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IR Notes 205 – 5 April 2023
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Tom Hayes, Generaldirektor des Beratungsunternehmens BEERG
Seit vielen Jahren beraten Sie
zahlreiche multinationale Unternehmen zum Thema
Arbeits-beziehungen. Lässt sich Ihrer Meinung nach die hohe Zahl
an Unternehmen, die in Irland ihren EBR einrichten, mit den
Schwierigkeiten erklären, die Eurobetriebsräte dort beim Zugang
zur Justiz haben? Wir berichteten darüber in der letzten Ausgabe
von IR
Notes.
Nein, in keiner Weise! Der starke Zustrom
von Eurobetriebsräten in Irland ist auf viele multinationale, oft
amerikanische Unternehmen zurückzuführen, die nach dem Brexit einen
anderen europäischen Mitgliedstaat wählen mussten, um ihren
Vertreter für ihren EBR zu benennen. Diese Unternehmen wollen nur
eines: ein rechtliches Umfeld, das sie kennen. Wegen der Sprache und
dem ähnlichen Rechtssystem fällt ihre Wahl also automatisch auf
Irland. Eine amerikanische Unternehmensleitung, die Streitigkeiten
mit einem EBR hat, zieht es doch vor, sich in einer Sprache zu
verteidigen, die sie versteht, und die Verfahrensunterlagen auf
Englisch zu lesen. Um ehrlich zu sein, ist keiner unserer Klienten
mit der aktuellen Gesetzgebung zufrieden, und sie haben mir die
Genehmigung gegeben, das auch zu sagen. Vor drei Jahren
veröffentlichten wir eine Mitteilung des ehemaligen Präsidenten des irischen
Arbeitsgerichts Kevin Duffy, in der er auf die Lücken der irischen
Gesetzgebung hinweist. Die Lösung, die von allen Interessenträgern,
einschließlich der Gewerkschaften, getragen wird, ist einfach: Das
EBR-Recht muss nur an die bestehenden Bestimmungen zu
arbeitsrechtlichen Streitigkeiten angeglichen werden, das heißt die
EBR müssten Zugang zur Schlichtung bei der Workplace Relations
Commission (WCR) erhalten, und falls dies scheitert, vor dem
Arbeitsgericht klagen können. Das wird von den Arbeitgebern
befürwortet. Warum es auf Regierungsebene diese Blockade gibt, wo
die Lösung doch so einfach ist, versteht niemand. Die Europäische
Kommission wird sehr wahrscheinlich ein Vertragsverletzungsverfahren
gegen Irland einleiten, wenn sie nicht bald eine Antwort
erhält.
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Agenda
25.
April Wien
Abschlusskonferenz eines europäischen Projekts der
Sozialpartner im Bausektor (EFBH und FIEC) über „ein
besseres Funktionieren des europäischen Arbeitsmarkts“.
28. April
Budapest
Internationale Konferenz über menschenwürdige Arbeit im
digitalen Zeitalter, ausgerichtet von der Fakultät für Arbeitsrecht der
katholischen Universität Pázmány Péter mit Unterstützung der
Friedrich-Ebert-Stiftung in Budapest (Informationen).
3.-4.
Mai
Stockholm Informelle Ministertagung
„Beschäftigung und Soziales“
12. Juni Luxemburg Rat
„Beschäftigung und Sozialpolitik“
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Über uns
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Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 248,00 Euro
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Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Pascale
Turlan
und Frédéric
Turlan. Erfahren
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Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro –
Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die
Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste
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Nr.: 0621 Z 93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Mehr
Transparenz für weniger Lohndiskriminierung
Kaum mehr als zwei Jahre nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission (s. IR Notes 159) hat
das Europäische Parlament die Richtlinie
zur Lohntransparenz endgültig angenommen (s. Pressemitteilung
und Pay transparency). Sie muss
jetzt noch vom Rat gebilligt werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht
wird. Die Mitgliedstaaten haben dann drei Jahre Zeit, diese Richtlinie in
innerstaatliches Recht umzusetzen. Denn Arbeitgebern bleibt nicht allzu viel
Vorbereitungszeit, da sie zahlreiche Änderungen vorschreibt. Die wichtigste
Maßnahme ist die neue Pflicht für Arbeitgeber, einen Bericht über das
geschlechtsspezifische Entgeltgefälle zu erstellen, auch über „ergänzende oder
variable Bestandteile“ (Art. 9). Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten müssen
den Bericht vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie erstellen. Unternehmen mit
mindestens 250 Beschäftigten müssen einen solchen Bericht jährlich erstellen,
Unternehmen mit 150 bis 249 Beschäftigten alle drei Jahre. Unternehmen mit 100 bis
149 Beschäftigten müssen ihren ersten Bericht in acht Jahren erstellen, und dann
alle drei Jahre. Dieser Bericht muss durch eine „gemeinsame Entgeltbewertung“
ergänzt werden, die zusammen mit den Arbeitnehmervertretern vorzunehmen ist, wenn:
1. „sich ein Unterschied bei der durchschnittlichen Entgelthöhe von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Höhe von mindestens 5 Prozent in einer Gruppe
von Arbeitnehmern“ ergibt; 2. der Arbeitgeber diesen Unterschied nicht durch
objektive, geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt hat; 3. der Arbeitgeber
„einen solchen ungerechtfertigten Unterschied“ nicht „innerhalb von sechs Monaten
nach dem Tag der Berichterstattung“ korrigiert (Art. 10). Ein Erwägungsgrund der
Richtlinie führt aus: „Gibt es keine Arbeitnehmervertreter, so sollten sie für den
Zweck der gemeinsamen Entgeltbewertung von den Arbeitnehmern benannt
werden“. Die Richtlinie verpflichtet zu Vergütungsstrukturen, „durch die
gleiches Entgelt […] gewährleistet wird“. Die Arbeitgeber müssen dafür Systeme zur
geschlechtsneutralen Arbeitsbewertung und beruflichen Einstufung einsetzen (Art.
4). Die Richtlinie verleiht auch unmittelbare Rechte. Stellenbewerber haben das
Recht auf Informationen über das „auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien
beruhende Einstiegsentgelt für die betreffende Stelle“ (Art. 5). Nach ihrer
Einstellung haben die Beschäftigten das Recht, „Auskünfte über ihre individuelle
Entgelthöhe und über die durchschnittlichen Entgelthöhen zu verlangen und in
schriftlicher Form zu erhalten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und für die Gruppen
von Arbeitnehmern, die gleiche Arbeit wie sie oder gleichwertige Arbeit verrichten“
(Art. 7). Außerdem darf keine Vertragsklausel die Beschäften daran hindern, über ihr
Entgelt Auskunft zu geben. Die Richtlinie führt eine Umkehr der Beweislast ein, wenn
der Arbeitgeber seinen Pflichten zur Lohntransparenz nicht nachgekommen ist oder die
Beschäftigten „Tatsachen glaubhaft machen, die das Vorliegen einer unmittelbaren
oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen“. Sie verschärft die Sanktionen,
erleichtert den Zugang zur Justiz und schafft einen Anspruch auf Entschädigung.
Schließlich führt sie die intersektionelle Diskriminierung in das EU-Recht ein, „das
heißt Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, kombiniert mit einer Diskriminierung
in Bezug auf einen oder mehrere andere Schutzgründe“.
> Weitere Informationen: Das
Entgeltgefälle zwischen Frauen und Männern ist von 16,4 % im Jahr 2012 auf 12,7%
2021 gesunken (s. Eurostat-Daten,
Briefing
des Parlaments und Gender pay gap).
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Stärkung des sozialen Dialogs: :
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des
Europäischen Parlaments hat einen Entschließungsentwurf
zur Stärkung des sozialen Dialogs vorbereitet, den er am 26. April
voraussichtlich annehmen wird. Der Text deckt ein breites Feld ab. Er reagiert auf
die Vorschläge der EU-Kommission zur Stärkung des Sozialdialogs (s. IR Notes 201) und
fordert neue Richtlinien im sozialen Bereich. In einem Schreiben vom 27. März an die
Mitglieder des Ausschusses lehnen acht sektorale Arbeitgeberverbände ausdrücklich
alles ab, was die Autonomie der Sozialpartner einschränken könnte. Dazu gehört auch
die Vorgabe einer angestrebten tariflichen Abdeckung von 90 % – wie es im Entwurf
vorgeschlagen wird, was eine „Einmischung“ der Behörden im Lohnfestlegungsverfahren
bedeuten würde. „Wir sind für den sozialen Dialog und Tarifverhandlungen. Aber eine
Stärkung muss über die Sozialpartner erfolgen“, so Delphine Rudelli,
Generaldirektorin des Ceemet, einer der acht Unterzeichnenden (s. Strengthening collective
bargaining). Die Arbeitgeber rufen die Kommission auch dazu auf,
keine neue Richtlinie zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer vorzuschlagen,
da die EBR-Richtlinie „in ihrer aktuellen Form durchaus angemessen“ sei.
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Sektoraler
sozialer Dialog
Telekommunikation : Die
Sozialpartner für den Telekommunikationssektor haben am 15. März eine gemeinsame Erklärung
abgegeben, in der sie jegliche Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz verurteilen.
Der Text ruft die Sozialpartner in Branchen und Unternehmen auf, „angemessene
Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz der Opfer häuslicher Gewalt“ auszuhandeln
sowie Informationsveranstaltungen und Schulungen zu organisieren (s. Harassment and violence at
work).
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2.
Mitgliedstaaten
Dänemark
Sexuelle Belästigung : Am 23.
März hat das Parlament ein Gesetz über sexuelle
Belästigung angenommen, mit dem eine im März 2022 geschlossene
Dreier-Vereinbarung zu diesem Thema umgesetzt wird. Damit, so
betont die Regierung, soll der „erforderliche kulturelle Wandel an jedem
Arbeitsplatz‟ gefördert werden. Mit dem Gesetz werden die Arbeitgeber verpflichtet,
„ein Umfeld für die Ausführung der Arbeit zu schaffen, das frei von Mobbing ist, und
gegen die Fälle von sexueller Belästigung anzugehen‟. Außerdem soll das Opfer eine
Entschädigung von den Beschäftigten verlangen können, die die Straftat begangen
haben (s. Pressemitteilung).
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Spanien
Psychische Gesundheit :
Arbeitsministerin Yolanda Díaz hat einen Bericht
über unsichere Arbeitsplätze und psychische Gesundheit vorgestellt. Dieser
Bericht „bestätigt unmissverständlich“, so Yolanda Díaz, „dass Ungleichheit und
psychische Gesundheit miteinander verbunden sind, und weist uns darauf hin, dass die
Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Beschäftigten in den unsichersten
Jobs mehr als doppelt so hoch, und Frauen, Migranten und Jugendliche am schlimmsten
betroffen sind.“ Der Ausschuss, die den Bericht erstellt hat, schlägt vor, die
Bedingungen für Schutz, Gesundheit und Betreuung von Beschäftigten zu verbessern
sowie „ein universelles, gerechtes, kostenloses, humanes und qualitativ hochwertiges
System der psychischen Gesundheit einzurichten“ (s. Pressemitteilung). Experten
betonen, dass die Schattenwirtschaft, die Prekarität, dezentrale Organisationsformen
der Produktion und die Unterbewertung der Betreuung Ursachen für die
Verschlechterung der psychischen Gesundheit sind, weisen aber ebenso darauf hin,
dass mit unbefristeten Arbeitsverträgen die digitale Entgrenzung, Überstunden oder
unvorhersehbare Arbeitszeiten negative Auswirkungen haben.
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Frankreich
Rentenreform : Trotz heftiger
sozialer Unruhen und einer geeinten Gewerkschaftsfront hat die Regierung ein Gesetz
zur Berichtigung der Finanzierung der Sozialversicherung verabschiedet, das
Bestimmungen zur Reform des Rentensystems enthält. Dazu benutzte sie
Verfassungsartikel 49.3 und übernahm damit die Verantwortung für das
Gesetzesvorhaben; die Reform galt am 20. März als angenommen (s. Legislativpaket).
Vor dem Inkrafttreten muss sie noch vom Präsidenten der Republik verkündet werden,
sofern der Verfassungsrat das Gesetz am 14. April als verfassungsgemäß einstuft (s.
Pressemitteilung). Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: 1) Das gesetzliche
Renteneintrittsalter soll ab dem 1. September 2023 schrittweise auf 64 Jahre erhöht
werden, und zwar jedes Jahr um drei Monate pro Geburtsjahr bis das Rentenalter 2030
bei 64 Jahren liegt. 2) Eine schnellere Erhöhung der Beitragsdauer als in der
vorangegangenen Reform ist vorgesehen, um volle Rentenbezüge zu erhalten. Bereits
ab 2027 (statt 2035) sind 43 Beitragsjahre erforderlich, wobei ein Anstieg von einem
Quartal pro Jahr (statt einem Quartal alle drei Jahre) vorgesehen ist. 3) Das Alter
für die volle Rente ohne Abschläge beträgt weiterhin 67 Jahre. 4) Verschiedene
Maßnahmen wurden für lange Berufslaufbahnen und vorzeitiges Ausscheiden aus dem
Berufsleben entwickelt. 5) Verschiedene Sonderrechte (für Angestellte der Pariser
Verkehrsbetriebe, Beschäftigte im Strom- und Gassektor etc.) werden für
Neueinstellungen abgeschafft. 6) Für Beschäftigte, die eine vollständige
Berufslaufbahn bei Vollzeitbeschäftigung absolviert haben, ist eine Mindestrente
vorgesehen. 7) Um die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern zu fördern, sieht das
Gesetz einen „Senioren-Index‟ vor, der Unternehmen verpflichtet, wie bereits für die
Geschlechtergleichstellung, -ihre Praxis der Weiterbeschäftigung älterer
Beschäftigter (und der Einstellung älterer Menschen) zu bewerten. Die Sozialpartner
sind gesetzlich verpflichtet, eine nationale Vereinbarung zur Beschäftigung von
älteren Arbeitskräften aushandeln. Falls keine Vereinbarung zustande kommt, wird die
Regierung einen speziellen unbefristeten Arbeitsvertrag (CDI Senior) erproben, auf
den verminderte Sozialversicherungsbeiträge entfallen.
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Irland
Nationaler Maßnahmenplan gegen Rassismus :
Am 21. März hat die Regierung einen Nationalen
Maßnahmenplan gegen Rassismus vorgestellt – mit Initiativen im
Bereich Beschäftigung, wie die Erstellung eines Leitfadens für Beschäftigte und
Arbeitgeber zur Bekämpfung von Rassismus und zur Förderung der Gleichheit aller
ethnischen Gruppen am Arbeitsplatz in allen Sektoren, zusammen mit einer
Sensibilisierungskampagne. Weiterhin sollen spezifische Maßnahmen in den Sektoren
und für die Arbeitsplätze eingeführt werden, wo ethnische Minderheitsgruppen
unterrepräsentiert oder auch überrepräsentiert sind (s. Pressemitteilung).
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Italien
Massive Kontrollen von Zustellern :
Am 24. März fanden im ganzen Land umfangreiche Kontrollen von
Fahrradkurieren statt, die für Essenslieferplattformen arbeiten. Ziel dieser Aktion
war es, die Fahrer vor neuen Formen der Ausbeutung zu schützen, die unter der
Bezeichnung „illegale digitale Einstellung‟ bekannt sind. Dabei erfolgen
Überweisungen zwischen Konten, um Zugriff auf Lieferplattformen zu erhalten, wobei
der Kontoinhaber einen Prozentsatz der Tageseinnahmen des Fahrers erhält. Ein
Phänomen, das nur ausländische Arbeitskräfte betrifft. Dabei hat sich
herausgestellt, dass 11 % der ausländischen Kuriere im Rahmen von Kontoüberweisungen
arbeiten (s. Pressemitteilung des Arbeitsministeriums,
ausführlichere Informationen von der Polizei).
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Rumänien
Stärkung der Tarifverhandlungen: :
Die Regierung hat die Reform des sozialen Dialogs von 2011
erneut geprüft, die Tarifverhandlungen auf nationaler Ebene ausgelöscht und die
Rolle der Branchenvereinbarungen zugunsten einer Dezentralisierung der
Tarifverhandlungen in Unternehmen mit mehr als 21 Beschäftigten geschwächt hat. Als
Folge ist die tarifvertragliche Abdeckung von 100 % auf ca. 32 % eingebrochen (s. Living and working in
Romania). In Anwendung der wichtigen Reform des sozialen Dialogs
und der Tarifverhandlung durch das Gesetz
367/2022 vom 19. Dezember 2022 (s. Artikel
von AFSRU) erhöht die Regierung die Anzahl der Sektoren, in denen
Tarifverhandlungen stattfinden können, von 30 auf 58 (s. Pressemitteilung).
Darüber hinaus hat die Regierung einen Verordnungsentwurf
angenommen, mit dem das Gesetz vom 19. Dezember ergänzt und abgeändert werden soll.
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3.
Drittstaaten
Norwegen
Pflicht zur Wiedereingliederung :
Das Parlament (Stortinget) hat am 17. März eine Änderung der
Rechtsvorschriften über die Arbeitsumgebung angenommen, wonach Unternehmen einer
Unternehmensgruppe verpflichtet sind, im Fall eines Personalabbaus in einem anderen
Teil der Gruppe den davon betroffenen Arbeitskräften eine angemessene Beschäftigung
und einen vorrangigen Zugang zu einem neuen Arbeitsplatz anzubieten. Diese Pflicht
zur erweiterten Wiedereingliederung, die, so die Arbeitsministerin, darauf abzielt,
„den Beschäftigungsschutz der Arbeitskräfte zu stärken“, tritt am 1. Januar 2024 in
Kraft (s. Pressemitteilung).
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Großbritannien
Long COVID : Der
Gewerkschaftsverband TUC veröffentlichte am 27. März eine Umfrage zu den
Auswirkungen von Long COVID, an der etwas mehr als 3.000 Personen teilnahmen. Die
Zahl derjenigen, die angaben, an Long COVID zu leiden, ist laut der letzten Studie
des Nationalen Statistikamts von 970.000 im August 2021 auf zwei Millionen
gestiegen. Aus dieser Studie geht ebenfalls hervor, dass 14 % der Personen mit Long
COVID ihren Arbeitsplatz verloren haben. TUC fordert Sofortmaßnahmen um
sicherzustellen, dass Personen mit Long COVID angemessen geschützt werden, und
schlägt eine Reihe von Empfehlungen vor, darunter die Einführung angemessener
Anpassungen für betroffene Beschäftigte (s. Pressemitteilung).
- Gesundheit von Frauen: Der
Gewerkschaftsverband TUC hat am 14. März einen Bericht über die
Gesundheit von Frauen am Arbeitsplatz mit zahlreichen Empfehlungen zu
Menstruation und Menopause, Schwangerschaft und Müttergesundheit am Arbeitsplatz
sowie zur Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt herausgegeben.
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4.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Neue Eurobetriebsräte : Das
amerikanische Unternehmen Google hat eine Vereinbarung zur
Einrichtung eines EBR unterzeichnet, der die Beschäftigten in der EU sowie die in
Großbritannien und in der Schweiz abdeckt, die mit Irland ihre drei wichtigsten
Standorte in Europa sind. Die erste Sitzung wird in sechs Monaten stattfinden,
anschließend an die Wahl und Ernennung seiner Mitglieder (s. Mitteilung
von UNI Europa). Ein weiterer EBR wurde nach der Ausgliederung von Iveco beim Land-
und Baumaschinenhersteller CNH
Industrial eingerichtet (s. Mitteilung
der Gewerkschaften). Und schließlich hat das französische Pharmahersteller Biomérieux (5.127 Beschäftigte
in der EU) am 16. Januar eine EBR-Vereinbarung
unterzeichnet, die an frühere Vereinbarungen anknüpft.
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5. Studien
und Berichte
Arbeitsunfall bei Telearbeit :
Eurogip veröffentlichte am 31. März einen Bericht, in dem die in sieben
europäischen Ländern geltenden Arbeitsunfallbestimmungen für Telearbeit miteinander
verglichen wurden. Für jedes untersuchte Land – Deutschland, Finnland, Frankreich,
Italien, Österreich, Schweden und Spanien – gibt der Bericht u. a. einen Überblick
über die geltenden Vorschriften und Verpflichtungen in Bezug auf Telearbeit im
Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, über die geltenden Bestimmungen
für Arbeitsunfälle während der Telearbeit sowie über die diesbezügliche
Rechtsprechung.
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Einhaltung der Europäischen Sozialcharta :
Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (ESCR)
veröffentlichte am 22. März seine Schlussfolgerungen für 2022 zur Umsetzung der
Artikel der Europäischen Sozialcharta, die sich auf Arbeitsrecht beziehen, im
Hinblick auf 33 Länder. In diesem Zusammenhang wird überprüft, ob die
Mitgliedstaaten des Europarates bestimmte Artikel der Charta auch entsprechend
anwenden. Der Ausschuss veröffentlicht einen Bericht pro Land, mit
Schlussfolgerungen, die für Juristen oder Sozialpartner auf nationaler Ebene
nützlich sein können. Zu den häufigsten Verstößen gehören laut ESCR die
unzureichende Förderung von Tarifverhandlungen und das fehlende wirksame Recht der
Beschäftigten, an Entscheidungsprozessen im Unternehmen hinsichtlich
Arbeitsbedingungen, Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung beteiligt zu werden. Der
Ausschuss fügt hinzu, dass sich die Pflicht, „das Bewußtsein, die Aufklärung und die
Vorbeugung hinsichtlich sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oder in Verbindung mit
der Arbeit zu fördern und geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitnehmer vor
solchem Verhalten zu schützen“ (Art. 6) auch auf Online-Mobbing erstreckt (s. Übersicht,
Zusammenfassung
des Berichts et Mitteilung
mit Links zu den Länderberichten.
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KI und Verwaltung durch Algorithmen :
Die deutsche gemeinnützige Organisation AlgorithmWatch hat am 16. März mit
Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung eine Studie
veröffentlicht, in der dafür plädiert wird, Arbeitnehmervertreter besser bei der
Einführung von KI und automatisierten Entscheidungsfindungsprozessen einzubeziehen –
und zwar von der Konzeption bis zur Einführung. Die Autoren wollen weiter gehen als
die Vorschriften, die vor allem eine Risikominderung in den Vordergrund stellen und
„Gewerkschaftsgespräche, die sich auf ethische Normen konzentrieren“. „Wir müssen
dringend Ansätze finden, die stärker auf die Praxis und die Prozesse abzielen“,
indem „die Beschäftigten bei der algorithmischen Entscheidungsfindung“ in die
Verantwortung genommen werden, und zwar durch „Transparenzanforderungen,
Unterstützung von partizipativen Führungsansätzen oder Finanzierung von
Schulungsprogrammen für Arbeitnehmervertreter, mit Schwerpunkt auf automatisierten
Entscheidungsfindungssystemen“.
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