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IR Notes 191 – 21 September 2022
www.irshare.eu
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Eine Frage an…
Dr. Torsten Müller, Senior Researcher am Europäischen
Gewerkschaftsinstitut (ETUI)
Die Mindes-tlohnrichtlinie strebt
eine 80%ige tarifvertragliche Abdeckung an (siehe In den
Schlagzeilen). Wirkt sich eine hohe tarifvertragliche Abdeckung
tatsächlich auf die Verringerung von Lohnunterschieden
aus? Ja, das
tut sie. Aber ich möchte gleich vorneweg darauf hinweisen, dass wir
hier über eine Abdeckung durch Branchentarifverträge oder
unternehmensübergreifende Tarifverträge reden. Denn viele Studien
belegen, dass sich nur diese Art von Tarifverträgen positiv auf die
Löhne und eine Verringerung von Lohnunterschieden auswirkt. Es gibt
zwei positive Auswirkungen: Die erste ist die „Anhebung“ der
gesamten Lohnstruktur, vor allem weil Tarifverträge neben dem
Prozentsatz der allgemeinen Lohn- und Gehaltserhöhungen auch weitere
Vorteile beinhalten. Die zweite ist eine „Kompression“ der
Lohnstrukturen, weil Tarifverträge oft für niedrigere Lohngruppen
besondere Lohnmaßnahmen vorsehen, wie einen prozentual höheren
Anstieg, der nicht für alle Beschäftigten gilt, oder eine
zusätzliche Einmalzahlung. Dies zeigt sich derzeit besonders
deutlich im Zusammenhang mit der durch die Inflation verursachte
Krise der Lebenshaltungskosten. Es ist dieser doppelte Effekt von
„Anhebung“ und „Kompression“ der Lohnstruktur, der sich positiv auf
die Löhne und eine Verringerung der Ungleichheiten auswirkt. Die
Wirkung von Lohnverhandlungen auf Betriebsebene ist nicht so
eindeutig. Ein Firmentarifvertrag, der eine Lohnerhöhung vorsieht,
kann individuell betrachtet beide positiven Auswirkungen einer
Anhebung und Kompression der Lohnstruktur haben. Wenn die anderen
Unternehmen der Branche diesem Beispiel aber nicht folgen, kann sich
das Lohngefälle zwischen Unternehmen und damit die Lohnungleichheit
insgesamt noch vergrößern. Dies ist einer der Gründe, warum die
Europäische Mindestlohnrichtlinie mit ihrer angestrebten
tarifvertraglichen Abdeckung von 80 % auf die Einführung und
Stärkung von Branchentarifverträgen oder unternehmensübergreifenden
Tarifverträgen abzielt. Nur sektorale Tarifverhandlungen können 80 %
erreichen, und dies ist auch die wirksamste Verhandlungsebene, um
Lohnunterschiede zu verringern.
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Agenda
27. und 28.
September Brüssel
Jahreskonferenz des Netzwerks Transnational Trade Union
Rights (TTUR) zum Thema „Stärkung des
EU-Arbeitsrechts“ (Enforcing
EU Labour Law ). Link
zur Anmeldung.
28. September Brüssel Die
Europäische Kommission legt einen Vorschlag für eine Empfehlung für das
Mindesteinkommen vor sowie einen Vorschlag für eine Richtlinie über den
Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz.
12. und 13.
Oktober Prag Informelle
Tagung der Minister für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit
19. Oktober
Brüssel
Dreigliedriger Sozialgipfel
19. und 20.
Oktober Brüssel Konferenz
über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2022 – Psychosoziale
Risiken an (un)erwarteten Orten: Für ein breiteres Verständnis des
Problems (Psychosocial risks in (un)expected places: towards a
broader understanding of the issue), ausgerichtet vom Europäischen
Gewerkschaftsinstitut (ETUI).
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Über uns
IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch) wird
von IR Share und
seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
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Das Team: Diese
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Turlan, Frédéric Turlan
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste
Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21. CPPAP
Nr.: 0621 Z 93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen
gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von
Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber
von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch
die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
EU
unterstützt als weltweit erste Region Tarifverhandlungen und angemessene
Mindestlöhne
Am 14. September hat das Parlament mit großer Mehrheit (505 Ja-Stimmen, 92
Nein-Stimmen, 44 Enthaltungen) die Richtlinie
über „angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union“ angenommen. Der
Rat dürfte sie in diesem Monat noch formell annehmen, bevor sie im Anschluss daran
im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Die Mitgliedstaaten haben
dann zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Diese Richtlinie wird
von den größten Fraktionen im Parlament sowie von den Gewerkschaften begrüßt.
Laurent Berger, Präsident des Europäischen Gewerkschaftsbunds, spricht von einem
„Sieg für die europäische Gewerkschaftsbewegung und einer guten Nachricht für die
europäischen Beschäftigten“. Die vielen Unterstützer fordern im Übrigen eine
sofortige Umsetzung dieser Richtlinie, um den Kaufkraftverlust der Beschäftigten
aufgrund der hohen Inflation in der EU abzumildern. Neben den Bestimmungen zum
Mindestlohn (s. IR Notes
188) soll diese Richtlinie den Tarifverhandlungen neuen Aufschwung geben (s.
Collective bargaining). Mit diesem Rechtsakt, so die
niederländische Abgeordnete Agnes Jongerius (S&D), „werden wir die
Tarifverhandlungen stärken, so dass mehr Beschäftigte einen besseren Schutz
genießen“. Für den deutschen CDU-Europaabgeordneten Dennis Radtke, EVP-Koordinator
im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales, sind Tarifverträge „der beste Weg, um
zu fairen und gerechten Löhnen zu kommen“. Denn in der Richtlinie werden
Mitgliedstaaten, in denen die tarifvertragliche Abdeckung bei unter 80 % liegt (es
handelt sich um 20 Mitgliedstaaten) aufgefordert, einen „Aktionsplan“ zur Förderung
von Tarifverhandlungen aufzustellen. Das Parlament, das die Anhebung des
ursprünglichen Ziels der Kommission von 70 % auf 80 % durchgesetzt hat, stärkte auch
den Schutz der Verhandlungsführer. So müssen die Mitgliedstaaten folgende Maßnahmen
ergreifen: „Schutz der Ausübung des Rechts auf Tarifverhandlungen zur
Lohnfestsetzung und Schutz der Arbeitnehmer und Gewerkschaftsvertreter vor
Handlungen, durch die sie in Bezug auf ihre Beschäftigung diskriminiert werden, weil
sie an Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung teilnehmen oder teilnehmen wollen“.
Und ferner: „Schutz von Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen, die an
Tarifverhandlungen teilnehmen oder teilnehmen möchten, vor Eingriffen der jeweils
anderen Seite oder ihrer Vertreter oder Mitglieder in ihre Gründung, ihre
Arbeitsweise oder ihre Verwaltung“. Diese Richtlinie markiert eindeutig einen
Wendepunkt, da der Gesetzgeber jetzt auf die Sozialpartner setzt, um die
Lohnungleichheit zu verringern
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1.
Europäische Union
Vorhaben
Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit :
Die Europäische Kommission hat am 14. September einen Vorschlag
für eine Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten
Produkten auf dem Unionsmarkt
vorgelegt. Der Vorschlag steht in Verbindung zum Vorschlag der im Februar 2022
angenommenen Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten für Nachhaltigkeit
(s. IR Notes
181). Darin werden die nationalen Behörden aufgefordert, das
Risiko von Zwangsarbeit anhand vieler verschiedener Informationsquellen zu bewerten
(darunter auch von NROs), was insgesamt die Ermittlung der Risiken erleichtern soll.
Die nationalen Behörden können daraufhin Untersuchungen zu Produkten einleiten, bei
denen der begründete Verdacht auf Zwangsarbeit besteht, Informationen von
Unternehmen anfordern und auch in Nicht-EU-Staaten Kontrollen und Inspektionen
durchführen. Wenn sich der Verdacht auf Zwangsarbeit bestätigt, ordnen die Behörden
die Rücknahme der bereits in Verkehr gebrachten Produkte vom Markt an und untersagen
das Inverkehrbringen und die Ausfuhr der Produkte (damit diese nicht auf andere
Märkten gelangen). Die Unternehmen müssen die Waren vernichten. Können die
nationalen Behörden nicht alle notwendigen Beweismittel zusammentragen, z. B. wegen
mangelnder Kooperation eines Unternehmens oder einer Behörde eines Nicht-EU-Staates,
können sie die Entscheidung anhand der verfügbaren Informationen treffen. Diese
Verordnung, die vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommen werden muss, tritt
zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie wird durch Leitlinien ergänzt,
die von der EU-Kommission innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Inkrafttreten
veröffentlicht werden. Damit hat die Kommission – nach zwei Jahren des Zauderns –
ein ehrgeiziges Instrument veröffentlicht, um gegen ein Phänomen vorzugehen, von dem
laut ILO weltweit 27,6 Millionen Menschen betroffen sind (s. Pressemitteilung,
Überblick
und Fragen
und Antworten). Sie kommt somit der Forderung des Europäischen
Parlaments nach, das sich in einem Bericht vom 9. Juni mit überwältigender Mehrheit
für ein solches Instrument ausgesprochen hatte (s. IR Notes
188). Die Abgeordneten zeigten sich grundsätzlich zufrieden mit
dem Vorschlag, auch wenn manche auf Verbesserungen pochen, wie Raphaël Glucksmann
(S&D), der die Umsetzungsfrist verkürzen oder auch die Anforderungen an die
Beweismittel verringern will, die erforderlich sind, um ein Produkt vom Markt zu
verbannen. Der Europäische Gewerkschaftsbund (s. Pressemitteilung)
und auch IndustriAll Europe (siehe Pressemitteilung)
bewerten den Vorschlag positiv, während BusinessEurope etwas zurückhaltender darauf
reagiert und SMEunited sich eher kritisch äußert (s. Mitteilung).
> Siehe
auch: „Globale Schätzungen zu moderner
Sklaverei: Zwangsarbeit und Zwangsehen“ – in ihrem neuesten
Bericht schätzt die ILO die Zahl der Zwangsarbeiter weltweit auf 27,6 Millionen,
davon 3,3 Millionen Kinder. Das sind 2,7 Millionen Menschen mehr als 2016, obwohl
sich die internationale Gemeinschaft mit der Verabschiedung der Ziele für
nachhaltige Entwicklung verpflichtet hat, die moderne Sklaverei von Kindern bis
2025, und von allen Menschen bis 2030 zu beenden (s. Zusammenfassung)
- Gewerkschaften befürchten Verletzung des
Streikrechts: Am 19. September nahm die Europäische
Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über ein „Notfallinstrument
für den Binnenmarkt “ an, mit dem der freie Waren- und
Dienstleistungsverkehr sowie die Verfügbarkeit wesentlicher Waren und
Dienstleistungen bei künftigen Krisen gesichert werden soll (s. Pressemitteilung).
Diese Verordnung hebt Verordnung
2678/98 vom 7. Dezember 1998 auf, deren Artikel 2 besagt, dass sie
„nicht so ausgelegt werden [darf], daß sie in irgendeiner Weise die Ausübung der
in den Mitgliedstaaten anerkannten Grundrechte, einschließlich des Rechts oder
der Freiheit zum Streik, beeinträchtigt“. Doch „im neuen Rechtstext ist ein
Schutz dieser Art nicht vorgesehen“, stellt der Europäische Gewerkschaftsbund in
einem Schreiben
an die Kommission besorgt fest (s. Pressemitteilung)
(s. Right to strike). Auch wenn Thierry Breton in
einer Pressekonferenz versicherte, dass die Verordnung das Grundrecht auf Streik
nicht in Frage stellen würde, fordert der EGB die Bestätigung im Hauptteil des
Textes und nicht nur in Erwägungsgrund 36, der nicht verbindlich ist (s. Pressemitteilung).
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Aktuelle
soziale Themen
EU-Pflegestrategie : Die
Europäische Kommission legte am 7. September in einer Mitteilung
eine Europäische Strategie für Pflege und Betreuung vor, die zwei Vorschläge für
eine Empfehlung enthält: Eine Empfehlung
zur
Überarbeitung der Barcelona-Ziele zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und
Erziehung, eine zweite „über den Zugang zu
bezahlbarer und hochwertiger Langzeitpflege“. Die Mitgliedstaaten
sollen demnach jedes Jahr einen Bericht über die erzielten Fortschritte bei der
Umsetzung dieser Empfehlungen vorlegen, während die Kommission die Entwicklungen im
Rahmen des Europäischen Semesters verfolgen wird. Nach fünf Jahren wird sie eine
erste Bilanz ziehen.
- Kleinkinder: Die
Kommission schlägt vor, die 2002 festgelegten „Barcelona-Ziele“ zu überarbeiten,
wonach die Mitgliedstaaten für 33 % der Kinder unter drei Jahren und für 90 %
der Kinder zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter
Kinderbetreuung anbieten sollen. Neben den erwarteten Vorteilen auf
Bildungsebene sollen diese Ziele auch den Zugang der Frauen zum Arbeitsmarkt
erleichtern. Bei der neuen Strategie wurden die Ziele höher gesteckt: Bis 2030
sollen mindestens 50 % der Kinder unter drei Jahren an frühkindlicher Betreuung,
Bildung und Erziehung teilnehmen. Für Kinder zwischen drei Jahren und dem
gesetzlichen Einschulungsalter steigt dieser Satz auf 96 %. Die Mitgliedstaaten
müssen dafür sorgen, dass die Kinderbetreuung zeitlich so angesetzt wird, dass
die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.
- Langzeitpflege: Diese
Pflege, die es ermöglicht, „Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Krankheit
und/oder einer Behinderung im Alltag auf Hilfe angewiesen sind, ihre
Eigenständigkeit zu bewahren und in Würde zu leben“ ist für viele Menschen „nach
wie vor nicht erschwinglich, nicht verfügbar oder nicht zugänglich“. Die
Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, Aktionspläne aufzustellen, „um die
Verfügbarkeit, die Zugänglichkeit und die Qualität der Pflege für alle Menschen
in der EU zu verbessern“. Ferner soll der – in der Richtlinie zur Vereinbarkeit
von Beruf und Privatleben festgelegte – „Pflegeurlaub“ verbessert werden, indem
pflegende Angehörige „durch Schulungen, Beratung sowie psychologische und
finanzielle Hilfen“ unterstützt werden. Ein weiteres Kapitel zielt auf die
Verbesserung der Arbeitsbedingungen ab und darauf, den Sektor angesichts des
akuten Personalmangels attraktiver zu gestalten. Die Kommission fordert die
Mitgliedstaaten auf, Tarifverhandlungen zu fördern, „um angemessenere Löhne und
bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen“, und für höchste Standards hinsichtlich
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu sorgen.
>
Reaktionen der Sozialpartner: Der Europäische
Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) begrüßt die „gute Nachricht
für die Beschäftigten im Pflegebereich“. Enttäuschung herrscht jedoch darüber, dass
der „Kommerzialisierung“ des Sektors nicht wirklich Einhalt geboten wird (s. Pressemitteilung).
EFFAT ist der Ansicht, dass die Realität der Hausangestellten in dieser Strategie
nicht berücksichtigt wird (s. Pressemitteilung).
Die im Verband der Europäischen Arbeitgeber in der Sozialwirtschaft vertretenen
Arbeitgeber reagierten positiv auf diese Initiative (s. Mitteilung).
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Berufliche Qualifikationen : In
ihrer Rede
zur Lage der Union vom 14. September hat die Präsidentin der Europäischen
Kommission Ursula von der Leyen die Notwendigkeit betont, „viel stärker in die Aus-
und Weiterbildung zu investieren‟ und den Bedarf von Unternehmen „besser in Einklang
zu bringen mit den Zielen und Wünschen, die Arbeitssuchende selbst für ihren
Berufsweg haben‟. Weiterhin hat sie den Willen bekräftigt, „gezielter Fachkräfte aus
dem Ausland anzuwerben‟ und „ihre Qualifikationen in Europa besser und schneller
anzuerkennen‟. Schließlich hat sie den Vorschlag gemacht, „2023 zum Europäischen
Jahr der Aus- und Weiterbildung zu machen‟.
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Soziale Dienste : Bei der
Vorstellung ihrer Strategie zur Langzeitpflege (s. oben) erklärte die
Kommission, sie wolle die Modalitäten für die Einrichtung eines neuen
Ausschusses für den sektoralen sozialen Dialog für Sozialdienstleistungen auf
Antrag der europäischen Sozialpartner dieser Branche weiter untersuchen (Verband
der Europäischen Arbeitgeber in der Sozialwirtschaft und EGÖD).
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2.
Mitgliedstaaten
Allemagne
Erfassung der Arbeitszeiten :
2019 hatte der Europäische Gerichtshof ein Urteil in dem
Rechtsstreit zwischen der spanischen Gewerkschaft CCOO und der Deutsche Bank
erlassen (EuGH,
14. Mai 2019, Rs. C-55/18, Federación de Servicios de Comisiones Obreras
/Deutsche Bank) und bestimmt, dass „die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber
daher verpflichten [müssen], ein objektives, verlässliches und zugängliches System
einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche
Arbeitszeit gemessen werden kann‟ (s. IR Notes 120).
Knapp drei Jahre später hat diese Entscheidung in Deutschland weitreichende
Konsequenzen: Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September ein Urteil gesprochen,
in dem es eine unionsrechtskonforme Auslegung der deutschen Rechtsvorschriften
vornimmt und bestätigt, dass die Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten
systematisch erfassen müssen (s. Pressemitteilung).
Laut IG Metall gab es „bisher in Deutschland keine generelle Pflicht zur
Arbeitszeiterfassung‟. Und weiter: „Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ändert nun
die Spielregeln. Arbeitgeber werden nun nachbessern und Arbeitszeiten gründlich
erfassen müssen‟ (s. Pressemitteilung
und auch die Analyse
des DGB).
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Irland
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall :
Die Regierung hat am 14. September angekündigt, dass die
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf den 1. Januar 2023 verschoben wird. Pro
Jahr werden zunächst 3 Tage Krankengeld gezahlt, bis 2026 sollen es dann 10 Tage
sein (s. IR Notes
183). Der Gewerkschaftsverband ICTU hat den Bericht kritisiert.
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Italien
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3.
Unternehmen
Transnationale Vereinbarungen
Neue Verhandlungen : Die
französische Gruppe Safran und
IndustriAll Global Union haben mit der Neuverhandlung ihrer 2017 unterzeichneten globalen
Rahmenvereinbarung über die Arbeitsbedingungen, die soziale Verantwortung des
Unternehmens und nachhaltige Entwicklung begonnen. „Das Ziel“, so Corinne
Schievene (CFDT), EBR-Vorsitzende bei Safran, „ist dafür zu sorgen, dass die
Vereinbarung tatsächlich umgesetzt wird – was derzeit nicht der Fall ist‟. Die
Parteien sind sich darin einig, dass die Vereinbarung qualitativ hochwertig, aber im
Unternehmen kaum bekannt ist. Daher sei es erforderlich, sie mit entsprechenden
Mitteln bekannt zu machen. Zu den Themen, die auf dem Tisch liegen, gehören die
Organisation von Schulungen zur Vereinbarung für Personalverantwortliche und
Arbeitnehmervertreter, die Stärkung des Überwachungsausschusses und Besuche vor Ort.
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Weltbetriebsrat : Der
Energiekonzern Engie
veranstaltete zum ersten Mal ein Treffen seines Weltbetriebsrats, der sich aus
Vertretern internationaler Gewerkschaftsverbände und Arbeitnehmervertretern
zusammensetzt, die an der im Januar 2022 unterzeichneten weltweiten
Rahmenvereinbarung über Grundrechte und soziale Verantwortung mitgewirkt
haben (s. IR Notes n°
178). Der Weltbetriebsrat hat die ersten Fortschritte im Sozialbereich
evaluiert. Jeder Personalleiter der 4 geografischen Zonen hat einen
länderspezifischen Bericht mit den wichtigsten sozialen Leistungsindikatoren
vorgelegt: Quote der qualifizierten Beschäftigten, Frauenanteil im Management und
geschlechtsspezifisches Lohngefälle, Quote der Beschäftigten und Einrichtungen, die
durch das Programm Engie
Care abgedeckt sind (Mutter- und Vaterschaftsurlaub, Übernahme der Kosten
von Krankenhausaufenthalten, Absicherung bei Invalidität und Lebensversicherung) IR Notes 141).
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4. Studien
und Berichte
Lohntransparenz : Während der im
März 2021 präsentierte Vorschlag für eine Richtlinie zur Lohntransparenz (IR Notes 159)
weiterhin von Rat und Parlament geprüft wird, hat die ILO eine neue Studie
zu diesem Thema vorgelegt (s. Pay transparency). Darin wird
festgestellt, dass die Maßnahmen zur Lohntransparenz dazu beitragen können, das
Lohngefälle zwischen Männern und Frauen zu beseitigen und – im weiteren Sinne – die
Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern abzubauen. Auf der einen Seite können
diese Maßnahmen „den Beschäftigten die Informationen und Nachweise liefern, die sie
brauchen, um ihre Vergütung auszuhandeln, und ihnen die Mittel an die Hand zu geben,
eventuelle Entgeltdiskriminierungen anzufechten“. Auf der anderen Seite ermöglichen
diese Maßnahmen den Arbeitgebern, „Entgeltdiskriminierung zu erkennen und anzugehen,
die sich anderenfalls negativ auf den Betrieb und die Reputation des Unternehmens
auswirken könnte‟. Die Studie enthält eine detaillierte Aufstellung der bestehenden
Gesetze zur Entgeltgleichheit weltweit (mit näheren Angaben zu 21 Ländern, davon 13
EU-Mitgliedstaaten) (s. Pressemitteilung).
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Kampf gegen Rassismus: : Der
britische Gewerkschaftsverband TUC veröffentlichte einen Bericht (Still
rigged – Racism in the UK Labour Market 2022), der sich mit „alltäglichem
Rassismus, institutionellem Rassismus und mit strukturellem Rassismus“ beschäftigt,
der Schwarze Beschäftigte und Beschäftige Ethnischer Minderheiten (Black and
Ethnic Minority workers) betrifft. Die Studie basiert auf einer Umfrage von
1.750 Beschäftigten. „Dies ist nicht der Moment für schrittweise Maßnahmen oder
halbherzige politische Initiativen, sondern für einen grundlegenden Wandel“, so
TUC-Generalsekretärin Frances O‘Grady. Sie schlägt u. a. „die Einführung eines
obligatorischen Berichts über Lohnunterschiede aufgrund ethnischer Zugehörigkeit
vor, zusammen mit Aktionsplänen zum Abbau der Gefälle“ (s. Mitteilung).
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