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IR Notes 124 – 17 Juli 2019
www.irshare.eu
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Liebe Leserinnen und Leser,
Am 11. September meldet sich unser Team mit IR Notes 125 zurück.
Wir wünschen Ihnen allen einen schönen Urlaub und eine Auszeit von der
Arbeit, nehmen Sie Ihr soziales Grundrecht auf bezahlten Urlaub in
Anspruch. Wir stehen Ihnen aber auch in unserer Redaktionspause zur
Verfügung, wenn IR Notes nicht erscheint (frederic.t@irshare.eu – + 33
(0) 6 81 41 53 95). Sollten Sie jetzt im Sommer etwas weniger Arbeit
haben, kontaktieren Sie uns doch einfach – wir freuen uns über Ihre
Vorschläge und Ratschläge, über Ihre Kritik und auch über Ideen zur
Weiterentwicklung von IR Notes. Wir können auch gerne dazu skypen.
Schicken Sie uns dazu eine Nachricht an frederic.t@irshare.eu und
wir nehmen uns gerne die Zeit für einen Austausch, damit IR Notes soweit
wie möglich Ihren Anforderungen entspricht.
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Editorial
Unser Anliegen war und ist es, die
Akteure des sozialen Dialogs, insbesondere in den
länderübergreifenden Unternehmen, über die neuesten sozialen
Entwicklungen in der EU zu informieren. Diese Herausforderung
haben wir bewältigt! Alle zwei Wochen informiert und
unterrichtet IR Notes EU-weit mehr als 1200 Leserinnen und
Leser.
Warum
IR Notes? IR Notes
bietet seinen Leserinnen und Lesern eine prägnante und didaktisch
aufbereitete Übersicht über die sozialen Angelegenheiten in Europa
auf Englisch, Deutsch, Spanisch, Französisch, und seit Anfang 2018
auch auf Italienisch, mit dem Ziel, den Austausch über europäische
soziale Praktiken zu fördern. Mit IR Notes geben wir Ihnen ein
Werkzeug an die Hand, mit dem Sie das soziale Europa konkret
erfahren können. Denn es sind seine Akteure auf allen Ebenen, die
dieses Vorhaben umsetzen.
Wer
sind wir? IR Notes
wird von einem Expertenteam für Arbeitsbeziehungen in den
EU-Mitgliedstaaten erstellt. Koordiniert wird das Team von Frédéric
Turlan, Jurist mit Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht und fast 20
Jahren Erfahrung im Bereich Sozialrecht und Arbeitsbeziehungen in
Europa. Er analysiert die wichtigsten Informationen und bereitet sie
gleichzeitig für eine breite Leserschaft verständlich auf. Der
Newsletter wird von professionellen Übersetzern übersetzt: BENAVIDES
Fachübersetzungen
(Englisch, Deutsch), CIT (Spanisch) und Rosanna Gasbarro (Italienisch).
Sind
wir unabhängig? IR
Notes wird von IR Share herausgegeben, einer unabhängigen privaten
Gesellschaft, die keinerlei Verbindungen zu
Arbeitgeberorganisationen oder Gewerkschaften hat, weder zu Parteien
oder Denkfabriken noch zu Unternehmen, die ein Interesse daran
hätten, den Leserinnen oder Lesern von IR Notes Waren oder
Dienstleistungen anzubieten. IR Notes wird ausschließlich über die
Abonnements finanziert. Diese Unabhängigkeit garantiert
unvoreingenommene Informationen, deren alleiniges Ziel es ist, den
sozialen Dialog und die soziale Innovation zu fördern.
Wie
können Sie an IR Notes
mitwirken? Mit einem
Abonnement von IR Notes kaufen Sie mehr als einen Newsletter. Mit IR
Notes möchten wir den Gedankenaustausch von Personen fördern, die
sich für die europäischen sozialen Praktiken interessieren – über
alle politischen, gewerkschaftlichen oder sprachlichen Grenzen
hinweg. Jedes Sammelabonnement enthält alle Sprachen. Ihr Abonnement
ermöglicht es uns, ein soziales Beobachtungsinstrument zu einem
angemessenen Preis für alle anzubieten. Gleichzeitig unterstützen
Sie die Aufnahme neuer Sprachversionen. IR Notes ist ein
partizipatives Werkzeug, zu dem Sie als Leserin oder Leser beitragen
können, indem Sie Informationen an die Redaktion senden (frederic.t@irshare.eu) oder Dokumente wie Vereinbarungen etc. auf
die Website von IR Share stellen.
Wie
wird IR Notes verkauft?
IR Notes gibt es nur im Abonnement – entweder einzeln über
die Website IR Share oder im Rahmen eines Sammelabonnements, das
beispielsweise von einer Unternehmensleitung oder einem
Euro-Betriebsrat für seine Mitglieder abgeschlossen wird.
Wie
gelangen Sie an die Quellen, die in IR Notes genannt
sind? Über die
Hypertext-Links gelangen Sie zu den Dokumenten, die in den Artikeln
zitiert werden. Über diese Links kommen Sie entweder auf das
Ausgangsdokument oder auf die Website von IR Share, in deren
Datenbank das Dokument eingestellt wurde. Soweit vorhanden können
Sie das Dokument in der gewünschten Sprache lesen und standardmäßig
auf Englisch.
Wie
öffne ich ein Dokument auf der Website von IR
Share? Um ein
Dokument auf der Webseite von IR Share aufzurufen, müssen Sie sich
zunächst auf der Website von IR Share anmelden und ein kostenloses Konto anlegen.
Dann können Sie alle Dokumente herunterladen. Einige davon sind den
Abonnenten von IR Notes vorbehalten.
Wie
kann ich IR Notes
unterstützen? Liebe
Leserin, lieber Leser, Sie sind unsere Marketingabteilung! Wenn
Ihnen IR Notes gefällt, teilen Sie dies in den sozialen Netzwerken
mit! Gerne kontaktieren wir auf Ihren Hinweis hin auch Personen, die
an einem Abonnement von IR Notes interessiert sein könnten. Denn
unsere Unabhängigkeit und weitere Entwicklung hängt auch von Ihnen
ab. Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen.
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Agenda
24. und 25.
Juli Brüssel Sitzung des
Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des
Europäischen Parlaments. Weitere Sitzung am 2. und 3. September.
3.
September Paris Veranstaltung
des Clubs europäischer Betriebsräte zum Thema „Neue Arbeitsräume,
Telearbeit: Was hat sich verändert? Welche Probleme gibt es? Wie sieht
es mit dem sozialen Dialog aus? Tel. + 33 (0)6 81 41 53 95
5.-7.
September Düsseldorf 12.
europäischer Kongress der International Labour and Employment
Relations Association (Ilera).
16.-19.
September Straßburg Vollversammlung
des Europäischen Parlaments.
30.
September Helsinki Hochrangige
Konferenz im Rahmen des finnischen EU-Ratsvorsitzes mit dem Titel: „Europe
for gender equality? Taking stock – Taking action“
(Europa für Geschlechtergleichstellung? Bestandsaufnahme – Maßnahmen).
3.
Oktober Paris Arbeitsfrühstück des
Verbands Réalité du Dialogue Social mit den französischen
ILO-Delegierten Anousheh Karvar (Regierung), Bernard Thibault
(Arbeitnehmer) und Anne Vauchez (Arbeitgeber). Tel.: +33 (0)1 40 64
72 00
9. und 10.
Oktober Brüssel Vollversammlung
des Europäischen Parlaments.
16.
Oktober Brüssel Dreigliedriger
Sozialgipfel am Vorabend der Tagung des Europäischen Rats.
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Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden
>>> Neu:
Der Newsletter IR Notes ist nach Artikel 1 des
Gesetzes Nr. 86-897 vom 1. August 1986 zur Presserechtsreform als ein
„Online-Pressedienst“ anerkannt worden. Mit diesem Status, der die hohe
Qualität von IR Notes bescheinigt, profitieren unsere Abonnenten nun von
einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 2,1 %.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr
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Mit wenigen Klicks auf der IR
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Impressum. Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les
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Stammkapital 1.500 Euro – Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512
567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung: Frédéric Turlan.
Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste Morel – 89100 Sens – Frankreich –
Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21. CPPAP Nr.: 0621 Z 93933.
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In den
Schlagzeilen
Anlaufschwierigkeiten bei der Bildung des neuen Ausschusses für Beschäftigung und
soziale Angelegenheiten
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen
Parlaments hätte seinen Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz in einer zweiten
konstituierenden Sitzung am Abend des 15. Juli in Brüssel wählen sollen. Doch wie
bereits auf der Sitzung am 10. Juli wurde die einzige Kandidatin für den Vorsitz des
Ausschusses, die EU-Abgeordnete und ehemalige polnische Premierministerin
Beata Szydło (Fraktion der
Europäischen Konservativen und Reformer – EKR) für den Vorsitz abgelehnt. Dieses Mal
erlitt sie mit nur 19 Ja-Stimmen, 34 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen eine noch
größere Niederlage als am 10. Juli. Die Fraktion der Sozialdemokraten hatte eine
geheime Abstimmung verlangt, da begründete Zweifel an ihrer Kandidatur bestanden.
„Sie war und ist immer noch die hochrangige Vertreterin einer Partei, die den
sozialen Fortschritt der Beschäftigten in der EU in den letzten Jahren blockiert
oder gebremst hat und sich in Sachen Rechtsstaatlichkeit sehr problematisch
verhält“, betont Gabriele
Bischoff (S&D), EU-Abgeordnete und Mitglied des neuen
Ausschusses. Mehrere Abgeordnete brachten deutlich zum Ausdruck, dass sie den
Rechtsextremen nicht den Vorsitz des Sozialausschusses überlassen wollten. In den
nächsten Tagen soll eine neue Abstimmung stattfinden. Soziale Fragen wurden auch im
Rahmen des Annahmeverfahrens durch das Parlament hinsichtlich der Kandidatin der
Mitgliedstaaten für den Posten der EU-Kommissionspräsidentin, Ursula von der Leyen, erörtert. Auf
Anfrage der sozialdemokratischen Abgeordneten teilte die Kandidatin in einem Schreiben
ihre Absichten im sozialen Bereich mit. Dies sind ihre wichtigsten Vorhaben: 1.
Einrichtung eines Fonds für einen gerechten ökologischen Wandel zur Unterstützung
der am stärksten betroffenen Personen, damit „niemand zurückgelassen wird“; 2.
Schaffung eines europäischen Rückversicherungssystems für
Arbeitslosenversicherungen, damit die Arbeitsvermittlungsstellen in den
Mitgliedstaaten einem Anstieg der Arbeitslosigkeit aufgrund von externen Schocks
gewachsen sind; 3. Integration der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten
Nationen ins Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik; 4.
Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, insbesondere die
Einführung eines gerechten Mindestlohns, damit alle Beschäftigten in dem Land, in
dem sie arbeiten, auch angemessen leben können; Verbesserung der Arbeitsbedingungen
der Plattform-Beschäftigten und eine „Revitalisierung der
Anti-Diskriminierungsrichtlinie“. In Bezug auf die Gleichberechtigung von Frauen und
Männern plant sie die Wiederaufnahme einer Strategie mit verbindlichen Maßnahmen für
Lohntransparenz und Quoten für ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern in
Unternehmensführungen.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Präventive Restrukturierungsmaßnahmen :
Richtlinie
2019/1023 vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über
Entschuldung und über Tätigkeitsverbote […] wurde im Amtsblatt vom 26. Juni
veröffentlicht. Ziel der Richtlinie ist die Harmonisierung von Gesetzen und
einzelstaatlichen Verfahren im Bereich präventiver Restrukturierung, Insolvenz und
Entschuldung. Laut Artikel 13, der sich ausdrücklich mit den Arbeitnehmern befasst,
werden die Mitgliedstaaten aufgefordert sicherzustellen, „dass die individuellen und
kollektiven Rechte der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsrecht der Union und dem
nationalen Arbeitsrecht“ durch die Bestimmungen dieser Richtlinie nicht
beeinträchtigt werden. Die Mitgliedstaaten sollten ferner dafür sorgen, „dass die
Arbeitnehmervertreter Zugang zu relevanten und aktuellen Informationen über die
Verfügbarkeit von Frühwarnsystemen haben“ (Art. 3 (3)). Weiterhin können sie „den
Arbeitnehmervertretern zur Bewertung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners
Unterstützung gewähren“ (Art. 3 (5)). Die Restrukturierungspläne müssen inhaltlich
„die Modalitäten der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertreter im
Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht“ enthalten (Art. 8, g) iii))
und „gegebenenfalls allgemeine Auswirkungen auf die Beschäftigung wie Entlassungen,
Kurzarbeitsregelungen oder Ähnliches“ nennen (Art. 8, g) iv).
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Aktuelle
soziale Themen
Das soziale Europa aus Arbeitgebersicht :
Der größte europäische Arbeitgeberverband veröffentlichte am 26.
Juni ein Papier über die Zukunft
der sozialen Dimension Europas, mit dem er bei den europäischen
Institutionen anlässlich ihrer Neubesetzung für seine Vorstellung von einem sozialen
Europa werben will. Die letzte Stellungnahme dieser Art erfolgte vor fünf Jahren.
Das Papier befürwortet eine bessere Koordinierung der Beschäftigungspolitik und des
sozialen Schutzes „durch die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften“; eine
Verbesserung der offenen Koordinierungsmethode durch Einrichtung von zwei beratenden
Ausschüssen zu Beschäftigung und sozialem Schutz, in dem Vertreter der Regierungen,
der EU-Kommission und der europäischen Sozialpartner vertreten sind; Bemühungen auf
allen Ebenen zur Erhöhung der Erwerbsbevölkerung angesichts des
Arbeitskräftemangels, der den Arbeitgebern zunehmend Sorge bereitet; Achtung der
Autonomie der Sozialpartner und größere Anstrengungen zur Stärkung des sozialen
Dialogs und der Sozialpartner in den Ländern, in denen diese einen schwachen Stand
haben.
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Mehr Frauen im Eisenbahnsektor :
Die europäischen Sozialpartner des Eisenbahnsektors (CER et
ETF) beschlossen am 4. Juli die Verhandlungen für eine
eigenständige Vereinbarung einzuleiten, um vorgeschriebene Mindeststandards für
eine bessere Integration und eine höhere Beteiligung von Frauen im Sektor
festzulegen. Ziel ist es, den Anteil von Frauen in Eisenbahnunternehmen zu
erhöhen und deren Arbeitsbedingungen zu verbessern (siehe Pressemitteilung
der ETF).
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- Digitalisierung im Bereich der
Sozialdienstleistungen : Die europäischen Sozialpartner
im Sozialdienstleistungssektor (EGÖD und FESE) verabschiedeten am 6. Juni ein gemeinsames
Positionspapier zur Digitalisierung zur „Bewertung von Chancen und
Herausforderungen“. Am 27. Juni organisierten die Partner außerdem eine
Konferenz über Sozialdienstleistungen in Europa, in der sie von der
EU-Kommission die Einrichtung eines Ausschusses für den europäischen sozialen
Dialog in diesem Sektor fordern. In einem gemeinsamen Schreiben, das sich
offiziell an die Kommission richtet, fordern die Sozialpartner die Einrichtung
eines solchen Ausschusses (vgl. Mitteilung des EGÖD
und des FESE).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
- Mindestvergütung für Auszubildende :
Die Bundesregierung hat beschlossen, Auszubildenden eine
Mindestvergütung zu garantieren (falls diese nicht bereits tariflich vorgesehen
ist). Sie gilt für neue Ausbildungsverträge ab 1. Januar 2020. Die Vergütung für
das erste Ausbildungsjahr soll zunächst 515 Euro monatlich betragen und bis 2023
schrittweise auf Euro 620 erhöht werden. Während der Ausbildung erhöht sich die
Mindestvergütung um 18 % im zweiten Jahr, um 35 % im dritten und um 40 % im
vierten Jahr (vgl. Mitteilung).
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Niederlande
- Reform des Arbeitsmarkts :
Das Parlament hat ein Gesetz zum Arbeitsmarktausgleich
verabschiedet (Wet arbeidsmarkt in balans), das am 1. Januar 2020 in
Kraft tritt. Ziel ist die Verringerung der Diskrepanz zwischen flexiblen
Beschäftigungsformen und unbefristeten Vollzeitverträgen. Das Gesetz sieht eine
Entlassungsabfindung unabhängig von der Dauer des Arbeitsvertrags vor (zurzeit
wird diese nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit gezahlt). Arbeitgeber müssen
für Beschäftigte mit flexiblen Arbeitsverträgen höhere
Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen als für Festangestellte. Eine weitere
Änderung besteht darin, dass für eine Entlassung mehrere Gründe zusammengefasst
werden können, die für sich allein genommen keine Entlassung rechtfertigen
würden (derzeit muss ein einzelner triftiger Grund
vorliegen).
> Weitere Informationen
finden Sie in dem von der Europäischen Kommission veröffentlichten Labour Law Flash Report Mai
2019.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Stärkung der Kompetenzen : Wie
bereits in IR Notes
112 angekündigt haben wir die neue EBR-Vereinbarung der
britischen DS Smith Gruppe auf
unserer Website online gestellt. Die Vereinbarung gehört zu den umfangreichsten
Vereinbarungen der letzten Jahre. Der EBR deckt nicht nur die EU-Mitgliedländer,
sondern ganz Europa ab. In mehreren Anhängen sind die Aufgaben und Funktionen der
verschiedenen Akteure festgelegt – wie die des für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz zuständigen EBR-Mitglieds, das für den Aufbau und die Betreuung eines
Netzwerks diesbezüglicher nationaler Botschafter zuständig ist – sowie die Aufgaben
und Funktionen von Unterausschüssen, die die verschiedenen Unternehmensbereiche und
geographischen Regionen der Gruppe vertreten oder auch bestimmte Themen wie die
Diversität behandeln. Der engere Ausschuss tagt 12 Mal pro Jahr und kann
Stellungnahmen abgeben sowie Arbeitsgruppen einrichten.
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Weltbetriebsrat
Einrichtung eines weltweiten Forums :
Wie bei der Überarbeitung der SE-BR-Vereinbarung von Airbus SE vorgesehen (siehe IR Notes 106) hielt
der europäische Luftfahrtkonzern die erste Sitzung des Airbus Global Forums am 20.
und 21. Juni ab, um einen internationalen sozialen Dialog mit den
Arbeitnehmervertretern aus den verschiedenen Weltregionen einzuleiten – mit jeweils
zwei Vertretern pro Region (vgl. Pressemitteilung des SE-BR
von Airbus SE). Die Teilnehmer vertreten Standorte mit mindestens 500 Beschäftigten
und müssen über ein Gewerkschaftsmandat oder ein Personalvertretungsmandat verfügen.
Insgesamt haben 16 Arbeitnehmervertreter an diesem neuen Forum teilgenommen, das
einmal im Jahr tagen wird.
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Internationale Rahmenvereinbarung
Sozial innovative und bahnbrechende Vereinbarung
: Die Unternehmensleitung des Automobilherstellers Renault (181.000 Beschäftigte),
die im Engeren Ausschuss des EBR vertretenen Gewerkschaften und der internationale
Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union unterzeichneten am 9. Juli eine weltweite Rahmenvereinbarung zur
Entwicklung des Arbeitslebens um „die Arbeitswelt gemeinsam zu gestalten“.
Diese Vereinbarung ergänzt die erste weltweite
Rahmenvereinbarung zur sozialen, gesellschaftlichen und ökologischen
Verantwortung aus dem Jahr 2013. Die Vereinbarung ist ein Meilenstein beim
Aufbau eines internationalen sozialen Dialogs, denn sie spricht eine Reihe von
Themen an, die in den vorangegangenen Vereinbarungen noch gänzlich fehlten. Der
Konzern verpflichtet sich, „Voraussetzungen zu schaffen, damit die Beschäftigten
Kompetenzen ermitteln und erwerben können, die für die Entwicklung ihres Berufs im
Automobilbereich und ihre Beschäftigungsfähigkeit unerlässlich sind.“ Die
Vereinbarung definiert die Funktionsweise des Managements und fordert jeden
Arbeitnehmer auf, „seinen Beitrag zu einem angenehmen Arbeitsleben zu leisten, das
von einem respektvollen Umgang untereinander geprägt ist“. Ein weiterer Punkt ist
die Gestaltung von Arbeitsräumen und das im Betrieb angebotene Essen. Die
Vereinbarung fordert dazu auf, den Beschäftigten auf Betriebsebene die Möglichkeit
zu geben, Ruhetage für die Kollegen zu spenden, deren Kinder oder Ehepartner krank
oder behindert sind oder einen besonders schweren Unfall hatten. Der Konzern will
„flexiblere Arbeitsregelungen anbieten, die den Mitarbeitern größere Freiheit bei
der Organisation ihrer Arbeit gewähren, das tägliche Pendeln zum Arbeitsplatz
verringern und persönliche und/oder familiäre Anforderungen berücksichtigen“. Das
Unternehmen will „individuelle Arbeitszeitvereinbarungen“ entwickeln und den
Beschäftigten freistellen, „sich außerhalb ihrer üblichen Arbeitszeit und im Urlaub
mit dem Netzwerk des Unternehmens zu verbinden“. In diesen Zeiträumen, so die
Unterzeichnenden, sind die Beschäftigten nicht verpflichtet, auf eingehende E-Mails
und Telefonate – unabhängig vom Inhalt – zu antworten, und sie sollen ihre eigenen
Mails und Anrufe auf Ausnahmesituationen beschränken, die „im Zusammenhang mit der
Sicherheit der Beschäftigten und/oder Kunden stehen“. Und schließlich bildet die
Vereinbarung „eine verbindliche Rechtsgrundlage für künftige Vereinbarungen auf
lokaler Ebene, die mit den Grundsätzen und Verpflichtungen dieser Vereinbarungen im
Einklang stehen müssen“. Das ist eine wichtige Bestimmung im Hinblick auf die
Wirksamkeit der Vereinbarung (vgl. Pressemitteilungen von IndustriAll
und der
Renault Gruppe).
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4. Studien
und Berichte
Veröffentlichungen über Gewerkschaften :
Die
deutsche Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlichte im ersten Halbjahr 2019 mehrere
interessante Publikationen über Gewerkschaften
in Deutschland, Gewerkschaften in der
Türkei, Rechtsvorschriften
für entsandte Arbeitnehmer als Zusammenhaltstest in der erweiterten Europäischen
Union (auf Englisch) sowie Die Gewerkschaften im
Wandel mit 25 Berichten über innovative Strategien von Gewerkschaften, ihren
erfolgreichen Kampf oder ihren Weg in eine erfolgversprechende strategische
Richtung.
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