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IR Notes 151 – 4 November 2020
www.irshare.eu
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Eine Frage an…
Emanuele Recchia, Leiter der Abteilung Arbeitspolitik, Arbeitsbeziehungen
und Wohlfahrt bei der UniCredit Group
Mobile Arbeit ist in zahlreichen
Konzernen ein Thema. Es gibt Unternehmens-leitungen, die
Gespräche auf europäischer Ebene ablehnen und rein lokale
Diskussionen befürworten, während andere dieses Thema mit ihren
Eurobetriebsräten offen diskutieren, um gemeinsame Regeln zu
vereinbaren. Warum ist es für die Unternehmensleitung von
UniCredit wichtig, Leitlinien auf europäischer Ebene
festzulegen? UniCredit ist eine Geschäftsbank, die
europaweit in 13 Kernmärkten vertreten ist. Unsere Strategie wird
auf Konzernebene einheitlich definiert und im Einklang mit den
Besonderheiten der einzelnen Länder lokal umgesetzt. Die
paneuropäische Dimension unseres Unternehmens beeinflusst unser
Modell der Arbeitsbeziehungen, in dem die internationalen
Sozialpartner ein fester Bestandteil sind. Der Eurobetriebsrat von
UniCredit wurde 2007 eingerichtet und ist einer der aktivsten EBR
der Branche. Er ist für uns ein strategischer Partner in einem
fortgeschrittenen Sozialdialog, den wir über die Jahre gemeinsam
aufgebaut haben. Dies hat zu einer Reihe von innovativen
Vereinbarungen geführt (siehe 3. Unternehmen, Transnationale
Vereinbarungen). 2020 ist
plötzlich die Covid-19-Krise über uns hereingebrochen. Um mit dieser
neuen Realität zurechtzukommen, weitete UniCredit das mobile
Arbeiten schnell aus, um unsere Kollegen zu unterstützen, ihre
Gesundheit zu schützen und ihre Lebensqualität zu verbessern, immer
im Einklang mit unseren Prioritäten und Verpflichtungen für
verantwortungsvolle und nachhaltige Arbeitsbeziehungen. Aufgrund der
in den letzten Monaten gesammelten Erfahrungen und in der Tradition
eines fortgeschrittenen sozialen Dialogs, der während der Pandemie
virtuell fortgesetzt wurde, haben wir uns zu Gesprächen mit dem
Eurobetriebsrat entschlossen, um einen gemeinsamen Ansatz und die
Bedingungen für mobiles Arbeiten zu definieren, damit alle
Mitarbeiter von UniCredit auch in Zukunft von Zuhause aus arbeiten
können. Wir glauben an den Wert mobiler Arbeit als ein Werkzeug, das
vollständig in die traditionellen Arbeitsformen integriert ist. In
dieser neuen gemeinsamen Erklärung sind Mindeststandards festgelegt,
die über einen lokalen sozialen Dialog schrittweise im Konzern
umgesetzt werden. Wir sind überzeugt, dass sie ferner zur
Verbreitung einer Unternehmenskultur beitragen wird, die noch
innovativer, inklusiver und respektvoller gegenüber all unseren
Kollegen ist.
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Agenda
4. November
Online #Democratizing
work Konferenz mit Neera Chandhoke, Isabelle Ferreras und Lisa
Herzog veranstaltet von der Kritischen Theorie in
Berlin.
9. und 10.
November Online Konferenz
der deutschen EU-Ratspräsidentschaft mit dem Titel „STOP dem Krebs am
Arbeitsplatz“, mit Schwerpunkt auf der Gefährdung
durch Asbest und den Möglichkeiten, Gefahrstoffe zu ersetzen.
12. November
Online
Workshop für EBR-Mitglieder zum Konzept der Transnationalität.
Ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut und dem Europäischen
Gewerkschaftsbund.
16.
November Online
Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsinstituts „New
beginnings? The European Pillar of Social Rights and the new
Commission“.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen
gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von
Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber
von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch
die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21. CPPAP
Nr.: 0621 Z 93933.
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In den
Schlagzeilen
Die
Kommission tut mehr als nur einen europäischen Mindestlohn durchzusetzen
Am 28. Oktober legte die Kommission einen Vorschlag
für eine Richtlinie „über angemessene Mindestlöhne in der EU“ vor, der Grundsatz
6 der europäischen Säule sozialer Rechte umsetzen soll (s. Social pillar). Darin heißt es: „Es werden
angemessene Mindestlöhne gewährleistet, die […] den Bedürfnissen der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Familien gerecht werden“. Und weiter:
„Armut trotz Erwerbstätigkeit ist zu verhindern“.
- Aber wie kann die EU Einfluss auf den
Mindestlohn nehmen, wenn der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV)
ihr keinerlei Zuständigkeit bei Löhnen noch bei Tarifverhandlungen
einräumt? Bei ihrer Initiative stützt sich die
Kommission auf Artikel 153 Absatz 1 Buchstabe b) AEUV, wonach die Union die die
Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen unterstützt
und ergänzt und „Mindestvorschriften durch Richtlinien“ (Artikel 153 Absatz 2)
annehmen kann. Der Vorschlag zielt demnach auf die Festlegung von
Mindestanforderungen ab, um zum einen zu gewährleisten, dass „Mindestlöhne auf
angemessenem Niveau festgelegt werden“ und dass so viele Arbeitnehmer wie
möglich davon profitieren.
- Was ist aber ein angemessenes Niveau?
Das wird in dem Vorschlag nicht festgelegt. „Mindestlöhne
gelten als angemessen, wenn sie angesichts der Lohnskala im Land gerecht sind
und einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten“ (Grund 21). Für die
Bewertung der Angemessenheit können „international übliche Indikatoren, wie etwa
60 % des Bruttomedianlohns und 50 % des Bruttodurchschnittslohns“ herangezogen
werden.
- Wie soll das erzielt werden?
Die Kommission plant, auf drei Ebenen tätig zu werden:
1/ Stärkung der
Tarifverhandlungen. Ohne sich in den Sozialdialog der
einzelnen Länder einzumischen, fordert die Kommission von den Mitgliedstaaten,
in denen weniger als 70 % der Arbeitnehmer tarifvertraglich abgedeckt sind
(„tarifvertragliche Abdeckung“), per Gesetz oder durch eine dreiseitige
Vereinbarung „einen Rahmen für Tarifverhandlungen“ zu schaffen. Der Rahmen ist
durch „einen Aktionsplan zur Förderung solcher Verhandlungen“ zu ergänzen.
Dieses Ziel stellt eine wahre Revolution dar, denn bis dato war die Aushöhlung
der tarifvertraglichen Abdeckung für die Kommission niemals ein Problem.
Inzwischen erkennt sie die Vorteile von Tarifverhandlungen an: Je höher die
tarifvertragliche Abdeckung, desto niedriger ist der Anteil der Arbeitnehmer im
Niedriglohnbereich, desto mehr nimmt die Lohnungleichheit ab und steigen die
Mindestlöhne. Das Ziel von 70 % ist hochgesteckt: Denn nur 10 Mitgliedstaaten
erfüllen diese Vorgabe, und 10 liegen unter 30 %, was große Anstrengungen von
den osteuropäischen Ländern und Griechenland erfordert. Sie müssen also ein
wirksames System der Arbeitsbeziehungen aufbauen. 2/ Verbesserung der gesetzlichen
Mindestlohnsysteme. Die Kommission fordert die 21
Mitgliedstaaten, die einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt haben, auf, ihre
Vorgaben für die Festlegung und Aktualisierung zu überprüfen. Sie müssen
gewährleisten, dass die gesetzlichen Mindestlöhne „anhand von Kriterien
festgelegt und aktualisiert werden, die die Angemessenheit dieser Löhne fördern
und dem Ziel angemessener Arbeits- und Lebensbedingungen, des sozialen
Zusammenhalts und der Aufwärtskonvergenz entsprechen“. Die Kommission fordert
eine wirksame Beteiligung der Sozialpartner an der Festlegung und Aktualisierung
des Mindestlohns. 3/ Abdeckung aller Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer. Der Geltungsbereich der Richtlinie
umfasst nicht nur die Arbeitskräfte mit einem Arbeitsvertrag (die Angestellten),
sondern auch die Personen, die im Sinne des Gerichtshofs „in einem
Arbeitsverhältnis stehen“: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in atypischen
Beschäftigungsverhältnissen, […] wie etwa Hausangestellte sowie
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf Abruf, intermittierend, auf der
Grundlage von Gutscheinen und auf Online-Plattformen beschäftigt sind,
Scheinselbstständige, Praktikantinnen und Praktikanten oder Auszubildende“, mit
anderen Worten all diejenigen, deren Tätigkeit von den Weisungen eines
Arbeitgebers abhängt. Diese Einstufung hat noch eine andere wichtige Konsequenz,
denn diese „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ können Tarifverträge
abschließen, ohne Gefahr zu laufen, dass sie nach dem Wettbewerbsrecht als
rechtswidrige Absprachen gelten könnten.
Trotz der Mängel, die die Sozialpartner aufzeigen (siehe unten), markiert dieses
Vorhaben einen echten Wendepunkt in der europäischen Sozialpolitik, denn erstmalig
besteht der Wille, das Phänomen der Armut trotz Erwerbstätigkeit zu bekämpfen und
Tarifverhandlungen eine zentrale Stelle einzuräumen, um diese Ungleichheiten zu
bekämpfen.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 :
Am 19. Oktober stellte die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm
für 2021 vor, „mit dem Europa gesünder, gerechter und prosperierender werden
und gleichzeitig der langfristige Übergang zu einer umweltfreundlicheren Wirtschaft
beschleunigt werden soll, die für das digitale Zeitalter gerüstet ist“. Das Programm
enthält einen Legislativvorschlag „zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von
Plattformarbeitern“ (s. Platform work) sowie einen
„ehrgeizigen Aktionsplan […], um die europäische Säule sozialer Rechte vollständig
umzusetzen und dafür zu sorgen, dass bei der Erholung Europas niemand zurückgelassen
wird“. Die Kommission wird auch „eine neue europäische Kindergarantie vorschlagen,
die den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung und
Bildung für alle Kinder gewährleistet.“ Ferner wird ein Legislativvorschlag „zur
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt“ angekündigt. Und schließlich ist eine
Mitteilung für „eine neue Rahmenstrategie für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz“ vorgesehen. > Weiterführende
Informationen: Pressemitteilung
der Kommission und Anhänge
zum Arbeitsprogramm.
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- Jugendgarantie :
Der Rat hat eine Empfehlung
zur Stärkung der Jugendgarantie angenommen (s. Youth Guarantee). Die
Mitgliedstaaten müssen sich verpflichten, jungen Menschen eine Beschäftigung,
eine Weiterbildung, einen Ausbildungs- oder einen Praktikumsplatz innerhalb von
vier Monaten anzubieten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die formale
Bildung beendet haben. Gleichzeitig weitet die Empfehlung das Höchstalter der
Personen, die von dieser Garantie profitieren können, von 25 auf 29 Jahre aus.
Sie sieht eine bessere Integration von Personen aus benachteiligten Gruppen vor,
wie NEETs (s. NEET), junge Frauen und
Menschen mit Behinderungen (s. Pressemitteilung
des Rats).
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Sozialer
Dialog
Reaktionen auf den Vorschlag der Richtlinie über
angemessene Mindestlöhne : Der Vorschlag
der Kommission für ein verbindliches Rechtsinstrument wird vom Arbeitgeberverband
BusinessEurope entschieden abgelehnt als ein „juristisches Monstrum“ zu einer Zeit,
in der Unternehmen ums eigene Überleben und um den Erhalt von Arbeitsplätzen
kämpfen, die von der Covid-19-Krise bedroht sind (s. Pressemitteilung).
Diese Position wird von den Arbeitgebern in der Chemie geteilt, für die dieser Text
„eine direkte Bedrohung für die Autonomie der Sozialpartner und die
Tarifverhandlungen darstellt, wobei die Union ihr Mandat überschreitet“ (s. Pressemitteilung
von ECEG). Eine Haltung, die auch von den Metall-Arbeitgebern vertreten wird (s. Mitteilung
de CEEMET). Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) zeigte sich dagegen sehr
zufrieden, auch wenn er auf einige Mängel hinweist. So fordert er vor allem, dass
der Mindestlohn (60 % des Medianlohns) verbindlich sein sollte und die Unternehmen,
die diesen Mindestlohn nicht zahlen, auch nicht an öffentlichen Ausschreibungen
teilnehmen noch EU-Mittel erhalten dürfen (s.
Pressemitteilung des EGB).
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Chemische Industrie: Am
14. Oktober stellte die Europäische Kommission eine „Chemikalienstrategie
für Nachhaltigkeit“ vor (s. Pressemitteilung
und Fragen
und Antworten). Es ist der „erste Schritt in Richtung
Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt, das im europäischen
Grünen Deal angekündigt wurde“. Die europäischen Sozialpartner in der
Chemie haben eine gemeinsame
Erklärung angenommen, in der sie die Ziele der Kommission dämpfen: „Null
Umweltverschmutzung würde Null Produktion und damit Null Beschäftigung und Null
Wertschöpfung bedeuten“. Sie fordern Unterstützung bei der Forschung und
Entwicklung und ein stärkeres Engagement der EU für eine gezielte Weiterbildung
der Arbeitskräfte in diesem Sektor und zur Ausbildung junger Menschen in den
Berufen der Chemieindustrie.
> Weitergehende Informationen:
Mitteilung von
IndustriAll Europe und ECEG.
- Private Sicherheitsdienste:
Nach ihrer gemeinsamen Erklärung im
November 2019 zeigten sich die europäischen Sozialpartner des Sektors der
Privaten Wach- und Sicherheitsdienste beunruhigt darüber, dass immer weniger
Zahlungen in bar vorgenommen würden, was den gesamten Bargeldkreislauf und die
damit verbundenen Arbeitsplätze gefährde. Abgesehen von der wirtschaftlichen
Problematik, so die Sozialpartner, stelle Bargeld für wirtschaftlich
benachteiligte Personen, ältere Menschen, Kinder und Ausländer ein wesentliches
Zahlungsmittel dar. Am 28. Oktober verabschiedeten sie einen Aktionsplan, in dem
sie die EU u. a. auffordern, Rechtsvorschriften zu erlassen, die eine ständige
Verfügbarkeit von Bargeld für alle garantieren, und Bargeld als gesetzliches
Zahlungsmittel zu stärken, indem eine Zahlung in bar nicht verweigert werden
darf.
> Weitergehende Informationen:
Gemeinsame Erklärung von UNI Europa und CoESS.
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Gewerkschaften
Durchführung von Videokonferenzen :
Die europäischen Gewerkschaftsverbände haben
ihre Empfehlungen
an die Mitglieder von EBR, SE-BR und BVG mit Blick auf die Covid-19-Krise
überarbeitet, die Präsenzsitzungen „noch eine ganze Weile“ verhindern werden. Die
Verbände betonen, dass persönliche Sitzungen wieder zur Normalität werden, sobald
die Situation dies zulässt. In der Zwischenzeit geben sie eine Reihe von
Anweisungen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der ausnahmsweisen Nutzung von
Videokonferenzen zu ermöglichen, und schlagen zur Regelung dieser Praxis eine
Mustervereinbarung vor, die mit der Unternehmensleitung geschlossen werden soll.
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2.
Mitgliedstaaten
Luxemburg
Branchenübergreifende Vereinbarung zur mobilen
Arbeit : Am 20. Oktober unterzeichneten Arbeitgeberverband
UEL und die beiden Gewerkschaftsverbände LCGB und OGBL eine branchenübergreifende
Vereinbarung zur mobilen Arbeit. Die Vereinbarung regelt zum einen die
reguläre mobile Arbeit – die bereits Gegenstand einer früheren Vereinbarung aus dem
Jahre 2006 war – sowie die Arbeit im Homeoffice, wenn sie ausgeübt wird, „um
unvorhergesehene Ereignisse aufzufangen oder wenn die mobile Arbeit weniger als
durchschnittlich 10 % der normalen jährlichen Arbeitszeit des Mitarbeiters
darstellt“. Festgelegt wird das Prinzip der Freiwilligkeit auf der Grundlage eines
Vertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der u. a. Folgendes vorsehen muss:
die Zeiten, in denen der Arbeitnehmer erreichbar sein muss, möglicher Ausgleich
durch Sachleistungen und monatliche Pauschale für Verbindungs- und
Kommunikationskosten. Die Vereinbarung wird in Kürze auf alle Arbeitgeber
ausgeweitet, damit sie schnell in Kraft treten kann. > Siehe auch die gemeinsame
Pressemitteilung der Unterzeichner.
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Finnland
Forstindustrie : Die Arbeitgeber
der Forstindustrie kündigten am 1. Oktober ihre Absicht an, sich aus den nationalen
Tarifverhandlungen zurückzuziehen und künftige Verhandlungen zu Löhnen und
Arbeitsbedingungen auf Betriebsebene zu führen. Dies ist ein historischer Wendepunkt
für einen der wichtigsten Wirtschaftszweige Finnlands (140.000 Beschäftigte). Ziel
ist die Aushandlung von Lohnbestimmungen und flexibleren Arbeitszeiten. „Das ist ein
Rückschlag für die Branchentarifverträge“, so Isabelle Barthès, stellvertretende
Generalsekretärin von IndustriAll Europe. „Wenn ein Baustein aus einem soliden, gut
funktionierenden Sozialmodell herausgenommen wird, könnten andere folgen.“ (s. Pressemitteilung
von IndustriAll Europe und Artikel
der Trade Union News).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Eurobetriebsräte und Homeoffice :
Acht Monate nach Beginn der Covid-19-Pandemie und zu einem
Zeitpunkt, da Europa von einer zweiten Welle überrollt wird, herrscht in den
Unternehmen noch keine Einigkeit über die Rolle der Eurobetriebsräte bei der
Regelung der Arbeit im Homeoffice. Manche Konzerne arbeiten mit Nachdruck an der
Ausarbeitung eines europäischen Rahmens. Das gilt für die italienische Bank UniCredit (s. unten) und auch
den französischen Rückversicherer Scor. Der SE-BR des Konzerns
machte im September den Vorschlag, Verhandlungen für eine europäische Vereinbarung
zur Arbeit im Homeoffice aufzunehmen. „Es geht darum, alle Rückmeldungen (positive
wie negative) aus dem Lockdown zu nutzen und die Vereinbarungsbestimmungen der
europäischen Sozialpartner aus dem Jahr 2002 in den Ländern zu verbessern, in denen
sie unzureichend umgesetzt wurden“, erklärt der EBR-Vorsitzende Christophe Lefebvre.
Bei SAP erstellen der EBR und
die Unternehmensleitung eine Bestandsaufnahme der Vorschriften und Praktiken in den
einzelnen EU-Ländern zu den verschiedenen Bereichen wie Heimarbeit, mobile Arbeit,
Teilzeit etc., um Empfehlungen zu erarbeiten, die als Grundlage für alle
europäischen Länder dienen können. Manche EBR wollen Arbeitsgruppen zu diesem Thema
einrichten. In anderen Konzernen ist der Ansatz wesentlich dezentralisierter. Beim
Pharmakonzern Sanofi sind
keine Gespräche auf EBR-Ebene vorgesehen. Das Gleiche gilt für LafargeHolcim, wo „die
Unternehmensleitung die Gespräche auf Länderebene führen will“, so EBR-Vorsitzende
Hélène Debegnac. Beim EBR von Société
générale wurde dieses Thema nicht angesprochen. Verizon lehnte die Forderung des
EBR nach Aushandlung einer europäischen Vereinbarung kategorisch ab. Bei Total sind keine Gespräche über
eine europäische Vereinbarung vorgesehen, doch der Konzern ermutigt die
Personalmanager der einzelnen Länder, an zwei Tagen pro Woche im Homeoffice zu
arbeiten. In Frankreich unterzeichnete der Konzern am 22. Oktober eine
Methodenvereinbarung zur Durchführung von Pilotprojekten zu neuen Formen von mobiler
Arbeit, um die bestehende Vereinbarung zu verbessern. Die Unternehmensleitung
von Schneider Electric führte
eine weltweite Umfrage zur Arbeit im Homeoffice durch; im Anschluss daran soll das
lokale Management Verhandlungen führen und die Bürofläche verringern (angestrebt
werden 8 Arbeitsplätze für 10 Beschäftigte). L’Oréal ist dabei, neue globale
Homeoffice-Regelungen zu definieren, die maximal zwei Tage Homeoffice pro Woche
vorsehen. Allen Mitarbeitern stehen bald Schulungen zum Umgang mit mobiler Arbeit
zur Verfügung, vor allem in Form von Online-Seminaren. Für Manager sind spezielle
Schulungen vorgesehen. Alle Beschäftigten werden außerdem so ausgestattet, dass sie
zuhause besser arbeiten können.
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Information incomplète sur une réorganisation :
le groupe d’embouteillage Coca-Cola European Partners a
organisé, le 8 octobre, une réunion extraordinaire de son CE européen en
visioconférence pour annoncer une réorganisation qui touche 5 % des effectifs totaux
du groupe en Europe, soit près de 914 suppressions de postes, selon un décompte
fourni au CE européen. Près de 40 % des suppressions de postes concernent
l’Allemagne. De façon surprenante, la direction a expliqué qu’elle consulterait le
CE européen non pas sur l’ensemble de la restructuration, mais seulement sur les
projets transnationaux de cette réorganisation, qui, au final, touchent 200
personnes. Pour les autres salariés concernés, la direction estime que les pertes
d’emplois résultent de décisions prises au niveau national et qu’elles ne relèvent
pas de la compétence du CE européen.
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Négociation difficile en période de Covid-19 :
la Fédération syndicale européenne des services publics (FSESP)
a dénoncé, le 23 octobre, les manœuvres de la direction d’Orpea, la plus grande
multinationale européenne de soins aux personnes âgées, qui a prévu d’organiser une
réunion du groupe spécial de négociation en face à face, avec des représentants des
travailleurs de différents pays, dans un lieu isolé en Alsace, alors que la France
fait face à la deuxième vague de la pandémie de Covid-19. Le groupe met « ainsi en
danger la santé de ses travailleurs » en refusant d’organiser une visioconférence,
souligne la fédération qui dénonce un sabotage du processus de négociation (v. communiqué de la FSESP).
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Transnationale Vereinbarungen
Gemeinsame Erklärung zur mobilen Arbeit :
Die Unternehmensleitung der italienischen Bank
UniCredit (s. links, Frage an
…) und der EBR der Gruppe unterzeichneten am 21. Oktober eine gemeinsame Erklärung zur mobilen
Arbeit, die „eine Lösung sein könnte, um Berufs- und Privatleben in Einklang
zu bringen und die Lebensqualität von Einzelnen und Gemeinschaften im Hinblick auf
soziale und ökologische Verantwortung zu verbessern“. Die Erklärung enthält das
Recht auf Nichterreichbarkeit, damit die normale Arbeitszeit eingehalten werden. Auf
der Grundlage der Freiwilligkeit soll die mobile Arbeit je nach Tätigkeit
unterschiedlich umgesetzt werden: Am Hauptsitz und in den zentralen Büros kann die
Arbeit im Homeoffice bis zu „durchschnittlich 40 % der Arbeitszeit auf wöchentlicher
oder monatlicher Basis“ betragen, z. B. 2 Tage pro Woche. In den Filialen kann die
mobile Arbeit 20 % der Arbeitszeit auf wöchentlicher oder monatlicher Basis betragen
(z. B. 1 Tag pro Woche). Diese gemeinsame Erklärung „ist das Ergebnis einer
gezielten Initiative des engeren Ausschusses des EBR von UniCredit (UEW), dem es
seit Beginn der Gesundheitskrise klar war, dass die neuen Arbeitsformen auch auf
mobiler Arbeit beruhen“, betont EBR-Vorsitzender Luciano Malvolti. „Der Mehrwert des
gemeinsamen Ansatzes auf EBR-Ebene liegt klar auf der Hand“, führt er fort, „und
eine enge Zusammenarbeit mit den Gewerkschaftsabgeordneten vor Ort wird
gewährleisten, dass die in der gemeinsamen Erklärung vereinbarten Grundsätze und
Mindeststandards durch verbindliche Tarifverträge umgesetzt
werden“. > Weitergehende Informationen: Der
Sozialdialog hat eine lange Tradition bei UniCredit und führte bereits in der
Vergangenheit zu mehreren gemeinsamen Erklärungen: (Chancengleichheit und
Nicht-Diskriminierung,
verantwortungsvolle Verkaufspraktiken, Vereinbarkeit von Berufs- und
Privatleben sowie der Abschluss einer internationalen
Rahmenvereinbarung (in 2019).
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Gewerkschaften
Internationale Rahmenvereinbarung zeigt Wirkung
: Der internationale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global
Union hebt in einer Mitteilung die Rolle der mit der spanischen Gruppe Inditex geschlossenen
internationalen Rahmenvereinbarung hervor, als es darum ging, Verstöße gegen die
Vereinbarung bei einem rumänischen Lieferanten (Tanex) der Muttergesellschaft der
Modekette Zara zu beheben (s. Mitteilung).
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