IR Notes

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IR Notes 185 – Mobilisierung für das Ziel Null Unfälle am Arbeitsplatz

  IR Notes 185 – 4 Mai 2022
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Ernesto Martinelli, Leiter Globale Arbeitsbeziehungen, Soziales und Wohlbefinden bei Enel

Der italienische Energiekonzern Enel hat am 29. März mit allen Gewerkschafts-organisationen (FILCTEM, FLAEI CISL und UILTEC) eine innovative Vereinbarung über den Status der Person (Statuto della Persona) unterzeichnet (s. IR Notes 183). Handelt es sich dabei um eine Vereinbarung zur sozialen Verantwortung des Unternehmens?
Einige Elemente könnten sicherlich unter die soziale Verantwortung des Unternehmens fallen, doch die Vereinbarung geht noch viel weiter. Mit dem „Status der Person“ soll zusammen mit den italienischen Gewerkschaften eine neue Art der Arbeitsbeziehungen zu geschaffen werden. Die Pandemie hat in den letzten beiden Jahren zu vielen Veränderungen geführt, und eine neue Ära eingeläutet, in der die Menschen selbst in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt wurden. Die Vereinbarung über den Status der Person ist aus der Notwendigkeit entstanden, die gegenwärtigen Paradigmen zu überdenken, um auf die neuen existenziellen Bedürfnisse in Bezug auf Beziehungen und Umwelt einzugehen, in denen der Mensch die Hauptrolle spielt.
Von einer Perspektive, bei der Unternehmen und deren Akteure egozentrisch handeln, bewegen wir uns hin zur Perspektive eines offenen Ökosystems, das Werkzeuge und Lösungen anbieten kann, um die Beschäftigungsfähigkeit in der gesamten Wertschöpfungskette zu verbessern. Das derzeitige Modell der Arbeitsbeziehungen im Energiesektor ist angesichts des Energiewandels und der Klimakrise mit enormen Veränderungen konfrontiert. Auch wenn die Vereinbarung innerhalb der Gruppe nur mit den italienischen Gewerkschaften unterzeichnet wurde, muss der Status der Person zu unseren gemeinsamen Werten auf globaler Ebene gehören – mit einem gemeinsamen Ansatz auf Länderebene. Hier wird der EBR zu den wesentlichen Werkzeugen gehören.
Alle Grundsätze in der Vereinbarung werden im Rahmen von Projekten und Absprachen auf lokaler Ebene umgesetzt, so wie kürzlich in Italien mit einem der genannten Grundsätze, dem Recht auf Nichterreichbarkeit, das in die letzten Vereinbarungen über neue Arbeitsmethoden aufgenommen wurde, die mit den italienischen Gewerkschaften unterzeichnet wurden.
Die Vereinbarung enthält zahlreiche Neuerungen, u. a. in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, beispielsweise das Recht eines Beschäftigten, die Arbeit zu unterbrechen, wenn er eine Gefahr spürt. Jeder muss sich darauf verlassen können, dass sein Unternehmen in der Lage ist, seine Sicherheit zu gewährleisten. Wir möchten eine starke Sicherheitskultur im gesamten Ökosystem entwickeln und verbreiten, auch bei unseren Lieferanten.

 
  Agenda

 


8. – 12. Mai
Berlin
DGB-Bundeskongress.


10. Mai
Online
Webinar mit dem Thema „Was kann der Soziale Dialog bei der Ausarbeitung von Plänen zur Sorgfaltspflicht beitragen? (auf Französisch) der Organisation Réalité du Dialogue social mit Eric Charvet (internationaler Dialogausschuss für soziale Verantwortung des EDF-Konzerns), Aline Conchon (IndustriAll Europe) und Cyril Cosme (ILO).


11.-13. Mai
Bordeaux

Internationales multidisziplinäres Kolloquium zum Thema „Die Plattformisierung der Arbeit: Neue Arbeitsformen, neue Organisationsformen », ausgerichtet von vom Zentrum für Rechtsvergleichung Arbeitsrecht und Soziale Sicherheit (COMPTRASEC). Verdolmetschung Englisch-Französisch. (Kostenlose) Anmeldung bis zum 8. Mai: https://nutra2022.sciencesconf.org


12. Mai
Brüssel
Denis Radtke präsentiert den Berichtsentwurf zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie vor dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments.


21. Mai
Straßburg
Die öffentliche Elitehochschule Sciences Po Strasbourg organisiert „La Nuit de l’Europe de Sciences Po Strasbourg“ (Die Nacht Europas), in der Wissenschaftler, Journalisten, Künstler und Studierende Ideen und Wissen austauschen und gemeinsam über Europa mit all seinen Facetten nachdenken.


25. Mai
Straßburg
Studientag über europäisches Arbeitsrecht zum Thema „Soziale Rechte und soziale Harmonisierung in Europa: Gibt es Fortschritte?“, vom Arbeitsinstitut der Universität Straßburg, u. a. mit Mélanie Schmidt und Nicolas Moizard (Link zur Anmeldung).


2.-3. Juni
Paris

Konferenz der französischen Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union mit dem Titel „Die neuen Herausforderungen für den Kampf gegen Diskriminierung in Europa: Welche Rolle kommt den Organisationen zur Förderung der Gleichberechtigung zu?“.


16. Juni
Luxemburg

Rat für Beschäftigung und Sozialpolitik


22. Juni
Online
Webinar von Global Deal mit dem Titel „Social dialogue: A key pillar of due diligence“ (Sozialer Dialog: Eine tragende Säule der Sorgfaltspflicht).


22.-24. Juni
Brüssel

Jahreskonferenz des Europäischen Gewerkschaftsbunds und des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zum Thema „Eine Blaupause für die Gleichstellung“ (A blue print for equality)


27. und 28. Juni
Hamburg

14. Fachtagung für Europäische Betriebsräte und SE-Betriebsräte
, u. a. mit Gabriele Bischoff, Udo Rehfeldt und Ilaria Armaroli.


29. Juni – 1. Juli
London

Weltweit erste Konferenz „Safe To be Me: A Global Equality Conference“ der britischen Regierung, die eine Aufforderung startete, Unternehmenspraktiken zur Unterstützung von LGBT+ beizutragen (s. Pressemitteilung).


8. – 10. September
Barcelona

13. Europäischer Kongress der Internationalen Vereinigung für Arbeitsbeziehungen ILERA mit dem Thema „Arbeitsbeziehungen und Grüner Wandel“

 
  Über uns


IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 248,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


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  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.

 

IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Mobilisierung für das Ziel Null Unfälle am Arbeitsplatz

Anlässlich des Welttags für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April veröffentlichte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) das Manifest Null Unfälle am Arbeitsplatz, das von Gewerkschaftern, Wissenschaftlern, Europaabgeordneten und an die zehn europäischen Ministern unterschrieben wurde. Die Unterzeichnenden weisen darauf hin, dass in der EU an jedem Arbeitstag 12 Beschäftigte abends nicht mehr nach Hause kommen, weil sie auf der Arbeit gestorben sind. Sie fordern „die Europäische Union, die Regierungen der Mitgliedstaaten und Arbeitgeber auf, den tödlichen Unfällen am Arbeitsplatz ein Ende zu setzen. Wir fordern Null Todesfälle bei der Arbeit“. Für die Unterzeichnenden ist das Ziel „kein utopischer Traum. Die Zahl der Todesfälle am Arbeitsplatz ist rückläufig, und die Vermeidung aller tödlichen Unfälle ist möglich“. In der EU sind die tödlichen Arbeitsunfälle zwischen 1994 und 2018 um 70 % zurückgegangen. „Trotz dieses Fortschritts gab es 2018 in den 27 EU-Mitgliedstaaten noch mehr als 3.300 tödliche Unfälle und 3,1 Millionen nicht tödliche Unfälle. Mehr als 200.000 Beschäftigte sterben jedes Jahr an Berufskrankheiten“, so die Europäische Kommission (s. Occupational accidents and diseases). Außerdem sinkt die Zahl der tödlichen Unfälle seit Beginn der 2010er-Jahre viel langsamer. Die jüngsten Zahlen aus Italien zeigen einen Anstieg der tödlichen Arbeitsunfälle im Jahr 2021 um 11,4 %. Laut der Sekretärin für Arbeitsgesundheit bei der UGT Ana García de la Torres wurden 2021 in Spanien 705 tödliche Arbeitsunfälle registriert (s. Pressemitteilung). In einem gemeinsamen Manifest (s. Website von UGT und CCOO, s. Pressemitteilung), das zu Beginn der Gespräche zur Ausarbeitung des spanischen Plans zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2022-2027 vorgelegt wurde, erklären die beiden Gewerkschaftsbünde, dass jetzt, da das Geschäft im Rahmen des Konjunkturprogramms wieder anzieht und in Sektoren mit hohen Unfallraten massiv investiert wird, eine Stärkung „der aktiven öffentlichen Maßnahmen zur Vorbeugung von Risiken am Arbeitsplatz sowie häufigere Kontrollen entscheidend sind“.
Nach einer Analyse des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) muss zwischen 2020 und 2029 EU-weit mit weiteren 27.041 Todesfällen am Arbeitsplatz gerechnet werden, wenn sich die Entwicklung der letzten zehn Jahren im gleichen Tempo fortsetzt. Mit 564 Todesfällen im Zeitraum 2020-2029 wären in diesem Fall für Polen Fortschritte zu erwarten, und das Ziel Null tödliche Arbeitsunfälle sollte 2027 erreicht werden. Andere Länder hingegen sind noch weit von diesem Ziel entfernt: In Spanien wäre mit 3.191 Todesfällen zu rechnen und in Frankreich sogar mit 7.803. Keins dieser beiden Länder wird nach Einschätzung von ETUI das Ziel Null tödliche Unfälle bis 2030 erreichen. Dabei hatte das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten in einer Entschließung vom 17. Dezember 2020 aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bis 2030 arbeitsbedingte Todesfälle ausgeschaltet und Berufskrankheiten verringert werden. Doch in der Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027, die von der Kommission sechs Monate später vorgelegt wurde (v. IR Notes 167 und Framework Directive on health and safety), heißt es lediglich, „es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die Zahl der arbeitsbedingten Todesfälle so weit wie möglich zu reduzieren“. Sie hat den Ansatz „Vision Zero‟ der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) übernommen, ohne eine Frist festzulegen. Für den EGB ist das Ziel nicht ausreichend. Vielmehr müssten „abgestimmte und gemeinsame Anstrengungen“ unternommen werden, um 1. arbeitsbedingte Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, die Gefährdung durch Gefahrstoffe, einschließlich krebserregender Stoffe auszuschließen und sich auf eine Pandemie vorzubereiten. 2. die körperliche und geistige Gesundheit der Beschäftigten als Ausgangspunkt für Arbeitsplanung und Arbeitsplatzgestaltung zu nehmen“. Ferner muss die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Thema des sozialen Dialogs werden, wie die ILO in einem am 28. April veröffentlichten Bericht betont (s. 5. Studien und Berichte). Die italienische Stiftung Fondazione Studi Consulenti del Lavoro weist darauf hin, dass die Pandemie Arbeitgeber und Arbeitnehmer für Fragen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sensibilisiert habe. Es ist also sicher der richtige Zeitpunkt, um dieses Thema wieder in den Mittelpunkt des sozialen Dialogs zu rücken. Das Ziel Null Unfälle wird seit Jahren in großen Unternehmen verfolgt, oft unter Einbeziehung der Eurobetriebsräte – ein Akteur, der mobilisiert werden muss!


1. Europäische Union
Vorhaben

Gesetz über digitale Dienste (DSA) : Europäisches Parlament und Rat haben am 23. April eine vorläufige politische Einigung über das Gesetz über digitale Dienste erzielt: Es reguliert für die kommenden Jahre den digitalen Raum, um ihn für die Nutzer sicherer und offener zu machen,  und sieht gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen vor (s. Pressemitteilung des Parlaments und des Rates). Das Gesetz „verleiht dem Grundsatz, dass das, was offline illegal ist, auch online illegal sein sollte, praktische Wirkung‟, betont die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen. „Die Bürgerinnen und Bürger werden eine bessere Kontrolle darüber haben, wie ihre Daten von Online-Plattformen und großen Technologieunternehmen genutzt werden“, so die Berichterstatterin des Parlaments Christel Schaldemose (S&D). Eurocadres begrüßt den Abschluss der Verhandlungen, „insbesondere die Bestimmungen zur Algorithmen-Transparenz und dem Schutz personenbezogener Daten‟. Der Text, der für den Schutz der Verbraucher sorgt, muss laut Eurocadres noch durch die Aufnahme einer Richtlinie zum Schutz von Plattformbeschäftigten ergänzt werden, denn „nur verbindliche europäische Maßnahmen können sowohl Verbraucher als auch Beschäftigte schützen‟ (s. Pressemitteilung).



„SLAPP-Klagen“ verhindern: : Nach Annahme der Richtlinie 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Hinweisgebern (s. Whistleblower protection) präsentierte die Europäische Kommission am 27. April Maßnahmen für einen besseren Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern vor missbräuchlichen Gerichtsverfahren, gemeinhin auch als „SLAPP-Klagen“ bezeichnet. Es handelt sich hierbei um Klagen, die sich hauptsächlich gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger richten, einschließlich derer, die Arbeitnehmerrechte vertreten, um diese Personen zu sanktionieren oder daran zu hindern, sich zu Fragen des öffentlichen Interesses zu äußern. Zum Schutz vor dieser Form von Belästigung, die sich gegen Gewerkschafter richtet, legte die Kommission 1. einen Richtlinienvorschlag vor, in dem SLAPP-Klagen in Zivilsachen mit grenzüberschreitendem Bezug abgedeckt sind. 2. eine Empfehlung vor, mit der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ihre Vorschriften mit den vorgeschlagenen EU-Vorschriften in Einklang zu bringen (s. Pressemitteilung). Der Europäische Gewerkschaftsbund, der über mehrere Fälle berichtet, in denen Gewerkschafter betroffen sind, plädiert für die ausdrückliche Nennung von Gewerkschaftern in künftigen Vorschriften (was im Vorschlag nicht der Fall ist) und fordert, dass der Text auch im nationalen Kontext gilt. Mit anderen Worten wird der Weg der Empfehlung als unzureichend erachtet, und die Kommission sollte Rechtsvorschriften erlassen, um den Schutz in jedem Mitgliedstaat verbindlich zu machen (s. Pressemitteilung).


Aktuelle soziale Themen

Angespannte Lohnverhandlungen : Nach den Anstrengungen in der Covid-19-Pandemie und mit der Rückkehr der Inflation in Europa sind die Lohnverhandlungen besonders angespannt. Im Vereinigten Königreich stimmten 86 % der Mitglieder der Gewerkschaft Unite  für einen Streik als Antwort auf das „lächerliche Angebot von GSK von nur 2,75 %, was für die Beschäftigten auf eine enorme reale Lohnkürzung hinausläuft, denn die tatsächliche Inflationsrate liegt derzeit bei 9 % (s. Pressemitteilung von Unite). Auch bei der Raffinerie Stanlow, die zum Veolia Konzern gehört, ist die Lage angespannt. Unite kritisiert den Vorschlag der Unternehmensleitung, die Löhne um 3,5 % anzuheben, was „einer starken Lohnsenkung“ gleichkommt (s. Pressemitteilung). Gleiches gilt für Whirlpool, die eine Erhöhung von 2,5 % anbieten (s. Pressemitteilung). Unite äußert sich dagegen zufrieden über das Angebot von Airbus, die eine Entgelterhöhung von 8,6 % über 13 Monate und zusätzlich eine rückwirkende Pauschalzahlung von 5,1 % anbieten. Ferner erhalten die Beschäftigten 2023 und 2024 einen zusätzlichen Urlaubstag (s. Pressemitteilung). Zum Start der Tarifverhandlungen in der deutschen Stahlindustrie geben die Tarifkommissionen der IG Metall den Ton an: Sie fordern 8,2 % mehr Geld bei einer Laufzeit von 12 Monaten (s. Pressemitteilung). „Nach zwei Jahren Lohnzurückhaltung rechneten die Beschäftigten zu Recht mit einer Entgelterhöhung“, so der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe, „doch jetzt sehen sie, wie ihre Kaufkraft durch eine galoppierende Inflation sowie gestiegene Energie- und Verbraucherpreise ausgehöhlt wird. Arbeitgeber scheinen nicht bereit zu sein, auf die Forderungen der Beschäftigten einzugehen.“ Isabelle Barthes, stellvertretende Generalsekretärin von IndustriAll fordert „die Regierungen auf, die privaten Haushalte zu unterstützen, und verlangt von den Arbeitgebern, die Beschäftigten zu entschädigen. Der soziale Dialog und die Tarifverhandlungen müssen gestärkt werden, um eine bessere Umverteilung des Wohlstands in der Gesellschaft zu gewährleisten“. Die gerechte Umverteilung des Mehrwerts wird auch immer mehr zu einem Thema für die EBR, weil die Unzufriedenheit vor Ort auf nationaler Ebene so groß ist.


2. Mitgliedstaaten
Spanien

Gesetzesrahmen für Praktika : Wie im Königlichen Gesetzesdekret 32/2021 vom 28. Dezember 2021 über dringende Maßnahmen zur Arbeitsmarktreform vorgesehen, hat die Regierung am 22. April mit Beteiligung der Gewerkschaftsbünde CCOO und UGT und der Arbeitgeberverbände CEOE und CEPYME einen runden Tisch einberufen, um einen „Praktikantenstatus‟ auszuarbeiten. Die Initiative, die auf die Bedenken der Europa-Abgeordneten eingeht, die bessere Vorschriften für Praktika wünschen, zielt auf den Schutz der Rechte von Praktikanten in Unternehmen und Institutionen ab, um prekäre Verhältnisse zu reduzieren und gegen missbräuchliche Scheinpraktiken vorzugehen. Laut Arbeitsministerium hat die Arbeitsaufsichtsbehörde von 2020 bis März 2022 3.164 Arbeitsplätze ermittelt, die missbräuchlich mit Praktikanten besetzt waren (s. Pressemitteilung).


Frankreich

  • Umweltinformationen : Im Rahmen der Anwendung des Gesetzes vom 22. August 2021 zur Bekämpfung des Klimawandels (s. IR Notes 169) wurde am 26. April eine Verordnung mit präzisen Angaben zu den Umweltinformationen erlassen, die den Arbeitnehmervertretern zur Verfügung gestellt werden müssen, wenn es keine Betriebsvereinbarung dazu gibt (s. Punkt 10 in der Tabelle in Art. 2). Diese Angaben zur allgemeinen Umweltpolitik des Unternehmens, zu Kreislaufwirtschaft (Einschätzung der Menge gefährlicher Abfälle, nachhaltige Ressourcennutzung: Wasser- und Energieverbrauch etc.) und Klimawandel (z. B. CO2-Bilanz) müssen jetzt in der „ökonomischen, ökologischen und sozialen Datenbank“ erfasst sein, in der alle Informationen und Angaben zusammengestellt werden, die den Arbeitnehmervertretern zu übermitteln sind.

Irland

  • Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben : Am 21. April hat die Regierung ein Gesetzesvorhaben zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben angenommen, mit dem Bestandteile der Richtlinie 2019/1158 umgesetzt werden sollen. Eltern und pflegenden Angehörigen gewährt das Gesetzesvorhaben u. a. neue Rechte, um berufliches und privates Leben besser miteinander zu vereinbaren. Nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit haben Eltern und pflegende Angehörige das Recht, flexible Arbeitszeiten zu beantragen. Der Arbeitgeber kann jedoch aus verschiedenen Gründen eine flexible Arbeitszeitgestaltung ablehnen oder den Beginn einer solchen Regelung verschieben. Pflegende Angehörige haben Anspruch auf fünf (unbezahlte) Urlaubstage pro Jahr für die Versorgung von akuten Pflegefällen. Das Recht auf Stillpausen, die es Frauen ermöglichen, sich täglich zum Stillen vom Arbeitsplatz zu entfernen, wird von derzeit sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert. Das Gesetz soll noch vor den Sommerferien verabschiedet werden und in Kraft treten (s. Pressemitteilung).

Italien

  • Agiles Arbeiten : Wie im Protokoll vom 7. Dezember 2021 über hybrides Arbeiten vorgesehen, wurde am 21. April die bilaterale Beobachtungsstelle für hybride Arbeit (Osservatorio nazionale bilaterale in materia di lavoro agile) eingerichtet. Sie setzt sich aus Regierungsvertretern und Sozialpartnern zusammen, die das Protokoll unterzeichnet haben. Aufgabe der Beobachtungsstelle ist es, die Entwicklung der hybriden Arbeit („agiles Arbeiten‟), die Tarifverhandlungen für ihre Umsetzung sowie die Anwendung der vom Protokoll vorgesehenen Leitlinien zu überwachen. Arbeitsminister Andrea Orlando schätzt, dass „circa 4,5 Millionen Beschäftigte auch nach dem Ende der Pandemie weiterhin wie gewohnt im Homeoffice arbeiten werden‟. Doch selbst wenn man weiß, dass „agiles Arbeiten zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Beschäftigten, zur Verringerung der Umweltverschmutzung, zur Entlastung der Stadtzentren sowie zur Energieeinsparung beitragen kann“, so der Minister, „ist darauf zu achten, dass diese Arbeitsform nicht zu längeren Arbeitszeiten, zur Isolierung der Beschäftigten oder zu einer „Entleerung“ bestimmter Stadtzentren führt‟ (s. Pressemitteilung).

3. Drittländer
Vereinigtes Königreich – Schottland

  • Gewerkschaftsfond für einen gerechten Übergang : Beim Kongress des Gewerkschaftsdachverbands Scottish Trades Union Congress (STUC) in Aberdeen hat Premierministerin Nicola Sturgeon einen jährlichen Zuschuss von 100.000 Pfund zur Unterstützung der Gewerkschaftsbewegung bewilligt, damit sich diese mit der Frage des gerechten Übergangs befassen kann. Mit dieser Subvention sollen hauptamtliche Gewerkschafter finanziert werden, um die Maßnahmen für einen fairen Übergang zu koordinieren, bewährte Praktiken zu verstärken und auszutauschen sowie  mit der Regierung zusammenzuarbeiten, um „gute grüne Arbeitsplätze zu schaffen und einen wirklich gerechten Übergang zu erzielen“, so Nicola Sturgeon (s. Pressemitteilung der Regierung).

Vereinigtes Königreich

Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Ruanda zu Asylbewerbern : Die britische Regierung und Ruanda haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um Migranten und Asylbewerber unterschiedlicher Nationalitäten aus dem Vereinigten Königreich nach Ruanda zu schicken, vor allem diejenigen, die den Ärmelkanal von der französischen Küste aus überqueren (s. Pressemitteilung der Regierung). Gleichzeitig prüft das Parlament eine Gesetzesvorlage der Regierung, nach der es möglich wäre, Zentren in einem Drittland einzurichten, um Migranten dorthin zu bringen, bis über ihren Asylantrag entschieden ist und Migranten zurückzuweisen, bevor sie in die britischen Hoheitsgewässer gelangen. Ein solches Gesetz würde gegen die Grundsätze der Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen, warnt das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (HCR). Scharfe Reaktionen hat die Vereinbarung auch bei der Gewerkschaft Unite hervorgerufen, die den Vorschlag, „Asylbewerber vom Vereinigten Königreich aus in Internierungslager nach Ruanda zu bringen“, „unverblümt“ als „abscheulich und unmenschlich“ verurteilt hat. Die Gewerkschaft geht davon aus, dass diese Regelung darauf abzielt, Asylbewerber zu zwingen, sich in Ruanda niederzulassen und prangert die Tatsache an, dass die Regierung dafür „Männern und Frauen, die im Vereinigten Königreich arbeiten und von denen einige unweigerlich auch Mitglieder von Unite sind, die abscheuliche Verantwortung übertragen will, diese verletzlichen Menschen zu enormen Kosten für die Allgemeinheit dorthin zu transportieren“.  Für Unite „beschädigt diese Politik unser internationales Ansehen als Land, das für die Achtung  der Menschenrechte eintritt“ (s. Pressemitteilung).


4. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Sicherung der sozialen Verpflichtungen : Der EBR von Engie nahm am 21. April eine Stellungnahme zum Verkauf der Engie-Tochter Equans an Bouygues an. Darin wird deutlich, wie stark der EBR von Engie in das Verkaufsverfahren eingebunden ist (s. IR Notes 184). Der EBR und die Unternehmensleitung von Bouygues hatten zuvor am 13. April ein Protokoll unterzeichnet, in dem die sozialen Verpflichtungen der Unternehmensleitung von Bouygues im Rahmen des Kaufs gegenüber dem EBR festgehalten sind und mit dem ein vorläufiges Gremium für den sozialen Dialog auf Ebene der europäischen Geschäftstätigkeit von Equans und ähnlicher Aktivitäten von Bouygues einrichtet wurde. Dieses Gremium ist unabhängig vom EBR von Bouygues und bleibt längstens 18 Monate nach dem „Closing“ in Kraft. In diesem Zeitraum wird die Unternehmensleitung von Equans eine Vereinbarung über die Methode aushandeln, wie dieses Gremium zu einer dauerhaften Einrichtung wird.



  • Solidarität mit der Ukraine: Die Unternehmensleitung der norwegischen Gruppe Hydro, der norwegische Gewerkschaftsverband LO und der EBR der Gruppe haben einen Spendenaufruf für die vom Konflikt in der Ukraine betroffenen Menschen gestartet. Hydro beschäftigt zwar keine Mitarbeiter in der Ukraine, dafür aber circa 400 Ukrainer in seinen Extrusionsanlagen in Polen. „Wir bitten unsere Tochterunternehmen und alle anderen Mitarbeiter bei Hydro, den Gegenwert von einer Arbeitsstunde zu spenden, um UNICEF zu unterstützen“, erklärt Tor Egil Skulstad, EBR-Vorsitzender von Hydro (s. Pressemitteilung).


Europäische Gesellschaft

Anwendung des Vorher-Nachher-Prinzips bei der Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft : Der Generalanwalt des Gerichtshofs der EU hat seine Schlussanträge in einer Rechtssache vorgelegt, bei der es um die Einhaltung der deutschen Rechtsvorschriften zur Arbeitnehmerbeteiligung bei der Umwandlung eines Unternehmens in eine Europäische Gesellschaft (SE) geht. Nach Umwandlung der Aktiengesellschaft SAP in eine SE wurde die paritätische Zusammensetzung des Aufsichtsrats beibehalten. Die gesonderte Wahl von zwei Kandidaten der Gewerkschaften, die keine  Beschäftigten des Unternehmens sind, wurde dagegen gestrichen (s. IR Notes 180). Der Gerichtshof soll die Frage klären, ob der gesonderte Wahlgang für die Wahl der Gewerkschaftsvertreter in den Aufsichtsrat einer aus der Umwandlung einer Aktiengesellschaft deutschen Rechts hervorgegangenen SE gemäß Art. 4 Abs. 4 der SE‑Richtlinie beibehalten werden muss (Vorher-Nachher-Prinzip) oder durch die Aushandlung der in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie genannten Beteiligungsvereinbarung entbehrlich geworden ist. In seinen Schlussanträgen gibt der Generalanwalt den Gewerkschaften IG Metall und ver.di eindeutig Recht, die diesen Fall vor Gericht gebracht hatten: Daher ist Art. 4 Abs. 4 dahin auszulegen, „dass die Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer durch Umwandlung gegründeten SE einen getrennten Wahlgang für die Wahl eines bestimmten Teils der von den Gewerkschaften vorgeschlagenen Kandidaten zu Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat vorsehen muss, wenn diese Besonderheit existiert und in dem für die umzuwandelnde Gesellschaft geltenden nationalen Recht zwingend ist“ (s. EuGH, Schlussantr., 28. April 2022, Rs. C-677-20, IG Metall und ver.di, und Pressemitteilung).


5. Studien und Berichte

Sozialer Dialog im Kampf gegen Covid-19: : Zum Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April veröffentlichte die ILO den Bericht „Weiterentwicklung des sozialen Dialogs für eine Kultur der Sicherheit und Gesundheit: Welche Lehren lassen sich aus der COVID-19-Krise ziehen?“, in dem aufgezeigt wird, wie der soziale Dialog zur raschen und wirksamen Umsetzung von Maßnahmen während der Covid-19-Krise beigetragen hat. „Die Lehren, die sich aus dieser Krise über die Bedeutung des sozialen Dialogs zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit auf nationaler Ebene und am Arbeitsplatz ziehen lassen, müssen auf andere Kontexte angewendet werden. Dies würde dazu beitragen, die jährlich verzeichnete inakzeptabel hohe Zahl an tödlichen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu verringern‟, sagt Guy Ryder, Generaldirektor der ILO.

 

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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