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IR Notes 135 – 12 Februar 2020
www.irshare.eu
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Eine Frage an…
Janet Williamson, Senior Policy Officer, Rights, International, Social
and Economics Department, TUC
Welche direkten Folgen hat der
Brexit für Eurobetriebsräte nach britischem Recht und für
britische EBR-Mitglieder? Das Vereinigte Königreich hat die EU
verlassen, doch bis Ende 2020 sind wir in einer „Übergangsphase“, in
der alle bestehenden britischen und europäischen Vorschriften und
Bestimmungen weiterhin gelten. Fürs Erste ändert sich theoretisch
also nichts an den Anforderungen an Eurobetriebsräte, da im
Vereinigten Königreich nach wie vor die TICE-Vorschriften in Kraft
sind, die deren Errichtung und Arbeitsweise regeln. Was nach der
Übergangsphase geschieht, hängt davon ab, was die EU und das
Vereinigte Königreich hinsichtlich ihrer künftigen Beziehungen in
den kommenden Monaten aushandeln werden. Sofern es keine anderslautende Vereinbarung
gibt, wäre das Vereinigte Königreich nach Ablauf der Übergangsphase
nicht länger an die EBR-Vorschriften der EU gebunden. Dies bedeutet,
dass Beschäftigte im Vereinigten Königreich nicht mehr mitgezählt
werden bei der Berechnung der Schwelle, ab der Unternehmen einen EBR
einrichten müssen, und sie haben dann auch kein Recht mehr auf einen
Sitz im EBR. Eurobetriebsräte können auch nicht mehr im Vereinigten
Königreich ansässig sein oder nach britischem Recht arbeiten. Viele
Unternehmen haben diese Entwicklung bereits vorhergesehen und ihren
EBR-Sitz nach Irland verlegt. Eurobetriebsräte können im UK beschäftigte
Arbeitnehmer jedoch nach wie vor auf freiwilliger Basis aufnehmen.
Einige Vereinbarungen enthalten bereits Bestimmungen über die
Vertretung von nichteuropäischen Ländern, während andere kürzlich
ihre Vorschriften geändert haben, damit ihr EBR die britischen
Beschäftigten weiterhin einschließt und für diese zuständig ist.
TUC, EGB sowie die globalen Gewerkschaftsverbände fordern die
Eurobetriebsräte auf, ihre Regeln so zu ändern, dass britische
Beschäftigte weiterhin von ihren Vereinbarungen abgedeckt
werden. Das schlimmste
Szenario wäre der Ablauf der Übergangsphase ohne Einigung. Im
kürzlich veröffentlichen Entwurf der EU-Verhandlungsposition für
einen Handelsvertrag mit dem Vereinigten Königreich wurden
einheitliche Standards zu „Unterrichtungs- und Anhörungsrechten auf
Unternehmensebene“ gefordert sowie der Schutz des sozialen Dialogs
zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. TUC und EGB dringen auf
eine Vereinbarung, die bestehende Beschäftigungsstandards und das
Recht auf sozialen Dialog schützen, einschließlich der Beteiligung
an Eurobetriebsräten und einer künftigen Angleichung der Rechte.
Dafür werden wir uns in den kommenden Monaten weiter mit Nachdruck
einsetzen.
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In den
Schlagzeilen
Untersuchungen geben Denkanstöße zum geplanten europäischen Mindestlohn
Vor knapp einem Monat eröffnete die Europäische Kommission die erste Konsultation der
europäischen Sozialpartner zu gerechten Mindestlöhnen in der EU. Parallel dazu geben
mehrere Veröffentlichungen weitere Einblicke in dieses Thema. Eurostat hat seine Jahresstatistiken
über Mindestlöhne 2020 aktualisiert und dabei die Unterschiede hinsichtlich der Höhe
der Mindestlöhne in der EU hervorgehoben. Zwischen dem niedrigsten (Bulgarien, 312
Euro) und dem höchsten Mindestlohn (Luxemburg, 2.142 Euro) beträgt die Diskrepanz
1:7. Bei Berücksichtigung der Kaufkraftparität reduziert sich die Diskrepanz auf
1:3. Eine Tabelle
ist besonders aufschlussreich: Sie gibt pro Land den Mindestlohn im Verhältnis zum
durchschnittlichen Bruttoverdienst von Arbeitnehmern in Vollzeit wieder. Denn laut
Vorschlag der Kommission sollte der Mindestlohn 60 % dieses Durchschnittsverdienstes
betragen, was der Armutsgrenze entspricht. Von den 19 Ländern, die einen Mindestlohn
haben und von denen Daten zur Verfügung stehen, liegen nur drei über dieser Schwelle
(Slowenien, Frankreich und Portugal). D. h., die meisten Staaten müssen große
Anstrengungen unternehmen, um dieses Ziel zu erreichen. Dies gilt vor allem für die
fünf Länder, in denen der Mindestlohn nur zwischen 40 % und 50 % des
Durchschnittslohns beträgt. Das Europäische Gewerkschaftsinstitut veröffentlichte
seinerseits ein Arbeitspapier („The
European minimum wage on the doorstep“), in dem ein pragmatischer Ansatz für
die 60 Prozent-Schwelle gefordert wird. Demzufolge sollte dieses Konzept in jedem
Land geprüft werden, z. B. auf der Grundlage eines aus bestimmten Waren und
Dienstleistungen zusammengesetzten Korbs, der zusammen mit den Sozialpartnern zu
definieren wäre, um festzustellen, ob ein Mindestlohn von 60 % des nationalen
Durchschnittslohns tatsächlich ein Lohn ist, der einen angemessenen Lebensstandard
sichert. Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen (Eurofound), die am 20. Mai einen vollständigen Bericht (Minimum
wages in 2020: Annual review) veröffentlichen wird, hat bereits
einige Elemente dazu in ihrem Blog
bekannt gegeben. Der Autor erinnert an zwei Schlussfolgerungen aus früheren
Untersuchungen: Mindestlöhne gefährden die Beschäftigung wahrscheinlich nicht allzu
sehr (zumindest im Großen und Ganzen nicht erheblich), doch scheinen sie sich auf
den Kampf gegen die Armutsgefährdung von Beschäftigten nur begrenzt auszuwirken. Zum
Schluss möchten wir noch eine amerikanische Studie erwähnen, die am 7. Januar in der
Fachzeitschrift Journal of
Epidemiology and Community Health veröffentlicht wurde und festhält, dass
ein höherer Mindestlohn die Selbstmordrate von Personen verringert, die höchstens
über einen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Arbeitsprogramm 2020 : Am 29.
Januar hat die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm
angenommen, in dem sie die für 2020 vorgesehenen Maßnahmen vorstellt, von denen sie
einige bereits in ihrer Mitteilung über „Ein starkes soziales Europa für
einen gerechten Übergang“ dargelegt hatte (vgl. IR Notes 133). Die
Kommission wird dieses Jahr mehrere „Strategien“ vorstellen, d. h. Maßnahmenpakete,
in denen nicht verbindliche Instrumente und europäische Finanzierungsmöglichkeiten
kombiniert werden zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Verbesserung der
Kompetenzen der Arbeitskräfte, digitalen Bildung und zur Gleichstellung von
LGBTI-Personen. Im sozialen Bereich enthält das Programm nur wenige
rechtsverbindliche Texte, mit Ausnahme eines Instruments zur Einführung eines
europäischen Mindestlohns sowie Maßnahmen, die Arbeitgeber im Hinblick auf die
Gleichstellung von Frauen und Männern zu mehr Lohntransparenz verpflichten (vgl. Pressemitteilung).
Was das Programm nicht enthält: Weder Vorschläge zur neuen Strategie für Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz, noch zur Unterrichtung und Anhörung von
Beschäftigten oder zur Sorgfaltspflicht internationaler Unternehmen. Der Europäische
Gewerkschaftsbund hat diese Auslassungen bedauert (vgl. Pressemitteilung). Die
Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattform-Beschäftigten wurde auf 2021
vertagt, um dieses Jahr Zeit für Konsultationen zu haben.
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Sektoraler
sozialer Dialog
Öffentlicher Personennahverkehr :
Die europäischen Sozialpartner des öffentlichen
Nahverkehrs (UITP und ETF) haben am 29. Januar ihre gemeinsamen Empfehlungen zur
Bekämpfung von Gewalt und Unsicherheit veröffentlicht (siehe Pressemitteilung
der ETF). Darin verpflichten sie sich gemeinsam, die Empfehlungen in zwei bereits
vorliegenden Texten umzusetzen: 1. Europäische Rahmenvereinbarung zu
Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz von 2007 ; 2. Die von ihren
Verbandskollegen auf internationaler Ebene (UITP und ITF) angenommene gemeinsame
Erklärung zu Empfehlungen zur
Bekämpfung von Gewalt und Unsicherheit im öffentlichen Verkehrswesen von
2015, mit denen die von UITP und ETF 2003 angenommenen Gemeinsamen Empfehlungen über
Unsicherheit und das Gefühl der Unsicherheit „modernisiert und
konkretisiert“ werden. Gewalt, Aggressionen und andere Formen von „antisozialem
Verhalten bei der Arbeit“ schrecken „potentielle neue Beschäftigte, insbesondere
Frauen, die im Transportsektor bereits jetzt schon unterrepräsentiert sind, von
einer Tätigkeit im öffentlichen Transport ab“, während sie „Leute davon abhalten,
den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen“, dessen Ausbau im Kampf gegen den Klimawandel
von entscheidender Bedeutung ist. Die Sozialpartner fordern die Umsetzung dieser
Empfehlungen durch Workshops, Konferenzen und die Überwachung ihrer Anwendung auf
nationaler Ebene. Diese Empfehlungen können auch direkt als Inspiration für den
sozialen Dialog in Unternehmen dienen, die mit diesen Phänomenen, auch außerhalb des
öffentlichen Nachverkehrs, konfrontiert sind.
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Rechtsprechung
- Bezahlter Urlaub :
Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten
Jahresurlaub in der Zeit von der Entlassung bis zu seiner Wiederbeschäftigung,
wenn ein Gericht die Entlassung als rechtswidrig eingestuft hat? Auf diese Frage
ging der Generalanwalt des Gerichtshofs in seinen Schlussanträgen ein, die der
Gerichtshof in der Regel seinen Urteilen zugrunde legt. Der Generalanwalt hebt
hervor, dass der Arbeitnehmer aus von seinem Willen unabhängigen Gründen nicht
in der Lage gewesen war, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub vor
Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuüben. Er hat daher Anspruch auf eine
finanzielle Vergütung, die in der Weise zu berechnen ist, dass er so gestellt
wird, als hätte er diesen Anspruch während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses
ausgeübt. (EuGH,
Schlussantr. 29. Januar 2020, Rs C-762/18 et C-37/19).
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Gesundheit am Arbeitsplatz :
Ein königlicher
Erlass vom 12. Januar 2020, der die Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte für
Chemikalien ändert, wurde jetzt veröffentlicht (vgl. Mitteilung).
Dieser Text, der Richtlinie 2017/2398 vom 12. Dezember 2017 umsetzt, fügt
„Arbeiten, bei denen durch ein Arbeitsverfahren Exposition gegenüber
Quarzfeinstaub entsteht“ dieser Liste hinzu. Somit wird dieser Stoff „eindeutig
als krebserregend eingestuft“, so der Arbeitsminister.
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Spanien
- Arbeitsrechtreform :
Die neue Regierung hat mit den
Sozialpartnern einen sozialen Dialog über die Arbeitsreform aus dem Jahre 2012
eröffnet (vgl. die großen
Linien der Reform von 2012 auf der Webseite Reformwatch des Europäischen
Gewerkschaftsinstituts). Die wichtigsten Themen dieser Gespräche sind
vor allem: 1. Vorrang von Betriebsvereinbarungen vor branchenspezifischen
Tarifverträgen. 2. Verlängerung von Tarifverträgen nach deren Ablauf. 3.
Untervergabe und befristete Arbeitsverträge. 4. Änderung der Arbeitsbedingungen
und 5. Kündigung. Die Gespräche sollen bis zum Sommer abgeschlossen sein. Die
Regierung gab bekannt, dass die Kündigung wegen Fehlen am Arbeitsplatz
unverzüglich aufgehoben werde. Mit diesem Kündigungsgrund können Arbeitgeber
Beschäftigten mit einer Abfindung kündigen, die einem Entgelt von 20
Arbeitstagen pro gearbeitetem Jahr entspricht, wenn diese Beschäftigten über
einen festgelegten Zeitraum eine bestimmte Anzahl an Fehltagen aufweisen, wobei
es keine Rolle spielt, ob diese Fehlzeiten begründet sind oder nicht. Eine
Vorgehensweise, die Arbeitnehmer bestraft, die häufig und nur sehr kurz wegen
Krankheit fehlen.
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Italien
Urlaub aus familiären Gründen :
Das Haushaltsgesetz hat die Dauer des vorgeschriebenen
Vaterschaftsurlaubs bei voller Lohnfortzahlung von fünf auf sieben Tage verlängert.
Der Urlaub muss in den ersten fünf Monaten des Säuglings in Anspruch genommen
werden. Die Möglichkeit eines weiteren Tages gilt unter der Bedingung, dass die
Mutter auf einen Tag ihres Mutterschaftsurlaubs verzichtet. Die Regierung untersucht
auch, inwiefern es finanziell durchführbar wäre, den vorgeschriebenen
Vaterschaftsurlaub auf einen Monat zu verlängern.
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Schweden
Qualität des Arbeitslebens : Die
Organisation MENSEN hat von der Regierung
einen Zuschuss erhalten, um ihre 2019 begonnene Arbeit fortzusetzen und Unternehmen
anzuregen, ein „Menstruationszertifikat“ zu beantragen, das ihnen nach einer
internen Prüfung ausgestellt wird, Schulungen zu organisieren und Aktionspläne
aufzustellen (vgl. Interview von Klara Rydström in IR Notes 131).
„Ziel ist es, zu einem sicheren und gerechten Arbeitsumfeld beizutragen, in dem die
unterschiedlichen Bedürfnisse menstruierender Arbeitskräfte anerkannt und
respektiert werden“, so MENSEN. Unterstützt wird das Projekt von The Body Shop und
der Gewerkschaft Akademikerförbundet SRR.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Drei Varianten für die Anhörung in
außergewöhnlichen Umständen : Nach drei Verhandlungsjahren
haben die Unternehmensleitung von Coca-Cola
European Partners (22.500 Beschäftigte) und die europäische
Gewerkschaftsföderation EFFAT eine Vereinbarung zur Errichtung eines
EBR in diesem Unternehmen unterzeichnet, das 2016 aus der Fusion der drei
europäischen Abfüller der Coca-Cola Company entstand. Zwei von ihnen hatten bereits
einen EBR (Coca-Cola Enterprises und Coca-Cola Iberian Partners) (siehe Pressemitteilung
der EFFAT). Die erste Sitzung ist für Ende März in Heathrow (Großbritannien)
geplant. Bemerkenswert ist eine sehr detaillierte Bestimmung zur Anhörung in
außergewöhnlichen Umständen, die drei verschiedene Szenarien je nach Zahl der
betroffenen Mitarbeiter vorsieht (weniger als 100, 100 bis 300, mehr als 300
Beschäftigte). Diese Grenzwerte bedingen die Häufigkeit der Sitzungen (ein- bis
dreimal im Jahr), die angerufene Instanz (engerer Ausschuss oder Plenarversammlung)
und den Zeitplan des Verfahrens (höchstens bis zu acht Wochen). Eine am 28. Januar
in der französischen Tochtergesellschaft unterzeichnete Vereinbarung präzisiert die
Anzahl der französischen EBR-Mitglieder (vier Vertreter), wovon zwei Mitglieder an
außerordentlichen Sitzungen des engeren Ausschusses teilnehmen können.
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- Post-Brexit-Klauseln :
Ein Nachtrag zu der am 16.
Oktober 2019 geschlossenen EBR-Vereinbarung der kanadischen Gruppe Bombardier, die vom
Europäischen Gewerkschaftsinstitut online gestellt wurde, sieht vor, dass die
britischen EBR-Vertreter in diesem Gremium verbleiben, auch wenn das Vereinigte
Königreich die EU oder den Europäischen Wirtschaftsraum verlässt und die
EBR-Richtlinie dann nicht mehr für das Vereinigte Königreich gilt. Die
EBR-Vereinbarung von Coca-Cola European
Partners enthält ebenfalls eine Klausel (Artikel 4.6),
die ausdrücklich besagt, dass die gesamte Vereinbarung weiterhin für das
Vereinigte Königreich mit 3.625 Mitarbeitern der Gruppe gilt, die britischen
Vertreter ihren Sitz im EBR behalten und der EBR weiterhin für alle
transnationalen Fragen zuständig bleibt, die das Vereinigte Königreich
betreffen.
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Erneuerung der Vereinbarung :
Die italienische Zement-Gruppe Cementir (3.000 Beschäftigte)
mit Sitz in den Niederlanden hat am 5. Dezember 2019 ihre EBR-Vereinbarung nach dem
italienischen Gesetz erneuert. In dem Eurobetriebsrat, in dem 7
Arbeitnehmervertreter sitzen, können Beobachter zur Vertretung außereuropäischer
Länder aufgenommen werden. Der EBR-Vorstand setzt sich aus fünf Vertretern zusammen,
davon ein Koordinator, der gemeinsam von den italienischen Gewerkschaftsverbänden
ernannt wird.
> Weitere Vereinbarungen: Neue
Vereinbarungen wurden auf der Website des Europäischen Gewerkschaftsinstituts online
gestellt: Berckers & Colart, Österreichische Bundesbahn (ÖBB),
Wilsonart.
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Soziale
Unternehmensverantwortung
Soziale Grundrechte :
Der Kosmetikkonzern L’Oréal (86.000
Beschäftigte) gab am 31. Januar die Einführung seiner neuen „Menschenrechtspolitik für
Beschäftigte“ bekannt. Damit verpflichtet sich der Konzern, „ein Bündel an
universellen Menschen- und sozialen Rechten für seine Beschäftigten zu respektieren,
unabhängig von ihrer Funktion und ihrem Einsatzort in der Welt“ (siehe Pressemitteilung).
Der Text ähnelt einer internationalen Rahmenvereinbarung, mit dem Unterschied, dass
er nicht zusammen mit einem Gewerkschaftspartner ausgearbeitet wurde. Artikel 9 über
Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Sozialleistungen sieht einen:
„Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen bei 100 % Lohnfortzahlung und einen
Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen, ebenfalls bei 100 % Lohnfortzahlung“ vor. Die
Beschäftigten (oder ihre Angehörigen) erhalten „mindestens 24 Monate Lohnfortzahlung
bei Tod oder bleibender Invalidität“ und „die Erstattung wichtiger medizinischer
Behandlungen in Höhe von mindestens 75 % der anfallenden Kosten“.
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