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IR Notes 146 – 15 juli 2020
www.irshare.eu
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Eine Frage an…
Andreas Botsch, Internationaler Sekretär des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB)
Was erwarten Sie von der
EU-Ratspräsident-schaft Deutschlands im Hinblick auf die
Stärkung des sozialen Europas? Die deutsche Präsidentschaft hat sich das
Ziel gesetzt, eine Reihe von wichtigen Themen anzustoßen, um den
Kurswechsel der Union hin zu einem sozialen Europa zu bekräftigen.
Dabei sollte sie vor allem folgende vier Vorhaben fördern: ein
europäisches Mindestlohnsystem; ein Instrument zur Gewährung eines
Mindesteinkommens für alle Bürgerinnen und Bürger in der EU, die
keine Arbeit haben, sozusagen eine Art soziales Minimum; einen
europäischen Rahmen für eine Sorgfaltspflicht von Unternehmen in
globalen Wertschöpfungsketten, der für Unternehmen ab 250
Beschäftigte gelten soll; sowie ein in letzter Minute aufgenommenes
Thema, das die Arbeitsbedingungen von Zeit- und Saisonarbeitern
betrifft, die nicht von der Entsenderichtlinie abgedeckt sind. Es
geht darum, den skandalösen Zuständen in mehreren europäischen
Ländern, wie Deutschland, aber auch Spanien oder Italien, ein Ende
zu setzen. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat natürlich auch die
Aufgabe, einen Konsens über den mehrjährigen Haushalt und das
Wiederaufbauprogramm zu erzielen. Hier hat Deutschland – nach
anfänglicher Ablehnung – einer gemeinsamen Schuldenaufnahme
zugestimmt. Angestoßen hat diesen Sinneswandel das Programm SURE,
das den Mitgliedstaaten über eine gemeinsame Schuldenaufnahme
Kurzarbeitsregelungen ermöglicht. Die drei kommenden Jahre müssen
nun genutzt werden, um dieses Programm durch eine europäische
Arbeitslosenrückversicherung abzulösen. Die nachfolgenden
Ratspräsidentschaften von Portugal, Slowenien und Frankreich,
Länder, die die europäische Integration und das soziale Europa
unterstützen, sind eine Chance für Europa, diese Themen
voranzubringen. Ein weiteres Anliegen der deutschen Präsidentschaft
wird auch die Förderung des sozialen Dialogs sein, der über die
Jahre zum Papiertiger verkümmert ist. Die Ernennung von Andrea
Nahles zur Beraterin von Nicolas Schmit (siehe unten) verfolgt u.a.
das Ziel, die handelnden Akteure vom hohen Wert eines
funktionierenden sozialen Dialogs zu überzeugen, der vor der
europäischen Gesetzgebung nicht zurückstecken
muss. > Weitergehende Informationen:
Siehe auch den von der Friedrich-Ebert-Stiftung
veröffentlichten Beitrag
von Andreas Botsch und Reiner Hoffmann,
Vorsitzender des DGB.
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Ernennung
Andrea Nahles, ehemalige Ministerin für Arbeit und
Soziales und kurzzeitig SPD-Vorsitzende wurde zur
Sonderberaterin des EU-Kommissars für Beschäftigung und
Soziales Nicolas Schmit ernannt „um daran mitzuwirken,
den sozialen Dialog in Europa sowie die Rolle der Sozialpartner zu
stärken“.
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An unsere Leserinnen und Leser
Am 9. September meldet sich unser Team mit IR Notes 147 zurück.
Wir wünschen Ihnen allen eine
schöne und erholsame Urlaubszeit und nehmen Sie ihr soziales
Grundrecht auf bezahlte Urlaubstage in Anspruch.
Wir stehen Ihnen auch in unserer Redaktionspause zur Verfügung (frederic.t@irshare.eu – +33 (0)
6 81 41 53 95). Sollten Sie jetzt im Sommer etwas weniger Arbeit haben,
kontaktieren Sie uns doch einfach – wir freuen uns über Ihre Vorschläge
und Ratschläge, über Ihre Kritik und auch über Ideen zur
Weiterentwicklung von IR Notes. Wir könnten auch gerne dazu skypen.
Schicken Sie uns dazu eine Nachricht an frederic.t@irshare.eu und
wir nehmen uns gerne die Zeit für einen Austausch, damit IR Notes soweit
wie möglich Ihren Anforderungen entspricht. Die Website IR Share werden
wir bis Ende Juli weiterhin gestalten und aktualisieren. Möchten Sie
über online gestellte Dokumente auf dem Laufenden bleiben? Dann folgen
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Über uns
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen
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Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von
Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber
von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch
die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
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In den
Schlagzeilen
Neuordnung
des Straßenverkehrssektors
Das Europäische Parlament billigte drei Rechtsakte zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen der Fahrer und zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen im
Straßentransport. – Eine Richtlinie
zur Festlegung besonderer Regeln zur Entsendung von Kraftfahrern im
Straßenverkehrssektor und bezüglich der Durchsetzungsanforderungen. Die
Entsendevorschriften gelten für die Kabotage (Anm. d. V.: Ein Lkw erbringt einen
internationalen Gütertransport in einem bestimmten Land und führt danach noch
weitere Be- und Entladungen im selben Land durch) und den internationalen
Gütertransport. Transitverkehr, bilaterale Gütertransporte und bilaterale
Gütertransporte mit zwei zusätzlichen Be- oder Entladevorgängen sind davon jedoch
ausgenommen. – Eine Verordnung
hinsichtlich der Mindestanforderungen an die maximalen täglichen und
wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie täglichen und
wöchentlichen Ruhezeiten sowie hinsichtlich der Positionsbestimmung mittels
Fahrtenschreibern. Unternehmen müssen ihre Termine so planen, dass die
Fahrer regelmäßig nach Hause zurückkehren können (je nach Arbeitszeiten alle drei
oder vier Wochen). Die vorgeschriebenen regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten dürfen
nicht in der Fahrerkabine verbracht werden. Wenn die Ruhezeiten nicht am Wohnsitz
genommen werden, muss der Arbeitgeber die Unterkunft bezahlen. – Eine Verordnung
zur Änderung vorangegangener Verordnungen zu ihrer Anpassung an die
Entwicklungen im Kraftverkehrssektor. Dieser Rechtsakt ändert die
Kabotage-Vorschriften. Er soll auch den Einsatz von sogenannten Briefkastenfirmen
bekämpfen, indem die Transportunternehmen nachweisen müssen, dass sie ein großes
Volumen ihrer Verkehrstätigkeit in dem Mitgliedstaat ausüben, in dem sie
niedergelassen sind. Die Vorschriften treten 20 Tage nach ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, während die Richtlinie in 18 Monaten
umgesetzt sein muss. Für den Herbst wird die EU-Kommission Leitlinien für die
präzise Anwendung dieser Rechtsakte erarbeiten. Die Annahme dieser Reform zeigt,
dass der Erarbeitung weiterer sektorspezifischer Vorschriften zur Vermeidung
sozialer Missstände in anderen Branchen nichts entgegensteht, z. B. in der zivilen
Luftfahrt (mit dem Einsatz von Scheinselbständigen in manchen
Luftfahrtgesellschaften) oder in der Schlachthofbranche. > Weitere Informationen: Pressemitteilung
und Artikel
des Europäischen Parlaments. Die Reaktionen der Sozialpartner lesen Sie im
nachstehenden Artikel.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Reaktionen der Sozialpartner auf die
Verabschiedung des „Mobilitätspakets“ (siehe In den Schlagzeilen) :
Für die deutschen, französischen und nordischen
Arbeitgeberverbände ist es „ein entscheidender Schritt für mehr
Wettbewerbsgleichheit im europäischen Straßengüterverkehr“ (vgl. Pressemitteilung).
Auch der europäische Gewerkschaftsverband ETF zeigt sich sehr zufrieden und sieht
die Verabschiedung des Mobilitätspakets als Erfolg seiner Lobbyarbeit bei den
europäischen Parlamentariern (vgl. Pressemitteilung).
Ebenfalls begrüßt wird die Reform vom Europäischen Gewerkschaftsbund (vgl. Pressemitteilung),
heftig kritisiert dagegen von Arbeitgeberverbänden aus einigen osteuropäischen
Ländern (Rumänien, Bulgarien, Polen und Ungarn), die darin einen protektionistischen
Schachzug sehen und die Schließung zahlreicher Unternehmen sowie den Wegfall vieler
Arbeitsstellen befürchten.
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Verstärkter Zugang zu Aus- und Weiterbildung: :
Die EU-Kommission stellte am 1. Juli in einer Pressemitteilung
ihre „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale
Gerechtigkeit und Resilienz“ vor (siehe Pressemitteilung).
Sie hat sich vier ehrgeizige Ziele gesetzt, die sie in den nächsten fünf Jahren
erreichen will. So soll die Teilnahme von Erwachsenen an Bildungsmaßnahmen innerhalb
der letzten 12 Monate von 38 % auf 50 % im Jahr 2025 (+32 %) ansteigen. Die
Teilnahme von gering qualifizierten Erwachsenen soll von 18 % im Jahr 2016 auf 30 %
im Jahr 2025 zunehmen. Die zwei anderen Indikatoren betreffen den Erwerb
grundlegender digitaler Kompetenzen und die Weiterbildung von Arbeitslosen. Dazu
schlägt die Kommission 12 Maßnahmen vor, darunter „übertragbare und
qualitätsgeprüfte Fortbildungsansprüche” die es bereits in mehreren Ländern gibt.
Der Fortschritt bei der Umsetzung dieser Ziele wird im Rahmen des Europäischen
Semesters überwacht (Anm. d. V.: Ein Instrument zur Koordinierung der Wirtschafts-
und Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten, siehe European Semester).
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Eine „Brücke ins Arbeitsleben“ für junge
Menschen : Die EU-Kommission veröffentlichte am 1. Juli eine
Mitteilung mit dem Titel „Förderung
der Jugendbeschäftigung: eine Brücke ins Arbeitsleben für die nächste
Generation“ und schlug dem Rat eine Empfehlung vor mit dem Titel „Eine
Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie“ (siehe Mitteilung).
Diese Empfehlung zielt darauf ab, die „Jugendgarantie“ zu stärken, ein Instrument,
das 2013 nach der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 geschaffen wurde. Es soll dafür
gesorgt werden, dass NEETs (Anm. d. V.: Dieses Akronym bezeichnet junge Menschen,
die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung
absolvieren) innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder
die Schule verlassen haben, eine hochwertige Arbeitsstelle oder ein hochwertiger
Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten wird. Dieses Ziel wird beibehalten und
erweitert. Die Jugendgarantie soll künftig auf die Altersgruppe von 15 bis 29 Jahre
ausgeweitet werden (bislang galt sie bis zum Alter von 25 Jahren) und einen größeren
Geltungsbereich haben, um auch die am stärksten benachteiligten jungen Menschen zu
erreichen (v. Youth Guarantee, NEET). >
Weitergehende Informationen: Entschließung
des Europäischen Gewerkschaftsbunds vom 4. Juli, mit einer kritischen Analyse des
derzeitigen Instruments und Pressemitteilung
; Bericht
des Europäischen Rechnungshofs, der die Schwächen der Jugendgarantie und die
Unfähigkeit der Mitgliedstaaten hervorhebt, eine Lösung innerhalb von vier Monaten
anzubieten.
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Deutsche Präsidentschaft im Rat der EU :
Ein übervolles Programm erwartet Deutschland, das am 1. Juli für
sechs Monate die EU-Ratspräsidentschaft übernommen hat: Annahme des Aufbauplans und
Finanzrahmens für die nächsten Jahre, Umsetzung des Grünen Deals und Suche nach
einem Brexit-Abkommen. Im sozialen Bereich hat die deutsche Ratspräsidentschaft das
Motto #MySocialEurope gewählt und den „Schutz der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger“ als
oberste Priorität gesetzt, der mit einer „solidarischen und nachhaltigen Sozial- und
Beschäftigungspolitik“ erzielt werden soll. Dazu sollen die Grundsätze der
Europäischen Säule Sozialer Rechte konsequent umgesetzt werden, angefangen bei
„nationalen Mindestsicherungsleistungen in den Mitgliedstaaten“, damit die
Bedürftigen „an der Gesellschaft und dem Arbeitsmarkt“ teilhaben können, über einen
„EU-Rahmen für Mindestlöhne und die Stärkung der Rolle der Sozialpartner“. Ferner
will sie den Vorschlag für eine europäische Arbeitslosenrückversicherungsregelung
voranbringen und einen Vorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von
Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern ausarbeiten. Die deutsche
EU-Ratspräsidentschaft strebt weiterhin an, „das Gebot des gleichen Entgelts für
gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer zu verwirklichen, die Gleichstellung von
Frauen und Männern weiter vorantreiben und sichtbar zu machen sowie
geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen“. Sie setzt sich für eine
„partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und
Männern ein“. Sie wird die sozialen Aspekte des künftigen EU-Rahmens zur Regelung
der KI überwachen sowie die Maßnahmen zur Sicherstellung besserer Arbeitsbedingungen
in der Plattformökonomie. Und schließlich will sie sich „für einen EU-Aktionsplan
zur Stärkung der Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten“ einsetzen.
Dieser Plan soll die Menschenrechte und die sozialen und ökologischen Standards
sowie die Transparenz fördern und den Erfahrungen und Lehren aus der Pandemie
Rechnung tragen. „Schwerpunkt könnte dabei eine EU-Gesetzgebung zu unternehmerischen
Sorgfaltspflichten in Anlehnung an die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für
Wirtschaft und Menschenrechte sein“, so der Arbeitsminister Hubertus
Heil. > Weitergehende Informationen: Programm der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft; und Pressemitteilung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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- Recht auf Tarifverhandlungen für
Selbständige : Die EU-Kommission, die es sich zur
Aufgabe gemacht hat, die Arbeitsbedingungen von Plattform-Beschäftigten zu
verbessern, hat beschlossen, eine rechtliche Schwierigkeit zu lösen:
Selbständige sollen die Möglichkeit erhalten, Vereinbarungen kollektiv
auszuhandeln, ohne dass diese als illegale Absprachen in Bezug auf das
Wettbewerbsrecht gelten (siehe Art.
101 AEUV und Competition law and collective
agreements). Am 30. Juni lud sie die Interessenträger
(Wettbewerbsbehörden, staatliche Stellen, Hochschulen, Angehörige der Rechts-
und der Wirtschaftsberufe, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) ein, an der
öffentlichen
Konsultation zum Paket über digitale Dienste, Abschnitt V der
Konsultation zum Thema „Selbständige und Plattformen“, teilzunehmen (siehe Pressemitteilung).
Der Europäische Gewerkschaftsbund sieht darin den Versuch, das Thema im Rahmen
einer breiter angelegten Konsultation zu verwässern und die Lösung des Problems
hinauszuzögern. „Die EU sollte die richtige Auslegung des EU-Wettbewerbsrechts
bestätigen, um Tarifverhandlungen aus dem Geltungsbereich des Art. 101 AEUV und
der nationalen Wettbewerbsregeln auszuschließen. Dafür muss man nicht jahrelang
debattieren (siehe Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Progressive Erhöhung des Mindestlohns :
Die Mindestlohnkommission, die sich alle zwei Jahre zur
Besprechung einer Anpassung des 2015 eingeführten gesetzlichen Mindestlohns trifft,
hat sich am 30. Juni dafür ausgesprochen, den derzeitigen Mindestlohn von 9,35 Euro
brutto pro Stunde in mehreren Schritten zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro anzuheben.
Vorgeschlagen werden die folgenden Erhöhungsschritte: zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro,
zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro, zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro und zum 01.07.2022
schließlich auf 10,45 Euro. Somit steigt der Mindestlohn in den nächsten beiden
Jahren um 11,8 Prozent. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil
wird der Bundesregierung vorschlagen, diese Anpassung verbindlich zu machen und will
neue Vorschläge zur Weiterentwicklung des Mindestlohns unterbreiten (siehe Pressemitteilung).
Der DGB, der für einen Mindestlohn von 12 Euro plädiert, zeigt sich zufrieden mit
der Empfehlung, die „insgesamt knapp 2 Milliarden Euro mehr im Portmonee der
Beschäftigten“ bringe, wobei er sich für eine deutliche Stärkung der Tarifbindung
ausspricht, die allein Arbeitsbedingungen und Lohnniveau wirklich verbessern kann
(siehe Pressemitteilung).
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- Gewerkschaftliche Mobilisierung gegen
Rassismus : Der DGB-Bundesvorstand hat
am 7. Juli eine Resolution „Für Zusammenhalt, gegen Rassismus und
Diskriminierung“ angenommen. Der Hauptvorstand der Chemiegewerkschaft IG BCE,
die dem DGB angeschlossen ist, hat eine Erklärung angenommen, in der dazu
aufgerufen wird „Rassismus und Rechtsextremismus auch im Betrieb aktiv zu
bekämpfen“. Die Fachabteilungen der IG BCE haben dazu eine
Muster-Betriebsvereinbarung entwickelt, die gemeinsam mit den Betriebsräten und
Unternehmen ausgehandelt werden soll , um „Vielfalt im Betrieb konkret zu
fördern“ (siehe Mitteilung).
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Niederlande
Verlängerung des Elternurlaubs :
Die Regierung führt ab dem 21. August 2022 einen bezahlten
Elternurlaub ein. Derzeit haben Eltern Anspruch auf 26 Wochen Elternurlaub pro Kind,
die sie während der ersten acht Lebensjahre nehmen können. In der Regel wird dieser
Urlaub nicht bezahlt. Nach dem Gesetzesentwurf sollen die Eltern in Zukunft in den
ersten neun Wochen des Elternurlaubs von der Trägeranstalt für
Arbeitnehmerversicherungen (UWV) Leistungen in Höhe der während des
Mutterschaftsurlaubs gezahlten Beträge erhalten (derzeit maximal 110 Euro pro Tag).
Der bezahlte Elternurlaub muss während des ersten Lebensjahres des Kindes genommen
werden. > Siehe auch: Artikel
von DutchNews.nl und Beitrag
auf der Website Ius Laboris.
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Schweden
- Gilt das Prinzip „Wer zuletzt kommt, geht
zuerst“ nicht mehr? : Die verschiedenen politischen
Parteien diskutieren zurzeit darüber, ob die geltende Faustregel im Arbeitsrecht
„Wer zuletzt kommt, geht zuerst“ bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen
gekippt werden soll. Es geht darum, ob in einem solchen Fall nicht vielmehr die
älteren Arbeitnehmer zu Gunsten der jüngeren Beschäftigten entlassen werden
sollen.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Telearbeit : In
den multinationalen Unternehmen haben die Vorbereitungen zur Ausweitung der
Telearbeit im großen Rahmen begonnen. Der engere EBR-Ausschuss von BNP Paribas hat zu diesem Thema
eine Arbeitsgruppe eingerichtet. „Ziel ist eine Vereinbarung bzw. eine Charta auf
europäischer Ebene über Telearbeit“, so Gabriel Di Letizia, EBR-Vorsitzender von BNP
Paribas. „Auch im EBR von SAP
wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt“, sagt Catherine Bordelon, Mitglied des engeren
EBR-Ausschusses und Ko-Vorsitzende der Arbeitsgruppe.
- Umstrukturierung:
Der Europäische Betriebsrat von Airbus SE (SE-WC) veröffentlichte eine Pressemitteilung
zum Abbau von 17.600 Arbeitsplätzen an den europäischen Standorten der Gruppe
und bei seinen Tochtergesellschaften Stelia Aerospace und Premium Aerotec. In
dieser Mitteilung, der alle im SE-WC vertretenen Gewerkschaften zustimmten,
prangern die Mitglieder den Stellenabbau und das Risiko eines Kompetenzverlusts
an, die den Wiederanlauf der Geschäfte gefährden könnten. „Alle vertretenen
Gewerkschaften im Europäischen Betriebsrat (SE-BR) sowie die nationalen
Arbeitnehmervertretungen werden alles dafür tun, um Alternativen zum radikalen
Jobabbau aufzuzeigen“, heißt es in der Pressemitteilung.
> Siehe auch: Die Erklärung
von IndustriAll Europe zu der von Nokia angekündigten
Restrukturierung.
- Produktionsverlagerung:
Der EBR des Schweizer Pharmakonzerns Novartis (50.000
Beschäftigte in Europa) forderte mit 47 Mitgliedern aus 26 europäischen Ländern
die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in einem Schreiben dazu auf, die
Produktion von Antibiotika in Europa sicherzustellen, insbesondere die
Herstellung der Wirkstoffe, die derzeit zu 80 % in China und Indien produziert
werden.
> Weitergehende
Informationen: Artikel
in der Tiroler Tageszeitung.
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4. Studien
und Berichte
Umsetzung der Richtlinien durch Tarifverträge :
Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat eine Studie
veröffentlicht, die aufzeigt, wie die EU-Richtlinien durch Tarifverträge in
nationales Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden können. „Häufig lassen sich
wirtschaftliche und soziale Ziele besser durch sozialen Dialog und
Tarifverhandlungen in Einklang zu bringen, als über den normalen Gesetzgebungsweg“,
heißt es in der Studie, die hervorhebt, dass nur wenige Mitgliedstaaten diese
Möglichkeit nutzen (Belgien, Dänemark, Luxemburg). Diese Studie ist für die
Europäische Kommission von Interesse, die es sich zum Ziel gemacht hat, die Rolle
der Tarifverhandlungen in der EU zu stärken. > Siehe
auch: Zusammenfassung
der Studie.
- Wahrung von Zusatzrentenansprüchen:
Am 7. Juli veröffentlichte die EU-Kommission einen Bericht
zur Anwendung der Richtlinie 2014/50 vom 16. April 2014 über Mindestvorschriften
zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch
Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen (siehe Mitteilung).
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