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IR Notes 134 – 29 Januar 2020
www.irshare.eu
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Eine Frage an…
Heinz-Georg Webers, EBR-Vorsitzender von Bayer (Bayer Europa Forum)
Ihr Europäischer Betriebsrat hat am
28. November 2019
mit dem Vorstand der Bayer Gruppe eine gemeinsame Erklärung
zur Begleitung einer
Neuausrichtung unterzeichnet. Was ist das Ziel dieser
Erklärung? Im
November 2018 stellte die Unternehmensleitung ein Vorhaben zur
Neuausrichtung der Gruppe vor, bei dem ab 2022 Kosten in Höhe von
1,4 Mrd. Euro jährlich eingespart werden sollen, und zwar bei den
Plattform- und Verwaltungsfunktionen am Sitz des Unternehmens in
Deutschland sowie in zahlreichen anderen Ländern weltweit, auch in
der EU. Davon betroffen sind 7000 Arbeitsplätze (vgl. IR Notes
Nr. 133). Wir führen seit einem
Jahr Gespräche mit der Unternehmensleitung, sowohl im Aufsichtsrat,
in dem die Arbeitnehmervertreter sitzen, als auch in den
Betriebsräten. Es ist uns gelungen, Maßnahmen für die Beschäftigten
auszuhandeln, die von diesen Transformationen betroffen sind. Auf
Ebene des Bayer Europa Forums haben wir beschlossen, von der
Unternehmensleitung Zusagen für die Umsetzung von Maßnahmen in allen
betroffenen Ländern einzufordern, die die „Grundsätze zur
Sozialverträglichkeit“ respektieren und dafür Sorge zu tragen, dass
die Neuausrichtungen vor Ort im Geiste des „Bayer social way“, den
wir in Deutschland entwickelt haben, erfolgen. Unserer Auffassung
nach besteht die Rolle des Europäischen Betriebsrats darin, in allen
Ländern die Mindeststandards zu garantieren, und es den
Sozialpartnern vor Ort zu überlassen, die Maßnahmen durchzuführen
und an die lokalen Bedingungen, insbesondere an den Arbeitsmarkt,
anzupassen bzw. diese natürlich auch zu verbessern. In der
gemeinsamen Erklärung geht es beispielsweise um einen „fairen Umgang
mit den betroffenen Mitarbeitern“ sowie um die Notwendigkeit, die
„Beschäftigungsfähigkeit aller Mitarbeiter [zu] stärken“. Die
Einhaltung dieser Grundsätze wird alle drei Monate von der
Paritätischen Kommission überprüft, die sich aus Arbeitgeber und den
EBR-Mitgliedern aus den Ländern mit den meisten Beschäftigten sowie
den Mitgliedern zusammensetzt, die „Cluster“ kleiner Länder
vertreten. Unser Ziel ist es, die Arbeitnehmervertreter auf lokaler
Ebene zu unterstützen und im Fall von Schwierigkeiten bei der
Unternehmensleitung zu intervenieren.
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In den
Schlagzeilen
Risiko von
Arbeitsunfällen nicht vergleichbar
Das Statistische Amt der Europäischen Union Eurostat aktualisierte am 24. Januar die
Statistiken
über Arbeitsunfälle für das Jahr 2017. Die gute Nachricht lautet, dass die
Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle leicht zurückgegangen ist: 2017
waren es 3.552 Todesfälle, das sind 36 weniger als 2016. Trotzdem sterben täglich
immer noch fast zehn europäische Beschäftigte während der Arbeit (Tabelle
1 der Untersuchung). Hierbei handelt es sich um die einzige mehr oder
weniger zuverlässige Statistik aller von Eurostat erfassten Daten. Denn auch wenn
die tödlichen Unfälle in allen Mitgliedstaaten korrekt erfasst werden, erfolgt dies
nicht immer in derselben Weise: In Finnland werden beispielsweise Todesfälle
aufgrund einer freiwilligen Handlung des Arbeitnehmers, wie Selbstmord, nicht
gezählt, während solche Handlungen in Frankreich als Arbeitsunfälle gelten können.
Weiterhin gilt ein Arbeitnehmer, der in Frankreich bei der Arbeit an einem
Herzinfarkt stirbt, als Opfer eines Arbeitsunfalls, und es obliegt dem Arbeitgeber,
das Gegenteil zu beweisen. In Deutschland hingegen gilt dies nur dann als
Arbeitsunfall, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen dem Herzinfarkt und der
Ausübung der Tätigkeit nachgewiesen wird. „Ein Vergleich ist sehr schwierig, da
sowohl die einzelstaatlichen Systeme für die Meldung von Arbeitsunfällen als auch
die Rechtsvorschriften voneinander abweichen“, betont Raphaël Haeflinger, Direktor
von EUROGIP, einer französischen Einrichtung,
die sich auf Fragen rund um Versicherung und Verhütung von Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten auf europäischer und internationaler Ebene spezialisiert hat.
EUROGIP und ihr deutsches Pendant, die DGUV, arbeiteten 2016 bei der Bearbeitung
ihrer statistischen Daten zusammen und kamen bei der Schadenquote zu sehr ähnlichen
Ergebnissen, trotz der Diskrepanz der an Eurostat übermittelten Daten (vgl. Untersuchung,
auf Französisch). Die Statistik über nicht-tödliche Arbeitsunfälle
ist mit noch größerer Vorsicht zu lesen, denn Bulgarien und Rumänien beispielsweise
werden hier als die Länder mit den wenigsten Arbeitsunfällen aufgeführt, weit vor
den nordischen Ländern, die für ihre Präventionskultur bekannt sind. Die Länder, die
mit einer hohen Unfallrate von über 2.500 je 100.000 Beschäftigte am schlechtesten
abschneiden (Abb.
2 der Untersuchung) sind Frankreich (fast 3.500), gefolgt von Portugal und
Spanien, gegenüber Bulgarien und Rumänien mit nicht einmal 100 Unfällen (obwohl
diese Länder die meisten tödlichen Unfälle melden). Diese Zahlen verdeutlichen die
enormen Unterschiede bei den Meldesystemen für Arbeitsunfälle, die auch auf große
Berichtslücken zurückzuführen sind, d. h. Beschäftigte melden ihre Unfälle nicht.
Daher machen Vergleiche keinen Sinn. „Eurostat erstellt übrigens keine Statistiken
mehr zu Berufskrankheiten, da hier ein Vergleich noch weniger Sinn
macht“, so Raphaël Haeflinger. In transnationalen Unternehmen haben Statistiken
einen offensichtlichen Nutzen: Sie zeigen, dass die unterschiedlichen
einzelstaatlichen Melde- (und Entschädigungs-)-Systeme für Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten zu einer Ungleichbehandlung europäischer Beschäftigten in Bezug
auf diese Risiken führen. Es wäre daher sinnvoll darüber nachzudenken, wie die
lückenhafte Abdeckung durch kollektive Präventionssysteme auf Konzernebene behoben
werden könnte.
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1.
Europäische Union
Richtlinienentwurf
Einigung über „Mobilitätspaket“ :
Die Abgeordneten des Verkehrsausschusses des
Europäischen Parlaments stimmten am 21. Januar der Vereinbarung zur Reform des
Straßenverkehrssektors zu, die in Trilogverhandlungen zwischen den
Verhandlungsführern des Parlaments und den Vertretern des Rates erzielt wurde. Die
überarbeiteten Vorschriften betreffen die Entsendung
der Fahrer, deren Ruhezeiten
und die Kabotage.
Unternehmen müssen ihre Termine demnach so planen, dass bei internationalen
Transporten eingesetzte Fahrer regelmäßig nach Hause zurückkehren können (je nach
Arbeitszeiten alle drei oder vier Wochen) (vgl. Pressemitteilung
des Verkehrsausschusses). Der Text muss nun vom Rat und dem Plenum des Europäischen
Parlaments angenommen werden. Doch in dieser extrem sensiblen Angelegenheit ist die
endgültige Annahme durch die beiden Institutionen alles andere als sicher.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Ein „Rat der Arbeitswelt“ :
Bundesminister Hubertus Heil
hat am 21. Januar den Rat der Arbeitswelt vorgestellt, der den Minister
sowie politische Entscheidungsträger, Unternehmen und Öffentlichkeit über die
Veränderungen informieren und beraten soll, die die Arbeitswelt betreffen. Der Rat
setzt sich aus elf Vertreterinnen und Vertretern der betrieblichen Praxis und der
Wissenschaft, aus verschiedenen Branchen sowie aus vorrangig
sozialwissenschaftlichen Disziplinen zusammen, darunter Frank Bsirske, ehemaliger
Vorsitzender der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, und Sinischa Horvart, u.a.
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der BASF (siehe Pressemitteilung).
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Spanien
- Mindestlohn :
Die spanische Regierung und die
Sozialpartner haben eine Erhöhung des Mindestlohns um 5,5 % von 900 auf 950 Euro
pro Monat (in 14 Auszahlungen) vereinbart, was auf 12 Monate umgerechnet einem
monatlichen Lohn von 1.108,33 Euro entspricht.
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Frankreich
Rentenreform :
Die Regierung hat am 24. Januar zwei
Gesetzesentwürfe zur Reform des Rentensystems verabschiedet (siehe Mitteilung
des Ministerrats): ein Organgesetzentwurf
und ein Entwurf
für ein einfaches Gesetz sowie eine Auswirkungsstudie.
Der zu diesen Vorlagen konsultierte Conseil d’Etat (Staatsrat) hat eine
sehr kritische Stellungnahme
dazu abgegeben und vor allem das überstürzte Vorgehen bei der Ausarbeitung
bemängelt. Alle Gewerkschaften setzen ihren Widerstand gegen diese Reform fort, die
die Regierung ihrer Einschätzung nach durchpeitschen will, um die Renten
mittelfristig zu kürzen und das umlagefinanzierte Rentensystem zu schwächen, unter
dem Vorwand, es nachhaltig zu sichern.
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Finnland
- Lohnabschluss in der Technologiebranche :
Nach mehreren von Streiks begleiteten Verhandlungsmonaten
ist der neue Tarifvertrag für die Technologiebranche (zu der auch die
Metallindustrie gehört) am 4. Januar genehmigt worden. Der Vertrag mit einer
Laufzeit von 25 Monaten sieht eine Lohnerhöhung von 3,3 % vor und deckt rund
93.000 Beschäftigte ab. Er dient traditionell als Vorlage für die Verhandlungen
in anderen Branchen. Gestrichen wurde zudem eine Maßnahme des Pakts zur
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die 2016 unter Druck der konservativen
Regierung von Premierminister Sipilä angenommen wurde und mit der sich die
jährliche Arbeitszeit um 24 Stunden ohne Lohnausgleich erhöhte (vgl. Information
der Website von Trade Union News).
> Weitere Informationen: eine Analyse
der Maßnahmen des Wettbewerbspakts von 2016 in den Trade Union News.
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Ungarn
- Kinderbetreuungsgeld auch für Großeltern :
Ab 1. Januar haben Großeltern in folgenden
Fällen Anspruch auf Zuwendungen für die Betreuung ihrer Enkelkinder: 1. Das Kind
ist älter als ein Jahr. 2. Es wird zu Hause betreut und nicht in einer Krippe.
3. Die Eltern müssen auf ihr Kinderbetreuungsgeld verzichten und sich damit
einverstanden erklären, dass es an die Großeltern ausgezahlt wird. Der
Höchstbetrag beträgt ca. 700 Euro pro Monat.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Beobachter für Nicht-EU-Länder :
Die Unternehmensleitung der norwegischen
Gesellschaft Adevinta, eine
Abspaltung des Schibsted-Konzerns zur Bündelung des Online-Anzeigen-Geschäfts in
einem unabhängigen Unternehmen, unterzeichnete am 16. Dezember 2019 eine Vereinbarung zur Errichtung eines
EBR. Von den 20 EBR-Mitgliedern vertreten 11 die EU-Mitgliedstaaten oder den
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Bei den anderen Mitgliedern handelt es sich um
sieben Beobachter für die Nicht-EU-Länder (Chile, Dominikanische Republik,
Kolumbien, Marokko, Mexiko, Tunesien, Weißrussland) und zwei für Joint Ventures in
oder außerhalb der EU/des EWR. Der EBR-Vorsitzende erhält die gleichen Unterlagen
wie die Mitglieder des Aufsichtsrats. Ferner ist er der Stellvertreter des
Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat. Die Vereinbarung hat einen sehr informativen
Anhang, der unter anderem das Anhörungsverfahren darlegt und die Fälle nennt, in
denen der EBR angehört wird.
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Errichtung nach Fusion : Die
Unternehmensleitung des US-amerikanischen IT-Dienstleistungsunternehmens
DXC Technology (130.000
Beschäftigte) unterzeichnete eine Vereinbarung zur Errichtung eines
EBR in der Gruppe, die 2017 aus der Fusion von CSC und dem
Unternehmensbereich Enterprise Services von Hewlett-Packard Enterprise
hervorgegangen ist. Mit dieser Vereinbarung wird die Errichtung eines EBR mit
maximal 25 Mitgliedern ermöglicht, die von den Ländern ernannt werden, in denen
mindestens 100 Mitarbeiter beschäftigt sind. Der EBR tagt zweimal im Jahr. Die
britischen Vertreter werden nach dem Brexit zu Beobachtern. Für die Vereinbarung,
die den subsidiären Bestimmungen der Richtlinie sehr ähnlich ist, gilt irisches
Recht.
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Neuer EBR in Tschechien : Der
tschechische Energiekonzern EPH (25.000 Beschäftigte)
unterzeichnete im Dezember 2019 eine Vereinbarung über die Errichtung
eines EBR. Der Konzern ist in Deutschland, Italien, Polen, Slowakei,
Tschechien und Ungarn tätig. Der EBR besteht aus maximal 25 Mitgliedern und tagt
einmal im Jahr. Sein engerer Ausschuss besteht aus 6 Mitgliedern und tagt zwei- bis
viermal jährlich. Gemäß der Vereinbarung werden die Sitzungen simultan gedolmetscht,
es gibt die Möglichkeit, an Fortbildungen teilzunehmen und bei Bedarf Ausschüsse
einzusetzen.
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Weltbetriebsrat
Neuer Weltbetriebsrat : Wie
bereits in IR Notes
133 angekündigt, unterzeichneten der französische Reifenhersteller Michelin (125.000 Beschäftigte)
und der internationale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union am 27. Januar
eine Vereinbarung über die
Errichtung eines Weltbetriebsrats bei Michelin. Diese Vereinbarung haben wir
für Sie online bereitgestellt.
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Gewerkschaften
Steuervermeidung : In dem Bericht
(Zusammenfassung),
den die NRO Centre for International Corporate Tax Accountability and Research (CICTAR) veröffentlicht und mit Unterstützung des
Europäischen Gewerkschaftsverbands EGÖD und der Internationalen der Öffentlichen
Dienste IÖD erarbeitet hat, werden die steuerlichen Konstruktionen beschrieben, die
das deutsche Gesundheitsunternehmen Fresenius (290.000 Beschäftigte)
anwendet, um in den Ländern Steuern zu vermeiden, in denen es Gewinne macht. Denn
während Fresenius seine Geschäfte vor allem in Ländern tätigt, die einen Steuersatz
von mindestens 30 % haben, lag der Gesamtsteuersatz der Gruppe nach eigenen Angaben
im Jahr 2018 nur bei 18,2 %. Für die Gewerkschaftsverbände liefert der Bericht ein
weiteres Argument, um die Unternehmensleitung von Fresenius an den Verhandlungstisch
zu bringen, damit eine globale Rahmenvereinbarung über die Grundrechte geschlossen
werden kann (siehe Pressemitteilungen von UNI
Global Union, EGÖD)
– in einem Konzern, der von den Gewerkschaften wegen seiner gewerkschaftsfeindlichen
Praktiken und seines schwachen sozialen Dialogs angeprangert wird.
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4. Studien
und Berichte
Aktuelle Daten zu Europäischen Betriebsräten :
Die jüngste vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI)
veröffentlichte Erhebung
bestätigt die häufig vernommenen Äußerungen von EBR-Mitgliedern: Mehr als 72 % der
befragten EBR-Mitglieder geben an, im Allgemeinen nach der Entscheidung des
Arbeitgebers (43,2 %) oder im Laufe der Umsetzung der Entscheidung (19,5 %) oder
nach der Umsetzung (9,7 %) angehört zu werden. Nur 21 % der Mitglieder erklären,
gemäß den EU-Vorschriften vor der Entscheidung angehört zu werden. „Wenn eine
Anhörung Sinn machen soll, muss der EBR informiert und konsultiert werden, bevor die
endgültigen Entscheidungen getroffen werden“, betonen die Autoren der Umfrage
Romuald Jagodzinski und Stan De Spiegelaere. „Ansonsten können die Ergebnisse der
Anhörung beim Entscheidungsprozess nicht berücksichtigt werden und die
Entscheidungen des Unternehmens nicht beeinflussen.“ In der Praxis ist man also noch
weit davon entfernt, den Geist der EBR-Richtlinie zu respektieren. Die Erhebung, die
anlässlich des 25-jährigen Bestehens der EBR-Richtlinie erfolgte, wurde Anfang
Januar veröffentlicht. Es handelt sich um die bislang größte Umfrage unter Euro- und
SE-Betriebsräten. Die Untersuchung basiert auf den Antworten von 1.600
EBR-Mitgliedern, das sind fast 10 % der schätzungsweise 18.000 EBR-Mitglieder, die
365 Betriebsräte vertreten. Hervorgehoben wird ein „zunehmendes Arbeitsvolumen“ der
EBR, das sich unter anderem darin niederschlägt, dass 52 % der Gremien mindestens
zweimal im Jahr tagen (während in den subsidiären Bestimmungen der Richtlinie nur
eine Sitzung pro Jahr vorgesehen ist). Jeder zehnter EBR beraumt sogar mindestens
drei Sitzungen pro Jahr ein. 87,8 % der Mitglieder führen an, über einen engeren
Ausschuss zu verfügen. Die Hälfte dieser Ausschüsse tagt zwei- bis viermal pro Jahr.
Im Vergleich zu einer früheren Erhebung aus dem Jahre 2008, wobei Vergleiche mit
Vorsicht auszulegen sind, tagen die EBR inzwischen häufiger und mehr Mitglieder sind
der Auffassung, die Entscheidungen des Arbeitgebers beeinflussen zu können. Ein
weiteres Ergebnis: Es scheint sich um ein konfliktarmes Gremium zu handeln. 15,7 %
der Mitglieder geben an, dass sie in den letzten drei Jahren einen großen Konflikt
mit dem Arbeitgeber hatten. Davon klagten nur 16 % ihre Rechte ein.
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