“ gesetzt hat und „wo die
Sozialversicherung erfunden wurde“, „muss ein Projekt anbieten, das eher dem
Zusammenwirken als der Konkurrenz dient“. In Europa muss für alle Arbeitnehmer „eine
soziale Grundsicherung eingeführt werden, die ihnen gleiche Bezahlung am gleichen
Arbeitsplatz und einen an jedes Land angepassten und jedes Jahr gemeinsam neu
verhandelten europaweiten Mindestlohn gewährleistet.“ Weiterhin möchten wir Sie auf
eine neue vom Europäischen
Parlament entwickelte App
hinweisen, die in 24 Sprachen über die Auswirkungen der EU auf unseren Alltag
informiert.
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