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IR Notes 185 – 4 Mai 2022
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Ernesto Martinelli, Leiter Globale Arbeitsbeziehungen, Soziales und
Wohlbefinden bei Enel
Der italienische Energiekonzern
Enel hat am 29. März mit allen Gewerkschafts-organisationen
(FILCTEM, FLAEI CISL und UILTEC) eine innovative Vereinbarung
über den Status der Person (Statuto della Persona) unterzeichnet
(s. IR
Notes 183). Handelt es sich
dabei um eine Vereinbarung zur sozialen Verantwortung des
Unternehmens? Einige Elemente könnten sicherlich unter die
soziale Verantwortung des Unternehmens fallen, doch die Vereinbarung
geht noch viel weiter. Mit dem „Status der Person“ soll zusammen mit
den italienischen Gewerkschaften eine neue Art der
Arbeitsbeziehungen zu geschaffen werden. Die Pandemie hat in den
letzten beiden Jahren zu vielen Veränderungen geführt, und eine neue
Ära eingeläutet, in der die Menschen selbst in den Mittelpunkt der
Aufmerksamkeit gerückt wurden. Die Vereinbarung über den Status der
Person ist aus der Notwendigkeit entstanden, die gegenwärtigen
Paradigmen zu überdenken, um auf die neuen existenziellen
Bedürfnisse in Bezug auf Beziehungen und Umwelt einzugehen, in denen
der Mensch die Hauptrolle spielt. Von einer Perspektive, bei der Unternehmen
und deren Akteure egozentrisch handeln, bewegen wir uns hin zur
Perspektive eines offenen Ökosystems, das Werkzeuge und Lösungen
anbieten kann, um die Beschäftigungsfähigkeit in der gesamten
Wertschöpfungskette zu verbessern. Das derzeitige Modell der
Arbeitsbeziehungen im Energiesektor ist angesichts des
Energiewandels und der Klimakrise mit enormen Veränderungen
konfrontiert. Auch wenn die Vereinbarung innerhalb der Gruppe nur
mit den italienischen Gewerkschaften unterzeichnet wurde, muss der
Status der Person zu unseren gemeinsamen Werten auf globaler Ebene
gehören – mit einem gemeinsamen Ansatz auf Länderebene. Hier wird
der EBR zu den wesentlichen Werkzeugen gehören. Alle Grundsätze in der Vereinbarung werden
im Rahmen von Projekten und Absprachen auf lokaler Ebene umgesetzt,
so wie kürzlich in Italien mit einem der genannten Grundsätze, dem
Recht auf Nichterreichbarkeit, das in die letzten Vereinbarungen
über neue Arbeitsmethoden aufgenommen wurde, die mit den
italienischen Gewerkschaften unterzeichnet wurden. Die Vereinbarung enthält zahlreiche
Neuerungen, u. a. in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz, beispielsweise das Recht eines Beschäftigten, die
Arbeit zu unterbrechen, wenn er eine Gefahr spürt. Jeder muss sich
darauf verlassen können, dass sein Unternehmen in der Lage ist,
seine Sicherheit zu gewährleisten. Wir möchten eine starke
Sicherheitskultur im gesamten Ökosystem entwickeln und verbreiten,
auch bei unseren Lieferanten.
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Agenda
8. – 12.
Mai Berlin DGB-Bundeskongress.
10. Mai
Online
Webinar mit dem Thema „Was kann der Soziale Dialog
bei der Ausarbeitung von Plänen zur Sorgfaltspflicht
beitragen? (auf Französisch) der Organisation Réalité
du Dialogue social mit Eric Charvet (internationaler Dialogausschuss für
soziale Verantwortung des EDF-Konzerns), Aline Conchon (IndustriAll
Europe) und Cyril Cosme (ILO).
11.-13. Mai Bordeaux
Internationales multidisziplinäres Kolloquium zum Thema „Die
Plattformisierung der Arbeit: Neue Arbeitsformen, neue
Organisationsformen », ausgerichtet von vom Zentrum für
Rechtsvergleichung Arbeitsrecht und Soziale Sicherheit (COMPTRASEC).
Verdolmetschung Englisch-Französisch. (Kostenlose) Anmeldung bis zum 8.
Mai: https://nutra2022.sciencesconf.org
12. Mai Brüssel Denis
Radtke präsentiert den Berichtsentwurf zur Überarbeitung der
EBR-Richtlinie vor dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten des Europäischen Parlaments.
21. Mai
Straßburg
Die öffentliche Elitehochschule Sciences Po Strasbourg
organisiert „La
Nuit de l’Europe de Sciences Po Strasbourg“ (Die Nacht Europas),
in der Wissenschaftler, Journalisten, Künstler und Studierende Ideen und
Wissen austauschen und gemeinsam über Europa mit all seinen Facetten
nachdenken.
25. Mai
Straßburg
Studientag über europäisches Arbeitsrecht zum Thema „Soziale
Rechte und soziale Harmonisierung in Europa: Gibt es
Fortschritte?“, vom Arbeitsinstitut der Universität Straßburg,
u. a. mit Mélanie Schmidt und Nicolas Moizard (Link
zur Anmeldung).
2.-3. Juni Paris Konferenz
der französischen Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union mit dem
Titel „Die
neuen Herausforderungen für den Kampf gegen Diskriminierung in
Europa: Welche Rolle kommt den Organisationen zur Förderung der
Gleichberechtigung zu?“.
16.
Juni Luxemburg Rat für
Beschäftigung und Sozialpolitik
22. Juni Online Webinar
von Global Deal mit dem Titel „Social
dialogue: A key pillar of due diligence“ (Sozialer Dialog: Eine
tragende Säule der Sorgfaltspflicht).
22.-24.
Juni Brüssel Jahreskonferenz
des Europäischen Gewerkschaftsbunds und des Europäischen
Gewerkschaftsinstituts zum Thema „Eine Blaupause für die
Gleichstellung“ (A blue print for
equality)
27. und 28.
Juni Hamburg 14.
Fachtagung für Europäische Betriebsräte und SE-Betriebsräte, u.
a. mit Gabriele Bischoff, Udo Rehfeldt und Ilaria Armaroli.
29. Juni – 1.
Juli London Weltweit
erste Konferenz „Safe To be Me: A Global Equality Conference“ der
britischen Regierung, die eine Aufforderung
startete, Unternehmenspraktiken zur Unterstützung von LGBT+ beizutragen
(s. Pressemitteilung).
8. – 10.
September Barcelona 13.
Europäischer Kongress der Internationalen Vereinigung für
Arbeitsbeziehungen ILERA mit dem Thema „Arbeitsbeziehungen und Grüner
Wandel“
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Über uns
IR Notes
erscheint alle 14 Tage
in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch,
Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
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Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 248,00 Euro
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Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Pascale
Turlan, Frédéric Turlan
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste
Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21. CPPAP
Nr.: 00626 Z 93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen
gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von
Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber
von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch
die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Mobilisierung für das Ziel Null Unfälle am Arbeitsplatz
Anlässlich des Welttags für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April
veröffentlichte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) das Manifest Null Unfälle am
Arbeitsplatz, das von Gewerkschaftern, Wissenschaftlern, Europaabgeordneten
und an die zehn europäischen Ministern unterschrieben wurde. Die Unterzeichnenden
weisen darauf hin, dass in der EU an jedem Arbeitstag 12 Beschäftigte abends nicht
mehr nach Hause kommen, weil sie auf der Arbeit gestorben sind. Sie fordern „die
Europäische Union, die Regierungen der Mitgliedstaaten und Arbeitgeber auf, den
tödlichen Unfällen am Arbeitsplatz ein Ende zu setzen. Wir fordern Null Todesfälle
bei der Arbeit“. Für die Unterzeichnenden ist das Ziel „kein utopischer Traum. Die
Zahl der Todesfälle am Arbeitsplatz ist rückläufig, und die Vermeidung aller
tödlichen Unfälle ist möglich“. In der EU sind die tödlichen Arbeitsunfälle zwischen
1994 und 2018 um 70 % zurückgegangen. „Trotz dieses Fortschritts gab es 2018 in den
27 EU-Mitgliedstaaten noch mehr als 3.300 tödliche Unfälle und 3,1 Millionen nicht
tödliche Unfälle. Mehr als 200.000 Beschäftigte sterben jedes Jahr an
Berufskrankheiten“, so die Europäische Kommission (s. Occupational accidents and
diseases). Außerdem sinkt die Zahl der tödlichen Unfälle seit
Beginn der 2010er-Jahre viel langsamer. Die jüngsten Zahlen aus Italien zeigen einen
Anstieg der tödlichen Arbeitsunfälle im Jahr 2021 um 11,4 %. Laut der Sekretärin für
Arbeitsgesundheit bei der UGT Ana García de la Torres wurden 2021 in Spanien 705
tödliche Arbeitsunfälle registriert (s. Pressemitteilung).
In einem gemeinsamen Manifest (s. Website von UGT
und CCOO,
s. Pressemitteilung), das zu Beginn der Gespräche zur
Ausarbeitung des spanischen Plans zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
2022-2027 vorgelegt wurde, erklären die beiden Gewerkschaftsbünde, dass jetzt, da
das Geschäft im Rahmen des Konjunkturprogramms wieder anzieht und in Sektoren mit
hohen Unfallraten massiv investiert wird, eine Stärkung „der aktiven öffentlichen
Maßnahmen zur Vorbeugung von Risiken am Arbeitsplatz sowie häufigere Kontrollen
entscheidend sind“. Nach einer Analyse des Europäischen Gewerkschaftsinstituts
(ETUI) muss zwischen 2020 und 2029 EU-weit mit weiteren 27.041 Todesfällen am
Arbeitsplatz gerechnet werden, wenn sich die Entwicklung der letzten zehn Jahren im
gleichen Tempo fortsetzt. Mit 564 Todesfällen im Zeitraum 2020-2029 wären in diesem
Fall für Polen Fortschritte zu erwarten, und das Ziel Null tödliche Arbeitsunfälle
sollte 2027 erreicht werden. Andere Länder hingegen sind noch weit von diesem Ziel
entfernt: In Spanien wäre mit 3.191 Todesfällen zu rechnen und in Frankreich sogar
mit 7.803. Keins dieser beiden Länder wird nach Einschätzung von ETUI das Ziel Null
tödliche Unfälle bis 2030 erreichen. Dabei hatte das Europäische Parlament die
Mitgliedstaaten in einer Entschließung
vom 17. Dezember 2020 aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bis 2030
arbeitsbedingte Todesfälle ausgeschaltet und Berufskrankheiten verringert werden.
Doch in der Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027, die
von der Kommission sechs Monate später vorgelegt wurde (v. IR Notes 167 und Framework Directive on health and
safety), heißt es lediglich, „es müssen alle Anstrengungen
unternommen werden, um die Zahl der arbeitsbedingten Todesfälle so weit wie möglich
zu reduzieren“. Sie hat den Ansatz „Vision Zero‟ der Internationalen
Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) übernommen, ohne eine Frist festzulegen.
Für den EGB ist das Ziel nicht ausreichend. Vielmehr müssten „abgestimmte und
gemeinsame Anstrengungen“ unternommen werden, um 1. arbeitsbedingte Unfälle und
Berufskrankheiten zu vermeiden, die Gefährdung durch Gefahrstoffe, einschließlich
krebserregender Stoffe auszuschließen und sich auf eine Pandemie vorzubereiten. 2.
die körperliche und geistige Gesundheit der Beschäftigten als Ausgangspunkt für
Arbeitsplanung und Arbeitsplatzgestaltung zu nehmen“. Ferner muss die Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz Thema des sozialen Dialogs werden, wie die ILO in einem
am 28. April veröffentlichten Bericht betont (s. 5. Studien und Berichte). Die
italienische Stiftung Fondazione
Studi Consulenti del Lavoro weist darauf hin, dass die Pandemie Arbeitgeber
und Arbeitnehmer für Fragen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
sensibilisiert habe. Es ist also sicher der richtige Zeitpunkt, um dieses Thema
wieder in den Mittelpunkt des sozialen Dialogs zu rücken. Das Ziel Null Unfälle wird
seit Jahren in großen Unternehmen verfolgt, oft unter Einbeziehung der
Eurobetriebsräte – ein Akteur, der mobilisiert werden muss!
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1.
Europäische Union
Vorhaben
Gesetz über digitale Dienste (DSA) :
Europäisches Parlament und Rat haben am 23. April eine
vorläufige politische Einigung über das Gesetz über digitale Dienste erzielt: Es
reguliert für die kommenden Jahre den digitalen Raum, um ihn für die Nutzer sicherer
und offener zu machen, und sieht gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen vor
(s. Pressemitteilung des Parlaments
und des Rates).
Das Gesetz „verleiht dem Grundsatz, dass das, was offline
illegal ist, auch online illegal sein sollte, praktische
Wirkung‟, betont die Präsidentin der Europäischen
Kommission Ursula von der Leyen. „Die Bürgerinnen und Bürger werden eine bessere
Kontrolle darüber haben, wie ihre Daten von Online-Plattformen und großen
Technologieunternehmen genutzt werden“, so die Berichterstatterin des Parlaments
Christel Schaldemose (S&D). Eurocadres begrüßt den Abschluss der Verhandlungen,
„insbesondere die Bestimmungen zur Algorithmen-Transparenz und dem Schutz
personenbezogener Daten‟. Der Text, der für den Schutz der Verbraucher sorgt, muss
laut Eurocadres noch durch die Aufnahme einer Richtlinie zum Schutz von
Plattformbeschäftigten ergänzt werden, denn „nur verbindliche europäische Maßnahmen
können sowohl Verbraucher als auch Beschäftigte schützen‟ (s. Pressemitteilung).
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„SLAPP-Klagen“ verhindern: :
Nach Annahme der Richtlinie
2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Hinweisgebern (s. Whistleblower protection)
präsentierte die Europäische Kommission am 27. April Maßnahmen für einen besseren
Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern vor missbräuchlichen
Gerichtsverfahren, gemeinhin auch als „SLAPP-Klagen“ bezeichnet. Es handelt sich
hierbei um Klagen, die sich hauptsächlich gegen Journalisten und
Menschenrechtsverteidiger richten, einschließlich derer, die Arbeitnehmerrechte
vertreten, um diese Personen zu sanktionieren oder daran zu hindern, sich zu Fragen
des öffentlichen Interesses zu äußern. Zum Schutz vor dieser Form von Belästigung,
die sich gegen Gewerkschafter richtet, legte die Kommission 1. einen Richtlinienvorschlag
vor, in dem SLAPP-Klagen in Zivilsachen mit grenzüberschreitendem Bezug abgedeckt
sind. 2. eine Empfehlung
vor, mit der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ihre Vorschriften mit den
vorgeschlagenen EU-Vorschriften in Einklang zu bringen (s. Pressemitteilung).
Der Europäische Gewerkschaftsbund, der über mehrere Fälle berichtet, in denen
Gewerkschafter betroffen sind, plädiert für die ausdrückliche Nennung von
Gewerkschaftern in künftigen Vorschriften (was im Vorschlag nicht der Fall ist) und
fordert, dass der Text auch im nationalen Kontext gilt. Mit anderen Worten wird der
Weg der Empfehlung als unzureichend erachtet, und die Kommission sollte
Rechtsvorschriften erlassen, um den Schutz in jedem Mitgliedstaat verbindlich zu
machen (s. Pressemitteilung).
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Aktuelle
soziale Themen
Angespannte Lohnverhandlungen :
Nach den Anstrengungen in der Covid-19-Pandemie und mit der
Rückkehr der Inflation in Europa sind die Lohnverhandlungen besonders angespannt. Im
Vereinigten Königreich stimmten 86 % der Mitglieder der Gewerkschaft Unite für
einen Streik als Antwort auf das „lächerliche Angebot von GSK von nur 2,75 %, was
für die Beschäftigten auf eine enorme reale Lohnkürzung hinausläuft, denn die
tatsächliche Inflationsrate liegt derzeit bei 9 % (s. Pressemitteilung
von Unite). Auch bei der Raffinerie Stanlow, die zum Veolia Konzern gehört, ist die
Lage angespannt. Unite kritisiert den Vorschlag der Unternehmensleitung, die Löhne
um 3,5 % anzuheben, was „einer starken Lohnsenkung“ gleichkommt (s. Pressemitteilung).
Gleiches gilt für Whirlpool, die eine Erhöhung von 2,5 % anbieten (s. Pressemitteilung).
Unite äußert sich dagegen zufrieden über das Angebot von Airbus, die eine
Entgelterhöhung von 8,6 % über 13 Monate und zusätzlich eine rückwirkende
Pauschalzahlung von 5,1 % anbieten. Ferner erhalten die Beschäftigten 2023 und 2024
einen zusätzlichen Urlaubstag (s. Pressemitteilung).
Zum Start der Tarifverhandlungen in der deutschen Stahlindustrie geben die
Tarifkommissionen der IG Metall den Ton an: Sie fordern 8,2 % mehr Geld bei einer
Laufzeit von 12 Monaten (s. Pressemitteilung).
„Nach zwei Jahren Lohnzurückhaltung rechneten die Beschäftigten zu Recht mit einer
Entgelterhöhung“, so der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe, „doch
jetzt sehen sie, wie ihre Kaufkraft durch eine galoppierende Inflation sowie
gestiegene Energie- und Verbraucherpreise ausgehöhlt wird. Arbeitgeber scheinen
nicht bereit zu sein, auf die Forderungen der Beschäftigten einzugehen.“ Isabelle
Barthes, stellvertretende Generalsekretärin von IndustriAll fordert „die Regierungen
auf, die privaten Haushalte zu unterstützen, und verlangt von den Arbeitgebern, die
Beschäftigten zu entschädigen. Der soziale Dialog und die Tarifverhandlungen müssen
gestärkt werden, um eine bessere Umverteilung des Wohlstands in der Gesellschaft zu
gewährleisten“. Die gerechte Umverteilung des Mehrwerts wird auch immer mehr zu
einem Thema für die EBR, weil die Unzufriedenheit vor Ort auf nationaler Ebene so
groß ist.
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2.
Mitgliedstaaten
Spanien
Gesetzesrahmen für Praktika :
Wie im Königlichen Gesetzesdekret
32/2021 vom 28. Dezember 2021 über dringende Maßnahmen zur
Arbeitsmarktreform vorgesehen, hat die Regierung am 22. April mit Beteiligung der
Gewerkschaftsbünde CCOO und UGT und der Arbeitgeberverbände CEOE und CEPYME einen
runden Tisch einberufen, um einen „Praktikantenstatus‟ auszuarbeiten. Die
Initiative, die auf die Bedenken der Europa-Abgeordneten eingeht, die bessere
Vorschriften für Praktika wünschen, zielt auf den Schutz der Rechte von Praktikanten
in Unternehmen und Institutionen ab, um prekäre Verhältnisse zu reduzieren und gegen
missbräuchliche Scheinpraktiken vorzugehen. Laut Arbeitsministerium hat die
Arbeitsaufsichtsbehörde von 2020 bis März 2022 3.164 Arbeitsplätze ermittelt, die
missbräuchlich mit Praktikanten besetzt waren (s. Pressemitteilung).
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Frankreich
- Umweltinformationen : Im
Rahmen der Anwendung des Gesetzes
vom 22. August 2021 zur Bekämpfung des Klimawandels (s. IR Notes 169)
wurde am 26. April eine Verordnung
mit präzisen Angaben zu den Umweltinformationen erlassen, die den
Arbeitnehmervertretern zur Verfügung gestellt werden müssen, wenn es keine
Betriebsvereinbarung dazu gibt (s. Punkt 10 in der Tabelle in Art. 2). Diese
Angaben zur allgemeinen Umweltpolitik des Unternehmens, zu Kreislaufwirtschaft
(Einschätzung der Menge gefährlicher Abfälle, nachhaltige Ressourcennutzung:
Wasser- und Energieverbrauch etc.) und Klimawandel (z. B. CO2-Bilanz) müssen
jetzt in der „ökonomischen, ökologischen und sozialen Datenbank“ erfasst sein,
in der alle Informationen und Angaben zusammengestellt werden, die den
Arbeitnehmervertretern zu übermitteln sind.
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Irland
- Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit
von Beruf und Privatleben : Am 21. April hat die
Regierung ein Gesetzesvorhaben zur Vereinbarkeit
von Beruf und Privatleben angenommen, mit dem Bestandteile
der Richtlinie 2019/1158
umgesetzt werden sollen. Eltern und pflegenden Angehörigen gewährt das
Gesetzesvorhaben u. a. neue Rechte, um berufliches und privates Leben besser
miteinander zu vereinbaren. Nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit haben
Eltern und pflegende Angehörige das Recht, flexible Arbeitszeiten zu beantragen.
Der Arbeitgeber kann jedoch aus verschiedenen Gründen eine flexible
Arbeitszeitgestaltung ablehnen oder den Beginn einer solchen Regelung
verschieben. Pflegende Angehörige haben Anspruch auf fünf (unbezahlte)
Urlaubstage pro Jahr für die Versorgung von akuten Pflegefällen. Das Recht auf
Stillpausen, die es Frauen ermöglichen, sich täglich zum Stillen vom
Arbeitsplatz zu entfernen, wird von derzeit sechs Monaten auf zwei Jahre
verlängert. Das Gesetz soll noch vor den Sommerferien verabschiedet werden und
in Kraft treten (s. Pressemitteilung).
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Italien
- Agiles Arbeiten :
Wie im Protokoll vom 7. Dezember 2021 über
hybrides Arbeiten vorgesehen, wurde am 21. April die bilaterale
Beobachtungsstelle für hybride Arbeit (Osservatorio
nazionale bilaterale in materia di lavoro agile) eingerichtet. Sie setzt
sich aus Regierungsvertretern und Sozialpartnern zusammen, die das Protokoll
unterzeichnet haben. Aufgabe der Beobachtungsstelle ist es, die Entwicklung der
hybriden Arbeit („agiles Arbeiten‟), die Tarifverhandlungen für ihre Umsetzung
sowie die Anwendung der vom Protokoll vorgesehenen Leitlinien zu überwachen.
Arbeitsminister Andrea Orlando schätzt, dass „circa 4,5 Millionen Beschäftigte
auch nach dem Ende der Pandemie weiterhin wie gewohnt im Homeoffice arbeiten
werden‟. Doch selbst wenn man weiß, dass „agiles Arbeiten zur Verbesserung der
Lebensbedingungen der Beschäftigten, zur Verringerung der Umweltverschmutzung,
zur Entlastung der Stadtzentren sowie zur Energieeinsparung beitragen kann“, so
der Minister, „ist darauf zu achten, dass diese Arbeitsform nicht zu längeren
Arbeitszeiten, zur Isolierung der Beschäftigten oder zu einer „Entleerung“
bestimmter Stadtzentren führt‟ (s. Pressemitteilung).
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3.
Drittländer
Vereinigtes
Königreich – Schottland
- Gewerkschaftsfond für einen gerechten
Übergang : Beim Kongress des Gewerkschaftsdachverbands
Scottish Trades Union Congress (STUC) in Aberdeen hat Premierministerin Nicola
Sturgeon einen jährlichen Zuschuss von 100.000 Pfund zur Unterstützung der
Gewerkschaftsbewegung bewilligt, damit sich diese mit der Frage des gerechten
Übergangs befassen kann. Mit dieser Subvention sollen hauptamtliche
Gewerkschafter finanziert werden, um die Maßnahmen für einen fairen Übergang zu
koordinieren, bewährte Praktiken zu verstärken und auszutauschen sowie mit der
Regierung zusammenzuarbeiten, um „gute grüne Arbeitsplätze zu schaffen und einen
wirklich gerechten Übergang zu erzielen“, so Nicola Sturgeon (s. Pressemitteilung
der Regierung).
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Vereinigtes
Königreich
Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und
Ruanda zu Asylbewerbern : Die britische Regierung und Ruanda
haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um Migranten und Asylbewerber
unterschiedlicher Nationalitäten aus dem Vereinigten Königreich nach Ruanda zu
schicken, vor allem diejenigen, die den Ärmelkanal von der französischen Küste aus
überqueren (s. Pressemitteilung
der Regierung). Gleichzeitig prüft das Parlament eine Gesetzesvorlage der Regierung,
nach der es möglich wäre, Zentren in einem Drittland einzurichten, um Migranten
dorthin zu bringen, bis über ihren Asylantrag entschieden ist und Migranten
zurückzuweisen, bevor sie in die britischen Hoheitsgewässer gelangen. Ein solches
Gesetz würde gegen die Grundsätze der Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen, warnt
das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (HCR). Scharfe Reaktionen hat
die Vereinbarung auch bei der Gewerkschaft Unite hervorgerufen, die den Vorschlag,
„Asylbewerber vom Vereinigten Königreich aus in Internierungslager nach Ruanda zu
bringen“, „unverblümt“ als „abscheulich und unmenschlich“ verurteilt hat. Die
Gewerkschaft geht davon aus, dass diese Regelung darauf abzielt, Asylbewerber zu
zwingen, sich in Ruanda niederzulassen und prangert die Tatsache an, dass die
Regierung dafür „Männern und Frauen, die im Vereinigten Königreich arbeiten und von
denen einige unweigerlich auch Mitglieder von Unite sind, die abscheuliche
Verantwortung übertragen will, diese verletzlichen Menschen zu enormen Kosten für
die Allgemeinheit dorthin zu transportieren“. Für Unite „beschädigt diese Politik
unser internationales Ansehen als Land, das für die Achtung der Menschenrechte
eintritt“ (s. Pressemitteilung).
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4.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Sicherung der sozialen Verpflichtungen :
Der EBR von Engie nahm am 21. April eine Stellungnahme zum Verkauf der
Engie-Tochter Equans an Bouygues an. Darin wird
deutlich, wie stark der EBR von Engie in das Verkaufsverfahren eingebunden ist (s.
IR Notes 184). Der EBR und
die Unternehmensleitung von Bouygues hatten zuvor am 13. April ein Protokoll unterzeichnet, in
dem die sozialen Verpflichtungen der Unternehmensleitung von Bouygues im Rahmen des
Kaufs gegenüber dem EBR festgehalten sind und mit dem ein vorläufiges Gremium für
den sozialen Dialog auf Ebene der europäischen Geschäftstätigkeit von Equans und
ähnlicher Aktivitäten von Bouygues einrichtet wurde. Dieses Gremium ist unabhängig
vom EBR von Bouygues und bleibt längstens 18 Monate nach dem „Closing“ in Kraft. In
diesem Zeitraum wird die Unternehmensleitung von Equans eine Vereinbarung über die
Methode aushandeln, wie dieses Gremium zu einer dauerhaften Einrichtung
wird.
- Solidarität mit der Ukraine:
Die Unternehmensleitung der norwegischen Gruppe Hydro, der norwegische
Gewerkschaftsverband LO und der EBR der Gruppe haben einen Spendenaufruf für die
vom Konflikt in der Ukraine betroffenen Menschen gestartet. Hydro beschäftigt
zwar keine Mitarbeiter in der Ukraine, dafür aber circa 400 Ukrainer in seinen
Extrusionsanlagen in Polen. „Wir bitten unsere Tochterunternehmen und alle
anderen Mitarbeiter bei Hydro, den Gegenwert von einer Arbeitsstunde zu spenden,
um UNICEF zu unterstützen“, erklärt Tor Egil Skulstad, EBR-Vorsitzender von
Hydro (s. Pressemitteilung).
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Europäische
Gesellschaft
Anwendung des Vorher-Nachher-Prinzips bei der
Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft : Der
Generalanwalt des Gerichtshofs der EU hat seine Schlussanträge in einer Rechtssache
vorgelegt, bei der es um die Einhaltung der deutschen Rechtsvorschriften zur
Arbeitnehmerbeteiligung bei der Umwandlung eines Unternehmens in eine Europäische
Gesellschaft (SE) geht. Nach Umwandlung der Aktiengesellschaft SAP in eine SE wurde die
paritätische Zusammensetzung des Aufsichtsrats beibehalten. Die gesonderte Wahl von
zwei Kandidaten der Gewerkschaften, die keine Beschäftigten des Unternehmens sind,
wurde dagegen gestrichen (s. IR Notes 180). Der
Gerichtshof soll die Frage klären, ob der gesonderte Wahlgang für die Wahl der
Gewerkschaftsvertreter in den Aufsichtsrat einer aus der Umwandlung einer
Aktiengesellschaft deutschen Rechts hervorgegangenen SE gemäß Art. 4 Abs. 4 der
SE‑Richtlinie beibehalten werden muss (Vorher-Nachher-Prinzip) oder
durch die Aushandlung der in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie genannten
Beteiligungsvereinbarung entbehrlich geworden ist. In seinen Schlussanträgen gibt
der Generalanwalt den Gewerkschaften IG Metall und ver.di eindeutig Recht, die
diesen Fall vor Gericht gebracht hatten: Daher ist Art. 4 Abs. 4 dahin auszulegen,
„dass die Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer durch
Umwandlung gegründeten SE einen getrennten Wahlgang für die Wahl eines bestimmten
Teils der von den Gewerkschaften vorgeschlagenen Kandidaten zu
Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat vorsehen muss, wenn diese Besonderheit
existiert und in dem für die umzuwandelnde Gesellschaft geltenden nationalen Recht
zwingend ist“ (s. EuGH,
Schlussantr., 28. April 2022, Rs. C-677-20, IG Metall und ver.di, und Pressemitteilung).
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5. Studien
und Berichte
Sozialer Dialog im Kampf gegen Covid-19: :
Zum Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28.
April veröffentlichte die ILO den Bericht „Weiterentwicklung des sozialen Dialogs
für eine Kultur der Sicherheit und Gesundheit: Welche Lehren lassen sich aus
der COVID-19-Krise ziehen?“, in dem aufgezeigt wird, wie der
soziale Dialog zur raschen und wirksamen Umsetzung von Maßnahmen während der
Covid-19-Krise beigetragen hat. „Die Lehren, die sich aus dieser Krise über die
Bedeutung des sozialen Dialogs zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit auf
nationaler Ebene und am Arbeitsplatz ziehen lassen, müssen auf andere Kontexte
angewendet werden. Dies würde dazu beitragen, die jährlich verzeichnete inakzeptabel
hohe Zahl an tödlichen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu verringern‟, sagt
Guy Ryder, Generaldirektor der ILO.
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