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IR Notes 165 – 2 Juni 2021
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Carole Bourner, Vorsitzende des Euro-Betriebsrats bei Generali
In
welchem Zusammenhang haben Sie mit der Unternehmensleitung
der Generali Group die gemeinsame Erklärung zu
Krisensituationen (s. 3. Unternehmen)
ausgearbeitet? Diese Erklärung haben wir zum Zeitpunkt der
Covid-19-Krise aufgesetzt, um einen Rahmen für die Arbeit im
Notbetrieb festzulegen. Die Unternehmensleitung hatte gerade
beschlossen, alle Mitarbeitenden ins Homeoffice zu schicken und
entsprechende Anweisungen an die IT-Abteilungen und alle Business
Units erteilt. Zu jenem Zeitpunkt kam es uns nicht in den Sinn, über
ein künftiges „New Normal“ zu diskutieren. Bei unserem ersten
Entwurf haben wir uns darauf konzentriert, wie die Arbeit während
der Pandemie organisiert werden kann. Doch schon bald wollten wir
über diesen Rahmen hinausgehen und einen Text erstellen, der auch
für andere Gesundheitskrisen oder Notsituationen gelten konnte. Als
die Coronakrise anhielt und uns klar wurde, dass bestimmte
Organisationsformen langfristig Bestand haben würden, wollten wir
auch das Terrain für einen künftigen Dialog mit der
Unternehmensleitung über ein „New Normal“ vorbereiten. Wir hatten
nicht die Zeit, dieses Thema vor der Einleitung der Verhandlungen
auf nationaler Ebene zu behandeln, aber das ist nicht weiter
schlimm. Der EBR kann auch später noch aktiv werden und über einen
Text diskutieren, der auf nationaler Ebene berücksichtigt werden
kann, um die ersten auf dieser Ebene getroffenen Vereinbarungen
anzupassen. Die Gespräche
zu dieser Erklärung dauerten ein Jahr. Wir haben die wesentlichen
Grundprinzipien festgelegt: 1. Alles in Bezug auf Vereinbarkeit von
Beruf und Privatleben, mit allem, was dazu gehört, wie Einhaltung
der Arbeitszeit und Recht auf Nichterreichbarkeit. 2. Wir haben
einen Passus hinzugefügt mit besonderem Augenmerk auf Familien und
Mitarbeitende mit Kindern, denn während der Krise hätten wir beinahe
einige Leute verloren. 3. Einen Passus über Ausgleichsmaßnahmen für
die Beschäftigten, die es den Ländern erlauben, die Kosten, die den
Telebeschäftigten entstehen, finanziell auszugleichen. Das ist nicht
verbindlich, aber eine Möglichkeit anzuerkennen, dass das Thema in
Verhandlungen vor Ort behandelt werden kann. Die Unternehmensleitung
hat viele unserer Vorschläge übernommen. Vonseiten der
Arbeitnehmervertretung haben wir darauf geachtet, nicht zu viele
Vorgaben zu machen und keine Rechte zu sichern, die von den
Beschäftigten direkt geltend gemacht werden können, um
Unstimmigkeiten mit den lokalen Gewerkschaften zu vermeiden.
Jetzt werden wir zusammen
mit der Unternehmensleitung eine Kommunikationskampagne starten, um
die Erklärung bekannt zu machen. Auf Kommunikationsebene muss sehr
viel getan werden, um diesen Text bei allen lokalen Leitungen
bekannt zu machen, und die zentrale Leitung hat die Botschaft
verstanden. Danach können wir weitere Gespräche zum „New Normal“ in
Angriff nehmen.
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Agenda
9. Juni On line
Studientag Europa – Recht auf Sozialschutz in Europa: Realität für alle
Bürger*innen? Organisiert vom belgischen Gewerkschaftsbund CSC.
10 June On line EWPCC
conference 2021 on the role of EWCs and SE-Works Councils in
addressing company policies to meet the health, employment and work
organization challenges of Covid.
11 June On line Seminar
organised by French members of the MoveS network, on the theme of « L’impact
de la crise Covid-19 sur la libre circulation des travailleurs :
Réflexion sur les catégories émergentes and leur pouvoir de
transformation » [‘The impact of the Covid-19 crisis on freedom
of movement for workers: Thinking on emerging categories and their
powers of transformation’], with a particular focus on crossborder
teleworking (the programme has not yet been published on line).
14 and 15
June Luxembourg
Employment and Social Affairs Council.
21. und 22. Juni Online Seminar vom
Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) für neue EBR-Mitglieder. Registrierung.
28. und 29. Juni Online „Seminar
zur Rolle der EBR hinsichtlich CSR und nichtfinanzieller Informationen“,
ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI). Registrierung.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound
veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR
Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die
Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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Nr.: 0621 Z 93933.
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In den
Schlagzeilen
Ein großer
Schritt für steuerliche Transparenz, ein kleiner nützlicher Schritt für soziale
Transparenz
Nach fünf Jahren schwieriger Verhandlungen mit mehreren Regierungen haben sich die
Gesetzgeber schließlich auf die Überarbeitung der Richtlinie 2013/34 über „die
Offenlegung von Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und
Tochterunternehmen bzw. Zweigniederlassungen“ geeinigt. Danach sind multinationale
Unternehmen verpflichtet, ihre Steuern offenzulegen, die sie in jedem Land
entrichten. Der Richtlinienvorschlag muss noch von den zuständigen Ausschüssen des
Parlaments, im Plenum sowie vom Rat angenommen werden. Die Abstimmung im Plenum
dürfte nach der Sommerpause erfolgen. Danach müssen die Mitgliedstaaten die
Richtlinie umsetzen. Der Entwurf enthält Regeln, die multinationale Unternehmen (und
ihre Tochterunternehmen) mit einem Nettoumsatz von mehr als 750 Mio. Euro im Jahr,
die in mehreren Ländern tätig sind, dazu verpflichten, den Steuerbetrag
offenzulegen, den sie in jedem Mitgliedstaat zahlen. Diese Angaben müssen im
Internet in einem einheitlichen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt
werden. Um die Nutzung der bereitgestellten Informationen zu erleichtern und die
Transparenz zu erhöhen, sollten diese Angaben die Art der Geschäftstätigkeiten des
Unternehmens, die Höhe des Gewinns oder Verlusts vor Steuern, die Höhe der
aufgelaufenen und gezahlten Steuern sowie die Höhe des aufgelaufenen Gewinns
beinhalten. Zwei Angaben werden die Sozialpartner ganz besonders interessieren: Zum
einen der Name des obersten Mutterunternehmens und ggf. die Aufstellung aller
Tochtergesellschaften und deren Standorte sowie eine kurze Beschreibung der Art
ihrer Geschäftsaktivitäten, und zum anderen die Anzahl der Beschäftigten auf der
Basis von Vollzeitäquivalenten. All diese Angaben sollten den Arbeitnehmervertretern
dieser multinationalen Unternehmen die Schritte zur Einrichtung eines EBR
erleichtern. Denn manche Konzerne sind ausnehmend intransparent in Bezug auf die
Anzahl ihrer Beschäftigten in der EU und deren Verteilung auf die einzelnen Länder.
Dieser historische Schritt im Bereich der Steuern könnte sich auf die
Arbeitnehmervertretung in der EU stimulierend auswirken. > Weitere Information: Der von
Social Europe veröffentlichte Artikel
der Europaabgeordneten Evelyn Regner (S&D).
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Verabschiedung des Fonds für einen gerechten
Übergang : Am 18. Mai nahmen die Europaabgeordneten mit
überwältigender Mehrheit die Verordnung zur Einrichtung
des Fonds für einen gerechten Übergang an. Mit diesem Fonds
sollen Hilfen bei der Arbeitssuche und Umschulung sowie der Eingliederung von
Beschäftigten und Arbeitssuchenden finanziert werden, die in Europa vom Übergang zu
einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind. Zu diesem Zweck wird der Fond mit
17,5 Mrd. Euro ausgestattet (anstelle der zunächst geplanten 40 Mrd.), um
insbesondere die „territorialen Pläne für einen gerechten Übergang“ zu finanzieren,
die von den Mitgliedstaaten ausgearbeitet werden, die sich verpflichten, bis 2050
klimaneutral zu werden. Die Staaten sollen diese territorialen Pläne „im Rahmen
eines gesellschaftlichen Dialogs und in Zusammenarbeit mit den einschlägigen
Interessenträgern“ ausarbeiten. Der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll
Europe begrüßt die Einrichtung des Fonds als einen „Meilenstein für Arbeitskräfte
und Gewerkschaften in ihrem Kampf um Begleitmaßnahmen für die vom Übergang
betroffenen Beschäftigten“ (s. Pressemitteilung).
Nach förmlicher Billigung durch den Rat tritt die Verordnung am 20. Tag nach ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft (siehe Pressemitteilung
des Europäischen Parlaments.
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Sektoraler
sozialer Dialog
Eisenbahn : Die
Sozialpartner im Eisenbahnsektor (ETF und CER) setzten am 18. Mai die Verhandlungen
auf europäischer Ebene fort. Ziel ist eine verbindliche Vereinbarung zur Förderung
der Beschäftigung von Frauen in diesem Sektor. Die 2019 begonnenen Verhandlungen
waren während der Covid-19-Krise ausgesetzt worden. Die Sozialpartner wollen noch
vor dem Sommer eine Vereinbarung erzielen, 15 Jahre nach der letzten Vereinbarung
(s. Pressemitteilungen ETF,
IT
und CER).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Gesetz zur Modernisierung der Betriebsräte :
Der Bundesrat hat am 28. Mai das
Betriebsrätemodernisierungsgesetz gebilligt (s. Beschluss).
Das verabschiedete Gesetz wird in Kürze veröffentlicht. Es vereinfacht das Verfahren
zur Wahl von Betriebsräten, verbessert den Kündigungsschutz der Beschäftigten, die
sich für die Gründung eines Betriebsrats einsetzen, senkt das Mindestalter für die
Wahlberechtigung von 18 auf 16 Jahre und macht virtuelle Tagungen des Betriebsrats
sowie die elektronische Unterschrift für Betriebsratsvereinbarungen, die während
der Covid-19-Krise eingeführt wurden, zu einer ständigen Einrichtung. Das Gesetz
stärkt die Rechte des Betriebsrats, der nun über ein Mitentscheidungsrecht bei der
Einführung der Homeoffice-Tätigkeit verfügt sowie über weiterreichende Befugnisse
bei der Verwendung von Künstlicher Intelligenz, insbesondere, wenn diese zur Auswahl
von Beschäftigten eingesetzt wird. Es besteht ein Recht auf Hinzuziehung von
Sachverständigen, wenn der Betriebsrat die Einführung oder den Einsatz von KI bei
der Ausübung seiner Funktionen beurteilen muss. Der Gesetzgeber hat ferner den
Unfallversicherungsschutz auf alle Wege ausgeweitet, die die Beschäftigten bei
Tätigkeiten im Homeoffice zurücklegen (nicht nur sogenannte Betriebswege wie
zwischen Drucker und Büro), sowie auf die Wege zur Betreuung ihrer Kinder.
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Recht der
Gewerkschaften auf digitalen Zugang zu Beschäftigten: Die
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie und der Arbeitgeberverband der
Deutschen Kautschukindustrie haben am 22. April eine Sozialpartnervereinbarung
geschlossen, mit der die Gewerkschaft entsprechend der vorhandenen elektronischen
Kommunikationsmittel Zugang zu den Beschäftigten in den Betrieben erhält. Es handelt
sich um die erste Vereinbarung dieser Art in Deutschland. Die Covid-19-Pandemie hat
es den Gewerkschaften erschwert, den Kontakt zu den Mitarbeitenden in den Betrieben
zu halten. Dieses Gesetz erlaubt es der IG-BCE, Mails an die Beschäftigten zu
schicken, für Gewerkschaftstagungen die Videokonferenz-Tools des Unternehmens zu
nutzen und Gewerkschaftsmitteilungen über das betriebseigene Intranet zu versenden
(s. Pressemitteilung der IG-BCE
und von IndustriAll
Europe).
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Frankreich
Neue Zahlen zur gewerkschaftlichen Vertretung :
Neue Zahlen zur gewerkschaftlichen Vertretung:
Das Arbeitsministerium hat am 26. Mai die Ergebnisse
der Gewerkschaften bei den Arbeitnehmervertreterwahlen veröffentlicht, aus
denen sich die Repräsentativität der Gewerkschaften auf branchenübergreifender und
auf nationaler Ebene ableiten lässt. Damit eine Gewerkschaft auf nationaler und
branchenübergreifender Ebene als repräsentativ gilt, muss sie mindestens 8 % der
Stimmen erhalten. Für fünf Gewerkschaften trifft dies zu, mit einigen Veränderungen
gegenüber den Ergebnissen in 2017. An der Spitze steht nach wie vor die CFDT mit
27,77 % der Stimmen, gefolgt von der CGT (22,96 %), der FO (15,24 %), der CFE-CGC
(11,92 %) und der CFTC (9,50 %). Die nach Branchen aufgeschlüsselten Ergebnisse
werden ab September 2021 veröffentlicht (s. Pressemitteilung).
- Ausbau des Mentoring: Im
Rahmen ihres Programms
„1 junger Mensch, 1 Lösung“ hat die Regierung den Service
„1 junger Mensch, 1 Mentor“ eingerichtet, um die Entwicklung des
Mentoring-Programms zu beschleunigen – 2021 sollen 100.000 junge Menschen davon
profitieren, 2022 sollen es 200.000 sein. Mit diesem Programm werden 13- bis
25-Jährige mit erfahrenen Freiwilligen (Arbeitskräfte, Rentner, Studierende
etc.) kurz- oder langfristig in Kontakt gebracht. Letztere werden sich
regelmäßig mit den jungen Leuten treffen, um Rat zu geben, ihre Erfahrungen zu
teilen oder auch ihr Wissen und ihr Netzwerk zur Verfügung zu stellen, um ihnen
zu helfen, eine berufliche Existenz aufzub.
- Versuch mit kollektiven Übergängen:
Das Arbeitsministerium hat die ersten Vereinbarungen zu den
im Konjunkturprogramm vorgesehenen „kollektiven Übergängen“ unterzeichnet.
Hierbei handelt sich um eine neue, zusammen mit den Sozialpartnern entwickelte
Maßnahme, die es Arbeitgebern ermöglicht, wirtschaftliche Veränderungen in ihrem
Sektor vorwegzunehmen und Arbeitskräften, stressfrei an einer Umschulung
teilzunehmen. Die Regelung begünstigt die berufliche und branchenübergreifende
Mobilität hin zu neu entstehenden Berufen oder zu Berufen in Sektoren mit
Arbeitskräftedefizit. Die Betreffenden machen eine Ausbildung, die mit einem von
einer Berufssparte anerkannten Zeugnis über ihre berufliche Qualifikation
abschließt, haben so Zugang zu einem aussichtsreichen Beruf ihrer Wahl, bevor
sie von einem Unternehmen eingestellt werden. Während der Ausbildung sind sie
nicht arbeitslos, sondern erhalten weiterhin ihre Vergütung. Je nach Größe des
Unternehmens übernimmt der Staat einen Teil oder alle Kosten der
Mitarbeiter-Umschulungsprojekte (einschließlich gesetzlich und tariflich
festgelegter Sozialbeiträge), die schulischen Kosten der Umschulungen von
maximal 24 Monaten und den größten Teil der Vergütung der betreffenden
Arbeitskräfte. Die Unternehmensgruppen Korian und Derichebourg waren die ersten,
die für Arbeitskräfte, die eine Umschulung zur Pflegekraft machen wollen, eine
Vereinbarung abgeschlossen haben. Korian und die Supermarktkette Monoprix
starteten am 19. Mai ein neues Programm für 60 Beschäftigte, die derzeit als
Kassierer oder Merchandiser tätig sind, zur bezahlten Umschulung als
Pflegekraft. Nach ihrem Staatsexamen können diese Beschäftigten eine
Festanstellung bei Korian bekommen (s. Pressemitteilung des Arbeitsministeriums
und Pressemappe
von Korian).
- Frauenquote: Die
Nationalversammlung nahm am 12. Mai einstimmig einen Gesetzentwurf für eine
„echte wirtschaftliche und berufliche Gleichstellung“ von Frauen und Männern an.
Der Entwurf, der jetzt vom Senat geprüft werden muss, sieht vor, dass
Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten verpflichtet werden, bei den
„Führungskräften und Mitgliedern der Leitungsgremien“ bis 2027 einen
Frauenanteil von mindestens 30 % zu erzielen und bis 2030 einen Anteil von 40.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Covid-19 und Telearbeit :
Nach einjährigen Verhandlungen unterzeichnete
die italienische Versicherungsgruppe Generali zusammen mit ihrem EBR
am 10. April eine gemeinsame
Erklärung zu Krisensituationen. Darin werden „allgemeine Grundsätze“ für
alle europäischen Gruppenunternehmen festgelegt „um sie anzuregen, eigenständig
Initiativen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Landes, zu entwickeln, um
Krisensituationen wie die Covid-19-Krise zu bewältigen und einen schrittweisen
Übergang zur Normalität einzuleiten“. EBR-Vorsitzende Carole Bourner: „Für uns
Arbeitnehmervertreter ist diese Erklärung von grundlegender Bedeutung, denn sie gibt
nicht nur die Garantien in Notsituationen vor, sondern legt auch die Grundlagen für
unsere künftigen Verhandlungen über die ‚neue Arbeitsnormalität‘“. In der Erklärung
wird anerkannt, dass der Umstieg auf Telearbeit und die Digitalisierung nicht nur zu
einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben beigetragen, sondern
gleichzeitig auch zu einer Steigerung der Produktivität und zum Erreichen der
Unternehmensergebnissen geführt haben. Der Text enthält Bestimmungen zu Gesundheit
und Sicherheit, Ausbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie Aspekte zu
Diversität und Inklusion mit Bezug auf die vorhergehende gemeinsame Erklärung von
2019. In einer der wichtigsten Klauseln geht es um Telearbeit: Sie legt das Recht
auf Nichterreichbarkeit nach dem Arbeitstag fest und regt die lokalen
Geschäftsleitungen dazu an, sich mit den möglichen Auswirkungen der Einsamkeit der
Beschäftigten im Homeoffice und den psychologischen Auswirkungen dieser Arbeit zu
befassen. Der engere Ausschuss soll regelmäßig über Einführung und Entwicklung von
Telearbeit in den vom EBR vertretenen Ländern informiert werden.
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Europäische
Gesellschaft
Europäischer Betriebsrat auf Tochter-Ebene :
Die Unternehmensleitung von Hutchinson, eine
Tochtergesellschaft des Mineralölkonzerns Total, die Elastomerprodukte herstellt und
vertreibt, beruft am 2. Juni zum ersten Mal die Europäische Gruppe für
Information und wirtschaftlichen und sozialen Austausch ein. Es handelt sich
um ein Vertretungsorgan der europäischen Beschäftigten der Tochtergesellschaft,
dessen Einrichtung zum Zeitpunkt der Verhandlungen zum SE-BR vorgesehen wurde, den
Total am 15. April 2020 durch Vereinbarung errichtete. Diese Instanz für Information
und sozialen Dialog bei Hutchinson „unterscheidet sich vom EBR von Total und den
nationalen Gremien, die es im Hutchinson-Konzern in Europa bereits gibt und ergänzt
diese“. So bleiben die Vertreter des Hutchinson-Konzerns weiterhin Mitglieder im
SE-BR von Total. Das Gremium, bestehend aus 15 Mitgliedern (davon 4 für Frankreich,
3 für Polen und 2 für Deutschland), ist zuständig für transnationale Fragen, die
entweder den gesamten Konzern innerhalb der EU oder mindestens zwei Unternehmen oder
Standorte des Konzerns in verschiedenen Mitgliedstaaten betreffen. Eine Besonderheit
der Vereinbarung besteht darin, dass sich die Zuständigkeit auch auf Angelegenheiten
erstreckt, die „unabhängig von der Anzahl betroffener Mitgliedstaaten, wichtige
strategische Entwicklungen betreffen“, die von der Unternehmensleitung beschlossen
werden, „unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Auswirkungen auf die europäischen
Beschäftigten über das betroffene Land hinaus“. Ferner können bestimmte „lokale
Themen“ angesprochen werden, „sofern die anstehende Frage die europäische Position
von Hutchinson in der betreffenden Frage beeinflussen kann.“
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4. Studien
und Berichte
Risiken des Einsatzes von KI :
In einem Foresight Brief des
Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) mit dem Titel „Algorithmic
management and collective bargaining“ („Algorithmisches Management und
Tarifverhandlungen“) weisen Valerio De Stefano und Simon Taes auf die
dringende Notwendigkeit hin, uns der noch kaum abschätzbaren Risiken bewusst zu
werden, die mit der Verwaltung der Arbeit durch Algorithmen, und noch umfassender
durch künstliche Intelligenz, verbunden sind. In der Studie, die zahlreiche
Beispiele des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz enthält, wird aufgezeigt, wie „die
Einführung von KI und das algorithmische Management am Arbeitsplatz eine
allgegenwärtige Überwachung der Tätigkeiten und Leistungen der Arbeitskräfte erlaubt
und zu einer ernsthaften Gefahr von Ausbeutung, Diskriminierung sowie zu Risiken für
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz führen, in einer Tragweite, die selbst für
die meisten Arbeitgeber derzeit schwer vorstellbar ist.“ Angesichts dieser immensen
Risiken wird der Rolle der Gewerkschaften viel zu wenig Bedeutung beigemessen. Wir
haben bereits mit Besorgnis darauf hingewiesen, dass die Sozialpartner im Entwurf
für das KI-Gesetz an keiner Stelle erwähnt werden (s. IR Notes 163).
Dabei ist es, wie die Autoren der Studie unter Berufung auf Artikel 88 der
EU-Datenschutzgrundverordnung betonen, „enorm wichtig, dass die Risiken durch
algorithmenbasierte Überwachung und Entscheidungsfindung im Rahmen von
Tarifverträgen reduziert werden können. Die Verträge können sicherstellen, dass die
Interessen der Beschäftigten vertreten und wesentliche Zusicherungen zum Schutz
grundlegender Arbeitnehmerrechte vorgesehen werden.“ Da es dringend notwendig ist,
als Akteure in den Prozess miteinbezogen zu werden, fordern die Autoren die
Beschäftigten, und insbesondere die Gewerkschaften in Europa auf, über verschiedene
Fragestellungen nachzudenken, wie: „Wissen Sie, ob und in welchem Umfang
algorithmisches Management in Ihrem Land eingeführt wird?“ „Sind Ihnen die Risiken
bewusst, die mit diesen Entwicklungen verbunden sind?“ „Wie können Tarifverträge bei
algorithmischem Management angemessene Sicherheiten bestmöglich gewährleisten?
Welche Rolle können die Gewerkschaften bei der Reglementierung eines algorithmischen
Managements spielen?”
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