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IR Notes 144 – Neue Konsultation zu gerechten Mindestlöhnen

  IR Notes 144 – 17 Juni 2020
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an…
Isabelle Ferreras, Soziologin, leitende Wissenschaftlerin (maître de recherches) am belgischen Nationalfonds für Wissenschaftliche Forschung (FNRS), Professorin an der KU Leuven, Wissenschaftlerin am Labor and Worklife Program der Harvard University

In einem Debattentext mit dem Titel „Arbeit: demokratisieren, dekommodifizieren, nachhaltig gestalten” (*), rufen Sie zur Demokratisierung von Unternehmen auf, indem die Betriebsräte, auch die EBR, neben den Aufsichtsräten, in eine „zweite Kammer“ umgewandelt werden, und von denen sich die Unternehmensleitung zur Genehmigung ihrer Strategie eine Mehrheit sichern muss: Eine Kammer vertritt die Interessen der Arbeitnehmer, die andere die Interessen der Aktionäre. Ein Vertretungsorgan, dessen Rolle über die Unterrichtung und Anhörung oder auch der Mitbestimmung, die in einigen Ländern existiert, hinausgeht, hat das Interesse des Europäischen Gewerkschaftsbunds auf höchster Ebene geweckt. Wie wäre eine solche Entwicklung zu rechtfertigen?
Die Covid-19-Krise hat allen eine Realität vor Augen geführt, die einige bis dahin nicht wahrhaben wollten: Die zentralen Investitionen, die arbeitende Menschen bereit sind, in Unternehmen zu leisten, sei es zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, zur Pflege oder auch für so bescheidene Aufgaben wie die Arbeit als Kassierer oder Kassiererin in Supermärkten. Diese Menschen haben das Risiko auf sich genommen, aus dem Haus zu gehen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nehmen, ihren Beruf auszuüben. Arbeiten, die bis dahin keine Anerkennung fanden und häufig zu einem niedrigen Lohn ausgeübt wurden, sind jetzt als „systemrelevant“ anerkannt worden. Diese Konjunkturkrise macht eine essentielle Tatsache deutlich: Ohne Investition in Form von Arbeit gibt es kein Unternehmen. Und dennoch funktioniert unsere Wirtschaft zurzeit nach einem Modell, bei dem allein der Kapitalgeber als derjenige gilt, der investiert und Risiken eingeht. In unserem Wirtschaftsmodell tragen Kapitalgeber jedoch nur das Risiko in Höhe ihrer Einlagen, während die arbeitenden Menschen – und diese Krise hat es eindeutig gezeigt – unbegrenzt hohe Risiken eingehen, um Bürger im Lockdown, und auch in normalen Zeiten, zu ernähren und zu schützen. Sie riskieren ihr Leben und ihre Gesundheit, sie setzen sich psychischem Stress aus und riskieren ihre seelische Gesundheit. Wir alle müssen anerkennen, dass wir eine Realität verkannt haben – was weitreichende Folgen hat: Diese so notwendige Investition in Form von Arbeit garantiert keine Beteiligung an der Führung eines Unternehmens.


Wir müssen uns die Frage stellen, wie das Unternehmen mit seinen Gremien die Demokratisierungsansätze vertiefen kann, die Ende des 19. Jahrhunderts mit dem Recht auf Kollektivverhandlungen eingeleitet wurden – eine Form, die Verteidigung der Arbeitnehmerinteressen an Vertreter zu delegieren, um in den Verhandlungen gemeinsam mehr Einfluss auszuüben. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gab es eine weitere bedeutsame Neuerung: den Betriebsrat. Doch dieses Gremium ist noch zu schwach. Wir müssen über das Recht auf Unterrichtung und Anhörung hinausgehen, um den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Vertretern die Möglichkeit zu geben, auf die Führung des Unternehmens Einfluss zu nehmen. Aus analytischer Sicht müssen wir begreifen, dass ein Unternehmen aus zwei konstitutiven Bestandteilen besteht: Der eine investiert seine Arbeit, der andere bringt das Kapital ein. Die Menschen, die den ersten konstitutiven Bestandteil ausmachen, bleiben jedoch am Rand, sind nicht an der Leitung des Unternehmens beteiligt, obwohl sie grundlegender Teil dieses Unternehmens sind.


Die Herausforderung, die sich uns stellt, besteht darin, dem konstitutiven Bestandteil, der nicht an der Leitung beteiligt ist, das Recht zu gewähren, Einfluss auf die Leitung des Unternehmens zu nehmen. Die politische Geschichte des demokratischen Wandels mit Zweikammersystem weist uns den Weg der doppelten Mehrheit, die für die Unternehmensentscheidungen gelten sollte: Im Hinblick auf die Genehmigung von Unternehmensstrategien oder die Wahl der Führungsriege sollte der Betriebsrat oder der Euro-Betriebsrat ein Gremium sein, in dem sich die Unternehmensleitung für ihr Vorhaben eine Mehrheit sichern muss, so wie sie auch die Mehrheit der Stimmen im Aufsichtsrat erhalten muss. Deshalb fordern wir in diesem Debattentext, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der demokratischen Gerechtigkeit die Möglichkeit haben sollten, die Vorhaben der Unternehmensleitung gemeinsam zu genehmigen oder abzulehnen.


(*) Dieser Debattentext wurde von mehr als 3.000 Wissenschaftlern von über 650 Universitäten unterzeichnet und am 16. Mai in 43 nationalen Zeitungen auf 5 Kontinenten veröffentlicht. Bislang haben ihn 5.500 Personen unterzeichnet (u. a. Norbert Kluge, Hans-Böckler-Stiftung; Isabelle Schömann, Verbandssekretärin beim EGB und Wirtschaftswissenschaftler Thomas Picketty). Der Beitrag steht in 28 Sprachen online zur Verfügung und kann weiterhin von Personen oder Organisationen unterzeichnet werden.

 
  Über uns

 


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In den Schlagzeilen
Neue Konsultation zu gerechten Mindestlöhnen

Die EU-Kommission leitete am 3. Juni die zweite Phase der Konsultation der europäischen Sozialpartner zu „einer möglichen Maßnahme zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit gerechten Mindestlöhnen“ ein. Im Konsultationspapier werden die Sozialpartner insbesondere dazu aufgefordert, sich über das zu wählende Rechtsinstrument zu äußern: Eine (verbindliche) Richtlinie oder eine (nicht verbindliche) Empfehlung des Rats (wobei eine multilaterale Überwachung zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters stattfinden würde), es sei denn, sie ziehen es vor, Verhandlungen über eine europäische Vereinbarung führen, was eher unwahrscheinlich ist. Die Kommission gibt als einziges Ziel vor, „dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Union durch einen gerechten Mindestlohn geschützt werden, der ihnen am Ort ihrer Arbeit einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht“. Dieses Ziel erhält jetzt durch die wirtschaftliche und soziale Krise aufgrund der Covid-19-Pandemie eine noch größere Bedeutung. Davon betroffen sind alle Beschäftigten, unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags oder der Form des Beschäftigungsverhältnisses mit ihrem Arbeitgeber. Die Zielsetzung bezieht sich gleichermaßen auf Selbständige und Beschäftigte im öffentlichen Sektor. Die Initiative würde Maßnahmen zur Unterstützung dieses Ziels vorschlagen, wie die Förderung der Rolle von Tarifverhandlungen bei der Festlegung von Mindestlöhnen und die Erhöhung der Zahl der Beschäftigten, die durch einen Tarifvertrag abgedeckt werden, eventuell durch Verlängerungsmechanismen, um die Auswirkungen auf alle Beschäftigten und alle Arbeitgeber eines Sektors auszuweiten. Die Festlegung des Mindestlohns sollte von „klaren und stabilen Kriterien“ geleitet werden. Ferner sollten „die nationalen Rahmen“ auch vorsehen, „dass in relativ häufigen und regelmäßigen Abständen Aktualisierungen vorgenommen werden“. Diese nationalen Rahmenbedingungen könnten Vorschläge für unverbindliche Referenzwerte enthalten, beispielsweise einen Schwellenwert für den Medianlohn oder einen Referenzwaren- und -dienstleistungskorb. Die Kommission will die Rolle der Sozialpartner stärken, auch in den Ländern, in denen der Mindestlohn gesetzlich festgelegt ist, sie will die Möglichkeiten für Abweichungen vom Mindestlohn reduzieren und die Stellen stärken, die die Einhaltung des Mindestlohns überwachen. Die Sozialpartner können ihre Vorschläge bis zum 20. September bei der Kommission einreichen, damit diese bis Ende des Jahres einen Vorschlag für eine Richtlinie oder eine Empfehlung unterbreiten kann. Positive Reaktionen kommen vom Europäischen Gewerkschaftsbund, der auf ein präziseres Ziel hofft, das den Mindestlohn auf ein „Niveau anhebt, das mindestens 60 % des Medianlohns entspricht und gleichzeitig für einen Waren- und Dienstleistungskorb ausreicht, der mit Gewerkschaften und Arbeitgebern auf nationaler Ebene vereinbart wird“ (vgl. Pressemitteilung).
> Siehe auch: Pressemitteilung der EU-Kommission und Rubrik 4. Studien und Berichte.


1.Europäische Union
Gesetzgebung

Covid-19 in Richtlinie zu biologischen Arbeitsstoffen aufgenommen : Richtlinie 2020/739 der Kommission vom 3. Juni 2020 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2000/54 im Hinblick auf die Aufnahme von SARS-CoV-2 in die Liste der biologischen Arbeitsstoffe, die bekanntermaßen Infektionskrankheiten beim Menschen hervorrufen, ist im Amtsblatt erschienen. Covid-19 wurde in Gruppe 3 eingestuft und nicht in Gruppe 4, die Risikogruppe mit den gefährlichsten Viren (siehe Informationsblatt der Kommission). Eine Entscheidung, die vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) sowie von Teilen der EU-Abgeordneten kritisiert wurde, die Einspruch gegen die Einstufung in Gruppe 3 erhoben. Am 11. Juni einigten sich Kommission und Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments auf die Beibehaltung der Einstufung in Gruppe 3, als Gegenleistung für Verpflichtungen seitens der EU-Kommission. So erklärte Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, dass die Kommission 1. die Mitgliedstaaten eindringlich auffordere, darauf zu achten, dass alle Beschäftigten, die der Gefährdung durch Covid-19 ausgesetzt sind, schriftliche Anweisungen erhielten, 2. prüfe, ob die Richtlinie über biologische Arbeitsstoffe aufgrund der aus der Pandemie gewonnen Erkenntnisse geändert werden müsse, um eine bessere Bereitschafts- und Reaktionsplanung für alle Arbeitsplätze sicherzustellen (Pressemitteilung des Parlaments). Laut EGB, der diesen Kompromiss begrüßt, habe Nicolas Schmit auch zugesagt, die Arbeiten für eine neue europäische Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz anzustoßen (siehe Pressemitteilung des EGB). Nachdem der Einspruch der Abgeordneten mit 35 Nein-Stimmen gegen 5 Ja-Stimmen und 15 Enthaltungen abgelehnt worden war, wurde die Richtlinie erlassen und ist nun in Kraft. Sie muss in den Mitgliedstaaten bis spätestens 24. November 2020 in nationales Recht umgesetzt sein.


Vorhaben

  • Reform des Straßentransports : Die Abgeordneten des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments billigten am 8. Juni die Reform des Straßenverkehrssektors. Dieses „Mobilitätspaket“ enthält drei Rechtsvorschriften zur Entsendung von Fahrern, ihren Ruhezeiten und einer besseren Anwendung der Kabotagevorschriften. Der Rat nahm die Reform am 7. April an. Vor der endgültigen Annahme muss jetzt nur noch das Parlament auf seiner Juli-Sitzung im Plenum über diese Reform abstimmen.
    >
    Siehe auch Pressemitteilung des Parlaments mit Links zu Texten, die im April angenommen wurden.

Rechtsprechung

Keinen Sonderurlaub in Ruhezeiten : Der Gerichtshof hat in einer spanischen Rechtssache zwischen drei Handelsgewerkschaften auf der einen und zwei Großhandelskonzernen (DIA, Twins Alimentación) auf der anderen Seite entschieden. Es ging um Sonderurlaub, der in dem für die beiden Unternehmen geltenden Tarifvertrag vorgesehen ist, wonach Beschäftigte wegen eines Familienereignisses (Hochzeit, Geburt, Krankenhausaufenthalt oder chirurgische Operation etc. eines nahen Angehörigen) für einen oder mehrere Tage freigestellt werden können. Es stellte sich die Frage, ob diese Ruhezeiten um die Dauer des Sonderurlaubs verlängert werden müssen, oder ob der Beschäftigte den Jahresurlaub um die Dauer des ihm zustehenden Sonderurlaubs ganz oder teilweise verlängern kann, wenn diese Ereignisse in den vierwöchigen Jahresurlaub oder in die wöchentliche Ruhezeit des Beschäftigten fallen. Der Gerichtshof hätte seine Rechtsprechung zu Genesungsurlaub, der in den Jahresurlaub fällt, anwenden (EuGH, 30. Juni 2016, Rs C-178/15, Sobczyszyn) und anführen können, dass ein Familienereignis den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, sich zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen, einschränke. In diesem Fall hätte er die Verschiebung des Jahresurlaubs zugelassen. Der Gerichtshof hat jedoch anders entschieden, und die Argumente der Gewerkschaften zurückgewiesen. „Da der in den Bestimmungen […] vorgesehene bezahlte Sonderurlaub es den Arbeitnehmern nur ermöglichen soll, der Arbeit fernzubleiben, um ganz bestimmten Bedürfnissen oder Verpflichtungen nachzukommen, die ihre persönliche Anwesenheit erfordern“ so der Gerichtshof, „ist er untrennbar mit der Arbeitszeit als solcher verbunden, so dass sich die Arbeitnehmer während der wöchentlichen Ruhezeit oder des bezahlten Jahresurlaubs nicht auf ihn berufen können. Daher kann ein solcher Sonderurlaub dem Krankheitsurlaub nicht gleichgestellt werden.“ Eine Verschiebung ist daher nicht möglich (EuGH, 4. Juni 2020, Rs C-588/18, Federacion de Trabajadores Independientes de Comercio e.a.- Fetico).


Sektoraler sozialer Dialog

  • Metallsektor : Die europäischen Sozialpartner im Metallsektor haben eine gemeinsame Position angenommen zugunsten eines „ehrgeizigen Plans für einen fairen und kollektiven Aufschwung, der das einzigartige industrielle Ökosystem in Europa stärkt und eine Industrie aufbaut, die widerstandsfähig und nachhaltig ist und gute Arbeitsplätze bietet“. „Der soziale Dialog muss der Kompass für die Umsetzung des Konjunkturprogramms bleiben“, so die Unterzeichner.

2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Debatten über Erhöhung des Mindestlohns : Eine vom Deutschen Gewerkschaftsbund in Auftrag gegebene Umfrage hat gezeigt, dass 78 % der Deutschen eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde befürworten, anstelle des Satzes von 9,35 Euro, der ab 1. Januar 2020 gilt. Der DGB hat die Absicht,  Einfluss auf die Gespräche zu nehmen, die im Herbst zur Festlegung des Mindestlohns stattfinden werden (siehe Mitteilung). Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung (Anm. d. Red.: ein mit dem DGB verbundenes Forschungsinstitut) hält in einer Studie eine schrittweise Erhöhung auf  12 Euro „für wirtschafts- wie sozialpolitisch geboten“, und liegt damit immer noch unter der Schwelle von 60 % des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten (12,21 Euro). Aus der Studie geht weiterhin hervor, dass sich das Verhältnis zwischen Mindest- und Medianlohn in Deutschland verschlechtert hat: Bei seiner Einführung im Jahr 2015 entsprach der Mindestlohn noch 48,3 % der Medianlöhne, 2018 waren es nur noch 45,6 %.
>
Siehe auch: Laut einer Studie des französischen Forschungszentrums für Beschäftigung und Arbeit – CNAM sind die Vorteile der Reform des gesetzlichen Mindestlohns – trotz eines ermutigenden Rückgangs schlecht bezahlter Arbeitsplätze – je nach Art der Beschäftigung und des Arbeitnehmers ungleich verteilt.


Frankreich

Verlängerung des Sonderurlaubs bei Tod eines Kindes : Das Gesetz Nr. 2020-692 vom 8. Juni 2020 zur Verbesserung der Arbeitnehmerrechte und zur Unterstützung von Familien nach dem Tod eines Kindes wurde veröffentlicht. Dieses Gesetz verlängert 1. den derzeitigen Sonderurlaub bei Tod eines Kindes von fünf auf sieben Tage für Eltern eines Kindes unter 25 Jahren oder für Personen, die sich „tatsächlich und dauerhaft“ um den Unterhalt eines Kindes von unter 25 Jahren kümmern, womit auch Patchwork-Familien abgedeckt sind; führt 2. einen zusätzlichen achttägigen Trauerurlaub ein, der innerhalb eines Jahres ab dem Tod des Kindes genommen und aufgeteilt werden kann; garantiert 3.einen Kündigungsschutz von 13 Wochen nach dem Tod eines Kindes; räumt 4. den Arbeitnehmern des Unternehmens die Möglichkeit ein, ihre Urlaubstage an die trauernden Kollegen zu spenden.


Italien

  • Einsatz von Telearbeit : Eine Umfrage des größten italienischen Gewerkschaftsbunds CGIL und der Stiftung Di Vittorio bei mehr als 6.000 Beschäftigten (siehe Mitteilung des CGIL) ergab, dass insgesamt 60 % der Befragten auch nach dem Ausnahmezustand das „Smart Working“ (Telearbeit) fortsetzen möchten, während 22 % dies ablehnten; Frauen stimmten weniger häufig dafür. Sie „sind stärker bestraft und diskriminiert, sowohl auf Beziehungs- als auch auf beruflicher Ebene”, erklärt Susanna Camusso, die beim CGIL für Gleichstellungspolitik verantwortlich ist. „Wir brauchen Regeln für eine wirklich ,smarte’ Arbeit und keine Übertragung des Fordismus in die eigenen vier Wände“.

3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Neuverhandlung : Der französische Schokoladenhersteller Cémoi (3.300 Beschäftigte, davon 2.200 in Frankreich) hat am 30. Januar seine EBR-Vereinbarung erneuert, jedoch nur mit den französischen Gewerkschaften. Die Gewerkschaftsvertreter der drei Standorte in Deutschland, Spanien und im Vereinigten Königreich lehnten eine Teilnahme an den Verhandlungen ab. Der Betriebsrat hat 14 Sitze, 11 davon in Frankreich.



  • Solidarität: Der Europäische Betriebsrat von Safran hat ein Videoclip gepostet, um europäische Beschäftigte zu unterstützen, deren Arbeitsplatz gefährdet ist. Die Botschaft lautet: “together, we stand stronger” (gemeinsam sind wir stärker).


Europäische Gesellschaft

Neue Vereinbarung : In einer Mitteilung hat die französische Gewerkschaft FCE-CFDT die Unterzeichnung einer neuen EBR-Vereinbarung angekündigt (die nach Zustimmung der Unterzeichner online gestellt wird), anlässlich der Umwandlung des Energiekonzerns Total in eine Europäische Gesellschaft. Beibehalten werden die in der ersten Vereinbarung aus 2005 vorgesehenen 52 Sitze, von denen 50 % für Frankreich bestimmt sind. Jedes Land mit mindestens 150 Beschäftigten hat einen Sitz. Zehn Länder mit weniger Beschäftigten werden in drei Gruppen zusammengefasst, die nach dem Rotationsprinzip einen Vertreter ernennen. Eine Unterrichtung und Anhörung muss erfolgen, wenn zwei Standorte des Konzerns betroffen sind (statt zwei Unternehmen, wie zuvor). Die drei strategischen Ausschüsse erhalten mehr Mittel. In einem Anhang ist eine eigene Vertretung der Tochtergesellschaft Hutchinson (20.700 Beschäftigte in der EU) in Form eines europäischen Diskussionsraums vorgesehen, während sie weiterhin im Europäischen Betriebsrat von Total vertreten sein wird.


Umstrukturierung

Treffen mit der Kommission : Auf Antrag des europäischen Gewerkschaftsverbands IndustriAll Europe hat sich der Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte Nicolas Schmit am 3. Juni mit Delegierten der drei bei Nissan vertretenen Gewerkschaften (CC.OO, USO und UGT) sowie dem  Gewerkschaftskoordinator des Nissan-EBR getroffen. Erörtert wurde die Zukunft der drei katalanischen Nissan-Werke mit 3.000 Beschäftigten, deren Schließung der Autobauer angekündigt hat. Nach diesem als „konstruktiv“ beurteilten Treffen forderte die Gewerkschaft die Kommission in einem Schreiben auf, 1. Nissan und die anderen multinationalen Autohersteller auf ihre gesetzliche Verpflichtung zur Unterrichtung und Anhörung ihrer Beschäftigten aufmerksam zu machen,  bevor Entscheidungen getroffen werden, die diese betreffen. 2. Speziell für Nissan eine Arbeitsgruppe zur Unterstützung der Beschäftigten und der betroffenen Region einzurichten, indem sie den (lokalen und nationalen) Behörden und Gewerkschaften hilft, alle vorhandenen rechtlichen und finanziellen EU-Instrumente zu nutzen (siehe Mitteilung von IndustriALL Europe).


4. Studien und Berichte

Europäischer Mindestlohn : Das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) hat einen Policy Brief veröffentlicht, in dem es sich für einen Mindestlohn von 60 % des Medianlohns in den jeweiligen Mitgliedsländern ausspricht, wobei es feststellt, dass dieses Ziel manchmal unzureichend ist. In Ländern mit einem hohen Anteil an Beschäftigten im Niedriglohnsektor sei die „allgemeine Lohn- und Gehaltsstruktur und somit der Medianlohn sehr niedrig; von daher kann auch ein Mindestlohn von 60 % des nationalen Medianlohns nicht ausreichen, um einen angemessenen Lebensstandard sicherzustellen“. Eurofound veröffentlichte am 4. Juni seinen Jahresbericht über den Mindestlohn und stellt darin fest, dass die Mindestlöhne trotz steigender Tendenz seit Beginn der 2000er Jahre in den meisten Ländern unter 60 % oder sogar 50 % des Medianlohns blieben, insbesondere in mittel- und osteuropäischen Staaten.  In der EU geben 7 von 10 Beschäftigten mit Mindestlohn an, nur mit Mühe finanziell über die Runden zu kommen gegenüber weniger als 5 von 10 Beschäftigten insgesamt.

 

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