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IR Notes 195 – 2 November 2022
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Judith Kirton-Darling, stellvertretende Generalsekretärin von IndustriAll
Europe
Ihr
Gewerkschafts-verband hat im Oktober eine Schulung für
EBR-Mitglieder zum gerechten Übergang organisiert (1).
Welche Rolle sollten Eurobetriebsräte dabei
spielen? In den letzten beiden Jahren haben wir auf
regionaler Ebene und in verschiedenen Sektoren etwa 20
Rundtischgespräche veranstaltet. Aus den Beiträgen hat IndustriAll
Europe ein Manifest für einen gerechten Strukturwandel (2)
ausgearbeitet – als Botschaft an politische Entscheidungsträger. Das
Manifest appelliert ebenfalls an die Arbeitgeber, weil es den
Schwerpunkt auf bewährte Praktiken legt. Außerdem haben wir ein
zweites, ausführlicheres „Basisdokument“ veröffentlicht mit
Beispielen für Initiativen für einen gerechten Übergang. Danach
haben wir zwei Initiativen gestartet: Eine befasste sich damit, wie
Fragen rund um einen gerechten Strukturwandel in Tarifverhandlungen
aufgenommen werden können, die andere sollte Empfehlungen für
EBR-Mitglieder und Gewerkschaftskoordinatoren bei Eurobetriebsräten
(3) ausarbeiten. Diese Empfehlungen konnten wir auf dem Seminar in
Bratislava testen, um sie zu validieren oder zu korrigieren. Der
Klimawandel konfrontiert Eurobetriebsräte mit einer völlig neuen
Transformation. In der Regel befassen sich EBR mit strukturellen
Veränderungen in Unternehmen aufgrund eines Technologiewechsels oder
einer neuen Unternehmensstrategie. In diesem Fall ist der Motor des
Wandels die Politik – wie die gerade erst getroffene Entscheidung,
den Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotor ab 2035 zu verbieten. In
unseren Empfehlungen fordern wir alle EBR auf, proaktiv zu handeln,
ihr Recht auf Unterrichtung und Anhörung in Anspruch zu nehmen sowie
bestimmte Klauseln ihrer Vereinbarungen zu nutzen und mögliche
Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit ihres Unternehmens zu
prüfen. Ziel ist es, Entwicklungen so weit wie möglich vorauszusehen
und die Beschäftigten an den am stärksten betroffenen Standorten an
der Suche nach Lösungen zu beteiligen, und nicht bis zur letzten
Minute zu warten. Die EBR haben auch die Aufgabe, die
Unternehmensleitungen auf die Einhaltung des Pariser Übereinkommens
zur Verringerung der Treibhausgasemissionen anzusprechen. In unseren
Empfehlungen geben wir den EBR die Werkzeuge an die Hand, mit denen
sie prüfen können, ob ihr Unternehmen diese internationale
Verpflichtung einhält, und mit denen sie ihren ökologischen
Fußabdruck ermitteln können, um über das das reine Greenwashing
hinauszukommen. Wir geben Beispiele bewährter Praktiken und machen
Vorschläge zur Überarbeitung von EBR-Vereinbarungen, wie im letzten
Jahr bei EDF, um das Pariser Übereinkommen in die Präambel
aufzunehmen, und die Zuständigkeiten des EBR ausdrücklich um das
Ziel der Reduzierung von CO2-Emissionen zu erweitern.
(1) s. Mitteilung
von IndustriAll Europe (2) Links zum Manifest
und Basisdokument
in mehreren Sprachen und Seiten
„Just
transition“ mit Beispielen von
Vereinbarungen. (3) Die
Empfehlungen stehen Mitgliedern von IndustriAll zur Verfügung. Für
weitere Auskünfte: aline.conchon@industriall-europe.eu
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Agenda
1. Dezember
Noisy-Le-Grand (und online)
Internationales Seminar des französischen
Forschungsinstituts IRES: „Europäische Lobbyarbeit der Gewerkschaften
zum Emissionshandel“ (auf Französisch), mit Adrien Thomas, Forscher am
LISER, Jean-Marie Pernot, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei IRES und
Joël Decaillon, ehemaliger stellvertretender EGB-Sekretär.
30. und 31. Januar
2023 Hamburg (Teilnahme per Video am ersten Tag möglich)
15. Hamburger Fachtagung für
Eurobetriebsräte und SE-Betriebsräte, veranstaltet von der EWC Academy.
Am ersten Tag geht es um die Überarbeitung der EBR-Richtlinie und um die
mit dem EBR von Engie abgeschlossene Vereinbarung zum Schutz der von
Bouygues übernommenen Beschäftigten. Außerdem gibt es einen Beitrag der
EBR-Vorsitzenden im französischen Pflegekonzern Orpea, die zweimal
entlassen und wieder eingestellt wurde. Programm
und Anmeldung, Französisch-Deutsch wird gedolmetscht.
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Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
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Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 248,00 Euro
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Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei
Pascale Turlan,
Frédéric
Turlan und Aimee
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste
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Nr.: 0621 Z 93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen
gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von
Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber
von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch
die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Gerichtshof
sorgt für Schutz der Mitbestimmung bei Umwandlung in eine SE
Der Europäische Gerichtshof hat am 18. Oktober ein Urteil in einer Rechtssache
erlassen, bei dem es um die Einhaltung des deutschen Mitbestimmungsrechts bei der
Umwandlung der deutschen Aktiengesellschaft SAP in eine Europäische Gesellschaft
(SE) geht (EuGH,
18. Oktober 2022, Rs. C-677/20, IG Metall, ver.di gegen SAP SE. Zu den
Hintergründen siehe IR
Notes 185) (s. European company). Dem Gericht
wurde die Frage vorgelegt, ob laut Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2001/86 ein vom
deutschem Recht vorgesehener getrennter Wahlgang für die Wahl der
Gewerkschaftsvertreter in den Aufsichtsrat beibehalten werden muss, wenn die
Gesellschaft nach deutschem Recht in eine SE umgewandelt wird
(Vorher-Nachher-Prinzip), oder ob darauf aufgrund der in Art. 4 Abs. 1 der
Richtlinie vorgesehenen Autonomie der Parteien bei der Aushandlung der Vereinbarung
über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer SE verzichtet werden kann. Das
Gericht ist der Ansicht, dass dieser Wahlgang „ein prägendes Element der
innerstaatlichen Regelung der Mitbestimmung der Arbeitnehmervertreter darstellt‟ und
ihm laut deutschem Recht „ein zwingender Charakter zukommt“. Daher gehört dieses
Verfahrenselement zu „alle[n] Komponenten der Arbeitnehmerbeteiligung“ im Sinne von
Art. 4 Abs. 4, die bei der Umwandlung in eine SE beibehalten werden müssen. Damit
kann ein Verzicht auf dieses Verfahren in der Vereinbarung über die Beteiligung der
Arbeitnehmer in der SE nicht mit dem Grundsatz der Autonomie der Parteien
gerechtfertigt werden. Eine logische Entscheidung, die, wie der Gerichtshof
unterstreicht, dem Geist der Richtlinie und der Absicht des Gesetzgebers entspricht,
der „die Gefahr ausschließen wollte, dass die Gründung einer SE, insbesondere im
Wege der Umwandlung, zu einer Einschränkung oder sogar zur Beseitigung der
Beteiligungsrechte führt, die die Arbeitnehmer der Gesellschaft, die in die SE
umgewandelt werden soll, nach den nationalen Rechtsvorschriften und/oder
Gepflogenheiten genossen haben‟. Die Gewerkschaften IG Metall und ver.di begrüßten
das Urteil und betonen, dass „eine SE […] nicht dazu missbraucht werden darf,
Arbeitnehmer*innen Beteiligungsrechte zu entziehen oder vorzuenthalten. Sie
appellieren an die Regierung, die SE-Gesetzgebung (SEBG) wie im Koalitionsvertrag
vorgesehen zu überarbeiten, um „ein Unterlaufen der Mitbestimmung zu verhindern“ (s.
Pressemitteilung
und Interview
mit Kerstin Jerchel, Bereichsleiterin Mitbestimmung bei ver.di).
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Mindestlohn : Die Richtlinie
2022/2041 vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der
Europäischen Union (s. IR Notes 192 und IR Notes 188) wurde
im Amtsblatt veröffentlicht (L
275 vom 25.10.2022). Diese neue Richtlinie schafft einen Rahmen für 1. „die
Angemessenheit von gesetzlichen Mindestlöhnen mit dem Ziel, angemessene Lebens- und
Arbeitsbedingungen zu erreichen“; 2. „die Förderung von Tarifverhandlungen zur
Lohnfestsetzung“ und 3. „die Verbesserung des effektiven Zugangs der Arbeitnehmer
zum Recht auf Mindestlohnschutz, sofern dies im nationalen Recht und/oder in
Tarifverträgen festgelegt ist“.
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Aktuelle
soziale Themen
Plattformrichtlinie : Am 14.
Oktober haben acht Mitgliedstaaten in einem Schreiben an die tschechische
EU-Ratspräsidentschaft, in Kopie an Nicolas Schmit, davor gewarnt, den
Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten in den Gesprächen im Rat zu verwässern
(s. Platform work). Die
tschechische Ratspräsidentschaft, die bis Ende des Jahres eine Einigung über diese
Richtlinie erzielen will, schlägt in ihrer Kompromissfassung eine Abschwächung der
Vermutung einer Arbeitnehmereigenschaft vor. Acht Länder (Belgien, Italien,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Slowenien und Spanien) fordern „eine
wirksame und starke, aber widerlegbare Rechtsvermutung des Vorliegens eines
Arbeitsverhältnisses, welche die von den digitalen Arbeitsplattformen ausgeübte
tatsächliche Kontrolle und Lenkung widerspiegelt“. Sie warnen davor, dass die
„Einführung von Beschränkungen oder Ausnahmen von dieser Rechtsvermutung das
bestehende Ungleichgewicht zwischen den Plattformen“ und den Beschäftigten nur
fortführen würde, „was zu Tausenden von Scheinselbständigen in Europa und zu
prekären Arbeitsbedingungen durch den Missbrauch atypischer Arbeitsverträge geführt
hat“. Die spanische Arbeitsministerin und Initiatorin des Schreibens Yolanda Díaz
erinnerte daran, dass sich der Vorschlag an der im Mai 2021 verabschiedeten
spanischen Gesetzgebung orientiert und ihre Regierung „nicht zulassen kann, dass die
Rechte der Arbeitnehmer in diesem neuen, von den Plattformen geschaffenen
Arbeitsumfeld geschwächt werden“ ( s. IR Notes 164).
Wenige Tage später, am 25. Oktober, erschien der frühere Uber-Lobbyist und jetzige
Uber-Whistlebower Mark MacGann zu einer Anhörung vor dem Ausschuss für Beschäftigung
und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments über die Lobbytätigkeit des
Unternehmens bei europäischen Institutionen (s. Pressemitteilung).
Die französische NGO Observatoire des Multinationales, die multinationale
Unternehmen beobachtet, veröffentlichte einen Bericht,
den Die Linke im Europäischen Parlament in Auftrag gegeben hatte und der über die
Lobby-Praktiken von Uber und seinen Netzwerken bei diesen Institutionen und die
Treffen von Uber mit europäischen Entscheidungsträgern berichtet (s. Mitteilung).
Ein Lobbying, das jetzt auf die Verwässerung des Richtlinienvorschlags
abzielt.
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- Dreigliedriger Sozialgipfel :
Die europäischen Sozialpartner schlugen am 19. Oktober auf
dem dreigliedrigen Sozialgipfel Alarm (s. Tripartite Social
Summit): Der
Europäische Gewerkschaftsbund legte den Schwerpunkt auf die Erhaltung der
Kaufkraft und den Erhalt von Arbeitsplätzen in energieintensiven
Industriezweigen durch ein neues SURE-ähnliches Instrument (SURE dient der
Finanzierung von Kurzarbeit). BusinessEurope warnte vor der Gefahr der
Auslagerung von Geschäftsbereichen und Standortschließungen (s. Pressemitteilung).
Anwesend war auch die spanische Arbeitsministerin Yolanda Díaz, da Spanien im
Juli die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen wird. Sie unterstrich die „fehlende
Umsetzung gemeinsamer Lösungen zwischen den europäischen Sozialpartnern“ und
bedauerte, dass „wir in Europa seit mehr als 12 Jahren keine wichtige
Vereinbarung zum sozialen Dialog geschlossen haben“.
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- Gewerkschaften aus der Ukraine und
Moldawien jetzt auch im EGB : Der Europäische
Gewerkschaftsbund begrüßte seine neuen Mitglieder, die ukrainischen
Gewerkschaftsverbände FPU und KVPU sowie den moldauischen Gewerkschaftsbund
CNSM. Der EGB, der ebenfalls den Eintritt von Georgien in die EU unterstützt,
„hofft, die georgische Gewerkschaft GTUC in naher Zukunft willkommen zu heißen“
(s. Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Bürgergeld :
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat den Gesetzentwurf zum
Bürgergeld am 13. Oktober im Bundestag vorgestellt (s. Rede).
Es handelt sich um eine umfassende Neugestaltung des Unterstützungs- und
Leistungssystems für Langzeitarbeitslose mit dem Ziel, sie durch Ausbildung
dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese Reform wird „eine der größeren
Sozialreformen seit 20 Jahren sein“, so Heil, und die Unterstützung von
Langzeitarbeitslosen durch Hartz IV-Leistungen ersetzen, die zahlreiche Deutsche in
die Armut gestürzt hat. Die Reform soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten (s. Pressemitteilung
und Beitrag
der Fondation Jean-Jaurès).
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Weitere Informationen: Die Regierung hat den
Kurzarbeitergeldbezug für Leiharbeitnehmer geöffnet (s. Pressemitteilung)
und die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zum 1. Oktober bestätigt
(s. Pressemitteilung).
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Spanien
- Gleichstellungsplan : Auf
einer Konferenz über die Gleichstellung von Männern und Frauen wies die
stellvertretende UGT-Generalsekretärin Cristina Antoñanzas darauf hin, dass nur
24,22 % der insgesamt 24.666 Unternehmen (mit 50 Beschäftigten und mehr) bis 30.
September 2022 einen Gleichstellungsplan erarbeitet und registriert haben,
obwohl diese Pläne seit 7. März 2022 Vorschrift sind ( s. Mitteilung
von UGT).
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Portugal
- Kostenlose Kitas : Bei der
Vorlage des Haushaltsentwurfs für 2023 im Parlament hob die Ministerin für
Arbeit, Solidarität und soziale Sicherheit Ana Mendes Godinho hervor, dass die
Regierung „in Rekordzeit“ kostenlose Kitas eingerichtet hat. „Im September 2022
konnten bereits 37.000 Kinder betreut werden. 2023 rechnen wir mit 70.000 und
2024 mit 100.000 Kindern“, erklärte sie und hob diese „bahnbrechende Maßnahme“
hervor, die zur Bekämpfung der Armut und Förderung der Chancengleichheit
beitragen soll.
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3.
Drittstaaten
Großbritannien
Schutz für künftige Eltern : Am
21. Oktober kündete die Regierung an, die Gesetzesvorlage eines
Abgeordneten zu unterstützen, die auf einen besseren Schutz künftiger Eltern abzielt
(s. Pressemitteilung
und Vorstudie).
Derzeit hat eine Frau im Mutterschaftsurlaub, deren Arbeitsplatz gestrichen wird,
(vor Ablauf ihres Vertrags) Anspruch auf eine andere Stelle bei ihrem Arbeitgeber.
In Frage kommt jeder für sie geeignete freie Arbeitsplatz, der Bedingungen bietet,
die nicht wesentlich schlechter sind als die an ihrem früheren Arbeitsplatz. Die
Gesetzesvorlage soll die Regierung dazu ermächtigen, Verordnungen zu erlassen, damit
dieser Schutz auch für Schwangere gilt, sobald sie den Arbeitgeber über ihre
Schwangerschaft informiert haben, sowie für Eltern, die nach einem Mutterschafts-,
Adoptions- oder Elternurlaub wieder arbeiten gehen. Der Vorschlag bietet somit einen
Schutz für 18 Monate nach der Geburt eines Kindes.
- Freistellung pflegender Angehöriger:
Die Regierung kündete am 21. Oktober an, eine von einer
Abgeordneten eingebrachten Gesetzesvorlage zu
unterstützen, wonach Beschäftigte, die einen Angehörigen pflegen, Anspruch auf
eine Woche unbezahlten Urlaub erhalten sollen. Derzeit gibt es für pflegende
Angehörige keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch, sodass diese auf andere Formen
von Urlaub ausweichen müssen, damit sie sich um die von ihnen betreuten Personen
kümmern können. Für die Inanspruchnahme ist keine Mindestbetriebszugehörigkeit
erforderlich (s. Pressemitteilung“).
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4.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Inflation und Lohnfrage (Fortsetzung) :
In unserer letzten Ausgabe (s. IR Notes 194)
berichteten wir über die Rolle der Eurobetriebsräte in dieser Zeit der Inflation.
Inzwischen haben wir weitere Rückmeldungen erhalten. Einige gaben an, dass sie das
Thema, trotz Nachfrage mehrerer Mitglieder, noch nicht ansprechen konnten (SAP), andere wiederum wollen
dies in Kürze angehen (Vaillant). Bei Solvay, wo der EBR auf seiner
Plenarsitzung im Juni einen Inflationsausgleich angesprochen hatte, kündigte die
Unternehmensleitung eine Prämie an, die für jedes Land auf der Grundlage der
Diskrepanz zwischen der „offiziellen“ Inflationsrate und der Lohnerhöhung nach den
letzten Lohnverhandlungen kalkuliert wird. Doch die Unternehmensleitungen vertreten
mehrheitlich die Position, dass die Lohnfrage auf die lokale Ebene gehöre. Bei Amex GTB, deren EBR das Thema
Inflation und gestiegene Energiekosten auf seiner Jahrestagung ansprach, setzt die
Unternehmensleitung für Europa „auf das lokale Management, um die erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen“. Auch in der Firmengruppe Legrand wird die Zuständigkeit
der lokalen Geschäftsführungen betont. Die Unternehmensleitung von J. P. Morgan sowie die von Thales sind der Ansicht, dass
dieses Thema nicht in den Zuständigkeitsbereich des EBR falle. Doch auch ohne die
Zuständigkeiten der EBR zu überschreiten, führen die Diskussionen in den
europäischen Gremien manchmal zu Ergebnissen. Wie auf einer EBR-Tagung bei
Thales, wo Mitglieder die
Haltung der Unternehmensleitungen in mehreren Ländern kritisierten, weil sie sich
Verhandlungen verweigerten, u. a. in Spanien. „Dieser Austausch veranlasste die
zentrale Leitung dazu, die betroffenen Unternehmensleitungen aufzufordern,
Verhandlungen einzuleiten“, erklärt der EBR-Vorsitzende Anthony Perrocheau. Andere
EBR sprechen das Thema auf anderem Wege an. Der EBR von BNP Paribas stellt die Frage
unter dem Aspekt der Qualität des sozialen Dialogs. Er beabsichtigt, mit der
zentralen Leitung über das Ungleichgewicht zwischen den Ländern zu diskutieren, in
denen der soziale Dialog eine feste Einrichtung ist und über Ausgleichsleistungen
verhandeln kann, während es in anderen Ländern lediglich ein jährliches Verfahren
zur Überprüfung der individuellen Löhne und Gehälter gibt. „Bei ein und derselben
Problematik kann dies zu einer Zwei-Klassen-Lohnpolitik führen“, warnt der
EBR-Vorsitzende Alexandre Huchet. Ausbleibende Antworten der Unternehmensleitungen
können zu neuen Forderungen führen. Bei Legrand, wo der EBR mehrere
Fragen zu finanziellen Ausgleichsleistungen gestellt und die Unternehmensleitung
aufgefordert hat, die erhöhten Energiekosten auf die Dividenden umzulegen, gab die
Unternehmensleitung „eine vage Antwort“ und betonte, dass die Aktionäre in Schutz
genommen werden müssten“, so die EBR-Vorsitzende Christina Filippelli. Der
Legrand-EBR hat daraufhin seinen Sachverständigen mit einer Untersuchung der Löhne
und der Arbeitszeit in den im EBR vertretenen Ländern beauftragt. Es soll
festgestellt werden, „ob die Krise nicht mit einer Arbeitszeitverkürzung
ausgeglichen werden kann“.
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Europäische
Gesellschaft
Ein „low cost“-SE-BR : Die
Unternehmensleitung der Westwing
Group (2.300 Beschäftigte), ein deutsches Unternehmen, das
E-Commerce-Handel mit Möbeln und Dekorationsaccessoires betreibt, unterzeichnete
anlässlich seiner Umwandlung in eine SE im Februar dieses Jahres eine Vereinbarung
über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE. Der Konzern leitete die
Verhandlungen Mitte 2021 ein – als dort ca. 1.900 Arbeitskräfte beschäftigt waren -,
um die Einführung der paritätischen Mitbestimmung zu umgehen. Denn nach deutschem
Recht muss der Aufsichtsrat zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern besetzt sein, wenn
die Gesamtbelegschaft in Deutschland den Schwellenwert von 2.000 Mitarbeitern
übersteigt. Wie andere deutsche Startups (Zalando, Delivery Hero, HelloFresh) hat
sich die Westwing Group für die Unternehmensform einer SE entschieden, um sich
dieser Vorschrift zu entziehen. Der SE-BR (SE Consultation Body) besteht aus 8
Mitgliedern, davon drei für Deutschland und drei für Polen, ein Mitglied für Spanien
und eins für Länder mit niedrigerer Arbeitnehmerzahl (derzeit Italien und die
Niederlande). Die Vereinbarung schließt die Schweiz und das Vereinigte Königreich
aus. Auf der einzigen Plenarsitzung im Jahr kommen nur die Themen zur Sprache, die
mehr als 15 % der europäischen Beschäftigten betreffen. Der Geschäftsführende
Ausschuss wird bei außergewöhnlichen Umständen einberufen, wenn mindestens 30 % der
europäischen Mitarbeiter betroffen sind (also mindestens 700 Beschäftigte) und
informiert, wenn 90 % der Beschäftigten eines Landes von einem Vorhaben betroffen
sind. Sitzungen finden grundsätzlich per Telefon- oder Videokonferenz statt,
Präsenzsitzungen bilden die Ausnahme. Der SE-BR kann Fortbildungen vorschlagen, der
Vorstand hat die Möglichkeit, die Erforderlichkeit der jeweiligen
Fortbildungsmaßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen. Gleiches gilt bei der
Hinzuziehung eines Sachverständigen.
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