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IR Notes 194 – 19 Oktober 2022
www.irshare.eu
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Eine Frage an…
Mark Pryor, EBR-Vorsitzender von Kuehne + Nagel
Wie sehen Sie als Mitglied der
britischen Gewerkschaft Unite die Rolle der Eurobetriebsräte im
Hinblick auf die Sorgen der Beschäftigten angesichts der
derzeitigen Inflationsrate in Europa? Als Eurobetriebsrat haben wir keine
Verhandlungsmacht, und es ist auch nicht unsere Absicht, in
Verhandlungen vor Ort einzugreifen oder uns in die Arbeit nationaler
oder lokaler Gewerkschaften einzumischen, die als Einzige befugt
sind, Löhne und Gehälter auszuhandeln. Wir haben kein Mandat
dazu. Doch in Anbetracht
der guten wirtschaftlichen und finanziellen Ergebnisse, die unser
Unternehmen für das aktuelle Halbjahr veröffentlicht hat, und der
hohen Inflationsrate in den europäischen Ländern, in denen unsere
Gruppe tätig ist, haben wir dieses Thema in der letzten Sitzung des
Lenkungsausschusses mit der Unternehmensleitung angesprochen und
eine einzige Forderung gestellt: In einer Zeit, in der sich das
Unternehmen in einer starken finanziellen Position befindet,
verlangt der EBR angesichts der derzeitigen inflationsbedingten
Preissteigerungen bei Energie, Kraftstoff und Lebensmitteln eine
einmalige Zahlung an alle Beschäftigten. Getreu nach unseren Slogan: “KN the Best
company to work With and For”. Als eine Einladung zum Dialog, der
umso wichtiger ist, als die Belegschaftsstärke in vielen Ländern
gering ist, nicht überall Gewerkschaften vertreten sind oder die
Arbeitnehmervertretungen nicht stark genug sind, um Verhandlungen
aufzunehmen. Daher war es unser Wunsch, dass die Unternehmensleitung
diesen Ansatz mit dem nationalen Management unterstützt, damit in
jedem Land ein Dialog mit den Arbeitnehmervertretern oder den
nationalen EBR-Mitgliedern eröffnet werden kann, um diesen
Inflationsschock abzufedern. Die Geschäftsleitung hat sich
verpflichtet, diesen Ansatz zu unterstützen.
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Über uns
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen
gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von
Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber
von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch
die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Angesichts
der rasant steigenden Inflation befassen sich Eurobetriebsräte nun mit der Lohnfrage
Die Inflation galoppiert davon und verringert die Kaufkraft in Europa – ein
„transnationales“ Thema par excellence. Doch Löhne und Gehälter werden naturgemäß
auf nationaler oder lokaler Ebene im Rahmen von Tarifverhandlungen festgelegt.
Befassen sich die EBR trotzdem mit dieser Frage? Dazu haben wir eine Mikroumfrage
unter den Eurobetriebsräten durchgeführt, deren Entwicklung wir mitverfolgen. Die
Antwort lautet: Ja! Die EBR werden aktiv. So sind die EBR-Mitglieder von Vinci „einhellig“ der Meinung:
„Die Sorge um Löhne und Gehälter hat ein bisher nie gekanntes Ausmaß angenommen, und
das europaweit‟. EBR-Präsidiumsmitglied Philippe Lecocq: „Für uns bei Vinci ist
Lohnpolitik ein Thema für Eurobetriebsräte‟. Diese Feststellung scheinen die meisten
befragten Betriebsräte zu teilen und konzentrieren sich dabei auf drei Schwerpunkte:
- Formulierung von Lohnforderungen:
Auf der EBR-Sitzung bei Scor
SE stand am 11. Oktober die „Forderung nach Zahlung
einer Prämie für die Beschäftigten als Ausgleich für Inflation und
Energiekosten“ auf der Tagesordnung. In der Sitzung „haben wir unter Verweis auf
die 10%ige Inflationsrate im Euroraum auch über die Notwendigkeit gesprochen,
eine allgemeine Erhöhung in Erwägung zu ziehen“, so EBR-Vorsitzender Christophe
Lefebvre. In einer Erklärung auf der Plenarsitzung am 29. Juni verlangte die
EBR-Vorsitzende von Generali, Carole Bourner,
eine „Prämie für alle in Höhe von mindestens 500 Euro als Dank für die
Anstrengungen während der Gesundheitskrise, aber auch als Unterstützung
angesichts des Kaufkraftverlusts, ohne Maßnahmen auf lokaler Ebene
vorzugreifen‟. In ihrem Schreiben an die Unternehmensleitung stellen die
EBR-Mitglieder von Vinci
„eine einfache Forderung: Kein Beschäftigter von Vinci soll einen
Kaufkraftverlust erleiden“. Die Anpassung der Löhne und Gehälter an die
Inflation wird auch Thema der nächsten EBR-Sitzung bei Verizon sein. Doch derzeit
erhalten die EBR-Mitglieder von ihrer Unternehmensleitung eher abschlägige
Antworten, auch wenn Scor „die Fragen prüfen“ will. Die Gründe für die Ablehnung
variieren von Unternehmen zu Unternehmen: Das Thema sei auf lokaler Ebene zu
behandeln (Safran), es sei Sache der einzelnen Geschäftseinheiten zu
entscheiden, was zu tun ist (Generali) oder dafür seien Eurobetriebsräte nicht
zuständig (Verizon).
- Forderung nach Informationen:
Die Forderung nach Informationen darüber, welche Maßnahmen
in den einzelnen Ländern ergriffen werden, um die Inflation auszugleichen, wird
entweder im Lenkungsausschuss oder in der Plenarsitzung gestellt. Nachdem die
EBR-Vorsitzende von Generali die
Unternehmensleitung vergeblich um Informationen über die in den verschiedenen
Ländern durchgeführten Lohnmaßnahmen gebeten hat, plant sie auf der nächsten
Sitzung des Lenkungsausschusses eine Gesprächsrunde über den Stand der
nationalen Verhandlungen. „Eine Übersicht über wirtschaftliche Hilfen im
Zusammenhang mit der Inflation (Energie und Lebenshaltungskosten) steht auf der
Tagesordnung“ der nächsten Sitzung des EBR-Präsidiums von Veolia, so die Vorsitzende
Michaela Sofer-Ayadi. Auch der EBR bei Safran ist
auf der Suche nach Transparenz. Zwei Fragen stehen auf der Tagesordnung der
Plenarsitzung am 25. Oktober: Welche durchschnittlichen Lohnerhöhungen hat der
Konzern 2022 gewährt? Welche anderen Maßnahmen (Art und Beträge) wurden
durchgeführt, um die Beschäftigten angesichts der Inflation zu unterstützen?
Anfang des Jahres wurde der Unternehmensleitung eine andere Frage vorgelegt:
„Welche Überlegungen gibt es im Konzern für eine bessere Entlohnung der
Beschäftigten, um ihnen mindestens den Erhalt ihrer Kaufkraft zu sichern, aber
auch als angemessene Belohnung für ihren Einsatz während der Gesundheitskrise
und um unsere Arbeitsplätze im Vergleich zur Konkurrenz attraktiver zu machen?“
Aber die Unternehmensleitung muss auch bereit sein, Fragen zu beantworten. So
hat das EBR-Präsidium von Sanofi im Hinblick auf die
steigenden Energiekosten um „die Aufnahme von zwei Fragen in die Tagesordnung
seiner letzten Sitzung gebeten“, sagt EBR-Vorsitzende Aline Eysseric. „Welche
Hilfen plant Sanofi für seine Beschäftigten? Welche möglichen Auswirkungen auf
den CO2-Fußabdruck von Immobilien und die Arbeitsorganisation gibt es?“ Die
Unternehmensleitung hat die erste Frage von der Tagesordnung gestrichen, „da die
Situation in jedem Land anders ist“.
- Druck auf das Management:
Angesichts der guten Ergebnisse von Dassault Systèmes
hob der Konzern am 1. Juli die Löhne und Gehälter an: um 1-2 % in den
Ländern mit einer durchschnittlichen Inflationsrate, um 2-4 % in den Ländern, in
denen die Inflationsrate höher war. Doch aufgrund der Beschleunigung der
Inflation ab September halten die Beschäftigten diese Steigerung für
unzureichend. Der EBR hat daraufhin beschlossen, zwei Arbeitsgruppen
einzurichten. Eine wird die Finanzergebnisse des Konzerns der letzten Jahre
sorgfältig analysieren, die andere wird die Entwicklung der einzelnen
Betriebskosten und Dividendenausschüttungen mit der Entwicklung der Löhne und
Gehälter vergleichen. Der EBR will auch versuchen, den Vorstand stärker zu
beeinflussen, indem er das Thema auf die Tagesordnung setzt und Geschichten aus
dem Leben von Beschäftigten teilt, die Mühe haben, über die Runden zu kommen.
„Wie Sie wissen, können wir der Unternehmensleitung nichts vorschreiben, wir
können sie höchstens durch unsere Geschichten beeinflussen“, sagt
EBR-Vorsitzender Nariman Aga-Tagiyev. Die Verbindung zwischen höheren
Dividendenausschüttungen an Aktionäre und geringen Lohnerhöhungen ist ein
weiteres Argument, das auch in anderen Eurobetriebsräten (Safran) vorgebracht
wird.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Zugang zu Beschäftigung für
Ukraine-Flüchtlinge : Am 10. Oktober stellte die
Europäische Kommission das Pilotprojekt (EU Talent Pool
Pilot) vor. Dieses Online-Tool wurde von der Europäischen Arbeitsbehörde
erstellt und soll ukrainischen Flüchtlingen den Zugang zu Stellenangeboten in
derzeit sechs Mitgliedstaaten erleichtern (s. Mitteilung).
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Sektoraler
sozialer Dialog
Zentralstaatliche Behörden : Die
europäischen Sozialpartner im Bereich zentralstaatlicher Behörden haben am 6.
Oktober eine europäische
Vereinbarung zur Digitalisierung angenommen, die u. a. die Telearbeit (s. Telework), das Recht auf
Nichterreichbarkeit (s. Right to disconnect) und den
Einsatz von Künstlicher Intelligenz abdeckt. Eine Klausel bezieht sich auch auf die
Auswirkungen häuslicher Gewalt auf das Berufsleben. Da die europäischen
Sozialpartner derzeit branchenübergreifend Verhandlungen über eine Europäische
Rahmenvereinbarung zur Telearbeit aufnehmen (s. IR Notes 193), ist
der Europäische Gewerkschaftsverband EGÖD der Auffassung, dass diese Vereinbarung
als Ausgangspunkt dienen könne. Die Unterzeichner forderten die Europäische
Kommission auf, ihre Vereinbarung dem Rat vorzulegen, damit die Bestimmungen in eine
Richtlinie aufgenommen und damit in allen Mitgliedstaaten verbindlich werden (s. Pressemitteilung
des EGÖD).
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Rechtsprechung
Tragen des islamischen Kopftuchs :
Der Gerichtshof hat ein neues Urteil zum Tragen eines
Kleidungsstücks mit religiösem Bezug in einem Unternehmen erlassen (EuGH,
13. Oktober 2022, Rs. C-344/20, L.F c. SCRL) (v. Discrimination on the grounds of religion
or belief). Eine Frau, die das islamische Kopftuch trägt, hatte
sich um ein unbezahltes Praktikum bei einer Gesellschaft beworben, die
Sozialwohnungen verwaltet. Sie wurde zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, bei
dem der Arbeitgeber sie fragte, ob sie bereit sei, die in der Arbeitsordnung des
Unternehmens festgelegte strikte interne Neutralitätsregel einzuhalten. Diese Regel
verbietet nicht das Tragen auffälliger großflächiger Zeichen, sondern das Tragen
jeglicher sichtbaren Zeichen politischer, weltanschaulicher oder religiöser
Überzeugungen am Arbeitsplatz. Sie lehnte ab, und ihre Bewerbung wurde nicht
berücksichtigt. Einige Monate später bewarb sie sich erneut und schlug vor, „eine
andere Art von Kopfbedeckung zu tragen‟. Die Geschäftsleitung erklärte ihr, dass „in
ihren Geschäftsräumen keine Kopfbedeckung, sei es eine Mütze, eine Kappe oder ein
Kopftuch, erlaubt sei“. Sie wurde nicht genommen. Der Gerichtshof ist der Ansicht,
dass die in der Arbeitsordnung festgelegte Regel, „sofern sie allgemein und
unterschiedslos angewandt wird, keine Ungleichbehandlung begründet, die auf einem
Kriterium beruht, das untrennbar mit der Religion‟ oder mit „religiösen,
weltanschaulichen oder spirituellen Überzeugungen‟ verbunden ist. Dennoch kann
sie „eine mittelbar auf der Religion oder der Weltanschauung beruhende
Ungleichbehandlung darstellen“, „wenn sich erweist, dass die dem Anschein nach
neutrale Verpflichtung, die sie enthält, tatsächlich dazu führt, dass Personen mit
einer bestimmten Religion oder Weltanschauung in besonderer Weise benachteiligt
werden‟. Eine solche Ungleichbehandlung „würde jedoch keine mittelbare
Diskriminierung […] darstellen, wenn sie durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich
gerechtfertigt wäre und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und
erforderlich wären“. Der Gerichtshof erläutert, „dass der bloße Wille eines
Arbeitgebers, eine Neutralitätspolitik zu betreiben – auch wenn er an sich ein
legitimes Ziel darstellt –, für sich genommen nicht ausreicht, um eine mittelbare
Ungleichbehandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung sachlich zu
rechtfertigen, da eine sachliche Rechtfertigung nur bei Vorliegen eines wirklichen
Bedürfnisses des Arbeitgebers festgestellt werden kann“. Der Arbeitgeber ist
verpflichtet, ein solches „wirkliches Bedürfnis“ nachzuweisen. „Diese Auslegung“,
begründet das Gericht, „ist von dem Bestreben geleitet, grundsätzlich Toleranz und
Respekt sowie die Akzeptanz eines größeren Maßes an Vielfalt zu fördern und zu
verhindern, dass die Einführung einer Neutralitätspolitik innerhalb eines
Unternehmens zum Nachteil von Arbeitnehmern missbraucht wird, die religiöse Gebote
beachten, die das Tragen einer bestimmten Bekleidung vorschreiben.“ (s. Pressemitteilung
des Gerichtshofs).
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Impfurlaub : Die Regierung
hat beschlossen, das Recht auf eine „kurzfristige Beurlaubung‟ für Arbeitnehmer
wiedereinzuführen, damit sie ihren Arbeitsplatz ohne Lohnausfall verlassen
können, um sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Diese Regelung, die am 30. Juni
ausgelaufen war, tritt rückwirkend zum 1. Oktober wieder in Kraft. Sie gilt bis
zum 31. Dezember 2022 und kann durch königlichen Erlass bis zum 31. März 2023
verlängert werden (s. Pressemitteilung).
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Irland
Geplante Reform der Arbeitsbeziehungen :
Die Regierung hat den Bericht
der hochrangigen Gruppe zu Tarifverhandlungen vorgestellt, die im März 2021
eingerichtet wurde, um die tarifpolitische Landschaft in Irland zu untersuchen und
Empfehlungen zur Verbesserung abzugeben. Darüber hinaus sollen auch die
entsprechenden Vorbereitungen getroffen werden, um das Ziel einer 80%igen
tariflichen Abdeckung der Beschäftigten zu erreichen, das in der neuen EU-Richtlinie
über den Mindestlohn vorgesehen ist (s. Pressemitteilung
der Regierung). Derzeit liegt diese Quote bei rund 34 %. Die von Wissenschaftlern,
Regierungsvertretern und Sozialpartnern erarbeiteten Empfehlungen wurden sowohl vom
Gewerkschaftsverband ICTU (s. Pressemitteilung)
als auch vom Arbeitgeberverband IBEC (s. Pressemitteilung)
begrüßt.
- Bezahlter Urlaub für Opfer häuslicher
Gewalt: Während die Regierung die Einführung eines
fünftägigen bezahlten Urlaubs pro Jahr für die Opfer häuslicher Gewalt
vorgeschlagen hat (s. IR Notes 193,
In den Schlagzeilen), zeigt sich der Arbeitgeberverband IBEC zurückhaltend und
ist der Meinung, dass Arbeitgeber das Recht haben sollten, „Beweise‟ zu
verlangen, um jeglichen „potenziellen Missbrauch“ bei Inanspruchnahme des
bezahlten Urlaubs für Opfer zu verhindern. Die Arbeitgeber befürchten
„erhebliche negative Auswirkungen‟ für die Unternehmen, insbesondere für KMU,
die bereits jetzt mit einer „beispielslosen Zunahme der Elternurlaube im Laufe
der letzten 12 Monate“ konfrontiert sind. IBEC hat daher eine Folgenabschätzung
von der Regierung gefordert (s. artikel
in der Zeitung The Independent). Die Gewerkschaft SIPTU hat diese
Position verworfen. Ihre stellvertretende Vorsitzende Ethel Buckley betont, dass
„die finanzielle Unabhängigkeit vom Aggressor ausschlaggebend dafür ist, der
Gewaltbeziehung zu entkommen und sich ein besseres Leben aufzubauen.
Beschäftigte sollten einem Arbeitgeber gegenüber nicht beweisen müssen, dass sie
Missbrauchsopfer sind“. Daher „sollte es nicht erforderlich sein, Beweise zu
erbringen, was die Betroffenen von der Ausübung dieses Rechts abhalten könnte“
(s. Pressemitteilung).
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Niederlande
Transgender : Als Reaktion auf
den niederländischen
Teil der europäischen Studie „Inclusion4All
– Trans, intersex and non-binary people at work‟ (s. Website des Projekts) haben sich der
Gewerkschaftsbund FNV und die NGO Transgender Netwerk Nederland an
die Regierung gewandt mit der Forderung nach einem gesetzlichen „Transitionsurlaub‟,
damit Beschäftigte ihre Termine im Rahmen ihrer Transition wahrnehmen können. Ikea,
Unilever und die Niederländischen Eisenbahnen gewähren diesen Urlaub bereits seit
einem Jahr. Die beiden Organisationen fordern, dass alle Arbeitgeber diesen Urlaub
anbieten. Außerdem wünschen sie sich, dass die Arbeitgeber inklusivere Tarifverträge
abschließen, damit gewährleistet ist, dass Unternehmen ein sicherer Arbeitsplatz für
alle sind (s. Pressemitteilung
FNV).
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Portugal
- Dreiseitige Vereinbarung :
Regierung, mehrere Arbeitgeberorganisationen und die UGT,
eine der beiden größten Gewerkschaftsverbände, haben am 9. Oktober eine mittelfristig ausgerichtete
Vereinbarung zur Verbesserung der Löhne und Gehälter und der
Wettbewerbsfähigkeit geschlossen, die bis 2026 gilt (s. Mitteilung
der Regierung). Diese Vereinbarung setzt vier Ziele: 1. Neugewichtung des
Anteils der Löhne und Gehälter am Volksvermögen von 45,3 % auf 48,3 %
(EU-Durchschnitt) durch eine Anhebung von Löhnen und Gehältern von 2023 bis
2026 um durchschnittlich 4,8 % pro Jahr und eine Erhöhung des Mindestlohns von
760 Euro im Jahr 2023 auf 900 Euro im Jahr 2026 ; 2. Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen (Abgabenerleichterungen etc.) 3. Bindung
von jungen Talenten mit einem Förderprogramm über vier Jahre für 25.000
Jugendliche und 4. Unterstützung von Familien und Unternehmen zur Bewältigung
der Krise, insbesondere durch Deckelung der Energiepreise. Die Gewerkschaft CGTP
hat ihre Unterschrift verweigert, weil ihrer Ansicht nach „Lohnerhöhungen im
privaten Sektor nicht durch Gesetze erfolgen. Löhne und Gehälter werden durch
Tarifverhandlungen festgelegt!‟ (s. Pressemitteilung
der CGTP).
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3.
Drittländer
Vereinigtes
Königreich
Wechseljahre : IR Notes hat über
innovative Ansätze – vor allem in Schweden und im Vereinigten Königreich -, zur
Gestaltung frauenfreundlicherer Arbeitsplätze berichtet: Es geht um die
Berücksichtigung frauenspezifischer Leiden im Zusammenhang mit der Regel,
Endometriose und den Wechseljahren, Schwierigkeiten bei der Familienplanung (IVF,
Fehlgeburten) und häuslicher Gewalt. Im Vereinigten Königreich sind die Wechseljahre
zu einem wichtigen Anliegen des Gesundheitswesens geworden (s. IR Notes 176, IR Notes 184 und IR Notes 186). Die
Gewerkschaften haben Leitfäden für ihre Mitglieder veröffentlicht (s. Leitfäden von
TUC und
Unison),
und mehrere Einrichtungen Empfehlungen für Arbeitgeber (s. Ratgeber von NHS, ACAS und CIPD).
Auch wenn die Wechseljahre vermutlich nicht zu den Diskriminierungsgründen im
Gleichstellungsgesetz zählen werden, hat die Anwaltskanzlei Lewis Silkin, die
Unternehmen berät, eine Mitteilung herausgegeben, in der sie Arbeitgeber auffordert,
ihren Arbeitnehmerinnen in den Wechseljahren besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Sie sollen sich über die rechtlichen Risiken in Bezug auf Diskriminierung,
Gesundheit und Sicherheit im Klaren sein. Diese Mitteilung mit dem Titel „Wechseljahre
und Arbeit‟ hebt hervor, dass mit den Wechseljahren verbundene Probleme
Anlass zu Beschwerden aufgrund von Diskriminierung wegen des Geschlechts, Alters
und/oder einer Behinderung sein könnten. Vorgeschlagen werden zudem
Präventivmaßnahmen zur Anpassung der Arbeitsumgebung wie Schulungen, Kommunikation,
Ansprechpartnerin für Wechseljahre im Unternehmen etc.
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4.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Europäischer und globaler Dialog :
Die Unternehmensleitung des schwedischen Konzerns SKF traf sich vom 3. bis 6.
Oktober mit dem Eurobetriebsrat und dem Weltbetriebsrat in Göteborg, um über die
Strategie und die Zukunft des Unternehmens zu diskutieren. Der EBR befasste sich u.
a. mit dem ökologischen Fußabdruck des Konzerns, der Energiekrise und den
Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine. Unter den 40 Gewerkschaftern befand sich
auch eine Delegation aus der Ukraine. Auf Antrag des Weltbetriebsratsvorsitzenden
Kenneth Carlsson verpflichtete sich die Unternehmensleitung, den Weltbetriebsrat
über die strategischen Diskussionen und Entscheidungen zu informieren (s. Mitteilung
von IndustriAll Global Union).
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Internationale Rahmenvereinbarung
Beseitigung von Gewalt und Belästigung: :
Die Leitung des Einzelhandelsunternehmens Carrefour (321.000 Beschäftigte)
verlängerte am 5. Oktober anlässlich einer EBR-Tagung seine mit UNI Global Union
unterzeichnete internationale Rahmenvereinbarung. Diese 2001
unterzeichnete Vereinbarung war bereits 2015 und 2018 verlängert und
verbessert worden. Die neue
Vereinbarung bleibt bis Oktober 2025 in Kraft und enthält 1. neue
Bestimmungen zur Umsetzung der Grundsätze des ILO-Übereinkommens zur Beseitigung von
Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, und 2. im Anhang die gemeinsame Erklärung über
Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Kunden im Lebensmitteleinzelhandel während
der Covid-19-Pandemie, die 2020 von UNI, Carrefour und Auchan Retail
unterzeichnet worden war (s. Mitteilung
UNI Global Union).
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- Stärkung von Gewerkschaften :
Der Globale Gewerkschaftsausschuss von Inditex, der 2019 durch die
internationale
Rahmenvereinbarung eingerichtet wurde, tagte vom 3. bis 6. Oktober.
Angenommen wurde ein neues Protokoll, das „den sozialen Dialog fördert, den
Globalen Gewerkschaftsausschuss und seine Koordinierungsgremien durch neue
Mechanismen stärkt, um die Rolle der lokalen Gewerkschaften zu festigen“ (s. Mitteilung
von IndustriAll Global Union).
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