IR Notes

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IR Notes 146 – Neuordnung des Straßenverkehrssektors

  IR Notes 146 – 15 juli 2020
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an…
Andreas Botsch, Internationaler Sekretär des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)

Was erwarten Sie von der EU-Ratspräsident-schaft Deutschlands im Hinblick auf die Stärkung des sozialen Europas?
Die deutsche Präsidentschaft hat sich das Ziel gesetzt, eine Reihe von wichtigen Themen anzustoßen, um den Kurswechsel der Union hin zu einem sozialen Europa zu bekräftigen.  Dabei sollte sie vor allem folgende vier Vorhaben fördern: ein europäisches Mindestlohnsystem; ein Instrument zur Gewährung eines Mindesteinkommens  für alle Bürgerinnen und Bürger in der EU, die keine Arbeit haben, sozusagen eine Art soziales Minimum; einen europäischen Rahmen für eine Sorgfaltspflicht von Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten, der für Unternehmen ab 250 Beschäftigte gelten soll; sowie ein in letzter Minute aufgenommenes Thema, das die Arbeitsbedingungen von Zeit- und Saisonarbeitern betrifft, die nicht von der Entsenderichtlinie abgedeckt sind. Es geht darum, den skandalösen Zuständen in mehreren europäischen Ländern, wie Deutschland, aber auch Spanien oder Italien, ein Ende zu setzen. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat natürlich auch die Aufgabe, einen Konsens über den mehrjährigen Haushalt und das Wiederaufbauprogramm zu erzielen. Hier hat Deutschland – nach anfänglicher Ablehnung – einer gemeinsamen Schuldenaufnahme zugestimmt. Angestoßen hat diesen Sinneswandel das Programm SURE, das den Mitgliedstaaten über eine gemeinsame Schuldenaufnahme Kurzarbeitsregelungen ermöglicht. Die drei kommenden Jahre müssen nun genutzt werden, um dieses Programm durch eine europäische Arbeitslosenrückversicherung abzulösen. Die nachfolgenden Ratspräsidentschaften von Portugal, Slowenien und Frankreich, Länder, die die europäische Integration und das soziale Europa unterstützen, sind eine Chance für Europa, diese Themen voranzubringen. Ein weiteres Anliegen der deutschen Präsidentschaft wird auch die Förderung des sozialen Dialogs sein, der über die Jahre zum Papiertiger verkümmert ist. Die Ernennung von Andrea Nahles zur Beraterin von Nicolas Schmit (siehe unten) verfolgt u.a. das  Ziel, die handelnden Akteure vom hohen Wert eines funktionierenden sozialen Dialogs zu überzeugen, der vor der europäischen Gesetzgebung nicht zurückstecken muss.
> Weitergehende Informationen: Siehe auch den von der Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlichten Beitrag von Andreas Botsch und Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB.

 
  Ernennung

Andrea Nahles, ehemalige Ministerin für Arbeit und Soziales und kurzzeitig SPD-Vorsitzende wurde zur Sonderberaterin des EU-Kommissars für Beschäftigung und Soziales Nicolas Schmit ernannt „um daran mitzuwirken, den sozialen Dialog in Europa sowie die Rolle der Sozialpartner zu stärken“.

 
  An unsere Leserinnen und Leser
Am 9. September meldet sich unser Team mit IR Notes 147 zurück.

Wir wünschen Ihnen allen eine schöne und erholsame Urlaubszeit und nehmen Sie ihr soziales Grundrecht auf bezahlte Urlaubstage in Anspruch. Wir stehen Ihnen auch in unserer Redaktionspause zur Verfügung (frederic.t@irshare.eu – +33 (0) 6 81 41 53 95). Sollten Sie jetzt im Sommer etwas weniger Arbeit haben, kontaktieren Sie uns doch einfach – wir freuen uns über Ihre Vorschläge und Ratschläge, über Ihre Kritik und auch über Ideen zur Weiterentwicklung von IR Notes. Wir könnten auch gerne dazu skypen. Schicken Sie uns dazu eine Nachricht an frederic.t@irshare.eu und wir nehmen uns gerne die Zeit für einen Austausch, damit IR Notes soweit wie möglich Ihren Anforderungen entspricht. Die Website IR Share werden wir bis Ende Juli weiterhin gestalten und aktualisieren. Möchten Sie über online gestellte Dokumente auf dem Laufenden bleiben? Dann folgen Sie uns auf Twitter:@IR_Share.

 
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  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.

 
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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Neuordnung des Straßenverkehrssektors

Das Europäische Parlament billigte drei Rechtsakte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer und zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen im Straßentransport.
– Eine Richtlinie zur Festlegung besonderer Regeln zur Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor und bezüglich  der Durchsetzungsanforderungen. Die Entsendevorschriften gelten für die Kabotage (Anm. d. V.: Ein Lkw erbringt einen internationalen Gütertransport in einem bestimmten Land und führt danach noch weitere Be- und Entladungen im selben Land durch) und den internationalen Gütertransport. Transitverkehr, bilaterale Gütertransporte und bilaterale Gütertransporte mit zwei zusätzlichen Be- oder Entladevorgängen sind davon jedoch ausgenommen.
– Eine Verordnung hinsichtlich der Mindestanforderungen an die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten sowie hinsichtlich der Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern. Unternehmen müssen ihre Termine so planen, dass die Fahrer regelmäßig nach Hause zurückkehren können (je nach Arbeitszeiten alle drei oder vier Wochen). Die vorgeschriebenen regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten dürfen nicht in der Fahrerkabine verbracht werden.  Wenn die Ruhezeiten nicht am Wohnsitz genommen werden, muss der Arbeitgeber die Unterkunft bezahlen.
– Eine Verordnung zur Änderung vorangegangener Verordnungen zu ihrer Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor. Dieser Rechtsakt ändert die Kabotage-Vorschriften. Er soll auch den Einsatz von sogenannten Briefkastenfirmen bekämpfen, indem die Transportunternehmen nachweisen müssen, dass sie ein großes Volumen ihrer Verkehrstätigkeit in dem Mitgliedstaat ausüben, in dem sie niedergelassen sind.
Die Vorschriften treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, während die Richtlinie in 18 Monaten umgesetzt sein muss. Für den Herbst wird die EU-Kommission Leitlinien für die präzise Anwendung dieser Rechtsakte erarbeiten.  Die Annahme dieser Reform zeigt, dass der Erarbeitung weiterer sektorspezifischer Vorschriften zur Vermeidung sozialer Missstände in anderen Branchen nichts entgegensteht, z. B. in der zivilen Luftfahrt (mit dem Einsatz von Scheinselbständigen in manchen Luftfahrtgesellschaften) oder in der Schlachthofbranche.
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Weitere Informationen: Pressemitteilung und Artikel des Europäischen Parlaments. Die Reaktionen der Sozialpartner lesen Sie im nachstehenden Artikel.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Reaktionen der Sozialpartner auf die Verabschiedung des „Mobilitätspakets“ (siehe In den Schlagzeilen) : Für die deutschen, französischen und nordischen Arbeitgeberverbände ist es „ein entscheidender Schritt für mehr Wettbewerbsgleichheit im europäischen Straßengüterverkehr“ (vgl. Pressemitteilung). Auch der europäische Gewerkschaftsverband ETF zeigt sich sehr zufrieden und sieht die Verabschiedung des Mobilitätspakets als Erfolg seiner Lobbyarbeit bei den europäischen Parlamentariern (vgl. Pressemitteilung). Ebenfalls begrüßt wird die Reform vom Europäischen Gewerkschaftsbund (vgl. Pressemitteilung), heftig kritisiert dagegen von Arbeitgeberverbänden aus einigen osteuropäischen Ländern (Rumänien, Bulgarien, Polen und Ungarn), die darin einen protektionistischen Schachzug sehen und die Schließung zahlreicher Unternehmen sowie den Wegfall vieler Arbeitsstellen befürchten.



Verstärkter Zugang zu Aus- und Weiterbildung: : Die EU-Kommission stellte am 1. Juli in einer Pressemitteilung ihre „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ vor (siehe Pressemitteilung). Sie hat sich vier ehrgeizige Ziele gesetzt, die sie in den nächsten fünf Jahren erreichen will. So soll die Teilnahme von Erwachsenen an Bildungsmaßnahmen innerhalb der letzten 12 Monate von 38 % auf 50 % im Jahr 2025 (+32 %) ansteigen. Die Teilnahme von gering qualifizierten Erwachsenen soll von 18 % im Jahr 2016 auf 30 % im Jahr 2025 zunehmen. Die zwei anderen Indikatoren betreffen den Erwerb grundlegender digitaler Kompetenzen und die Weiterbildung von Arbeitslosen. Dazu schlägt die Kommission 12 Maßnahmen vor, darunter „übertragbare und qualitätsgeprüfte Fortbildungsansprüche” die es bereits in mehreren Ländern gibt. Der Fortschritt bei der Umsetzung dieser Ziele wird im Rahmen des Europäischen Semesters überwacht (Anm. d. V.: Ein Instrument zur Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten, siehe European Semester).



Eine „Brücke ins Arbeitsleben“ für junge Menschen : Die EU-Kommission veröffentlichte am 1. Juli eine Mitteilung mit dem Titel „Förderung der Jugendbeschäftigung: eine Brücke ins Arbeitsleben für die nächste Generation“ und schlug dem Rat eine Empfehlung vor mit dem Titel „Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie“ (siehe Mitteilung). Diese Empfehlung zielt darauf ab, die „Jugendgarantie“ zu stärken, ein Instrument, das 2013 nach der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 geschaffen wurde. Es soll dafür gesorgt werden, dass NEETs (Anm. d. V.: Dieses Akronym bezeichnet junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren) innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die Schule verlassen haben, eine hochwertige Arbeitsstelle oder ein hochwertiger Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten wird. Dieses Ziel wird beibehalten und erweitert. Die Jugendgarantie soll künftig auf die Altersgruppe von 15 bis 29 Jahre ausgeweitet werden (bislang galt sie bis zum Alter von 25 Jahren) und einen größeren Geltungsbereich haben, um auch die am stärksten benachteiligten jungen Menschen zu erreichen (v. Youth Guarantee, NEET).
> Weitergehende Informationen:
Entschließung des Europäischen Gewerkschaftsbunds vom 4. Juli, mit einer kritischen Analyse des derzeitigen Instruments und Pressemitteilung ; Bericht des Europäischen Rechnungshofs, der die Schwächen der Jugendgarantie und die Unfähigkeit der Mitgliedstaaten hervorhebt, eine Lösung innerhalb von vier Monaten anzubieten.



Deutsche Präsidentschaft im Rat der EU : Ein übervolles Programm erwartet Deutschland, das am 1. Juli für sechs Monate die EU-Ratspräsidentschaft übernommen hat: Annahme des Aufbauplans und Finanzrahmens für die nächsten Jahre, Umsetzung des Grünen Deals und Suche nach einem Brexit-Abkommen. Im sozialen Bereich hat die deutsche Ratspräsidentschaft das Motto #MySocialEurope gewählt und den „Schutz der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger“ als oberste Priorität gesetzt, der mit einer „solidarischen und nachhaltigen Sozial- und Beschäftigungspolitik“ erzielt werden soll. Dazu sollen die Grundsätze der Europäischen Säule Sozialer Rechte konsequent umgesetzt werden, angefangen bei „nationalen Mindestsicherungsleistungen in den Mitgliedstaaten“, damit die Bedürftigen „an der Gesellschaft und dem Arbeitsmarkt“ teilhaben können, über einen „EU-Rahmen für Mindestlöhne und die Stärkung der Rolle der Sozialpartner“. Ferner will sie den Vorschlag für eine europäische Arbeitslosenrückversicherungsregelung voranbringen und einen Vorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern ausarbeiten. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft strebt weiterhin an, „das Gebot des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer zu verwirklichen, die Gleichstellung von Frauen und Männern weiter vorantreiben und sichtbar zu machen sowie geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen“. Sie setzt sich für eine „partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern ein“. Sie wird die sozialen Aspekte des künftigen EU-Rahmens zur Regelung der KI überwachen sowie die Maßnahmen zur Sicherstellung besserer Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie. Und schließlich will sie sich „für einen EU-Aktionsplan zur Stärkung der Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten“ einsetzen. Dieser Plan soll die Menschenrechte und die sozialen und ökologischen Standards sowie die Transparenz fördern und den Erfahrungen und Lehren aus der Pandemie Rechnung tragen. „Schwerpunkt könnte dabei eine EU-Gesetzgebung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Anlehnung an die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sein“, so der Arbeitsminister Hubertus Heil.
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Weitergehende Informationen: Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft; und Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.



  • Recht auf Tarifverhandlungen für Selbständige : Die EU-Kommission, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Arbeitsbedingungen von Plattform-Beschäftigten zu verbessern, hat beschlossen, eine rechtliche Schwierigkeit zu lösen: Selbständige sollen die Möglichkeit erhalten, Vereinbarungen kollektiv auszuhandeln, ohne dass diese als illegale Absprachen in Bezug auf das Wettbewerbsrecht gelten (siehe Art. 101 AEUV und Competition law and collective agreements). Am 30. Juni lud sie die Interessenträger (Wettbewerbsbehörden, staatliche Stellen, Hochschulen, Angehörige der Rechts- und der  Wirtschaftsberufe, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) ein, an der öffentlichen Konsultation zum Paket über digitale Dienste, Abschnitt V der Konsultation zum Thema „Selbständige und Plattformen“, teilzunehmen (siehe Pressemitteilung). Der Europäische Gewerkschaftsbund sieht darin den Versuch, das Thema im Rahmen einer breiter angelegten Konsultation zu verwässern und die Lösung des Problems hinauszuzögern. „Die EU sollte die richtige Auslegung des EU-Wettbewerbsrechts bestätigen, um Tarifverhandlungen aus dem Geltungsbereich des Art. 101 AEUV und der nationalen Wettbewerbsregeln auszuschließen. Dafür muss man nicht jahrelang debattieren (siehe Pressemitteilung).

2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Progressive Erhöhung des Mindestlohns : Die Mindestlohnkommission, die sich alle zwei Jahre zur Besprechung einer Anpassung des 2015 eingeführten gesetzlichen Mindestlohns trifft, hat sich am 30. Juni dafür ausgesprochen, den derzeitigen Mindestlohn von 9,35 Euro brutto pro Stunde in mehreren Schritten zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro anzuheben. Vorgeschlagen werden die folgenden Erhöhungsschritte: zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro, zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro, zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro und zum 01.07.2022 schließlich auf 10,45 Euro.  Somit steigt der Mindestlohn in den nächsten beiden Jahren um 11,8 Prozent. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil wird der Bundesregierung vorschlagen, diese Anpassung verbindlich zu machen und will neue Vorschläge zur Weiterentwicklung des Mindestlohns unterbreiten (siehe Pressemitteilung). Der DGB, der für einen Mindestlohn von 12 Euro plädiert, zeigt sich zufrieden mit der Empfehlung, die „insgesamt knapp 2 Milliarden Euro mehr im Portmonee der Beschäftigten“ bringe, wobei er sich für eine deutliche Stärkung der Tarifbindung ausspricht, die allein Arbeitsbedingungen und Lohnniveau wirklich verbessern kann (siehe Pressemitteilung).



  • Gewerkschaftliche Mobilisierung gegen Rassismus : Der DGB-Bundesvorstand hat am 7. Juli eine Resolution „Für Zusammenhalt, gegen Rassismus und Diskriminierung“ angenommen. Der Hauptvorstand der Chemiegewerkschaft IG BCE, die dem DGB angeschlossen ist, hat eine Erklärung angenommen, in der dazu aufgerufen wird „Rassismus und Rechtsextremismus auch im Betrieb aktiv zu bekämpfen“. Die Fachabteilungen der IG BCE haben dazu eine Muster-Betriebsvereinbarung entwickelt, die gemeinsam mit den Betriebsräten und Unternehmen ausgehandelt werden soll , um „Vielfalt im Betrieb konkret zu fördern“ (siehe Mitteilung).

Niederlande

Verlängerung des Elternurlaubs : Die Regierung führt ab dem 21. August 2022 einen bezahlten Elternurlaub ein. Derzeit haben Eltern Anspruch auf 26 Wochen Elternurlaub pro Kind, die sie während der ersten acht Lebensjahre nehmen können. In der Regel wird dieser Urlaub nicht bezahlt.  Nach dem Gesetzesentwurf sollen die Eltern in Zukunft in den ersten neun Wochen des Elternurlaubs von der Trägeranstalt für Arbeitnehmerversicherungen (UWV) Leistungen in Höhe der während des Mutterschaftsurlaubs gezahlten Beträge erhalten  (derzeit maximal 110 Euro pro Tag). Der bezahlte Elternurlaub muss während des ersten Lebensjahres des Kindes genommen werden.
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Siehe auch: Artikel von DutchNews.nl und Beitrag auf der Website Ius Laboris.


Schweden

  • Gilt das Prinzip „Wer zuletzt kommt, geht zuerst“ nicht mehr? : Die verschiedenen politischen Parteien diskutieren zurzeit darüber, ob die geltende Faustregel im Arbeitsrecht „Wer zuletzt kommt, geht zuerst“ bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen gekippt werden soll. Es geht darum, ob in einem solchen Fall nicht vielmehr die älteren Arbeitnehmer zu Gunsten der jüngeren Beschäftigten entlassen werden sollen.

3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Telearbeit : In den multinationalen Unternehmen haben die Vorbereitungen zur Ausweitung der Telearbeit im großen Rahmen begonnen. Der engere EBR-Ausschuss von BNP Paribas hat zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe eingerichtet. „Ziel ist eine Vereinbarung bzw. eine Charta auf europäischer Ebene über Telearbeit“, so Gabriel Di Letizia, EBR-Vorsitzender von BNP Paribas. „Auch im EBR von SAP wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt“, sagt Catherine Bordelon, Mitglied des engeren EBR-Ausschusses und Ko-Vorsitzende der Arbeitsgruppe.



  • Umstrukturierung: Der Europäische Betriebsrat von Airbus SE (SE-WC) veröffentlichte eine Pressemitteilung zum Abbau von 17.600 Arbeitsplätzen an den europäischen Standorten der Gruppe und bei seinen Tochtergesellschaften Stelia Aerospace und Premium Aerotec. In dieser Mitteilung, der alle im SE-WC vertretenen Gewerkschaften zustimmten, prangern die Mitglieder den Stellenabbau und das Risiko eines Kompetenzverlusts an, die den Wiederanlauf der Geschäfte gefährden könnten. „Alle vertretenen Gewerkschaften im Europäischen Betriebsrat (SE-BR) sowie die nationalen Arbeitnehmervertretungen werden alles dafür tun, um Alternativen zum radikalen Jobabbau aufzuzeigen“, heißt es in der Pressemitteilung.
    >
    Siehe auch: Die Erklärung von IndustriAll Europe zu der von Nokia angekündigten Restrukturierung.

  • Produktionsverlagerung: Der EBR des Schweizer Pharmakonzerns Novartis (50.000 Beschäftigte in Europa) forderte mit 47 Mitgliedern aus 26 europäischen Ländern die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in einem Schreiben dazu auf, die Produktion von Antibiotika in Europa sicherzustellen, insbesondere die Herstellung der Wirkstoffe, die derzeit zu 80 % in China und Indien produziert werden.
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    Weitergehende Informationen: Artikel in der Tiroler Tageszeitung.


4. Studien und Berichte

Umsetzung der Richtlinien durch Tarifverträge : Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat eine Studie veröffentlicht, die aufzeigt, wie die EU-Richtlinien durch Tarifverträge in nationales Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden können. „Häufig lassen sich wirtschaftliche und soziale Ziele besser durch sozialen Dialog und Tarifverhandlungen in Einklang zu bringen, als über den normalen Gesetzgebungsweg“, heißt es in der Studie, die hervorhebt, dass nur wenige Mitgliedstaaten diese Möglichkeit nutzen (Belgien, Dänemark, Luxemburg). Diese Studie ist für die Europäische Kommission von Interesse, die es sich zum Ziel gemacht hat, die Rolle der Tarifverhandlungen in der EU zu stärken.
> Siehe auch: Zusammenfassung der Studie.



  • Wahrung von Zusatzrentenansprüchen: Am 7. Juli veröffentlichte die EU-Kommission einen Bericht zur Anwendung der Richtlinie 2014/50 vom 16. April 2014 über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen (siehe Mitteilung).

 

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IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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