IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 162 – Ein Algorithmus kann keinem Menschen kündigen

  IR Notes 162 – 21 April 2021
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Laurence Devillers, Professorin für Künstliche Intelligenz – Forscherin im Informatiklabor für Mechanik und Ingenieurwissenschaften (LIMSI) des Forschungszentrums CNRS

Die Europäische Kommission hat heute eine Verordnung zur Nutzung von KI veröffentlicht. Ist eine Verordnung wirklich notwendig? Welche Rolle spielen Arbeitnehmervertreter in diesem Zusammenhang?
Ja, die Verordnung über eine vertrauenswürdige künstliche Intelligenz ist notwendig. Mit der Datenschutz-Grundverordnung hatten wir bereits einen europäischen Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten, aber es fehlten noch die Vorschriften für die Nutzung. Die neue KI-Verordnung gibt die roten Linien in Form von verbotenen Anwendungen vor. Gleichzeitig lässt sie Raum für Diskussionen, um die unvermeidbaren ethischen Spannungen zu bewältigen und die Auswirkungen der KI auf die Menschheit vorauszusehen. Es ist eine wichtige Phase, denn dieser Rechtsrahmen verankert einen europäischen Ansatz, der auf unseren Werten gründet, auf den Menschenrechten und unserer Ethik, und diese Werte müssen bei der Entwicklung von KI in der Europäischen Union als Kompass dienen, damit die EU ihre Werte weltweit verteidigen kann.
Der Mensch muss weiterhin im Mittelpunkt stehen – die Tatsache, dass dieser Grundsatz in der Verordnung festgeschrieben ist, wird die Akzeptanz von KI in der Arbeitswelt und bei den Bürgern fördern. KI ist eine enorme Chance. Sie ist unsichtbar. Der Wille, sie transparenter zu gestalten, wird dem, was man damit macht, mehr Bedeutung verleihen. Zusätzlich zu den roten Linien, die die Kommission festgelegt hat, muss eine Debatte über Grenzen und Möglichkeiten von Maschinen geführt werden – in den Unternehmen, die KI herstellen, aber auch in denen, die sie einsetzen. Ziel ist nicht, den Menschen durch KI zu ersetzen, Ziel ist eine Zusammenarbeit von KI und Mensch, die eine kollektive Intelligenz ermöglichen sollte. In diesem Zusammenhang darf die Maschine keine Verantwortung tragen. Sie muss Aufgaben, die sie beherrscht, selbständig ausführen, darf aber keine Verantwortung tragen. Eine KI-Maschine ist nicht kreativ im menschlichen Sinne: Sie kann neue Dinge mit einer Geschwindigkeit und Präzision kreieren, die für einen Menschen nicht erreichbar sind, aber eine KI-Maschine weiß nichts von der Bedeutung, der Neuheit, der Schönheit und dem Nutzen von dem, was sie kreiert. Nur der Mensch verleiht den KI-Produktionen ihren Wert. Und es geht um diese Zusammenarbeit, die den Menschen vermittelt werden muss.
In den Unternehmen werden die Diskussionen zu KI fortlaufend geführt werden müssen, weil ethische Überlegungen untrennbar damit verbunden sind. Durch diese Maschinen werden wir so viel Zeit gewinnen, dass wir uns die Zeit nehmen müssen, KI zu erklären, zu trainieren, experimentieren und korrigieren. Die Menschen in einem Unternehmen haben einen Nutzen davon, wenn sie den Beitrag der Maschine gemeinsam festlegen. Dieser kollektive Konstruktionsprozess ist von entscheidender Bedeutung, denn er gibt der menschlichen Arbeit wieder einen Sinn.  Was nicht der Fall ist, wenn KI ohne Diskussionen aufgezwungen wird. Personalmanagern kommt die hohe Verantwortung zu, die Mitarbeiter für diese Herausforderungen zu schulen. Arbeitnehmervertreter müssen ihrerseits dafür sorgen, dass jeder Beschäftigte weiterhin nach freiem Willen handeln und im Unternehmen sein Bestes geben kann, damit die verschiedenen beruflichen Fachrichtungen verstehen, was sie mit diesen Maschinen herstellen werden. Es gilt, zwei Haltungen zu entwickeln: eine Haltung des Vertrauens, d. h. wir akzeptieren unsere Fähigkeit vorauszuschauen und das zu tun, was von uns verlangt wird, und eine Haltung des Zweifelns, denn wir müssen in der Lage sein, die Maschine in Frage zu stellen.

> Weitere Information hierzu auf der Website von CNPEN und GPAI zur Zukunft der Arbeit. Laurence Deviller ist auch Autorin des Buchs: „Les robots émotionnels“  (L‘Observatoire, 2020). Folgen Sie ihr auf: @lau_devil

 
  Agenda

 


27. April
Online
Vom Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) organisierte Konferenz zur Untersuchung der Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht und Umweltrecht (Exploring interfaces between labour and environmental law)


27. und 29. April
Online
Konferenz und Kongress des europäischen Gewerkschaftsverbands UNI-Europa (Programm)


7. und 8. Mai
Porto
EU-Sozialgipfel.


2. Juni
Ljubljana

Das von der EU finanzierte Netz MoveS (Arbeitnehmerfreizügigkeit und Koordinierung der sozialen Sicherheit) organisiert ein Seminar zum Thema: „Die Zukunft der Koordinierung der sozialen Sicherheit in der EU“ mit drei Schwerpunkthemen: Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, Langzeitpflege und Arbeitslosenleistungen.


10. Juni
Online

EWPCC Konferenz 2021 zur Rolle der EBR und SE-BR bei der Erörterung der Unternehmensstrategien zur Bewältigung der Herausforderungen durch Covid in den Bereichen Gesundheit, Beschäftigung und Organisation der Arbeit.

 
  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.

 
  Qui sommes-nous ?

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Pascale Turlan und Frédéric Turlan.
Erfahren Sie mehr über das 
IR Share-Team auf unserer Website.


Abonnieren Sie IR Notes Mit wenigen Klicks auf der IR Share-Website oder per Telefon unter: 
+33 (0)6 81 41 53 95


Impressum. Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy – Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 –  Stammkapital 1.500 Euro – Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue  Auguste Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21. CPPAP Nr.: 0621 Z 93933.

 

IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Ein Algorithmus kann keinem Menschen kündigen

Das Bezirksgericht Amsterdam hat am 24. Februar ein Urteil gefällt (und am 14. April veröffentlicht), bei dem es sich um die erste richterliche Entscheidung im Bereich der Beschäftigung unter Anwendung von Art. 22 der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 handeln dürfte. Darin heißt es in Bezug auf automatisierte Entscheidungen im Einzelfall: „Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt“. In der Rechtssache, die vor das Bezirksgericht Amsterdam gebracht wurde, wo sich der europäische Sitz der Plattform befindet, ging es um sechs Uber-Fahrer, fünf Briten und einen Niederländer, deren Uber-Konten von heute auf morgen deaktiviert wurden, weil ihr Benutzername an zwei verschiedenen Orten in London gleichzeitig benutzt worden sein sollte, was auf Betrug hindeutet. Mit anderen Worten wurden die Fahrer beschuldigt, ihren Benutzernamen für die Uber-App in betrügerischer Absicht an einen anderen Fahrer weitergegeben zu haben. Die von Uber getroffene Entscheidung – a priori ohne menschliches Eingreifen seitens des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und ohne dass die Betroffenen ihren Standpunkt darlegen und gegen die Entscheidung Einspruch erheben konnten – hatte außerdem zur Folge, dass sie ihre private Lizenz bei der Stelle verloren, die Taxilizenzen für London vergibt und verwaltet (Transport for London – TfL). Folglich wurde ihnen die Möglichkeit genommen, für andere Plattformen zu arbeiten. Das niederländische Gericht verurteilte das Unternehmen Uber, das bei der Verhandlung nicht vertreten war, zur Wiederaufnahme der sechs Fahrer, indem es ihre Konten innerhalb einer Woche nach dem Urteil wieder aktivierte, andernfalls wurde ein verhängtes Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro für jeden Tag Verspätung fällig. Uber muss darüber hinaus 100.000 Euro Schadenersatz zahlen, und zwar zwischen 8.200 Euro und 20.200 Euro je nach Fahrer, sowie eine Entschädigung an jeden Fahrer zur Deckung der Gerichtskosten. Diese praktische Umsetzung der EU-Verordnung erinnert daran, dass auch die fortschrittlichste Technologie unter menschlicher Kontrolle bleiben muss, vor allem, wenn die Entscheidung Menschen betrifft.
>
Weitergehende Informationen: Artikel in The Guardian (14.04), Pressemitteilung des Verbands Worker Info Exchange, der die Kläger unterstützte, und Artikel in Brave New Europe (danke Ben Wray!).


1. Europäische Union
Vorhaben

Karzinogene : Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat am 25. März seinen Bericht zur Überprüfung der Richtlinie 2004/37 über Karzinogene und Mutagene angenommen (s. Carcinogens directive revision). Mit dieser vierten Überarbeitung werden neue oder angepasste Grenzwerte für drei Stoffe festgelegt: Acrylnitril (Festlegung eines Grenzwerts), Nickelverbindungen (Festlegung eines Grenzwerts) und Benzol (Verringerung des Grenzwerts) (s. IR Notes 149). Die Abgeordneten forderten mit überwältigender Mehrheit (46 Stimmen bei 6 Enthaltungen) eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf fortpflanzungsgefährdende Stoffe, die sich nachteilig auf die Fortpflanzung auswirken und die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder zur Unfruchtbarkeit führen können.  Die Abgeordneten fordern von der Kommission vor Ende 2021 einen Aktionsplan, um Grenzwerte für 25 weitere Stoffe festzulegen, darunter auch Blei, Bleiverbindungen und Quecksilber. Weiterhin pochten sie auf den Schutz der Beschäftigten vor Gefährdung durch einen Cocktail unterschiedlicher Substanzen, die jede für sich nicht unbedingt den Grenzwert überschreiten, sowie auf die Aufnahme gefährlicher Arzneimittel, denen 12,7 Millionen Beschäftigte am Arbeitsplatz ausgesetzt sind (s. auch die Kampagne vom Europäischen Gewerkschaftsverband EGÖD zur Aufnahme gefährlicher Arzneimittel). Am 13. April hat der Ausschuss das Mandat zur Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen mit dem Rat angenommen im Hinblick auf eine Annahme in erster Lesung (s. Pressemitteilung des Parlaments) unter dem portugiesischen EU-Ratsvorsitz.  Die neuen Rechtsvorschriften könnten in allen Mitgliedstaaten ab 2023 gelten. Der Europäische Gewerkschaftsbund begrüßte diese Fortschritte (s. Pressemitteilung).


Aktuelle soziale Themen

  • Erster pandemiebedingter Einsatz des EGF: Die Europäische Kommission schlug am 31. März vor, 5 000 Arbeitnehmer und Selbständige in Estland mit 4,5 Mio. Euro zu unterstützen, die aufgrund der Covid-19-Pandemie ihren Arbeitsplatz in der Tourismusbranche verloren haben. Das ist das erste Mal, dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (s. European Globalisation Adjustment Fund) beim Verlust von Arbeitsplätzen aufgrund der Pandemie mobilisiert wird (s. Pressemitteilung).

  • Europas Zukunft: Am 19. April wurde eine mehrsprachige digitale Plattform ins Leben gerufen, über die sich europäische Bürger zu allen Themen äußern können, die sie für die Zukunft Europas für wichtig halten (s. Pressemitteilung). Die über die Plattform vorgebrachten Beiträge sollen in die Konferenz zur Zukunft Europas einfließen (s. Mitteilung der Kommission vom 22. Januar 2020 zur „Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas“), die am 9. Mai  (Europatag) von den EU-Institutionen (Kommission, Rat und Parlament) eröffnet wird. Weitere Auskunft zur Konferenz gibt eine Erklärung, die  am 10. März angenommen wurde.


Rechtsprechung

Diskriminierung aufgrund des Alters : Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einer griechischen Rechtssache, bei der es um einen Arbeitnehmer eines öffentlichen Sportzentrums ging, ein Urteil gefällt. Im Rahmen der von Griechenlands Gläubigern auferlegten Maßnahmen zur Senkung der öffentlichen Lohnkosten um 300 Mio. Euro im Jahr 2012 führte die Regierung eine „Arbeitskräftereserve“ ein. Mit dieser Regelung, die auf 30.000 Arbeitnehmer angewandt wurde, konnten Beschäftigte im Alter von 58 Jahren für 12 bis 24 Monate in diese Reserve versetzt werden, bevor sie dann in den Ruhestand traten. Innerhalb dieses Zeitraums erhielten sie 60 % ihres Entgelts, und die Zahlung einer Entlassungsentschädigung bei Beendigung des Arbeitsvertrags entfiel. Nach Auffassung des Gerichtshofs liegt eine auf dem Kriterium des Alters beruhende Ungleichbehandlung vor (s. Discrimination on the grounds of age). Ist diese aber gerechtfertigt? Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass die Notwendigkeit einer Verringerung der Schulden kein triftiger Grund ist. Die griechische Regierung erklärte, diese Maßnahme habe auch der Erhaltung der Vollbeschäftigung gedient (diese Regelung sorgte dafür, dass keine Entlassungen durchgeführt wurden) sowie dazu, die Alterspyramide zugunsten der jungen Beamten ins Gleichgewicht zu bringen. Auch wenn diese beiden Argumente recht durchsichtig sind, ermöglichen sie es dem Gerichtshof, die unmittelbare Ungleichbehandlung zu akzeptieren, da mit dem strittigen System „auch beschäftigungspolitische Ziele im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 verfolgt werden, die grundsätzlich geeignet sind, eine Ungleichbehandlung wegen des Alters objektiv und angemessen zu rechtfertigen“. Wieder ein Beispiel, das zeigt, wie leicht Mitgliedstaaten das Verbot von Altersdiskriminierung umgehen können (EuGH; 15. April 2021, Rs. C-511/19, AB und Pressemitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Frankreich

  • Schärfere Gesundheitsmaßnahmen : Im Kampf gegen die COVID-19-Epidemie hat die Regierung am 8. April das nationale Protokoll verschärft, das die Verpflichtungen von Unternehmen zum Homeoffice und die Vorschriften zur Gemeinschaftsverpflegung festlegt. Ab sofort ist Telearbeit an mindestens vier Tagen in der Woche vorgeschrieben, und jedes Unternehmen muss „einen Aktionsplan für die kommenden Wochen“ erstellen, „um die Präsenz von Beschäftigten in der Firma auf ein Minimum zu beschränken“.

Irland

Telearbeit : Im Rahmen ihrer am 17. Januar veröffentlichten Strategie zur Telearbeit „Remote Working Strategy“ (s. IR Notes 157) hat die Regierung zusammen mit den Sozialpartnern den Einsatz von Telearbeit organisiert und über einen neuen, am 1. April herausgegebenen Verhaltenskodex (Code of Practice on Right to Disconnect) (s. Pressemitteilung) ein sofortiges Recht auf Nichterreichbarkeit eingeführt. Dieser Kodex dient Unternehmen und Beschäftigten als Leitfaden und gibt bewährte Verfahren vor. Er ist zwar nicht rechtsverbindlich, kann aber bei Streitigkeiten herangezogen werden. „Das Recht auf Nichterreichbarkeit bezieht sich auf das Recht der Beschäftigten, außerhalb der normalen Arbeitszeit von der Arbeit abzuschalten und nicht auf berufliche Kommunikation wie E-Mails, Telefonanrufe oder sonstige Nachrichten zu reagieren.“ In diesem Kodex sind drei Rechte verankert: 1. „Das Recht eines Beschäftigten, Arbeit nicht routinemäßig außerhalb der normalen Arbeitszeit zu verrichten.“ 2. „Das Recht auf Straffreiheit, wenn man sich weigert, Arbeit außerhalb der normalen Arbeitszeit zu verrichten“ und 3. „Die Pflicht, das Recht Dritter auf Nichterreichbarkeit zu respektieren (z. B. indem man außerhalb der Arbeitszeit nicht routinemäßig E-Mails schreibt oder anruft).“ Der Ausschuss für Beziehungen am Arbeitsplatz Workplace Relations Commission (WRC) organisiert ferner online eine landesweite öffentliche Konsultation zur Aufnahme des Rechts auf Telearbeit im Arbeitsrecht. Die Regierung will für die Telearbeit einen „klaren Rahmen“ vorgeben und je nach Fall „ein Hybrid- oder ein Mischmodell“ anstreben, bei dem das „Arbeiten im Homeoffice und am Arbeitsplatz kombiniert wird“ und es „einen festen Kern von Ankermitarbeitern gibt, die die meiste Zeit im Büro oder am Standort sind, weil sie erforderlich sind“.



  • Elternzeit verlängert: Kraft des Gesetzes Parent’s Leave and Benefit Act 2019, das durch das Family Leave and Miscellaneous Provisions Act 2021 abgeändert wurde, verlängert sich die Elternzeit eines „Elternteils“ von zwei auf fünf Wochen. Diese Zeit muss in den ersten beiden Lebensjahren des Kindes genommen werden, bei einer Adoption in den ersten beiden Jahren nach Aufnahme des Kindes in die Familie. Jedes Elternteil kann diese Elternzeit in Anspruch nehmen. Dieser bezahlte Urlaub gilt zusätzlich zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub (Paternity leave) sowie zum Elternurlaub (Parental leave, unbezahlter Urlaub bis zu 26 Wochen) (s. Mitteilung).


Italien

Plattform-Unternehmen : Am 24. März  haben die Gewerkschaftsverbände Cgil, Cisl und Uil sowie der Arbeitgeberverband Assodelivery im Beisein von Arbeitsminister Andrea Orlando eine Vereinbarung unterzeichnet (s. Pressemitteilung des Arbeitsministeriums). Mit diesem „experimentellen Rahmenprotokoll für Legalität und gegen Schwarzarbeit, rechtswidrige Vergabe von Unteraufträgen und Ausbeutung der Arbeitskraft bei der Essenslieferung soll die illegale Arbeitsvermittlung und das Phänomen der sogenannten Caporalato (Zwangsarbeit) sowie ganz allgemein jede Form von Ausbeutung der Arbeitskraft im komplexen Sektor der Warenlieferung an Dritte bekämpft werden“. Die Unterzeichneten haben nun 6 Monate Zeit, den Verpflichtungen des Protokolls nachzukommen, die sich in erster Linie auf die Überwachung der Arbeitsorganisation und die Algorithmen zur Bewertung der Leistung beziehen. Es geht um drei wichtige Punkte: 1. Die Mitgliedsunternehmen von Assodelivery verpflichten sich, eine Organisationsform nach Gesetzesverordnung Nr. 231/2001 zu übernehmen, mit der Fehlverhalten innerhalb eines Unternehmens vermieden wird, sowie einen Ethik-Kodex einzuführen. 2. Die Plattformen verpflichten sich, keine Drittunternehmen zur Durchführung der Lieferungen zu beauftragen, zumindest nicht bis zur Schaffung eines speziellen Registers. 3. Einrichtung einer nationalen Stelle zum Schutz und zur Überwachung der Dynamik des Einsatzes der Beschäftigten mit dem Ziel, mögliche illegale Aktivitäten zu erkenne.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Vereinigtes Königreich weiterhin vertreten : Nach jahrelangen angespannten Gesprächen unterzeichneten die Unternehmensleitung der Safran-Gruppe (55.000 Beschäftigte in Europa), ihr Eurobetriebsrat und ein Vertreter von IndustriAll Europe am 30. März einen Nachtrag zur Fortführung der britischen Vertretung im EBR. Aufgrund der Tatsache, dass das Vereinigte Königreich „nicht mehr die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen“ erfüllt, um nach Ablauf des Übergangszeitraums (31.12.2020) „über eine Vertretung im Europäischen Betriebsrat“ zu verfügen, betonen die Vertragsparteien, dass „die Vertretung der Beschäftigten des Vereinigten Königreichs seit der Gründung des Betriebsrates sichergestellt wurde“ und sie daher ausdrücklich vereinbaren, „dass das Vereinigte Königreich im Umfang der Vereinbarung bleibt, seine Mitglieder […] beibehalten und ihre Befugnisse in der gleichen Weise wie die anderen Mitgliedstaaten aufrechterhalten werden“. Mit diesem Nachtrag will die Gruppe das Präsidium des EBR stärken, das von fünf auf sieben Mitglieder aufgestockt wird, von denen vier, soweit möglich, aus anderen Ländern als Frankreich kommen sollen. Diese Änderung ist „in Anbetracht der Herausforderungen des europäischen Sozialdialogs und der intensiven Tätigkeit des Präsidiums des Europäischen Betriebsrates“ notwendig. In seinem Newsletter betont der EBR, dass „die Unterzeichnung das Ende eines fünf Jahre andauernden Einsatzes Ihrer Europäischen Abgeordneten markiert, damit die Rechte auf Unterrichtung und Anhörung und auf die Beteiligung des zweitgrößten Landes der Gruppe in Bezug auf die Mitarbeiterzahl nicht geschwächt werden“. Das Präsidium sieht hierin „ein positives Signal seitens der neuen Führung“ des Unternehmens.



Engerer Ausschuss und Brexit : Nachtrag Nr. 8 zur EBR-Vereinbarung von Saint-Gobain wurde am 18. Dezember 2020 unterzeichnet – mehr als 10 Jahre nach dem letzten Nachtrag – und vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut veröffentlicht. In diesem Nachtrag geht es einerseits um die Änderung der Konzernorganisation, die nicht mehr nach „Delegationen“, sondern nach Ländern oder Ländergruppen funktioniert, und zum anderen um den Brexit. In Bezug auf Letzteren sind die abgedeckten Länder aufgelistet, darunter Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Der EBR besteht aus 70 Mitgliedern und tagt mindestens einmal im Jahr, während der engere Ausschuss mit seinen 9 Mitgliedern vier Mal jährlich einen Tag lang berät. Diesen Tagungen geht jeweils eine eintägige Vorbereitungssitzung voraus. Die Mitglieder des engeren Ausschusses haben ein Zeitguthaben von 30 Stunden pro Halbjahr, der Vorsitzende 80 Stunden. Dieses Guthaben kann auch bei der Telearbeit verwendet werden. Wenn in einem Halbjahr eine außerordentliche Sitzung stattfindet, kann dieses Guthaben auf 40 bzw. 120 Stunden aufgestockt werden. Die Mitglieder verfügen ferner über einen Gemeinschaftsraum in Microsoft Teams, Administrator ist der Vorsitzende. Der Nachtrag bestätigt das Mandat, das der EBR dem engeren Ausschuss gibt, „um in seinem Namen seine Befugnisse in Bezug auf das Recht auf Unterrichtung und Anhörung auszuüben“. In einer Klausel sind halbjährliche Sitzungen der Mitglieder des engeren Ausschusses mit der Unternehmensleitung eines Landes oder einer Ländergruppe vorgesehen, um eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen und der Strategie der Gruppe zu machen.


4. Studien und Berichte

Übersicht über Arbeitsbeziehungen und Beschäftigung während der Pandemie: : Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) veröffentlicht eine Untersuchung über die Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen in der EU im Jahr 2020 (Working life in the COVID-19 pandemic 2020) mit 29 Länderberichten der Eurofound-Korrespondenten (darunter auch IR Share, Herausgeber von IR Notes). Diese Länderberichte zeigen, wie die Mitgliedstaaten mit der Pandemie umgegangen sind, und stellen die Rolle der Sozialpartner sowie die wichtigsten Gesetzesänderungen in diesem Jahr heraus. Ein erster zusammenfassender Artikel spricht von einem deutlichen Rückgang der Arbeitskampfmaßnahmen (Relative calm on the industrial action front in 2020).



  • Arbeitskosten pro Stunde: 2020 wurden die Arbeitskosten pro Stunde in der Gesamtwirtschaft auf 28,5 Euro in der EU und 32,5 Euro im Euro-Raum geschätzt, wie aus den neuesten Statistiken von Eurostat hervorgeht. Dies ist ein Anstieg (+ 3,1 % in der EU und + 2,9 % im Euro-Raum) gegenüber 2019, als sie noch bei 27,70 Euro bzw. 31,40 Euro lagen. Die niedrigsten Arbeitskosten pro Stunde wurden in Bulgarien (6,50 €), Rumänien (8,10 €) und Ungarn (9,90 €) verzeichnet, die höchsten in Dänemark (45,80 €), Luxemburg (42,10 €) und Belgien (41,10 €). Alle Mitgliedstaaten weisen gestiegene Arbeitskosten auf – mit Ausnahme von Malta (-4,7 %), Zypern (-2,7 %), Irland (-2,7 %) und Kroatien (- 1 %). Einen Anstieg von 7 % und mehr zeigen Portugal (+ 8,6 %), Ungarn (+ 7,9 %), Bulgarien (+ 7,8 %), Litauen (+ 7,5 %), Tschechien (+ 7,4 %), Rumänien (+ 7,2 %) und die Slowakei (+ 7 %).

  • Menschenrechte und Sorgfaltspflicht: Der Jahresbericht 2020/21 von Amnesty International zur weltweiten Lage der Menschenrechte deckt 149 Länder ab und analysiert die wichtigsten Entwicklungen 2020 bei den Menschenrechten weltweit. Die Pandemie deckt systembedingte Ungleichheiten auf, unter denen Minderheiten, Gesundheitspersonal und Frauen leiden, die zu den am stärksten betroffenen Teilen der Bevölkerung zählen. Mit Blick auf Europa ruft der Bericht die Regierungen dazu auf, „ihre unzureichenden Zeitpläne [zu] beschleunigen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und den Kohlenstoffausstoß auf Null zu senken“ und „sämtliche Konjunkturmaßnahmen für Unter-nehmen mit einem hohen Ausstoß an Treibhausgasen an die Bedingung [zu] knüpfen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums aus den fossilen Brennstoffen auszusteigen“. Die NRO unterstützt ferner eine Richtlinie zur Sorgfaltspflicht, damit „Unternehmen gesetzlich zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet sowie für die Umweltschäden innerhalb ihrer Wertschöpfungskette zur Rechenschaft gezogen werden, und dass Betroffene Zugang zu Rechtsmitteln haben“.

 

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

IR Notes
Gemeinsam ein soziales Europa aufbauen

Der IR Notes-Newsletter bietet jedem in Europa Zugang zu einer unabhängigen, zuverlässigen und unparteiischen Informationsquelle zu Themen rund um die Arbeitsbeziehungen

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli, Director General of CEEMET (*) On the delays in transposing the ‘pay transparency’ directive “We are calling for the application of the directive to be suspended while we assess what can be simplified – not to reduce rights, but...

read more...
European Union – Social update

European Union – Social update

European Works Councils The Expert Group set up by the European Commission to help Member States transpose the new Directive (EU) 2025/2450 on European Works Councils is due to submit its report this summer. This report may constitute a useful point of reference when...

read more...
A step in coordination of national social security systems

A step in coordination of national social security systems

At last, a step forward for freedom of movement for workers in the EU On 22 April, representatives of the Council and Parliament reached a provisional agreement on revising the rules on coordination of national social security systems, as provided for by regulation...

read more...
Picture of Nora Krokovay

A question for… Nora Krokovay

A question for…Nora Krokovay, Senior Analyst at Kopint-Tárki What changes can we expect in terms of social dialogue and labour law in Hungary following the elections that brought an end to Viktor Orbán’s 16-year leadership? The atmosphere was very euphoric and joyful...

read more...
Improvements in job quality

Improvements in job quality

Eurofound notes improvements in job quality in Europe Now that the European Commission has announced its intention to present a bill on job quality by the year end, the results of the latest European Working Conditions Survey (EWCS) will be scrutinised very...

read more...
Is pay transparency the new enemy to be targeted?

Is pay transparency the new enemy to be targeted?

After seeing off the corporate sustainability reporting and due diligence directives, Member States appear ready to tackle the pay transparency directive, which is due to be transposed in Member States by 7 June 2026.Not only are many countries behind schedule, but a...

read more...
A question to… Lidia Gil Otero

A question to… Lidia Gil Otero

A question for…Lidia Gil Otero, PhD Assistant Professor in Labour and Social Security Law at Santiago de Compostela University In the context of the Digilare project (*), you advocate using the transposition of the Platform Work Directive, which is due to be completed...

read more...