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IR Notes 189 – Das Recht auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wird ein Grundrecht

  IR Notes 189 – 28 Juni 2022
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Manal Azzi, Leiterin der Gruppe Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

Welche konkrete Bedeutung hat die Aufnahme des Rechts auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung in die grundlegenden ILO-Rechte (s. In den Schlagzeilen)?
Diese Entscheidung markiert eindeutig eine neue Ära für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Zur Begleitung der Globalisierung veröffentlichte die ILO 1998 eine Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, die den ILO-Mitgliedern vier Verpflichtungen auferlegte: die Vereinigungsfreiheit und die effektive Anerkennung des Rechts zu Kollektivverhandlungen, die Beseitigung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit, die effektive Abschaffung der Kinderarbeit und die Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Die 187 Mitgliedstaaten sind gehalten, diese Verpflichtungen zu fördern, zu respektieren und umzusetzen, auch wenn sie die ILO-Übereinkommen, die diese Rechte garantieren, nicht ratifiziert haben. Da man gesund sein muss, um in den Genuss dieser vier Rechte zu kommen, beschloss der Verwaltungsrat der ILO 2019 auf der Internationalen Arbeitskonferenz zum 100-jährigen Bestehen der ILO, Diskussionen aufzunehmen, um eine fünfte Kernarbeitsnorm hinzuzufügen. So wurde in der Erklärung für die Zukunft der Arbeit gefordert, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zum fünften Prinzip zu machen. Nach dreijährigen Gesprächen mit Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern und Arbeitskräften der 187 ILO-Mitgliedsländer haben wir entschieden, die grundlegenden Prinzipien und Rechte der ILO um das Recht auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu ergänzen. Dies ist ein weites Feld, das nicht nur darauf abzielt, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verringern, sondern auch darauf, eine echte Präventionskultur aufzubauen, sowohl in Bezug auf körperliche Unversehrtheit, als auch in Bezug auf psychische Gesundheit und die Bekämpfung von Mobbing. Diese Entscheidung hat bereits zur Folge, dass die ILO-Übereinkommen 155 und 187 in den Status grundlegender Übereinkommen erhoben werden.
Danach müssen die Regierungen diese anwenden, unabhängig davon, ob sie die beiden Übereinkommen ratifiziert haben oder nicht. Der Inhalt ist so für alle Länder verbindlich, und die Länder müssen über den Fortschritt der Anwendung Rechenschaft ablegen. In künftigen internationalen Handelsabkommen muss die Einhaltung dieser fünf grundlegenden Prinzipien und Rechte gewährleistet sein. Darüber hinaus wird der grundlegende Charakter dieser beiden ILO-Übereinkommen positive Impulse für die beinahe 40 ILO-Normen haben, die sich mit Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Bezug auf bestimmte Sektoren und Gefahren befassen. Denn zur „Umsetzung“ der beiden Übereinkommen müssen die Länder zwangsläufig den Inhalt dieser anderen Normen berücksichtigen.
Was die multinationalen Unternehmen angeht, so werden diese im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht die Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit ermitteln und ihre Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit entsprechend verstärken müssen. Ferner sind die Konzerne aufgrund der Tatsache betroffen, dass kein Land, in dem sie tätig sind, sich der Pflicht entziehen kann, seine Gesetze mit den beiden ILO-Übereinkommen in Einklang zu bringen, die – wie ich betonen möchte – Rechte enthalten, die von den Beschäftigten wahrgenommen werden können, wie das Recht, sich bei Gefahr von der Arbeit zu entfernen.

 
  Agenda

 


11. Juli
Online

Internationales Webinar der ILO mit dem Titel: „A safe and healthy working environment as a FPRW“, 14.30 Uhr – 16.00 Uhr. Berichtet wird über die Entscheidung, das Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu einem grundlegenden Prinzip und Recht der ILO zu machen.  Die Präsentation erfolgt über Zoom auf Englisch mit Simultanverdolmetschung auf Französisch und Spanisch. Anmeldungen online vor dem 7. Juli 2022.


8. – 10. September
Barcelona

13. Europäischer Kongress der Internationalen Vereinigung für Arbeitsbeziehungen ILERA mit dem Thema „Arbeitsbeziehungen und Grüner Wandel“.

 
  Über uns


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  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Das Recht auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wird ein Grundrecht

Das Recht auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung in den Status eines grundlegenden Prinzips und Rechts bei der Arbeit zu erheben – das ist das wichtigste Ergebnis der 110. Internationalen Arbeitskonferenz (IAK), an der Gewerkschaften, Vertreter von Arbeitgebern und Regierungen aus 187 ILO-Mitgliedstaaten teilnahmen. Die IAK, auch als Weltparlament der Arbeit bezeichnet, wurde vom 27. Mai bis 11. Juni in Genf abgehalten. Das Prinzip einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung ist nunmehr Teil der ILO-Erklärung von 1998 über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (s. Health and Safety).- neben 1. der Vereinigungsfreiheit und effektiven Anerkennung des Rechts zu Kollektivverhandlungen, 2. Beseitigung von allen Formen der Zwangs- oder Pflichtarbeit, 3. der effektiven Abschaffung der Kinderarbeit und 4. der Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Gemäß der Erklärung von 1998 verpflichten sich die ILO-Mitgliedstaaten, unabhängig vom Stand ihrer wirtschaftlichen Entwicklung, diese Prinzipien und Rechte zu fördern, wobei es keine Rolle spielt, ob sie die ILO-Übereinkommen, die diese festlegen, ratifiziert haben oder nicht. Bei den neuen grundlegenden Übereinkommen, die auch von den Staaten eingehalten werden müssen, die sie nicht unterzeichnet haben, handelt es sich um Übereinkommen 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt, 1981 sowie Übereinkommen 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz, 2006 (s. Pressemitteilung der ILO). Dieser Fortschritt wird vom Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) begrüßt, der seine Arbeit fortsetzen will. Er fordert für alle Beschäftigten das Recht auf 1. Anhörung zur Risikobewertung, 2. „Beseitigung giftiger Chemikalien sowie toxischer Arbeitsorganisation“, dazu gehören auch lange Arbeitszeiten, 3. kostenlose Schutzausrüstung und Weiterbildung sowie 4. „das Recht auf Verweigerung gefährlicher Arbeiten“.  Ein weiteres Ziel ist es, „den Zugang zu arbeitsmedizinischen Diensten auf mehr als die 20 % der Beschäftigten auszuweiten, die derzeit davon weltweit profitieren, sowie eine allgemeine Zahlung von Krankengeld ab dem ersten Tag“. In den Unternehmen fordert der IGB mehr Befugnisse für Gewerkschaftsvertreter, die für die Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig sind, sowie die Zahl der gemischten Sicherheitsausschüsse zu erhöhen (s. Pressemitteilung). Welche Auswirkungen wird dies in Europa haben? Auch wenn die Entscheidung von den EU-Mitgliedstaaten weitgehend unterstützt wurde, sind es – wie der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) betont – nicht weniger „als zwölf europäische Länder, die das ILO-Übereinkommen 155 nicht ratifiziert haben […]. Darunter befinden sich einige der Länder, deren Arbeitsunfallrate laut ILO zu den höchsten der Welt zählt. Den Angaben zufolge gehören Frankreich, Österreich, die Schweiz und Deutschland zu den 20 Ländern, in denen die Zahl der Verletzungen am höchsten ist (s. Pressemitteilung). Claes-Mikael Stahl, stellvertretender EGB-Generalsekretär fordert die 12 betroffenen europäischen Länder auf, dieses Übereinkommen zu unterzeichnen, denn „das wäre die schlimmste Form von Heuchelei und europäischem Sonderweg, dafür zu stimmen, eine sichere Arbeitsumgebung zu einem Recht in anderen Teilen der Welt zu machen, ohne diese Standards im eigenen Land anzuwenden“ (s. Pressemitteilung). Der spanische Gewerkschaftsbund UGT begrüßt diese Entscheidung nicht nur vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sondern auch, weil ein Schwerpunkt auf der psychischen Gesundheit und der Bekämpfung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz liegt (s. Pressemitteilung).


1. Europäische Union
Vorhaben

Auf dem Weg zur Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen : Der Rat und das Europäische Parlament erzielten am 21. Juni eine vorläufige politische Einigung zur Überarbeitung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen (CSRD) (s. IR Notes 182) (v. Due dilligence). Diese Vorschriften, die für Unternehmen ab 250 Beschäftigten gelten werden, müssen vor der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union von Rat und Parlament noch förmlich angenommen werden. Danach haben die Mitgliedstaaten eine Frist von 18 Monaten, diese umzusetzen  (s. Pressemitteilung des Rats und des Parlaments, sowie die vom Rat angenommene allgemeine Ausrichtung mit angehängtem Richtlinienvorschlag). Die Europäische Kommission hatte diese Richtlinie am 21. April 2021 vorgelegt (s. IR Notes 163). Die Richtlinie gilt ab 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen; ab 1. Januar 2025 für große Unternehmen (im Sinne von Art. 3 der Bilanzrichtlinie 2013/34), die derzeit nicht der Richtlinie unterliegen, und ab 1. Januar 2026 für die anderen Unternehmen, darunter insbesondere die börsennotierten KMU. Anhand des Nachhaltigkeitsberichts werden Arbeitnehmervertreter insbesondere die Auswirkungen ihres Unternehmens auf die Umwelt und die Gesellschaft sowie seine Nachhaltigkeitsstrategie nachvollziehen können. Der Bericht sollte u. a. soziale Informationen enthalten zu Geschlechtergleichstellung, gleicher Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit, Weiterbildung, Entwicklung von Kompetenzen, Arbeitsbedingungen, Löhnen und Gehältern, sozialem Dialog, Tarifverhandlungen und Arbeitnehmermitbestimmung, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie zu einer gesunden, sicheren und gut angepassten Arbeitsumgebung.



Auf dem Weg zu einer Verordnung für sichere Maschinenprodukte : Der Rat nahm am 24. Juni ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament an, um den Vorschlag für eine Verordnung über Maschinenprodukte anzunehmen (s. Pressemitteilung des Rats und Zusammenfassung des Berichts über die Folgenabschätzung der Kommission). Dieser Vorschlag ändert die Maschinenrichtlinie von 2006 und wandelt sie in eine Verordnung um, also in ein europäisches Gesetz, das allgemein gültig und unmittelbar wirksam ist und nicht erst in nationales Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Damit wird ein doppelter Zweck verfolgt: Zum einen soll der freie Verkehr von Maschinen im Binnenmarkt gefördert und für Beschäftigte und Bürger der EU ein hohes Schutzniveau gewährleistet werden. Die Verordnung behält die Selbstbewertung der Konformität durch die Hersteller bei und führt das Eingreifen von Konformitätsbewertungsstellen für eine Liste von risikoreichen Produkten wieder ein, was in der Richtlinie aus dem Jahr 2006 gestrichen worden war. Der Europäische Gewerkschaftsbund sieht darin aber den Grund für die steigende Zahl der verletzten Beschäftigten durch Maschinen: von 75.000 im Jahre 2014 auf mehr als 80.000 im Jahre 2019 (s. Pressemitteilung und Stellungnahme des EGB zum Verordnungsvorschlag).


Europäischer Sozialdialog

Neues Arbeitsprogramm : Die europäischen Sozialpartner (EGB, BusinessEurope, SGI Europe und SMEunited) nahmen am 28. Juni ihr neues Arbeitsprogramm 2022-2024 an, in dem es u. a. um die Verpflichtung zu Verhandlungen über eine rechtsverbindliche Vereinbarung zur „Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit“ geht (s. European social partners). Das Arbeitsprogramm 2022-24 besteht aus 6 gemeinsamen Maßnahmen: 1. Überarbeitung der autonomen Vereinbarung von 2002 zur Telearbeit, mit dem Ziel, sie zur Annahme als rechtverbindliche Vereinbarung vorzuschlagen, die durch eine Richtlinie umzusetzen ist – was seit 2010 das erste Mal wäre; 2. Verabschiedung eines Aktionsrahmens zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs; 3. Ausarbeitung einer gemeinsamen Erklärung zur Beschäftigung junger Menschen, um bewährte Verfahren, Herausforderungen und Instrumente zur Erleichterung der Beschäftigung junger Menschen zu erkunden; 4. Organisation eines Seminars, das zur Ausarbeitung von Leitlinien für Kontroll- und Überwachungstechnologien am Arbeitsplatz führen könnte; 5. Organisation eines Seminars mit anschließendem gemeinsamen Forschungsprojekt über den tatsächlichen Zugang zu Bildungsangeboten, Einbeziehung der Sozialpartner in die „Skills Intelligence“ und den Umgang mit dem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage und einem Fachkräftemängel; 6. Start eines gemeinsamen Projekts zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten und zur Ermittlung von Hindernissen bei der Umsetzung autonomer Rahmenvereinbarungen der Sozialpartner (s. gemeinsame Pressemitteilung).


Rechtsprechung

Familienleistungen dürfen nicht nach Wohnstaat der Kinder variieren : Österreich muss seine Rechtsprechung zu Familienleistungen überarbeiten. Der Generalanwalt des Gerichtshofs wies in seinen Schlussanträgen darauf hin, dass die europäischen Rechtsvorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit „auf dem allgemeinen Gedanken [beruhen], dass ein Wanderarbeitnehmer, wenn er in einem Mitgliedstaat Sozialabgaben und Steuern entrichtet, die gleichen Leistungen wie die eigenen Staatsangehörigen erhalten können muss“. In seinem Urteil ist der Gerichtshof der Auffassung, dass „der Anpassungsmechanismus, nach dem das für die Höhe der Familienleistungen sowie der sozialen und steuerlichen Vergünstigungen maßgebliche Kriterium der Auslandswohnsitz der Kinder ist, Wanderarbeitnehmer stärker [betrifft]. Er stellt daher eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, die nur zulässig ist, wenn sie objektiv gerechtfertigt ist“. Was nicht der Fall ist. Diese „unterschiedliche Behandlung“ ist „weder geeignet noch erforderlich, um die Unterhaltsfunktion sowie die Ausgewogenheit des Sozialsystems zu gewährleisten“ (s. EuGH, 16. Juni 2022, Rs. 328/20, Kommission gegen Österreich und Pressemitteilung). Die Gewerkschaft für Ein-Personen-Unternehmen Vidaflex betont, dass dieses lang ersehnte Urteil vor allem die Arbeitskräfte betrifft, die 24 Stunden am Tag einen der 35.000 Menschen betreuen, die auf eine Pflege zu Hause angewiesen sind. Er fordert die Regierung auf, ihre Rechtsvorschriften so schnell wie möglich zu überarbeiten und die betroffenen Arbeitskräfte zu entschädigen (s. Artikel bei APA OTS). Der österreichische Gewerkschaftsbund ÖGB hat „vor der Europarechtswidrigkeit der Indexierung und unrealistischen Berechnungen gewarnt“, die 114 Mio. Euro jährlich im Staatshaushalt einsparen sollte. Laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung im Mai 2022 habe Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) bereits Rückstellungen von 220 Millionen Euro für mögliche Nachzahlungen gebildet (s. Mitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Spanien

Gewerkschaftliche Zusammenarbeit im Kampf gegen die LGBTI-Phobie : Die beiden spanischen Gewerkschaftsbünde CCOO und UGT unterzeichneten am 27. Juni eine Vereinbarung zur Bekämpfung von Benachteiligung und Belästigung von LGBTI+-Personen am Arbeitsplatz. Für beide Organisationen ist es „wichtig, Maßnahmen vorzusehen, die Belästigungen aufgrund der sexuellen Orientierung, Geschlechteridentität und Genderdruck durch Tarifverhandlungen beseitigen und vorbeugen sowie die Arbeitgeber darin zu unterstützen, den Zugang zu Beschäftigung von LGBTI+-Personen zu gewährleisten und deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern“ (s. Pressemitteilung). Der CCOO hat am 16. Juni einen Leitfaden zur Gewährleistung der Gleichheit und Diversität bei Tarifverhandlungen veröffentlicht: So sollen u. a.  alle Klauseln gestrichen werden, die zu einer Diskriminierung von LGBTI+-Personen führen können.


Italien

Bekämpfung von Korruption : Die italienische Antikorruptionsbehörde ANAC und die drei Gewerkschaftsbünde CGIL, CISL und UIL haben am 16. Juni ein Protokoll zur Zusammenarbeit zwischen dieser Behörde und den Gewerkschaften unterzeichnet. Dabei geht es u.a. um die Einrichtung einer ständigen Beobachtungsstelle für das öffentliche Beschaffungswesen. Die Gewerkschaften können beispielsweise Informationen über die ordnungsgemäße Anwendung von Tarifverträgen und den Kampf gegen Sozialdumping und Schwarzarbeit an die Behörde weiterleiten. Ziel dieser Initiative ist es, die rechtmäßige Verwendung der im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans freigegebenen Mittel zu überwachen sowie zu überprüfen, dass die für das öffentliche Beschaffungswesen angenommenen Vereinfachungen in der Gesetzgebung „die Tarifverträge respektieren und den Schutz der Beschäftigten garantieren‟.


Irland

Künstliche Intelligenz : Die Regierung präsentierte den Bericht über die Kompetenzen für den Einsatz künstlicher Intelligenz, den eine Expertengruppe am 23. Juni vorlegte. Darin wird hervorgehoben, wie wichtig es für jeden Einzelnen ist, sich ein gewisses Maß an Kenntnissen und Verständnis über KI anzueignen, unabhängig davon, ob er in einem Technologiesektor beschäftigt ist oder nicht. Die Studie konzentriert sich auf vier Gruppen und ermittelt den Bedarf an Fähigkeiten, nicht nur für die Entwickler und Experten von KI, sondern auch für die Angestellten des öffentlichen Sektors, die Lehrer, Ausbilder und die Öffentlichkeit. Organisationen und Personen sollten laut Bericht die Auswirkungen von KI auf ihren Arbeitsplatz oder ihren Sektor ermitteln und sich durch die notwendigen Schulungen darauf vorbereiten. Ein Vorschlag zielt darauf ab, die Mikro-Zertifikate für KI – bislang auf Hochschul- und Berufsausbildungsebene – auch allgemein für Auszubildende und Beschäftigte in der Wirtschaft zugänglich zu machen (s. Pressemitteilung). Den Sachverständigen zufolge hängt „die Frage, ob Arbeitsplätze eher umgestaltet als ersetzt werden, in hohem Maße davon ab, wie gut sich die Stärken der KI und die Stärken des Menschen bei den einzelnen Aufgaben ergänzen“.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Umstrukturierung : Der EBR-Vorsitzende von Unilever Hermann Soggeberg gab bekannt, dass die Unternehmensleitung den EBR über die 2023 geplante Einstellung ihrer Produktion im Werk Röszke in Ungarn informiert hat. 80 % der 190 Beschäftigten und ihren Familien „droht der Verlust ihrer Lebensgrundlage“, sagt Soggeberg, der von der Unternehmensleitung erwartet, dass sie sich „für ihre Beschäftigten in Röszke verantwortlich zeigt und ihnen eine Perspektive bietet“. Der EBR setzt auf das nun eingeleitete Anhörungsverfahren, um die ungarischen Beschäftigten zu unterstützen.


Europäische Gesellschaft

Umwandlung : Nach ihrer Umwandlung in eine SE unterzeichnete die Korian Gruppe, die Seniorenheime betreibt und Pflegedienste anbietet, mit einem von der EGÖD unterstützten besonderen Verhandlungsgremium eine Vereinbarung zur Einrichtung eines SE-Betriebsrats.  Die neue Vereinbarung übernimmt große Teile der Vereinbarung zur EBR-Gründung aus dem Jahr 2019 (v. IR Notes 119). Die neue Vereinbarung, die wir online stellen, sobald uns die Unternehmensleitung grünes Licht dazu gibt, stärkt die Rolle des engeren Ausschusses, der viermal im Jahr zusammenkommt (anstelle von zweimal) und zu bestimmten Themen angehört werden kann, die „keine Beteiligung des gesamten Betriebsrats erfordern“, wie es in Pressemitteilung heißt. Die Vereinbarung führt ferner „Schwellen für eine Anhörung“ ein „in Abhängigkeit von der Bedeutung und Auswirkung der vorgelegten Themen“ und „klärt die Liste der Themen, zu denen eine Unterrichtung und Anhörung erfolgt“. Bestätigt wird die Anwesenheit von „Beobachtern“, wie die Genossenschaftsmitarbeiter in Italien (die bereits gemäß der vorhergehenden Vereinbarung vertreten sind) und im Vereinigten Königreich. Den 20 Mitgliedern stehen mindestens 2 Schulungstage pro Jahr zu.


4. Studien und Berichte

Mindestlöhne im Jahr 2022 : Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen veröffentlichte am 15. Juni ihren jährlichen Bericht zum Mindestlohn, der inzwischen Maßstäbe setzt. Diese Ausgabe ist besonders wichtig, da in diesem Jahr die EU-27 die Richtlinie über den Mindestlohn abschließt und die Inflationsrate sprunghaft ansteigt. Die Studie hebt hervor, dass die Mindestlöhne zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 1. Januar 2022 nominal zwar spürbar gestiegen sind, dies im realen Leben jedoch nicht zu einer Anhebung des Lebensstandards geführt hat, wenn man die hohe Inflation berücksichtigt. Die Mindestlohnempfänger in 15 der 21 Mitgliedstaaten, in denen es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, verzeichneten einen realen Lohnrückgang. Sollte die aktuelle Entwicklung der Inflation anhalten, so Eurofound, werden die Mindestlöhne in allen Ländern 2022 real kaum steigen, und der enorme Kaufkraftverlust der Mindestlohnempfänger wird ein dominierendes Thema sein.

 

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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