IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 155 – Neufassung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung angenommen

  IR Notes 155 – 13 Januar 2021
www.irshare.eu
 
 
  Ein frohes neues Jahr!
Liebe Leserinnen und Leser,

das Team von IR Share wünscht Ihnen ein frohes neues Jahr 2021! Es wird für uns alle sicherlich nicht einfach werden, wie bereits 2020, doch wir hoffen, dass es Ihnen trotz allem Glück und Freude bringt. IR Notes geht in sein siebtes Jahr und freut sich darauf, Sie in den kommenden Monaten wieder mit aktuellen Informationen zu begleiten.

 
  Eine Frage an…
Jonathan Hayward, internationaler Delegierter der britischen Gewerkschaft Unite The Union

Welche Veränderungen bringt das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit vom 24. Dezember 2020 zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU für Europäische Betriebsräte?
Das Abkommen enthält keine Bestimmungen, die sich speziell auf Europäische Betriebsräte beziehen. Anderseits markiert es das Ende der Übergangszeit am 31. Dezember 2020. Das heißt, die vom Vereinigten Königreich zuvor gefassten Beschlüsse über die Beibehaltung der EBR-Bestimmungen sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. 2018 hat das Vereinigte Königreich ein Gesetz erlassen (1), das besagt, dass direkte EU-Vorschriften und von EU-Recht abgeleitete nationale Gesetz­gebung (wie die Umsetzung der EBR-Richtlinie 2009/38), nach Ablauf des Übergangszeitraums automatisch in britisches Recht übertragen werden. Folglich sind ab dem 1. Januar 2021 Unternehmen, die bereits einen nach britischem Recht eingerichteten EBR haben, verpflichtet, diesen EBR beizubehalten und einen Vertreter der zentralen Leitung in einem EU-Mitgliedstaat zu ernennen. Alle vor dem 31. Dezember 2020 begonnenen Verhandlungen zur Gründung eines EBR können bis zu ihrem Abschluss fortgesetzt werden; danach dürfen jedoch keine weiteren Anträge zur Einrichtung eines EBR gestellt werden.


(1) European Union (Withdrawal) Act 2018 [EU-Austrittsgesetz]

 
  Agenda

 


28.und 29. Januar
Online

Seminar zum Thema „Wie gehen EBR mit der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (CSR) und nichtfinanziellen Informationen um“ ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI)


3.-5. Februar
Online

Konferenz zum Thema “Hin zu einem neuen sozial-ökologischen Vertrag“ ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und dem Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI).


15. Februar – 26. März
Online

Erstes Webinar in deutscher Sprache zum Thema „Europäische Betriebsräte – die Spielregeln“ organisiert vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI).


22. und 23. Februar
Vilamoura (Portugal)

Informelle Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik.


24. und 25. Februar
Online

Seminar vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut für neue EBR- und SE-BR-Mitglieder.


15. März
Brüssel

Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik


7. und 8. Mai
Porto
EU-Sozialgipfel

 
  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Stepanka Lehmann, Pascale Turlan, Frédéric Turlan, Aimee Waldon und Mariangela Zito.
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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Neufassung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung angenommen

Rat und Europäisches Parlament einigten sich am 16. Dezember über einen Verordnungsentwurf zur Änderung des Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) (s. European Globalisation Adjustment Fund). Bei größeren Umstrukturierungen unterstützt dieser Fonds entlassene Arbeitnehmer und Selbständige, die ihre Arbeit verloren haben, bei der Suche nach einer neuen Erwerbstätigkeit. Diese Hilfe muss von dem Mitgliedstaat bei der EU-Kommission beantragt werden. Die freigegebenen Beträge werden nicht direkt an die betroffenen Arbeitnehmer oder Selbständigen ausgezahlt, sondern dienen zur Finanzierung von Programmen, z. B. zur Schulung oder Umschulung der Betroffenen oder helfen diesen bei der Gründung eines eigenen Unternehmens. So ergänzt der Fonds auf nationaler Ebene Maßnahmen von dem oder den umstrukturierenden Unternehmen und/oder öffentlichen Stellen, um die Begünstigten bei der Umschulung zu unterstützen. Die Änderungen im Rahmen der künftigen Verordnung sollen die Inanspruchnahme des Fonds erleichtern, der von den Mitgliedstaaten bislang nicht ausgeschöpft wurde: 1. Neues Hauptkriterium ist die Entlassung von mindestens 200 Menschen. D. h. der derzeitige Schwellenwert von 500 Entlassungen wird gesenkt, so dass mehr Menschen Unterstützung in Anspruch nehmen können. 2. Der Fonds kann bis zu 85 % der Ausgaben für die Beschäftigten abdecken, was dem höchsten Finanzierungssatz des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) entspricht. Diese Maßnahme erleichtert die Inanspruchnahme des EGF in weniger entwickelten Regionen. Der Mindestkofinanzierungssatz beträgt 60 %. 3. Alle Gründe für eine Umstrukturierung kommen für eine Unterstützung in Frage, auch wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Krise, der Dekarbonisierung oder Automatisierung – nicht nur wie bisher Veränderungen im Welthandelsgefüge oder die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Dieser Fonds, Symbol der europäischen Solidarität mit den Beschäftigten, die arbeitslos werden, wird somit häufiger in Anspruch genommen werden. Die jährliche Obergrenze des Fonds von derzeit 150 Mio. Euro wird allerdings lediglich auf 186 Mio. Euro angehoben. Wenig bekannt ist, dass diese Obergrenze bislang noch nie ausgeschöpft wurde. Laut dem 2019 erschienenen Tätigkeitsbericht hat der Fonds 2017 und 2018 13 Anträge auf Förderung über insgesamt 37,8 Mio. Euro angenommen (wovon knapp 13 000 Beschäftigte profitierten). Der Fonds muss stärker in den Fokus gerückt werden, vor allem vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Umstrukturierungen, deren Folgen durch die Hilfen für die entlassenen Arbeitnehmer abgemildert werden können. Arbeitnehmervertreter, einschließlich EBR, sollten sich daher dafür einsetzen, dass die betreffenden Behörden einen Antrag auf Förderung stellen. Die Verordnung muss von Rat und Europäischem Parlament noch formal genehmigt werden, bevor sie veröffentlicht wird und in Kraft tritt (s. Pressemitteilung des Rats und der Kommission). Alle ab dem 1. Januar 2021 eingereichten Anträge können nach der neuen Regelung bearbeitet werden.


1. Europäische Union
Vorhaben

  • Tarifvertrag für Selbständige : Die EU-Kommission hat eine Folgenabschätzung in der Anfangsphase veröffentlicht, bei der es darum geht, welche Möglichkeiten Selbständige, vor allem Plattform-Beschäftigte, haben, Tarifverträge abzuschließen, ohne dass diese als illegale Absprachen gelten. Die Interessenträger sind aufgerufen, bis zum 3. Februar dazu Stellung zu nehmen.

Aktuelle soziale Themen

Portugiesische EU-Ratspräsidentschaft : Portugal, das am 1. Januar den turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz übernommen hat (s. Website des Vorsitzes), will vor allem das Vertrauen in das europäische Sozialmodell stärken. Der Vorsitz wird im Mai 2021 einen EU-Sozialgipfel in Porto anberaumen, der, laut Arbeitsprogramm des Vorsitzes (auf Portugiesisch), einen politischen Impuls für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und des Aktionsplans geben und dabei deren zentrale Rolle bei der wirtschaftlichen Erholung in Europa und der Anpassung an den klimatischen, digitalen und demografischen Wandel betonen wird. Portugal will einen Konsens zur Richtlinie über angemessene Mindestlöhne erzielen und räumt der neuen europäischen Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz „Priorität“ ein. „Besonderen Fokus“ wird es auf „verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz und auf den Vorschlag für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen“ legen. Im April organisiert der Vorsitz eine Konferenz über die Bedeutung der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Ferner will Portugal wieder Bewegung in die Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen über die Überarbeitung der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit bringen.



Neue europäische Sozialagenda : Das Europäische Parlament hat seine Prioritäten in einer Entschließung „zu einem starken sozialen Europa für gerechte Übergänge“ definiert, die am 17. Dezember mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde. Der von Agnes Jongerius (S&D) und Dennis Radtke (EVP), zwei wichtigen Mitgliedern des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, verfasste Entschließungsantrag zeigt, dass sich die Europaabgeordneten während ihres Mandats für eine Stärkung des sozialen Europas einsetzen werden. Nach Wunsch der Abgeordneten wird der kommende EU-Sozialgipfel im Mail 2021 in Porto unter dem portugiesischen EU-Ratsvorsitz die Gelegenheit sein, „eine ambitionierte politische Agenda mit erkennbaren, realisierbaren, nachhaltigen, klaren und verbindlichen Zielen und Indikatoren für die soziale Nachhaltigkeit“ auszuarbeiten. So fordern die Parlamentarier Kommission und Mitgliedstaaten beispielsweise auf, bis 2030 die Jugendarbeitslosenquote um die Hälfte zu reduzieren, das geschlechtsspezifische Lohngefälle (derzeit bei 16 %) zu beseitigen und sich dafür einzusetzen, dass 90 % der Beschäftigten durch Tarifverträge abgedeckt werden. In Bezug auf Demokratie am Arbeitsplatz stellen die MdEPs hohe Forderungen: 1. eine neue Rahmenrichtlinie zur Information, Konsultation und Beteiligung der Arbeitnehmer, die u. a. auch Unterauftragsketten und Franchiseunternehmen umfasst. Es geht darum, „Mindestnormen festzulegen, darunter auch zur Vorwegnahme von Veränderungen und Umstrukturierungen“; 2. „dass die Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats überarbeitet wird, um unter anderem für eine ordnungsgemäße Durchsetzung, den Zugang zur Justiz und wirksame Sanktionen bei Verstößen […] zu sorgen und einen „transnationalen Informations- und Konsultationsprozess [zu gewährleisten], der ordnungsgemäß vor dem Treffen von Entscheidungen durchzuführen und abzuschließen ist“; 3. „die notwendigen Voraussetzungen und Anforderungen festzulegen, damit bis 2030 mindestens 80 % der Unternehmen Vereinbarungen über die nachhaltige Unternehmensführung unterliegen, damit mit den Arbeitnehmern vereinbarte Strategien festgelegt werden, um die ökologische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung […] positiv zu beeinflussen […]“; 4. „eine Richtlinie über verbindliche Menschenrechte, Sorgfaltspflichten und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln […]“ (v. Pressemitteilung).



Umfassendes Investitionsabkommen mit China : Am 30. Dezember schlossen die EU und China ihre Verhandlungen über ein umfassendes Investitionsabkommen ab (s. Pressemitteilung der Kommission, Factsheet zum Abkommen). Jetzt müssen die beiden Parteien noch den Text des Abkommens fertigstellen, das noch nicht veröffentlicht wurde. Anschließend wird es dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Billigung vorgelegt. Der Text enthält eine „Verpflichtung zur Einhaltung der wichtigsten IAO-Grundsätze und zur wirksamen Umsetzung der ratifizierten IAO-Übereinkommen“ sowie eine „spezifische Verpflichtung zur Ratifizierung der grundlegenden IAO-Übereinkommen zur Zwangsarbeit“. Fraglich ist, ob diese Verpflichtungen das EU-Parlament überzeugen werden, das am 17. Dezember 2020 eine Entschließung zur Zwangsarbeit und der Situation der Uiguren verabschiedet hat. Die Abgeordneten fordern die chinesische Regierung auf, „das IAO-Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit, das IAO-Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit, das IAO-Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts und das IAO-Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen zu ratifizieren und umzusetzen“. Ferner fordern sie die Unternehmen auf, „ihre Aktivitäten in Xinjiang einer Prüfung zu unterziehen, ihre unternehmerische Verantwortung wahrzunehmen, unabhängige Prüfungen der Einhaltung der Menschenrechte in ihren gesamten Lieferketten durchzuführen und Geschäftsbeziehungen zu beenden“, wenn erforderlich.



Unternehmensführung und EU-Richtlinie : Am 17. Dezember hat das EU-Parlament mit knapper Mehrheit eine Entschließung „zu der nachhaltigen Unternehmensführung“ angenommen. In diesem Text werden „klare europäische Standards für die Berichterstattung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung gefordert“, so der Berichterstatter (s. Pressemitteilung). Die Abgeordneten begrüßen ferner die Zusage der EU-Kommission, 2021 die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen zu überarbeiten, bekräftigen aber ihre Forderung nach einer Erweiterung ihres Geltungsbereichs, damit sie alle auf dem Gebiet der EU ansässigen börsennotierten und nicht börsennotierten großen Unternehmen umfasst, einschließlich der Unternehmen in Drittstaaten, die in der EU tätig sind. Das Parlament weist darauf hin, dass „Arbeitnehmervertreter an der Festlegung des Verfahrens für die Angabe nichtfinanzieller Informationen und der Prüfung von Informationen, insbesondere über die Ziele der sozialen Nachhaltigkeit und über Belange im Zusammenhang mit der Liefer- und Produktionskette, einschließlich der Auslagerung von Aufträgen und der Vergabe von Unteraufträgen, beteiligt werden sollten“. Die Abgeordneten betonen ferner „dass Beschäftigte stärker in die Entscheidungsprozesse von Unternehmen eingebunden werden müssen, damit die langfristigen Ziele und [sozialen und Umwelt-] Auswirkungen ihrer Unternehmen besser berücksichtigt werden“. Dazu fordern sie die Kommission auf, „die Möglichkeit einer Überarbeitung der Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats und der Schaffung eines neuen Rahmens für die Unterrichtung, Anhörung und Einbeziehung von Arbeitnehmern in europäischen Unternehmen zu prüfen“.


Rechtsprechung

Entsendung von Leiharbeitnehmern : Der Gerichtshof ist mit einer heiklen Rechtssache befasst: Es geht um die Entsendung von Leiharbeitnehmern durch ein bulgarisches Leiharbeitsunternehmen an einen Kunden in Deutschland. Die bulgarische Behörde, die für die Ausstellung der Bescheinigung A1 für entsandte Arbeitnehmer zuständig ist als Nachweis dafür, dass diese einer bulgarischen Sozialversicherung angehören, hatte sich geweigert, dem Leiharbeitsunternehmen diese Bescheinigungen auszustellen, mit der Begründung, es führe keine „nennenswerten Tätigkeiten“ in Bulgarien aus, so dass es keine Arbeitnehmer entsenden dürfe. Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass es zur Entsendung von Leiharbeitnehmern ausreiche, wenn ein Leiharbeitsunternehmen über Mitarbeiter verfüge, die im Entsendestaat arbeiten, und dort die Arbeitnehmer einstelle, die den Entleihern vorübergehend zur Verfügung gestellt werden. Wenn diese Bedingung erfüllt sei, spreche nichts dagegen, dass das Leiharbeitsunternehmen Arbeitnehmer einstelle, um sie ausschließlich Entleihern mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten zu überlassen. Die belgische, die bulgarische, die estnische, die finnische, die französische und die polnische Regierung sind der Auffassung, die Überlassung von Arbeitnehmern an Unternehmen mit Sitz im Entsendestaat, in diesem Fall also Bulgarien, müsse einen nennenswerten Teil der Tätigkeit der Leiharbeitsunternehmen darstellen. Damit soll eine Form von Sozialdumping durch „Briefkastenfirmen“ in Ländern mit niedrigen Sozialkosten vermieden werden, die Arbeitnehmer in Länder mit höheren Arbeitskosten entsenden. In seinen Schlussanträgen (EuGH, Schlussantr. 10. Dezember 2020, Rs C-784/19, Team Power Europe) spricht sich der Generalanwalt des EuGH für den Standpunkt der Kommission aus und ist der Auffassung, dass es für Leiharbeitsunternehmen ungerechtfertigte Beschränkungen darstellen würde, wenn von diesen verlangt würde, einen nennenswerten Teil ihrer Tätigkeit im Entsendestaat auszuführen, um Arbeitnehmer in einen anderen Mitgliedstaat entsenden zu können. Es bleibt abzuwarten, wie der Gerichtshof in dieser Rechtssache entscheidet, die von den Gewerkschaften, vor allem IndustriAll Europe und EFBH mit Sorge verfolgt wird (s. gemeinsame Presseerklärung).


Sektoraler sozialer Dialog

2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Stärkung der Betriebsräte : Der Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil (SPD) hat einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Betriebsräte vorgestellt (Betriebsrätestärkungsgesetz). Darin sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, mit denen die Gründung von Betriebsräten gefördert und ihre Rechte gestärkt werden sollen. So sieht der Entwurf einen besseren Kündigungsschutz von Arbeitnehmern vor, die sich für die Einrichtung von Betriebsräten einsetzen. Zurzeit gilt dieser Schutz nur für Betriebsratsmitglieder, nicht jedoch für Mitarbeiter, die die Initiative zur Gründung ergreifen. Bei der Digitalisierung und den Bedingungen für die Einführung von mobiler Arbeit (Homeoffice) erhält der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, so dass sich der Arbeitgeber mit den Personalvertretern einigen muss. Wird der Betriebsrat zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz konsultiert, die der Arbeitgeber einführen will, muss der Betriebsrat das Recht haben, seine eigenen Sachverständigen auf Rechnung des Arbeitgebers hinzuzuziehen. Darüber hinaus berücksichtigt der Gesetzesentwurf auch die Lehren aus der Covid-19-Krise, indem die Möglichkeit geschaffen wird, auf Dauer Sitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz durchzuführen sowie Betriebsvereinbarungen unter Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur abzuschließen (s. Analyse der Zeitschrift arbRB des Bund-Verlags und der Mitteilung der Gewerkschaft Verdi).



Frauenquote : Die Regierung hat am 6. Januar einen Gesetzesentwurf angenommen, mit dem die Unternehmen verpflichtet werden, den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. In den Vorständen großer börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen und in großen Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes müssen mindestens 30 Prozent Frauen vertreten sein. Eine Frist zur Erreichung dieses Ziels wurde nicht festgelegt. Dieses Gesetz ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, denn im Vergleich mit anderen Ländern liegt Deutschland beim Anteil der Frauen in den Vorständen großer Unternehmen weit hinten – der Grund, warum die Regierung der Einführung einer Quote nun widerstrebend zugestimmt hat. Eine Option, die die Regierung lange ablehnte, weil sie auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen hoffte. Doch die in den letzten Jahren erzielten Fortschritte in diesem Bereich wurden als viel zu gering eingestuft.


Italien

Diskriminierender Algorithmus : Das Gericht von Bologna hat am 31. Dezember 2020 die Zugangsbedingungen zur digitalen Essenslieferplattform Deliveroo als diskriminierend verurteilt. Mit diesem Urteil gab es der Klage von drei dem Gewerkschaftsbund CGIL angeschlossenen Gewerkschaften aus der Branche (Filt, Filcams und Nidl) gegen Deliveroo Recht, indem es den Algorithmus, der die Bedingungen für den Zugang der Fahrer zur digitalen Plattform festlegt, als diskriminierend bezeichnet. Der Richter entschied, dass das angewandte Reservierungssystem Kurierfahrer mit einer besseren Bewertung bevorzugt und diejenigen bestraft, die sich abmelden, um z.B. an Arbeitskampfmaßnahmen teilzunehmen oder sich um ihre Kinder zu kümmern – die Gründe für die Abwesenheit werden also nicht berücksichtigt. Fahrer, die Auslieferungen ablehnten, weil sie streikten, wurden in ihrer Bewertung herabgestuft. Dadurch bekamen sie keinen Zugang mehr zu den begehrtesten Zeitfenstern, die sich ihre Kollegen sicherten, die besser bewertet wurden und somit Vorrang bei der Reservierung hatten. In dem Urteil – zweifellos dem ersten seiner Art in Europa – wird Deliveroo zur Zahlung von 50.000 Euro Schadenersatz an die drei Gewerkschaften verurteilt, ohne dass ein Fahrer oder eine Gewerkschaft einen tatsächlichen Schaden geltend gemacht hätte. Die Absicht des Gerichts war es, eine abschreckende Strafe festzusetzen, die über den tatsächlich entstandenen Schaden hinausging. In dem Urteil wurde darüber hinaus die Entfernung des diskriminierenden Algorithmus sowie die Veröffentlichung des Urteils in einer nationalen Tageszeitung gefordert. Deliveroo hatte Anfang November, also fast zwei Monate vor dem Urteil, die Arbeitsweise seiner Plattform korrigiert und den Algorithmus entfernt.


Tschechische Republik

  • Mindestlohn und Steuern : Zwei Änderungen in Bezug auf die Einkommen sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten: 1. Der monatliche Mindestlohn stieg um 600 Kronen (23 €) auf 15.200 Kronen (579 €). Dies entspricht einem Stundensatz von 90,50 Kronen (3,40 €) und 42,4 % des Durchschnittsgehalts (2020 betrug der Mindestlohn 40 % des Durchschnittsgehalts). Der Mindestlohn wird seit 2015 regelmäßig einmal jährlich angepasst. Diese letzte Erhöhung um 4 % ist bislang jedoch die niedrigste gewesen. 2. Die Berechnung der Einkommenssteuer wurde geändert.  Ab jetzt wird diese Steuer nur auf die Bruttolöhne erhoben, nicht mehr auf die sogenannten „Super-Bruttolöhne“, die auch die vom Arbeitgeber entrichteten Sozialabgaben enthalten.

3. Unternehmen
Länderübergreifende Vereinbarung

Digitale Transformation : Die Unternehmensleitung der spanischen Textilgruppe Inditex und ihr Europäischer Betriebsrat haben am 21. Dezember 2020 eine gemeinsame Erklärung zum strategischen Plan für digitale Transformation angenommen. Da die Gruppe, die auch die Marke Zara in ihrem Portfolio hat, während des Lockdowns im großen Umfang Geschäfte geschlossen hat, wohingegen die Online-Verkäufe explodierten, „haben die Arbeitnehmervertreter im EBR von Inditex mit dem Modegiganten zusammengearbeitet“, so der europäische Gewerkschaftsverband UNI Europa, um diese gemeinsame Erklärung anzunehmen. Darin wird der Erhalt der Arbeitsplätze während des digitalen Umbaus als Priorität angesehen. Wenn die Arbeitsplätze der Mitarbeiter, vor allem von Geschäftsschließungen, betroffen sind, sollen die Gewerkschaften, laut Erklärung, an der Wiedereingliederung durch die Schaffung neuer Stellen in der Nähe mitwirken.  Die Erklärung erkennt die Notwendigkeit an, dass den von den Veränderungen betroffenen Arbeitnehmern eine angemessene Weiterbildung geboten werden muss (s. Pressemitteilung von UNI Europa).


Soziale Verantwortung

Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs : Der belgische Chemiekonzern Solvay hat den Mutterschaftsurlaub weltweit von 14 auf 16 Wochen verlängert. Er gilt ab sofort auch, unabhängig von Geschlecht oder sexueller Ausrichtung, für alle Co-Parents. Adoptiveltern haben ebenfalls Anspruch auf diesen Urlaub. Der bei Solvay angestellte Elternteil erhält in dieser Zeit sein volles Gehalt (v. Pressemitteilung). 2017 schloss der Konzern eine weltweite Vereinbarung über einen Mindestsockel sozialer Schutzrechte für seine Mitarbeiter, in der ein Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen und ein Vaterschaftsurlaub von einer Woche bei voller Lohnfortzahlung festgelegt ist.

 

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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