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IR Notes 209 – Ist eine Überarbeitung der EBR-Richtlinie notwendig? Sozialpartner sind sich uneinig.

  IR Notes 209 – 31 Mai 2023
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Ludovic Voet, Bundessekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes

Was nehmen Sie vom Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) mit, der vom 22. bis 26. Mai in Berlin stattfand (s. nebenstehender Artikel „Gewerkschaften“) und Sie als Bundessekretär für vier weitere Jahre gewählt hat?
Der Kongress ist natürlich ein bedeutender Moment für den EGB, weil er der demokratischste Moment im Leben der Organisation ist, wo sich alle Aktivisten treffen, um die Leitlinien für die kommenden vier Jahre zu verabschieden und ein neues Präsidium zu wählen. Bemerkenswert ist aber auch, dass erstmalig die Geschlechterparität unter den Delegierten vollständig respektiert wurde – es gab sogar mehr Frauen als Männer – und auch das erste Mal, dass viele junge Delegierte unter 35 Jahren (16 %) teilnahmen. Das ist ein erster Schritt, denn wir haben eine Entschließung verabschiedet, damit beim nächsten Kongress jedes vierte Mitglied einer Delegation unter 35 Jahre alt ist. Die Verjüngung des EGB setzt sich also fort. Abgesehen von der Symbolik verändert diese neue Zusammensetzung mit mehr Frauen und jungen Menschen auch die Dynamik. Denn damit wird die Arbeitswelt, so wie sie heute ist, besser abgebildet, und wir können Themen angehen, die näher an der Realität der Beschäftigten sind, an dem, was junge Menschen und Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen oft erleben. Das Aktionsprogramm berücksichtigt diese neue Zusammensetzung. Im ersten Kapitel, und das verdeutlicht den Stellenwert, wird auch zu gewerkschaftlicher Erneuerung aufgerufen, um Tarifverhandlungen im Zuge der Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie weiterzuentwickeln. Es geht darum, Mitglieder zurückzugewinnen, so wie es bereits mehreren Gewerkschaften seit Ende der Covid-Krise gelungen ist. Kapitel 2 konzentriert sich auf die Arbeitswelt im Allgemeinen mit einem ganzen Abschnitt über die Notwendigkeit, prekäre Beschäftigungsverhältnisse abzuschaffen, die sich nachteilig auf die Lebensbedingungen, vor allem auf die junger Beschäftigter auswirken. Eine wichtige Entwicklung ist auch die Klimafrage, die stärker als bisher in den Vordergrund rückt. Sie taucht in mehreren Kapiteln auf, denn das Wirtschaftssystem muss so reformiert werden, dass zwei Grenzen respektiert werden: die menschliche Grenze der Beschäftigten und die biophysikalischen Grenzen der Erde. Diese beiden Handlungsbereiche sind nicht mehr voneinander zu trennen. Und im 4. Kapitel geht es schließlich um die ernste Lage durch den zunehmenden Rechtsextremismus – Frauen sind oftmals die ersten Opfer und junge Menschen über die sozialen Netzwerke die erste Zielgruppe. Dies wird zu einem existenziellen Kampf werden. Wir müssen die Arbeitenden für unsere progressiven Ideen zurückgewinnen, denn wenn die Macht einmal in den Händen der Austeritäts-Befürworter oder in denen der extremen Rechten liegt, dann ist nichts mehr von dem, was wir in unserem Aktionsprogramm validiert haben, zu erreichen.


> Siehe mehr: Die Dokumente – Berlin Manifesto, working programme und Charta – werden bei IR Share online gestellt, sobald sie vom EGB fertiggestellt sind.

 
  Agenda

 


12. Juni
Luxemburg
Rat „Beschäftigung und Sozialpolitik“


12.-13. Juni
Lyon

Sciences Po Lyon richtet die Konferenz „Environmental and occupational health: from data to evidence“ aus, die von der Plattform SHS Santé, zusammen mit Laboratoire Triangle und MITI organisiert wird.


12.-13. Juni
Lissabon

Internationale Tagung mit dem Thema „Collective bargaining in the 21st century“, organisiert von der University of California, Berkeley und der Universität Lissabon, mit einer abschließenden Diskussionsrunde zu  „Tarifverhandlungen in der Zukunft“, u. a. mit David Card, Jelle Visser, Tito Boeri, Reinhard Naumann und Anna Stansbury (s. Programm).


14. – 16. Juni
Braga (Portugal)

ETUI-Seminar über Eurobetriebsräte als Instrument für Demokratie am Arbeitsplatz.

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 248,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


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  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

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In den Schlagzeilen
Ist eine Überarbeitung der EBR-Richtlinie notwendig? Sozialpartner sind sich uneinig.

Im Rahmen der ersten Phase der Anhörung zu einer „möglichen Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte“ haben die Europäischen Sozialpartner ihre Stellungnahme der Europäischen Kommission vorgelegt (s. IR Notes 206). Die Positionen prallen vor allem in den folgenden Punkten aufeinander: 1. Notwendigkeit zur Überarbeitung der Richtlinie: In seiner Antwort begrüßt der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) die Absicht der Kommission, „Mängel der Richtlinie zu beheben“, während BusinessEurope in ihrer Stellungnahme keinerlei Mängel anführt und die wenigen Rechtsstreitigkeiten mit Eurobetriebsräten wie folgt begründet: „Grund dafür ist nicht, dass die EBR keine Mittel haben, vor Gericht zu gehen. Es liegt daran, dass die meisten EBR zufriedenstellend arbeiten“. Dagegen ist laut EGB „die geringe Zahl der Rechtstreitigkeiten auf die vielfältigen Hindernisse zurückzuführen, die Eurobetriebsräten in den Weg gelegt werden“. 2. Das beste Instrument: Während der EGB das Ziel unterstützt, eine „rechtsverbindliche Initiative“ vorzulegen, nämlich eine Richtlinie, sieht BusinessEurope darin keinen Nutzen. Der Arbeitgeberverband bezieht sich auf den 2018 vorgelegten Evaluierungsbericht der Kommission und befürwortet einen praktischen Leitfaden für Sozialpartner zur ordnungsgemäßen Funktionsweise eines EBR sowie die Finanzierung von Informationsmaßnahmen, um die Einrichtung von EBR in den multinationalen Unternehmen anzuregen, in denen es noch keinen gibt.
3.
Antizipationsvereinbarungen:
Der EGB weist darauf hin, dass „es nach mehr als 25 Jahren keine Rechtfertigung mehr dafür gibt, die bereits bestehenden freiwilligen Vereinbarungen (sogenannte „Artikel-13-Vereinbarungen“), die vor Inkrafttreten der Richtlinie verhandelt wurden, von der neuen Richtlinie auszunehmen“. Er fordert, diese Vereinbarungen in den Anwendungsbereich der künftigen Richtlinie aufzunehmen. Für BusinessEurope dagegen sollte die künftige Richtlinie – sofern eine Überarbeitung stattfindet – „einen sicheren Hafen für bereits bestehende EBR-Vereinbarungen schaffen und dafür sorgen, dass sie außerhalb des künftigen Anwendungsbereichs bleiben“. 4. Sanktionen und Zugang zur Justiz: Laut BusinessEurope erlaubt der AEU-Vertrag der EU nicht, den Mitgliedstaaten Vorgaben für die genaue Höhe der zu verhängenden Strafen zu machen. Die in der DSGVO geregelten Bußgelder (von bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes) „würden sich nicht positiv auf die Arbeitsbeziehungen auswirken und die Zusammenarbeit und das Vertrauen zwischen den Sozialpartnern auf Unternehmensebene […] ernsthaft schädigen“. Der EGB, der die Höhe der Bußgelder begrüßt, fügt außerdem eine Forderung hinzu: Die Richtlinie sollte den Zugang zu „Verwaltungs- und Gerichtsverfahren“ ermöglichen, die rund um die Uhr in wenigen Stunden Entscheidungen fällen“, wenn ein EBR sein Recht auf Unterrichtung und Anhörung verletzt sieht und eine vorübergehende Aussetzung einer Arbeitgeber-Entscheidung beantragt. Eine Einrichtung, die ebenfalls in Anspruch genommen werden könnte, um eine vom Arbeitgeber geforderte Geheimhaltung bestimmter Informationen aufzuheben.
Ursache für diese konträren Ansichten, die von vornherein jede Möglichkeit auf Verhandlungen zur Überarbeitung der Richtlinie durch eine europäische Vereinbarung zunichtemachen, ist eine grundverschiedene Auffassung vom Europäischen Betriebsrat. Einerseits instrumentalisiert BusinessEurope den EBR als ein „nützliches Werkzeug in großen Unternehmen, um das gemeinsame Verständnis beschäftigungsrelevanter Fragen zu verbessern“, ohne auch nur ein einziges Mal das Recht auf Unterrichtung und Anhörung zu erwähnen – dem Kern der Richtlinie. Der EGB dagegen verteidigt dieses Recht und belehrt sogar die Kommission, die in ihrem Konsultationspapier Artikel 27 der Grundrechtecharta der Union nicht erwähnt, in dem es heißt: „Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder ihre Vertreter muss auf den geeigneten Ebenen eine rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung […] gewährleistet sein“.  Der EGB warnt die Kommission vor der Versuchung, die Überarbeitung der Richtlinie mit der „besseren Rechtsetzung“ (Better regulation) in Einklang zu bringen, da eine „Frage der Grundrechte niemals rein wirtschaftlich betrachtet werden darf, weil dies die Grundrechte und letztendlich die Demokratie am Arbeitsplatz selbst gefährdet“. Da es sich um ein Grundrecht handelt, plädiert der EGB für die Angleichung der Bußgelder an die der Datenschutz-Grundverordnung und auch für die Möglichkeit, Entscheidungen auszusetzen. In Ländern mit abschreckenden Sanktionen, so der Abgeordnete Dennis Radtke am 23. Mai vor den EBR-Mitgliedern von Suez, respektieren die Unternehmen die Vorschriften, dort gebe es keine Rechtsstreitigkeiten, weil die Unternehmensleitungen das Recht auf Unterrichtung und Anhörung ernst nehmen.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Sozialforum in Porto : Zwei Jahre nach dem EU-Sozialgipfel in Porto, auf dem die „Erklärung von Porto“ und der von der Europäischen Kommission vorgelegte Plan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte  (s. IR Notes 159) verabschiedet wurde, richtete die portugiesische Regierung am 26. und 27. Mai das alle zwei Jahre stattfindende Porto Sozialforum aus – mit Unterstützung der Kommission, in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und unter Beteiligung von Sozialpartnern und Zivilgesellschaft. Ziel war es, die Rolle des sozialen Europas zu bekräftigen und den auf dem Sozialgipfel in Porto eingegangenen Verpflichtungen Kontinuität zu verleihen, und so verabschiedeten die anwesenden führenden politischen Vertreter einen offenen Brief. Portugals Ministerin für Arbeit, Solidarität und soziale Sicherheit, Ana Mendes Godinho, hob das Ziel der Armutsbekämpfung hervor, das über höhere Löhne und soziale Investitionen des Staates erreicht werden soll, „um die am stärksten gefährdeten Menschen zu erreichen“. Die eigentliche Herausforderung des Forums war es, die Gruppe der progressiven Länder zu festigen, die ein stärkeres soziales Europa voranbringen wollen, insbesondere unter den beiden nächsten EU-Ratspräsidentschaften, Spanien ab dem 1. Juli und Belgien ab dem 1. Januar 2024.



Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: : Auf dem Gipfel zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit am 15. und 16. Mai in Stockholm wurde eine Zwischenbilanz der Anwendung der 2021 verabschiedeten europäischen Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gezogen. Im Mittelpunkt standen die vier Themen: psychische Gesundheit am Arbeitsplatz, nationale Strategien für den Arbeitsschutz (mit dem Ziel, die Mitgliedstaaten zur Verbesserung ihrer Strategien anzuregen), „Vision Zero“ für arbeitsbedingte Todesfälle, Klimawandel, Hitzewellen und Arbeitsschutz (s. Mitteilung). In ihren Schlussfolgerungen bestätigen die Teilnehmenden „einmal mehr, dass die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG mit ihrem Präventionsansatz ein Goldstandard für den Schutz von Beschäftigten ist.  Sie deckt alle Risiken für deren Gesundheit und Sicherheit ab, einschließlich der Gefahren, die aus den oben genannten Problemen rund um den Arbeitsschutz resultieren“.



Künstliche Intelligenz und Algorithmen : Auf dem Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbundes versicherte EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen am 25. Mai „ganz klar die mögliche Notwendigkeit im Auge [zu behalten], die Verwendung von Algorithmen in der gesamten Arbeitswelt zu regulieren“, damit der Mensch die Kontrolle behält und einem Algorithmus keine Entscheidungen überlassen werden, wie etwa Beschäftigte zu entlassen. Zu diesem Zweck beauftragte die Kommission das Beratungsunternehmen Visionary Analytics mit einer Sondierungsstudie.


Gewerkschaften

EGB-Kongress : Der Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) hat die irische Gewerkschafterin Esther Lynch als Generalsekretärin bestätigt und wie üblich den Vorstand teilweise erneuert. Wiedergewählt wurden Isabelle Schömann, die das Projekt Demokratie am Arbeitsplatz leitete, und Claes-Mikael Stahl als stellvertretende Generalsekretäre, sowie Ludovic Voet als Bundessekretär. Neu dabei sind die Slowenin Tea Jarc und der Italiener Giulio Romani. Das „jüngste Leitungsteam in der Geschichte des EGB“, wie Esther Lynch unterstrich, ist nun dafür zuständig, den Aktionsplan und das Manifest umzusetzen, die an den vier Kongresstagen in Berlin von 1.000 Gewerkschaftern verabschiedet wurden, die mehr als 45 Millionen Beschäftigte vertreten. Das Mandat, das bis zum nächsten Kongress 2027 gilt, hat die folgenden Schwerpunkte: 1. Ein Verbot für öffentliche Gelder an Unternehmen, die sich weigern, Gewerkschaften anzuerkennen oder Tarifverhandlungen zu führen. 2. Erlassen von Vorschriften für KI am Arbeitsplatz nach dem Prinzip „Der Mensch behält die Kontrolle“. 3. Verhinderung einer Rückkehr zur Austerität und Förderung neuer EU-Wirtschaftsregeln, die Mensch und Erde in den Mittelpunkt stellen. 4. Schnelle Umsetzung der Richtlinie über gleiches Entgelt. 5. Sicherstellen, dass kein Arbeitnehmer beim Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft zurückgelassen wird.  6. Steigerung der Mitgliederzahlen als Bollwerk gegen den Aufstieg der extremen Rechten. Der seit 2018 amtierende ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian wurde zum EGB-Präsidenten gewählt und löst damit Laurent Berger ab, der sein Mandat als Generalsekretär der CFDT im Juli niederlegen wird  (s. Pressemitteilung).


> Siehe auch: Die Dokumente – Berlin Manifesto, Aktion plan und Charta – werden bei IR Share online gestellt, sobald sie vom EGB fertiggestellt sind.


2. Mitgliedstaaten
Belgien

Gewalt und Mobbing am Arbeitsplatz : Neue Vorschriften, die am 1. Juni in Kraft treten, stärken den Schutz gegen Repressalien des Arbeitgebers aufgrund von Beschwerden seiner Beschäftigten wegen Diskriminierung, Gewalt, Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Die Rechtsakte – ein Gesetz vom 7. April und ein königlicher Erlass vom 1. Mai – wurden am 15. Mai veröffentlicht (s. Mitteilung). Das sogenannte „Repressalien“-Gesetz folgt auf das vom Gerichtshofs der Europäischen Union 2019 gefällte Hakelbracht-Urteil (s. IR Notes 123): Einer Geschäftsleiterin wurde gekündigt, weil sie einer Bewerberin geholfen hatte, eine Beschwerde wegen Diskriminierung gegen die Unternehmensleitung einzureichen, die ihre Anstellung allein aus dem Grund abgelehnt hatte, weil sie schwanger war. Der Gerichtshof war der Auffassung, dass die Geschäftsführerin vor Vergeltungsmaßnahmen hätte geschützt sein müssen. Laut Michel Pasteel, Leiter des Instituts für die Gleichheit von Frauen und Männern, „beeinträchtigten die strengen Auflagen des belgischen Rechts einen wirksamen Schutz. Angst vor Vergeltungsmaßnahmen schreckte Beschäftigte wahrscheinlich davor ab, diskriminierte Personen zu unterstützen (s. Pressemitteilung).


Tschechische Republik

Austerität und Rentenreform : Am 11. Mai stellte die Regierung ein Reformpaket vor, das über Steuermaßnahmen und eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge die öffentlichen Finanzen sanieren soll.  Als eine der wichtigsten Maßnahmen legte die Regierung eine Rentenreform vor. Darin geht es u. a. um die Einführung eines automatischen Mechanismus zur schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters; Stärkung der Anreize, im Ruhestand zu arbeiten; geringere Erhöhung der neuen Renten; Festlegung der besonders belastenden Berufe, bei denen ein früheres Renteneintrittsalter möglich ist. Das Paket, das von allen fünf Parteien der Regierungskoalition unterstützt wird, dürfte erwartungsgemäß vom Parlament angenommen werden.


Rumänien

Sozialer Dialog : Am 24. Mai stellte die Regierung neue Änderungen des Gesetzes über den sozialen Dialog und des Arbeitsrechts vor und setzt damit ihre Reform des sozialen Dialogs fort (s. IR Notes 205). Präzisiert werden u. a. die verschiedenen Organisationsebenen der Gewerkschaften (Territorialgewerkschaft, Gewerkschaft, Gewerkschaftsföderation und Gewerkschaftsbund), und der dreigliedrige nationale Rat für den sozialen Dialog erhält die Aufgabe, die Wirtschaftssektoren zu definieren, in denen die Sozialpartner einen sozialen Dialog einleiten dürfen, anstatt eine Regierungsentscheidung abzuwarten. Die Wahl der Sektoren muss vom zuständigen Minister für den sozialen Dialog bestätigt werden (s. Pressemitteilung).


3. Drittstaaten
Großbritannien

Schutz für Eltern und pflegende Angehörige : Drei neue Gesetze gewähren Eltern und pflegenden Angehörigen weitere Rechte: 1. Das Neonatal Care (Leave and Pay) Act gewährt bis zu 12 Wochen bezahlten Urlaub für angestellte Eltern, deren Kinder auf der Neugeborenen-Intensivstation aufgenommen werden. 2. Das Protection from Redundancy (Pregnancy and Family Leave) Act führt einen Kündigungsschutz für Schwangere und frischgebackene Eltern ein und erweitert den bestehenden Kündigungsschutz auf die gesamte Schwangerschaft und einen Zeitraum nach der Rückkehr der Eltern an den Arbeitsplatz. 3. Das Carer’s Leave Act führt ein neues Recht für unbezahlte pflegende Angehörige ein: Beschäftigte, die sich um eine langfristig pflegebedürftige Person kümmern, haben Anspruch auf eine Woche unbezahlten flexiblen Urlaub im Jahr (s. Pressemitteilung).


4. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Übernahme eines Konzerns mit SE-Betriebsrat : Die Adecco Group, die 2021 Akka übernahm – ein Unternehmen, das Engineering- und IT-Lösungen anbietet und heute Akkodis heißt -, schloss am 10. Februar mit ihrem EBR eine Zusatzvereinbarung, um die Aufnahme von Akkodis in den Geltungsbereich des EBR von Adecco vorzubereiten. Diese Zusatzvereinbarung sieht die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vor, die sich aus der Unternehmensleitung der Adecco Group, den fünf Mitgliedern des engeren EBR-Ausschusses und den drei Mitgliedern des engeren Ausschusses der SE von Akkodis zusammensetzt. Sie hat die Aufgabe, bis Ende 2023 Vorschläge für die Änderung der aktuellen EBR-Vereinbarung der Adecco Group zu unterbreiten. Die Änderungen betreffen eine Reihe von Themen, die in der Zusatzvereinbarung festgelegt sind, wie Zahl der Gremiumssitzungen, Budget, das den Mitgliedern für ihre Tätigkeit zur Verfügung steht, Geheimhaltung, Streitschlichtung etc. Ferner sieht die Zusatzvereinbarung vor, dass die Unternehmensleitung verpflichtet ist, die Arbeitnehmervertreter zu länderübergreifenden Angelegenheiten zu informieren (und nicht anzuhören), die das Personal von Akkodis bis zum 31. Dezember oder bis zum Datum der Änderung der Vereinbarung betreffen. Sobald die Zusammenlegung vollzogen ist, wird der SE-Betriebsrat von Akkodis aufgelöst und die oben genannten drei Mitglieder des engeren Ausschusses werden von Rechts wegen Mitglied des EBR der Adecco Group.

 


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