IR Notes

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IR Notes 154 – Künstliche Intelligenz wird zum Thema des sozialen Dialogs

  IR Notes 154 – 16 Dezember 2020
www.irshare.eu
 
 
 

*** Das gesamte IR Share-Team wünscht Ihnen frohe Festtage zum Jahreswechsel. Nach einer kurzen Winterpause geht es am 13. Januar 2021 weiter mit IR Notes 155. ***

 
  Eine Frage an
Aurélie Decker, Direktorin der Europäischen Föderation für Dienstleistungen für Einzelpersonen (EFSI)

Sie haben zusammen mit drei weiteren Organisationen eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, in der Sie fordern, die Beschäftigten in der häuslichen Pflege sollten bei der Covid-19-Impfung zu den bevorzugten Gruppen gehören. Warum?
Im Rahmen der Covid-19-Krise hatten wir im April dieses Jahres bereits eine Erklärung angenommen, in der wir für die Beschäftigten im personen- und haushaltsnahen Dienstleistungsbereich mehr Anerkennung sowie einen leichteren Zugang zu persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Masken und Kittel forderten. Unser Sektor ist in zahlreichen Ländern als systemrelevanter Sektor anerkannt, um die Kontinuität der Dienstleistungen zu gewährleisten, und trotzdem kann nicht allen Beschäftigten eine PSA garantiert werden, obwohl sich viele von ihnen um ältere Menschen kümmern. So liefen sie Gefahr, sich mit dem Virus zu infizieren und die von ihnen betreuten Personen anzustecken. Unsere neue Initiative steht im Zusammenhang mit der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Impfstrategie, bei der unsere Sektoren nicht zu den bevorzugten Sektoren gehören. Gleiches gilt in einigen Mitgliedstaaten, wie Irland, wo personen- und haushaltsnahe Dienstleistungen keine Priorität haben, anders als Seniorenheime. Im Rahmen eines europäischen Projekts zeigen wir auf, dass der Zugang zu PSA ein wirkliches Problem darstellt, ebenso wie das Wohlbefinden bei der Arbeit, da die Beschäftigten unter dem Stress leiden, sich mit dem Virus anzustecken und die von ihnen betreuten Personen in Gefahr zu bringen. Ferner sind unsere Erwerbstätigen kaum gegen den Verlust ihrer Arbeitsstelle geschützt und nur unzureichend sozial abgesichert, wie in Spanien, wo die Beschäftigten in der häuslichen Pflege keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Mit der Erklärung wollen wir die Behörden auf unseren Sektor mit seinen rund 6 Millionen Beschäftigten (die fast 3,3 Millionen nicht angemeldeten Erwerbstätigen nicht eingerechnet) aufmerksam machen.

 
  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Pascale Turlan, Frédéric Turlan und Aimee Waldon.
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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Künstliche Intelligenz wird zum Thema des sozialen Dialogs

Die Sozialpartner im europäischen Telekommunikationssektor (ETNO und UNI Europa) verabschiedeten am 30. November eine gemeinsame Erklärung zur Künstlichen Intelligenz. Dies ist das erste Mal, dass europäische Sozialpartner auf sektoraler Ebene einen Text zu diesem Thema annehmen. Dabei orientieren sie sich an der europäischen Vereinbarung zur Digitalisierung vom Juni, in der es in Kapitel 3 darum geht, dass der Mensch die Kontrolle über die KI behalten muss (s. IR Notes 145). Die Sozialpartner der Telekommunikationsbranche betonen die Bedeutung des sozialen Dialogs im Hinblick auf Entwurf und Einsatz von KI, insbesondere bei Fragen zur Datenerfassung und -verwaltung, KI-Ethik und dem Bedarf der Weiterbildung. Als Sozialpartner sind sie dafür verantwortlich, „dabei mitzuwirken, wie KI-Systeme entworfen, entwickelt und geregelt werden sowie KI-Entwickler und -nutzer für ethische Belange zu sensibilisieren“. Zudem spielen „europäische Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände eine wichtige Rolle bei der Beantwortung komplexer Fragen zu Beschäftigung, Ausbildung, Art der Arbeit, Ungleichheit und Sozialsysteme“. Die Unterzeichner bestehen darauf, dass „KI-Systeme für die Beschäftigten so transparent wie möglich sein müssen, damit sie zum einen verstehen, wie ihre Daten genutzt werden und auch wie Entscheidungen getroffen werden, die sie selbst betreffen“. Ferner gilt es, im Hinblick auf „algorithmische Voreingenommenheit und daraus resultierende Diskriminierung im Beschäftigungsbereich“ wachsam zu sein, damit KI „im Dienst der Menschen und nicht gegen sie“ arbeitet. Die Unterzeichner fordern ihre Kollegen auf sektoraler Ebene auf, mit Unterstützung der Mitgliedstaaten, Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu entwickeln und die Anwerbung von KI-Talenten breiter zu fächern. Regierungen müssten „Aus- und Weiterbildungsprogramme für KI und KI-Ethik fördern“. Mit der europäischen Vereinbarung zur Digitalisierung und dieser Sektorvereinbarung verfügen die Sozialpartner über eine wichtige Ausgangsbasis zur Entwicklung und Förderung eines sozialen Dialogs rund um KI, auch im Interesse der Transparenz.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Menschenrechte : Der Rat hat am 7. Dezember einen Beschluss und eine Verordnung zur Einführung einer globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte angenommen. Damit hat die EU sich erstmals einen Rahmen gegeben, der es ihr künftig ermöglicht, gezielt gegen Einzelpersonen, Organisationen und Einrichtungen – einschließlich staatlicher und nichtstaatlicher Akteure – vorzugehen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße in der ganzen Welt verantwortlich sind, daran beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen, wo auch immer sie begangen wurden. Neben schweren Menschenrechtsverletzungen (Sklaverei, Folter und Hinrichtungen etc.) fallen in den Geltungsbereich auch andere Verletzungen und Verstöße, wie Menschenhandel, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt oder auch Verletzung der Versammlungs-,  Vereinigungs- und Meinungsfreiheit, sofern sie weit verbreitet sind, systematisch sind oder in anderer Weise Anlass zu ernster Besorgnis geben. Die Sanktionen sehen vor, natürlichen Personen die Einreise in die EU zu verweigern und, was auch für Einrichtungen gilt, deren Gelder einzufrieren. Ferner ist es Personen und Einrichtungen der EU untersagt, den auf der Liste geführten Personen unmittelbar oder mittelbar Gelder zur Verfügung zu stellen (s. Pressemitteilung).
> Weiterführende Informationen: European Parliamentary Research Service, Martin Russel, EU human rights sanctions: Towards a European Magnitsky Act, Dezember 2020



  • Straßentransport: Die EU-Kommission hat eine erste Serie von Fragen und Antworten zur Anwendung der neuen Sozialvorschriften veröffentlicht, die am 20. August für den Straßentransport in Kraft getreten sind (s. Verordnung 2020/1054 vom 15. Juli 2020). Insbesondere geht es um Lenkzeiten und Bedingungen für die Ruhezeiten der Fahrer (s. Mobility package). Das Dokument wird regelmäßig von der Europäischen Kommission ergänzt und dient als Leitfaden für Fahrer, Verkehrsunternehmen und die Kontrollbehörden, um zu gewährleisten, dass die Regeln in der EU einheitlich angewendet und kontrolliert werden können. Die Initiative wurde von der Europäischen Transportarbeiter-Föderation begrüßt (s. Mitteilung).


Aktuelle soziale Themen

Sorgfaltspflicht : Mit der Festlegung der Sorgfaltspflicht für weltweit tätige europäische Unternehmen ist ein wichtiger Schritt getan. Denn am 1. Dezember hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission aufgefordert werden, die Menschenrechte in globalen Lieferketten und menschenwürdige Arbeit weltweit zu fördern (v. Pressemitteilung). Der Rat begrüßt die Zusage der Kommission, bis 2021 einen Rechtsrahmen für einen EU-Aktionsplan vorzulegen, der eine nachhaltige Gestaltung globaler Lieferketten zum Ziel hat, um Menschenrechte, Standards für die sozialen und ökologischen Sorgfaltspflichten sowie die Transparenz zu fördern. Ferner appelliert der Rat an die Mitgliedstaaten, ihre Anstrengungen zur Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte zu verstärken, unter anderem durch nationale Aktionspläne, die freiwillige und verpflichtende Maßnahmen kombinieren. Es ist das erste Mal, dass ein solcher Konsens auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs erzielt wird. Da das Europäische Parlament ebenfalls Maßnahmen in diesem Bereich befürwortet, dürfte die Sache zügig vorankommen. Zumal mehrere Mitgliedstaaten, wie Frankeich, ihren multinationalen Unternehmen bereits eine Sorgfaltspflicht vorschreiben oder dies planen. So auch Deutschland, wo Arbeitsminister Hubertus Heil die Regierung zu einem Gesetzentwurf in dieser Sache drängt. Er begrüßte ausdrücklich die Schlussfolgerungen des Rates (s. Pressemitteilung). In Finnland wird das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit eine Arbeitsgruppe einsetzen, die es bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften über verantwortliches Handeln von Unternehmen unterstützen soll (s. Pressemitteilung). Ein Thema, das auch im Mittelpunkt der Überarbeitung der Richtlinie 2014/95 über die Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen steht, die die Kommission für das kommende Jahr plant.
> Weiterführende Informationen: European Parliamentary Research Service, Ionel Zamfir, Towards a mandatory EU system of due diligence for supply chains, Oktober 2020.



Europäische Verkehrsstrategie : Die Europäische Kommission hat am 9. Dezember ihre Strategie für eine nachhaltige und intelligente Mobilität vorgestellt, zusammen mit einem Aktionsplan mit 82 Initiativen, die in den kommenden vier Jahren Richtschnur ihres Handels sein werden. Die Strategie betrifft den ökologischen und digitalen Umbruch im Sektor, um das im europäischen Grünen Deal festgelegte Ziel zu ermöglichen, nämlich die Emissionen bis 2050 „durch ein intelligentes, wettbewerbsfähiges, sicheres, zugängliches und erschwingliches Verkehrssystem“ um 90 % zu senken (s. Mitteilung). Im Verkehrssektor, in dem rund 10 Millionen Menschen in der EU unmittelbar tätig sind, herrschen laut EU-Kommission harte und „prekäre“ Arbeitsbedingungen, vor allem „lange Arbeitszeiten fern vom Heimatort und geringe Entlohnung“. Verschärft werden diese Arbeitsbedingungen zusätzlich, „wenn geltende Arbeitsnormen unzureichend eingehalten und durchgesetzt werden“. Die Kommission ist der Ansicht, „höhere Sozialstandards würden direkt dazu beitragen, dem derzeitigen allgemeinen Mangel an Attraktivität des Sektors entgegenzuwirken“ (Punkt 93). Aus diesem Grund erwägt sie „Maßnahmen für die einzelnen Verkehrsträger, um den Rechtsrahmen für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu stärken“ und wird dabei die „ordnungsgemäße Anwendung der geltenden sozialen Rechte“ sicherstellen […] (s. Mobility Package). Sie „wird sich für die Förderung hoher Sozialstandards einsetzen – auch in der vor besonderen Herausforderungen stehenden Luftfahrtbranche“ (Punkt 94) – und erkennt an, dass der ökologische und digitale Wandel – „der sozial fair und gerecht sein muss – nicht einfach wird“ (Punkt 109). Sie wird Empfehlungen erarbeiten „zu Mitteln und Wegen, um negative Auswirkungen auf die Beschäftigten im Verkehrssektor abzufedern“ (Punkt 95). Die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) begrüßt die Verpflichtungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zu einer besseren Durchsetzung der geltenden Vorschriften. Livia Spera, Generalsekretärin der ETF, bedauert jedoch, „dass der Aktionsplan keine Einzelheiten zur Umsetzung dieser Verpflichtungen enthält“ (s. Mitteilung und detaillierte Reaktion der ETF). Von der Arbeitgeberseite wird die Strategie unterschiedlich bewertet. Während die Arbeitgeberorganisationen des Eisenbahnsektors sie weitgehend begrüßen (s. Pressemitteilung der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen CER), wird sie von der International Road Transport Union (IRU) kritisiert, denn sie befürchtet die Vernichtung des Busverkehrssektors, deren Treibhausgasemissionen von der Kommission zu hoch eingeschätzt und damit falsch beurteilt würden (s. Mitteilung).


Sektoraler sozialer Dialog

  • Wirtschaftsaufschwung in Europa : Die europäischen Sozialpartner der MET-Industrien (Ceemet und IndustriAll Europe) haben eine gemeinsame Position angenommen und die EU und die Mitgliedstaaten zu „Investitionen in einen raschen Wirtschaftsaufschwung“  und „in die Zukunft der industriellen Basis Europas“ aufgefordert (s. Mitteilung).

Rechtsprechung

Anwendung der Entsenderichtlinie auf den Straßenverkehr : Der Gerichtshof fällte ein Urteil in Bezug auf ein Transportunternehmen mit Sitz in den Niederlanden, das Fahrer einsetzte, die ihm im Rahmen Charterverträgen von zwei seiner Tochtergesellschaften in Deutschland und Ungarn überlassen wurden. Die Fahrer verluden die Ware in den Niederlanden für den Transport in andere Mitgliedstaaten, wobei Kabotagebeförderungen in den Niederlanden erfolgten. Die niederländische Gesellschaft betrachtete die Fahrer nicht als in die Niederlande entsandte Arbeitnehmer und wandte auf diese folglich nicht den Tarifvertrag für den Güterverkehr an. Eine Gewerkschaft, die Unterzeichnerin des Tarifvertrags ist, stellte diese Position in Frage, da sie der Auffassung war, dass der Tarifvertrag auch für die von der Überlassung betroffenen Fahrer gelten müsse. Der Gerichtshof erinnert an seine vorhergehende Rechtsprechung (EuGH, 19. Dezember 2019, Rs C-16/18, Dobersberger): „im Hinblick auf die Richtlinie 96/71 [kann] ein Arbeitnehmer nicht als in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats entsandt angesehen werden, wenn seine Arbeitsleistung keine hinreichende Verbindung zu diesem Hoheitsgebiet aufweist“ (siehe Posted workers). „Bei mobilen Arbeitnehmern wie im grenzüberschreitenden Verkehr tätigen Kraftfahrern“ muss untersucht werden, „wie eng die Verbindung zwischen den Tätigkeiten, die ein solcher Arbeitnehmer im Rahmen der Erbringung der ihm zugewiesenen Beförderungsleistung verrichtet, und dem Hoheitsgebiet jedes betroffenen Mitgliedstaats ist“. Die Verbindung zum Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats kann sich dadurch zeigen, dass der Fahrer selbst „das Be- oder Entladen von Waren, die Instandhaltung oder die Reinigung von Transportfahrzeugen“ durchführt. „Dagegen kann ein Arbeitnehmer, der in dem Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, in den er entsandt wird, Leistungen von sehr beschränktem Umfang erbringt, nicht als „entsandt“ im Sinne der Richtlinie 96/71 angesehen werden […]. Dies gilt etwa für einen Fahrer, der das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats […] nur durchquert. Gleiches gälte für einen Fahrer, der lediglich einen grenzüberschreitenden Transport vom Sitzmitgliedstaat des Transportunternehmens bis zum Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder umgekehrt durchführt.“ Der Umstand, dass ein Fahrer, der dem niederländischen Unternehmen überlassen wurde, am Sitz dieses Unternehmens „die mit seinen Aufgaben zusammenhängenden Anweisungen erhält, [und] die Ausführung seiner Aufgaben am Sitz“ des niederländischen Unternehmens „beginnt oder dort beendet, [reicht] für sich genommen nicht für die Annahme aus, dass dieser Fahrer“ in die Niederlande „entsandt“ worden ist, „wenn die Arbeitsleistung dieses Fahrers aufgrund anderer Faktoren keine hinreichende Verbindung zu diesem Hoheitsgebiet aufweist“ (EuGH, 1. Dezember 2020, Rs C-815/18, Federatie Nederlandse Vakbeweging).
>
Siehe auch: Der Gerichtshof hat die Klagen von Ungarn und Polen gegen Richtlinie 2018/957 zur Änderung der Rechtsvorschriften über die Arbeitnehmerentsendung zurückgewiesen. Der Gerichtshof stellt klar, dass der Gesetzgeber das Recht hatte, das Gleichgewicht dieser Richtlinie in Bezug auf den freien Dienstleistungsverkehr anzupassen unter Beachtung der „übergreifenden Ziele“ des AEU-Vertrags, wie der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus oder der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes (s. EuGH, 8. Dezember 2020, Rs C‑620/18, Ungarn und Rs 626/18, Polen sowie Pressemitteilung).


Gewerkschaften

Gewalt gegen Frauen : Die Transportarbeiter-Föderation (ETF) hat einen neuen Leitfaden zur Bekämpfung von Belästigung und Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz herausgegeben (s. Mitteilung) (s. violence and harassment). Der Leitfaden stützt sich auf die Werkzeuge, die im ILO-Übereinkommen 190 über Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz definiert sind und soll den Sozialpartnern in den Unternehmen und im Sektor helfen, wirksame Maßnahmen für den Arbeitsplatz zu erarbeiten, um Belästigung und Gewalt gegen Verkehrsbeschäftigte zu vermeiden und zu beseitigen. Zur Unterstützung ihres Leitfadens verbreitet die ETF auch eine Reihe von Interviews mit Dr. Jane Pillinger, der weltweiten Expertin für Gleichstellungsfragen und sexistische Gewalt am Arbeitsplatz (Link zu den Videos).


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

  • Status von „Crowdworkern“ : Das Bundesarbeitsgericht erließ am 1. Dezember ein Urteil zum Status von „Crowdworkern“. Demzufolge kann die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen durch Nutzer einer Online-Plattform auf der Grundlage einer mit dem Betreiber („Crowdsourcer“) getroffenen Vereinbarung als Arbeitsverhältnis qualifiziert werden. In diesem Fall handelt es sich um eine Plattform, die im Auftrag ihrer Kunden die Präsentation von Markenprodukten im Einzelhandel und an Tankstellen kontrolliert. Die Kontrolltätigkeiten werden von Crowdworkern ausgeführt, deren Aufgabe insbesondere darin besteht, Fotos von den Warenpräsentationen anzufertigen und Fragen zur Sichtbarkeit der Produkte zu beantworten. Der Vertrag, der diese Beschäftigte an die Plattform bindet, enthält ein Anreizsystem, das in diesem Fall den Beschäftigten dazu veranlasst hat, Vollzeit zu arbeiten. Der Gerichtshof stellte fest, dass er als Arbeitnehmer anzusehen sei.

Belgien

  • Geburtsurlaub : Das Parlament dürfte am 16. Dezember den Entwurf eines Programmgesetzes billigen (s. Titel 6, Einziges Kapitel), das ab 1. Januar 2021 eine Verlängerung des Geburtsurlaubs für Väter und Co-Parents vorsieht, und zwar von 10 auf 15 Tage. Im Januar 2023 soll er 20 Tage betragen. Die Beschäftigten können die zusätzlichen Geburtsurlaubstage nach freier Wahl in den vier Monaten nach der Geburt nehmen. Davon bezahlt der Arbeitgeber, wie auch jetzt, drei Tage. Die Vergütung der restlichen Tage wird von der Krankenkasse übernommen. Selbständige (s. Titel 1, Kapitel 5) haben Anspruch auf eine Verlängerung nach denselben Bedingungen der seit Mai 2019 geltenden Vaterschafts- und Geburtsbeihilfe.

Frankreich

  • Gesundheit am Arbeitsplatz : Die Sozialpartner haben am 9. Dezember eine branchenübergreifende Vereinbarung zu Gesundheit am Arbeitsplatz geschlossen. Sie erfordert Änderungen von gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen.  Laut Arbeitsminister „wird die Regierung bei der Umsetzung dieser Vereinbarung ins Arbeitsrecht darauf achten, dass Inhalt und Ausgewogenheit gewahrt bleiben“. Hauptziel der Vereinbarung ist eine bessere Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für jeden Beschäftigten soll ein „Präventionsausweis“ ausgestellt werden, in dem die besuchten Schulungen zum Thema Gesundheit am Arbeitsplatz bescheinigt werden. Ferner geht es auch um Maßnahmen, mit denen die Gefahr für kranke Beschäftigte oder Opfer von Betriebsunfällen verringert werden soll, ganz aus dem Arbeitsmarkt auszuscheiden („Prävention beruflicher Desintegration“). Die Vereinbarung enthält ferner einen Abschnitt über die Qualität des Arbeitslebens und sieht die „Modernisierung“ unternehmensübergreifender arbeitsmedizinischer Dienste vor, indem niedergelassene Ärzte konsultiert oder über eine Wiederaufnahme der Arbeit entscheiden sollen.

Großbritannien

  • Kampagne für soziale Rechte : Die Regierung von Wales beschloss am 2. Dezember den Start einer Informationskampagne, mit der sie Beschäftigte motivieren will, sich einer Gewerkschaft anzuschließen, und Arbeitgeber, einem Arbeitgeberverband beizutreten. „Das Anliegen ist nicht neu“, so Hannah Blythyn, stellvertretende Ministerin für Wohnungswesen und Lokalverwaltungen, „doch die Covid-19-Krise und die damit verbundenen Herausforderungen machen ein Handeln jetzt umso dringlicher“. Aufgrund ihrer Erfahrung in der Gewerkschaftsbewegung weiß sie, „wie wichtig es ist, dass Beschäftigte und Arbeitgeber ihre Rechte und Pflichten kennen und die Vorteile sehen, die ihnen aus dem Zugang zu sachverständiger Beratung und einer Vertretung erwachsen“.
    >
    Siehe auch: In Schottland startete die Gewerkschaft Unite eine Kampagne zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Anhebung der Löhne und Gehälter im Pflegebereich (s. Artikel in der schottischen Tageszeitung The National).

3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Unzureichende Anhörung : Das Central Arbitration Committee (CAC), die arbeitsrechtliche Instanz für EBR-Streitigkeiten in Großbritannien, hat am 2. Dezember eine Entscheidung in einer Rechtssache zwischen der Unternehmensleitung des amerikanischen IT-Konzerns HP und seinem nach englischem Recht gegründeten (und danach zu irischem Recht übergegangenem) EBR getroffen. Der EBR ist der Ansicht, dass er bei einem Umstrukturierungsprozess mit einem Verlust von circa 350 Arbeitsplätzen in Europa nicht ordnungsgemäß unterrichtet und angehört wurde. Das CAC gab dem EBR Recht und forderte die Unternehmensleitung auf, bei der nächsten Plenarsitzung ausführlichere Informationen vorzulegen. Das CAC verlangte weder die Aussetzung des Umstrukturierungsprozesses noch die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung.


Soziale Verantwortung

Umweltleitlinien : Der französische Baukonzern Vinci und sein europäischer Betriebsrat haben am 6. November Umweltleitlinien angenommen, die einen „Referenzrahmen bilden, mit dem direkte und indirekte Folgen unserer Aktivitäten auf die Ökosysteme, von denen wir abhängen, begrenzt werden sollen“. Die Leitlinien sehen „kontinuierliche Verbesserungen und Fortschritte“ vor, wozu auch „Schulung und Sensibilisierung“ aller Beschäftigten des Konzerns für Umweltfragen gehören. Die Ergebnisse der ergriffenen Maßnahmen sollen anhand von Indikatoren gemessen werden, die im Jahresbericht der Gruppe veröffentlicht werden. Sie sollen auch „regelmäßig dem Exekutivkomitee, dem Verwaltungsrat sowie dem EBR“ vorgelegt werden. Darüber hinaus „werden die Verpflichtungen im Bereich Umweltschutz in jedem Geschäftsbereich umgesetzt, um eine durchgehende Anwendung und Verbesserung zu fördern“.

 

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Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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