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IR Notes 133 – 15 Januar 2020
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Kerstin Mai, Vorsitzende des Europa Committee (IG Metall) der
Bosch-Gruppe
Wie begegnet das Bosch Europa
Committee den massiven Veränderungen innerhalb der
Automobilbranche? Mit den neuen EU-Normen zur CO2-Reduktion,
der wachsenden Bedeutung von Elektromotoren und dem damit
verbundenen Druck auf den Verbrennungsmotor, insbesondere den
Dieselmotor, ist der Automobilsektor in eine Phase starker
Turbulenzen eingetreten. In der Bosch-Gruppe betrifft diese
Transformation den Geschäftsbereich Powertrain Solutions. Der EBR
ist auf diese Art von Transformationsprozess nicht vorbereitet.
Eigentlich ist er ein Unterrichtungs- und Anhörungsgremium für klar
definierte Vorhaben, die mehrere Länder betreffen, mit einem
eindeutigen Beginn und einem fest umrissenen Zeithorizont. Seine 38
Mitglieder, die 21 Länder vertreten, zwei Gastländer (Türkei,
Schweiz) und ein Vertreter von IndustriAll Europe, kommen nur einmal
im Jahr zusammen. Der EBR behandelt alle, sehr vielfältigen
Konzernaktivitäten. Im vorliegenden Fall ist uns klar geworden, dass
wir es mit einem komplexen Prozess zu tun haben, der alle Standorte
des Geschäftsbereichs Powertrain Solutions betrifft, aber nicht
zwangsläufig mit derselben Intensität. Hinzu kommt, dass auch der
Arbeitgeber diesen Transformationsprozess nicht vollständig
abschätzen kann, und dieser Prozess zeitlich nicht begrenzt ist.
2018 erreichten wir für den Geschäftsbereich Powertrain Solutions
die Einführung einer Arbeitsgruppe, die zweimal jährlich tagt. Sie
besteht aus 16 Vertretern aus den acht europäischen Ländern, in
denen sich Standorte des Geschäftsbereichs befinden, sowie aus sechs
Mitgliedern des EBR-Präsidiums. Wir hatten jetzt das vierte Treffen.
Nach einer Anpassungsphase, vor allem für die Mitglieder, die es
nicht gewohnt waren, in einem transnationalen Gremium zu arbeiten
und sich mit Kollegen aus anderen Standorten und anderen Ländern
auszutauschen, sind wir mit dem bisherigen Ergebnis sehr zufrieden.
Auch für den Arbeitgeber war es neu, bei den Prozessen, die den
Geschäftsbereich betreffen, auf Transparenz zu setzen und den Nutzen
zu erkennen, mit den Arbeitnehmervertretern über die kurz- und
mittelfristigen Auswirkungen auf Beschäftigung und Qualifikationen
zu diskutieren. Innerhalb der Arbeitsgruppe bevorzugen wir das
Gespräch, den Austausch und die Suche nach alternativen Lösungen, um
Beschäftigungsersatz für die reduzierte Marktnachfrage zu bekommen.
Dies ist unsere Verantwortung gegenüber den Beschäftigten der
Gruppe, aber auch gegenüber den Regionen, in denen wir unsere
Standorte haben, wie zum Beispiel in Bari (Italien), wo Bosch als
wichtiger Arbeitgeber eine große Rolle spielt. In der letzten
Sitzung, am 21. November 2019, haben wir auch eine gemeinsame
Solidaritätserklärung anlässlich von Protestdemonstrationen in
Deutschland, Italien und Frankreich (siehe 3. Unternehmen)
abgegeben.
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Nachruf
Adieu Claudio
Mit großer Trauer haben wir erfahren, dass
Claudio Stanzani, ehemaliger Direktor und Gründer
unseres italienischen Partners SindNova, am 27. Dezember 2019
verstorben ist. „Sein Leben widmete er der Gewerkschaftsbewegung in
Italien und Europa“, betonte Luca Visentini, Generalsekretär des
Europäischen Gewerkschaftsbunds. Er ermutigte uns, 2018 eine
italienische Version der IR Notes herauszugeben, um die Italiener
speziell über das aktuelle soziale Geschehen in Europa zu
informieren. Auf seine uneingeschränkte Unterstützung konnten wir
uns stets verlassen. Ohne ihn gäbe es keine italienische Fassung der
IR Notes. Als Verteidiger des sozialen Dialogs und als ein Mann mit
Überzeugungen gehörte er zu denen, die das soziale Europa
vorangebracht haben, nicht zuletzt durch seine Tätigkeit in der
Ausbildung vieler EBR-Mitglieder. Unser Mitgefühl gilt seiner
Familie und seinen Freunden.
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Agenda
17. Januar Paris Die „Große
Debatte“ der Fachzeitschrift für Arbeitsrecht Droit Social mit
dem Thema „Juges
et accords collectifs de travail“ (Richter und Tarifverträge),
u. a. mit dem Programmpunkt „Handhabung in anderen Ländern“ mit François
Biltgen (CJUE) und Achim Seifert (Universität Jena). Einleitende Worte
von Jean-Emmanuel Ray. Weiterer Beitrag von Laurent Berger (CFDT),
Präsident des Europäischen Gewerkschaftsbunds.
23. Januar
Dublin
Konferenz zur Wiederbelebung der Wirtschaftsdemokratie in
Irland nach der Krise mit dem Titel „Reviving
economic democracy in Ireland after the crisis“, organisiert vom
Europäischen Gewerkschaftsinstitut und der Irish National Worker
Directors Group, mit Aline Hoffmann (ETUI) und Patricia King (ICTU).
23. Januar
Noisy-Le-Grand
(Frankreich) Internationales IRES-Seminar
über die International Organisation of Employers (IOE) und ihre
Beziehung zur ILO, mit Marieke Louis (Sciences Po Grenoble) und Danièle
Fraboulet (Sorbonne Université).
27. + 28.
Januar Hamburg 12.
Fachtagung der EWC Academy für Europäische Betriebsräte und
SE-Betriebsräte. Informationen
und Anmeldeformular.
28. Januar
Brüssel
Konferenz zum wandelnden Arbeitsumfeld für Selbstständige mit
dem Titel „The
changing environment of the self-employed“, organisiert von
Eurofound, ACC und SMEunited.
30. Januar
Zagreb
Konferenz der kroatischen EU-Ratspräsidentschaft über die Teilnahme der
Frauen am Arbeitsmarkt.
12. März
Paris
Konferenz von Eurogip zur Verhütung berufsbedingter Risiken bei
der Betreuung pflegebedürftiger Erwachsener mit dem Titel „Prévenir
les risques professionnels dans le secteur des soins aux personnes
âgées dépendantes“.
19. und 20. März
Trier
Jahrestagung
zum europäischen Arbeitsrecht 2020, organisiert von der
Europäischen Rechtsakademie
19.-20. März Zagreb Von den
europäischen Sozialpartnern organisierte Konferenz zu Schwarzarbeit im
Baugewerbe mit dem Titel „Undeclared
work in construction“.
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Über uns
IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spaniasch)
wird von IR Share
und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser
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Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag
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Der Newsletter IR Notes ist nach Artikel 1 des
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Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy –
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste
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Nr.: 0621 Z 93933.
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In den
Schlagzeilen
Erste
Überlegungen zum Sozialprogramm der Kommission und zum Mindestlohn in der EU
In einer Mitteilung
mit dem Titel „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“
(siehe Mitteilung
der Kommission) stellte die Europäische Kommission am 14. Januar ihre Roadmap zur
Sozialpolitik vor, die sie während ihrer Amtszeit verwirklichen möchte. Damit
eröffnet sie die Konsultationsphase mit allen beteiligten Akteuren und Bürgern (u.a.
über eine spezielle
Website). Diese Phase soll bis November 2020 dauern und Anfang 2021 zur
Billigung eines Aktionsplans führen, mit dem die in der europäischen Säule sozialer
Rechte enthaltenen Rechte und Grundsätze konkrete Gestalt annehmen sollen. In diesem
Zusammenhang hat die Kommission auch eine erste Konsultationsphase der
europäischen Sozialpartner zum Thema gerechte Mindestlöhne eröffnet. In
ihrem Konsultationspapier bleiben die Absichten der Kommission noch recht vage. Sie
geht davon aus, dass die Mitgliedstaaten Lösungen finden, um den Arbeitnehmern eine
gerechte Entlohnung zu garantieren (entweder in Bezug auf einen bestimmten
Lebensstandard, wie in Irland und im Vereinigten Königreich, oder durch das
Erreichen von 60 % des Medianeinkommens der Haushalte, der Armutgefährdungsschwelle
in der EU). Dazu gehört auch die Gewährleistung, dass die Mindestlohnregelung für
eine ausreichende Zahl von Beschäftigten gilt, die Sozialpartner bei der Festlegung
des Mindestlohns stärker einbezogen werden und ein Mechanismus zur Aktualisierung
der Mindestlohnhöhe entwickelt wird. Die Mitteilung der Kommission fällt auch sehr
ausweichend in Bezug auf die Instrumente aus, die zur Umsetzung der Säule sozialer
Rechte eingesetzt werden sollen. Ein Grund dafür ist zweifellos, dass die
Konsultation nicht beeinträchtigt werden soll, es könnte aber auch daran liegen,
dass immer noch der Wille fehlt, das soziale Europa zu stärken. Es wurden nur wenige
verbindliche Vorschriften angekündigt, mit Ausnahme derer, die in der neuen
Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter genannt sind. Diese wurden für das
erste Quartal 2020 angekündigt und sollen das Lohngefälle zwischen Männern und
Frauen verringern, u.a. durch „verbindliche Maßnahmen für mehr Lohntransparenz“. Auf
der anderen Seite gibt es keine Ankündigungen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen in
der Plattformwirtschaft – „mögliche Lösungen“ werden auf einem „Gipfel“ diskutiert,
der im zweiten Halbjahr stattfinden soll. Im Bereich Gesundheit und Sicherheit
sollen neue Risiken und Gefahrstoffexpositionen in einer neuen Strategie erörtert
werden, es gibt jedoch keine Angaben zum Annahmedatum. Die Kommission erkennt an,
dass „faire Arbeitsbedingungen auch auf einem starken sozialen Dialog beruhen“, der
„von entscheidender Bedeutung“ ist, „insbesondere, wenn Unternehmen umstrukturiert
werden oder wesentliche Veränderungen durchlaufen“. Ganz konkret kündigt die
Kommission aber keine Überarbeitung von Richtlinien an und appelliert lediglich an
die Mitgliedstaaten, „die bestehenden Instrumente zur Einbeziehung der Arbeitnehmer,
wie die Europäischen Betriebsräte, umfassend zu nutzen, um die Verfahren zur
Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer zu fördern“. Zuletzt wird in der
Mitteilung betont, dass „ein Mechanismus für einen gerechten Übergang einschließlich
eines speziellen Fonds“ geschaffen wird, um die am stärksten vom Übergang
betroffenen Regionen und die dort lebenden Arbeitnehmer zu unterstützen (siehe Mitteilung
der Kommission).
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1.
Europäische Union
Rechtsprechung
Schutz vor Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
: Der Gerichtshof hat an der unmittelbaren
Wirkung von Artikel 8 der Richtlinie 2008/94 vom 22. Oktober 2008 in Bezug
auf den Schutz von Arbeitnehmern bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
festgehalten. In dieser deutschen Rechtssache (EuGH,
19. Dezember 2019, Rs C-168/18, Pensions-Sicherungs-Verein) bezog ein
ehemaliger Arbeitnehmer eine Betriebsrente in Höhe von etwa 600 Euro von einer
Pensionskasse. Diese befand sich in finanziellen Schwierigkeiten und kürzte ihre
Leistungen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die Rente des Arbeitnehmers wurde um
fast 14 % gekürzt (was einem Abzug von 82,74 Euro pro Monat entspricht). Die
Differenz wurde von der ehemaligen Arbeitgeberin ausgeglichen, bis diese
zahlungsunfähig wurde. Der PSV, der die Zahlung der Betriebsrenten im Fall der
Insolvenz eines Arbeitgebers sicherstellt, übernahm die Zahlung, jedoch ohne den von
der Arbeitgeberin geleisteten Ausgleich der Verluste zu garantieren. Das in dieser
Sache angerufene Bundesarbeitsgericht wandte sich an den Europäischen Gerichtshof.
Dieser entschied über drei Punkte in Bezug auf Artikel 8, der den Schutz der
Interessen der Arbeitnehmer sowie der Personen vorsieht, die zum Zeitpunkt des
Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers aus dessen Unternehmen oder
Betrieb bereits ausgeschieden sind, „hinsichtlich ihrer erworbenen Rechte oder
Anwartschaftsrechte auf Leistungen bei Alter, […], aus betrieblichen oder
überbetrieblichen Zusatzversorgungseinrichtungen […]“. Zunächst einmal geht der
Gerichtshof davon aus, dass der vom Arbeitgeber gezahlte Ausgleich unter den in
Artikel 8 gewährten Schutz fällt. Weiterhin erachtet der Gerichtshof die Kürzung der
Rente „als offensichtlich unverhältnismäßig […], obwohl der Betroffene mindestens
die Hälfte der sich aus seinen erworbenen Rechten ergebenden Leistungen erhält, wenn
dieser ehemalige Arbeitnehmer wegen dieser Kürzung bereits unterhalb der von
Eurostat für den betreffenden Mitgliedstaat ermittelten Armutsgefährdungsschwelle
lebt oder künftig leben müsste.“ Schließlich sieht Artikel 8 eine
„Mindestschutzpflicht“ vor, die eine „unmittelbare Wirkung entfalten kann, so dass
er gegenüber einer privatrechtlichen Einrichtung geltend gemacht werden kann, die
vom Staat als Träger der Arbeitgeberinsolvenzsicherung […] bestimmt worden ist […]“.
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Postsektor: Die
europäischen Sozialpartner des Postsektors nahmen am 6. Dezember 2019 eine gemeinsame Erklärung zur
Ausbildung im digitalen Zeitalter an. In der Erklärung wird die Rolle
des Ausschusses für den sozialen Dialog hervorgehoben und bekräftigt, dass
lebenslange Aus- und Weiterbildung notwendig sind, damit die Beschäftigten die
erforderlichen Kompetenzen erwerben und neue Leistungen anbieten können. Der
Ausschuss erhielt von der Europäischen Kommission die Billigung zur Finanzierung
eines neuen Projekts mit dem Titel „Postal Skills and Work Environment in
the Digital Era“, das 2020-2021 durchgeführt wird (vgl. Pressemitteilung
von PostEurope).
- Private Sicherheitsdienste und
Werttransporte: Die europäischen Sozialpartner im Sektor
private Sicherheitsdienste und Werttransporte – die Arbeitgeberorganisationen
CoESS und ESTA sowie der europäische Gewerkschaftsverband UNI Europa –
unterzeichneten am 5. November 2019 eine gemeinsame Erklärung über die
Notwendigkeit, Bargeld zu schützen, in der sie sich verpflichteten, die
Tarifverträge zu fördern, um einen gerechten und nachhaltigen Übergang für die
Beschäftigten im Werttransportsektor zu gewährleisten.
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2.
Mitgliedstaaten
Estland
Mindestlohn : Nach schwierigen
Verhandlungen zwischen dem estnischen Gewerkschaftsbund EAKL und dem estnischen
Arbeitgeberverband ETKL haben die Parteien am 25. November 2019 schließlich den vom
nationalen Schlichter vorgeschlagenen Kompromiss für den Mindestlohn in Estland für
2020 akzeptiert. Danach steigt der Mindestlohn 2020 um 7,6 % auf 584 Euro (3,48
Euro/Stunde). Ferner wurde vereinbart, dass er 2021 auf 40 % des Durchschnittslohns
festgelegt und im Sommer 2021 eine Folgenabschätzung durchgeführt wird, die als
Grundlage für eine neue Berechnungsformel zur Ermittlung des Mindestlohns dienen
soll.
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Griechenland
- Teilzeit: Gemäß Artikel 59
des Gesetzes 4635 vom 31. Oktober 2019 werden Teilzeitbeschäftigte für
zusätzlich geleistete Arbeitsstunden besser vergütet. Bisher erhielten
Teilzeitbeschäftigte, die mehr als die in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehenen
Stunden arbeiteten, keinen Lohnzuschlag. Künftig haben sie für zusätzlich
geleistete Stunden Anspruch auf einen Lohnzuschlag von 12 %.
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Slowakei
- Bezahlter Urlaub: Das
Parlament beschloss am 16. Oktober 2019, Artikel 103 des Arbeitsgesetzbuchs in
Bezug auf die Dauer des bezahlten Urlaubs abzuändern. Diese Änderung ist am 1.
Januar 2020 in Kraft getreten. Davor betrug die Dauer des bezahlten
Jahresurlaubs mindestens vier Wochen, und ein Arbeitnehmer, der am Ende des
betreffenden Kalenderjahres mindestens 33 Jahre alt ist, hat Anspruch auf
mindestens fünf Wochen bezahlten Urlaub. Durch diese Gesetzesänderung haben auch
die Beschäftigten Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaubs, die noch nicht 33
Jahre alt sind, sich aber ständig um ein Kind kümmern.
> Weitere
Länderinformationen in den Flash Reports on Labour
Law von Oktober und
November, die auf der Website
von IR Share zur Verfügung stehen.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Langfristige Veränderungsprozesse :
Der Europäische Betriebsrat der Bosch-Gruppe hat zur Begleitung der
Veränderungen im Antriebsstrang des Automobils für die betroffene Geschäftseinheit
„Powertrain Solutions“ eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe
verabschiedete gemeinsam mit dem geschäftsführenden Ausschuss des EBR am 21.
November 2019 anlässlich von Mobilisierungstagen in Deutschland, Italien und
Frankreich eine gemeinsame Solidaritätserklärung
(siehe Eine Frage an … Kerstin Mai, gegenüber). In diesem Dokument fordern die
Arbeitnehmervertreter, den einzelnen Standorten und den Mitarbeitern Perspektiven zu
bieten, indem der Schwerpunkt auf Ausbildung und Umschulung gelegt wird, damit die
Beschäftigten in die Lage versetzt werden, in anderen Bereichen der Gruppe tätig zu
werden. Sie erklären weiterhin, dass sie eine Verschlechterung der
Arbeitsbedingungen aufgrund von Wettbewerb zwischen den Standorten in Verbindung mit
neuen Produkten nicht akzeptieren werden. Die Unterzeichner schließen
wirtschaftliche Entlassungen aus und fordern die Stärkung des sozialen Dialogs an
den betroffenen Standorten, “um den Transformationsprozess im Interesse der
Beschäftigten zu gestalten”.
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Weltbetriebsrat
Gremium für weltweiten sozialen Dialog :
Der französische Reifenhersteller Michelin (125.000 Beschäftigte)
und der internationale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union haben die
Verhandlungen zur Einrichtung eines Weltbetriebsrats abgeschlossen. Die Vereinbarung
– IR Notes liegt eine Kopie davon vor – steht kurz vor der Unterzeichnung und soll
auf der nächsten EBR-Plenarsitzung Ende März vorgestellt werden. „Diese unbefristete
Vereinbarung“, so die französische Gewerkschaft FCE-CFDT, „stärkt den sozialen
Dialog im gesamten Unternehmen, ersetzt aber nicht die Arbeitnehmervertretungsorgane
in den einzelnen Ländern“ (vgl. Mitteilung).
Der Weltbetriebsrat „soll es Arbeitnehmervertretern und Unternehmensleitung
ermöglichen, sich auszutauschen und ausgewählte Untersuchungen zu den großen
internationalen Herausforderungen des Konzerns durchzuführen“. Der Weltbetriebsrat
von Michelin (CMM) wird sich aus bis zu 50 Arbeitnehmervertretern zusammensetzen,
die nach Ländern oder Wirtschaftszonen ernannt werden und zwar entweder aus der
Mitte der Gewerkschaftsvertreter oder je nach ortsüblicher Praxis durch Wahl. Die
Arbeitnehmervertreter aus EU-Ländern stammen aus dem EBR der Gruppe, der all seine
Befugnisse behält. Der Weltbetriebsrat tagt bis zu zwei Mal jährlich und ist als
„Gremium des sozialen Dialogs“ konzipiert, „der den Informationsaustausch mit den
Arbeitnehmervertretern im CMM zu Wirtschafts-, Finanz-, sozialen und Umweltfragen
ermöglicht, die von weltweiter oder transnationaler Bedeutung sind“. In den
Sitzungen wird sich die zentrale Leitung mit den Arbeitnehmervertretern der Gruppe
austauschen über Themen wie 1. wirtschaftliche Ergebnisse, soziale Indikatoren,
strategische Ausrichtungen der Gruppe auf globaler Ebene; 2. ökonomische, soziale
und ökologische Benchmarks und Perspektiven; 3. Sensibilisierung für die
Herausforderungen und Transformationen im Unternehmen; 4. Überlegungen zu externen
Veränderungen und kulturellen Entwicklungen. Das Gremium wird die Rolle eines
„ökonomischen, sozialen und ökologischen Beobachters“ der Gruppe übernehmen.
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Transnationale Vereinbarung
Rahmenbedingungen für die
Neuausrichtung: Die Geschäftsleitung des deutschen
Chemiekonzerns Bayer und der
EBR (Europa-Forum Bayer) unterzeichneten am 28. November 2019 eine gemeinsame
Erklärung zur Neuausrichtung der Gruppe. Mit den organisatorischen
Anpassungen sollen jedes Jahr Kosten für Plattform-Funktionen in Höhe von 1,4 Mrd.
Euro eingespart werden. Bis Ende 2021 sind weltweit ca. 7.000 Arbeitsstellen in
diesen Funktionen betroffen. Durch die Neuausrichtung der globalen Funktionen und
die angestrebten Effizienzverbesserungen wird es auch in den europäischen Ländern zu
einem Wegfall von Stellen und Funktionen oder zu Verlagerungen von Arbeitsplätzen in
Shared Service Center kommen. In diesem Zusammenhang definieren die Unterzeichner
„Grundsätze zur Sozialverträglichkeit“, die für alle betroffenen Länder gelten,
unter anderem „fairer Umgang mit den betroffenen Mitarbeitern“, „offener und
transparenter Informations- und Konsultationsprozess“, das „Ausschöpfen von internen
Möglichkeiten zur Beschäftigungssicherung“, und gleichzeitig „betriebsbedingte
Kündigungen nach besten Kräften vermeiden“.
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