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IR Notes 162 – 21 April 2021
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Laurence Devillers, Professorin für Künstliche Intelligenz – Forscherin
im Informatiklabor für Mechanik und Ingenieurwissenschaften (LIMSI) des
Forschungszentrums CNRS
Die Europäische Kommission hat
heute eine Verordnung
zur Nutzung von KI veröffentlicht. Ist eine Verordnung
wirklich notwendig? Welche Rolle spielen Arbeitnehmervertreter
in diesem Zusammenhang? Ja, die Verordnung über eine
vertrauenswürdige künstliche Intelligenz ist notwendig. Mit der
Datenschutz-Grundverordnung hatten wir bereits einen europäischen
Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten, aber es fehlten noch
die Vorschriften für die Nutzung. Die neue KI-Verordnung gibt die
roten Linien in Form von verbotenen Anwendungen vor. Gleichzeitig
lässt sie Raum für Diskussionen, um die unvermeidbaren ethischen
Spannungen zu bewältigen und die Auswirkungen der KI auf die
Menschheit vorauszusehen. Es ist eine wichtige Phase, denn dieser
Rechtsrahmen verankert einen europäischen Ansatz, der auf unseren
Werten gründet, auf den Menschenrechten und unserer Ethik, und diese
Werte müssen bei der Entwicklung von KI in der Europäischen Union
als Kompass dienen, damit die EU ihre Werte weltweit verteidigen
kann. Der Mensch muss
weiterhin im Mittelpunkt stehen – die Tatsache, dass dieser
Grundsatz in der Verordnung festgeschrieben ist, wird die Akzeptanz
von KI in der Arbeitswelt und bei den Bürgern fördern. KI ist eine
enorme Chance. Sie ist unsichtbar. Der Wille, sie transparenter zu
gestalten, wird dem, was man damit macht, mehr Bedeutung verleihen.
Zusätzlich zu den roten Linien, die die Kommission festgelegt hat,
muss eine Debatte über Grenzen und Möglichkeiten von Maschinen
geführt werden – in den Unternehmen, die KI herstellen, aber auch in
denen, die sie einsetzen. Ziel ist nicht, den Menschen durch KI zu
ersetzen, Ziel ist eine Zusammenarbeit von KI und Mensch, die eine
kollektive Intelligenz ermöglichen sollte. In diesem Zusammenhang
darf die Maschine keine Verantwortung tragen. Sie muss Aufgaben, die
sie beherrscht, selbständig ausführen, darf aber keine Verantwortung
tragen. Eine KI-Maschine ist nicht kreativ im menschlichen Sinne:
Sie kann neue Dinge mit einer Geschwindigkeit und Präzision
kreieren, die für einen Menschen nicht erreichbar sind, aber eine
KI-Maschine weiß nichts von der Bedeutung, der Neuheit, der
Schönheit und dem Nutzen von dem, was sie kreiert. Nur der Mensch
verleiht den KI-Produktionen ihren Wert. Und es geht um diese
Zusammenarbeit, die den Menschen vermittelt werden
muss. In den Unternehmen
werden die Diskussionen zu KI fortlaufend geführt werden müssen,
weil ethische Überlegungen untrennbar damit verbunden sind. Durch
diese Maschinen werden wir so viel Zeit gewinnen, dass wir uns die
Zeit nehmen müssen, KI zu erklären, zu trainieren, experimentieren
und korrigieren. Die Menschen in einem Unternehmen haben einen
Nutzen davon, wenn sie den Beitrag der Maschine gemeinsam festlegen.
Dieser kollektive Konstruktionsprozess ist von entscheidender
Bedeutung, denn er gibt der menschlichen Arbeit wieder einen Sinn.
Was nicht der Fall ist, wenn KI ohne Diskussionen aufgezwungen wird.
Personalmanagern kommt die hohe Verantwortung zu, die Mitarbeiter
für diese Herausforderungen zu schulen. Arbeitnehmervertreter müssen
ihrerseits dafür sorgen, dass jeder Beschäftigte weiterhin nach
freiem Willen handeln und im Unternehmen sein Bestes geben kann,
damit die verschiedenen beruflichen Fachrichtungen verstehen, was
sie mit diesen Maschinen herstellen werden. Es gilt, zwei Haltungen
zu entwickeln: eine Haltung des Vertrauens, d. h. wir akzeptieren
unsere Fähigkeit vorauszuschauen und das zu tun, was von uns
verlangt wird, und eine Haltung des Zweifelns, denn wir müssen in
der Lage sein, die Maschine in Frage zu
stellen.
> Weitere
Information hierzu auf der Website von CNPEN
und GPAI zur Zukunft der Arbeit.
Laurence Deviller ist auch Autorin des Buchs: „Les
robots émotionnels“ (L‘Observatoire, 2020). Folgen Sie ihr
auf: @lau_devil
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Agenda
27.
April Online Vom
Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) organisierte Konferenz zur
Untersuchung der Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht und Umweltrecht
(Exploring
interfaces between labour and environmental law)
27. und 29. April
Online
Konferenz und Kongress des europäischen Gewerkschaftsverbands UNI-Europa
(Programm)
7. und 8. Mai
Porto EU-Sozialgipfel.
2.
Juni Ljubljana
Das von der EU finanzierte Netz MoveS
(Arbeitnehmerfreizügigkeit und Koordinierung der sozialen Sicherheit)
organisiert ein Seminar zum Thema: „Die Zukunft der Koordinierung der
sozialen Sicherheit in der EU“ mit drei Schwerpunkthemen:
Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, Langzeitpflege und
Arbeitslosenleistungen.
10.
Juni Online
EWPCC
Konferenz 2021 zur Rolle der EBR und SE-BR bei der Erörterung
der Unternehmensstrategien zur Bewältigung der Herausforderungen durch
Covid in den Bereichen Gesundheit, Beschäftigung und Organisation der
Arbeit.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound
veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR
Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die
Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem
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Das Team: Diese
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Nr.: 0621 Z 93933.
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In den
Schlagzeilen
Ein
Algorithmus kann keinem Menschen kündigen
Das Bezirksgericht Amsterdam hat am 24. Februar ein Urteil gefällt (und am 14. April
veröffentlicht), bei dem es sich um die erste richterliche Entscheidung im
Bereich der Beschäftigung unter Anwendung von Art. 22 der Datenschutz-Grundverordnung
vom 27. April 2016 handeln dürfte. Darin heißt es in Bezug auf
automatisierte Entscheidungen im Einzelfall: „Die betroffene Person hat das Recht,
nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich
Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber
rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt“.
In der Rechtssache, die vor das Bezirksgericht Amsterdam gebracht wurde, wo sich der
europäische Sitz der Plattform befindet, ging es um sechs Uber-Fahrer, fünf Briten
und einen Niederländer, deren Uber-Konten von heute auf morgen deaktiviert wurden,
weil ihr Benutzername an zwei verschiedenen Orten in London gleichzeitig benutzt
worden sein sollte, was auf Betrug hindeutet. Mit anderen Worten wurden die Fahrer
beschuldigt, ihren Benutzernamen für die Uber-App in betrügerischer Absicht an einen
anderen Fahrer weitergegeben zu haben. Die von Uber getroffene Entscheidung – a
priori ohne menschliches Eingreifen seitens des für die Datenverarbeitung
Verantwortlichen und ohne dass die Betroffenen ihren Standpunkt darlegen und gegen
die Entscheidung Einspruch erheben konnten – hatte außerdem zur Folge, dass sie ihre
private Lizenz bei der Stelle verloren, die Taxilizenzen für London vergibt und
verwaltet (Transport for London – TfL). Folglich wurde ihnen die Möglichkeit
genommen, für andere Plattformen zu arbeiten. Das niederländische Gericht
verurteilte das Unternehmen Uber, das bei der Verhandlung nicht vertreten war, zur
Wiederaufnahme der sechs Fahrer, indem es ihre Konten innerhalb einer Woche nach dem
Urteil wieder aktivierte, andernfalls wurde ein verhängtes Zwangsgeld in Höhe von
5.000 Euro für jeden Tag Verspätung fällig. Uber muss darüber hinaus 100.000 Euro
Schadenersatz zahlen, und zwar zwischen 8.200 Euro und 20.200 Euro je nach Fahrer,
sowie eine Entschädigung an jeden Fahrer zur Deckung der Gerichtskosten. Diese
praktische Umsetzung der EU-Verordnung erinnert daran, dass auch die
fortschrittlichste Technologie unter menschlicher Kontrolle bleiben muss, vor allem,
wenn die Entscheidung Menschen betrifft. > Weitergehende Informationen: Artikel
in The Guardian (14.04), Pressemitteilung
des Verbands Worker Info Exchange,
der die Kläger unterstützte, und Artikel
in Brave New Europe (danke Ben Wray!).
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1.
Europäische Union
Vorhaben
Karzinogene : Der Ausschuss für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat am 25.
März seinen Bericht zur Überprüfung der Richtlinie 2004/37 über Karzinogene und
Mutagene angenommen (s. Carcinogens directive
revision). Mit dieser vierten Überarbeitung werden neue oder
angepasste Grenzwerte für drei Stoffe festgelegt: Acrylnitril (Festlegung eines
Grenzwerts), Nickelverbindungen (Festlegung eines Grenzwerts) und Benzol
(Verringerung des Grenzwerts) (s. IR Notes 149). Die
Abgeordneten forderten mit überwältigender Mehrheit (46 Stimmen bei 6 Enthaltungen)
eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf fortpflanzungsgefährdende
Stoffe, die sich nachteilig auf die Fortpflanzung auswirken und die Fruchtbarkeit
beeinträchtigen oder zur Unfruchtbarkeit führen können. Die Abgeordneten fordern
von der Kommission vor Ende 2021 einen Aktionsplan, um Grenzwerte für 25 weitere
Stoffe festzulegen, darunter auch Blei, Bleiverbindungen und Quecksilber. Weiterhin
pochten sie auf den Schutz der Beschäftigten vor Gefährdung durch einen Cocktail
unterschiedlicher Substanzen, die jede für sich nicht unbedingt den Grenzwert
überschreiten, sowie auf die Aufnahme gefährlicher Arzneimittel, denen 12,7
Millionen Beschäftigte am Arbeitsplatz ausgesetzt sind (s. auch die Kampagne
vom Europäischen Gewerkschaftsverband EGÖD zur Aufnahme gefährlicher Arzneimittel).
Am 13. April hat der Ausschuss das Mandat zur Aufnahme interinstitutioneller
Verhandlungen mit dem Rat angenommen im Hinblick auf eine Annahme in erster Lesung
(s. Pressemitteilung
des Parlaments) unter dem portugiesischen EU-Ratsvorsitz. Die neuen
Rechtsvorschriften könnten in allen Mitgliedstaaten ab 2023 gelten. Der Europäische
Gewerkschaftsbund begrüßte diese Fortschritte (s. Pressemitteilung).
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Aktuelle
soziale Themen
- Erster pandemiebedingter Einsatz des EGF:
Die Europäische Kommission schlug am 31. März vor, 5 000
Arbeitnehmer und Selbständige in Estland mit 4,5 Mio. Euro zu unterstützen, die
aufgrund der Covid-19-Pandemie ihren Arbeitsplatz in der Tourismusbranche
verloren haben. Das ist das erste Mal, dass der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (s. European Globalisation Adjustment
Fund) beim Verlust von Arbeitsplätzen aufgrund der Pandemie
mobilisiert wird (s. Pressemitteilung).
- Europas Zukunft: Am 19.
April wurde eine mehrsprachige digitale Plattform ins Leben gerufen, über die
sich europäische Bürger zu allen Themen äußern können, die sie für die Zukunft
Europas für wichtig halten (s. Pressemitteilung).
Die über die Plattform vorgebrachten Beiträge sollen in die Konferenz zur
Zukunft Europas einfließen (s. Mitteilung der Kommission vom 22. Januar 2020 zur
„Gestaltung
der Konferenz zur Zukunft Europas“), die am 9. Mai (Europatag)
von den EU-Institutionen (Kommission, Rat und Parlament) eröffnet wird. Weitere
Auskunft zur Konferenz gibt eine Erklärung,
die am 10. März angenommen wurde.
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Rechtsprechung
Diskriminierung aufgrund des Alters :
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einer griechischen
Rechtssache, bei der es um einen Arbeitnehmer eines öffentlichen Sportzentrums ging,
ein Urteil gefällt. Im Rahmen der von Griechenlands Gläubigern auferlegten Maßnahmen
zur Senkung der öffentlichen Lohnkosten um 300 Mio. Euro im Jahr 2012 führte die
Regierung eine „Arbeitskräftereserve“ ein. Mit dieser Regelung, die auf 30.000
Arbeitnehmer angewandt wurde, konnten Beschäftigte im Alter von 58 Jahren für 12 bis
24 Monate in diese Reserve versetzt werden, bevor sie dann in den Ruhestand traten.
Innerhalb dieses Zeitraums erhielten sie 60 % ihres Entgelts, und die Zahlung einer
Entlassungsentschädigung bei Beendigung des Arbeitsvertrags entfiel. Nach Auffassung
des Gerichtshofs liegt eine auf dem Kriterium des Alters beruhende
Ungleichbehandlung vor (s. Discrimination on the grounds of
age). Ist diese aber gerechtfertigt? Der Gerichtshof ist der
Ansicht, dass die Notwendigkeit einer Verringerung der Schulden kein triftiger Grund
ist. Die griechische Regierung erklärte, diese Maßnahme habe auch der Erhaltung der
Vollbeschäftigung gedient (diese Regelung sorgte dafür, dass keine Entlassungen
durchgeführt wurden) sowie dazu, die Alterspyramide zugunsten der jungen Beamten ins
Gleichgewicht zu bringen. Auch wenn diese beiden Argumente recht durchsichtig sind,
ermöglichen sie es dem Gerichtshof, die unmittelbare Ungleichbehandlung zu
akzeptieren, da mit dem strittigen System „auch beschäftigungspolitische Ziele im
Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 verfolgt werden, die grundsätzlich
geeignet sind, eine Ungleichbehandlung wegen des Alters objektiv und angemessen zu
rechtfertigen“. Wieder ein Beispiel, das zeigt, wie leicht Mitgliedstaaten das
Verbot von Altersdiskriminierung umgehen können (EuGH;
15. April 2021, Rs. C-511/19, AB und Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Frankreich
- Schärfere Gesundheitsmaßnahmen :
Im Kampf gegen die COVID-19-Epidemie hat
die Regierung am 8. April das nationale
Protokoll verschärft, das die Verpflichtungen von Unternehmen zum
Homeoffice und die Vorschriften zur Gemeinschaftsverpflegung festlegt. Ab sofort
ist Telearbeit an mindestens vier Tagen in der Woche vorgeschrieben, und jedes
Unternehmen muss „einen Aktionsplan für die kommenden Wochen“ erstellen, „um die
Präsenz von Beschäftigten in der Firma auf ein Minimum zu beschränken“.
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Irland
Telearbeit : Im Rahmen ihrer am
17. Januar veröffentlichten Strategie zur Telearbeit „Remote Working
Strategy“ (s. IR Notes 157) hat
die Regierung zusammen mit den Sozialpartnern den Einsatz von Telearbeit organisiert
und über einen neuen, am 1. April herausgegebenen Verhaltenskodex (Code
of Practice on Right to Disconnect) (s. Pressemitteilung)
ein sofortiges Recht auf Nichterreichbarkeit eingeführt. Dieser Kodex dient
Unternehmen und Beschäftigten als Leitfaden und gibt bewährte Verfahren vor. Er ist
zwar nicht rechtsverbindlich, kann aber bei Streitigkeiten herangezogen werden. „Das
Recht auf Nichterreichbarkeit bezieht sich auf das Recht der Beschäftigten,
außerhalb der normalen Arbeitszeit von der Arbeit abzuschalten und nicht auf
berufliche Kommunikation wie E-Mails, Telefonanrufe oder sonstige Nachrichten zu
reagieren.“ In diesem Kodex sind drei Rechte verankert: 1. „Das Recht eines
Beschäftigten, Arbeit nicht routinemäßig außerhalb der normalen Arbeitszeit zu
verrichten.“ 2. „Das Recht auf Straffreiheit, wenn man sich weigert, Arbeit
außerhalb der normalen Arbeitszeit zu verrichten“ und 3. „Die Pflicht, das Recht
Dritter auf Nichterreichbarkeit zu respektieren (z. B. indem man außerhalb der
Arbeitszeit nicht routinemäßig E-Mails schreibt oder anruft).“ Der Ausschuss für
Beziehungen am Arbeitsplatz Workplace Relations Commission (WRC)
organisiert ferner online eine landesweite
öffentliche Konsultation zur Aufnahme des Rechts auf Telearbeit im
Arbeitsrecht. Die Regierung will für die Telearbeit einen „klaren Rahmen“ vorgeben
und je nach Fall „ein Hybrid- oder ein Mischmodell“ anstreben, bei dem das „Arbeiten
im Homeoffice und am Arbeitsplatz kombiniert wird“ und es „einen festen Kern von
Ankermitarbeitern gibt, die die meiste Zeit im Büro oder am Standort sind, weil sie
erforderlich sind“.
- Elternzeit verlängert:
Kraft des Gesetzes Parent’s Leave and Benefit Act 2019,
das durch das Family
Leave and Miscellaneous Provisions Act 2021 abgeändert wurde,
verlängert sich die Elternzeit eines „Elternteils“ von zwei auf fünf Wochen.
Diese Zeit muss in den ersten beiden Lebensjahren des Kindes genommen werden,
bei einer Adoption in den ersten beiden Jahren nach Aufnahme des Kindes in die
Familie. Jedes Elternteil kann diese Elternzeit in Anspruch nehmen. Dieser
bezahlte Urlaub gilt zusätzlich zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub (Paternity
leave) sowie zum Elternurlaub (Parental
leave, unbezahlter Urlaub bis zu 26 Wochen) (s. Mitteilung).
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Italien
Plattform-Unternehmen :
Am 24. März haben die Gewerkschaftsverbände
Cgil, Cisl und Uil sowie der Arbeitgeberverband Assodelivery im Beisein von
Arbeitsminister Andrea Orlando eine Vereinbarung unterzeichnet
(s. Pressemitteilung
des Arbeitsministeriums). Mit diesem „experimentellen Rahmenprotokoll für Legalität
und gegen Schwarzarbeit, rechtswidrige Vergabe von Unteraufträgen und Ausbeutung der
Arbeitskraft bei der Essenslieferung soll die illegale Arbeitsvermittlung und das
Phänomen der sogenannten Caporalato (Zwangsarbeit) sowie ganz allgemein
jede Form von Ausbeutung der Arbeitskraft im komplexen Sektor der Warenlieferung an
Dritte bekämpft werden“. Die Unterzeichneten haben nun 6 Monate Zeit, den
Verpflichtungen des Protokolls nachzukommen, die sich in erster Linie auf die
Überwachung der Arbeitsorganisation und die Algorithmen zur Bewertung der Leistung
beziehen. Es geht um drei wichtige Punkte: 1. Die Mitgliedsunternehmen von
Assodelivery verpflichten sich, eine Organisationsform nach Gesetzesverordnung Nr.
231/2001 zu übernehmen, mit der Fehlverhalten innerhalb eines Unternehmens vermieden
wird, sowie einen Ethik-Kodex einzuführen. 2. Die Plattformen verpflichten sich,
keine Drittunternehmen zur Durchführung der Lieferungen zu beauftragen, zumindest
nicht bis zur Schaffung eines speziellen Registers. 3. Einrichtung einer nationalen
Stelle zum Schutz und zur Überwachung der Dynamik des Einsatzes der Beschäftigten
mit dem Ziel, mögliche illegale Aktivitäten zu erkenne.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Vereinigtes Königreich weiterhin vertreten :
Nach jahrelangen angespannten Gesprächen
unterzeichneten die Unternehmensleitung der Safran-Gruppe (55.000 Beschäftigte
in Europa), ihr Eurobetriebsrat und ein Vertreter von IndustriAll Europe am 30. März
einen Nachtrag
zur Fortführung der britischen Vertretung im EBR. Aufgrund der Tatsache, dass das
Vereinigte Königreich „nicht mehr die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen“
erfüllt, um nach Ablauf des Übergangszeitraums (31.12.2020) „über eine Vertretung im
Europäischen Betriebsrat“ zu verfügen, betonen die Vertragsparteien, dass „die
Vertretung der Beschäftigten des Vereinigten Königreichs seit der Gründung des
Betriebsrates sichergestellt wurde“ und sie daher ausdrücklich vereinbaren, „dass
das Vereinigte Königreich im Umfang der Vereinbarung bleibt, seine Mitglieder […]
beibehalten und ihre Befugnisse in der gleichen Weise wie die anderen
Mitgliedstaaten aufrechterhalten werden“. Mit diesem Nachtrag will die Gruppe das
Präsidium des EBR stärken, das von fünf auf sieben Mitglieder aufgestockt wird, von
denen vier, soweit möglich, aus anderen Ländern als Frankreich kommen sollen. Diese
Änderung ist „in Anbetracht der Herausforderungen des europäischen Sozialdialogs und
der intensiven Tätigkeit des Präsidiums des Europäischen Betriebsrates“ notwendig.
In seinem Newsletter
betont der EBR, dass „die Unterzeichnung das Ende eines fünf Jahre andauernden
Einsatzes Ihrer Europäischen Abgeordneten markiert, damit die Rechte auf
Unterrichtung und Anhörung und auf die Beteiligung des zweitgrößten Landes der
Gruppe in Bezug auf die Mitarbeiterzahl nicht geschwächt werden“. Das Präsidium
sieht hierin „ein positives Signal seitens der neuen Führung“ des Unternehmens.
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Engerer Ausschuss und Brexit :
Nachtrag Nr. 8 zur
EBR-Vereinbarung von Saint-Gobain
wurde am 18. Dezember 2020 unterzeichnet – mehr als 10 Jahre
nach dem letzten Nachtrag – und vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut
veröffentlicht. In diesem Nachtrag geht es einerseits um die Änderung der
Konzernorganisation, die nicht mehr nach „Delegationen“, sondern nach Ländern oder
Ländergruppen funktioniert, und zum anderen um den Brexit. In Bezug auf Letzteren
sind die abgedeckten Länder aufgelistet, darunter Norwegen, die Schweiz und das
Vereinigte Königreich. Der EBR besteht aus 70 Mitgliedern und tagt mindestens einmal
im Jahr, während der engere Ausschuss mit seinen 9 Mitgliedern vier Mal jährlich
einen Tag lang berät. Diesen Tagungen geht jeweils eine eintägige
Vorbereitungssitzung voraus. Die Mitglieder des engeren Ausschusses haben ein
Zeitguthaben von 30 Stunden pro Halbjahr, der Vorsitzende 80 Stunden. Dieses
Guthaben kann auch bei der Telearbeit verwendet werden. Wenn in einem Halbjahr eine
außerordentliche Sitzung stattfindet, kann dieses Guthaben auf 40 bzw. 120 Stunden
aufgestockt werden. Die Mitglieder verfügen ferner über einen Gemeinschaftsraum in
Microsoft Teams, Administrator ist der Vorsitzende. Der Nachtrag bestätigt das
Mandat, das der EBR dem engeren Ausschuss gibt, „um in seinem Namen seine Befugnisse
in Bezug auf das Recht auf Unterrichtung und Anhörung auszuüben“. In einer Klausel
sind halbjährliche Sitzungen der Mitglieder des engeren Ausschusses mit der
Unternehmensleitung eines Landes oder einer Ländergruppe vorgesehen, um eine
Bestandsaufnahme der Entwicklungen und der Strategie der Gruppe zu machen.
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4. Studien
und Berichte
Übersicht über Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigung während der Pandemie: : Die
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)
veröffentlicht eine Untersuchung über die Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen
in der EU im Jahr 2020 (Working
life in the COVID-19 pandemic 2020) mit 29 Länderberichten der
Eurofound-Korrespondenten (darunter auch IR Share, Herausgeber von IR Notes). Diese
Länderberichte zeigen, wie die Mitgliedstaaten mit der Pandemie umgegangen sind, und
stellen die Rolle der Sozialpartner sowie die wichtigsten Gesetzesänderungen in
diesem Jahr heraus. Ein erster zusammenfassender Artikel spricht von einem
deutlichen Rückgang der Arbeitskampfmaßnahmen (Relative
calm on the industrial action front in 2020).
- Arbeitskosten pro Stunde:
2020 wurden die Arbeitskosten pro Stunde in der
Gesamtwirtschaft auf 28,5 Euro in der EU und 32,5 Euro im Euro-Raum geschätzt,
wie aus den neuesten Statistiken
von Eurostat hervorgeht. Dies ist ein Anstieg (+ 3,1 % in der EU und + 2,9 % im
Euro-Raum) gegenüber 2019, als sie noch bei 27,70 Euro bzw. 31,40 Euro lagen.
Die niedrigsten Arbeitskosten pro Stunde wurden in Bulgarien (6,50 €), Rumänien
(8,10 €) und Ungarn (9,90 €) verzeichnet, die höchsten in Dänemark (45,80 €),
Luxemburg (42,10 €) und Belgien (41,10 €). Alle Mitgliedstaaten weisen
gestiegene Arbeitskosten auf – mit Ausnahme von Malta (-4,7 %), Zypern (-2,7 %),
Irland (-2,7 %) und Kroatien (- 1 %). Einen Anstieg von 7 % und mehr zeigen
Portugal (+ 8,6 %), Ungarn (+ 7,9 %), Bulgarien (+ 7,8 %), Litauen (+ 7,5 %),
Tschechien (+ 7,4 %), Rumänien (+ 7,2 %) und die Slowakei (+ 7
%).
- Menschenrechte und Sorgfaltspflicht:
Der Jahresbericht
2020/21 von Amnesty International zur weltweiten Lage der Menschenrechte
deckt 149 Länder ab und analysiert die wichtigsten Entwicklungen 2020 bei den
Menschenrechten weltweit. Die Pandemie deckt systembedingte Ungleichheiten auf,
unter denen Minderheiten, Gesundheitspersonal und Frauen leiden, die zu den am
stärksten betroffenen Teilen der Bevölkerung zählen. Mit Blick auf Europa ruft
der Bericht die Regierungen dazu auf, „ihre unzureichenden Zeitpläne [zu]
beschleunigen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und den
Kohlenstoffausstoß auf Null zu senken“ und „sämtliche Konjunkturmaßnahmen für
Unter-nehmen mit einem hohen Ausstoß an Treibhausgasen an die Bedingung [zu]
knüpfen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums aus den fossilen Brennstoffen
auszusteigen“. Die NRO unterstützt ferner eine Richtlinie zur Sorgfaltspflicht,
damit „Unternehmen gesetzlich zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet
sowie für die Umweltschäden innerhalb ihrer Wertschöpfungskette zur Rechenschaft
gezogen werden, und dass Betroffene Zugang zu Rechtsmitteln haben“.
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