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IR Notes 117 – Spanien verschärft sein Gleichstellungsgesetz

  IR Notes 117 – 10 April 2019
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Thiébaut Weber, Verbandssekretär des Europäischen Gewerkschaftsbunds

Die Europäische Kommission hat den Bericht der hochrangigen Expertengruppe zu künstlicher Intelligenz für ethische Leitlinien für eine vertrauenswürdige künstliche Intelligenz (vgl. Seite 4) veröffentlicht. Sind Sie mit dem Inhalt zufrieden?
In diesem Fall bin ich Richter in eigener Sache, denn in dieser hochrangigen Expertengruppe war ich der einzige Arbeitnehmervertreter. Auch wenn wir nur wenige waren, die Arbeitnehmer, Bürger und Konsumenten vertraten, fanden wir doch Gehör, wenngleich die Debatten bisweilen recht lebhaft verliefen. Dieser Bericht ist wichtig, da er einen deutlichen Appell an die Sozialpartner richtet, darüber zu diskutieren, wie sich die KI auf die Zukunft der Arbeit auswirken kann. Ich habe erreicht, dass der Bericht auf die Notwendigkeit hinweist, Arbeitnehmer im Rahmen der Einführung von mit KI arbeitenden Werkzeugen am Arbeitsplatz zu informieren, anzuhören und zu beteiligen. Es wird daran erinnert, dass eine vertrauenswürdige KI nur mit der Beteiligung aller Akteure, also auch der Arbeitnehmervertreter, gewährleistet werden kann. Für die Fachleute, die die Werkzeuge entwickeln oder sie benutzen, schlägt der Bericht ein Instrument zur Bewertung der KI vor und vertritt ganz klar den Standpunkt, dass die Arbeitnehmer und ihre Vertreter am Prozess der Bewertung der Durchführung und der Art und Weise, wie KI die Arbeit verändern kann, beteiligt sein müssen. Und schließlich habe ich mich für einen eindeutigen Hinweis eingesetzt, dass Hinweisgeber, Arbeitnehmer, aber auch Gewerkschafter, die einen Missbrauch der KI anzeigen, geschützt werden. Der Text ist eine interessante Arbeitsgrundlage, aber die Kommission wird nicht lange in ihrer Wartestellung verweilen können. Sie wird handeln müssen, sobald sie die Umsetzung der im Bericht formulierten Empfehlungen bewertet hat, insbesondere hinsichtlich der Diskriminierungen – denn KI kann zu neuen Möglichkeiten der  Diskriminierung führen – sowie der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, beispielsweise die Frage nach der Belastung durch AI und dem damit verbundenen Stress.
> vg.auch die Pressemitteilungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Gewerkschaftsbunds sowie Tweet von BusinessEurope

 
  Agenda

 


16. April
Cachan (Frankreich)
Seminar des Instituts IDHE.S ENS Paris-Saclay, „Réguler le travail et l’emploi en Europe après la crise – Perspectives comparatives [Arbeit und Beschäftigung in Europa nach der Krise regulieren] (Deutschland, Griechenland, Irland, Portugal, Spanien, Rumänien, Italien, Großbritannien, Slowakei)“, mit Aristea Koukiadaki, Professorin in Arbeitsrecht, Rechtsfakultät, University of Manchester, Gastprofessorin des ENS Paris-Saclay und Fausta Guarriello, Professore Ordinario di Diritto del lavoro, Università G. D’Annunzio di Chieti-Pescara.


11. April
Brüssel

Debatte der ILO zur  „Zukunft der Arbeit in Europa“ im Europäischen Parlament, 18.00 – 19.00 Uhr, mit Frans Timmermans,  Vizepräsident der Europäischen Kommission, den europäischen Sozialpartnern und dem Europäischen Jugendforum (kann live mitverfolgt werden: https://www.ilo.org/100/tour/en/).


15.-17. April
Genf
Internationale Tagung anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der Internationalen Arbeitsorganisation mit „Law for Social Justice“.


16. April
Brüssel

Abschlussseminar des EU-Projekts EWC 4.0 zur Rolle der EBRs bei der Digitalisierung, unter der Leitung von Astrees und IR Share.
E-Mail: c.teissier@astrees.org


13. Juni
Dublin
Eurofound organisiert ein Webinar, um die neuesten Schlussfolgerungen ihrer Untersuchungen zur steigenden Zahl mobiler Arbeitnehmer vorzustellen, die Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen.


13. und 14. Juni
Brüssel
Rat der für Beschäftigung und Sozialpolitik zuständigen europäischen Minister.


28. Juni
Brüssel

Konferenz des europäischen Verbands der Reinigungs- und Gebäudedienstleistungsunternehmen über die Zukunft der Branche mit Debatten über soziale Innovation, Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft  (vgl. Programm und praktische Informationen).

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


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In den Schlagzeilen
Spanien verschärft sein Gleichstellungsgesetz

Am 4. April hat das spanische Parlament die von der Regierung bereits vor einigen Wochen gebilligten Maßnahmen endgültig angenommen. Diese sehen einen Geburtenurlaub vor und dehnen die Verpflichtung zur Einführung von Gleichstellungsplänen auf Unternehmen mit 50 Beschäftigten und mehr aus: 1. Der bezahlte Mutter-/Vaterschaftsurlaub wird durch einen neuen individuellen, zwischen den Eltern nicht übertragbaren „bezahlten Geburtenurlaub“ ersetzt, auf den jeder Elternteil Anspruch hat (16 Wochen). Während dieser Zeit erhalten die Eltern eine Zuwendung in ähnlicher Höhe ihres Einkommens (maximal 4.070,10 Euro im Monat). Die ersten sechs Wochen nach der Geburt sind für die biologische Mutter und den Vater (oder den anderen Elternteil) verbindlich. Diese Maßnahme soll zu einer gerechteren Verteilung der elterlichen Verantwortung zwischen Männern und Frauen führen.  Der ehemalige Vaterschaftsurlaub von bislang 5 Wochen beträgt seit dem 1. April 8 Wochen. Am 1. Januar 2020 wird er auf 12 Wochen verlängert, am 1. Januar 2021 dann auf 16 Wochen. 2. Seit 2007 sind Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten verpflichtet, einen „Gleichstellungsplan“ auszuhandeln und umzusetzen, der Maßnahmen gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts enthält, und die Gleichstellung von Männern und Frauen fördert. Diese Pflicht wird nun auf Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ausgedehnt. Innerhalb des nächsten Jahres wird die Maßnahme auf Unternehmen mit 250 bis 150 Beschäftigten angewendet, innerhalb von zwei Jahren auf Unternehmen mit 150 bis 100 Beschäftigten, und innerhalb von drei Jahren wird sie auch für die Firmen mit mehr als 50 Beschäftigten gelten. Ein öffentliches Register wird eingerichtet, in das alle Gleichstellungspläne eingetragen werden müssen. 3. Zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles enthält das neue Gesetz mehrere Maßnahmen. So muss beispielsweise jedes Unternehmen ab 50 Beschäftigten einen „Lohnaudit“ durchführen, bei dem die geschlechtsspezifische Lohnsituation und die Gründe für das Lohngefälle geprüft werden müssen. Bei einem Gefälle von mehr als 25 % muss das Unternehmen diesen Unterschied begründen. Alle Unternehmen sind zudem verpflichtet, eine Liste mit Löhnen und Gehältern zu führen, die sie für die verschiedenen Kategorien und Arbeitsplätze zahlen, und die Arbeitnehmervertreter haben das Recht, diese Liste einzusehen. 4. Und schließlich gibt es ein neues Recht, um flexible Arbeitsregelungen, einschließlich Telearbeit, zu beantragen. Der Arbeitgeber muss mit dem Beschäftigten, der einen solchen Antrag stellt, ein Gespräch führen und eine Ablehnung entsprechend begründen.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben : Am 4. April nahm das Parlament mit großer Mehrheit (mit 490 gegen 82 Stimmen bei 48 Enthaltungen) die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU zum Elternurlaub an. Diese Richtlinie sieht unter anderem einen Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Werktagen vor, der in Höhe des Krankengelds vergütet wird; zwei Monate bezahlten und nicht übertragbaren Elternurlaub; fünf Urlaubstage pro Jahr für pflegende Angehörige, um sich um einen kranken Angehörigen zu kümmern, sowie die Möglichkeit, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen (vgl. IR Notes 112). Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt muss die Richtlinie innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden (vgl. Pressemitteilung des Parlaments).
>
Weitere Informationen: Information des Wissenschaftlichen Diensts des Parlaments über das Verfahren zur Annahme der Richtlinie und eine Infografik über den Stand des Mutter- und Vaterschaftsurlaubs in der EU.


Richtlinienentwurf

Sozialvorschriften für den Straßenverkehr : Am 4. April nahm das Parlament trotz starker Differenzen drei Entschließungen zu den Arbeitsbedingungen im Straßenverkehrssektor an: 1. hinsichtlich der Kontrollanforderungen und spezifischen Regeln für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor. So wollen die Abgeordneten beispielsweise, dass die Entsendevorschriften für Kabotagebeförderungen und grenzüberschreitende Beförderungen, mit Ausnahme des Transits, bilaterale Beförderungen und bilaterale Beförderungen mit einer zusätzlichen Be- oder Entladung auf beiden Seiten (oder keine vor der Grenzüberschreitung und zwei bei der Rückkehr) gelten.  2. hinsichtlich der Mindestanforderungen in Bezug auf die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten und in Bezug auf die Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern. Eine der Maßnahmen verpflichtet die Arbeitgeber, es den Kraftfahrern zu ermöglichen, mindestens einmal alle vier Wochen die Ruhezeiten zuhause einzuhalten. 3. hinsichtlich der Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor. Hier geht es unter anderem um die Bekämpfung des Einsatzes von Briefkastenfirmen. Die Kraftverkehrsunternehmen müssen wesentliche Tätigkeiten in dem Mitgliedstaat ausüben, in dem sie niedergelassen sind. Diese Texte zeigen die Verhandlungsposition des Parlaments bei den Gesprächen mit dem Rat (siehe Mitteilung des Parlaments), die sich, ohne große Aussicht auf Einigung, schwierig gestalten dürften.


2. Mitgliedstaaten
Spanien

  • Aufschlüsselung der Arbeitszeit : Unter Anwendung der vom Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof vorgelegten Schlussanträge (C-55/18) schreibt das am 4. April vom Parlament verabschiedete Gesetz (vgl. In den Schlagzeilen) allen Unternehmen vor, eine Liste mit den von den Arbeitnehmern tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu führen.

Frankreich

Asbestexponierte Arbeitnehmer : Das Kassationsgericht, das höchste französische Gericht in Zivilsachen, fällte am 5. April ein Urteil, das seine frühere Rechtsprechung revidiert und einem Arbeitnehmer die Möglichkeit zuerkennt, gegen seinen Arbeitgeber zu klagen, um für seinen sogenannten Angstschaden (préjudice d’anxiété) entschädigt zu werden, wenn er eine Asbestbelastung mit einem erhöhten Risiko zur Entwicklung einer schweren Erkrankung nachweisen kann. Diese Klage stützt sich auf allgemeines Recht, wonach der Arbeitgeber für die Sicherheit des Arbeitnehmers Sorge zu tragen hat. Das Gericht muss den vom Arbeitnehmer persönlich erlittenen Schaden feststellen, der aus dem erhöhten Risiko zur Entwicklung einer schweren Erkrankung entstanden ist. Vor diesem Urteil konnten nur die Arbeitnehmer, die bestimmte präzise Kriterien erfüllten und/oder in Unternehmen arbeiteten, die auf einer durch Verordnung aufgestellten Liste beschäftigt waren, auf eine Entschädigung hoffen (vgl. Erläuterung des Kassationsberichts).


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Blockierte Verhandlungen : Das vor fast drei Jahren eingesetzte Besondere Verhandlungsgremium zur Aushandlung einer EBR-Vereinbarung mit der Abfüllgesellschaft Coca-Cola European Partners (23.500 Beschäftigte in 13 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums) nahm am 1. April eine Erklärung an, um die Unternehmensleitung zu verurteilen, die eine Vereinbarung vorschlägt, „die unter den Bestimmungen des geltenden Rechtsrahmens liegt“.  Die Verhandlungsführer: „Coca-Cola entspricht nicht dem Bild, das es allen seinen Verbrauchern, Mitarbeitern und Aktionären geben will.“ (siehe Pressemitteilung der EFFAT).



Missstand im EBR : Arbeitnehmervertreter des irischen Baustoffkonzerns Cement Roadstone Holdings (CHR) trafen sich am 26. und 27. März, um sich einen Überblick über den Stand des sozialen Dialogs im Konzern auf lokaler und europäischer Ebene zu verschaffen. Die Teilnehmer nahmen eine Erklärung an, um Unregelmäßigkeiten in der Arbeitsweise des EBR anzuprangern. Sie äußern u. a. Zweifel an der Eigenschaft der Unterzeichner eines Zusatzes zur Abänderung der EBR-Vereinbarung und sind der Auffassung, dass der Text ohne angemessene Konsultation und ohne Zustimmung der Arbeitnehmervertreter des EBR und der Gewerkschaftsorganisationen unterzeichnet wurde (vgl. Mitteilungen der EFBH und von IndustriAll).



  • Funktionsweise eines BVG: Der italienische Hygienepapierhersteller Sofidel (6.116 Beschäftigte in 13 Ländern) weigerte sich, ein physisches Treffen der Mitglieder eines Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) auszurichten. Dieses Gremium war auf Antrag der Gewerkschaftsorganisationen eingerichtet worden, um einen EBR einzurichten. Das Berufungsgericht von Lucca in Italien gab dem Arbeitgeber Recht, der die Verhandlungsführer über eine Videokonferenz versammeln wollte und erklärte, dass es in der Richtlinie nichts gäbe, was eine solche Vorgehensweise ausschlösse.

  • Brexit: Die Unternehmensleitung des Versicherungskonzerns Axa bestätigte auf einer Tagung des EBR-Präsidiums bei Axa (CEG) am 13. März, dass die britische Delegation für die Dauer des laufenden Mandats Mitglied des CEG bleibe.


4. Studien und Berichte

  • Beschäftigung und Arbeitslosigkeit : Eurostat veröffentlichte Statistiken zur Arbeitslosenquote im Februar sowie zum Wachstum der Arbeitskosten und zur Quote der offenen Stellen im vierten Quartal 2018. Bemerkenswert ist, dass die Arbeitslosenquote in Tschechien unter 2 % gesunken ist, und die Arbeitskosten in einigen neuen Mitgliedstaaten (Lettland, Litauen, Rumänien) und in Portugal auf über 10 % angestiegen sind.
 

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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