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IR Notes 209 – 31 Mai 2023
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Ludovic Voet, Bundessekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes
Was nehmen Sie vom Kongress des
Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) mit, der vom 22. bis 26.
Mai in Berlin stattfand (s. nebenstehender Artikel
„Gewerkschaften“) und Sie als Bundessekretär für vier weitere
Jahre gewählt hat? Der Kongress ist natürlich ein bedeutender
Moment für den EGB, weil er der demokratischste Moment im Leben der
Organisation ist, wo sich alle Aktivisten treffen, um die Leitlinien
für die kommenden vier Jahre zu verabschieden und ein neues
Präsidium zu wählen. Bemerkenswert ist aber auch, dass erstmalig die
Geschlechterparität unter den Delegierten vollständig respektiert
wurde – es gab sogar mehr Frauen als Männer – und auch das erste
Mal, dass viele junge Delegierte unter 35 Jahren (16 %) teilnahmen.
Das ist ein erster Schritt, denn wir haben eine Entschließung
verabschiedet, damit beim nächsten Kongress jedes vierte Mitglied
einer Delegation unter 35 Jahre alt ist. Die Verjüngung des EGB
setzt sich also fort. Abgesehen von der Symbolik verändert diese
neue Zusammensetzung mit mehr Frauen und jungen Menschen auch die
Dynamik. Denn damit wird die Arbeitswelt, so wie sie heute ist,
besser abgebildet, und wir können Themen angehen, die näher an der
Realität der Beschäftigten sind, an dem, was junge Menschen und
Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen oft erleben. Das
Aktionsprogramm berücksichtigt diese neue Zusammensetzung. Im ersten
Kapitel, und das verdeutlicht den Stellenwert, wird auch zu
gewerkschaftlicher Erneuerung aufgerufen, um Tarifverhandlungen im
Zuge der Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie weiterzuentwickeln. Es
geht darum, Mitglieder zurückzugewinnen, so wie es bereits mehreren
Gewerkschaften seit Ende der Covid-Krise gelungen ist. Kapitel 2
konzentriert sich auf die Arbeitswelt im Allgemeinen mit einem
ganzen Abschnitt über die Notwendigkeit, prekäre
Beschäftigungsverhältnisse abzuschaffen, die sich nachteilig auf die
Lebensbedingungen, vor allem auf die junger Beschäftigter auswirken.
Eine wichtige Entwicklung ist auch die Klimafrage, die stärker als
bisher in den Vordergrund rückt. Sie taucht in mehreren Kapiteln
auf, denn das Wirtschaftssystem muss so reformiert werden, dass zwei
Grenzen respektiert werden: die menschliche Grenze der Beschäftigten
und die biophysikalischen Grenzen der Erde. Diese beiden
Handlungsbereiche sind nicht mehr voneinander zu trennen. Und im 4.
Kapitel geht es schließlich um die ernste Lage durch den zunehmenden
Rechtsextremismus – Frauen sind oftmals die ersten Opfer und junge
Menschen über die sozialen Netzwerke die erste Zielgruppe. Dies wird
zu einem existenziellen Kampf werden. Wir müssen die Arbeitenden für
unsere progressiven Ideen zurückgewinnen, denn wenn die Macht einmal
in den Händen der Austeritäts-Befürworter oder in denen der extremen
Rechten liegt, dann ist nichts mehr von dem, was wir in unserem
Aktionsprogramm validiert haben, zu erreichen.
> Siehe mehr: Die
Dokumente – Berlin Manifesto, working programme und Charta – werden
bei IR Share online gestellt, sobald sie vom EGB fertiggestellt
sind.
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Ist eine
Überarbeitung der EBR-Richtlinie notwendig? Sozialpartner sind sich uneinig.
Im Rahmen der ersten Phase der Anhörung zu einer „möglichen Überarbeitung der
Richtlinie über Europäische Betriebsräte“ haben die Europäischen Sozialpartner ihre
Stellungnahme der Europäischen Kommission vorgelegt (s. IR Notes 206). Die
Positionen prallen vor allem in den folgenden Punkten aufeinander: 1. Notwendigkeit zur Überarbeitung der Richtlinie:
In seiner Antwort begrüßt der
Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) die Absicht der Kommission, „Mängel der
Richtlinie zu beheben“, während BusinessEurope in ihrer Stellungnahme keinerlei
Mängel anführt und die wenigen Rechtsstreitigkeiten mit Eurobetriebsräten wie folgt
begründet: „Grund dafür ist nicht, dass die EBR keine Mittel haben, vor Gericht zu
gehen. Es liegt daran, dass die meisten EBR zufriedenstellend arbeiten“. Dagegen ist
laut EGB „die geringe Zahl der Rechtstreitigkeiten auf die vielfältigen Hindernisse
zurückzuführen, die Eurobetriebsräten in den Weg gelegt werden“. 2. Das beste
Instrument: Während der EGB das Ziel unterstützt, eine
„rechtsverbindliche Initiative“ vorzulegen, nämlich eine Richtlinie, sieht
BusinessEurope darin keinen Nutzen. Der Arbeitgeberverband bezieht sich auf den 2018
vorgelegten Evaluierungsbericht der Kommission und befürwortet einen praktischen
Leitfaden für Sozialpartner zur ordnungsgemäßen Funktionsweise eines EBR sowie die
Finanzierung von Informationsmaßnahmen, um die Einrichtung von EBR in den
multinationalen Unternehmen anzuregen, in denen es noch keinen gibt. 3. Antizipationsvereinbarungen: Der EGB
weist darauf hin, dass „es nach mehr als 25 Jahren keine Rechtfertigung mehr dafür
gibt, die bereits bestehenden freiwilligen Vereinbarungen (sogenannte
„Artikel-13-Vereinbarungen“), die vor Inkrafttreten der Richtlinie verhandelt
wurden, von der neuen Richtlinie auszunehmen“. Er fordert, diese Vereinbarungen in
den Anwendungsbereich der künftigen Richtlinie aufzunehmen. Für BusinessEurope
dagegen sollte die künftige Richtlinie – sofern eine Überarbeitung stattfindet –
„einen sicheren Hafen für bereits bestehende EBR-Vereinbarungen schaffen und dafür
sorgen, dass sie außerhalb des künftigen Anwendungsbereichs bleiben“. 4. Sanktionen
und Zugang zur Justiz: Laut BusinessEurope erlaubt der
AEU-Vertrag der EU nicht, den Mitgliedstaaten Vorgaben für die genaue Höhe der zu
verhängenden Strafen zu machen. Die in der DSGVO geregelten Bußgelder (von bis zu
zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes) „würden sich nicht positiv auf die
Arbeitsbeziehungen auswirken und die Zusammenarbeit und das Vertrauen zwischen den
Sozialpartnern auf Unternehmensebene […] ernsthaft schädigen“. Der EGB, der die Höhe
der Bußgelder begrüßt, fügt außerdem eine Forderung hinzu: Die Richtlinie sollte den
Zugang zu „Verwaltungs- und Gerichtsverfahren“ ermöglichen, die rund um die Uhr in
wenigen Stunden Entscheidungen fällen“, wenn ein EBR sein Recht auf Unterrichtung
und Anhörung verletzt sieht und eine vorübergehende Aussetzung einer
Arbeitgeber-Entscheidung beantragt. Eine Einrichtung, die ebenfalls in Anspruch
genommen werden könnte, um eine vom Arbeitgeber geforderte Geheimhaltung bestimmter
Informationen aufzuheben. Ursache für diese konträren Ansichten, die von
vornherein jede Möglichkeit auf Verhandlungen zur Überarbeitung der Richtlinie durch
eine europäische Vereinbarung zunichtemachen, ist eine grundverschiedene Auffassung
vom Europäischen Betriebsrat. Einerseits instrumentalisiert BusinessEurope den EBR
als ein „nützliches Werkzeug in großen Unternehmen, um das gemeinsame Verständnis
beschäftigungsrelevanter Fragen zu verbessern“, ohne auch nur ein einziges Mal das
Recht auf Unterrichtung und Anhörung zu erwähnen – dem Kern der Richtlinie. Der EGB
dagegen verteidigt dieses Recht und belehrt sogar die Kommission, die in ihrem
Konsultationspapier Artikel 27 der Grundrechtecharta der Union nicht erwähnt, in dem
es heißt: „Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder ihre Vertreter muss auf
den geeigneten Ebenen eine rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung […] gewährleistet
sein“. Der EGB warnt die Kommission vor der Versuchung, die Überarbeitung der
Richtlinie mit der „besseren Rechtsetzung“ (Better regulation) in Einklang
zu bringen, da eine „Frage der Grundrechte niemals rein wirtschaftlich betrachtet
werden darf, weil dies die Grundrechte und letztendlich die Demokratie am
Arbeitsplatz selbst gefährdet“. Da es sich um ein Grundrecht handelt, plädiert der
EGB für die Angleichung der Bußgelder an die der Datenschutz-Grundverordnung und
auch für die Möglichkeit, Entscheidungen auszusetzen. In Ländern mit abschreckenden
Sanktionen, so der Abgeordnete Dennis Radtke am 23. Mai vor den EBR-Mitgliedern von
Suez, respektieren die Unternehmen die Vorschriften, dort gebe es keine
Rechtsstreitigkeiten, weil die Unternehmensleitungen das Recht auf Unterrichtung und
Anhörung ernst nehmen.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Sozialforum in Porto : Zwei
Jahre nach dem EU-Sozialgipfel in Porto, auf dem die „Erklärung
von Porto“ und der von der Europäischen Kommission vorgelegte Plan zur
Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte (s. IR Notes 159)
verabschiedet wurde, richtete die portugiesische Regierung am 26. und 27. Mai das
alle zwei Jahre stattfindende Porto Sozialforum aus – mit Unterstützung der
Kommission, in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und unter
Beteiligung von Sozialpartnern und Zivilgesellschaft. Ziel war es, die Rolle des
sozialen Europas zu bekräftigen und den auf dem Sozialgipfel in Porto eingegangenen
Verpflichtungen Kontinuität zu verleihen, und so verabschiedeten die anwesenden
führenden politischen Vertreter einen offenen Brief. Portugals Ministerin für
Arbeit, Solidarität und soziale Sicherheit, Ana Mendes Godinho, hob das Ziel der
Armutsbekämpfung hervor, das über höhere Löhne und soziale Investitionen des Staates
erreicht werden soll, „um die am stärksten gefährdeten Menschen zu erreichen“. Die
eigentliche Herausforderung des Forums war es, die Gruppe der progressiven Länder zu
festigen, die ein stärkeres soziales Europa voranbringen wollen, insbesondere unter
den beiden nächsten EU-Ratspräsidentschaften, Spanien ab dem 1. Juli und Belgien ab
dem 1. Januar 2024.
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Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: :
Auf dem Gipfel zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Arbeit am 15. und 16. Mai in Stockholm wurde eine Zwischenbilanz der Anwendung der
2021 verabschiedeten europäischen
Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gezogen. Im
Mittelpunkt standen die vier Themen: psychische Gesundheit am Arbeitsplatz,
nationale Strategien für den Arbeitsschutz (mit dem Ziel, die Mitgliedstaaten zur
Verbesserung ihrer Strategien anzuregen), „Vision Zero“ für arbeitsbedingte
Todesfälle, Klimawandel, Hitzewellen und Arbeitsschutz (s. Mitteilung).
In ihren Schlussfolgerungen
bestätigen die Teilnehmenden „einmal mehr, dass die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG mit
ihrem Präventionsansatz ein Goldstandard für den Schutz von Beschäftigten ist. Sie
deckt alle Risiken für deren Gesundheit und Sicherheit ab, einschließlich der
Gefahren, die aus den oben genannten Problemen rund um den Arbeitsschutz
resultieren“.
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Künstliche Intelligenz und Algorithmen :
Auf dem Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbundes
versicherte EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen am 25. Mai „ganz klar die
mögliche Notwendigkeit im Auge [zu behalten], die Verwendung von Algorithmen in der
gesamten Arbeitswelt zu regulieren“, damit der Mensch die Kontrolle behält und einem
Algorithmus keine Entscheidungen überlassen werden, wie etwa Beschäftigte zu
entlassen. Zu diesem Zweck beauftragte die Kommission das Beratungsunternehmen
Visionary Analytics mit einer Sondierungsstudie.
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Gewerkschaften
EGB-Kongress : Der Kongress des
Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) hat die irische Gewerkschafterin Esther
Lynch als Generalsekretärin bestätigt und wie üblich den Vorstand teilweise
erneuert. Wiedergewählt wurden Isabelle
Schömann, die das Projekt Demokratie am Arbeitsplatz leitete, und Claes-Mikael
Stahl als stellvertretende Generalsekretäre, sowie Ludovic
Voet als Bundessekretär. Neu dabei sind die Slowenin Tea
Jarc und der Italiener Giulio
Romani. Das „jüngste Leitungsteam in der Geschichte des EGB“, wie Esther
Lynch unterstrich, ist nun dafür zuständig, den Aktionsplan und das Manifest
umzusetzen, die an den vier Kongresstagen in Berlin von 1.000 Gewerkschaftern
verabschiedet wurden, die mehr als 45 Millionen Beschäftigte vertreten. Das Mandat,
das bis zum nächsten Kongress 2027 gilt, hat die folgenden Schwerpunkte: 1. Ein
Verbot für öffentliche Gelder an Unternehmen, die sich weigern, Gewerkschaften
anzuerkennen oder Tarifverhandlungen zu führen. 2. Erlassen von Vorschriften für KI
am Arbeitsplatz nach dem Prinzip „Der Mensch behält die Kontrolle“. 3. Verhinderung
einer Rückkehr zur Austerität und Förderung neuer EU-Wirtschaftsregeln, die Mensch
und Erde in den Mittelpunkt stellen. 4. Schnelle Umsetzung der Richtlinie über
gleiches Entgelt. 5. Sicherstellen, dass kein Arbeitnehmer beim Übergang zu einer
grünen und digitalen Wirtschaft zurückgelassen wird. 6. Steigerung der
Mitgliederzahlen als Bollwerk gegen den Aufstieg der extremen Rechten. Der seit 2018
amtierende ÖGB-Präsident Wolfgang
Katzian wurde zum EGB-Präsidenten gewählt und löst damit Laurent Berger ab,
der sein Mandat als Generalsekretär der CFDT im Juli niederlegen wird (s. Pressemitteilung).
> Siehe
auch: Die Dokumente – Berlin Manifesto, Aktion plan und Charta – werden bei IR Share online
gestellt, sobald sie vom EGB fertiggestellt sind.
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
Gewalt und Mobbing am Arbeitsplatz :
Neue Vorschriften, die am 1. Juni in Kraft treten, stärken den
Schutz gegen Repressalien des Arbeitgebers aufgrund von Beschwerden seiner
Beschäftigten wegen Diskriminierung, Gewalt, Mobbing oder sexueller Belästigung am
Arbeitsplatz. Die Rechtsakte – ein Gesetz vom 7. April und ein königlicher Erlass
vom 1. Mai – wurden am 15. Mai veröffentlicht (s. Mitteilung).
Das sogenannte „Repressalien“-Gesetz folgt auf das vom Gerichtshofs der Europäischen
Union 2019 gefällte Hakelbracht-Urteil (s. IR Notes 123):
Einer Geschäftsleiterin wurde gekündigt, weil sie einer Bewerberin geholfen hatte,
eine Beschwerde wegen Diskriminierung gegen die Unternehmensleitung einzureichen,
die ihre Anstellung allein aus dem Grund abgelehnt hatte, weil sie schwanger war.
Der Gerichtshof war der Auffassung, dass die Geschäftsführerin vor
Vergeltungsmaßnahmen hätte geschützt sein müssen. Laut Michel Pasteel, Leiter des
Instituts für die Gleichheit von Frauen und Männern, „beeinträchtigten die strengen
Auflagen des belgischen Rechts einen wirksamen Schutz. Angst vor
Vergeltungsmaßnahmen schreckte Beschäftigte wahrscheinlich davor ab, diskriminierte
Personen zu unterstützen (s.
Pressemitteilung).
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Tschechische
Republik
Austerität und Rentenreform : Am
11. Mai stellte die Regierung ein Reformpaket vor, das über Steuermaßnahmen und eine
Erhöhung der Krankenkassenbeiträge die öffentlichen Finanzen sanieren soll. Als
eine der wichtigsten Maßnahmen legte die Regierung eine Rentenreform vor. Darin geht
es u. a. um die Einführung eines automatischen Mechanismus zur schrittweisen
Anhebung des Renteneintrittsalters; Stärkung der Anreize, im Ruhestand zu arbeiten;
geringere Erhöhung der neuen Renten; Festlegung der besonders belastenden Berufe,
bei denen ein früheres Renteneintrittsalter möglich ist. Das Paket, das von allen
fünf Parteien der Regierungskoalition unterstützt wird, dürfte erwartungsgemäß vom
Parlament angenommen werden.
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Rumänien
Sozialer Dialog : Am 24. Mai
stellte die Regierung neue Änderungen des Gesetzes über den sozialen Dialog und des
Arbeitsrechts vor und setzt damit ihre Reform des sozialen Dialogs fort (s. IR Notes 205).
Präzisiert werden u. a. die verschiedenen Organisationsebenen der Gewerkschaften
(Territorialgewerkschaft, Gewerkschaft, Gewerkschaftsföderation und
Gewerkschaftsbund), und der dreigliedrige nationale Rat für den sozialen Dialog
erhält die Aufgabe, die Wirtschaftssektoren zu definieren, in denen die
Sozialpartner einen sozialen Dialog einleiten dürfen, anstatt eine
Regierungsentscheidung abzuwarten. Die Wahl der Sektoren muss vom zuständigen
Minister für den sozialen Dialog bestätigt werden (s. Pressemitteilung).
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3.
Drittstaaten
Großbritannien
Schutz für Eltern und pflegende Angehörige :
Drei neue Gesetze gewähren Eltern und pflegenden Angehörigen
weitere Rechte: 1. Das Neonatal Care (Leave and Pay) Act gewährt bis zu 12
Wochen bezahlten Urlaub für angestellte Eltern, deren Kinder auf der
Neugeborenen-Intensivstation aufgenommen werden. 2. Das Protection from
Redundancy (Pregnancy and Family Leave) Act führt einen Kündigungsschutz
für Schwangere und frischgebackene Eltern ein und erweitert den bestehenden
Kündigungsschutz auf die gesamte Schwangerschaft und einen Zeitraum nach der
Rückkehr der Eltern an den Arbeitsplatz. 3. Das Carer’s Leave Act führt ein
neues Recht für unbezahlte pflegende Angehörige ein: Beschäftigte, die sich um eine
langfristig pflegebedürftige Person kümmern, haben Anspruch auf eine Woche
unbezahlten flexiblen Urlaub im Jahr (s. Pressemitteilung).
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4.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Übernahme eines Konzerns mit SE-Betriebsrat :
Die Adecco
Group, die 2021 Akka übernahm – ein Unternehmen, das
Engineering- und IT-Lösungen anbietet und heute Akkodis heißt -, schloss am 10.
Februar mit ihrem EBR eine Zusatzvereinbarung, um die Aufnahme von Akkodis in den
Geltungsbereich des EBR von Adecco vorzubereiten. Diese Zusatzvereinbarung sieht die
Einrichtung einer Arbeitsgruppe vor, die sich aus der Unternehmensleitung der Adecco
Group, den fünf Mitgliedern des engeren EBR-Ausschusses und den drei Mitgliedern des
engeren Ausschusses der SE von Akkodis zusammensetzt. Sie hat die Aufgabe, bis Ende
2023 Vorschläge für die Änderung der aktuellen EBR-Vereinbarung der Adecco Group zu
unterbreiten. Die Änderungen betreffen eine Reihe von Themen, die in der
Zusatzvereinbarung festgelegt sind, wie Zahl der Gremiumssitzungen, Budget, das den
Mitgliedern für ihre Tätigkeit zur Verfügung steht, Geheimhaltung, Streitschlichtung
etc. Ferner sieht die Zusatzvereinbarung vor, dass die Unternehmensleitung
verpflichtet ist, die Arbeitnehmervertreter zu länderübergreifenden Angelegenheiten
zu informieren (und nicht anzuhören), die das Personal von Akkodis bis zum 31.
Dezember oder bis zum Datum der Änderung der Vereinbarung betreffen. Sobald die
Zusammenlegung vollzogen ist, wird der SE-Betriebsrat von Akkodis aufgelöst und die
oben genannten drei Mitglieder des engeren Ausschusses werden von Rechts wegen
Mitglied des EBR der Adecco Group.
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