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IR Notes 174 – Abgeordnete setzen alles daran, um Mindestlohnrichtlinie zu stärken

  IR Notes 174 – 17 November 2021
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Catarina de Oliveira Carvalho, außerordentliche Professorin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät von Porto – Katholische Universität Portugal

Was sind die wichtigsten Errungenschaften des neuen Gesetzes über Telearbeit (s. 2 Mitgliedstaaten), das jetzt vom portugiesischen Parlament verabschiedet wurde?
Dieses Gesetz verbessert eindeutig die Situation der Telearbeiter und ermöglicht die Überarbeitung einer veralteten Gesetzgebung, die zu einer Zeit entstand, als die Telearbeit weniger als 1 % der Beschäftigten betraf. Die drei wichtigsten Veränderungen sind: 1. Größerer Anwendungsbereich: Einige dieser neuen Vorschriften gelten nicht nur für Angestellte, sondern auch für wirtschaftlich abhängige mobile Arbeitnehmer ohne rechtliche Unterordnung. 2. Verbesserte Arbeitsbedingungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten die Ausrüstung und Software zur Verfügung zu stellen, die diese zur Ausübung ihrer Tätigkeit und zur Interaktion mit dem Arbeitgeber benötigen. Sie müssen den Beschäftigten zudem die zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Telearbeit erstatten, z. B. Strom- und Internetkosten. Des Weiteren muss die Arbeitszeit schriftlich festgehalten werden. Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten nicht in den Ruhezeiten kontaktieren, es sei denn, es liegt ein Fall Höherer Gewalt vor. Die Vereinbarung zur Telearbeit kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Telearbeiter genießen auch einen besseren Schutz der Privatsphäre gemäß den
Empfehlungen, die während der Pandemie von der portugiesischen Datenschutzbehörde herausgegeben wurden. Ferner wurde mehr Gewicht auf die Notwendigkeit gelegt, die Isolierung von Telearbeitern zu verringern, sowie auf die Aspekte Gesundheit und Sicherheit, Kollektivrechte und die Kontrollbefugnis der Arbeitsbehörde. 3. Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Der Gesetzestext setzt einige Vorschriften der Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige um. So wird das Recht auf Beantragung von Telearbeit, das zurzeit nur den Eltern mit einem Kind unter drei Jahren zusteht, auf Eltern mit einem Kind bis zu acht Jahren ausgeweitet. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass sich beide Elternteile abwechselnd um das Kind kümmern, um die Geschlechtergleichstellung zu fördern. Diese Erweiterung betrifft jedoch keine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten. Zusätzlich gilt das Recht auf Beantragung von Telearbeit nun auch für pflegende Angehörige. Das Gesetz enthält jedoch auch einige Unklarheiten. Es behält eine sehr enge Definition von Telearbeit bei (Arbeiten aus der Ferne mit Informations- und Kommunikationstechnologien), die andere Arten von Telearbeit ausschließt. Die Tatsache, dass Beschäftigten von Unternehmen mit weniger als 10 Arbeitskräften kein Anspruch auf Telearbeit gewährt wird, erscheint in Bezug auf die Bestimmungen der Richtlinie 2019/1158 eher restriktiv. Außerdem wurde das Recht auf Nichterreichbarkeit der Beschäftigten nicht aufgenommen, stattdessen gibt es die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte in Ruhezeiten nicht zu stören. Dieses Schutzziel ist zu begrüßen, setzt aber einen schriftlichen Vertrag voraus, der die Arbeitsstunden des Beschäftigten festlegt, was wiederum die Flexibilität gefährden könnte, die sich Beschäftigte von der Telearbeit erhoffen.

 
  Agenda

 


17. November
Dublin
Hybrid-Event zur Umsetzung der EBR-Richtlinie in Irland, ausgerichtet vom EGB mit Aline Hoffmann (ETUI) und Denis Sheridan (SIPTU).


23.-25 November
Brüssel

Schulung des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zu KI am Arbeitsplatz, Daten und Algorithmen.


30. November
Online
Konferenz von Notre Europe – Jacques Delors Institute – „Auf dem Weg zu einem individuellen Recht auf Erwachsenenbildung für alle Europäer“.


6. Dezember
Brüssel

Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik

 
  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.

 
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In den Schlagzeilen
Abgeordnete setzen alles daran, um Mindestlohnrichtlinie zu stärken

Mit großer Mehrheit (37 gegen 10 Stimmen, bei 7 Enthaltungen) stimmten die Abgeordneten des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments am 11. November für den Bericht über den Vorschlag der Richtlinie für angemessenere Mindestlöhne in der EU, den die EU-Kommission im Oktober 2020 vorgelegt hatte (s. IR Notes 151). Auch die Gespräche zwischen den Mitgliedstaaten kommen voran, und auf der Tagung des Rates “Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten” am 6. Dezember rechnet man mit einer politischen Einigung („allgemeine Ausrichtung“). Danach können Parlament und Rat die Verhandlungen für einen gemeinsamen Text aufnehmen, damit die Richtlinie im ersten Halbjahr 2022 (unter französischer EU-Ratspräsidentschaft) angenommen werden kann. Die Verhandlungen dürften sich schwierig gestalten, da das Parlament den von der Kommission vorgeschlagenen Text verschärft hat, während die slowenische EU-Ratspräsidentschaft ihn laufend verwässert, damit er bei einer Mehrheit von Regierungen auf Zustimmung trifft.
Der Vorschlag der Kommission sieht „Mindestlöhne in angemessener Höhe“ vor – ohne weiter ins Detail zu gehen. Mit ihren am 11. November angenommenen Kompromissänderungsanträgen gehen die Abgeordneten weiter und fordern, dass der Text „angemessene und gerechte Mindestlöhne festlegt, um den Beschäftigten und ihren Familien zumindest einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten“. Während der Richtlinienvorschlag den Mitgliedstaaten keinerlei Indikatoren vorgibt, an denen sich ein angemessener Mindestlohn festmachen ließe, wollen die Abgeordneten die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, zwei auf internationaler Ebene gebräuchliche Indikatoren anzuwenden – 60 % des Bruttomedianlohns und 50 % des Bruttodurchschnittslohns -, was Vergleiche erleichtert. Ferner lehnten die Abgeordneten die Möglichkeiten zur Abweichung vom Mindestlohn ab, die der Vorschlag der Kommission den Mitgliedstaaten einräumt – entweder durch Abzüge von Vergütungen der Arbeitnehmer, so dass diese unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, oder durch Festlegung von Mindestlöhnen unter dem gesetzlichen Mindestlohn für bestimmte Beschäftigungskategorien, z. B. für Beschäftigte mit einer Behinderung.
Die Abgeordneten machten ferner deutlich, dass der Text für alle Beschäftigten im privaten und im öffentlichen Sektor gelte und die Tarifverhandlungen zur Festlegung der Mindestlöhne mit „Gewerkschaften“ geführt werden müssten – die vagere Formulierung „Arbeitnehmerorganisationen“ lehnten sie ab. Sie wollen zudem die Bedeutung von Tarifverhandlungen stärken: Während die Kommission darauf abzielt, dass 70 % der Beschäftigten durch einen Mindestlohn-Tarifvertrag abgedeckt sind, heben die Abgeordneten diesen Prozentsatz auf 80 % an. Nach Folgenabschätzung der Kommission wurde dieser Satz 2018 nur von sechs Mitgliedstaaten erreicht, während es 10 Länder auf 70 % brachten. Der Anspruch, dieses Niveau durch einen nationalen Aktionsplan zu erreichen, ist also recht hoch und wird mehr als eine Regierung abschrecken. Wie die niederländische Mitberichterstatterin Agnes Jongerius (S & D) zu Recht formulierte, stellt „diese Gesetzgebung einen Bruch mit der Vergangenheit dar. Während der letzten Krise war die Senkung der Mindestlöhne und die Abschaffung der sektoralen Tarifverhandlungen die bittere Medizin, die vielen Mitgliedstaaten verschrieben wurde. Jetzt kämpfen wir für die Erhöhung der Mindestlöhne und die Stärkung der Tarifverhandlungen in Europa“.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Transparente Finanzberichterstattung : Das Europäische Parlament hat am 11. November die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2013/34 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen endgültig angenommen (s. legislative Entschließung). Die Abgeordneten sind dem Standpunkt des Rates vom 28. September gefolgt (s. IR Notes 173) und haben so den Weg zur Annahme dieser gemeinhin als „Richtlinie über die öffentliche länderspezifische Berichterstattung“ (CBCR) bezeichneten Richtlinie geebnet. Zur Erinnerung: Mit dieser Richtlinie werden multinationale Unternehmen mit Einnahmen von mehr als 750 Mio. € verpflichtet, in einem spezifischen Bericht die von ihnen entrichtete Ertragsteuer offenzulegen. Dieser Bericht enthält ferner „eine Liste aller Tochterunternehmen, die in den konsolidierten Abschluss des obersten Mutterunternehmens […] einbezogen sind“, „eine kurze Beschreibung der Art ihrer Tätigkeiten“ sowie „die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten“ (Artikel 48c). Und laut Erwägungsgrund 4 hat „eine öffentliche länderspezifische Berichterstattung […] zudem wahrscheinlich positive Auswirkungen auf die Rechte der Arbeitnehmer auf Information und Konsultation, wie sie in der Richtlinie 2002/14/EG“ „zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft“ vorgesehen sind, „sowie – durch die Verbesserung der Kenntnisse über die Tätigkeiten von Unternehmen – auf die Qualität des Dialogs, der innerhalb der Unternehmen stattfindet.“Die Richtlinie wird in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht. „Mit Stolz kann ich heute sagen, dass das Europäische Parlament die Forderungen der Bürger nach einer transparenten Besteuerung großer Unternehmen nicht nur gehört hat, sondern auch darauf eingegangen ist“, so Evelyn Regner (S & D), Berichterstatterin des Texts und Vorsitzende des Frauen- und Gleichstellungsausschusses auf Twitter.


Aktuelle soziale Themen

  • Umstrukturierungshilfe: Die Europäische Kommission hat am 8. November vorgeschlagen, 320 Arbeitskräfte zu unterstützen, die von 50 Unternehmen der Automobilindustrie in der spanischen Region Aragonien aufgrund der COVID-19-Pandemie und des Mangels an Halbleitern entlassen wurden. Von den insgesamt auf 1,7 Mio. Euro bezifferten Maßnahmen werden 1,4 Mio. Euro (85 %) aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung finanziert, um diesen Menschen durch Fort- und Weiterbildung zu einem neuen Arbeitsplatz zu verhelfen. Die Region Aragonien übernimmt die restlichen 300 000 Euro (s. Pressemitteilung).

  • Konsultation zum gerechten Übergang: Zur Unterstützung ihrer Überlegungen zur Vorlage einer „Empfehlung des Rates zu den sozialen und beschäftigungsbezogenen Aspekten des gerechten Übergangs zur Klimaneutralität‟ hat die Europäische Kommission am 29. Oktober eine offene öffentliche Konsultation gestartet (verfügbar in allen EU-Sprachen), die am 19. November endet. Die Empfehlung wird den Mitgliedstaaten eine Orientierungshilfe geben, wie sie einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität sicherstellen können.


Sektoraler sozialer Dialog

Eisenbahnsektor : Die Europäischen Sozialpartner des Eisenbahnsektors (CER und EFT) unterzeichneten am 5. November eine autonome Vereinbarung zur Förderung der Beschäftigungsquote von Frauen. Den Unterzeichnerparteien zufolge wird diese Vereinbarung als erste europäische Sektorvereinbarung zu diesem Thema (siehe European social dialogue) in die Geschichte eingehen. Ziel der Vereinbarung ist es, 1. mehr Frauen zu gewinnen, insbesondere in Bereichen, in denen sie weitgehend unterrepräsentiert sind; 2. die Geschlechterdiversität im Eisenbahnsektor zu erhöhen und die Geschlechtersegregation in der Berufswelt zu überwinden; 3. ein ansprechendes Arbeitsumfeld zu schaffen, um die Eisenbahnunternehmen und den Sektor zu einem attraktiven Arbeitgeber für Frauen zu machen und sie langfristig zu halten; 4. ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem stereotype Denkweisen und eine von  Männern dominierte Kultur abgeschafft werden, um Frauen in den Unternehmen dieses Sektors zu halten; 5. geschlechtsspezifische Diskriminierung zu beseitigen; 6. Chancengleichheit von Frauen und Männern auf allen Ebenen und in allen Bereichen zu gewährleisten; 7. die Geschlechtergleichstellung zu erreichen. Dazu wird jedes der CER angeschlossene Unternehmen innerhalb von 24 Monaten eine Strategie zur Geschlechtergleichstellung und -diversität festlegen unter Berücksichtigung der Maßnahmen, die in den acht in der Vereinbarung vorgegebenen Politikbereichen vorgeschlagen werden. Die Geschlechtergleichstellung ist ein langjähriges Anliegen der Sozialpartner, 2007 hatten sie bereits gemeinsame Empfehlungen zur besseren Vertretung und Integration von Frauen angenommen. Die Entwicklung der Frauenbeschäftigung wird im Rahmen von Berichten verfolgt (s. 6 Jahresbericht 2020) (s. Pressebericht von der CER und der ETF mit Zugang zur Vereinbarung in allen EU-Sprachen). Es ist nicht eine einzige Maßnahme, die zu einer höheren Frauenbeschäftigung im Eisenbahnsektor führen wird, sondern vielmehr ein ganzes Maßnahmenpaket“, so Alberto Mazzola, geschäftsführender Direktor der CER. „Wenn wir in zwei Jahren die Vereinbarung überprüfen, werden wir sagen können, was die größten Auswirkungen hatte; wir werden die Unzulänglichkeiten erkennen und daraufhin den Text verbessern können. Ich denke, das Wichtigste ist, dass Unternehmen nun über eine Strategie für Gleichstellung und Diversität verfügen – auch wenn die meisten bereits eine hatten – aber nun gibt es eine gemeinsame Grundlage mit spezifischen Anforderungen, die für diesen Politikbereich zu berücksichtigen sind. Dies ermöglicht eine bessere Überwachung der Situation und macht die erzielten Fortschritte sichtbar.“


2. Mitgliedstaaten
Kroatien

Deutliche Anhebung des Mindestlohns : 2022 wird der monatliche Nettomindestlohn auf 3.750 HRK (500 €) angehoben, das ist eine Erhöhung von 10,3 %. Damit wird er zum ersten Mal über 50 % des durchschnittlichen Nettolohns liegen (es sind genau 52,7 %). Der Bruttomindestlohn wird 2022 bei 4.687,50 HRK (627 €) liegen. Dieser Anstieg ist in einem Regierungserlass vorgesehen, der am 28. Oktober nach Beratungen mit allen Sozialpartnern angenommen wurde. Im August lag der Medianlohn bei 6.014 HRK (€802). Der neue Mindestlohn erreicht damit 60 % des Medianlohns, einer der Indikatoren im Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über angemessene Mindestlöhne in der EU (s. In den Schlagzeilen). Nach Einschätzung des kroatischen Arbeitgeberverbands (CEA) entspricht eine derartige Erhöhung nicht der aktuellen wirtschaftlichen Situation und könnte Arbeitgeber in arbeitsintensiven Branchen wie der Textil- und Lederindustrie angesichts steigender Rohstoff- und Energiepreise in Schwierigkeiten bringen (s. Artikel auf der Website vecernji).


Ungarn

Impfpflicht : Unter Anwendung des Regierungserlasses Nr. 598/2021 können Arbeitgeber seit dem 1. November je nach Arbeitsstelle und Art der Tätigkeit die Impfung als Bedingung für die Ausführung der Arbeit verlangen, um die Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Kann der Beschäftigte nicht innerhalb von 45 Tagen nachweisen, dass er zumindest eine Impfdosis erhalten hat, ist der Arbeitgeber befugt, ihn in unbezahlten Urlaub zu schicken und von der Arbeit freizustellen. Nach einem Jahr unbezahlten Urlaubs kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne weiteren Grund und mit sofortiger Wirkung beenden. Diese Rechtsvorschrift wurde ohne Anhörung der Sozialpartner erlassen, auch wenn einige Arbeitgeberorganisationen eine solche Vorschrift gefordert hatten. Doch in der Praxis werden nur einige Arbeitgeber den Erlass anwenden, denn in zahlreichen Branchen ist der Arbeitskräftemangel das Hauptproblem, und Arbeitgeber fürchten, Beschäftigte zu verlieren.


Irland

Klima-Aktionsplan : Die Regierung stellte am 4. November ihren Klima-Aktionsplan 2021 vor. Darin sind die Maßnahmen aufgeführt, die in jedem Wirtschaftszweig durchgeführt werden müssen, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 insgesamt um 51 % zu senken und das Land auf den Weg zu bringen, um bis spätestens 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Das Dokument enthält ein Kapitel zum gerechten Übergang, in dem der soziale Dialog im Mittelpunkt steht, „der wesentlich ist bei der Entwicklung einer Vision über die Art und Weise, wie der Rahmen für einen gerechten Übergang umgesetzt werden soll“. Es handelt sich hierbei um einen erweiterten sozialen Dialog, der im Rahmen der Initiative National Dialogue on Climate Action (NDCA) neben den Sozialpartnern auch Bürger und Selbständige einbezieht. Ein weiteres Kapitel zum gerechten Übergang ist der Region der Midlands gewidmet, die den Torfabbau nach und nach einstellen muss. Ferner geht es um die Aus- und Weiterbildung, damit das Land über die erforderlichen Kompetenzen verfügt, um die neuen Berufe im Zusammenhang mit der grünen Wirtschaft zu entwickeln.


Portugal

  • Telearbeit : Das Parlament verabschiedete am 5. November ein neues Gesetz zur Telearbeit in Form einer Änderung des Arbeitsrechts, die noch schnell angenommen wurde, bevor das Parlament nach Ablehnung des Staatshaushalts aufgelöst wurde. Diese Reform wurde aufgrund der Auswirkung der Pandemie auf die Zahl der Telearbeiter seit März 2021 diskutiert. Im 2. Quartal 2020 waren 23,1 % der Beschäftigten im Homeoffice (v. Mitteilung vom portugiesischen Statistikinstitut INE). Die vorherigen Rechtsvorschriften, die 2003 zur Umsetzung der Europäischen Rahmenvereinbarung zur Telearbeit in das Arbeitsrecht aufgenommen worden waren (und 2009 überarbeitet wurden), reichten nicht aus, um die neu anstehenden Probleme zu lösen (siehe nebenstehend auch „Eine Frage an …“).

3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Übernahme : Der Konzern Engie hat seine technische Dienstleistungstochter Equans (76.000 Beschäftigte) an den französischen Konzern Bouygues verkauft. Bouygues will seinen Dienstleistungsbereich mit Equans verschmelzen,  die Beschäftigtenzahl steigt damit auf 96.000 (s. Pressemitteilung von Bouygues und Präsentation). Der Eurobetriebsrat von Engie, der alle Bieter geprüft hatte (s. IR Notes 173), veröffentlichte eine Mitteilung mit seiner Analyse der Angebote, ohne sich für einen der Interessenten auszusprechen. In diesem Dokument fordert der EBR „die vertragliche Festlegung der sozialen Verpflichtungen in einer rechtlich durchsetzbaren Vereinbarung „zwischen mindestens dem Käufer und den Sozialpartnern. Konkret geht es um die Formalisierung aller eingegangenen Verpflichtungen (die wahrscheinlich ganz oder teilweise im Kaufvertrag […] zu finden sein werden) in einer Spezialvereinbarung, damit die Verpflichtungen nicht nur zwischen ENGIE und dem Käufer eingegangen werden, sondern auch zwischen dem Käufer und den Arbeitnehmervertretern“ von Equans.



  • Zeitweiliger Verbleib des Vereinigten Königreichs: Die Unternehmensleitung des französischen Pharmakonzerns Sanofi und sein EBR haben eine Zusatzvereinbarung über den Verbleib der britischen Arbeitnehmervertreter für die Dauer des begonnenen 4-jährigen Mandats geschlossen. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird darüber verhandelt, ob die Arbeitnehmervertreter auf Dauer im EBR bleiben oder nicht.

  • Digitalisierung: Der EBR des italienischen Versicherers Generali hat eine neue neunköpfige Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit Projekten im Zusammenhang mit der Digitalisierung und deren Auswirkungen auf Beschäftigung und Berufe beschäftigen soll. EBR und Unternehmensleitung werden zudem in Kürze Gespräche führen, um die Rahmenbedingungen des künftigen „New Normal“ festzulegen, vor allem im Hinblick auf Telearbeit.


Transnationale Vereinbarungen

Belästigung und Gewerkschaftsrechte : Die Unternehmensleitung der spanischen Hotelkette RIU Hotels & Resorts (24.000 Beschäftigte) und die internationale Gewerkschaftsföderation IUL unterzeichneten zwei Vereinbarungen zu Gewerkschaftsrechten und sexueller Belästigung. Es handelt sich weltweit um die erste Vereinbarung zu diesem Thema „auf der Grundlage des neuen ILO-Übereinkommens Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt“, so IUL (s. Pressemitteilung). In der Vereinbarung heißt es: „wenn ein Mitarbeiter von RIU sich einer sexuellen Belästigung schuldig macht, werden gegen die für die Belästigung verantwortliche Person Strafen verhängt, die auch eine Entlassung beinhalten können, unabhängig von der Position dieser Person im Unternehmen“. Der Text richtet sich auch an Kunden, die ebenfalls über die „Nulltoleranzstrategie bei sexueller Belästigung“ informiert werden müssen. Geschäftsleitungen können Kunden des Hotels verweisen, wenn sich Mitarbeiter über sexuelle Belästigung beschweren.


Gewerkschaften

Druck auf irische Regierung : Vertreter der größten irischen Gewerkschaft SIPTU (200.000 Mitglieder) forderten die irische Regierung auf, dem Vorgehen multinationaler Unternehmen ein Ende zu setzen, die ihren EBR-Vertreter in Irland ernennen oder beschließen, ihren Firmensitz dorthin zu verlegen, um „die EBR-Richtlinie zu umgehen und auf diese Weise die Beschäftigungsbedingungen von Arbeitskräften in anderen EU-Mitgliedstaaten zu unterlaufen“. Die Gewerkschaft fordert von der Regierung, die irische Umsetzung der Richtlinie zu stärken. „Die SIPTU hat bei der EU-Kommission eine offizielle Beschwerde eingereicht, um die mangelhafte Umsetzung der europäischen Richtlinie über Eurobetriebsräte in irisches Recht anzuprangern“, sagt Denis Sheridan, Experte für EBR-Angelegenheiten bei der Gewerkschaft SIPTU, insbesondere in Bezug auf fehlende angemessene Sanktionen für irische Unternehmen, die sich nicht an die Richtlinie halten.  Seit dem Brexit, so die Schätzungen der SIPTU, „haben fast 100 Unternehmen diese Maßnahme ergriffen und danach die Funktion ihres EBR eingeschränkt“ (s. Pressemitteilung).




  • Gewerkschaftsnetzwerk: Rund 50 Gewerkschafter des globalen Gewerkschaftsnetzwerks von Caterpillar trafen sich am 3. November zu einem Austausch über Tarifverhandlungen und Arbeitsbedingungen (s. Mitteilung von IndustriAll Global Union). Am Vorabend waren ca. 30 Gewerkschaftsvertreter von John Deere-Werken in Europa, Brasilien und den USA online zusammengekommen, um über die wirtschaftliche Situation und Tarifverhandlungen im Unternehmen weltweit zu diskutieren und gemeinsame Strategien für einen künftigen sozialen Dialog mit dem Unternehmen zu erarbeiten (v. Mitteilung).


4. Studien und Berichte

Telearbeit und Gesundheit am Arbeitsplatz : Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz veröffentlichte einen Bericht, der die Probleme der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Telearbeit beschreibt sowie die vorhandenen Maßnahmen und Regelungen nennt, um diese Probleme zu vermeiden und zu lösen. Ausführliche Gespräche mit Beschäftigten und Arbeitgebern aus den drei Ländern Frankreich, Italien und Spanien machen die positiven und negativen Auswirkungen der Telearbeit in der Pandemie deutlich. Der Bericht schließt mit Empfehlungen, damit die Telearbeit bei gleichzeitiger Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten fortgesetzt werden kann und betont die wichtige Aufgabe des sozialen Dialogs und der Tarifverhandlungen auf Betriebsebene.



  • Beschäftigte in der Langzeitpflege: Die Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität des Europäischen Parlaments hat auf Anfrage des Ausschusses für Beschäftigung und Soziales einen Bericht veröffentlicht (Policies for long-term carers), der auf der Grundlage einer umfassenden Literaturrecherche und Datenanalyse eine eingehende Untersuchung über die formell und informell tätigen Arbeitskräfte im Sektor der Langzeitpflege bietet. Untersucht werden die Merkmale der Arbeitskräfte, (atypische) Beschäftigungsarten und -formen sowie die Arbeitsbedingungen. Der Bericht enthält zudem eine Reihe von Empfehlungen für die politischen Entscheidungsträger.

 

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Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

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Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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