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IR Notes 189 – 28 Juni 2022
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Manal Azzi, Leiterin der Gruppe Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
Welche konkrete Bedeutung hat die
Aufnahme des Rechts auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung
in die grundlegenden ILO-Rechte (s. In den
Schlagzeilen)? Diese Entscheidung markiert eindeutig eine
neue Ära für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Zur
Begleitung der Globalisierung veröffentlichte die ILO 1998 eine
Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit,
die den ILO-Mitgliedern vier Verpflichtungen auferlegte: die
Vereinigungsfreiheit und die effektive Anerkennung des Rechts zu
Kollektivverhandlungen, die Beseitigung aller Formen von Zwangs-
oder Pflichtarbeit, die effektive Abschaffung der Kinderarbeit und
die Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Die
187 Mitgliedstaaten sind gehalten, diese Verpflichtungen zu fördern,
zu respektieren und umzusetzen, auch wenn sie die ILO-Übereinkommen,
die diese Rechte garantieren, nicht ratifiziert haben. Da man gesund
sein muss, um in den Genuss dieser vier Rechte zu kommen, beschloss
der Verwaltungsrat der ILO 2019 auf der Internationalen
Arbeitskonferenz zum 100-jährigen Bestehen der ILO, Diskussionen
aufzunehmen, um eine fünfte Kernarbeitsnorm hinzuzufügen. So wurde
in der Erklärung für die Zukunft der Arbeit gefordert, die
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zum fünften Prinzip zu
machen. Nach dreijährigen Gesprächen mit Regierungen, Arbeitgeber-
und Arbeitnehmervertretern und Arbeitskräften der 187
ILO-Mitgliedsländer haben wir entschieden, die grundlegenden
Prinzipien und Rechte der ILO um das Recht auf eine sichere und
gesunde Arbeitsumgebung zu ergänzen. Dies ist ein weites Feld, das
nicht nur darauf abzielt, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu
verringern, sondern auch darauf, eine echte Präventionskultur
aufzubauen, sowohl in Bezug auf körperliche Unversehrtheit, als auch
in Bezug auf psychische Gesundheit und die Bekämpfung von Mobbing.
Diese Entscheidung hat bereits zur Folge, dass die ILO-Übereinkommen
155 und 187 in den Status grundlegender Übereinkommen erhoben
werden. Danach müssen die Regierungen diese anwenden,
unabhängig davon, ob sie die beiden Übereinkommen ratifiziert haben
oder nicht. Der Inhalt ist so für alle Länder verbindlich, und die
Länder müssen über den Fortschritt der Anwendung Rechenschaft
ablegen. In künftigen internationalen Handelsabkommen muss die
Einhaltung dieser fünf grundlegenden Prinzipien und Rechte
gewährleistet sein. Darüber hinaus wird der grundlegende Charakter
dieser beiden ILO-Übereinkommen positive Impulse für die beinahe 40
ILO-Normen haben, die sich mit Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz in Bezug auf bestimmte Sektoren und Gefahren befassen.
Denn zur „Umsetzung“ der beiden Übereinkommen müssen die Länder
zwangsläufig den Inhalt dieser anderen Normen berücksichtigen.
Was die multinationalen Unternehmen angeht, so werden diese im
Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht die Gefahren für die Gesundheit und
Sicherheit ermitteln und ihre Managementsysteme für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit entsprechend verstärken müssen. Ferner
sind die Konzerne aufgrund der Tatsache betroffen, dass kein Land,
in dem sie tätig sind, sich der Pflicht entziehen kann, seine
Gesetze mit den beiden ILO-Übereinkommen in Einklang zu bringen, die
– wie ich betonen möchte – Rechte enthalten, die von den
Beschäftigten wahrgenommen werden können, wie das Recht, sich bei
Gefahr von der Arbeit zu entfernen.
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Agenda
11. Juli Online
Internationales Webinar der ILO mit dem Titel:
„A safe and healthy working environment as a FPRW“, 14.30 Uhr – 16.00
Uhr. Berichtet wird über die Entscheidung, das Recht auf ein sicheres
und gesundes Arbeitsumfeld zu einem grundlegenden Prinzip und Recht der
ILO zu machen. Die Präsentation erfolgt über Zoom auf Englisch mit
Simultanverdolmetschung auf Französisch und Spanisch. Anmeldungen online
vor dem 7. Juli 2022.
8. – 10.
September Barcelona 13.
Europäischer Kongress der Internationalen Vereinigung für
Arbeitsbeziehungen ILERA mit dem Thema „Arbeitsbeziehungen und Grüner
Wandel“.
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Über uns
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir
Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von
Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem
Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf
English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit
Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Das Recht
auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wird ein Grundrecht
Das Recht auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung in den Status eines
grundlegenden Prinzips und Rechts bei der Arbeit zu erheben – das ist das wichtigste
Ergebnis der 110. Internationalen Arbeitskonferenz (IAK), an der Gewerkschaften,
Vertreter von Arbeitgebern und Regierungen aus 187 ILO-Mitgliedstaaten teilnahmen.
Die IAK, auch als Weltparlament der Arbeit bezeichnet, wurde vom 27. Mai bis 11.
Juni in Genf abgehalten. Das Prinzip einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung ist
nunmehr Teil der ILO-Erklärung von 1998 über grundlegende Prinzipien und Rechte bei
der Arbeit (s. Health and Safety).- neben 1.
der Vereinigungsfreiheit und effektiven Anerkennung des Rechts zu
Kollektivverhandlungen, 2. Beseitigung von allen Formen der Zwangs- oder
Pflichtarbeit, 3. der effektiven Abschaffung der Kinderarbeit und 4. der Beseitigung
der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Gemäß der Erklärung von 1998
verpflichten sich die ILO-Mitgliedstaaten, unabhängig vom Stand ihrer
wirtschaftlichen Entwicklung, diese Prinzipien und Rechte zu fördern, wobei es keine
Rolle spielt, ob sie die ILO-Übereinkommen, die diese festlegen, ratifiziert haben
oder nicht. Bei den neuen grundlegenden Übereinkommen, die auch von den Staaten
eingehalten werden müssen, die sie nicht unterzeichnet haben, handelt es sich um Übereinkommen
155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt, 1981 sowie Übereinkommen
187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz, 2006 (s. Pressemitteilung
der ILO). Dieser Fortschritt wird vom Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB)
begrüßt, der seine Arbeit fortsetzen will. Er fordert für alle Beschäftigten das
Recht auf 1. Anhörung zur Risikobewertung, 2. „Beseitigung giftiger Chemikalien
sowie toxischer Arbeitsorganisation“, dazu gehören auch lange Arbeitszeiten, 3.
kostenlose Schutzausrüstung und Weiterbildung sowie 4. „das Recht auf Verweigerung
gefährlicher Arbeiten“. Ein weiteres Ziel ist es, „den Zugang zu
arbeitsmedizinischen Diensten auf mehr als die 20 % der Beschäftigten auszuweiten,
die derzeit davon weltweit profitieren, sowie eine allgemeine Zahlung von
Krankengeld ab dem ersten Tag“. In den Unternehmen fordert der IGB mehr Befugnisse
für Gewerkschaftsvertreter, die für die Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig sind,
sowie die Zahl der gemischten Sicherheitsausschüsse zu erhöhen (s. Pressemitteilung).
Welche Auswirkungen wird dies in Europa haben? Auch wenn die Entscheidung von den
EU-Mitgliedstaaten weitgehend unterstützt wurde, sind es – wie der Europäische
Gewerkschaftsbund (EGB) betont – nicht weniger „als zwölf europäische Länder, die
das ILO-Übereinkommen 155 nicht ratifiziert haben […]. Darunter befinden sich einige
der Länder, deren Arbeitsunfallrate laut ILO zu den höchsten der Welt zählt. Den
Angaben zufolge gehören Frankreich, Österreich, die Schweiz und Deutschland zu den
20 Ländern, in denen die Zahl der Verletzungen am höchsten ist (s. Pressemitteilung).
Claes-Mikael Stahl, stellvertretender EGB-Generalsekretär fordert die 12 betroffenen
europäischen Länder auf, dieses Übereinkommen zu unterzeichnen, denn „das wäre die
schlimmste Form von Heuchelei und europäischem Sonderweg, dafür zu stimmen, eine
sichere Arbeitsumgebung zu einem Recht in anderen Teilen der Welt zu machen, ohne
diese Standards im eigenen Land anzuwenden“ (s. Pressemitteilung).
Der spanische Gewerkschaftsbund UGT begrüßt diese Entscheidung nicht nur vor dem
Hintergrund der steigenden Zahl von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sondern
auch, weil ein Schwerpunkt auf der psychischen Gesundheit und der Bekämpfung von
Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz liegt (s. Pressemitteilung).
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1.
Europäische Union
Vorhaben
Auf dem Weg zur Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen : Der Rat und das
Europäische Parlament erzielten am 21. Juni eine vorläufige politische Einigung zur
Überarbeitung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichtserstattung von
Unternehmen (CSRD) (s. IR Notes 182) (v.
Due dilligence). Diese
Vorschriften, die für Unternehmen ab 250 Beschäftigten gelten werden, müssen vor der
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union von Rat und Parlament noch
förmlich angenommen werden. Danach haben die Mitgliedstaaten eine Frist von 18
Monaten, diese umzusetzen (s. Pressemitteilung des Rats
und des Parlaments,
sowie die vom Rat angenommene allgemeine
Ausrichtung mit angehängtem Richtlinienvorschlag). Die Europäische
Kommission hatte diese Richtlinie
am 21. April 2021 vorgelegt (s. IR Notes 163). Die
Richtlinie gilt ab 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der Richtlinie über
die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen; ab 1. Januar 2025 für große
Unternehmen (im Sinne von Art. 3 der Bilanzrichtlinie
2013/34), die derzeit nicht der Richtlinie unterliegen, und ab 1. Januar
2026 für die anderen Unternehmen, darunter insbesondere die börsennotierten KMU.
Anhand des Nachhaltigkeitsberichts werden Arbeitnehmervertreter insbesondere die
Auswirkungen ihres Unternehmens auf die Umwelt und die Gesellschaft sowie seine
Nachhaltigkeitsstrategie nachvollziehen können. Der Bericht sollte u. a. soziale
Informationen enthalten zu Geschlechtergleichstellung, gleicher Bezahlung für
gleiche oder gleichwertige Arbeit, Weiterbildung, Entwicklung von Kompetenzen,
Arbeitsbedingungen, Löhnen und Gehältern, sozialem Dialog, Tarifverhandlungen und
Arbeitnehmermitbestimmung, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie zu
einer gesunden, sicheren und gut angepassten Arbeitsumgebung.
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Auf dem Weg zu einer Verordnung für sichere
Maschinenprodukte : Der Rat nahm am 24. Juni ein Mandat für
Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament an, um den Vorschlag
für eine Verordnung über Maschinenprodukte anzunehmen (s. Pressemitteilung
des Rats und Zusammenfassung
des Berichts über die Folgenabschätzung der Kommission). Dieser Vorschlag
ändert die Maschinenrichtlinie
von 2006 und wandelt sie in eine Verordnung um, also in ein europäisches Gesetz, das
allgemein gültig und unmittelbar wirksam ist und nicht erst in nationales Recht der
Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Damit wird ein doppelter Zweck verfolgt: Zum
einen soll der freie Verkehr von Maschinen im Binnenmarkt gefördert und für
Beschäftigte und Bürger der EU ein hohes Schutzniveau gewährleistet werden. Die
Verordnung behält die Selbstbewertung der Konformität durch die Hersteller bei und
führt das Eingreifen von Konformitätsbewertungsstellen für eine Liste von
risikoreichen Produkten wieder ein, was in der Richtlinie aus dem Jahr 2006
gestrichen worden war. Der Europäische Gewerkschaftsbund sieht darin aber den Grund
für die steigende Zahl der verletzten Beschäftigten durch Maschinen: von 75.000 im
Jahre 2014 auf mehr als 80.000 im Jahre 2019 (s. Pressemitteilung
und Stellungnahme
des EGB zum Verordnungsvorschlag).
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Europäischer
Sozialdialog
Neues Arbeitsprogramm : Die
europäischen Sozialpartner (EGB, BusinessEurope, SGI Europe und SMEunited) nahmen am
28. Juni ihr neues Arbeitsprogramm
2022-2024 an, in dem es u. a. um die Verpflichtung zu Verhandlungen über
eine rechtsverbindliche Vereinbarung zur „Telearbeit und das Recht auf
Nichterreichbarkeit“ geht (s. European social partners). Das
Arbeitsprogramm 2022-24 besteht aus 6 gemeinsamen Maßnahmen: 1. Überarbeitung der
autonomen Vereinbarung von 2002 zur Telearbeit, mit dem Ziel, sie zur Annahme als
rechtverbindliche Vereinbarung vorzuschlagen, die durch eine Richtlinie umzusetzen
ist – was seit 2010 das erste Mal wäre; 2. Verabschiedung eines Aktionsrahmens zur
Gewährleistung eines gerechten Übergangs; 3. Ausarbeitung einer gemeinsamen
Erklärung zur Beschäftigung junger Menschen, um bewährte Verfahren,
Herausforderungen und Instrumente zur Erleichterung der Beschäftigung junger
Menschen zu erkunden; 4. Organisation eines Seminars, das zur Ausarbeitung von
Leitlinien für Kontroll- und Überwachungstechnologien am Arbeitsplatz führen könnte;
5. Organisation eines Seminars mit anschließendem gemeinsamen Forschungsprojekt über
den tatsächlichen Zugang zu Bildungsangeboten, Einbeziehung der Sozialpartner in die
„Skills Intelligence“ und den Umgang mit dem Missverhältnis zwischen
Qualifikationsangebot und -nachfrage und einem Fachkräftemängel; 6. Start eines
gemeinsamen Projekts zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen zum Aufbau von
Kapazitäten und zur Ermittlung von Hindernissen bei der Umsetzung autonomer
Rahmenvereinbarungen der Sozialpartner (s. gemeinsame
Pressemitteilung).
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Rechtsprechung
Familienleistungen dürfen nicht nach Wohnstaat
der Kinder variieren : Österreich muss seine Rechtsprechung
zu Familienleistungen überarbeiten. Der Generalanwalt des Gerichtshofs wies in
seinen Schlussanträgen
darauf hin, dass die europäischen Rechtsvorschriften zur Koordinierung der Systeme
der sozialen Sicherheit „auf dem allgemeinen Gedanken [beruhen], dass ein
Wanderarbeitnehmer, wenn er in einem Mitgliedstaat Sozialabgaben und Steuern
entrichtet, die gleichen Leistungen wie die eigenen Staatsangehörigen erhalten
können muss“. In seinem Urteil ist der Gerichtshof der Auffassung, dass „der
Anpassungsmechanismus, nach dem das für die Höhe der Familienleistungen sowie der
sozialen und steuerlichen Vergünstigungen maßgebliche Kriterium der Auslandswohnsitz
der Kinder ist, Wanderarbeitnehmer stärker [betrifft]. Er stellt daher eine
mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, die nur zulässig
ist, wenn sie objektiv gerechtfertigt ist“. Was nicht der Fall ist. Diese
„unterschiedliche Behandlung“ ist „weder geeignet noch erforderlich, um die
Unterhaltsfunktion sowie die Ausgewogenheit des Sozialsystems zu gewährleisten“ (s.
EuGH,
16. Juni 2022, Rs. 328/20, Kommission gegen Österreich und Pressemitteilung).
Die Gewerkschaft für Ein-Personen-Unternehmen Vidaflex betont, dass dieses lang
ersehnte Urteil vor allem die Arbeitskräfte betrifft, die 24 Stunden am Tag einen
der 35.000 Menschen betreuen, die auf eine Pflege zu Hause angewiesen sind. Er
fordert die Regierung auf, ihre Rechtsvorschriften so schnell wie möglich zu
überarbeiten und die betroffenen Arbeitskräfte zu entschädigen (s. Artikel
bei APA OTS). Der österreichische Gewerkschaftsbund ÖGB hat „vor der
Europarechtswidrigkeit der Indexierung und unrealistischen Berechnungen gewarnt“,
die 114 Mio. Euro jährlich im Staatshaushalt einsparen sollte. Laut einer
parlamentarischen Anfragebeantwortung im Mai 2022 habe Familienministerin Susanne
Raab (ÖVP) bereits Rückstellungen von 220 Millionen Euro für mögliche Nachzahlungen
gebildet (s. Mitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Spanien
Gewerkschaftliche Zusammenarbeit im Kampf gegen
die LGBTI-Phobie : Die beiden spanischen Gewerkschaftsbünde
CCOO und UGT unterzeichneten am 27. Juni eine Vereinbarung
zur Bekämpfung von Benachteiligung und Belästigung von LGBTI+-Personen am
Arbeitsplatz. Für beide Organisationen ist es „wichtig, Maßnahmen
vorzusehen, die Belästigungen aufgrund der sexuellen Orientierung,
Geschlechteridentität und Genderdruck durch Tarifverhandlungen beseitigen und
vorbeugen sowie die Arbeitgeber darin zu unterstützen, den Zugang zu Beschäftigung
von LGBTI+-Personen zu gewährleisten und deren Beschäftigungsfähigkeit zu
verbessern“ (s. Pressemitteilung). Der CCOO hat
am 16. Juni einen Leitfaden
zur Gewährleistung der Gleichheit und Diversität bei Tarifverhandlungen
veröffentlicht: So sollen u. a. alle Klauseln gestrichen werden, die zu einer
Diskriminierung von LGBTI+-Personen führen können.
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Italien
Bekämpfung von Korruption : Die
italienische Antikorruptionsbehörde ANAC und die drei Gewerkschaftsbünde CGIL, CISL
und UIL haben am 16. Juni ein Protokoll
zur Zusammenarbeit zwischen dieser Behörde und den Gewerkschaften
unterzeichnet. Dabei geht es u.a. um die Einrichtung einer ständigen
Beobachtungsstelle für das öffentliche Beschaffungswesen. Die Gewerkschaften können
beispielsweise Informationen über die ordnungsgemäße Anwendung von Tarifverträgen
und den Kampf gegen Sozialdumping und Schwarzarbeit an die Behörde weiterleiten.
Ziel dieser Initiative ist es, die rechtmäßige Verwendung der im Rahmen des
nationalen Aufbau- und Resilienzplans freigegebenen Mittel zu überwachen sowie zu
überprüfen, dass die für das öffentliche Beschaffungswesen angenommenen
Vereinfachungen in der Gesetzgebung „die Tarifverträge respektieren und den Schutz
der Beschäftigten garantieren‟.
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Irland
Künstliche Intelligenz : Die
Regierung präsentierte den Bericht
über die Kompetenzen für den Einsatz künstlicher Intelligenz, den eine
Expertengruppe am 23. Juni vorlegte. Darin wird hervorgehoben, wie wichtig es für
jeden Einzelnen ist, sich ein gewisses Maß an Kenntnissen und Verständnis über KI
anzueignen, unabhängig davon, ob er in einem Technologiesektor beschäftigt ist oder
nicht. Die Studie konzentriert sich auf vier Gruppen und ermittelt den Bedarf an
Fähigkeiten, nicht nur für die Entwickler und Experten von KI, sondern auch für die
Angestellten des öffentlichen Sektors, die Lehrer, Ausbilder und die Öffentlichkeit.
Organisationen und Personen sollten laut Bericht die Auswirkungen von KI auf ihren
Arbeitsplatz oder ihren Sektor ermitteln und sich durch die notwendigen Schulungen
darauf vorbereiten. Ein Vorschlag zielt darauf ab, die Mikro-Zertifikate für KI –
bislang auf Hochschul- und Berufsausbildungsebene – auch allgemein für Auszubildende
und Beschäftigte in der Wirtschaft zugänglich zu machen (s. Pressemitteilung).
Den Sachverständigen zufolge hängt „die Frage, ob Arbeitsplätze eher umgestaltet als
ersetzt werden, in hohem Maße davon ab, wie gut sich die Stärken der KI und die
Stärken des Menschen bei den einzelnen Aufgaben ergänzen“.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Umstrukturierung : Der
EBR-Vorsitzende von Unilever
Hermann Soggeberg gab bekannt, dass die Unternehmensleitung den
EBR über die 2023 geplante Einstellung ihrer Produktion im Werk Röszke in Ungarn
informiert hat. 80 % der 190 Beschäftigten und ihren Familien „droht der Verlust
ihrer Lebensgrundlage“, sagt Soggeberg, der von der Unternehmensleitung erwartet,
dass sie sich „für ihre Beschäftigten in Röszke verantwortlich zeigt und ihnen eine
Perspektive bietet“. Der EBR setzt auf das nun eingeleitete Anhörungsverfahren, um
die ungarischen Beschäftigten zu unterstützen.
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Europäische
Gesellschaft
Umwandlung : Nach ihrer
Umwandlung in eine SE unterzeichnete die Korian Gruppe, die Seniorenheime
betreibt und Pflegedienste anbietet, mit einem von der EGÖD unterstützten besonderen
Verhandlungsgremium eine Vereinbarung zur Einrichtung eines SE-Betriebsrats. Die
neue Vereinbarung übernimmt große Teile der Vereinbarung
zur EBR-Gründung aus dem Jahr 2019 (v. IR Notes 119). Die
neue Vereinbarung, die wir online stellen, sobald uns die Unternehmensleitung grünes
Licht dazu gibt, stärkt die Rolle des engeren Ausschusses, der viermal im Jahr
zusammenkommt (anstelle von zweimal) und zu bestimmten Themen angehört werden kann,
die „keine Beteiligung des gesamten Betriebsrats erfordern“, wie es in Pressemitteilung
heißt. Die Vereinbarung führt ferner „Schwellen für eine Anhörung“ ein „in
Abhängigkeit von der Bedeutung und Auswirkung der vorgelegten Themen“ und „klärt die
Liste der Themen, zu denen eine Unterrichtung und Anhörung erfolgt“. Bestätigt wird
die Anwesenheit von „Beobachtern“, wie die Genossenschaftsmitarbeiter in Italien
(die bereits gemäß der vorhergehenden Vereinbarung vertreten sind) und im
Vereinigten Königreich. Den 20 Mitgliedern stehen mindestens 2 Schulungstage pro
Jahr zu.
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4. Studien
und Berichte
Mindestlöhne im Jahr 2022 : Die
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
veröffentlichte am 15. Juni ihren jährlichen
Bericht zum Mindestlohn, der inzwischen Maßstäbe setzt. Diese Ausgabe ist
besonders wichtig, da in diesem Jahr die EU-27 die Richtlinie über den Mindestlohn
abschließt und die Inflationsrate sprunghaft ansteigt. Die Studie hebt hervor, dass
die Mindestlöhne zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 1. Januar 2022 nominal zwar
spürbar gestiegen sind, dies im realen Leben jedoch nicht zu einer Anhebung des
Lebensstandards geführt hat, wenn man die hohe Inflation berücksichtigt. Die
Mindestlohnempfänger in 15 der 21 Mitgliedstaaten, in denen es einen gesetzlichen
Mindestlohn gibt, verzeichneten einen realen Lohnrückgang. Sollte die aktuelle
Entwicklung der Inflation anhalten, so Eurofound, werden die Mindestlöhne in allen
Ländern 2022 real kaum steigen, und der enorme Kaufkraftverlust der
Mindestlohnempfänger wird ein dominierendes Thema sein.
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