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IR Notes 134 – Risiko von Arbeitsunfällen nicht vergleichbar

  IR Notes 134 – 29 Januar 2020
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an…
Heinz-Georg Webers, EBR-Vorsitzender von Bayer (Bayer Europa Forum)

Ihr Europäischer Betriebsrat hat am 28. November 2019 mit dem Vorstand der Bayer Gruppe eine gemeinsame Erklärung zur Begleitung einer Neuausrichtung unterzeichnet. Was ist das Ziel dieser Erklärung?
Im November 2018 stellte die Unternehmensleitung ein Vorhaben zur Neuausrichtung der Gruppe vor, bei dem ab 2022 Kosten in Höhe von 1,4 Mrd. Euro jährlich eingespart werden sollen, und zwar bei den Plattform- und Verwaltungsfunktionen am Sitz des Unternehmens in Deutschland sowie in zahlreichen anderen Ländern weltweit, auch in der EU. Davon betroffen sind 7000 Arbeitsplätze (vgl. IR Notes Nr. 133). Wir führen seit einem Jahr Gespräche mit der Unternehmensleitung, sowohl im Aufsichtsrat, in dem die Arbeitnehmervertreter sitzen, als auch in den Betriebsräten. Es ist uns gelungen, Maßnahmen für die Beschäftigten auszuhandeln, die von diesen Transformationen betroffen sind. Auf Ebene des Bayer Europa Forums haben wir beschlossen, von der Unternehmensleitung Zusagen für die Umsetzung von Maßnahmen in allen betroffenen Ländern einzufordern, die die „Grundsätze zur Sozialverträglichkeit“ respektieren und dafür Sorge zu tragen, dass die Neuausrichtungen vor Ort im Geiste des „Bayer social way“, den wir in Deutschland entwickelt haben, erfolgen. Unserer Auffassung nach besteht die Rolle des Europäischen Betriebsrats darin, in allen Ländern die Mindeststandards zu garantieren, und es den Sozialpartnern vor Ort zu überlassen, die Maßnahmen durchzuführen und an die lokalen Bedingungen, insbesondere an den Arbeitsmarkt, anzupassen bzw. diese natürlich auch zu verbessern. In der gemeinsamen Erklärung geht es beispielsweise um einen „fairen Umgang mit den betroffenen Mitarbeitern“ sowie um die Notwendigkeit, die „Beschäftigungsfähigkeit aller Mitarbeiter [zu] stärken“. Die Einhaltung dieser Grundsätze wird alle drei Monate von der Paritätischen Kommission überprüft, die sich aus Arbeitgeber und den EBR-Mitgliedern aus den Ländern mit den meisten Beschäftigten sowie den Mitgliedern zusammensetzt, die „Cluster“ kleiner Länder vertreten. Unser Ziel ist es, die Arbeitnehmervertreter auf lokaler Ebene zu unterstützen und im Fall von Schwierigkeiten bei der Unternehmensleitung zu intervenieren.

 
  Agenda

 


30. Januar
Zagreb
Konferenz der kroatischen EU-Ratspräsidentschaft über die Teilnahme der Frauen am Arbeitsmarkt.


4. Februar
Paris
Global Deal Conference zum Thema „Social Dialogue for a Better Future of Work“ für Partner des Globalen Deals für inklusives Wachstum und menschenwürdige Arbeit.


12. März
Paris
Konferenz von Eurogip zur Verhütung berufsbedingter Risiken bei der Betreuung pflegebedürftiger Erwachsener mit dem Titel „Prévenir les risques professionnels dans le secteur des soins aux personnes âgées dépendantes“.


19. und 20. März
Trier
Jahrestagung zum europäischen Arbeitsrecht 2020, organisiert von der Europäischen Rechtsakademie


19.-20. März
Zagreb
Von den europäischen Sozialpartnern organisierte Konferenz zu Schwarzarbeit im Baugewerbe mit dem Titel „Undeclared work in construction“.

 
  Über uns


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In den Schlagzeilen
Risiko von Arbeitsunfällen nicht vergleichbar

Das Statistische Amt der Europäischen Union Eurostat aktualisierte am 24. Januar die Statistiken über Arbeitsunfälle für das Jahr 2017. Die gute Nachricht lautet, dass die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle leicht zurückgegangen ist: 2017 waren es 3.552 Todesfälle, das sind 36 weniger als 2016. Trotzdem sterben täglich immer noch fast zehn europäische Beschäftigte während der Arbeit (Tabelle 1 der Untersuchung). Hierbei handelt es sich um die einzige mehr oder weniger zuverlässige Statistik aller von Eurostat erfassten Daten. Denn auch wenn die tödlichen Unfälle in allen Mitgliedstaaten korrekt erfasst werden, erfolgt dies nicht immer in derselben Weise: In Finnland werden beispielsweise Todesfälle aufgrund einer freiwilligen Handlung des Arbeitnehmers, wie Selbstmord, nicht gezählt, während solche Handlungen in Frankreich als Arbeitsunfälle gelten können. Weiterhin gilt ein Arbeitnehmer, der in Frankreich bei der Arbeit an einem Herzinfarkt stirbt, als Opfer eines Arbeitsunfalls, und es obliegt dem Arbeitgeber, das Gegenteil zu beweisen. In Deutschland hingegen gilt dies nur dann als Arbeitsunfall, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen dem Herzinfarkt und der Ausübung der Tätigkeit nachgewiesen wird.  „Ein Vergleich ist sehr schwierig, da sowohl die einzelstaatlichen Systeme für die Meldung von Arbeitsunfällen als auch die Rechtsvorschriften voneinander abweichen“, betont  Raphaël Haeflinger, Direktor von EUROGIP, einer französischen Einrichtung, die sich auf Fragen rund um Versicherung und Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten auf europäischer und internationaler Ebene spezialisiert hat. EUROGIP und ihr deutsches Pendant, die DGUV, arbeiteten 2016 bei der Bearbeitung ihrer statistischen Daten zusammen und kamen bei der Schadenquote zu sehr ähnlichen Ergebnissen, trotz der Diskrepanz der an Eurostat übermittelten Daten (vgl. Untersuchung, auf Französisch). Die Statistik über nicht-tödliche Arbeitsunfälle ist mit noch größerer Vorsicht zu lesen, denn Bulgarien und Rumänien beispielsweise werden hier als die Länder mit den wenigsten Arbeitsunfällen aufgeführt, weit vor den nordischen Ländern, die für ihre Präventionskultur bekannt sind. Die Länder, die mit einer hohen Unfallrate von über 2.500 je 100.000 Beschäftigte am schlechtesten abschneiden (Abb. 2 der Untersuchung) sind Frankreich (fast 3.500), gefolgt von Portugal und Spanien, gegenüber Bulgarien und Rumänien mit nicht einmal 100 Unfällen (obwohl diese Länder die meisten tödlichen Unfälle melden). Diese Zahlen verdeutlichen die enormen Unterschiede bei den Meldesystemen für Arbeitsunfälle, die auch auf große Berichtslücken zurückzuführen sind, d. h. Beschäftigte melden ihre Unfälle nicht. Daher machen Vergleiche keinen Sinn. „Eurostat erstellt übrigens keine Statistiken mehr zu Berufskrankheiten, da hier ein Vergleich noch weniger Sinn macht“, so Raphaël Haeflinger. In transnationalen Unternehmen haben Statistiken einen offensichtlichen Nutzen: Sie zeigen, dass die unterschiedlichen einzelstaatlichen Melde- (und Entschädigungs-)-Systeme für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu einer Ungleichbehandlung europäischer Beschäftigten in Bezug auf diese Risiken führen. Es wäre daher sinnvoll darüber nachzudenken, wie die lückenhafte Abdeckung durch kollektive Präventionssysteme auf Konzernebene behoben werden könnte.


1. Europäische Union
Richtlinienentwurf

Einigung über „Mobilitätspaket“ : Die Abgeordneten des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments stimmten am 21. Januar der Vereinbarung zur Reform des Straßenverkehrssektors zu, die in Trilogverhandlungen zwischen den Verhandlungsführern des Parlaments und den Vertretern des Rates erzielt wurde. Die überarbeiteten Vorschriften betreffen die Entsendung der Fahrer, deren Ruhezeiten und die Kabotage. Unternehmen müssen ihre Termine demnach so planen, dass bei internationalen Transporten eingesetzte Fahrer regelmäßig nach Hause zurückkehren können (je nach Arbeitszeiten alle drei oder vier Wochen) (vgl. Pressemitteilung des Verkehrsausschusses). Der Text muss nun vom Rat und dem Plenum des Europäischen Parlaments angenommen werden. Doch in dieser extrem sensiblen Angelegenheit ist die endgültige Annahme durch die beiden Institutionen alles andere als sicher.


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Ein „Rat der Arbeitswelt“ : Bundesminister Hubertus Heil hat am 21. Januar den Rat der Arbeitswelt vorgestellt, der den Minister sowie politische Entscheidungsträger, Unternehmen und Öffentlichkeit über die Veränderungen informieren und beraten soll, die die Arbeitswelt betreffen. Der Rat setzt sich aus elf Vertreterinnen und Vertretern der betrieblichen Praxis und der Wissenschaft, aus verschiedenen Branchen sowie aus vorrangig sozialwissenschaftlichen Disziplinen zusammen, darunter Frank Bsirske, ehemaliger Vorsitzender der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, und Sinischa Horvart, u.a. Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der BASF (siehe Pressemitteilung).


Spanien

  • Mindestlohn : Die spanische Regierung und die Sozialpartner haben eine Erhöhung des Mindestlohns um 5,5 % von 900 auf 950 Euro pro Monat (in 14 Auszahlungen) vereinbart, was auf 12 Monate umgerechnet einem monatlichen Lohn von 1.108,33 Euro entspricht.

Frankreich

Rentenreform : Die Regierung hat am 24. Januar zwei Gesetzesentwürfe zur Reform des Rentensystems verabschiedet (siehe Mitteilung des Ministerrats): ein Organgesetzentwurf und ein Entwurf für ein einfaches Gesetz sowie eine Auswirkungsstudie. Der zu diesen Vorlagen konsultierte Conseil d’Etat (Staatsrat) hat eine sehr kritische Stellungnahme dazu abgegeben und vor allem das überstürzte Vorgehen bei der Ausarbeitung bemängelt. Alle Gewerkschaften setzen ihren Widerstand gegen diese Reform fort, die die Regierung ihrer Einschätzung nach durchpeitschen will, um die Renten mittelfristig zu kürzen und das umlagefinanzierte Rentensystem zu schwächen, unter dem Vorwand, es nachhaltig zu sichern.


Finnland

  • Lohnabschluss in der Technologiebranche : Nach mehreren von Streiks begleiteten Verhandlungsmonaten ist der neue Tarifvertrag für die Technologiebranche (zu der auch die Metallindustrie gehört) am 4. Januar genehmigt worden. Der Vertrag mit einer Laufzeit von 25 Monaten sieht eine Lohnerhöhung von 3,3 % vor und deckt rund 93.000 Beschäftigte ab. Er dient traditionell als Vorlage für die Verhandlungen in anderen Branchen. Gestrichen wurde zudem eine Maßnahme des Pakts zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die 2016 unter Druck der konservativen Regierung von Premierminister Sipilä angenommen wurde und mit der sich die jährliche Arbeitszeit um 24 Stunden ohne Lohnausgleich erhöhte (vgl. Information der Website von Trade Union News).
    > Weitere Informationen:
    eine Analyse der Maßnahmen des Wettbewerbspakts von 2016 in den Trade Union News.

Ungarn

  • Kinderbetreuungsgeld auch für Großeltern : Ab 1. Januar haben Großeltern in folgenden Fällen Anspruch auf Zuwendungen für die Betreuung ihrer Enkelkinder: 1. Das Kind ist älter als ein Jahr. 2. Es wird zu Hause betreut und nicht in einer Krippe. 3. Die Eltern müssen auf ihr Kinderbetreuungsgeld verzichten und sich damit einverstanden erklären, dass es an die Großeltern ausgezahlt wird. Der Höchstbetrag beträgt ca. 700 Euro pro Monat.

3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Beobachter für Nicht-EU-Länder : Die Unternehmensleitung der norwegischen Gesellschaft Adevinta, eine Abspaltung des Schibsted-Konzerns zur Bündelung des Online-Anzeigen-Geschäfts in einem unabhängigen Unternehmen, unterzeichnete am 16. Dezember 2019 eine Vereinbarung zur Errichtung eines EBR. Von den 20 EBR-Mitgliedern vertreten 11 die EU-Mitgliedstaaten oder den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Bei den anderen Mitgliedern handelt es sich um sieben Beobachter für die Nicht-EU-Länder (Chile, Dominikanische Republik, Kolumbien, Marokko, Mexiko, Tunesien, Weißrussland) und zwei für Joint Ventures in oder außerhalb der EU/des EWR. Der EBR-Vorsitzende erhält die gleichen Unterlagen wie die Mitglieder des Aufsichtsrats. Ferner ist er der Stellvertreter des Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat. Die Vereinbarung hat einen sehr informativen Anhang, der unter anderem das Anhörungsverfahren darlegt und die Fälle nennt, in denen der EBR angehört wird.



Errichtung nach Fusion : Die Unternehmensleitung des US-amerikanischen IT-Dienstleistungsunternehmens DXC Technology (130.000 Beschäftigte) unterzeichnete eine Vereinbarung zur Errichtung eines EBR in der Gruppe, die 2017 aus der Fusion von CSC und dem Unternehmensbereich Enterprise Services von Hewlett-Packard Enterprise hervorgegangen ist. Mit dieser Vereinbarung wird die Errichtung eines EBR mit maximal 25 Mitgliedern ermöglicht, die von den Ländern ernannt werden, in denen mindestens 100 Mitarbeiter beschäftigt sind. Der EBR tagt zweimal im Jahr. Die britischen Vertreter werden nach dem Brexit zu Beobachtern. Für die Vereinbarung, die den subsidiären Bestimmungen der Richtlinie sehr ähnlich ist, gilt irisches Recht.



Neuer EBR in Tschechien : Der tschechische Energiekonzern EPH (25.000 Beschäftigte) unterzeichnete im Dezember 2019 eine Vereinbarung  über die Errichtung eines EBR. Der Konzern ist in Deutschland, Italien, Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn tätig. Der EBR besteht aus maximal 25 Mitgliedern und tagt einmal im Jahr. Sein engerer Ausschuss besteht aus 6 Mitgliedern und tagt zwei- bis viermal jährlich. Gemäß der Vereinbarung werden die Sitzungen simultan gedolmetscht, es gibt die Möglichkeit, an Fortbildungen teilzunehmen und bei Bedarf Ausschüsse einzusetzen.


Weltbetriebsrat

Neuer Weltbetriebsrat : Wie bereits in IR Notes 133 angekündigt, unterzeichneten der französische Reifenhersteller Michelin (125.000 Beschäftigte) und der internationale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union am 27. Januar eine Vereinbarung über die Errichtung eines Weltbetriebsrats bei Michelin. Diese Vereinbarung haben wir für Sie online bereitgestellt.


Gewerkschaften

Steuervermeidung : In dem Bericht (Zusammenfassung), den die NRO Centre for International Corporate Tax Accountability and Research (CICTAR) veröffentlicht und mit Unterstützung des Europäischen Gewerkschaftsverbands EGÖD und der Internationalen der Öffentlichen Dienste IÖD erarbeitet hat, werden die steuerlichen Konstruktionen beschrieben, die das deutsche Gesundheitsunternehmen Fresenius (290.000 Beschäftigte) anwendet, um in den Ländern Steuern zu vermeiden, in denen es Gewinne macht. Denn während Fresenius seine Geschäfte vor allem in Ländern tätigt, die einen Steuersatz von mindestens 30 % haben, lag der Gesamtsteuersatz der Gruppe nach eigenen Angaben im Jahr 2018 nur bei 18,2 %. Für die Gewerkschaftsverbände liefert der Bericht ein weiteres Argument, um die Unternehmensleitung von Fresenius an den Verhandlungstisch zu bringen, damit eine globale Rahmenvereinbarung über die Grundrechte geschlossen werden kann (siehe Pressemitteilungen von UNI Global Union, EGÖD) – in einem Konzern, der von den Gewerkschaften wegen seiner gewerkschaftsfeindlichen Praktiken und seines schwachen sozialen Dialogs angeprangert wird.


4. Studien und Berichte

Aktuelle Daten zu Europäischen Betriebsräten : Die jüngste vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) veröffentlichte Erhebung bestätigt die häufig vernommenen Äußerungen von EBR-Mitgliedern: Mehr als 72 % der befragten EBR-Mitglieder geben an, im Allgemeinen nach der Entscheidung des Arbeitgebers (43,2 %) oder im Laufe der Umsetzung der Entscheidung (19,5 %) oder nach der Umsetzung (9,7 %) angehört zu werden. Nur 21 % der Mitglieder erklären, gemäß den EU-Vorschriften vor der Entscheidung angehört zu werden. „Wenn eine Anhörung Sinn machen soll, muss der EBR informiert und konsultiert werden, bevor die endgültigen Entscheidungen getroffen werden“, betonen die Autoren der Umfrage Romuald Jagodzinski und Stan De Spiegelaere. „Ansonsten können die Ergebnisse der Anhörung beim Entscheidungsprozess nicht berücksichtigt werden und die Entscheidungen des Unternehmens nicht beeinflussen.“ In der Praxis ist man also noch weit davon entfernt, den Geist der EBR-Richtlinie zu respektieren. Die Erhebung, die anlässlich des 25-jährigen Bestehens der EBR-Richtlinie erfolgte, wurde Anfang Januar veröffentlicht. Es handelt sich um die bislang größte Umfrage unter Euro- und SE-Betriebsräten. Die Untersuchung basiert auf den Antworten von 1.600 EBR-Mitgliedern, das sind fast 10 % der schätzungsweise 18.000 EBR-Mitglieder, die 365 Betriebsräte vertreten. Hervorgehoben wird ein „zunehmendes Arbeitsvolumen“ der EBR, das sich unter anderem darin niederschlägt, dass 52 % der Gremien mindestens zweimal im Jahr tagen (während in den subsidiären Bestimmungen der Richtlinie nur eine Sitzung pro Jahr vorgesehen ist). Jeder zehnter EBR beraumt sogar mindestens drei Sitzungen pro Jahr ein. 87,8 % der Mitglieder führen an, über einen engeren Ausschuss zu verfügen. Die Hälfte dieser Ausschüsse tagt zwei- bis viermal pro Jahr. Im Vergleich zu einer früheren Erhebung aus dem Jahre 2008, wobei Vergleiche mit Vorsicht auszulegen sind, tagen die EBR inzwischen häufiger und mehr Mitglieder sind der Auffassung, die Entscheidungen des Arbeitgebers beeinflussen zu können. Ein weiteres Ergebnis: Es scheint sich um ein konfliktarmes Gremium zu handeln. 15,7 % der Mitglieder geben an, dass sie in den letzten drei Jahren einen großen Konflikt mit dem Arbeitgeber hatten. Davon klagten nur 16 % ihre Rechte ein.

 

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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