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IR Notes 155 – 13 Januar 2021
www.irshare.eu
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Ein frohes neues Jahr!
Liebe Leserinnen und Leser,
das Team von IR Share wünscht Ihnen ein frohes neues Jahr 2021! Es wird
für uns alle sicherlich nicht einfach werden, wie bereits 2020, doch wir
hoffen, dass es Ihnen trotz allem Glück und Freude bringt. IR Notes geht
in sein siebtes Jahr und freut sich darauf, Sie in den kommenden Monaten
wieder mit aktuellen Informationen zu begleiten.
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Eine Frage an…
Jonathan Hayward, internationaler Delegierter der britischen Gewerkschaft
Unite The Union
Welche Veränderungen bringt das
Abkommen
über Handel und Zusammenarbeit vom 24. Dezember 2020 zwischen
dem Vereinigten Königreich und der EU für Europäische
Betriebsräte? Das Abkommen enthält keine Bestimmungen, die
sich speziell auf Europäische Betriebsräte beziehen. Anderseits
markiert es das Ende der Übergangszeit am 31. Dezember 2020. Das
heißt, die vom Vereinigten Königreich zuvor gefassten Beschlüsse
über die Beibehaltung der EBR-Bestimmungen sind am 1. Januar 2021 in
Kraft getreten. 2018 hat das Vereinigte Königreich ein Gesetz
erlassen (1), das besagt, dass direkte EU-Vorschriften und von
EU-Recht abgeleitete nationale Gesetzgebung (wie die Umsetzung der
EBR-Richtlinie 2009/38), nach Ablauf des Übergangszeitraums
automatisch in britisches Recht übertragen werden. Folglich sind ab
dem 1. Januar 2021 Unternehmen, die bereits einen nach britischem
Recht eingerichteten EBR haben, verpflichtet, diesen EBR
beizubehalten und einen Vertreter der zentralen Leitung in einem
EU-Mitgliedstaat zu ernennen. Alle vor dem 31. Dezember 2020
begonnenen Verhandlungen zur Gründung eines EBR können bis zu ihrem
Abschluss fortgesetzt werden; danach dürfen jedoch keine weiteren
Anträge zur Einrichtung eines EBR gestellt werden.
(1) European
Union (Withdrawal) Act 2018 [EU-Austrittsgesetz]
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound
veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR
Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die
Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
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Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro
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Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Stepanka
Lehmann, Pascale
Turlan, Frédéric
Turlan,
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Nr.: 0621 Z 93933.
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In den
Schlagzeilen
Neufassung
des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung angenommen
Rat und Europäisches Parlament einigten sich am 16. Dezember über einen
Verordnungsentwurf zur Änderung des Europäische Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung (EGF) (s. European Globalisation Adjustment
Fund). Bei
größeren Umstrukturierungen unterstützt dieser Fonds entlassene Arbeitnehmer und
Selbständige, die ihre Arbeit verloren haben, bei der Suche nach einer neuen
Erwerbstätigkeit. Diese Hilfe muss von dem Mitgliedstaat bei der EU-Kommission
beantragt werden. Die freigegebenen Beträge werden nicht direkt an die betroffenen
Arbeitnehmer oder Selbständigen ausgezahlt, sondern dienen zur Finanzierung von
Programmen, z. B. zur Schulung oder Umschulung der Betroffenen oder helfen diesen
bei der Gründung eines eigenen Unternehmens. So ergänzt der Fonds auf nationaler
Ebene Maßnahmen von dem oder den umstrukturierenden Unternehmen und/oder
öffentlichen Stellen, um die Begünstigten bei der Umschulung zu unterstützen. Die
Änderungen im Rahmen der künftigen Verordnung sollen die Inanspruchnahme des Fonds
erleichtern, der von den Mitgliedstaaten bislang nicht ausgeschöpft wurde: 1. Neues
Hauptkriterium ist die Entlassung von mindestens 200 Menschen. D. h. der derzeitige
Schwellenwert von 500 Entlassungen wird gesenkt, so dass mehr Menschen Unterstützung
in Anspruch nehmen können. 2. Der Fonds kann bis zu 85 % der Ausgaben für die
Beschäftigten abdecken, was dem höchsten Finanzierungssatz des Europäischen
Sozialfonds Plus (ESF+) entspricht. Diese Maßnahme erleichtert die Inanspruchnahme
des EGF in weniger entwickelten Regionen. Der Mindestkofinanzierungssatz beträgt 60
%. 3. Alle Gründe für eine Umstrukturierung kommen für eine Unterstützung in Frage,
auch wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Krise, der Dekarbonisierung oder
Automatisierung – nicht nur wie bisher Veränderungen im Welthandelsgefüge oder die
Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Dieser Fonds, Symbol der europäischen
Solidarität mit den Beschäftigten, die arbeitslos werden, wird somit häufiger in
Anspruch genommen werden. Die jährliche Obergrenze des Fonds von derzeit 150 Mio.
Euro wird allerdings lediglich auf 186 Mio. Euro angehoben. Wenig bekannt ist, dass
diese Obergrenze bislang noch nie ausgeschöpft wurde. Laut dem 2019 erschienenen
Tätigkeitsbericht hat der Fonds 2017 und 2018 13 Anträge auf Förderung über
insgesamt 37,8 Mio. Euro angenommen (wovon knapp 13 000 Beschäftigte profitierten).
Der Fonds muss stärker in den Fokus gerückt werden, vor allem vor dem Hintergrund
der steigenden Zahl von Umstrukturierungen, deren Folgen durch die Hilfen für die
entlassenen Arbeitnehmer abgemildert werden können. Arbeitnehmervertreter,
einschließlich EBR, sollten sich daher dafür einsetzen, dass die betreffenden
Behörden einen Antrag auf Förderung stellen. Die Verordnung muss von Rat und
Europäischem Parlament noch formal genehmigt werden, bevor sie veröffentlicht wird
und in Kraft tritt (s. Pressemitteilung des Rats
und der Kommission).
Alle ab dem 1. Januar 2021 eingereichten Anträge können nach der neuen Regelung
bearbeitet werden.
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1.
Europäische Union
Vorhaben
- Tarifvertrag für Selbständige :
Die EU-Kommission hat eine Folgenabschätzung in der
Anfangsphase veröffentlicht, bei der es darum geht, welche Möglichkeiten
Selbständige, vor allem Plattform-Beschäftigte, haben, Tarifverträge
abzuschließen, ohne dass diese als illegale Absprachen gelten. Die
Interessenträger sind aufgerufen, bis zum 3. Februar dazu
Stellung zu nehmen.
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Aktuelle
soziale Themen
Portugiesische EU-Ratspräsidentschaft :
Portugal, das am 1. Januar den turnusmäßig wechselnden
Ratsvorsitz übernommen hat (s. Website des
Vorsitzes), will vor allem das Vertrauen in das europäische Sozialmodell
stärken. Der Vorsitz wird im Mai 2021 einen EU-Sozialgipfel in Porto anberaumen,
der, laut
Arbeitsprogramm des Vorsitzes (auf Portugiesisch),
einen politischen Impuls für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte
und des Aktionsplans geben und dabei deren zentrale Rolle bei der wirtschaftlichen
Erholung in Europa und der Anpassung an den klimatischen, digitalen und
demografischen Wandel betonen wird. Portugal will einen Konsens zur Richtlinie über
angemessene Mindestlöhne erzielen und räumt der neuen europäischen Strategie für
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz „Priorität“ ein. „Besonderen Fokus“
wird es auf „verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz und auf den Vorschlag für
eine Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und
Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen“ legen. Im April organisiert der
Vorsitz eine Konferenz über die Bedeutung der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und
häuslicher Gewalt. Ferner will Portugal wieder Bewegung in die Verhandlungen
zwischen den EU-Institutionen über die Überarbeitung der Verordnung zur
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit bringen.
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Neue europäische Sozialagenda :
Das Europäische Parlament hat seine Prioritäten in einer Entschließung
„zu einem starken sozialen Europa für gerechte Übergänge“ definiert, die am
17. Dezember mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde. Der von Agnes Jongerius
(S&D) und Dennis Radtke (EVP), zwei wichtigen Mitgliedern des Ausschusses für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, verfasste
Entschließungsantrag zeigt, dass sich die Europaabgeordneten während ihres Mandats
für eine Stärkung des sozialen Europas einsetzen werden. Nach Wunsch der
Abgeordneten wird der kommende EU-Sozialgipfel im Mail 2021 in Porto unter dem
portugiesischen EU-Ratsvorsitz die Gelegenheit sein, „eine ambitionierte politische
Agenda mit erkennbaren, realisierbaren, nachhaltigen, klaren und verbindlichen
Zielen und Indikatoren für die soziale Nachhaltigkeit“ auszuarbeiten. So fordern die
Parlamentarier Kommission und Mitgliedstaaten beispielsweise auf, bis 2030 die
Jugendarbeitslosenquote um die Hälfte zu reduzieren, das geschlechtsspezifische
Lohngefälle (derzeit bei 16 %) zu beseitigen und sich dafür einzusetzen, dass 90 %
der Beschäftigten durch Tarifverträge abgedeckt werden. In Bezug auf Demokratie am
Arbeitsplatz stellen die MdEPs hohe Forderungen: 1. eine neue Rahmenrichtlinie zur
Information, Konsultation und Beteiligung der Arbeitnehmer, die u. a. auch
Unterauftragsketten und Franchiseunternehmen umfasst. Es geht darum, „Mindestnormen
festzulegen, darunter auch zur Vorwegnahme von Veränderungen und
Umstrukturierungen“; 2. „dass die Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen
Betriebsrats überarbeitet wird, um unter anderem für eine ordnungsgemäße
Durchsetzung, den Zugang zur Justiz und wirksame Sanktionen bei Verstößen […] zu
sorgen und einen „transnationalen Informations- und Konsultationsprozess [zu
gewährleisten], der ordnungsgemäß vor dem Treffen von Entscheidungen durchzuführen
und abzuschließen ist“; 3. „die notwendigen Voraussetzungen und Anforderungen
festzulegen, damit bis 2030 mindestens 80 % der Unternehmen Vereinbarungen über die
nachhaltige Unternehmensführung unterliegen, damit mit den Arbeitnehmern vereinbarte
Strategien festgelegt werden, um die ökologische, soziale und wirtschaftliche
Entwicklung […] positiv zu beeinflussen […]“; 4. „eine Richtlinie über verbindliche
Menschenrechte, Sorgfaltspflichten und verantwortungsvolles unternehmerisches
Handeln […]“ (v. Pressemitteilung).
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Umfassendes Investitionsabkommen mit China :
Am 30. Dezember schlossen die EU und China ihre
Verhandlungen über ein umfassendes Investitionsabkommen ab (s. Pressemitteilung
der Kommission, Factsheet
zum Abkommen). Jetzt müssen die beiden Parteien noch den Text des Abkommens
fertigstellen, das noch nicht veröffentlicht wurde. Anschließend wird es dem Rat und
dem Europäischen Parlament zur Billigung vorgelegt. Der Text enthält eine
„Verpflichtung zur Einhaltung der wichtigsten IAO-Grundsätze und zur wirksamen
Umsetzung der ratifizierten IAO-Übereinkommen“ sowie eine „spezifische Verpflichtung
zur Ratifizierung der grundlegenden IAO-Übereinkommen zur Zwangsarbeit“. Fraglich
ist, ob diese Verpflichtungen das EU-Parlament überzeugen werden, das am 17.
Dezember 2020 eine Entschließung
zur Zwangsarbeit und der Situation der Uiguren verabschiedet hat. Die Abgeordneten
fordern die chinesische Regierung auf, „das IAO-Übereinkommen Nr. 29 über
Zwangsarbeit, das IAO-Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit,
das IAO-Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des
Vereinigungsrechts und das IAO-Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und
das Recht zu Kollektivverhandlungen zu ratifizieren und umzusetzen“. Ferner fordern
sie die Unternehmen auf, „ihre Aktivitäten in Xinjiang einer Prüfung zu unterziehen,
ihre unternehmerische Verantwortung wahrzunehmen, unabhängige Prüfungen der
Einhaltung der Menschenrechte in ihren gesamten Lieferketten durchzuführen und
Geschäftsbeziehungen zu beenden“, wenn erforderlich.
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Unternehmensführung und EU-Richtlinie :
Am 17. Dezember hat das EU-Parlament mit knapper Mehrheit eine
Entschließung „zu der nachhaltigen Unternehmensführung“ angenommen. In
diesem Text werden „klare europäische Standards für die Berichterstattung in den
Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung gefordert“, so der
Berichterstatter (s. Pressemitteilung).
Die Abgeordneten begrüßen ferner die Zusage der EU-Kommission, 2021 die Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen zu überarbeiten, bekräftigen aber
ihre Forderung nach einer Erweiterung ihres Geltungsbereichs, damit sie alle auf dem
Gebiet der EU ansässigen börsennotierten und nicht börsennotierten großen
Unternehmen umfasst, einschließlich der Unternehmen in Drittstaaten, die in der EU
tätig sind. Das Parlament weist darauf hin, dass „Arbeitnehmervertreter an der
Festlegung des Verfahrens für die Angabe nichtfinanzieller Informationen und der
Prüfung von Informationen, insbesondere über die Ziele der sozialen Nachhaltigkeit
und über Belange im Zusammenhang mit der Liefer- und Produktionskette,
einschließlich der Auslagerung von Aufträgen und der Vergabe von Unteraufträgen,
beteiligt werden sollten“. Die Abgeordneten betonen ferner „dass Beschäftigte
stärker in die Entscheidungsprozesse von Unternehmen eingebunden werden müssen,
damit die langfristigen Ziele und [sozialen und Umwelt-] Auswirkungen ihrer
Unternehmen besser berücksichtigt werden“. Dazu fordern sie die Kommission auf, „die
Möglichkeit einer Überarbeitung der Richtlinie über die Einsetzung eines
Europäischen Betriebsrats und der Schaffung eines neuen Rahmens für die
Unterrichtung, Anhörung und Einbeziehung von Arbeitnehmern in europäischen
Unternehmen zu prüfen“.
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Rechtsprechung
Entsendung von Leiharbeitnehmern :
Der Gerichtshof ist mit einer heiklen Rechtssache befasst: Es
geht um die Entsendung von Leiharbeitnehmern durch ein bulgarisches
Leiharbeitsunternehmen an einen Kunden in Deutschland. Die bulgarische Behörde, die
für die Ausstellung der Bescheinigung A1 für entsandte Arbeitnehmer zuständig ist
als Nachweis dafür, dass diese einer bulgarischen Sozialversicherung angehören,
hatte sich geweigert, dem Leiharbeitsunternehmen diese Bescheinigungen auszustellen,
mit der Begründung, es führe keine „nennenswerten Tätigkeiten“ in Bulgarien aus, so
dass es keine Arbeitnehmer entsenden dürfe. Die EU-Kommission ist der Auffassung,
dass es zur Entsendung von Leiharbeitnehmern ausreiche, wenn ein
Leiharbeitsunternehmen über Mitarbeiter verfüge, die im Entsendestaat arbeiten, und
dort die Arbeitnehmer einstelle, die den Entleihern vorübergehend zur Verfügung
gestellt werden. Wenn diese Bedingung erfüllt sei, spreche nichts dagegen, dass das
Leiharbeitsunternehmen Arbeitnehmer einstelle, um sie ausschließlich Entleihern mit
Sitz in anderen Mitgliedstaaten zu überlassen. Die belgische, die bulgarische, die
estnische, die finnische, die französische und die polnische Regierung sind der
Auffassung, die Überlassung von Arbeitnehmern an Unternehmen mit Sitz im
Entsendestaat, in diesem Fall also Bulgarien, müsse einen nennenswerten Teil der
Tätigkeit der Leiharbeitsunternehmen darstellen. Damit soll eine Form von
Sozialdumping durch „Briefkastenfirmen“ in Ländern mit niedrigen Sozialkosten
vermieden werden, die Arbeitnehmer in Länder mit höheren Arbeitskosten entsenden. In
seinen Schlussanträgen (EuGH,
Schlussantr. 10. Dezember 2020, Rs C-784/19, Team Power Europe) spricht sich
der Generalanwalt des EuGH für den Standpunkt der Kommission aus und ist der
Auffassung, dass es für Leiharbeitsunternehmen ungerechtfertigte Beschränkungen
darstellen würde, wenn von diesen verlangt würde, einen nennenswerten Teil ihrer
Tätigkeit im Entsendestaat auszuführen, um Arbeitnehmer in einen anderen
Mitgliedstaat entsenden zu können. Es bleibt abzuwarten, wie der Gerichtshof in
dieser Rechtssache entscheidet, die von den Gewerkschaften, vor allem IndustriAll
Europe und EFBH mit Sorge verfolgt wird (s. gemeinsame
Presseerklärung).
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Sektoraler
sozialer Dialog
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Stärkung der Betriebsräte : Der
Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil (SPD) hat einen Gesetzesentwurf zur Stärkung
der Betriebsräte vorgestellt (Betriebsrätestärkungsgesetz).
Darin sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, mit denen die Gründung von
Betriebsräten gefördert und ihre Rechte gestärkt werden sollen. So sieht der Entwurf
einen besseren Kündigungsschutz von Arbeitnehmern vor, die sich für die Einrichtung
von Betriebsräten einsetzen. Zurzeit gilt dieser Schutz nur für
Betriebsratsmitglieder, nicht jedoch für Mitarbeiter, die die Initiative zur
Gründung ergreifen. Bei der Digitalisierung und den Bedingungen für die Einführung
von mobiler Arbeit (Homeoffice) erhält der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, so
dass sich der Arbeitgeber mit den Personalvertretern einigen muss. Wird der
Betriebsrat zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz konsultiert, die der Arbeitgeber
einführen will, muss der Betriebsrat das Recht haben, seine eigenen Sachverständigen
auf Rechnung des Arbeitgebers hinzuzuziehen. Darüber hinaus berücksichtigt der
Gesetzesentwurf auch die Lehren aus der Covid-19-Krise, indem die Möglichkeit
geschaffen wird, auf Dauer Sitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz
durchzuführen sowie Betriebsvereinbarungen unter Nutzung einer qualifizierten
elektronischen Signatur abzuschließen (s. Analyse der Zeitschrift arbRB
des Bund-Verlags und der Mitteilung der Gewerkschaft
Verdi).
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Frauenquote : Die Regierung hat
am 6. Januar einen Gesetzesentwurf
angenommen, mit dem die Unternehmen verpflichtet werden, den Anteil der Frauen in
Führungspositionen zu erhöhen. In den Vorständen großer börsennotierter und
paritätisch mitbestimmter Unternehmen und in großen Unternehmen mit
Mehrheitsbeteiligung des Bundes müssen mindestens 30 Prozent Frauen vertreten sein.
Eine Frist zur Erreichung dieses Ziels wurde nicht festgelegt. Dieses Gesetz ist ein
kleiner Schritt in die richtige Richtung, denn im Vergleich mit anderen Ländern
liegt Deutschland beim Anteil der Frauen in den Vorständen großer Unternehmen weit
hinten – der Grund, warum die Regierung der Einführung einer Quote nun widerstrebend
zugestimmt hat. Eine Option, die die Regierung lange ablehnte, weil sie auf eine
freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen hoffte. Doch die in den letzten
Jahren erzielten Fortschritte in diesem Bereich wurden als viel zu gering
eingestuft.
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Italien
Diskriminierender Algorithmus :
Das Gericht von Bologna hat am 31. Dezember 2020 die
Zugangsbedingungen zur digitalen Essenslieferplattform Deliveroo als diskriminierend
verurteilt. Mit diesem Urteil gab es der Klage von drei dem Gewerkschaftsbund CGIL
angeschlossenen Gewerkschaften aus der Branche (Filt, Filcams und Nidl) gegen
Deliveroo Recht, indem es den Algorithmus, der die Bedingungen für den Zugang der
Fahrer zur digitalen Plattform festlegt, als diskriminierend bezeichnet. Der Richter
entschied, dass das angewandte Reservierungssystem Kurierfahrer mit einer besseren
Bewertung bevorzugt und diejenigen bestraft, die sich abmelden, um z.B. an
Arbeitskampfmaßnahmen teilzunehmen oder sich um ihre Kinder zu kümmern – die Gründe
für die Abwesenheit werden also nicht berücksichtigt. Fahrer, die Auslieferungen
ablehnten, weil sie streikten, wurden in ihrer Bewertung herabgestuft. Dadurch
bekamen sie keinen Zugang mehr zu den begehrtesten Zeitfenstern, die sich ihre
Kollegen sicherten, die besser bewertet wurden und somit Vorrang bei der
Reservierung hatten. In dem Urteil – zweifellos dem ersten seiner Art in Europa –
wird Deliveroo zur Zahlung von 50.000 Euro Schadenersatz an die drei Gewerkschaften
verurteilt, ohne dass ein Fahrer oder eine Gewerkschaft einen tatsächlichen Schaden
geltend gemacht hätte. Die Absicht des Gerichts war es, eine abschreckende Strafe
festzusetzen, die über den tatsächlich entstandenen Schaden hinausging. In dem
Urteil wurde darüber hinaus die Entfernung des diskriminierenden Algorithmus sowie
die Veröffentlichung des Urteils in einer nationalen Tageszeitung gefordert.
Deliveroo hatte Anfang November, also fast zwei Monate vor dem Urteil, die
Arbeitsweise seiner Plattform korrigiert und den Algorithmus entfernt.
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Tschechische
Republik
- Mindestlohn und Steuern :
Zwei Änderungen in Bezug auf die Einkommen sind am 1. Januar
2021 in Kraft getreten: 1. Der monatliche Mindestlohn stieg um 600 Kronen (23 €)
auf 15.200 Kronen (579 €). Dies entspricht einem Stundensatz von 90,50 Kronen
(3,40 €) und 42,4 % des Durchschnittsgehalts (2020 betrug der Mindestlohn 40 %
des Durchschnittsgehalts). Der Mindestlohn wird seit 2015 regelmäßig einmal
jährlich angepasst. Diese letzte Erhöhung um 4 % ist bislang jedoch die
niedrigste gewesen. 2. Die Berechnung der Einkommenssteuer wurde geändert. Ab
jetzt wird diese Steuer nur auf die Bruttolöhne erhoben, nicht mehr auf die
sogenannten „Super-Bruttolöhne“, die auch die vom Arbeitgeber entrichteten
Sozialabgaben enthalten.
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3.
Unternehmen
Länderübergreifende Vereinbarung
Digitale Transformation : Die
Unternehmensleitung der spanischen Textilgruppe Inditex und ihr Europäischer
Betriebsrat haben am 21. Dezember 2020 eine gemeinsame
Erklärung zum strategischen Plan für digitale Transformation angenommen. Da
die Gruppe, die auch die Marke Zara in ihrem Portfolio hat, während des Lockdowns im
großen Umfang Geschäfte geschlossen hat, wohingegen die Online-Verkäufe
explodierten, „haben die Arbeitnehmervertreter im EBR von Inditex mit dem
Modegiganten zusammengearbeitet“, so der europäische Gewerkschaftsverband UNI
Europa, um diese gemeinsame Erklärung anzunehmen. Darin wird der Erhalt der
Arbeitsplätze während des digitalen Umbaus als Priorität angesehen. Wenn die
Arbeitsplätze der Mitarbeiter, vor allem von Geschäftsschließungen, betroffen sind,
sollen die Gewerkschaften, laut Erklärung, an der Wiedereingliederung durch die
Schaffung neuer Stellen in der Nähe mitwirken. Die Erklärung erkennt die
Notwendigkeit an, dass den von den Veränderungen betroffenen Arbeitnehmern eine
angemessene Weiterbildung geboten werden muss (s. Pressemitteilung von UNI
Europa).
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Soziale
Verantwortung
Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs :
Der belgische Chemiekonzern Solvay hat den
Mutterschaftsurlaub weltweit von 14 auf 16 Wochen verlängert. Er gilt ab sofort
auch, unabhängig von Geschlecht oder sexueller Ausrichtung, für alle Co-Parents.
Adoptiveltern haben ebenfalls Anspruch auf diesen Urlaub. Der bei Solvay angestellte
Elternteil erhält in dieser Zeit sein volles Gehalt (v. Pressemitteilung).
2017 schloss der Konzern eine weltweite Vereinbarung über einen
Mindestsockel sozialer Schutzrechte für seine Mitarbeiter, in der ein
Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen und ein Vaterschaftsurlaub von einer Woche bei
voller Lohnfortzahlung festgelegt ist.
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