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IR Notes 157 – 10 Februar 2021
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Andrea Nahles, Sonderberaterin von EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit,
zuständig für den sozialen Dialog
Welche Vorschläge Ihres
Berichts zur
Stärkung des sozialen Dialogs (s. 1. Europäische Union) halten
Sie für die
wichtigsten? Ich wollte einen kurzen Bericht mit
konkreten Vorschlägen machen. Einer lautet, in jeder
Generaldirektion (GD) der Europäischen Kommission einen Koordinator
für den sozialen Dialog zu ernennen. Bei den Anhörungen stieß dieser
Vorschlag bei den europäischen Sozialpartnern auf große Resonanz.
Sie haben sich oft beklagt, zu spät oder nicht unbedingt zum
richtigen Thema angehört zu werden. Mit einem Koordinator bei den
GDs, die sich mit Themen wie Energie, Transport oder Handel
befassen, die für die Sozialpartner von Bedeutung sind, kann die
Kommission deren Standpunkt in einer frühen Phase besser
berücksichtigen. Ein anderer Vorschlag, der mir ganz besonders am
Herzen liegt, ist das Schulungsprogramm für junge Führungskräfte in
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zur Schaffung eines sozialen
Europas, bei dem sie sich untereinander austauschen und die
verschiedenen Kulturen der Arbeitsbeziehungen besser verstehen
lernen. In zahlreichen Ländern ist die Kultur des sozialen Dialogs
kaum entwickelt. In Mittel- und Osteuropa konnte sie sich nur schwer
durchsetzen, und in den Ländern, die von der Krise im Jahr 2008
betroffen und der Troika unterworfen waren, ist sie mitunter
geschwächt. Als junge SPD-Abgeordnete konnte ich einen Monat an
einem Austauschprogramm in den USA teilnehmen. Das hat mir sehr viel
gebracht, und ich habe auch heute noch Kontakt zu damaligen
Teilnehmern mit unterschiedlichem Hintergrund. Nicolas Schmit kann
sich ein kleines Erasmus-Programm für die künftigen Verantwortlichen
des sozialen Dialogs vorstellen, um allmählich eine Kultur des
sozialen Dialogs in Europa zu schmieden. Wir müssen den
Generationenwechsel in manchen Ländern nutzen, um die Vertreter von
Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammenzubringen, damit sie sich
kennenlernen, Kontakte knüpfen und verstehen lernen, wie das soziale
Europa funktioniert. Auf diese Weise können wir etwas für unsere
Zukunft tun. Nicolas Schmit war für diesen Vorschlag offen. Er hat
mich auch gefragt, ob ich ihn weiter unterstützen möchte in der
Kommission, um dabei zu helfen, diesen Vorschlag umzusetzen.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
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In den
Schlagzeilen
Die Zeit ist
reif für eine Stärkung der Tarifverhandlungen
Tarifverhandlungen (s. Collective bargaining) standen
in den Jahren der neoliberalen Agenda auf dem Abstellgleis. Jetzt rücken sie wieder
in den Vordergrund: 2019 veröffentlichte die OECD einen Bericht, aus dem hervorgeht,
dass „Tarifverhandlungen wichtig sind, um Beschäftigten und Unternehmen zu helfen,
sich an Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen und Wohlstand und Integration
in die Arbeitswelt zu gewährleisten“ (s. IR Notes 130). Ende
2020 stellte die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie über angemessene
Mindestlöhne in der EU vor. Ein wichtiger Punkt ist die Stärkung von
Tarifverhandlungen in den Mitgliedstaaten, damit 70 % der Arbeitnehmer von einem
Kollektivvertrag abgedeckt sind. Die Kommission ist der Auffassung, dass die
Förderung von Tarifverhandlungen durch nationale Aktionspläne zu einem EU-weiten
Anstieg der Mindestlöhne führen sollte. Unabhängig davon, wie es mit dem
Richtlinienentwurf weitergeht, wird die Aufforderung an die Mitgliedstaaten zur
Stärkung von Tarifverhandlungen sicherlich auch Teil der Empfehlungen sein, die die
Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters jährlich an die Länder richtet, um
die die Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik abzustimmen. Der Bericht zur Stärkung des sozialen
Dialogs in Europa, den Andrea Nahles, Sonderberaterin von
EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit, zuständig für den sozialen Dialog, am 3. Februar
vorlegte, zielt u.a. darauf ab, den Sozialpartnern bei der Umsetzung der
europäischen Säule sozialer Rechte eine wichtige Rolle einzuräumen, und die Akteure
des sozialen Dialogs in den Mitgliedstaaten zu stärken (s. unten).
Tarifverhandlungen sind auch regelmäßig im Gespräch, um die Arbeitsbedingungen von
Plattform-Beschäftigten zu verbessern – was eine Überarbeitung der
Wettbewerbsvorschriften der EU voraussetzen würde, damit die von „Selbständigen“
abgeschlossenen Kollektivverträge nicht als unzulässige Absprachen zur Beschränkung
des Wettbewerbs gelten. Die Rolle der Tarifverhandlungen wurde wiederholt auf der
gemeinsamen Konferenz von ETUI und EGB vom 3. bis 5. Februar (mehr darüber in
unserer nächsten Ausgabe) hervorgehoben: Sie gelten als ein unentbehrliches
Werkzeug, um die Organisation der Arbeit an die Herausforderungen infolge der
Dekarbonisierung der Wirtschaft anzupassen. Sie waren ebenfalls gefordert, als die
Organisation der Arbeit angesichts der Pandemie im Schnellverfahren angepasst oder
die Telearbeit geregelt werden musste. Die Erwartungen an Tarifverhandlungen sind
hoch. Jetzt müssen noch die Mittel gefunden werden, um die Akteure zu stärken. Diese
offene Frage steht auch im Bericht von Andrea Nahles im Vordergrund.
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1.
Europäische Union
Vorhaben
- Europäischer Sozialfonds :
Parlament und Rat einigten sich am 28. Januar über den
Europäischen Sozialfonds Plus. In der Förderperiode 2021-2027 wird er mit 88
Mrd. Euro ausgestattet und soll zur sozialen Inklusion, der Schaffung von
Arbeitsplätzen und der Bekämpfung der Armut beitragen (s. Pressemitteilung
des Parlaments).
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Aktuelle
soziale Themen
Vorschläge zur Stärkung des sozialen Dialogs :
Andrea Nahles, Sonderberaterin von EU-Sozialkommissar Nicolas
Schmit, zuständig für den sozialen Dialog, präsentierte am 3. Februar ihren Bericht zur Stärkung des sozialen
Dialogs als Beitrag zum Aktionsplan für die Umsetzung der europäischen Säule
sozialer Rechte (s. Social Pillar), den die
Kommission im März vorstellen wird. Auf dem Sozialgipfel am 7. und 8. Mai in Porto
soll dieser Plan von den siebenundzwanzig Mitgliedstaaten angenommen werden. Andrea
Nahles, ehemalige SPD-Vorsitzende und Arbeitsministerin von 2013 bis 2017, legt die
folgenden zehn Vorschläge vor: 1. Einrichtung eines europäischen Preises zur
Auszeichnung bewährter Praktiken des sozialen Dialogs, der alle zwei Jahre vergeben
wird und Neuerungen in diesem Bereich sichtbar machen soll. 2. Durchführung von
zwei- bis dreiwöchigen Schulungsprogrammen zum sozialen Dialog für künftige
Führungskräfte in nationalen Gewerkschaften oder Arbeitgeberorganisationen. 3.
Stärkere Beteiligung nationaler Sozialpartner bei der Ausarbeitung von Aufbau- und
Resilienzplänen, die von den Staaten im Rahmen des Europäischen Semesters vorgelegt
werden. 4. Prüfung der Arbeitsweise des dreigliedrigen Sozialgipfels (s. Tripartite Social summit), auf dem sich Sozialpartner und
Vertreter der europäischen Institutionen am Vorabend der Tagung des Europäischen
Rates treffen, sowie der Arbeitsweise des Ausschusses für den sozialen Dialog, in
dem sich die europäischen Sozialpartner branchenübergreifend austauschen. 5.
Verbesserung des Anhörungsverfahrens der europäischen Sozialpartner (auf
branchenübergreifender oder sektoraler Ebene) zu den Initiativen der Kommission auf
anderen Gebieten (Energie, Umwelt, Transport etc.). Dazu soll jede Generaldirektion
(GD) der Kommission einen Verantwortlichen für den sozialen Dialog ernennen, der
dafür sorgt, dass frühzeitig eine sinnvolle Anhörung stattfindet. 6. Mehr
europäische Vereinbarungen. Der Bericht enthält keine Patentrezepte, kündigt jedoch
an, dass die Kommission Stellung nehmen wird, sobald der EuGH in der Rechtssache
EGÖD gegen Kommission entschieden hat (s. IR Notes 156), „um
das Verfahren zu klären, wie künftige Anfragen europäischer Sozialpartner zur
Übernahme ihrer Vereinbarung ins Gemeinschaftsrecht behandelt werden. Es muss ein
transparentes Verfahren anhand von klaren Kriterien geben.‟ 7. Finanzielle
Unterstützung bei der Einrichtung einer nationalen Datenbank in jedem Mitgliedstaat
für Kollektiv- und Betriebsvereinbarungen. Diese Verzeichnisse „sind eine wertvolle
Informationsquelle, gewährleisten Transparenz und können Sozialpartnern bei der
Aushandlung neuer Tarifverträge helfen“. Fragt sich, inwiefern sich die
Vertragspartner dazu überzeugen lassen – was in manchen Staaten sicherlich nicht
einfach sein wird. 8. Finanzierung von Programmen, insbesondere durch den
Europäischen Sozialfonds, zur Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten der
Sozialpartner in den Mitgliedstaaten. 9. Förderung des Austauschs von Erfahrungen
und bewährten Praktiken durch Einrichtung einer von der Kommission unterstützten
Plattform. 10. Mehr Dialog zur Arbeit der Zukunft (Digitalisierung, Klimawandel) mit
Unterstützung der betroffenen europäischen EU-Agenturen (Eurofound, EU-OSHA und
CEDEFOP). Die europäischen Sozialpartner könnten den Vorschlag machen,
„zukunftsorientierte Dialoge dieser Art‟ in ihre künftigen Arbeitsprogramme
aufzunehmen. Der Bericht endet mit einer vorsichtigen Anregung zu einer Überprüfung
der europäischen Rahmenrichtlinie 2002/14 zu den Unterrichtungs- und
Anhörungsrechten von Arbeitnehmern, „um gemeinsame Mindeststandards für europäische
und nationale Unternehmen aufzunehmen und Missbrauch in Form von Briefkastenfirmen
oder in Lieferketten zu hindern“. Ein Vorschlag, der im Arbeitsprogramm der
Kommission nicht enthalten und von dem Kommissar Nicolas Schmit nicht begeistert
ist.
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- Reaktion der europäischen Sozialpartner :
Der Bericht von Andrea Nahles geht auf die
meisten Anforderungen ein, die die europäischen Sozialpartner am 18. Dezember
2020 in einer gemeinsamen
Erklärung stellten, auch wenn er hinsichtlich der Finanzierung des
europäischen sektoralen sozialen Dialogs vage bleibt. In einer gemeinsamen Erklärung
werfen die europäischen Sozialpartner der Dienstleistungsindustrie der
Kommission vor, die Kosten der Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog auf
sie abzuwälzen (s. Pressemitteilung UNI-Europa).
Der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst erinnert daran,
dass dieser Bericht zu einem Zeitpunkt erscheint, in dem das Vertrauen zwischen
Kommission und Sozialpartnern am Tiefpunkt ist. Er sieht einer Zusammenarbeit
mit Kommissar Nicolas Schmit über „den Umgang mit ausgehandelten Vereinbarungen“
erwartungsvoll entgegen (s. Mitteilung).
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Sorgfaltspflicht : Der
Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat mit 21 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme
und einer Enthaltung den Entwurf einer Gesetzesinitiative zur Einführung einer
Sorgfaltspflicht für europäische Unternehmen angenommen. Die Kommission wird
aufgefordert, dringend ein Gesetz vorzulegen, das Unternehmen haftbar macht, wenn
sie Menschenrechte, Umweltstandards und gute Regierungsführung verletzen oder dazu
beitragen. Das Gesetz soll auch Geschädigten den Zugang zu Rechtsmitteln garantieren
(s. Pressemitteilung). >
Weitergehende Informationen: Dokumente, die vom
Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments online gestellt wurden: 1. Studie des EPRS:
Corporate due diligence and corporate accountability; 2/ Briefing des EPRS: Towards
a mandatory EU system of due diligence for supply chains >
Aktion: eine von mehreren Gewerkschaften und NGOs
mitgetragene Kampagne zur
Einführung einer Sorgfaltspflicht.
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Europas Plan gegen den Krebs :
Am 2. Februar hat die Europäische Kommission
eine Mitteilung über „einen
Plan gegen den Krebs in Europa‟ vorgelegt. Sie betont darin, wie wichtig es
sei, „in bestimmten Umfeldern wie der Arbeitsumgebung die Exposition gegenüber
krebserregenden Stoffen zu verringern, da 52% der jährlichen arbeitsbedingten
Todesfälle in der EU auf berufsbedingte Krebserkrankungen zurückzuführen sind.‟ Sie
will „im Jahr 2022 gegebenenfalls einen Legislativvorschlag vorlegen, um die
Exposition der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber Asbest weiter zu
verringern und sie so besser vor Krebsrisiken zu schützen‟. Darüber hinaus legt der
neue strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
2021-2027 „strenge Vorgaben für die Verminderung der Chemikalienbelastung am
Arbeitsplatz‟ fest. Die Kommission wird weiterhin im Jahr 2022 eine Studie zur
Rückkehr von Krebsüberlebenden ins Berufsleben einleiten, um die nationalen
Maßnahmen in diesem Gebiet zu erfassen und verbleibende Hindernisse und
Herausforderungen aufzuzeigen. Der Europäische Gewerkschaftsbund beurteilt „das
Anspruchsniveau‟ der Kommission als „enttäuschend‟. Per Hilmersson,
stellvertretender Generalsekretär des EGB: „Mehr als 100.000 Menschen sterben jedes
Jahr an berufsbedingtem Krebs, was etwa 10 % aller Todesfälle durch Krebs in Europa
entspricht. Berufsbedingter Krebs sollte im Plan eine eigene ‚Leitinitiative‘
sein.“ (s. Pressemitteilung).
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Sektoraler
sozialer Dialog
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Rechtsprechung
Diskriminierung innerhalb einer Gruppe von
behinderten Arbeit-nehmern : Um die Beitragszahlungen an den
Staatsfonds für die Einstellung von Arbeitnehmern mit Behinderung zu verringern,
entschied die Geschäftsleitung eines polnischen Krankenhauses nach einem Treffen mit
dem Personal im Jahr 2013, den Arbeitnehmern, die ihr nach diesem Treffen eine
Bescheinigung über die Anerkennung ihrer Behinderung einreichten, einen Zuschlag zum
monatlichen Arbeitsentgelt zu gewähren. Auf diese Weise erhielten 13 Beschäftigte
einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Keinen Zuschlag erhielt eine Mitarbeiterin
dieses Krankenhauses, die eine Bescheinigung über die Anerkennung ihrer Behinderung
bereits einige Jahre zuvor eingereicht hatte. Wie 16 andere Kollegen, denen es
ebenso erging, wurde sie von dieser Lohnmaßnahme ausgeschlossen. In Auslegung von
Artikel 2 der Richtlinie 2000/78 präzisiert der Gerichtshof, dass der Schutz vor
Diskriminierung sich nicht ausschließlich auf Diskriminierungen zwischen Personen
ohne Behinderung und Personen mit Behinderung erstreckt (s. Discrimination). „Der durch
die Richtlinie verliehene Schutz wäre jedoch verkürzt, wenn davon ausgegangen werden
müsste, dass ein Fall, in dem eine solche Diskriminierung innerhalb einer Gruppe von
Personen vorliegt, die alle an einer Behinderung leiden, definitionsgemäß dem von
der Richtlinie aufgestellten Diskriminierungsverbot nur deshalb entzogen wäre, weil
die Ungleichbehandlung zwischen Personen mit Behinderungen besteht.‟ (35). Die
Richtlinie soll „einen Arbeitnehmer, der eine Behinderung […] aufweist, gegen jede
Diskriminierung wegen dieser Behinderung nicht nur gegenüber Arbeitnehmern, die
keine Behinderung aufweisen, sondern auch gegenüber Arbeitnehmern, die eine
Behinderung aufweisen, schützen.‟ (36) (EuGH,
26. Januar 2021, Rs C-16/19, VL und Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Befristetes kollektives Arbeitsabkommen zur
Telearbeit : Die im Nationalen Arbeitsrat vertretenen
Sozialpartner haben am 26. Januar ein Kollektives
Arbeitsabkommen zur Arbeit im Home-Office, die aufgrund der Corona-Krise
empfohlen oder vorgeschrieben wird (KAA Nr. 149) geschlossen. Es gilt
bis zum 31. Dezember 2021, ersetzt aber nicht KAA Nr. 85 , das die
europäische Vereinbarung über Telearbeit in nationales Recht umsetzt, denn es
gilt nur in den Fällen, in denen Arbeiten im Home-Office zur Bekämpfung der
Pandemie von den Behörden empfohlen oder angeordnet wird. Mit diesem Abkommen
werden Unternehmen, die bisher noch keine Regelung zur „normalen‟ Arbeit im
Home-Office getroffen haben, verpflichtet, Vereinbarungen zu treffen, die einen
klaren Rahmen für „Arbeiten im Home-Office aufgrund der
Corona-Krise‟ festlegen.
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Dänemark
- Vereinbarung für Lieferfahrer :
Die Gewerkschaft 3F und der Arbeitgeberverband Danks Erhverv
haben eine Branchenvereinbarung geschlossen, die alle Beschäftigten der
Lieferplattform Just Eat bis 2023 abdeckt. Darin ist ab 1. März 2021 ein
Mindeststundensatz von 16,60 Euro vorgesehen, der ab 1. März 2022 auf 17,22 Euro
ansteigt. Die wöchentliche Arbeitszeit wird von mindestens acht Stunden bis
höchstens 37 Stunden festgesetzt, mit einer Höchstanzahl von 44 Stunden inkl.
Überstunden (s. Pressemitteilung
der ETF).
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Frankreich
- Entsendung von Arbeitnehmern :
Das Arbeitsministerium hat am 21. Januar eine Anweisung zur internationalen
Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich und zur Kontrolle dieser
Entsendungen herausgegeben. Diese Anweisung gilt bei Entsendungen durch
Unternehmen mit Sitz außerhalb Frankreichs. In diesem Text werden die für die
Entsendung geltenden Gesetze und Regelungen präzisiert, insbesondere der „harte
Kern‟ der Vorschriften des französischen Arbeitsrechts, die zwingend einzuhalten
sind. Weiterhin werden die Verfahren zur Berechnung der Vergütung der
Arbeitnehmer präzisiert.
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Irland
Strategie zum Ausbau der Telearbeit :
Am 15. Januar hat die Regierung die erste nationale
Telearbeitsstrategie veröffentlicht. Ziel ist die Etablierung der Telearbeit
als ständige Option für die Zeit nach der Pandemie. Sie enthält Pläne zur Stärkung
der Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Pläne zur
Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur für die Telearbeit. Die Regierung
beabsichtigt, Gesetze zu erlassen, damit Beschäftigte das Recht auf Telearbeit
einfordern können. Ferner will sie einen Verhaltenskodex über das Recht auf
Nichterreichbarkeit einführen.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Gründung : Die
Unternehmensleitung des amerikanischen Konzerns Aptar trifft sich am 15. Februar
mit dem Besonderen Verhandlungsgremium (BVG), um den Entwurf der EBR-Vereinbarung zu
prüfen. Der Konzern hat die französische Niederlassung seiner britischen Tochter als
Vertreter zur Aushandlung der Vereinbarung bestimmt, die demzufolge französischem
Recht unterliegen wird. Aus jedem Land, das mindestens 20 Beschäftigte hat, wird ein
Vertreter in den EBR entsandt, der sich aus insgesamt 17 Mitgliedern zusammensetzt.
Der Vertreter des Vereinigten Königreichs wird die ersten vier Jahre des Mandats
Mitglied des EBR sein. Ab dem dritten Jahr werden Verhandlungen geführt, um über
dessen Zukunft im EBR zu entscheiden. Die wichtigsten Delegationen kommen aus
Frankreich (4.647 Beschäftigte und 7 EBR-Mitglieder) und Deutschland (2.156
Beschäftigte und 4 EBR-Mitglieder). Der EBR vertritt etwas mehr als 7.800
Beschäftigte in der EU. Der Vereinbarungsentwurf enthält eine sehr detaillierte
Klausel über die Zuständigkeiten des EBR und nennt zwei Themen für weitergehende
Untersuchungen: „Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“ und „nachhaltige
Entwicklung und Umwelt“, die an zwei Schulungstagen vertieft werden sollen. Den
Mitgliedern stehen jährlich 64 Stunden zur Ausübung ihrer Funktion zur Verfügung.
Diese Stundenzahl erhöht sich auf jährlich 96 Stunden für die Mitglieder des engeren
Ausschusses und auf 128 Stunden für den Vorsitzenden. Die EBR-Mitglieder können die
Einrichtung zur Durchführung der zweitägigen Schulung innerhalb der Mandatsdauer
frei wählen. Weiterhin kann der EBR einen Experten seiner Wahl für einen Auftrag von
bis zu 60.000 Euro pro Jahr einsetzen. Er kann auch den Rat von einem von
IndustriAll Europe bezeichneten Sachverständigen einholen. IndustriAll Europe hat
das BVG bereits bei den Verhandlungen unterstützt. Es ist unseres Wissens der erste
Vereinbarungsentwurf, in dem das Risiko einer Pandemie berücksichtigt wird und bei
einer Gesundheitskrise und in Ausnahmefällen Online-Meetings des EBR erlaubt werden
(Videokonferenzen oder Hybrid-Konferenzen mit Vor-Ort-Teilnehmern).
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Länderübergreifende Vereinbarung
- Mutterschaft und gemeinsame Elternschaft :
Der am 15. Dezember 2020 zwischen der
Unternehmensleitung von Solvay und Solvay Global
Forum geschlossene Nachtrag zur weltweiten Vereinbarung über
einen Sockel sozialer Schutzrechte für seine Beschäftigten aus dem Jahr
2017 steht jetzt online zur Verfügung. Die Unterzeichner verlängert die weltweit
vereinbarten 14 Wochen Mutterschaftsurlaub auf 16 Wochen und dehnen diese auf
alle im Unternehmen beschäftigten Co-Parents aus, unabhängig vom Geschlecht.
Diese Regelung tritt ab 2021 in Kraft.
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