|
| |
IR Notes 174 – 17 November 2021
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
Eine Frage an …
Catarina de Oliveira Carvalho, außerordentliche Professorin an der
Rechtswissenschaftlichen Fakultät von Porto – Katholische Universität
Portugal
Was
sind die wichtigsten Errungenschaften des neuen Gesetzes
über Telearbeit (s. 2 Mitgliedstaaten), das jetzt vom
portugiesischen Parlament verabschiedet
wurde? Dieses Gesetz verbessert
eindeutig die Situation der Telearbeiter und ermöglicht die
Überarbeitung einer veralteten Gesetzgebung, die zu einer Zeit
entstand, als die Telearbeit weniger als 1 % der Beschäftigten
betraf. Die drei wichtigsten Veränderungen sind: 1. Größerer
Anwendungsbereich: Einige dieser neuen Vorschriften gelten nicht nur
für Angestellte, sondern auch für wirtschaftlich abhängige mobile
Arbeitnehmer ohne rechtliche Unterordnung. 2. Verbesserte
Arbeitsbedingungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren
Beschäftigten die Ausrüstung und Software zur Verfügung zu stellen,
die diese zur Ausübung ihrer Tätigkeit und zur Interaktion mit dem
Arbeitgeber benötigen. Sie müssen den Beschäftigten zudem die
zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Telearbeit erstatten,
z. B. Strom- und Internetkosten. Des Weiteren muss die Arbeitszeit
schriftlich festgehalten werden. Arbeitgeber dürfen ihre
Beschäftigten nicht in den Ruhezeiten kontaktieren, es sei denn, es
liegt ein Fall Höherer Gewalt vor. Die Vereinbarung zur Telearbeit
kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Telearbeiter genießen auch einen besseren Schutz der Privatsphäre
gemäß den Empfehlungen, die während der Pandemie von der
portugiesischen Datenschutzbehörde herausgegeben wurden. Ferner
wurde mehr Gewicht auf die Notwendigkeit gelegt, die Isolierung von
Telearbeitern zu verringern, sowie auf die Aspekte Gesundheit und
Sicherheit, Kollektivrechte und die Kontrollbefugnis der
Arbeitsbehörde. 3. Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben:
Der Gesetzestext setzt einige Vorschriften der Richtlinie 2019/1158
zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Eltern und
pflegende Angehörige um. So wird das Recht auf Beantragung von
Telearbeit, das zurzeit nur den Eltern mit einem Kind unter drei
Jahren zusteht, auf Eltern mit einem Kind bis zu acht Jahren
ausgeweitet. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass sich beide
Elternteile abwechselnd um das Kind kümmern, um die
Geschlechtergleichstellung zu fördern. Diese Erweiterung betrifft
jedoch keine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.
Zusätzlich gilt das Recht auf Beantragung von Telearbeit nun auch
für pflegende Angehörige. Das Gesetz enthält jedoch auch einige
Unklarheiten. Es behält eine sehr enge Definition von Telearbeit bei
(Arbeiten aus der Ferne mit Informations- und
Kommunikationstechnologien), die andere Arten von Telearbeit
ausschließt. Die Tatsache, dass Beschäftigten von Unternehmen mit
weniger als 10 Arbeitskräften kein Anspruch auf Telearbeit gewährt
wird, erscheint in Bezug auf die Bestimmungen der Richtlinie
2019/1158 eher restriktiv. Außerdem wurde das Recht auf
Nichterreichbarkeit der Beschäftigten nicht aufgenommen, stattdessen
gibt es die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte in
Ruhezeiten nicht zu stören. Dieses Schutzziel ist zu begrüßen, setzt
aber einen schriftlichen Vertrag voraus, der die Arbeitsstunden des
Beschäftigten festlegt, was wiederum die Flexibilität gefährden
könnte, die sich Beschäftigte von der Telearbeit erhoffen.
|
|
|
 |
|
|
 |
| |
Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir
Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von
Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem
Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf
English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit
Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
|
|
|
 |
| |
Über uns
IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren
europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und
Spaniasch) wird von IR Share
und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser
Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht,
Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag
von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert
werden
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Predrag
Bejakovic, Tamas
Gyulavári, Catarina de Oliveira
Carvalho, Pascale Turlan
und Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr
über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53 95
Impressum.
Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy –
Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro –
Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die
Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste
Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21. CPPAP
Nr.: 00626 Z 93933.
|
|
|
 |
|
|
|
In den
Schlagzeilen
Abgeordnete
setzen alles daran, um Mindestlohnrichtlinie zu stärken
Mit großer Mehrheit (37 gegen 10 Stimmen, bei 7 Enthaltungen) stimmten die
Abgeordneten des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des
Europäischen Parlaments am 11. November für den Bericht über den Vorschlag der
Richtlinie für angemessenere Mindestlöhne in der EU, den die EU-Kommission im
Oktober 2020 vorgelegt hatte (s. IR Notes 151). Auch
die Gespräche zwischen den Mitgliedstaaten kommen voran, und auf der Tagung des
Rates “Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten” am 6. Dezember rechnet man mit
einer politischen Einigung („allgemeine Ausrichtung“). Danach können Parlament und
Rat die Verhandlungen für einen gemeinsamen Text aufnehmen, damit die Richtlinie im
ersten Halbjahr 2022 (unter französischer EU-Ratspräsidentschaft) angenommen werden
kann. Die Verhandlungen dürften sich schwierig gestalten, da das Parlament den von
der Kommission vorgeschlagenen Text verschärft hat, während die slowenische
EU-Ratspräsidentschaft ihn laufend verwässert, damit er bei einer Mehrheit von
Regierungen auf Zustimmung trifft. Der Vorschlag der Kommission sieht
„Mindestlöhne in angemessener Höhe“ vor – ohne weiter ins Detail zu gehen. Mit ihren
am 11. November angenommenen Kompromissänderungsanträgen
gehen die Abgeordneten weiter und fordern, dass der Text „angemessene und gerechte
Mindestlöhne festlegt, um den Beschäftigten und ihren Familien zumindest einen
angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten“. Während der Richtlinienvorschlag den
Mitgliedstaaten keinerlei Indikatoren vorgibt, an denen sich ein angemessener
Mindestlohn festmachen ließe, wollen die Abgeordneten die Mitgliedstaaten dazu
verpflichten, zwei auf internationaler Ebene gebräuchliche Indikatoren anzuwenden –
60 % des Bruttomedianlohns und 50 % des Bruttodurchschnittslohns -, was Vergleiche
erleichtert. Ferner lehnten die Abgeordneten die Möglichkeiten zur Abweichung vom
Mindestlohn ab, die der Vorschlag der Kommission den Mitgliedstaaten einräumt –
entweder durch Abzüge von Vergütungen der Arbeitnehmer, so dass diese unter dem
gesetzlichen Mindestlohn liegen, oder durch Festlegung von Mindestlöhnen unter dem
gesetzlichen Mindestlohn für bestimmte Beschäftigungskategorien, z. B. für
Beschäftigte mit einer Behinderung. Die Abgeordneten machten ferner deutlich,
dass der Text für alle Beschäftigten im privaten und im öffentlichen Sektor gelte
und die Tarifverhandlungen zur Festlegung der Mindestlöhne mit „Gewerkschaften“
geführt werden müssten – die vagere Formulierung „Arbeitnehmerorganisationen“
lehnten sie ab. Sie wollen zudem die Bedeutung von Tarifverhandlungen stärken:
Während die Kommission darauf abzielt, dass 70 % der Beschäftigten durch einen
Mindestlohn-Tarifvertrag abgedeckt sind, heben die Abgeordneten diesen Prozentsatz
auf 80 % an. Nach Folgenabschätzung der Kommission wurde dieser Satz 2018 nur von
sechs Mitgliedstaaten erreicht, während es 10 Länder auf 70 % brachten. Der
Anspruch, dieses Niveau durch einen nationalen Aktionsplan zu erreichen, ist also
recht hoch und wird mehr als eine Regierung abschrecken. Wie die niederländische
Mitberichterstatterin Agnes Jongerius (S & D) zu Recht formulierte, stellt
„diese Gesetzgebung einen Bruch mit der Vergangenheit dar. Während der letzten Krise
war die Senkung der Mindestlöhne und die Abschaffung der sektoralen
Tarifverhandlungen die bittere Medizin, die vielen Mitgliedstaaten verschrieben
wurde. Jetzt kämpfen wir für die Erhöhung der Mindestlöhne und die Stärkung der
Tarifverhandlungen in Europa“.
|
1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Transparente Finanzberichterstattung :
Das Europäische Parlament hat am 11. November die Richtlinie zur
Änderung der Richtlinie 2013/34 im Hinblick auf die Offenlegung von
Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen
endgültig angenommen (s. legislative
Entschließung). Die Abgeordneten sind dem Standpunkt
des Rates vom 28. September gefolgt (s. IR Notes 173) und
haben so den Weg zur Annahme dieser gemeinhin als „Richtlinie über die öffentliche
länderspezifische Berichterstattung“ (CBCR) bezeichneten Richtlinie geebnet. Zur
Erinnerung: Mit dieser Richtlinie werden multinationale Unternehmen mit Einnahmen
von mehr als 750 Mio. € verpflichtet, in einem spezifischen Bericht die von ihnen
entrichtete Ertragsteuer offenzulegen. Dieser Bericht enthält ferner „eine Liste
aller Tochterunternehmen, die in den konsolidierten Abschluss des obersten
Mutterunternehmens […] einbezogen sind“, „eine kurze Beschreibung der Art ihrer
Tätigkeiten“ sowie „die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten“ (Artikel
48c). Und laut Erwägungsgrund 4 hat „eine öffentliche länderspezifische
Berichterstattung […] zudem wahrscheinlich positive Auswirkungen auf die Rechte der
Arbeitnehmer auf Information und Konsultation, wie sie in der Richtlinie 2002/14/EG“
„zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der
Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft“ vorgesehen sind, „sowie – durch die
Verbesserung der Kenntnisse über die Tätigkeiten von Unternehmen – auf die Qualität
des Dialogs, der innerhalb der Unternehmen stattfindet.“Die Richtlinie wird in Kürze
im Amtsblatt veröffentlicht. „Mit Stolz kann ich heute sagen, dass das Europäische
Parlament die Forderungen der Bürger nach einer transparenten Besteuerung großer
Unternehmen nicht nur gehört hat, sondern auch darauf eingegangen ist“, so Evelyn
Regner (S & D), Berichterstatterin des Texts und Vorsitzende des Frauen- und
Gleichstellungsausschusses auf Twitter.
|
Aktuelle
soziale Themen
- Umstrukturierungshilfe:
Die Europäische Kommission hat am 8. November vorgeschlagen,
320 Arbeitskräfte zu unterstützen, die von 50 Unternehmen der Automobilindustrie
in der spanischen Region Aragonien aufgrund der COVID-19-Pandemie und des
Mangels an Halbleitern entlassen wurden. Von den insgesamt auf 1,7 Mio. Euro
bezifferten Maßnahmen werden 1,4 Mio. Euro (85 %) aus dem Europäischen Fonds für
die Anpassung an die Globalisierung finanziert, um diesen Menschen durch Fort-
und Weiterbildung zu einem neuen Arbeitsplatz zu verhelfen. Die Region Aragonien
übernimmt die restlichen 300 000 Euro (s. Pressemitteilung).
- Konsultation zum gerechten Übergang:
Zur Unterstützung ihrer Überlegungen zur Vorlage einer
„Empfehlung des Rates zu den sozialen und beschäftigungsbezogenen Aspekten des
gerechten Übergangs zur Klimaneutralität‟ hat die Europäische Kommission am 29.
Oktober eine offene
öffentliche Konsultation gestartet (verfügbar in allen EU-Sprachen), die
am 19. November endet. Die Empfehlung wird den Mitgliedstaaten eine
Orientierungshilfe geben, wie sie einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität
sicherstellen können.
|
Sektoraler
sozialer Dialog
Eisenbahnsektor : Die
Europäischen Sozialpartner des Eisenbahnsektors (CER und EFT) unterzeichneten am 5.
November eine
autonome Vereinbarung zur Förderung der Beschäftigungsquote von Frauen. Den
Unterzeichnerparteien zufolge wird diese Vereinbarung als erste europäische
Sektorvereinbarung zu diesem Thema (siehe European social dialogue) in
die Geschichte eingehen. Ziel der Vereinbarung ist es, 1. mehr Frauen zu gewinnen,
insbesondere in Bereichen, in denen sie weitgehend unterrepräsentiert sind; 2. die
Geschlechterdiversität im Eisenbahnsektor zu erhöhen und die Geschlechtersegregation
in der Berufswelt zu überwinden; 3. ein ansprechendes Arbeitsumfeld zu schaffen, um
die Eisenbahnunternehmen und den Sektor zu einem attraktiven Arbeitgeber für Frauen
zu machen und sie langfristig zu halten; 4. ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem
stereotype Denkweisen und eine von Männern dominierte Kultur abgeschafft werden, um
Frauen in den Unternehmen dieses Sektors zu halten; 5. geschlechtsspezifische
Diskriminierung zu beseitigen; 6. Chancengleichheit von Frauen und Männern auf allen
Ebenen und in allen Bereichen zu gewährleisten; 7. die Geschlechtergleichstellung zu
erreichen. Dazu wird jedes der CER angeschlossene Unternehmen innerhalb von 24
Monaten eine Strategie zur Geschlechtergleichstellung und -diversität festlegen
unter Berücksichtigung der Maßnahmen, die in den acht in der Vereinbarung
vorgegebenen Politikbereichen vorgeschlagen werden. Die Geschlechtergleichstellung
ist ein langjähriges Anliegen der Sozialpartner, 2007 hatten sie bereits gemeinsame
Empfehlungen zur besseren Vertretung und Integration von Frauen angenommen.
Die Entwicklung der Frauenbeschäftigung wird im Rahmen von Berichten verfolgt (s. 6
Jahresbericht 2020) (s. Pressebericht von der CER und der ETF
mit Zugang zur Vereinbarung in allen EU-Sprachen). Es ist nicht eine einzige
Maßnahme, die zu einer höheren Frauenbeschäftigung im Eisenbahnsektor führen wird,
sondern vielmehr ein ganzes Maßnahmenpaket“, so Alberto Mazzola, geschäftsführender
Direktor der CER. „Wenn wir in zwei Jahren die Vereinbarung überprüfen, werden wir
sagen können, was die größten Auswirkungen hatte; wir werden die Unzulänglichkeiten
erkennen und daraufhin den Text verbessern können. Ich denke, das Wichtigste ist,
dass Unternehmen nun über eine Strategie für Gleichstellung und Diversität verfügen
– auch wenn die meisten bereits eine hatten – aber nun gibt es eine gemeinsame
Grundlage mit spezifischen Anforderungen, die für diesen Politikbereich zu
berücksichtigen sind. Dies ermöglicht eine bessere Überwachung der Situation und
macht die erzielten Fortschritte sichtbar.“
|
2.
Mitgliedstaaten
Kroatien
Deutliche Anhebung des Mindestlohns :
2022 wird der monatliche Nettomindestlohn auf 3.750 HRK (500 €)
angehoben, das ist eine Erhöhung von 10,3 %. Damit wird er zum ersten Mal über 50 %
des durchschnittlichen Nettolohns liegen (es sind genau 52,7 %). Der
Bruttomindestlohn wird 2022 bei 4.687,50 HRK (627 €) liegen. Dieser Anstieg ist in
einem Regierungserlass vorgesehen, der am 28. Oktober nach Beratungen mit allen
Sozialpartnern angenommen wurde. Im August lag der Medianlohn bei 6.014 HRK (€802).
Der neue Mindestlohn erreicht damit 60 % des Medianlohns, einer der Indikatoren im
Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über angemessene Mindestlöhne in
der EU (s. In den Schlagzeilen). Nach Einschätzung des kroatischen
Arbeitgeberverbands (CEA) entspricht eine derartige Erhöhung nicht der aktuellen
wirtschaftlichen Situation und könnte Arbeitgeber in arbeitsintensiven Branchen wie
der Textil- und Lederindustrie angesichts steigender Rohstoff- und Energiepreise in
Schwierigkeiten bringen (s. Artikel
auf der Website vecernji).
|
Ungarn
Impfpflicht : Unter Anwendung
des Regierungserlasses
Nr. 598/2021 können Arbeitgeber seit dem 1. November je nach Arbeitsstelle
und Art der Tätigkeit die Impfung als Bedingung für die Ausführung der Arbeit
verlangen, um die Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Kann der Beschäftigte
nicht innerhalb von 45 Tagen nachweisen, dass er zumindest eine Impfdosis erhalten
hat, ist der Arbeitgeber befugt, ihn in unbezahlten Urlaub zu schicken und von der
Arbeit freizustellen. Nach einem Jahr unbezahlten Urlaubs kann der Arbeitgeber das
Arbeitsverhältnis ohne weiteren Grund und mit sofortiger Wirkung beenden. Diese
Rechtsvorschrift wurde ohne Anhörung der Sozialpartner erlassen, auch wenn einige
Arbeitgeberorganisationen eine solche Vorschrift gefordert hatten. Doch in der
Praxis werden nur einige Arbeitgeber den Erlass anwenden, denn in zahlreichen
Branchen ist der Arbeitskräftemangel das Hauptproblem, und Arbeitgeber fürchten,
Beschäftigte zu verlieren.
|
Irland
Klima-Aktionsplan : Die
Regierung stellte am 4. November ihren Klima-Aktionsplan
2021 vor. Darin sind die Maßnahmen aufgeführt, die in jedem Wirtschaftszweig
durchgeführt werden müssen, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 insgesamt um 51 %
zu senken und das Land auf den Weg zu bringen, um bis spätestens 2050
Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Das Dokument enthält ein Kapitel zum gerechten
Übergang, in dem der soziale Dialog im Mittelpunkt steht, „der wesentlich ist bei
der Entwicklung einer Vision über die Art und Weise, wie der Rahmen für einen
gerechten Übergang umgesetzt werden soll“. Es handelt sich hierbei um einen
erweiterten sozialen Dialog, der im Rahmen der Initiative National Dialogue on
Climate Action (NDCA) neben den Sozialpartnern auch Bürger und Selbständige
einbezieht. Ein weiteres Kapitel zum gerechten Übergang ist der Region der Midlands
gewidmet, die den Torfabbau nach und nach einstellen muss. Ferner geht es um die
Aus- und Weiterbildung, damit das Land über die erforderlichen Kompetenzen verfügt,
um die neuen Berufe im Zusammenhang mit der grünen Wirtschaft zu entwickeln.
|
Portugal
- Telearbeit : Das Parlament
verabschiedete am 5. November ein neues
Gesetz zur Telearbeit in Form einer Änderung des Arbeitsrechts, die noch
schnell angenommen wurde, bevor das Parlament nach Ablehnung des Staatshaushalts
aufgelöst wurde. Diese Reform wurde aufgrund der Auswirkung der Pandemie auf die
Zahl der Telearbeiter seit März 2021 diskutiert. Im 2. Quartal 2020 waren 23,1 %
der Beschäftigten im Homeoffice (v. Mitteilung
vom portugiesischen Statistikinstitut INE). Die vorherigen Rechtsvorschriften,
die 2003 zur Umsetzung der Europäischen Rahmenvereinbarung zur Telearbeit in das
Arbeitsrecht aufgenommen worden waren (und 2009 überarbeitet wurden), reichten
nicht aus, um die neu anstehenden Probleme zu lösen (siehe nebenstehend auch
„Eine Frage an …“).
|
3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Übernahme : Der Konzern Engie hat seine technische
Dienstleistungstochter Equans
(76.000 Beschäftigte) an den französischen Konzern Bouygues verkauft. Bouygues will
seinen Dienstleistungsbereich mit Equans verschmelzen, die Beschäftigtenzahl steigt
damit auf 96.000 (s. Pressemitteilung
von Bouygues und Präsentation).
Der Eurobetriebsrat von Engie, der alle Bieter geprüft hatte (s. IR Notes 173),
veröffentlichte eine Mitteilung mit seiner Analyse
der Angebote, ohne sich für einen der Interessenten auszusprechen. In diesem
Dokument fordert der EBR „die vertragliche Festlegung der sozialen Verpflichtungen
in einer rechtlich durchsetzbaren Vereinbarung „zwischen mindestens dem Käufer und
den Sozialpartnern. Konkret geht es um die Formalisierung aller eingegangenen
Verpflichtungen (die wahrscheinlich ganz oder teilweise im Kaufvertrag […] zu finden
sein werden) in einer Spezialvereinbarung, damit die Verpflichtungen nicht nur
zwischen ENGIE und dem Käufer eingegangen werden, sondern auch zwischen dem Käufer
und den Arbeitnehmervertretern“ von Equans.
- Zeitweiliger Verbleib des Vereinigten
Königreichs: Die Unternehmensleitung des französischen
Pharmakonzerns Sanofi und
sein EBR haben eine Zusatzvereinbarung über den Verbleib der britischen
Arbeitnehmervertreter für die Dauer des begonnenen 4-jährigen Mandats
geschlossen. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird darüber verhandelt, ob die
Arbeitnehmervertreter auf Dauer im EBR bleiben oder nicht.
- Digitalisierung: Der EBR
des italienischen Versicherers Generali hat eine neue
neunköpfige Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit Projekten im Zusammenhang
mit der Digitalisierung und deren Auswirkungen auf Beschäftigung und Berufe
beschäftigen soll. EBR und Unternehmensleitung werden zudem in Kürze Gespräche
führen, um die Rahmenbedingungen des künftigen „New Normal“ festzulegen, vor
allem im Hinblick auf Telearbeit.
|
Transnationale Vereinbarungen
Belästigung und Gewerkschaftsrechte :
Die Unternehmensleitung der spanischen Hotelkette RIU Hotels
& Resorts (24.000 Beschäftigte) und die internationale Gewerkschaftsföderation
IUL unterzeichneten zwei Vereinbarungen zu Gewerkschaftsrechten und sexueller Belästigung. Es
handelt sich weltweit um die erste Vereinbarung zu diesem Thema „auf der Grundlage
des neuen ILO-Übereinkommens Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung
in der Arbeitswelt“, so IUL (s. Pressemitteilung).
In der Vereinbarung heißt es: „wenn ein Mitarbeiter von RIU sich einer sexuellen
Belästigung schuldig macht, werden gegen die für die Belästigung verantwortliche
Person Strafen verhängt, die auch eine Entlassung beinhalten können, unabhängig von
der Position dieser Person im Unternehmen“. Der Text richtet sich auch an Kunden,
die ebenfalls über die „Nulltoleranzstrategie bei sexueller Belästigung“ informiert
werden müssen. Geschäftsleitungen können Kunden des Hotels verweisen, wenn sich
Mitarbeiter über sexuelle Belästigung beschweren.
|
Gewerkschaften
Druck auf irische Regierung :
Vertreter der größten irischen Gewerkschaft SIPTU (200.000
Mitglieder) forderten die irische Regierung auf, dem Vorgehen multinationaler
Unternehmen ein Ende zu setzen, die ihren EBR-Vertreter in Irland ernennen oder
beschließen, ihren Firmensitz dorthin zu verlegen, um „die EBR-Richtlinie zu umgehen
und auf diese Weise die Beschäftigungsbedingungen von Arbeitskräften in anderen
EU-Mitgliedstaaten zu unterlaufen“. Die Gewerkschaft fordert von der Regierung, die
irische Umsetzung der Richtlinie zu stärken. „Die SIPTU hat bei der EU-Kommission
eine offizielle Beschwerde eingereicht, um die mangelhafte Umsetzung der
europäischen Richtlinie über Eurobetriebsräte in irisches Recht anzuprangern“, sagt
Denis Sheridan, Experte für EBR-Angelegenheiten bei der Gewerkschaft SIPTU,
insbesondere in Bezug auf fehlende angemessene Sanktionen für irische Unternehmen,
die sich nicht an die Richtlinie halten. Seit dem Brexit, so die Schätzungen der
SIPTU, „haben fast 100 Unternehmen diese Maßnahme ergriffen und danach die Funktion
ihres EBR eingeschränkt“ (s. Pressemitteilung).
- Gewerkschaftsnetzwerk:
Rund 50 Gewerkschafter des globalen Gewerkschaftsnetzwerks
von Caterpillar trafen
sich am 3. November zu einem Austausch über Tarifverhandlungen und
Arbeitsbedingungen (s. Mitteilung
von IndustriAll Global Union). Am Vorabend waren ca. 30 Gewerkschaftsvertreter
von John Deere-Werken in
Europa, Brasilien und den USA online zusammengekommen, um über die
wirtschaftliche Situation und Tarifverhandlungen im Unternehmen weltweit zu
diskutieren und gemeinsame Strategien für einen künftigen sozialen Dialog mit
dem Unternehmen zu erarbeiten (v. Mitteilung).
|
4. Studien
und Berichte
Telearbeit und Gesundheit am Arbeitsplatz :
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz veröffentlichte einen Bericht,
der die Probleme der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit
der Telearbeit beschreibt sowie die vorhandenen Maßnahmen und Regelungen nennt, um
diese Probleme zu vermeiden und zu lösen. Ausführliche Gespräche mit Beschäftigten
und Arbeitgebern aus den drei Ländern Frankreich, Italien und Spanien machen die
positiven und negativen Auswirkungen der Telearbeit in der Pandemie deutlich. Der
Bericht schließt mit Empfehlungen, damit die Telearbeit bei gleichzeitiger
Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten fortgesetzt werden
kann und betont die wichtige Aufgabe des sozialen Dialogs und der Tarifverhandlungen
auf Betriebsebene.
- Beschäftigte in der Langzeitpflege:
Die Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und
Lebensqualität des Europäischen Parlaments hat auf Anfrage des Ausschusses für
Beschäftigung und Soziales einen Bericht veröffentlicht (Policies
for long-term carers), der auf der Grundlage einer umfassenden
Literaturrecherche und Datenanalyse eine eingehende Untersuchung über die
formell und informell tätigen Arbeitskräfte im Sektor der Langzeitpflege bietet.
Untersucht werden die Merkmale der Arbeitskräfte, (atypische)
Beschäftigungsarten und -formen sowie die Arbeitsbedingungen. Der Bericht
enthält zudem eine Reihe von Empfehlungen für die politischen
Entscheidungsträger.
|
|
|