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IR Notes 147 – Ökologischer und sozialer Wandel in der Praxis

  IR Notes 147 – 9 September 2020
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Isabelle Schömann, Bundessekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbunds

Der EGB organisiert am 9. und 10. September eine Konferenz über Eurobetriebsräte. Aus welchen Gründen will der EGB dieses Thema auf der europäischen Agenda vorantreiben?
In transnationalen Unternehmen gehören Eurobetriebsräte zu den wichtigsten Organen zur Sicherstellung der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in den verschiedenen europäischen Ländern, in denen multinationale Unternehmen tätig sind. Sie haben eine unverzichtbare Mittlerfunktion für den ordnungsgemäßen Ablauf und die Wahrung sozialer Gerechtigkeit in transnationalen Unternehmen. Europa kann sich dank der EBR, aber auch dank der tatsächlichen Ausübung des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung sowie Arbeitnehmermitbestimmung rühmen, ein soziales Europa zu sein, in dem dieses Recht wahrgenommen wird. Eine noch größere Bedeutung kommt den EBR in Krisenzeiten zu. Die Krise, in der wir uns zurzeit befinden, ist beispiellos, und schon bald wird die Zahl der Umstrukturierungen ins Uferlose steigen, mit katastrophalen Folgen für die Beschäftigten, wenn nichts dagegen unternommen wird. Eurobetriebsräte sind in der Lage, dafür zu sorgen, dass alle Umstrukturierungsverfahren nachhaltig und sozialverträglich durchgeführt werden, mit dem Ziel, die Arbeitsplätze zu erhalten und den Zugang zu Weiterbildung und Umschulung bzw. neue Arbeitsplätze für die Beschäftigten zu sichern. Doch der Stand des europäischen Rechts und der einzelstaatlichen Rechte lässt eine wirksame Ausübung dieses Rechts auf Unterrichtung und Anhörung sowie auf Arbeitnehmermitbestimmung nicht zu, wie viele Studien belegen: Die EBR werden nicht und/oder nicht rechtzeitig unterrichtet, um die Veränderungen in ihren Unternehmen mitgestalten zu können, auch deshalb, weil die Strafen für die Arbeitgeber bei Nichteinhaltung ihrer Verpflichtungen in keiner Weise abschreckend sind. Zudem wird den EBR der Zugang zur Justiz erschwert, so dass sie ihre Rechte nicht geltend machen können. Angesichts der politischen Trägheit, trotz unserer wiederholten Warnungen und der Dringlichkeit zu handeln, mobilisieren sich nun der EGB und das europäische Parlament. Diese Konferenz sendet das eindeutige Signal, dass Demokratie am Arbeitsplatz im Mittelpunkt der Antworten auf die derzeitige Krise steht.

 
  Agenda

 


16. September
Online
Ein Webinar zur Rechtssache EGÖD gegen Europäische Kommission bezüglich der in den Zentralbehörden geschlossenen Sektorvereinbarung. Die Kommission hatte sich geweigert, die Vereinbarung dem Rat zwecks Umwandlung in eine europäische Richtlinie vorzulegen. Organisiert wird das Webinar vom Atelier de droit social-Crides [Arbeitsrecht Workshop Crides] der Katholischen Universität Löwen zusammen mit den Universitäten ULB und USaintLouis Brüssel. Mit Filip Dorssemont (UCLouvain), Silvia Borelli (Universität Ferrara), Edoardo Traversa ((UCLouvain), Antoine Bailleux (USaintLouis) und Emmanuelle Bribosia (ULB).
Ansprechpartnerin: catherine.vanderlinden@uclouvain.be

 
  Nachruf
Wir nehmen Abschied von Fernando

Das soziale Europa hat in diesem Sommer mit Fernando Vasquez einen seiner glühendsten Verfechter verloren. Fernando, der im Alter von 68 Jahren einem Krebsleiden erlag, hat das europäische Sozialrecht der 1990er und 2000er Jahre mitgeprägt. Mit Zähnen und Klauen verteidigte er das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer und war an der Ausarbeitung der Richtlinie 2002/14 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft beteiligt, die nach der Schließung des Renault-Werks im belgischen Vilvoorde angepasst wurde. Weiterhin bemühte er sich, bei der Kommission eine echte Strategie zur Antizipation und Begleitung von Umstrukturierungen durchzusetzen. Dazu unterstützte er Alejandro Cercas, spanisches Mitglied des Europäischen Parlaments (S & D), der 2013 das Parlament über eine Entschließung abstimmen ließ, damit die Kommission eine entsprechende Gesetzesinitiative ergriff. Fernando, der nie an der Europäischen Union verzweifelte, sah für das europäische Aufbauwerk am Ende keine Zukunft mehr, falls weiterhin am neoliberalen Dogma festhalten wurde und Solidarität und soziale Gerechtigkeit fehlten. Begriffe, die in den Verträgen bereits enthalten sind, wie er in den letzten Jahren gerne betonte – vor allem anlässlich der von seinem Freund, Professor Alain Supiot, organisierten Konferenzen -, um darauf hinzuweisen, dass man keine Zeit mit der Änderung der europäischen Verträge verlieren müsse,  da sie bereits alle Grundlagen einer fortschrittlichen Sozialpolitik enthielten. IR Notes, für die er einige Kolumnen schrieb, und alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die das Recht in Anspruch nehmen konnten, etwas über ihr Schicksal bei einer geplanten Umstrukturierung zu erfahren, haben ihm viel zu verdanken. Die Redaktion von IR Notes hat einen Freund verloren. Wir möchten seiner Frau, seinen Kindern und allen Angehörigen unser tief empfundenes Mitgefühl aussprechen.

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Ökologischer und sozialer Wandel in der Praxis

Der Verzicht auf die Nutzung fossiler Brennstoffe zur Energieerzeugung ist Teil der Maßnahmen, um die Auswirkungen des menschlichen Handelns auf das Klima zu verringern. Die seit einigen Jahren zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Vereinbarungen haben eine Vorläuferfunktion für künftige Verhandlungen, die andere Wirtschaftszweige betreffen werden. So haben die spanische Regierung und die Gewerkschaftsverbände UGT Fica und CC.OO Industria eine Vereinbarung zu einem gerechten Übergang in Kohlebergwerken unterzeichnet, die gemäß Beschluss der EU stillgelegt werden müssen (siehe Pressemitteilung der UGT Fica und CC.OO Industria). Die Vereinbarung ist Teil eines Programms für einen gerechten Übergang und wurde von IndustriAll, Global Union und IndustriAll Europe begrüßt. Am 3. Juli dieses Jahres hat der Deutsche Bundestag den Kohleausstieg bis 2038 beschlossen. Das Gesetz sieht gleichzeitig die Einrichtung eines Fonds zur Entschädigung von Arbeitnehmern ab 58 Jahren vor, die ihren Arbeitsplatz in den Regionen verlieren, die von der Stilllegung der Kohlebergwerke und -kraftwerke betroffen sind. Aus diesem Fonds, der mit Bundesmitteln in Höhe von ca. 5 Mrd. Euro ausgestattet wird, erhalten die betroffenen Arbeitnehmer bis zur Rente ein Anpassungsgeld für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren. Um die gesetzlich vorgesehene finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, haben mehrere Unternehmen Vereinbarungen ausgehandelt, um die Arbeitsplätze betroffener Beschäftigter zu sichern und die ältesten Mitarbeiter zu ermutigen, freiwillig aus dem Unternehmen auszuscheiden. So hat die Unternehmensleitung des Energiekonzerns RWE am 28. August eine Vereinbarung mit den Gewerkschaften IG BCE und ver.di unterzeichnet, die für seine 10.000 Beschäftigten bis Ende 2043 gilt. Die Vereinbarung untersagt betriebsbedingte Kündigungen. Sie sieht einen Plan für ein freiwilliges Ausscheiden mit Entschädigungen vor, die nach Alter, Betriebszugehörigkeit und sozialen Faktoren gestaffelt sind; ferner unterschiedliche Formen der Arbeitszeitverkürzung; Weiterbildung mit Fortzahlung des Arbeitsentgelts; die Gründung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (zur Vorbereitung einer Wiederbeschäftigung bei einem anderen Unternehmen), zu der ein Mitarbeiter für ein Jahr zu 80 % seines letzten Bruttoarbeitsentgelts wechseln kann; Erhöhung des Übergangsgelds aus dem Anpassungsfonds, um mindestens 80 % des letzten Nettoarbeitsentgelts abzudecken oder eine einmalige Zahlung von 12.000 Euro brutto für die Beschäftigten, die zwei Wochen nach Unterzeichnung der Vereinbarung zu dieser Maßnahme bereit sind (vgl. Pressemitteilung von ver.di). Vergleichbare Vereinbarungen wurde bei Onyx und Uniper geschlossen (vgl. Pressemitteilung von ver.di). All diese Rechtstexte müssen genau unter die Lupe genommen werden, um in künftigen Vereinbarungen einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessengruppen zu erzielen. Doch diese Vereinbarungen sollten die Entscheider auch auf Folgendes aufmerksam machen: Sozialverträglich wird es erst, wenn sich der Staat an der Finanzierung der Maßnahmen beteiligt. Ohne ausreichende Mittel kann der ökologische Wandel nicht sozialverträglich sein.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Veröffentlichung des Mobilitätspakets : Drei Rechtsakte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Berufskraftfahrern und zur Senkung der Gefahr des unlauteren Wettbewerbs im Straßentransport (siehe IR Notes 146 In den Schlagzeilen) wurden am 31. Juli im Amtsblatt veröffentlicht. Es handelt sich 1. um Verordnung 2020/1054 vom 15. Juli 2020 hinsichtlich der Mindestanforderungen an die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, an die Mindestfahrtunterbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten und hinsichtlich der Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreiber. 2. um Verordnung 2020/1055 vom 15. Juli 2020 hinsichtlich der Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor. 3. um Richtlinie 2020/1057 vom 15. Juli 2020 zur Festlegung besonderer Regeln für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor.


Vorhaben

  • Freizügigkeit in Zeiten von Covid 19 : Die EU-Kommission hat am 4. September einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates angenommen, damit alle Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der Coronavirus-Pandemie auf EU-Ebene koordiniert und klar kommuniziert werden (v. Pressemitteilung).

Aktuelle soziale Themen

Initiative Sure : Die EU-Kommission hat dem Rat am 24. August Vorschläge für Beschlüsse zur Gewährung finanzieller Unterstützung in Höhe von 81,4 Mrd. EUR (von den veranschlagten 100 Mrd. EUR) für 15 Mitgliedstaaten vorgelegt. Dies erfolgte im Rahmen des befristeten SURE-Instruments, das den Mitgliedstaaten zinsgünstige Darlehen zur Unterstützung oder Umsetzung von Kurzarbeitsregelungen ermöglicht (v. Pressemitteilung).



Gewerkschaften

Mindestlohn : Der Exekutivausschuss des Europäischen Gewerkschaftsbunds hat seine Mitgliedsorganisationen über den Entwurf seiner Antwort auf die von der Europäischen Kommission gestarteten zweiten Konsultation über die Einführung eines gerechten Mindestlohns in der EU abstimmen lassen. In der von einer großen Mehrheit angenommenen Antwort (85 % Ja-Stimmen bei 11 % Ablehnungen und 4 % Enthaltungen) fordert der EGB vor allem, dass die Mitgliedstaaten bei der Festlegung des gesetzlichen Mindestlohns nicht unter eine Armutsgefährdungsschwelle gehen dürfen. Ferner verlangt er das Ende unlauterer Praktiken wie Abzüge vom gesetzlichen Mindestlohn seitens des Arbeitgebers, und pocht auf die Förderung des Rechts auf Tarifverhandlungen in allen Mitgliedstaaten. Der EGB, der die fehlende Einstimmigkeit über den Entwurf offen kommuniziert, hat parallel dazu einen Aktionsplan verabschiedet, um seine Forderungen gegenüber den europäischen Institutionen und Mitgliedstaaten zu untermauern und hat dazu um die Unterstützung seiner Mitgliedorganisationen gebeten.



  • Restrukturierungsrichtlinie: In einem in Social Europe erschienenen Artikel schlagen die beiden stellvertretenden Generalsekretärinnen Isabelle Barthès und Judith Kirton-Darling „Alarm, um Entscheider und Politiker von der sich ankündigenden Welle von Umstrukturierungen zu warnen“. Um diesem Problem zu begegnen, beziehen sie sich auf die Entschließung, die das europäische Parlament im Januar 2013 auf Initiative des spanischen Mitglieds des Europäischen Parlaments Alejandro Cercas mit Unterstützung des kürzlich verstorbenen Fernando Vasquez angenommen hatte, und fordern die EU-Kommission auf, „einen Vorschlag für einen Rechtsakt zu Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern, Antizipation und Management von Umstrukturierungen“ vorzulegen. Für die Autorinnen ist es höchste Zeit, die Arbeit wieder aufzunehmen und zu handeln, bevor dem Tsunami von Umstrukturierungen uns erreicht.


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Islamisches Kopftuch : Im Kopftuchstreit hat das Bundesarbeitsgericht ein Urteil erlassen. Es geht um eine Informatikerin, die sich als gläubige Muslima bezeichnet und als Ausdruck ihrer Glaubensüberzeugung ein Kopftuch trägt. Sie hatte sich als Lehrerin an einer öffentlichen Schule im Bundesland Berlin beworben. Im Anschluss an das Bewerbungsgespräch stellte ihr eine Verwaltungsangestellte Fragen bezüglich ihrer Haltung zum sogenannten Berliner Neutralitätsgesetz, das Lehrkräften generell das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke im Dienst untersagt. Die Klägerin erklärte daraufhin, sie werde das Kopftuch auch im Unterricht nicht ablegen. Nachdem ihre Bewerbung erfolglos geblieben war, vertrat sie die Auffassung, das beklagte Land habe sie entgegen den Vorgaben des deutschen Antidiskriminierungsgesetzes (AGG) wegen ihrer Religion benachteiligt. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass das Neutralitätsgesetz ein pauschales Verbot einführe, das weder die Anforderungen des AGG erfülle noch verfassungsgemäß sei und sowohl dem Unionsrecht, als auch der Charta der Grundrechte der Europäischen Union entgegenstehe. Die Informatikerin wurde daher Opfer einer Diskriminierung und hat Anspruch auf eine Entschädigung. Das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass das Verbot des Tragens eines sog. islamischen Kopftuchs nur im Fall einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität gilt. Dies wurde von den Behörden jedoch nicht nachgewiesen. Daher stellt dieses pauschale Verbot einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit dar (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. August 2020 – 8 AZR 62/1, s. Pressemitteilung).


Österreich

Änderung des Kurzarbeitsmodells : Die österreichischen Sozialpartner (ÖGB, WKO) und die Regierung einigten sich Ende Juli auf ein neues Kurzarbeitsmodell, das bis zum 30. März 2021 gilt. Die Arbeitszeit kann auf 30 bis 80 % reduziert werden. Der Entgeltanspruch für die Beschäftigten beläuft sich – je nach Bruttogehalt – auf 80/85 oder sogar 90 netto.  Die Sozialpartner machten klar, dass bei den Anträgen der Unternehmen zukünftig weitaus genauer kontrolliert wird, ob eine wirtschaftliche Begründung für eine Kurzarbeit tatsächlich vorliegt. Neu ist auch, dass während der Kurzarbeit eine Weiterbildungsbereitschaft der Beschäftigten gegeben sein muss. Die österreichische Gewerkschaft ÖGB hat außerdem ein Arbeitszeitmodell „90 für 80“ vorgeschlagen: Wenn vier Beschäftigte freiwillig ihre Arbeitszeit auf 80 Prozent reduzieren (von 40 auf 32 Stunden), kann dafür eine fünfte Person mit einer Wochenarbeitszeit von 32 Stunden eingestellt werden. Das Gehalt soll dabei nur auf 90 Prozent reduziert werden – die Differenz soll das Arbeitsmarkt Service tragen (s. Artikel in Kompetenz). Der Vorschlag ist bei den Arbeitgebern auf Ablehnung gestoßen, und die Regierung hat bislang keine weiteren Maßnahmen ergriffen.
> Weitere Infos: Vom ÖGB übertragenes Video der Pressekonferenz


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Übernahme genehmigt : Der EBR der kanadischen Bombardier-Gruppe hat am 28. August eine positive Stellungnahme zur Übernahme der Zugsparte – Bombardier Transportation – durch Alstom abgegeben. Die Europäische Kommission hat am 31. Juli grünes Licht für die Übernahme gegeben.  In seiner Stellungnahme erklärt sich der EBR zufrieden mit dem Verfahren und der Qualität „der Unterrichtung des engeren Ausschusses, der Sachverständigen und des EBR durch die Unternehmensleitung“. Im Laufe dieses Verfahrens hat der Betriebsrat einige Treffen abgehalten, u. a. auch ein Treffen mit der Unternehmensleitung von Alstom und den Vertretern des EBR von Alstom (European Works Forum). Der engere Ausschuss traf sich jede Woche mit Beratern von Syndex, um die erhaltenen Informationen ausführlich zu besprechen.  Das Alstom-Angebot wird grundsätzlich als „die beste Lösung“ angesehen: Es gibt nur eine begrenzte Überschneidung in der Produktion, die genutzten Technologien ergänzen sich und auch die solide finanzielle Basis des Erwerbers spricht dafür. Beunruhigt über die Antworten auf die Bedenken der Kommission hinsichtlich drei Geschäftsbereiche, hat der EBR von der Unternehmensleitung die Zusage erhalten, drei fachbezogene Arbeitsgruppen einzusetzen. Der EBR weist auch darauf hin, dass die Übernahme ganz ohne Zweifel zur Streichung von Arbeitsplätzen führen wird, insbesondere bei den unterstützenden Funktionen. Daher fordert er von der Unternehmensleitung von Alstom erneut die Garantie, dass der Integrationsprozess ohne betriebsbedingte Kündigungen oder Standortschließungen durchgeführt wird.


Europäische Gesellschaft

Vorher-Nachher-Grundsatz: : Am 18. August hat das deutsche Bundesarbeitsgericht ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet. Es geht um die Frage, ob IG Metall und ver.di jeweils einen Gewerkschafter von außerhalb des Unternehmens in den Aufsichtsrat des Softwarekonzerns SAP SE bestellen können. Gemäß Bundesarbeitsgericht gibt § 21 Abs. 6 SEBG bei der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) durch Umwandlung einer paritätisch mitbestimmten Aktiengesellschaft vor, dass in der Beteiligungsvereinbarung zur Mitbestimmung ein gesondertes, von den Gewerkschaften vorgeschlagenes Auswahlverfahren für die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu gewährleisten ist (s. Pressemitteilung). Eine Bestimmung der 2014 zwischen der Unternehmensleitung von SAP und dem Besonderen Verhandlungsgremium geschlossenen Vereinbarung sieht jedoch die Verringerung der Aufsichtsratsmitglieder von 18 auf 12 vor, unter gleichzeitiger Abschaffung des Rechts der Gewerkschaften, zwei Vertreter zu ernennen. SAP hält dies also für rechtens, insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der Parteiautonomie, auf dem die Aushandlung von Vereinbarungen über die Mitbestimmung in der SE beruht.  Das Bundesarbeitsgericht vertritt jedoch die Auffassung, dass diese gewerkschaftliche Ernennungsregel hätte respektiert werden müssen und bittet den Europäischen Gerichtshof um Überprüfung der Vereinbarkeit der deutschen Rechtsvorschriften mit § 4 Abs. 4 der Richtlinie 2001/86 vom 8. Oktober 2001. Darin ist festlegt, dass bei der Gründung einer SE durch Umwandlung die Vereinbarung zur Mitbestimmung den „Vorher-Nachher“-Grundsatz für alle Aspekte bezüglich der Arbeitnehmermitbestimmung vorsieht; das bedeutet, die Vereinbarung muss zumindest denselben Grad an Mitbestimmung vorsehen, der im Unternehmen vor der Umwandlung in eine SE galt. Der Beschluss wurde sowohl von der IG Metall (s. Pressemitteilung) als auch von ver.di (s. Pressemitteilung) begrüßt.
> Weitere Informationen: Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung und eine Studie, die vor kurzem zu den unterschiedlichen Strategien veröffentlicht wurde, mit denen deutsche Unternehmen das Recht auf Mitbestimmung bei der Umwandlung in eine SE umgehen (s. Pressemitteilung).


Transnationale Verhandlungen

Covid-19-Krise : Die Unternehmens-leitung des Nahrungsmittelkonzerns Danone und die internationale Gewerkschaft IUL haben sich am 3. August verpflichtet, Verhandlungen über Maßnahmen zu eröffnen, um die Beschäftigten zu unterstützen und negative Auswirkungen der Covid-19-Pandemie abzufedern. Die gemeinsame Erklärung stellt fest, dass sich alle neuen Vereinbarungen auf die Bestimmung und den Schutz der am meisten gefährdeten Beschäftigten konzentrieren muss. Priorität erhält die innerbetriebliche Umsetzung der Beschäftigten durch Schulungen und Weiterbildung, die bis zu zwei Jahre dauern können und während derer Danone gewährleistet, dass die Beschäftigten ihren Arbeitsvertrag, ihr Gehalt und ihre entsprechenden Vergünstigungen behalten (s. Pressemitteilung der IUL).

 

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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