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IR Notes 188 – 15 Juni 2022
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Susan Hayer, leitende Wissenschaftlerin für Arbeitsbeziehungen bei der
ILO
Die EU will die Tarifverhand-lungen
stärken, indem sie für die Tarifabdeckung das ehrgeizige Ziel
von 80 % festlegt (s. In den Schlagzeilen). Mehrere
Organisationen, darunter die OECD und die ILO, haben die
Vorteile von Tarifverhandlungen bei der Lohnfestlegung
hervorgehoben. Warum sollen sie gefördert
werden? Es
ist ermutigend, diese Entwicklungen zu sehen. Wie der kürzliche
Bericht der ILO zum sozialen
Dialog 2022 (*) zeigt,
können die Tarifverhandlungen zu einer integrativen und wirksamen
Steuerung der Arbeit beitragen – dazu gehört auch die Lohnpolitik.
Der Bericht bietet Belege dafür, dass Tarifverträge Lohnuntergrenzen
anheben, Beschäftigte mit Zeitverträgen in ihren Geltungsbereich
einbeziehen und ihnen Lohngleichheit gewährleisten, das
geschlechtsspezifische Lohngefälle und die Lohnungleichheit
verringern. Diese Auswirkungen waren besonders während der
COVID-19-Krise wichtig, in der die Tarifverträge oft auf die
unverhältnismäßigen Auswirkungen der Krise auf Niedriglohnempfänger,
Frauen sowie Beschäftigte mit Kurzeitverträgen oder geringfügiger
marginaler Beschäftigung eingingen. Tarifverhandlungen ermöglichen es den
Vertragsparteien, die Lohnpolitik auf eine bestimmte Branche oder
ein bestimmtes Unternehmen abzustimmen. Außerdem bieten sie
Mechanismen, die den Parteien die Möglichkeit eröffnen, an den
Verhandlungstisch zurückkehren, wenn sich die Umstände ändern. Um
die Unterschreitung tariflich vereinbarter Mindestlöhne zu
verhindern, können Behörden in Ländern mit sektoralen Verhandlungen
beschließen, einen Tarifvertrag – gemäß ILO-Empfehlung
(91) betreffend die Gesamtarbeitsverträge, 1951 – auf alle Arbeitgeber eines Sektors
auszudehnen, vorausgesetzt, dieser Vertrag wurde von ausreichend
repräsentativen Parteien abgeschlossen und Nichtunterzeichner hatten
die Möglichkeit, sich dazu zu äußern. Damit Tarifverhandlungen diese Rolle
übernehmen können, müssen sie solide Grundlagen haben: Einerseits
starke und repräsentative Sozialpartner, andererseits die
tatsächliche Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen für alle
Beschäftigten. Von dieser Basis ausgehend haben die politischen
Entscheider die wichtige Aufgabe sicherzustellen, dass die
Verhandlungsparteien über die relevanten Informationen verfügen.
Gleichzeitig sollen sie die freiwilligen Verhandlungen in gutem
Glauben durch Moderations- und Vermittlungsdienste
unterstützen.
(*) ILO
Social Dialogue Report 2022: Collective bargaining for an inclusive,
sustainable and resilient recovery
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Über uns
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir
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Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von
Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem
Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf
English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit
Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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À la In den
Schlagzeilen
Was bringt
die künftige Richtlinie über angemessene Mindestlöhne?
Rat und Parlament einigten sich in der Nacht zum 7. Juni auf einen Kompromiss zum
Vorschlag der Richtlinie über „angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union“.
Diese Richtlinie soll Mindestlohnempfängern ein angemessenes Einkommen
gewährleisten. Der Kompromiss hält sich eng an dem Richtlinienvorschlag, den die
Europäische Kommission im Oktober 2020 vorgelegt hatte (s. IR Notes 151). Will
man den zahlreichen Befürwortern des Kompromisses Glauben schenken, ist er ein
wichtiger Schritt für den Aufbau des sozialen Europas. Dabei erhalten die
Beschäftigten kein wirksames Recht, das sie geltend machen könnten, um einen höheren
Mindestlohn zu erhalten. Die Richtlinie schreibt auch keinen gesetzlichen
Mindestlohn vor: Die fünf Mitgliedstaaten, die die Frage des Mindestlohns derzeit
den Sozialpartnern überlassen – Österreich, Dänemark, Finnland, Italien und Schweden
– können dies also weiterhin tun. Natürlich schreibt die Richtlinie keinen EU-weiten
Mindestbetrag vor. Aber sie nennt auch keinen verbindlichen Schwellenwert,
beispielsweise 60 % des Medianlohns, damit alle Vollzeitbeschäftigten mit ihrer
Arbeit zumindest die Armutsgrenze erreichen. Warum also der ganze Wirbel? Wie so
oft, ist der Fortschritt im sozialen Europa ein Prozess.
- Die erste Phase betrifft die Festlegung des Mindestlohns. Gemäß der künftigen
Richtlinie müssen Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen eine Regelung
zur Festlegung und Aktualisierung von Mindestlöhnen schaffen und gleichzeitig
Daten bereitstellen, die einen innereuropäischen Vergleich ermöglichen (s. Pressemitteilung
des Rats). Die Richtlinie greift zwar nicht in die Art und Weise ein, wie der
Mindestlohn festgelegt wird, schreibt jedoch einige Garantien vor: Die
Mitgliedstaaten müssen im Laufe der Zeit nachweisen, dass mit ihrer Art und
Weise, den Mindestlohn festzulegen, ein angemessener Lohn erzielt werden kann.
Mittelfristig ist daher zu erwarten, dass sich dies auf die Höhe des
Mindestlohns auswirkt und überall in der EU ein angemessener Lohn erzielt werden
kann.
- Die zweite Phase betrifft die Tarifverhandlungen – hier werden sich die größten
Auswirkungen zeigen (s. Collective bargaining).
Die Kommission stellt fest, dass „Länder mit hoher Tarifbindung tendenziell
einen niedrigeren Anteil an Geringverdienenden, eine geringere Lohnungleichheit
und höhere Löhne aufweisen“ (s. Pressemitteilung).
Der Text setzt auf eine Stärkung der Tarifverhandlungen mit „den
Gewerkschaften“, um das Niveau der Mindestlöhne in Europa und generell aller
Löhne und Gehälter anzuheben – bei der derzeit hohen Inflationsrate ein
aktuelles Thema. Ferner fordert die Richtlinie von Mitgliedstaaten, in denen
weniger als 80 % der Beschäftigten tarifvertraglich abgedeckt sind (anstelle der
ursprünglich von der Kommission vorgesehenen 70 %), einen „Aktionsplan“ zur
Förderung von Tarifverhandlungen. Diese Bestimmung betrifft 20 Mitgliedstaaten,
denn nur die sieben Länder Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien,
Österreich und Schweden haben eine höhere Abdeckungsrate. Es werden also große
Anstrengungen erforderlich sein: Einerseits erfüllen 12 Länder derzeit nicht die
Hälfte der Zielvorgabe (40 %), andererseits kann diese Schwelle nur mit
Tarifverhandlungen mit mehreren Arbeitgebern erreicht werden, die Arbeitnehmer
und Arbeitgeber einer Branche abdecken. Diese Ebene des sozialen Dialogs fehlt
in sieben Ländern (Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien
und Ungarn). Umsetzung und Überwachung dieser nationalen „Aktionspläne“ dürften
mittelfristig die Arbeitsbeziehungsmodelle grundlegend verändern. Vor allem
diese Auswirkung der Richtlinie erklärt die verhärtete Haltung einiger
Gewerkschaften und des Ceemet, des Dachverbands der europäischen Metall- und
Elektro-Arbeitgeberverbände (s. Aktuelle soziale Themen), der bis zum Schluss
gegen dieses Ziel von 80 % kämpfen will.
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1.
Europäische Union
Vorhaben
Frauen in Leitungsorganen : Rat
und Europäisches Parlament einigten sich am 7. Juni auf einen Vorschlag
für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von
Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden
Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über
damit zusammenhängende Maßnahmen (s. Women in the labour market)
(s. Pressemitteilung
des Rats und Pressemitteilung
des Europäischen Parlaments). Der Text soll ein quantitatives Ziel für den Anteil
des unterrepräsentierten Geschlechts in den Leitungsorganen börsennotierter
Unternehmen festlegen. Die betroffenen Unternehmen müssen anstreben, mindestens 40%
der Posten ihrer nicht geschäftsführenden Mitglieder von Leitungsorgangen mit
Angehörigen des unterrepräsentierten Geschlechts bis 2026 zu besetzen (und nicht bis
2027 laut Position des Rates, s. IR Notes 182). Wenn
Mitgliedstaaten sich dafür entscheiden, sowohl geschäftsführende als auch nicht
geschäftsführende Mitglieder von Leitungsorganen in diese Regelung einzubeziehen,
würde das Ziel bis 2026 33 % betragen. Im Fall der Nichterfüllung dieser
Zielvorgaben wäre ein Unternehmen verpflichtet, die Mitglieder seiner Leitungsorgane
anhand klarer, eindeutiger und neutral formulierter Kriterien zu wählen oder zu
ernennen. Der Text gesteht den Ländern eine gewisse Flexibilität zu, die vor
Inkrafttreten der Richtlinie entweder Fortschritte erzielt haben, die den Zielen
nahekommen, oder ebenso wirksame Rechtsvorschriften erlassen haben: Diese Länder
können die Anforderungen der Richtlinie in Bezug auf die Ernennungs- oder
Auswahlverfahren aussetzen. Rat und Parlament müssen den Text jetzt noch formell
verabschieden, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.
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Aktuelle
soziale Themen
Mindestlohn-Richtlinie (Reaktionen) :
„Während die Berichterstatter des Europäischen Parlaments
behaupten, die Beschäftigten seien die großen Gewinner“ der Annahme der Richtlinie
über angemessene Mindestlöhne, sieht der Ceemet „die Sozialpartner und die
Tarifverhandlungen als die großen Verlierer“. Dem europäischen Dachverband der
europäischen Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbände zufolge verpflichtet das Ziel
einer tarifvertraglichen Abdeckung von 80 % „die Mitgliedstaaten, konkrete Maßnahmen
vorzuschlagen, wenn die Abdeckung unter dieser Schwelle liegt“, was „vermutlich das
Ende der Tarifverhandlungssysteme bedeutet, die gut funktionieren“. In mehreren
Ländern wäre die „einzige Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen“, so Ceemet weiter,
„Tarifverträge als allgemeinverbindlich zu erklären“. Dies „würde die Sozialpartner
schwächen, denn die Regelungen würden für alle gelten, auch für diejenigen, die
weder Mitglied eines Arbeitgeberverbands noch einer Gewerkschaft sind“. Für Ceemet
steht „diese Einmischung der Autonomie der Sozialpartner entgegen und wird daher das
schwächen, was die Richtlinie stärken will“ (s. Mitteilung).
BusinessEurope hat bereits eindeutig Stellung gegen diesen Vorschlag bezogen (s. Pressemitteilung).
Gewerkschaften haben diese Richtlinie schon lange gefordert. Auch wenn sie aufgrund
der Opposition einiger nordischer Gewerkschaften nicht auf einhellige Zustimmung
stößt, wird sie vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) begrüßt. „Wenn die
Richtlinie angenommen und richtig umgesetzt wird, wird sie nicht nur dazu führen,
dass die gesetzlichen Mindestlöhne in den Ländern, in denen es einen solchen
Mindestlohn gibt, gerechter ausfallen, sondern auch die Tarifverhandlungen als die
beste Lösung für gerechte Löhne in ganz Europa schützen und fördern (s. Mitteilung).
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Verbot von Produkten, die in Zwangsarbeit
hergestellt werden : Am 9. Juni nahmen die
Europaabgeordneten mit großer Mehrheit (503 Ja-, 6 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen)
eine Entschließung
an, in der die Europäische Kommission aufgefordert wird, ein neues Instrument
vorzubereiten, das die Ein- und Ausfuhr von Produkten verbietet, die in Zwangsarbeit
hergestellt werden. Im Einzelnen soll es sich um „Produkte aus Zwangsarbeit von
einer bestimmten Produktionsstätte, einem bestimmten Importeur oder Unternehmen, aus
einem bestimmten Gebiet im Fall von staatlich unterstützter Zwangsarbeit und von
einem bestimmten Frachtschiff oder einer bestimmten Flotte“ handeln. Dieses neue
Instrument soll dafür sorgen, dass „verantwortliche Unternehmen im Rahmen des neuen
EU-Instruments Abhilfe für die betroffenen Arbeitnehmer schaffen müssen, bevor
Einfuhrbeschränkungen aufgehoben werden“. Dieser Text würde den Vorschlag für die
Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten für Nachhaltigkeit ergänzen, die
ein nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen
globalen Wertschöpfungsketten fördern soll. „Die Kommission soll im September einen
Text vorlegen“, sagt MdEP Raphaël Glucksmann, der ebenfalls die Verabschiedung einer
Resolution begrüßt, die die Deportation der Uiguren als ein Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und eine „ernsthafte Gefahr eines Völkermords“ anprangert und dazu
aufruft, Sanktionen gegen die verantwortlichen chinesischen Beamtinnen und Beamten
zu erlassen.
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Gewerkschaften
- Erste Empfehlungen zur KI:
Der europäische
Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe nahm am 25. Mai auf der Sitzung
seines Exekutivausschusses Empfehlungen für Maßnahmen zur künstlichen
Intelligenz (KI) an,
damit KI zu hochwertigen Arbeitsplätzen beiträgt und nicht zu einer
dystopischen Technologie wird (s.
Artificial
intelligence). Die Empfehlungen schlagen unter anderem
„ethische Grundsätze für die Einführung von KI am Arbeitsplatz“ vor, „bei
der der Mensch im Mittelpunkt steht“. Der Verband empfiehlt, dass
Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter „mit Mitteln ausgestattet werden,
um von Softwareingenieure*innen oder Datenwissenschaftler*innen unterstützt
zu werden, die sie bei diesen Diskussionen unterstützen“. Weiterhin könnten
Ad-hoc-Arbeitsgruppen, einschließlich in Europäischen Betriebsräten,
„eingerichtet werden, um eine spezifische gewerkschaftliche Analyse der
Auswirkungen der Einführung von Spitzentechnologie (z. B. in den Bereichen
Mensch-Maschine-Interaktion, Mensch-Computer-Interaktion und KI) auf Arbeit
und Beschäftigung zu erstellen“.
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Kliniken und Gesundheitswesen :
Die europäischen Sozialpartner des Krankenhaus- und
Gesundheitssektors (Hospeem und EGÖD) verlängerten am 31. Mai ihren 2010
vereinbarten Handlungsrahmen für die
Einstellung von Mitarbeitern und Mitarbeiterbindung. Der neue
Rahmen, der helfen soll, einem starken Arbeitskräftemangel in diesen Sektoren
entgegenzuwirken, berücksichtigt Aspekte im Zusammenhang mit Covid-19, der
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, mit Geschlechtergleichstellung,
Digitalisierung, psychosozialen Risiken, Stress, karzinogenen, mutagenen und
reproduktionstoxischen Stoffen (gefährliche Arzneimittel),
Muskel-Skelett-Erkrankungen sowie Gewalt durch Dritte (s. Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit :
Das Bundeskabinett hat am 8. Juni einem Gesetzesvorhaben
zugestimmt, mit dem die Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige in nationales Recht umgesetzt wird.
Die Regierung ist der Ansicht, dass die Vorgaben der Richtlinie bereits in weiten
Teilen im deutschen Recht umgesetzt sind. Ihr Gesetzesvorhaben erweitert nun die
Bestimmungen, die bereits für Großunternehmen gelten, unabhängig von der Größe auf
alle Unternehmen. Arbeitgeber müssen beispielsweise die Ablehnung eines Antrags auf
flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit begründen. Ferner müssen sie diese
Anträge innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Antrags beantworten und im Fall
der Ablehnung begründen. Für die Dauer der vereinbarten Freistellung besteht
Kündigungsschutz. Darüber hinaus wird die Zuständigkeit der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Hinblick auf Fragen im Zusammenhang mit
Diskriminierungen erweitert, die unter die Vereinbarkeitsrichtlinie fallen. Die
Beschäftigten können sich an diese Stelle wenden, wenn sie der Ansicht sind, wegen
der Inanspruchnahme von Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit benachteiligt
worden zu sein. Weiterhin hat das Kabinett die Annahme eines Gesetzesvorhabens bis
Ende 2022 bestätigt, mit dem nach der Geburt eines Kindes eine zehntägige bezahlte
Auszeit für den zweiten Elternteil eingeführt wird (s. Pressemitteilung).
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Mindestlohn steigt auf 12 Euro :
Wie im Regierungsprogramm der Koalition vorgesehen steigt der
gesetzliche Mindestlohn nach Billigung durch den Bundesrat ab dem 1. Oktober von
9,82 Euro auf 12 Euro die Stunde. Anfang Juli erhöht er sich bereits auf 10,45 Euro.
Von der Erhöhung profitieren 6,2 Millionen Beschäftigte. Die nächste Anpassung ist
für den 1. Januar 2024 vorgesehen (s. Pressemitteilung).
Parallel dazu wird ab dem 1. Oktober die Mini-Job-Grenze von 450 auf 520 Euro
monatlich erhöht. Die Gewerkschaft ver.di kritisiert diese Maßnahme, denn sie
„konterkariere zum Teil die positiven Folgen der Mindestlohnanhebung im Hinblick auf
drohende Altersarmut und belaste damit vor allem Frauen, die häufiger in Minijobs
arbeiten müssten‟ (s. Pressemitteilung).
„Gerade für diejenigen, die in ihrer Erwerbsbiographie nahezu ausschließlich im
Minijob arbeiten, ist das ein sicheres Ticket in die Altersarmut – überwiegend
trifft das Frauen‟, bedauert DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel (s. Pressemitteilung).
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Spanien
Leitlinien für KI am Arbeitsplatz :
Arbeitsministerin Yolanda Díaz stellte am 10. Juni einen Leitfaden zur algorithmischen
Intelligenz am Arbeitsplatz vor, der in einem Dokument die Rechte und
Pflichten beim Einsatz von algorithmischer Intelligenz am Arbeitsplatz
zusammenfasst: Aufgeführt werden die Informationen, die das Unternehmen verpflichtet
ist, Arbeitnehmervertretern und Beschäftigten bereitzustellen (s. Mitteilung).
Der Leitfaden bezieht sich u. a. auf die Datenschutz-Grundverordnung und die
kürzliche königliche Gesetzesverordnung 9/2021 („Ley Rider“) zum Schutz der
Arbeitsrechte von Plattformbeschäftigten. Er verankert das Recht der Beschäftigten
jedes Unternehmens „vom Unternehmen über die Parameter, Regeln und Anweisungen
informiert zu werden, auf denen die Algorithmen oder die Systeme der künstlichen
Intelligenz basieren, die das Treffen von Entscheidungen beeinflussen und sich auf
Arbeitsbedingungen, Zugang und Aufrechterhaltung des Beschäftigungsverhältnisses,
einschließlich Profiling, auswirken“. Dieser Leitfaden, den die Arbeitsministerin
als den weltweit ersten seiner Art vorstellt, fordert nicht nur, die
Informationspflicht von Unternehmen gesetzlich festzuschreiben, sondern auch die
Pflicht, die Variablen, Parameter oder sonstigen Merkmale der Algorithmen oder des
automatisierten Entscheidungssystems mit der Arbeitnehmervertretung zu verhandeln.
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Irland
Investition in Telearbeit-Hubs :
Am 8. Juni kündigte die Regierung neue Initiativen an, um
„Telearbeit für Tausende von Personen zugänglicher und attraktiver“ zu gestalten.
Die Regierung, die in der Entwicklung der Telearbeit ein starkes Instrument der
Raumplanung sieht, schlägt die Einführung von Gutscheinen vor (Connected Hubs Voucher Scheme), mit denen
Telebeschäftigte kostenlos einen der 242 lokalen digitalen Hubs nutzen können. Im
Rahmen des Stadt- und Dorferneuerungsprogramms soll jede örtliche Behörde Mittel in
Höhe von 50.000 Euro erhalten, um die in ihrem Sektor vorhandenen Möglichkeiten zur
Telearbeit zu fördern (s. Mitteilung).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Gründung eines Europäischen Betriebsrats :
Die Unternehmensleitung von Palfinger (11.700 Beschäftigte), dem
weltweit führenden Produzenten und Anbieter innovativer Kran- und Hebelösungen mit
Sitz in Österreich, hat mit einem besonderen Verhandlungsgremium von 22 Delegierten
aus 16 Ländern eine Vereinbarung zur Einrichtung eines EBR unterzeichnet. Die erste
konstituierende Sitzung wird im Sommer stattfinden. „Unser Ziel ist es, alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Europa noch besser als bisher über wichtige
Entwicklungen zu informieren und ihre gemeinsamen Interessen effizient zu
vertreten“, sagt Johannes Kücher, Betriebsratsvorsitzender bei der Palfinger AG.
„Es war uns wichtig, dass alle Länder, in denen Palfinger in Europa vertreten ist,
eine Stimme erhalten“, so CEO Andreas Klauser (s. Pressemitteilung).
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- Kaufkraft : In der Regel
werden Löhne und Kaufkraft selten in Euro-Betriebsräten erörtert. Doch aufgrund
der steigenden Inflation steht dieses Thema inzwischen auch auf der Tagesordnung
von EBR-Sitzungen. Thierry Defresne (CGT), EBR-Vorsitzender beim französischen
Energiekonzern TotalEnergies, will die
Unternehmensleitung bei der Plenarsitzung am 22. Juni auf dieses Anliegen
ansprechen. Ziel ist die Vorlage eines Fahrplans mit drei Schwerpunkten, von
denen sich zwei auf die Lebensbedingungen der Beschäftigten von Total beziehen:
1. Die Unternehmensleitung stellt detaillierte Angaben über die Löhne und
Gehälter in den einzelnen Ländern zur Verfügung und drückt sie in
Kaufkraftparitäten aus, um Vergleiche zu erleichtern. Diese Informationen können
dann auch gewerkschaftliche Verhandlungsführer auf lokaler Ebene nutzen. 2.
Aufbau eines europäischen sozialen Sockels, damit Rechte, die in Frankreich
gelten, auf alle europäischen Beschäftigten ausgedehnt werden, angefangen bei
der Frage nach der sozialen Absicherung (kollektive Versicherung hinsichtlich
Lebensrisiken, Übernahme von Gesundheitskosten etc.).
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