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IR Notes 192 – EU unterstützt als weltweit erste Region Tarifverhandlungen und angemessene Mindestlöhne

  IR Notes 191 – 21 September 2022
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an…
Dr. Torsten Müller, Senior Researcher am Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI)

Die Mindes-tlohnrichtlinie strebt eine 80%ige tarifvertragliche Abdeckung an (siehe In den Schlagzeilen).  Wirkt sich eine hohe tarifvertragliche Abdeckung tatsächlich auf die Verringerung von Lohnunterschieden aus?
Ja, das tut sie. Aber ich möchte gleich vorneweg darauf hinweisen, dass wir hier über eine Abdeckung durch Branchentarifverträge oder unternehmensübergreifende Tarifverträge reden. Denn viele Studien belegen, dass sich nur diese Art von Tarifverträgen positiv auf die Löhne und eine Verringerung von Lohnunterschieden auswirkt. Es gibt zwei positive Auswirkungen: Die erste ist die „Anhebung“ der gesamten Lohnstruktur, vor allem weil Tarifverträge neben dem Prozentsatz der allgemeinen Lohn- und Gehaltserhöhungen auch weitere Vorteile beinhalten. Die zweite ist eine „Kompression“ der Lohnstrukturen, weil Tarifverträge oft für niedrigere Lohngruppen besondere Lohnmaßnahmen vorsehen, wie einen prozentual höheren Anstieg, der nicht für alle Beschäftigten gilt, oder eine zusätzliche Einmalzahlung. Dies zeigt sich derzeit besonders deutlich im Zusammenhang mit der durch die Inflation verursachte Krise der Lebenshaltungskosten. Es ist dieser doppelte Effekt von „Anhebung“ und „Kompression“ der Lohnstruktur, der sich positiv auf die Löhne und eine Verringerung der Ungleichheiten auswirkt. Die Wirkung von Lohnverhandlungen auf Betriebsebene ist nicht so eindeutig. Ein Firmentarifvertrag, der eine Lohnerhöhung vorsieht, kann individuell betrachtet beide positiven Auswirkungen einer Anhebung und Kompression der Lohnstruktur haben. Wenn die anderen Unternehmen der Branche diesem Beispiel aber nicht folgen, kann sich das Lohngefälle zwischen Unternehmen und damit die Lohnungleichheit insgesamt noch vergrößern. Dies ist einer der Gründe, warum die Europäische Mindestlohnrichtlinie mit ihrer angestrebten  tarifvertraglichen Abdeckung von 80 % auf die Einführung und Stärkung von Branchentarifverträgen oder unternehmensübergreifenden Tarifverträgen abzielt. Nur sektorale Tarifverhandlungen können 80 % erreichen, und dies ist auch die wirksamste Verhandlungsebene, um Lohnunterschiede zu verringern.

 
  Agenda

 


27. und 28. September
Brüssel

Jahreskonferenz des Netzwerks Transnational Trade Union Rights (TTUR) zum Thema „Stärkung des EU-Arbeitsrechts“ (Enforcing EU Labour Law ). Link zur Anmeldung.


28. September
Brüssel

Die Europäische Kommission legt einen Vorschlag für eine Empfehlung für das Mindesteinkommen vor sowie einen Vorschlag für eine Richtlinie über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz.


12. und 13. Oktober
Prag
Informelle Tagung der Minister für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit


19. Oktober
Brüssel
Dreigliedriger Sozialgipfel


19. und 20. Oktober
Brüssel

Konferenz über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2022 – Psychosoziale Risiken an (un)erwarteten Orten: Für ein breiteres Verständnis des Problems (Psychosocial risks in (un)expected places: towards a broader understanding of the issue), ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI).

 
  Über uns


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In den Schlagzeilen
EU unterstützt als weltweit erste Region Tarifverhandlungen und angemessene Mindestlöhne

Am 14. September hat das Parlament mit großer Mehrheit (505 Ja-Stimmen, 92 Nein-Stimmen, 44 Enthaltungen) die Richtlinie über „angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union“ angenommen. Der Rat dürfte sie in diesem Monat noch formell annehmen, bevor sie im Anschluss daran im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Diese Richtlinie wird von den größten Fraktionen im Parlament sowie von den Gewerkschaften begrüßt. Laurent Berger, Präsident des Europäischen Gewerkschaftsbunds, spricht von einem „Sieg für die europäische Gewerkschaftsbewegung und einer guten Nachricht für die europäischen Beschäftigten“. Die vielen Unterstützer fordern im Übrigen eine sofortige Umsetzung dieser Richtlinie, um den Kaufkraftverlust der Beschäftigten aufgrund der hohen Inflation in der EU abzumildern. Neben den Bestimmungen zum Mindestlohn (s. IR Notes 188) soll diese Richtlinie den Tarifverhandlungen neuen Aufschwung geben (s. Collective bargaining). Mit diesem Rechtsakt, so die niederländische Abgeordnete Agnes Jongerius (S&D), „werden wir die Tarifverhandlungen stärken, so dass mehr Beschäftigte einen besseren Schutz genießen“. Für den deutschen CDU-Europaabgeordneten Dennis Radtke, EVP-Koordinator im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales, sind Tarifverträge „der beste Weg, um zu fairen und gerechten Löhnen zu kommen“. Denn in der Richtlinie werden Mitgliedstaaten, in denen die tarifvertragliche Abdeckung bei unter 80 % liegt (es handelt sich um 20 Mitgliedstaaten) aufgefordert, einen „Aktionsplan“ zur Förderung von Tarifverhandlungen aufzustellen. Das Parlament, das die Anhebung des ursprünglichen Ziels der Kommission von 70 % auf 80 % durchgesetzt hat, stärkte auch den Schutz der Verhandlungsführer. So müssen die Mitgliedstaaten folgende Maßnahmen ergreifen: „Schutz der Ausübung des Rechts auf Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung und Schutz der Arbeitnehmer und Gewerkschaftsvertreter vor Handlungen, durch die sie in Bezug auf ihre Beschäftigung diskriminiert werden, weil sie an Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung teilnehmen oder teilnehmen wollen“. Und ferner: „Schutz von Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen, die an Tarifverhandlungen teilnehmen oder teilnehmen möchten, vor Eingriffen der jeweils anderen Seite oder ihrer Vertreter oder Mitglieder in ihre Gründung, ihre Arbeitsweise oder ihre Verwaltung“. Diese Richtlinie markiert eindeutig einen Wendepunkt, da der Gesetzgeber jetzt auf die Sozialpartner setzt, um die Lohnungleichheit zu verringern


1. Europäische Union
Vorhaben

Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit : Die Europäische Kommission hat am 14. September einen Vorschlag für eine Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt vorgelegt. Der Vorschlag steht in Verbindung zum Vorschlag der im Februar 2022 angenommenen Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten für Nachhaltigkeit (s. IR Notes 181). Darin werden die nationalen Behörden aufgefordert, das Risiko von Zwangsarbeit anhand vieler verschiedener Informationsquellen zu bewerten (darunter auch von NROs), was insgesamt die Ermittlung der Risiken erleichtern soll. Die nationalen Behörden können daraufhin Untersuchungen zu Produkten einleiten, bei denen der begründete Verdacht auf Zwangsarbeit besteht, Informationen von Unternehmen anfordern und auch in Nicht-EU-Staaten Kontrollen und Inspektionen durchführen. Wenn sich der Verdacht auf Zwangsarbeit bestätigt, ordnen die Behörden die Rücknahme der bereits in Verkehr gebrachten Produkte vom Markt an und untersagen das Inverkehrbringen und die Ausfuhr der Produkte (damit diese nicht auf andere Märkten gelangen). Die Unternehmen müssen die Waren vernichten. Können die nationalen Behörden nicht alle notwendigen Beweismittel zusammentragen, z. B. wegen mangelnder Kooperation eines Unternehmens oder einer Behörde eines Nicht-EU-Staates, können sie die Entscheidung anhand der verfügbaren Informationen treffen. Diese Verordnung, die vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommen werden muss, tritt zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie wird durch Leitlinien ergänzt, die von der EU-Kommission innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Inkrafttreten veröffentlicht werden. Damit hat die Kommission – nach zwei Jahren des Zauderns – ein ehrgeiziges Instrument veröffentlicht, um gegen ein Phänomen vorzugehen, von dem laut ILO weltweit 27,6 Millionen Menschen betroffen sind (s. Pressemitteilung, Überblick und Fragen und Antworten). Sie kommt somit der Forderung des Europäischen Parlaments nach, das sich in einem Bericht vom 9. Juni mit überwältigender Mehrheit für ein solches Instrument ausgesprochen hatte (s. IR Notes 188). Die Abgeordneten zeigten sich grundsätzlich zufrieden mit dem Vorschlag, auch wenn manche auf Verbesserungen pochen, wie Raphaël Glucksmann (S&D), der die Umsetzungsfrist verkürzen oder auch die Anforderungen an die Beweismittel verringern will, die erforderlich sind, um ein Produkt vom Markt zu verbannen. Der Europäische Gewerkschaftsbund (s. Pressemitteilung)  und auch IndustriAll Europe (siehe Pressemitteilung) bewerten den Vorschlag positiv, während BusinessEurope etwas zurückhaltender darauf reagiert und SMEunited sich eher kritisch äußert (s. Mitteilung).


> Siehe auch: „Globale Schätzungen zu moderner Sklaverei: Zwangsarbeit und Zwangsehen“ – in ihrem neuesten Bericht schätzt die ILO die Zahl der Zwangsarbeiter weltweit auf 27,6 Millionen, davon 3,3 Millionen Kinder. Das sind 2,7 Millionen Menschen mehr als 2016, obwohl sich die internationale Gemeinschaft mit der Verabschiedung der Ziele für nachhaltige Entwicklung verpflichtet hat, die moderne Sklaverei von Kindern bis 2025, und von allen Menschen bis 2030 zu beenden (s. Zusammenfassung)



  • Gewerkschaften befürchten Verletzung des Streikrechts: Am 19. September nahm die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über ein „Notfallinstrument für den Binnenmarkt “ an, mit dem der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie die Verfügbarkeit wesentlicher Waren und Dienstleistungen bei künftigen Krisen gesichert werden soll (s. Pressemitteilung). Diese Verordnung hebt Verordnung 2678/98 vom 7. Dezember 1998 auf, deren Artikel 2 besagt, dass sie „nicht so ausgelegt werden [darf], daß sie in irgendeiner Weise die Ausübung der in den Mitgliedstaaten anerkannten Grundrechte, einschließlich des Rechts oder der Freiheit zum Streik, beeinträchtigt“.  Doch „im neuen Rechtstext ist ein Schutz dieser Art nicht vorgesehen“, stellt der Europäische Gewerkschaftsbund in einem Schreiben an die Kommission besorgt fest (s. Pressemitteilung) (s. Right to strike). Auch wenn Thierry Breton in einer Pressekonferenz versicherte, dass die Verordnung das Grundrecht auf Streik nicht in Frage stellen würde, fordert der EGB die Bestätigung im Hauptteil des Textes und nicht nur in Erwägungsgrund 36, der nicht verbindlich ist (s. Pressemitteilung).


Aktuelle soziale Themen

EU-Pflegestrategie : Die Europäische Kommission legte am 7. September in einer Mitteilung eine Europäische Strategie für Pflege und Betreuung vor, die zwei Vorschläge für eine Empfehlung enthält: Eine Empfehlung zur Überarbeitung der Barcelona-Ziele zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, eine zweite „über den Zugang zu bezahlbarer und hochwertiger Langzeitpflege“. Die Mitgliedstaaten sollen demnach jedes Jahr einen Bericht über die erzielten Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlungen vorlegen, während die Kommission die Entwicklungen im Rahmen des Europäischen Semesters verfolgen wird. Nach fünf Jahren wird sie eine erste Bilanz ziehen.



  • Kleinkinder: Die Kommission schlägt vor, die 2002 festgelegten „Barcelona-Ziele“ zu überarbeiten, wonach die Mitgliedstaaten für 33 % der Kinder unter drei Jahren und für 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter Kinderbetreuung anbieten sollen. Neben den erwarteten Vorteilen auf Bildungsebene sollen diese Ziele auch den Zugang der Frauen zum Arbeitsmarkt erleichtern. Bei der neuen Strategie wurden die Ziele höher gesteckt: Bis 2030 sollen mindestens 50 % der Kinder unter drei Jahren an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen. Für Kinder zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter steigt dieser Satz auf 96 %. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die Kinderbetreuung zeitlich so angesetzt wird, dass die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

  • Langzeitpflege: Diese Pflege, die es ermöglicht, „Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Krankheit und/oder einer Behinderung im Alltag auf Hilfe angewiesen sind, ihre Eigenständigkeit zu bewahren und in Würde zu leben“ ist für viele Menschen „nach wie vor nicht erschwinglich, nicht verfügbar oder nicht zugänglich“. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, Aktionspläne aufzustellen, „um die Verfügbarkeit, die Zugänglichkeit und die Qualität der Pflege für alle Menschen in der EU zu verbessern“. Ferner soll der – in der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben festgelegte – „Pflegeurlaub“ verbessert werden, indem pflegende Angehörige „durch Schulungen, Beratung sowie psychologische und finanzielle Hilfen“ unterstützt werden. Ein weiteres Kapitel zielt auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ab und darauf, den Sektor angesichts des akuten Personalmangels attraktiver zu gestalten. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, Tarifverhandlungen zu fördern, „um angemessenere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen“, und für höchste Standards hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu sorgen.

> Reaktionen der Sozialpartner: Der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) begrüßt die „gute Nachricht für die Beschäftigten im Pflegebereich“. Enttäuschung herrscht jedoch darüber, dass der „Kommerzialisierung“ des Sektors nicht wirklich Einhalt geboten wird (s. Pressemitteilung). EFFAT ist der Ansicht, dass die Realität der Hausangestellten in dieser Strategie nicht berücksichtigt wird (s. Pressemitteilung). Die im Verband der Europäischen Arbeitgeber in der Sozialwirtschaft vertretenen Arbeitgeber reagierten positiv auf diese Initiative (s. Mitteilung).




Berufliche Qualifikationen : In ihrer Rede zur Lage der Union vom 14. September hat die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen die Notwendigkeit  betont, „viel stärker in die Aus- und Weiterbildung zu investieren‟ und den Bedarf von Unternehmen „besser in Einklang zu bringen mit den Zielen und Wünschen, die Arbeitssuchende selbst für ihren Berufsweg haben‟. Weiterhin hat sie den Willen bekräftigt, „gezielter Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben‟ und „ihre Qualifikationen in Europa besser und schneller anzuerkennen‟. Schließlich hat sie den Vorschlag gemacht, „2023 zum Europäischen Jahr der Aus- und Weiterbildung zu machen‟.


Sektoraler sozialer Dialog

  • Soziale Dienste : Bei der Vorstellung ihrer Strategie zur Langzeitpflege (s. oben) erklärte die Kommission, sie wolle die Modalitäten für die Einrichtung eines neuen Ausschusses für den sektoralen sozialen Dialog für Sozialdienstleistungen auf Antrag der europäischen Sozialpartner dieser Branche weiter untersuchen (Verband der Europäischen Arbeitgeber in der Sozialwirtschaft und EGÖD).

2. Mitgliedstaaten
Allemagne

Erfassung der Arbeitszeiten : 2019 hatte der Europäische Gerichtshof ein Urteil in dem Rechtsstreit zwischen der spanischen Gewerkschaft CCOO und der Deutsche Bank erlassen (EuGH, 14. Mai 2019, Rs. C-55/18, Federación de Servicios de Comisiones Obreras /Deutsche Bank) und bestimmt, dass „die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber daher verpflichten [müssen], ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann‟ (s. IR Notes 120). Knapp drei Jahre später hat diese Entscheidung in Deutschland weitreichende Konsequenzen: Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September ein Urteil gesprochen, in dem es eine unionsrechtskonforme Auslegung der deutschen Rechtsvorschriften vornimmt und bestätigt, dass die Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen (s. Pressemitteilung). Laut IG Metall gab es „bisher in Deutschland keine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung‟. Und weiter: „Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ändert nun die Spielregeln. Arbeitgeber werden nun nachbessern und Arbeitszeiten gründlich erfassen müssen‟ (s. Pressemitteilung und auch die Analyse des DGB).


Irland

  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall : Die Regierung hat am 14. September angekündigt, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf den 1. Januar 2023 verschoben wird. Pro Jahr werden zunächst 3 Tage Krankengeld gezahlt, bis 2026 sollen es dann 10 Tage sein (s. IR Notes 183). Der Gewerkschaftsverband ICTU hat den Bericht kritisiert.

Italien

  • Kompetenzen :


    Der Minister für Arbeit und Sozialpolitik Andrea Orlando hat das Dekret zur Regelung des Fonds für neue Kompetenzen unterzeichnet. Der Fonds ist mit einer Milliarde Euro ausgestattet und soll die erforderlichen Kompetenzen für den digitalen und ökologischen Wandel fördern (s. Pressemitteilung).


3. Unternehmen
Transnationale Vereinbarungen

Neue Verhandlungen : Die französische Gruppe Safran und IndustriAll Global Union haben mit der Neuverhandlung ihrer 2017 unterzeichneten globalen Rahmenvereinbarung über die Arbeitsbedingungen, die soziale Verantwortung des Unternehmens und nachhaltige Entwicklung begonnen. „Das Ziel“, so Corinne Schievene (CFDT), EBR-Vorsitzende bei Safran, „ist dafür zu sorgen, dass die Vereinbarung tatsächlich umgesetzt wird – was derzeit nicht der Fall ist‟. Die Parteien sind sich darin einig, dass die Vereinbarung qualitativ hochwertig, aber im Unternehmen kaum bekannt ist. Daher sei es erforderlich, sie mit entsprechenden Mitteln bekannt zu machen.  Zu den Themen, die auf dem Tisch liegen, gehören die Organisation von Schulungen zur Vereinbarung für Personalverantwortliche und Arbeitnehmervertreter, die Stärkung des Überwachungsausschusses und Besuche vor Ort.



Weltbetriebsrat : Der Energiekonzern Engie veranstaltete zum ersten Mal ein Treffen seines Weltbetriebsrats, der sich aus Vertretern internationaler Gewerkschaftsverbände und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt, die an der im Januar 2022 unterzeichneten weltweiten Rahmenvereinbarung über Grundrechte und soziale Verantwortung mitgewirkt haben (s. IR Notes n° 178). Der Weltbetriebsrat hat die ersten Fortschritte im Sozialbereich evaluiert. Jeder Personalleiter der 4 geografischen Zonen hat einen länderspezifischen Bericht mit den wichtigsten sozialen Leistungsindikatoren vorgelegt: Quote der qualifizierten Beschäftigten, Frauenanteil im Management und geschlechtsspezifisches Lohngefälle, Quote der Beschäftigten und Einrichtungen, die durch das Programm Engie Care abgedeckt sind (Mutter- und Vaterschaftsurlaub, Übernahme der Kosten von Krankenhausaufenthalten, Absicherung bei Invalidität und Lebensversicherung) IR Notes 141).


4. Studien und Berichte

Lohntransparenz : Während der im März 2021 präsentierte Vorschlag für eine Richtlinie zur Lohntransparenz (IR Notes 159) weiterhin von Rat und Parlament geprüft wird, hat die ILO eine neue Studie zu diesem Thema vorgelegt (s. Pay transparency). Darin wird festgestellt, dass die Maßnahmen zur Lohntransparenz dazu beitragen können, das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen zu beseitigen und – im weiteren Sinne – die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern abzubauen. Auf der einen Seite können diese Maßnahmen „den Beschäftigten die Informationen und Nachweise liefern, die sie brauchen, um ihre Vergütung auszuhandeln, und ihnen die Mittel an die Hand zu geben, eventuelle Entgeltdiskriminierungen anzufechten“. Auf der anderen Seite ermöglichen diese Maßnahmen den Arbeitgebern, „Entgeltdiskriminierung zu erkennen und anzugehen, die sich anderenfalls negativ auf den Betrieb und die Reputation des Unternehmens auswirken könnte‟. Die Studie enthält eine detaillierte Aufstellung der bestehenden Gesetze zur Entgeltgleichheit weltweit (mit näheren Angaben zu 21 Ländern, davon 13 EU-Mitgliedstaaten) (s. Pressemitteilung).



Kampf gegen Rassismus: : Der britische Gewerkschaftsverband TUC veröffentlichte einen Bericht (Still rigged – Racism in the UK Labour Market 2022), der sich mit „alltäglichem Rassismus, institutionellem Rassismus und mit strukturellem Rassismus“ beschäftigt, der Schwarze Beschäftigte und Beschäftige Ethnischer Minderheiten (Black and Ethnic Minority workers) betrifft. Die Studie basiert auf einer Umfrage von 1.750 Beschäftigten. „Dies ist nicht der Moment für schrittweise Maßnahmen oder halbherzige politische Initiativen, sondern für einen grundlegenden Wandel“, so TUC-Generalsekretärin Frances O‘Grady. Sie schlägt u. a. „die Einführung eines obligatorischen Berichts über Lohnunterschiede aufgrund ethnischer Zugehörigkeit vor, zusammen mit Aktionsplänen zum Abbau der Gefälle“ (s. Mitteilung).

 

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