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IR Notes 122 – 19 Juni 2019
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Alain Lefebvre, nationaler Sachverständiger bei IR Share für Finnland
Können Sie uns einen Überblick
geben über die Sozialpolitik der neuen Regierung Finnlands unter
der Führung der Sozialdemokraten? Die neue Regierungsmannschaft, die sich aus
allen linken Parteien, der Zentrumspartei und den Grünen
zusammensetzt, hat ihr Programm vorgestellt. Wenig überrascht dabei,
dass das Modell zur Aktivierung von Arbeitslosen beendet und die
Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften bei der
Entwicklung von Strategien für Beschäftigungs- und
Arbeitsmarktpolitik wieder in den Mittelpunkt gerückt werden soll.
Investitionen in Bildung und Ausbildung sind geplant, die in den
letzten Jahren gekürzt wurden. Dagegen überrascht das Vorhaben, ein
besonderes Ausbildungssystem für Arbeitslose zu entwickeln, die die
größten Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben. Ebenso
unerwartet kommt die Bereitschaft, ausländische Arbeitnehmer ins
Land zu holen, was in Finnland bislang eher ein Anliegen der den
Arbeitgebern nahestehenden Konservativen war. Die Gewerkschaften
begrüßen diese Vorschläge, die von einem Premierminister stammen,
der dem größten Gewerkschaftsbund des Landes SAK vorstand. Die
Arbeitgeber äußerten sich eher zurückhaltend. Sie zeigten sich
besorgt über ein Projekt, das Arbeitnehmern mehr Flexibilität bei
der Inanspruchnahme ihres Jahresurlaubs einzuräumen soll und
forderten Dreierverhandlungen, um über eine mögliche Reform des
Streikrechts zur Verhinderung politischer Streiks zu beraten. Doch
im Augenblick herrscht allgemein eine abwartende Haltung,
hauptsächlich wegen der relativ pessimistischen
Wirtschaftsaussichten. Die Ankurbelungsmaßnahmen der Regierung
könnten eine Verlangsamung des Wachstums verhindern – Maßnahmen, von
denen nicht alle Experten überzeugt sind.
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Agenda
27. Juni
Brüssel
Konferenz der Europäischen Kommission zur Eingliederung
Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt und Vorstellung der letzten
Evaluierung der EU-Empfehlungen hinsichtlich Langzeitarbeitslosigkeit.
27. Juni
Brüssel
Abschlusskonferenz
des Projekts PESSIS + ausgerichtet von der Federation of
European Social Emplosers (FESE) (europäischer Arbeitgeberverband in
allen Bereichen der sozialen Dienstleistungen) und EGÖD. Die besonderen
Merkmale der Tätigkeit und der soziale Dialog in der Branche werden
analysiert, um die Einrichtung eines Ausschusses für den sozialen Dialog
im Sozialdienstesektor zu fördern.
28 Juni Brüssel Konferenz des
europäischen Verbands der Reinigungs- und
Gebäudedienstleistungsunternehmen zur Zukunft der Branche mit
Podiumsdiskussionen zur sozialen Innovation, Digitalisierung und
Kreislaufwirtschaft.
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In den
Schlagzeilen
Annahme der
ersten Richtlinien auf der Grundlage der europäischen Säule sozialer Rechte
Auf der Tagung des Rats für Beschäftigung und Soziales am 13. Juni verabschiedeten
die 28 Mitgliedstaaten mehrere Rechtsakte aus der Legislaturperiode der
Juncker-Kommission und des Europäischen Parlaments, die für Arbeitnehmer mehrere
Grundsätze der 2017 ins Leben gerufenen europäischen Säule sozialer Rechte in
wirksames Recht umsetzen: 1. Richtlinie
über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen
Union (siehe Pressemitteilung
des Rats und IR Notes
113 für weitere Angaben); 2. Richtlinie
zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige
und zur Aufhebung der Elternzeitrichtlinie 2010/18 (siehe Pressemitteilung
des Rats und IR Notes
112 für weitere Angaben). Darüber hinaus nahm der Rat die Verordnung zur
Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde an (siehe Pressemitteilung
der Kommission) und
wählte Bratislava (Slowakei) als Sitz (siehe Pressemitteilung
des Rats und IR Notes
114 für weitere Angaben). Die Behörde wird ab Oktober unterdessen ihre
Aktivitäten in Brüssel aufnehmen. Die 28 EU-Länder verabschiedeten auch die (nicht
bindenden) Schlussfolgerungen
zur Arbeitswelt im Wandel: Überlegungen zu neuen Arbeitsformen sowie deren
Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.
Schwerpunkt dieser Schlussfolgerungen sind die Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz im Zusammenhang mit Digitalisierung, Robotisierung, Einsatz künstlicher
Intelligenz und Entwicklung digitaler Plattformwirtschaft (vgl. Pressemitteilung).
Die Schlussfolgerungen über die „Verringerung
des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern: Schlüsselpolitiken und
-maßnahmen“ wurden ebenfalls angenommen (siehe Pressemitteilung).
In den Schlussfolgerungen erhalten Mitgliedstaaten und Sozialpartner auf allen
Ebenen zahlreiche Hinweise und Vorschläge für Initiativen, um Einkommensunterschiede
zu verringern und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu fördern.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
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Aktuelle
soziale Themen
100 Jahre Internationale Arbeitsorganisation :
Auf der 108. Tagung
der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK), die vom 10. bis 21. Juni
stattfindet, wird eine Erklärung auf der Grundlage der Empfehlungen der Globalen
Kommission zur Zukunft der Arbeit erwartet (vgl. IR Notes 112), die dazu
aufgerufen hat, die verheerenden Auswirkungen der globalen Ungleichheit umzukehren.
Die Konferenz soll auch ein Abkommen über Belästigung am Arbeitsplatz zusammen mit
einer Empfehlung verabschieden.
- Länderspezifische Empfehlungen:
Die Europäische Kommission legte am 5. Juni ihre länderspezifischen
Empfehlungen 2019 vor, in denen sie allen EU-Mitgliedstaaten für die
kommenden 12 bis 18 Monate wirtschaftspolitische Maßnahmen anrät (siehe Pressemitteilung). Diese
Empfehlungen geben den Schwerpunkt der Reformen an, mit denen eine koordinierte
Wirtschaftspolitik in Europa vorangebracht werden soll.
- Abbau von Ungleichheiten:
Zum ersten Mal nahmen die G7-Staaten, vertreten durch ihre
Arbeitsminister, eine trilaterale
Erklärung zum Abbau sozialer Ungleichheiten an. Die Mitgliedstaaten der
G7 und die internationalen Sozialpartner (OIE, CSI, TUAC und BIAC) halten es
„für entscheidend, gemeinsam zu handeln, um Ungleichheiten zu bekämpfen,
menschenwürdige Arbeit, einschließlich gerechter und existenzsichernder Löhne,
zu fördern und so das Wachstum inklusiver zu gestalten und einen gemeinsamen
Wohlstand sowie eine gerechte Globalisierung zu erreichen (siehe Mitteilung
der G7).
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Rechtsprechung
Wenn Krankheitstage im Urlaub die Dauer des
Jahresurlaubs überschreiten : Am 4. Juni
trug der Generalanwalt seine Schlussanträge in zwei finnischen Rechtssachen vor, die
weitreichende Auswirkungen in der Praxis haben könnten: Es ging um die Anwendung der
Rechtsprechung des Gerichtshofs auf die Möglichkeit der Übertragung von
Urlaubstagen, die während des bezahlten Jahresurlaubs von vier Wochen wegen
Krankheit nicht in Anspruch genommen wurden (EuGH,
Schlussantr. 4. Juni 2019, Rs C 609/17 und C 610/17, TSN und AKT).
Im Allgemeinen legt der Gerichtshof seinem Urteil (in mehreren Monaten) die
Schlussanträge zugrunde. Die Besonderheit bei diesen Rechtssachen besteht darin,
dass der Zeitraum, in dem der Jahresurlaub mit den Krankheitstagen zusammenfiel,
über dem in Art. 7, Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 vorgesehenen Mindestjahresurlaub
von vier Wochen liegt. Gilt die vom Gerichtshof eingeführte Übertragungsregel auch
für bezahlten Urlaub, der den Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigt? Der
Generalanwalt ist der Auffassung, dass dieser Artikel und Art. 31, Abs. 2 der Charta
der sozialen Grundrechte „dahin auszulegen sind, dass sie nationalen Regelungen oder
Tarifverträgen wie den in den Ausgangsverfahren betroffenen, nach denen die Tage
bezahlten Jahresurlaubs, die über den in dieser Bestimmung vorgesehenen
Mindestzeitraum von vier Wochen hinausgehen, nicht übertragen werden können, wenn
sie sich mit Krankheitstagen überschneiden“.
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
Luftqualität am Arbeitsplatz :
Kraft eines königlichen Erlasses vom 2. Mai
2019 wurde das Gesetz über das Wohlbefinden bei der Arbeit in Bezug auf die
Luftqualität am Arbeitsplatz geändert. Der Arbeitgeber ist nun verpflichtet, zur
Bekämpfung von Schadstoffquellen Risikoanalysen der Innenraumluftqualität
durchzuführen (siehe Mitteilung).
- Elternurlaub: Mit
königlichem Erlass vom 5. Mai 2019 können bestimmte Elternurlaube flexibler in
Anspruch genommen werden, dazu ist jedoch stets die Zustimmung des Arbeitgebers
erforderlich: 1. 1/10 Elternurlaub, d. h. einen halben Tag pro Woche oder einen
ganzen Tag alle zwei Wochen; 2. Aufteilung des Vollzeit-Elternurlaubs in Wochen;
3. Aufteilung des Halbzeit-Elternurlaubs auf Monate. Außerdem kann eine
Vollzeitbeurlaubung zur Unterstützung oder Pflege von Haushalts- oder
Familienmitgliedern für eine, zwei oder drei Wochen genommen werden (siehe Mitteilung).
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Frankreich
Mutterschaftsurlaub : Gemäß Erlass
vom 27. Mai 2019 können selbstständig erwerbstätige Frauen nun
Mutterschaftstaggelder für 112 Tage statt wie bisher 74 Tage erhalten. Damit haben
Selbständige Anspruch auf denselben bezahlten Mutterschaftsurlaub wie Angestellte.
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Rumänien
In-vitro-Fertilisation : Mit
Verordnung Nr. 26/2019 wurde ein neuer Urlaub für Arbeitnehmerinnen eingeführt, die
sich einer In-vitro-Fertilisation unterziehen. Sie erhalten drei zusätzliche
bezahlte freie Tage pro Jahr: einen Tag für die Follikelpunktion und zwei Tage ab
dem Datum der Übertragung des Embryos.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Umstrukturierung : Die
EBR-Mitglieder des Konzerns Air
Liquide haben am 3. Juni auf ihrer Sitzung in Frankfurt eine
Erklärung zur Umstrukturierung der Finanz-Teams in Europa angenommen, in der sie
dazu eine ablehnende Stellungnahme abgegeben haben. Geplant ist die Einrichtung
eines Shared Service Centers in Lissabon, das die Finanzaktivitäten des Konzerns
übernehmen soll. Von dieser Maßnahme sind ca. 500 Beschäftigte betroffen, in 11
Ländern sollen 85 Arbeitsplätze wegfallen. Der EBR hat die Initiative der
Unternehmensleitung begrüßt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die Umsetzung des
Vorhabens aufmerksam verfolgen soll (siehe Mitteilung
der CGT und darunter die Erklärung des EBRs auf Französisch
oder auf Englisch).
- Gründung eines neuen EBR:
Die amerikanische Gruppe DentsplySirona (8.000
Beschäftigte in Europa), zu deren Kerngeschäft die Herstellung von Implantaten
und Zahnersatzlösungen gehört, hat einen Europäischen Betriebsrat eingerichtet.
In der ersten Sitzung, die Anfang Juni in Hanau, Deutschland, stattfand, ging es
vor allem um das geplante Vorhaben, weltweit 6 bis 8 % der Belegschaft abzubauen
(siehe Mitteilung
der IG Metall).
- Brexit: Der
Euro-Betriebsrat des Aeronautik-Konzerns Safran
nahm am 12. April eine Erklärung an, in der im Namen der in England tätigen
4.000 Mitarbeiter der Verbleib der britischen Arbeitnehmervertreter gefordert
wird, falls es zu einem harten Brexit kommt. Der EBR ist besorgt, die
Unternehmensleitung könne sich „weiterhin taub“ gegen diese Forderung stellen,
„ganz im Gegensatz zu der Entscheidung der meisten anderen großen Luft- und
Raumfahrtkonzerne.“
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Länderübergreifende Vereinbarung
Renégociation : Neuverhandlung: Die
Unternehmensleitung des Aeronautik-Konzerns Safran und die
Verhandlungsgruppe des Europäischen Gewerkschaftsverbands IndustriAll Europe trafen
sich erstmalig am 28. Mai, um die 2015 unterzeichnete Europäische Vereinbarung zur
Entwicklung von Kompetenzen und Laufbahnen
neu auszuhandeln.
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