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IR Notes 122 – Annahme der ersten Richtlinien auf der Grundlage der europäischen Säule sozialer Rechte

  IR Notes 122 – 19 Juni 2019
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Alain Lefebvre, nationaler Sachverständiger bei IR Share für Finnland

Können Sie uns einen Überblick geben über die Sozialpolitik der neuen Regierung Finnlands unter der Führung der Sozialdemokraten?
Die neue Regierungsmannschaft, die sich aus allen linken Parteien, der Zentrumspartei und den Grünen zusammensetzt, hat ihr Programm vorgestellt. Wenig überrascht dabei, dass das Modell zur Aktivierung von Arbeitslosen beendet und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften bei der Entwicklung von Strategien für Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik wieder in den Mittelpunkt gerückt werden soll. Investitionen in Bildung und Ausbildung sind geplant, die in den letzten Jahren gekürzt wurden. Dagegen überrascht das Vorhaben, ein besonderes Ausbildungssystem für Arbeitslose zu entwickeln, die die größten Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben. Ebenso unerwartet kommt die Bereitschaft, ausländische Arbeitnehmer ins Land zu holen, was in Finnland bislang eher ein Anliegen der den Arbeitgebern nahestehenden Konservativen war. Die Gewerkschaften begrüßen diese Vorschläge, die von einem Premierminister stammen, der dem größten Gewerkschaftsbund des Landes SAK vorstand. Die Arbeitgeber äußerten sich eher zurückhaltend. Sie zeigten sich besorgt über ein Projekt, das Arbeitnehmern mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme ihres Jahresurlaubs einzuräumen soll und forderten Dreierverhandlungen, um über eine mögliche Reform des Streikrechts zur Verhinderung politischer Streiks zu beraten. Doch im Augenblick herrscht allgemein eine abwartende Haltung, hauptsächlich wegen der relativ pessimistischen Wirtschaftsaussichten. Die Ankurbelungsmaßnahmen der Regierung könnten eine Verlangsamung des Wachstums verhindern – Maßnahmen, von denen nicht alle Experten überzeugt sind.

 
  Agenda

 


27. Juni
Brüssel
Konferenz der Europäischen Kommission zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt und Vorstellung der letzten Evaluierung der EU-Empfehlungen hinsichtlich Langzeitarbeitslosigkeit.


27. Juni
Brüssel
Abschlusskonferenz des Projekts PESSIS + ausgerichtet von der Federation of European Social Emplosers (FESE) (europäischer Arbeitgeberverband in allen Bereichen der sozialen Dienstleistungen) und EGÖD. Die besonderen Merkmale der Tätigkeit und der soziale Dialog in der Branche werden analysiert, um die Einrichtung eines Ausschusses für den sozialen Dialog im Sozialdienstesektor zu fördern.



28 Juni
Brüssel
Konferenz des europäischen Verbands der Reinigungs- und Gebäudedienstleistungsunternehmen zur Zukunft der Branche mit Podiumsdiskussionen zur sozialen Innovation, Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft.

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


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In den Schlagzeilen
Annahme der ersten Richtlinien auf der Grundlage der europäischen Säule sozialer Rechte

Auf der Tagung des Rats für Beschäftigung und Soziales am 13. Juni verabschiedeten die 28 Mitgliedstaaten mehrere Rechtsakte aus der Legislaturperiode der Juncker-Kommission und des Europäischen Parlaments, die für Arbeitnehmer mehrere Grundsätze der 2017 ins Leben gerufenen europäischen Säule sozialer Rechte in wirksames Recht umsetzen: 1. Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (siehe Pressemitteilung des Rats und IR Notes 113 für weitere Angaben); 2. Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Elternzeitrichtlinie 2010/18 (siehe Pressemitteilung des Rats und IR Notes 112 für weitere Angaben). Darüber hinaus nahm der Rat die Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde an (siehe Pressemitteilung der Kommission) und wählte Bratislava (Slowakei) als Sitz (siehe Pressemitteilung des Rats und IR Notes 114 für weitere Angaben). Die Behörde wird ab Oktober unterdessen ihre Aktivitäten in Brüssel aufnehmen. Die 28 EU-Länder verabschiedeten auch die (nicht bindenden) Schlussfolgerungen zur Arbeitswelt im Wandel: Überlegungen zu neuen Arbeitsformen sowie deren Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Schwerpunkt dieser Schlussfolgerungen sind die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit Digitalisierung, Robotisierung, Einsatz künstlicher Intelligenz und Entwicklung digitaler Plattformwirtschaft (vgl. Pressemitteilung). Die Schlussfolgerungen über die „Verringerung des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern: Schlüsselpolitiken und -maßnahmen“ wurden ebenfalls angenommen (siehe Pressemitteilung). In den Schlussfolgerungen erhalten Mitgliedstaaten und Sozialpartner auf allen Ebenen zahlreiche Hinweise und Vorschläge für Initiativen, um Einkommensunterschiede zu verringern und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu fördern.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Aktuelle soziale Themen

100 Jahre Internationale Arbeitsorganisation : Auf der 108. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK), die vom 10. bis 21. Juni stattfindet, wird eine Erklärung auf der Grundlage der Empfehlungen der Globalen Kommission zur Zukunft der Arbeit erwartet (vgl.  IR Notes 112), die dazu aufgerufen hat, die verheerenden Auswirkungen der globalen Ungleichheit umzukehren. Die Konferenz soll auch ein Abkommen über Belästigung am Arbeitsplatz zusammen mit einer Empfehlung verabschieden.



  • Länderspezifische Empfehlungen: Die Europäische Kommission legte am 5. Juni ihre länderspezifischen Empfehlungen 2019 vor, in denen sie allen EU-Mitgliedstaaten für die kommenden 12 bis 18 Monate wirtschaftspolitische Maßnahmen anrät (siehe Pressemitteilung). Diese Empfehlungen geben den Schwerpunkt der Reformen an, mit denen eine koordinierte Wirtschaftspolitik in Europa vorangebracht werden soll.

  • Abbau von Ungleichheiten: Zum ersten Mal nahmen die G7-Staaten, vertreten durch ihre Arbeitsminister, eine trilaterale Erklärung zum Abbau sozialer Ungleichheiten an. Die Mitgliedstaaten der G7 und die internationalen Sozialpartner (OIE, CSI, TUAC und BIAC) halten es „für entscheidend, gemeinsam zu handeln, um Ungleichheiten zu bekämpfen, menschenwürdige Arbeit, einschließlich gerechter und existenzsichernder Löhne, zu fördern und so das Wachstum inklusiver zu gestalten und einen gemeinsamen Wohlstand sowie eine gerechte Globalisierung zu erreichen (siehe Mitteilung der G7).


Rechtsprechung

Wenn Krankheitstage im Urlaub die Dauer des Jahresurlaubs überschreiten : Am 4. Juni trug der Generalanwalt seine Schlussanträge in zwei finnischen Rechtssachen vor, die weitreichende Auswirkungen in der Praxis haben könnten: Es ging um die Anwendung der Rechtsprechung des Gerichtshofs auf die Möglichkeit der Übertragung von Urlaubstagen, die während des bezahlten Jahresurlaubs von vier Wochen wegen Krankheit nicht in Anspruch genommen wurden (EuGH, Schlussantr. 4. Juni 2019, Rs C 609/17 und C 610/17, TSN und AKT). Im Allgemeinen legt der Gerichtshof seinem Urteil (in mehreren Monaten) die Schlussanträge zugrunde. Die Besonderheit bei diesen Rechtssachen besteht darin, dass der Zeitraum, in dem der Jahresurlaub mit den Krankheitstagen zusammenfiel, über dem in Art. 7, Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 vorgesehenen Mindestjahresurlaub von vier Wochen liegt. Gilt die vom Gerichtshof eingeführte Übertragungsregel auch für bezahlten Urlaub, der den Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigt? Der Generalanwalt ist der Auffassung, dass dieser Artikel und Art. 31, Abs. 2 der Charta der sozialen Grundrechte „dahin auszulegen sind, dass sie nationalen Regelungen oder Tarifverträgen wie den in den Ausgangsverfahren betroffenen, nach denen die Tage bezahlten Jahresurlaubs, die über den in dieser Bestimmung vorgesehenen Mindestzeitraum von vier Wochen hinausgehen, nicht übertragen werden können, wenn sie sich mit Krankheitstagen überschneiden“.



2. Mitgliedstaaten
Belgien

Luftqualität am Arbeitsplatz : Kraft eines königlichen Erlasses vom 2. Mai 2019 wurde das Gesetz über das Wohlbefinden bei der Arbeit in Bezug auf die Luftqualität am Arbeitsplatz geändert. Der Arbeitgeber ist nun verpflichtet, zur Bekämpfung von Schadstoffquellen Risikoanalysen der Innenraumluftqualität durchzuführen (siehe Mitteilung).



  • Elternurlaub: Mit königlichem Erlass vom 5. Mai 2019 können bestimmte Elternurlaube flexibler in Anspruch genommen werden, dazu ist jedoch stets die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich: 1. 1/10 Elternurlaub, d. h. einen halben Tag pro Woche oder einen ganzen Tag alle zwei Wochen; 2. Aufteilung des Vollzeit-Elternurlaubs in Wochen; 3. Aufteilung des Halbzeit-Elternurlaubs auf Monate. Außerdem kann eine Vollzeitbeurlaubung zur Unterstützung oder Pflege von Haushalts- oder Familienmitgliedern für eine, zwei oder drei Wochen genommen werden (siehe Mitteilung).


Frankreich

Mutterschaftsurlaub : Gemäß Erlass vom 27. Mai 2019 können selbstständig erwerbstätige Frauen nun Mutterschaftstaggelder für 112 Tage statt wie bisher 74 Tage erhalten. Damit haben Selbständige Anspruch auf denselben bezahlten Mutterschaftsurlaub wie Angestellte.



Rumänien

In-vitro-Fertilisation : Mit Verordnung Nr. 26/2019 wurde ein neuer Urlaub für Arbeitnehmerinnen eingeführt, die sich einer In-vitro-Fertilisation unterziehen.  Sie erhalten drei zusätzliche bezahlte freie Tage pro Jahr: einen Tag für die Follikelpunktion und zwei Tage ab dem Datum der Übertragung des Embryos.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Umstrukturierung : Die EBR-Mitglieder des Konzerns Air Liquide haben am 3. Juni auf ihrer Sitzung in Frankfurt eine Erklärung zur Umstrukturierung der Finanz-Teams in Europa angenommen, in der sie dazu eine ablehnende Stellungnahme abgegeben haben. Geplant ist die Einrichtung eines Shared Service Centers in Lissabon, das die Finanzaktivitäten des Konzerns übernehmen soll. Von dieser Maßnahme sind ca. 500 Beschäftigte betroffen, in 11 Ländern sollen 85 Arbeitsplätze wegfallen. Der EBR hat die Initiative der Unternehmensleitung begrüßt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die Umsetzung des Vorhabens aufmerksam verfolgen soll (siehe Mitteilung der CGT und darunter die Erklärung des EBRs auf Französisch oder auf Englisch).



  • Gründung eines neuen EBR: Die amerikanische Gruppe DentsplySirona (8.000 Beschäftigte in Europa), zu deren Kerngeschäft die Herstellung von Implantaten und Zahnersatzlösungen gehört, hat einen Europäischen Betriebsrat eingerichtet. In der ersten Sitzung, die Anfang Juni in Hanau, Deutschland, stattfand, ging es vor allem um das geplante Vorhaben, weltweit 6 bis 8 % der Belegschaft abzubauen (siehe Mitteilung der IG Metall).

  • Brexit: Der Euro-Betriebsrat des Aeronautik-Konzerns Safran nahm am 12. April eine Erklärung an, in der im Namen der in England tätigen 4.000 Mitarbeiter der Verbleib der britischen Arbeitnehmervertreter gefordert wird, falls es zu einem harten Brexit kommt. Der EBR ist besorgt, die Unternehmensleitung könne sich „weiterhin taub“ gegen diese Forderung stellen, „ganz im Gegensatz zu der Entscheidung der meisten anderen großen Luft- und Raumfahrtkonzerne.“


Länderübergreifende Vereinbarung

Renégociation : Neuverhandlung: Die Unternehmensleitung des Aeronautik-Konzerns Safran und die Verhandlungsgruppe des Europäischen Gewerkschaftsverbands IndustriAll Europe trafen sich erstmalig am 28. Mai, um die 2015 unterzeichnete Europäische Vereinbarung zur Entwicklung von Kompetenzen und Laufbahnen neu auszuhandeln.

 

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Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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